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PREISLISTE Gültig ab 01.01.2019 2019 VERWALTUNG WERK AMPFING WERK DORFEN WERK FORSTERN Franz Zimmermann GmbH & Co. KG Schicking 4 Kloster Moosen 2 Preisendorferstr. 9 Schicking 4 84539 Ampfing 84405 Dorfen 85659 Forstern 84539 Ampfing Tel. 08636/6565 Tel. 08081/3506 Tel. 08124/5321-0 Tel. 08636/9870-0 Fax. 08636/7877 Fax. 08636/7877 Fax. 08124/5321-27 Fax 08636/7877 [email protected] Bestell-Hotline: Bestell-Hotline: Bestell-Hotline: w w w .zimmermann-beton.de Tel. 08636/6565 Tel. 08636/6565 Tel. 08124/5321-0

PREISLISTE 2019 7 2019... · Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Beton für unbewehrte Bauteile in nicht XO WF F1 32 1 101101 124,00 104101 124,00 betonangreifender

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PREISLISTE

Gültig ab 01.01.2019

20197

VERWALTUNG WERK AMPFING WERK DORFEN WERK FORSTERN

Franz Zimmermann GmbH & Co. KG Schicking 4 Kloster Moosen 2 Preisendorferstr. 9

Schicking 4 84539 Ampfing 84405 Dorfen 85659 Forstern

84539 Ampfing Tel. 08636/6565 Tel. 08081/3506 Tel. 08124/5321-0

Tel. 08636/9870-0 Fax. 08636/7877 Fax. 08636/7877 Fax. 08124/5321-27

Fax 08636/7877

[email protected] Bestell-Hotline: Bestell-Hotline: Bestell-Hotline:

w w w .zimmermann-beton.de Tel. 08636/6565 Tel. 08636/6565 Tel. 08124/5321-0

1 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

INHALTSVERZEICHNIS

ANSPRECHPARTNER So erreichen Sie uns 2 Verwaltung Disposition Vertrieb Labor Öffnungszeiten

TRANSPORTBETON Betone für den Hochbau 3 Innenbauteile, Außenbauteile, Bauteile mit hohem Wassereindringwiderstand Betone für den Ingenieurbau ZTV-Ing 4 Bohrpfahlbeton Widerlager Pfeiler Überbau Kappen Fahrbahnbelag nach TL Beton StB 2007 Betone für den Industriebau 5 Hallenböden, Tiefgaragenböden, Rampen, Freiflächen, Bauteile in chemisch angreifender Umgebung Betone für landwirtschaftliches Bauen 6 Stallböden, Güllebehälter, Hofbefestigung, Gärfutter(flach)silos, Biogasanlagen Faserbeton 7 Stahlfaserbeton für Außenbauteile, Hallenböden, Industrieböden Betone für besondere Anwendungen 7 Beton für Schlauchleitungspumpe, Sichtbeton, Unterwasserbeton, massige Bauteile, Sandsondermischung, Estrichsondermischung Spezialbetone 7 Hochfesten Beton Farbbeton, Leichtbeton Strahlenschutzbeton, Schwerbeton, Tresorbeton Tragschichten, Fahrbahndecken Flugverkehrsflächen Sondermischungen ZIMTON 8 Leicht verarbeitbarer Beton in Konsistenz F5 und F6 Innenbauteile, Außenbauteile, Bauteile mit hohem Wassereindringwiederstand BETONBLÖCKE 8 Betonblöcke für Stützmauern

SONSTIGE LEISTUNGEN Zusatzstoffe/Zusatzmittel 9 Fließmittel Verzögerer Konsistenzerhöhung Erhöhung Zementgehalt Laborleistungen 9 Probekörper Baustelleneinsatz Sonstiges 9 Standzeit Mindermenge Frachtanteil Selbstabholer Entsorgung Soll/Ist Ausdruck Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtlieferungen Winterzuschlag

LIEFERUNG Allgemeine Lieferbedingungen 10 Gültigkeit der Preisliste Bestellfristen Angaben zur Bestellung Änderung/Stornierung Lieferung

TECHNISCHE INFORMATIONEN Expositionsklassen 11 X0, XC, XD, XS, XF, XA, XM Feuchtigkeitsklassen 12 W0, WF, WA, WS Konsistenzklassen 12 C0, F1/C1, F2/C2, F3, F4, F5, F6 Betonsortenschlüssel 12 Artikelnummer Nachbehandlung 12

QUALITÄT Qualitätssicherung 13 Eigen-, Fremdüberwachung 13

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen 14

2 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

SO ERREICHEN SIE UNS

VERWALTUNG Franz ZimmermannGmbH & CO. KGSchicking 484539 AmpfingTel. 08636/9870-0Fax 08636/7877

[email protected]

WERKE AMPFING FORSTERN DORFENSchicking 4 Preisendorferstr. 9 Kloster Moosen 284539 Ampfing 85659 Forstern 84405 DorfenTel. 08636/6565 Tel. 08124/5321-0 Tel. 08081/3506Fax 08636/7877 Fax 08124/5321-27 Fax 08636/7877

DISPOSITION AMPFING, DORFEN FORSTERNJohann Sedlmayr Alex SaboTel. 08636/6565 Tel. 08124/5321-0Fax 08636/7877 Fax 08124/[email protected] [email protected]

FAKTURIERUNG AMPFING, DORFEN FORSTERNAnnette Putz Sandra D´AuriaTel. 08636/9870-12 Tel. 08636/9870-24Fax 08636/7877 Fax 08636/[email protected] [email protected]

VERTRIEB ALLE WERKEChristian GroßenTel. 0151/14143696Tel. 08124/5321-23Fax 08124/[email protected]

LABOR ALLE WERKEWojtek PrasekMobil 0179/2034098

Fax 08124/5321-20

[email protected]

GESCHÄFTSFÜHRUNG GESAMTBETRIEB GESAMTBETRIEBFritz Zimmermann Ulrike ZimmermannTel. 08636/9870-17 Tel. 08636/9870-20Fax 08636/7877 Fax 08636/[email protected] [email protected]

ÖFFNUNGSZEITEN ALLE WERKEMo. - Fr. 6:30 - 17:30 Uhr

1. Dez. bis 14. März Mo. - Fr. 7:00 - 17:00 Uhr

In den Wintermonaten ist das Werk Dorfen zeitweise geschlossen

VERWALTUNGJanuar - Dezember Mo. - Do. 7:45 - 16:00 Uhr

Freitag 7:45 - 12:00 Uhr

Zwischen Weihnachten und Dreikönig ist unser Betrieb geschlossen

15. März bis 30. November

Tel. 08124/5321-24

3 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

BETONE FÜR HOCHBAU Eigenschaften

Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro

Beton für unbewehrte Bauteile in nicht XO WF F1 32 1 101101 124,00 104101 124,00

betonangreifender Umgebung XO WF F1 16 1 101201 127,00 104201 127,00

XO WF F2 32 1 101102 125,00 104102 125,00

XO WF F2 16 1 101202 128,00 104202 128,00

XO WF F3 32 1 151102 129,50 154102 129,50

XO WF F3 16 1 151202 132,50 154202 132,50

Beton für Innenbauteile (trocken oder XC1,XC2 WF F3 32 1 201102 132,00 204102 132,00 203102 135,00

ständig feucht), Gründungsbauteile XC1,XC2 WF F3 16 1 201202 135,00 204202 135,00 203202 138,00

