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Private & Business Clients
Unternehmensnachfolge
Weitergabe von Vermögenswerten unter Maßgabe der Erbschaftssteuerreform
Ihr Referent: Andreas R. Hahne
Velten, den 4. März 2009
Private & Business Clients
Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 2
Agenda
3Aktuell: Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung
4
5
2Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln
1 Der deutsche Mittelstand!
Fazit: Was Sie schon heute tun können
Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge
Private & Business Clients
Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 3
Agenda
3Aktuell: Auswirkungen der geplanten Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung
4
5
2Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln
1 Der deutsche Mittelstand!
Fazit: Was Sie schon heute tun können
Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge
Private & Business Clients
Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 4
Der deutsche Mittelstand nimmt als Motor der Wirtschaft eine herausragende Position ein
Wie lange noch?
Familienunternehmen …
Private & Business Clients
Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 5
Unternehmensinsolvenzen nahmen in den letzten Jahren dank anziehender Konjunktur ab.
Der Spread zwischen Gründungen und Insolvenzen nimmt kontinuierlich ab.
Gründungsaktivitäten hängen vom politischen Gründungsklima ab.
Regulierungsdichte ist in Deutschland hoch.
Steuerliche Aspekte spielen bei Gründungsabsichten ebenso wie bei der Nachfolgeproblematik eine wichtige Rolle.
Die Anzahl der Unternehmensgründungen weisen langfristig einen abnehmenden Trend auf
Quelle: IFM–Bonn
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 6
Der deutsche Mittelstand – vom Aussterben bedroht?
Problem „Unternehmensnachfolge“Problem „Unternehmensnachfolge“
AuswirkungenAuswirkungen
Unternehmenslenker im Durchschnitt älter als 50
Nachfolge ist für viele Unternehmer ein „Tabu-Thema“
familieninterne Unternehmensübergabe häufig mangels Kinder, Qualifikation oder Interesses nicht möglich
Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist eingeschränkt
- notwendige Investitionen werden nichtgetätigt
- Unternehmensentwicklung liegt auf „Eis“ Fortbestand des Unternehmens ist bedroht Arbeitsplätze sind durch die ungelöste
Nachfolge häufig gefährdet
Quelle: db-research 2007
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 7
Insgesamt werden in Deutschland 92% der Betriebe weitergeführt. Bei der Übergabe, ob nun familienintern oder extern, bedarf es jedoch einer frühzeitigen Vorbereitung.
Attraktive Unternehmen finden unschwer neue Eigentümer
Quelle: IFM–Bonn
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 8
Agenda
3Aktuell: Auswirkungen der geplanten Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung
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2Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln
1 Der deutsche Mittelstand!
Fazit: Was Sie schon heute tun können
Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 9
Es bieten sich verschiedene Nachfolgemodelle an
Eine enge Zusammenarbeit mit entsprechenden Spezialisten ist hier von Vorteil.
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 10
Bei der familieninternen Unternehmensnachfolge wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
Die familieninterne Übergabe stellt Ihre Objektivität auf den Prüfstand
Ein klares Anforderungsprofil für Ihren Nachfolger ist die Basis für die Zukunftssicherung Ihres Unternehmens.
Erzwingen Sie nichts. Entspricht Ihr Wunschkandidat Ihrem präferierten Nachfolger und verfolgt dieser auch die gleichen unternehmerischen Ziele wie Sie?
Erstellen Sie einen verbindlichen Zeitplan, der alle erforderlichen Maßnahmen definiert und terminiert.
Benennen Sie ggf. einen Beirat um Ihre Entscheidungen zu verifizieren.
