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Prüfungsbericht Jahresabschluss 2014 Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz Az. KRH 21-0000/JR2014

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Prüfungsbericht Jahresabschluss 2014 Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Az. KRH 21-0000/JR2014

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Kirchlicher Rechnungshof EKBO Jahresabschluss 2014 KRH 21-0000/JR2014

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A. Prüfungsauftrag 4

B. Grundsätzliche Feststellungen und zusammenfassende Darstellung 4

I. Zusammenfassende Darstellung 5

II. Wichtige Veränderungen bei den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen 10

C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 10

D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 12

I. Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Rechnungslegung 12

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 12

2. Haushalt 12

a) Planung und Beschlussfassung 12

b) Jahresrechnung (Haushalt) 13

c) Jahresergebnis nach Einzelplänen 18

d) Jahresergebnis nach Gruppierungen 18

e) Erweiterte Ergebnisdarstellung 19

f) Baukassen (Sachbuch 02) 20

g) Gesonderte Aktivitäten und Einrichtungen 21

3. Verwahr- und Vorschussrechnung 21

4. Kassenwesen 25

5. Vermögensnachweis 26

a) Bestandteile, Darstellung und Inhalt des Vermögensnachweises 26

b) Übersicht 28

c) Sachanlagevermögen [Bst. 02/03] 29

d) Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen [Bst. 051] 29

e) Beteiligungen [Bst. 053] 35

f) Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen [Bst. 054] 36

g) Darlehen und andere langfristige Forderungen [Bst. 055] 36

h) Innere Darlehen [Bst. 057] 37

i) Forderungen an kirchliche Körperschaften [Bst. 122] 37

j) Forderung aus laufender Rechnung [Bst. 3] 37

k) Pflichtrücklagen [Bst. 51] 38

l) Budget- und weitere Rücklagen [Bst. 52] 40

m) Korrekturposten für Wertschwankung [Bst. 591] 41

n) Sonderposten [Bst. 6] 42

o) Finanzierte Rückstellungen [Bst. 71] 43

p) Darlehensverbindlichkeiten [Bst. 84] 46

q) Abstimmung mit den übrigen Rechenwerken 46

r) Ertragsberechnung 49

s) Ertragsverteilung 50

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Kirchlicher Rechnungshof EKBO Jahresabschluss 2014 KRH 21-0000/JR2014

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6. Bürgschaften und Patronate 51

7. Versorgung der öffentlich-rechtlich Beschäftigten 52

II. Einzelne Prüfgebiete 52

1. Kirchensteuern 52

2. Personalwirtschaft 53

3. Vorarbeiten für die Eröffnungsbilanz und Anwendung der EBBVO 56

4. Friedhof Stahnsdorf 57

a) Allgemeines 57

b) Haushalts- und Kassenwesen 57

c) Friedhofsgebühren 57

d) Mahnwesen 58

e) Vergabe 58

f) Legate 58

5. BBZ Beihilfe- und Beratungszentrum GmbH 58

III. Wahrnehmung der Finanzaufsicht 59

IV. Nachschauprüfung 60

V. Analyse der wirtschaftlichen Situation 60

1. Überblick 60

2. Erläuterung und Bewertung 62

3. Weitere finanzielle Risiken 65

E. Hinweise zur Entlastung 66

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Kirchlicher Rechnungshof EKBO Jahresabschluss 2014 KRH 21-0000/JR2014

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A. Prüfungsauftrag

1. Die Rechtsgrundlage für die Prüfung des Jahresabschlusses der Evangelischen Kirche

Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (im Folgenden auch kurz „EKBO“ genannt)

sind §§ 80, 84 HKVG i. V. m. § 2 Absatz 2, § 11 Absatz 1 des Rechnungsprüfungsgesetz.

Auf dieser Basis prüfen wir den Jahresabschluss sowie die ihm zugrunde liegende Buch-

führung und berichten über das Ergebnis unserer Prüfung.

2. Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten C. und D.

im Einzelnen dargestellt. Hinweise zur Entlastung geben wir in Abschnitt 0.

3. Unserem Bericht haben wir Auszüge aus dem Haushaltsplan bzw. Nachtragshaushalts-

plan und Übersichten der hier geprüften Teilbereiche des Jahresabschlusses, bestehend

aus der Jahresrechnung, der Verwahr- und Vorschussrechnung sowie dem Vermögens-

nachweis beigefügt.

4. Als Beitrag zur Straffung der Abstimmungsprozesse haben wir den Berichtsentwurf der

Verwaltung am 24. März 2016 zugeleitet und ihr Gelegenheit gegeben, zu den Sachver-

halten Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme der Verwaltung vom 29. April 2016 haben

wir analysiert und bei unseren Ausführungen in dieser Version berücksichtigt, soweit wir

es für erforderlich hielten.

B. Grundsätzliche Feststellungen und zusammenfassen de Darstellung

5. Unseren Berichten stellen wir grundsätzliche Prüfungsbemerkungen in tabellarischer

Form (mit Handlungsempfehlungen und Kategorisierung) voran. Gemäß einem wieder-

kehrenden Auftrag der Synode verfolgen wir Angelegenheiten, die noch nicht abschlie-

ßend geklärt wurden, weiter und nehmen diese ggf. als Prüfungsbemerkung wieder auf.

Wir weisen darauf hin, dass zahlreiche – in den Vorberichten dargestellte – Sachverhalte

unverändert bemerkenswert und elementar sowie zum wiederholten Male von uns zu be-

anstanden sind.

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Kirchlicher Rechnungshof EKBO Jahresabschluss 2014 KRH 21-0000/JR2014

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I. Zusammenfassende Darstellung

6. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir folgende wesentliche Prüfungsfeststellungen getroffen. Die Feststellungen beinhalten

auch Handlungsempfehlungen und sind mit einer Kategorisierung1 (Geringfügig, Bemerkenswert, Wesentlich, Schwerwiegend, Besonders

schwerwiegend) versehen.

Tz_Fundstelle Sachverhalt Bewertung notwendige_Maßnahmen Klassifizierung Bemerkungen 40 Budgetverantwortung Der Umfang und die Grenzen

des Budgets sind nicht eindeu-tig und zweifelsfrei geregelt.

regulatorische Nachbesserungen Wesentlich

48 Finanzierung gemeinsa-mer Aufgaben

Im Jahresabschluss ist kein gesonderter Nachweis über die Erhebung und Verwen-dung der Mittel enthalten

Nachweis beifügen Hinweis

55 Finanzielle Übersicht über die laufenden Projekte

Die in der Liste enthaltenden Projekte können zukünftige Haushalte belasten und die Dispositionsfreiheit einschrän-ken

Liste fortführen und den Haushalten als Anlage beifügen

Hinweis

59 Nutzung der Möglichkeit der Soll-Buchführung

Die Anzahl der Geschäftsvor-fälle bei denen SOLL- und IST-Buchung getrennt durch-geführt, ist unverändert gering

Geschäftsvorfälle für die SOLL-Buchführung definieren und SOLL-Buchführung intensiver nutzen

Bemerkenswert wiederholte Beanstandung

85 Vorschüsse und Verwah-rungen

Bei nicht abgewickelten Vor-schüssen bzw. Verwahrungen ist auf eine nachvollziehbare Begründung zu achten.

Begründung erbringen Bemerkenswert wiederholte Beanstandung

88 Vorschuss Kirchsteigfeld Vorschuss abwickeln oder als Dar-lehn darstellen

Bemerkenswert wiederholte Beanstandung

89 Verwahrungen Es ist zu hinterfragen, ob es sich hier um Verwahrung handelt oder ob eine Buchung als Vermögensbestandteil angezeigt ist.

Bemerkenswert

1 Legende zur Klassifizierung: siehe Anlage 11

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Tz_Fundstelle Sachverhalt Bewertung notwendige_Maßnahmen Klassifizierung Bemerkungen 91 Einzelverfügungsberech-

tigungen Einzelverfügungsberechtigun-gen unterlaufen interne Rege-lung zur Kassensicherheit ("Vier-Augen-Prinzip"); ein wirksames Internes-Kontrollsystem wird gefährdet

Abschaffung von Einzelverfügungs-berechtigungen für alle Konten bzw. keine neuen Einzelverfügungsbe-rechtigungen erteilen

Wesentlich wiederholte Beanstandung

91 Liquiditätsplanung Es liegt keine qualifizierte Liquiditätsplanung vor.

Liquiditätsplanung konzeptionieren und überwachen; Qualität der bishe-rigen, einfachen Planung weiter steigern

Bemerkenswert wiederholte Beanstandung

93 Belegablage ordnungsgemäße Belegablage sicherstellen

Belegablage an Hand der vorgege-benen Ordnungskriterien vornehmen

Bemerkenswert

96 Einhaltung der Vorschrif-ten Inventarordnung

keine zentrale Bestätigung der Einhaltung der Vorschriften, da dezentral inventarisiert wird

Inventarisierungsverfahren verein-heitlichen und Möglichkeit der Soft-ware nutzen

Bemerkenswert wiederholte Beanstandung

100 Grundvermögen Im Vorfeld der Erstellung der Eröff-nungsbilanz regen wir eine kritische Durchsicht des Immobilienbestan-des an

Hinweis

113 Risikoreporting Das Risikoreporting umfasst nicht das komplette (Kapital-) Vermögen der EKBO.

Einbeziehung der übrigen Vermö-gensteile vornehmen bzw. Überwa-chung anderweitig sicherstellen

Bemerkenswert wiederholte Beanstandung

119 Vermögensanlageverord-nung

Die Deutsche Oppenheim stellt bei ihrer Analyse Abwei-chungen gegenüber der Ver-ordnung fest. Diese Tatsachen wurden auch schon in 2012 und 2013 bemerkt.

Anpassungen sind vorzunehmen Bemerkenswert

124 Ausnahmetatbestände nach der Vermögens-anlageverordnung

Das Vorliegen von Ausnahme-tatbeständen nach der Ver-mögensanlageverordnung bzw. deren Umfang wurde nicht (erkennbar) untersucht.

Untersuchung ausweiten, Ausnah-men darstellen und bewerten

Bemerkenswert wiederholte Beanstandung

129 Eigenverwaltung von Wertpapierpositionen

zyklische Überprüfung der Vorteil-haftigkeit einer Eigenverwaltung bzw. Verständigung über den Um-fang

Empfehlung

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Tz_Fundstelle Sachverhalt Bewertung notwendige_Maßnahmen Klassifizierung Bemerkungen 138 Beteiligungsbericht; Betei-

ligungsmanagement Zur Beurteilung auch von mittelbaren Risiken für die EKBO, sollten strukturierte Übersichten über die Beteili-gungen erstellt werden

Erhöhung des Informationsniveaus zu den Beteiligungen in Form eines Berichtes

Bemerkenswert

143 Darlehensmanagement Klassifizierung der Forderungen nach Bonität und Einbringlichkeit

Empfehlung wiederholte Empfehlung

146 Darstellung der "inneren Darlehen"

Die grundsätzliche Darstellung der inneren Darlehen ist zu überprüfen

Empfehlung wiederholte Beanstandung

158 Bürgschaftssicherungs- rücklage

Die Möglichkeit der Inan-spruchnahme aus Patronaten ist nicht ausreichend bewertet. Eine Bemessung der geeigne-ten Vorsorge ist folglich nicht möglich.

Bewertung des Risikos der Inan-spruchnahme aus Patronaten und treffen geeigneter Vorsorgenmaß-nahmen

Bemerkenswert wiederholte Beanstandung

167 Rücklagen (allg.) Im Vorfeld der Erstellung der Eröff-nungsbilanzen regen wir eine kriti-sche Durchsicht der Rücklagen und ggf. eine Zusammenfassung an.

Hinweis

172 Sonderposten (allg.) Im Vorfeld der Erstellung der Eröff-nungsbilanzen regen wir eine kriti-sche Durchsicht der Sonderposten an.

Hinweis

182 Verpflichtungen aus Treuhandverhältnissen

Im Vorfeld der Erstellung der Eröff-nungsbilanz regen wir eine kritische Durchsicht der Treuhandverhältnis-se an.

Hinweis

201 Rückstellungen im Perso-nalbereich

Im Vorfeld der Erstellung der Eröff-nungsbilanzen regen wir eine kriti-sche Durchsicht dieser Rückstellun-gen an.

Hinweis

204 Differenz zwischen Aktiv- und Passiv-Vermögen

Differenz darf nicht durch kassenwirksame Buchungen entstehen

Das System der Haushalts- und Vermögensbuchführung ist so auf-zustellen, dass solche Differenzen nicht entstehen.

Wesentlich wiederholte Beanstandung

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Tz_Fundstelle Sachverhalt Bewertung notwendige_Maßnahmen Klassifizierung Bemerkungen 211 Korrespondenz zwischen

Haushalts- und Vermö-gensrechnung

Buchungen, die das Vermö-gen verändern, sind über den Haushalt zu führen. Nur die Korrespondenzbuchungen ermöglichen eine wirksame Kontrolle von "fehlerhaften" Buchungen.

Soweit sich Abweichungen ergeben, sind diese zu erläutern.

Bemerkenswert wiederholte Beanstandung

220 Buchungen im Bereich der Ertragsrechnung

Auf eine differenzierte Buchung der Erträge und Aufwendungen nach den Vorgaben der Haushaltssyste-matik ist zu achten.

Geringfügig

225 Bürgschaften (allg.) Der Umfang der rechtlichen Ver-pflichtung der als Bürgschaften gebuchten Sachverhalte ist zu über-prüfen. Rechtlich bindende Sach-verhalte sind von anderen "Ver-pflichtungen" zu unterscheiden. Wir empfehlen eine Untersuchung im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz.

Hinweis

228 Bürgschaften zu Gunsten Dritter

Mit Hinweis auf die Patronats-erklärung wurden eigenständi-ge Verpflichtungen zu Guns-ten der Schulstiftung begrün-det. Dies steht im Widerspruch zum erklärten Willen des Haushaltsausschusses.

Bisherige Bürgschaftsverpflichtun-gen quantifizieren und Prozess der Vergabe von Bürgschaften für die Zukunft klären.

Wesentlich wiederholte Beanstandung

242 nicht statusgerechte Besetzung

Besetzung von Planstellen durch Angestellte

Überprüfung der Stellenbesetzung Bemerkenswert

250 Erfassungstabellen für im- und materielles Sachan-lagevermögen

Detailverbesserung an den Tabellen werden angeregt

Empfehlung

254 Softwareanforderungen Für ein medienbruchfreies Arbeiten muss eine Schnitt-stelle zwischen den Fachpro-grammen und KFM hergestellt werden.

Schnittstelle zwischen Hades und KFM

Bemerkenswert

255 monatliche Barkassenab-rechnung

Einsatz des KFM-Barkassenmoduls Hinweis

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Tz_Fundstelle Sachverhalt Bewertung notwendige_Maßnahmen Klassifizierung Bemerkungen 256 Friedhofsgebühren Die Friedhofsgebühren sind

(zukünftig) alle drei Jahre zu überprüfen.

regelkonforme Verfahrensweise sicherstellen

Hinweis

258 Vergabeverfahren bei der Materialbeschaffung

Vergabe von Leistungen nur nach Ausschreibungen, Über-prüfung der Vergabeentschei-dungen

Anwendung und Einhaltung der VOB

Wesentlich

259 Legate Nachweis der Verpflichtungen muss erbracht werden können

zyklischen Abgleich der Verpflich-tungen (Friedhofsakten) mit den Beständen in der Vermögensverwal-tung vornehmen

Bemerkenswert vgl. auch Tz. 180

268 Finanzaufsicht Finanzsatzungen müssen flächendeckend verabschiedet und vom Konsistorium über-wacht werden

Aufsichtspflicht über die Kirchen-kreise wahrnehmen

Bemerkenswert

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II. Wichtige Veränderungen bei den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnis-sen

7. Es sind folgende Sachverhalte des Jahres 2014 zu erwähnen, die haushaltsrechtliche

Belange berühren:

• Verabschiedung einer Rechtsverordnung über die Erfassung, Bewertung und Bilan-

zierung des Vermögens und der Schulden (EBBVO)

• Verabschiedung einer Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung des HKVG so-

wie die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung HKVG

• Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Rechtsstellung und Auf-

gaben der Kirchlichen Verwaltungsämter

• Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Erstattung von

Reisekosten in der EKBO

8. Der Jahresabschluss 2014 ist der dritte Jahresabschluss der Landeskirche in der SOLL-

Buchführung. Neben der Darstellung der Geldflüsse (Ein- und Auszahlungen) können in

der SOLL-Buchführung Geschäftsvorfälle durch Soll-Stellung bereits zu einem frühen

Zeitpunkt dargestellt werden. Im Ergebnis ist damit, ohne dass es auf den Zeitpunkt der

Zahlung ankommt, eine periodengerechte Zuordnung möglich.

C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

9. Gegenstand unserer Prüfung waren der Haushaltsplan bzw. Nachtragshaushaltsplan und

die Jahresrechnung (Anlage 1), die Verwahr- und Vorschussrechnung (Anlage 4), der

Vermögensnachweis sowie die Einhaltung der einschlägigen kirchengesetzlichen Vor-

schriften zur Rechnungslegung.

10. Darüber hinaus haben wir weitere Prüfungshandlungen vorgenommen, die nicht

Niederschlag in diesem Bericht gefunden haben bzw. vorab besprochen wurden.

11. Die Kirchenleitung hat den von der Verwaltung aufgestellten Jahresabschluss 2014 in

ihrer Sitzung vom 19. Juni 2015 beschlossen2. Der Jahresabschluss ist aus den per

27. März 2015 (Zeitbuchabschluss Nr. 251) abgeschlossenen Büchern nach unseren

Feststellungen entwickelt worden.

12. Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesonde-

re, ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegen-

stand unserer Prüfung.

2 Sitzung vom 19.06.2015 (Top 5)

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13. Die Wirtschafterin kraft Amtes (Leiterin der Abteilung 6 des Konsistoriums) ist für die

Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie für die uns gegenüber

gemachten Angaben verantwortlich. Die Wirtschafterbefugnis kraft Amtes bezieht sich auf

den Gesamthaushalt mit Ausnahme der Funktion 7710, für die der Direktor des Kirchli-

chen Rechnungshofes verantwortlich ist.

Unsere Aufgabe ist es, die vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rah-

men unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.

14. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kirchlichen Rechnungshofes (Funktion 7710)

wurde vom Ständigen Rechnungsprüfungsausschuss der Synode am 13. November 2015

geprüft3.

15. Die Verwaltung hat uns gegenüber am 9. Mai 2016 mit Datum vom 28. April 2016 die

„Erklärung zur Prüfung“ gemäß § 7 Absatz 2 des Rechnungsprüfungsgesetzes abgege-

ben. Unterzeichnet ist die Erklärung von der für 2014 zuständigen Wirtschafterin Kraft

Amtes. Danach erklärt Sie unter anderem, dass Sie uns alle erbetenen Auskünfte erteilt

bzw. die gewünschten Unterlagen vorgelegt hat.

16. Die Prüfungsarbeiten haben wir vom 3. Quartal 2015 bis zum Februar 2016 durchgeführt.

Arbeiten an der Berichtserstellung wurden bis zum 18. März 2016 vorgenommen.

17. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte Vorjahresabschluss 2013. Den

Prüfungsbericht zum Abschluss 2013 haben wir im 13. Mai 2015 der Landessynode zuge-

leitet. Die Erteilung der Entlastung der Wirtschafterin kraft Amtes erfolgte auf der Herbst-

synode 20154.

18. Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen, die Belege, Konto- und

Depotauszüge der Kreditinstitute sowie das Akten- und Schriftgut der EKBO.

19. Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in

unseren Arbeitspapieren festgehalten.

20. Ausgehend von einer vorläufigen Lagebeurteilung haben wir bei der Festlegung der

Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beach-

tet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden

daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete

und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt.

Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der ein-

zelnen Posten des Abschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der

gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.

3 Vgl. § 20 Abs. 3 Rechnungsprüfungsgesetz vom 26.10.2013 4 DS 9 Landessynode vom 11. bis 14.11.2015

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21. Das landeskirchliche Sondervermögen „Französische Friedrichstadtkirche zu Berlin“ ist

nicht in der Buchhaltung der Landeskirche enthalten. Der KRH hat zuletzt die Rechnungs-

legung dieses Sondervermögens für die Jahre 2011 und 2012 geprüft.

22. 2014 gab es eine Prüfung im Bereich der Sozialversicherung. Die Deutsche Rentenversi-

cherung forderte 5 T€ nach.

D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungsle gung

I. Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Rechnun gslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

23. Das Rechnungswesen der EKBO wurde für das Rechnungsjahr 2014 unter Verwendung

des Programms KFM der KIGST GmbH (Offenbach/Main) abgewickelt.

24. Die Organisation der Buchführung ermöglicht grundsätzlich die vollständige, richtige,

zeitnahe und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

25. Die Haushaltssystematik (Kontenplan), die nach Umstellung auf SOLL-Buchführung

verbindlich anzuwenden ist5, ist ausreichend gegliedert.

2. Haushalt

a) Planung und Beschlussfassung

26. Die zuständige Landessynode hat das Kirchengesetz über den Haushaltsplan 2014 und

2015 im Rahmen eines Doppelhaushaltes für 2014/2015 (Haushaltsgesetz 2014/2015)

gemäß Artikel 69 Absatz 2 Nr. 4 i. V. m. Artikel 70 Absatz 1 Nr. 12 der Grundordnung der

EKBO am 26. Oktober 2013 beschlossen6.

Der Nachtragshaushaltsplan für 2014 wurde von der Landessynode durch Kirchengesetz

am 15. November 20147 beschlossen.

Das Haushaltsgesetz und das Nachtragshaushaltsgesetz sind im Kirchlichen Amtsblatt

öffentlich bekannt gemacht8 worden.

27. Mit dem Nachtragshaushaltsplan 2014 wurde das Haushaltsvolumen 2014 von

ursprünglich 329.272.270 € auf 353.854.380 € erhöht.

5 Vgl. § 11 Abs. 5 HKVG i. V. m. § 1 Abs. 1 EGHKVG 6 KABl. 2013, S. 211 7 KABl. 2014, S. 206 8 KABl. 2013, S. 211 u. 2014, S. 206

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28. Das in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Haushaltsvolumen (Plan) stellt sich für

den Prüfungsjahrgang und im Vergleich mit dem Vorjahr wie folgt dar:

b) Jahresrechnung (Haushalt)

29. Die Jahresrechnung ist ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften

Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Jahresrechnung (Anlage 1) erfolgt nach der

geltenden Haushaltssystematik.

30. Der ordentliche Haushalt der Landeskirche wird im Sachbuch 00 abgebildet. Es ergibt

sich das folgende zusammengefasste Ergebnis (Soll):

Das tatsächliche Haushaltsvolumen (SOLL-Ergebnis) übersteigt die Planansätze in der

Fassung des Nachtragshaushaltsplans um rd. 42,7 Mio. € (Vorjahr rd. 21 Mio. €) bzw.

rd. 12 % (Vorjahr rd. 5%).

31. Im Haushalt können Ausgaben jeweils für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig

erklärt werden (Deckungskreise), wenn ein verwaltungsmäßiger oder sachlicher Zusam-

menhang besteht oder wenn dadurch eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung

gefördert wird (§ 16 HKVG).

2014 2013

Mio. € Mio. € € %

Haushaltsplan 329,3 317,8 11,5 3,6

Veränderung gem. Nachtragshaushaltsplan

24,6 91,4 -66,8 -73,1

Nachtragshaushaltsplan 353,9 409,2 -55,3 -13,5

Veränderung zum Vorjahr

2014 2013

Mio. € Mio. € Mio. € %

Einnahmen 396,8 430,4 -33,6 -7,8

Ausgaben 396,3 430,2 -33,9 -7,9

Ergebnis 0,5 0,2 0,3 >100

davon:

selbstabschließende Funktionen

0,1 0,1 0,0 0,0

übriger Gesamthaushalt 0,3 0,1 0,2 >100

Veränderung zum Vorjahr

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32. Im Haushaltsgesetz 2014/2015 sind folgende Deckungsfähigkeiten geregelt:

• Unbeschadet ihrer Funktionszugehörigkeit sind unbegrenzt alle Versorgungsleistun-

gen und Versorgungsbezüge (Obergruppen 43 und 44) gegenseitig untereinander

deckungsfähig (§ 6 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2014/2015)

• Innerhalb ihrer Funktionszugehörigkeit sind mit Ausnahme des Einzelplans 9 – All-

gemeine Finanzwirtschaft – alle Einnahmen und Ausgaben unbegrenzt gegenseitig

deckungsfähig (§ 6 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes 2014/2015).

33. Darüber hinausgehende Deckungsfähigkeiten (§ 16 HKVG) sind im Haushaltsplan nicht

geregelt.

