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«Werkstätten für die Projektentwicklung»

Presentazione WP e spese 24 marzo ted...Nr. 1.1 Senior Experte 2 Personen Vollzeit Personenmonate 100% 48 2.500,00 120.000,00 Nr. 1.1 Junior Experte 3 Personen Teilzeit Personenmonate

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«Werkstätten für die Projektentwicklung»

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Aufbau des Budgets des Projekts

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4FÜR DAS WP ERFORDERLICHE

INFORMATIONEN

Es ist jedes Aggregat an Tätigkeiten zu

planen (Work package), indem die für die

Erreichung der Ziele erforderlichen

Ablaufelemente beschrieben werden:

Die Tätigkeiten, die Bestandteil des

WP sind

Die daraus resultierenden Produkte

Die Aufteilung der Verantwortung

unter den Partnern

Die zeitliche Abfolge der Tätigkeiten

und der Zeitraum der Ablieferung der

Produkte

Die für die Durchführung der

Tätigkeiten notwendigen

Humanressourcen und Instrumente

samt entsprechender

Kostenkalkulation

Die Arbeitsmethode.

Nr. des WP Titel Startmonat Abschlussmonat Budget

Verantwortlicher Partner (Pr): Lead Partner €...

CHF…

Involvierter Partner Nr. 1 (P1): alle Partner €…

CHF…

Beschreibung des WP Es ist zu beschreiben, wie die Tätigkeiten und Produkte das gute Management des Projekts gewährleisten und zur Erreichung der angestrebten Zielsetzungen beitragen.

Max. …Zeichen

Beschreibung der Tätigkeiten und der Produkte des WP

Tätigkeit A.1.1Entsprechend der Anzahl der notwendigen Tätigkeiten wiederholen, indem das Verzeichnis mit A.1.2, A.1.3, A.1.n fortgesetzt wird

Titel der Tätigkeit Gesamtbudget €… Gesamtbudget CHF…

Beschreibung der TätigkeitMax. 750 Zeichen

Startmonat(Monat N des Jahres N)

Abschlussmonat (Monat N des Jahres N)

Produkt P.1.1Entsprechend der Anzahl der notwendigen Produkte wiederholen, indem das Verzeichnis mit P.1.2, P.1.3, P.1.n fortgesetzt wird

Titel des Produkts Zielwert Monat der Umsetzung (Monat N. des Jahres N.)

Beschreibung des ProduktsMax. 500 Zeichen

Kategorie der Ausgaben, gegliedert nach Partner und Tätigkeit Nr…

Verantwortlicher Partner Pr) €… CHF…

Involvierter Partner Nr. 1 (P 1…) €… CHF…

Pe

rso

nal

ro u

nd

Ve

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g

Re

ise

-u

nd

A

ufe

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alts

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Die

nst

leis

tun

gen

Ge

räte

Infr

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ure

n

€ CHF € CHF € CHF € CHF € CHF € CHF

Lead Partner des WP

Partner 1 (P1)

Partner 2 (P2)

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5

Projektbeispiel

VERÄNDERUNGAufwertung eines von

einem Fluss durchquertengemeinsamen Anteils des

Territoriums mit einerSteinbrücke aus dem Jahr

1500

ERGEBNISSteigerung der

Attraktivität des Gebietes(Zunahme dertouristischen

Übernachtungen) turistiche)

PRODUKTE2,5 km an instandgesetzten

Uferdämmen1 sanierte Brücke

3 Freizeitdienstleistungen

WORK PACKAGES1. Materielle Eingriffe auf

dem Territorium2. Werbemaßnahmen

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6

Die Planung des Budgets in 5 Schritten 1/2

Ermittlung derTätigkeiten, die es ermöglichen,

die Ziele zuerreichen

Verifizierung desErfordernisses einerKofinanzierung und

des Ausmaßesderselben

Betragsschätzungund Ausfüllen der

Antragsvorlage» » »» » »» » »» » »

