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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Ausgabe Februar 1999 Gesetzliche Unfallversicherung GUV-I 8524 (bisher GUV 22.1) GUV-Informationen

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel · Geräte der Nutzung entzo-gen und ggf. einer Reparatur durch eine Elektrofachkraft zugeführt werden müssen. Praktische

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Page 1: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel · Geräte der Nutzung entzo-gen und ggf. einer Reparatur durch eine Elektrofachkraft zugeführt werden müssen. Praktische

PrüfungortsveränderlicherelektrischerBetriebsmittel

Ausgabe Februar 1999

Gesetzliche Unfallversicherung

GUV-I 8524 (bisher GUV 22.1)

GUV-Informationen

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Herausgeber

Bundesverband der UnfallkassenFockensteinstraße 1, 81539 Münchenwww.unfallkassen.deAK „Elektrische Anlagen undBetriebsmittel“

© Februar 1999Alle Rechte vorbehaltenPrinted in Germany

Gestaltung

Fachpublika Wehner GmbH

Bestell-Nr. GUV-I 8524,zu beziehen vom zuständigenUnfallversicherungsträger,siehe Seite 24.

GUV-Informationen enthalten Festlegungen, die die Anwen-dung der vorliegenden Erkenntnisse und Regelungen zueinem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt bei derpraktischen Arbeit erleichtern sollen.

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GUV-I 8524 (bisher GUV 22.1)

GUV-Informationen

PrüfungortsveränderlicherelektrischerBetriebsmittel

Ausgabe Februar 1999

Durchführung von Wiederholungs-

prüfungen an ortsveränderlichen

elektrischen Betriebsmitteln

gemäß UVV „Elektrische Anlagen

und Betriebsmittel“

Gesetzliche Unfallversicherung

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Einführung

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „ElektrischeAnlagen und Betriebsmittel“ (GUV-V A 2, bisherGUV 2.10) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet,für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungs-vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“(GUV-V A 2, bisher GUV 2.10) sind:

– ortsfeste elektrische Betriebsmittel,

– ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,

– stationäre Anlagen,

– nicht stationäre Anlagen.

In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2(GUV-V A 2, bisher GUV 2.10) sind beispielhaft Richt-werte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs-und Umgebungsbedingungen gelten.

Davon abweichend kann der Betreiber in eigenerVerantwortung unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Erfahrungen eigene Prüffristen festlegen, wenn damit die gleicheSicherheit erreicht werden kann.

Wegen der Vielzahl der in den Betrieben vorhandenenortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel undderen unterschiedlicher Beanspruchung bereitet es invielen Fällen Schwierigkeiten, für diese BetriebsmittelPrüffristen festzulegen.

Mit dieser GUV-Information sollen dem UnternehmerHinweise gegeben werden, wie er seine Verpflichtungzur Durchführung wiederkehrender Prüfungenortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfüllenkann.

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Inhalt

Begriffsbestimmung

Personelle Anforderungen

an Prüfer

Prüffristen

Durchführung

der Prüfung

Prüfnachweis

Fachliche Qualifikation 6

UnterweisungLeitungs- undAufsichtsverantwortung

8

9

Allgemeinesweitere Prüffristen

1011

PrüfablaufPrüfumfang

1416

Prüfgeräte 18

Prüfnachweis 20

Prüfplaketten 22

Kopiervorlage

4

Seite

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Begriffsbestimmung

Ortsfeste elektrische

Betriebsmittel *)

Dies sind fest angebrachteBetriebsmittel oder Betriebsmit-tel, die keine Tragevorrichtunghaben und deren Masse so großist, dass sie nicht leicht bewegtwerden können oder wegenmechanischer Befestigung wäh-rend des Betriebes an ihren Auf-stellungsort gebunden sind.

Dazu gehören auch elektrischeBetriebsmittel, die vorüber-gehend fest angebracht sindund über bewegliche Leitungenbetrieben werden.

Ortsfest sind in der Regel:– alle elektrischen Betriebsmit-

tel, die fest in eine elektrischeAnlage eingebaut sind, z.B.Schütze, Lampen, Motoren

– elektrische Betriebsmittel, diemit Steckvorrichtung aus-gestattet oder mit beweg-lichen Anschlussleitungenfest angeschlossen sind, z.B.Kühlschrank, Elektroherd,Standbohrmaschine, Warm-wasserspeicher.