34. Mit dem Haushaltsgesetz 2014/2015 sind Budgets (vgl. Anlage 5 zum Haushaltsplan

2014/2015)9 erstmalig festgelegt worden. Gemäß § 3 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes

2014/2015 dürfen Ausgaben nur geleistet werden, soweit der aus den budgetierten Ein-

nahmen und Ausgaben resultierende Deckungsbedarf nicht überschritten bzw. der De-

ckungsüberschuss nicht unterschritten wird.

35. Die Budgets umfassen alle Einnahme- und Ausgabegruppen mit Ausnahme der

Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie Einnahmen, die als Ersatz für Personalausga-

ben erzielt werden (§ 3 HHG 2014/2015).

36. Die Verantwortung für die Hauptbudgets ist den jeweiligen Abteilungsleitenden übertragen

(§ 3 Absatz 2 HHG 2014/2015).

37. Die Budgetabrechnung zum Jahresabschluss soll auf Grundlage der Haupt- oder

Unterbudgets erfolgen. Budgetergebnisse verbleiben im Budget.

Ein Fehlbetrag des Budgets ist durch Entnahme aus der Budgetrücklage zu decken oder

zu Lasten der folgenden Jahre vorzutragen (§ 4 Absatz 3 HHG 2014/2015).

Ein Überschuss kann der Budgetrücklage voll, soweit die Budgetrücklage 200 % des

Budgets erreicht hat nur zu 70 %, zugeführt werden (§ 4 Absatz 2 HHG 2014/2015).

38. Die gebildeten Budgets (siehe Anlage 10) umfassen nach unseren Feststellungen nicht

den gesamten Haushalt der Landeskirche.

39. Die gebildeten Budgets orientieren sich nach unseren Feststellungen an den bis 2013

verwendeten Deckungskreisen ohne mit diesen vollständig übereinzustimmen.

40. Der Umfang der einzelnen Budgets ist aus unserer Sicht nicht bzw. nicht vollumfänglich

aus dem Haushaltsgesetz bzw. Haushaltsplan feststellbar.

9 Diesem Bericht als Anlage 10 beigefügt

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Die Budgets werden über Ihren Namen definiert ohne jedoch die konkreten Handlungs-

felder bzw. Haushaltsstellen, die ihnen zugehörig sind, zu benennen. Diese ergeben sich

auch nicht zweifelsfrei unter Zuhilfenahme der Haushaltssystematik.

Nach der Benennung des Budgets „Öffentlichkeitsarbeit“ könnte man alle Positionen des

Einzelplans 4 (Öffentlichkeitsarbeit) darunter subsumieren. Die Gliederung „Publizistik“

(Gliederung 4121) soll aber Teil des Budgets „Kirchen- und Staatskirchenrecht/Innerer

Dienst/EDV/Publizistik) sein.

41. Eine sachgerechte Wahrnehmung der Budgetverantwortung ist jedoch nur möglich, wenn

der Umfang und die Grenzen des Budgets eindeutig und zweifelsfrei geregelt sind. Die

Zuordnung von Haushaltsmitteln zu den einzelnen Budgets muss sich ohne weitere

Hilfsmittel erkennen lassen.

42. Hier bedarf es für künftige Haushalte einer regulatorischen Nachbesserung auf Ebene des

Haushaltes.

Eine Überprüfung der Regelung kündigte die Verwaltung in ihrer Stellungnahme an.

43. Der Haushalt enthält selbstabschließende Funktionen . Diese sind wirtschaftlich

eigenständige Bereiche innerhalb des Gesamthaushaltes. Per Jahresabschluss werden

Überschüsse oder Fehlbeträge einer selbstabschließenden Funktion automatisiert auf das

Folgejahr derselben Funktion vorgetragen. Dieses Verfahren setzt voraus, dass die be-

treffenden Funktionen in der Haushaltsplanung für sich genommen in Einnahmen und

Ausgaben ausgeglichen sind.

44. Davon abweichend müssen bei den übrigen Funktionen die Haushaltsansätze nicht

ausgeglichen sein, da deren Ergebnis i. d. R. nur in Höhe der Planabweichung übertragen

bzw. einer Budgetrücklage zugeführt wird (vgl. Tz. 35).

45. § 2 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes in der Fassung des Nachtragshaushaltsgesetzes

sieht einen Vorwegabzug i. H. v. 46,3 Mio. € für die Sicherstellung der Versorgung, der

Beihilfe und der Sammelversicherungen vor.

46. Für die Finanzierung näher bestimmter gemeinsamer Aufgaben kann ein fester Betrag

oder ein festgelegter Finanzanteil erhoben werden (§ 2 Absatz 5 des Finanzgesetzes).

Hiervon wurde im Haushaltsgesetz 2014/2015 bzw. dem Nachtragshaushaltsgesetz kein

Gebrauch gemacht.

47. Dem Jahresabschluss ist, unter Teil A II. Nr. 9 eine Übersicht über alle Abzüge zur

Finanzierung bestimmter gemeinsamer Aufgaben im Sinne des § 2 Absatz 5 des Finanz-

gesetzes beigefügt. Bis einschließlich 2014 ist in insgesamt acht Fällen von dieser Mög-

lichkeit der Finanzierung Gebrauch gemacht worden. Die Projekte haben teilweise Lauf-

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zeiten bis zum Jahr 2017. Es sind bisher insgesamt rd. 11 Mio. € erhoben worden. Die-

sem Betrag stehen Ausgaben über 4,7 Mio. € (per 31.12.2014) gegenüber.

Der folgenden komprimierten Übersicht können die einzelnen „gemeinsamen Aufgaben“

entnommen werden:10

Das Projekt „GKR-Wahl-2013“ war zum Jahresabschluss 2014 noch nicht end-

abgerechnet. Die Abrechnung erfolgte im Haushaltsjahr 2015. Gleiches gilt für die „KVÄ

Evaluation“.

48. Zur weiteren Steigerung der Transparenz regen wir an, über die bloße Darstellung der

Zahlen hinaus, interne Mittelverwendungsnachweise zu erstellen, aus denen sich der

Verbrauch und die sachliche Verwendung der Mittel ergeben.

Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme avisiert, künftig Nachweise beifügen zu wollen.

49. Zur Deckung von unabweisbaren und unvorhersehbaren überplanmäßigen als auch

außerplanmäßigen Ausgaben stehen der Wirtschafterin im Haushaltsjahr Verstärkungs-

mittel i. H. v. 830.100 € zur Verfügung (vgl. § 10 des Haushaltsgesetzes 2014/2015).

Im Haushaltsjahr wurden hiervon 12,3 T€ in Anspruch genommen.

50. Vor Abschluss der Bücher sind Mittel über rd. 3,9 Mio. € auf neue Rechnung übertragen

worden; diese schließen Haushaltsausgabereste ein.

Im Ergebnis handelt es sich um Überschüsse aus den einzelnen Funktionen, die sich aus

der Differenz zwischen Soll-Einnahme-Ausgabe-Saldo und dem jeweiligen Plan-

Einnahme-Ausgabe-Saldo ergeben.

Bestandteil der Haushaltsausgabereste ist ein Haushaltsvorgriff über 1 T€.

51. Haushaltseinnahmereste sind nicht gebildet worden.

10 Das Projekt „GKR-Wahl 2010“ haben wir nicht mehr aufgenommen, da die Ausgaben die Einnahmen über-

stiegen, somit keine übrigen Gelder zu verteilen waren.

Bezeichnung Gesamtbetrag Ausgaben verfügbar Laufzeit

€ € €

Junior-Senior-Programm 1.000.000,00 945.357,00 54.643,00 2009 -

Neues Rechnungswesen 3.000.000,00 1.666.867,00 1.333.133,00 2008 - 2017

Umweltarbeit 2.000.000,00 386.020,00 1.613.980,00 2012 - 2017

Meldewesen (Kira) 2.506.250,00 1.235.820,00 1.270.430,00 2012 -

GKR-Wahl 2013 615.500,00 410.442,00 205.058,00 2012 - 2015

KVÄ Fonds 1.500.000,00 0,00 1.500.000,00

KVA Evaluation 200.000,00 72.988,00 127.012,00 2011 -

Gesamtsumme 10.821.750,00 4.717.494,00

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52. Im Haushaltsjahr wurden Kirchensteuerforderungen über insgesamt rd. 101 T€

niedergeschlagen bzw. erlassen . Davon entfielen ca. 42 T€ auf Erlasse bei behaupte-

ten Kirchenaustritten in der DDR und weitere 59 T€ wurden erlassen aufgrund von außer-

gewöhnlichen Einkünften nach § 34 Absatz 2 EStG bzw. nach § 17 EStG begünstigt ver-

steuerten Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

53. Im Berichtsjahr sind Angabe gemäß neue Bürgschaften und Patronate (§ 23 HKVG,

§ 12 des Haushaltsgesetzes 2014/2015) nicht übernommen worden. Es gibt zwei belegte

„Abtretungen“ gegenüber der EKBO vom 26. Februar 2014 und 26. September 2014. Die

Abtretung für die Schule im Friedrichshain wird zurzeit geprüft. Diese Abtretungen werden

unter Patronate/Bürgschaften Schulstiftung geführt und sind nicht im SB 93 gebucht, das

im Berichtsjahr noch geführt wurde. Nach unserer Rechtsauffassung haben die als „Abtre-

tung“ genannten Rechtsgeschäfte den Charakter einer Eventualverbindlichkeit für die

EKBO.

54. Im landeskirchlichen Haushalt sind keine förmlichen Verpflichtungsermächtigungen

nach § 5 Absatz 4 HKVG geplant worden.

55. Für verschiedene Projekte und Aufgaben der EKBO wurden Beschlüsse gefasst11, deren

Umsetzung zu Ausgaben in Folgejahren führen. Soweit in Ausführung solcher Beschlüsse

Verpflichtungen eingegangen wurden, die in künftigen Haushaltsjahren zu Ausgaben füh-

ren, schränkt der Haushaltsgesetzgeber seine Dispositionsfreiheit selbst ein.

Die in den Haushaltsberatungen 2012/2013 vorgelegte Liste „Finanzielle Übersicht über

die laufenden Projekte in der Landeskirche“12 wurde nicht fortgeschrieben und nicht als

Anlage dem Haushalt 2014/2015 beigefügt. Wir regen weiterhin an, die Liste als Anlage

zum Haushalt beizufügen (§ 13 Absatz 3 Nr. 3 HKVG), soweit nicht förmliche Verpflich-

tungsermächtigungen erforderlich sind.

Die Verwaltung hat unsere Anregung aufgegriffen und will diese Liste zukünftig wieder

fortschreiben und vorlegen.

56. Die Bücher sind jährlich bis zum 31. März des Folgejahres abzuschließen . Spätestens

einen Monat nach Ablauf des Haushaltsjahres dürfen nur noch kassenunwirksame Bu-

chungen vorgenommen werden (§ 54 HKVG).

Der technische Abschluss der Bücher erfolgte am 27. März 2015 und ist somit fristge-

recht.

Nach dem 31 Januar 2015 erfolgten ausschließlich zahlungsunwirksame Buchungen.

11 Bspw. Erweiterung Vikarskurs 2015-2017; Beschl. StHA v. 11.06.2014 (Umfang bis 2019 505 T€ p. a) 12 StHA v. 19./20.8.2011 (TOP 11)

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57. Mit Einführung der SOLL-Buchführung wurde die Möglichkeit eröffnet, zwischen der

SOLL-Buchung und dem tatsächlichen Geldfluss (IST-Buchung) zu differenzieren. Im Prü-

fungsjahr gab es keine signifikanten Veränderungen zum Vorjahr bei der Buchung der

Geschäftsvorfälle. Die meist verwendeten Buchungsschlüssel sind „010“ und „030“. Die

Anzahl der Geschäftsvorfälle, bei denen SOLL- und IST-Buchung getrennt durchgeführt

werden, ist weiterhin sehr gering.

58. Nach § 51 Absatz 1 HKVG sind Forderungen und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt ihrer

Entstehung sowie Ein- und Auszahlungen zum Zeitpunkt ihrer Leistung zu buchen.

59. Auch wenn die Mehrzahl der buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle eine Differenzierung

zwischen „SOLL“ und „IST“ nicht erfordert, sollte für diejenigen Fälle, in denen eine diffe-

renzierte Betrachtung geboten ist oder für die eine wirtschaftliche Aussage der Buchhal-

tung sinnvoll erscheint, eine entsprechende Differenzierung erfolgen.

In diesem Zusammenhang wiederholen wir unseren Hinweis, dass zu klären ist, für

welchen Sachverhalt bzw. ab welchem Zeitpunkt eine Soll-Stellung zulässig und ab

welchem Zeitpunkt sie verpflichtend ist.

c) Jahresergebnis nach Einzelplänen13

60. In der Anlage 1 haben wir den Haushaltsplan und die Jahresrechnung nach Einzelplänen

(Handlungsfeldern) aufgegliedert.

61. Die größten operativen und unmittelbar der Landeskirche zuzuordnenden Ausgaben sind

in den Einzelplänen „Allgemeine Kirchliche Dienste“ (49,0 Mio. €), „Rechtsetzung, Leitung

und Verwaltung, Rechtschutz“ (22,6 Mio. €), „Bildungswesen und Wissenschaft“

(7,1 Mio. €), „kirchliche Sozialarbeit“ (6,0 Mio. €) und „besondere kirchliche Dienste“

(3,8 Mio. €) zu verzeichnen. Auch im Vorjahr waren in diesen Einzelplänen die größten

Ausgaben enthalten.

d) Jahresergebnis nach Gruppierungen

62. Im Abschnitt D.V.1 haben wir den Haushaltsplan und die Jahresrechnung nach den

Gruppierungen (Einnahme- und Ausgabearten) aufgegliedert.

63. Die größten Einnahmen sind erwartungsgemäß in den Gruppierungen „Kirchensteuern“,

„Zuschüssen von Dritten“ und „Finanzausgleichsleistungen“ mit insgesamt 300,2 Mio. € zu

verzeichnen.

64. Bei den Ausgaben nehmen die Gruppierungen „Bezüge“, „Versorgungssicherung“ sowie

die „Versorgungsbezüge“ mit insgesamt 132,5 Mio. € (Vorjahr: 196,9 Mio. €) den größten

13 Die Einzelpläne „Verwaltung des allgemeinen Finanzvermögens“ (EPL 8) und „Allgemeine Finanzwirtschaft“

(EPL 9) sind auf Grund ihrer Sonderstellung (z. B. Durchschleusung der Kirchensteuer, Bewirtschaftung des Vermögens) nicht in der nachfolgenden Erörterung enthalten.

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Raum ein. Weitere große Posten sind die „allgemeinen Zuweisungen und Umlagen“ und

die „zweckgebunden Zuweisungen und Umlagen“ an kirchliche Körperschaften mit insge-

samt 144,4 Mio. € (Vorjahr: 138,2 Mio. €) sowie „Zuführungen an Rücklagen“ von

76,7 Mio. € (Vorjahr: 59,1 T€).

65. Zur Bewertung des Jahresergebnisses verweisen wir auch auf die Darstellung des

wirtschaftlichen Ergebnisses im Abschnitt D.V.2.

e) Erweiterte Ergebnisdarstellung

66. Der Überschuss der Jahresrechnung 2014 über 298.400,66 € (ohne selbstabschließende

Funktionen) wurde maschinell nach 2015 vorgetragen und dort haushaltswirksam verein-

nahmt.

67. Bestandteil der Jahresrechnung 2014 ist auch der Soll-Überschuss des Haushaltsjahres

2013 über 64.934,70 €, der in 2013 haushaltswirksam vereinnahmt wurde.

Mit Einführung der SOLL-Buchführung wird das Ergebnis eines Jahres im unmittelbar

folgenden Haushaltsjahr ergebniswirksam vereinnahmt oder verausgabt und nicht, wie es

in der IST-Buchführung üblich war, im folgenden Haushaltsjahr ergebnisneutral durchge-

bucht und erst im zweitfolgenden Jahr ergebniswirksam verbucht.

68. Unter Berücksichtigung der selbstabschließenden Funktionen stellt sich das Ergebnis der

Jahresrechnung wie folgt dar:

Der große Unterschied zwischen rechnungs- und kassenmäßigem Ergebnis ist wesentlich

dadurch beeinflusst, dass das kassenmäßige Ergebnis Einnahmen auf Kassenreste des

Vorjahres über 7,8 Mio. € enthält und in 2014 Kasseneinnahmereste über lediglich

70,5 T€ gebildet wurden.

69. Die Rücklagen (Gruppierung 311/911) sind im Haushaltsjahr 2014 per Saldo um 37 Mio. €

verstärkt worden.

(ohne GRP 298,299,898,899) Haushaltsplanberichtigter

AnsatzSoll Mehr/ Weniger Ist

€ € € € €

Einnahmen 353.854.380,00 353.854.380,00 396.760.328,65 42.905.948,65 404.476.996,78

Ausgaben 353.854.380,00 353.854.380,00 396.345.438,79 42.491.058,79 396.683.675,34

Ergebnis (gesamt) rechnungsmäßig 414.889,86 kassenmäßig 7.793.321,44

davon

Ergebnis ohne SAS 298.400,66 7.676.517,47

Überschüsse SAS 169.639,20 318.851,83

Fehlbeträge SAS -53.150,00 -202.047,86

2014

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Eine differenzierte Darstellung zwischen Rücklagenveränderungen durch Budgetergeb-

nisse und sonstigen geplanten bzw. ungeplanten Rücklagenveränderungen erfolgt nicht;

sie kann nur den Buchungstexten entnommen werden.

Darüber hinaus sind Rückstellungen (GRP 913) über 27,7 Mio. € gebildet und über

13,6 Mio. € aufgelöst (GRP 313) worden.

70. Weitergehende Betrachtungen zur wirtschaftlichen Analyse der Haushaltslage und zur

Budgetierung ergeben sich aus dem Abschnitt D.V.

f) Baukassen (Sachbuch 02)

71. In den Baukassen (Sachbuch 02) werden jahresübergreifend Mittel für investive

Maßnahmen nachgewiesen und bewirtschaftet, die in diesem oder vorangegangenen

Jahren aus dem ordentlichen Haushalt zur Verfügung gestellt wurden.

Die jahresübergreifende Darstellung der Baukassen ermöglicht die Kontrolle der Einhal-

tung des angesetzten Kostenrahmens für die einzelnen Maßnahmen.

Im Haushaltsjahr 2014 wurden die nachstehend aufgeführten Baukassen bebucht. Eine

detaillierte Übersicht über die einzelnen Vorhaben kann der Anlage 2 entnommen werden.

72. Die Baukasse „Ostkirchhof Ahrensfelde, Altlastensanierung“ (0816.01), eröffnet in

2010, ist mit einem Finanzierungsplan von 1,5 Mio. € ausgestattet. Bei Überleitung auf die

Soll-Kassengemeinschaft wurden nur noch die nicht verbrauchten Mittel über 1.147,8 T€

als Planzahl eingestellt.

73. Zum Jahresabschluss 2014 stehen den Einnahmen von 92 T€ Ausgaben von 92 T€

gegenüber.

Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.

74. Die Baukasse „BV Heimat 25“ (8100.01) wurde im Jahr 2014 eröffnet und konnte mit

einem Bauvolumen von 183.805,05 € im Haushaltsjahr bereits wieder abgeschlossen

werden. Die Mittel sind in voller Höhe aus dem ordentlichen Haushalt bereitgestellt

worden, ohne dass diese Mittel im ordentlichen Haushalt geplant waren.

Funktion Objekt/ Baumaßnahme

0816.01 Ostkirchhof Ahrensfelde Altlastensanierung

8100.01 BV Heimat 25

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g) Gesonderte Aktivitäten und Einrichtungen

75. Die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Einrichtungen werden unter eigenen

Rechtsträgernummern in der Kassengemeinschaft der Konsistorialkasse geführt:

76. Die genannten Einrichtungen sind Einrichtungen der Landeskirche mit eigener Rech-

nungslegung. Der ÖRBB (RT 3410) ist ein Zusammenschluss mit eigener Rechtsqualität

von verschiedenen christlichen Kirchen.

77. Für die genannten Einrichtungen werden gesonderte Rechnungen außerhalb des

landeskirchlichen Haushaltes geführt (vgl. § 29 HKVG). Im landeskirchlichen Haushalt

sind ggf. Zuweisungen und Ablieferungen nachgewiesen.

78. Die wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Einrichtungen haben wir in der Anlage 3 zusam-

menfassend dargestellt.

79. Zwischen diesen Einrichtungen und der Landeskirche besteht, unabhängig von einer

eigenen Rechtspersönlichkeit, ein Risikoverbund, da sie Teil der Kassengemeinschaft

sind und ggf. entstehende Fehlbeträge die Liquidität der Kassengemeinschaft belasten

können.

Zur Erkennung potenzieller Risiken erfolgt – nach Angabe der Verwaltung – eine tägliche

Kontrolle der Kontenstände.

3. Verwahr- und Vorschussrechnung

80. Bei den Vorschüssen und Verwahrungen handelt es sich um Geschäftsvorfälle, deren

haushaltsmäßige Zuordnung zum Zeitpunkt der Zahlung bzw. Buchung nicht möglich ist.

RT Objekt

1641 Beauftragter f. Mission

1642 Inselmission

1650 Blindenmission Berlin

1660 Messeseelsorge

3410 Geschäftsstelle des ÖRBB

5215 AKD Ferienhaus Thomsdorf

5216 AKD ÖJD

5320 Erinnerungskultur

5551 Institut Kirche u. Judentum

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Ausgaben dürfen als Vorschüsse nur gebucht werden, wenn die Verpflichtung zur Leis-

tung feststeht, die Verausgabung beim Haushalt - trotz gewissenhafter Prüfung zum Zeit-

punkt der Zahlung - aber noch nicht möglich ist (§ 39 Absatz 1 HKVG).

Einnahmen dürfen als Verwahrgelder nur behandelt werden, solange die Vereinnah-

mung im Haushalt oder die Weiterleitung an den richtigen Empfänger noch nicht möglich

ist (§ 39 Absatz 2 HKVG).

Die Abwicklung von Vorschüssen und Verwahrungen erfolgt nach Klärung der Zuord-

nung über eine Umbuchung auf die jeweilige Haushaltsstelle bzw. Weiterleitung an den

Drittempfänger. Die Abwicklung soll innerhalb des Haushaltsjahres erfolgen

(§ 39 Absatz 4 HKVG).

81. Die Vorschüsse und Verwahrungen werden im Sachbuch 51 gebucht und stellen sich

zusammengefasst wie folgt dar:

Detaillierte Übersichten über die Umsätze und die Bestände von nicht abgewickelten

Vorschüssen und Verwahrungen sind in der Anlage 4 enthalten.

82. Das sich gegenüber den Vorjahren reduzierende Umsatzvolumen von rd. 407 Mio. €

(Vorjahr: 452 Mio. €) ist im Sachbuch 51 vor allem auf die Durchbuchung von personalre-

levanten Geschäftsvorfällen und Kassenbestandsveränderungen (Umschichtungen

zwischen Geldkonten über rd. 269 Mio. €) zurückzuführen. Dies deckt sich mit den Erfah-

rungen der Vorjahre.

83. Vorschüsse und Verwahrungen sind bis zum Ende des Haushaltsjahres abzuwickeln

(§ 39 Absatz 4 HKVG). Nach einer Anordnung der Wirtschafterin kraft Amtes sollte die

2014 2013

Mio. € Mio. € Mio. € %

Umsatzvolumen

Vorschüsse 108,36 106,72 1,64 1,54

Verwahrungen 298,96 345,56 -46,60 -13,49

Saldo aus nicht abgewickeltenVorschüssen und Verwahrungen

-0,28 -0,53 0,25 -47,78

Betrag (absolut) aus nicht abgewickelten Vorschüssen und Verwahrungen

44,89 1,41 43,48 3.083,80

ohne automatische Ausgleichsbuchungen (Bst. 3900/9900)

inkl. Kassenbestandsveränderungen (Bst. 9100)

Veränderung

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Abwicklung bis zum 15. Januar 2015 erfolgen. Soweit eine Abwicklung nicht möglich war,

war dies schriftlich bis zum 6. Februar 2015 zu begründen14.

84. Der nachfolgenden Tabelle kann eine zusammengefasste Übersicht über die Zahl der

formell vorliegenden Begründungen und der dazugehörigen Abschlusssalden entnommen

werden (siehe auch Anlage 5).

85. Leider liegen nicht für alle nicht abgewickelten Vorschüsse und Verwahrungen schriftliche

Begründungen vor. Diese Buchungsstellen haben aber nur untergeordneten Charakter

bzw. wurden in der Folgeperiode ausgeglichen.

In diesem Zusammenhang möchten wir aber noch einmal auf die Notwendigkeit der Be-

gründungen hinweisen. Außerdem müssen Begründungen inhaltlich erkennen lassen,

weshalb eine Zuordnung zu einer Haushaltsstelle bzw. die Weiterleitung an Dritte bis zum

Abschluss der Bücher nicht möglich ist. Daher ist neben der Angabe des Betrages auch

eine inhaltliche bzw. materielle Begründung notwendig, die sich an den Regelungen des

§ 39 HKVG zu orientieren hat.