Aufteilung der Tätigkeiten und

der Budgetanteile zwischen den

Partnern

Erfassung dererforderlichen

Humanressourcen und Instrumente (Zuordnung

derAusgabenkategorien)

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7

Die Planung des Budgets in 5 Schritten 2/2

Managementaktivität

Instandhaltung der Wegverläufe und Restaurierung der Brücke

Analyse der touristischen Nachfrage und Entwicklung von kulturellenDienstleistungen

Werbemaßnahmen

1

2

3

4

Beratungen und andereDienstleistungen

InfrastrukturenAusstattungAußendienste

Personal AußendiensteAusstattung

Beratungen und andereDienstleistungenPersonal

1 2

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8

Beispiel für die detaillierte Darstellung der Kosten pro PartnerTätigkeit Ausgabenposten Zusätzliche Informationen Einheit Verpflichtung Anzahl

Einheitskosten

(in EUR)

Gesamtkosten

(in EUR)

Personal

Nr. 1.1 Projektmanager 1 Pers on Tei lzei t Personenmonate 50% 24 3.000,00 36.000,00

Nr. 1.1 Senior Experte 2 Pers onen Vol lzei t Personenmonate 100% 48 2.500,00 120.000,00

Nr. 1.1 Junior Experte 3 Pers onen Tei lzei t Personenmonate 50% 72 1.600,00 57.600,00

Nr. 3,4 Socia l Medi a Manager 1 Pers on Tei lzei t Personenmonate 50% 24 1.200,00 14.400,00

Summe 228.000,00

Fahrtspesen

Nr. 1.2 Startup-Veransta l tung 3 Pers onen Außendienste 3 450,00 1.350,00

Nr.1.2 Projekts i tzungen

1 a l le zwei Monate für zwei

Personen Außendienste 24 300,00 7.200,00

Nr. 2.1 Sitzungen Lokale Körperschaften 3 für drei Pers onen Außendienste 3 300,00 900,00

Nr.3.4

Verans ta l tung außerhalb des

Programmgebiets (sektorenspezi fi s che

Mes se) 1 für zwei Personen Außendienste 2 450,00 900,00

Summe 10.350,00

Ausgaben für Beratungen/Dienstleistungen

Nr.1.2 Techni sche Hi l fe Rechnungs legung projektbezogen 1 30.000,00 30.000,00

Nr.3.2 Beratung für kulturel le Dienstleis tungen projektbezogen 1 35.000,00 35.000,00

Nr.3.1 Analys e der touris ti schen Nachfrage projektbezogen 1 40.000,00 40.000,00

Nr.3.3 Webseite projektbezogen 1 15.000,00 15.000,00

Nr.3.4 Organi sation eines Mess es tandes s ektorenspezi fi sche Messe Anzahl 1 1.500,00 1.500,00

Summe 121.500,00

Ausstattung

Nr.1.2 PC

Antei l der jährl i chen

Amortis ierung Anzahl 50% 3 600,00 540,00

Nr.1.2 Laserdrucker

Antei l der jährl i chen

Amortis ierung Anzahl 50% 1 800,00 400,00

Nr.2.2 Materi al für das Wegenetz Kos ten Anzahl 100% 1 8.900,00 8.900,00

Summe 9.840,00

Infrastrukturen

Nr.2.1 Werkvertrag für die Instandhaltung der Ufer projektbezogen 150.000,00 150.000,00

Nr.2.1Werkvertrag für die Abs icherung und

Wiederhers tel lung der Brücke projektbezogen 270.000,00 270.000,00

Summe 150.000,00

Verwaltungsausgaben

Pauschalsatz % 15 34.200,00

Summe 34.200,00

403.890,00Gesamtsumme des Budgets des Partners XXX

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50% Bundes- und kantonale Beiträge