*) Quelle DIN VDE 0100 Teil 200Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7

Ortsveränderliche

elektrische

Betriebsmittel *)

Dies sind Betriebsmittel,die während des Betrie-bes bewegt oder leichtvon einem Platz zumanderen gebracht werdenkönnen, während sie anden Versorgungsstrom-kreis angeschlossen sind,z.B. Handbohrmaschine,Staubsauger.

*) Quelle DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 2.7.4und 2.7.5

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Stationäre Anlagen

Dies sind Anlagen, die mitihrer Umgebung fest verbun-den sind, z.B. Installationen inGebäuden, Baustellenwagen,Containern und auf Fahr-zeugen.

Nicht stationäre Anlagen

Sie sind dadurch gekennzeich-net, dass sie entsprechendihrem bestimmungsgemäßenGebrauch nach dem Einsatzwieder abgebaut (zerlegt) und an einem neuen Bestim-mungsort wieder aufgebaut(zusammengeschaltet) wer-den. Hierzu gehören z.B.Anlagen auf Bau- undMontagestellen, fliegendeBauten.

GUV-I 8524

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Personelle Anforderungen an Prüfer

Als Elektrofachkraft für fest-

gelegte Tätigkeiten gilt, wer inBezug auf die Inbetriebnahmeund Instandhaltung von elekt-rischen Betriebsmitteln ingleichartige, sich wiederholen-de Arbeiten ausgebildet ist, dievom Unternehmer in einerArbeitsanweisung beschriebensind. Zur Instandhaltung zähltauch die Durchführung wieder-kehrender Prüfungen.

Elektrotechnisch unter-

wiesene Person ist, wer durcheine Elektrofachkraft über dieihr übertragenen Aufgabenund die möglichen Gefahrenbei unsachgemäßem Verhal-ten unterrichtet und erforder-lichenfalls angelernt sowieüber die notwendigenSchutzeinrichtungen undSchutzmaßnahmen belehrtwurde. Hierfür kommen z.B.betriebseigene Handwerkerbzw. Facharbeiter, Geräte-warte oder Hausmeister inFrage.

Fachliche Qualifikation

Prüfungen durch elektrotech-nisch unterwiesene Personensetzen die Verwendung geeig-neter Prüfgeräte sowie dieLeitung und Aufsicht durcheine Elektrofachkraft voraus.Prüfungen ortsveränderlicherelektrischer Betriebsmittelkönnen durch Elektrofach-kräfte oder elektrotechnischunterwiesene Personen durch-geführt werden.

Als Elektrofachkraft im Sinneder UVV „Elektrische Anlagenund Betriebsmittel“ gilt, werauf Grund seiner fachlichenAusbildung, Kenntnisse undErfahrungen sowie Kenntnisder einschlägigen Bestimmun-gen die ihm übertragenenArbeiten beurteilen undmögliche Gefahren erkennenkann (im Regelfall z.B. Elektro-geselle, Elektromeister,Elektrotechniker, Elektro-ingenieur).

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

UNTERNEHMER

Organisations-, Auswahl- undAufsichtsverantwortung

ELEKTRO-FACHKRAFT

Leitung und Aufsichtder unterwiesenen

Personen

ElektrotechnischeUnterweisung von

Laien

ELEKTROTECHNISCHUNTERWIESENE

PERSON

GUV-I 8524

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Unterweisung zur elektro-

technisch unterwiesenen

Person

Die Unterweisung für Wieder-holungsprüfungen an orts-veränderlichen elektrischenBetriebsmitteln erfolgt durcheine Elektrofachkraft undbeinhaltet:

Theoretische Unterweisung

Unterrichtung über mög-liche Gefahren durch denelektrischen Strom

Erläuterung der Prüffristenzu § 5 der UVV „ElektrischeAnlagen und Betriebsmittel“

Erläuterung der Schutzklas-sen elektrischer Betriebs-mittel

Einweisung in den not-wendigen Prüfumfang

Unterscheidung ortsfesterund ortsveränderlicherelektrischer Betriebsmittel

Organisation der durchzu-führenden Wiederholungs-prüfungen

Unterweisung in der Füh-rung eines Prüfnachweises

Belehrung darüber, dass beifestgestellten Mängeln dieGeräte der Nutzung entzo-gen und ggf. einer Reparaturdurch eine Elektrofachkraftzugeführt werden müssen.

Praktische Unterweisung

Handhabung geeigneterPrüfgeräte mit eindeutigerAnzeige, z.B. „in Ordnung(i.O.)“ oder „Fehler“

Dokumentation derPrüfung

Praxisnahe Übungen unterAnleitung und Aufsichteiner Elektrofachkraft.

