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Preisliste Nielsen II · Gültig ab dem 1. Januar 2015 15 lokale Anzeigenblätter im Kerngebiet von NRW mit wöchentlich über 1,5 Mio. verteilten Exemplaren! ORA ANZEIGENBLÄTTER Nr. 34 2015

Preisliste ora sonderprodukt

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Page 1: Preisliste ora sonderprodukt

PreislisteNielsen II · Gültig ab dem 1. Januar 2015

15 lokale Anzeigenblätter im Kerngebiet von NRW mit wöchentlich über 1,5 Mio.

verteilten Exemplaren!

ORA A N Z E I G E N B L ÄT T E R

Nr. 34

2015Preislisten_Nielsen_ORA_2015.indd 1 20.11.2014 09:29:08

Page 2: Preisliste ora sonderprodukt

• Erscheint in der Wochenmitte•• Erscheint zusätzlich am Wochenende

Partnerverlage (Preislisten auf Anfrage)

ORAWVW

WVW/ORA V E R B R E I T U N G S G E B I E T EStand: 1. Oktober 2014

Preisliste Nr. 34Gültig ab 1. Januar 2015

Bocholt Borken

Coesfeld

Lüdinghausen

Werne

Hamm

SoestWarstein

AhausStadtlohnGescher

Haan

Wülfrath

Wanne-Eickel

Gels.-Buer

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kirchen

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Preislisten_Nielsen_ORA_2015.indd 2 20.11.2014 09:29:10

Page 3: Preisliste ora sonderprodukt

ORA GeschäftsstellenAnsprechpartner für Aufträge und geschäftliche Vorgänge – auch für mehrere Ausgaben – ist die Geschäftsstelle am Firmenstandort. Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes sowie alle Werbeagenturen wenden sich bitte an die Zentrale in Essen. Kontaktdaten siehe „Allgemeine Verlagsangaben“

Bochum: StadtspiegelBongardstr. 25/27, 44787 Bochum Tel. 0234/96498-0 Fax 0234/96498-33 [email protected]

Bottrop: StadtspiegelKirchhellener Str. 31, 46236 Bottrop Tel. 02041/1843-0 Fax 02041/1843-43 [email protected]

Castrop-Rauxel: StadtanzeigerObere Münsterstr. 37, 44575 Castrop-Rauxel Tel. 02305/9674-0 Fax 02305/9674-33 [email protected]

Dorsten: StadtspiegelWestwall 23, 46282 Dorsten Tel. 02362/9193-0 Fax 02362/9193-33 [email protected]

Dortmund-Stadt: StadtanzeigerSüd-City-Nord-Ost-West-Anzeiger Ostwall 5, 44135 Dortmund Tel. 0231/562296-0 Fax 0231/5600159 [email protected]

Gladbeck: StadtspiegelHorster Str. 24, 45964 Gladbeck Tel. 02043/2978-0 Fax 02043/2978-29 [email protected]

Haltern: StadtspiegelRekumer Str. 32-34, 45721 Haltern am See Tel. 02364/9252-0 Fax 02364/168565 [email protected]

Lünen: Lüner Anzeiger Marktstr. 2a, 44532 Lünen Tel. 02306/75044-0 Fax 02306/75044-44 [email protected]

Schwerte: Ruhr-AnzeigerOstwall 5, 44135 Dortmund Tel. 0231/562296-0 Fax 0231/5600159 [email protected]

Wattenscheid: StadtspiegelBrauhof 12, 44866 Bochum Tel. 02327/91113 Fax 02327/86730 [email protected]

Witten: Witten aktuellPoststr. 28, 58452 Witten Tel. 02302/28180-0 Fax 02302/28180-19 [email protected]

ORA GeschäftsstellenAnsprechpartner für Aufträge und geschäftliche Vorgänge – auch für mehrere Ausgaben – ist die Geschäftsstelle am Firmenstandort. Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes sowie alle Werbeagenturen wenden sich bitte an die Zentrale in Essen. Kontaktdaten siehe „Allgemeine Verlagsangaben“

Preislisten_Nielsen_ORA_2015.indd 3 20.11.2014 09:29:11

Page 4: Preisliste ora sonderprodukt

Sie wollen etwas Neues ausprobieren? Kein Problem. Ihre Anzeigenblätter bieten Ihnen eine Reihe ORAvon Möglichkeiten kreativ auf Angebote und Dienstleistungen hinzuweisen. Egal, ob Sie mit einem Titelkuller dauerhaft auf Ihre Telefonnummer hinweisen möchten, oder die ganze Bandbreite Ihrer Angebote in einer Prospekt-Anzeige darstellen, bei unseren Anzeigenblättern mit dem Kompass finden Sie Ihren individuellen Weg zum Kunden. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Preise zu den abgebildeten Sonderwerbeformen erhalten Sie auf Anfrage.

