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KODIERLEITFADEN FÜR INTENSIVMEDIZINSCHE ZUSAMMENHÄNGE DRG-SYSTEM 2019

Puritan Bennett | Beatmung und Intensivmedizin | Reimbursement … · 2020. 8. 28. · PATIENTENMONITORING MIT BIS UND INVOS Abbildung 3: Invos 7100™ Optoden und Monitor Vorverstärkern

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AUTOREN:

Dominik Lindner & Marcel Louis

KODIERLEITFADENFÜR INTENSIVMEDIZINSCHE ZUSAMMENHÄNGE

DRG-SYSTEM 2019

Privatinstitut für Klinikmanagement GmbH

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Jan SpierlingManagerReimbursement & Health Economics

VORWORT

Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,

das G-DRG-System 2019 stellt vieles auf den Kopf und bei 1.318 Fallpauschalen, rund 13.500 kodierbaren Diagnose- Codes (ICD) und ca. 31.000 kodierbaren Operationen- und Prozeduren-Schlüsseln (OPS) geht der Überblick schnell ver-loren.

In der intensivmedizinischen (Komplex)Behandlung von Patientinnen und Patienten und deren Abrechnung begegnet uns sicher eines der diffizilsten Aufwands- und Abrechnungs-dokumentationssysteme innerhalb des deutschen Fallpau-schalensystems. Neben relevanten Beatmungsdauern, deren Intervallen und Abgrenzungen, sind die Scoringsysteme SAPS und TISS zur Dokumentation von Krankheitsschwe-re und Behandlungsaufwand zu nutzen, sowie Infektionen unterschiedlicher Genesen exakt zu dokumentieren und schließlich aufwandsäquivalent abzurechnen. Am Beispiel der Sepsis zeigt sich exemplarisch, dass der klassifikatorische Umgang im G-DRG System 2019 nicht analog zum medizi-nischen Umgang (hier über SOFA Kriterien mit Fokussierung auf Organdysfunktionen) ist, was den Zugang zur Thematik weitergehend erschwert und Ihrer besonderen Aufmerksam-keit bedarf.Eine systematische Übersicht zur Einarbeitung in diese The-matiken fehlte bisher, sodass dieser Leitfaden Sie durch die wichtigsten Informationen rund um die Themen Beatmung und Intensivmedizin im G-DRG Jahr 2019 führt.

Die in den Beispielen kalkulierten DRG-Erlöse beziehen sich auf die Bewertungsrelation in der Hauptabteilung, multipli-ziert mit dem Bundesbasisfallwert aus 2019 in Höhe von 3.544,97 €. Eine Anpassung an Ihren landesindividuellen Basisfallwert ist daher empfehlenswert.

Bitte erlauben Sie mir den Hinweis, dass dieser Leitfaden trotz größtmöglicher Sorgfalt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erhebt. Besonders weil dies eine Erstauf-lage ist, freue ich mich auf Ihre Hinweise, Fallbeispiele oder Kritik und wünsche Ihnen nun viel Erfolg bei der Anwendung der Informationen.

Schreiben Sie mir dazu doch einfach eine E-Mail: [email protected].

Jan SpierlingManager Reimbursement & Health Economics

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ASB Assisted Spontaneous Breathing

BBFW Bundesbasisfallwert

BWR Bewertungsrelation

CC Komplikationen und/oder Komorbi- ditäten

CPAP Continuous Positive Airway Pressure

DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

DRG Diagnosis Related Group

EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab

FPV Fallpauschalenvereinbarung

G-DRG German Diagnosis Related Group

GOÄ Gebührenordnung für Ärzte

HA Hauptabteilung

HD Hauptdiagnose

HFNC High-Flow Nasal Cannulae

ICD International Statistical Classifica- tion of Diseases and Related Health Problems

InEK Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus

IntK Intensivmedizinische Komplex- behandlung

Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben sind Empfehlungen von Medtronic, beziehen sich ausschließlich auf von Medtronic vertriebene Produkte und Therapien und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.Die verwendeten Kodierbeispiele lassen keine allgemein gültigen Rückschlüsse auf deren Anwendung zu. Informationen über die Anwendung bestimmter Produkte und Therapien von Medtronic finden Sie in der jeweiligen Gebrauchsanweisung.Medtronic übernimmt daher in diesem Zusammenhang keine Haftung.

LBFW Landesbasisfallwert

MDK Medizinischer Dienst der Kranken- versicherungen

MRSA Methicillin-resistenter Staphyloccus aureus

MVD Mittlere Verweildauer

ND Nebendiagnose

OGVD Obere Grenzverweildauer

OPS Operationen- und Prozeduren- schlüssel

OR-Prozedur Operating Room-Prozedur

PCCL Patient Clinical Complexity Level (Patientenbezogener klinischer Gesamtschweregrad)

SAPS Simplified Acute Physiology Score

SIRS Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom

SOFA Sequential Organ Failure Assessment

TISS Therapeutic Intervention Scoring System

UGVD Untere Grenzverweildauer

ZE Zusatzentgelt

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INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung & Überblick 5 1.1 Einführung in die Abrechnung stationär versorgter Fälle in Deutschland 5

1.2 Abbildung der Intensivmedizin im DRG-System 2019 6

1.3 Intensivmedizinisch relevante Produkte 7

2. Kodierung in der Intensivmedizin 9

2.1 Maschinelle Beatmung 9

2.1.1 Art der Beatmung 9

2.1.2 Beginn der Beatmung 9

2.1.3 Dauer der Beatmung 10

2.1.4 Ende der Beatmung 11

2.1.5 Beispiele 12 2.1.6 Weaning als OPS-Code 13

2.2 Intensivmedizinische Komplexbehandlung 14

2.2.1 TISS und SAPS 14

2.2.2 Beispiele 17

2.3 Infektionen 18

2.3.1 Bakteriämie 19

2.3.2 Sepsis, SOFA & SIRS 20

2.3.3 Sepsis/ SIRS 21

2.3.4 Resistente Erreger richtig verschlüsseln 24

2.4 Häufige ICDs in der Intensivmedizin 24 2.5 Häufige OPS in der Intensivmedizin 27

3. Literatur- & Quellenverzeichnis 29

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1. EINLEITUNG & ÜBERBLICK

1.1 Einführung in die Abrechnung stationär versorgter Fälle in Deutschland

Mit Verabschiedung des §17 b im Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Kranken-hauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) im Jahr 2000, wurde die Einführung eines durchgängigen und pau-schalierenden Abrechnungssystems für stationäre Behandlungsfälle bundesweit verbindlich ab dem Jahr 2004 festgelegt.

Dabei sollen medizinisch ähnliche Kasuistiken mit homogenem Kostenhintergrund auf der Basis einer fundierten Kostenträgerrechnung identifiziert, in Fallgruppen zusammengefasst und einheitlich vergütet werden.

Die statistisch belastbare und jährlich neue Umsetzung der wichtigen Kalkulationshintergründe dieses Systems ist Aufgabe des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) in Siegburg.

So entsteht, zum Jahreswechsel aktualisiert, ein Katalog erlösrelevanter Tatbestände auf Ebene der Fallpauschalen, den sog. DRGs (Diagnosis Related Groups) und ergänzenden Zusatzentgelten (ZE).

Der Fallpauschalenkatalog ist nach Fallgruppen (DRG) geordnet. Dabei erfolgt die Zuordnung eines bestimmten Behandlungsfalles in die zugehörige DRG mit Hilfe eines zertifizierten Zuordnungsprogramms, dem sogenannten Grouper. Dabei sind unter anderem die Eingabe von Operationen- und Prozedurenschlüssel nach §301 SGB V (OPS-301), die amt-liche Klassifikation für Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland (ICD 10-GM) sowie weitere Tatbestände relevant. Das gesamte DRG-System ist zunächst in unterschiedlichen Hauptdiagnosekategorien (Major Diagnosis Category -MDC) aufgeteilt.

Für die endgültige Zuordnung der Fallpauschalen in der Intensivmedizin sind Beatmungszusammenhänge mit nach Abrechnungsvorgaben zählbaren Stunden und komplexe Fallkonstellationen (komplizierende Konstellationen) von besonderer Bedeutung.

Zur sachgerechten Durchführung der Verschlüsselung (Kodierung) haben die Vertragspartner auf Bundesebene sog. Kodierrichtlinien verfasst. Die Anwendung dieser Kodierrichtlinien sowie des ICD-10-GM und des OPS-301 erfolgt dabei eng am Wortlaut der normativen Vorgaben.

Für das Jahr 2019 liegen insgesamt 1.318 Fallpauschalen (DRG) vor, von denen viele intensivmedizinisch versorgte Fälle abbilden.

Jeder DRG ist ein individuelles Kostengewicht (sog. Bewertungsrelation - BR) zugewiesen. Um die tatsächliche Erlöshöhe einer Fallpauschale in Euro zu ermitteln, wird die Bewertungsrelation mit einem Erlösfaktor, dem Basisfallwert, multipliziert. Als Basisfallwert ist in den nachfolgend dargestellten Beispielen der Bundesbasisfallwert des Jahres 2019 mit 3.544,97 € zugrunde gelegt. Jedes Bundesland handelt einen eigenen Basisfallwert aus. Dieser kann sich vom durchschnittlichen Bun-desbasisfallwert unterscheiden.