Beton für Bauteile in offenen Gebäuden XC1,XC2,XC3 WF F3 32 1 251106A 133,00 254106A 133,00 253106A 136,00

und Feuchträume (ohne Frost) XC1,XC2,XC3 WF F3 16 1 251206A 136,00 254206A 136,00 253206A 139,00

XC1,XC2,XC3 WF F3 8 1 251302 140,50 254302 140,50 253302 143,50

Beton für Außenbauteile mit direkter XC4,XF1 WF F3 32 1 301108A 136,00 304108A 136,00 303108A 139,00

Beregnung und Frost XC4,XF1 WF F3 16 1 301208A 139,00 304208A 139,00 303208A 142,00

XC4,XF1 WF F3 8 1 301302 143,00 304302 143,00 303302 146,00

Beton für Außenbauteile mit direkter XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 32 2 371101A 143,00 374101A 143,00 373101A 146,00

Beregnung und Frost chemisch schwach XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 16 2 371201A 146,00 374201A 146,00 373201A 149,00

angreifende Umgebung XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 8 2 371304A 150,00 374304A 150,00 373304A 153,00

XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 32 2 453103A 150,00

XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 16 2 453203A 153,00

XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 8 2 453303A 157,00

Beton für Außenbauteile in sehr weicher XC4,XF1,XA1 WA F4 32 1 301133G 141,50 304133G 141,50 303133G 144,50

Konsistenz XC4,XF1,XA1 WA F4 16 1 301233G 144,50 304233G 144,50 303233G 147,50

XC4,XF1,XA1 WA F4 8 1 301302G 148,50 304302G 148,50 303302G 151,50

XC4,XF1,XA1,XD1 WA F4 32 2 371133G 148,50 374133G 148,50 373133G 151,50

XC4,XF1,XA1,XD1 WA F4 16 2 371233G 151,50 374233G 151,50 373233G 154,50

XC4,XF1,XA1,XD1 WA F4 8 2 371304G 155,50 374304G 155,50 373304G 158,50

Bauteile mit hohem Wassereindringwider- XC4,XF1,XA1 (WU) WA F3 32 2 301109A 140,00 304109A 140,00 303109A 143,00

stand, chemisch schwach angreifende XC4,XF1,XA1 (WU) WA F3 16 2 301209A 143,00 304209A 143,00 303209A 146,00

Umgebung, WU-Beton nach XC4,XF1,XA1 (WU) WA F3 8 2 301303 147,00 304303 147,00 303303 150,00

DAfStb-Richtlinie *1

Bauteile mit hohem Wassereindringwider- XC4,XF1,XA1 (WU) WA F3 32 2 301107A 137,00 304107A 137,00 303107A 140,00

stand, chemisch schwach angreifende XC4,XF1,XA1 (WU) WA F3 16 2 301207A 140,00 304207A 140,00 303207A 143,00

Umgebung, WU-Beton nach

DIN 1045-2. *1

Bei Verwendung von CEM III/A 32,5 N-LH erfolgt die Abrechnung nach der Spalte "kühle Witterung ".

*1 Beton mit hohem Wassereindringwiderstand darf in die Überwachungsklasse 1 eingeordnet werden, wenn der Baukörper nur zeitweilig aufstauendem

Sickerwasser ausgesetzt ist und wenn in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt ist.

C25/30

C25/30

Anwendungsbereiche

Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe

C20/25

C8/10

Festigkeitskla

sse

Überw

achungskla

sse

C25/30

C25/30

C25/30

C35/45

C35/45

C25/30

C25/30

C8/10

C8/10

Beto

n-

C8/10

C25/30

C25/30

C25/30

C30/37

C30/37

C30/37

C20/25

C16/20

C16/20

Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.

CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N

normale Ausschalfristen

vorzugsweise bei normaler Witterung

normale Wärmeentwicklung

vorzugsw. b. kühler Witterung

höhere Wärmeentwicklung

C35/45

C30/37

C25/30

Expositio

nskla

ssen

Konsis

tenz

C30/37

C30/37

C12/15

C12/15

C20/25

Grö

ßtk

orn

in m

m

Feuchtigkeitskla

sse

Lieferverzeichnis und Lieferschein

kürzere Ausschalfristen

CEM II / A-S 42,5 RCEM II / B-S 42,5 N

Bitte beachten: Bei den Abbildungen handelt es sich um Beispiele. Die tatsächlichen Expositionsklassen, wie auch alle weiteren Anforderungen an den Beton,

müssen vom Verfasser der Festlegung (z. B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.

4 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

BETONE FÜR INGENIEURBAU ZTV-ING

Eigenschaften

Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro

Bohrpfahlbeton in chemisch XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F5 32 2 371107BG 150,00 374107BG 150,00

schwach angreifender Umgebung. XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F5 16 2 371207BG 153,00 374207BG 153,00

ZTV-Ing Betone für senkrechte Beton- XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 32 2 Z371114AB 148,50 Z374114AB 148,50 Z373114AB 151,50

flächen im Sprühnebel-Spritzwasser- XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 16 2 Z371214AB 151,50 Z374214AB 151,50 Z373214AB 154,50

bereich (Widerlager, Pfeiler) XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 8 2 Z371314AB 155,50 Z374314AB 155,50 Z373314AB 158,50

ZTV-Ing Betone für senkrechte XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 32 2 Z451114BG 154,50 Z454114BG 154,50 Z453114BG 157,50

Betonflächen im Spritzwasserbereich XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 16 2 Z451214BG 157,50 Z454214BG 157,50 Z453214BG 160,50

oder in der Wasserwechselzone XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 32 2 503102BG 165,50

(Überbau) XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 16 2 503202BG 168,50

XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 32 2 553114BG 172,50

XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 16 2 553214BG 175,50

XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 32 2 603102BG 182,50

XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F3 16 2 603202BG 185,50

ZTV-Ing Betone für waagerechte Beton- XC4,XD3, XF4 (LP) WA F3 32 2 Z371115ACB 154,50 Z374115ACB 154,50 Z373115ACB 157,50

flächen mit Taumittelbeanspruchung XC4,XD3, XF4 (LP) WA F3 16 2 Z371215ACB 157,50 Z374215ACB 157,50 Z373215ACB 160,50

Brückenkappen XC4,XD3, XF4 (LP) WA F2 32 2 Z301116ACB 149,50 Z304116ACB 149,50

XC4,XD3, XF4 (LP) WA F2 16 2 Z301216ACB 152,50 Z304216ACB 152,50

Beton für unbewehrte Betonfahrbahnen XF4 (LP),XM2 WS F1 22 2 Z379453C* 171,50

nach TL Beton-StB 2007 XF4 (LP),XM2 WS F3 22 2 Z379451CG* 187,50

* Zement CEM I 42,5N

Zement CEM II/A-M(S-LL) 32,5 R nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Bei Verwendung von CEM III/A 32,5 N-LH erfolgt die Abrechnung nach der Spalte "kühle Witterung".