Die inhaltliche Güte der Begründungen ist, wie in den Vorjahren, in der Gesamtbetrach-

tung positiv. Soweit Begründungen „inhaltlich schwach“ ausfallen, betrifft dies Sachverhal-

te, bei denen eine buchmäßige Erfassung als Vorschuss oder Verwahrung zumindest

fraglich erscheint.

86. Die Verwaltung kündigt an, weiterhin auf die Vollständigkeit der Begründungen zu achten.

Bei langjährigen und aus sich heraus erklärenden Vorschüssen und Verwahrungen

(bspw. Mietkautionen, Barkassenvorschüsse) sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit

jedes Jahr Begründungen vorzulegen.

Der KRH glaubt weiterhin gute Gründe zu erkennen, nicht abgewickelte Vorschüsse und

Verwahrungen jeweils zum Jahresabschluss zu begründen. Die Erstellung einer Begrün-

14 Ref. 6.1 - Az. 4911-1.1(14) vom 4.12.2014

absolut saldiert

T€ T€

Anzahl unabgewickelterBuchgungsstellen

151 814 0

davon mit formalvorliegender Begründung

143 775 -301

davon ohne formalvorliegende Begründung

8 39 24

(ohne Abschlussbuchungsstellen und Kassenbestandsveränderungen)

Abschlusssalden

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dung dient wesentlich der Selbstkontrolle und des Nachweises der Einhaltung der Rege-

lungen über die Zulässigkeit der Buchung als Vorschuss und Verwahrung.

87. Die größten Posten im Bereich der Vorschüsse (Bst. 0000 – 3999) sind, unverändert

zum Vorjahr, Verauslagungen für Portokosten der zentral versandten Wahlbenachrichti-

gungen für die Gemeindekirchenratswahlen 2013 über 286 T€ und der Vorschuss

Kirchsteigfeld über 447 T€.

Die Portokosten für die GKR-Wahl sind im Rahmen einer Abrechnung zum Ende des Jah-

res 2014 ausgeglichen worden. In diesem Fall wurde das Bruttoprinzip außer Acht gelas-

sen. Demnach dürfen nach § 14 Absatz 1 HKVG Einnahmen und Ausgaben nicht vorweg

gegeneinander aufgerechnet werden. Auch ein Buchen in unterschiedlichen Sachbüchern

und Haushaltsstellen ist nach § 14 Absatz 2 HKVG nicht erlaubt.

88. Der seit Jahren vorgetragene Vorschuss zur Zwischenfinanzierung des Gemeindezent-

rums Kirchsteigfeld, der durch Grundstücksverkäufe refinanziert werden sollte, ist in

2014 unverändert geblieben.

Eine abschließende Rückführung des Vorschusses steht somit weiterhin aus.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Ausführungen aus den Berichten der

Vorjahre, insbesondere auf unsere Ausführungen im Bericht zur Jahresrechnung 201015.

Vorblickend auf das Rechnungsjahr 2015 haben sich aber Veränderungen ergeben, auf

die wir ggf. in der Prüfung der Jahresrechnung 2015 näher eingehen werden.

89. Bei den Verwahrungen (Bst. 4000 – 9999) sind die Bestände im Vergleich zu den letzten

Jahren weiterhin erheblich zurückgegangen. Mit dem Abschluss 2014 werden in

18 Buchungsstellen insgesamt 256 T€ ausgewiesen.

Der größte Einzelposten ist mit 136 T€ die „Ökumenische Mitarbeiterhilfe“. Hierbei handelt

es sich um Spendengelder von Mitarbeitenden für Mitarbeitende, die im Folgejahr zur

Verwendung an das Berliner Missionswerk, die Stiftung Gossner Mission und die Evange-

lische Partnerhilfe e. V. weitergeleitet werden.

Ferner ist bei weiteren 8 Buchungsstellen16 – mit einem Bestand von insgesamt 36,6 T€ –

zu hinterfragen, ob diese Gelder als Verwahrungen oder besser im Vermögen buchmäßig

zu erfassen sind bzw. aber auch eine reguläre Erfassung im Sachbuch 00 effektiver und

HKVG- konform ist.

15 Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010 vom 24.4.2012 dort Tz. 63 16 Dies betrifft die Bst. 5xxx, 62xx, 63xx

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4. Kassenwesen

90. Der Kassenbestand der lfd. Haushaltswirtschaft (ohne Vermögen) wurde innerhalb des

Rechnungsjahres 2014 per Tagesabschluss Nr. 0128 vom 23. September 2014 in der

Konsistorialkasse aufgenommen.

Im Ergebnis zeigte sich, unter Berücksichtigung von Schwebeposten, eine Übereinstim-

mung von Kassen-Ist- und Kassen-Soll-Bestand.

Die Niederschrift über die Kassenbestandsaufnahme ist dem Konsistorium mit einem

gesonderten Prüfungsbericht17 übersandt worden.

91. Inhaltlich sind folgende geprüfte Sachverhalte weiterhin relevant:

• Es bestehen weiterhin Einzelverfügungsberechtigungen über Bankkonten.

Nachdem wir bereits in den Vorjahren beanstandet haben, dass diese Regelungen

im Widerspruch zum „Vier-Augen-Prinzip“ (§ 44 HKVG) stehen, wurde die Einzelver-

fügungsberechtigung für ein Konto in eine gemeinschaftliche Verfügungsberechti-

gung umgewandelt. Die anderen beiden blieben unbeachtet unserer Ausführungen

im Prüfbericht zur Jahresrechnung 2013 so bestehen. Wir weisen noch einmal auf

die Notwendigkeit hin, die Regelung des „Vier-Augen-Prinzips“ hinsichtlich der

Kassensicherheit ausnahmslos anzuwenden, und beziehen uns dabei auf unsere

ausführlichen Beanstandungen in den Prüfberichten der Vorjahre. Aber hinblickend

auf die Tatsache, dass die Amtszeit des bisherigen Konsistorialpräsidenten zum

28. Februar 2015 endete, und auch weitere personelle Umstrukturierungen im

Kassenbereich angekündigt sind, behalten wir uns weitere Ausführungen für die

Prüfung der Jahresrechnung 2015 vor.

Nach Angaben der Verwaltung wurden nach dem 28. Februar 2015 keine neuen

Einzelverfügungsberechtigungen mehr erteilt.

• Das Erfordernis einer qualifizierten Liquiditätsplanung wurde an verschiedenen

Stellen und zu verschiedenen Zeitpunkten von uns thematisiert.

Unseres Erachtens bestehen hier weiterhin Notwendigkeiten und Möglichkeiten der

Verbesserung der Liquiditätssteuerung. Ein wesentlicher Aspekt einer qualifizierten

Liquiditätsplanung ist die zentrale Steuerung des Geldflusses. Eine unterschiedliche

oder parallele Zuständigkeit für die Verwaltung von Vermögensbeständen kann eine

qualifizierte Liquiditätsplanung erschweren. Nach den uns gegebenen Auskünften

gibt es Überlegungen zu einer organisatorischen Neuordnung.

In ihrer Stellungnahme berichtet die Verwaltung, dass derzeit Überlegungen für eine

qualifizierte Liquiditätsplanung angestellt werden.

17 Bericht vom 15.10.2014, Az.: KRH 21-0000/KP01.14

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92. Rückwirkend auf den Zeitpunkt des Jahresabschlusses 2014 wurde der gesamte

Buchbestand (lfd. Haushaltswirtschaft und Vermögen) mit den Nachweisen über den

Geldbestand und den Nachweisen über das Vermögen abgeglichen.

Für die lfd. Haushaltswirtschaft (SB 00 – SB 51) konnte auch hier Übereinstimmung

zwischen Kassen-Soll- und Kassen-Ist-Bestand festgestellt werden.

In Bezug auf den Nachweis des Wertpapierbestandes und der weiteren Vermögensaktiva

sowie der in den Aktiven nachgewiesenen Schulden verweisen wir auf die Darstellungen

im Berichtsabschnitt zum Vermögensnachweis.

93. Bei der Belegprüfung konnte als Prüfungsergebnis festgestellt werden, dass das

Belegwesen insgesamt als geordnet betrachtet werden kann. Die Ablagesystematik konn-

te gut nachvollzogen werden. Allerdings fiel dabei u. a. auf, dass die Abrechnungsbelege

der Bürokassen zum Teil unvollständig sind. Bei einigen Abrechnungen befindet sich nur

der Barkassenabrechnungsbeleg ohne Quittungsbelege wieder. Diese werden erst viel

später in Kartons nachgereicht.

Da Buchungen zu belegen und in einem geordneten Verfahren abzulegen sind, weisen

wir darauf hin, dass dieses Variante nach § 50 Absatz 3 HKVG gegen die Ordnungsmä-

ßigkeit verstößt.

5. Vermögensnachweis

a) Bestandteile, Darstellung und Inhalt des Vermögensnachweises

(1) Bestandteile des Vermögensnachweises

94. Für die Vermögensbuchführung kommt das dafür vorgesehene Sachbuch 91 der

Finanzbuchführung KFM zur Anwendung. Das Sachbuch 91 ist in einen Aktivteil mit der

Erfassung der Anlagekonten (Bst. 0 – 3) und einen Passivteil (Bst. 4 – 9) zum Ausweis

der Zweckbindungen (z. B. Rücklagen) gegliedert. Bürgschaften sind gesondert im Sach-

buch 93 dargestellt.

Der Vermögensnachweis wird in folgenden Darstellungen vorgenommen:

• Jahresabschluss der Finanzbuchführung KFM vom 27. März 2015 (letzter Zeitbuch-

abschluss Nr. 251)

• Beschlussvorlagen für Kollegium und Kirchenleitung18

Der Jahresabschluss der Finanzbuchführung ist die umfassende Grundlage des elektro-

nisch verarbeiteten Buchungsstoffes.

18 KL-Sitzung v. 19.06.2015 (Top 5)

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Die Beschlussvorlagen für die Gremien beschränken sich in erster Linie auf einen sum-

marischen Vermögensnachweis mit einer Bewegungsbilanz, in der Veränderungen (z. B.

von Rücklagen) dargestellt werden. Dies wird ergänzt durch Auszüge aus dem Vermö-

genssachbuch und weiteren Aufstellungen.

(2) Inhalte des Vermögensnachweises (Sachbuch 91)

95. Wesentliche Inhalte des Vermögensnachweises19 sind die Forderungen gegenüber

Banken und Kapitalsammelstellen wie auch die korrespondierenden Rücklagen, die

Rückstellungen und die Sonder- und Treuhandvermögen. Daneben werden Forderungen

und Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Institutionen und Banken ausgewiesen.

Der Vermögensnachweis beinhaltet nicht die (Rückgriffs-) Forderungen auf die Versor-

gungswerke sowie die Rückstellungen für die Altersruheverpflichtungen. Das immobile

Vermögen der EKBO ist mit seinem Bestand (Fläche in Quadratmetern) – jedoch ohne

Bewertung – in dem Vermögensnachweis enthalten.

96. Wie in den Vorjahren enthält der Vermögensnachweis keine Bestätigung über die

Einhaltung der Inventarordnung bzw. der entsprechenden Vorschriften der Bewertungs-

verordnung (EBBVO)20 mehr.

Nach Angaben der Verwaltung hat die Inventarisierung im Hinblick auf die Eröffnungsbi-

lanz bereits 2015 begonnen.

Mit Erstellung der Eröffnungsbilanz spätestens per 1. Januar 2017 wird auch das gesamte

Inventar aufgenommen werden müssen. Die „Inventarisierung“ wird künftig mit der ent-

sprechenden Buchung der Ausgaben erfolgen.

Nach der Stellungnahme der Verwaltung werden ab 1. Januar 2016 alle Neuanschaffun-

gen einzeln erfasst. Für das vor diesem Zeitpunkt angeschaffte Inventar gilt die verein-

fachte Erfassung bzw. Bewertung nach der EBBVO.

97. Der Vermögensnachweis bzw. die diesen betreffenden Zusammenfassungen in der

Jahresrechnung enthalten keine Aussage über die Einhaltung der Vermögensanlagever-

ordnung.

Die Verwaltung hat uns im Rahmen der Prüfung ihren Vermerk vom 10. März 2015 vorge-

legt, indem sie sich mit den Feststellungen der Deutschen Oppenheim Family Office AG

(Deutsche Oppenheim) zur Prüfung der Einhaltung der Anlagenrichtlinie per

31. Dezember 2014 auseinandersetzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den

Abschnitt D.I.5.d)(1)(d) dieses Berichtes.

19 Zur Definition siehe Nr. 92 Anlage II zum HKVG 20 Inventarordnung ist nach § 38 EBBVO seit Okt. 2014 außer Kraft gesetzt

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b) Übersicht

98. Nachfolgend zeigen wir eine verkürzte bilanzielle Darstellung der Vermögensposten auf.

Die ausführliche Darstellung ist der Anlage 6 zu diesem Bericht zu entnehmen.

Bezeichnung

€ % € %

0 Anlagevermögen 493.013.787,69 91,0 445.820.494,46 91,2

051 Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen 472.538.845,82 426.466.448,87

052 Absicherung von Versorgungslasten 0,00 0,00

053 Beteiligungen 14.260.511,90 14.616.202,36

054 Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen 67.087,33 70.209,20

055 Darlehen- u. and. Langfr. Forderungen 5.891.696,70 4.411.988,09

057 Innere Darlehen 255.645,94 255.645,94

1 Umlaufvermögen 905.578,98 0,2 1.137.331,10 0,2

12 Forderungen 905.578,98 1.137.331,10

122 Forderungen an kirchl. Körperschaften 905.578,98 1.137.331,10

13 Liquide Mittel 0,00 0,00

19 Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00

21 Nicht durch RV gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00

22 Ausgleichsposten Rechnungsumstellung 0,00 0,00

3 Forderung aus lfd. Rechnung 47.818.874,27 8,8 42.049.339,44 8,6

541.738.240,94 489.007.165,00

Aktiva(zur Zeit nur Sachbuch 91)

2014 2013

Bezeichnung

€ % € %

5 Rücklagen 291.151.322,86 53,7 277.632.655,61 56,8

51 Pflichtrücklagen 128.778.139,73 110.452.731,10

52 Budgetrücklagen 162.701.695,24 153.500.392,82

53 Rücklage für Zinsen 0,00 14.779.690,82

59 Korrekturposten für Rücklagen -328.512,11 -1.100.159,13

6 Sonderposten 48.201.530,84 8,9 44.629.257,55 9,1

61 Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen 15.771.890,41 14.931.277,56

62 Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse usw. 31.985.101,24 29.257.908,09

64 Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen 444.539,19 440.071,90

7 Rückstellungen 201.479.808,26 37,2 165.607.920,74 33,9

71 Finanzierte Rückstellungen 201.479.808,26 165.607.920,74

711 Versorgungsrückstellungen 122.869.266,21 87.439.853,01

712 Clearingrückstellung 71.291.450,03 71.533.594,95

713 Sonstige Rückstellung 7.319.092,02 6.634.472,78

72 Nicht finanzierte Rückstellungen 0,00 0,00

721 Versorgungsrückstellungen 0,00 0,00

722 Clearingrückstellung 0,00 0,00

723 Sonstige Rückstellung 0,00 0,00

8 Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenzung 9 05.578,98 0,2 1.137.331,10 0,2

84 Darlehensverbindlichkeiten 905.578,98 1.137.331,10

541.738.240,94 489.007.165,00

Passiva(zur Zeit nur Sachbuch 91)

2014 2013

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c) Sachanlagevermögen [Bst. 02/03]

99. Das Sachanlage- bzw. Grundvermögen wird aktuell noch nicht bewertet und ist betrags-

mäßig unverändert nicht im Vermögensnachweis enthalten. In der Jahresrechnung21 wird

lediglich eine Flächengröße von 6.490.784 m² (Vorjahr: 6.489.664 m²) angegeben.

Das flächenmäßig größte Grundvermögen entfällt auf die landeskirchlichen Friedhöfe

(ca. 5 Mio. m²).

Eine Aussage über die Werthaltigkeit oder Beschaffenheit dieser Vermögenswerte ist

noch nicht getroffen worden. Die Unterscheidung zwischen nicht realisierbarem und reali-

sierbarem Sachanlagevermögen wurde ebenfalls noch nicht vorgenommen.

100. Die Veränderungen resultieren zum kleinen Teil aus Veräußerungsvorgängen. Aufgrund

unserer Beanstandung in der letzten Jahresrechnung, ist die Darstellung des Sachanla-

gevermögens korrigiert worden. Der größere Teil der Veränderung resultiert aus dieser

Berichtigung. Letztendlich fand dadurch eine kleine Erhöhung des Grundbesitzes der

EKBO statt22.

Dennoch weisen wir entsprechend unseren ausführlichen Ausführungen der letzten Jahre

darauf hin, dass spätestens im Rahmen der Inventarisierung für die Erstellung der Eröff-

nungsbilanz, hier ein umfänglicher Abgleich mit den tatsächlich zurechenbaren Flächen

angezeigt werden muss. Die Erfassung des Immobilienbestandes ist hier neu zu ordnen.

101. Über die rein quantitative Erfassung hinaus halten wir eine qualitative Darstellung für

sinnvoll.

Die Verwaltung hat unsere Anregung aufgegriffen und in der Anlage 1623 zum Jahresab-

schluss die von der Hilfswerksiedlung verwalteten Immobilien mit einigen statistischen

Angaben (z. B. Anzahl der Mieteinheiten, Sollmieten, Rückstände) dargestellt. Zu dem

entsprechenden Bericht des Vorjahres ergeben sich keine signifikanten Veränderungen.

d) Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen [Bst. 051]

(1) Wertpapiere und Fonds, Spezialfonds/Vermögensverwaltungen [Bst. 0511/0512]

(a) Kapitalstruktur und Anlage

102. Der Umfang der Wertpapieranlagen hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich ausgeweitet

(+ 5,2% bzw. + 20,7 Mio. €; zu Buchwerten).

103. Die Kapitalstruktur ist in Bezug auf Art, Anzahl und Umfang der Anlageprodukte

unverändert durch eine breit gefächerte Diversifizierung gekennzeichnet. Die Evangeli-

21 Anlage 8 zur Jahresrechnung 2014; KL Beschluss vom 19.06.2015 (Top 5) 22 Anlage 17a u. 17b zur Jahresrechnung 2014 23 KL-Beschluss vom 19.06.2015 (Top 5)

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sche Bank, DBI-Fonds (Commerzbank), UBS, Metzler und Sal. Oppenheim gehören zu

den mit der Verwaltung des Vermögens beauftragten Instituten im Berichtsjahr.

104. Für das Rechnungsjahr 2014 war bei den Wertpapieren in Eigenverwaltung wiederum ein

geringerer Umsatz festzustellen als noch im Vorjahr. Insgesamt waren Zugänge von

rd. 43 Mio. € (im Vorjahr: 14,7 Mio. €) und Abgänge von rd. 55 Mio. € zu verzeichnen. Bei

den in diesem Bereich neu erworbenen Anlagen waren keine besonderen Anlageschwer-

punkte erkennbar.

105. Nach unserer Prüfung sind Zugänge (Käufe) einzelner Wertpapiere in Eigenverwaltung

mit Hilfe des selbstentwickelten „Kaufprotokolls Kapitalanlage“ dokumentiert. Diese Do-

kumentation beinhaltet die wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage, die wesentlichen

Gründe für die Kaufentscheidung und dokumentiert die Einhaltung insbesondere der

Vermögensanlageverordnung.

106. Produktinformationen zu den Wertpapieren lagen in der Regel vor. Beratungsprotokolle

der Kreditinstitute waren nicht in jedem Einzelfall in den Unterlagen.

(b) Risikoreporting

107. Die Verwaltung stützt sich für das Risikoreporting auf die Auswertungen der Deutschen

Oppenheim.

108. Die Deutsche Oppenheim erstellt in Quartalsabständen eine Übersicht über einen großen

Teil der Wertpapier- und Geldanlagen der EKBO. Nach eigenen Aussagen nutzt die Ver-

waltung diese Übersicht für folgende Zwecke:

• Hilfestellung bei der Einhaltung der Vermögensanlageverordnung

• Hilfestellung bei der Überwachung der Zinstermine

• Reporting

• Monitoring der Bankgebühren

• Aufzeigen von Abschreibungserfordernissen

109. Die Deutsche Oppenheim hat für das „Gesamtvermögen “ eine Auswertung nach

• Anlagearten,

• Anlagegattungen und Währungen,

• Restlaufzeiten der Renten,

• Rating (Standard & Poor`s),

• Branchen und

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• Ländern

vorgenommen.

Nicht in dem „Gesamtvermögen“ enthalten sind das Umlaufvermögen, die Forderungen

aus laufender Rechnung sowie die Beteiligungen, die aus kirchenpolitischen Erwägungen

gehalten werden (vgl. Anlage 9). Insoweit umfasst die Darstellung der Deutschen Oppen-

heim nicht das gesamte (Kapital-) Vermögen der EKBO.

Die Darstellung der Deutschen Oppenheim basiert auf einer Darstellung der Vermögens-

werte zu Marktwerten und orientiert sich damit nur zum Teil am Bewertungsschema des

HKVG.

110. Das Risikoreporting der Deutschen Oppenheim umfasst Wertpapiere in Eigenverwaltung

i. H. v. 222,6 Mio. € und Wertpapiere, die von Dritten verwaltet werden i. H. v.

272,1 Mio. €.

111. Das in Eigenverwaltung angelegte Vermögen bewegt sich hauptsächlich im Bereich der

Renten und Rentenprodukte und ist nur in Euro investiert.

Die durchschnittliche Laufzeit der Rentenpapiere beträgt 7,1 Jahre (i. Vj. 6,36 Jahre), wo-

bei über 50 % (i. Vj. 40%) der Renten eine Laufzeit von über 7 Jahren haben. Für die

Rentenpapiere beträgt die von der Deutschen Oppenheim ermittelte Rendite 1,24 %

(i. Vj. 2,11 %).

Rd. 72 % (i. Vj. 79 %) der Renten sind mit einem Rating zwischen AAA und A- bewertet.

Die anderen Anlagen haben kein Rating (20,8 %) oder schlechtere Ratings.

Der übergroße Teil der Renten wurde unverändert von Schuldnern emittiert, die dem Fi-

nanzsektor zuzuordnen sind.

Die Schuldner haben ihren Sitz vollständig in (Mittel-) Europa.

112. Zu bemerken ist, dass die Darstellung der Deutschen Oppenheim von einer „Hold-

Strategie“ der Anlegerin sowie der Abwesenheit von krisenhaften Situationen am Kapital-

markt (z. B. „Zinsschocks“, Kursstürze) ausgeht.

113. Die Verwaltung hat unsere Anmerkung aufgegriffen und die Deutsche Oppenheim

ergänzend beauftragt, das Ertrags- und Risikopotenzial des EKBO-Finanzvermögens zu

überprüfen. Die aus 2014 stammende Untersuchung simuliert die Wertveränderung des

Portfolios bei verschiedenen Markteinflüssen („Simulationsrechnungen“). Die Untersu-

chung geht nicht primär auf die Effekte bei krisenhaften Situationen („Stresstest“) ein,

sondern analysiert die Effekte bei verschiedenen Risikoverläufen, die nach den Regeln

der Wahrscheinlichkeitsrechnung ermittelt wurden. Aus der Vorlage der Deutschen Op-

penheim ist nicht ersichtlich, wie bzw. unter welchen Annahmen die Szenarien gebildet

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wurden. Weiterhin wurden nicht alle Kapitalanlagen (bzw. Vermögenswerte) der EKBO in

die Untersuchung einbezogen.

Die Verwaltung ist nach ihrer Stellungnahme hingegen der Auffassung, dass auf Effekte

einer Krisensituation eingegangen wurde und dies damit einer Stresstestanalyse gleich zu

setzen ist.

(c) Bewertung der Wertpapiere

114. Bei Neuanlagen wurde regelmäßig der Marktwert (Kaufpreis) als Buchwert zugrunde

gelegt (vgl. § 70 Absatz 3 Satz 4 HKVG)24.

115. Bei Wertpapieren, deren Anleihebedingungen eine Rückzahlung zum Nennwert am

Laufzeitende vorsehen, wurde eine Bewertung zum Nennwert vorgenommen (vgl. § 70

Absatz 3 Satz 1 HKVG).

116. Wir konnten den Unterlagen keine Kontrollhandlungen der Verwaltung hinsichtlich der

ordnungsgemäßen Abrechnungen der Wertpapierkäufe entnehmen („Marktwerttest“). Bei

unserer stichprobenhaften Überprüfung haben wir (kleinere) Abweichungen feststellen

können.

Hier halten wir eigenständige Prüfungshandlungen der Verwaltung sowie deren eindeuti-

ge Dokumentation für geboten, um die ordnungsgemäße Erfassung und Bewertung von

Vermögensgegenständen sicher-zustellen.