Titelkuller

Titelkopf-Anzeige

Effektiv werben mit Sonderwerbeformen

Titelfuß-AnzeigeTipp-On-Sticker Titelfuß-Anzeige

Preisliste Nr. 34Gültig ab 1. Januar 2015ORA SONDERWERBEFORMEN//01

Preislisten_Nielsen_ORA_2015.indd 4 20.11.2014 09:29:22

Page 5: Preisliste ora sonderprodukt

Seite 1

Seite 3

Seite 4

Seite 2

Prospekt-Anzeige 4 Innenseiten

Ummantelung 4-seitig

Seite 1

Seite 3

Seite 4

Seite 2

Preislisten_Nielsen_ORA_2015.indd 5 20.11.2014 09:29:28

Page 6: Preisliste ora sonderprodukt

Preisliste Nr. 34Gültig ab 1. Januar 2015ORA SONDERWERBEFORMEN//02

4 gewinnt 4 Eckanzeigen

Perforation 2-spaltig

4 gewinnt 4 Eckanzeigen

Perforation 2-spaltig

Tunnel-Anzeige 9-spaltig

Flying Page 4-seitig

Preislisten_Nielsen_ORA_2015.indd 6 20.11.2014 09:29:34

Page 7: Preisliste ora sonderprodukt

Panorama-Anzeige 2-seitig Insel-Anzeige mittig auf der Seite

Super-PanoramaDie neuartige Werbeform Super-Panorama ist das optimale Format, um aufmerksamkeitsstark mit großformatigen Fotos oder emotionalen Gestal-tungen zu werben. Auf insgesamt 8 Seiten im WVW-Format bietet das Super-Panorama jede Menge Werbefläche. Und das Besondere daran: Durch mehrfaches Aufklappen eröffnet sich im Innenteil eine zusammenhängende, 4 Seiten breite Darstellungsmöglichkeit - der Panorama-Effekt!

Die Mindestauflage vom Super-Panorama beträgt 50.000 Exemplare. Das Pro-dukt wird als Vordruck produziert und als Beilage in die Zeitung eingesteckt.

Die Verwendungsmöglichkeiten vom Super-Panorama sind nahezu unbegrenzt, allein die Idee entscheidet. Folgende Vorteile bietet das Super-Panorama für den Werbekunden:• Großflächige Präsentation auf einer über 4 Zeitungsseiten gehenden Panoramafläche

im Innenteil.• Mehrfaches Aufklappen weckt Neugier und Entdeckerlust und kann optimal in

die Gesamtgestaltung eingebunden werden.• Lange Wirkung der Werbebotschaft durch extrem hohen Erinnerungswert.• Dauerhafter Werbeeffekt durch sehr hohen Wiedererkennungswert.• Hervorragende Eignung auch zur Darstellung großer Produkte z.B. als Poster.• Die Werbeform verbindet das positiv besetzte Image der Zeitung mit einem emotional starken Auftritt des werbenden Unternehmens.

Insel-Anzeige Insel-Anzeige mittig auf der Seite

Preislisten_Nielsen_ORA_2015.indd 7 20.11.2014 09:29:36

Page 8: Preisliste ora sonderprodukt

Gebiet Ausgaben Nr. Titel und Belegungsmöglichkeit

Erschei-nungsweise wöchentlich

Verteilte Exempl.

Grund-preis

Orts-preis

Satz- spiegel Höhe x Breite mm

Spalten/ Spalten-breite

1/1 Seite = mm

Grundpreis €/Zeile

Ortspreis €/Zeile

Bochum/ Wattenscheid

6710/67111)6712/67131)6714/67151)6716/67171)6718/67191)6720/67211)6722/67231)6516/65171)

6854/68551)

Stadtspiegel Bochum/Wattenscheid (Gesamt)Stadtspiegel Bochum– Süd– Südwest– Nord– OstStadtspiegel WattenscheidKombination Stadtspiegel Bochum-Südwest + Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel 3)Kombination Stadtspiegel Bochum-Ost + Witten aktuell

mittwochs + samstags

190.400150.400

42.50036.10042.00029.80040.000

70.00080.800

3,252,881,111,061,091,001,22

1,641,79

2,762,450,940,900,930,851,04

1,391,52

445 x 315 7/42 3.115 5,82––––––

––

4,95 ––––––

––

Bottrop 6730/67311) Stadtspiegel Bottrop mittwochs + samstags

59.400 1,58 1,34 445 x 315 7/42 3.115 2,88 2,45

Castrop- Rauxel

6740/67411)

6514/65151)

Stadtanzeiger Castrop-Rauxel

Kombination Stadtanzeiger Castrop-Rauxel + Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel 3)

mittwochs + samstags

mi. + sa./so.