Anwendungsbereiche

C35/45

C40/50

Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.

Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe

vorzugsw. b. kühler Witterung

CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N

C30/37

Konsis

tenz

Grö

ßtk

orn

in m

m

C30/37

C30/37

C30/37

C30/37

Überw

achungskla

sse

C30/37

C45/55

C25/30

C30/37

C30/37

C35/45

C30/37

C40/50

C45/55

C50/60

C50/60

C25/30

Feuchtigkeitskla

sse

Expositio

nskla

ssen

Beto

n-

Festigkeitskla

sse

höhere Wärmeentwicklung

Lieferverzeichnis und Lieferschein

normale Ausschalfristen

CEM II / B-S 42,5 N

kürzere Ausschalfristen

CEM II / A-S 42,5 R

normale Wärmeentwicklung

vorzugsweise bei normaler Witterung

Bitte beachten: Bei den Abbildungen handelt es sich um Beispiele. Die tatsächlichen Expositionsklassen, wie auch alle weiteren Anforderungen an den Beton,

müssen vom Verfasser der Festlegung (z. B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.

5 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

BETONE FÜR INDUSTRIEBAU Eigenschaften

Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro

Betone in Hallen, trocken oder feucht, XC4, XF1, XA1 WA F4 32 1 301133G 141,50 304133G 141,50 303133G 144,50

kein Verschleißangriff XC4, XF1, XA1 WA F4 16 1 301233G 144,50 304233G 144,50 303233G 147,50

Betonböden, Verschleißbeanspruchung XA1,XD1,XM1,XM2*1 WA F4 32 2 371133G 148,50 374133G 148,50 373133G 151,50

durch luft-, gummibereifte Gabelstapler XA1,XD1,XM1,XM2*1 WA F4 16 2 371233G 151,50 374233G 151,50 373233G 154,50

Tiefgaragenböden XA3*3,XD3,XF3 WA F4 32 2 451108G 153,50 454108G 153,50 453108G 156,50

XM1,XM2,XM3*2

XA3*3,XD3,XF3 WA F4 16 2 451208G 156,50 454208G 156,50 453208G 159,50

XM1,XM2,XM3*2

Bauteile ohne Expositionsklasse XM XC4,XA3,XD3,XF3 WA F4 32 2 451117BG 155,00 454117BG 155,00 453117BG 158,00

XC4,XA3,XD3,XF3 WA F4 16 2 451217BG 158,00 454217BG 158,00 453217BG 161,00

Beton für waagerechte Beton- XA3*³,XD3, XF4(LP), WA F3 32 2 371106CG 153,50 374106CG 153,50 373106CG 156,50

oberflächen, die Regen und Frost XM1,XM2*1

ausgesetzt sind (mit Taumittel), XA3*³,XD3, XF4(LP), WA F3 16 2 371206CG 156,50 374206CG 156,50 373206CG 159,50

befahrbare Rampen XM1,XM2*1

Beton für waagerechte, unbewehrte XD2,XF4(LP), WA F3 32 2 371105CG 152,50 374105CG 152,50 373105CG 155,50

Betonoberflächen, die Regen und Frost XM1,XM2*1

ausgesetzt sind (mit Taumittel), XD2,XF4(LP), WA F3 16 2 371205CG 155,50 374205CG 155,50 373205CG 158,50

Freiflächen XM1,XM2*1

Beton für Bauteile in chemisch, XA2, XD2, XF3 WA F3 32 2 451104AB*4 150,50 454104AB*

4 150,50 453104AB 153,50

mäßig angreifender Umgebung XA2, XD2, XF3 WA F3 16 2 451204AB*4 153,50 454204AB*

4 153,50 453204AB 156,50

(z.B. Sulfatangriff bis 1500mg/l)

Flüssigkeitsdichter Beton nach der XD3, XA3*3, XF3 WA F4 32 2 Z451111BG 154,50 Z454111BG 154,50 Z453111BG 157,50

Richtlinie des DAfStb (Umgang mit XD3, XA3*3, XF3 WA F4 16 2 Z451211BG 157,50 Z454211BG 157,50 Z453211BG 160,50

wassergefährdenden Stoffen) XD3, XA3*3, XF4(LP) WA F4 32 2 Z371111CG 153,00 Z374111CG 153,00 Z373111CG 156,00

FD-Beton mit Taumittel XD3, XA3*3, XF4(LP) WA F4 16 2 Z371211CG 156,00 Z374211CG 156,00 Z373211CG 159,00

*1 Oberflächenbehandlung erforderlich (z.B. Vakuumieren, Flügelglätten ) *2 Hartstoffeinstreuung nach DIN 1100 bauseits erforderlich

*3 Schutzmaßnahmen für Beton erforderlich *4 Prüfalter 56 Tage

Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.

Festigkeitskla

sse

Beto

n-

Konsis

tenz

C25/30

C25/30

Feuchtigkeitskla

sse

Expositio

nskla

ssen

Lieferverzeichnis und Lieferschein

CEM II / A-S 42,5 R

Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe

höhere Wärmeentwicklung

normale Ausschalfristen

vorzugsweise bei normaler Witterung

normale Wärmeentwicklung

CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N

C35/45

C35/45

C30/37

C30/37

Überw

achungskla

sse

Anwendungsbereiche Grö

ßtk

orn

in m

m

C30/37

C35/45

C35/45

C30/37

C30/37

C30/37

C30/37

C35/45

C35/45

C35/45

C35/45

C30/37

normale Ausschalfristen

vorzugsweise bei normaler Witterung

normale Wärmeentwicklung

CEM II / B-S 42,5 N

vorzugsw. b. kühler Witterung

kürzere Ausschalfristen

Bitte beachten: Bei den Abbildungen handelt es sich um Beispiele. Die tatsächlichen Expositionsklassen, wie auch alle weiteren Anforderungen an den Beton,

müssen vom Verfasser der Festlegung (z. B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.

