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Prüfungsschema verbraucherschützende Widerrufsrechte Typ 1: Widerruf als rechtsvernichtende Einwendung (Zahlungsanspruch des Unternehmers) I. Anspruchsentstehung 1. Zustandekommen des Vertrags a) Angebot b) Annahme 2. Wirksamkeitshindernisse (rechtshindernde Einwendungen, z.B. §§ 134, 138, 125 S.1, sofern nicht unter 1a und 1b zu prüfen) Prof. Dr. Stephan Lorenz

Prüfungsschema verbraucherschützende Widerrufsrechte

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Prof. Dr. Stephan Lorenz. Prüfungsschema verbraucherschützende Widerrufsrechte Typ 1: Widerruf als rechtsvernichtende Einwendung (Zahlungsanspruch des Unternehmers). Anspruchsentstehung Zustandekommen des Vertrags a)Angebot b)Annahme - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Prüfungsschema verbraucherschützende Widerrufsrechte

Prüfungsschema verbraucherschützende Widerrufsrechte

Typ 1: Widerruf als rechtsvernichtende Einwendung(Zahlungsanspruch des Unternehmers)

I. Anspruchsentstehung

1. Zustandekommen des Vertrags

a) Angebot

b) Annahme

2. Wirksamkeitshindernisse (rechtshindernde Einwendungen, z.B. §§ 134, 138, 125 S.1, sofern nicht unter 1a und 1b zu prüfen)

Prof. Dr. Stephan Lorenz

Page 2: Prüfungsschema verbraucherschützende Widerrufsrechte

II. Erlöschen des Anspruchs (rechtsvernichtende Einwendungen)

1. Die Willenserklärung des Verbrauchers und damit der Vertrag könnten nach § 355 I S. 1 unwirksam sein (= „nicht mehr gebunden“).

Dies setzt voraus (= Subsumtion von § 355 I 1):

a) Widerrufsrecht nach § 355 I („nach dieser Vorschrift“)

aa) Könnte im vorl. Fall nach § .... (z.B. § 312) gegeben sein

(1) Persönlicher Anwendungsbereich

(2) Sachlicher Anwendungsbereich

(3) Sonstige Voraussetzungen

bb) Ggf.: Könnte nach § ... (z.B. §§ 499, 495) gegeben sein ....

b) Fristgerechter Widerruf

aa) Widerrufserklärung (§§ 355 I 2, 357 I, 349)

(1) Inhalt

(2) Form

(3) Zugang

bb) Wahrung der Widerrufsfrist

(1) Ablauf der absoluten Ausschlußfrist (§ 355 III)

(2) Widerrufsfrist (§ 355 I 2)

(3) Fristbeginn (-> hängt ab von der Belehrung)

(4) Rechtzeitige Absendung

2. Ggf. Weitere Unwirksamkeitsgründe

Page 3: Prüfungsschema verbraucherschützende Widerrufsrechte

Prüfungsschema verbraucherschützende Widerrufsrechte

Typ 2: Widerruf als Rückforderungsgrund (Rückzahlungsanspruch des Verbrauchers)

V könnte einen Anspruch aus §§ 357 I, 346 I auf Rückzahlung des Kaufpreises haben.

Dies setzt voraus:

I. Anspruchsentstehung

1. Wirksamer Widerruf eines Vertrages gem. § 355 I

-> s.o.

2. Rückerstattung der empfangenen Leistung (§ 357 I, 346 I)

3. Ggf. Wertersatz (§ 346 II), sofern nicht privilegiert nach § 346 III

II. Erlöschen des Anspruchs (Rechtsvernichtende Einwendungen)

III. Einreden, insbes. § 348 -> Gegenrechte des Unternehmers, beachte § 357 III

Prof. Dr. Stephan Lorenz