Übergabe zu LebzeitenÜbergabe durch
Unternehmertestament
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 11
Unternehmensnachfolgeprozess- frühzeitig und systematisch handeln -
1. Vorbereitungsphase Analyse des
Unternehmens Bewusste Einleitung des
Nachfolgeprozesses evtl. Erstellung eines
Verkaufsprospektes Klärung der vertraglichen
Voraussetzungen
2. Umsetzungsphase Suche nach einem
Nachfolger Ermittlung des
Unternehmenswertes Verhandlung der
Vertragsinhalte
3. Überleitungsphase Einarbeitung des Nach-
folgers Erstellung eines
Umsetzungsplans Kompetenzfestlegung Aufgabenteilung Prozessanpassung
0. Notfallkoffer Stellvertreter benennen Testament erstellen
Wichtig: Aufbau von Liquiditätsreserven (privat und geschäftlich)
4. Privatier Eigene Tätigkeit nach
dem Ausstieg definieren Private Altersvorsorge
optimieren Anlage des
Verkaufserlös
Wichtig: Frühzeitiges Auseinandersetzen mit der Unternehmensnachfolge! Auswahl des richtigen Zeitpunkts der Unternehmensübergabe
5 Jahre +
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 12
Agenda
3Aktuell: Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung
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2Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln
1 Der deutsche Mittelstand!
Fazit: Was Sie schon heute tun können
Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 13
Erbschaftsteuer-Reform - Was ändert sich?
Wirtschaftsgüter sind nicht mehr mit ihrem Buchwert aus der Steuerbilanz, sondern mit ihrem Verkehrswert anzusetzen.
Wirtschaftsgüter sind nicht mehr mit ihrem Buchwert aus der Steuerbilanz, sondern mit ihrem Verkehrswert anzusetzen.
Freibeträge und Steuersätze werden neu gestaltet.
Freibeträge und Steuersätze werden neu gestaltet.
Verschonung von Betriebsvermögen wird neu gestaltet.
Verschonung von Betriebsvermögen wird neu gestaltet.
Wesentliche Änderungen durch dasErbSt-ReformG
Wesentliche Änderungen durch dasErbSt-ReformG
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 14
Erbschaftsteuer-Reform - Was ändert sich?Betriebsvermögen
Wirtschaftsgüter sind nicht mehr mit ihrem Buchwert aus der Steuerbilanz, sondern mit ihrem Verkehrswert anzusetzen.
Wirtschaftsgüter sind nicht mehr mit ihrem Buchwert aus der Steuerbilanz, sondern mit ihrem Verkehrswert anzusetzen.
Freibeträge und Steuersätze werden neu gestaltet.
Freibeträge und Steuersätze werden neu gestaltet.
Verschonung von Betriebsvermögen wird neu gestaltet.
Verschonung von Betriebsvermögen wird neu gestaltet.
Wesentliche Änderungen durch denEntwurf des ErbSt-ReformG
Wesentliche Änderungen durch denEntwurf des ErbSt-ReformG
Ermittlung des VerkehrswertsErmittlung des Verkehrswerts
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
nachhaltig erzielbarer Jahresertrag
Kapitalisierungsfaktor
Mindestens Substanzwert
Verkehrswert der Wirtschaftsgüter
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
nachhaltig erzielbarer Jahresertrag
Kapitalisierungsfaktor
Mindestens Substanzwert
Verkehrswert der Wirtschaftsgüter
Verschonungsregelung für Betriebsvermögen
Verschonungsregelung für Betriebsvermögen
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 15
Steuerverschonung für Betriebsvermögen
Regelverschonung mit 85 %bei:
85 % Freistellung des begünstigten Vermögens
Freibetrag bis zu 150.000 Euro innerhalb von 10 Jahren
Ggf. Steuerklasse I auf begünstigtes Vermögen
Kein Verwaltungsvermögen von mehr als 50 %
7 Jahre Behalten
Lohnsumme(Erbzeitpunkt) nach sieben Jahren mindestens 650 %
Keine Gewinn-Überentnahmen von mehr als 150.000 Euro
Verschonungs-Option
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 16
Erbschaftsteuer-Reform: Betriebsvermögen oder Verwaltungsvermögen?