38.400

124.300

1,19

2,42

1,01

2,06

445 x 315 7/42 3.115 2,18

3,88

1,85

3,30

Dorsten 67506850

Stadtspiegel DorstenKombination Stadtspiegel Dorsten + Haltern

mittwochs 39.40055.400

1,091,28

0,931,09

445 x 315 7/42 3.115 –2,65

–2,25

Dortmund 6760/67611)6762/67631)6764/67651)6766/67671)6768/67691)6770/67711)6772/67731)

Stadtspiegel Dortmund (Gesamt)City-AnzeigerNord-AnzeigerOst-AnzeigerSüd-Anzeiger– Hombruch– Hörde

mittwochs + samstags

284.10054.000 38.00039.50082.40026.50025.600

4,151,271,061,141,540,950,95

3,531,080,900,971,310,810,81

445 x 315 7/42 3.115 7,18––––––

6,10––––––

Preisliste Nr. 34Gültig ab 1. Januar 2015ORA ANZEIGEN

€/Anz.-mmMindestgröße 20 mm

gewerbl. Kleinanzeigen2)Mindestgröße 4 Zeilen

- ohne Nachlass -

Preislisten_Nielsen_ORA_2015.indd 8 20.11.2014 09:29:37

Page 9: Preisliste ora sonderprodukt

1) Wochenend-Ausgaben-Nr. = Zweite Ausgaben-Nr./Preise je Erscheinungsdatum. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer2) Rubrizierung nur in Ausgaben mit Zeilenbelegungsmöglichkeit. 3) Berechnung erfolgt über Westdeutsche Verlags- und Werbegesellschaft mbh & Co. KG, Essen.Anzeigen im Stellenmarkt werden gegen Zuschlag unter „lokalkompass.de“ veröffentlicht (Zeilen 4 € Ortspreis/Grundpreis 4,71 €, Randanzeigen 12,50 € Ortspreis/14,71 € Grundpreis). ,-Zeilenanzeigen der übrigen Rubrikenmärkte werden dort gegen einen Zuschlag von 1,- € Ortspreis/1,18 € Grundpreis veröffentlicht.

Bochum/ Wattenscheid

6710/67111)

6712/67131)

6714/67151)

6716/67171)

6718/67191)

6720/67211)

6722/67231)

6516/65171)

6854/68551)

Stadtspiegel Bochum/Wattenscheid (Gesamt)

Stadtspiegel Bochum

– Süd

– Südwest

– Nord

– Ost

Stadtspiegel Wattenscheid

Kombination Stadtspiegel Bochum-Südwest + Stadtspiegel Hattingen/Niedersprockhövel

Kombination Stadtspiegel Bochum-Ost + Witten aktuell

mittwochs + samstags

193.000

152.100

43.300

36.300

42.800

29.700

40.900

70.200

80.700

2,99

2,66

1,02

0,98

1,01

0,92

1,12

1,51

1,65

2,54

2,26

0,87

0,83

0,86

0,78

0,95

1,28

1,40

445 x 315 7/42 3.115 5,53

4,70

Bottrop 6730/67311) Stadtspiegel Bottrop mittwochs + samstags

59.000 1,41 1,20 445 x 315 7/42 3.115 2,71 2,30

Castrop- Rauxel

6740/67411)

6514/65151)

Stadtanzeiger Castrop-Rauxel

Kombination Stadtanzeiger Castrop-Rauxel + Wochenblatt Herne/Wanne-Eickel )

mittwochs + samstags

mi. + sa. so.

38.600

125.200

1,09

2,24

0,93

1,90

445 x 315 7/42 3.115 2,00

3,53

1,70

3,00

Dorsten 6750

6850

Stadtspiegel Dorsten

Kombination Stadtspiegel Dorsten + Haltern

mittwochs 39.300

55.100

1,00

1,20

0,85

1,02

445 x 315 7/42 3.115 –

2,47

2,10

Dortmund 6760

6761

6762

6763

6764

6765

6766

6767

6774/67751)

6776/67771)

6778/67791)

6780/67811)

6782/67831)

6852

Stadtanzeiger Dortmund (Gesamt)

Stadtanzeiger Dortmund (Gesamt)

City-Anzeiger

City-Anzeiger

Nord-Anzeiger

Nord-Anzeiger

Ost-Anzeiger

Ost-Anzeiger

– Aplerbeck

West–Anzeiger

– Huckarde

– Mengede

– Lütgendortmund

Kombination Süd-Anzeiger Dortmund + Ruhr-Anzeiger Schwerte

mittwochs

samstags

mittwochs

samstags

mittwochs

samstags

mittwochs

samstags

284.000

284.000

54.000

54.000

37.800

37.800

39.000

39.000

30.300

69.200

25.100

18.800

25.300

110.400

3,81

4,00

1,16

1,22

0,95

1,00

1,04

1,08

0,96

1,39

0,85

0,82

0,85

1,64

3,24

3,40

0,99

1,04

0,81

0,85

0,88

0,92

0,82

1,18

0,72

0,70

0,72

1,39

445 x 315 7/42 3.115 6,88

5,85

Gladbeck 6790/67911) Stadtspiegel Gladbeck mittwochs + samstags

38.100 1,18 1,00 445 x 315 7/42 3.115 2,41 2,05

Haltern 6810

6850

Stadtspiegel Haltern

Kombination Stadtspiegel Haltern + Dorsten

mittwochs 16.000

55.400

0,69

1,24

0,59

1,05

445 x 315 7/42 3.115 –

2,59

2,20

Lünen 6820/68211)

6822/68231)

6824/68251)

