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Praktische Tipps für Großkunden Leitfaden PROFICARD

PROFICARD Leitfaden - ace.de · VW Polo bis zum großen Mercedes-Benz Sprinter sind direkt in Ihrer Nachbarschaft verfüg- bar. Die Autos sind durch eine Ad-hoc Versicherung der Allianz

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Praktische Tipps für Großkunden

Leitfaden

PROFICARD

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AGA

GUTEN TAG

Liebe ProfiCard-Partner, mit diesem Handbuch informieren wir über die wichtigsten Themen zur ProfiCard. Mit

einem Griff haben Sie alle Antworten zu ProfiCard-Fragen parat.

Dieser Leitfaden • erläutert sämtliche Abläufe, die zur Einführung und Betreuung der ProfiCard

in Ihrem Unternehmen nötig sind.

• liefert Ihnen Antworten auf Fragen, die Ihre Kolleginnen und Kollegen zur

ProfiCard haben könnten.

• enthält alle ProfiCard-Informationen, um im HVV mobil zu sein.

• kann Ihnen helfen, noch mehr Beschäftigte von den Vorteilen der ProfiCard

zu überzeugen.

Erstellt wurde dieses Handbuch vom Team der Großkundenbetreuung der S-Bahn Ham-

burg und den Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern der ProfiCard-Vertriebspart-

ner – Ihren Ansprechpartnern für alle Belange rund um die ProfiCard. Die Vertriebspartner

der S-Bahn Hamburg GmbH für die ProfiCard sind der Auto Club Europa e. V. (ACE-Wirt-

schaftsdienst GmbH), die AGA Service GmbH und der Industrieverband Hamburg e. V.

(IVH). In dieser Funktion schließen die Vertriebspartner Verträge mit kleineren und mittel-

ständischen Unternehmen über die Ausgabe der ProfiCards und kümmen sich um die

komplette Abwicklung.

Durch unseren gemeinsamen Einsatz können wir einiges erreichen: Viele Kolleginnen und

Kollegen sind mit dem HVV supergünstig auf Achse. Und jeder nicht gefahrene Auto-Kilo-

meter entlastet unsere Umwelt und verbessert die Verkehrssicherheit.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen, dass Sie die ProfiCard mit so viel persönlichem

Engagement voranbringen.

Auf gute Zusammenarbeit!

Ihre Kundenbetreuungen vom ACE, AGA und IVH

Vielen Dank, dass Sie dabei sind

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Gut zu wissen 4

Angebotsvielfalt 8

Die ProfiCard 9

Preise 10

Praktische Steuertipps 11

Vertragswesen 14

Aufgabenteilung 15

Auslieferung 16

Verwendungsnachweise 17

Jährlicher ProfiCard-Kontingentwechsel 18

Kartenausgabe zwischendurch 19

Azubi-Karten 20

Teilnahme-Ende 21

Karte ändern 23

Karte verloren 24

Fahrgelderstattung 25

Monatsabschluss 26

Jahresabschluss 27

Schlagworte von A – Z 28

Anhang

Benutzungsbedingungen für HVV-ProfiCards 30

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ProfiCard (AGBs) 32

Erstattungsliste 34

INHALT

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GUT ZU WISSEN

Die ideale Ergänzung zu Bus und Bahn

Auto oder Fahrrad fahren, ohne eines zu besitzenProfiCard-Nutzer profitieren von den Sonderkonditionen bei unseren Kooperationspartnern!

switchhIn Hamburg fährt man switchh, weil man für nur 10 Euro mehr im Monat zur ProfiCard monatlich 60 switchh Freiminuten bei car2go erhält. Das lohnt sich schon ab der 35. Minute im Monat, z. B. bei 2 Fahrten in der City. Für mehr Auto steigt man in den komfortablen Mercedes und fährt mit switchh die erste Stunde car2go black kostenlos – jeden Monat aufs Neue. Einfach per HVV-App das passende Angebot auswählen und losfahren. switchh ist monatlich kündbar.www.switchh.de | 040/32 88-63 63

StadtRADRund 2.000 Fahrräder stehen an 200 Leihstationen in Hamburg bereit, in Lüneburg sind es 60 Räder an 7 Stationen. Für ProfiCard-Nutzer reduziert sich der Minutenpreis um 25 %. In den ersten 30 Minuten fahren Sie immer kostenlos. Ab der 31. Minute fällt eine Leihgebühr von 6 Cent (Normal-Tarif 8 Cent) pro Minute an. Für nur 12 Euro kön-nen Sie das StadtRad 1 Tag lang (24 Stunden) nutzen.stadtrad.hamburg.de | 040/82 21 88 10-0

cambioFür ProfiCard-Nutzer gibt es bei cambio exklusiv den Kombi-Tarif ohne monatliche Grundgebühr. Sie zahlen nur die halbe Anmeldegebühr. Buchen Sie telefonisch, online oder per App – stunden-, tage- oder wochenweise Ihr Auto. Egal ob Kleinwagen, Kombi, Transporter oder eMobil – Sie fahren immer gepflegte, gewartete und vollkaskoversi-cherte Autos. Abgerechnet wird günstig nach Kilometer und Stunde, eine Kündigung ist monatlich möglich. www.cambio-CarSharing.de/hamburg | 040/414 66 700

DriveNowAuto per Smartphone, Tablet, PC oder telefonisch finden. BMW oder MINI ab 24 ct/Min. fahren und überall im Geschäftsgebiet abstellen. Inhaber einer ProfiCard sparen die An-meldegebühr und erhalten einmalig 30 Freiminuten. Es fallen keine monatlichen oder jährlichen Kosten an. Die Freiminuten sind für 3 Monate ab Datum der Registrierung gül-tig und verfallen danach automatisch.www.drive-now.com | 0180/629 29 29

drivyDrivy bietet in Hamburg rund 150 Fahrzeuge von Privatpersonen zur Miete an. Vom kleinen VW Polo bis zum großen Mercedes-Benz Sprinter sind direkt in Ihrer Nachbarschaft verfüg-bar. Die Autos sind durch eine Ad-hoc Versicherung der Allianz (Teilkasko-, Vollkasko- und Haftpflichtversicherung) geschützt. ProfiCard-Nutzer profitieren bei drivy von folgenden Vergünstigungen: 10 Euro Gutschein, keine Anmeldegebühr, Zweitfahrer fahren kosten-los, reduzierbare Selbstbeteiligung auf 150 Euro.www.drivy.de | 030/568 37 30 99

GreenwheelsBei unserem Kooperationspartner Greenwheels haben Sie die Wahl zwischen Kleinwagen (4-Türer) und Vans (5-Sitzer) an mehr als 50 Stationen im gesamten Stadtgebiet. Darüber hinaus bietet Ihnen Greenwheels Anschlussmobilität in weiteren 23 Städten in 8 Bundes-ländern, u. a. Berlin, Bochum, Braunschweig, Chemnitz, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Essen, Nürnberg, Regensburg. Und das funktioniert rund um die Uhr.www.greenwheels.de

Stand: 01.01.2016

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GUT ZU WISSEN

Fahrkarten schnell und flexibel zum selbst Ausdrucken Die perfekte Ergänzung zur ProfiCard bietet der HVV-Onlineshop für Firmen auf hvv.de.

Hier können Sie für Ihre Kunden, Besucher oder Mitarbeiter mit kurzzeitiger HVV-Nutzung

Fahrausweise schnell und flexibel an Ihrem PC ausdrucken oder dem Nutzer als E-Mail-

Anhang zusenden.

Einmal registrieren und schon können Sie HVV-Fahrkarten bargeldlos online erwerben.

Die Bezahlung der Fahrkarten erfolgt bequem auf Basis einer detaillierten monatlichen

Abrechnung.

So funktioniert’s

Sie registrieren Ihre Firma unter hvv.de und melden sich mit E-Mail-Adresse und Passwort

an. Danach können Sie sich jederzeit in Ihrem Kundenportal einloggen, personalisierte

Onlinetickets bestellen und direkt am PC ausdrucken oder dem Kartennutzer per E-Mail

zusenden – ganz ohne jede Mindestabnahme. Damit bieten Sie bei voller Kostenkon-

trolle in ternen wie externen Kunden noch mehr Servicequalität.

Mehr Infos? Aber gern!Antje Kausch vom HVV-Onlineshop für Firmen freut sich auf Ihre Fragen:

Telefon: 040 / 39 18-39 20

E-Mail: [email protected]

Web: firmenonlineshop.hvv.de

Auch im Programm: HVV-Onlineshop für Firmen

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GUT ZU WISSEN

Wer wählt, gewinnt!Ein tolles Team für volle Flexibilität. Die HVV-ProfiCard bietet mit vielen Varianten jedem

Nutzer Mobilität nach Maß. Ganz gleich, ob Wohn- und Arbeitsort in City-Nähe oder am

Stadtrand im Grünen liegen: Die ProfiCard für die HVV-Tarifringe ABC, BCD, CDE oder

ABCDE (Gesamtbereich) macht die Entscheidung leicht – und günstig!

Die folgende Seite gibt Ihnen einen Überblick auf den HVV-Bereich und die Struktur der

Tarifringe.