VerwaltungsvermögenVerwaltungsvermögen
Dritten zur Nutzung überlasseneGrundstücke
Anteile an Kapitalgesellschaften,wenn die Beteiligung weniger als 25% beträgt
Wertpapiere und vergleichbare Forderungen
Kunstgegenstände, u.a.
Dritten zur Nutzung überlasseneGrundstücke
Anteile an Kapitalgesellschaften,wenn die Beteiligung weniger als 25% beträgt
Wertpapiere und vergleichbare Forderungen
Kunstgegenstände, u.a.
Keine BegünstigungKeine Begünstigung
Der Anteil am "Verwaltungsvermögen" darf 10 bzw. 50% des Gesamtbetriebsvermögens nicht überschreiten, andernfalls verliert das gesamte Betriebs-vermögen seine Begünstigung
Der Anteil am "Verwaltungsvermögen" darf 10 bzw. 50% des Gesamtbetriebsvermögens nicht überschreiten, andernfalls verliert das gesamte Betriebs-vermögen seine Begünstigung
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 17
Steuerverschonung für Betriebsvermögen
Vollverschonung mit 100 % bei:
100 % Freistellung des begünstigten Vermögens
Freibetrag bis zu 150.000 Euro innerhalb von 10 Jahren
Ggf. Steuerklasse I auf begünstigtes Vermögen
Kein Verwaltungsvermögen von mehr als 10 %
10 Jahre Behalten
Lohnsumme(Erbzeitpunkt) nach zehn Jahren mindestens 1000 %
Keine Gewinn-Überentnahmen von mehr als 150.000 Euro
Verschonungs-Option
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 18
Agenda
3Aktuell: Auswirkungen der geplanten Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung
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2Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln
1 Der deutsche Mittelstand!
Fazit: Was Sie schon heute tun können
Deutsche Bank: Ihr starker Partner bei Planung und Durchführung Ihrer Nachfolge
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 19
Notfallplan – Krankheit, Unfall oder TodSicherung der Unternehmensfortführung und des privaten Lebensstandards
Private Vorsorge
Lebensversicherung
Berufsunfähigkeits-versicherung
Unfallversicherung
Private Altersvorsorge
Liquiditätsreserven
Testament und Vollmachten
Geschäftliche Vorsorge
Sachversicherungen
Betriebshaftpflicht und Rechtsschutz
Vollmachten
Liquiditätsreserven
Gesellschaftsvertrag
Testament
Sind Sie auf den Notfall vorbereitet?
In ca. 27% aller Übertragungen ist die Unter-nehmensnachfolge durch nicht vorhersehbare Ereignisse erzwungen - häufig ohne Vor-bereitung getroffen zu haben.
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 20Seite 20
Eindeutige Regelung im Testament sinnvoll
1/1
1/1
M ist Inhaber eines erfolgreichen Familienunternehmens. M und F sind geschieden.Sie haben einen gemeinsamen Sohn (20 J.). M hat keine weiteren Kinder.
Der Sohn verstirbt nach dem Vater.
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 21Seite 21
Lösungsansatz
LösungsansatzM hätte in seinem Testament den Tod seines Sohnes mitberücksichtigen können.
?
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 22
Erben und Vererben mit TestamentGemeinschaftliches Testament
nur zwischen Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
eingeschränkter Widerruf.
Unwirksamkeit bei Auflösung der Ehe, Anfechtung möglich.
Berliner Testament:
1. Erbschaftsteuerlich ungünstig: Zweimalige Steuerbelastung ohne
Ausnutzung der Freibeträge der Kinder im ersten Erbgang.
2. Nach Tod des Erstversterbenden stehen Kindern Pflichtteilsrechte
zu, die bei Geltendmachung zu Liquiditätsengpässen und Streit
führen können.
3. Nach dem Tod eines Ehegatten kann das gemeinschaftliche
Testament nicht mehr geändert werden.