6 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

BETONE FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUEN Eigenschaften

Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro

Stallböden (im Kaltstall ) innen oder XC4,XF1,XA1 WA F3 32 2 301109A 140,00 304109A 140,00 303109A 143,00

im Freien überdacht, eingestreut XC4,XF1,XA1 WA F3 16 2 301209A 143,00 304209A 143,00 303209A 146,00

Futtertische, Entmistungsbahn mit XA3*3,XD3,XF3 WA F4 32 2 451108G 153,50 454108G 153,50 453108G 156,50

Räumer, Lagerböden XM1,XM2,XM3*2

XA3*3,XD3,XF3 WA F4 16 2 451208G 156,50 454208G 156,50 453208G 159,50

XM1,XM2,XM3*2

Beton für Güllebehälter XC4,XF2,XF3,XA1,XM1 WA F3 32 2 Z301101AC 146,00 Z304101AC 146,00 Z303101AC 149,00

XC4,XF2,XF3,XA1,XM1 WA F3 16 2 Z301201AC 149,00 Z304201AC 149,00 Z303201AC 152,00

Beton für Hofbefestigung XD2,XF4(LP), WA F3 32 2 371105CG 152,50 374105CG 152,50 373105CG 155,50

XM1,XM2*1

XD2,XF4(LP), WA F3 16 2 371205CG 155,50 374205CG 155,50 373205CG 158,50

XM1,XM2*1

Beton für Gärfutter(flach)silos XA3*³,XD3,XF4(LP) WA F3 32 2 371106CG 153,50 374106CG 153,50 373106CG 156,50

XM1,XM2*1

XA3*³,XD3,XF4(LP) WA F3 16 2 371206CG 156,50 374206CG 156,50 373206CG 159,50

XM1,XM2*1

Beton für Biogasanlage XC4,XA3*3,XF3 WA F4 32 2 451117BG 155,00 454117BG 155,00 453117BG 158,00

Gärfutter(flach)silos XC4,XA3*3,XF3 WA F4 16 2 451217BG 158,00 454217BG 158,00 453217BG 161,00

XC4,XA3*3,XF3 WA F4 8 2 451317BG 162,00 454317BG 162,00 453317BG 165,00

*1 Oberflächenbehandlung erforderlich ( z.B. Vakuumieren, Flügelglätten ) *3 Schutzmaßnahmen für Beton erforderlich

*2 Hartstoff nach DIN 1100 bauseits erforderlich

C35/45

Üb

erw

achungskla

sse

CEM II / B-S 42,5 N

höhere Wärmeentwicklung

C30/37

Grö

ßtk

orn

in m

m

CEM II / A-S 42,5 R

vorzugsw. b. kühler Witterung

Anwendungsbereiche

C25/30

Expositio

nskla

ssen

CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N

normale Ausschalfristen

Festigkeitskla

sse

Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.

Feuchtigkeitskla

sse

kürzere Ausschalfristen

C35/45

C35/45

C35/45

Konsis

tenz

normale Wärmeentwicklung

C25/30

C25/30

C35/45

C30/37

C30/37

Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe

Lieferverzeichnis und Lieferschein

vorzugsweise bei normaler Witterung

C30/37

C25/30

Beto

n-

Bitte beachten: Bei den Abbildungen handelt es sich um Beispiele. Die tatsächlichen Expositionsklassen, wie auch alle weiteren Anforderungen an den Beton,

müssen vom Verfasser der Festlegung (z. B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.

7 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

FASERBETONEigenschaften

Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro

Stahlfaserbeton für Außenbauteile mit XC4, XF1, XA1 WA F3 32 2 S301100A S304100A S303100A

direkter Beregnung und Frost, chemisch XC4, XF1, XA1 WA F3 16 2 S301200A S304200A S303200A

schwach angreifende Umgebung XC4, XF1, XA1 WA F3 8 2 S301300A S304300A S303300A

Stahlfaserbeton für Hallen trocken oder XC4,XF1,XA1 WA F4 32 1 S301133G S304133G S303133G

feucht, kein Verschleißangriff XC4,XF1,XA1 WA F4 16 1 S301233G S304233G S303233G

Stahlfaserbeton für Industrieböden XA1,XD1,XM2*1 WA F4 32 2 S371133G S374133G S373133G

XA1,XD1,XM2*1 WA F4 16 2 S371233G S374233G S373233G

Stahlfaserbeton nach Zugabemenge - 25kg/m³ Standardstahlfaser, Stahlfaserbeton nach Leistungsklasse auf Anfrage

C25/30

C25/30

C25/30

C30/37

C25/30

C30/37

Anwendungsbereiche

Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe

Lieferverzeichnis und Lieferschein

kürzere Ausschalfristen

Beto

n-

Festigkeitskla

sse

Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.

Überw

achungskla

sse

normale Ausschalfristen

vorzugsweise bei normaler Witterung

C25/30

Grö

ßtk

orn

in m

m

Expositio

nskla

ssen

Konsis

tenz

Feuchtigkeitskla

sse

CEM II / B-S 42,5 N

vorzugsw. b. kühler Witterung

höhere Wärmeentwicklung

CEM II / A-S 42,5 R

auf

Anfrage

auf

Anfrage

auf

Anfrage

CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N

normale Wärmeentwicklung

BETONE FÜR BESONDERE ANWENDUNGEN Eigenschaften

Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro

Beton für Schlauchleitungspumpe XC4,XF1,XA1 WA F4 16 1 301244A 145,00 304244A 145,00 303244A 148,00

(Citypumpe) XC4,XF1,XA1,XD1 WA F4 16 2 371244A 149,50 374244A 149,50 373244A 152,50

Sichtbeton nach DBV-/ BDZ-Merkblatt XC4,XF1,XA1 WA F3 32 1 301133A 141,00 304133A 141,00 303133A 144,00

XC4,XF1,XA1 WA F3 16 1 301233A 144,00 304233A 144,00 303233A 147,00

XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 32 2 371133A 149,50 374133A 149,50 373133A 152,50

XC4,XF1,XA1,XD1 WA F3 16 2 371233A 152,50 374233A 152,50 373233A 155,50

Unterwasserbeton XC4,XF1,XA1 WA F5 32 2 301113AB 141,00 304113AB 141,00

Bohrpfahlbeton in chemisch XC4, XF1, XA1 WA F5 32 2 301105AB 142,50 304105AB 142,50

schwach angreifender Umgebung. XC4, XF1, XA1 WA F5 16 2 301205AB 145,50 304205AB 145,50

Einbringen im Trockenen 1-2 XC4, XF1, XA1 WA F5 32 2 301104AB 144,50 304104AB 144,50

Einbringen unter Wasser XC4, XF1, XA1 WA F5 16 2 301204AB 147,50 304204AB 147,50

XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F5 32 2 371107BG 150,00 374107BG 150,00

XC4,XD2,XA2,XF2,XF3 WA F5 16 2 371207BG 153,00 374207BG 153,00

Beton für massige Bauteile mit XC4, XF1, XA1 WA F3 32 2 377104BG*1,4 151,00

verbessertem Schwundverhalten XC4, XF1, XA1 WA F3 16 2 377204BG*1,4 154,00

Sandsondermischung SSM 0-4 F1 4 1M1 154,00 4M1 154,00

(nach keiner Norm) F1 4 1M2 160,00 4M2 160,00

F1 4 1M3 169,00 4M3 169,00

Estrichsondermischung ESM 0-8 F1 8 1E1 143,00 4E1 143,00

(nach keiner Norm) F1 8 1E2 152,00 4E2 152,00

Einkornbeton (nach keiner Norm) C1 32 1EK1 136,50 4EK1 136,50

C1 16 1EK2 139,50 4EK2 139,50

C1 8 1EK3 143,50 4EK3 143,50

Riesel im Fahrmischer (nach keiner Norm) 32 K1 66,00

16 K2 69,00

8 K3 72,00

*1 Zement CEM III/A 32,5 N-LH mit niedrigerer Wärmeentwicklung *4 Prüfalter 56 Tage

