12
Mitteilungsblatt der Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen Juli 2018 - 1 - Gemeinde Bözen Beiträge an die familienergänzende Betreuung ab 01. August 2018 Einheitliches Reglement Die Gemeinderäte der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach, Hornussen, Oberhof, Oeschgen, Wittnau, Wölflinswil, Ueken und Zeihen haben gemeinsam ein einheitliches Reglement über die Gemeinde-Beiträge an die familienergänzende Betreuung er- arbeitet. Nachdem alle Gemeindeversammlungen dem Reglement zugestimmt haben, tritt die- ses per 01. August 2018 in Kraft. Höhe der Beiträge Das neue Reglement sieht vor, abgestuft nach dem für die Krankenkassenprämienverbilligung mass- gebenden steuerbaren Jahreseinkommen Beiträge an die familienexterne Kinderbetreuung von Kin- dern ab 3 Monaten bis zum Abschluss der Primarschule auszurichten. So werden bei einem mass- gebenden Einkommen bis 40‘000 Franken 80 %, bis 50‘000 Franken 70 %, bis 60‘000 Franken 60 %, bis 70‘000 Franken 40 % und bis 80‘000 Franken 20 % der Kosten übernommen. Beitragsberechtigte Einrichtungen Beitragsberechtigt ist die Fremdbetreuung von Kindern bei anerkannten Tagesfamilien, in Kinderta- gesstätten und in Horten. Wie können die Beiträge geltend gemacht werden? Die Familien können ihren Anspruch bei der Abteilung Finanzen ihrer Wohngemeinde geltend ma- chen. Vorgängig ist die Rechnung der Betreuungs-Institution zu bezahlen. Der entsprechende Zah- lungsnachweis ist vorzulegen. Auszahlungen sind einmal pro Quartal möglich. Auf dem Antragsfor- mular ist zudem die Abteilung Finanzen zu ermächtigen, die erforderlichen Steuerdaten beim Steuer- amt zu erheben. Der entsprechende Gemeindebeitrag wird danach berechnet und der Beitrag direkt an die anspruchsberechtigten Eltern ausgerichtet. Die Antragsformulare wie auch die Reglemente können auf den Homepages der Gemeinden herun- tergeladen und bei den Abteilungen Finanzen bezogen werden. Umsetzung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung Mit der Inkraftsetzung der Reglemente werden die Vorgaben des kantonalen Gesetzes über die fami- lienergänzende Kinderbetreuung umgesetzt, welches die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu ei- nem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Wohngemeinde hat sich dabei unabhängig vom Betreuungsort entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Kosten zu beteiligen. GEMEINDERÄTE Bözen, Effingen, Elfingen, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach, Oberhof, Oeschgen, Wittnau, Wölflinswil, Ueken und Zeihen

Prämienverbilligung Krankenpflegeversicherung 2011...Hornussen, Oberhof, Oeschgen, Wittnau, Wölflinswil, Ueken und Zeihen haben gemeinsam ein einheitliches Reglement über die Gemeinde-Beiträge

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

  • Mitteilungsblatt der Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen – Juli 2018

