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465
Protokoll
über die am 8. September 2020 von 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr im Kaisersaal unter dem Vor-
sitz von Bürgermeister Hubert Almberger abgehaltene
41. Gemeinderatssitzung (Gemeinderatsperiode 2016 – 2022)
Anwesend: Simon Aschaber, Tanja Astl, Rene Delazer, Hanspeter Ellmerer, Klaus
Födermair, Alois Foidl, August Golser, Christine Gschnaller, MSc,
Susanne Hartrumpf, Andrea Hauser, Melanie Hutter, Michael Laner,
Heribert Mariacher, Andreas Schramböck, BA, Robert Steger, Franz
Viertl, Brigitte Wallner, Peter Wallner
Entschuldigt: Dr. Georg Zimmermann (Ersatz: Michael Laner), Johann Mayr (Ersatz:
August Golser), Mag. Leopold Hofinger (Ersatz: Franz Viertl), Claudia
Pali (Ersatz: Rene Delazer), Robert Wurzenrainer (Ersatz: Tanja Astl),
Petra Sojer, MSc (Ersatz: Klaus Födermair)
Unentschuldigt: niemand
Schriftführer: Dr. Ernst Hofer, MBA
www.st.johann.tirol
Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol
466
Tagesordnung
I. Berichte des Bürgermeisters
• SkiStar St. Johann in Tirol (Vortragender: Peter Grander)
II. Anträge des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes
III. Berichte und Anträge der Ausschüsse
1) Bauausschuss
1) Abschluss eines Raumordnungsvertrags: Gst. 2918/18, 2918/27 und 2918/28
(Ohlms Tirol GmbH)
2) Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzepts:
a) Gst. 2918/18, 2918/27, 2918/28 und 2918/35 (Ohlms Tirol GmbH und öffentli-
ches Gut der Gemeinde)
b) Gst. 1377/2 und 5729 (Ferdinand Egger und Land Tirol)
3) Änderung des Flächenwidmungsplans: Gst 1377/2 und 5729 (Ferdinand Egger und
Land Tirol)
4) Erlassung von Bebauungsplänen:
a) Gst. 2918/18, 2918/27, 2918/28 (Ohlms Tirol GmbH)
b) Gst. 2918/21 (Marktgemeinde St. Johann in Tirol – Freiwillige Feuerwehr)
c) Gst. 2771/2 (Günther Gatt)
d) Gst. .1392 und 2771/15 (Josef Greger)
e) Gst. .42 (Barbara Eppensteiner)
f) Gst. 189/3, 189/10 und .1506 (Johanna Mayr)
2) Straßenausschuss
1) Erlassung einer Verordnung (Parkplatz Panaroma-Badewelt)
IV. Anträge, Anfragen und Allfälliges
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Am Beginn der Sitzung sind 19 Gemeinderäte anwesend.
I. Berichte des Bürgermeisters
• SkiStar St. Johann in Tirol (Vortragender: Peter Grander)
Peter Grander, Geschäftsführer der St. Johanner Bergbahnen Gesellschaft m.b.H.,
berichtet über Vorgänge in dieser Gesellschaft, an welcher die Marktgemeinde
St. Johann in Tirol eine Stammeinlage von EUR 2.025.701,32 hält (Höhe des
Stammkapitals insgesamt: EUR 14.632.253,69), mithilfe einer PowerPoint-Präsen-
tation.
Auszüge aus dem Vortrag sind diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage A ange-
hängt.
Andreas Schramböck, BA, möchte wissen, wie mit abendlichen Schitourengehern
(Pistengehern) umgegangen werden soll. Peter Grander betont zunächst die Not-
wendigkeit eines „konfliktfreie(n) Miteinander(s)“. Vor diesem Hintergrund seien Re-
geln (auch gegen Dauerparker) aufgestellt und Aufstiegsrouten festgelegt worden.
Robert Steger kritisiert unterdessen kostenpflichtiges Parken für Saisonkartenbesit-
zer am Abend.
II. Anträge des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes
Es liegen keine Anträge des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes vor.
III. Berichte und Anträge der Ausschüsse
1) Bauausschuss
1) Abschluss eines Raumordnungsvertrags: Gst. 2918/18, 2918/27 und 2918/28
(Ohlms Tirol GmbH)
Der Amtsleiter erläutert die Vereinbarung und weist darauf hin, dass im vorliegen-
den Fall erstmalig ein Raumordnungsvertrag in Zusammenhang mit einem Bebau-
ungsplan abgeschlossen werde.
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Beschluss (19:0):
Der Abschluss des Raumordnungsvertrags mit der Ohlms Tirol GmbH laut Anlage
B dieses Gemeinderatsprotokolls wird genehmigt.
2) Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzepts:
a) Gst. 2918/18, 2918/27, 2918/28 und 2918/35 (Ohlms Tirol GmbH und öffentli-
ches Gut der Gemeinde)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungs-
gegenstandes.