(d) Einhaltung der Vermögensanlageverordnung und Anlagestrategie

117. Die Deutsche Oppenheim hat für die EKBO die Einhaltung der Vermögensanlageverord-

nung für das Gesamtvermögen sowie der mit den mandatierten Vermögensverwaltern

und Spezialfonds individuell vereinbarten Anlagerichtlinien per 31. Dezember 2014 über-

prüft und darüber Bericht erstattet.

118. Wie auch im Vorjahr ist aus dem Bericht der Deutschen Oppenheim nicht erkennbar, ob

die Einhaltung ethischer Grundsätze (§ 3 der Vermögensanlageverordnung) überprüft

wurde.

119. Die Deutsche Oppenheim stellt danach Folgendes fest:

• Aktien bzw. Aktienprodukte werden in Eigenverwaltung gehalten

• Einige festverzinsliche Wertpapiere in Eigenverwaltung haben ein aktuelles Rating

unterhalb des Mindestratings

120. Bei diesen Feststellungen handelt es sich auch um Feststellungen, die bereits zu den

vorherigen Stichtagen (2012 und 2013) bemerkt wurden. 24 HKVG (KABl. 2010 S. 87) in der für 2013 geltenden Fassung zuletzt geändert am 26.10.2013 (KABl. 2013

S. 235)

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121. Hinsichtlich der Aktien bzw. Aktienprodukte widerspricht dies den Vorgaben der Verord-

nung, wonach bei einer Vermögensverwaltung, die nicht durch Dritte vorgenommen wird

(Eigenverwaltung), keine Aktien gehalten werden dürfen.

122. Die Verwaltung räumt in ihrer Stellungnahme zwar ein, Aktienfonds in Eigenanlage

erworben zu haben, diese aber nicht selbst zu verwalten bzw. zu managen. Darüber hin-

aus soll es sich um einen Aktienfonds aus dem „Altbestand“ handeln. Weiterhin verweist

die Verwaltung auf gemischte Fonds, die auch in Aktien investieren.

Die Verwaltung kündigte in ihrer Stellungnahme an, der Kirchenleitung eine Überarbeitung

der Vermögensanlageverordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

123. Zu den Wertpapieren, die ein aktuelles Rating unterhalb des Mindestratings haben,

bemerkt die Verwaltung, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs von Schuldscheindarlehen das

Rating den damaligen Anlagerichtlinien entsprach. Nach unserer Auffassung soll das Ra-

ting ein Risikoindikator sein, die dem Anleger Hinweise auf einen ggf. drohenden Verlust

geben und ihn zu einer bewussten Anlageentscheidung (z. B. vorzeitiger Verkauf des

Papiers) anregen. Insofern können wir der Anmerkung der Verwaltung nicht folgen.

124. In der Untersuchung der Deutsche Oppenheim ist nicht eindeutig ersichtlich, ob Ausnah-

metatbestände nach § 5 Absatz. 3 der Vermögensanlageverordnung vorhanden sind.

Hierbei handelt es sich um Anlageformen, die keiner Anlagekategorie nach der Vermö-

gensanlageverordnung zuzuordnen sind. Wir wiederholen unsere Anmerkung, diese Un-

tersuchung künftig einzubeziehen bzw. explizit auf die erfolgte Untersuchung hinzuwei-

sen.

125. Aus der Vermögensanlageverordnung hat die Verwaltung im September 2013 eine

Anlagestrategie abgeleitet, in der die wesentlichen Ziele, bevorzugte Anlageformen und

der Auswahlprozess kurz dargestellt sind.

126. Diese Regelung sollte ständig überprüft, verbessert und an aktuelle Gegebenheiten

angepasst werden. Erfahrungen aus den Vereinbarungen mit externen Vermögensverwal-

tern sollten in die regelmäßige Überprüfung einfließen.

127. Wie die Verwaltung erklärte, plant man die Vermögensanlageverordnung zu novellieren

und will damit u. a. einigen Feststellungen der Deutschen Oppenheim begegnen. Aktuell

ist hier noch keine Bewertung möglich.

(e) Verwaltung von Wertpapieren

128. Die Verwahrung der Wertpapiere erfolgt überwiegend bei den depotführenden Banken.

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129. Neben der Verwaltung durch Dritte werden weiterhin wesentliche Bestände in eigener

Regie verwaltet. Die selbstverwalteten Vermögensanlagen stellen sich wie folgt dar:

Die Übersicht veranschaulicht einen rückläufigen Trend bei der Eigenverwaltung der

Wertpapiere.

Wir regen unverändert an, fortlaufend die Motivation für die Eigenverwaltung und die

(Kosten-) Vorteile zu überprüfen. Mögliche Vorteile in diesen Bereichen sind, gegen die

Notwendigkeit fachspezifisches Know-how aufzubauen bzw. zu erhalten, abzuwägen25.

130. Im Jahresabschluss werden Vermögenspositionen ausgewiesen, die als „Geschlossene

EKBO-Fonds“26 bezeichnet werden und der Fremdverwaltung zugeordnet sind.

131. Bereits in den Vorjahren hatten wir uns zu der Rechtsqualität der Vermögenspositionen

und der Eigentümerschaft, der in den „Fonds“ enthaltenen Wertpapiere, geäußert27.

132. Die Verwaltung hat unsere Feststellungen aufgegriffen und diese Vermögenspositionen in

2015 aufgelöst bzw. in reguläre Fonds umgewandelt.

(2) Spareinlagen und Festgelder [Bst. 0513/0514]

133. Der Stand per Jahresabschluss 2014 wurde mit 55,5 Mio. € (Vorjahr 30,2 Mio. €)

ordnungsgemäß nachgewiesen und erfasst. Die Veränderungen zum Vorjahr sind größ-

tenteils stichtagsbedingt.

134. Je nach Laufzeit und Marktsituation wurden die Festgelder mit Zinssätzen zwischen

0,01 % und 1,0 % abgeschlossen.

135. Bei den Beständen handelt es sich größtenteils um Tages-, Termin- und Festgelder. Bei

den Spareinlagen ist ein Zuwachs von 8 Mio. € zu verzeichnen.

25 Vgl. auch Sitzung des Ständigen Haushaltsausschusses vom 15.5.2014 26 Anlage 11 zum Jahresabschluss 2014 (Gliederung 0512 im Vermögenssachbuch (SB 91)) 27 Zuerst in Tz. 133 ff. des Berichtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2012

Jahr Anzahl/ Volumen Anteil am Anteil amPosten in Mio. € Wertpapierbestand Gesamtvermögen/ Aktiva*

2014 126 177,5 43% 33%2013 106 165,3 39% 34%2012 120 177,5 45% 35%2011 146 182,3 50% 44%2010 143 169,8 48% 44%2009 113 128,9 48% 39%2008 88 111,2 46% 34%2007 78 92,4 37% 28%

* Aktiva (ab 2012)

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e) Beteiligungen [Bst. 053]

136. Die Beteiligungen werden insgesamt mit einem Buchwert i. H. v. 14,3 Mio. € ausgewiesen

(vgl. Anlage 12 der Jahresrechnung). Mit Buchwerten von ca. 5 Mio. €, ca. 3,5 Mio. € und

ca. 3 Mio. € ragen die Beteiligungen an der Hilfswerk-Siedlung GmbH (Berlin), an der

HSBC US-Buy-Out und an der Evangelischen Bank eG aus den übrigen Beteiligungen

heraus.

Gegenüber dem Vorjahresabschluss ergaben sich per Saldo nur geringe Minderungen,

die sich wie folgt zusammensetzen:

• In 2013 hatte die EKBO weitere Anteile an der Radio Paradiso Verwaltungs GmbH

und der Radio Paradiso GmbH & Co. KG übernommen. Die von uns monierten feh-

lerhaften Buchungen28 wurden in 2014 korrigiert. Nunmehr werden die Anschaf-

fungskosten ausgewiesen.

• Aus Erträgen wurde der Anteil an Oikocredit um über 2 T€ auf rd. 110 T€ erhöht.

• Bei HSBC US Buy-Out war eine positive Wertentwicklung zu verzeichnen. Daher

konnte eine in Vorjahren vorgenommene Abschreibung zurückgenommen werden

(rd. 963 T€). Auf einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der HSBC US

Buy-Out erfolgte eine Kapitalrückzahlung, sodass der EKBO ein Betrag von 1 Mio. €

zugeflossen ist. Der Beteiligungsansatz wurde entsprechend angepasst.

137. Die übrigen, unverändert gebliebenen, Beteiligungen ergeben sich aus dem Vermögens-

nachweis (Buchungsstelle 0530 im Sachbuch 91).

In der Anlage 9 geben wir eine schematisierte Übersicht über die Beteiligungen der

EKBO.

138. Bereits in den Vorjahren hatten wir wiederholt die Erstellung eines Beteiligungsberichtes

angeregt, um eine höhere Qualität hinsichtlich der Transparenz, der Risikosteuerung so-

wie der Überwachung zu erreichen. Wir verweisen auf unsere Hinweise und Prüfungs-

feststellungen in den Vorberichten.

Wir empfehlen dringend, alle im Interessen- und Einflussbereich der EKBO befindlichen

(mittelbaren) Beteiligungen in einen solchen Beteiligungsbericht29 zu übernehmen. Nur so

kann ein vollständiger Überblick erreicht und (potenzielle) Risiken erkannt werden.

Im Frühjahr 2015 hat die Verwaltung eine Vorlage vorgelegt, die Ansätze eines Beteili-

gungsberichtes zeigt.

28 Prüfbericht JR 2013, Tz. 136 29 Für Musterbespiele kann hier auf andere Landeskirchen bzw. öffentl.-rechtl. Körperschaften verwiesen

werden.

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Zwar ist die nunmehr gefertigte Vorlage ein erster Schritt zu mehr Transparenz bei den

Beteiligungen der EKBO, jedoch sehen wir noch Potenzial und auch die Notwendigkeit,

den Informationsgehalt zu steigern. Damit der zeitliche Aufwand dabei in einem vertretba-

ren Rahmen bleibt, raten wir, die Erhebung und die Berichtsfassung formulargestützt

durchzuführen. Dies würde zudem einen jahresübergreifenden Vergleich der Beteiligun-

gen aber auch einen Vergleich der Beteiligungen untereinander ermöglichen.

Die Vorlage wurde von der Verwaltung wieder zurückgezogen. Nach Angaben der Ver-

waltung wird derzeit an einer Inventur der Beteiligung und der Erstellung eines Beteili-

gungsberichtes gearbeitet.

139. Die Beteiligungen werden von der Verwaltung nach „Beteiligungen aus überwiegend

kirchlichen Erwägungen“ und nach „Beteiligungen aus überwiegend Renditegesichtspunk-

ten“ differenziert. Zuletzt wurde diese Einschätzung von der Kirchenleitung am

22. Januar 2010 bestätigt.

f) Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen [Bst. 054]

140. Dieser Posten beinhaltet Ausleihungen an drei Privatpersonen (sog. Arbeitgeberdarlehen)

Diese wurden ursprünglich zur Linderung von Notfällen bzw. für die Finanzierung von

Eigenheimen ausgereicht. Durch Tilgungen kam es hier zu einem reduzierten Ausweis.

g) Darlehen und andere langfristige Forderungen [Bst. 055]

141. Die von der EKBO ausgereichten Darlehen sind per Jahresabschluss 2014 mit einem

Buchwert in Höhe von 5,9 € (Vorjahr 4,4 Mio. €) erfasst.

142. Größter Einzelposten sind die Darlehen an die Kirchengemeinden i. H. v. 2,6 Mio. €. Im

Prüfungsjahr übernahm die Landeskirche Darlehen i. H. v. 2 Mio. € von anderen

Gläubigern.

Bei den Darlehen an die Kirchenkreise kam es zu Tilgungen in Höhe von rd. 0,5 Mio. €.

Die Forderungen an die sonstigen kirchlichen Körperschaften (zumeist diakonische Ein-

richtungen) betragen 1,4 Mio. €.

143. Im Jahre 2015 hat die Landeskirche eine Entschuldung für Darlehen vorgenommen, die

u. a. für den Gemeindeaufbau und die Instandsetzung an Kirchengebäuden aufgenom-

men worden waren.

Unabhängig von dem kleiner werdenden Darlehensvolumen, empfehlen wir weiterhin,

neben der bereits erfolgten Tilgungsüberwachung, die Darlehen in Risikoklassen nach

Einbringlichkeit und Bonität einzuteilen.

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Nach Ansicht der Verwaltung spiegeln bereits die drei Buchungsstellen für die unter-

schiedlichen Darlehensempfänger30 eine Klassifizierung wider, wobei sie das größte Risi-

ko in der dritten Gruppe sieht.

h) Innere Darlehen [Bst. 057]

144. Es besteht unverändert eine Forderung betreffend der Versorgungskasse Chefärzte in

Höhe von 255.645,94 €.

145. Ein inneres Darlehen ist die Inanspruchnahme von Finanzmitteln des Vermögens anstelle

einer Kreditaufnahme bei Dritten.31

146. Die Darstellung „innerer Darlehen“ sollte für die eigene Rechnungslegung der Landeskir-

che aber auch für die Kirchenkreise und Kirchengemeinden überprüft werden. Nach der

Haushaltssystematik sind innere Darlehen in der Buchungsstelle 057 im Sachbuch 91

nachzuweisen. Nach dem Musterbuchungssatz 104332 wird diese Buchungsstelle nicht

berührt. Die Haushaltssystematik und Buchungsbeispiele sind zu harmonisieren.

Die Verwaltung kündigte in ihrer Stellungnahme eine Überprüfung und Harmonisierung für

den nächsten Jahresabschluss an.

i) Forderungen an kirchliche Körperschaften [Bst. 122]

147. Dieser Posten bzw. die ausgewiesenen Beträge korrespondieren mit der Position

„Darlehensverbindlichkeiten“ im Abschnitt D.I.5.p).

j) Forderung aus laufender Rechnung [Bst. 3]

148. Durch den an dieser Stelle ausgewiesenen Betrag von 47,8 Mio. € wird die Differenz

zwischen Aktiva und Passiva des Sachbuches 91 ausgeglichen und als Forderung gegen

die laufende Haushaltswirtschaft dargestellt.

Weitere Erläuterungen hierzu befinden sich im Abschnitt D.I.5.q)(1) dieses Berichtes.

30 Bst. 0551 = Kirchenkreise; 0552 = Kirchengemeinden; 0555 = sonstige kirchliche Bereiche 31 Nr. 49 Anlage II zum HKVG 32 Musterbuchungssätze der EKD bzw. der EKBO

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k) Pflichtrücklagen [Bst. 51]

149. Die Pflichtrücklagen (§ 72 Absatz 1 HKVG) haben sich im Vergleich zu 2013 wie folgt

entwickelt:

(1) Betriebsmittel- und Ausgleichsrücklage sowie Einhaltung der kirchengesetzlichen

Grenzen

150. Mit Einführung des HKVG ist die Berechnung der Mindest- und Höchstgrenzen von

Betriebsmittel- und Ausgleichsrücklage umgestellt worden. Basis der Berechnung ist das

um bestimmte Beträge verminderte tatsächliche Haushaltsvolumen der letzten drei Haus-

haltsjahre33.

151. Beide Rücklagen erreichen die kirchengesetzlich geforderten Mindestbestände34. Nach

Berechnungen der Verwaltung werden die Höchstgrenzen nicht überschritten.

152. Die Verwaltung legte uns eine Berechnung der Pflichtrücklagen vor. Das Berechnungs-

schema entspricht im Wesentlichen dem des Vorjahres.

In die Berechnung der Verwaltung fließen neben „Soll-Werten“ (z. B. Haushaltsvolumen)

auch „Ist-Werte“ (z. B. Abzugspositionen 9220.7320) ein.

Nicht alle (Abzugs-) Faktoren wurden vollumfänglich berücksichtigt. Dies blieb jedoch oh-

ne wesentliche Auswirkung auf die Berechnung der Maßstabsgröße. Wir regen dennoch

33 Vgl. § 72 HKVG 34 Vgl. § 72 Abs. 3 u. 4 HKVG

€ % € % € %

Pflichtrücklagen(Gl 51)

128.778.139,73 100,0 110.452.731,10 100,0 18.325.408,63

davon

Betriebsmittelrücklage(5110)

## 31.996.283,79 24,8 30.022.520,87 27,2 1.973.762,92 6,6

Allg. Ausgleichsrücklage(5120)

## 40.096.758,00 31,1 37.623.025,16 34,1 2.473.732,84 6,6

Substanzerhaltungsrücklage(5130)

## 46.675.981,70 36,2 34.265.569,89 31,0 12.410.411,81 36,2

Substanzerhaltungsrücklage(5131)

## 7.749.408,49 6,0 6.399.200,00 5,8 1.350.208,49 21,1

Bürgschaftssicherungsrücklage(5140)

## 2.259.707,75 1,8 2.117.757,22 1,9 141.950,53 6,7

Tilgungsrücklage(5150)

## 0,00 24.657,96 0,0 -24.657,96 -100,0

Struktur der Pflichtrücklagen

2014 2013 Veränderung

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erneut an, dass bei der Berechnung der Rücklagenbestände generell die „Soll-Werte“

verwendet werden sollen.

(2) Substanzerhaltungsrücklage

153. Die Substanzerhaltungsrücklage (vgl. § 72 Absatz 6 HKVG) dient dem Ausgleich des mit

der Nutzung verbundenen Ressourcenverbrauchs. Ihr sollen Mittel in Höhe der jeweils

anfallenden Abschreibungen zugeführt werden. Die Substanzerhaltungsrücklage ist erst

ab Erstellung der Eröffnungsbilanz verpflichtend zu bilden35.

154. Im Haushaltsjahr 2013 sind den Substanzerhaltungsrücklagen für unbewegliches und

bewegliches Vermögen insgesamt 13.760.620,30 € (Vorjahr insgesamt 9,9 Mio. €) zuge-

führt worden. Die Bemessung der Rücklagenzuführung erfolgte nicht nach den verbrauch-

ten Ressourcen, da Abschreibungen noch nicht zu buchen sind bzw. der Ressourcenver-

brauch noch nicht bemessen wird36.

155. Ob die derzeitige Höhe der Rücklagen von insgesamt 54,4 Mio. € den aktuellen Anforde-

rung entspricht bzw. wie hoch ein eventueller „Instandhaltungsstau“ ist, der durch diese

Rücklage finanziert werden müsste, wird erst nach Erstellung der Eröffnungsbilanz er-

kennbar sein.

(3) Bürgschaftssicherungsrücklage

156. Zur Absicherung des Risikos der Inanspruchnahme aus Bürgschaften ist eine Rücklage in

Höhe von 5 % der Bürgschaftssummen zu bilden (§ 72 Absatz 7 Satz 2 HKVG).

Die Rücklage dient ausweislich der Erläuterungen im Jahresabschluss auch der Absiche-

rung von Patronaten.

157. Zum Verhältnis der Bürgschaftssicherungsrücklage zu den Bürgschaften bzw. Patronaten

verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt D.I.6.

158. Es erscheint somit insgesamt fraglich, ob in geeigneter Weise und ausreichender Höhe

Vorsorge getroffen wurde. Eine abschließende Beurteilung kann erst vorgenommen wer-

den, wenn die finanziellen Verpflichtungen vollständig buchmäßig erfasst worden sind

bzw. eine Einschätzung über die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahmen erfolgt ist.

Die Verwaltung führt in ihrer Stellungnahme aus, dass sie die mit 10 % der Bürgschafts-

summe bestehende Rücklage vor dem Hintergrund des „schlecht zu kalkulierenden Risi-

kos der Patronatserklärung“ für ausreichend hält.

35 Vgl. § 1 Abs. 3 EGHKVG 36 Siehe Fn. 35

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(4) Tilgungsrücklage

159. Die Tilgungsrücklage (§ 72 Absatz 7 Satz 1 HKVG) wurde aufgelöst. Der Bestand in Höhe

von 25 T€ wurde der Haushaltsstelle 2210.3100, zur Ablösung des LAP-Darlehns, zuge-

führt.

l) Budget- und weitere Rücklagen [Bst. 52]

160. (Budget-) Rücklagen sind Mittel, die freiwillig für bestimmte Verwendungszwecke zur

Sicherstellung ihrer künftigen Finanzierbarkeit aus der laufenden Haushaltswirtschaft

ausgesondert werden bzw. auch zweckgebundene Mittel (bspw. Spenden) enthalten37.

161. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Rücklagen um 9,2 Mio. € (Vorjahr 6 Mio. €) aus dem

Haushalt verstärkt worden. Die in 2013 nicht erfolgte Zinsverteilung wurde 2014 nachge-

holt. Diese Bestände wurden vollständig auf die Rücklagen verteilt.

Im Haushaltsjahr 2014 waren 15.752.694,61 € zu verteilen. Insgesamt wurden

15.753.749,69 € verteilt. Die Differenz in Höhe von 1.055,08 € wurde als Haushaltvorgriff

in das nächste Haushaltsjahr übertragen. Der Zinssatz betrug 3,444 %.

37 Nr. 71 Anlage II zum HKVG

€ % € % € %

Budget- u. weitere Rücklagen(Gl 52)

162.701.695,24 100,0 153.500.392,82 100,0 9.201.302,42 100,0

davon

Allgemeines Vermögen(5210)

### 9.975.664,88 6,1 9.246.997,21 6,0 728.667,67 7,9

Budgetrücklagen(5220)

### 30.431.616,45 18,7 27.994.836,63 18,2 2.436.779,82 8,7

Personalkostenrücklage(5230)

### 26.475.963,18 16,3 23.294.479,85 15,2 3.181.483,33 13,7

Bausolidarfonds(5280)

### 509.058,48 0,3 474.049,74 0,3 35.008,74 7,4

Baurücklagen(5281)

### 31.822.218,62 19,6 31.858.668,34 20,8 -36.449,72 -0,1

Grundstücksrücklagen(5282)

### 15.984.874,71 9,8 14.948.233,00 9,7 1.036.641,71 6,9

Beteiligungen(5284)

### 5.688.071,68 3,5 6.005.139,12 3,9 -317.067,44 -5,3

Fonds f. Liquiditätshilfen/ Gemeindeaufbau (5285)

### 31.736.102,42 19,5 29.929.628,31 19,5 1.806.474,11 6,0

Fonds f. Gem.aufbau u.missionar. Initiativen (5286)

### 2.887.128,47 1,8 3.000.957,10 2,0 -113.828,63 -3,8

Investitionsfonds(5287)

### 7.190.996,35 4,4 6.747.403,52 4,4 443.592,83 6,6

Struktur der Budget- und weiterer Rücklagen

2014 2013 Veränderung

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(1) Allgemeines Vermögen

162. Das Allgemeine Vermögen ist das ehemalige Allgemeine Kirchenvermögen, Pfarrvermö-

gen, Küstervermögen, Ersatzvermögen, Einmalentschädigungen aus Erbbaurechtsverträ-

gen und Erbschaften ohne Zweckbestimmung.38

163. Der Bestand ist im Vergleich zum Vorjahr durch sonstige Erträge von 729 T€ auf

9,9 Mio. € angestiegen.

(2) Budgetrücklagen

164. Die Budgetrücklagen werden regelmäßig aus Überschüssen einzelner Funktionen

(„Budgets“) des landeskirchlichen Haushaltes gespeist bzw. dienen der Deckung von

Fehlbeträgen dieser (§ 4 Absatz 2 und 3 des Haushaltsgesetzes 2014/2015).

Zum Jahresabschluss sind per Saldo rund 2,4 Mio. € zugeführt worden.

(3) Personalkostenrücklage

165. Für die Personalkostenrücklage sind gemäß § 5 Absatz 4 des Haushaltsgeset-

zes 2014/2015 Abführungen nicht verbrauchter Personalmittel aus dem Haushalt

(rd. 3,2 Mio. €) vorgenommen worden. Die Personalrücklage hat per Jahresabschluss

einen Bestand von 26,5 Mio. € und deckt damit rd. 46 % der laufenden Personalausgaben

(Gruppe 42) ab.

(4) Weitere Rücklagen

166. Der Bestand weiterer Rücklagen ist im Berichtszeitraum per Saldo um 2,8 Mio. € auf

95,8 Mio. € gestiegen.

167. Wir regen weiterhin an, bis zur Erstellung der Eröffnungsbilanz die Struktur der Rücklagen

auf die Möglichkeit von Zusammenführungen zu prüfen.

m) Korrekturposten für Wertschwankung [Bst. 591]

168. Der Korrekturposten für Wertschwankungen spiegelt erforderliche Abschreibungen bei

den Finanzanlagen wider. Sofern der Abschreibungsbedarf (noch) nicht auf einer nachhal-

tigen Wertminderung beruht, kann der Betrag ohne Minderung einer Passivposition oder

Auswirkung auf das Jahresergebnis in den Korrekturposten eingestellt werden

(vgl. § 70 Absatz 3 Satz 5 HKVG).

Soweit die Marktwerte dieser Finanzanlagen den ursprünglichen Buchwert in drei aufei-

nander folgenden Jahren unterschreiten, ist der Korrekturposten in Höhe des Unter-

schiedsbetrags (ergebniswirksam) aufzulösen.