Für jeden die Richtige

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1

1

1

K r e i s

P i n n e b e r g

K r e i s

S e g e b e r g

K r e i s

S t o r m a r n

K r e i s

H e r z o g t u m

L a u e n b u r g

L ü n e b u r g

L a n d k r e i s

L a n d k r e i s

H a r b u r g

L a n d k r e i s

S t a d e

L a n d k r e i s

L ü c h o w - D a n n e n b e r g

A BC D

E

Elbe

Elbe

Ostsee

i.d. Nordheide

(Luhe)

(Wümme)

(Elbe)

in Holstein

Brokdorf

Aukrug

Lägerdorf

Krempe

Hohen-lockstedt Wensin

Bornhöved

Stocksee

Hasenmoor

Lent-föhrden

Lutzhorn

Alveslohe

EllerauKölln-

Reisiek

Wrist

Kisdorf

Seth

Sülfeld

Bargfeld-Stegen

Hasloh

Travenbrück

Hoisdorf

Labenz

Kühsen

Berkenthin

KrummesseRethwisch

Zarpen

Süsel

Boltenhagen

Rehna

Roggen-dorf

Lützow

Ratekau

Boddin

Pritzier

Teldau

Güster

Müssen

Lütau

Seedorf

Börnsen

Dassen-dorf

Wohltorf

Marschacht

Moorrege

Neuhaus

Hammah

Oldendorf Hollern

Heeslingen

Gyhum

Apensen

Wistedt

Welle

Drage

Hanstedt Bardowick

Aden-dorf

DeutschEvern

Embsen

Ebstorf

Fintel

Otterstedt

Willingrade

Hartenholm

Schlamersdorf

Pronstorf

Altengörs

Leezen

Bilsen

Mustin

Breiten-felde

Koberg

Duvensee

Linau

Großensee

Möhnsen

Neuen-dorf

Wulfsen

Brietlingen

Neetze

Brest

Dohren Wittorf

Kirch-gellersen

Wester-gellersen

Barnstedt

Soderstorf

Marne

St. Michaelis-donn

Caden- berge

Burg

Freiburg

Hohen-westedt

Schenefeld

Wischhafen

Boostedt Rickling

Großenaspe

GroßGrönau

Steinburg

Lütjensee

Büchen

TespeHollenstedt

Horneburg

Holm

Lamstedt Hechthausen

Himmel-pforten

Tarmstedt

Kutenholz

Ahlerstedt

Sittensen

Egestorf

Salzhausen

Melbeck

Aumühle

Scharnebeck

Dahlenburg

Wilster

Selsingen

Fredenbeck

Sottrum

Bispingen

Ameling-hausen

Bienen-büttel

Hitzacker

Dauenhof

Nahe

Nusse

Kastorf

Gudow

Talkau

Tripkau

NeuDarchau

Undeloh

Handeloh

Göhrde

Neuhaus

Reppen-stedt

Hemmoor

Kelling-husen

Horst

BadBramstedt

Barmstedt

Trappen-kamp

Tornesch

Wahlstedt

Ahrensbök

Reinfeld

Tangstedt

Scharbeutz

Timmendorfer Strand

Dassow

Klütz

Schönberg

Gadebusch

Zarrentin

Wittenburg

Groß-hansdorf

TrittauBarsbüttel

Wentorf

Harsefeld

StelleGnarren-

burg

Jesteburg

Bleckede

Lübtheen

Boizenburg

BadBevensen

Dannenberg

Dömitz

Harburg

Brunsbüttel

Meldorf

Drochtersen

Glückstadt

Kalten-kirchen

Quickborn

Uetersen

Bad Segeberg

BadSchwartau

Bargte-heide

Greves-mühlen

Ratzeburg

Mölln

Hagenow

Schwarzenbek

Glinde

Lauenburg

Schenefeld

Halsten-bek

Jork

NeuWulmstorf

Rosengarten

Rellingen

Bremer-vörde

Zeven

Tostedt

Scheeßel

Schnever-dingen

Neustadt

Elmshorn

Itzehoe

Henstedt-Ulzburg

BadOldesloe

Ahrens-burg

Reinbek

Geesthacht

Winsen

Pinneberg

StadeWedel

Buxtehude

Seevetal

Buchholz

Rotenburg

Norder-stedt

Neumünster

Lübeck

Lüneburg

HAMBURG

S c h l e s w i g -

H o l s t e i n

N i e d e r s a c h s e n

M e c k l e n b u r g -

V o r p o m m e r n

0 10 km

Stand: 14.12.2014© bluemap.de

Gesamtbereich(Ringe ABCDE)

Schnellbahn- undRegionalverkehr

Großbereich Hamburg(Ringe AB)

Grenzen der Kreise

HVV-Tarif nur fürZeitkarten

GUT ZU WISSEN

Der HVV mit seinen TarifringenDas HVV-Gebiet umfasst neben der Freien und Hansestadt Hamburg die Kreise Pinne-

berg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein sowie die

niedersächsischen Landkreise Lüneburg, Harburg und Stade. Mit dem HVV ist man auf der

Straße, der Schiene und der Elbe mobil.

Hier ist die ProfiCard zu Hause

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ANGEBOTSVIELFALT

Die Vertriebspartner ACE, AGA und IVH ermöglichen vielen Unternehmen die Teil-

nahme an der ProfiCard.

Für jedes Unternehmen das passende AngebotAb 20 ProfiCards können Unternehmen einsteigen. Die Betreuung erfolgt hier durch

einen der Vertriebspartner. Sollte Ihr Unternehmen über mehr als 100 ProfiCard-Teilneh-

mer verfügen, haben Sie die Wahl: Weiterhin den ProfiCard-Service über den Vertriebs-

partner zu nutzen oder einen Direktvertrag mit der HVV-Großkundenbetreuung der

S-Bahn Hamburg GmbH abzuschließen und die Karten eigenständig im Unternehmen zu

verwalten.

Der Einstieg ist ganz einfach: • es wird ein Aufnahmevertrag mit dem Vertriebspartner geschlossen

• mindestens 20 ProfiCards müssen abgenommen werden

• der Arbeitgeber zahlt einen Fahrgeldzuschuss von mindestens

13,60 Euro je Karte und Monat (ab Januar 2017 13,86 Euro)

sowie ein kleines Bearbeitungsentgelt an den Vertriebspartner

KombiTicket, KongressTicket und, und, und ...Viele Hamburger Unternehmen, Veranstalter und Institutionen nutzen die vorteilhaften

Großkunden-Konditionen des HVV zum Vorteil ihrer Kunden. Das Team der HVV-Groß-

kundenbetreuung berät Sie gern. Informieren Sie sich unter 040/39 18-39 00 über:

• Eintrittskarten, die als HVV-Ticket gelten | KombiTicket

• SemesterTickets für Studierende

• Teilnehmerausweise zu Kongressen und Tagungen mit

kombinierter HVV-Fahrkarte | KongressTicket

• HVV-Onlineshop für Firmen: Fahrkarten zum Selbstausdrucken oder

Versenden per E-Mail mit bequemer monatlicher Abrechnung

Für Großkunden ist vieles machbar

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DIE PROFICARD

Sie gilt – wann und wo immer man willDie ProfiCard ist eine persönliche Fahrkarte und nicht übertragbar. Sobald ein Mitarbeiter

seine ProfiCard mit Vor- und Zunamen unterschrieben hat, kann’s losgehen. Die Karte gilt

im gewählten Geltungsbereich rund um die Uhr. Am Wochenende * und an gesetzlichen

Feier tagen können außerdem 1 Person beliebigen Alters und bis zu 3 Kinder bis 14 Jahre

kostenlos mitgenommen werden. Die „kleine“ ProfiCard für 3 Tarifringe gilt dann sogar

ohne Zuzahlung im Gesamtbereich (Ringe ABCDE).

Die Gültigkeit einer ProfiCard endet mit dem Betriebsschluss des in die Karte eingedruck-

ten letzten Geltungstages, d. h. um 6 Uhr des Folgetages.

Sie ist eine Menge Geld wert Das ist wirklich nicht ohne: Eine ProfiCard stellt bei ihrer Gültigkeit von 12 Monaten

einen Wert von rund 1.000 Euro dar. Darum wird sie so fälschungssicher wie möglich

produziert und sollte von jedem so sicher wie möglich aufbewahrt werden – natürlich

auch in den Ausgabestellen unserer Partner-Unternehmen. Ein größeres Kontingent

ProfiCards ist ein kleines Vermögen wert!

Bitte beachten:

Die ProfiCard verliert durch Laminieren ihre Gültigkeit und kann bei einer Fahrkarten-

kontrolle eingezogen werden.

* von sonnabends 0 Uhr bis sonntags Betriebsschluss; 24.12. und 31.12. gelten als Sonnabende

Beschriftungsfeld löst sichbei mechanischer oder chemischer Manipulation ab

Kopierschutz: Die Folie verändert den Schriftzug „ProfiCard” beim Kopieren

HVV-Logo wird unter UV-Licht sichtbar

Die ProfiCard – ein wahres Wertobjekt

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ProfiCard-Sorten Euro/Monat

GKA extra 3-Ringe 66,50

GKA extra 3-Ringe Azubi 50,10

GKA extra 3-Ringe – 1. Kl. 108,80

GKA extra 3-Ringe – 1. Kl. – Azubi 92,40

GKA extra Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 107,30

GKA extra Gesamtbereich (Ringe ABCDE) Azubi 80,80

GKA extra Gesamtbereich (Ringe ABCDE) – 1. Kl. 149,60

GKA extra Gesamtbereich (Ringe ABCDE) – 1. Kl. – Azubi 123,10

PREISE

Diese Tarife gelten ab 1. Januar 2016

Für jeden so günstig wie möglich

Am Fahrgeld beteiligt sich der Arbeitgeber mit mindestens 13,60 Euro monatlich.

Außerdem übernimmt er das Bearbeitungsentgelt des Vertriebpartners.

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PRAKTISCHE STEUERTIPPS

Stichwort: Fahrgeldzuschuss des ArbeitgebersDie Entrichtung des Arbeitgeberzuschusses von zzt. mindestens 13,60 Euro (ab Januar

2017 13,86 Euro) ist eine attraktive Sozialleistung des Unternehmens und ein cleverer

Schachzug des Personalmarketings zur Motivation der Mitarbeiter.

Stichwort: „44-Euro-Regelung“ als SachzuwendungDie Anwendung der Sachbezugsregelung auf die HVV-ProfiCard bietet Ihrem Unterneh-

men und Ihren Kollegen neue Möglichkeiten, Geld zu sparen und umweltfreundlich im

HVV mobil zu sein.

Sachzuwendungen des Arbeitgebers als Fahrgeldzuschuss zur HVV-ProfiCard sind auf

Basis der gültigen Benutzungsbedingungen für die ProfiCards im HVV-Großkunden-

Abonnement nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuerfrei, soweit die monatliche Freigrenze

von 44 Euro für alle dem Arbeitnehmer gewährten Zuwendungen (LStH S. 1 (1– 4)

44-Euro-Freigrenze) nicht überschritten wird.

Die Finanzämter Hamburgs* und Schleswig-Holsteins** sowie das Niedersächsische

Finanzministerium*** akzeptieren den Fahrgeldzuschuss zur ProfiCard als steuerfreie

Sachzuwendung. Befindet sich das Betriebsstättenfinanzamt anderenorts, ist eine sepa-

rate Klärung erforderlich.

In Unternehmen, in denen die Sachbezugsregelung genutzt wird, entfällt für den Arbeit-

geber die Entrichtung der Sozialversicherungsabgaben, für den Arbeitnehmer entfallen

Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben auf den vom Arbeitgeber gewährten Fahr-

geldzuschuss zur ProfiCard bis maximal 44 Euro je Kalendermonat.

* Freie und Hansestadt Hamburg/Finanzbehörde/Steuerverwaltung Az. 52-S 2334-024/12

** Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein/Mitteilung für den Lohnsteuer-Außendienst

Nr. 11/2013

*** Niedersächsisches Finanzministerium: Bezugnahme auf das Schreiben vom 3.3.2014/

S 2334-235-3332. Bitte beim zuständigen Finanzamt nachfragen.