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1.2 Abbildung der Intensivmedizin im DRG-System 2019

Für die Abbildung von intensivmedizinischen Leistungen stehen im System grundsätzlich zwei Erlöstatbestände zur Verfügung.

Zum einen wird jedem Patienten pro Krankenhausaufenthalt immer eine Fallpauschale (DRG) zugeordnet.

Zum anderen werden einzelne im Verlauf eines Aufenthalts möglicherweise auftretende, besonders kostenauf- wendige Tatbestände in zusätzlicher Weise ergänzend zur Fallpauschale entgolten. Diese Zusatzentgelte (ZE) können sowohl teure Medikamente, Blutprodukte, medizinische Produkte und weitere Anteile im Behandlungsver- lauf abbilden und werden in der Regel über Prozedurenschlüssel (OPS-301) definiert und verschlüsselt. Sie werden in der Abrechnung separat ausgewiesen.

Die hier betrachteten, wesentlichen intensivmedizinischen Zuordnungstatbestände können, besonders bei kürzeren Verweildauern, auch außerhalb ausschließlich spezifisch intensivmedizinischer Fallpauschalen erlösrelevant sein.

Beispiel einer spezifisch intensivmedizinischen Fallpauschale in der Prä-MDC (A09A, 2019).

A09A (2019)

Beatmung > 499 Stunden oder > 249 Stunden mit int. Komplexbeh. > 2352 / 1932 / 2208 P., mit angeb.Fehlbild. od.Tumorerkr., Alter < 3 J. oder mit hochkompl. Eingr. oder mit kompl. OR-Proz. oder int. Komplexbeh. > 1764 / 1932 / - P. undAlter < 16 Jahre

Bewertungsrelation: 33,76

Erlös: 119.678,18 €

Tabelle 1: Beispiel einer spezifischen intensivmedizinischen Fallpauschale

Schon der Worttext der Bezeichnung weist auf intensivmedizinisch relevante Kriterien hin (Beatmung; Intensivmedizinische Komplexbehandlung).

Im Folgenden werden die wesentlichen Tatbestände der intensivmedizinischen Kodierung dargestellt und anhand von Beispielen verdeutlicht.

Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine eigene Recherche in den definierten Regelwerken ist daher immer zu empfehlen. Alle Beispiele stellen jeweils den betrachteten Tatbestand explizit dar und erheben keinen Anspruch auf vollumfängliche Kodierung und werden bei einer Verweildauer ohne Zu- und Abschläge dargestellt.

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1.3 Intensivmedizinisch relevante Produkte

BEATMUNG MIT DEM PURITAN BENNETT™ 980

Das Universal-Beatmungsgerät Puritan Bennett™980 unterstützt sowohl die Anwender als auch die Patienten auf der Intensivstation dabei eine einfache, sichere und intelligente Beatmung zu gewährleisten.

Einfach Innovative Benutzeroberfläche Hochgradig individualisierbares Display Intuitive Bildschirmnavigation

Sicher Einzigartige Funktion zur Sicherheit der Beatmung Integriertes Filtrationsystem für die Ausatmung

Intelligent Abstimmung auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten durch

fortschrittliche Synchronisierungsinstrumente Bietet die passende Atmungsunterstützung

Unsere Synchronisierungsinstrumente passen sich den individuellen Bedürfnissen Ihres Patienten an und bieten die passende Atmungsunterstützung – von der Initiie-rung bis zum Abschluss.

Puritan Bennett™ 980 Der Puritan Bennett™ 980 führt alle fünf Millisekunden Hunderte von Berechnungen durch, um sich optimal auf die Bedürfnisse des Patienten abzustimmen und so unterstützend dazu beizutragen, dass der Patient den Flow und das Volumen bekommt, das er braucht. Immer dann, wenn er es braucht. Von Atemzug zu Atemzug. Mit der PAV™+ Beatmungsart bestimmt der Patient die Häufigkeit, Tiefe und Intervalle seiner Atemhübe.

Das Echtzeit-Feedback über die Atemarbeit ermöglicht dem Arzt, den Patienten auf einem beständigen Niveau der Atemarbeit zu halten. Dadurch wird die Gefahr einer Atemmuskelatrophie verringert und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, ausreichend Arbeit abzu-geben, um eine Ermüdung zu verhindern.

Lesen Sie mehr über unsere Beatmungsgeräte und Lösungen für die Anästhesie und Intensivmedizin hier: Puritan Bennett auf den Internetseiten von Medtronic

Abbildung 2: PB980 Display zeigt Synchronität zwischen Patient und Beatmungsgerät

Abbildung 1: PB980 Beatmungsgerät

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PATIENTENMONITORING MIT BIS UND INVOS

Abbildung 3: Invos 7100™ Optoden und Monitor Vorverstärkern

INVOS™-System Das INVOS™-System ist für die Messung von Änderungen der regionalen zerebralen Sauerstoffsättigung vorgesehen, um das Gehirn und lebenswichtigen Organe vor einer Hypoxie zu schützen. Durch dieses Verfahren können Rückschlüsse auf eine angemessene zerebrale Perfusion gezogen werden.Das INVOS™-System kann somit dazu beitragen, PatientIn-nen vor irreversiblen Hirnschäden oder anderen Komplikatio-nen zu schützen, die lebenslange Folgen haben und zusätz-liche Kosten nach sich ziehen können. Die Messung erfolgt über nicht-invasive Optoden.

Lernen Sie mehr über das Invos™-System: Produktinformationen auf den Webseiten: TrustInvos.com

BIS™-System Das BIS™-System ist ein zerebrales Monitoringsystem zur Überwachung der Sedierungs- bzw. Hypnosetiefe.Das Bispectral Index™-(BIS)-Monitoring ist eine kalkulierte EEG-Variable, die mit dem hypnotischen Zustand der Patient-Innen korreliert. Die Ableitung des EEG-Signals erfolgt über einen nicht-invasiven Stirnsensor. Das Signal des prozessierten EEGs wird in spektrale Wellen-anteile zerlegt.Der BIS ist eine dimensionslose Zahl. Der Bereich erstreckt sich von 0 bis 100, wobei 100 »wach« bedeutet und 0 bei einem isoelektrischen EEG angezeigt wird.

Lernen Sie mehr über das BIS™-System: BIS Monitoring auf den Internetseiten von Medtronic

Den Kodierleitfaden für Invos™ und BIS™ sowie weitere Kodierleitfäden zu den Medtronic Produkten und Therapien finden sie auf unserer Webseite:www.medtronic-reimbursement.de

Abbildung 4: BIS™ Elektroden und Monitor

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Medtronic GmbHEarl-Bakken-Platz 140670 Meerbusch

Telefon: +49-2159-81 49-0Telefax: +49-2159-81 49-100E-Mail: [email protected]

www.medtronic-reimbursement.de

© Medtronic, Inc.2019. All Rights Reserved.Printed in Germany. 02/2019

Rechtlicher Hinweis

Alle Angaben sind Empfehlungen von Medtronic, beziehen sich ausschließlich auf von Medtronic ver-triebene Produkte und Therapien und erheben kei-nen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.Die verwendeten Kodierbeispiele lassen keine allge-mein gültigen Rückschlüsse auf deren Anwendung zu. Informationen über die Anwendung bestimmter Produkte und Therapien von Medtronic finden Sie in der jeweiligen Gebrauchsanweisung.Medtronic übernimmt daher in diesem Zusammen-hang keine Haftung.

Weitere Informationsbroschüren

superDimension™

KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG2019

superDimension™Elektromagnetische Navigation Bronchoskopie

PillCam® C2

KolonKapsel-Endoskopie

KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG2019

PillCam® SB

DünndarmKapsel-Endoskopie

KODIERUNG UND VERGÜTUNGIN DER STATIONÄREN VERSORGUNG2019

PillCam® C2KolonKapsel-Endoskopie

PillCam® SBDünndarmKapsel-Endoskopie

Diese und weitere Broschüren können Sie direkt bei Medtronic bestellen. Senden Sie hierzu bitte einfach eine E-Mail an: [email protected]

Die Broschüren erhalten Sie ebenso im Download unter:www.medtronic-reimbursement.de

2019

Reimbursement und Gesundheits-ökonomie

Erläuterung und Kodierung von INVOS™ und BIS™

Komplizierende Konstellation im Überblick

Kodierbeispiele

Weitere Indikationen für den Einsatz von INVOS™

Kurzüberblick G-DRG-Vergü- tung 2019

Literatur

INVOS™ Zerebrale und somatische Sauerstoffsättigungsmessung

KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG

BIS™ Sedierungstiefe- und Hypnosetiefemessung

INVOS™Intrazerebrale Sauerstoff-messung

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2. KODIERUNGIN DER INTENSIVMEDIZIN

Dieses Kapitel zur Kodierung und Vergütung gliedert sich in vier Themenbereiche, begonnen beim Thema Beatmung, wird über die Intensivmedizinische Komplexbehandlungen und dem Umgang mit Infektionen bis hin zu einer Übersicht über häufig verwendete Codes zur Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren ein Überblick über die Thematik gegeben.

