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Publishing-Broschüre gdz AG 2012

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Page 1: Publishing-Broschüre gdz AG 2012

SystemPublishing

Page 2: Publishing-Broschüre gdz AG 2012

So chaotisch wird ohne professionelles Redaktionssystem gearbeitet. Schon bei den einfachsten redaktionellen Publikationen gibt es ein ständiges Hin und Her zwischen Kunde, Textern, Layoutern, Übersetzern und Korrektoren. Unzählige E-Mails, Excel-, Word- und InCopy-Dateien sowie PDFs werden mit Ergänzungen, Kürzungen, Korrekturen, Nachträgen und Fragen ausgetauscht, bis endlich das «Gut zum Druck» vorliegt. Zusätzliche Probleme ergeben sich durch verschiedene Betriebssysteme, zwischen Mac und PC sowie unterschied- liche Programmversionen, Dateiformate und Formatierungsfehler.

Viel gravierender als diese Hard- und Software-Probleme ist jedoch das unstrukturierte serielle Arbeiten. Es generiert Zeit- und Koordinationsaufwand, unzählige Fehlerquellen, Missverständnisse, permanente Unsicherheiten und unnötigen Stress bei allen Beteiligten.

Vorher

Korrek-

torat

Layout

Auftrag-

geber

Über-

setzung

Text

Page 3: Publishing-Broschüre gdz AG 2012

So strukturiert arbeiten Sie mit unserem Publishing-System. Mit unserem bewährten Publishing-System arbeiten und kommunizieren Auftraggeber, Texter, Layouter, Korrektorat und Druckerei gleichzeitig und parallel im gleichen Dokument. Dieses vernetzte Arbeiten erhöht Effizienz und Sicherheit und Sie sparen Koordinationsaufwand und Geld. Die Nutzer arbeiten orts- und zeitunabhängig in ihren gewohnten Umgebungen – beispielsweise InDesign® oder InCopy® – und die Kommunikation erfolgt über das Internet und einen Datenbankserver bei der gdz. Dies erhöht die Automatisierung der Abläufe und die Sicherheit.

Unser medienneutrales Publishing-System eröffnet bei jeder Art von Publikationen neue, zukunftsorientierte Wege. Begeisterte Kunden setzen das gdz Publishing-System mit Erfolg für ihre Magazine, Geschäftsberichte, Firmenbroschüren und andere Periodika ein.

gdz Publishing-

System

Über-

setzung

Auftrag-

geber

LayoutÜber-

setzung

Layout

Text

Layout

Text Text

Korrek-

torat

Nachher

Page 4: Publishing-Broschüre gdz AG 2012

Arbeitsfortschritte für alle sichtbar. Ihr Vorteil: Eine einzige Plattform für alle. Internetanschluss und Computer genügen und Auftraggeber, Texter, Gestalter, Übersetzer, Korrektoren und Drucker arbeiten standortunabhängig auf einer gemeinsamen Ebene am selben Dokument. Die verschiedenen Arbeitsbereiche lassen sich einzelnen Benutzern zuteilen, die bei Änderungen im Layout, an Artikeln oder Bildern sofort benachrichtigt werden. Die strukturierten Arbeitsabläufe vereinfachen die Kommunikation, erhöhen die Effizienz und Prozesssicherheit. Arbeitsfortschritte sind für Sie und alle Beteiligten zeitgleich sichtbar.

Arbeiten direkt am Endprodukt. Ihr Vorteil: Das Eliminieren von Fehlerquellen. Beispielsweise fallen ständig ändernde Textversionen und die damit verbundenen Koordi-nationsprobleme sowie der Kampf mit Dateiformaten und Formatierungsfehlern für immer weg. Sie sehen schon beim Schreiben das Endprodukt und können Missverständnisse, Überlängen oder zu wenig Text sowie Doppelspurigkeiten schon in der Entstehungsphase vermeiden. Mit dem Administrationstool lenken Sie die Produktionsabläufe, legen die Workflows für die unterschiedlichen Ausgabemedien fest und konfigurieren die Zugriffs-rechte. Durch die klaren Abläufe gewinnen Sie Zeit und der Aufgabenstatus zeigt allen Beteiligten den Stand der verschiedenen Tätigkeiten an.

Mit der gdz bekommt Ihr Publishing System

Das zentrale, ortsunabhängige und gleichzeitige Arbeiten im gleichen Dokument führt zu einem effizienteren redaktionellen und kreativen Resultat.