Beschluss (18:1):
Es erfolgen nachstehende Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzepts
der Marktgemeinde St. Johann in Tirol im Bereich der Gst. 2918/18, 2918/27,
2918/28 und 2918/35:
• Ausweisung eines baulichen Entwicklungsbereichs für vorwiegend
Wohnnutzung mit der Indexziffer W2, der Zeitzone Z1 und der Dichte-
stufe D3
• Festlegung der Indexziffer W2: zentrumsnahe Wohngebiete, gemischte
Baustruktur aus Geschoßwohnungsbauten oder Wohngebäude in ver-
dichteter Bauweise (zB Reihenhäuser oder Wohngebäude in gekuppel-
ter Bauweise)
• Vornahme einer begleitenden Verkehrsmaßnahme (Vk-1): Ausbau des
Erschließungswegs durch Errichtung eines Wendeplatzes
Der Planungsbereich ist in Anlage C dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich,
welche einen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die
Auflegung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf ent-
sprechende Änderung. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
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Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die
Auflegungsfrist beträgt vier Wochen.
b) Gst. 1377/2 und 5729 (Ferdinand Egger und Land Tirol)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungs-
gegenstandes.
Beschluss (19:0):
Es erfolgen nachstehende Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzepts
der Marktgemeinde St. Johann in Tirol im Bereich der Gst. 1377/2 und 5729:
• Ausweisung eines baulichen Entwicklungsbereichs für vorwiegend Son-
dernutzung mit der Indexziffer S34, der Zeitzone Z1 und der Dichtestufe
D4 (nutzungsspezifische Bauweise und Baudichte im Einzelfall)
• Festlegung der Indexziffer S34: Tischlereibetrieb
Der Planungsbereich ist in Anlage D dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich,
welche einen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die
Auflegung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf ent-
sprechende Änderung. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die
Auflegungsfrist beträgt vier Wochen.
3) Änderung des Flächenwidmungsplans: Gst 1377/2 und 5729 (Ferdinand Egger und
Land Tirol)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungsge-
genstandes.
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Beschluss (19:0):
Es erfolgen nachstehende Änderungen des Flächenwidmungsplans der Marktge-
meinde St. Johann in Tirol:
• Umwidmung eines Teils des Gst. 1377/2 (rund 1.629 m²) von Freiland in
standortgebundene Sonderfläche mit der Festlegung „Tischlereibetrieb“
• Umwidmung eines Teils des Gst. 5729 (rund 263 m²) von Freiland in stand-
ortgebundene Sonderfläche mit der Festlegung „Tischlereibetrieb“
Der Planungsbereich ist in Anlage E dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich,
welche einen Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auf-
legung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist
beträgt vier Wochen.
4) Erlassung von Bebauungsplänen:
a) Gst. 2918/18, 2918/27, 2918/28 (Ohlms Tirol GmbH)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungs-
gegenstandes.
Beschluss (16:3):
Der Entwurf des Bebauungsplans für die Gst. 2918/18, 2918/27 und 2918/28
von Dr. Erich Ortner vom 8. September 2020 („Dampflfeld Ohlms“) wird gemäß
§ 64 Abs. 1 TROG 2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Ge-
mäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes nach § 64 Abs. 1 TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss
über die Erlassung des Bebauungsplans. Dieser Beschluss wird jedoch nur
rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
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Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wurde.
b) Gst. 2918/21 (Marktgemeinde St. Johann in Tirol – Freiwillige Feuerwehr)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungs-
gegenstandes.
Beschluss (19:0):
Der Entwurf des Bebauungsplans mit ergänzendem Bebauungsplan für das
Gst. 2918/21 von Dr. Erich Ortner vom 10. August 2020 („Feuerwehr“) wird ge-
mäß § 64 Abs. 1 TROG 2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wo-
chen. Gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über
die Auflegung des Entwurfes nach § 64 Abs. 1 TROG 2016 gleichzeitig der Be-
schluss über die Erlassung des Bebauungsplans mit ergänzendem Bebauungs-
plan. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auf-
legungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.
c) Gst. 2771/2 (Günther Gatt)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungs-
gegenstandes.
Beschluss (16:2): [Peter Wallner abwesend]
Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gst. 2771/2 von Dr. Erich Ortner vom
24. August 2020 („03 Winterstellerweg Pramabau“) wird gemäß § 64 Abs. 1
TROG 2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 64
Abs. 3 TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des
Entwurfes nach § 64 Abs. 1 TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss über die Er-
lassung des Bebauungsplans. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wurde.
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d) Gst. .1392 und 2771/15 (Josef Greger)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungs-
gegenstandes.
Beschluss (17:2):
Der Entwurf des Bebauungsplans für die Gst. .1392 und 2771/15 von Dr. Erich
Ortner vom 31. August 2020 („Winterstellerweg 7 Greger“) wird gemäß § 64
Abs. 1 TROG 2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß
§ 64 Abs. 3 TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung
des Entwurfes nach § 64 Abs. 1 TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss über die
Erlassung des Bebauungsplans. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirk-
sam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellung-
nahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgege-
ben wurde.
e) Gst. .42 (Barbara Eppensteiner)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungs-
gegenstandes.