2.1 Maschinelle Beatmung

Die in der Abrechnung anzusetzende Anzahl von Beatmungsstunden ist ein wesentlicher Zuordnungsfaktor in der Erlösermittlung bei intensivmedizinisch versorgten Patienten.Dabei wird das für die Abrechnung relevante Vorgehen bei der Erfassung in den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 2019 (spezielle Kodierrichtlinie „Maschinelle Beatmung“ 1001l) festgelegt.

2.1.1 Art der Beatmung

Im Falle der Entwöhnung (Weaning) kommen abweichende Regeln zum Tragen. Diese werden im Weiteren dargestellt.

2.1.2 Beginn der Beatmung

Liegt eine maschinelle Beatmung nach der Definition der DKR vor, ist im nächsten Schritt der Beginn der Beatmung zu ermitteln. Dabei sind zwei Situationen zu unterscheiden:

1. Der Patient ist bereits zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme maschinell beatmet. Als Beginn der Beatmung wird dann der Zeitpunkt der stationären Aufnahme gewertet. Dieser Zeitpunkt (meist Einlesen der Krankenversichertenkarte) muss dokumentiert werden. Die erste schriftlich doku-mentierte Zeit im KIS (Krankenhaus Informationssystem) wird zugrunde gelegt. Diskrepanzen führen zu Irritationen und werden nicht immer zu Gunsten des Krankenhauses ausgelegt.

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Die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 2019 definieren die maschinelle Beatmung (künstliche Beatmung) als „…Vorgang bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden…“Zunächst muss demnach festgestellt werden, ob überhaupt eine maschinelle Beatmung im Sinne der DRK vorliegt. Dabei gelten Beatmungsformen, bei denen keine Gasvolumina in die Lunge bewegt werden (z.B. reines CPAP), zunächst grundsätzlich nicht als zählbare Beatmungsform im Sinne der DKR. Die Bezeichnung NIV (nicht invasive Ventilation) ist für die Kodierung völlig ohne Bedeutung. Es muss immer der tatsäch-lich angewandte Beatmungsmodus im Sinne der DKR betrachtet werden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass für das Vorliegen einer maschinellen Beatmung nach DRK eine Intubation oder Tracheostomie nicht zwingend erforderlich ist. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beat-mung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheostomie einge-setzt werden. High-Flow-Systeme wurden nur in der Einführungsphase zur Beatmung gerechnet. Inzwischen zählen diese Systeme nicht mehr zur Beatmungszeit dazu. Allerdings spielen die High-Flow-systeme im Weaning eine gewisse Rolle.

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2. Der Patient wird erst im stationären Verlauf beatmungspflichtig. In diesem Fall beginnt die Beatmungsdauer mit dem Beginn der maschinellen Beatmung, d.h. mit der Beatmung mittels Maske (Präeoxygenierung) und nicht erst mit der Intubation. Die Beatmung ist minutengenau zu dokumentieren. Zusätzlich muss in diesem Fall noch der Zugangswegkodiert werden.

Tabelle mit OPS-Codes zur Darstellung des Zugangsweges

Tabelle 2: OPS Kodierung des Zugangsweges

Ausnahme:Eine entscheidende Ausnahme zu dieser Regelung stellt der Beginn der Beatmung im Rahmen einer OP dar. Eine im OP begonnene Beatmung ist nur dann zu kodieren, wenn das Beatmungsintervall länger als 24 Stunden dauert. Als Beatmungsintervall ist nach den Vorgaben der DKR ein fortlaufendes, als Beatmungszeit zu zählendes Zeitintervall zu verstehen.

2.1.3 Dauer der Beatmung

Liegen mehrere Beatmungsperioden vor, werden alle Beatmungsintervalle minutengenau addiert, die Gesamtdauer wird auf die volle Stunde aufgerundet. Auch Weaningphasen gelten grundsätzlich als Teil der Beatmungsintervalle und werden inklusi-ve der reinen Spontanatmungszeiten des Patienten mitgezählt.

Im Weaningverlauf können dabei Beatmungszeiten unter CPAP/ASB oder CPAP mit Druckunterstützung in vollem Umfang zu den Beatmungszeiten hinzugezählt werden. Für den speziellen Fall einer Entwöhnung mit reinem Masken-CPAP gelten abweichende Regeln, die unten beschrieben werden.

Dabei können variierende Beatmungszeiten zum Teil erheblich erlösrelevant im DRG-System wirken. Hierbei kommt es jedoch in der Zuordnungslogik zu Erlössprüngen, die sich nicht auf jede einzelne Beatmungsstunde, sondern auf definierte Zeitintervalle beziehen.Eine erste Erlösrelevanz kann dabei bei mehr als 24 abgerechneten Beatmungsstunden entstehen. Weitere mögliche Erlössprunge in Bezug auf abgerechnete Beatmungszeiten können bei der Überschreitung der 59h-; 95h-; 179h-; 249h-; 499h-; 999h-; 1799h-Grenze entstehen (siehe Beispiele unten).

Eine stabile respiratorische Situation liegt vor, wenn ein Patient über einen längeren Zeitraum (siehe unten) vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmet.

Eine definierte Dauer der vollumfänglichen Übernahme der Atemfunktion in der Beatmung vor Beginn der Weaningphase existiert nach den Vorgaben der DKR nicht.Das BSG hat dazu mit Urteil vom 19.12.2017 (B 1 KR 18/17 R) ausgeführt, dass die Entwöhnung im Sinne der DKR 1001h eine Gewöhnung an die maschinelle Beatmung voraussetzt.Eine Mindestzeitdauer für die Gewöhnung an eine maschinelle Beatmung hat das BSG in dem Urteil nicht definiert.

Zu den in der Abrechnung mitzuzählenden längsten Spontanatmungsperioden im Weaning führt die DKR (1001l) folgendes aus:

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Abrechenbare Spontanatmungszeiten im Weaning werden wie folgt definiert:

Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) bis zu 7 Tage beatmet wurden: max. 24 Stunden

Für Patienten, die (inklusive Entwöhnung) mehr als 7 Tage beatmet wurden: max. 36 Stunden

OPS-Code Beschreibung

8-701 Einfache endotracheale Intubation

8-704 Intubation mit Doppellumentubus

8-706 Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmung

5-311 Temporäre Tracheostomie

5-312 Permanente Tracheostomie

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Fallbeispiel: Abrechenbare Spontanatmungszeiten

Beispiel 1

Ein Patient wird seit dem 05.07. beatmet. Am 10.07. um 12:00 Uhr endet die letzte maschinelle Atemunterstützung mit dem Ziel die Atemunterstützung einzustellen. Am 11.07. benötigt der Patient wegen respiratorischer Instabilität um 10:00 Uhr wieder maschinelle Atemunterstützung (innerhalb des definierten Zeitraums von 24 Stunden bei Beatmung bis zu 7 Tagen). Bei der Berechnung der Gesamtbeatmungsdauer wird auch das beatmungsfreie Zeitintervall vom 10.07. um 12:00 Uhr bis zum 11.07. um 10:00 Uhr für die Beatmungsperiode berücksichtigt.

Beispiel 2

Ein Patient wird seit dem 05.07. beatmet. Am 10.07. um 12:00 Uhr endet die letzte maschinelle Atemunterstützung mit dem Ziel die Atemunterstützung einzustellen. Am 11.07. wird um 12:00 Uhr festgestellt, dass der Patient respiratorisch stabil ist und suffizient spontan atmet (Ende des definierten Zeitraums von 24 Stunden bei Beatmung bis zu 7 Tagen). Die Berech-nung der Beatmungsdauer endet am 10.07. um 12:00 Uhr. Wird der Patient zu einem späteren Zeitpunkt (nach 11.07., 12:00

Uhr) wieder beatmungspflichtig, beginnt eine neue Beatmungsperiode.

Auch der besondere Fall einer Entwöhnung unter Maskenzugang im reinen CPAP Modus findet in der DKR Beachtung. Dabei sind alle anderen Vorgehensweisen (z.B. CPAP-ASB) explizit nicht gemeint.

Im speziellen Fall einer Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken-CPAP im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontan-atmung des Patienten insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützt wurde.

2.1.4 Ende der Beatmung

Die Berechnung der Dauer der Beatmung endet nach DKR mit einem der folgenden Ereignisse:

Extubation, dem Ende der maschinellen Beatmung (ggf. unter Betrachtung von Weaningzeiten), der Entlassung oder Verlegung (auch intern) des Patienten, dem Tod des Patienten.

Das Ende der maschinellen Beatmung wird also definiert als Extubation oder Ende der Beatmung (auch beim Ende der Weaningphase). Dabei ist wichtig, dass das Ende der Entwöhnung nur retrospektiv nach Eintreten einer stabilen respiratori-schen Situation festgestellt werden kann. Eine stabile respiratorische Situation liegt vor, wenn ein Patient über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmet (DKR 1001h).