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 23
5.2005.200
Eingetragene LebenspartnerSonstige
III
10.300
Eltern und Großeltern (bei Schenkungen), Geschwister und deren Kinder, Schwiegereltern und -kinder,geschiedene Ehegatten, Stiefeltern
II
51.200
Sonstige Personen der Steuerklasse I,z.B. Eltern und Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen)
I
205.000
Kinder, Stiefkinder und Enkel, wenn sie Kinder verstorbener Kinder sind
I
307.000EhegattenI
bisherPersonenSteuer-klasse
Persönliche Freibeträge
Erhöhung der persönlichen Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen
→ 500.000 → 20.000
→ 20.000
→ 100.000
→ 400.000
→ 500.000
ab 2009
51.200 Sonstige EnkelUrenkel
I → 200.000- 100.000
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 24
Verlierer der Steuerreform:Geschwister, Nichten und Neffen, Lebensgefährten
Erbschaft- und Schenkungsteuersätze in %
Steuerpflichtiger Erwerbbis einschließlich
Euro
52.000 →75.000
256.000 →300.000
512.000 →600.000
5.113.000 →6.000.000
12.783.000 →13.000.000
25.565.000 → 26.000.000
mehr als 26.000.000
alt ab 2009alt ab 2009unverändert
17 → 3012 → 307
23 → 3017 → 3011
29 → 3022 → 3015
35 → 3027 → 3019
41 → 5032 → 5023
47 → 5037 → 5027
50 → 5040 → 5030
SteuerklasseIII
SteuerklasseII
SteuerklasseI
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 25
Persönliches Splitten
Wegen der Steuerfreibeträge und des progressiven Tarifs werden Steuern gespart, wenn der stpfl. Erwerb auf möglichst viele Köpfe verteilt wird.Zum Beispiel Schenkung an Sohn:
Alternativ:Schenkung an Sohn EUR 400.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 0
und an zwei Enkel EUR 200.000./. zwei Freibeträge EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 0
Kapitalvermögen EUR 600.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 200.000x 11% (Stkl. I) = EUR 22.000
Gute Ideen und steueroptimierte Lösungen zu Schenkung und Erbschaft
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 26
Zeitliches Splitten nach zukünftiger Rechtslage
Für die Berechnung der Erbschaftsteuer werden nur die Erwerbe zusam-mengerechnet, die der Begünstigte innerhalb von 10 Jahren von derselben Person erhält. Wenn die Vermögensübertragung also über mehr als 10 Jahre verteilt wird, können erhebliche Ersparnisse an Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer erzielt werden.
Zum Beispiel Sohn als Alleinerbe:Schenkungvor 10 Jahren (1999) EUR 400.000 Gesamtvermögenim Erbfall (2009) EUR 500.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 100.000x 11% (Stkl. I) = EUR 11.000
Gesamtvermögenim Erbfall (2009) EUR 900.000./. Freibetrag EUR 400.000= stpfl. Erwerb EUR 500.000x 15% (Stkl. I) = EUR 75.000
Gute Ideen und steueroptimierte Lösungen zu Schenkung und Erbschaft
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 27
unbebaute Grundstücke
bebaute Grundstücke
zu Wohnzwecken genutzt
bisher 80 % - aktuell: 100 % des Wertes nach Bodenrichtwertkarte
12,5 fache vertragliche bzw. übliche Jahresnettokaltmiete ./. Altersabschlag aktuell: Verkehrswert
Bei EFH / ZFH Zuschlag von 20%aktuell: Abschlag 10% vom Verkehrswert, wenn bebautes Grundstück zu Wohnzwecken vermietet
Bewertung von Grundvermögen nach geltendem Recht und nach Reformplänen
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 28
Berechnungsmethoden
Grundstücksart Bewertungsmethode Anmerkung
- Normales
Wohnungseigentum
Teileigentum
Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser
Vergleichswertverfahren Bei untypischen Objekten ist das Sachwertverfahren anzuwenden
Mietwohngrundstücke
Geschäftsgrundstücke
Gemischt genutzte Grundstücke
Ertragswertverfahren für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt
Geschäftsgrundstücke
Gemischt genutzte Grundstücke
sonstige Grundstücke
Sachwertverfahren Vorausgesetzt, dass keine übliche Miete ermittelbar ist
Wohnungseigentum
Teileigentum
Einfamilienhäuser und
Zweifamilienhäuser
Sachwertverfahren Vorausgesetzt, dass keine üblichen Vergleichswerte ermittelbar sind.
