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Anfrage der Landtagsabgeordneten Nina Tomaselli und KO Adi Gross _________________________________________________________________________ Herrn Landesrat Ing. Erich Schwärzler Landhaus Römerstr. 15 6900 Bregenz Privater Waffenbesitz in Vorarlberg: Gelegenheit macht Täter – Was wird da- gegen unternommen? Anfrage gem. §54 GO Bregenz, 31. Mai 2016 Sehr geehrter Herr Landesrat Schwärzler! Seit Monaten wird davon berichtet, dass es in Österreich eine immense Zunahme an priva- ten Schusswaffen gebe. Dies wird auch durch das Innenministerium bestätigt. In Vorarlberg gibt es laut Anfragebeantwortung durch die damalige Innenministerin Mikl- Leitner folgende registrierte Waffen: 1 Kategorie 31.12.15 30.11.12 Zunahme A 402 338 19% B 9.158 7.729 18% C 12.306 6.450 91% D 1.175 593 98% Gesamt 23.041 15.110 52% Im gleichen Zeitraum wurden diese Waffenbesitzkarten und Waffenpässe beantragt bzw. genehmigt: 1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06944/imfname_498404.pdf

Privater Waffenbesitz in Vorarlberg: Gelegenheit macht ...€¦ · Oberland Arms OA 156: Durch die Einstufung als „Sportwaffen“ können diese Waffen von jedermann mit einer Waffenbesitzkarte

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Page 1: Privater Waffenbesitz in Vorarlberg: Gelegenheit macht ...€¦ · Oberland Arms OA 156: Durch die Einstufung als „Sportwaffen“ können diese Waffen von jedermann mit einer Waffenbesitzkarte

Anfrage der Landtagsabgeordneten Nina Tomaselli und KO Adi Gross _________________________________________________________________________ Herrn Landesrat Ing. Erich Schwärzler Landhaus Römerstr. 15 6900 Bregenz Privater Waffenbesitz in Vorarlberg: Gelegenheit macht Täter – Was wird da-gegen unternommen? Anfrage gem. §54 GO

Bregenz, 31. Mai 2016 Sehr geehrter Herr Landesrat Schwärzler! Seit Monaten wird davon berichtet, dass es in Österreich eine immense Zunahme an priva-ten Schusswaffen gebe. Dies wird auch durch das Innenministerium bestätigt. In Vorarlberg gibt es laut Anfragebeantwortung durch die damalige Innenministerin Mikl-Leitner folgende registrierte Waffen:1 Kategorie   31.12.15   30.11.12   Zunahme  A   402   338   19%  B   9.158   7.729   18%  C   12.306   6.450   91%  D   1.175   593   98%  Gesamt   23.041   15.110   52%   Im gleichen Zeitraum wurden diese Waffenbesitzkarten und Waffenpässe beantragt bzw. genehmigt:

1 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06944/imfname_498404.pdf

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    Ausgestellt   Beantragt   Quote  Waffenbesitzkarten   297   452   66%  Waffenpässe   39   45   87%   Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Diese Entwicklung ist im höchsten Maße be-denklich. Da muss man entschieden entgegenwirken. Für den Besitz einer Schusswaffe ist in Österreich lediglich eine Rechtfertigung anzufüh-ren: Gemäß § 22 Abs. 1 WaffenG ist diese Rechtfertigung „jedenfalls als gegeben anzu-nehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will.“ Das heißt, dass das Motiv der “Selbstverteidigung” für die zuständige Behörde bereits ausreichender Grund ist, den Besitz von Schusswaffen zu gestatten. Die Verfügbarkeit von Schusswaffen in Privaträumen schafft erst die Gelegenheit, diese auch einzusetzen. Oft ist die Schusswaffe nicht nur dazu berechtigten Personen zugäng-lich, sondern auch Familienmitgliedern und Angehörigen. Tatsache ist, dass private Schusswaffen in den seltensten Fällen zur Selbstverteidigung eingesetzt werden. Demge-genüber stehen viele menschliche Tragödien und Opfer, die ausschließlich aufgrund des Vorhandenseins von privaten Schusswaffen zu beklagen sind. Während zwar halbautomatische Kalaschnikows in Österreich generell verboten sind, so können doch mit einer einfachen Waffenbesitzkarte vergleichbare halbautomatische Waf-fen der Kategorie B legal erworben werden. Dazu gehört z. B. das sogenannte „Zivilmo-dell“ des Österreichischen Sturmgewehres (Steyer-Manlicher AUG-Z),

das „Zivilmodell“ der Standardwaffe der Schweizer Armee (SG 550)

oder etwa die Oberland Arms OA 15.

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Steyr-Mannlicher AUG-Z, das „Zivilmodell“ des Sturmgewehr 77 des österreichischen Bundesheeres2:

SG 550, das „Zivilmodell“ der Standardwaffe der Schweizer Armee3.

Mauser PPS / Kal .22lr4:

FRANCHI SPAS 12 Kal 12/705:

2 https://www.steyr-mannlicher.com/produkte/sportwaffen/augz/ 3 http://www.swissarms.ch/de/SG_550_PE_90_Assault_Rifle.html 4 http://www.mauser.org/pps-50-22/ 5 https://de.wikipedia.org/wiki/SPAS-12

1477/A(E) XXV. GP - Entschließungsantrag (elektr. übermittelte Version)2 von 5

www.parlament.gv.at Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Steyr-Mannlicher AUG-Z, das „Zivilmodell“ des Sturmgewehr 77 des österreichischen Bundesheeres2:

SG 550, das „Zivilmodell“ der Standardwaffe der Schweizer Armee3.

Mauser PPS / Kal .22lr4:

FRANCHI SPAS 12 Kal 12/705:

2 https://www.steyr-mannlicher.com/produkte/sportwaffen/augz/ 3 http://www.swissarms.ch/de/SG_550_PE_90_Assault_Rifle.html 4 http://www.mauser.org/pps-50-22/ 5 https://de.wikipedia.org/wiki/SPAS-12

1477/A(E) XXV. GP - Entschließungsantrag (elektr. übermittelte Version)2 von 5

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Sogar Scharfschützengewehre sind nicht als Kriegsmaterial eingestuft und können als „Sportgewehre“ erworben werden. Besonders den legalen Erwerb von halbautomatischen Schusswaffen, die zum Teil in die Kategorie B fallen, betrachten wir als verhängnisvoll. Viele Attentate in den letzten Jahren – wie das von Anders Breivik in Schweden – wurden mit halbautomatischen Waffen ver-übt. Auch der Attentäter in Nenzing benutzte eine Kalaschnikow, um seine Opfer niederzu-strecken. Außerdem werden nach geltender Rechtslage auch hochpräzise Scharfschützen-gewehre mit einer Reichweite bis zu 3000 Meter als Sportwaffen eingestuft. Die jüngsten Entwicklungen in Vorarlberg werfen aber auch Fragen hinsichtlich der Exeku-tion des Waffenverbots und des illegalen Waffenhandels auf. Der Attentäter von Nenzing besaß trotz Waffenverbots mehrere hochgefährliche Waffen. Vor nicht einmal zwei Wo-chen wurden bei einem Lustenauer – wiederum mit Waffenverbot belegt – ein Waffenar-senal in seinen Privaträumen gefunden. Bezirkshauptmann Nöbel gab gegenüber Medien an, dass es keine systematische Kontrolle von Personen mit Waffenverbot gebe. Man sei auf private Hinweise angewiesen oder es müsse eine Straftat vorliegen. Nach unserer Einschätzung weist das derzeitige Waffengesetz Lücken und Schlupflöcher auf, die den Missbrauch von Waffen begünstigen. Mit wenigen Ausnahmen – wie bei-spielsweise Jagdwaffen – soll es nach unserer Meinung keine Schusswaffen in Privathaus-halten geben. Schussunfälle werden dadurch vermieden, unsachgemäße Gebrauch und Diebstahl der Waffen wird vermieden, der Zugang von gefährlichen Personen zu Schuss-waffen wird dadurch deutlich eingeschränkt und nicht zuletzt führt dies zur einer Verringe-rung der Gesamtzahl an Schusswaffen und damit letztlich auch eine Verringerung der am Schwarzmarkt erhältlichen Waffen. Vor diesem Hintergrund richten wir an Sie nach § 54 GO folgende

ANFRAGE

1. Können Sie die von BMI Mikl-Leitner in der zitierten Anfragebeantwortung genann-ten Zahlen zum Waffenbesitz in Vorarlberg bestätigen?

2. Wie hoch schätzen Sie die Anzahl von illegalen Waffen in Vorarlberg? Welchen Ka-tegorien sind diese Waffen zuzuordnen und um welche Waffen handelt es sich typi-scherweise?

3. Gibt es Indizien für einen grenzüberschreitenden illegalen Waffenhandel zwischen Liechtenstein, Schweiz und Österreich? Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Oberland Arms OA 156 :

Durch die Einstufung als „Sportwaffen“ können diese Waffen von jedermann mit einer Waffenbesitzkarte ganz legal gekauft und besessen werden. Die Preise bewegen sich dabei zwischen einigen hundert bis zu rund 3000 Euro. Für 94 Euro Aufpreis bieten Waffenhändler etwa zum AUG-Z Magazine mit 42 Schuss an. Mit einer einzigen Waffenbesitzkarte kann sich ein potentieller Terrorist mit zwei halbautomatischen Sturmgewehren mit 84 Schuss in den Magazinen ganz legal bewaffnen.

Die Unterschiede zu den militärischen Modellen lassen sich dabei oft nur durch komplexe Sachverständigengutachten belegen.

Von vornherein nicht als Kriegsmaterial eingestuft werden hochpräzise Scharfschützengewehre, die ohne Halbautomatik auskommen und manuell repetiert werden. Aufsehen erregt hat hier erst kürzlich die Neugründung einer Waffenfabrik in Feistritz/Kärnten, in der solche Präzisionswaffen als „Sportgewehre“ mit einer Reichweite bis zu 3000m hergestellt werden7:

6 http://www.oberlandarms.com/produkte-infos-rifles-oa15bl-de-artnr=25-OA+15+Black+Label+A4+Kal+223+Rem+Selbstladebuechsen+Rifles.html#produkte 7 http://www.fmf-tactical.com/

1477/A(E) XXV. GP - Entschließungsantrag (elektr. übermittelte Version) 3 von 5

www.parlament.gv.at

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4. Welches Ausmaß hat der Schwarzmarkt für Waffen in Vorarlberg? 5. Wie ist der Waffenverkauf zwischen Privatpersonen geregelt? Wie wird er kontrol-

liert? 6. Wie, in welcher Form und bei wem werden die laut Waffengesetz geforderten psy-

chologischen Tests in Vorarlberg absolviert? Können psychologische Tests bei Nicht-Bestehen wiederholt werden? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

7. Laut Waffengesetz müssen alle Personen mit Waffen im Abstand von fünf Jahren kontrolliert werden? Wie und welcher Form erfolgt dies? Wer ist zuständig für diese Kontrolle? Wie viele derartige Kontrollen sind im Jahr 2015 erfolgt?

8. Wie viele private Schießstände gibt es in Vorarlberg? Welche Ausstattung haben diese? Gibt es einen Schießstand mit einer Reichweite, die der von Scharfschützen-gewehren entspricht?

9. Wer sind die Betreiber dieser Schießstände? Welche Voraussetzungen müssen für die Eröffnung eines solchen Schießstandes durch den Besitzer und die Örtlichkeit gegeben sein?

10. Wie viele Personen gibt es in Vorarlberg, denen es verboten ist eine Waffe zu tra-gen?

11. In welcher Art und Weise und welchen Abständen werden Personen mit Waffenver-bot kontrolliert?

12. Gibt es eine systematische Kontrolle der Exekutive von Personen mit Waffenverbot, die bereits mehrmals straffällig geworden sind bzw. religiös oder politisch extremis-tischen Kreisen zuzuordnen sind?

13. Wie viele Personen haben in Vorarlberg ein Waffenverbot und sind gleichzeitig reli-giös oder politisch extremistischen Kreisen zuzurechnen?

14. Hat die Polizei mittlerweile geklärt, woher der Amokläufer in Nenzing und der Waf-fensammler in Lustenau ihre Waffen bezogen haben?

15. Welche Reformen des Waffengesetzes sind nach Ihrer Meinung nach notwendig? 16. Halten sie insbesondere Kategorie B Waffen dafür geeignet, sich selbst zu verteidi-

gen? 17. Halten sie insbesondere Kategorie B Waffen für „Sportwaffen“? 18. Welche Präventionsarbeit wird angesichts der Zunahme von privatem Waffenbesitz

durch Polizei bzw. Behörden unternommen? Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns im Vorhinein recht herzlich LAbg. Nina Tomaselli KO Adi Gross