38 Siehe Erläuterung zum Vermögensnachweise Passivposition 5210 in der Haushaltssystematik der EKBO

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169. Für zwei Wertpapiere sind Wertkorrekturen i. H. v. (zusammen) 75 T€ vorgenommen

worden. Wertkorrekturen, die in 2013 i. H. v.389 T€ sowie in 2013 i. H. v. 457 T€ einge-

stellt worden waren, wurden im Berichtsjahr aufgelöst.

Derzeit wird ein Betrag von insgesamt 0,3 Mio. € (i. Vj. 1,1 Mio. €) nachgewiesen.

n) Sonderposten [Bst. 6]

170. Im landeskirchlichen Jahresabschluss werden folgende Sonderposten ausgewiesen.

171. In der vorgelegten Jahresrechnung ist das Sondervermögen in Anlage 1139 Positionen P 2

und P 5 dargestellt.

172. Die Zuordnung der einzelnen Positionen innerhalb der Sonderposten bedarf unserer

Einschätzung nach einer nochmaligen Überprüfung.

Unserem Verständnis nach sollten unter Sonderposten nur tatsächlich diejenigen Mittel

aufgeführt werden, die unter die im HKVG definierten Begrifflichkeiten „Sondervermögen“,

„Treuhandvermögen“ und „zweckgebundenen Spenden, Vermächtnisse usw.“ fallen.

Gemäß ihrer Stellungnahme will die Verwaltung grundsätzliche Diskussionen auf der

Ebene der EKD im Zusammenhang mit der neuen Haushaltsnovelle abwarten und dann

eine Überprüfung vornehmen.

173. Die Sonderposten mit insgesamt 48,2 Mio. € betragen 8,9 % der Vermögenswerte der

Landeskirche.

(1) Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen [Bst. 61]

174. Sondervermögen sind Vermögensteile im Sinne von aus dem Haushallt organisatorisch

ausgegliederten Werken, Einrichtungen und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit,

die für die Erfüllung bestimmter Aufgaben vom Vermögen der kirchlichen Körperschaft

abgesondert sind (vgl. Nr. 79 Anlage II zum HKVG).

175. Mit 15,7 Mio. € bilden sie rund ein Drittel (32,7 %) der Sonderposten.

176. Die in der Vermögensübersicht einzeln aufgeführten Posten sind daraufhin zu prüfen, ob

es sich tatsächlich um Sondervermögen im Rechtssinn oder vielmehr um zweckgebunde-

39 Anlage 11 zur Jahresrechnung 2013; KL-Beschluss vom 13.6.2014 (Top 5)

€ % € % € %

Sonderposten 48.201.530,84 100,0 44.629.257,55 100,0 3.572.273,29 100,0

davon:

Sondervermögen (GL 61 ) 15.771.890,41 32,7 14.931.277,56 33,5 840.612,85 23,5

Zweckgebundene Mittel (GL 62) 31.985.101,24 66,4 29.257.908,09 65,6 2.727.193,15 76,3

Treuhandvermögen (GL 64) 444.539,19 0,9 440.071,90 1,0 4.467,29 0,1

Struktur der Sonderposten (GL 6)

2014 2013 Veränderung

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ne Spenden, Vermächtnisse usw. im Sinne der Passivposition „6200“ der Haushaltssys-

tematik handelt oder eine Zuordnung zu den Rücklagen zu erfolgen hat. Wir raten, diese

Prüfung schon im Vorfeld der Erstellung der Eröffnungsbilanz durchzuführen.

(2) Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse usw. [Bst. 62]

177. In der Position „Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse usw.“ Gliederung 6200 sind

zweckgebundene Mittel anzugeben, die im Haushaltsjahr nicht für die bestimmten Zwecke

verausgabt wurden und keine entsprechenden Haushaltsreste gebildet wurden40.

178. Die zweckgebundenen Spenden und Vermächtnisse bilden mit 31,9 Mio. € rund zwei

Drittel (66,4 %) der Sonderposten und sind im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Mio. € an-

gewachsen.

Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf die monatlichen Kapitalausschüttungen der HWS

zurückzuführen.

(3) Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen [Bst. 64]

179. Treuhandvermögen sind Vermögensgegenstände, die für Dritte verwaltet werden.

180. Das ausgewiesene Treuhandvermögen über 444 T€ bildet 0,9 % der Sonderposten.

181. Hinsichtlich des ordnungsgemäßen Ausweises der Positionen wiederholen wir unseren

Ratschlag, die dargestellten Positionen im Vorfeld der Erstellung der Eröffnungsbilanz auf

richtige Zuordnung zu prüfen. Insbesondere sollte überprüft werden, ob es sich tatsächlich

um fremde Vermögenspositionen handelt.

182. Die Zuordnung der Legate zum Treuhandvermögen ist zu prüfen. Nach der Begriffsdefini-

tion im HKVG sind Grabpflegevorauszahlungen unter Sondervermögen nachzuweisen.

Nach unseren Erkenntnissen gibt es rechtliche Verpflichtungen, die sich aus Vermächt-

nissen begründen und sich auf Grabpflegeleistungen beziehen. Diese Verpflichtungen

sollten in die Überprüfung und in die einheitliche Nachweisführung einbezogen werden.

183. Hinsichtlich der Stiftung ist von Bedeutung, ob es sich um eine rechtlich selbstständige

Stiftung handelt.

o) Finanzierte Rückstellungen [Bst. 71]

184. Im landeskirchlichen Jahresabschluss werden folgende Sonderposten ausgewiesen.

40 Siehe Erläuterung zum Vermögensnachweise Passivposition 6200 in der Haushaltssystematik der EKBO

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Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwe-

benden Geschäften zu bilden.

185. In der vorgelegten Jahresrechnung sind finanzierte Rückstellungen über 201,5 Mio. €

(37 % der Passivposten) in der Position P 3 der Anlage 1141 dargestellt.

(1) Versorgungsrückstellungen u. a. [Bst. 711]

186. In dieser Position sind die Versorgungsrückstellung (118,0 Mio. €), die Rückstellung für

die Zusatzversorgung von Mitarbeitenden (3,8 Mio. €), die Versorgungskasse Chefärzte

(991 T€) und der Härtefonds Versorgung Chefärzte (26 T€) enthalten.

Die Rückstellungen für Versorgung bilden mit 61 % den größten Teil der Rückstellungen.

187. Die Versorgungsrückstellung ist – saldiert – um ca. 35,4 Mio. € aufgestockt worden.

188. Bereits in Vorberichten hatten wir darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Position

nicht um eine Rückstellung bzw. eine ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten

handelt (§ 74 Absatz 1 HKVG). Die Position wurde nicht nach versicherungsmathemati-

schen Grundätzen berechnet. Die hier ausgewiesenen Beträge stellen nur Beträge dar,

die zur Deckung eventueller Verpflichtungen gegenüber Dritten zur Verfügung stehen. Es

sollte erwogen werden, diese Beträge bis zu einer exakten versicherungsmathematischen

Berechnung der Pensionsverpflichtungen als „Merkposten“ im Vermögensgrundstock zu

führen. Nach unseren Erkenntnissen ist dies in der Buchhaltung des Jahres 2015 umge-

setzt worden.

(2) Clearingrückstellung [Bst. 712]

189. Der Bestand der Clearingrückstellung hat sich in 2014 per Saldo um rd. 242 T€ auf

71,3 Mio. € verringert.

In die Clearingrückstellung werden die Beträge aus dem Verfahren zur Verrechnung der

Kirchenlohnsteueranteile zwischen den Gliedkirchen der EKD bis zur endgültigen Abrech-

nung nachgewiesen. Verbleibende Beträge werden für die Deckung der Versorgungs-

rückstellung eingesetzt42.

41 Anlage 11 zur Jahresrechnung 2014; KL-Beschluss vom 19.6.2015 (Top 5) 42 Finanzgesetz v. 21.4.2007 (KABl. 2007 S. 70) zuletzt geändert durch Kirchengesetz v. 5.4.2014 (KABl.

2014, S. 79)

€ % € % € %

Rückstellungen 201.479.808,26 100,0 165.607.920,74 100,0 35.871.887,52 100,0

davon:

Versorgungsrückstellung (GL 711) 122.869.266,21 61,0 87.439.853,01 52,8 35.429.413,20 98,8

Clearingrückstellungen (GL 712) 71.291.450,03 35,4 71.533.594,95 43,2 -242.144,92 -0,7

Sonstige Rückstellungen (GL 713) 7.319.092,02 3,6 6.634.472,78 4,0 684.619,24 1,9

Struktur der Rückstellungen (GL 7)

2014 2013 Veränderung

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190. Im Haushaltsjahr 2014 ist die Rückstellung aus den Zahlungen der EKD für 2014 um

1,7 Mio. € erhöht worden. Das „Clearingjahr“ 2009 ist abgerechnet worden und die ent-

sprechenden Beträge sind in die Versorgungsrückstellung überführt worden.

191. Entsprechend der angetroffenen Verfahrensweise sind die Clearing-Abschlagszahlungen

bis zur abschließenden Abrechnung durch die EKD der Clearing-Rücklage zuzuführen.

Sofern mit der abschließenden Abrechnung nicht Forderungen anderer Gliedkirchen zu

befriedigen sind, verbleibt der Betrag bei der EKBO.

192. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die EKBO zukünftig zur sogenannten

„Zahlerkirche“ im Clearingverfahren werden sollte. Es würden dann Vorauszahlungen zu

leisten sein sowie ggf. erforderliche Nachzahlungen aus zukünftig zufließenden und ggf.

zurückzulegenden Steuereinnahmen zu begleichen sein.

Um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, hat die EKBO eine

weitere Vorsorge getroffen. Nach § 2 Absatz 2 des HHG 2014/2015 soll die EKBO

11,4 Mio. € und in 2015 10 % der Kirchenlohnsteuernettoeinnahmen zurückstellen. Auf

dieser Basis wurde im Berichtsjahr ein Betrag von 11,5 Mio. € (inkl. Zinsen) zurückge-

stellt.

193. Zum Jahresabschluss 2014 weist die Clearingrückstellung folgende Beträge aus:

194. Außerhalb der Abgrenzungen für die jährlichen Clearingzeiträume verbleibt ein „Boden-

satz“ von rd. 19 Mio. €. Nach unserem Verständnis müsste dieser Betrag für die zusätzli-

che Rückdeckungen von Versorgungslasten verwendet werden.

€ € % € %

Clearingrückstellungen (GL 712) 71.291.450,03 71.533.594,95 100,0 -242.144,92 100,0

davon:

Clearingrückstellung Landeskirche(7120.00.199801)

19.047.703,11 17.872.702,58 25,0 1.175.000,53 6,6

Clearingrückstellung 2009(7120.00.200900)

0,00 16.929.167,22 23,7 -16.929.167,22 -100,0

Clearingrückstellung 2010(7120.00.201000)

10.691.980,55 10.032.421,62 14,0 659.558,93 6,6

Clearingrückstellung 2011(7120.00.201100)

9.007.668,51 8.451.987,66 11,8 555.680,85 6,6

Clearingrückstellung 2012(7120.00.201200)

10.864.112,09 10.293.564,63 14,4 570.547,46 5,5

Clearingrückstellung 2013(7120.00.201300)

8.421.406,27 7.953.751,24 11,1 467.655,03 5,9

Clearingrückstellung 2014(7120.00.201400)

1.730.297,68 0,00 1.730.297,68

Clearing gem. § 2 Abs. 2 HG 2014(7120.00.201401)

11.528.281,82 0,00 11.528.281,82

Struktur der Clearingrückstellungen (GL 712)

2014 2013 Veränderung

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195. Auch wenn aus unserer Sicht fraglich ist, ob es sich hier um eine Rückstellung im

Rechtssinne handelt, sieht die von der EKD herausgegebene Haushaltssystematik eine

entsprechende Rückstellungsposition vor.

(3) Sonstige Rückstellungen [Bst. 713]

196. Die größten Positionen betreffen die Verpflichtungen der EKBO aus der Gewährträgerhaf-

tung für die Schulstiftung (1,5 Mio. €) und das Johanneum in Hoyerswerda (1,1 Mio. €).

Diese Rückstellungen stehen zusätzlich neben der Bürgschaftssicherungsrücklage (s. o.)

zur Verfügung. Insoweit raten wir, die Rechtsgründe für eine eventuelle Verpflichtung der

EKBO zu prüfen und diese Rückstellungen sowie die entsprechende Rücklage ggf. zu-

sammenzuführen.

197. Weiterhin besteht eine Rückstellung für die Altlastensanierung auf dem Ostkirchhof

Ahrensfelde i. H. v. 2,8 Mio. €. Diese wurde um Vergleich zum Vorjahr um 37 T€ erhöht.

Für die Zuführung zur Baukasse sind 92 T€ entnommen worden.

198. Für den Sachverhalt „Kirchsteigfeld“ in Potsdam, den wir bereits in unseren Vorberichten

wiederholt thematisiert hatten, besteht eine Rückstellung von 499,4 T€.

199. Für das Programm zur Verteilung der Kapitalertragssteuer besteht eine Rückstellung über

465 T€.

200. Die weiteren Rückstellungen wurden für personalpolitische Maßnahmen gebildet.

201. Speziell auch hier ist zu prüfen, ob tatsächlich eine Verpflichtung im rechtlichen Sinne

vorliegt oder ob die entsprechende Position nicht Rücklagencharakter hat. Wir wiederho-

len unseren Ratschlag, diese Prüfung schon im Vorfeld der Erstellung der Eröffnungsbi-

lanz durchzuführen.

p) Darlehensverbindlichkeiten [Bst. 84]

202. Die aufgenommenen Darlehen weisen in der Buchführung zum Jahresabschluss einen

Restschuldenstand i. H. v. 905.578,98 € (Vorjahr 1.137.331,10 €) aus. Der Rückgang von

232 T€ entspricht den Tilgungen.

q) Abstimmung mit den übrigen Rechenwerken

(1) Aktiv-/Passivdifferenz und Abstimmung mit dem Saldo der Jahresrechnung

203. Das Vermögenssachbuch (SB 91) war zum Jahresabschluss 2014 wiederholt nicht

ausgeglichen. Entsprechend der Logik des Buchhaltungsprogramms erzeugte dieses

beim Jahresabschluss eine entsprechende Ausgleichsbuchung auf der betragsmäßig

kleineren Seite.

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204. Zum Jahresabschluss 2014 war die Aktivseite des Sachbuch 91 um 47,8 Mio. € geringer

als die Passivseite.

Unter Einschluss der Buchungen im Vermögenssachbuch für 2015 ergibt sich folgendes

Bild:

205. Die Unterdeckung des Aktivvermögens über 19,2 Mio. € wird im vorgelegten Jahresab-

schluss als „Forderung gegen laufende Haushaltswirtschaft“ ausgewiesen.43

Der Bestand der gesamten Kassengemeinschaft zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses

betrug 23,0 Mio. €.

206. Im Detail ergibt sich folgende Übersicht:

207. Für den Zeitpunkt des Jahresabschluss stand stichtagsbezogen in der Haushaltskasse

exakt der Betrag zur Verfügung, der notwendig ist um die Forderung des Vermögens ge-

gen den Haushalt decken zu können.

43 Anlage 11 zum Jahresabschluss 2014 Aktivposition 1, KL-Beschluss v. 19.6.2015 (Top 5)

Aktiv / Passiv - Differenzen(per Jahresabschluss 27.03.2015)

2014(Aktiv bleibt hinter Passiv zurück)

-47.818.874,27 €

2015(Aktiv übersteigt Passiv)

28.625.147,55 €

Differenz -19.193.726,72 €

Kassenbestand (Bestände der Zahlwege)

KG 02 ZB Abschluss Nr 250 23.047.612,37 €davon andere RT (HH2014/2015) ./. 86.762,13 €

Rest 22.960.850,24 €

davon Ist-Bestand Landeskirche HH 2015

SB 00 1.385.362,04 €SB 02 -58.364,35 €SB 51 -1.553.660,59 € -226.662,90 €

Rest 23.187.513,14 €

davon Ist-Bestand Landeskirche HH 2014

SB 00 4.270.527,42 €SB 02 0,00 €SB 51 -276.741,00 € 3.993.786,42 €

Rest 19.193.726,72 €

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208. Der KRH ist weiterhin der Auffassung, dass die betragsmäßige Identität zwischen Aktiv-

und Passivseite des Sachbuchs 91 für die Kontrolle der ordnungsgemäßen und vollstän-

digen buchmäßigen Abwicklung der vermögensverändernden Geschäftsvorfälle ein wich-

tiges Indiz und Kontrollmittel ist. Ein ausgeglichenes Vermögenssachbuch ist somit aus

unserer Sicht ein wesentlicher Bestandteil eines internen Kontrollsystems.

Auf diesen Themenkomplex hatten wir bereits in Vorberichten wiederholt intensiv hinge-

wiesen. Wir gehen davon aus, dass die zugrunde liegenden Probleme durch die Anpas-

sung der Prozesse mit der Umstellung der Rechnungslegung angegangen werden, um

eine transparente und widerspruchsfreie Darstellung zu erhalten.

209. Daher sind die Buchungssätze so zu gestalten, dass bei Darstellung der vermögensver-

ändernden Geschäftsvorfälle – als Ziel – ein ausgeglichenes Vermögenssachbuch er-

reicht wird.

Soweit dies in bestimmten Fallkonstellationen nicht gewährleistet wird, ist dafür Sorge zu

tragen, dass entstehende Abweichungen erläutert werden. Nur so können planwidrige

Abweichungen weiterhin erkannt werden.

210. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Hauptursachen für die aufgezeigte Abweichung die

Zinsverteilung nach dem 31.12., Zuführungen zu Rücklagen nach dem 31.12. und der

Umstand, dass nicht immer gleichzeitig Mittel den Finanzanlagen zugeführt werden kön-

nen. Da für die Deckung der Rücklagen gem. § 66 Absatz 8 HKVG auch die laufenden

Mittel des Haushalts herangezogen werden können, wird dies erst in der zukünftig zu er-

stellenden Bilanz aufgezeigt.

(2) Korrespondenz zwischen Jahresrechnung und Vermögensnachweis

211. Dem Grundsatz nach sind alle vermögensverändernden Geschäftsvorfälle im Haushalt

abzubilden.

Die Haushaltssystematik sieht entsprechende Gruppierungen vor, die im Haushalt bei

Vermögensveränderungen anzusprechen sind. In der Konsequenz muss der Saldo aus

diesen Gruppierungen mit der Änderung des Vermögensbestandes der betreffenden

Periode übereinstimmen.

212. Die Korrespondenz zwischen Haushalt und Vermögen ist ein weiterer Teil eines internen

Kontrollsystems. Ist die Korrespondenz nicht gegeben, kann eine fehlerhafte oder unvoll-

ständige Verbuchung eines oder mehrerer Geschäftsvorfälle vorliegen. Soweit ein be-

tragsgleiches Ansprechen der Buchungsstellen nicht möglich ist, sind auftretende Abwei-

chungen zu erläutern. Nur so kann die Funktionsfähigkeit dieses Teils eines internen Kon-

trollsystems aufrechterhalten werden.

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213. Das im Sachbuch 91 abgebildete Passivvermögen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr

um 52,7 Mio. €. Der Saldo aus Gruppierungen für Vermögensveränderungen im Haushalt

beträgt demgegenüber nur rd. 52,6 Mio. €. Mithin besteht eine Abweichung von

rd. 112,2 T€ (Vorjahr 367,4 T€).

214. Die Abweichung ist im Vergleich zu den Vorjahren weiter verringert worden. Die positive

Tendenz setzt sich folglich weiter fort.

Eine Erläuterung für die Abweichung i. H. v. 112,2 T€ ist uns nicht vorgelegt worden.

Veränderungen des Vermögens bei einem Treuhandvermögen einer Stiftung werden,

nach Auskunft der Verwaltung, ohne Berührung des Haushaltes gebucht. Dies allein kann

die Abweichung jedoch nicht erklären.

215. Wir halten es, auch mit Blick auf die Funktion einer internen Kontrolle, für sehr wichtig,

dass sämtliche Veränderungen des Vermögens immer über den Haushalt gebucht wer-

den. Nur wenn beide (Teil-) Rechenwerke bei Veränderungen buchmäßig berührt werden,

besteht die Möglichkeit, dass fehlerhafte bzw. unvollständige Buchungen erkannt werden.

216. Darüber hinaus ist es aus unserer Sicht sinnvoll, dass liquide Mittel, die der Deckung von

Passivposten dienen, im Vermögenssachbuch nachgewiesen werden. Eine automatisch

generierte Ausgleichsbuchung (Forderung gegen die Haushaltswirtschaft) reicht – unab-

hängig von der Beurteilung ihrer Werthaltigkeit –, nach unserer Ansicht, nicht für den

Nachweis der Finanzdeckung der Rücklagen aus44.

217. Die Verwaltung und der KRH sind auch hier weiter bestrebt mögliche Ursachen für die

nicht aufgehende Korrespondenz zu finden.

r) Ertragsberechnung

218. Die der Jahresrechnung beigefügte Ertragsberechnung45 beinhaltet die laufenden Erträge,

die Spesen sowie realisierte Kursgewinne und Verluste.

Die Deutsche Oppenheim hat für das von ihr im Rahmen ihres Reportings betrachtete

„EKBO Gesamtvermögen“ eine separate Ertragsberechnung erstellt.

Auf Grund unterschiedlicher Bezugsbasen lassen sich diese beiden Ertragsberechnungen

nicht miteinander abstimmen. Wir raten unverändert zu einer „Synchronisation“ der

Darstellungen, um widerspruchsfreie Aussagen zu erhalten.

219. Zusammengefasst stellt sich die Ertragsberechnung für 2014 wie folgt dar:

44 Siehe § 66 Abs. 8, § 72 Abs. 8 und Anlage II Nrn. 30, 31 HKVG 45 Anlage 10 zur Jahresrechnung 2014; KL-Beschluss vom 19.6.2014 (Top 5)

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220. Wir halten eine Überarbeitung der Darstellung und der zu Grunde liegenden Buchführung

aus den folgenden Gründen für dringend angezeigt:

Nur bei einer differenzierten Darstellung von Erträgen aus Vermögensverwaltung (Zinsen,

Dividenden, Kursgewinne etc.) und diesen gegenüberstehenden Aufwendungen (Stück-

zinsen, Transaktionsentgelte, Verwaltungsentgelte, Aufschläge etc.) können Aussagen

über die Wirtschaftlichkeit der Vermögensanlage getroffen werden.

Bei der gegenwärtigen Darstellung ist dies nicht möglich.

Die Verwaltung kündigte eine Prüfung unseres Vorschlages an.

221. Auffällig ist der Anstieg bei den Erträgen aus dem zweckbestimmten Vermögen von

369 T€ auf 1.158 T€. Ursächlich hierfür sind die Mietzahlungen aus Immobilien, die der

EKBO zugerechnet werden.

Die in die Ertragsrechnung einbezogenen Spesen i. H. v. 103 T€ liegen deutlich über dem

Vorjahreswert (0,2 T€). Auch das realisierte Kurswertergebnis weist einen um 531 T€ hö-

heren Betrag aus und ist mit 260 T€ positiv.

222. Auf die Berechnung und Angabe der Durchschnittsrendite wurde – anders als in den

Vorjahren – verzichtet. Die Verwaltung hat damit die Konsequenzen aus unseren Feststel-

lungen zur Methodik der Berechnung gezogen.

s) Ertragsverteilung

223. Die Erträge des Jahres 2013 sind nicht vor Abschluss der Bücher auf die einzelnen

Rücklagen verteilt worden. Der buchmäßige Nachweis erfolgte in einer „Rücklage für Zin-

sen“ (Bst. 91.5300.00). Diese Verteilung ist in 2014 nachgeholt worden.

224. Nach unseren Kenntnissen erfolgte die Ertragsverteilung in 2014 erstmalig softwarege-

stützt.

€ % € % € %

Zinsen aus Geldanlagen 162.026,72 1,0 414.437,11 2,7 -252.410,39 -60,9Erträge aus Wertpapieren 15.361.458,30 90,2 13.702.638,74 88,4 1.658.819,56 12,1Erträge aus Beteiligungen 354.422,95 2,1 1.015.853,52 6,6 -661.430,57 -65,1Zinsen aus Darlehen und inneren Forderungen 646,40 0,0 3.257,40 0,0 -2.611,00 -80,2

Erträge aus zweckbestimmtem Vermögen 1.158.966,94 6,8 369.166,40 2,4 789.800,54 >100reguläre Erträge 17.037.521,31 100,0 15.505.353,17 100,0 1.532.168,14 9,9

Spesen -102.578,71 -240,00 -102.338,71 >100Stückzinsen -280.463,02 -79.610,55 -200.852,47 >100regulärer Aufwand -383.041,73 -79.850,55 -303.191,18 >100

realisierte Kursgewinne 1.293.850,51 365.454,00 928.396,51 >100realisierte Kursverluste -1.033.591,82 -636.739,07 -396.852,75 62,3realisiertes Kurswertergebnis 260.258,69 -271.285,07 531.543,76 -195,9

ordentliches Ergebnis 16.914.738,27 15.154.217,55 1.760.520,72 11,6

Gesamtergebnis 16.914.738,27 15.154.217,55 1.760.520,72 11,6

2014 2013 Veränderung

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6. Bürgschaften und Patronate

225. Bürgschaften und Patronate sind Eventualverbindlichkeiten, die im Rahmen der

Risikoeinschätzung für die Prüfung von Bedeutung sind.