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 29
Ertragswertverfahren
Schema Rohertrag (Jahresmiete bzw. übliche Miete ./. Bewirtschaftungskosten = Reinertrag des Grundstücks ./. Bodenwertverzinsung = Bodenrichtwert Gebäudereinertrag x x Grundstücksfläche Vervielfältiger = = Bodenwert Gebäudeertragswert (>0€)
Ertragswert = Grundbesitzwert
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 30
Besteuerung Ertragswertverfahren
Besteuerung
Dabei gilt:
Bewirtschaftungskosten sind individuell zu ermitteln, wenn nicht möglich Anlage 23 zu § 187 Abs. 2 S. 2 BewG
Bodenwertverzinsung nach dem Liegenschaftszinssatz (§§185, 188 BewG), der mit Anlage 21 abhängig von der Gesamtnutzungsdauer der Anlage 22 zu ermitteln ist
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 31
Besteuerung
=> Beispiel Mietwohnhaus 25 Jahre alt, Jahresmiete € 100.000, Grundstücksgröße 400 m², Bodenrichtwert € 625
Gebäudewert 100.000 Grundstücks- ./. wert 23% 23.000 (Anlage 23 i.V.m. 22) € 625 € 77.000 x ./. (€ 250.000 x 5% § 188 Abs. 2 400 € 12.500 Nr. 1 BewG = 12.500) = € 64.500 € 250.000 x 18,63 (Vervielfältiger nach Anlage 21 € 1.201.635 i.V.m. § 188 Abs. 2 Nr. 1 BewG) Ertragswert = € 1.451.635
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 32
Gewinner sind die Erben des Familienheims
Die Vererbung der selbst genutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten und an Kinder bleibt steuerfrei.
Voraussetzung für die Steuerbefreiung:Die Wohnimmobilie wird nach dem Erwerb zehn Jahre lang vom Erwerber selbst zu Wohnzwecken benutzt und hat, bei Vererbung an Kinder, eine Wohnfläche von höchstens 200 qm. Der anteilige Grundstückswert, der auf die 200 qm übersteigende Wohnfläche entfällt, ist zu versteuern.
Nachversteuerung:Wird die Wohnimmobilie innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet, so entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Eine Ausnahme hiervon gilt bei Vorliegen „zwingender Gründe“, zum Beispiel Tod oder erhebliche Pflegebedürftigkeit.
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 33
Übertragung mit (Vorbehalts-)Nießbrauch...Verlagerung von Vermögenswerten
Der Schenker behält sich ein lebenslanges,uneingeschränktes und unentgeltliches Nieß-brauchsrecht an dem Grundstück vor. Danachist der Schenker berechtigt, sämtliche Nutzungen aus dem Grund-stück zu ziehen, und verpflichtet, ...
Der Schenker behält sich ein lebenslanges,uneingeschränktes und unentgeltliches Nieß-brauchsrecht an dem Grundstück vor. Danachist der Schenker berechtigt, sämtliche Nutzungen aus dem Grund-stück zu ziehen, und verpflichtet, ...