Andere öffentliche oder private Beiträgemonetärin Naturalleistungen

Mindestens 25% Eigenfinanzierung des Lead Partners

monetärin Naturalleistungen

Kanton TessinKanton Graubünden

Kofinanzierung von schweizerischer Seite 1/2

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10

50% Bundes- und kantonale Beiträge

Andere öffentliche oder private Beiträgemonetär

Mindestens 25% Eigenfinanzierung des Lead Partners

monetärin Naturalleistungen

Kanton Wallis

und der Partner:

Kofinanzierung von schweizerischer Seite 2/2

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ÖffentlichePartner

100%

Private Partner

Die keine Beiträgeerhalten

85% Beitrag KP + 15% Eigenfinanzierung

Beiträge lt. De-minimis-Regelung

85% Beitrag KP + 15% Eigenfinanzierung

Beiträge lt. VO 651 Art. 2050% Beitrag KP +

50% Eigenfinanzierung

Beiträge lt. VO 651 Art. 53 und 55

80% Beitrag KP + 20% Eigenfinanzierung

Kofinanzierung von italienischer Seite

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StaatshilfenEine Vergünstigung nimmt den Charakter einer Staatshilfe an, wenn….

sie Rechtssubjekten, die auf einem bestimmten Markt eine

Wirtschaftstätigkeit ausüben, ohne Gegenleistung vom Staat

oder aus staatlichen Mitteln gewährt wird und diesen dadurch

ein Vorteil erwächst, der imstande ist, auf den marktinternen

Geschäftsverkehr Einfluss zu nehmen und den Wettbewerb

verzerren bzw. Gefahr läuft, einen solchen Effekt zu erzielen.

Die Beihilfe fällt darunter, wenn sie selektiv ist, also

einigen Kategorien von Rechtssubjekten daraus ein

Vorteil erwächst und anderen nicht.

Entscheidend ist nicht die juridische Konfiguration des

Rechtssubjekts; was hingegenbewertet wird, ist die

Durchführung einerWirtschaftstätigkeit im Projekt.

Wenn der Beitragvon einem

Privaten oder von einer EU-Institution

gewährt wird, nimmt er nichtden Charakter

einer Staatshilfean.

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Staatshilfen und Folgen für das KP IT-CH /1

Die Staatshilfen betreffen nicht nur die Unternehmen, wie wir fürgewöhnlich annnehmen … Auch ein Rechtssubjekt, das nicht einemUnternehmen entspricht (z. B. eine Stiftung, ein Verein) muss sich andie Bestimmungen zu den Staatshilfen halten, wenn es im Rahmendes Projekts eine Wirtschaftstätigkeit ausübt.

Die Verordnungen zu den Staatshilfen, die im Rahmen des KPanwendbar sind, sind vor allem die Verordnung EU 1407/2013 zuden «De-minimis-Beihilfen» oder zu weniger wichtigenVergünstigungen und die Verordnung EU 651/2014, dieverschiedene Beihilfekategorien mit Freistellungsklausel regelt (washeißt, dass sie nicht der Mitteilungspflicht unterliegen, wenn siebestimmte Bedingungen erfüllen).

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Staatshilfen und Folgen für das KP IT-CH /2

Wenn keine Staatshilfe vorliegt oder der Beitrag lt. De-minimis-Regelunggewährt wird, entspricht die Kofinanzierung privater Rechtssubjekteschlussendlich dem Mindestsatz der italienischen Bestimmungen, nämlich15%. Andernfalls wird der Betrag der Kofinanzierung von den spezifischenBeitragsregelungen bestimmt, die ausgewählt wurden.

Mit einigen Ausnahmen ermöglicht es die «De-minimis-

Verordnung», einen Betrag bis zu 200.000 Euro demselbenRechtssubjekt zu gewähren (in der Kalkulation ist die Summe derBeihilfen für mehrere Projekte zu berücksichtigen). Im Falle einergeringen Beitragshöhe wird jedoch nicht eine Kofinanzierung durchden Begünstigen verlangt.

