23
Erlass der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“ Version 2010 Erlass Studienkommission 8. Februar 2010 Genehmigung durch das Rektorat 8. Februar 2010 Kenntnisnahme durch den Hochschulrat 17. Februar 2010 Bewilligt durch das BMUKK 1. Juli 2010

Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

  • Upload
    others

  • View
    6

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

Erlass der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich

Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung

für den Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“

Version 2010

Erlass Studienkommission 8. Februar 2010 Genehmigung durch das Rektorat 8. Februar 2010

Kenntnisnahme durch den Hochschulrat 17. Februar 2010 Bewilligt durch das BMUKK 1. Juli 2010

Page 2: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

2/23

Qualifikationsprofil für den Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“

1. Umsetzung der Aufgaben und leitende Grundsätze

Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT” beachtet die leitenden Grundsätze gem. §9 Hochschulgesetz 2005. Die Absolventinnen und Absolventen sollen befähigt werden, IKT-basierte Lernumgebungen nach instruktionistischem und nach konstruktivistischem Lerndesign gestalten zu können. Die Informations- und Kommunikationstechnologie spielt dabei sowohl als Inhalt als auch als Methode die zentrale Rolle. Die Absolventinnen und Absolventen des Lehrganges sollen bei Schülerinnen und Schülern einerseits den verantwortungsbewussten, kreativen Umgang mit IKT fördern und andererseits den Support-Bereich für E-Learning in Bildungseinrichtungen professionalisieren. Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT” vermittelt die Grundlagen des erforderlichen technischen Grundverständnisses samt praktischen Handlungsmöglichkeiten zur Organisation der IT-Infrastruktur, sodass die AbsolventInnen es verstehen werden, die dazu erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich der lokalen IT-Infrastruktur organisieren bzw. schaffen können. Weiters können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrganges andere Lehrende beim E-Learning-Einsatz für den Unterricht unterstützen und tragen so zu einer nachhaltigen Verankerung von E-Learning im Schulwesen bei. Während dieses Studiums werden IKT- basierte Unterrichts- und Schulentwicklungskompetenzen systematisch in unterschiedlichen Handlungsdimensionen entwickelt, damit nach der Absolvierung des Lehrganges die TeilnehmerInnen

das entsprechende Wissen über IKT besitzen,

handhabend-gestaltendes Wirken mittels IKT auf individueller Basis und in lernenden Gemeinschaften („communities of practice“) entwickeln und

IKT-gestützter Maßnahmen für Lehr-/Lernprozesse und für die Schulentwicklung eines konkreten Standorts bewerten können.

2. Ziel des Lehrgangs „Lehrer/Lehrerin für IKT“

Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT” hat als Inhalt:

die Informations- und Kommunikaionstechnologie als „vierte“ Kulturtechnik: Nutzung der Informations- und Kommunikaionstechnologie inklusive technischem/organisatorischem Verständnis für die erforderliche Infrastruktur – Troubleshooting, Assistierende Technologien

die Medienkompetenz: aktive, kreative, verantwortungsbewusste Mitgestaltung der Informationsgesellschaft

Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“ hat als Methode:

den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften, Lernplattformen

Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“ vermittelt professionellen Support für E-Learning an Schulen:

E-Coaches für Lehrerinnen und Lehrer aller Fachbereiche

3. Bildungsziele des Lehrgangs „Lehrer/Lehrerin für IKT“

Die Absolventinnen und Absolventen des Lehrganges besitzen die Bereitschaft und Fähigkeit, sich über pädagogische, fachliche und fachdidaktische Entwicklungen auf aktuellem Stand zu halten und im Sinne kollaborativen Lernens im Team zu arbeiten um Unterricht und Schule weiter zu entwickeln:

Aktive Teilnahme an der Informationsgesellschaft,

Beherrschung der für die Schule relevanten fachlichen IKT-Kompetenz,

Entwicklung der Lehrkompetenz auf Grundlage der fachlichen Kompetenz,

Organisation der dazu erforderlichen Infrastruktur unter Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse,

Beratung zur Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen für ihren IKT-Einsatz im Unterricht,

Planung, Entwicklung und Nutzung von IKT-basierten Lernräumen und deren Wirkung für Lernende. Die Schulpraktischen Studien ermöglichen die praktische Umsetzung einer E-Literacy, der Beherrschung der „vierten“ Kulturtechnik und ermöglichen so für Schülerinnen und Schülern eine aktive Teilnahme an der Wissensgesellschaft. Die gezielte IKT-Bildung ist für junge Menschen Voraussetzung, um am internationalen Arbeitsmarkt erfolgreich sein zu können.

