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Presentation Bki Din 276_277
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DIN 276/277
Grundstücksfläche FBG (m²)
� entspricht der Größe laut Grundbucheintrag oder dem Grundbucheintrag oder dem Ergebnis der Vermessung
� In der Grundstücksfläche können neben der bebaubaren Fläche und der Außenanlagenflächegesonderte Erschließungsflächen und als nicht bebaubar nicht bebaubar ausgewiesene Flächen enthalten sein.
Gliederung Flächen
Bruttogrundfläche BGF- Definition- Definition- Berechnung
Konstruktionsgrundfläche KGF Nettogrundfläche NGF
Nutzfläche NF Technische Funktionsfläche TF
Alt: Funktionsfläche FF
Verkehrsfläche VF
Grundlagen der Messregeln
� Die Messregeln für die Kostenermittlung müssen möglichst einfach sein.einfach sein.
� Das gilt ganz besonders für die frühen Planungsphasen� Daher ist es notwendig nicht den komplizierten
Aufmaßvorschriften der VOB zu folgen, sondern sich vielmehr den einfacheren Regeln der Grundflächenermittlungen anzuschließen, wie sie in der DIN 277 (2005) geregelt sind
� Messregeln� Bruttoprinzip
� d.h. Ermittlung aus den äußeren Abmessungen� Hierarchische Definition der Flächen � Hierarchische Definition der Flächen
� jede Fläche wird i.d.R. durch die Summe ihrer Teilflächen definiert� Einfachheit der Messregeln
� Kleine Vorsprünge, Rücksprünge usw. werden vernachlässigt, um die Ermittlung der Mengen nicht zu komplizieren
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Überblick
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Bruttogrundfläche (BGF)
= Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes
DIE BGF IST ENTSPRECHEND DEN FESTLEGUNGEN DER LANDESBAUORDNUNG GRUNDLAGE
FÜR DIE BERECHNUNG DER GFZ (Grundflächenzahl)
Nicht dazu gehören:- Grundflächen von nicht nutzbaren Dachflächen - Grundflächen von konstruktiv bedingten Hohlräumen
- z. B. in belüfteten Dächern oder über abgehängten Decken.- z. B. in belüfteten Dächern oder über abgehängten Decken.
Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in:
Konstruktionsgrundfläche und Nettogrundfläche
Alt: Einteilung in Haupt- und Nebennutzfläche entfällt
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Beispiel
Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln:
Bereich a: überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen, Bereich b: überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen, Bereich c: nicht überdeckt.
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Berechnung der Bruttogrundfläche� Grundflächen und Rauminhalte sind getrennt nach
Grundrissebenen (z. B. Geschossen) und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln. unterschiedlichen Höhen zu ermitteln.
� Waagerechte Flächen sind aus ihren tatsächlichen Maßen zu berechnen.
� Schrägliegende Flächen sind aus ihrer senkrechten Projektion auf eine waagerechte Ebene zu berechnen.
� Für die Berechnung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z.B. Putz, in Fußbodenhöhe anzusetzen.
� Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen bleiben dabei unberücksichtigt.BGF b sind an den Stellen , an denen sie nicht umschlossen � BGF b sind an den Stellen , an denen sie nicht umschlossen sind, bis zur senkrechten Projektion ihrer Überdeckung zu rechnen.
� Bruttogrundflächen von Bauteilen (KGF), die zwischen den Bereichen a und b liegen, sind zum Bereich a zu rechnen.
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Konstruktionsgrundfläche
= Summe der Grundflächen der aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerkes (inkl. Wänden, Stützen und Pfeilern)Pfeilern)
= auch die Grundflächen von Schornsteinen, nicht begehbaren Schächten, Türöffnungen, Nischen sowie von Schlitzen zählen zur Konstruktionsfläche
= bei der Berechnung sind die Fertigmaße der Bauteile in Fußbodenhöhe einschließlich Putz oder Bekleidung anzusetzen.
= Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den = Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen, soweit sie die Netto-Grundfläche nicht beeinflussen, Fuß-, Sockelleisten, Schrammborde sowie vorstehende Teile von Fenster- und Türbekleidungen bleiben unberücksichtigt.
= Die Konstruktions-Grundfläche darf auch als Differenz aus Brutto-und Netto-Grundfläche ermittelt werden.
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Nettogrundfläche� Summe der nutzbaren, zwischen den aufgehenden Bauteilen befindlichen
Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes.