* Zementgehalt / m³

Lieferverzeichnis und Lieferschein

normale Ausschalfristen kürzere Ausschalfristen

Anwendungsbereiche

vorzugsweise bei normaler Witterung vorzugsw. b. kühler Witterung

CEM II / A-M (S-LL) 42,5 N CEM II / B-S 42,5 N CEM II / A-S 42,5 R

Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.

normale Wärmeentwicklung höhere Wärmeentwicklung

Beto

n-

Festigkeitskla

sse

Expositio

nskla

ssen

Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe

C25/30

C30/37

C30/37

C25/30

C25/30

Üb

erw

achungskla

sse

Feuchtigkeitskla

sse

Konsis

tenz

Grö

ßtk

orn

in m

m

C25/30

C25/30

C25/30

C25/30

C30/37

C25/30

C30/37

C30/37

400*

600*

300*

400*

500*

C30/37

C30/37

-

-

-

-

-

-

SPEZIALBETONE

- Hochfesten Beton, Farbbeton, Leichtbeton

- Strahlenschutzbeton, Schwerbeton, Tresorbeton

- hydraulisch gebundene Tragschichten ( HGT )

- Fahrbahndeckenbeton, Beton für Flugverkehrsflächen

- Sondermischungen nach Kundenwunsch

Um die Belieferung Ihrer Baumaßnahme mit Spezialbetonen optimal abzuwickeln, ist es notwendig,

schon im Vorfeld die zu erzielenden Eigenschaften festzulegen. Wir beraten Sie gerne!

Preise der Spezialbetone auf Anfrage.

8 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

ZIMTONEigenschaften

Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro Artikel-Nr. Euro

ZIMTON F - Leicht verarbeitbarer Beton in Konsistenz F5

Betone für Bauteile in offenen Gebäuden XC3 WF F5 16 1 251250G 142,50 254250G 142,50 253250G 145,50

und Feuchträumen ohne Frost XC3 WF F5 8 1 251351G 146,50 254351G 146,50 253351G 149,50

Betone für Außenbauteile mit direkter XC4,XF1 WF F5 16 1 301250G 146,50 304250G 146,50 303250G 149,50

Beregnung und Frost XC4,XF1 WF F5 8 1 301351G 150,50 304351G 150,50 303351G 153,50

Betone für Außenbauteile mit direkter XC4,XF1,XA1,XD1 WA F5 16 2 371250G 151,50 374250G 151,50 373250G 154,50

Beregnung und Frost, chemisch schwach XC4,XF1,XA1,XD1 WA F5 8 2 371351G 155,50 374351G 155,50 373351G 158,50

angreifende Umgebung XC4,XF1,XA1,XD1 WA F5 16 2 451250G 155,50 454250G 155,50 453250G 158,50

XC4,XF1,XA1,XD1 WA F5 8 2 451351G 159,50 454351G 159,50 453351G 162,50

Bauteile mit hohem Wassereindringwider- XC4,XF1,XA1 (WU) WA F5 16 2 301252G 148,50 304252G 148,50 303252G 151,50

stand, chemisch schwach angreifende Um- XC4,XF1,XA1 (WU) WA F5 8 2 301353G 152,50 304353G 152,50 303353G 155,50

gebung, WU-Beton nach DAfStb-Richtlinie

Stahlfaserbetone für Außenbauteile mit XC4,XF1,XA1 WA F5 16 2 S301252G S304252G S303252G

direkter Beregnung und Frost, chemisch XC4,XF1,XA1 WA F5 8 2 S301353G S304353G S303353G

schwach angreifender Umgebung

ZIMTON SF - Leicht verarbeitbarer Beton in Konsistenz F6

Betone für Innenbauteile, XC1, XC2 WF F6 16 1 251260G 146,00 254260G 146,00 253260G 149,00

z. B. Wände, Decken, Bodenplatten

Betone für Aussenbauteile, XC4, XF1, XA1 WA F6 16 2 301260G 151,50 304260G 151,50 303260G 154,50

z. B. Aussenwände, Stützen, Bauteilen mit

hohem Wassereindringwiderstand

Betone für Aussenbauteile, XC4,XF1,XA1,XD1 WA F6 16 2 371260G 155,50 374260G 155,50 373260G 158,50

z. B. Aussenwände, Stützen, Bauteilen mit

hohem Wassereindringwiderstand,

Gülletiefbehälter

Bei Beton mit Konsistenz F5, F6 bitten wir Schalungsdruck und Dichtheit zu beachten.

Anwendungsbereiche

auf

Anfrage

auf

Anfrage

auf

Anfrage

C30/37

C25/30

C20/25

C20/25

C25/30

C25/30

C25/30

C30/37

C25/30

C35/45

C20/25

C30/37

C25/30

C35/45

Feuchtigkeitskla

sse

Beto

n-

C25/30

Grö

ßtk

orn

in m

m

Festigkeitskla

sse

Konsis

tenz

Expositio

nskla

ssen

Artikel in Euro / m³ inkl. Fracht zzgl. Mwst.

Üb

erw

achungskla

sse

kürzere Ausschalfristen

Lieferverzeichnis und Lieferschein

Festigkeitsentwicklung gemäß DIN EN 206-1; DIN1045-2 siehe

CEM II / A-S 42,5 RCEM II / A-M (S-LL) 42,5 N

vorzugsw. b. kühler Witterung

normale Ausschalfristen

vorzugsweise bei normaler Witterung

normale Wärmeentwicklung

CEM II / B-S 42,5 N

höhere Wärmeentwicklung

BETONBLÖCKEEigenschaften

Betonblock 160 x 80 x 40 82,00

(* je nach Verfügbarkeit) 160 x 80 x 40 82,00

80 x 80 x 40 62,00

Leihgebühr Betonblockklemme 60,00

(* nur in Verbindung mit dem Kauf von

Betonblöcken)

je Tag*

B16080G*

Artikel in Euro / Stück ab Werk zzgl. Mwst.

Ausführung

Normalblock

Abschlussblock Oberseite glatt

Halbblock

80

Gewicht to. (ca.)

1,240

1,240

Artikel-Nr. Euro

80 B16080N*

80 B08080N*0,620

max. 3,750 to.