Lüner Anzeiger

– Lünen-Nord/West

– Lünen-Süd/Ost

mittwochs + samstags

66.200

39.200

27.000

1,18

0,94

0,87

1,00

0,80

0,74

445 x 315 7/42 3.115 2,12

1,80

Schwerte 6830

6852

Ruhr-Anzeiger Schwerte

Kombination Ruhr-Anzeiger Schwerte + Süd-Anzeiger Dortmund

mittwochs 28.000

110.400

0,88

1,64

0,75

1,39

445 x 315 7/42 3.115 1,71

1,45

Witten 6840/68411)

6854/68551)

Witten aktuell

Kombination Witten aktuell + Stadtspiegel Bochum-Ost

mittwochs + samstags

51.000

80.900

1,35

1,72

1,15

1,46

445 x 315 7/42 3.115 2,76

2,35

6774/67751)6776/67771)

6778/67791)

6780/67811)

6782/67831)

6852

– Aplerbeck

West–Anzeiger

– Huckarde

– Mengede

– Lütgendortmund

Kombination Süd-Anzeiger Dortmund + Ruhr-Anzeiger Schwerte

30.300

70.200

26.000

19.800

24.400

110.400

1,01

1,46

0,88

0,86

0,87

1,71

0,86

1,24

0,75

0,73

0,74

1,45

Gladbeck 6790/67911) Stadtspiegel Gladbeck mittwochs + samstags

38.100 1,22 1,04 445 x 315 7/42 3.115 2,47 2,10

Haltern 6810

6850

Stadtspiegel Haltern

Kombination Stadtspiegel Haltern + Dorsten

mittwochs 16.000

55.400

0,72

1,28

0,61

1,09

445 x 315 7/42 3.115 –

2,65

2,25

Lünen 6820/68211) 6822/68231)

6824/68251)

Lüner Anzeiger – Lünen-Nord/West

– Lünen-Süd/Ost

mittwochs + samstags

66.300 39.200

27.100

1,22 0,99

0,91

1,04 0,84

0,77

445 x 315 7/42 3.115 2,18 –

1,85 –

Schwerte 6830

6852

Ruhr-Anzeiger Schwerte

Kombination Ruhr-Anzeiger Schwerte + Süd-Anzeiger Dortmund

mittwochs 28.000

110.400

0,93

1,71

0,79

1,45

445 x 315 7/42 3.115 1,76

1,50

Witten 6840/68411)

6854/68551)

Witten aktuell

Kombination Witten aktuell + Stadtspiegel Bochum-Ost

mittwochs + samstags

51.000

80.800

1,40

1,79

1,19

1,52

445 x 315 7/42 3.115 2,82

2,40

Zusatz ORA.indd 1 16.01.2015 11:52:54

Page 10: Preisliste ora sonderprodukt

Farbanzeigen*)

Mindestberechnung: Titelseite/-kopf: 200 mm Innenteil: 100 mm

Platzierungen: Aufschlag für Festplatzierung: 25% Generell besteht kein Platzierungsanspruch.

Titelseiten-Anzeigen: s/w-Mindestgröße 100 mm, 75% Zuschlag *), begrenzte Platzierungsmöglichkeiten

Titelkopf-Anzeigen: 100% Aufschlag, Belegungseinheiten auf Anfrage, Format: 2 Spalten/90 mm *)

Titelkuller: Abdruck 1/38 mm 4-c oder 2/38 mm 4-c, Belegungseinheiten auf Anfrage, Berechnung 200 mm/sw *)

Layout-Pauschale: Für die Gestaltung von Randanzeigen wird grundsätzlich eine Layout-Pauschale von € 5,- OP/€ 5,88 GP erhoben. Diese entfällt, wenn eine Vollvorlage angeliefert wird.

*) = abschluss- und ausgabennachlassfähig

AufschlägeproBerechnung 1Zusatzfarbe 2Zusatzfarben 3Zusatzfarben

bis 999 mm: 35% 35% 50%

bis 1.999 mm: 32% 32% 45%

bis 2.999 mm: 28% 28% 40%

ab 3.000 mm: 24% 24% 35%

Nachlässe:NachlässebeiAbschlüssenproAusgabe: Malstaffel oder Mengenstaffel bei Mindestabnahme von • 6 Anzeigen oder 2.000 mm: 5%• 12 Anzeigen oder 3.000 mm: 10%• 24 Anzeigen oder 5.000 mm: 15%• 48 Anzeigen oder 10.000 mm: 20%

Einmaliger Wechsel von Mal- in Mengenstaffel möglich. Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung.

UmsatzbonusfürgeschäftlicheZeilenanzeigenimKalenderjahr2015:• ab 2.500 Anzeigen 3% • ab 1.000 Anzeigen 5% • über 2.000 Anzeigen 7%

Addition aller Anzeigen (ausgabenunabhängig) nach Ablauf des Kalenderjahres.

SonstigeNachlässe:Amtliche Bekanntmachungen, Gottesdienstanzeigen 50%

Ausgabennachlass:Bei Belegung von mindestens zwei Ausgaben/Kombinationen = 10%

ChiffregebührjeVeröffentlichung€7,-(zzgl.MwSt.).Zeilenanzeigen werden in der Grundschrift gesetzt; max. die ersten drei Wörter in Fettdruck.