� auch die Grundflächen von freiliegenden Installationen und von fest eingebauten Gegenständen, z. B. von Öfen, Heizkörpern oder Tischplatten zählen zur Nettogrundfläche
� ALT: Bei der Berechnung der Netto-Grundfläche sind die Grundflächen von Räumen oder Raumteilen unter Schrägen mit lichten Raumhöhen von 1,5 m und mehr sowie unter 1,5 m stets getrennt zu ermitteln.
� Die Netto-Grundfläche gliedert sich in Nutzfläche, technische Funktionsflächeund Verkehrsfläche
� Für die Ermittlung der Netto-Grundfläche bzw. der Nutz-, Funktions- oder � Für die Ermittlung der Netto-Grundfläche bzw. der Nutz-, Funktions- oder Verkehrsfläche im einzelnen sind die lichten Maße der Räume in Fußbodenhöhe ohne Berücksichtigung von Fuß-, Sockelleisten oder Schrammborden anzusetzen (vgl. 2. Berechnungsverordnung).
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Exkurs: Wohnflächenverordnung
� Die Wohnfläche ist ein Begriff, der in der seit Jan. 04 neu erschienenen Wohnflächenverordnung definiert ist und entgegen der, wie schon in der 2. BV, auch nur den früheren Regelwerken der, wie schon in der 2. BV, auch nur den früheren Regelwerken sowohl für den öffentlich geförderten wie auch den privaten Wohnungsbau Gültigkeit rechtskräftig ist hat. Allerdings kann die WoflV auch als Grundlage im privaten Wohnbau vertragsrechtlich vereinbart werden.
� In Übereinstimmung mit der Flächenermittlung der Nettogrundfläche der DIN 277 werden die lichten Fertigmaße der einzelnen Räume der Berechnung zu Grunde gelegt. Die bis dahin in der 2. BV geltenden Flächenberechnung nach lichten Rohbaumaßen mit anschließendem Abzug von 3 % gelten nicht mehr. Für die Flächenberechnung nach DIN 277 war eine solche mehr. Für die Flächenberechnung nach DIN 277 war eine solche Berechnung noch nie zulässig, wurde aber fälschlicherweise praktiziert!
� Im Einzelnen werden jedoch noch Unterschiede zur Flächenberechnung der DIN 277 erkennbar, so im § 3 WoFlV
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Exkurs: Wohnflächenverordnung
§ 3WoFlV
� Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von
� Schornstein, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,5 m aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt
� Treppen mit über drei Steigungen und deren TreppenabsätzeTürnischen und� Türnischen und
� Fenster und offene Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind
� Unterschiedlich wird auch der Nutzwert von Flächen betrachtet, wonach gem. §4 wie folgt zu verfahren ist.
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Exkurs: Wohnflächenverordnung
§ 4 WoFlV
� Die Grundflächen sind folgendermaßen anzurechnen
� Von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern sind vollständig
� Von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter und weniger als 2 Metern sind zur Hälfte
� Von unbeheizten Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen <Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,ähnlichen nach allen <Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,
� Von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, maximal jedoch zur Hälfte
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Nutzfläche (NF)
� Die Nutzfläche ist derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der der Nutzung des Bauwerkes Netto-Grundfläche, der der Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung dient. Die Nutzfläche gliedert sich in Hauptnutzfläche (HNF) und Nebennutzfläche (NNF).
� Gruppe 1 – Wohnen Aufenthalt� Gruppe 2 – Büroarbeit� Gruppe 3 – Produktion Handarbeit� Gruppe 4 – Lagern Verkaufen� Gruppe 5 – Bildung Unterricht� Gruppe 6 – Heilen Pflegen� Gruppe 7 – Sonstige Nutzung
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Technische Funktionsfläche (TF)
Die technische Funktionsfläche (lt. DIN 277-1 1987-06 Funktionsfläche) ist derjenige Teil der Netto-Funktionsfläche) ist derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der der Unterbringung zentraler betriebstechnischer Anlagen in einem Bauwerk dient.
Sofern es die Zweckbestimmung eines Bauwerkes ist, eine oder mehrere betriebstechnische Anlagen unterzubringen, die der Ver- und Entsorgung anderer Bauwerke dienen, z. B. bei einem Heizhaus, sind die Bauwerke dienen, z. B. bei einem Heizhaus, sind die dafür erforderlichen Grundflächen jedoch als Nutzflächen einzustufen.
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Verkehrsfläche (VF)
� Die Verkehrsfläche ist derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der dem Zugang zu den Räumen, dem Grundfläche, der dem Zugang zu den Räumen, dem Verkehr innerhalb des Bauwerkes und auch dem Verlassen im Notfall dient.
� Bewegungsflächen innerhalb von Räumen, die zur Nutz- oder Funktionsfläche gehören, z. B. Gänge zwischen Einrichtungsgegenständen, zählen nicht zur Verkehrsfläche.zur Verkehrsfläche.