    - 1 -

    Gemeinde Bözen

    Beiträge an die familienergänzende Betreuung ab 01. August 2018 – Einheitliches Reglement Die Gemeinderäte der Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach, Hornussen, Oberhof, Oeschgen, Wittnau, Wölflinswil, Ueken und Zeihen haben gemeinsam ein einheitliches Reglement über die Gemeinde-Beiträge an die familienergänzende Betreuung er-arbeitet. Nachdem alle Gemeindeversammlungen dem Reglement zugestimmt haben, tritt die-ses per 01. August 2018 in Kraft. Höhe der Beiträge Das neue Reglement sieht vor, abgestuft nach dem für die Krankenkassenprämienverbilligung mass-gebenden steuerbaren Jahreseinkommen Beiträge an die familienexterne Kinderbetreuung von Kin-dern ab 3 Monaten bis zum Abschluss der Primarschule auszurichten. So werden bei einem mass-gebenden Einkommen bis 40‘000 Franken 80 %, bis 50‘000 Franken 70 %, bis 60‘000 Franken 60 %, bis 70‘000 Franken 40 % und bis 80‘000 Franken 20 % der Kosten übernommen. Beitragsberechtigte Einrichtungen Beitragsberechtigt ist die Fremdbetreuung von Kindern bei anerkannten Tagesfamilien, in Kinderta-gesstätten und in Horten. Wie können die Beiträge geltend gemacht werden? Die Familien können ihren Anspruch bei der Abteilung Finanzen ihrer Wohngemeinde geltend ma-chen. Vorgängig ist die Rechnung der Betreuungs-Institution zu bezahlen. Der entsprechende Zah-lungsnachweis ist vorzulegen. Auszahlungen sind einmal pro Quartal möglich. Auf dem Antragsfor-mular ist zudem die Abteilung Finanzen zu ermächtigen, die erforderlichen Steuerdaten beim Steuer-amt zu erheben. Der entsprechende Gemeindebeitrag wird danach berechnet und der Beitrag direkt an die anspruchsberechtigten Eltern ausgerichtet. Die Antragsformulare wie auch die Reglemente können auf den Homepages der Gemeinden herun-tergeladen und bei den Abteilungen Finanzen bezogen werden. Umsetzung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung Mit der Inkraftsetzung der Reglemente werden die Vorgaben des kantonalen Gesetzes über die fami-lienergänzende Kinderbetreuung umgesetzt, welches die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu ei-nem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Die Wohngemeinde hat sich dabei unabhängig vom Betreuungsort entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten an den Kosten zu beteiligen. GEMEINDERÄTE Bözen, Effingen, Elfingen, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach, Oberhof, Oeschgen, Wittnau, Wölflinswil, Ueken und Zeihen

  • - 2 -

    Einwohnergemeinde- und Ortsbürgerversammlungen vom Freitag, 22. Juni 2018 Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemein-de werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 22. Juni 2018 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stim-men eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung. Ortsbürgergemeinde An der Ortsbürgergemeinde waren 27 der 113 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 23.89 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Bözen. 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2017; Genehmigung 2. Rechenschaftsbericht 2017 des Försters; Kenntnisnahme 3. Rechnung 2017; Genehmigung Da das Quorum von 23 Stimmen bei allen Entscheiden übertroffen wurde, konnten sämtliche Be-schlüsse abschliessend gefasst werden und sind somit am 22. Juni 2018 in Rechtskraft erwachsen. Einwohnergemeinde An der Einwohnergemeindeversammlung waren 65 der 533 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 12.20 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwoh-nergemeinde Bözen. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2017; Genehmigung 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2017; Kenntnisnahme 3. Rechnung 2017; Genehmigung 4. Passation Kreditabrechnung Erstellung Milchhüslistrasse; Genehmigung 5. Verpflichtungskredit für die Umrüstung Strassenbeleuchtung zu LED; Genehmigung 6. Verpflichtungskredit für die Erstellung Poststrasse; Genehmigung 7. Verpflichtungskredit für den Ersatz der Bühnenabdeckung und Sanierung Bühnenboden; Ge-

    nehmigung 8. Verpflichtungskredit für die Erarbeitung eines Bauprojekts Sanierung Schul- und Turnanlage Bö-

    zen; Genehmigung 9. Zusicherungen Gemeindebürgerrecht an Herrn Dr. Stefan Theis; Zusicherung Referendumsfrist für Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Da das Quorum von 107 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 22. Juni 2018, mit Ausnahme der Zusicherung des Bürgerrechts, dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 02. Au-gust 2018, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Refe-rendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unter-stellt. Bözen, 22. Juni 2018 Der Gemeinderat

    Daten Mittagstisch der Pro Senectute In den Monaten Juli und August 2018 finden keine Mittagstische statt. Am 06. September 2018 um 12.00 Uhr trifft man sich wieder im Restaurant Bären in Bözen. Für weitere Rückfragen steht Ihnen Gritli Amsler (Tel. 062 876 11 54) gerne zur Verfügung.