ORAANZEIGEN/FA R B P R E I S E PreislisteNr.34Gültig ab 1. Januar 2015

Zusatz ORA.indd 2 16.01.2015 11:57:43

Page 11: Preisliste ora sonderprodukt

Bochum montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 16.00 Uhr für samstags

Bochum- montags 16.00 Uhr für mittwochs Wattenscheid donnerstags 16.00 Uhr für samstags

Bottrop montags 15.00 Uhr für mittwochs freitags 09.00 Uhr für samstags

Castrop dienstags 11.00 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags

Dorsten montags 16.00 Uhr

Dortmund dienstags 10.00 Uhr für mittwochs freitags 10.00 Uhr für samstags

Gladbeck montags 16.00 Uhr für mittwochs freitags 09.30 Uhr für samstags

Haltern montags 16.00 Uhr

Lünen montags 17.00 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags

Schwerte dienstags 12.00 Uhr

Witten montags 16.00 Uhr für mittwochs donnerstags 17.00 Uhr für samstags

Bei zentralem Auftragseingang in Essen gelten folgende Termine:

Fertige Vorlagen sowie Zeilenanzeigen können nach Absprache auch später geliefert werden. Ortskunden können die lokalen Anzeigenschlusstermine der jeweiligen Geschäftsstellen nutzen. Diese Termine liegen in der Regel später.

Preisliste Nr. 34Gültig ab 1. Januar 2015ORA ANZEIGEN S C H LU S S T E R M I N E

Preislisten_Nielsen_ORA_2015.indd 11 20.11.2014 09:29:37

Page 12: Preisliste ora sonderprodukt

Teilbelegungszuschlag pro Auftrag, Ausgabe und Erscheinungstermin: € 35,30 (Grundpreis), € 30,00 (Ortspreis), alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

Mindestauflage: 5000 Stück pro Ausgabe Letzter Anlieferungstermin: 2 Arbeitstage vor Erscheinen palettiert „frei Haus”

Versandanschriften:Druck- und Verlagszentrum Hagen, Hohensyburgstraße 65 – 67, 58099 Hagen-Bathey 6712 Bochum*, 6740/6741 Castrop-Rauxel, 6791 Gladbeck** Höchstformat: 230 x 325 mm

WAZ-Druckhaus Beilagenannahme Münchener Straße 60, 45145 Essen6713 Bochum**, 6722/6723 Wattenscheid, 6730/6731 Bottrop, 6790 Gladbeck* Höchstformat: 230 x 325 mm

Lensing-Druck Auf dem Brümmer 9, 44149 Dortmund-Dorstfeld 6750 Dorsten, 6762/6763 Dortmund-City, 6764/6765 Dortmund-Nord, 6766/6767 Dortmund-Ost, 6768/ 6769 Dortmund-Süd, 6776/ 6777 Dortmund-West, 6810 Haltern, 6820/6821 Lünen, 6830 Schwerte, 6840/6841 Witten Höchstformat: 230 x 325 mm

*mittwochs **samstags

Empfehlungen für die Beschaffenheit von Beilagen bei maschineller Einsteckung:Um eine weitestgehende fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende Vorgaben nach Möglichkeit beachtet werden:

1. Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen.

2. Mehrseitige Beilagen: Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr Seiten Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2 erforderlich.

3. Falzarten: Leporello- (Ziehharmonika-) Falz und Altarfalz (von links und rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 (148x210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen.

4. Beschnitt: Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.

5. Angeklebte Produkte: Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzu- kleben. Sie müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.

Preis pro 1000 Ex. bis 20 g 30 g 40 g 50 g

Ortspreis € 49,50 55,60 61,70 67,80

Grundpreis € 58,24 65,41 72,58 79,75

Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g Grundpreis € 7,17 (Ortspreis € 6,10)

Preisliste Nr. 34Gültig ab 1. Januar 2015ORA P R O S P E K T - B E I L AG E N

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Verpackung, Transport:1. Anlieferungszustand: Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusamme- geklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetsch- falten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.

2. Lagen: Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Die Anlieferung muss in Paketen zu mindest 50er Lagen, möglichst jedoch 100er Lagen erfolgen. Pakete mit 10er Lagen können nicht verarbeitet werden.

3. Palettierung: Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Paletten- karte gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.

4. Begleitpapiere: Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss: • zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe • Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort • Erscheinungsdatum • Absender und Empfänger • Auftraggeber der Beilage • Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen

Sonstige Angaben:1. Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. Es wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge.

2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinandergesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden.

3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.

4. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen.

5. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen müssen unver- züglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach Verteilung des Anzeigenblattes erfolgen.

6. Es wird empfohlen, die mit dem Verlag abgesprochene Prospektmenge um 0,5% zu erhöhen und anzuliefern. Der Mehrbedarf aus technischen Gründen wird nicht berechnet.

7. Letzter Rücktrittstermin: 2 Wochen vor Erscheinen. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr von 25% der bestellten Auflage auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.

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Prospekt-Anzeigen vierfarbigEinerseits wissen Sie die Vorteile der Beilagenwerbung zu schätzen. Anderseits möchten Sie auf die Vorteile der Anzeigenwerbung nicht verzichten. Dann ist die Prospekt-Anzeige das richtige Angebot für Sie!Prospekt-Anzeigen sind 4- oder 8-seitige Anzeigen, die ähnlich einer Beilage gestaltet werden können. Sie werden aber nicht dem Anzeigenblatt beigelegt, sondern sind fester Bestandteil des gedruckten Produktes. Somit werden die Vorteile der Beilagenwerbung mit den Vorteilen der Anzeigenwerbung auf geradezu ideale Weise gekoppelt. Wie und wo die Werbeform zum Einsatz kommt, bestimmen Sie.(Abbildung siehe Sonderwerbeform//01). Ihr Reichweitenvorteil: Ihre Prospektanzeige erscheint auch unter angebote.lokalkompass.de

Berechnung: pro 1.000 Exemplare

Bei der Belegung mehrerer Ausgaben wird jede Ausgabe einzeln berechnet. Bei Kombinationen werden die Hauptausgaben einzeln berechnet.Der Preis beinhaltet geringe Satzarbeiten. Prospekt-Anzeigen können sowohl schwarz-weiß als auch farbig sein und eine Panoramaseite beinhalten. Prospekt-Anzeigen dürfen nur Angebote eines Kunden enthalten. Insertion bis zum Anzeigenschluss möglich.

Auflage 4 Seiten (Grundpreis)

4 Seiten (Ortspreis)

8 Seiten (Grundpreis)

8 Seiten (Ortspreis)

unter 25.000 130,60 € 111,00 € 195,30 € 166,00 €

25.000 – 49.999 118,83 € 101,00 € 183,54 € 156,00 €

50.000 – 99.999 112,95 € 96,00 € 171,77 € 146,00 €

100.000 – 149.999 107,07 € 91,00 € 160,01 € 136,00 €

150.000 – 199.999 101,18 € 86,00 € 148,24 € 126,00 €

über 200.000 95,30 € 81,00 € 142,36 € 121,00 €

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EXKLUSIVSonderausgabe 58095 Hagen · Rathausstr. 23 · Tel. (0 23 31) 10 82-0 · Priv. Kleinanzeigen -56 · Zustellung -57 · Redaktion -58 Sonntag, 21. Oktober 2012

StadtAnzeiger

www.stadtanzeiger-hagen.de

Sonderausgabe 58095 Hagen · Rathausstr. 23 · Tel. (0 23 31) 10 82-0 · Priv. Kleinanzeigen -56 · Zustellung -57 · Redaktion -58 Sonntag, 21. Oktober 2012

AnzeigerTERMINKALENDER: Der 45. Hagener Weihnachtsmarkt wirft seine Schatten voraus Seite 9

THEATERFÖRDERER: Gleich drei Gruppen engagieren sich für den Kulturtempel Seite 19

LICHTBURG WET TER: Buschtrommel, Shakespeare und noch mehr Sprachgewaltiges Seite 11

ORCHESTER: Der Nussknacker: Ein Fest mit dem Philharmonischen Orchester Hagen Seite 23

Es geht wieder

rund

Die Vorweihnachtszeit naht und mit ihr viele kulturelle Highlights.HAGEN. In unserem Exklusivmagazin ha-ben wir die wichtigsten Ereignisse in Hagen, Herdecke, Wetter und Breckerfeld zusammen-gefasst, damit Sie jetzt schon in Ruhe ihre Ak-tivitäten im November und Dezember planen können.

Die Vorweihnachtszeit naht und mit ihr viele kulturelle Highlights.

In unserem Exklusivmagazin ha-ben wir die wichtigsten Ereignisse in Hagen, Herdecke, Wetter und Breckerfeld zusammen-gefasst, damit Sie jetzt schon in Ruhe ihre Ak-tivitäten im November und Dezember planen

Meister auf dem ParkettDeutsche Meisterschaft bringtBallatmosphäre in die RWE-Halle

Saarn: MittelalterlichesBankett in alten Mauern

City: Werbegemeinschaftauf dem richtigen Weg

Exklusiver Gewinn:Einmal die Monroe sein

Mülheim12. 10. 2012 Nummer 187L cation!

Gerne stellen wir Ihnen unsere Exklusiv-Ausgaben oder das Location Magazin vor.