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Treppen und Rampen
� Die Grundflächen von Treppenräumen und Rampen sind als Projektion auf die darüber liegende sind als Projektion auf die darüber liegende Grundrissebene zu berechnen, soweit sie sich nicht mit anderen Grundflächen überschneiden.
� Grundflächen unter der jeweils ersten Treppe oder unter der ersten Rampe werden derjenigen Grundrissebene zugerechnet, auf der die Treppe oder Rampe beginnt. Sie werden ihrer Nutzung entsprechend zugeordnet.oder Rampe beginnt. Sie werden ihrer Nutzung entsprechend zugeordnet.
� Die Grundflächen von Aufzugsschächten und von begehbaren Installationsschächten werden in jeder Grundrissebene, durch die sie führen, berechnet.
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Messregeln für Grobelemente
� 310 Baugrube (m³ BG)� 310 Baugrube (m³ BG)
� 320 Gründung (m² GRF)
� 330 Außenwände (m² AWF)
� 340 Innenwände (m² IWF)
� 350 Decken (m² DEF)
360 Dächer (m² DAF)� 360 Dächer (m² DAF)
310 Baugrube (m³ BG)
� Als Baugrubeninhalt (BGI) wird das Volumen des Aushubs einschließlich der Arbeitsräume gemessen.Aushubs einschließlich der Arbeitsräume gemessen.
� Aushub für Fundamente, Grundleitungen, Ausgleichsschichten, Filterschichten usw. wird nicht
berücksichtigt.
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320 Gründung (m² GRF)
� Als Gründungsfläche (GRF) wird die unterste Grundrissfläche (bei unterste Grundrissfläche (bei unterschiedlichem Niveau die Summe der Teilflächen) gemessen.
� Die Fläche ergibt sich aus den äußeren Abmessungen in Bodenhöhe.
� Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge bleiben unberücksichtigt
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Messregeln für Gründungsfläche
� Als Gründungsfläche (GRF) wird die unterste Grundrissfläche (bei unterschiedlichen Niveau die Summe Grundrissfläche (bei unterschiedlichen Niveau die Summe der Teilflächen) gemessen
� Die Fläche ergibt sich aus den äußeren Abmessungen in Bodenhöhe
� Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge bleiben unberücksichtigt
AnteileGRF a FundamentplattenflächeGRF a Fundamentplattenfläche
GRF b Horizontale Bodenplattenfläche
GRF c Horizontale Projektionsfläche Treppe
GRF d Sonstige Fläche (Konstruktionsfläche, Belagsflächen
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Messregeln für Gründungsfläche
Übermessen: Kleine Vor- und Rücksprünge bleiben unberücksichtigt, ebenso Fundamentüberstand
Schräge Flächen: Treppen, Rampen werden in der Projektion gemessen
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Messregeln für Gründungsfläche
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Messregeln für Gründungsfläche
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Messregeln für Gründungsfläche
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Messregeln für Gründungsfläche� Aus Vereinfachungsgründen bei
Kostenplanung und –dokumentatiion wird ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufmaßvorschriften unterschiedlichen Aufmaßvorschriften der VOB, Teil C, die Messregeln der Gebäudegrobelemente für die Belagsflächen zugrunde gelegt.
� Gemessen wird der tatsächlich belegte Teil der Gründungsfläche GRF; Öffnungen und Durchdringungen bis 1 m² werden dabei übermessen
Wenn nach DIN 277 eine Netto-Grundfläche anzusetzen ist, (Montageschacht, Notausstieg etc.) so ist die BGF als GRF mit zu erfassen
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330 Außenwände (m² AWF)
� Die Außenwandfläche ist die Summe der abgewickelten Außenfläche der Außenwände.
� Gemessen wird vertikal ab Oberkante Fundament bis Oberfläche des � Gemessen wird vertikal ab Oberkante Fundament bis Oberfläche des Dachbelages bzw. bis zur Oberkante der als Dachbrüstung geführten Außenwand
� Öffnungen, wie z.B. Fenster, Türen und Loggien, konstruktive Vorsprünge wie z.B. Lichtschächte werden übermessen
� Bis auf kleinere Abweichungen ist die Fläche der Außenwände die Summe der Flächen der Elemente
� Tragende Außenwände� Nichttragende Außenwände� Außentüren und –fenster� Elementierte Außenwände
� Vertikal: Ab Oberkante Fundament bis zur Auflagerung der Dachkonstruktion bzw. bis zur Oberkante einer als Brüstung geführten Außenwand.