  • - 3 -

    VIVA SPORTSTAFETTE: HELFER Möchtest du hautnah die 5. VIVA Sportstafette am 24./25. August 2018 miterleben und gleichzeitig den STV Bözen mit einem Helfereinsatz unterstützen? Folgende Einsatzorte sind möglich:

    Festwirtschaft

    Barbetrieb

    Verkehrssicherung

    Kampfrichter

    Parkplatz einweisen

    Tombola Du erhältst für deinen Arbeitseinsatz ein spezielles Helfer-Shirt als Erinnerung sowie Verpflegung. Melde dich direkt online an unter www.vivaboezen.ch/infos/helfer oder mit einem Anruf / E-Mail bei Sven Kistler: 079 727 11 61 / [email protected]

    5. VIVA Sportstafette – Strassensperrung Liebe Bözer- und Bözerinnen Der Anmeldeschluss für die 5. VIVA Sportstafette ist Mitte August und es gehen bereits laufend Anmeldungen von motivierten Teil-nehmern ein. Der Turnverein Bözen und das OK VIVA sind mitten in den Vorbereitungen. Für die Jubiläumsausgabe hat sich der Turnverein Bözen für den Freitag vor der Stafette etwas ganz Besonderes überlegt. Verpassen Sie dieses Spektakel nicht! Wir hoffen auf einen bis zum Schluss unfallfreien Anlass und bitten speziell die Anwohner auch die-ses Jahr die Zeiten für die Strassensperrungen zu notieren. Diese sind planmässig während den fol-genden Zeiten:

    Freitag, 24. August 2018, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr (nur Heuigstrasse)

    Samstag, 25. August 2018, 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr Zwischen den Läufen wird die Strasse immer wieder freigegeben bis die nächste Serie startet. Die Strassen sind also nicht permanent gesperrt. Bei dringenden Angelegenheiten & Notfällen bezüglich der Strassensicherung ist unser Sicherheitschef Markus Basler zu informieren (Tel. 079 540 34 19). Die genauen Angaben der Strassen die während der Stafette benützt werden, sind auch im Eventfüh-rer aufgeführt, welcher Mitte August an alle Anwohner versendet wird. Einen Streckenplan findet man aber auch unter http://www.vivaboezen.ch/disziplinen. Wir werden für die Testläufe dieses Jahr bemüht sein, die Beschallung im Dorf auf ein Minimum zu reduzieren. Sobald die Stafetten-Läufe beendet sind, werden die Aussenboxen, welche sich nicht an einem Verpflegungsstand befinden, ausgeschaltet. Gerne begrüssen wir Sie am 24./25. August 2018 auch als Zuschauer am Freitag an der intergalakti-schen Bobby Car Meisterschaft sowie am Samstag an der VIVA Sportstafette. Der STV Bözen freut sich erneut auf ein unvergessliches Wochenende! OK VIVA Sportstafette www.vivaboezen.ch

    mailto:[email protected]://www.vivaboezen.ch/disziplinenhttp://www.vivaboezen.ch/

  • - 4 -

    Turnverein Bözen - Mitturnen neu ab 14 Jahren Liebe Jugendliche, liebe Eltern Der Turnverein Bözen startet ab dem August 2018 mit seinem neuen Programm für die polysportive Förderung von Jugendlichen ab 14 Jahren. Bis anhin konnte erst ab dem 16. Lebensjahr bzw. nach der offiziellen Schulzeit dem Turnverein Bözen als Aktivmitglied beigetreten werden. Mit der Einfüh-rung des Status „Jungturner“ ändern nun diese Bedingungen. Als Jungturner trainierst Du neu jeweils am Freitagabend mit dem Turnverein Bözen. Die Trainingszeiten sind normalerweise von 20.00 – 22.00 Uhr. Ab dem 10. August 2018 kannst Du gerne bereits an einem Freitag bei uns vorbeischauen und Dir einen ersten Eindruck von unserem Vereinsleben verschaffen. Wir sind in diesem Monat speziell mit den Aufbauarbeiten der VIVA Sportstafette beschäftigt. Falls dir ein anderes Datum besser passt, siehst Du nachstehend was bei uns an den darauffolgenden Freitagen läuft:

    Datum Aktivität Treffpunkt / Info

    7. September Turnunterricht 20:00 Turnhalle Bözen

    14. September Turnunterricht 20:00 Turnhalle Bözen

    Ziel Mit der Einführung des Jungturners wollen wir den Jugendlichen im Oberen Fricktal eine neue sportli-che Herausforderung anbieten sowie einen attraktiven und fliessenden Übergang zum Erwachsenen-sport bilden. Regeln Das Zusammenturnen von Jugendlichen und Erwachsenen erfordert einige Regeln und Richtlinien. Dazu haben wir ein neues Regelblatt für Jungturner entworfen. Für die Einhaltung dieser Regeln wird jedem Jungturner ein Götti zugeteilt. Dieser ist ebenfalls Ansprechpartner für den Jugendlichen und dessen Eltern, falls Fragen oder Unklarheiten auftreten sollten. Portrait Turnverein Bözen Im Jahr 1921 gründeten mutige Bözer-Männer zum Wohle der körperlichen Ertüchtigung und zur Förderung kameradschaftlichen Zusammenseins den Turnverein Bözen. Seit jeher trainiert der Ver-ein polysportiv, das bedeutet nicht nur im Bereich Geräteturnen, sondern auch in Leichtathletik, Nati-onalturnen und diversen Ballsportarten. Die sportlichen Höhepunkte im Vereinsjahr bilden das Turn-fest, die Faust- sowie Korbballmeisterschaft, die Vereinsmeisterschaften die vereinsintern durchge-führt werden, der Kreisspieltag, die Sportstafette in Arosa sowie jedes zweite Jahr das Turnerchränz-li. Daneben organisiert der Turnverein zusammen mit der Damenriege und dem Männerchor das all-jährliche Neujahrstheater. Seit dem Jahr 2014 ist die Durchführung und Organisation der VIVA Sportstafette ein weiteres Highlight im abwechslungsreichen Vereinsjahr.

    Wettkampf Saison: Barren, Fachtest, Leichtathletik

    Sommer

    Programm

    VIVA

    Aufbau

    Faustball Sommermeisterschaft …Juli… …Dezember Faustball Wintermeisterschaft

    Korbball Wintermeisterschaft …Juli… …Dezember

    *Training Turnerchränzli

    Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.

    Training Allgemein

    GV

    Vereinsmeisterschaft intern … …Juli… …Dezember

    Training

    Meister- schaften

    Highlights

    Diagramm Jahresprogramm *Jedes zweite Jahr

    https://www.stv-boezen.ch/bilder/turnfest/https://www.stv-boezen.ch/bilder/turnfest/https://www.stv-boezen.ch/turnbetrieb/faustball/https://www.stv-boezen.ch/bilder/turnerchränzli/https://www.stv-boezen.ch/bilder/turnerchränzli/https://www.stv-boezen.ch/events/theater/

  • - 5 -

    Haben wir Dich neugierig gemacht? Dann freuen wir uns auf Deinen Besuch und vielleicht bist du schon bald ein Teil vom Turnverein Bö-zen! Bei allfälligen Fragen stehen wir Dir jederzeit gerne zur Verfügung. Mit turnerischem Gruss Diego Baumann Sven Kistler Oberturner STV Bözen Präsident STV Bözen 076 420 87 37 079 727 11 61 [email protected] [email protected]

    mailto:[email protected]:[email protected]

  • - 6 -

    Gemeinde Elfingen

    Safe the Date: Waldbereisung 2018 Am 18. August 2018 findet wieder eine Waldbereisung statt. Halten Sie sich das Datum bereits heute frei. Weitere Informationen folgen. Der Gemeinderat freut sich über viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

    Beiträge an die familienergänzende Betreuung ab 01. August 2018 – Einheitliches Reglement Siehe Beitrag Gemeinde Bözen.

    Einwohnergemeinde- und Ortsbürgerversammlungen vom Mittwoch, 20. Juni 2018 Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemein-de werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 20. Juni 2018 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stim-men eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung. Ortsbürgergemeinde An der Ortsbürgergemeinde waren 7 der 47 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger an-wesend. Dies entspricht 14.89 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde El-fingen. 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2017; Genehmigung 2. Rechenschaftsbericht 2017 des Försters; Kenntnisnahme 3. Rechnung 2017; Genehmigung Einwohnergemeinde An der Einwohnergemeindeversammlung waren 20 der 218 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 9.17 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwoh-nergemeinde Elfingen. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2017; Genehmigung 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2017; Kenntnisnahme 3. Rechnung 2017; Genehmigung 4. Benützungsreglement Mehrzweckhalle und ehemaliger Kindergarten; Genehmigung Referendumsfrist für beide Gemeindeversammlungen Alle Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 20. Juni 2018, unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 02. August 2018, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemein-dekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid ei-ner Urnenabstimmung unterstellt. Elfingen, 20. Juni 2018 Der Gemeinderat

    Daten Mittagstisch der Pro Senectute

    Siehe Beitrag Gemeinde Bözen.