Die Verordnung 651/2014 ermöglicht es, für das einzelne Projekt beieiner geringeren Beitragshöhe konsistentere Beträge zu gewähren(wenn z. B. das Beitragsausmaß für eine bestimmte Typologie vonMaßnahmen auf 50% festgesetzt ist, bedeutet das, dass bei einemBeitragsansuchen in Höhe von einer Million die umgesetzte Investitionzumindest das Doppelte ausmachen muss).

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Einnahmen

• Eingehende Finanzflüsse, die direkt von den Nutznießern für vom Projektbereitgestellte Güter oder für Dienstleistungen bezahlt werden, wie die Tarifefür die Nutzung der Infrastruktur, der Verkauf oder die Miete vonGrundstücken oder Immobilien oder die Bezahlung von Dienstleistungen,abzüglich eventueller Betriebskosten. Die durch den Vorgang erzieltenEinsparungen auf die Betriebskosten werden wie Nettoeinkünfte behandelt, essei denn, sie werden nicht durch eine Reduzierung in gleicher Höhe derBeiträge für den Betriebsablauf kompensiert.

Definition des Begriffs der Einnahmen

• Werden für die Begünstigten, die eine Staatshilfe erhalten, nicht kalkuliert• Bewirken bei der abschließenden Rechnungslegung eine entsprechende

Reduzierung des Beitrags• Auch auf schweizerischer Seite bewirken sie eine Beitragsreduzierung

Während des Projekts erzielte Einnahmen

• Werden für Projekte mit Kosten unter 1 Mio. nicht kalkuliert• Werden für Begünstigte, die eine Staatshilfe erhalten, nicht kalkuliert• Bewirken eine Reduzierung des zuerkennbaren Beitrags• Werden ansonsten bis 3 Jahre nach Projektabschluss kontrolliert

Nach Projektabschluss erzielte ex ante abschätzbare Einnahmen

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Grundsätze für die Zulässigkeit derAusgaben

Konformität mit denBestimmungen der EU und

des Programms

Eindeutig dem Projektzuordnbar und notwendig für

dessen Umsetzung

Zweckmäßig und denfinanziellen Grundsätzen

eines vernünftigenManagements entsprechend

Effektiv bestritten (d. h. bezahlt, definitiv für denBegünstigten nicht mehr

verfügbar)Für Tätigkeiten durchgeführt,

die im Programmgebietverortet sind

Fallen in den Zeitraum derZulässigkeit*

Im genehmigten Budget vorgesehen

In der Buchhaltung desBegünstigten klar ersichtlich

Abgestützt durch geeigneteBelegdokumente, außer es wurde eine pauschalierteKostenoption ausgewählt

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Territoriale Zulässigkeit

Im Programmgebiet

getätigte Ausgaben

Außerhalb desProgrammgebiets

getätigte Ausgaben, sofern mit einemNutzen für diesesverbunden (< 20% des italienischen

Beitrags)

Von italienischenPartnern außerhalb

desProgrammgebiets

getätigte Ausgaben(< 20% Beitrag von italienischer Seite)

Ausgaben von öffentlichenKörperschaften aus der Lombardei

oder dem Piemont mit Sitzaußerhalb des Programmgebietes,

jedoch mit institutionellerZuständigkeit für das gesamteGebiet der Region (< 20% des

italienischen Beitrags mitAusnahme der Beratungen, der

Ausstattungs- und Infrastrukturkosten)

Wo kann ich denitalienischen Beitragausgeben?

Auch für die schweizerische Seitekönnen eventuell ordnungsgemäßbegründete Ausgaben außerhalbdes Programmgebietes ermächtigtwerden.