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Preisliste Nr. 34Gültig ab 1. Januar 2015ORA P R O S P E K T - A N Z E I G E N

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Page 15: Preisliste ora sonderprodukt

Verlagsanschrift: Ostruhr-Anzeigenblattgesellschaft mbH & Co. KG Lünen Anzeigenverwaltung: 45123 Essen, Hausanschrift: Bert-Brecht-Straße 29, 45128 EssenTelefon: Anzeigenverkauf: (02 01) 8 04 -2836 Telefax: Anzeigen/Beilagen: (02 01) 8 04 -2982/-2494www.ora-anzeigenblaetter.de [email protected]

Bankverbindungen:Deutsche Bank AG Essen IBAN: DE34 3607 0050 0286 0054 00 BIC: DEUTDEDEXXXSparkasse Essen IBAN: DE55 3605 0105 0000 2740 92 BIC: SPESDE3EZahlungsbedingungen: Zahlbar 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug. 2% Skonto bei Vorauszahlung und Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf Rechnungsbeträge über € 130,- sowie bei Bankeinzugs-verfahren, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Es macht sich bezahlt.Verkaufsleitung Telefon: 02 01/8 04 -2836 Fax: 02 01/8 04 -2561 E-Mail: [email protected]

Anzeigenannahme Telefon: 02 01/8 04 -2931 E-Mail: [email protected]

Anzeigen-/Beilagen- Telefon: 02 01/8 04 -2676/-2764/-2890/-2959/-1707/disposition -2276/-2319 Fax: 02 01/8 04 -2912/-2494/-1857 (Anzeigen + Beilagen)

Anzeigen-/Beilagen- E-Mail: [email protected]

FTP-Server Zugangsdaten: auf AnfrageAus Gründen der Qualitätssicherung ist rechtzeitig vor Anzeigenschluss ein Abzug unter Angabe des Dateinamens, der Ausgaben-Nr., des Titels und Erscheinungstermins vorzulegen. Weitere Details siehe Technische Angaben.

Redaktion Fax: 02 01/8 04 -2161 E-Mail: [email protected]

ORA KONTAKTDATEN

Der Verlag ist Mitglied des BVDA, Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e.V.

Die genannten Auflagenzahlen werden von der ADA, Auflagenkontrolle der Anzeigenblätter, überprüft.

Preisliste Nr. 34Gültig ab 1. Januar 2015

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Page 16: Preisliste ora sonderprodukt

Alle Druckorte: Druckverfahren: Zeitungs-Rollenoffsetdruck

Tonwertzunahme: Zeitungsstandard 26%

Tonwertumfang: 5 – 90%

Max. Flächendeckung: 240%

Druckformherstellung: Siehe jeweiliger Druckort

Raster: max. bis 40 L/cm = 102 lpi

Strichbreiten: Negative Striche mind. 0,15 mm, positive Striche mind. 0,10 mm.

Schrift: mind. 8 Punkt; kleine Negativschriften ohne Serifen und halbfett. Alle Angaben gelten für die Druckvorlage und nicht für das Druckergebnis.

Spaltenbreiten: 1spaltig 42,0 mm 5spaltig 224,0 mm 2spaltig 87,5 mm 6spaltig 269,5 mm 3spaltig 133,0 mm 7spaltig 315,0 mm 4spaltig 178,5 mm

Panoramaseite: Breite 655 mm

Digitale Siehe Info-BoxDruckunterlagen Unter www.ora-anzeigenblaetter.de können Sie allgemein gültige Vorgaben downloaden.

Allgemeine AngabenDruckhäuser:

Zusatzfarbe: Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus der Euroskala im Zusammendruck aus den Skalafarben Cyan, Magenta, Yellow und Schwarz aufgebaut und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Vorgaben für die Separation erhalten Sie von den annehmenden Stellen.

4-c-Druck: nach der Euroskala.

Druckreihenfolge: Cyan, Magenta, Yellow, Tiefe (Schwarz).

Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- bzw. Minderungsansprüchen.

Es gelten die Druckunterlagen-Standards für ein-, mehr- und 4-c-Anzeigen des Bundesverbandes Druck e. V.

Preisliste Nr. 34Gültig ab 1. Januar 2015ORA TECHNISCHE ANGABEN

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Page 17: Preisliste ora sonderprodukt

Druck- und Verlagszentrum, Hagen-Bathey6712 Bochum, 6740/6741 Castrop-Rauxel, 6791 Gladbeck Offsetplattenkopie: CtP/LithostarSatzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breitSatzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit

Druckhaus WAZ, Essen6713 Bochum, 6722/6723 Wattenscheid, 6730/6731 Bottrop, 6790 GladbeckOffsetplattenkopie: CtP/LithostarSatzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breitSatzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit

Lensing-Druck, Dortmund-Dorstfeld6750 Dorsten, 6762/ 6763 Dortmund-City, 6764/6765 Dortmund-Nord, 6766/ 6767 Dortmund-Ost, 6768/6769 Dortmund-Süd, 6776/6777 Dortmund-West, 6810 Haltern, 6820/6821 Lünen, 6840/6841 WittenOffsetplattenkopie: CtP/FotopolymerSatzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breitSatzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit

Graphische Betriebe F.W. Rubens, Unna6830 SchwerteOffsetplattenkopie: CtPSatzspiegel 1/1 Seite: 445 mm hoch/315 mm breitSatzspiegel Panoramaseiten: 445 mm hoch/655 mm breit