  • - 7 -

    Gemeinde Hornussen

    Beiträge an die familienergänzende Betreuung ab 01. August 2018 – Einheitliches Reglement Siehe Beitrag Gemeinde Bözen.

    Liebe Hundebesitzer Dem Gemeinderat ist zu Ohren gekommen, dass Hundebesitzer ihre Hunde vermehrt auf dem Schu-lareal und dem Spielplatz frei laufen lassen. Viele Kinder haben Angst vor den Tieren, ausserdem gehört Hundekot nicht auf einen Kinderspielplatz. Gemäss § 24 Abs. 2 des Polizeireglements vom 01. Mai 2010 (Stand 01. Januar 2016) (PolR) sind Hunde im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen sowie öffentlichen Spiel- und Grünflächen zwingend an die Leine zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Hunde künftig auf dem Spielplatz und auf dem Schulareal nicht frei herumlaufen zu lassen und den Hundekot stets aufzunehmen und zu entsorgen. Die Schulkinder der Gemeinde Hornussen werden für Ihre Rücksicht dankbar sein. Gemeinderat Hornussen

    Einwohnergemeindeversammlung, Donnerstag, 21. Juni 2018 Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwoh-nergemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benö-tigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels der Stimmberechtigten für eine abschliessende Be-schlussfassung. An der Einwohnergemeindeversammlung waren 41 der 621 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 6.60 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohner-gemeinde Hornussen. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2017; Genehmigung 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2017; Kenntnisnahme 3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2017; Genehmigung 4. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Celik Bahadir 5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Celik Yakub Burak Referendumsfrist für die Gemeindeversammlung Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 21. Juni 2018, mit Ausnahme der Zusicherungen der Bürgerrechte, dem fakultativen Referendum. Die Be-schlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 02. August 2018, von einem Viertel der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referen-dum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Hornussen, 21. Juni 2018 Der Gemeinderat

  • - 8 -

    Seniorenreise Gemeinde Hornussen vom 06. Juni 2018 Am diesjährigen 54. Seniorenausflug der Gemeinde Hornussen sind zur Freude der Organisatoren 52 Reiseinteressierte der Einladung gefolgt. Zusammen mit den Begleiterinnen und Mitgliedern des Gemeinderates haben stolze 59 Teilnehmer gezählt werden dürfen. Mit Unterstützung der Sonne ging die Reise vom schönen Fricktal in die nicht minder schöne Gegend vom Besuchkanton Luzern. Inklusive Kaffeehalt unterwegs führten uns die Chauffeure über die Staffelegg nach Aarau in Rich-tung Willisau, Entlebuch (UNESCO Biosphäre) bis nach Marbach. Für den genussvollen Anblick der Gegend und Weite z.B. in Richtung vom Skigebiet Sörenberg erfolgte vom Bus der Wechsel in die Gondelbahn für auf die Höhe vom Marbachegg. Das Hauptziel zum Mittagessen. Petrus meinte es wirklich gut mit Allen, indem er es nur kurz während dem Essen hat regnen lassen. Nach den Ausführungen über die Jubilare und anderen Geschehnissen seit dem letzten Ausflug 2017 und einer Erholungszeit hiess es leider wieder bei weiterem Sonnenschein die Talfahrt anzugehen. Im Anschluss erfolgte die kurze Weiterfahrt nach Trubschachen/BE. Bei der Fa. Kambly und deren Erlebniswelt haben die Interessierten eigenständig den Einführungen in die Firmengeschichte lau-schen dürfen und dabei hat das eine oder andere Gebäck den Besitzer gewechselt. Mit viel Gebäck im Gepäck ist die Heimfahrt unter die Räder genommen worden. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Betei-ligten für das Mitmachen und Ausschmücken dieser Reise. Siegrist-Reisen für die schöne und angenehme landschaftliche Routenwahl und reibungslose Fahrt sowie den Begleiterinnen vom Frauenbund und den Landfrauen für die geschätzte Unterstützung. Bis zum nächsten Jahr am 05. Juni 2019. Der Gemeinderat Hornussen

    Einwohnerforum Hornussen Der Gemeinderat freut sich, Sie am ersten Mittwochabend im Monat von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr in den Räumlichkeiten der alten Militärunterkunft (Turnhalle) zum Austausch begrüssen zu dürfen. Gemeinderat Hornussen

    Daten Mittagstisch Pro Senectute Am Dienstag, 10. Juli 2018 um 11.30 Uhr findet der nächste Mittagstisch im Restaurant Feldschlössli in Hornussen statt. Wir freuen uns auf Euren Besuch.

  • - 9 -

    Verwaltung 3plus

    Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann (E- oder M-Profil) Bist Du auf der Suche nach einer interessanten und abwechslungsreichen Grundausbildung? Auf den Sommer 2019 ist bei uns auf der Verwaltung 3plus eine Lehrstelle als Kauffrau / Kaufmann (E- oder M-Profil) zu besetzen. Das komplette Inserat findest Du auf unserer Homepage unter www.verwaltung3plus.ch. Interesse? Dann sende Deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis am 15. August 2018 an die Verwaltung 3plus, Herr Markus Schlatter, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen (Tel. 062 865 35 85). Wir freuen uns auf Deine Bewerbung.

    Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während den Sommerferien Wie bei vielen Gemeinden werden erstmals die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Sommerferien reduziert. Während der Zeit vom Montag, 09. Juli 2018 bis Freitag, 10. August 2018 gelten für die Abteilungen der Verwaltung 3plus folgende reduzierten Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 09.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen) Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungen) sichergestellt. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer der Verwaltung (062 865 35 85) in Erfahrung zu bringen. Die reduzierten Öffnungszeiten haben auf die Arbeitszeit des Personals keinen Einfluss. Ab Montag, 13. August 2018 sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet. Ge-meinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.

    Öffnungszeiten der Verwaltung 3plus und des Regionalen Steueramtes Die Verwaltung 3plus und das Regionale Steueramt BEEHZ bleiben am Bundesfeiertag, 01. August 2018 geschlossen. Für dringende Fälle ist ein Pikettdienst (062 865 35 85) organisiert. Das Verwaltungsteam sowie die Gemeinderäte Bözen, Elfingen und Hornussen wüschen einen fro-hen 1. August!

    TNW – Abonnemente Die Gemeindeverwaltung hat allen Schülerinnen und Schüler, welche die Oberstufe in Frick besu-chen bzw. den Kindern aus Elfingen, welche in Bözen zur Schule gehen ein TNW Abonnement zuge-stellt. Sollte jemand keines erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei der Gemeindekanzlei 3plus in Bözen (062 865 35 85, [email protected]) damit dieses bis zum Schulbeginn noch be-stellt werden kann.

    http://www.verwaltung3plus.ch/

  • - 10 -

    Kontrolle der Liegenschaften und Hausgärten auf Ambrosia & Feuerbrand Zwischen Anfang Juli und Ende September sind unsere Ambrosia- und Feuerbrandkontrolleure un-terwegs. Es werden alle Liegenschaften, Hausgärten und öffentlichen Gartenanlagen auf allenfalls vorhandene Ambrosia- und Feuerbrandpflanzen kontrolliert. Ambrosia ist eine eingeschleppte, be-kämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihre Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, gemeingefährliche und meldepflichtige Bakterienkrankheit. Verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora, bedroht er die Obstbäume und eine ganze An-zahl von Zier- und Wildpflanzen in hohem Masse. Eine befallene Pflanze kann innerhalb einer Vege-tationsperiode absterben. Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia und des Feuerbrandes zu ver-hindern, müssen Befallsherden möglichst schnell entdeckt und vernichtet werden. Dies geschieht durch Ausreissen der Ambrosiapflanzen und Entsorgung mit dem Hauskehricht. Folgende Personen sind für die Kontrollen zuständig: Bözen: Monika Baschnagel und Jeremias Boss Elfingen: Robert Studer und Heinz Heuberger Hornussen: Robert Studer und Heinz Heuberger