Eine starke Leistung für Arbeitnehmer

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PRAKTISCHE STEUERTIPPS

Stichwort: Fahrten zwischen Wohn- und ArbeitsstätteDiese Aufwendungen können vom ProfiCard-Nutzer steuerlich als Werbungskosten ab-

gesetzt werden. Ihr ProfiCard-Nutzer kann zwischen der Anwendung der Entfernungs-

pauschale oder Geltendmachung der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten der Profi-

Card (Eigenanteil) wählen.

• Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro je Entfernungskilometer

für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Je Arbeitstag kann

diese nur für eine Fahrt berücksichtigt werden.

• Der Eigenanteil des ProfiCard-Inhabers kann als nachgewiesene tat-

sächliche Kosten der ProfiCard steuerlich geltend gemacht werden,

wenn er höher ist als die Aufwendungen der Entfernungspauschale.

Ein Beispiel:

Die Entfernung zum Arbeitsplatz beträgt 4 Kilometer, der Arbeitnehmer hat 220 Arbeits-

tage im Jahr. Bei Anwendung der Entfernungspauschale ergeben sich pauschale Wer-

bungskosten von 264 Euro, bei einer ProfiCard 3 Ringe liegen die tatsächlichen Kosten für

das Jahr 2016 bei 634,80 Euro.

Pauschale Werbungskosten:

4 km x 0,30 Euro = 1,20 Euro je Arbeitstag

1,20 Euro x 220 Arbeitstage im Kalenderjahr = 264 Euro im Kalenderjahr

Tatsächliche Kosten 2016:

66,50 Euro ProfiCard 3 Ringe – mindestens 13,60 Euro Fahrgeldzuschuss des Arbeitgebers

= 52,90 Euro monatlicher Eigenanteil des ProfiCard-Inhabers

52,90 Euro Euro x 12 Monate = 634,80 Euro tatsächliche Werbungskosten 2016

Fazit:

Auch für Arbeitnehmer mit geringer Entfernung zur Arbeitsstätte rechnet sich die

Nutzung der HVV-ProfiCard. – Für Sie ein überzeugendes Argument, um potenzielle

ProfiCard- Nutzer für die Teilnahme zu begeistern!

Stichwort: VorsteuerabzugIm Preis der ProfiCard sind 7 Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Ein Vorsteuerabzug für

das Unternehmen ist nicht möglich, denn es ist nur als Vermittler tätig. Die vom Gehalt

einbehaltenen und an die S-Bahn weitergeleiteten Fahrgelder sind also durchlaufende

Posten, die steuerlich nicht geltend gemacht werden können.

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PRAKTISCHE STEUERTIPPS

* Bei Übernahme der Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber

Fahrgeldzuschuss

Die ProfiCard-Varianten GKA plus und GKA extra werden vom Arbeitgeber mit einem

Fahrgeldzuschuss von mindestens 13,60 Euro pro Monat unterstützt.

Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes bleiben Sachbezüge des Arbeit-

gebers an die Arbeitnehmer, die monatlich insgesamt 44 Euro nicht übersteigen, steuer-

und sozialversicherungsfrei.

Auf Basis der Benutzungsbedingungen für ProfiCards kann im Zuständigkeitsbereich der

Hamburger Finanzbehörde der Fahrgeldzuschuss des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer

als Sachbezug zur Verfügung gestellt werden. Unternehmen mit Sitz außerhalb Ham-

burgs erkundigen sich bitte bei dem für sie zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.

Beispiele der Versteuerung des monatlichen Fahrgeldzuschusses zur HVV-ProfiCard:

GKA extra/ GKA plus

Fahrgeldzuschuss als Sachbezug

(§8 Abs.2 S.11 EStG

Fahrgeldzuschuss und Pauschalversteuerung

(§40 Abs.2 S.2 EStG)

Fahrgeldzuschuss und individuelle

Versteuerung

ProfiCard 3-Ringe 66,50 66,50 66,50

Fahrgeld zuschuss des Arbeitgebers mindestens 13,60 13,60 13,60

Versteuerung desFahrgeldzuschusses:

lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei

15 % Lohnsteuer und hierauf 5,5 %

Soli daritätszuschlag

Je nach Steuersatz: hier 25 % Lohnsteuer

und hierauf 5,5 % Soli daritätszuschlag

Lohnsteueranteil des Arbeitnehmers auf Fahrgeld-zuschuss

– 2,15* 3,59

Sozialversicherungsab gaben des Arbeitgebers – SV-frei

2,72

hier: 20,0 %

Sozialversicherungsab gaben des Arbeitnehmers – SV-frei

2,82

hier: 20,7 %

Belastung Arbeitgeber – 2,15* 2,72

Belastung Arbeitnehmer – – 6,41

Monatlicher ProfiCard- Preis für den Arbeit nehmer 52,90 52,90* 59,31

Stand: 01.01.2016

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VERTRAGSWESEN

Wer ist teilnahmeberechtigt?Eine ProfiCard können alle voll- oder teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter nutzen, die sich in

einem direkten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit ihrem Unternehmen befinden und

zusätzlich zum gezahlten Lohn oder Gehalt einen Fahrgeldzuschuss vom Arbeitgeber

erhalten. Auch Mitarbeiter in Eltern-/ Altersteilzeit oder in einem Sabbatjahr können bei

entsprechender Berechtigung weiterhin mit der ProfiCard fahren. Solange das monat-

liche Gehalt fließt und der Fahrgeldzuschuss durch den Arbeitgeber gezahlt wird, kann

die Karte abgerechnet werden. Die Bündelung und Bereitstellung der Fahrgelder durch

das Unternehmen muss für alle ProfiCards gesammelt erfolgen.

Weitere Informationen und Details zur ProfiCard finden Sie in den Benutzungsbedin-

gungen und den AGBs auf den Seiten 30 bis 33.

Alle Fälle klar geregelt

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AUFGABENTEILUNG

Die Betreuung der ProfiCard in Ihrem Unternehmen soll für Sie so einfach und unbürokra-

tisch wie möglich sein. Deshalb können Sie Ihren Kundenbetreuer in besonderen Fällen

formlos und direkt mit ins Boot holen – telefonisch, per E-Mail, Brief oder Fax. Auch

wenn Sie werbliche Unterstützung für eine ProfiCard-Aktion benötigen: Lassen Sie es

uns wissen.

Wenn ein HVV-Abo zur ProfiCard werden sollBei der Umwandlung eines bestehenden HVV-Abos ziehen Sie bei der ProfiCard-Ausgabe

bitte die alte Abo-Karte mit gültiger Wertmarke des Mitarbeiters ein. Diese leiten Sie

zeitnah an Ihre Kundenbetreuer weiter; danach müssen Sie sich um nichts mehr küm-

mern. Im Ausgabemonat kommt es für den Mitarbeiter zu einer Doppelabbuchung:

sowohl für das „alte“ HVV-Abo als auch für die ProfiCard. Sie können Ihren Kollegen aber

beruhigen, im nächsten Monat erfolgt automatisch eine Gutschrift auf sein Girokonto.

Wenn ein DB-Abo umgewandelt werden sollHatte Ihr Mitarbeiter bisher ein Abo bei der Deutschen Bahn, wendet er sich bitte direkt

an:

DB Vertrieb GmbH

Abo-Center Stuttgart | Postfach 101064

70009 Stuttgart

Tel. 01806/01 10 66 (20 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60 ct/Min.).

mo – fr 8 – 18 Uhr

E-Mail: [email protected]

Kartenkontrolle – und ProfiCard vergessenDas kann schon mal passieren: Ein Mitarbeiter konnte bei einer Fahrkartenkontrolle seine

ProfiCard nicht vorzeigen. Deshalb hat er vom Kontrolleur eine Zahlungsaufforderung

über 60 Euro erhalten. Die Abwicklung solcher Fälle nimmt Ihnen die S-Bahn komplett

ab. Wir klären alle Details, wenn Ihr Mitarbeiter bei uns anruft: 040/39 18-39 00.

Danach kostet ihn seine kleine Vergesslichkeit nur noch 2,50 Euro. In seltenen Fällen

müssen wir Sie um eine kleine „Amtshilfe” bitten: Sollte ein Verdacht auf Kartenmiss-

brauch vorliegen, benötigen wir einige persönliche Daten des ProfiCard-Inhabers.

Machen Sie mit uns gemeinsame Sache

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AUSLIEFERUNG

Vom ACE, AGA oder IVH direkt in Ihr Unternehmen Einmal im Jahr erhalten Sie von Ihrem Vertriebspartner Ihr Startkontingent an ProfiCards.

Zuvor melden Sie Vor- und Zunamen Ihrer ProfiCard-Nutzer, den aktuellen Kartenbedarf

bzw. die gewünschten Veränderungen beim ACE und IVH spätestens im Januar, beim AGA

im März an. Auf dieser Basis werden die Karten dann zugeordnet und sortiert an Sie aus-

geliefert. Oder Sie holen sie persönlich in der Geschäftsstelle Ihres Vertriebspartners ab.

Und dann kommen Sie ins SpielWenn Sie die Sendung erhalten haben, kontrollieren Sie diese bitte gleich. Quittieren

Sie den Empfang auf dem Lieferschein und faxen ihn an Ihren Vertriebspartner zurück.

Zum Liefer umfang gehören die Karten auf ihren Kartenträgern und die Minibroschü-

ren. Um Ihnen die Ausgabe zu erleichtern, bekommen Sie von Ihrem Vertriebspartner

eine komplette Teilnehmer liste. Bitte achten Sie ausdrücklich darauf, dass die vor-

gesehenen ProfiCard-Nummern entsprechend zugeordnet und ausgegeben werden. Da

die Laufzeit der ProfiCard für alle Mitarbeiter zum gleichen Termin endet, können Sie den

Austausch „alt gegen neu“ in Ihrem Unternehmen praktischerweise in einem Rutsch

durchführen. Sollten Sie zum nächsten Monat weitere Karten benötigen, bestellen Sie

einfach bei Ihren Kundenbetreuern nach. Die Lieferung erfolgt rechtzeitig zum benö-

tigten Termin, im Allgemeinen innerhalb von 2 Werktagen.

Die Kartenträger – clever konzipiertFahrkartenträger sind die zusammenhängenden DIN A4-Bögen, auf denen sich die

ProfiCards befinden. Sie vereinfachen Ihnen die Kartenausgabe und Weiterbearbeitung

ungemein: Träger und Karten sind durchnummeriert. Die obere Hälfte des Trägerbogens

geben Sie mit der Karte weiter, die untere Hälfte schicken Sie gesammelt und aufstei-

gend nach ProfiCard-Nummern sortiert an Ihren Vertriebspartner zurück. Mehr darüber

lesen Sie im Abschnitt „Jährlicher ProfiCard-Kontingentwechsel” auf Seite 18.

Eine komplette Lieferung ProfiCards hat einen erheblichen Wert. Bewahren Sie deshalb

die Fahrkarten immer kassensicher auf.

Alle Jahre wieder – neue ProfiCards

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VERWENDUNGSNACHWEIS

Die Zusammenarbeit mit Ihrem Vertriebspartner ist schnell und einfach. Sie arbeiten

mit zwei Formularen.

1. Formular Bestellungen/ÄnderungenAuf diesem Formular reichen Sie die Neuzugänge bei Ihrem Vertriebspartner ein.

• Name

• Vorname

• Zugangsmonat

• Geltungsbereich

• ggf. Azubi-Kennzeichnung mit beigefügtem Berechtigungsnachweis

Endet die Beschäftigungsdauer des ProfiCard-Teilnehmers vor Ablauf der regulären

Gültig keit, kann der Vertriebspartner die Geltungsdauer der Karte auf dieses Datum be-

fristen. Bitte geben Sie deshalb das Datum des Ausscheidens auf der Bestellung an. Auch

befristete ProfiCards müssen beim Vertriebspartner mit diesem Formular im jeweiligen

Abgangsmonat abgemeldet werden.

Mit diesem Formular informieren Sie den Vertriebspartner auch über alle Veränderun-

gen, die sich bei einem ProfiCard-Nutzer in Ihrem Unternehmen ergeben haben. Kar-

tentausch? Wechsel z. B. von 2. zur 1. Klasse oder von der ProfiCard 3 Ringe zur Gesamt-

bereichskarte? Namensänderung? Statuswechsel vom Auszubildenden zum Mitarbeiter?

Kreuzen Sie das Zutreffende einfach an.

2. Formular ProfiCard-RückgabeMöchte ein Mitarbeiter seine ProfiCard nicht mehr nutzen oder endet das Beschäftigungs-

verhältnis, verwenden Sie bitte das Rückgabe-Formular.

Ihr Vertriebspartner stellt Ihnen die benötigten Formulare gern zur Verfügung.

Prima Überblick für alle Beteiligten

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JÄHRLICHER PROFICARD-KONTINGENTWECHSEL

Für den Vertriebspartner ACE gilt: Ihr kompletter Bestand an ProfiCards wird 2016 im

Februar erneuert und ab 2017 im März. Dann erhalten alle Mitarbeiter ihre neue Karte.

2016 sind die Die Karten sind 2016 auf Basis des Standes Januar nach Reihenfolge der

Kartennummern sortiert und ab 2017 auf Basis des Standes Februar. Der ProfiCard-Kon-

tingentwechsel ist 2016 ab dem 22. Februar möglich und 2017 ab dem 20. März.

Für den Vertriebspartner AGA gilt: Ihr kompletter Bestand an ProfiCards wird jährlich

zum Mai erneuert. Dann erhalten alle Mitarbeiter ihre neue Karte, die für die nächsten

12 Monate gültig ist. Die Karten sind auf Basis des Standes März nach Reihenfolge der

Kartennummern sortiert. Der ProfiCard-Kontingentwechsel ist grundsätzlich ab 20. April

möglich.

Für den Vertriebspartner IVH gilt: Ihr kompletter Bestand an ProfiCards wird jährlich im

Februar erneuert. Dann erhalten alle Mitarbeiter ihre neue Karte. Die Karten sind auf

Basis des Standes Januar nach Reihenfolge der Kartennummern sortiert. Der Profi-

Card-Kontingentwechsel ist grundsätzlich ab dem 20. Februar möglich; 2016 ab dem

22. Februar.

Das Ganze ist schnell gemachtBei der Ausgabe der ProfiCards erleichtert Ihnen die fortlaufende Nummerierung der

Karten und die beigefügte Teilnehmerliste erheblich die Arbeit. Zwei Unterschriften

muss Ihr Kollege in Ihrem Beisein leisten: Einmal auf der Karte – und zwar mit ausge-

schriebenem Vor- und Zunamen – sonst ist die Karte ungültig. Und einmal auf der

Empfangs bestätigung. Tragen Sie bitte auf der Empfangsbestätigung außerdem den

Vor- und Zunamen in Druckbuchstaben ein.

Alle falsch ausgefüllten oder falsch ausgestellten Karten schicken Sie bitte umgehend

mit dem Verwendungsnachweis an Ihren Vertriebspartner.

Die Empfangsbestätigung ist besonders wichtigUnterschrieben gilt die Empfangsbestätigung als Inkassovollmacht für das monatliche

Ein behalten des Fahrgeldes und als Anerkenntnis der ProfiCard-Benutzungsbedingun-

gen. Sorgen Sie deshalb bitte für einen vollständigen Rücklauf aller Empfangsbestätigun-

gen an Ihren Vertriebspartner. Liegen Ihrem Vertriebspartner die unterschriebenen

Empfangs bestätigungen im Falle eines späteren Mahnverfahrens nicht vor und kann

demzufolge das Mahnverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden, so sind die

angefallenenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten von Ihnen zu tragen.

Verliert Ihr Kollege seine ProfiCard, fordern Sie eine Verlusterklärung von Ihrem Vertriebs-

partner an. Auch in Fällen, in denen eine ProfiCard nicht ausgehändigt werden kann

(z. B. wenn der Em pfänger länger krank sein sollte), wenden Sie sich einfach an Ihren

Vertriebspartner.

Einmal im Jahr ist ProfiCard-Tag

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KARTENAUSGABE ZWISCHENDURCH

Ihr Vertriebspartner hält immer ausreichend ProfiCards für Sie bereit. Wenn also neue

Mit arbeiter auch eine ProfiCard möchten oder ProfiCard-Nutzer ihre Fahrkartensorte

tauschen wollen, können sie jeweils zum Monatsende bedient werden.

Jedem seine KarteFragen Sie einfach, welche Sorte ProfiCard gewünscht wird. Dann prüfen Sie – wie vor

jeder neuen Ausgabe – die Teilnahmeberechtigung, insbesondere von neuen Mitar-

beitern.

Sozialkarte HamburgVerfügt Ihr Mitarbeiter über eine gültige Sozialkarte, hat er Anspruch auf eine monatli-

che Erstattung in Höhe von 20,40 Euro (Stand: 2016) auf seine ProfiCard.

Hierzu übergibt er Ihnen das Original seines vollständig ausgefüllten Berechtigungs-

scheins. Diesen leiten Sie einfach an Ihren Vertriebspartner weiter.

Den weiteren Ablauf kennen Sie jaGeben Sie das Formular Bestellungen/Änderungen ausgefüllt wie gewohnt an den ACE,

AGA oder IVH. Bei der Ausgabe der neuen Karte beachten Sie bitte wie immer, dass

keine Unterschrift vergessen wird. Und an noch etwas bitte unbedingt denken: Damit das

Fahrgeld einbehalten werden kann, muss Ihre Gehaltsbuchhaltung rechtzeitig über den

neuen ProfiCard-Nutzer informiert werden. Alles andere übernimmt Ihr Vertriebspartner.

Für neue Mitarbeiter oder Umsteiger

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AZUBI-KARTEN

ProfiCards für Auszubildende sind preislich ermäßigt, weil sie von der öffentlichen Hand

bezuschusst werden. Sie werden ausgegeben wie jede andere ProfiCard.

Voraussetzung für den vergünstigten Bezug ist ein ausgefüllter, von Ihrem Unternehmen

und der zuständigen Handels- oder Handwerkskammer bestätigter Berechtigungs-

nachweis. Den Berechtigungsnachweis erhalten Auszubildende automatisch mit der

Post, wenn der Ausbildungsvertrag bei der Handels- oder Handwerkskammer ein-

getragen wurde. Das Formular des Berechtigungsnachweises kann ebenfalls in den

HVV-Servicestellen oder über die HVV-Infoline 040/19 449 bezogen werden.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Berechtigungsnachweis an Ihren Vertriebspartner.

Erst wenn dort der Nachweis vorliegt, kann die ProfiCard zu den ermäßigten Konditio-

nen für Auszubildende abgerechnet werden.

Den Nachwuchs fördern – auch finanziell

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TEILNAHME-ENDE

Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet auch das Ende der ProfiCard-Teil-

nahme.

Fair für alle SeitenDas Großkunden-Abonnement ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Unterneh-

men oder Institutionen und dem Vertriebspartner der S-Bahn Hamburg GmbH. Das Groß-

kunden-Abonnement gilt für mindestens ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein wei-

teres, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum ProfiCard-Kontingentwechsel des

Vertriebspartners gekündigt wird.

Die Dauer des Teilnahmeverhältnisses beträgt für den ProfiCard-Nutzer einen Kalender-

monat. Die Teilnahme verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, solange der

Nutzer der Verlängerung nicht zum letzten Tag eines Monats widerspricht.

9 Monate ohneHat der Fahrgast vor Ablauf der ersten zwölf Monate des Teilnahmeverhältnisses der Ver-

längerung widersprochen, so ist ein erneuter ProfiCard-Bezug frühestens nach 9 Monaten

möglich. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund längerer Krank-

heit aus der Entgeltfortzahlung ausgeschieden ist oder nach den gesetzlichen Bestim-

mungen Elternzeit in Anspruch genommen hat.

Beendete ProfiCards bitte zurückGekündigte ProfiCards entwerten Sie durch deutliches Durchstreichen oder Lochen (bitte

nicht zerschneiden) – die Kartennummer muss dabei immer sichtbar bleiben. Zurückge-

nommene und entwertete ProfiCards geben Sie gesammelt mit dem Formular ProfiCard-

Rückgabe an den Vertriebspartner zurück. Spätestens am 5. Werktag des Folgemonats

sollten diese Unterlagen beim ACE, AGA oder IVH sein.

Sollte ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen haben, ohne seine ProfiCard zurück-

gegeben zu haben? Dann geben Sie bitte Namen, Geburtsdatum und Anschrift an den

Vertriebs partner. Ihr Vertriebspartner erinnert dann schriftlich an die Rückgabe.