Für die Berechnung der Beatmungsdauer gilt als Ende der Entwöhnung dann das Ende der letzten maschinellen Unterstüt-zung der Atmung.

Beatmung Beatmung

Spontanatmung zählt zur Gesamtbeatmungszeit

5.7.

Beatmung Beatmung

5.7. 10.7.12 Uhr

Spontanatmung> 24 Std.

Spontanatmung< 24 Std.

BeatmungszeitSpontanatmung

keine Beatmungszeit

11.7.12 Uhr

Beatmungszeit

10.7.12 Uhr

11.7.10 Uhr

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2.1.5 Beispiele

Beispiel 1

Ein Patient mit der Hauptdiagnose Pneumonie wird seit dem 05.07.19, 14:00 Uhr bis zum 06.07.19, 13:10 Uhr durchgehend beatmet (der Beatmungsmodus entspricht der Definition der DKR). Danach ist eine spontane Atmung möglich. Es werden 24 Stunden Beatmung in der Abrechnung angesetzt.

Code Beschreibung

Diagnose

J18.9 Pneumonie nicht näher bezeichnet

Beatmung

24 Stunden

DRG Beschreibung Relativgewicht

E79D

Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane ohne kompl. Diagnose, ohne äußerst schwere CC oder ein Belegungstag, außer bei Para- / Tetraplegie, ohne best. mäßig aufwendige Behandlung, Alter > 0 J., ohne äußerst schwere od. schwere CC od. Alter >13 J.

0,775

Erlös: 2.747,35 €

Tabelle 3: Beispiel Beatmungsstunden 24 Std.

Beispiel 2

Derselbe Patient wird nun seit dem 05.07.19 14:00 Uhr bis zum 06.07.19 14:10 Uhr durchgehend maschinell beatmet. Danach ist eine spontane Atmung möglich. Es werden 25 Stunden Beatmung in der Abrechnung angesetzt.

Code Beschreibung

Diagnose

J18.9 Pneumonie nicht näher bezeichnet

Beatmung

25 Stunden

DRG Beschreibung Relativgewicht

E40C

Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane mit Beatmung > 24 Stunden, mehr als 2 Belegungstage, mit komplexer Prozedur, ohne äußerst schwere CC, außer bei Para- / Tetraplegie

2,386

Erlös: 8.458,30 €

Tabelle 4: Beispiel Beatmungsstunden 25 Std.

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Beispiel 3

Nun wird der Patient seit dem 05.07.19 14:00 Uhr bis zum 08.07.19 20:10 Uhr durchgehend beatmet. Danach befindet sich der Patient am 09.07.19 um 23:00 Uhr zum letzten Mal im Rahmen eines Weanings unter CPAP (ASB) an der Beatmungsmaschine. Es werden 105 Stunden Beatmung in der Abrechnung angesetzt.

Code Beschreibung

Diagnose

J18.9 Pneumonie nicht näher bezeichnet

Beatmung

105 Stunden

DRG Beschreibung Relativgewicht

A13H

Beatmung > 95 Stunden mit bestimmter OR-Prozedur oder kompliz. Konstellation, ohne äußerst schwere CC, verstorben oder verlegt < 9 Tage oder ohne best. OR-Proz., ohne kompliz. Konst., Alter > 15 J., ohne kompliz. Diagnose oder Proz., ohne äuß. schw. CC

3,728

Erlös: 13.215,65 €

Tabelle 5: Beispiel Beatmungsstunden 105 Std.

Intervallanteil Modus /DKR Beatmungsbeginn Beatmungsende Zeit

1 Bewegung Gase 05.07. 14:00 08.07. 20:10 78h 10min

2 Weaning 08.07. 20:11 09.07. 23:00 26h 50min

Gesamt 105 h

Tabelle 5-a: Beatmungsstunden im Beispiel 3

Beatmungsstunden können dabei an harten Grenzen innerhalb der DRG-Systematik erhebliche Erlössprünge in der Abrechnung auslösen.

2.1.6 Weaning als neuer OPS

Ab 01.01.2019 wurde ein neuer OPS-Schlüssel für die Anzahl der Tage der Entwöhnung im OPS-Katalog eingeführt.Mindestmerkmale

Mindestens ein täglich dokumentierter Spontanatmungsversuch (inklusive Atemunterstützung mit z.B. CPAP oder HFNC) oder schriftlicher Begründung bei Nichtdurchführung oder Versagen des Spontanatmungsversuches.

Ein Weaningprotokoll pro Behandlungstag (Mindestanforderung: Dokumentation von Beatmungsstrategie, Sedierung, Monitoring) Als Behandlungstage gelten alle Tage ab Beginn der Beatmung, an denen mindestens ein Spontanatmungsversuch durch-geführt wurde oder für die eine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spon-tanatmungsversuches vorliegt.

Tage, an denen kein Spontanatmungsversuch unternommen wurde und keine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt, sind nicht zu zählen.Tage ohne eine (intermittierende) maschinelle Beatmung sind nicht zu zählen. Die Einleitung einer häuslichen maschinellen Beatmung während desselben stationären Aufenthaltes ist gesondert zu kodieren (8-716 ff.).

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OPS-Code Beschreibung

8-718.0 Mindestens 1 bis höchstens 2 Behandlungstage

8-718.1 Mindestens 3 bis höchstens 5 Behandlungstage

8-718.2 Mindestens 6 bis höchstens 10 Behandlungstage

8-718.3 Mindestens 11 bis höchstens 20 Behandlungstage

8-718.4 Mindestens 21 bis höchstens 40 Behandlungstage

8-718.5 Mindestens 41 bis höchstens 75 Behandlungstage

8-718.6 Mindestens 76 Behandlungstage

Tabelle 6: Übersicht OPS 8-718 für das Weaning

Der in 2019 erstmals zu kodierende OPS-Code zum Weaning besitzt keine Erlösrelevanz. Es ist von Beginn an auf die korrek-te Erfassung zu achten, da der Schlüssel im Kontext der Abrechnungsüberprüfung seitens der Kostenträger für die Weiter-entwicklung des DRG-Systems wichtig wird.

2.2 Intensivmedizinische Komplexbehandlung

Um die Krankheitsschwere und die Behandlungsintensität bei intensivmedizinisch versorgten Patienten besser kalkulieren und dann erlösrelevant im DRG-System abbilden zu können, wird auf spezifische Scoring-Systeme zurückgegriffen. Diese werden nachfolgend beschrieben.

2.2.1 TISS und SAPS

Im DRG-System werden als Grundlage eines tagesbezogenen Bepunktungsschemas zur Abbildung von Krankheitsschwere und Behandlungsaufwand folgende Orginal-Scores in abgewandelter, zusammengefügter Form verwendet.

TISS 10 - Therapeutic Intervention Scoring System

Erfassung der pflegerischen und therapeutischen Arbeitsleistungen

SAPS II - Simplified Acute Physiology Score

Einschätzung der Krankheitsschwere intensivmedizinischer Patienten

Sie dienen der täglichen Erfassung kriterienbezogener Scoringpunkte (s, u.), die dann zu einem Gesamtpunktwert aufsummiert werden.

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Kriterien TISS/ SAPS

Der Bei der Berechnung der täglichen SAPS II werden die folgenden Kriterien berücksichtigt (linke Spalte).Aus dem TISS-28 werden lediglich die 10 aufwendigsten Merkmale täglich erfasst (rechte Spalte).

Tabelle 7: Übersicht SAPS 2 Variablen & TISS Parameter* Erhebung nur im Falle der maschinellen Beatmung

Der Gesamtpunktwert des Falles definiert einen intensivmedizinischen Komplex-OPS. Dieser OPS unterscheidet sich nach den klinikindividuell vorliegenden Struktur- und Personalvoraussetzungen und der Erwachsenen- und pädiatrischen Versorgung.

OPS 8-98d Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur)

Die patientennahe Pflege erfolgt durch Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen mit einer Fachweiterbildungsquo-te im Bereich Pädiatrische Intensivpflege von 40 %. Sofern die Fachweiterbildung für die Pflege noch nicht vorliegt, ist zur Aufrechterhaltung bereits bestehender Versorgungsangebote übergangsweise bis zum Jahresende 2019 eine vergleich-bare fünfjährige Erfahrung in der pädiatrischen Intensivpflege ausreichend

Die Behandlung erfolgt auf einer für die Behandlung von intensivpflichtigen Kindern und Jugendlichen spezialisierten Einheit unter fachärztlicher Behandlungsleitung: Leitung und Stellvertretung werden entweder durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin/Kinderchirurgie mit der Zusatzweiterbildung Pädiatrische Intensivmedizin wahrgenommen oder durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/Kinderchirurgie mit der Zusatzweiterbildung Pädiatrische/ Kinder chirurgische Intensivmedizin und einen Facharzt für Anästhesie mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin und mindes-tens 2 Jahren Erfahrung in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Kontinuierliche 24-stündige Überwachung (Monitoring von mindestens folgenden Parametern: Herzfrequenz, EKG, Blut-druck, Sauerstoffsättigung, Temperatur, Urinausscheidung) und akute Behandlungsbereitschaft durch ein Team von Pfle-gepersonal und Ärzten, die in der pädiatrischen Intensivmedizin erfahren sind und die aktuellen Probleme ihrer Patienten kennen

Eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation muss gewährleistet sein Folgende Dienstleistungen/Konsiliardienste stehen zur Verfügung (eigene Abteilung oder fester Kooperationspartner mit

kurzfristiger (max. 30-minütiger) Einsatzbereitschaft: Kinderchirurgie, Kinderkardiologie, Radiologie mit Computertomo-graphie und/oder Magnetresonanztomographie und Erfahrung in der Beurteilung von kinderradiologischen Fragestellun-gen, Neuropädiatrie, Labor und Mikrobiologie

24-Stunden-Verfügbarkeit von röntgenologischer und sonographischer Diagnostik und bettseitiger Routinelabordiag-nostik (z.B. Blutgasanalysen, Bestimmung von Elektrolyten, Laktat)

Spezielle intensivmedizinische Prozeduren wie Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen, Plasmapherese und Immunadsorption, Maßnahmen im Rahmen der Reanimation u.a. sind gesondert zu kodieren

15

SAPS II Variablen TISS Parameter

Herzfrequenz [1/min] Apparative Beatmung

Systolischer Blutdruck [mmHg] Infusion multipler Katecholamine (>1)

Körpertemperatur [°C] Flüssigkeitsersatz in hohen Mengen (>5 l/24 Std.)