� Horizontal: An den Kanten, die die Bruttogrundrissfläche nach DIN 277 einschließen.
Zur Gliederung
Messregeln für Außenwände
� Anteile� AWF a tragende Außenwandfläche� AWF b Nichttragende Außenwandfläche (z.B.
Fensterbrüstung, Ausfachung, Glasbausteinwände, lichdurchlässige Wände
� AWF c Außenstützen-Ansichtsfläche� AWF d Außenfenster-, Außentürfläche� AWF e elementierte Außenwandfläche (eingestellte
oder vorgehängte Fertigelemente mit voll integrierten Öffnungenoder vorgehängte Fertigelemente mit voll integrierten Öffnungen
� AWF f Sonstige Außenwandfläche (Schnittflächen, offene Flächen, nicht massive Brüstungen und Geländer
Die Außenwandfläche wird durch die äußeren Abmessungen als „Bruttofläche“ definiert
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Messregeln für Außenwände
� Übermessen:� Übermessen:� Kleine Vor-, und Rücksprünge (bis zu
0,5 m), Lichschächte usw. bleiben unberücksichtigt.
� Mehrfachmessungen:� Ligen mehrere Außenwandflächen
hintereinander, so werden alle hintereinander, so werden alle gemessen (z.B. Arkade, Loggia, Durchfahrt)
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Messregeln für Außenwände
Brüstung, Attika
Brüstungen, Attiken, � Brüstungen, Attiken, Geländer werden als Außenwand bis Oberkante gemessen
TerrassiertTerrassierte Gebäude haben ein- oder Terrassierte Gebäude haben ein- oder mehrfache Außenwandfläche, wobei bis Auflager der Dachkonstruktion bzw. bis Oberkante tatsächliche Höhe zu messen ist
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Messregeln für Außenwände
Loggia, Laubengang, Arkade
� Loggien, Laubengänge, Arkaden, offene Durchfahrten etc. mit mehrfachen Außenwänden: alle Außenwände werden einzeln gemessen
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Messregeln für Außenwände
Brüstungen, Geländer
� Brüstungen, Geländer u.ä. bei vorspringenden Teilen werden als „der Außenwand entsprechende Bauteile“ in tatsächlicher Höhe gemessengemessen
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Messregeln für Außenwände
Vorsprung
� Vor- und Rücksprünge bis 0,5 m werden übermessen, sofern diese bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche nach DIN 277 nicht berücksichtigt werden. Die Mindesthöhe einer Wand Die Mindesthöhe einer Wand beträgt ebenfalls 0,5 m; sonst werden diese Teilöe als AWF vernachlässigt
Zur Gliederung
Messregeln für Außenwände
Erker
� Erker (Vorsprünge) über 0,5 m in Höhe oder Breite werden in der Abwicklung gemessen.
Zur Gliederung
Messregeln für Außenwände
Lichtschacht
� Lichtschächte werden übermessen, sofern diese nicht als Verkehrsflächen nach DIN 277 anzusetzen sind (Notausstieg, Transportschacht usw.)
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Messregeln für Außenwände
Außentreppe
� Außentreppen, Montageschächte u.ä. haben mehrfache Außenwände, sofern sie als Bruttogrundrissfläche nach DIN 277 auszuweisen sind
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Messregeln für Außenwände
Außenstützen
� Wird BGF nach DIN 277 durch freistehende Außenstützen umfaßt, so werden die vertikalen Begrenzungsflächen längs der BGF zu den Außenwänden gerechnet. Außenwänden gerechnet. Sofern vorhanden, ist die Mehrfach-Messung zu beachten
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Messregeln für Außenwände
Innenhöfe
� Wandflächen nicht überdachter Innenhöfe sind in die Erfassung einzubeziehen.
Glaswände
� Glasbausteine, lichtdurchlässige Wände (z.B. beim Gewächshaus) sind nichttragende Wände und keine Fenster
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Messregeln für Außenwände
Bekleidungsflächen (einschließlich Stützen)Stützen)
� Aus Vereinfachungsgründen bei Kostenplanungen und –dokumentation wird ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufmaßvorschriften der VOB, Teil C, die Messregel der Gebäude- Grobelemente für die Bekleidungsflächen zugrunde gelegt. Bekleidungsflächen zugrunde gelegt. Gemessen wird der tatsächlich bekleidete Teil der Außenwandfläche AWF; Öffnungen und Durchdringungen bis 1 m² werden dabei übermessen
Zur Gliederung
Messregeln für Außenwände
Dachgaube, Dachbalkon; Balkontrennwand
� Dachgauben, Dachbalkone: Wandflächen von Dachinnenbalkonen und großen Dachgauben (über 5 m² Anteil der Dachfläche) sind hier mitzuerfassen.