Wer geht, der fährt nicht mehr

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TEILNAHME-ENDE

Sonderfall: Befristete ProfiCardsBefristete ProfiCards können von Ihrem Vertriebspartner ausgestellt werden, wenn

Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse nur noch für eine absehbare Zeit gelten. Hierzu ist

es erforderlich, die gewünschte Befristung mitzuteilen und die Karte im Original beim

Vertriebspartner vorzu legen. Befristungen dürfen nur vom Kundenservice Ihres Vertriebs-

partners vorgenommen werden. Da befristete Karten nach Ablauf ungültig sind, brauchen

sie nicht zurückgegeben werden.

Das gibt’s auch: TeilnahmeausschlussBei Missbrauch einer ProfiCard können die Karteninhaber von der weiteren Teilnahme

am Großkunden-Abonnement ausgeschlossen werden. Sollte dies der Fall sein, setzen

wir uns mit Ihnen in Verbindung.

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KARTE ÄNDERN

Änderungen von ProfiCards erledigt Ihr Vertriebspartner für Sie. Alte Karten werden von

Ihnen eingezogen.

Neuer Name, neue KarteHeirat, Scheidung, sonstige Gründe - wenn sich der Name ändert, wird auch die ProfiCard

getauscht. Im Prinzip ist dieser Vorgang nichts anderes als das Ausstellen einer neuen

Karte, die Ihnen zeitgleich mit Ihren anderen ProfiCard-Bestellungen zugestellt wird.

Die alte und durch Sie entwertete Karte geht zur Entlastung des Teilnehmers an Ihren

Vertriebspartner.

Wenn die Fahrkartensorte getauscht werden sollAuch solche Änderungen sind schnell gemacht. Meistens geht es dabei um folgende

Wünsche:

• ProfiCard mit 1. Klasse soll ProfiCard ohne 1. Klasse werden oder umgekehrt

• ProfiCard Ringe ABCDE (Gesamtbereich) soll ProfiCard „3 Ringe“ werden oder

umgekehrt

• Azubi wird nach seiner Ausbildung übernommen und wird zum Vollzahler

Die Abwicklungsschritte in den beiden ersten Fällen sind immer dieselben und Ihnen

bekannt: Mitteilung der gewünschten Änderung oder Neubestellung einer ProfiCard

mit dem Formular Bestellungen/Änderungen beim ACE, AGA oder IVH und Weitergabe

an den ProfiCard-Teil nehmer, Rücknahme der alten Karte und deren Entwertung.

Statusänderungen bei AuszubildendenBei Statusänderung eines Azubis ist es sogar noch einfacher, denn er behält seine Karte

und hat mit den Formalitäten überhaupt nichts zu tun. Denken Sie bitte nur daran, diese

Änderung an Ihre Gehaltsbuchhaltung und an Ihren Vertriebspartner zu melden.

Neue Daten, neue Karte – ganz einfach

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KARTE VERLOREN

Ist jemandem seine ProfiCard abhanden gekommen oder gestohlen worden, ist das ein

Verlust von beträchtlichem Wert. Weisen Sie deshalb vor dem Ausstellen jeder Ersatzkar-

te darauf hin, dass eine Verlusterklärung keine Lappalie ist, sondern eine eidesstattliche

Erklärung.

Die Verlusterklärung ist kurz und schmerzlosAuf der Rückseite der Empfangsbestätigung befindet sich die Verlusterklärung. Im Ver-

lustfall fordern Sie diese bei Ihrem Vertriebspartner an und lassen sich diesen Vordruck

von Ihrem ProfiCard-Teilnehmer wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen und unter-

schreiben. Danach ist die verlorene ProfiCard ungültig und darf nicht mehr genutzt

werden. Dann bekommt er seine neue vom Vertriebspartner ausgestellte Karte, die

genauso lange gültig ist wie die ver lorene. Falls sich die verlorene Karte wieder anfindet,

muss sie bei Ihnen zur Weiterleitung an den Vertriebspartner abgegeben werden.

Schnelle ErsatzkarteJe eher Ihr ProfiCard-Teilnehmer seine Ersatzkarte erhält, desto schneller ist er wieder

mobil. Klarer Fall, dass die ProfiCard-Kunden während der Öffnungszeiten der Vertriebs-

partner ihre Ersatzkarte dort auch persönlich in Empfang nehmen können. Für die Aus-

gabe einer Ersatzkarte wird von Ihrem Vertriebspartner eine Bearbeitungsgebühr in

Höhe von bis zu 20 Euro erhoben.

Verlusterklärungen gelten nicht für ehemalige MitarbeiterDenn ist der ProfiCard-Teilnehmer bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden, wird

eine Verlusterklärung nicht mehr anerkannt. Sollte es hier mal Probleme geben, rufen

Sie gern Ihren Vertriebspartner an.

Karten können verloren gehen – die Mobilität nicht

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FAHRGELDERSTATTUNG

Wer seine ProfiCard krankheitsbedingt länger als 3 Wochen nicht nutzt, bekommt sein

Fahrgeld entsprechend erstattet. Dazu muss der Mitarbeiter belegen, dass sein Wunsch

nach Erstattung berechtigt ist:

Attest oder Klinikmitteilung – beides zähltWenn ein Mitarbeiter nachweisen kann, dass er länger als 21 Tage in Folge bettlägerig

war und/oder zur Kur oder in der Klinik, wird für jeden dieser Ausfalltage 1/30 seines

monatlichen ProfiCard-Fahrgeldes zurückerstattet. Dazu muss er ein ärztliches Attest

oder die Entlassungsmitteilung des Krankenhauses oder der Kurklinik vorlegen.

Benachrichtigung immer schnell an unsSobald Sie uns im Rahmen eines Monatsabschlusses das ärztliche Attest zugeschickt

haben, prüfen wir die Berechtigung und errechnen den Erstattungsbetrag. Diesen Gut-

schriftsbetrag verrechnen wir mit der nächsten Monatsabrechnung.

Die Erstattung des Fahrgeldes an den ProfiCard-Teilnehmer erfolgt innerhalb Ihres

Unternehmens per Gutschrift auf den nächsten einzubehaltenden Betrag. Eine Über-

sicht der einzelnen Erstattungsbeträge finden Sie auf Seite 34.

Rückwirkende Erstattungen werden bis längstens 12 Monate ab dem Ausstellungs-

datum des Attests/der Bescheinigung vorgenommen.

Bei Krankheit Geld zurück

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MONATSABSCHLUSS

Damit Ihre Kundenbetreuer möglichst zeitnah alle Veränderungen für Sie vornehmen

können, sollten alle Unterlagen spätestens am 5. Werktag des Folgemonats bei Ihrem

Vertriebspartner vorliegen.

Da wäre zum einen die AbrechnungDer monatliche Transfer der Fahrgelder aller ProfiCard-Teilnehmer Ihres Unternehmens

an Ihren Vertriebspartner erfolgt zumeist per Lastschrifteinzug in einer Summe. Und

zwar von einem Sonderkonto, auf dem Ihr Unternehmen die einbehaltenen Fahrgelder

sammelt. Den Termin der Überweisung haben Sie mit Ihrem Vertriebspartner vertrag-

lich geregelt.

Und zum anderen die besonderen VorfälleAlle Unterlagen, die besondere Vorfälle belegen, leiten Sie gesammelt an Ihren Vertriebs-

partner weiter. Auf diese Weise ist man dort immer im Bild über Ihren aktuellen Bestand

an gültigen ProfiCards. Außerdem kann Ihnen Ihr Vertriebspartner auch Unterstützung

bei dem einen oder anderen Vorgang anbieten. Dazu gehören:

• Verlusterklärungen

• entwertete ProfiCards

• Atteste

Alle Vorgänge gesammelt an Ihren Vertriebspartner

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JAHRESABSCHLUSS

Den Jahresabschluss erledigt Ihr Vertriebspartner – ACE, AGA oder IVH – für Sie.

Komplett.

Und dann: Ein frohes Jahr mit der ProfiCard!

Kein Thema

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SCHLAGWORTE VON A – Z

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 32

Altersteilzeit 14

Ausgabe der ProfiCard 16

Auszubildende 20

Auszubildende, Ende der Ausbildung 23

Befristung der Gültigkeit 24

Benutzungsbedingungen 30

Berechtigungsnachweis für Auszubildende 20

Betriebsstättenfinanzamt 11

Elternzeit 14/21

Empfangsbestätigung 18

Entfernungspauschale 12

Ersatzfahrkarte 24

Erstattungsliste 34

Fahrgelderstattung bei Krankheit 25

Fahrgeldzuschuss 8/11–14

Fahrkartenkontrolle 15

Fahrkartenträger 16

Gehaltsbuchhaltung 21/23

Geltungsbereich der ProfiCard 7/9

HVV-Onlineshop für Firmen 5

Inkassovollmacht 18

Jährlicher ProfiCard-Kontingentwechsel 18/21

Jahresabschluss 27

KombiTicket 8

Krankheit 25

Kündigung des Altabonnements (HVV-/DB-Abo) 15

Kündigung der ProfiCard 21

Kündigung des Arbeitsverhältnisses 21

Lieferung der ProfiCards 16

Die wichtigsten Begriffe zur ProfiCard

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SCHLAGWORTE VON A – Z

Missbrauch der ProfiCard 15/22

Monatsabschluss 26

Namensänderung 17/23

Preise 10

ProfiCard-Sorte tauschen 19/23

Rückgabe der ProfiCard 17/21

Rücksendung von Unterlagen 17/26

Sabbatjahr 14

Sozialkarte Hamburg 19

Statusänderung 17/23

Steuertipps 11–13

Teilnahmeberechtigung 14

Verwendungsnachweis 17/18

Verlusterklärung 24/26

Verlust der ProfiCard 24

Versteuerung 11–13

Wochenendmitnahme 9

Die wichtigsten Begriffe zur ProfiCard

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A. FahrkartenundFahrpreise

AmGroßkunden-Abonnement(GKA)könnenPersonen(Fahrgast)teilnehmen,deren Arbeitgeber mindestens für 12 Monate einen Großkunden-Abonne-mentsvertragmitderGKA-BetreuungsstelledesHVVbeiderS-BahnHamburgGmbH(S-Bahn)abgeschlossenhatunddiesichdamiteinverstandenerklären,dassdasvonihnenzuentrichtendeFahrgeldinderjeweilsgültigenHöhevonihremLohn/Gehalteinbehaltenwird.

ZumNachweisderTeilnahmeamGroßkunden-AbonnementwerdenProfiCardsausgegeben. Mit dieser ist der Fahrgast zu beliebig vielen Fahrten innerhalbihres örtlichen und zeitlichen Geltungsbereichs berechtigt. Der örtliche Gel-tungsbereich richtet sich nach den in der ProfiCard angegebenen Tarifberei-chen.DieGültigkeitsdauerergibtsichausAbschnitt3.