Vorteile mit Nießbrauchsrecht:Bisheriges Recht:
Gem. § 25 ErbStG Aufteilung in sofort fällige und zinslos gestundete Steuer mit Ablösungsmöglichkeit
Aktuelles Recht:
Streichung von § 25 ErbStG; immer voller Abzug des Kapitalwertes des Nießbrauchsrechts
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 34
der Beschenkte zu Lebzeiten des Schenkers das Grundstück ohne Zustimmung veräußert oder belastet,
die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Beschenkten betrieben wird oder das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen beantragt wird,
der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt,
der Schenker nicht mehr in der Lage ist, seinen angemessenen Unterhalt und die ihm obliegenden gesetzlichen Unterhaltspflichten zu bestreiten, selbst wenn er dies zu vertreten hat und unabhängig davon, wie lange die Überlassung her ist.
... und notwendigen Rückfallklauseln.
Der Schenker sollte sich das Recht vorbehalten, die Rück-übertragung des Eigentums zu verlangen, wenn z.B.:
§§
§§
§§
§§
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 35
Stiften Sie Zufriedenheit...
Unter einer Stiftung versteht man die tatsächlichefreiwillige Hingabe von Vermögensgegenständenfür Zwecke des Allgemeinwohls verbunden mitsteuerlichen Begünstigungen.
Gemeinnützige Stiftung
95% der deutschen Stiftungen sparen auf Grundihrer Gemeinnützigkeit sowohl bei Errichtung alsauch bei weiteren Vermögenszuführungen Erbschaft-und Schenkungsteuer.
Auf Grund ihrer Struktur können Sie zwischen selbständigen und unselbstständigen Stiftungen, zu Lebzeiten, aber auch erst von Todes wegen, wählen.
Durch die Errichtung einer Stiftung kann das Lebenswerk des Stifters für die Ewigkeit gesichert werden.
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 36
...und sichern Sie sich Steuervorteile!
Die Spenden des Stifters senken als Sonderausgabenabzug die Einkommensteuer:
Steuerabzug bei Stiftungserrichtung max. 1.000.000 Euro verteilt auf bis zu 10 Jahre. Dieses gilt auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr (Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 21.9.2007).
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug erhöht sich auf einheitlich 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE).
Die Stiftung darf 1/3 ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen verwenden.
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 37
Gestalten Sie Ihre Unternehmensnachfolge aktiv!
Abfindung weiterer Erben Vermeidung von Überentnahmen
Verschonungsregel Nr. 2
Systematische Schenkung von Vermögensteilen Schrittweise Beteiligung des Nachfolgers am
Unternehmen Vermeidung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Übergabe durch Unternehmertestament(für den Ernstfall)
Frühzeitige letztwillige Verfügungen Unternehmertestament
Berücksichtigung von rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und familiären Aspekten
Abstimmung des Unternehmertestaments mit dem Gesellschaftsvertrag
Aufbau von Liquidität
Übergabe zu Lebzeiten als vorweggenommene Erbfolge
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 38
Agenda
3Aktuell: Auswirkungen der geplanten Erbschaftsteuerreform auf die Unternehmensnachfolgeplanung
4
5
2Erfolgsfaktor Unternehmensnachfolge:Frühzeitig und systematisch handeln
1 Der deutsche Mittelstand!
Fazit: Was Sie schon heute tun können
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 39
Unser Beratungsangebot- kompetent und ganzheitlich / privat und geschäftlich -
1. SchrittÜberblick verschaffen,Bestandsanalyse
2. SchrittWünsche festhalten,Bedarfsanalyse
3. SchrittHandlungsoptionen aufzeigen
Private & Business Clients
Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 40
Experten
Deutsche Bank - Ihr starker Partner
Experte Vermögen für Generationen
db Vermögens- undNachfolgeplanung
db Stiftungsmanagement
Spezialberatungz.B. Vermögen für Generationen
Deutsche Bank
PrivateBanking
BusinessBanking
Externe Experten
Rechtsanwälte
Notare und
Steuerberater, etc.
Für die konkrete Umsetzung vermitteln wir Ihnen gerne bei Bedarf externe Spezialisten.
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Spezialberatung Investments: Region Brandenburg/Sachsen-Anhalt Seite 41
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!