Der im Sachbuch 93 ausgewiesenen Buchbestand der Bürgschaften beläuft sich per Jah-

resabschluss auf 2.191.525,29 € (Vorjahr: 2.191.525,29 €). Die sich eventuell aus den

Patronaten ergebenden Verpflichtungen wurden bislang nicht quantifiziert und sind nicht

im Sachbuch 93 enthalten.

226. Größter Bürgschaftsgläubiger ist unverändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Abgänge beziehen sich allgemein insbesondere auf eine Vielzahl von Darlehen bei

der KfW für kirchliche Rechtsträger und Darlehen für sonstige Rechtsträger mit kirchli-

chem Bezug bei Privat- und Genossenschaftsbanken sowie Forderungsabsicherungen

der Bundesagentur für Arbeit.

227. Wir regen an zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Bürgschaften handelt oder die

Landeskirche aus anderen („moralischen“) Gründen für die Verbindlichkeit einstehen

müsste.

Nach Angaben der Verwaltung handelt es sich hierbei um „echte Bürgschaften“.

228. Die EKiBB (als Rechtsvorgängerin der EKBO) hat in 2003 gegenüber dem Land

Brandenburg eine unwiderrufliche Patronatserklärung als Gewährträgerin für die Schulstif-

tung abgegeben. Danach wird sie dafür Sorge tragen, dass die Stiftung so ausgestattet

ist, dass sie ihren Verbindlichkeiten nachkommen kann. Nach dem uns vorliegenden Text

begrenzt sich die Haftung der EKBO „auf die fehlenden Mittel gemäß genehmigten jährli-

chen Haushaltsplan der Stiftung“.

Auf unsere wiederholte Nachfrage hin, erläuterte uns die Verwaltung die konkrete Ver-

pflichtung der EKBO für die Schulstiftung. Danach hat die EKBO Bürgschaftserklärungen

für die Schulstiftung zu Gunsten deren Kreditgeber abgegeben. Die Abgabe dieser Erklä-

rungen wurde aus der von der EKBO abgegebenen Patronatserklärung abgeleitet.

Per Stichtag 31. Dezember 2014 ergibt sich eine Restschuld der Schulstiftung von

ca. 18,7 Mio. €. Diese Verpflichtung der EKBO ist im Jahresabschluss 2014 (inkl. elektro-

nischer Buchhaltung) nicht enthalten.

Die Verpflichtungen für die Schulstiftung sind erstmals im Haushaltsjahr 2015 enthalten.

229. Die EKBO steht für die bedingte Rückzahlungspflicht aus einer Zuwendung des Freistaa-

tes Sachsen für das Johanneum in Hoyerswerda ein. Neben dem Schulträger „haftet“ sie

damit für den Schulbetrieb bis zum Jahre 2020. Die Zuwendung betrug seinerzeit

rd. 5,6 Mio. €.

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Unter Berücksichtigung der Eventualverpflichtungen aus dem bei Errichtung der Stiftung

erklärten Patronat, welches nicht quantifiziert ist, kann eine Aussage über eine angemes-

sene Risikoabsicherung (Bürgschaftssicherungsrücklage; vgl. Tz. 137) nicht getroffen

werden.

7. Versorgung der öffentlich-rechtlich Beschäftigte n

230. Für die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Mitarbeitenden gibt die EKBO

eine Pensionszusage auf Basis des Kirchengesetzes über die Versorgung der Pfarrer,

Pfarrerinnen, Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen der Kirche der Union (Versor-

gungsgesetz).

Zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen stehen der EKBO im „Versorgungsfall“ ver-

schiedene Finanzierungsquellen zur Verfügung. Neben Zahlungen aus dem Haushalt

kann die Landeskirche auf die Rückdeckungen bei der ERK46 und der VERKA sowie für

Teilbereiche auf Forderungen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund zu-

rückgreifen. Wie in Tz. 95 dieses Berichtes ausgeführt, werden diese Ansprüche aus der

Rückdeckung zurzeit noch nicht im Vermögensnachweis der Landeskirche erfasst. Dar-

stellungen zu der in dem Vermögensnachweis zusätzlich vorhandenen Versorgungsrück-

stellungen ergeben sich aus Tz. 186.

231. Über das von der EKD initiierte Versorgungsgutachten (Stichtag 31. Dezember 2010)

sowie die sich daraus ergebenden Verpflichtungen und die sich, nach Abzug der Rückde-

ckung und Rücklagen, ergebende Deckungslücke haben wir in unserem Vorbericht be-

richtet47. Das Gutachten stellt dar, dass in einem großen Umfang Transfers aus zukünfti-

gen Haushalten vorgenommen werden müssen, um die Verpflichtungen zu erfüllen, wenn

die Vorsorge nicht verstärkt wird. Wie uns erklärt wurde, will die EKBO im Jahre 2016 ein

eigenständiges Versorgungsgutachten in Auftrag geben, um die in die Eröffnungsbilanz

einzustellenden Verpflichtungen ermitteln zu lassen.

232. Die Überwachung dieser Posten erfolgt Angabe gemäß durch die zuständige Abteilung im

Konsistorium.

II. Einzelne Prüfgebiete

1. Kirchensteuern

233. Die Einnahmen aus Kirchensteuern und Kirchgeld (217,9 Mio. €; i. Vj. 210,1 Mio. €)

umfassen i. w. die Kirchenlohn- und Einkommensteuer (210,3 Mio. €; i. Vj. 196,9 Mio. €),

die von den Landeshauptkassen Berlin und Potsdam überwiesen werden, sowie die aus

46 Evangelische Ruhegehaltskasse AdöR 47 Vgl. Tz. 202 ff. in unserem Bericht zur Jahresrechnung 2012

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dem innerkirchlichen Clearingverfahren stammenden Vorabzahlungen der EKD

(4,8 Mio. €; i. Vj. 10,1 Mio. €).

234. Bei der Bewertung der positiven Einnahmeentwicklung (+3,75 % im Verhältnis zum

Vorjahr) ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Einnahmen von den Landeshauptkassen

bzw. aus den Vorabzahlungen noch der endgültigen Clearingabrechnung unterliegen.

Im Rahmen dieses „Zerlegungsverfahrens“ werden die tatsächlich den Kirchengemeinden

bzw. Landeskirchen zustehenden Einnahmen mit den eingegangenen Einnahmen abge-

glichen und ein Ausgleich geschaffen. Damit werden Effekte, die sich durch ein Ausei-

nanderfallen von Wohn- und Arbeitsort bzw. Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers

oder die Unterschiede zwischen den Kirchengebieten und den Grenzen der Bundesländer

ergeben, ausgeglichen.

Diese Endabrechnung findet mit einem erheblichen zeitlichen Nachlauf statt. Erst wenn

diese Abrechnung vorliegt, kann eine reale Aussage über tatsächlichen Einnahmen ge-

troffen werden.

235. In den vergangenen Abrechnungsperioden war die EKBO „Nehmerkirche“, d. h. es waren

keinen Nachzahlungen im Rahmen der endgültigen Abrechnung zu leisten. Ob es dabei

bleibt, ist angesichts der sprunghaften Entwicklung der Einnahmen bei rückläufigen (An-

zahl der Gemeindeglieder etc.) bzw. moderat steigenden Basisdaten (Gehaltssteigerun-

gen im Wirtschaftsraum Berlin/Brandenburg/schlesische Oberlausitz) jedoch fraglich48.

236. Im Berichtsjahr wurden Kirchensteuern i. H. v. 100,6 T€ erlassen. Davon betrifft der

Bereich der Kirchensteuern bei Veräußerungsgewinnen und sonstigen außerordentlichen

Einkünften ein Betrag von 59,0 T€. Diese Steuern sind im Hinblick auf die Bindungswir-

kung der Kirchenmitglieder unter Bezug auf § 12 Absatz 1 der Kirchensteuerordnung er-

lassen worden. Der Teilbetrag von 41,6 T€ bezieht sich auf die gerichtsbekannte Praxis

der sog. „DDR-Mitgliedschaftsfälle“.

2. Personalwirtschaft

237. Im Stellenplan der EKBO sind alle Mitarbeitenden enthalten, für die die EKBO als

Dienstherr haushalterisch und personalpolitisch zuständig ist und deren Personalaufwand

im Haushalt enthalten war. Der Stellenplan für den Planungszeitraum 2014/2015 stellt

sich wie folgt dar:

48 Auch aus diesem Grund wurde im Jahre 2014 Vorsorge in Form einer speziellen Rücklage getroffen.

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Kirchlicher Rechnungshof EKBO Jahresabschluss 2014 KRH 21-0000/JR2014

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Rd. 64 % der besetzten Stellen sind dabei dem Bereich Religionsunterricht (Einzelplan 0

– Allgemeine Kirchliche Dienste) zugeordnet.

Darüber hinaus sind 62 Theologinnen und Theologen der EKBO beurlaubt, freigestellt

oder im Wartestand49.

238. Aktuell haben wir stichprobenhaft einen Vergleich zwischen dem beschlossenen

Stellenplan 2016/201750 in der Funktion 7610.00 (Konsistorium) mit den Sollstellen im

Stellennachweis 2016/1751 durchgeführt. Dabei konnten wir geringe Abweichungen fest-

stellen:

239. Im zweiten Schritt wurde der o. g. Stellenplan (Soll) mit der tatsächlichen Besetzung (Ist)

verglichen.

Demnach sind 24,1 Stellen niedriger, hingegen 8,55 Stellen höher besetzt als dotiert.

Weiterhin konnte festgestellt werden, dass 18,3 Beamtenplanstellen mit Angestellten be-

setzt sind. Wohingegen ein Beamter eine Angestelltenstelle bekleidet.

240. Diese „Fehlbesetzungen“ belegen, dass die Stellenpläne aktuell nicht dem tatsächlichen

Stellenbedarf entsprechen. Aufgrund der Tatsache, dass insgesamt 32,65 Stellenanteile

nicht statusgerecht besetzt sind, davon 18 Beamtenstellen mit Angestellten und 1 Ange-

stelltenstelle mit einem Beamten, stellt sich die Frage, ob es Überlegungen zur Anpas-

sung des Stellenplanes gibt.

49 Stand Juli 2013 als Anlage 7 zum Haushaltsplan 2014/2015 50 Kirchengesetz über den Haushalt der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz für die Haushaltsjahre 2016 und 2017; KABl.12/2015 51 Stand Februar 2016 Stellennachweis für das Konsistorium 2016/2017

2014/2015 2012/2013VBE VBE VBE %

Sollstellen 963,97 978,93 -14,96 -1,5ku 0,80 0,80 0,00 0,0kw 36,20 31,23 4,97 15,9Gesamt 1.000,97 1.010,96 -9,99 -1,0

davon: NN 18,70 23,43 -4,73 -20,2Überhang 2,50 2,60 -0,10 -3,8besetzte Stellen 984,77 990,13 -5,36 -0,5

Stellenpläne der Landeskirche im Vergleich

Veränderung

Sollstellen kw-Stellen Gesamt N.N

Differenz -0,3 1,25 0,95 -3,75

Stellenplan 2016/2017 Funktion: 7610.-Konsistorium 119,85 1,75 121,6 4,25Stellennachweis Konsistorium 2016/2017 im Febr.2016 120,15 0,5 120,65 8

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241. Nach den Haushaltsgrundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist der tatsächli-

che Personalausgabenbedarf mit größtmöglicher Genauigkeit zu ermitteln, um Über- oder

Unterschreitungen zu vermeiden. Grundlage dafür bilden die Stellenpläne.

242. Durch die nicht statusgerechte Besetzung der Stellen kann es zu Mehr- oder Minderaus-

gaben bei den Personalkosten kommen. Im konkreten Falle werden Minderkosten gene-

riert, die u. a. auf die nicht statusgerechte Besetzung zurückzuführen sind.

243. „Fehlbesetzungen“ verstoßen u. E. gegen die Haushaltsvorschriften zum Einrichten und

Bewirtschaften von Stellen. Sie lassen keine zuverlässige Haushaltsplanung zu. Im Aus-

nahmefall dürfen Planstellen zwar vorübergehend auch anderweitig besetzt werden, für

eine andauernde nicht statusgemäße Besetzung liegt u. E. jedoch keine Haushaltser-

mächtigung vor. Planstellen dürfen nach unserer Auffassung nur geschaffen werden,

wenn die Planstellen auch planmäßig durch Beamte besetzt werden können.

Die Verwaltung verweist in ihrer Stellungnahme auf eine Vorlage der Kirchenleitung in der

Frühjahrssynode 201652, die Möglichkeiten für eine gewisse Flexibilisierung aufzeigt, aber

noch nicht in geltendes (Haushalts-) Recht umgewandelt wurde.

244. Auf Nachfrage in der Verwaltung ergaben sich zusammenfassend folgende Erklärungen:

• Derzeit gibt es keine Überlegungen, den Stellenplan anzupassen und die Zahl der

Kirchenbeamtenstellen zu reduzieren. Zum einen kann man Planstellen mit privat-

rechtlichen Angestellten besetzen, zum anderen möchte man für Bewerber/innen,

die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bei anderen Einrichtungen stehen, eine

Perspektive bieten.

• Letztmalig wurde eine umfassende Stellenbeschreibung im Jahr 2000 durchgeführt.

Seitdem haben sich viele Stellenanteile und Aufgaben verändert, aber parallel dazu

wurden nur wenige Stellenbeschreibungen aktualisiert. Seit 2014 soll das systema-

tisch bei neu zu besetzende Stellen erfolgen. Lt. eigener Aussage erfolgt der Pro-

zess sukzessiv.

• Des Weiteren sollen fehlende Qualifikationen und Fachkräftemangel Ursachen für

die Differenz zwischen Dotierung und Eingruppierung sein. Dabei beruft sich die

Verwaltung auf den § 12 TV-EKBO, demnach Bewerbende, mit nicht nachgewiese-

nen und in den Gruppenplänen des TV-EKBO geforderten Abschlüssen, in niedrige-

re Entgeltgruppen eingruppiert werden können.

245. Der KRH hält an seinen Empfehlungen der letzten Jahre fest und weist wiederholt darauf

hin, dass die Stellenpläne stärker an den Aufgaben zu orientieren („Outputorientierung“)

sind. Eine alleinige Fortschreibung der Pläne halten wir nicht für zielführend.

52 Drs. 10, Frühjahrssynode 2016

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In ihrer Stellungnahme weist die Verwaltung auf die praktischen Probleme einer Quantifi-

zierung hin und will sich diesem Thema wieder im Zusammenhang mit der Formulierung

von Zielen im aufgabenorientierten Haushaltsbuch widmen.

246. Weiterhin regen wir an, die Vorschriften so zu ändern, dass eine einfachere und

kompensationsfreie Umwandlung von Planstellen für Beamte in Stellen für Angestellte

sowie eine entsprechende Rückumwandlung ermöglicht wird, um unterwertige Besetzun-

gen und Fehlbesetzungen vermeiden zu können.

247. Ferner befürworten wir eine zeitnahe und fortschreitende Aktualisierung der Stellenbe-

schreibungen.

248. Zur Entwicklung der Personalkosten im Berichtsjahr verweisen wir auf die Tz. 277.

3. Vorarbeiten für die Eröffnungsbilanz und Anwendu ng der EBBVO

249. Hintergrund für die frühzeitige Prüfung des KRH in diesem Bereich ist zum einen die

Beurteilung des Verfahrens der ordnungsgemäßen und rechtskonformen Erfassung und

Bewertung bei der Landeskirche. Zum anderen soll es möglich sein, Rückschlüsse auf die

Erstellung und Bewertung in den Eröffnungsbilanzen der anderen Rechtsträger zu ziehen.

250. Seitens der Landeskirche werden zwei Erfassungs- und Bewertungstabellen für das

immobile Sachanlagevermöge zur Verfügung gestellt. Die Erfasser werden geschult und

erhalten nach der Teilnahme an der Schulung die entsprechenden Excel-Dateien.

Die Tabelle für die Gebäudeerfassung ist sehr umfangreich. Klassifiziert sind insgesamt

dreizehn verschiedene Gebäudearten, sodass der größte Teil der vorhandenen Gebäu-

destruktur erfasst werden kann. Sofern es Immobilien gibt, die nicht in das Raster fallen,

werden entsprechende Einzelfallbewertungen seitens des Konsistoriums vorgenommen.

Weiterhin gibt es eine Tabelle für die Erfassung und Bewertung der Grundstücke. Eine

Bewertung mithilfe des Programms „Archikart“ konnte nicht realisiert werden, sodass die

Tabelle händisch gefüllt werden muss.

Um valide Werte zu erhalten, sind in den Tabellen Abfragen enthalten, die die Angaben

der Erfasser plausibilisieren sollen.

251. Bei beiden Tabellen ist anzumerken, dass, im Gegensatz zu den Tabellen für das mobile

Sachanlagevermögen, im Tabellenkopf kein Feld zur Eingabe des Rechtsträgers hinter-

legt ist. Vor allem bei größeren Verwaltungseinheiten besteht die Gefahr, dass die Identi-

fikation schwer gelingen wird.

In ihrer Stellungnahme weist die Verwaltung darauf hin, dass entsprechende organisatori-

sche Vorkehrungen getroffen bzw. Anweisungen gegeben wurden, um die Verwechselung

zu vermeiden.

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Weiterhin muss in den Schulungen kommuniziert werden, dass die Erfassungs- und Be-

wertungsbögen mit Datum und Unterschrift des Erfassers versehen werden sollen. Eine

entsprechende Eingabe ist jedoch nicht vorgesehen, anders beim mobilen SAV.

252. Die Ergebnisse der Tabellen können mithilfe einer Schnittstelle in KFM eingespielt

werden. Das Verfahren wurde bislang noch nicht durchgeführt.

4. Friedhof Stahnsdorf

a) Allgemeines

253. Der Südwestkirchhof Stahnsdorf (SWK) ist einer von drei landeskirchlichen Friedhöfen.

Verantwortlich für die Aufsicht ist das Referat 6.2 des Konsistoriums.

b) Haushalts- und Kassenwesen

254. Zur Verwaltung der Geschäftsvorfälle nutzt der SWK das Friedhofsverwaltungsprogram

„Hades“ (org-team Lagemann). Dieses Programm weist keine Schnittstelle mit KFM auf.

Zur Erleichterung der Arbeit, zur Vermeidung von Fehlerquellen und zur vollständigen

Abbildung von Forderungen (sowie Verbindlichkeiten) sollte die Schaffung einer Schnitt-

stelle zur Hauptbuchhaltung eine hohe Priorität haben.

Nach Darstellung der Verwaltung soll die Klärung der „Schnittstellenproblematik“ in drei

bis sechs Monaten erfolgen.

255. Das Referat 6.2 führt monatlich eine Abrechnung der baren und unbaren Mittel durch. Die

Abrechnungsunterlagen werden von den Mitarbeitenden des SWK händisch mithilfe von

Excel vorbereitet.

Für die Abwicklung der Barausgaben empfehlen wir – trotz geringer Buchungsvorfälle –

die Verwendung des KFM-Barkassenmoduls. Durch die Vermeidung des Medienbruchs

können potenzielle Fehlerquellen verringert werden.

Die Verwaltung hält die Umstellung für nicht vordringlich und will derzeit bei dem gewähl-

ten Verfahren bleiben.

c) Friedhofsgebühren

256. Die Friedhofsgebührenordnung, die im Prüfungszeitraum aktuell war, galt vom 1. Januar

2002 bis 31. Dezember 2015. Gemäß § 36 Absatz 5 Friedhofsgesetz ist die Höhe der

Friedhofsgebühren spätestens alle drei Jahre zu überprüfen und entsprechend anzupas-

sen.

Eine neue Gebührenordnung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt worden.

Hier ist zukünftig auf eine regelkonforme Verfahrensweise zu achten.

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d) Mahnwesen

257. Das Mahnwesen wird von den Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung gewährleistet. Erst

bei erfolgloser Vollstreckung der Gebühren wird Referat 6.2 hinzugezogen. Die Mitarbei-

tenden kontrollieren regelmäßig die offenen Posten. Aufgrund der eingeschränkten Nut-

zung von Hades (fehlende Schnittstelle zu KFM) kann keine aussagekräftige OP-Liste

erstellt werden. Es wird noch nicht ausreichend mit den Mahnstufen gearbeitet, als auch

die OP-Liste ausreichend gepflegt. So wurden bei einer Stichprobe bereits niedergeschla-

gene Forderungen gefunden.

e) Vergabe

258. Für die Energielieferungen und für die Pflanzenbeschaffung wurden in der Vergangenheit

keine gesonderten Vergabeverhandlungen geführt. Der Einkauf erfolgt bei den bewährten

Dienstleistern und Händlern. Hervorzuheben ist die Energiebeschaffung, die Verträge für

die Stromversorgung wurden seit mehr als 25 Jahren nicht angepasst.

Die Verwaltung hat hier eine Prüfung zugesagt.

Für die Reinigung der Objekte wurde in der Vergangenheit eine Ausschreibung durchge-

führt, danach erhielt das bewährte Dienstleistungsunternehmen weitere Aufträge.

Insgesamt ist die ungenügende Einhaltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leis-

tungen (VOL) zu bemängeln.

In ihrer Stellungnahme räumt die Verwaltung ein, dass in Einzelfällen die Wertgrenzen für

die beschränkte Ausschreibung überschritten wurden.

f) Legate

259. Der Bestand der Grabpflegeverträge wird im SB 91 6420.00 gebucht. In dieser Haus-

haltsstelle befinden sich auch die Bestände der Grabpflegeverträge für die beiden ande-

ren landeskirchlichen Friedhöfe, Ostkirchhof Ahrensfelde und der geschlossene Friedhof

Johannes Heiland sowie Grabpflegevorauszahlungen, die durch die Finanzabtei-

lung/Referat Vermögen verwaltet werden.

Der Nachweis der Verpflichtungen aus den Dauergrabpflegeverträgen sollte innerhalb des

Vermögenssachbuchs so erfolgen, dass jederzeit eine Kontrolle des Buchbestandes mit

dem in den Friedhofsakten und in den Akten der Vermögensverwaltung nachgewiesenen

Bestand möglich ist.

5. BBZ Beihilfe- und Beratungszentrum GmbH

260. Seit 2014 werden die Beihilfefälle der EKBO einer zyklischen externen Kontrolle

unterzogen. Die Verwaltung hat eine Vereinbarung mit dem Rechnungsprüfungsamt der

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Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf der Ev. Kirche im Rheinland geschlossen. Danach

überprüft das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen seiner planmäßigen Prüfungen stich-

probenartig auch die durch die BBZ abgewickelten Beihilfefälle der EKBO. Die Prüfungen

finden in einem Abstand von ca. drei Monaten statt und umfassen die Kontrolle verschie-

dener, wechselnder Leistungsarten.

261. Die Verwaltung führt keine eigenen Prüfungen der Beihilfeabrechnungen durch.

262. Im Vorfeld der Vereinbarung waren wir in die Konzeptionierung der Prüfung einbezogen

und haben Hinweise hinsichtlich einer umfassenden, risikoorientierten Prüfung abgeben

können, so dass wir eigene Prüfungshandlungen minimieren konnten.

263. Wir haben in die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes Einsicht nehmen können. Die

Auswahl der geprüften Leistungsarten und die gezogenen Stichproben erschienen uns

plausibel. Das Rechnungsprüfungsamt stellt fest, dass es keine Prüfungsbeanstandungen

gegeben hat.

264. In weiteren Gesprächen mit dem Rechnungsprüfungsamt haben wir Fragen zum Prozess

der Beihilfeabrechnung und zur eingesetzten Software klären können. Danach wird dem

System der Qualitätssicherung durch eine intensive Schulung der Mitarbeitenden der BBZ

und der internen Kontrolle deren Arbeitsergebnissen Rechnung getragen. Angabe gemäß

verfügt die von der BBZ eingesetzte Software über das Zertifikat eines externen Prüfers.

III. Wahrnehmung der Finanzaufsicht

265. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung von Kirchenkreisen waren auch finanzaufsichtli-

che Aspekte prüfungsrelevant. Dies gilt z.B. für die erforderliche kirchenaufsichtliche Ge-

nehmigung des Konsistoriums von zwingend durch die Kirchenkreise aufzustellenden

Finanzsatzungen für die Finanzverteilung innerhalb der Kirchenkreise.