PaO2/FiO2* [mmHg] Peripherer arterieller Katheter

Ausfuhr Urin [l/d] Linksvorhof-Katheter / Pulmonalis-Katheter

Harnstoff im Serum [g/l] Hämofiltration / Dialyse

Leukozyten [10³/mm³] Intrakranielle Druckmessung

Kalium im Serum [mmol/l] Behandlung einer metabolischen Azidose / Alkalose

Natrium im Serum [mmol/l] Spezielle Interventionen auf der ITS (z.B. Tracheotomie, Kardioversion)

Bicarbonat im Serum [mmol/l] Aktionen außerhalb der Station (Diagnostik / Operation)

Bilirubin im Serum [µmol/l]

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OPS 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) sog. Super-SAPS

Kontinuierliche 24-stündige Überwachung und akute Behandlungsbereitschaft durch ein Team von Pflegepersonal und Ärzten, die in der Intensivmedizin erfahren sind und die aktuellen Probleme ihrer Patienten kennen

Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“, der den überwiegenden Teil seiner ärztlichen Tätigkeit auf der Intensivstation ausübt

Ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ (die Behandlungsleitung oder ein anderer Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“) muss werktags (Montag bis Freitag) zwischen 8 und 18 Uhr mindestens 7 Stunden auf der Intensivstation anwesend sein. Außerhalb dieser Anwesenheitszeit muss ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein

Ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ (die Behandlungsleitung oder ein anderer Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“) muss täglich mindestens eine Visite durchführen

Eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation muss gewährleistet sein. Der Arzt der Intensivstation kann zu einem kurzfristigen Notfalleinsatz innerhalb des Krankenhauses (z.B. Reanimation) hinzugezogen werden

24-stündige Verfügbarkeit folgender Verfahren im eigenen Klinikum: Apparative Beatmung • Nicht invasives und invasives Monitoring Kontinuierliche und intermittierende Nierenersatzverfahren Endoskopie des Gastrointestinaltraktes und des Tracheobronchialsystems Intrakranielle Druckmessung oder Hybrid-Operationssaal für kardiovaskuläre Eingriffe Transösophageale Echokardiographie 24-stündige Verfügbarkeit von drei der folgenden vier Verfahren im eigenen Klinikum: Radiologische Diagnostik mittels CT und MRT Interventionelle Kardiologie mit Akut-PTCA Interventionelle (Neuro)radiologie mit akuter endovaskulärer Therapie von Gefäß- und Organverletzungen und/oder

zerebralen Gefäßverschlüssen Laborleistungen Mindestens 6 von den 8 folgenden Fachgebieten sind innerhalb von maximal 30 Minuten im Krankenhaus als klinisch

Konsiliardienste (klinikzugehörig oder aus benachbarten Kliniken) verfügbar: Kardiologie, Gastroenterologie, Neurologie,Anästhesiologie, Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie, Neurochirurgie

Tägliche Verfügbarkeit (auch am Wochenende) von Leistungen der Physiotherapie Die Anzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe des täglichen SAPS II (ohne Glasgow Coma Scale) über

die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) plus der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungenaus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation

Die zu verwendenden Parameter des SAPS II und des TISS sind im Anhang zum OPS zu finden Spezielle intensivmedizinische Prozeduren, wie Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen, Plasmapherese und

Immunadsorption, Maßnahmen im Rahmen der Reanimation u.a. sind gesondert zu kodieren Diese Codes sind für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, anzugeben

OPS 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)

Kontinuierliche 24-stündige Überwachung und akute Behandlungsbereitschaft durch ein Team von Pflegepersonal undÄrzten, die in der Intensivmedizin erfahren sind und die aktuellen Probleme ihrer Patienten kennen

Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ Eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation muss gewährleistet sein. Der Arzt der Intensivstation kann

zu einem kurzfristigen Notfalleinsatz innerhalb des Krankenhauses (z.B. Reanimation) hinzugezogen werden Die Anzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe des täglichen SAPS II (ohne Glasgow Coma Scale) über

die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) plus der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungenaus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation

Die zu verwendenden Parameter des SAPS II und des TISS sind im Anhang zum OPS zu finden Spezielle intensivmedizinische Prozeduren, wie Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen, Plasmapherese und

Immunadsorption, Maßnahmen im Rahmen der Reanimation u.a. sind gesondert zu kodieren Diese Codes sind für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, anzugeben

Hinweis:Die gesamten Kriterien sind im Anhang des OPS-Katalog 2019 zu finden.

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2.2.2 Beispiele

Beispiel 1

Ein Patient mit einer schweren Pneumonie wird im Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung zwei Tage intensivmedizi-nisch versorgt. Es werden 97 Aufwandspunkte ermittelt. Der OPS 8-980.0 wird angesetzt. Es erfolgt keine Beatmung.

Code Beschreibung

Diagnose

J18.9 Pneumonie nicht näher bezeichnet

Prozeduren

8-980.0 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 1 bis 184 Aufwandspunkte

Beatmung

-

DRG Beschreibung Relativgewicht

E79D

Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane ohne kompl. Diagnose, ohne äußerst schwere CC oder ein Belegungstag, außer bei Para- / Tetraplegie, ohne best. mäßig aufwendige Behandlung, Alter > 0 J., ohne äußerst schwere od. schwere CC od. Alter >13 J.

0,775

Erlös: 2.747,35€

Tabelle 8: Intensivmedizinische Komplexbehandlung 1

Beispiel 2

Der Patient mit einer schweren Pneumonie wird im Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung acht Tage intensivmedizi-nisch versorgt. Es werden 382 Aufwandspunkte ermittelt. Der OPS 8-980.11 wird angesetzt. Es erfolgt keine Beatmung.

Code Beschreibung

Diagnose

J18.9 Pneumonie nicht näher bezeichnet

Prozeduren

8-980.11Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 185 bis 552 Aufwandspunkte: 369 bis 552 Aufwandspunkte

Beatmung

-

DRG Beschreibung Relativgewicht

E77EBestimmte andere Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane, Alter > 9 Jahre

1,973

Erlös: 6.994,23 €

Tabelle 9: Intensivmedizinische Komplexbehandlung 2

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Beispiel 3

Der Patient mit einer schweren Pneumonie wird im Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung zwölf Tage intensivmedi-zinisch versorgt. Es werden 562 Aufwandspunkte ermittelt. Der OPS 8-980.20 wird angesetzt. Es erfolgt keine Beatmung.

Code Beschreibung

Diagnose

J18.9 Pneumonie nicht näher bezeichnet

Prozeduren

8-980.20Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 553 bis 1104 Aufwandspunkte: 553 bis 828 Aufwandspunkte

Beatmung

-

DRG Beschreibung Relativgewicht

E36Z

Intensivmedizinische Komplexbehandlung > 588 / 552 / 552 Aufwandspunkte oder hochaufwendiges Implantat bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane.

7,691

Erlös: 27.264,34 €

Tabelle 10: Intensivmedizinische Komplexbehandlung 3

Es zeigt sich, dass die sorgfältige Erfassung und Kodierung intensivmedizinischer Behandlung, auch bei nicht beatmeten Patienten bereits erhebliche Erlösauswirkungen haben kann. Die Kombination mit signifikanten Beatmungsstunden kann diesen Effekt noch verstärken.

2.3 Kodierung von Infektionen

Auch die Kodierung von Infektionen folgt einem strengen Regelwerk, welches wie folgt aufgebaut ist. Es ist gemäß DKR D012i stets zunächst ein

Diese Regel ist als „Kreuz-Stern-Regel“ zur Doppelkodierung bekannt (Vgl. DKR D012f). Ein Blick in die Vorschriften der DKR zu diesem Thema ist an dieser Stelle äußerst ratsam.

Im Zusammenhang mit Infektionen tauchen wiederkehrend einige Begriffe auf, deren Bedeutung in der unten stehenden Tabelle übersichtsartig usammengefasst ist, um Ihnen den Einstieg in die Thematik zu erleichtern.

18

Ätiologie Code (Diagnose mit einem Kreuz „†“aus dem Kapitel A und Kapitel B des ICD-10-GM Katalogs), beispielsweisefür eine Candida-Meningitis (B37.5†) und anschließend (Achtung: die Reihenfolge ist wichtig und muss eingehaltenwerden) ein

Manifestations Code (ICD-10-GM Code mit einem Stern “*“) hier entsprechend etwa eine Meningitis bei andernorts klassifizierten Mykosen kodiert mit dem Code G02.1*) anzugeben.

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Übersicht: Zentrale Begriffe im Zusammenhang mit Infektionen (aus klassifikatorischer Sicht)

Bakteriämie Vorkommen lebensfähiger Backterien im Blut

Systemic Inflammatory Response Syndrome (SIRS)

Generalisierte hyperinflammatorische Reaktion verschiedener Ursachen(z.B. Infektion, Verbrennung, Trauma)

Sepsis SIRS hervorgerufen durch eine Infektion

Schwere Sepsis Sepsis mit Organdysfunktionen

Septischer Schock Sepsis mit Schock

Tabelle 11: Übersicht über zentrale Begriffe im Zusammenhang mit Infektionen

Die hier übersichtsartig dargestellten Begriffe werden in den folgenden Abschnitten in den Zusammenhang zur Beat-mungs- und Intensivmedizin und der entsprechend korrekten Kodierung gesetzt. Zum Zweck der Übersichtlichkeit sind einige Zusammenhänge auch hier verkürzt dargestellt, sodass eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den Themen empfohlen wird.

2.3.1 Bakteriämie

Die Bakteriämie ist gekennzeichnet durch das Vorkommen lebensfähiger Bakterien im Blut. Da die Bakteriämie mit einer Ausnahme (s. Ausnahme) nicht mit den Codes für eine Sepsis kodiert wird, ist hier einmal mehr Ihre Aufmerksamkeit gefordert.

Kodierung der Bakteriämie.Die Bakteriämie ist mit einem Code aus dem Kapitel I „Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten“ und hier der Gruppe A30-A49 für Sonstige bakterielle Krankheiten des ICD-10-GM Katalogs für Bakterielle Infektion nicht näher bezeichneter Lokalisationen zu kodieren.

ICD-10-GM CODE Beschreibung

A49.9 Bakterielle Infektion, nicht näher bezeichnet inkl. Bakteriämie

Tabelle 12: ICD-10-GM Code A49.9 Bakteriämie (außer bei Meningokokken-Nachweis)

Alternativ kann ein Code verwendet werden, der spezifisch den Erreger benennt, z.B.

ICD-10-GM CODE Beschreibung

A54.9 Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet

Tabelle 13: ICD-10-GM Code A54.9 Bakteriämie (außer bei Meningokokken-Nachweis)

Eine Ausnahme hierzu bildet die Meningokokken-Bakteriämie. Sie wird mit einem Sepsis Code verschlüsselt:

ICD-10-GM CODE Beschreibung

A39.4 Meningokokkensepsis, nicht näher bezeichnet inkl. Meningokokken-Bakteriämie o n.A.

Tabelle 14: ICD-10-GM Code A39.4 Bakteriämie

19

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2.3.2 Sepsis, SOFA & SIRS

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Sepsis-Gesellschaft(DSG) beschreiben SIRS bzw. dessen Organkomplikationen folgendermaßen:

Die SIRS-Kriterien sind nur auf Patienten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (≥16 Jahre) anwendbar

Der Nachweis der nachfolgenden Kriterien (vgl. Abbildung 5) einschließlich derjenigen der Organkomplikationen, muss im Einzelfall unter Würdigung ggf. anderer, gleichzeitig bestehender Krankheitszustände bewertet werden

Die jeweiligen Kriterien eines SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation(en) (Sepsis) sowie derjenigen eines SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikation(en) (schwere Sepsis) müssen maßgeblich durch die Infektion begründet sein

Dies gilt auch für die Kriterien der Organkomplikation(en) einer SIRS infektiöser Genese

Voraussetzung für eine SIRS infektiöse Genese ist immer die Diagnose einer Infektion über den mikrobiologischen Nach-weis oder durch klinische Kriterien

SIRS

Mit Infektion?

Ohne Organkomplikation?

Ohne Organkomplikation?

R65.3!R65.0!

N.n. bez.

Kriterien

Blutkultur positiv?

nein

ja

neinnein jaja

nein

jaMindestens 2 Kriterien (s.u.) müssen erfüllt sein

R65.0!

Mind. 4 Kriterien (s.u.) müssen erfüllt

sein

1. Fieber (≥ 38.0°C) oder Hypothermie (≤ 36,0°C) bestätigt durch eine rektale, intravasale oder intravesikale Messung2. Tachykardie (mit Herzfrequenz ≥ 90/min)3. Tachypnoe (≥ 20/min) oder Hyperventilation (bestätigt durch arterielle BGA mit PaCO2≤ 4,3 kPa bzw. 33mmHg)4. Leukozytose (mindestens 12000/mm3) o. Leukopenie (4000/mm3 o. weniger) o. 10% o. mehr unreife Neutrophile im Differentialblutbild

Mind. 2 Kriterien (s.u.) müssen erfüllt

sein

R65.2! R65.1!

Sepsis mit Organkomplikation = Schwere Sepsisi

Infos zur Organdys-funktion in Tabelle 15i

Def.: SIRS aufgrund einer Infektion = Sepsisi

20

Abbildung 5: SIRS und SEPSIS Kriterien gemäß klassifikatorischem Umgang im G-DRG System 2019

Am Beispiel der Sepsis zeigt sich, dass Klinik und Klassifikation auch in einem regelmäßig aktualisierten und hochkom-plexen Kodierregelwerk nicht immer auf dem gleichen Stand sind. Die Definitionen einer systematischen Körperreak-tion, etwa durch veränderte Körpertemperatur, Herz- und Atemfrequenz oder Veränderungen des Blutbildes nach den sog. SIRS-Kriterien, ist aus medizinischer Sicht heute durch die seit 2016 existierende Sepsis Definition nicht mehr aktuell. Während aus medizinscher Sicht das Organversagen in den Mittelpunkt der Sepsis Diagnose ge-stellt wurde, gelten die SIRS-Kriterien für Kodierung im Fallpauschalensystem zunächst weiter, sodass die Kenntnis dieser Kriterien unabdingbar bleibt. Der Weiterentwicklung der DKR ist durch das Vorschlagsverfahren bereits Rechnung getragen: ein Antrag zur Anpassung des klassifikatorischen Umgangs an den medizinischen Umgang mit der Sepsis ist von der Deutschen Sepsis Gesellschaft e.V. (DSG) bereits beim DIMDI eingereicht. Bis zur Umsetzung gelten für die Kodierung aber weiterhin die seit 2007 bekannten Kriterien, die im Folgenden dargestellt werden:

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Kodierung des SIRS:

Wie in Abbildung 5 zu erkennen, sind für die fünf unterschiedlichen Szenarien jeweils eigene Diagnose Codes gemäß ICD-10-GM, hier zum Beispiel der Code R65.0! verfügbar.

Bei der Kodierung ist

zunächst jedoch immer ein Code für die Sepsis oder die ein SIRS nichtinfektiöser Genese auslösende Grundkrankheit, gefolgt von einem Code aus R65.–! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] anzugeben.

Zur Angabe von Organkomplikationen, Erregern und deren Resistenzlage sind zusätzliche Schlüsselnummern zu verwenden (vgl. Tabelle15).

Organkomplikation bei Sepsis

Komplikation ICD-10 Beschreibung

Akute Enzephalopathie G93.4 Eingeschränkte Vigilanz, Desorientiertheit, Unruhe, Delirium.

Arterielle Hypotension;Schock

R57.2

Systolischer Blutdruck ≤90mmHg oder mittlerer arterieller Blutdruck ≤70mmHg oder weniger für min. eine Stunde trotz adäquater Volumenzufuhr; andere Schockursachen ausgeschlossen. ODER: - Für wenigstens zwei Stunden systolischer arterieller Blutdruck ≤90mmHg bzw. mittlerer arterieller Blutdruck ≤70mmHg oder notwendiger Einsatz von Vasopressoren, um den systolischen arteriellen Blutdruck min. 90mmHg oder den arteriellen Mitteldruck min.70mmHg zu halten. Die Hypotonie besteht trotz adäquater Volumengabe und ist nicht durch eine andere Schockform zu erklären.

Relative oder absoluteThrombozytopenie

D69.58Abfall der Thrombozyten um mehr als 30% innerhalb von 24 Stunden oder Thrombozytenzahl ≤100000/mm³. Eine Thrombozytopenie durch akute Blutung muss ausgeschlossen sein.

Arterielle Hypoxämie J96.00

PaO2 ≤10kPa (≤75mmHg) unter Raumluft oder ein PaO2/FiO2-Verhältnis von ≤33kPa (≤250mmHg) unter Sauerstoffapplikation. Eine manifeste Herz- oder Lungenerkrankung muss als Ursache der Hypoxämie ausgeschlossen sein.