Raster L x B x H in cmAnwendungsbereiche

Öffnungsmaß 80 x 40 cm

9 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

ZUSATZSTOFFE / ZUSATZMITTEL Bezeichnung Menge Einheit Preis in Euro

A = Beton-Verflüssiger (BV) 1 kg 2,50

B = Beton-Verzögerer (VZ) 1 kg 3,00

C = Beton-Luftporenbildner (LP) 1 je m³ 5,50

D = Fließmittel 1 kg 3,00

Konsistenzerhöhung um eine Stufe 1 je m³ 6,00

PP-Faser Polypropylenfasern 12mm 1 kg auf Anfrage

HPP-Faser Hochleistungspolymerfaser 45mm 1 kg auf Anfrage

Standard-Stahlfaser 50/1.0 1 kg auf Anfrage

Hochleistungs-Stahlfaser 1 kg auf Anfrage

Zusatzstoffe/Zusatzmittel werden nach besonderer Vereinbarung zugegeben. Eine Garantie für die Betonfestigkeit wird nur übernommen, wenn die Dosierung

und das Fabrikat der Zusatzmittel unseren Eignungsprüfungen entsprechen.

LABORLEISTUNGEN

Bezeichnung Menge Einheit Preis in Euro

Probekörper 1 Stck. 40,00

Satz Probekörper 1 Satz 120,00

Laborant Einsatz auf Baustelle 1 pauschal 200,00

SONSTIGES

Bezeichnung

Standzeit 18,00

Mindermenge 22,00 je m³

Frachtanteil 22,00 je m³

Selbstabholer 6,50 je m³

erhalten eine Frachtvergütung von

Entsorgung Restbeton 60,00 je m³

nach Aufwand, mindestens jedoch

Stahl- oder Kunststoffaser einmischen 3,00 je m³

Einmischen von bauseits zugegebener Stahl- oder Kunststoffaser

Soll/Ist Ausdruck 2,00 je m³

Lieferungen außerhalb der Regellieferzeiten

Werktag 18:00 – 22:00 Uhr 10,50 je m³, zzgl. Pauschale nach Vereinbarung

Werktag 22:00 – 06:00 Uhr 13,00 je m³, zzgl. Pauschale nach Vereinbarung

Samstag bis 22:00 Uhr 13,00 je m³, zzgl. Pauschale nach Vereinbarung

Samstag ab 22:00 Uhr, Sonn- und Feiertag nach Vereinbarung

Bereitsschaftszeit 60,00 je Std./Fahrzeug

nach Aufwand, mindestens jedoch

Winterzuschlag 6,00 je m³

01.12. bis 15.03

Bei einer Abnahme von weniger als 5,00m³ je Lieferung berechnen wir für die auf 5,00m³

fehlende Menge einen Mindermengenzuschlag

Auf den im Preis enthaltenen Frachtanteil wird keinerlei Rabatt oder Skonto gewährt

Für Entfernungen über 20 km ab Lieferwerk ist die Fracht gesondert zu vereinbaren.

Preis in Euro

Die Fahrmischer sind nach Ankunft auf der Baustelle sofort und zügig zu entleeren.

Entladezeit ab Eintreffen auf der Baustelle: 10 Minuten/m³. Bei Überschreitung der Entladezeit

berechnen wir je angefangene 15 Minuten eine Standzeit

je angefange 15 Minuten

10 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN

PREISLISTE

- Alle Preise dieser Liste verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

- Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle unsere bisherigen Preislisten ungültig

- Allen Geschäften liegen ausschließlich, die in dieser Preisliste abgedruckten Geschäftsbedingungen zugrunde

- Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Nachträgliche Änderungen behalten wir uns vor

BESTELLFRISTEN

- Wir bitten Bestellungen 24 Stunden vor Lieferung bei der jeweiligen Dispo aufzugeben

- Bei Großbetonagen ab 300m³ 48Std vor Lieferung

- Bei Nacht- oder Samstagsbetonagen mindestens 48 Stunden vor Lieferung

- Bei Betonagen innerhalb Fahrverbotszeiträumen (Samstagnacht, Sonntag, Feiertag) mindestens 10 Tage vor

Lieferung

- Fahrer dürfen keine Bestellungen entgegennehmen

BESTELLANGABEN

- Firma (Rechnungsempfänger)

- Name des Bestellers

- Rufnummer für Rückfragen

- Anschrift der Baustelle

- Händler

- Beginn der Betonage (Datum, Uhrzeit)

- Sortennummer

Alternativ: Festigkeitsklasse, Konsistenzklasse, Größtkorn, Festigkeitsentwicklung

- Förderart (Pumpe, Betonkübel, etc.)

- Fördermenge/Stunde

ÄNDERUNG/STORNIERUNG

- Mindestens 4 Stunden vor dem vereinbartem Liefertermin

- Bei Samstags-, Nacht-, Sonntags,- Feiertags,- und Großbetonagen mindestens 24 Stunden vor vereinbartem

Liefertermin

- Beton bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge geht zu Lasten des Auftraggebers

- Erfolgt die Stornierung zu spät, behalten wir uns vor entstandene Ausfallzeiten in Rechnung zu stellen

LIEFERUNG

- Unsere Betone liefern wir in der Regel mit einer Verarbeitbarkeitszeit von mindestens 90 Minuten ab Werk, die

Verarbeitbarkeitszeit kann durch werkseitige Zugabe von Verzögerer verlängert werden

- Wird die Annahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt

und wird zzgl. Entsorgung berechnet

- Der Auftraggeber ist für die Befahrbarkeit der Baustelle durch unsere Fahrzeuge verantwortlich. Schäden oder

Verzögerungen, die wegen der Nichtbefahrbarkeit der Baustelle entstehen, gehen zu Lasten des

Auftraggebers.

- Ausreichend Platz zum Auswaschen des Fahrmischers muss gewährt sein.

11 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

EXPOSITIONSKLASSEN

Klasse Umgebung Beispiel Mindestfestigkeit

X0kein Korrosions- oder

Angriffrisiko

X0Fundamante ohne Bewehrung und ohne Frost; Innenbauteile

ohne BewehrungC8/10

XCXC1 tocken oder ständig nass

Innenräume mit üblicher Luftfeuchte; Beton ständig in Wasser

getauchtC16/20

XC2 nass, selten trocken Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile C16/20

XC3 mäßige Feuchteoffene Hallen; Innenräume mit hoher Luftfeuchtigkeit, z. B.

gewerbliche Küchen, Bäder, Wäschereien, ViehställeC20/25

XC4wechselnd nass und

trockenAußenbauteile mit direkter Beregnung C25/30

XDXD1 mäßige Feuchte Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrflächen, Einzelgaragen C30/37 C25/30 (LP)

XD2 nass, selten trockenSolebäder; Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern

ausgesetzt sindC35/45 C30/37 (LP)

XD3 wechseln nass und trockenTeile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbeanspruchung;

Fahrbahndecken; ParkdecksC35/45 C30/37 (LP)

XSXS1 salzhaltige Luft Außenbauteile in Küstennähe C30/37 C25/30 (LP)

XS2 unter Wasser Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen C35/45 C30/37 (LP)

XS3 Tide-, Spritzwasserbereich Kaimauern in Hafenanlagen C35/45 C30/37 (LP)

XFXF1

mäßige Wassersättigung,

ohne TaumittelAußenbauteile C25/30

XF2mäßige Wassersättigung,

mit Taumittel

Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von

taumittelbehandelten Verkehrsflächen, soweit nicht XF4; Bauteile

im Sprühnebelbereich von Meerwasser

C35/45 C25/30 (LP)