Informationen für die elektronischeAnzeigenübermittlung

Dateiname: Idealerweise verwenden Sie die aktuelle, dem Auftrag zugehörigeSAP-Auftragsnummer als Dateinamen. Ist diese nicht zur Hand, kennzeichnen Siedie Datei mit dem Kundennamen, Anzeigengröße, Ausgabennummer undErscheinungstermin, z.B.:Mueller_2-100_4c_6110_05.01.2013 (Name_Größe_Farbe_Ausgabe_Datum)

DtP-Programme: Dateiformate:Adobe CS 4 (PC) Vorzugsweise PDF/X-3 Dateien, Auflösung 1.270 dpi Rasterweite und Tonwertzunahme (s.u.) beachten

Auflösung, Rasterweite, Tonwerte:Die Auflösung von Halbtonbildern beträgt 220 dpi.Die Auflösung von Strichbildern beträgt 1270 dpi.Die Rasterweite beträgt 40er Raster bzw. 102 lpi.Der abzubildene Tonwert liegt zwischen 5% (Licht) und 90% (Tiefe).Zu berücksichtigen ist eine Tonwertzunahme von 26%(bei einer Flächendeckung von 50%). Die maximale Flächendeckung liegt bei 240%.

Farben: 4c-Anzeigen sind im CMYK-Prozess anzulegen, bei bis zu2 Zusatzfarben als Schwarz- und jeweiliger Farbform. Die Sonderfarbensind als Volltonfarbe anzulegen.Die HKS-Farbwerte entnehmen Sie bitte der HKS-Farbwertetabelle.

Farbprofil: Zur Aufbereitung von 4c- und Graustufenbildern für denZeitungsdruck empfehlen wir die Verwendung des von der IFRA entwickelten ISOnewspaper-Standardprofils (ISOnewspaper26v4.icc) für den Zeitungsdruck.Das Profil kommt bei der Konvertierung von RGB- in CMYK- oder Graustufenbildern zum Einsatz (z. B. Photoshop) und passt die Daten automatisch an die Tonwert-zunahme, den zulässigen Gesamtfarbauftrag und den Schwarzaufbau im Zeitungs-druck an. Profile kostenfrei unter www.ifra.com

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Preisliste Nr. 34Gültig ab 1. Januar 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genann-ten Frist, auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrag-geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweili-gen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Kundenberatern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur

Gramm) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann hierfür dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei Stückzahlen ab 10 gewerblicher Zuschriften von einem Absender, eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 1 Monat nach Ablauf des Auftrages.18. Erfüllungsort ist Lünen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Lünen. Soweit Ansprü-che des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Lünen vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlagesa) Bei fernmündlich sowie per Telefax aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen sowie digital übermittelten Druckunterlagen/Vorlagen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen werden, muss das Anzeigenmotiv auch an den Verlag gefaxt werden. Für ISDN-Anzeigen, die nicht als geschlossenes PDF oder EPS versendet werden, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Qualität des Drucks.b) Anzeigenabschlüsse berechtigen zu Kundennachlässen nach der Mal- oder Mengenstaffel. Liegt ein Anzeigenabschluss für die Haupt-/Kombinationsausgabe eines Anzeigenblattes vor, so wird bei Belegung von Teil-/Unterausgaben desselben Bereiches der Kundennachlass übernommen; eine Mitzählung zur Abschlusserfüllung erfolgt nicht.Anzeigenabschlüsse für Teil-/Unterausgaben eines Anzeigenblattes führen bei Belegung von Haupt-/Kom-binationsausgabe desselben Bereiches ebenso zur Nachlassübernahme, zusätzlich zur Mitzählung nach der Mal- oder Mengenstaffel.c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung,

ORA G E S C H Ä F TS B E D I N G U N G E N

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in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenser-satzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – inner-halb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwor-tung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrektu-ren, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsäch-liche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersicht-lichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit ein SEPA Mandat erteilt wurde, beträgt die Vorankündigungsfrist für den Einzug mindestens 4 Werktage.13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zah-lungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenab-schlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege; kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu ver-tretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht von 50

die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.e) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtrei-bende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.f) Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der Platzierung/Rubrizierung vor.g) Für Anzeigen-Abnahmemengen über 25.000 mm pro Ausgabe kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen; ebenso für Mehrfachbelegungen von Prospekt-Beilagen bei Vollausdeckung. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies aus Gründen technischer Vereinfachung geboten erscheint.h) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.i) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden.k) Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/Prospekt-Beilagen (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) werden immer dann mit 15% verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.l) Für die Anwendung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapital-beteiligung erforderlich.m) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.n) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen.o) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.p) Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge (inkl. Parallel- und Sonderverteilung) gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde-gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestä-tigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.q) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfül-lung und Leistung von Schadensersatz.r) Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.s) Alle Preise für Anzeigen und Prospektbeilagen enthalten Auftragsbearbeitungs- und Beratungsleistun-gen, wenn der Auftrag verwirklicht wird. Für alle anderen erbrachten Leistungen berechnet der Verlag 45,- € zzgl. MwSt. je Stunde.t) Auf Grund des Geldwäsche-Gesetzes (GwG) verrechnet der Verlag Aufträge nur mit dem Auftraggeber.

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ORA A N Z E I G E N B L ÄT T E R

Preisliste

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