B. Tarifbestimmungen

Die Gesamtabwicklung des HVV-Großkunden-Abonnements (GKA) obliegtderGKA-BetreuungsstelledesHVVbeiderS-BahnHamburgGmbH(S-Bahn).

1. Voraussetzungen für den Abschluss von Großkunden-Abonnements-verträgen

GKA-VerträgewerdenmitFirmenabgeschlossen,diedieFahrkartenausgabeanihreMitarbeiterinnenundMitarbeiterunddasFahrgeldinkassoimNamenund für Rechnung der Verbundverkehrsunternehmen abwickeln, wenn fürmindestens100ProfiCards– imGKAllextra fürmindestens20ProfiCards–einerFirmaoderTochterfirmaFahrgeldentrichtetwirdundwenn

a) beim GKA I (GKA 50) füreineTeilnehmerquotevonmindestens50%derdemNachfragepotenzial

fürZeitkartenzuzurechnendenMitarbeiterFahrgeldentrichtetwird,

b) beim GKA II (GKA plus/extra) der Arbeitgeber sich verpflichtet, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten

Lohn/GehalteineBeteiligungamProfiCard-Fahrgeldvonmindestens •13,60€biszum31.Dezember2016und •13,86€abdem1.Januar2017 jeMonatundTeilnehmendenzuleisten,

c) beim GKA III (GKA 90) für eine Teilnehmerquote von mindestens 90% der Mitarbeiter Fahrgeld

entrichtetwird.FürGKA-III-Verträge,dievordem1.April2006geschlossenwurden,giltweiterhin,dassfüreineTeilnehmerquotevonmindestens100%der dem Nachfragepotenzial für Zeitkarten zuzurechnenden MitarbeiterFahrgeldzuentrichtenist.NeueGKA-III-VerträgemitArbeitgebernwerdenabdem1.Januar2012nichtmehrgeschlossen.

2. Vertriebspartner ProfiCardsdesGKAII(GKAextra)könnenüberVertriebspartner,dieeinenent-

sprechendenVertragmitderS-Bahnabgeschlossenhaben,andieteilnahme-berechtigtenMitarbeiterkleinererFirmen(Kooperationspartner)ausgegebenwerden, die einen Aufnahmevertrag mit der S-Bahn abgeschlossen und sichdarin verpflichtet haben, die Beteiligung am tariflichen Fahrgeld gemäß Ab-schnitt1b)sowiedieBearbeitungsgebührderVertriebspartnerzuleisten.EinKooperationspartnermussfürmindestens20ProfiCardsFahrgeldentrichten.

3. Gültigkeit der ProfiCards DieGeltungsdauereinerProfiCardbeginntum0.00UhrdesMonatsersten,ab

demdernutzungsberechtigteFahrgastaneinemGKAteilnimmt.ProfiCardsgel-tenbisBetriebsschlussdesletztenGeltungstages.

DieSchnellBusseunddie1.KlasseRB/REkönnenbenutztwerden,wenneineProfiCard die Eintragung „1. Kl.“ trägt oder ein gültiger Zuschlag nach demGemeinschaftstarif vorhanden ist. Der Preis des Abonnementszuschlags zurProfiCardentsprichtdemPreisdesZuschlagsfürdasAllgemeineAbonnement.DerpauschaleGKA-III-Zuschlagwirdnurausgegeben,wennzuallenProfiCardsfür3RingeoderzuallenProfiCardseinesGroßkundenimGKAIIIderpauschaleZuschlaggelöstwird.

ProfiCards sind nicht übertragbar. Eine ProfiCard ist nur gültig, wenn sie vondem nutzungsberechtigten Fahrgast bei Empfang mit vollemVor- und Fami-liennamen unterschrieben worden ist (mit Kugelschreiber). Der Fahrgast hateinenLichtbildausweismitzuführenunddiesenaufVerlangenvorzuzeigen.

AnSonnabenden,SonntagenundgesetzlichenFeiertagen– jeweilsbis6UhrdesFolgetages–geltenProfiCardsunabhängigvomeingetragenenörtlichenGeltungsbereich im HVV-Gesamtbereich (Ringe ABCDE) und berechtigen zurunentgeltlichenMitnahmevoneinerPersonbeliebigenAltersund3KindernimAltervon6biseinschließlich14Jahren.

EineZuschlagkartegiltauchfüralleentsprechenddieserRegelungenmitge-nommenen Personen. Die Nichtausnutzung dieser Regelungen begründetkeinenAnspruchaufFahrgelderstattung.

4. Verlust BeiBeschädigungoderVerlusteinerProfiCardwährendderTeilnahmeamGKA

hatderFahrgastunverzüglicheineErsatzkartefürdenRestderGeltungsdauerder inVerlust geratenen oder beschädigten Kartezu beantragen. Dazu hat erdenVerlustaufdemdafürvorgesehenenVordruckanzuzeigen.AntragundVer-lusterklärung, die erst nach Beendigung der Teilnahmeberechtigung (sieheAbschnitt7)amGKAerfolgen,könnennurnochzuAusgabeeinerErsatzkarteimRahmendesAllgemeinenAbonnementsführen(sieheAbschnitt7.2Absatz2);in diesem Fall ist eine Kündigung des Allgemeinen Abonnements nur nochunter den Voraussetzungen von Abschnitt 3.2.4 Absatz 2 des HVV-Gemein-schaftstarifsmöglich.

EinebeschädigteProfiCard istbeiAusgabederErsatzkarteabzugeben.Die inVerlustgerateneProfiCardistungültig.Findetsiesichwiederan,istsieunver-züglichandenArbeitgeberbzw.andieAusgabestellezurückzugeben.

Der Arbeitgeber oder die Ausgabestelle ist berechtigt, für die Ausgabe einerErsatzkarteeinBearbeitungsentgeltbiszurHöhevon20,00€zuerheben.

5. Umtausch Will der Fahrgast den örtlichen Geltungsbereich einer ProfiCard oder die Be-

rechtigungzurNutzungdesSchnellBussesundder1.KlasseRB/REändern,soerhälterbeiseinemArbeitgeberoderbeiderAusgabestellegegenEmpfangs-bestätigung und Rückgabe der bisherigen Fahrkarte eine neue ProfiCard.DerUmtauschistnurzum1.einesKalendermonatsmöglich.VomgewünschtenUmtauschterminangiltderFahrpreisderneuenProfiCard.

BeiNamensänderungenwirdgegenEmpfangsbestätigungundRückgabederbisherigenFahrkarteeineneueProfiCardausgestellt.

6. Fahrpreiserstattung FahrgästenmitProfiCards,diemittelsAttestfüreinenZeitraumvonmehrals

21zusammenhängendenTagennachweisen,dasssiebettlägerigkrankund/oder zu einer genehmigten Kur (außer offenen Badekuren) waren, wird dasFahrgeldfürdieTagederBettlägerigkeitoderAbwesenheitwegeneinerKur(Ausfalltage)erstattet.HierfürwirdjeAusfalltag1/30desindembetreffendenMonatvomFahrgastentrichtetenFahrgeldeszugrundegelegt.FürFahrpreis-entschädigungenvonZeitkartenimEisenbahnverkehrgiltzusätzlich§18derBeförderungsbedingungendesHVV-Gemeinschaftstarifs.Fahrgelderstattun-genausanderenGründenwerdennichtvorgenommen.

7. Dauer und Beendigung der Teilnahme am Großkunden-Abonnement DieDauerdesTeilnahmeverhältnissesbeträgtfürdenFahrgasteinenKalen-

dermonat. Die Teilnahme verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat,solangederFahrgastderVerlängerungnichtwiderspricht.WährendderTeil-nahmeerhältderFahrgasteineProfiCard.DieProfiCardgiltlängstensbiszudeminihrangegebenenDatum.IstdieProfiCardabgelaufen,erhältderFahr-gastbeifortbestehendemTeilnahmeverhältniseineneueProfiCard.

Auszug aus dem HVV-Gemeinschaftstarif Stand 01.01.2016 | Seite 1

Preise in e

Großkunden-AbonnementGKA

Allgemeines Großkunden-Abonnement

Großkunden-AbonnementAuszubildende

GKA I(GKA 50)

GKA II(GKA plus/extra)

GKA III(GKA 90)

GKA I(GKA 50)

GKA II(GKA plus/extra)

GKA III(GKA 90)

3 Ringe 79,30 66,50 62,30 59,80 50,10 46,90

Gesamtbereich (Ringe ABCDE)

120,10 107,30 99,80 90,50 80,80 75,20

Zuschläge fürSchnellBus/1. Klasse RB/RE

ProfiCard-Zuschlag

GKA IIIpauschal *

1 Fahrt

Gesamtbereich (Ringe ABCDE)

42,30 8,60 2,00

*beiausschließlicherAbnahmevonProfiCardsmitSchnellBus/1.KlasseRB/RE

Benutzungsbedingungen für die ProfiCards im HVV-Großkunden-Abonnement

ANHANG

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31

7.1 Widerspruch gegen die Verlängerung des Teilnahmeverhältnisses 1. DerFahrgastkannderVerlängerungdesTeilnahmeverhältnissesjeweilszum

letztenTageinesMonatswidersprechen.EineUnterbrechungderTeilnahme(z.B.wegenUrlauboderDienstreise)istnichtzulässig.HatderFahrgastvorAblauf der ersten zwölf Monate des Teilnahmeverhältnisses der Verlän-gerung widersprochen, so ist eine erneute Teilnahme am GKA frühestensneun Monate nach Ablauf des beendeten Teilnahmeverhältnisses zulässig(Wiederaufnahmesperre).

2. BeiVerlustderProfiCardgemäßAbschnitt4isteinWiderspruchgegendieVerlängerungfrühestenszumEndederGeltungsdauerderinVerlustgera-tenenKartezulässig.Diesgiltnicht,wenndieProfiCarddemFahrgastauf-grundeinerStraftatoderhöhererGewaltabhandengekommenistunderdieses der Polizei bzw. der Versicherung angezeigt hat oder wenn nach-weislichschwerwiegendeGründe(WegzugausdemHVV-Bereichoderlanganhaltende Krankheit) für den Widerspruch gegen die Verlängerung desTeilnahmeverhältnissesvorliegen.

3. DieBerechtigungzurTeilnahmeamGKAerlischtmitdemEndedesKalen-dermonats, in dem bzw. mit dem der Fahrgast aus den Diensten seinesArbeitgebersausscheidetodermitBeginndesMonats,indemdasFahrgeldnichtmehrvomLohnoderGehalteinbehaltenwerdenkann.