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Leitungs- und Aufsichts-

verantwortung

Der Unternehmer

hat dafür zu sorgen, dass diePrüfungen ordnungsgemäßdurchgeführt werden. Er mussdie erforderlichen organisato-rischen Maßnahmen treffen.

So muss er z.B. festlegen, obdie Prüfungen ortsveränder-licher elektrischer Betriebs-mittel durch eine Elektro-fachkraft oder durch eineelektrotechnisch unterwiesenePerson durchgeführt werdensollen. Für den zweiten Fallhat er dafür zu sorgen, dassein geeignetes, mit eindeuti-ger „in Ordnung/Fehler“-Anzeige ausgestattetes Prüf-gerät zur Verfügung steht.Insoweit hat der Unternehmerdie Organisations-, Auswahl-und Aufsichtsverantwortung.

Die Elektrofachkraft

Die Verantwortung für dieordnungsgemäße Durch-führung der Prüfungen obliegtder Elektrofachkraft.Die Aufsichtsverantwortungfür elektrotechnisch unter-wiesene Personen beinhalteteine stichprobenartigeKontrolle der Wiederholungs-prüfungen vor Ort.

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Prüffristen

Allgemeines

Die für die verschiedenenArbeitsbereiche festgelegtenPrüffristen für ortsveränder-liche elektrische Betriebsmittelsind Richtwerte und gelten fürnormale Betriebs- undUmgebungsbedingungen.*)

Ob diese normalen Verhält-nisse vorliegen, obliegt derBeurteilung durch eineElektrofachkraft und kann imEinzelfall zu anderen Prüf-fristen führen.

Ist mit besonders starkenBeanspruchungen zu rechnen,sind entsprechend kürzerePrüffristen festzusetzen, z.B.:

aggressive Umgebung,Feuchtigkeit (Abwasser-bereich, Bäderbereich u.Ä.)

mechanische Beanspru-chung (Baustellen, rauerWerkstattbetrieb u.Ä.).

Andererseits können imEinzelfall längere Prüffristenfestgelegt werden, wenn dieBetriebsmittel geringerenBelastungen und geringerNutzung ausgesetzt sind. Eine geringe Belastung oderNutzung spiegelt sich z.B. ineiner niedrigen Fehlerquotewider.

Soweit Betriebe im Einzel-nen nicht aufgeführt sind,hat der Betreiber die Prüf-fristen für ortsveränderlicheelektrische Betriebsmittel,entsprechend der Nutzungartverwandter Betriebe ein-zuordnen.

Die Durchführung von Wieder-holungsprüfungen entbindetden Betreiber und Benutzerallerdings nicht von der Ver-pflichtung, dafür zu sorgen,dass bei erkennbaren Mängelnan ortsveränderlichen elektri-schen Betriebsmitteln dieseder Nutzung sofort entzogenund ggf. einer Reparatur zu-geführt werden. In diesemZusammenhang wird daraufhingewiesen, dass elektrischeBetriebsmittel vor der Benut-zung auf augenfällige Mängelüberprüft werden müssen.

*) Für Mitgliedsbetriebe der Eisen-bahn-Unfallkasse gilt folgendeRegelung: Richtwert 6 Monate,auf Baustellen 3 Monate. Wird beiden Prüfungen eine Fehlerquote< 2 % erreicht, kann die Prüffristentsprechend verlängert werden.

Maximalwerte: Auf Baustellen,

in Fertigungsstätten und Werk-

stätten oder unter ähnlichenBedingungen mindestens jährlich,in Büros oder unter ähnlichenBedingungen mindestens allezwei Jahre.

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Weitere Prüffristen

Soweit in anderen Vorschriften(Gesetze, Verordnungen usw.)kürzere Prüffristen vorge-schrieben sind, sind diese zuberücksichtigen. Doppel-prüfungen können entfallen,wenn der dort beschriebenePrüfumfang mindestens den in dieser GUV-Informationbeschriebenen Anforderungenentspricht.

Bäder

Schlachthöfe

Küchen fürGemeinschaftsverpflegung

6 Monate

AufschnittmaschinenKaffeeautomatenKochplattenToasterRührgeräteWärmewagen/WarmhaltegeräteVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenElektrische Handgeräteusw.