266. Bei den Prüfungen der Kirchenkreise haben wir wiederholt festgestellt, dass Finanzsat-

zungen nicht vorhanden, nicht genehmigt oder nicht mehr aktuell waren. Wir haben dies

zum Anlass genommen, bei der Finanzaufsicht im Konsistorium das Verfahren grundsätz-

lich zu hinterfragen.

267. Im Ergebnis unserer Verfahrensprüfung war festzustellen, dass das Konsistorium

finanzaufsichtliche Tätigkeiten in Bezug auf die Finanzsatzungen insbesondere dann auf-

nimmt, wenn die Kirchenkreise von sich aus z. B. mit Satzungsentwürfen an das Konsisto-

rium herantreten. In diesen Fällen, wie auch bei Kenntnisnahme von ungenehmigten aber

schon beschlossenen Satzungen, bleibt die Finanzaufsicht mit dem Ziel der Vorlage einer

genehmigungsfähigen Satzung tätig.

268. Es ist jedoch kein ausreichend systematisches und proaktives Agieren der Finanzaufsicht

im Konsistorium in Bezug auf die kreiskirchlichen Finanzsatzungen erkennbar. Aus unse-

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rer Sicht sollte die Finanzaufsicht unter Beachtung einer fortlaufend geführten aktuellen

Dokumentation der Finanzsatzungen (die vorgelegten Unterlagen waren nicht durchgän-

gig vollständig und aktuell) selbst auf säumige Kirchenkreise zugehen als auch auf die

Vorlage von Entwürfen und deren Verabschiedung hinwirken. Nur so kann offensichtlich

die notwendige flächendeckende Verabschiedung genehmigungsfähiger Finanzsatzungen

vorangebracht und die Rechtskonformität in der EKBO gewahrt werden.

Die Verwaltung teilt in ihrer Stellungnahme unsere Feststellung nicht. Nach ihrer Ansicht

sind hier die Verwaltungsämter in der Berichtspflicht, wenn sie von einer rechtswidrigen

Finanzverteilung erfahren. Darüber hinaus weist sie auf § 16 Absatz 2 Finanzverordnung

hin, nach dem es eine unbefristete Übergangsregelung für Kirchenkreise gibt, die über

Satzungen verfügen, die nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen. Die Verwaltung

sieht hier keine Überwachungs- bzw. Rechtslücke, so dass ein proaktives Handeln der

Landeskirche nicht angezeigt erscheint.

IV. Nachschauprüfung

269. Im Rahmen unserer Prüfung der Jahresrechnung 2013 hatten wir unsere Feststellungen

der vergangenen Jahre, die nach unserer Auffassung nicht erledigt waren, zusammenge-

fasst und die Verwaltung gebeten, uns über die Sachstände zu informieren.

270. Mit dieser Aufstellung kamen wir auch dem wiederholten Wunsch der Synode nach, noch

nicht abschließend geklärte Sachverhalte wieder aufzugreifen und darüber ggf. zu berich-

ten.

271. Die Verwaltung hat uns zwischenzeitlich über die Sachverhalte informiert. In die

Bewertung und weitere Verfolgung der Sachverhalte ist auch der Ständige Rechnungs-

prüfungsausschuss eingebunden.

V. Analyse der wirtschaftlichen Situation

1. Überblick

272. Zur Analyse der wirtschaftlichen Situation haben wir die Posten nach Einnahme- und

Ausgabearten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Analyse beschränkt.

Diese ist nicht auf eine vollumfängliche Beurteilung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtet.

Zudem ist die Aussagekraft der Daten (z. B. wegen des Stichtagsbezugs) begrenzt.

273. In der folgenden Übersicht sind die Posten der Jahresrechnung 2014 zusammengefasst

und den entsprechenden Posten der Jahresrechnung 2013 gegenübergestellt.

Zur Analyse der im Vermögensnachweis dargestellten Bestände verweisen wir auf den

Berichtsabschnitt D.I.5.

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Soll Soll Soll Soll AJ ./ VJ ProzentT€ % T€ % T€ %

Kirchensteuern und Kirchgeld 01 217.981,50 54,33 210.096,39 48,40 7.885,11 3,75Finanzausgleichsleistungen 02 27.152,96 6,77 22.618,93 5,21 4.534,03 20,05Allgemeine Zuweisungen und Umlagen a. d. kirchl. Bereich 03 1.044,01 0,26 876,51 0,20 167,50 19,11Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen a.d. kirchl. Bereich 04 893,78 0,22 2.345,27 0,54 -1.451,49 -61,89Zuschüsse von Dritten 05 55.093,45 13,73 53.247,82 12,27 1.845,63 3,47Laufende Einnahmen aus Finanzvermögen 11 17.178,51 4,28 15.497,65 3,57 1.680,86 10,85Einnahmen aus Grundvermögen und Rechten 12 2.932,23 0,73 1.993,69 0,46 938,54 47,08Nutzungsgebühren und -entgelte 14 2.606,19 0,65 2.643,70 0,61 -37,51 -1,42Weitere u. nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 17 16.428,58 4,09 17.767,10 4,09 -1.338,52 -7,53Ersatz von Sach- und Personalausgaben 19 26.778,40 6,67 24.128,42 5,56 2.649,97 10,98Amtliche Kollekten 21 915,43 0,23 713,18 0,16 202,25 28,36Spenden 22 126,57 0,03 333,82 0,08 -207,25 -62,08Bußgelder 23 0,00 0,00 0,50 0,00 -0,50 -100,00Erlöse Veränd. Finanzvermög., Veräuß. u. Ablösung v. Rechten 34 1,20 0,00 69,72 0,02 -68,53 -98,28Kollekten, Spenden für Investitionen 35 26,00 0,01 20,11 0,00 5,89 29,27Zuschüsse von Dritten für Investitionen 37 972,60 0,24 972,60 0,22 0,00 0,00

Summe gewöhnliche Einnahmen 370.134,16 92,26 353.325,43 81,40 16.808,73 4,76

GRP 29 ohne 2980 u. 2990 29 212,89 0,05 449,22 0,10 -236,34 -52,61Entnahmen 31 25.689,58 6,40 75.877,55 17,48 -50.187,97 -66,14Darlehensrückflüsse 32 723,70 0,18 787,28 0,18 -63,58 -8,08Schuldenaufnahme 38 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ---

Summe außergewöhnliche Einnahmen 26.626,17 6,64 77.114,05 17,77 -50.487,88 -65,47

GRP 2980 SAS 2980 224,86 0,06 148,09 0,03 76,77 51,84GRP 2980 ohne SAS 2980 4.156,45 1,04 3.455,13 0,80 701,33 20,30Fehlbeträge Selbstabschließer 2990 53,15 0,01 0,00 0,00 53,15 VJ = 0Abschlussbuchungen (ohne Selbstabschließer) 2990 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ---

Summe autom. JA Buchungen 4.434,46 1,11 3.603,22 0,83 831,25 23,07

Gesamteinnahmen 401.194,79 100,00 434.042,70 100,00 -32.847,91 -7,57

Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige (DAE) 41 8,54 0,00 8,27 0,00 0,27 3,26Bezüge 42 57.189,62 14,25 56.257,41 12,96 932,21 1,66Versorgungssicherung 43 25.382,46 6,33 91.190,68 21,01 -65.808,22 -72,17Versorgungsbezüge und dergl. 44 50.122,53 12,49 49.447,33 11,39 675,20 1,37Kosten für Vertretungen und Aushilfen 45 115,86 0,03 130,70 0,03 -14,84 -11,36Beihilfen, Unterstützungen 46 8.663,11 2,16 7.888,75 1,82 774,36 9,82Gesetzliche Unfallversicherung 47 11,62 0,00 7,64 0,00 3,98 52,13Personalbezogene Sachausgaben 49 252,61 0,06 250,15 0,06 2,46 0,98Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen 51 782,59 0,20 463,27 0,11 319,32 68,93Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen 52 4.784,62 1,19 4.769,37 1,10 15,25 0,32Mieten, Pachten und Leasing 53 352,41 0,09 302,99 0,07 49,43 16,31Haltung von Fahrzeugen 54 211,06 0,05 218,43 0,05 -7,36 -3,37Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenstände, sonst. Gebrauchsgegenstände bis 150 € netto55 88,23 0,02 87,11 0,02 1,11 1,28Archive, Bibliothek, Kunst- u. wiss. Sammlungen 56 226,07 0,06 167,88 0,04 58,19 34,66Informations- und Kommunikationstechnik bis 150 € 57 20,13 0,01 42,82 0,01 -22,69 -53,00Reise- und Fahrtkosten 61 281,78 0,07 292,20 0,07 -10,42 -3,57Telekommunikation 62 90,72 0,02 95,53 0,02 -4,81 -5,04Geschäftsaufwand 63 808,40 0,20 745,54 0,17 62,86 8,43Veranstaltungen sowie Aus-, Fort- u. Weiterbildung 64 2.230,71 0,56 1.915,60 0,44 315,12 16,45Lehr- und Lernmittel 65 96,65 0,02 98,03 0,02 -1,37 -1,40Verbrauchsmittel 66 248,45 0,06 261,72 0,06 -13,27 -5,07Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 67 3.106,57 0,77 4.045,82 0,93 -939,24 -23,22Ersatz von Sach- und Personalausgaben 69 6.285,69 1,57 5.180,65 1,19 1.105,04 21,33Kirchensteuern 71 5.853,86 1,46 1.829,56 0,42 4.024,30 >100Allgemeine Zuweisung und Umlagen im kirchlichen Bereich 73 125.265,81 31,22 121.728,27 28,05 3.537,53 2,91Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen im kirchl. Bereich 74 18.518,44 4,62 16.459,77 3,79 2.058,67 12,51Zuschüsse an Dritte 75 2.680,67 0,67 2.499,11 0,58 181,56 7,27Zuwendungen an natürliche Personen 79 173,60 0,04 173,04 0,04 0,55 0,32Verstärkungsmittel / Deckungsreserve 86 57,28 0,01 -227,21 -0,05 284,49 >100Zinsausgaben 88 1.416,79 0,35 717,09 0,17 699,70 97,58Erwerb von Sachen u. Wertpapieren, Ablösung von Lasten, Finanzanlagen 94 463,82 0,12 2.617,15 0,60 -2.153,33 -82,28Baumaßnahmen 95 1.343,16 0,33 1.387,90 0,32 -44,74 -3,22

Summe gewöhnliche Ausgaben 317.133,87 79,05 371.052,55 85,49 -53.918,68 -14,53

GRP 89 ohne 8980 u. 8990 89 127,18 0,03 7,34 0,00 119,84 >100Zuführungen 91 76.742,50 19,13 59.113,47 13,62 17.629,03 29,82Darlehensgewährungen 92 2.288,58 0,57 40,00 0,01 2.248,58 >100Tilgung 98 53,31 0,01 13,24 0,00 40,08 >100Vermögenswirksamer Jahresabschluss 99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ---

Summe außergewöhnliche Ausgaben 79.211,57 19,74 59.174,05 13,63 20.037,53 33,86

GRP 8980 SAS 8980 224,86 0,06 148,09 0,03 76,77 51,84GRP 8980 ohne SAS 8980 4.156,45 1,04 3.455,13 0,80 701,33 20,30Vorträge Selbstabschließer 8990 169,64 0,04 147,95 0,03 21,69 14,66Abschlussbuchungen (ohne Selbstabschließer) 8990 298,40 0,07 64,93 0,01 233,47 >100

Summe autom. JA Buchungen 4.849,35 1,21 3.816,10 0,88 1.033,25 27,08

Gesamtausgaben 401.194,79 100,00 434.042,70 100,00 -32.847,91 -7,57

Saldo gewöhnliche Einnahmen / Ausgaben (Ergebnis 1) 53.000,29 -17.727,12

Saldo außergewöhnliche Einnahmen / Ausgaben (Ergebn is 2) -52.585,40 17.940,01

Saldo Gesamteinnahmen ./. Gesamtausgaben (Ergebnis 3) 0,00 0,00

rechnungsm./kassenm. Ergebnis (ohne autom. Abschlus sbuchung) 414,89 212,89

zum Vorjahr2014 2013 Veränderung

Bezeichnung EKBOAnteil

GRPAnteil

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2. Erläuterung und Bewertung

274. In der vorstehenden Tabelle werden die verschiedenen Einnahme- und Ausgabe-arten

(Gruppierungen) gegenübergestellt. Beim „Saldo gewöhnliche Einnahmen/Ausgaben“

bleiben sämtliche Vorträge aus vorangehenden Rechnungsjahren, aus dem laufenden an

das folgende Rechnungsjahr sowie Rücklagenbewegungen und Darlehensvorgänge un-

berücksichtigt. Es handelt sich somit um eine Gegenüberstellung der „operativen“ Ein-

nahmen und Ausgaben, die der Rechnungsperiode 2014 zugeordnet werden können.

275. Nach dieser Betrachtungsweise ergibt sich für 2014 ein Einnahmeüberschuss von

53,0 Mio. € (i. Vj. 17,7 Mio. €).

Im Vergleich zum Vorjahr sind, bei nur leicht gestiegenen Einnahmen, die Ausgaben um

54 Mio. € stark zurückgegangen. Diese starke Veränderung bei den Ausgaben beruht im

Wesentlichen auf der Erhöhung bzw. Ausweitung der Versorgungssicherung im Vorjahr.

276. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Steuererträge um weitere 7,9 Mio. € (3,6 %)

erhöht. Die Kirchensteuerquote (Kirchensteuereinnahmen zu Gesamteinnahmen) beträgt

54,3 % (i. Vj. 48,4 %). Die laufenden Einnahmen aus Kapitalvermögen und Beteiligungen

betragen 17,2 Mio. € und sind gegenüber dem Vorjahr (15,5 Mio. €) wieder leicht gestie-

gen.

277. Die Personalausgaben sind um 1,7 % auf 57,2 Mio. € und die Ausgaben für Versorgungs-

bezüge um 1,4 % auf 50,1 Mio. € gestiegen. Die Ausgaben an Versorgungseinrichtungen

zur Absicherung der Versorgunglasten sind im Vergleich zum Vorjahr erheblich um

65,8 Mio. € auf 25,4 Mio. € gesunken. Im Vorjahr war ein erheblicher Betrag zur Erweite-

rung der Rückdeckung geleistet worden. Dieser Effekt ergab sich im laufenden Jahr nicht.

278. Die Aufwendungen für Beihilfen sind mit 8,7 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr (7,9 Mio. €)

leicht gestiegen. Die Personalkostenquote (Personalausgaben zu Gesamtausgaben) liegt

bei 35,3 % (i. Vj. 47,2 %). Der Anteil der Personalausgaben an den Kirchensteuereinnah-

men beträgt 64,9 % (2013: 97,5 %, 2012: 68,5 %; 2011: 72,8 %) und ist damit im Bereich

der Zahlen aus 2012. In 2013 war die Quote deutlich höher, da dort eine erhebliche Aus-

weitung der Versorgungslastensicherung erfolgte.

279. Die Verwaltungskostenquote (Ausgaben des Einzelplans 7 zu den Gesamtausgaben) ist

mit 5,6 % (2013: 5,3 %; 2012: 5,7 %; 2011: 6,7 %) im Mittel der Vorjahre.

280. Die Zuweisungen an kirchliche Körperschaften aus Kirchensteuermitteln (Gruppierung 73)

sind um rd. 10,6 Mio. € auf 121,7 Mio. € angestiegen. Die zweckgebundenen Zuweisun-

gen im kirchlichen Bereich (Gruppierung 74) sind dagegen um 10,9 Mio. € auf 16,5 Mio. €,

im Vergleich zum Vorjahr, erheblich zurückgegangen.

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281. Der Saldo aus Zuführungen (Gruppierung 91) und Entnahmen (Gruppierung 31) von

+51 Mio. € liegt wieder im Bereich der Zahlen aus 2012 (2013: -16,8 Mio. €;

2012: 55,7 Mio. €; 2011: +31,5 Mio. €; 2010: +55,6 Mio. €; 2009: +3,6 Mio. €;

2008: +44,7 Mio. €; 2007: +26,4 Mio. €). Die starke Abweichung im Vorjahr ist auf die

Entnahme zur Erhöhung der Versorgungssicherung zurückzuführen.

282. Bei den Rücklagen (Gruppierung 311, 911) ergaben sich über dem Plan liegende

Entnahmen von 12,4 Mio. € (Plan 8,9 Mio. €). Die Zuführungen mit 49,0 Mio. € hingegen

überschritten die Planung (13,7 Mio. €) um mehr als das Dreieinhalbfache.

283. Den Rückstellungen (Gruppierung 313, 913) sind unplanmäßig 13,6 Mio. € entnommen

und 27,7 Mio. € (Plan 13,8 Mio. €) zugeführt worden.

284. In Anlage 7 sind die Funktionen der Einzelpläne 1–8 aufgelistet, deren tatsächliche

Ergebnissalden – nach ggf. vorgenommenen Vorträgen und evtl. Ausgleichsmaßnahmen

im Zusammenhang mit den Rücklagen – erhebliche Abweichungen (>10 T€) von den ge-

planten Ergebnissalden ausweisen („große Abweichungen“ ).

285. Die Abweichung von rd. -302 T€ in der Funktion 7670 (Kirchliche Verwaltungsämter) ist

auf die anteilige Weiterleitung der für die KVÄ bestimmten Finanzanteile zurückzuführen.

Diese fielen auf Grund der gestiegenen Kirchensteuereinnahmen höher aus und wurden

im Saldo nicht durch höhere Einnahmen ausgeglichen, da die Einnahmen in einer ande-

ren Haushaltsstelle verbucht werden.

Die Verwaltung will aus grundsätzlichen Erwägungen und aus statistischen Gründen eine

Buchung im Rahmen des Einzelplans 7 beibehalten, wie sie bereits zum Vorbericht in

ihrer Stellungnahme mitteilte.

Wir halten eine Verbuchung bei Einzelplan 9 mit ähnlichen Argumenten weiterhin für die

korrekte Kontierung, da die Weiterleitung der Finanzanteile an die KVÄ keine Verwal-

tungsausgaben bei der Landeskirche darstellen. Bei Bildung von Kennzahlen bzw. konso-

lidierten Darstellungen für die Landeskirche liefern diese ein Bild, welches nicht den tat-

sächlichen Verhältnissen entspricht.

286. Bei der Gliederung 7610.00 (Konsistorium) ist der Ergebnissaldo um 197 T€ unterschrit-

ten worden. Wesentlich beeinflusst ist dies durch geringere Ausgaben für innere Verrech-

nung (-84 T€), für die Gehaltsabrechnung (-46 T€) sowie für Erwerb von beweglichen Sa-

chen (-23 T€) und Fahrzeugen (-25 T€). Die mit rund 558 T€ nicht verausgabten Perso-

nalmittel sind im Umfang von 522 T€ der Personalkostenrücklage zugeführt worden und

insoweit ohne Einfluss für das Ergebnis der Gliederung. Der Budgetrücklage sind 55 T€

zugeführt worden.

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287. Die Unterschreitung des Budgets von rund 175 T€ bei den Dienstleistungen für Kirchen-

gemeinden (GL 7630.00) ist wesentlich durch geringere Ausgaben für die zentrale Ge-

haltsabrechnung bei der ECKD (55 T€) und nicht verwendete Mittel für Personal- und

Sachkosten bei Dritten über 100 T€. beeinflusst. Darüber hinaus sind insgesamt Haus-

haltsausgabereste über 44 T€ gebildet worden.

288. In Anlage 8 haben wir Funktionen der Einzelpläne 1–8 zusammengestellt, bei denen die

Einnahmen und/oder die Ausgaben wesentlich (> 100 T€) von den Haushaltsansätzen

abweichen.

Die in dieser Liste aufgeführten Funktionen haben i. d. R. Mehrausgaben durch Mehrein-

nahmen bzw. Mindereinnahmen durch Minderausgaben ausgeglichen.

289. Besonders auffällig waren die nachstehenden Funktionen, bei denen sich Plan-Soll-

Abweichungen von über 150 T€ ergaben:

• 2210 – Kindertagesstätten

Die Abweichung von 2,2 Mio. € zwischen Plan- und Soll-Einnahmen/Ausgaben ist

auf die Umwidmung von Mittel für kirchliche Standorte in Neubaugebieten in Mittel

für die Budgetrücklage zurückzuführen.53

• 7620.01 – Datenverarbeitung – Meldewesen

Die Abweichung von rund 2 Mio. € sowohl bei den Einnahmen als auch bei den

Ausgaben ist darauf zurückzuführen, dass Mittel und die dafür vorgesehene Rück-

lagenentnahme nicht benötigt wurden.

• 8310 – Sondervermögen

Die Abweichung von und 2,1 Mio. € zwischen Planung und Ergebnis ist wesentlich

auf die außerplanmäßige Vergabe von Darlehen an Kirchengemeinden zurückzu-

führen.

• 8350.00 – Zinssammelkonto

Die tatsächlich erwirtschafteten Erträge übersteigen – wie im Vorjahr – die Planun-

gen um das Doppelte und sind im Vergleich zu den Soll-Erträgen des Vorjahres um

weitere 1,7 Mio. € (rund 10 %) gestiegen.

In Anbetracht der aktuellen Marktsituation ist grundsätzlich gegen eine vorsichtige,

konservative Planung der Einnahmen nichts einzuwenden. Soweit die tatsächlichen

erwirtschafteten Einnahmen die Planung um das Doppelte übertreffen, ohne dass

53 Beschluss des StHA vom 16.01.2014

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dies auf Einmal- oder Sondereffekte zurückzuführen ist, lässt Mängel an der Pla-

nungsgüte erkennen und eröffnet in der Ausführung des Haushaltes Spielräume.

3. Weitere finanzielle Risiken

290. Neben den in der Liste „Finanzielle Übersicht über die laufenden Projekte in der

Landeskirche“ enthaltenen Belastungen künftiger Haushaltsjahre (vgl. Tz. 55) könnten

sich weitere finanzielle Risiken ergeben.

291. Im Rahmen der Finanzierung des Bauvorhabens „Evangelisches Zentrum“ bestand ein

Darlehen, das in 2011 abgewickelt wurde. Teil dieser Abwicklung war der Verkauf des

Grundstücks Bachstraße. Der Käuferin (Hilfswerksiedlung GmbH) wurde bis zum

31. Dezember 2015 ein Rücktrittsrecht eingeräumt, wenn bestimmte planungsrechtliche

Voraussetzungen (Bruttogeschossfläche) nicht realisiert werden können. Nach unseren

Erkenntnissen hat die Käuferin nicht von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht.

292. Die finanziellen Risiken aus den Versorgungszusagen sind zurzeit noch nicht bewertet.

Solange entsprechende versicherungsmathematische Gutachten nicht vorliegen, kann die

Höhe einer eventuell bestehenden Deckungslücke und das sich daraus ergebende finan-

zielle Risiko für die Zukunft nicht beziffert werden.

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E. Hinweise zur Entlastung

293. Wir können gemäß § 85 Absatz 2 HKVG nicht bestätigen, dass keine wesentlichen

Beanstandungen vorliegen bzw. die Beanstandungen abschließend ausgeräumt sind.

294. Wir empfehlen der Landessynode, aufgrund unseres Berichtes und der niedergelegten

Beanstandungen über die Entlastung der Wirtschafterin kraft Amtes zu entscheiden.