Aufgabe 1 Aufgabe 2 Aufgabe 3 Aufgabe 4 Aufgabe 5

Aufgabe 1

Aufgabe 2

Aufgabe 3

Aufgabe 4

Aufgabe 5 Zeitgewinn

Mit diesen praktischen Notizen können Sie Kommentare in Echtzeit – wie in einem Chat – mitten auf der Layoutseite platzieren, sich mit anderen Benutzern austauschen und auf Fragen und Anregungen antworten.

Text anpassen!

Page 5: Publishing-Broschüre gdz AG 2012

In jeder Hinsicht medienneutral. Zentrales Element unseres Publishing-Systems ist der über eine verschlüsselte Internetverbindung zugängliche Datenbankserver bei der gdz. Hier werden die Publikationseinstellungen und Benutzerrechte verwaltet. Das Publishing-System unterstützt bereits InDesign® CS 5.5 sowie die Betriebssysteme Mac OS X und Windows. Sie brauchen nur Ihr lokal installiertes InDesign®, einen Browser und eine Internetverbindung, um Ihre Publikation vom Büro oder vom Heimcomputer aus zu jeder Zeit bearbeiten zu können. Besonders praktisch: Redaktionelle Anpassungen können ohne jegliche lokale Programme, dank Citrix®-Technologie, ausgeführt werden.

Die Daten sind dabei nach Versionen zentral und mehrfach gesichert bei der gdz rund um die Uhr verfügbar. Ihr Vorteil: Das Endresultat ist verwendbar für Print und iPad-App. Mehrere Sprachen, ein Layout. Modernste Ebenentechnik erlaubt es Ihnen, in der gleichen Version und auf dem gleichen Layout mit mehreren Sprachen gleichzeitig zu arbeiten. Dadurch werden die Layoutarbeiten und Kosten auf ein Minimum reduziert. Nicht zuletzt können Sie sich dadurch voll und ganz auf den Text konzentrieren, da sich garantiert nichts an den Bildern und an anderen Elementen ändert. Diese Mehrsprachigkeit ist im gesamten Publishing-System verfügbar.

Mit der gdz bekommt Ihr Publishing System

Mit der Übersichtsfunktion lässt sich die komplette Produktion als Seitenvorschau bequem via Browser überwachen. Mit einem Blick sind Sie als Auftraggeber, Chefredaktor oder Verlagschef über den Stand Ihrer Produktion immer im Bilde und können von überall her und jederzeit Ihr Gut zum Druck geben.

Page 6: Publishing-Broschüre gdz AG 2012

Sicher in die Zukunft

«Das zentrale und parallele Arbeiten übers Internet und ein mehrfach gesichertes Datenbanksystem erhöhen die Prozesssicherheit erheblich.»

Tina Helfenberger, Leiterin Corporate Publishing, Schweizerischer Versicherungsverband SVV ASA SVV Jahresbericht 2011

Expansion staatlicher Gebäudeversicherungen

benachteiligt Privatversicherer

Die Expansion der kantonalen Gebäudeversicherungen

in den Privatversicherungsbereich beschäftigte den SVV

auch im Jahr 2011. Der SVV stellt sich nicht gegen den

Eintritt neuer Wettbewerber in den Markt. Er verlangt

aber einen fairen Wettbewerb mit gleichen Spielregeln

für alle Marktteilnehmer.

« Gleiche Spielregeln für alle

Marktteilnehmer sind unabdingbar. »Der Kanton Bern hat im Jahr 2009 das Sachversiche-

rungsgesetz revidiert und der kantonalen Gebäudever-

sicherung Bern (GVB) die Möglichkeit eingeräumt, künf-

tig bestimmte Zusatzversicherungen – wie eine Gebäu-

dewasserversicherung – anzubieten. Zu diesem Zweck

gründete die GVB eine privatrechtliche Tochtergesell-

schaft, welche die Vorgaben des Versicherungsauf-

sichtsgesetzes einhalten muss und von der Eidgenös-

sischen Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt wird.

Wettbewerbsbehörde diktiert Bedingungen

für Gebäudeversicherer

Die Wettbewerbsbehörde (Weko) hat diese Entwick-

lung bemerkt und im Rahmen einer Vorabklärung ge-

prüft, ob die neue Tätigkeit der GVB über ihre privat-

rechtliche Tochtergesellschaft denselben Bedingungen

folgt, welche die übrigen Marktteilnehmer im Bereich

des Aufsichts-, Wettbewerbs- und Versicherungsrechts

zu erfüllen haben. Im Dezember 2011 hat die Weko den

Schlussbericht veröffentlicht.