Ausnahmen:

Sonstige Küchen 12 Monate

FlüssigkeitsstrahlerWassersauger(Saugschrubb-Geräte)Verlängerungs- undGeräteanschlussleitungenUnterwassersaugerZentrifugenusw.

BetäubungszangenElektrisch betriebene SägenElektrisch betriebene Messerusw.

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Feuerwehren/Technische Hilfeleistung

Gebäudereinigung

Laboratorien

12 Monate

RotationsverdampferBewegliche AnaylsegeräteHeizgeräteMessgeräteNetzbetriebene TischleuchtenRührgeräteVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenusw.

Elektrische HandgeräteHandleuchtenFlutlichtscheinwerferUmfüllpumpenVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenusw.

StaubsaugerBohner- und BürstengeräteTeppichreinigungsgeräteVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenusw.

Unterrichtsräume in Schulen

12 Monate

Elektrische Betriebsmittelim Bereich Medien:

– Dia-, Film-, Tageslichtprojektoren,Videogeräte usw.

– Verlängerungs- und Geräte-anschlussleitungen usw.

Elektrische Betriebsmittelim Bereich textiles Gestalten:

– Bügeleisen– Nähmaschinen– Verlängerungs- und Geräte-

anschlussleitungen usw.

Elektrische Betriebsmittelim Bereich Hauswirtschaft:

– Toaster– Handrührgeräte– Warmhalteplatten– Verlängerungs- und Geräte-

anschlussleitungen usw.

Elektrische Betriebsmittelim Bereich Technikunterricht:– Lötkolben– Dekupiersägen– Handbohrmaschinen– Schwingschleifer– Standmaschinen für

Holzbearbeitung– Verlängerungs- und Geräte-

anschlussleitungen usw.

Elektrische Betriebsmittelim naturwissenschaftlichen

Unterricht:– Heizplatten– Elektrolysegeräte– Netzgeräte– Signalgeneratoren– Oszilloskope– Verlängerungs- und Geräte-

anschlussleitungen usw.

Elektrische Betriebsmittelim Werkstattbereich vonberufsbildenden Schulen:

– Geräte vgl. Abschnitt Werkstättenusw.

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Wäschereien

Werkstätten/Baustellen

12 Monate

BügeleisenMobile BügelmaschinenNähmaschinenVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenusw.

Hand- und BaustellenleuchtenHandbohrmaschinenWinkelschleiferBand- und SchwingschleiferHandkreissägenStichsägenSchweißgeräteLötkolbenBelüftungsgeräteFlüssigkeitsstrahlerMobile TischkreissägenMobile AbrichthobelmaschinenSpäneabsaugungenMischmaschinenBohrhämmerHeckenscherenHäckslerRasenmäherVerlängerung- undGeräteanschlussleitungenusw.

Bürobetriebe

24 Monate

Text- und DatenverarbeitungsgeräteDiktiergeräteTageslichtprojektorenTischleuchtenBelegstempelmaschinenBuchungsautomatenVentilatorenVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenMobile Kopiergeräteusw.

Pflegestationen/Heime

FöneFrisierstäbeInfrarotleuchtenRasiergeräteFlaschenwärmerHeizöfenElektrische HandgeräteTischleuchtenStehleuchtenVerlängerungs- undGeräteanschlussleitungenRadiosusw.

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Durchführung der Prüfung

Die Prüfschritte bissind im Abschnitt „Prüfumfang“ näher erläutert.

Der Prüfumfang gilt nicht fürWiederholungsprüfungen anelektrischen Betriebsmitteln,bei denen spezielle Normenoder Verordnungen beachtetwerden müssen, z.B. Gerätefür explosionsgefährdeteBereiche, medizinische elekt-rische Geräte.

Erläuterungen zum Prüfablauf

Prüfungen an ortsveränder-lichen elektrischen Betriebs-mitteln sind nach DIN VDE0702-1 „Wiederholungs-

prüfungen an elektrischen

Geräten“ durchzuführen.

Geräte der Schutzklasse I sindelektrische Betriebsmittel mitSchutzleiter

Geräte der Schutzklasse IIsind elektrische Betriebsmittelohne Schutzleiter und ver-fügen über eine doppelte oderverstärkte Isolierung

Geräte der Schutzklasse IIIsind elektrische Betriebsmittelohne Schutzleiter mit Sicher-heitskleinspannung

Anstelle der Messung desIsolationswiderstandes sind jenach Schutzklasse laut DINVDE 0702-1 auch Messungen

– des Schutzleiterstromes

– des Berührstromes

– des Ersatzableitstromes

möglich, wenn z.B. Bedenkengegen eine Messung des Iso-lationswiderstandes bestehen(z.B. bei Geräten der Informa-tionstechnik oder Messsteuer,Regel- und Laborgeräten).