� Die Gaubenseiten sind nur als Wand anzusetzen, wenn sie sich in der Konstrutionsart vom Dach unterscheiden.Konstrutionsart vom Dach unterscheiden.
� Balkontrenn-, Sichtschutzwände: Diese Wände in massiver oder leichter Bauart sind hier mitzuerfassen
Zur Gliederung
340 Innenwände (m² IWF)
� Summe der Innenwandflächen in allen Grundrissebenen. Grundrissebenen.
� Nettoprinzip: Im Gegensatz zu allen anderen Gebäude-Grobelementen werden bei den Innenwänden nicht die "äußeren" Abmessungen einschließlich Durchdringungen gemessen, sondern nur die tatsächlich ausgeführten Flächen berücksichtigt.
� Vertikal: Ab unterem Auflager (Tragkonstruktion oder nichttragende Konstruktion) bis zur tatsächlich ausgeführten Oberkante.nichttragende Konstruktion) bis zur tatsächlich ausgeführten Oberkante.
� Horizontal: Bis zur Innenkante der Außenwand.
Zur Gliederung
Messregeln für Innenwände
� AnteileAnteile� IWF a tragende Innenwandfläche� IWF b Nichttragende Innenwandfläche � IWF c Innenstützen-Ansichtsfläche� IWF d Innenfenster-, Außentürfläche� IWF e elementierte Innenwandfläche (weitgehend
vorgefertigte Innenwände einschl. Öffnungen)� IWF f Sonstige Innenwandfläche (offene Innenwandfläche,
nicht massive Brüstung und Geländer)
Die Innenwandfläche wird als Nettofläche definiert
Zur Gliederung
Messregeln für Innenwände
� Übermessen:� Kleine Vor-, Rücksprünge (bis zu 0,5 m) sowie alle � Kleine Vor-, Rücksprünge (bis zu 0,5 m) sowie alle
Öffnungen wie Türen, Innenfenster und alle ungeschlossenen Öffnungen (Durchgang, Durchreiche u.ä.) werden übermessen.
� Schräge Fläche:� Sofern geneigte Fläche nicht zur Deckenfläche DEF
(mit Zuordnung zur Brutto-Grundfläche nach DIN 277) gehören, sind sie der Innenwandfläche zuzuordnen, wobei als allgemeine Abgrenzung zwischen DEF und IWF eine Neigung von 45°zwischen DEF und IWF eine Neigung von 45°anzusetzen ist.
� Mehrfachmessung� Liegen mehrere Innenwandflächen in geringem
Abstand hintereinander, so werden alle gemessen (z.B. zweischalige Wände, Wände vor Installationsschächten u.ä.)
Zur Gliederung
Messregeln für Innenwände
Einbindende Wände� Bei ein- und durchbindenden � Bei ein- und durchbindenden
Wänden wird nur eine Wand gemessen (in der Regel die dickere)
Verspringende WändeVerspringende Wände
� Verspringende Wände werden aus einzelnen ebenen Stücken zusammengesetzt
Zur Gliederung
Messregeln für Innenwände
Nichtebene Wände� Nicht-ebene Wände werden
abgewickelt gemessen, � Nicht-ebene Wände werden
abgewickelt gemessen, wobei die größere Abmessung zugrunde zu legen ist
Innenbrüstung� Innenbrüstungen sind als
Wandanzusetzen, wenn sie � Innenbrüstungen sind als
Wandanzusetzen, wenn sie in gleicher Art und als Fortsetzung einer Wand ausgeführt sind
Zur Gliederung
Messregeln für Innenwände
Leichtwände� Leichtwände werden in tatsächlicher
Höhe gemessen, wobei geringfügige Höhe gemessen, wobei geringfügige Aufständerungen (bis 20 cm ab Bodenbelag, z.B. bei Sanitärtrennwänden) übermessen werden. Aussteifungen/Abstützungen zur tragenden Deckenkonstruktion ohne flächige Ausfachungen bleiben unberücksichtigt
Enthalten sind:� Versetzbare, jedoch ortsfeste Wände
(freistellbare Wände bleiben unberücksichtigt)unberücksichtigt)
� Glas- und verglaste Wände� WC- /Dusch- Trennwände, nicht
jedoch Wannenaufsätze und –vorhänge
� Maschendrahtwände und Lattenverschläge einschl. der Türen/Tore
Zur Gliederung
Messregeln für InnenwändeFreistehende Stützen� Freistehende Stützen werden in der größten
Länge gemessen.