XF3hohe Wassersättigung,

ohne Taumittel

offene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von

SüßwasserC35/45 C25/30 (LP)

XF4hohe Wassersättigung, mit

Taumittel

mit Taumittel behandelte Verkehrsflächen; Spritzwasserbereich;

Räumerlaufbahnen von Kläranlagen; MeerwasserwechselzoneC30/37 (LP)

XAXA1

chemisch schwach

angreifendBehälter von Kläranlagen; Güllebehälter C25/30

XA2 chemisch mäßig angreifendBetonteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen; Bauteile in

betonangreifenden BödenC35/45 C30/37 (LP)

XA3 chemisch stark angreifendIndustrieabwasseranlagen, Gärfuttersilos und Futtertische der

Landwirtschaft; Kühltürme mit RauchgasableitungC35/45 C30/37 (LP)

XMXM1 mäßiger Verschleiß

tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung

durch luftbereifte FahrzeugeC30/37 C25/30 (LP)

XM2 starker Verschleißtragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung

durch luft- oder vollgummibereifte GabelstaplerC35/45 C30/37 (LP)

XM3 sehr starker Verschleiß

tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung

durch Gablestapler oder Kettenfahrzeuge; Wasserbauwerke in

geschiebebelasteten Gewässern

C35/45 Hartstoffe

C30/37 (LP)

Bewehrungskorrision,

ausgelöst durch

Karbonatisierung

Es gilt: Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein.

Betonkorrosion durch

Verschleißbeanspruchung

Betonkorrision durch

chemischen Angriff

Frostangriff mit u. ohne

Taumittel

Bewehrungskorrision,

verursacht durch Chloride,

aus Meerwasser

Bewehrungskorrision,

verursacht durch Chloride,

ausgenommen

Meerwasser

12 | Preisliste 2019

Gültig ab 01.01.2019 – Preise zzgl. MwSt.

FEUCHTIGKEITSKLASSEN

Klasse Umgebung

W0Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen während der Nutzung

weitgehend trocken bleibt.

WF Beton, der während der Nutzung oder längere Zeit feucht ist.

WABeton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt

ist.

WS Beton, der hoher dynamische Beanspruchung und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist.

KONSISTENZKLASSE FRISCHBETON

Beschreibung sehr steif steif plastisch weich sehr weich fließfähig sehr fließfähig

Klasse C0 F1 / C1 F2 / C2 F3 F4 F5 F6

Ausbreitmaß cm < 34 35 - 41 42 - 48 49 - 55 56 - 62 > 63

Verdichtungsmaß < 1,46 1,45 - 1,26 1,25 - 1,11 1,10 - 1,04

BETONSORTENSCHLÜSSEL (ARTIKELNUMMER)

Zementart Größtkorn Zusatzmittelart

S Z 37 1 2 09 G 1 = CEM II / A - M (S-LL) 42,5 N 1 = 32 mm A = BV (Verflüssiger)

2 = CEM II / A - S 32,5 R 2 = 16 mm B = VZ (Verzögerer)

3 = CEM II / A - S 42,5 R 3 = 8 mm C = LP (Luftporenbildner)

mit Stahlfaser 4 = CEM II / B - S 42,5 N 4 = 22 mm Hartstein-Splitt D = FM (Fließmittel)

ohne FA 5 = CEM I 42,5 R HS G = FM (Fließmittel

Betongüte am Würfel 6 = CEM III / A 42,5 N Polycarboxylatether)

Zementart 7 = CEM III / A 32,5 N - LH T = Stabilisator

Größtkorn

lfd. Nummer innerhalb

der Festigkeitsklasse

Zusatzmittelart

Beispiel Betonsorte

(Kristallisationsversuch nach DIN

52111 und TP Min StB

nachgewiesen)

NACHBEHANDLUNG NACH DIN EN 206-1 / DIN 1045-2

10

15

2 3

< 10 ...

< 15 ...

< 25 ...

5

25

Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen etc. übernehmen wir keine Gewährleistung.

Maschinelles Glätten wird bei der Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen.

Hinweis: Erdfeuchte Betone sind vor äußeren Einwirkungen zu schützen.

10

Mindestdauer der Nachbehandlung ohne Nachweis der Festigkeit im oberflächennahen Bereich

2

3

2

4

6

4

1 2

1

7

bekannten Verhältnissen von Betonen vergleichbarer Zusammensetzung ermitteln.

106)

Nachbehandlungsdauer bei Verarbeitungszeit > 5 h angemessen verlängern.

cm,28

0,30

mittel

r = f / f

1)

15

langsamschnell

< 0,15r

5)

0,50

cm,24)

Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagen ² (alle Expositionsklassen ³ außer X0 und XC1)

Festigkeitsentwicklung des Betons

r

4)

r

5) Zwischenwerte dürfen interpoliert werden.

Anstelle Oberflächentemperatur des Betons darf Lufttemperatur angesetzt werden.2)

sehr langsam

5

r 0,15

Aus Mittelwerten der Druckfestigkeit nach 2 und 28 Tagen entweder bei der Eignungsprüfung oder aus

6) Nachbehandlungsdauer bei Temperaturen < 5 °C um Zeit der Temperaturen < 5 °C verlängern.

3) Für Expositionsklassen XM Werte verdoppeln.

Oberflächentemperatur

in °C ¹

13 | Preisliste 2019

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Innbrücke Gars Raststätte Vaterstetten Tunnel Farchant Neue Messe Riem

QUALITÄT AUF DIE SIE BAUEN KÖNNEN

Kompetenz, Erfahrung, Qualität und Leistungsfähigkeit sind unsere Stärken

Seit über 50 Jahren produzieren wir Beton für unsere Kunden. Besonderen Wert legen wir darauf, dass unsere Kunden

individuell, kompetent und entsprechend ihren Wünschen bestmöglich betreut werden.

Mit modernen Mischanlagen, einem Fuhrpark von rund 30 eigenen Transportbetonmischern, zuverlässigen Fahrern,

erfahrenen Mischmeistern und Disponenten bieten wir besten Service und höchste Qualität.

Unser Labor entwickelte inzwischen über 2500 Betonrezepte und optimiert diese ständig. Je nach Vorstellung des

Kunden liefern wir den Beton, der die gewünschten Anforderungen erfüllt.

QUALITÄTSSICHERUNG Zur Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Betonqualität behalten wir uns eine Änderung der Zementart vor.

Wird der Frischbeton auf Anordnung des Abnehmers über die Rezeptur hinaus verändert, erlischt unsere

Gütegarantie.

Die "Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton" ist zu beachten.

Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen etc. übernehmen wir

keine Gewährleistung. Maschinelles Glätten wird bei der Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen.

BETONE MIT FESTIGKEITSENTWICKLUNG "LANGSAM" UND "SEHR LANGSAM" Für diese Betone wird entsprechend DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die Druckfestigkeitsklasse für besondere Anwendungen zu einem späteren Zeitpunkt als 28 Tage nachgewiesen. Dies beeinflusst den Bauablauf. Die Nachbehandlungsdauer sowie Ausschalfristen können sich entsprechend DIN 1045-3 verlängern.