1 5

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Prüfablauf

Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes durch Besichtigen

Prüfung der Funktion

Beurteilung des geprüften GerätesEntscheidung über die Weiterverwendung Protokollierung (nächster Prüftermin)

Nachweis des Schutz-leiterdurchgangs

Nachweis des Schutz-leiterdurchgangs entfällt

Überprüfung der Isolationdurch Messen des– Isolationswiderstandes1)

oder

– Schutzleiterstromesoder

– Berührungsstromes beiberührbaren Teilen ohneSchutzleiteranschluss

Überprüfung der Isolationdurch Messen des

– Isolationswiderstandesoder

– Berührungsstromes

Geräte der

Schutzklasse I

Geräte der

Schutzklasse II und III

1) Bei Geräten mit Heizwiderständen möglicherweise zusätzlich Messung des Ersatzableitstromes

1

2 2

3

4

5

3

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Erläuterungen zur Tabelle

Prüfumfang nach

DIN VDE 0702-1

1

2

3

4

5

Schutzklasse I:Bei Unterschreitung desIsolationswiderstandes anGeräten mit HeizelementenMessung des Ersatzableit-stromes gem. Ziffer 4.3.3DIN VDE 0702-1. ZulässigeErsatzableitströme bis 6 kWmax. 7 mA, > 6 kW 15 mA.

Schutzklasse II

Schutzklasse III

Messung des Schutzleiter-stromes bei Geräten derSchutzklasse I, wenn dieMessung des Isolations-widerstandes nicht an-wendbar ist gem.Ziffer 4.3.4 DIN VDE 0702-1

Messung des Berührungs-stromes an berührbarenleitfähigen Teilen von Ge-räten– der Schutzklasse I

(nur Teile ohne Schutz-leiteranschluss)oder

– der Schutzklasse IIwenn die Messung desIsolationswiderstandesnicht anwendbar istgem. Ziffer 4.3.5DIN VDE 0702-1

1

Prüfgegenstand

Prüfumfang

Sichtprüfung

auf äußerlich erkennbareSchäden an:• Anschlussleitung einschließ-

lich Steckverbindung,• Gehäuse,• Zugentlastung,• Biege-, Knickschutz

2 Schutzleiterprüfung

Durchgang zwischen demSchutzkontakt des Netz-steckers und berührbarenleitfähigen Gehäuseteilenbzw. der Gerätesteck-vorrichtung

3 Isolationsprüfung

4

5

Funktionsprüfung

Beurteilung des Gerätes

GUV-I 8524

17

Schutzklasse I(mit Schutzleiter)

Verlängerungs-und Geräte-anschlussleitungen

elektrischeBetriebsmittel,z.B. elektrischesHandwerkzeug

Schutzklasse II u. III(ohne Schutzleiter)

Geräteanschluss-leitungen

elektrischeBetriebsmittel,z.B. elektrischesHandwerkzeug

Prüfverfahren

X X

X X

Schutzleiter-

widerstand

bei Bewegung derLeitung inAbschnitten über diegesamte Länge

≤ 0,3 Ω bis5 m Länge+ 0,1 Ω je weitere7,5 m Länge

≥ 0,5 MΩ≥ 2,0 MΩ

≥ 250 kΩ

≤ 3,5 mA

≤ 0,5 mA ≤ 0,5 mA

– Entscheidung über die Weiterverwendung– Protokollierung– nächster Prüftermin

Isolations-widerstandsmessung

Schutzleiter-strommessung

Berührungs-strommessung

Betrieb des Gerätesmöglichst unterEinsatzbedingungen

oder

oder

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Prüfgeräte

Für Elektrofachkräfte bietetdie Industrie kombinierte Prüf-geräte an, mit denen die er-forderlichen Messungen nachDIN VDE 0702-1 durchgeführtwerden können. Diese Gerätesind in der Regel auch fürPrüfungen nach der Normen-reihe DIN VDE 0701 ausgelegt.Sie können somit gleichzeitigfür notwendige Prüfungennach Änderung und Instand-setzung von elektrischenBetriebsmitteln verwendetwerden. Prüfgeräte fürWiederholungsprüfungendurch elektrotechnisch unter-wiesene Personen müssen mit eindeutiger Anzeige „in Ordnung“ oder „Fehler“ausgestattet sein. Die Mess-abläufe sind bei diesen Prüf-geräten vorgegeben.