Gewölbe� Als Wandfläche ist nur der senkrechte oder
bis max. 10° gegen die Senkrechte geneigte Teil anzusetzen. Die übrige Fläche ist DEF oder DAF zuzuordnen
Geöffnete Wände� Geöffnete Wände mit Wandartigem Charakter
werden voll gemessen
Stürze� Wandartig ausgebildete, in der Ebene von
Wänden liegende Stürze, Träger, Unter-und Überzüge sind als Wände zu messen (sonst sind diese der DEF oder DAF zuzuordnen)
Zur Gliederung
Messregeln für Innenwände
Deckenanschluss
� Wandanschluss an � Wandanschluss an profilierte Decken (Kassetten-, Rippen-, TT-Decken): Es wird bis zur tatsächlich ausgeführten Oberkante gemessen, wobei Durchdringungen unberücksichtigt bleibenunberücksichtigt bleiben
Zur Gliederung
Messregeln für Innenwände
Bekleidungsflächen (einschließlich Stützen)Stützen)
� Aus Vereinfachungsgründen bei Kostenplanungen und –dokumentation wird ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufmaßvorschriften der VOB, Teil C, die Messregel der Gebäude- Grobelemente für die Bekleidungsflächen zugrunde gelegt. Bekleidungsflächen zugrunde gelegt. Gemessen wird der tatsächlich bekleidete Teil der Innenwandfläche IWF; Öffnungen und Durchdringungen bis 1 m² werden dabei übermessen.
Zur Gliederung
Messregeln für Innenwände
Anmerkungen zu den Messregeln KG 340 Innenwände
� Die Messregel für Innenwände werden vom Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern abweichend von der Norm DIN 277-3 definiert.
� Sie orientieren sich an den realistischen Abmessungen der Innenwandfläche und nicht am „Bruttoprinzip“.
� Das Bruttoprinzip führt dazu, dass die ermittelte Innenwandfläche unter Umständen erheblich über den realistischen Abmessungenliegt, wenn komplette Deckenkonstruktionen und Außenwandstärkenzur Deckenkonstruktionen und Außenwandstärkenzur Innenwandfläche hinzugerechnet werden.
� Das Nettoprinzip des BKI führt zum Zeitpunkt der Kostenschätzung (LKeistungsphase 2 – Vorplanung) zu vertretbaren Schätzmengen
Zur Gliederung
350 Decken (m² DEF)
� Summe der Grundflächen der Grundrissebenen nach DIN 277nach DIN 277mit Ausnahme der Gründungsfläche (320) und der Dachfläche (360).
� Die Fläche in den einzelnen Grundrissebenen ergibt sich in der Regel aus den äußeren Abmessungen in Bodenhöhe
� Konstruktive und Gestalterische Vor- und Rücksprünge bleiben unberücksichtigt und Rücksprünge bleiben unberücksichtigt und
� Treppen und Rampen werden als Projektion der Flächen gerechnet und damit übermessen. Öffnungen über 0,5 m² werden abgezogen.
Zur Gliederung
Messregeln für Decken
� AnteileAnteile� DEF a Deckenkonstruktionsfläche innen und außen� DEF b Treppenfläche, soweit nicht zu GRF gehörend� DEF c Sonstige horizontale Deckenfläche (z.B. offene
Deckenfläche)
Die Deckenfläche wird Die Deckenfläche wird durch die äußeren Abmessungen als „Bruttofläche“ definiert
Zur Gliederung
Messregeln für Decken
� Übermessen:� Übermessen:� Wände, Schächte, Öffnungen,
Durchdringungen usw. bis 1 m² werden übermessen.
� Große Öffnungen� Räume über mehrere Geschosse, große
überdachte Innenlichthöfe usw. werden nur in der untersten Ebene als Grundrissfläche gerechnet
Zur Gliederung
Messregeln für Decken
Treppen und Rampen� Sie zählen zu der oberen Grundrissebene und werden in � Sie zählen zu der oberen Grundrissebene und werden in
der Projektion gemessen. Dies gilt auch für Wendel und Spindeltreppen. Auf dem Erdreich aufliegende Treppen und Rampen zählen zur Gründungsfläche GRF
Unterschiedliches Niveau� Nicht durchlaufende Geschosse werden nur bis zur
Begrenzung gemessen
GeschoßGeschoß� Ein Geschoß liegt nur dann vor, wenn in dieser Ebene
Nutz- oder Funktionsfläche nach DIN 277 realisiert ist.� Ein Kriechkeller oder ein nicht nutzbarer Dachraum gilt
nicht als Geschoß
Zur Gliederung
Messregeln für Decken
Belags- und Bekleidungsflächen (inkl. Über- und UnterzügeÜber- und Unterzüge
� Aus Vereinfachungsgründen bei Kostenplanungen und –dokumentation wird ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufmaßvorschriften der VOB, Teil C, die Messregel der Gebäudegrobelemente für die Belags-und Bekleidungsflächen zugrunde und Bekleidungsflächen zugrunde gelegt. Gemessen wird der tatsächlich belegte oder bekleidete Teil der Deckenfläche DEF; Öffnungen und Durchdringungen bis 1 m² werden dabei übermessen.