  • - 11 -

    Sind Sie auf der Suche nach einer interessanten und abwechslungsreichen Anstellung in der freien Natur wie auch in öffentlichen Gebäuden? Auf August 2018 ist in unserem Dienstleistungsbetrieb ei-ne Stelle als

    Mitarbeiter Regionaler Unterhaltsbetrieb 3plus (Bereich Hauswartung) 100 % zu besetzen. Ihr Aufgabengebiet ist vielseitig: Sie unterhalten und reinigen die gemeindeeigenen Liegenschaften. Sie werden für den Unterhalt und Pflege der Grünanlagen verantwortlich sein und unterstützen die Mitarbeiter des Unterhaltsbetriebes. Eine pietätvolle Mitwirkung bei Bestattungen und der Pflege un-serer Friedhöfe gehört ebenfalls zu Ihren Tätigkeiten. Im Rahmen der Entsorgungsarbeiten bei öffentlichen Sammelstellen, der Robidogtour, der Betreuung der Kadaversammelstelle, der Hege und Pflege von öffentlichen Plätzen, dem Waldhaus, der Brun-nen, Bushaltestellen und Ruhebänke tragen Sie aktiv zum schönen Erscheinungsbild unserer drei Gemeinden Bözen, Elfingen und Hornussen bei. Sie verfügen auch über die nötige Flexibilität um Einsätze in Bezug auf den Winterdienst ausserhalb der geregelten Arbeitszeiten zu leisten. Wir bieten:

    Eine abwechslungsreiche, interessante und selbständige Tätigkeit in einem kleinen Team

    Einen zweckmässigen Maschinenpark

    Zeitgemässe Entlöhnung und Anstellungsbedingungen im Rahmen unseres Personal- und Be-soldungsreglements

    Unterstützung und Möglichkeiten der fachspezifischen Weiterbildung Wir erwarten:

    Selbständige, exakte und effiziente Arbeitsweise

    Angenehme Umgangsformen gegenüber der Kundschaft und innerhalb des Teams

    Fahrausweis Kat B

    Initiative und kreative Mitarbeit zur Verbesserung unserer Dienstleistung

    Freude an einer „Allrounder“-Tätigkeit

    Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung (mit Vorteil als Fachmann Betriebsunterhalt EFZ Richtung Hausdienst, Elektriker, Sanitär, Reinigungsfachmann oder Landschaftsgärtner)

    Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihr Bewer-bungsschreiben mit den üblichen Unterlagen bis am 20. Juli 2018 an die Verwaltung 3plus, Haupt-strasse 7, 5076 Bözen. Bei allfälligen Fragen stehen Ihnen Herr Robert Studer, Leiter Regionaler Un-terhaltsbetrieb, Tel-Nr. 079 547 89 50 sowie Herr Markus Schlatter, Verwaltungsleiter, Tel-Nr. 062 865 35 80 zur Verfügung.

  • - 12 -

    Weitere Meldungen

    Nächste Anlässe Veteranenvereinigung Hessenberg Donnerstag, 12. Juli 2018 Donnerstag, 09. August 2018 Furka mit Dampfbahn (ganzer Tag) Bräteln auf der Sennhütte in Effingen (Nachmittag) Ihre Kontaktpersonen sind: - Hans Peter Joss, Kirchstr. 20, 5076 Bözen Tel. 079 320 05 06, mail: [email protected] - Peter Heuberger, Gazenmatt 1, Bözen Tel. 062 876 15 81, mail: [email protected] - Urs Frei, Heuigstr. 8. Bözen Tel. 062 876 26 13, mail: [email protected] - Rolf Berner, Hauptstr. 46, Bözen 062 876 12 32, mail: [email protected] Veteranenvereinigung Hessenberg

    Nächstes Mitteilungsblatt Verwaltung 3plus Bitte beachten Sie folgende Fristen zur Einreichung von Beiträgen ins Mitteilungsblatt der Verwaltung 3plus: - Mitteilungsblatt August, Einsendeschluss Freitag, 20. Juli 2018

    Erscheinungsdatum Donnerstag, 02. August 2017

    - Mitteilungsblatt September, Einsendeschluss Mittwoch, 22. August 2018 Erscheinungsdatum Montag, 03. September 2018

    GEMEINDERÄTE BÖZEN, ELFINGEN UND HORNUSSEN

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]