Der Schlussbericht schafft Klarheit darüber, unter

welchen Bedingungen die Tochtergesellschaft der GVB

künftig Versicherungen im privatrechtlichen Bereich an-

bieten darf. Die Weko verlangt, dass die Tochtergesell-

schaft der GVB die Regeln der marktwirtschaftlichen

Konkurrenz nicht über ihre Sonderstellung aushebelt

und den Kunden durch eine Verzerrung des Wettbe-

werbs und der dadurch bedingten Einschränkung ihrer

Vergleichsmöglichkeiten keine Nachteile entstehen.

Im Verlauf der kartellrechtlichen Abklärung durch

die Weko hat die Tochtergesellschaft der GVB eine Reihe

von Zugeständnissen gemacht, um bei ihrer künftigen

Geschäftstätigkeit Rahmenbedingungen einzuhalten,

die mit denen der privatwirtschaftlichen Versicherun-

gen vergleichbar sind. Dies bestätigt, dass die Überprü-

fung durch die Weko durchaus notwendig war.

Bundesverwaltungsgericht lehnt Beschwerde ab

Die GVB will ihre Tochtergesellschaft mit besonderen

Rechten ausstatten: Die Tochtergesellschaft soll nicht

nur die Zusatzversicherungen anbieten, sondern wei-

tere Tätigkeiten der GVB übernehmen. Dadurch kann die

Tochtergesellschaft einerseits auf den Kundenstamm

der obligatorischen Gebäudeversicherung zurückgrei-

fen und andererseits Versicherungsbausteine anbieten,

die unabdingbar mit der Monopoldeckung verknüpft

sind und in dieser Art von den Privatversicherern nicht

angeboten werden können. Sie geniesst damit gegen-

über den Privatversicherern einen erheblichen Wettbe-

werbsvorteil.

« Der SVV hat entschieden,

seine Beschwerde vom Bundesgericht

beurteilen zu lassen. »Die Finma hat der Tochtergesellschaft trotz dieser

Privilegierung die Betriebsbewilligung erteilt. Darauf-

hin reichte der SVV eine Beschwerde beim Bundesver-

waltungsgericht ein. Es sollte entscheiden, ob Privat-

versicherer legitimiert sind, die Betriebsbewilligung

der Finma anzufechten. Dadurch soll in einem zwei-

ten Schritt geklärt werden können, inwiefern der Staat

durch Gesetzgebung oder organisatorische Vorkehren

seine eigenen Privatgesellschaften privilegieren darf.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde

des SVV im Dezember 2011 aus formellen Gründen ab-

gewiesen und keinen inhaltlich begründeten Entscheid

gefällt. Zwar führte das Bundesverwaltungsgericht aus,

dass die Zusammenarbeit zwischen der GVB und ih-

rer Tochtergesellschaft über einen Dienstleistungsver-

trag einen erheblichen Wettbewerbsvorteil bedeuten

kann. Im Entscheid unterliess das Gericht aber eine in-

haltliche Prüfung und verfolgte eine rein formalrechtli-

che Argumentation. Der SVV hat entschieden, seine Be-

schwerde vom Bundesgericht beurteilen zu lassen. Eine

materielle Bewertung ist aus ordnungspolitischen Grün-

den wichtig für eine gesetzeskonforme Entwicklung im

Monopolbereich.

14 Politische Schwerpunkte

15

ASA SVV Jahresbericht 2011

Parlament befürwortet Erdbebenversicherung

für die ganze Schweiz

Nach dem schweren Erdbeben in Japan haben mehrere

Parlamentarier Vorstösse lanciert, um in der Schweiz

eine flächendeckende Erdbebenversicherung einzufüh-

ren. Nachdem die Motion «Obligatorische Erdbeben-

versicherung» des Ständerates Jean-René Fournier vom

Ständerat in der Herbstsession 2011 gutgeheissen wor-

den war, wurde sie zu Beginn dieses Jahres in der Kom-

mission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek)

des Nationalrates abgelehnt. Auch die parlamentari-

sche Initiative der Nationalrätin Susanne Leutenegger-

Oberholzer für eine obligatorische Erdbebenversiche-

rung mit landesweit einheitlichen Prämien hatte in der

Urek des Nationalrates keine Chance.

Entgegen der Empfehlung seiner vorberatenden

Kommission stimmte der Nationalrat in der Frühjahrs-

session 2012 beiden parlamentarischen Vorstössen zu.

Die Motion des Ständerates Fournier wurde damit an

den Bundesrat überwiesen. Die parlamentarische Initia-

tive der Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer geht wei-

ter an den Ständerat.

« Die meisten Gebäude in der Schweiz

sind nicht gegen Erdbebenschäden

versichert. »Der SVV begrüsst den Entscheid des Nationalrates.

Die bisherige Lücke im Rahmen der versicherten Ele-

mentargefahren kann nun geschlossen werden. Die Mo-

tion des Ständerates Fournier beauftragt den Bundesrat,

eine obligatorische Versicherung von Gebäuden gegen

Erdbebenschäden im Rahmen der Elementarschaden-

versicherung umzusetzen. Dabei soll die Prämie in der

gesamten Schweiz einheitlich sein.

Erdbeben treten in der Schweiz zwar selten auf,

stellen aber aufgrund der dichten Besiedlung und der

hohen Wertekonzentration die Naturgefahr mit dem

grössten Zerstörungspotenzial dar. Dennoch waren bis-

her die meisten Gebäude in der Schweiz nicht gegen

Erdbebenschäden versichert. Nach einem Erdbeben ist

es wichtig, dass den Geschädigten die finanziellen Mit-

tel für den Wiederaufbau rasch zur Verfügung stehen.

Dies kann nur mit einem angemessenen Versicherungs-

schutz durch die Privatassekuranz und die kantonalen

Gebäudeversicherungen sichergestellt werden.

Die Bewältigung eines Erdbebens erfordert die vor-

gängig festgelegte Zusammenarbeit, aber auch eine

Lastenteilung zwischen Privaten, Unternehmen und

der öffentlichen Hand. Der Nationalrat hat mit dem Ent-

scheid zugunsten der obligatorischen Erdbebenversi-

cherung erkannt, dass die Schäden der Privaten und

Unternehmen im Fall eines Erdbebens nicht vollumfäng-

lich auf die öffentliche Hand überwälzt werden können.

Vielmehr muss sich diese personell und finanziell auf

die Krisenintervention und die Wiederherstellung der

Infrastruktur konzentrieren können, während die Versi-

cherer im Bereich der Schadenermittlung und -erledi-

gung handeln können.

« Die Lücke bei den versicherten

Elementargefahren kann nun

geschlossen werden. »Der SVV ist bereit, bei der Entwicklung der neuen

Erdbebenversicherung mitzuwirken und sein Fachwis-

sen zur Verfügung zu stellen, um eine kundengerechte,

transparente und kostengünstige Versicherung zu ge-

stalten.

Politische Schwerpunkte

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf (hier an der Generalversamm-

lung 2011 des SVV) hat vom Parlament den Auftrag erhalten, einen

Vorschlag für eine landesweite Erdbebenversicherung zu erarbeiten.

Jahresbericht 20112011«Dank dem Publishing-System der gdz sind auch mehrsprachige Produkte oder unterschiedliche Regionalausgaben kein Problem mehr.»

Regula Muralt, Bereichsleiterin Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising, Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft

4 | Nr. 2 | Juni 2012

Nr. 2 | Juni 2012 | 5

AusklAng

AusklAng

FORTE

REpORTAgE

ROlF MEyER – DiE pRiORi TäTEn änDERn sichDurch die MS hat Rolf Meyer fast alles verloren, was ihm wichtig war. Schritt für Schritt musste er sein Leben neu gestalten. Heute lebt er in einer anderen Welt. Seiner Welt mit MS.

Schmerzen im Schulterbereich. Kurz dar-auf beginnt es im Arm zu kribbeln. Auch beim Rasieren verspürt er eine extreme Empfindlichkeit. «Nach den Ferien ging ich sofort zu meinem Hausarzt», erzählt Rolf Meyer. «Dieser schickte mich zum Neurologen. Anfang 1993 unterzog ich mich im Spital verschiedenen Untersu-chungen. Man sagte mir, dass man auf MS untersucht, aber im Nervenwasser nichts Verdächtiges entdeckt habe.» Auch Rolf

Meyer ist überzeugt, dass ein Rückenlei-den die Beschwerden verursacht. Das Le-ben geht weiter. Er wird Vater von zwei Kindern: Jonathan und Katharina. Da die Empfindungsstörungen mal stärker, mal schwächer sind, aber nie ganz verschwin-den, sucht Rolf Meyer in den kommenden Jahren verschiedene Neurologen auf, bis aus dem «Verdacht auf Multiple Sklerose» mit der Diagnose Ende 2000 Gewissheit wird.

Familie und Job verlorenDie permanente Unsicherheit in Bezug auf die Symptome, der ständige Gang zu Ärzten und der Schock der definitiven Di-agnose belasten die Ehe der Meyers sehr. Zu sehr. Das Paar trennt sich kurz nach der Diagnose. Für Rolf Meyer beginnt eine schwierige Zeit. «Es war eine schlim-me Phase. Ich war plötzlich alleine, mei-ne Kinder fehlten mir enorm. Sie kamen zwar jedes zweite Wochenende zu Besuch, trotzdem war ich meistens alleine. Ich hat-te zu viel Raum und Zeit für die Gedan-ken rund um die MS und meine Situation. Besonders an Geburtstagen, Weihnachten und anderen Feiertagen sass ich alleine zu Hause und weinte», erinnert er sich. 2003 erreicht er seinen psychischen Tiefpunkt. Er begibt sich auf eigenen Wunsch in psy-chologische Behandlung, um den «Rank wieder zu finden». Neben den privaten Problemen bangt er auch um seinen Ar-beitsplatz, um seine Zukunft. Wann soll er den Arbeitgeber informieren? Wie wird dieser reagieren? Rolf Meyer entscheidet sich für eine offene Kommunikation und informiert direkt den Geschäftsinhaber.

REpORTAgE

1992 steht Rolf Meyer mitten im Leben. Als Produktionsleiter bei der Basler Zei-tung führt er rund 60 Mitarbeitende und ist verantwortlich dafür, dass die Zeitung rechtzeitig gedruckt wird, um pünktlich bei den Abonnenten zu sein. Eine hek-tische Aufgabe, die ihn aber sehr erfüllt. Privat treibt der damals 33-Jährige viel und gerne Sport, ist mit der Guggenmusik «Basler Knallhuuch-Clique 1950» an der Fasnacht aktiv und ein Fan des FC Ba-sel. Auch in der Liebe stehen die Zeichen gut. Rolf Meyer heiratet nach 11-jähriger Beziehung. Gleich nach der Hochzeit ver-bringt das Paar Flitterwochen in der Süd-see. Geplant ist, während 14 Tagen mit einem Kajak von Insel zu Insel zu reisen. Doch bereits am dritten Tag der Hoch-zeitsreise verspürt Rolf Meyer seltsame

MS-Diagnose acht Jahre nach dem ersten Schub

ROLF MEYERNeue Prioritäten im Leben

LEBEN MIT MS MS und Sexualität

MILENA MOSERThematisiert MS in ihrem neuen Roman

FORTENR. 2 JuNI 2012 Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft www.multiplesklerose.ch

«Mit dem Publishing-System der gdz können wir völlig orts- und zeit- unabhängig in unseren gewohnten Umgebungen arbeiten. Und ein zusätzliches Komma in letzter Minute ist keine Staatsaffäre mehr.»

Christoph Schlatter, Redaktor, vpod - Die Gewerkschaft

GewerkschaftsweltJuli 2012

Die Wirtschaftslektion

Postulats der nationalrätlichen Wirtschafts-

kommission hat der Bundesrat jetzt erstmals

grundsätzlich anerkannt, dass es aus «ent-

wicklungspolitischer Logik» und «zum Erhalt

der Reputation des Finanzplatzes Schweiz»

nötig ist, den steuerlichen Informationsaus-

tausch auch «Entwicklungsländern aller Ent-

wicklungsstufen» zu gewähren. (evb)

USA: Gericht bestätigt Gesundheitsreform.

Über 2 Jahre nach der Verabschiedung ist

nun der Kern der Gesundheitsreform des

US-Präsidenten Barack Obama auch vom

höchsten Gericht der Vereinigten Staaten ab-

gesegnet – wenn auch nur mit knapper Mehr-

heit von 5 zu 4 Stimmen. Die konservativen

Kläger hatten das staatliche Krankenkassen-

Welt/Schweiz: Berufskleidung gerecht her-

stellen. Polizisten, Feuerwehrleute, Sanitäte-

rinnen, Strassenarbeiter, Chirurginnen und

Pöstler tragen Berufskleider. Die Steuerzah-

lenden finanzieren sie – und unterstützen

damit in vielen Fällen Ausbeutung. Denn Be-

rufsbekleidung wird oftmals unter prekären

Bedingungen hergestellt. Missstände in der

Bekleidungsindustrie wie Hungerlöhne, über-

lange Arbeitszeiten, mangelnder Gesund-

heitsschutz und Verletzung der ILO-Kernar-

beitsnormen sind hinlänglich bekannt. Die

Erklärung von Bern (EvB) fordert daher: Als

gewichtige Einkäuferin auf dem Berufsbeklei-

dungsmarkt muss die öffentliche Hand bei

jedem Kaufentscheid darauf pochen, dass Be-

rufsbekleidungsfirmen die gesamte Zuliefer-

kette bis zur Fabrik offenlegen. Zudem sollte

nur bei solchen Anbietern eingekauft werden,

die soziale Mindestkriterien erfüllen. Recher-

chen der EvB zeigen aber, dass Bund, Kantone

und Gemeinden diesen Forderungen bisher

nur lückenhaft nachkommen. (evb)

Welt: Steuerflucht behindert Entwicklung.

Durch Steuerhinterziehung von Privatperso-

nen und durch Steuervermeidungspraktiken

multinationaler Unternehmen fliessen jedes

Jahr Milliardenbeträge aus den Entwicklungs-

ländern ins Ausland ab. OECD-Schätzungen

beziffern diesen jährlichen Verlust auf rund

850 Milliarden Dollar. Das ist fast das Sie-

benfache der weltweiten öffentlichen Ent-

wicklungshilfe. Mit der Beantwortung eines

Nr. 60: Negativzinsen – wie lange wartet der Bund?

der Staat zwar Defizite. Doch der Privatsek-

tor macht Überschüsse, die er beim Staat in

Obligationen anlegt. Werden die Defizite und

Überschüsse miteinander verrechnet, so er-

gibt sich beispielsweise in der Eurozone ein

ausgeglichenes Bild. Die Eurozone kann sich

selber finanzieren, ohne dass sie Kredite von

Nicht-Euroländern braucht. Auch was Italien

betrifft, relativiert sich so das Bild. Das Land

ist weitgehend in der Lage, das Staatsdefizit

aus den Überschüssen im eigenen Privatsek-

tor zu alimentieren.

Für die Schweiz ergeben die tiefen und teil-

weise sogar negativen Zinsen eine sehr in-

teressante Ausgangslage. Der immer wieder

beschworene Geldmangel für Infrastruk-

turprojekte ist beispielsweise Schnee von

gestern. Weil der Bund Geld erhält, wenn er

Kredit aufnimmt, spülen bereits die Kredite

selber Geld in die Bundeskasse. Doch selbst

bei einem Zins von 1 Prozent über 30 Jahre

sind die Infrastrukturprojekte mehr als renta-

bel. Auch wenn die Projekte nicht sofort reali-

siert werden können – indem beispielsweise

der Bahnfinanzierungs-Fonds (FinöV-Fonds)

vom Bund entschuldet wird.

Die günstige Ausgangslage sollte auch dazu

genutzt werden, die IV bei der AHV zu ent-

schulden. Diese steht heute bei der AHV mit

rund 15 Milliarden Franken in der Kreide.

Solche Massnahmen wären auch eine Bele-

bung des Kapitalmarktes. Die Pensionskas-

sen und andere Anleger sind im Moment auf

der Suche nach sicheren Anlagen.

Während unser Nachbarland Italien für einen

Kredit über 4 Jahre mehr als 5 Prozent Zins

zahlen muss, erhält die Eidgenossenschaft

noch Geld, wenn sie sich verschuldet. Die

Zinsen auf den Bundesobligationen sind ne-

gativ. Für eine Laufzeit von 2 Jahren betragen

sie rund –0,5 Prozent, für 4 Jahre –0,125 Pro-

zent (Stand 20. Juni 2011). Für längere Lauf-

zeiten sind die Zinsen zwar nicht negativ,

aber doch historisch tief. Für 30 Jahre bezahlt

der Bund 1 Prozent.

Dieser extreme Zinsunterschied ist rein öko-

nomisch gesehen nicht gerechtfertigt. Die

Panik wegen der italienischen Staatsfinanzen

ist falsch. Ein Staat ist kein Unternehmen.

Und kein Privathaushalt. Seine finanzielle

Lage kann deshalb nicht allein anhand des

Staatsdefizits oder der Staatsschuld beurteilt

werden. Träger des Staates sind die Bürge-

rinnen und Bürger. Wer die finanzielle Lage

eines Staates beurteilen will, muss deshalb

schauen, ob der Privatsektor (Privathaushal-

te, Banken, Unternehmen) finanziell in der

Lage wäre, die Schuld respektive die Defizite

zu zahlen. In den meisten Ländern schreibt

0

2000

4000

6000

8000

10000

12000

Von Daniel Lampart,

SGB-Chefökonom

–0,2–0,4

0,0

0,2

0,4

0,6

0,8

1,0

1,2

2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 20 Jahre 30 Jahre

Zinsen auf Schweizer Staatsobligationen nach Laufzeit in Jahren

18

Gewerkschaftswelt

?

obligatorium als unvereinbar mit der Ver-

fassung dargestellt; das Gericht folgte ihnen

nicht und stützt damit das Solidaritätsprinzip,

allerdings nur unter der Voraussetzung, dass

dieses sogenannte individuelle Mandat eine

Steuer darstellt. (slt)

Kolumbien: Gefährlich für Gewerkschaften.

Kolumbien bleibt das für Gewerkschafterin-

nen und Gewerkschafter gefährlichste Land

der Welt. Von weltweit 76 aufgrund ihrer Ge-

werkschaftsaktivitäten ermordeten Menschen

im Jahr 2011 verloren allein 29 in Kolumbien

ihr Leben. (Die bei der Unterdrückung des

Arabischen Frühlings Ermordeten sind in

dieser Statistik des Internationalen Gewerk-

schaftsbundes IGB nicht mitgezählt.) Weitere

10 Morde betreffen Guatemala. Zu den globa-

len Negativtrends gehören laut IGB, der 175

Millionen Beschäftigte in 153 Ländern vertritt,

die Missachtung der Arbeitsgesetze seitens

der Regierungen, die mangelnde Unterstüt-

zung für Aufsichts- und Schutzsysteme, der

Missbrauch von Wanderarbeitskräften welt-

weit, vor allem aber in den Golfstaaten, sowie

die Ausbeutung der vorwiegend weiblichen

Arbeitskräfte in Sonderwirtschaftszonen der

Entwicklungsländer und als Hausangestell-

te. Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise

nimmt die Arbeitslosigkeit zu: Mehr als 205

Millionen Menschen standen 2011 ohne Ar-

beit da. Zunehmende Tendenz haben auch

die prekären Arbeitsverhältnisse, was die

Gewerkschaften in vielen Ländern daran

Wettbewerb

Wer war’s? Nr. 66: Der Bergpateein Desorhorn. Das war nicht unumstritten:

Ein Alpenclubmitglied fand es «eine Anmas-

sung unserer Generation, Gebirge, die Hun-

derttausende von Jahren älter sind als wir und

uns ebenso viele Jahre überleben werden, mit

unserem flüchtigen Leben in unzertrennliche

Verbindung bringen zu wollen».

Eine dieser Namensgebungen, einen knapp

4000 Meter hohen Berg betreffend, ist heu-

te umstritten, es gab Vorstösse zur Umbe-

nennung. Bundesbern und die Anrainerge-

meinden in den Kantonen Bern und Wallis

lehnen eine solche indes ab. Unzweifelhaft

sind die Verdienste des Bergpaten in Glet-

scherkunde und Fischforschung. Ebenso

offenkundig sein Rassismus. «Welches

Unglück für die weisse Rasse, dass sie ihre

Existenz in manchen Ländern so eng mit der

Negerrasse verknüpft hat! Gott bewahre uns

vor solcher Berührung!», schrieb er. Er war

überzeugt, «dass die verschiedenen Rassen

von Natur aus nicht auf demselben Niveau

stehen». Und er fragte: «Wie könnten wir

das Stigma einer niederen Rasse ausrotten,

wenn wir ihrem Blut erst einmal gestatten,

sich ungehindert mit dem unserer Kinder zu

vermischen?» Kurz: Die Ansichten, die Herr

X. vertrat, waren auch zeitgenössisch ziem-

lich daneben.

Wer weiss, nach wem der Berg benannt ist,

schreibt den an ein Ex-Tennis-Ass gemahnen-

den Namen (und den eigenen) auf eine Post-

karte und schickt diese bis am 20. August

an: vpod, Redaktion, «Wer war’s?», Postfach

8279, 8036 Zürich. Unter den richtigen Ein-

sendungen verlosen wir drei Büchergutschei-

ne (à 100, 50 und 20 Franken). Wer vom vpod

Lohn bezieht, darf nicht mitmachen. (slt)

Gesucht: der Namens-

geber eines Bergs.

Nicht so etwas Einfa-

ches natürlich wie Son-

derbundkriegsgeneral

Guillaume-Henri Du-

four, der nebst militäri-

schen Verdiensten auch

kartografische hat: Weil er die erste vernünfti-

ge Schweizer Karte gezeichnet hatte, beschloss

der Bundesrat 1863, die höchste helvetische

Erhebung auf seinen Namen zu taufen. Eben-

so wenig halten wir uns auf mit den ihren

Erstbesteigern gewidmeten Punta Gnifetti,

Ludwigshöhe, Zumsteinspitze – sind alles

bloss Nebengipfel im Monte-Rosa-Massiv.

Es nähert sich der Sache, wer in die Welt der

Wissenschaft des 19. Jahrhunderts eintaucht.