Zur Gliederung
360 Dächer (m² DAF)
� Die Dachfläche ist die Summe aller Flächen oder geneigten Dächer, die das Gebäude nach oben abgrenzen.geneigten Dächer, die das Gebäude nach oben abgrenzen.
� Bei Flachdächern ergibt sich die Fläche aus den äußeren Abmessungen in Höhe der Dachkonstruktion.
� Abwicklung der Oberfläche wird durch die äußeren Abmessungen begrenzt, beim Flachdach von Außenkante zu Außenkante der tragenden Dachkonstruktion.
� Bei geneigten Dächern wird die abgewickelte Fläche ermittelt. Dachüberstände sind entlang der Oberkante der Dachkonstruktion mitzumessen. Dachkonstruktion mitzumessen.
� Für Bekleidungsflächen wird der tatsächlich belegte oder bekleidete Teil der Dachfläche gemessen.
� Öffnungen und Durchdringungen bis 1 m² werden dabei übermessen.
Zur Gliederung
Messregeln für Dachflächen
� AnteileAnteile� DAF a Dachkonstruktionsfläche � DAF b Dachöffnungsfläche� DAF c Sonstige Dachflächen
Die Dachfläche wird durch Die Dachfläche wird durch die äußeren Abmessungen als „Bruttofläche“ definiert
Zur Gliederung
Messregeln für Dachflächen
� Übermessen:� Übermessen:
� Kleine Vorsprünge und Aufbauten bis 0,5 m werden nicht abgewickelt
� Ausschnitte bis 5 m² werden übermessen
Zur Gliederung
Messregeln für Dachflächen
Räumliche Dachkonstruktion� Räumliche
Dachkonstruktionen, z.B. � Räumliche
Dachkonstruktionen, z.B. Dachstuhl über nicht nutzbarem Dachraum werden entlang der Oberflächen gemessen.
Dachüberstände� Dachüberstände sind mit zu
messen entlang der Oberkante der Oberkante der Dachkonstruktion
Zur Gliederung
Messregeln für Dachflächen
Gewölbe� Gewölbe werden bis zur
vertikalen Außenwand, evtl. � Gewölbe werden bis zur
vertikalen Außenwand, evtl. bis zum Fundament als DAF gemessen
Terrassierte Dachflächen� Terrassierte Dachflächen
werden von Außenkante aufgehende Außenwand bis Außenkante Dachkonstruktion gemessen Dachkonstruktion gemessen
� Dachflächen können auch erdüberschüttet (befestigt, begrünt) sein
Zur Gliederung
Messregeln für Dachflächen
Dachöffnungen
� Stark überhöhte Abdeckungen von Dachöffnungen � Stark überhöhte Abdeckungen von Dachöffnungen (Schrägverglasung, Dachreiter) werden in der Abwicklung gemessen.
� Parallel zur Dachfläche oder leicht überhöhte Abdeckungen werden in der Projektion auf die umgebende Dachfläche (als Teil davon) gemessen (Lichtkuppeln, Dachflächenfenster usw.)
� Dachöffnungen wie Dachfenster, -luken, Lichtkuppeln, Rauchabzüge, Dachreiter u.ä. sind gegnüber der Dachdeckung, -dichtung in anderer Konstruktionsart ausgeführt
Zur Gliederung
Messregeln für Dachflächen
Eingeschnittene Dachbalkone� Bei eingeschnittenen Dachbalkonen wird die Dachöffnung in
der Schräge von der Hauptdachfläche abgezogen, sofern sie � Bei eingeschnittenen Dachbalkonen wird die Dachöffnung in
der Schräge von der Hauptdachfläche abgezogen, sofern sie größer als 5 m² ist
Vordächer� Vordächer über 3 m² sind Dächer � Vordächer bis 3 m² zählen zu KG 339 (Außenwände,
sonstige)
LichtdächerLichtdächer� Lichtdächer sind keine Dachöffnungen (z.B. bei einem
Gewächshaus), sondern Wintergarten Dachflächen
Zur Gliederung
Messregeln für Dachflächen
Belags- und Bekleidungsflächen (inkl. Über- und UnterzügeÜber- und Unterzüge
� Aus Vereinfachungsgründen bei Kostenplanungen und –dokumentation wird ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufmaßvorschriften der VOB, Teil C, die Messregel der Gebäudegrobelemente für die Bekleidungsflächen zugrunde gelegt. Bekleidungsflächen zugrunde gelegt. Gemessen wird der tatsächlich belegte oder bekleidete Teil der Dachfläche DAF; Öffnungen und Durchdringungen bis 1 m² werden dabei übermessen.