4. Wird der Großkunden-Abonnementsvertrag zwischen dem ArbeitgeberundderS-Bahngekündigt,soerlischtdieBerechtigungzurInanspruchnah-mederProfiCardfürallebeteiligtenMitarbeiterundAuszubildendenmitdemKalendermonat,zudessenEndederVertraggekündigtwurde.

5. StellteinVerbundverkehrsunternehmeneinenVerstoßgegendieBestim-mungen des Gemeinschaftstarifs − insbesondere die Benutzung einerProfiCarddurcheinenichtberechtigtePerson−fest,sokanndieS-BahndieTeilnahmeamGKAfristloskündigen.DieS-BahnhatdasRecht,Personen,dieeineProfiCardmissbräuchlichverwenden,vonderkünftigenTeilnahmeamGKAauszuschließen.

7.2 Rückgabe der ProfiCard Bei Beendigung des Teilnahmeverhältnisses am GKA hat der Fahrgast seine

ProfiCard in den in Abschnitt 7.1 Absatz 1 bis 4 genannten Fällen an seinenArbeitgeberbzw.dieAusgabestellezurückzugebenodersiezurVerkürzungderGeltungsdaueraufdenZeitpunktderBeendigungderTeilnahmeamGKAvorzulegen.BeiKündigungseitensderS-BahngemäßAbschnitt7.1Absatz5istdieProfiCardsofortandieseabzuliefern.

KommtderFahrgastseinerRückgabe-bzw.Vorlageverpflichtungnichtrecht-zeitignach,bleibter−außerfürdenFall,dasseranderrechtzeitigenRückga-be bzw. Vorlage der ProfiCard ohne Verschulden gehindert war − bis zumEnde des Monats, in dem die Rückgabe der ProfiCard erfolgt, längstens biszumEndederenGeltungsdauer,Abonnent,jedochnachdenTarifbestimmun-gendesAllgemeinenAbonnements,dasermonatlichimVoraus,spätestensbis zum 1. eines Monats, mit dem jeweils geltenden monatlichen FahrpreiseinerAllgemeinenAbonnementskarte

•fürdenGroßbereichHamburg(RingeAB)plus2ZonenbeieinerProfiCard3Ringe

•fürdenGesamtbereich(RingeABCDE)beieinerProfiCardGesamtbereich(RingeABCDE)

andieS-Bahn(GKA-Betreuung)zubezahlenhat.

8. Zusätzliche Bestimmung für ProfiCards für Auszubildende

8.1 Berechtigtenkreis ProfiCards des Ausbildungsverkehrs können folgende Personengruppen in

Anspruchnehmen: 1. Personen,dieineinemBerufsausbildungsverhältnisimSinnedesBerufsbil-

dungsgesetzesoderineinemanderenVertragsverhältnisimSinnedes§26desBerufsbildungsgesetzesstehen,sowiePersonen,dieineinerEinrichtungaußerhalbderbetrieblichenBerufsausbildungimSinnedes§43Abs.2desBerufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung ausgebildetwerden;

2. PraktikantinnenundPraktikantensowieVolontärinnenundVolontäre,soferndie Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder imAnschlussaneinestaatlichgeregelteAusbildungodereinStudiumaneinerHochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmun-genvorgesehenist;

3. BeamtenanwärterinnenundBeamtenanwärterdeseinfachenundmittle-ren Dienstes sowie Praktikantinnen und Praktikanten und Personen, diedurchBesucheinesVerwaltungslehrgangsdieQualifikationfürdieZulas-sung als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter des einfachen odermittlerenDienstesersterwerbenmüssen,sofernsiekeinenFahrtkostener-satzvonderVerwaltungerhalten;

4. Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwil-ligenökologischenJahrodervergleichbarensozialenDiensten(z.B.Bun-desfreiwilligendienst).

DerAnspruchaufBezugvonProfiCardsdesAusbildungsverkehrsentfälltbeimissbräuchlicherBenutzung.

8.2 Nachweis der Berechtigung DieBerechtigungzumErwerbvonProfiCardsdesAusbildungsverkehrsmuss

mit einem Berechtigungsnachweis nach vorgeschriebenem Muster nachge-wiesen werden, in dem die im HVV-Prüfverzeichnis genannte betreffendeStellebestätigt,dassdieinAbschnitt8.1genanntenVoraussetzungenerfülltsind.DerBerechtigungsnachweisisthöchstens12Monategültig.DieBerech-tigungsnachweisesindmitSchreibmaschine,TinteoderKugelschreibervoll-ständigauszufüllenundmitvollemVor-undFamiliennamenzuunterschreiben.

9. Fahrten außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs von Zeitkarten FüreineFahrtaußerhalbdesörtlichenGeltungsbereichseinergültigenProfi-

CardistspätestensbeiBeginndieserFahrteineErgänzungskarteerforderlich.FürdiePreisbemessungistdieAnzahlderaußerhalbdesörtlichenGeltungsbe-reichsderProfiCardbefahrenenTarifringezuermitteln.

FürdieErgänzungskartengeltendieBestimmungenunterAbschnitt2.1(Einzel-karten)desHVV-Gemeinschaftstarifsentsprechend.

FürdieBenutzungderSchnellBusseoderder1.KlasseRB/REistzueinerErgän-zungskarteeineZuschlagkartefüreineFahrterforderlich,esseidenn,dassdieProfiCardinnerhalbihresörtlichenGeltungsbereichshierzubereitsberechtigt.

Eine Ergänzungskarte gilt auch für alle entsprechend den tariflichen Rege-lungenmitgenommenenPersonen.

10. Zuschläge FürdieBenutzungderSchnellBusseoderder1.KlasseRB/REisteinZuschlag

erforderlich. Abonnementszuschläge zu ProfiCards berechtigen innerhalbihreszeitlichenGeltungsbereichsinVerbindungmitderProfiCard,zudersieausgegebensind,zubeliebigvielenFahrtenmitdenSchnellBussenundinder1. Klasse RB/RE innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs der zugehörigenProfiCard.

Wird zur ProfiCard eine Zuschlagkarte für die Benutzung der SchnellBusseoderder1.KlasseRB/REfüreineFahrtgelöst,sogeltendieRegelungenunterAbschnitt2.1(Einzelkarten)und2.3(ZuschlägedesBartarifs)desHVV-Gemein-schaftstarifsentsprechend.EineZuschlagkartegiltauchfüralleentsprechenddentariflichenRegelungenmitgenommenenPersonen.

11. Weitere Regelungen EsgeltendieBestimmungendesHVV-Tarifs.

AuskünftezumGroßkunden-Abonnement

Telefon 040/39 18 - 39 00 | montags bis freitags von 8 – 16 Uhr [email protected] | www.proficard.de

Auszug aus dem HVV-Gemeinschaftstarif Stand 01.01.2016 | Seite 2

Benutzungsbedingungen für die ProfiCards im HVV-Großkunden-Abonnement

hvv.de040/19 449Information • Fahrpläne | Timetables • Service

ANHANG

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32

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ProfiCard

PräambelProfiCards sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV),

die Arbeitnehmer über ihre Arbeitgeber (Großkunden) im Rahmen eines Großkun-

den-Abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA

haben die Verkehrsunternehmen im HVV durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag

die S-Bahn Hamburg GmbH (S-Bahn), Hammerbrookstraße 44, 20097 Hamburg

beauftragt und ermächtigt.

Das Vertragsverhältnis zwischen der S-Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträ-

gen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen

• des Abschnitts 3.5.1 HVV Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S-Bahn

direkt (Direktvertrag) oder

• des Abschnitts 3.5. 2 HVV Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiCard-

Vertriebspartner der S-Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag).

Maßgeblich für diese Verträge sind der HVV Gemeinschaftstarif, insbesondere

Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur ProfiCard“ (AGB)

in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des HVV Gemeinschaftstarifs,

die die ProfiCard betreffen, sind in einem Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für

die ProfiCards der HVV-Großkunden-Abonnements“ (Benutzungsbedingungen) zu-

sammengefasst.

Firmenstammdaten | AuskunftserteilungMit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiCards erklären sich die

Großkunden bereit,

• wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und

Belegschaft zu liefern (Firmenstammdaten) und

• diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiCards zu aktualisieren,

damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie

• während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten

beschriebenen Auskünfte zu erteilen.

Kundenbetreuer | AnsprechpartnerVor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses benennen

• die S-Bahn bzw. der ProfiCard Vertriebspartner eine Kundenbetreuerin/einen

Kundenbetreuer,

• der Großkunde eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter als Ansprechpartner, der für

die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der

S-Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie

jeweils eine weitere Person als Stellvertreter/Stellvertreterin. Änderungen sind

der S-Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen.

Der Ansprechpartner beim Großkunden erhält einen ProfiCard Leitfaden mit ausführ-

licher verbindlicher Beschreibung aller Aufgaben. Über Änderungen des Leitfadens

wird der Großkunde umgehend durch die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner

informiert. Nach Absprache mit der S-Bahn/dem ProfiCard Vertriebspartner kann

eine persönliche Einweisung verabredet werden.

Versorgung der Großkunden mit ProfiCardsNach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S-Bahn/der ProfiCard Ver-

triebspartner, dass die bestellten ProfiCards nach Absprache vorbereitet, dem Groß-

kunden versandkostenfrei zugestellt und dem von ihm benannten Ansprechpartner

gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden.

Großkunden mit Direktvertrag und ProfiCard Vertriebspartner erhalten ein Kontingent

von ProfiCards mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in

aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme-

vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiCards aus dem Kontingent des Profi-

Card Vertriebspartners.

ProfiCards können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der S-Bahn nachbestellt

werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit

ProfiCards nach Abstimmung durch die S-Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt

grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiCards. Großkun-

den mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiCards

nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein.

Ausgabe von ProfiCards und Inkasso des FahrgeldesDer Großkunde

• sorgt für die kassensichere Verwahrung der ProfiCards,

• gibt ProfiCards an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkennntis

der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unter-

schrift durch den Karteninhaber,

• behält bei der Ausgabe von ProfiCards an Auszubildende den Berechtigungs-

nachweis ein,

• nimmt ProfiCards bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück,

• informiert die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner, wenn ausgeschiedene Mit-

arbeiter ihre ProfiCard nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des

gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monatlich an die

S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner und

• unterstützt die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner bei Nachforschungen im

Zusammenhang mit gerichtlichen Mahnverfahren,

• tauscht ProfiCards bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um,

• unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkunden-

Abonnement,

• unterstützt Werbemaßnahmen der S-Bahn bei seinen Mitarbeitern zur Gewin-

nung neuer Teilnehmer am Großkunden-Abonnement,

• informiert Teilnehmer am GKA über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekannt-

gabe durch die S-Bahn,

• gibt, wenn der Verlust der ProfiCard glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen

Geschäftszeiten Ersatzkarten aus,

• gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen,

• veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Mitarbeiter,

• hält die von den Mitarbeitern einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Ge-

schäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto,

• veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benut-

zungsbedingungen,

• übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zu-

rückgenommene und ungültige ProfiCards, Verlusterklärungen mit Nummer der

Ersatzkarte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S-Bahn/den ProfiCard

Vertriebspartner.

Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und DokumentationDer Großkunde mit Direktvertrag

• mahnt nicht zurückgegebene ProfiCards bei Mitarbeitern an, die aus dem Unter-

nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin,

gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des

Geburtsdatums des Mitarbeiters an die S-Bahn,

• verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alpha-

betisch sortiert und Azubi-Berechtigungsnachweise,

• kontrolliert monatlich den ProfiCard Bestand,

• dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiCard Bestand in einem

Verwendungsnachweis,

• übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an

die S-Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei,

• übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiCards den Restbestand an ProfiCards

und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alpha-

betisch sortiert an die S-Bahn zur Archivierung.

Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiCard Vertriebspartner die in diesem

Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen

Möglichkeiten.

ANHANG

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33

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ProfiCard

Zahlungsverkehr und Soll-Ist-VergleichDer Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überwei-

sung der von den Mitarbeitern einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zah-

lungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn-/Gehaltszahlung und ist spätestens

der letzte Werktag des Monats.

Die S-Bahn/der ProfiCard Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des

Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiCards und der eingegangenen Belege sowie

der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen.

Für Direktverträge führt die S-Bahn zum Monatsende einen Soll-Ist-Vergleich durch.

Das Ergebnis des Soll-Ist-Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis

zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt.

Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiCard Vertriebspartner den monatlichen Fahr-

geldbetrag beim Großkunden ein.

EDV-Programm zur Verwaltung der ProfiCardFür Großkunden mit Direktvertrag stellt die S-Bahn nach Absprache ein EDV-Pro-

gramm zur Verfügung, das

• die Fahrkartenverwaltung unterstützt und den monatlichen Verwendungsnach-

weis erstellt und

• die personenbezogenen Abrechnungsdaten als EDV-Datei zur Übermittlung per

E-Mail an die S-Bahn erzeugt.

Das Programm darf vom Großkunden nur für die Abrechnung der HVV ProfiCard ver-

wendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Überlassung ist kostenlos;

Programmieraufwand, z. B. für individuelle Anforderungen an die Schnittstelle zur

Gehaltsbuchhaltung oder die Übernahme von Mitarbeiterdaten, kann von der S-Bahn

in Rechnung gestellt werden.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die erhobenen Daten an die S-Bahn zu

überstellen.

Kontrollrechte der S-BahnDie S-Bahn hat das Recht, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertrag-

lichen Pflichten zu überprüfen.

Laufzeit | Kündigung des VertragsverhältnissesGKA Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können mit einer Frist

von drei Monaten von beiden Partnern zum Ende der Geltungsdauer der überlassenen

oder nach diesen AGB abzunehmenden ProfiCards gekündigt werden.

Eine außerordentliche fristlose Kündigung durch die S-Bahn ist möglich, wenn

• die Voraussetzungen für den Abschluss von Großkunden-Abonnementsverträ-

gen gemäß Abschnitt 3.5.1 oder 3.5.2 HVV Gemeinschaftstarif nicht oder nicht

mehr gegeben sind oder

• der Termin für die monatliche Weiterleitung des Fahrgeldes wiederholt trotz

Mahnung nicht eingehalten wurde oder der Großkunde in Vermögensverfall ge-

rät sowie

• bei missbräuchlicher Verwendung der überlassenen ProfiCards durch den Groß-

kunden oder

• bei erheblichen Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten.

Bei Tarifänderungen oder wesentlichen Änderungen dieser AGB ist eine außer-

ordentliche Kündigung durch den Großkunden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der

Tarifänderung bzw. der Änderung dieser AGB innerhalb von vierzehn Tagen nach

Bekanntgabe durch die S-Bahn möglich; diese Kündigungsmöglichkeit besteht für

ProfiCard Vertriebspartner nicht.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Bei Kündigung des Vertrages, gleichviel ob durch den Großkunden oder die S-Bahn

bzw. den ProfiCard Vertriebspartner, ist der Großkunde verpflichtet, ausgegebene

ProfiCards zum Ende des Vertrags einzuziehen und sie innerhalb von drei Tagen zu-

sammen mit dem ProfiCard Bestand, zurückgenommenen Belegen und aufgrund

dieses Vertrages erhaltenen weiteren Unterlagen an die S-Bahn zurückzugeben.

Außerdem ist eine Liste weiterzureichen mit Vor- und Zunamen, ProfiCard Nummer,

aktueller Anschrift und Geburtsdatum von Personen, die ihre ProfiCard nicht zurück-

gegeben haben.

Haftung | VertragsverstößeDie Vertragsparteien haften einander für die sachgerechte und rechtzeitige Erfüllung

der von ihnen für ihren Leistungsanteil übernommenen Verpflichtungen nach Maß-

gabe der Benutzungsbedingungen und dieser AGB.

Für den Fall, dass ein Großkunde seiner Verpflichtung zur Beteiligung am Fahrgeld

seines Arbeitnehmers gemäß Ziffer 3.5.1 b) HVV Gemeinschaftstarif nicht nachkommt,

hat er für jeden Monat, in dem er mit der Zuschusszahlung mehr als einen Monat in

Rückstand geraten ist, den Differenzbetrag zwischen dem Preis der ProfiCard und

einer Allgemeinen Karte im Abonnement der entsprechenden örtlichen Gültigkeit an

die S-Bahn zu zahlen, unbeschadet seiner Verpflichtung, sich an dem Fahrgeld seines

Arbeitnehmers zu beteiligen.

Gibt der Großkunde ProfiCards, die nicht abgerechnet wurden, nicht an die S-Bahn

zurück, entrichtet er für diese Fahrkarten für den gesamten Geltungszeitraum das

Fahrgeld nach.

DatenschutzDie personenbezogenen Daten aus GKA Verträgen werden von der S-Bahn und den

ProfiCard Vertriebspartnern entsprechend § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG ausschließlich zur

Erfüllung des jeweiligen Vertrages gespeichert und geschützt. Werden personen-

bezogene Vertragsdaten im Rahmen der Durchführung des Vertrages an Dritte über-

mittelt (§ 28 Abs. 5 BDSG), trägt die S-Bahn bzw. der ProfiCard Vertriebspartner dafür

Sorge, dass diese Daten ausschließlich dem Vertragszweck entsprechend verarbeitet

oder genutzt werden.

SchlussbestimmungenSollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt diese AGB

im Übrigen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame

Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den gemeinsamen Zielen am

nächsten kommt. Gleiches gilt, falls diese AGB eine Regelungslücke aufweisen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Stand: 01.01.2015

ANHANG

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34

ANHANG

Erstattungsliste GKA II

ProfiCard 3 Ringe ProfiCard Gesamtbereich (Ringe ABCDE)Vollzahler Auszubildende Vollzahler Auszubildende

Anzahl Tage

Erstattungsbetrag in Euro

Erstattungsbetrag in Euro

Erstattungsbetrag in Euro

Erstattungsbetrag in Euro

pro Monat ohne 1. Kl. mit 1. Kl. ohne 1. Kl. mit 1. Kl. ohne 1. Kl. mit 1. Kl. ohne 1. Kl. mit 1. Kl.

1 2,22 3,63 1,67 3,08 3,58 4,99 2,69 4,10

2 4,43 7,25 3,34 6,16 7,15 9,97 5,39 8,21

3 6,65 10,88 5,01 9,24 10,73 14,96 8,08 12,31

4 8,87 14,51 6,68 12,32 14,31 19,95 10,77 16,41

5 11,08 18,13 8,35 15,40 17,88 24,93 13,47 20,52

6 13,30 21,76 10,02 18,48 21,46 29,92 16,16 24,62

7 15,52 25,39 11,69 21,56 25,04 34,91 18,85 28,72

8 17,73 29,01 13,36 24,64 28,61 39,89 21,55 32,83

9 19,95 32,64 15,03 27,72 32,19 44,88 24,24 36,93

10 22,17 36,27 16,70 30,80 35,77 49,87 26,93 41,03

11 24,38 39,89 18,37 33,88 39,34 54,85 29,63 45,14

12 26,60 43,52 20,04 36,96 42,92 59,84 32,32 49,24

13 28,82 47,15 21,71 40,04 46,50 64,83 35,01 53,34

14 31,03 50,77 23,38 43,12 50,07 69,81 37,71 57,45

15 33,25 54,40 25,05 46,20 53,65 74,80 40,40 61,55

16 35,47 58,03 26,72 49,28 57,23 79,79 43,09 65,65

17 37,68 61,65 28,39 52,36 60,80 84,77 45,79 69,76

18 39,90 65,28 30,06 55,44 64,38 89,76 48,48 73,86

19 42,12 68,91 31,73 58,52 67,96 94,75 51,17 77,96

20 44,33 72,53 33,40 61,60 71,53 99,73 53,87 82,07

21 46,55 76,16 35,07 64,68 75,11 104,72 56,56 86,17

22 48,77 79,79 36,74 67,76 78,69 109,71 59,25 90,27

23 50,98 83,41 38,41 70,84 82,26 114,69 61,95 94,38

24 53,20 87,04 40,08 73,92 85,84 119,68 64,64 98,48

25 55,42 90,67 41,75 77,00 89,42 124,67 67,33 102,58

26 57,63 94,29 43,42 80,08 92,99 129,65 70,03 106,69

27 59,85 97,92 45,09 83,16 96,57 134,64 72,72 110,79

28 62,07 101,55 46,76 86,24 100,15 139,63 75,41 114,89

29 64,28 105,17 48,43 89,32 103,72 144,61 78,11 119,00

30 66,50 108,80 50,10 92,40 107,30 149,60 80,80 123,10

Stand 1. Januar 2016

Schließt der Erstattungszeitraum mindestens einen Kalendermonat ein, so errechnen Sie

bitte den Erstattungsbetrag als Summe aus den Fahrgeldbeträgen der Kalendermonate und

den Teilbeträgen für die angefangenen Monate.

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Gute Fahrt mit der ProfiCard!