Berlin, 9. Mai 2016

Kirchlicher Rechnungshof

Lachenmann

Eitel

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Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen /

Handlungsfeldern (Haushaltsplan / Nachtragshaushaltsplan 2014)

Anlage 2 Ergebnisdarstellung der einzelnen Baukassen im Sachbuch 02

Anlage 3 Ergebnisdarstellung weiterer Rechtsträger in der Kassengemeinschaft

Anlage 4 Verwahr- und Vorschussrechnung (Sachbuch 51)

Anlage 5 unabgewickelte Vorschüsse und Verwahrungen

Anlage 6 Bilanzielle Darstellung der Vermögensposten

Anlage 7 Gliederungen der Einzelpläne 1 bis 8 mit Abweichungen zwischen Plan-

Saldo und Ist-Saldo von wenigstens 10 T€

Anlage 8 Gliederungen der Einzelpläne 1 bis 8 mit Abweichungen mit Plan- Ist-

Abweichungen bei den Einnahmen oder Ausgaben von wenigstens 100 T€

Anlage 9 Beteiligungsübersicht (schematisiert)

Anlage 10 Budgets im landeskirchlichen Haushalt für die Haushaltsjahre 2014/2015

Anlage 11 Erläuterung zur Übersicht der Prüfungsfeststellungen

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Kirchlicher R

echnungshof

EK

BO

Jahresabschluss 2014

K

RH

21-0000/JR2014

Anlage 1

Haushaltsplan* und Jahresrechnung gegliedert nach E inzelplänen(* ggf. in Fassung des Nachtragshaushaltsplan)

aktuelles JahrEinzel-

planSaldo Saldo

€ % € % € € % € % €

Allg. Kirchl. Dienste 0 37.588.880,00 10,6 48.525.760,00 13,7 -10.936.880,00 38.107.754,17 9,5 49.021.018,33 12,2 -10.913.264,16

Bes. Kirchl. Dienste 1 1.322.960,00 0,4 3.649.860,00 1,0 -2.326.900,00 1.465.809,40 0,4 3.776.381,11 0,9 -2.310.571,71

Kirchl. Sozialarbeit 2 1.409.070,00 0,4 3.688.380,00 1,0 -2.279.310,00 3.704.700,38 0,9 5.996.295,38 1,5 -2.291.595,00

Gesamtkirchl. Aufgabe 3 111.500,00 0,0 3.681.270,00 1,0 -3.569.770,00 68.061,05 0,0 3.637.830,05 0,9 -3.569.769,00

Öffentlichkeitsarbeit 4 43.900,00 0,0 1.235.140,00 0,3 -1.191.240,00 47.917,72 0,0 1.239.703,24 0,3 -1.191.785,52

Bildung, Wissenschaft 5 3.709.920,00 1,0 6.617.390,00 1,9 -2.907.470,00 4.144.483,36 1,0 7.051.344,48 1,8 -2.906.861,12

Recht, Leitung, Verwaltung 7 2.585.000,00 0,7 24.073.100,00 6,8 -21.488.100,00 1.248.233,66 0,3 22.573.836,52 5,6 -21.325.602,86

allg. Finanzvermögen 8 10.941.260,00 3,1 11.934.620,00 3,4 -993.360,00 24.133.413,93 6,0 25.126.773,93 6,3 -993.360,00

allg. Finanzwirtschaft 9 296.141.890,00 83,7 250.448.860,00 70,8 45.693.030,00 328.274.417,76 81,8 282.771.608,39 70,5 45.502.809,37

Gesamt 353.854.380,00 100,0 353.854.380,00 100,0 0,00 401.194.791,43 100,0 401.194.791,43 100,0 0,00

VorjahrEinzel-

planSaldo Saldo

€ % € % € € % € % €

Allg. Kirchl. Dienste 0 37.075.450,00 9,1 47.511.060,00 11,6 -10.435.610,00 37.850.348,20 8,7 48.275.709,64 11,1 -10.425.361,44

Bes. Kirchl. Dienste 1 788.590,00 0,2 3.795.900,00 0,9 -3.007.310,00 1.582.943,79 0,4 4.586.702,96 1,1 -3.003.759,17

Kirchl. Sozialarbeit 2 2.093.720,00 0,5 4.198.070,00 1,0 -2.104.350,00 1.677.916,36 0,4 3.782.266,36 0,9 -2.104.350,00

Gesamtkirchl. Aufgabe 3 77.000,00 0,0 3.617.060,00 0,9 -3.540.060,00 80.309,00 0,0 3.620.370,00 0,8 -3.540.061,00

Öffentlichkeitsarbeit 4 74.000,00 0,0 982.710,00 0,2 -908.710,00 72.887,08 0,0 982.368,36 0,2 -909.481,28

Bildung, Wissenschaft 5 3.352.840,00 0,8 5.992.470,00 1,5 -2.639.630,00 3.787.818,57 0,9 6.439.744,60 1,5 -2.651.926,03

Recht, Leitung, Verwaltung 7 2.410.140,00 0,6 22.385.160,00 5,5 -19.975.020,00 2.733.015,03 0,6 23.030.586,45 5,3 -20.297.571,42

allg. Finanzvermögen 8 12.871.640,00 3,1 13.442.030,00 3,3 -570.390,00 21.858.593,89 5,0 22.433.956,85 5,2 -575.362,96

allg. Finanzwirtschaft 9 350.404.710,00 85,6 307.223.630,00 75,1 43.181.080,00 364.398.865,62 84,0 320.890.992,32 73,9 43.507.873,30

Gesamt 409.148.090,00 100,0 409.148.090,00 100,0 0,00 434.042.697,54 100,0 434.042.697,54 100,0 0,00

Hinweis: Plan-Zahlen entsprechen dem ursprünglichen Haushaltsplan ggf. in Fassung eines Nachtrages. Nachträgliche Berichtigungen in Form von Zu- und Abgängen sind nicht berücksichtigt.

2013 (Plan*) 2013 (Soll)

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

2014 (Plan*) 2014 (Soll)

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

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Kirchlicher R

echnungshof

EK

BO

Jahresabschluss 2014

K

RH

21-0000/JR2014

Anlage 2

Funktion Objekt/ Baumaßnahme Eröffnung Einnahmen Ausgaben Planansatz2 Einnahmen Ausgaben

€ € € € €

0816.01Ostkirchhof AhrensfeldeAltlastensanierung

2010 603.921,84 662.286,19 1.147.800,00 92.120,77 92.120,77

8100.01 BV Heimat 25 2014 183.805,05 183.805,05 0,00 183.805,05 183.805,05

787.726,89 846.091,24 275.925,82 275.925,82

³ In den Spalten "2014" sind die Buchngen des Haushaltsjahres 2014 dargestellt. Technisch bedingte Übertragungsbuchungen zwischen den einzelnen Rechnungsjahren sind nicht enthalten.

Kumulierte Werte1 2014³

Ergebnisdarstellung der einzelnen Baukassen im Sach buch 02(Darstellung getrennt nach Rechnungsjahr 2014 und G esamtzeitraum)

1Bei den Einnahmen und Ausgaben sind die Soll-Werte dargestellt. Die kumulierten Einnahmen und Ausgaben enthalten sämtlich Buchungen, die seit Eröffnung der Baukasse bis zum Jahresabschluss 2014 am 27.3.2015 erfolgt sind, inklusive der Geschäftsvorfälle, die bereits für 2015 gebucht wurden.Technisch bedingte Übertragungsbuchungen zwischen den einzelnen Rechnungsjahren sind nicht enthalten.

² Der Planansatz enthält die Zahlen aus den Investitionskonten der SOLL-Kassengemeinschaft. Abweichungen zu den Ansätzen, wie sie in den vorangegangenen Jahren genannt wurden, sind im Bericht, soweit möglich, erläutert.

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Kirchlicher R

echnungshof

EK

BO

Jahresabschluss 2014

K

RH

21-0000/JR2014

2013 2014 2013

RT ObjektEinnahmen

(Soll)Ausgaben

(Soll)Saldo Saldo Saldo Saldo

€ € € € € €

1641 Beauftragter f. Mission 114.759,08 97.256,52 17.502,56 49.667,53 -31,10 -31,10

1642 Inselmission 27.580,56 27.580,56 0,00 0,00

1650 Blindenmission Berlin 24.928,02 24.928,02 0,00 1.377,11

1660 Messeseelsorge 19.196,37 19.196,37 0,00 14.156,37

3410 Geschäftsstelle des ÖRBB 95.669,24 90.201,82 5.467,42 -1.596,61 36.127,43 35.623,78

5215 AKD Ferienhaus Thomsdorf 10.703,20 6.915,44 3.787,76 8.105,66

5216 AKD ÖJD 94.200,38 69.162,81 25.037,57 29.175,17

5320 Erinnerungskultur 612,77 104,76 508,01 612,77

5551 Institut Kirche u. Judentum 26.953,59 21.905,37 5.048,22 11.535,18

414.603,21 357.251,67 57.351,54 113.033,18 36.096,33 35.592,68

2014

Ergebnisdarstellung weiterer Rechtsträger in der Ka ssengemeinschaft

Vorschüsse/ VerwahrungenHaushalt

Anlage 3

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Kirchlicher Rechnungshof EKBO Jahresabschluss 2014 KRH 21-0000/JR2014

Anlage 4

Buchungsstelle Anfangsbestand Ist-Einnahmen Ist-Ausgaben Endbestand

€ € € €

Vorschüsse -809.742,82 108.497.435,97 108.220.225,22 -532.532,07

Verwahrungen 282.999,05 298.942.751,62 298.969.959,60 255.791,07

-526.743,77 -276.741,00

Summe (saldiert) -526.743,77 407.440.187,59 407.190.184,82 -276.741,00

Summe (absolut) 1.414.401,33 407.475.382,95 407.190.184,82 44.891.542,28

ohne automatische Ausgleichsbuchungen (Bst. 3900/9900)

ohne Kassenbestandsveränderungen (Bst. 9100)

Summe (saldiert) -526.743,77 138.003.282,02 137.753.279,25 -276.741,00

Summe (absolut) 1.151.162,55 138.038.477,38 137.753.279,25 814.271,36

nur Kassenbestandsveränderungen (Bst. 9100)

Summe (saldiert) 0,00 269.436.905,57 269.436.905,57 0,00

Summe (absolut) 263.238,78 269.436.905,57 269.436.905,57 44.077.270,92

Verwahr- und Vorschussrechnung

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Kirchlicher Rechnungshof EKBO Jahresabschluss 2014 KRH 21-0000/JR2014

Anlage 5

Hinweise:

• Negative Beträge sind verausgabte Gelder, die noch nicht im ordentlichen Haushalt verbucht sind oder von Dritten wieder zu erstatten sind.

• Positive Beträge sind vereinnahmte Gelder deren Verwendung im Haushalt oder eine Weiterleitung an Dritte noch aussteht.

unabgewickelte Vorschüsse und Verwahrungen

Buchungsstelle Bezeichnung Betragunverändertzum Vorjahr

vorliegendeBegründung

0100 Handvorschüsse -44.911,29 nein ja0310.00.UK 1 ProjektSonderbeauftragter 25 Jahre Mauerfall 80,00 nein ja0322.00.UK 1 Agenden Berufung -6.921,39 ja ja0353.00.UK 10 Kirchenpädagogik 2.194,59 nein nein0353.00 UK 16 geplante Fahrten -7.518,20 nein nein0353.00.UK 17 Notbund - Religionsunterricht 9.825,64 nein nein0361.00.UK 1 Vorschuss Kirchsteigfeld -447.097,64 ja ja0372.00.000000 Retrokonvertierung -479,58 nein ja0420.00.000000 Landeskirche -850,00 nein ja3120.00.000000 Monatsmitte -642,63 nein ja3200 ZGAST Minus Abrechnung -19.116,89 nein ja3527.03.000000 Gossner Mission -6.576,66 nein ja3543.00.UK 6 Registratur/ Schulstiftung -10.518,02 nein ja4210 Sozialversicherung ZGAST -149,27 nein ja5170.00.UK 2 Gerechtigkeit+Frieden 889,99 nein ja5170.00.UK 19 Diakonie 2.262,90 nein ja5180 Bibelmissionarische Arbeit 5.951,45 nein ja5190.00.UK 5 UEK 4.323,59 nein ja5334 Entschädigung Zwangsarbeiter 10.655,58 nein ja

5340 Ökum. Mitarbeiterhilfe der EKBO 135.926,96 nein ja5393 Spenden Präsidentengalerie 10.540,00 nein nein5920.00.UK 1 Kollekten ESG 1.023,05 nein ja5920.00.UK 4 Krankenhaus Amgaon 363,16 nein ja5930.00.000000 Gehörl.u.Schwerh.Seelsorg 305,66 nein ja6220 Abschiebegewahrsam 4.108,16 nein ja6399 Internetpräsenz Kirchenkreise 9.664,63 nein ja6800 Sicherheitsbeträge Bau 17.461,38 nein ja6820 Sicherheitsbeträge Friedhöfe 18.915,29 nein ja6903 Verwahrgelder Abt. 3 2.100,00 nein ja6922 Mietkaution Theolog. Konvikt 9.035,00 nein nein6925 Mietkautionen 22.413,54 nein ja

Summe (saldiert) (ohne technische Abschlusstellen) -276.741,00Summe (absolut) (ohne technische Abschlusstellen) 814.271,36

Abschlusssaldo

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Kirchlicher Rechnungshof EKBO Jahresabschluss 2014 KRH 21-0000/JR2014

Anlage 6 Seite 1

Bilanzielle Darstellung der Vermögensposten

Bezeichnung

€ % € %

0 Anlagevermögen 493.013.787,69 91,0 445.820.494,46 91,2

01 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00

02 Nicht realisierbares Sachanlagenvermögen 0,00 0,00

03 Realisierbares Sachanlagenvermögen 0,00 0,00

04 Sonder- und Treuhandvermögen 0,00 0,00

05 Finanzanlagen 493.013.787,69 445.820.494,46

051 Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen 472.538.845,82 426.466.448,87

0511 Wertpapiere und Fonds 177.539.599,52 165.307.019,73

0512 Spezialfonds/Vermögensverwaltungen 239.414.246,30 230.924.429,14

0513 Spareinlagen 8.095.000,00 145.000,00

0514 Festgelder 47.490.000,00 30.090.000,00

052 Absicherung von Versorgungslasten 0,00 0,00

053 Beteiligungen 14.260.511,90 14.616.202,36

054 Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen 67.087,33 70.209,20

055 Darlehen- u. and. Langfr. Forderungen 5.891.696,70 4.411.988,09

057 Innere Darlehen 255.645,94 255.645,94

1 Umlaufvermögen 905.578,98 0,2 1.137.331,10 0,2

12 Forderungen 905.578,98 1.137.331,10

121 Forderungen aus Kirchensteuern 0,00 0,00

122 Forderungen an kirchl. Körperschaften 905.578,98 1.137.331,10

123 Forderungen aus LuL 0,00 0,00

124 sonst. Forderungen und Vermögensgegenstände 0,00 0,00

125 Forderungen an öff.-rechtl. Körperschaften 0,00 0,00

13 Liquide Mittel 0,00 0,00

131 Kurzfristig veräußerbare Wertpapiere 0,00 0,00

132 Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks 0,00 0,00

19 Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00

21 Nicht durch RV gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00

22 Ausgleichsposten Rechnungsumstellung 0,00 0,00

3 Forderung aus lfd. Rechnung 47.818.874,27 8,8 42.049.339,44 8,6

541.738.240,94 489.007.165,00

Aktiva(zur Zeit nur Sachbuch 91)

2014 2013

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Kirchlicher Rechnungshof EKBO Jahresabschluss 2014 KRH 21-0000/JR2014

Anlage 6 Seite 2

Bilanzielle Darstellung der Vermögensposten

Bezeichnung

€ % € %

5 Rücklagen 291.151.322,86 53,7 277.632.655,61 56,8

51 Pflichtrücklagen 128.778.139,73 110.452.731,10

511 Betriebsmittelrücklage 31.996.283,79 30.022.520,87

512 Ausgleichsrücklage 40.096.758,00 37.623.025,16

513 Substanzerhaltungsrücklage 54.425.390,19 40.664.769,89

514 Bürgschaftssicherungsrücklage 2.259.707,75 2.117.757,22

515 Tilgungsrücklage 0,00 24.657,96

52 Budgetrücklagen 162.701.695,24 153.500.392,82

521 Allgemeines Vermögen 9.975.664,88 9.246.997,21

522 Budgetrücklagen 30.431.616,45 27.994.836,63

523 Personalkostenrücklage 26.475.963,18 23.294.479,85

525 Kollekten 0,00 0,00

528 Weitere Rücklagen 95.818.450,73 92.964.079,13

53 Rücklage für Zinsen 0,00 14.779.690,82

530 Weitere Rücklagen 0,00 14.779.690,82

59 Korrekturposten für Rücklagen -328.512,11 -1.100.159,13

591 Korrekturposten für Wertschwankung -328.512,11 -1.100.159,13

592 Korrekturposten für innere Darlehen 0,00 0,00

6 Sonderposten 48.201.530,84 8,9 44.629.257,55 9,1

61 Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen 15.771.890,41 14.931.277,56

611 Ausgleichfonds Diakoniestationen 717.986,90 681.578,98

612 BStV- Grundstücke 405.545,57 393.236,98

613 kirchliche Umweltarbeit 511.229,73 499.800,08

614 Diverse 716.201,95 672.021,40

615 Bonhoeffer-Haus / ESG 25.669,76 24.062,13

616 0,00 0,00

617 0,00 0,00

618 Darlehensfonds 13.238.202,13 12.513.211,88

619 Kirchentag 157.054,37 147.366,11

62 Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse usw. 31.985.101,24 29.257.908,09

64 Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen 444.539,19 440.071,90

641 SV Werner -Reihlen-Stiftung 198.181,16 206.221,42

642 Grabpflegevorauszahlungen 246.358,03 233.850,48

7 Rückstellungen 201.479.808,26 37,2 165.607.920,74 33,9

71 Finanzierte Rückstellungen 201.479.808,26 165.607.920,74

711 Versorgungsrückstellungen 122.869.266,21 87.439.853,01

712 Clearingrückstellung 71.291.450,03 71.533.594,95

713 Sonstige Rückstellung 7.319.092,02 6.634.472,78

72 Nicht finanzierte Rückstellungen 0,00 0,00

721 Versorgungsrückstellungen 0,00 0,00

722 Clearingrückstellung 0,00 0,00

723 Sonstige Rückstellung 0,00 0,00

8 Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenzung 9 05.578,98 0,2 1.137.331,10 0,2

84 Darlehensverbindlichkeiten 905.578,98 1.137.331,10

541.738.240,94 489.007.165,00

Passiva(zur Zeit nur Sachbuch 91)

2014 2013

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Kirchlicher R

echnungshof

EK

BO

Jahresabschluss 2014

K

RH

21-0000/JR2014

Anlage 7

Gliederung Bezeichnung Plan Soll

€ € € %

0410.00 Religionsunterricht -6.128.510,00 -6.055.131,53 73.378,47 -1,2

0410.01 Religionsunterricht - ARU -1.382.910,00 -1.458.357,89 -75.447,89 5,5

0590.00 Pfarrstellen zur besonder Verfügung -456.200,00 -445.446,66 10.753,34 -2,4

1721.00 Flughafenseelsorge -71.050,00 -58.320,46 12.729,54 -17,9

2210.00 Kindertagesstätten -15.205,00 -15.205,00 0,00 0,0

7530.00 Generalsuperintendenten -488.650,00 -475.497,84 13.152,16 -2,7

7610.00 Konsistorium -8.760.640,00 -8.564.137,23 196.502,77 -2,2

7630.00 Dienstleistung für Kirchengemeinden -542.800,00 -367.350,96 175.449,04 -32,3

7670.00 Kirchliche Verwaltungsämter -8.028.800,00 -8.331.626,28 -302.826,28 3,8

7910.00 Hauptmitarbeitervertretung -229.300,00 -186.455,67 42.844,33 -18,7

7930.00 Koordinator für Arbeitssicherheit -205.090,00 -186.440,59 18.649,41 -9,1

8100.00 Wohn- und Geshcäftsgrundstücke 0,00 12.924,25 12.924,25 k. A.

8200.00 unbebaute Grundstücke 56.640,00 43.715,75 -12.924,25 -22,8

Gliederungen der Einzepläne 1 bis 8 mit Abweichunge nzwischen Plan-Saldo und Soll-Saldo von wenigstens 1 0 T€

Salden Abweichung

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Kirchlicher R

echnungshof

EK

BO

Jahresabschluss 2014

K

RH

21-0000/JR2014

Anlage 8

Gliederung Bezeichnung Plan Soll Abweichung Plan Soll Abweichung

€ € € € € €

0410.00 Religionsunterricht 32.741.120,00 32.364.627,21 376.492,79 38.869.630,00 38.419.758,74 449.871,26

0510.00 Gemeindepfarrdienst 63.200,00 347.223,91 -284.023,91 171.200,00 455.223,91 -284.023,91

0511.00 Entsendungsdienst 318.700,00 126.489,41 192.210,59 677.500,00 477.992,43 199.507,57

0815.00 Südwestkirchhof Stahnsdorf 896.830,00 1.230.233,97 -333.403,97 896.830,00 1.225.348,05 -328.518,05

0816.00 Ostkirchhof Ahrensfelde 478.350,00 756.886,28 -278.536,28 478.350,00 753.837,45 -275.487,45

2180.00 Ev. Hochschule Berlin 509.000,00 748.481,91 -239.481,91 1.438.170,00 1.677.651,91 -239.481,91

2210.00 Kindertagesstätten 452.550,00 2.687.077,13 -2.234.527,13 467.755,00 2.702.282,13 -2.234.527,13

2980.00 Umweltarbeit / Umweltschutz 404.750,00 192.815,32 211.934,68 404.750,00 192.815,32 211.934,68

5211.00 Amt für kirchliche Dienste 2.963.550,00 3.126.154,87 -162.604,87 4.817.210,00 4.979.814,93 -162.604,93

7610.00 Konsistorium 100.540,00 104.056,33 -3.516,33 8.861.180,00 8.668.193,56 192.986,44

7620.00 Datenverarbeitung 236.000,00 13.209,53 222.790,47 695.500,00 472.709,53 222.790,47

7620.01 Datenverarbeitung - Meldewesen 1.145.000,00 2.341,92 1.142.658,08 2.226.400,00 1.083.741,19 1.142.658,81

7630.00 Dienstleistung für Kirchengemeinden 3.700,00 315,00 3.385,00 546.500,00 367.665,96 178.834,04

7670.00 Kirchliche Verwaltungsämter 0,00 0,00 0,00 8.028.800,00 8.331.626,28 -302.826,28

8310.00 Sondervermögen der EKKBO 93.000,00 2.234.214,93 -2.141.214,93 93.000,00 2.234.214,93 -2.141.214,93

8311.03 Sondervermögen - Nachlässe 236.800,00 838.182,54 -601.382,54 236.800,00 838.182,54 -601.382,54

8350.00 Zinssammelkonto 7.500.000,00 17.169.573,78 -9.669.573,78 7.500.000,00 17.169.573,78 -9.669.573,78

8510.00 Stiftungsvermögen 0,00 500.000,00 -500.000,00 50.000,00 550.000,00 -500.000,00

8600.00 Allgemeines Vermögen 70.030,00 275.053,11 -205.023,11 70.030,00 275.053,11 -205.023,11

Gliederungen der Einzelpläne 1 bis 8mit Plan-Soll-Abweichung bei den Einnahmen oder Aus gaben von wenigstens 100 T€

Einnahmen Ausgaben

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Kirchlicher Rechnungshof EKBO Jahresabschluss 2014 KRH 21-0000/JR2014

Anlage 9

Beteiligungsübersicht (schematisiert)

EKBO

Beteiligung überwiegend aus kirchlichen Überlegungen

Hilfswerk Siedlung GmbH

EIKON gemeinnützige Gesellschaft für Fernsehen und Film mit beschränkter Haftung

Matthias-Film gemeinnützige GmbH

Radio Paradiso VerwaltungsGmbH

Radio Paradiso GmbH &Co KG

Wichern Verlag GmbH

Ev. Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH

Zukunft im Zentrum GmbH

Ev. Akademie zu Berlin gGmbH

Berliner Bürgschaftsbank AG

OIKOCREDIT

Hainstein GmbH

HOSPES-Evangelisch Tagen GmbH

Klinik M. Ulbrich gGmbH

ECKD EDV-Centrum für Kirche und Diakonie GmbH

Kirchenbuchportal GmbH

Beteiligungen überwiegend aus Renditegesichtspunkten

Evangelische Bank eG

KD Bank für Kirche und Diakonie e.G.

Life Bond Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG

ABN AMRO Immobilienfonds GmbH & Co. Ringbahnstraße KG

HSBC US Buy-Out GmbH & Co. KGaA

65. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG

Sonstige Beteiligungen, Mitgliedschaften

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Kirchlicher Rechnungshof EKBO Jahresabschluss 2014 KRH 21-0000/JR2014

Anlage 10

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Kirchlicher R

echnungshof

EK

BO

Jahresabschluss 2014

K

RH

21-0000/JR2014

Anlage 11

Weitreichende Einzelfeststellungen (Fehlerquote über 50% bei Stichpro-ben) oder schwere Systemmängel, die die Risikosituation in signifikanter Weise beeinflussen; gravierende Verstöße gegen gesetzliche Vorschrif-ten, die Zweifel an der Eignung wecken; Verdacht bzw. bereits erfolgte strafbare Handlungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermö-genssituation

Besonders schwer-wiegend

Einzelfeststellungen (Fehlerquote bis 50% bei Stichproben) oder Sys-temmängel, die für die Risiko- oder Vermögensposition von erheblicher Bedeutung sind; wesentliche Verstöße gegen interne oder externe Vor-schriften; Verdacht strafbarer Handlungen; Bußgeldverfahren

Schwerwiegend

Organisatorische Mängel, insbesondere Schwächen bei den internen Kontrollen; Häufungen von Einzelfeststellungen (Fehlerquote bis 20% bei Stichproben); systematische oder wiederholte Verstöße gegen interne o-der externe Vorschriften oder Kompetenzregeln; wesentliche Beeinträch-tigung der Wirtschaftlichkeit

Wesentlich

Geringfügige Verstöße gegen interne oder externe Vorschriften; geringfü-gige Bearbeitungsfehler in Einzelfällen (Fehlerquote bis 10% bei Stichpro-ben), ohne das organisatorische Mängel bestehen

Bemerkenswert

Unwesentliche Verstöße gegen interne oder externe Vorschriften; gering-fügige Bearbeitungsfehler in Einzelfällen (Fehlerquote bis 5% bei Stich-proben), ohne das organisatorische Mängel bestehen

Geringfügig

beispielhafte Aufzählung Klassifizierung