Renale Dysfunktion N17.9-

Eine Diurese von 0,5 ml/kg/h oder weniger für wenigstens 2 Stunden trotz ausreichender Volumensubstitution und/oder ein Anstieg des Serumkreatinins auf mehr als 2x oberhalb des lokal üblichen Referenzbereiches.

Metabolische Azidose E87.2Base Excess ≤-5 mmol/l oder eine Laktatkonzentration über 1,5x oberhalb des lokal üblichen Referenzbereiches.

Tabelle 15: ICD Kodierung bei Organkomplikation bei Sepsis

2.3.3 Sepsis/ SIRS

Bereits im Absatz zu den SIRS Kriterien wurde betont, dass der klassifikatorische Umgang mit einer Sepsis vom medizinischen Umgang mit dieser aktuell noch abweicht. Die Fokussierung auf Organversagen in der medizinischen Sepsis Definition hat in der klassifikatorischen Definition aktuell noch keinen Einzug gefunden.

KodierungWie schon in Abbildung 5 gezeigt, kann das Vorliegen einer Sepsis gemäß der SIRS-Kriterien beispielsweise einer Infektion zugrunde liegen. Die Kodierung erfolgt dann entsprechen in der Abhängigkeit vom Vorhanden- oder Abwesendsein von Organkomplikationen mit den ICD Codes R65.0! oder R65.1! (vgl. Abb. 5).

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ICD-10 Beschreibung

T80.2Infektionen nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken Inkl.: Sepsis nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken

T81.4Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert Inkl.: Sepsis nach medizinischen Maßnahmen

T88.0 Infektion nach Impfung [Immunisierung] Inkl.: Sepsis nach Impfung [Immunisierung]

Tabelle 16: ICD-Kodierung möglicher Komplikationen bei Sepsis

Beim Vorliegen eines septischen Schocks, ist zusätzlich folgende Schlüsselnummer zu benutzen:

ICD-10 Beschreibung

R57.2 Septischer Schock

Tabelle 17: ICD-Code septicher Schock

Kodierung der Sepsis: Die korrekte Reihenfolge ist zu beachten

1. Sepsis Code2. SIRS infektiöser Genese mit/ohne Organkomplikation3. Ggf. Organkomplikation (z.B. R57.2 septischer Schock)4. Ggf. Resistenz. (z.B. U80.0- MRSA)

Zunächst ist ein Code für die Sepsis oder die ein SIRS nichtinfektiöser Genese auslösende Grundkrankheit anzugeben, ge-folgt von einem Code aus R65.–! für das Systemische inflammatorische Response-Syndrom [SIRS]. Zur Angabe von Organ-komplikationen, Erregern und deren Resistenzlage sind zusätzliche Schlüsselnummern zu verwenden, wie sie in Tabelle 16 aufgeführt sind. Treten Resistenzen auf, müssen auch diese mit angegeben werden. Eine beispielhafte Übersicht finden Sie dazu in Tabelle 19 weiter unten.

Die schwere Sepsis wurde durch den SOFA-Score (Sequential Organ Failure Assessment) neu differenziert. EinScoringsystem ermöglicht die schnelle Erkennung einer schweren Sepsis mit Organdysfunktionen. Diese Kriterien können zusätzlich sinnvoll für den Nachweis einer schweren Sepsis sein.

Ermittlung des SOFA Scores: Medizinische Sepsis Definitionen

Die Organdysfunktion als Mittelpunkt der Sepsis spiegelt sich in der Kodierung nur bedingt wieder, ist aus medizinischer Sicht aber seit 2016 für die Ermittlung des Mortalitätsrisikos von Patienten auf Intensivstationen elementar. Zur Beurteilung des Mortalitätsrisikos werden sechs Organsysteme mithilfe einer Punkteskala von null für eine normale Funktion bis vier für mas-siv eingeschränkte Funktionen bewertet.

Zu den Organsystemen gehören:

Atemtätigkeit Zentrales Nervensystem Herz-Kreislauf Leberfunktion Blutgerinnung Nierenfunktion

Mithilfe der Beobachtung der Punkt(summen)entwicklung eines Patienten kann eine Sepsis medizinisch anhand der Organdysfunktionen bestimmt werden.

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Soll hingegen das Vorliegen einer Sepsis als Komplikation etwa nach Infusion, Transfusion, Injektion, Eingriff oder Impfung angegeben werden, sind die folgende Schlüsselnummern zu beachten:

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Bedeutung von Sepsis / SIRS im DRG-System

Explizite Sepsis-DRGs mit Nennung in DRG-Bezeichnung (vgl. Tabelle 18) Sepsis als komplexe Diagnose Sepsis mit Wirkung über CCL-Wert auf PCCL „mit äußerst schweren CC (Complication&Comorbidity)“ SIRS mit Wirkung über komplizierende Konstellationen

Die folgende Tabelle zeigt die expliziten Sepsis DRGs aus dem Fallpauschalenkatalog 2019. Die Erlöse sind kalkuliert mit dem Bundesbasisfallwert 2019 i.H.v. 3.544,97€.

DRG Beschreibung Relativgewicht Erlös

T60ASepsis mit kompliz. Konst. od. b. Z.n. Organ-Tx, mit äuß. schw. CC oder intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392/ 368/ -Aufwandspunkte

4,272 15.144,11€

T60B

Sepsis mit kompliz. Konst. od. b. Z.n. Organ-Tx, oh. äuß. schw. CC, oh. IntK > 392 / 368 / - Punkte od. oh. kompliz. Konst., auß. b. Z.n. Organ-Tx, m. kompl. Diag. od. äuß. schw. CC, Alt. < 18 J. od. m. Para- / Tetrapl. od. kompliz. ERCP od. schwerste CC

2,782 9.862,11€

T60C

Sepsis m. kompliz. Konst. od. b. Z.n. Organ-Tx, oh. äuß. schw. CC, oh. IntK > 392 / 368 / - Punkte od. oh. kompliz. Konst., auß. b. Z.n. Organ-Tx, m. kompl. Diag. od. äuß. schw. CC, Alt. > 17 J., oh. Para- / Tetrapl., oh. kompliz. ERCP, oh. schwerste CC

2,333 8.270,42€

T60D

Sepsis ohne komplizierende Konstellation, außer bei Zustand nach Organtransplantation, ohne komplexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC, Alter < 10 Jahre oder mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte

1,955 6.930,42€

T60E

Sepsis ohne komplizierende Konstellation, außer bei Zustand nach Organtransplantation, ohne komplexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC, Alter > 9 Jahre, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte, mehr als ein Belegungstag

1,084 3.842,75€

T60F Sepsis, verstorben < 5 Tage nach Aufnahme 0,545 1.932,01€

T60G

Sepsis ohne komplizierende Konstellation, außer bei Zustand nach Organtransplantation, ohne komplexe Diagnose, ohne äußerst schwere CC, Alter > 9 Jahre, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 196 / 184 / - Aufwandspunkte, ein Belegungstag

0,311 1.102,49€

Tabelle 18: Übersicht Sepsis DRGs

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2.3.4 Resistente Erreger richtig verschlüsseln

Bei Vorliegen eines MRSA oder sonstiger antibiotikaresistenter Keimbesiedelung ist zusätzlich zum Keim ein zutreffender Schlüssel aus folgender Tabelle anzugeben.

ICD-10 Beschreibung

U80.–!Grampositive Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern

U81.–!Gramnegative Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern

U82.–! Mykobakterien mit Resistenz gegen Antituberkulotika (Erstrangmedikamente)

U83.–! Candida mit Resistenz gegen Fluconazol oder Voriconazol

U84.–! Herpesviren mit Resistenz gegen Virustatika

U85.–! Humanes Immundefizienz-Virus mit Resistenz gegen Virustatika oder Proteinaseinhibitoren

Tabelle 19: ICD-10 Codes resistente Erreger

Die o.g. Diagnoseschlüssel sind zwingend anzugeben und können bei einer Behandlung auf einer (speziellen) Isoliereinheit

durch die unten stehenden OPS (vgl. Tabelle 20) ergänzt werden.