Zur Gliederung
Außenanlagen (m² AUF)
Definition
� Die Außenanlagenfläche ist der für � Die Außenanlagenfläche ist der für Außenanlagen vorgesehene Teil der Grundstücksfläche
BKI Anmerkung
� Im Regelfalle entspricht die Außenanlage der unbebauten Grundstücksfläche
� In Sonderfällen kann die Außenanlagefläche, die zur Außenanlagefläche, die zur Kostenkennwertbildung herangezogen wird größer sein als die Grundstücksfläche, z.B. wenn für die Außenanlagen Nachbargrundstücke ganz oder teilweise gemietet oder gepachtet werden
Zur Gliederung
Gliederung Volumen
Bruttorauminhalt BRI- Definition- Berechnung
Nettorauminhalt NRINettorauminhalt NRI
Bruttorauminhalt (BRI)
DEFINITION:Der Bruttorauminhalt ist der Rauminhalt des Baukörpers, der nach unten von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und im übrigen von Der Bruttorauminhalt ist der Rauminhalt des Baukörpers, der nach unten von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und im übrigen von
den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerkes umschlossen wird.
DER BRI IST ENTSPRECHEND DEN FESTLEGUNGEN DER LANDESBAUORDNUNG GRUNDLAGE
FÜR DIE BERECHNUNG DER BMZ
Nicht zum Brutto-Rauminhalt gehören die Rauminhalte von
� Fundamenten; Bauteilen, soweit sie für den Brutto-Rauminhalt von untergeordneter
Bruttorauminhalt (BRI)
Fundamenten; � Bauteilen, soweit sie für den Brutto-Rauminhalt von untergeordneter
Bedeutung sind, z. B. Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen und Dachgauben;
� untergeordneten Bauteilen wie z. B. konstruktive und gestalterische Vor-und Rücksprünge an den Außenflächen, auskragende Sonnenschutzanlagen, Lichtkuppeln, Schornsteinköpfe, Dachüberstände, soweit sie nicht Überdeckungen für Bereich b nach Abschnitt 3.1.1 sind.
Zur Gliederung
Berechnung des BRI (1 von 2)
� Der BRI ist aus den berechneten BGF und den dazugehörigen Höhen zu errechnen.dazugehörigen Höhen zu errechnen.
� Als Höhen für die Ermittlung des Brutto-Rauminhaltes gelten die senkrechten Abstände zwischen den Oberflächen des Bodenbelages der jeweiligen Geschosse bzw. bei Dächern die Oberfläche des Dachbelages.
� Bei Luftgeschossen gilt als Höhe der Abstand von der Oberfläche des Bodenbelages bis zur Unterfläche der darüberliegenden Deckenkonstruktion.
� Bei untersten Geschossen gilt als Höhe der Abstand von der � Bei untersten Geschossen gilt als Höhe der Abstand von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle bis zur Oberfläche des Bodenbelages des darüberliegenden Geschosses.
� Für die Höhen des Bereichs c sind die Oberkanten der diesem Bereich zugeordneten Bauteile, z.B. Brüstungen, Attiken, Geländer, maßgebend.
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Berechnung des BRI (2 von 2)
� Bei Bauwerken oder Bauwerksteilen, die von nicht senkrechten und/oder nicht waagerechten Flächen senkrechten und/oder nicht waagerechten Flächen begrenzt werden, ist der Rauminhalt nach entsprechenden Formeln zu berechnen.
HINWEIS:Über die Berechnung von Flächen und Rauminhalten wird
häufig vor Gericht gestritten, weil viele Berechnungs-Grundlagen unterschiedlich interpretiert werden können. Grundlagen unterschiedlich interpretiert werden können.
Relevante Urteile können hier nicht berücksichtigt werden, darum ist in Falle eines Falles unbedingt fachlicher Rat
einzuholen - z.B. bei Architekten bzw. den Architekten-Kammern.
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Nettorauminhalt NRI
� Der Netto-Rauminhalt ist die � Der Netto-Rauminhalt ist die Summe der Rauminhalte aller Räume, deren Grundflächen zur Netto-Grundfläche gehören.
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