Die Messgeräte müssen derNormenreihe DIN VDE 0404und DIN VDE 0413 ent-sprechen. Die für die Wieder-holungsprüfung benutztenMessgeräte sind regelmäßignach Herstellerangabe zuprüfen und zu kalibrieren.

*) Soweit das Sekutestgerät denPrüfanforderungen aus DIN VDE0105 Teil 1 in der Fassung 7/1983entspricht, wird empfohlen, diesesentsprechend DIN VDE 0702-1umrüsten zu lassen.

*)

GUV-I 8524

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GUV-I 8524

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X

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Bitteankreuzen

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Betriebsmittel

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i. O.Fehler

i. O.Fehler

i. O.Fehler

i. O.Fehler

PRÜFJAHR 19

Beispiel für eine

EDV-unterstützte

Dokumentation der

Prüfungen

*) falls erforderlich

Prüfnachweis

Ein Prüfnachweis über diedurchgeführten Wieder-holungsprüfungen ist aufVerlangen des zuständigenUnfallversicherungsträgers zuführen. Im eigenen Interesseempfiehlt sich jedoch dieDokumentation der Prüfun-gen, um im Zweifelsfall dieDurchführung der Prüfungennachweisen zu können. Inhaltund Gliederung des Prüf-buches, der Karteikarte, desErfassungsbogens, der EDV-unterstützten Dokumentationo.Ä. sind den speziellenErfordernissen anzupassen.

Beispiel einer Dokumentationfür Wiederholungsprüfungenortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

GUV-I 8524

21

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Prüfer

*) falls notwendig

Betrieb: Karte Nr.

TermineTechn. Daten

SE-Q.BASE–

Anlagen Termine Prüfungen Kataloge Programm

F1Hilfe

F2Historie

F3Standort

F4Info

F5Abbruch

Bestand Prüfungen

Bügeleisen ID-Nr.: 000100010001

Anzahl: 200 Nr.: 1 Allgemein Unleserlich Arbeitsvor. Übersicht Einsicht

Nr. Arbeitsschritt Messwert Einheit Erfolgreich1 Schutzleiterwiderstand 0,077 Ohm J ????2 Isolationswiderstand 126,6 MOhm J3 Nennspannung (Isolationswiderstand) 539,0 V J4 Ersatzgeräteableitstrom 0,160 mA J5 Sichtprüfung Schutzleiter J6 Sichtprüfung Isolierteile J7 Sichtprüfung Gehäuse J8 Sichtprüfung Anschlußleitung J9 Sichtprüfung Typschild J10 Sichtprüfung unsachgemäßer Gebrauch J11 Funktionstest

GUV-I 8524

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GUV-I 8524

Prüfunggemäß § 5 UVV (GUV-V A 2)

hierPrüfplaketteeinkleben

nächste Prüfung

Selbstklebestreifen

Nächster Termin

Prüfplaketteeinkleben

Nächster Term

in

99

99

22

E-CHECKGeprüft nach VDE

nächster Prüftermin

Adresse derPrüfenden

Firma

97 00

98 99

12

6

34

5 7 8 910

1112

Geprüft

am . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

durch . . . . . . . . . . . . . . . . .

gemäß § 5 UVV (GUV-V A 2)

hierPrüfplaketteeinkleben

nächste Prüfung

1999

Prüfplaketten

In der Praxis hat es sichbewährt, die geprüftenBetriebsmittel mit einer derPrüfplaketten, wie sie bei-spielsweise hier abgebildetsind, zu versehen.Die Plaketten haben denVorteil, dass der Benutzerfeststellen kann, ob einelektrisches Betriebsmittelgeprüft ist bzw. wann eswieder geprüft werden muss.

Auch für Verlängerungs- bzw.Geräteanschlussleitungen gibtes dauerhafte Markierungenmit Prüfplaketten, die um denMantel der Leitung gewickeltwerden können.

Die Prüfplakette entbindetden Benutzer eines elektri-schen Betriebsmittels nichtvon der Pflicht, aufgetreteneMängel unverzüglich zumelden und das elektrischeBetriebsmittel der weiterenNutzung zu entziehen.

GUV-I 8524

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PRÜFJAHR Betrieb: Karte Nr.

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