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Verortung der Ausgaben (italienische Seite)Partner A

(ARPA Lombardei)Partner B

(UnternehmenSondrio)

Partner C(Universität

Bologna)Summe

40 (imProgrammgebiet

100 (imProgrammgebiet)

140 (imProgrammgebiet)

40 (außerhalb) 30 (außerhalb desProgrammgebietsu

ori area)

70 (außerhalb)

80 100 30 210

33% außerhalb

desProgramm

gebiets

Partner A(ARPA Lombardei)

Partner B(Unternehmen

Sondrio)

Partner C(Universität

Bologna)Summe

80 (imProgrammgebiet)

90 (imProgrammgebiet)

170 (imProgrammgebiet)

20 (außerhalb) 10 (außerhalb desProgrammgebiets)

10 (außerhalb desProgrammgebiets)

40 (außerhalb)

100 100 10 210

19% außerhalb

desProgramm

gebiets

NE

IN!!

!JA

!!!

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Zeitliche Zulässigkeit

Ausgaben für die Vorbereitung

Antragsstellung

Projektstart

Projektabschluss

AbschließendeRechnungslegung

ZEITRAUM DERZULÄSSIGKEIT

3 Monate fürZahlungen und

Rechnungslegung

AusgenommenBegünstigte AGVO

Wann kann ich Ausgabentätigen?

* Für die italienischen

Partner ab 1. Januar

2014, für die

schweizerischen Partner

ab dem Datum der

Veröffentlichung der

Interessensbekundung

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Form der Belegung der Ausgaben

Ausgabebelege

RechnungenLohnstreifenKassabonsFahrscheineUsw.

Quittierte ÜberweisungZahlungsanweisung + KontoauszugQuittierte Bankanweisung

Zahlungsbelege

Weitere relevante BelegeVerwaltungsbeschlüsseAusschreibungsunterlagenZeiterfassungsvorlageVerträgeGutachtenUsw.

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Was finanziert das Programm?

AUSGABEN FÜR PERSONALE01 VERWALTUNGS

AUSGABEN02FAHRTSPESEN

03

AUSGABEN FÜR BERATUNGEN04

AUSGABEN FÜR AUSSTATTUNGEN05 AUSGABEN FÜR

INFRASTRUKTUREN06

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Ausgaben für das Personal

Betreffen festangestellte Arbeitnehmer oder solche mit Teilzeitvertrag, die spezifisch für das Projekt eingestellt werden oder bereits dem Stellenplanangehören (NB: in letzterem Falle ist nachzuweisen, dass die ausgeübte Tätigkeitnicht den ordentlichen Tätigkeiten entspricht!)

Können zu Realkosten abgerechnet werden (indem in der Buchhaltungaufscheinende Belege vorgelegt werden) oder auf Pauschal-Basis bis zu 20% derdirekten Kosten (Gesamtsumme der eingereichten Ausgaben abzüglich der Büro-und Verwaltungsspesen) ohne Notwendigkeit der Vorlage von Belegen.

Die Wahl trifft der einzelne Partner, der diese allerdings für das gesamte Projektbeibehalten muss.

Betreffen die von einem Buchhaltungsbüro bestätigten Löhne auf Monatsbasis

Es wird empfohlen, einen nachvollziehbaren und gerechtfertigten Stundentarif zuverwenden.

Einzig im Kanton Tessin ist es nicht möglich, Personalspesen in der Akonto-Phase zuverrechnen.

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Büro- und Verwaltungsausgaben

Büromiete

Gebäudeversicherungen und -abgaben

Betriebskosten

Instandhaltung, Reinigung und Reparaturarbeiten

Informatiksysteme

Telefon, Fax, Internet, Postdienste

Ausgaben für die Eröffnung und Führung von Bankkonten

Staatenübergreifende Finanztransaktionen

Pauschalierte Rückerstattung der laufenden Verwaltungskosten (Miete, Versicherungen, Betriebskosten) laut Kostenvoranschlag im Rahmen von 3% derPersonalkosten

Die Rückerstattung der Büroausgabenerfolgt mit Pauschalabrechnung (15% der Personalkosten) oder aufgrundder bestrittenen Realkosten imRahmen von 3% der Projektkosten.

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24

Fahrtspesen

Fahrkarten, Autobahngebühren, Parkgebühren, Kilometergeld bei Nutzung deseigenen Fahrzeugs

Ausgaben für die Verpflegung

Aufenthaltsspesen

Visa

Für öffentlich Bedienstete vorgesehene Entschädigungen

Ausgaben für Außendienste sowie nachvollziehbare Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft, sofern diese gerechtfertigt und belegt sind

Zulässig sind nur die Ausgaben, die vom imProjekt eingesetzten Personal getätigtworden sind (die Ausgaben der externenExperten werden der Ausgabenkategorieder Beratungen zugeordnet)

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Beratungen und externeDienstleistungen*

* Die von Einrichtungen oder physischen Personen erbracht werden

Studien oder Recherchen

Bildung

Übersetzungen

Informatiksysteme, Webseiten

Werbung und Kommunikationsaktivitäten

Finanzmanagement und Rechnungslegung

Anmeldung bei Events (aktive Rolle mitBezug auf das Projekt)

Rechtliche, notarielle, technische und Finanzberatung

Intellektuelle Eigentumsrechte

Bankgarantien, sofern vorgeschrieben

Reise- und Aufenthaltsspesen von Experten, Referenten usw.

Ausgaben für externeBeauftragungen und die vertraglich formalisiertePersonalaufnahme

Es ist kein Unterauftragzulässig.

Öffentliche Körperschaften und öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind dazu angehalten, die öffentlichen Verfahren gem. Legislativdekret Nr. 50/2016 (Werklieferungsverträge) und Nr. 165/2001 einzuhalten (oder eventuelle neue Bestimmungenaufgrund des Einheitstextes zum öffentlichenDienst). Die privaten Partner müssen sich an die allgemeinen Grundsätze der Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Unparteilichkeit halten.

Kein Partner darf alsDienstleister ausgewähltwerden.

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Ausstattung

Büroausstattung

Hardware und Software

Möbel und Zubehör nur, wenn durch die Projekttätigkeitengerechtfertigt;

Laborgeräte

Geräte und Maschinen

Werkzeuge und Vorrichtungen

Fahrzeuge nur, wenn durch spezifische Projekttätigkeitengerechtfertigt

Andere spezifisch für die Vorhaben erforderliche Geräte

Belegte und gerechtfertigteAusgaben. Es ist nichterlaubt, MaterialienzwischenPartner anzukaufen.

Es ist der Ankauf, die Miete und das Leasing von Asustattungsgegenständenunter Einhaltung der Bestimmungen zu den öffentlichen Lieferverträgenund der Grundsätze der Transparenz, Unparteilichkeit und Wirtschaftlichkeit seitens privater Akteure möglich. Investitionsgüter: verrechenbar sind nur die Amortisierungsanteile imRahmen des Nutzungsanteils für das Projekt und die Dauer desselben. Spezialausrüstungen: es sind die Gesamtkosten zulässig, sofern die Beibehaltung des Eigentums für mindestens 5 Jahre verifiziert wird

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Infrastrukturen und GebäudeErrichtung/Wiederherstellung von

Gebäuden, die im Eigentum desBegünstigten stehen, sofern die Zweckbestimmung mit dem Output desProjektes im Zusammenhang steht und die Stabilitätsklausel eingehalten wird;

Ankauf von Grundstücken im Rahmenvon 10% der Projektkosten (15% fürvernachlässigte oder vorher industriellgenutzte Standorte). HöhereSchwellenwerte werden von der VB nurfür Vorhaben im Umweltschutzzugelassen;

Ankauf von Gebäuden im Rahmen von 10% der Projektkosten, sofern die Zweckbestimmung mit dem Outputs desProjekts im Zusammenhang steht und die Liegenschaft in den letzten 10 Jahrennicht staatliche oder EU-Finanzierungenerhalten hat.

Grundsätzlich werden nichtInfrastrukturarbeiten finanziert, sondern nur die Konzepte oder die Machbarkeitsstudien. Ausnahmen sindzugelassen für:

Infrastrukturen, die Teil einesumfassenden Tourismuskonzepts sind, das auf den Export ausgerichtet ist;

Infrastrukturen, die “Gemeingüter” darstellen und nicht den Zweck haben, Erträge zu erzielen, bzw. Vorhaben, bei denen das private Investitionsinteressegering ist;

Ein Projekt mit überschaubarenDimensionen, was heißt, dass es nichtden Großteil der Mittel beansprucht, die einem Land seitens desKooperationsprogramms zur Verfügungstehen.

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Was ist sicher nicht zulässig?

Die erstattungsfähige Mehrwertsteuer

Die Ausstellung von Rechnungen zwischen Projektpartnern

Die Kosten von Schenkungen bis zu 50 Euro, die im Zusammenhang mit Förder-, Kommunikationstätigkeiten, Werbung und Information stehen.

Ordnungs- und Vertragsstrafen

Die Amortisierung von Gütern, für die bereits frühere Beiträge bezogen wordensind

Die Doppelfinanzierung (Häufung von Beiträgen über 100% der Kosten des Gutes)

Kosten, die mit der Fluktuation des Wechselkurses zusammenhängen

Zinsaufwendungen

Zinsaufwendungen bei der Bank

Die Kosten von Schenkungen bis zu 50 CHF, die im Zusammenhang mit Förder-, Kommunikationstätigkeiten, Werbung und Information stehen.

Kosten, die mit der Fluktuation des Wechselkurses zusammenhängen

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Mein Projekt ist genehmigt worden…

Umgestaltung des Budgets Falls eingefordert

Aktualisierung der Erklärungen Falls eingefordert

Unterschrift des Partnerschaftsabkommens

Unterschrift der Vereinbarung für die Zuweisung des Beitrags

Gute Arbeit und behalten Sie die Leitlinien für die Einhaltung derFristen und vertraglichen Pflichten im Auge (Monitoring, Abrechnung, Kommunikation…)!

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Wann erhalte ich den Beitrag?

40% des Beitrags unter derBedingung, dass der ersteVorschuss ausgegeben wurde

Bis zu 20% Restbetrag(gewährter Beitrag –festgestellteUnregelmäßigkeiten –bereits ausbezahlter Beitrag)

Bis zu 15% des gewährtenBeitrags (mit vorherigerBürgschaft für die privatenPartner)

Nachfolgende Teilbeträgewerden zweimal jährlichaufgrund der abgerechnetenund validierten Ausgabenausbezahlt (bis zu 65%)

I. Vorschuss

II. Vorschuss

Saldo

I. Vorschuss

Rückzahlung

Saldo

Begünstigte von Staatshilfen

Begünstigte

Bis zu 20% Restbetrag(gewährter Beitrag –festgestellteUnregelmäßigkeiten –bereits ausgezanlterBeitrag)

40% des Beitrags gegenVorlage einerBürgschaftspolizze überdenselben Betrag

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Wann erhalte ich den Beitrag?

Erreichung von 20% der

veranschlagten Gesamtkostendes Projekts

Vorschuss

Vorschuss

Vorschuss1

2

3

Erreichung von 50% der

veranschlagten Gesamtkostendes Projekts

Erreichung von 80% der

veranschlagten Gesamtkostendes Projekts

Die ausgezahlten Vorschüsse liegen über 10.000,00 CHF.

Für den Antrag auf Auszahlung desschweizerischen Beitrags sind die offiziellen Formulare zu verwenden, die von den spezifischenInternetseiten herunterzuladen sind:

Vorschussantrag (VA)Auszahlungsantrag (AZA) Übersichtstabelle zu denProjektkosten (TPK) Zeiterfassungsformular, das von den Partnern aus der Schweizbereitgestellt wird (ZEF)

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