Die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit werden erst zu dem späteren Zeitpunkt erreicht.

Der Einbau des Betons ist nach Überwachungsklasse 2 entsprechend DIN 1045-3 zu überwachen. Für die

Verwendung dieser Betone ist die Zustimmung und Genehmigung des Überwachers der Baustelle vor Betonierbeginn

einzuholen und dem Bauherrn vorzulegen.

ZUSCHLAGSTOFFE Die verwendeten Zuschlagstoffe erfüllen die Regelanforderungen und die erhöhten Anforderungen nach

DIN EN 12620

INGENIEURBAU Betone für den Ingenieurbau liefern wir nach ZTV-Ing, sie weichen daher von der DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 ab.

EIGEN- UND FREMDÜBERWACHUNG

Die Überwachung erfolgt durch unser eigenes Labor.

Unsere Produkte unterliegen außerdem der Fremdüberwachung nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 durch

das Material-Prüfungsamt für das Bauwesen der TU München.

Der Fremdüberwacher ist befugt die Baustelle zu betreten und Proben zu nehmen.

14 | Preisliste 2019

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung

1.1. Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller nach dem 01.01.2003 vereinbarten

Verkäufe von Transportbeton (im folgenden „Ware“). Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei

späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist

Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten

uns gegenüber nicht.

1.2. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB

gelten, sind sie kursiv gedruckt.

2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die

Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Betonsorte, -eigenschaften und -menge ist

allein der Käufer verantwortlich. Für das Angebot gelten die jeweiligen Preislisten und

Betonverzeichnisse.

3. Lieferung und Abnahme

3.1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle;

wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch

entstehenden Kosten.

3.2. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigen

den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir

die Nichteinhaltung zu vertreten haben. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns

die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt,

die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, soweit uns

gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom

Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche

Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche

Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen,

Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse, die bei uns,

unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung

unseres Betriebes abhängig ist.

3.3 Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der

Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportbetonfahrzeug diese

ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend

befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese

Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden,

es sei denn, der Käufer hat das Nichtvorliegen dieser Voraussetzung nicht zu vertreten;

Unternehmer haften ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Das Entleeren muss

unverzüglich, zügig und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können.

3.4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns

der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen,

es sei denn, er hat die Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige

Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten; Unternehmer haften im Fall der Abholung

im Werk ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Käufer haften als

Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme der Ware und Bezahlung des

Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche

Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten

unsere rechtsverbindliche Erklärung entgegenzunehmen.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht

bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das

Werksgelände verlässt. Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf

den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens

jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu

fahren.

5. Mängelansprüche

5.1. Die Haftung für Mängel entfällt gegenüber Unternehmern, wenn der Käufer oder eine

von ihm bevollmächtigte Person unsere Ware mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton

anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton vermengt oder verändert oder vermengen

oder verändern läßt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Vermengung oder

Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat.

5.2. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von Unternehmern unverzüglich bei

Abnahme der Ware zu rügen. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung

durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art sind von

Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf eines

Jahres ab Ablieferung, zu rügen; dies gilt nicht für Mängel, für die § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB

gilt. Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

5.3. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns

besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind.

5.4. Wegen eines Mangels kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Ist der

Käufer Unternehmer, leisten wir Nacherfüllung nur in Form der Lieferung einer mangelfreien

Sache. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt den Käufer nach seiner Wahl zur

Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Tritt der Käufer nach fehlgeschlagener

Nacherfüllung vom Vertrag zurück oder erklärt er die Minderung, steht ihm daneben kein

Schadensersatzanspruch wegen Mangels zu.

5.5.Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware;

dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB. Auf Schadensersatz

gerichtete Mängelansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, dass der

Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der Schaden in der

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt, oder dass wir den Mangel arglistig

verschwiegen haben.

6. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Verletzung einer

Vertragspflicht, aus Verschulden anläßlich von Vertragsverhandlungen und aus

außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf

vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters

oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder durch die Verletzung einer für die

Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder durch einen von uns arglistig

verschwiegenen Mangel verursacht ist oder in der Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit liegt. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen

Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsschluß nicht vorhersehbaren Schäden. Eine

Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

7. Sicherungsrechte

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen

samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Zinsen) unser

Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen

Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen Käufer haben, unser Eigentum.

Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei

denn, er hätte den Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten

wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart.

7.2. Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu einer neuen beweglichen

Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten

erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im

Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware (7.9) ein. Für den Fall, dass

der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen

beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum

erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in 7.1 Satz 2 aufgezählten

Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (7.9)

zum Wert der anderen Sache; unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung

unserer Forderungen gem. 7.1 Satz 2 fort.

7.3. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach 7.1 Satz 2

schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer

Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem

restlichen Teil seiner Forderungen ab.

7.4. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden

Waren oder aus unserer Ware hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem

fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder

vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt

er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderung gem. 7.1 Satz 2 diese

Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem

restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen

Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gem. §§ 648, 648 a BGB aufgrund der Verarbeitung

unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir

nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der

Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte

Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach 7.1 Satz

2 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu

benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von diesen Befugnissen

gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderung

nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß

nachkommt.

7.5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns

bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem

etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der

eingezogenen Beträge bleibt unberührt.

7.6. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer

Ware (7.9) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein

Abtretungsverbot vereinbaren.

7.7. Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, mit

kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung

oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu

benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben

und uns zur Last fallende Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden

können, zu tragen.

7.8. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer

Saldoforderung.

7.9. Der „Wert unserer Ware“ im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem Gesamtbetrag der in

unserer Rechnung ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 20%.

7.10. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insgesamt

freigeben, als deren Wert die Forderungen um 20% übersteigt.

8. Preis- und Zahlungsbedingungen

8.1. Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten

insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf

Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu

berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten

nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.

8.2. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig und spätestens 30 Tage nach

Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen

Vereinbarung.

8.3. Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht

geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das

Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig

festgestellt oder entscheidungsreif ist.

8.4. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarungen

entgegengenommen.

8.5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist

ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns

nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

8.6. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere

sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellungen in

laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die

fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit

bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld

verhältnismäßig getilgt wird.

9. Baustoffüberwachung

Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers und der

obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden

jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben aus der Ware zu

entnehmen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist unser Vertragspartner Unternehmer, so ist Erfüllungsort für die Lieferung unser Lieferwerk,

für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis

sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch

für Wechsel- und Scheckklagen) mit Kaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung, nach unserer

Wahl auch der Sitz unseres Lieferwerkes oder unserer Verkaufsgesellschaft.

11. Nichtigkeitsklausel

Falls eine dieser Bedingungen unwirksam werden sollte, werden die übrigen Bedingungen in

Ihrer Wirksamkeit hierdurch nicht berührt.

PREISLISTE und LIEFERPROGRAMM

Gültig ab 01.01.2019