OPS-Code Beschreibung

8-987.0* Komplexbehandlung auf spezieller Isoliereinheit

8-987.1* Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit

Tabelle 20: OPS-Codes resistente Erreger

2.4 Häufige ICDs in der Intensivmedizin

ICD-Code Beschreibung CCL -OP CCL -MED

A04.7- Enterokolitis durch Clostridium difficile 1,2,3,4 1,2,3

A40.- Sepsis durch Streptokokken 1,2,3,4 1,2,3

A41.0 Sepsis durch Staphylococcusaureus 1,2,3,4 1,2,3

A41.51 Sepsis: Escherichia coli [E. coli] 1,2,3,4 1,2,3

A41.52 Sepsis: Pseudomonas 2,3,4 2,3

B37.1 Kandidose der Lunge 3,4 2,3

B37.5 Candida-Meningitis 3,4 3

B37.6 Candida-Endokarditis 3,4 3

B37.7 Candida-Sepsis 3,4 3

B37.88 Kandidose an sonstigen Lokalisationen 1,2,3,4 1,2,3

B95.2Streptokokken, Gruppe D, und Enterokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

1,2 1,2

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B95.3Streptococcuspneumoniae als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

1,2 1,2

B95.42Streptokokken, Gruppe G, als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

1,2 1,2

B95.6Staphylococcusaureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassi-fiziert sind

1,2 1,2

B96.5Pseudomonas und andere Nonfermenter als Ursache von Krankheiten, die in ande-ren Kapiteln klassifiziert sind

1,2,3,4 1,2,3

D69.40 Sonstige primäre Thrombozytopenie, als transfusionsrefraktär bezeichnet 1,2,3 1,2,3

D69.41 Sonstige primäre Thrombozytopenie, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet 1,2,3 1,2,3

D69.52 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I 2,3 1,2,3

D69.53 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II 2,3 1,2,3

D69.57 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, als transfusionsrefraktär bezeichnet 2,3 1,2,3

D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht als transfusionsrefraktär bezeichnet 1,2,3 1,2,3

D69.80 Hämorrhagische Diathese durch Thrombozytenaggregationshemmer 1,2,3 1,2

D69.88 Sonstige näher bezeichnete hämorrhagische Diathesen 1,2,3 1,2

E87.0 Hyperosmolalität und Hypernatriämie 1,2 1,2,3

E87.1 Hypoosmolalität und Hyponatriämie 1,2

E87.5 Hyperkaliämie 1 1

E87.6 Hypokaliämie 1,2 1

G00.1 Pneumokokkenmeningitis 3,4 3

G00.2 Streptokokkenmeningitis 3,4 3

G00.3 Staphylokokkenmeningitis 3,4 3

G00.8 Sonstige bakterielle Meningitis 3,4 3

G01 Meningitis bei anderenorts klassifizierten bakteriellen Krankheiten 3,4 3

G02.0 Meningitis bei anderenorts klassifizierten Viruskrankheiten 3,4 2,3

G02.1 Meningitis bei anderenorts klassifizierten Mykosen 3,4 3

G40.3 Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome 1,2,3,4 1,2

G40.6 Grand-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet (mit oder ohne Petit-Mal) 1,2,3,4 1,2

G41.0 Grand-Mal-Status 1,2,3,4 1,2,3

G41.1 Petit-Mal-Status 1,2,3,4 1,2,3

G41.2 Status epilepticus mit komplexfokalen Anfällen 1,2,3,4 1,2,3

G41.8 Sonstiger Status epilepticus 1,2,3,4 1,2,3

J13 Pneumonie durch Streptococcuspneumoniae 1,2,3,4 1,2,3

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J14 Pneumonie durch Haemophilusinfluenzae 1,2,3,4 1,2,3

J15.0 Pneumonie durch Klebsiellapneumoniae 3,4 2,3

J15.1 Pneumonie durch Pseudomonas 1,3,4 2,3

J15.2 Pneumonie durch Staphylokokken 3,4 3

J15.3 Pneumonie durch Streptokokken der Gruppe B 1,2,3,4 1,2,3

J15.4 Pneumonie durch sonstige Streptokokken 2,3,4 1,2,3

J15.5 Pneumonie durch Escherichia coli 3,4 2,3

J15.6 Pneumonie durch andere gramnegative Bakterien 2,3,4 2,3

J15.7 Pneumonie durch Mycoplasmapneumoniae 2,3,4 1,2,3

J15.8 Sonstige bakterielle Pneumonie 1,2,3,4 2,3

J15.9 Bakterielle Pneumonie, nicht näher bezeichnet 1,2,3,4 2,3

J17.2 Pneumonie bei Mykosen 2,3,4 2,3

J17.3 Pneumonie bei parasitären Krankheiten 3,4 3

J18.0 Bronchopneumonie, nicht näher bezeichnet 1,2,3,4 1,2,3

J18.1 Lobärpneumonie, nicht näher bezeichnet 1,2,3,4 1,2,3

J18.2 Hypostatische Pneumonie, nicht näher bezeichnet 1,2,3,4 2,3

J18.8 Sonstige Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet 1,2,3,4 1,2,3

J18.9 Pneumonie, nicht näher bezeichnet 1,2,3,4 1,2,3

J90 Pleuraerguss, anderenorts nicht klassifiziert 1,2,3 1,2,3

J91 Pleuraerguss bei anderenorts klassifizierten Krankheiten 1,2,3 1,2,3

J96.00 Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ I [hypoxisch] 1,2,3,4 1,2,3

J96.01Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ II [hyperka-pnisch]

1,2,3,4 1,2,3

K72.0 Akutes und subakutes Leberversagen 1,2,3,4 1,2,3

N17.91 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet: Stadium 1 1,2,3,4 1,2,3

N17.92 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet: Stadium 2 1,2,3,4 1,2,3

N17.93 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet: Stadium 3 1,2,3,4 1,2,3

N17.99 Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet: Stadium nicht näher bezeichnet 1,2,3,4 1,2,3

R18 Aszites 1,2 1,2,3

R31 Nicht näher bezeichnete Hämaturie 1,2 1,2

R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet 1,2,3,4 1,2,3

R56.0 Fieberkrämpfe 1,2 1,2

R57.0 Kardiogener Schock 1,2,3,4 1,2,3

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Tabelle 21: Häufige ICD-Codes in der Intensivmedizin

Alle gelisteten ICD-Codes besitzen eine Relevanz im Rahmen der Berechnung des PCCLs (Patient Clinical Complexity Level) und können damit einen Einfluss auf den Erlös haben.

Bei der Kodierung ist nach den Vorgaben der DKR ein entsprechender Aufwand zu dokumentieren.

2.5 Häufige OPS in der Intensivmedizin

OPS-Code Beschreibung

5-311 Temporäre Tracheostomie

5-312 Permanente Tracheostomie

8-390.0 Lagerung im Spezialbett

8-701 Einfache endotracheale Intubation

8-704 Intubation mit Doppellumentubus

8-706 Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmung

8-718 Beatmungsentwöhnung (Weaning) bei maschineller Beatmung

8-831 Legen und Wechsel eines Katheters in zentralvenöse Gefäße

8-853 Hämofiltration

8-854 Hämodialyse

8-855 Hämodiafiltration

8-930Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf ohne Messung des Pulmonalarteriendruckes und des zentralen Venendruckes

27

R57.1 Hypovolämischer Schock 1,2,3,4 1,2,3

R57.2 Septischer Schock 1,2,3,4 1,2,3

R64 Kachexie 1,2 1,2,3

R65.0Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese ohne Organkomplikationen

1,2,3,4 1,2,3

R65.1Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese mit Organkomplikationen

2,3,4 1,2,3

R65.2Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] nichtinfektiöser Ge-nese ohne Organkomplikationen

1,2,3,4 2,3

R65.3Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] nichtinfektiöser Ge-nese mit Organkomplikationen

2,3,4 1,2,3

U80.00 Staphylococcusaureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA] 1,2,3,4 1,2,3

U81.20 Escherichia coli mit Multiresistenz 3MRGN 1,2,3,4 1,2,3

U81.21 Klebsiellapneumoniae mit Multiresistenz 3MRGN 1,2,3,4 1,2,3

Z43.0 Versorgung eines Tracheostomas 1,2,3 1,2

Z93.0 Vorhandensein eines Tracheostomas 1,2 1,2

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8-931 Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des zentralen Venendruckes

8-932 Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des Pulmonalarteriendruckes

8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)

8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)

Tabelle 22: Häufige OPS-Codes in der Intensivmedizin

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3. LITERATUR-& QUELLENVERZEICHNIS

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information: ICD-10-GM Version 2019. Online verfügbar unter: https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/, abgerufen am 27.05.2019.

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information: OPS Katalog 2019. Online verfügbar unter: https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/, abgerufen am 27.05.2019.

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information: Berechnung der Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Erwachsenen (SAPS, TISS). Online verfügbar unter: https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/zusatz-06-anh-aufwandspunk te-intensivmedizin-erwachsene.htm, abgerufen am 27.05.2019.

Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/khentgg/, abgerufen am 27.05.2019.

Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Kranken-hausfinanzierungsgesetz- KHG). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/khg/, abgerufen am 27.05. 2019.

Hagel, S., Pletz, M., Brunkhorst, F. et al.: Bakteriämie und Sepsis. In: Der Internist (2013) 54: 399. Online verfügbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s00108-012-3185-4, abgerufen am 27.05.2019.

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus: Deutsche Kodierrichtlinien 2019. Online verfügbar unter: https://www.g-drg.de/G-DRG-System_2019/Kodierrichtlinien/Deutsche_Kodierrichtlinien_2019, abgerufen am 27.05.2019.

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus: Fallpauschalenkatalog 2019. Online verfügbar unter: https://www.g-drg.de/G-DRG-System_2019/Fallpauschalen-Katalog/Fallpauschalen-Katalog_2019. abgerufen am 27.05.2019.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung. Online verfügbar unter: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/1.html, abgerufen am 27.05.2019.

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