Beschluss (18:1):
Der Entwurf des Bebauungsplans mit ergänzendem Bebauungsplan für das
Gst. .42 von Dr. Erich Ortner vom 31. August 2020 („12/2020 Eppensteiner“)
wird gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2016 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier
Wochen. Gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 erfolgt mit der Beschlussfassung
über die Auflegung des Entwurfes nach § 64 Abs. 1 TROG 2016 gleichzeitig der
Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplans mit ergänzendem Bebau-
ungsplan. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von ei-
ner hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.
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f) Gst. 189/3, 189/10 und .1506 (Johanna Mayr)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Verhandlungs-
gegenstandes.
Beschluss (19:0):
Der Entwurf des Bebauungsplans mit ergänzendem Bebauungsplan für die
Gst. 189/3, 189/10 und .1506 von Dr. Erich Ortner vom 31. August 2020
(„Mitterndorferweg Hasenauer“) wird gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2016 aufgelegt.
Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 er-
folgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 64
Abs. 1 TROG 2016 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Bebau-
ungsplans mit ergänzendem Bebauungsplan. Dieser Beschluss wird jedoch nur
rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wurde.
2) Straßenausschuss
1) Erlassung einer Verordnung (Parkplatz Panaroma-Badewelt)
Der Obmann des Straßenausschusses, Simon Aschaber, erläutert den Sachverhalt.
Beschluss (19:0):
Verordnung
Gemäß §§ 43 Abs. 1 lit b Z 1 und 94d Z 4 lit a StVO, BGBl. Nr. 159/1960, idF BGBl.
Nr. I 24/2020, wird aus Gründen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrs die folgende Verkehrsmaßnahme verfügt:
§ 1. Die in der Anlage (= „Parkraumbewirtschaftung Verordnungsplan 1 – PANO-
RAMA BADEWELT“ der Ingenieurbüro für Verkehrswesen Hirschhuber und Ein-
siedler OG vom 6. Juli 2020) angeführten Straßenverkehrszeichen sind gemäß de-
ren Vorgaben anzubringen.
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§ 2. Diese Verordnung ist durch die in § 1 näher bezeichneten Straßenverkehrszei-
chen kundzumachen und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Diese Verordnung enthält eine Anlage (= Anlage F dieses Gemeinderatsproto-
kolls).
IV. Anträge, Anfragen und Allfälliges
Antrag. Es liegt ein gemeinsamer Antrag von Claudia Pali und Heribert Mariacher vor.
Der Antrag trägt den Titel „Gemeinderatsprotokoll: interne Verteilung zur Durchsicht und
Genehmigung in der darauffolgenden Sitzung“ und ist diesem Gemeinderatsprotokoll als
Anlage G angehängt.
Nach Verlesung des Antrags durch den Amtsleiter und kurzer Diskussion wird der Antrag
dem Gemeindevorstand zugewiesen.
Anfrage. Es liegt eine gemeinsame Anfrage von Claudia Pali und Heribert Mariacher vor.
Bei der Anfrage geht es um das kommunale Investitionsprogramm 2020 (geregelt im Kom-
munalinvestitionsgesetz 2020 – KIG 2020). Die Anfrage ist diesem Gemeinderatsprotokoll
als Anlage H angehängt.
Nach Verlesung der Anfrage durch den Amtsleiter beantwortet der Finanzverwalter diese
und gibt gleichzeitig einen Ausblick auf potenziell förderbare Projekte (etwa Kanal- oder
Straßenbaumaßnahmen). Der Bürgermeister meint, das „Geld“ (maximal möglicher Zweck-
zuschuss des Bundes für St. Johann in Tirol: EUR 999.447,71) werde „auf jeden Fall“
„ab(ge)hol(t)“, „so gut“ es eben möglich sei.
English Zeitgeist. Christine Gschnaller, MSc, bedauert es, dass auch in der Gemeinde
englischsprachige Funktionsbezeichnungen verwendet werden (etwa Facility Management,
Human Resources Manager). Der Bürgermeister meint, er sei über derartige Begrifflichkei-
ten bisweilen auch „verwundert“. Dies sei wohl dem „Zeitgeist“ geschuldet.
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Kinderkrippe. Andrea Hauser berichtet, dass in der Kinderkrippe nun eine zusätzliche
(dritte) Gruppe eingerichtet worden sei.
Wieshofer-Parkplatz. Der Bürgermeister informiert darüber, dass mit der Errichtung des
Wieshofer-Parkplatzes am 4. September 2020 begonnen worden sei.
Pilotprojekt. Ferner teilt der Bürgermeister mit, dass sich die Gemeinde an einem Ampel-
pilotprojekt auf der Landesstraße B 178 (Loferer Straße) beteiligen werde.
Dieses Protokoll enthält acht Anlagen.
St. Johann in Tirol, 8. September 2020
Der Bürgermeister:
Der Schriftführer: Gemeinderäte: