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PUK-WERKE KG MLAR

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Begriffe:

MLAR = Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen.

(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR)

-Fassung November 2005-

Bauaufsichtlich in den Bundesländern eingeführt als:

LAR = Leitungsanlagen-Richtlinie (z.B. LAR-NRW)

RbALei = Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, z.B. RbALei-Sachen

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Abschnitt 3.5.3

Unterdecken müssen – einschließlich der Abschlüsse von Öffnungen – aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und bei einer Brandbeanspruchung sowohl von oben als auch von unten in notwendigen Fluren mindestens feuerhemmend sein und in notwendigen Treppenräumen und in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Frei mindestens der notwendigen Feuerwiderstandsfähigkeit der der Decke entsprechen.

3.5 Installationsschächte und – kanäle, Unterdecken

Die besonderen Anforderungen hinsichtlich der brandsicheren Befestigung der im Bereich zwischen den Geschossdecken und Unterdecken verlegten Leitungen sind zu beachten.

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Zu Abschnitt 3.5.3 Unterdecken

Die hier genannten Kommentare entsprechen der DIBt-Mitteilung 3/1999 „Erläuterungen zur Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR), Fassung Dezember 1998

Nach den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse für Unterdecken dürfen diese Decken im Brandfall z.B. nicht durch herabfallende Leitungen mechanisch belastet werden. Ein herabfallen ist nicht zu befürchten, wenn die Leitungen mit Stahlbauteilen und Metalldübeln wie folgt an den massiven Umfassungsbauteilen des Deckenhohlraumes befestigt werden:

• Die Stahlbauteile sind so zu dimensionieren, dass die rechnerische Zugspannung den Wert (Sigma) = 9 N/mm² nicht überschreiten. Ausleger sind an den freien Enden zusätzlich abzufangen.

GB M 8 = 32,94 kg GB M10 = 52,2 kg GB M12 = 75,87 kgKDU 50 = 139,4 kg KDU 52 = 278,9 kg KDU 60 = 344,0 kg

(Diese Werte gelten für Brandbeanspruchung < 60 Minuten)

• zulässige Last = elektrische Leitung + Gewicht der Kabelpritsche + Trag und Befestigungssystem

• Die Metalldübel müssen für die Verankerung im gerissenen Beton über die Verankerung leichter Deckenverkleidungen und Unterdecken geeignet sein und als bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) oder eine Zustimmung der Obersten Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall haben.

• Ein Herabfallen in Brandfall ist ebenfalls nicht zur befürchten, wenn elektrische Kabel und Leitungen auf Kabeltrag- oder Kabelbefestigungssysteme verlegt werden, die – im Zusammenwirken mit Kabel und Leitungen besonderer Bauart – der Funktionserhaltsklasse E 30 nach DIN 4102-12 entsprechen

Gilt nur für Konstruktionen mit Gewindestab an Konsolspitze

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Quelle: Ausarbeitung der Abteilung Brandschutz in der MPA (IBMB) an der TU Braunschweig , Herr Nause und Herrn Mertin veröffentlicht BBaubl Heft 7/99

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PUK-Lösung gemäß gutachterlicher Stellungnahme

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Variante 1 (Stiel KDU 52)

RG 60-10S bis RG 60-40S mit RGV-BS und VB-BS

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Variante 2 (Stiel KDU 60)

RGS 60-10S bis RGS 60-60S mit RGV-BS und VB-BS

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Variante 3 (Pendelabhängung)

RGS 60-10S bis RGS 60-60S mit RGV-BS und VB-BS

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Variante 4 (Wandbefestigung)

RG(S) 60-10S bis RG 60-40S;RGS 60-60 mit RGV-BS und VB-BS

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• Alle auf Zug bzw. Abscheren beanspruchten Bauteile werden so ausgelegt, dass eine maximale Stahlspannung von ≤ 9 N/mm bzw. ≤ 15 N/mm2(gemäß Tabelle 109 von DIN 4102-4: 1994-03)bezogen auf die Spannungsquerschnittsfläche nicht überschritten wird. Befestigungen, Belastungen und Abhängerabstände sind ggf. entsprechend auszulegen.d.h. Stiel und Gewindestab können rechnerisch nachgewiesen werden, z.B. Verwendung von KDU 50 (siehe Abschnitt 3.1)

• Bei gleichzeitiger Verwendung eines Trennstegs kann der Verbinder unter der Kabelrinne angeordnete werden, sofern der Trennsteg mind. 100 mm über die Stoßstelle hinweggeführt wird. (siehe Tabelle 3-2)

Allgemeine Anforderungen

• Die Kabeltragekonstruktionen müssen an Decken aus Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton gemäß DIN 4223 bzw. Massivwänden aus Mauerwerk nach DIN 1053-1 bis 4 oder Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 oder Porenbeton-Bauplatten nach DIN 4166 befestigt werden, deren Feuerwiderstandsklasse mind. F30 nach DIN 41 02-2 entspricht (siehe Abschnitt 5.3)

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Katalog MLAR

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3.5 Installationsschächte und – kanäle, Unterdecken

Abschnitt 3.5.6

Estrichbündig oder –überdecket angeordnete Unterflurkanäle für die Verlegung von Leitungen müssen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgänge ins Freie sowie in notwendigen Fluren eine obere Abdeckung aus nichtbrennbaren Baustoffen haben. Sie dürfen keine Öffnungen haben, ausgenommen in notwendigen Fluren Revisions- oder Nachbelegungsöffnungen mit dichtschließenden Verschlüssen aus nichtbrennbaren Baustoffen.

Quelle: Heizungsjournal 3. Auflage

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