Friedrich Parrot zum Beispiel war ein rüh-

riger Naturforscher, der auf der Suche nach

der Arche Noah den Berg Ararat als Erster

bezwang. Ein dekoratives Ziergehölz, ein na-

hezu ebenso dekorativer Mondkrater sowie

ein Monte-Rosa-Zacken tragen daher seinen

Namen. Im Grimselgebiet haben sich ande-

re Wissenschaftler gleich selber verewigt, in

eher handstreichartiger Aktion.

Eine der Gletscherforschung gewidmete

Expedition des Jahres 1840 erfuhr von Ein-

heimischen, dass zahlreiche Gipfel noch un-

benamst waren und markierte das Gelände,

urinierenden Hunden gleich. Resultat: ein

Studerhorn, ein Escherhorn, ein Hugisattel,

Nr. 65: Es war Kaspar HauserDas letzte Traktat an dieser Stelle fragte nach dem berühmtesten «Wolfskind» der Geschichte,

nach Kaspar Hauser. Sensation in Nürnberg: 1828 tauchte auf dem Marktplatz ein ungefähr 16-jäh-

riger Knabe auf, der von sich behauptete, sein bisheriges Leben in einer dunklen Zelle bei Was-

ser und Brot zugebracht zu haben. Nach heutigen Erkenntnissen kann das so nicht stimmen: Der

Bub konnte einigermassen lesen, beten und seinen Namen schreiben. Erst recht unzutreffend ist

die zeitgenössische Legende, er sei der rechtmässige Erbprinz von Baden. Fünf Jahre später starb

Kaspar Hauser an einem selbst verübten Schein-Attentat. Tragische Fälle von Kindern, die ohne

menschliche Zuwendung aufwuchsen, gab es auch im 20. Jahrhundert. Einige von ihnen holten

den Entwicklungsrückstand rasch ein, andere nicht. Und die Wissenschaft kann weiterstreiten, wo

die Grenze zwischen Ererbtem und Erworbenem verläuft. Der Streit über die Büchergutscheine ist

dagegen (hauptsächlich zugunsten von Baselland) entschieden: Rosemarie Schilt (Münchenstein),

Edgar Lienhart (Reinach) und Susanne Vonwiller Bäbler (Zürich) haben sie sich gesichert. (slt)

hindert, die Beschäftigten angemessen zu

vertreten, etwa in Südafrika, Bangladesch,

Kam bod scha und Pakistan.

Welt/Schweiz: 135 285 fordern klare Regeln.

135 285 Menschen haben die Petition «Recht

ohne Grenzen» unterzeichnet. Bundesrat

und Parlament sollen dafür sorgen, dass Fir-

men mit Sitz in der Schweiz die Menschen-

rechte und die Umwelt weltweit respektieren

müssen. Gleichzeitig wurden zahlreiche Vor-

stösse zum Thema eingereicht. Mit diesen

starken Signalen ist die Diskussion um klare

Regeln für Schweizer Konzerne endgültig im

Bundeshaus angekommen. Zu den über 50

Organisationen, die hinter der Petition ste-

hen, gehört auch der vpod. (pd)

19

Juli 2012vpodMai 2012Das vpod-Magazin erscheint 10-mal pro Jahr

Die GewerkschaftSchweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste

Wohin mit der Vorsorge?Die Zukunft der Pensionskassen

magazin-01-03.indd 1

26.04.12 11:55

Page 7: Publishing-Broschüre gdz AG 2012

Ihre Vorteile des gdz Publishing-Systems auf einen Blick

Sie benötigen nur einen Webbrowser mit Internetanschluss

Investitionen in Hard- und Software sind nicht nötig

Aufwändige Schulungen fallen weg

Klare Ablaufstrukturen vermeiden Koordinationsaufwand

Ermöglicht standortunabhängiges, paralleles Arbeiten

Aktueller Stand ist für alle in Realtime sichtbar

Erlaubt ein problemloses Versionenmanagement

Eliminiert zahlreiche Fehlerquellen

Erhöht die Datensicherheit für alle Beteiligten

Spart Zeit und Kosten

Moderne Redaktionssysteme erlauben das Erstellen, Verwalten und das Ausgeben von verschiedenen redaktionellen Inhalten für Print, Tablets, Web, Mobile und zukünftige Plattformen. Gerade bei der Herstellung von Tablet-Apps braucht es automatisierte Prozesse und ein effizientes Prozessmanagement. Mit unserem Publishing-System können Inhalte effizient und leicht an die spezifischen Anforderungen der entsprechenden Medien angepasst werden. Dies gilt für die Gestaltung wie den Inhalt.

Page 8: Publishing-Broschüre gdz AG 2012

neutralDrucksache

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gdz AGSpindelstrasse 2, 8041 ZürichT 044 488 81 11, F 044 488 83 [email protected], www.gdz.ch