Page 3: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

3/23

4. Referenzlehrgänge

Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“ ist an der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz entwickelt und von der E-Learning-Strategiegruppe der Pädagogischen Hochschulen Österreichs bundesweit akkordiert worden. Identische Lehrgänge finden bereits an der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz, an der Pädagogischen Hochschule Salzburg und der Pädagogischen Hochschule Tirol statt, ähnliche Lehrgänge gibt es an der Pädagogischen Hochschule Steiermark und der Pädagogischen Hochschule Wien (Stand Jänner 2010). Kooperationen zur Implementierung zwischen den einzelnen Pädagogischen Hochschulen wird angestrebt.

5 Ansprechperson

Ansprechperson an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich: Prof. Dipl.Päd Ernst Artner, +43(0)2252-88570/120, [email protected]

Page 4: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

4/23

Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“

Inhalt

1. Präambel .................................................................................................................................................................................... 4 2. Allgemeine Angaben zum Lehrgang ........................................................................................................................................... 5 3. Zugangsvoraussetzungen ........................................................................................................................................................... 5 4. Zielgruppen ................................................................................................................................................................................ 5 5. Lehrgangsinhalt und Lehrgangsziele .......................................................................................................................................... 5 6. Modulraster ................................................................................................................................................................................ 6 7. Kompetenzkatalog ...................................................................................................................................................................... 6 8. Modulübersichten ...................................................................................................................................................................... 9 9. Bildungsziele und Bildungsinhalte der Lehrgangsmodule: ....................................................................................................... 11

Modul 1: IKT-Grundlagen ....................................................................................................................................................... 11 Modul 2: Mediengestaltung ................................................................................................................................................... 13 Modul 3: Aktive Teilnahme an der multimedialen Informationsgesellschaft ........................................................................ 15 Modul 4: Gestalten von IKT-gestützten Lernräumen ............................................................................................................. 17 Modul 5: Schule und Innovation ............................................................................................................................................. 19

10. Lehrgangsabschluss ................................................................................................................................................................ 20 11. Prüfungsordnung .................................................................................................................................................................... 21

1. Präambel

Das Studium fokussiert die Professionalisierung von zwei Tätigkeitsbereichen, die bisher von keinem Lehramt an Pflichtschulen abgedeckt werden:

Lehren und Lernen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

Support für E-Learning an Schulen. Die Absolventen und Absolventinnen können einerseits den verantwortungsbewussten, kreativen Umgang mit IKT bei Schülern und Schülerinnenfördern und andererseits den Support-Bereich für E-Learning in Bildungseinrichtungen professionalisieren. Sie können IKT-basierte Lernumgebungen nach instruktionistischem und nach konstruktivistischem Lerndesign gestalten. IKT spielt dabei sowohl als Inhalt als auch als Methode die zentrale Rolle. Sie verstehen es, die dazu erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich der IT-Infrastruktur zu organisieren bzw. zu schaffen, sie lernen also auch die Grundlagen des erforderlichen technischen Grundverständnisses samt praktischen Handlungsmöglichkeiten. Weiters unterstützen sie andere Lehrende beim E-Learning-Einsatz für den Unterricht. Das Studienangebot trägt somit auch zu einer nachhaltigen Verankerung von E-Learning im Schulwesen bei. Während dieses Studiums werden IKT-basierte Unterrichts- und Schulentwicklungskompetenzen systematisch in unterschiedlichen Handlungsdimensionen entwickelt:

Wissen über IKT,

handhabend-gestaltendes Wirken mittels IKT auf individueller Basis und in lernenden Gemeinschaften („communities of practice“),

Bewerten IKT-gestützter Maßnahmen für Lehr-/Lernprozesse und für die Schulentwicklung eines konkreten Standorts. Es handelt sich bei diesem Angebot um ein stark vorstrukturiertes, handlungsorientiertes Gesamtkonzept von Ziel- Inhalts- Methoden- und Medienangeboten mit ungefähr 25% Präsenzstudium, 25% Online-Betreuung (nach § 37 HSG betreute Studienphasen) und ca. 50% (unbetreutes) Selbststudium. Die Konzeption basiert auf der Selbstbestimmungstheorie von Ryan/Deci

1. Im Mittelpunkt stehen Teams, die selbstbestimmt lernen, ohne dass dabei auf Instruktion verzichtet wird

2. Als

Leistungsnachweis führt jede/r Studierende ein E-Portfolio, mit dem die individuelle Kompetenzentwicklung im gesamten Studium mitbestimmt und dokumentiert wird. Die schulpraktische Umsetzung der Inhalte erfolgt gemäß EPICT-Standard (European Pedagogical ICT Licence). Mit der erfolgreichen Ablegung der Modulprüfungen haben die Teilnehmer/Teilnehmer-innen auch die EPICT-Anforderungen erfüllt und können bei Bedarf als EPICT-Mentoren/Mentorinnen tätig sein. Das Studienangebot beachtet folgende Aspekte als durchgehende Prinzipien:

Verzahnung von theoretischem (pädagogischem bzw. technischem) Hintergrundwissen und praktischen Anwendungen samt Reflexion des persönlichen Nutzungsverhaltens und dessen Auswirkungen: Ausgehend von bereits vorhandenen IKT-

1 vgl. Deci, E.L. & Ryan, R.M.: Die Selbstbestimmungstheorie der Motivation und ihre Bedeutung für die Pädagogik. Zeitschrift für

Pädagogik, 2, 1993, S.223-238 2 vgl. Reinmann-Rothmeier, G. & Mandl, H.: Unterrichten und Lernumgebungen gestalten. In A. Krapp & B. Weidemann (Hrsg.),

Pädagogische Psychologie, 2001, S.601–646

Page 5: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

5/23

Nutzungsmöglichkeiten werden einerseits die daraus resultierenden Auswirkungen betrachtet, andererseits werden auch die dahinter stehenden Techniken bzw. Theorien zur Erstellung beleuchtet, um das eigene Potenzial der reflektierten Mitgestaltungsmöglichkeiten zu vergrößern.

Design for All: Die Studierenden lernen Chancen von IKT für alle kennen. Bedürfnisse für Menschen mit speziellen Begabungen aber auch speziellen Beeinträchtigungen werden bei den verschiedenen Themenbereichen mitgedacht. Durch adäquate Aufbereitung der Informationen werden nicht einsetzbare Kommunikationskanäle (aufgrund von Behinderungen, Alter oder Krankheit) überbrückt und Information möglichst barrierefrei zugängig gemacht.

Change Management: Auch wenn das Studienangebot nach vier Semestern abgeschlossen werden kann, so muss IKT-gestütztes Lehren als andauernder Lernprozess ohne definierten Endzustand verstanden werden. Das individuelle IKT-Wissen und Handeln muss aufgrund der rasch fortschreitenden IKT-Entwicklungen immer wieder neu geplant und erworben bzw. adaptiert werden. Mit dem E-Portfolio wird ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung einer diesbezüglichen Strategie erwartet. Es braucht dazu aber auch die Bereitschaft zur Wissenskooperation, die in diesem Studienangebot immer wieder gefordert und gefördert wird und zu einer andauernden, motivierten Grundhaltung in Bezug auf das eigene IKT-gestützte Lernen führen soll.

2. Allgemeine Angaben zum Lehrgang

Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“ ist eine Weiterbildungsveranstaltung im öffentlich-rechtlichen Bereich (Weiterbildung für den schulischen Einsatz) für Lehrer und Lehrerinnen aller Schularten und soll der Professionalisierung des „Informatik“-Unterrichts dienen. Er trägt somit zu einer nachhaltigen Verankerung von E-Learning nach dem EPICT-Standard (European Pedagogical ICT Licence) im Schulwesen bei. Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“ dauert vier Semester und umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System.

3. Zugangsvoraussetzungen

Der Bedarf wurde durch den LSR NÖ bestätigt. Grundsätzlich hat jeder Lehrer und jede Lehrerin mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (Zulassungsvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 HCV) Zugang zum Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“. Aufgrund räumlicher und/oder technischer Einschränkungen kann die Lehrgangsleitung vor Ausschreibung des Lehrganges zur Anmeldung eine Teilnehmerhöchstzahl festlegen. Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, erfolgt die Nennung der Teilnehmer durch die Dienstbehörde, wobei dem zuständigen Personalvertretungsorgan gem. § 9 Abs. 1 lit. d Bundes-Personalvertretungsgesetz ein Mitwirkungsrecht zukommt. Dem Lehrgangsleiter kann formal kein Mitspracherecht zukommen, wenn die Dienstbehörde die Entscheidung trifft.

4. Zielgruppen

Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“ ist eine Weiterbildungsveranstaltung im öffentlich-rechtlichen Bereich (Weiterbildung für den schulischen Einsatz) für Lehrer und Lehrerinnen aller Schularten und soll der Professionalisierung des „Informatik“-Unterrichts dienen. Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“ versteht sich daher als Ausbildung für all jene Lehrer und Lehrerinnen, die Informatik in der Grund- und Sekundarstufe I unterrichten bzw. unterrichten werden. Darüberhinaus ist er eine ergänzende Ausbildung für Lehrer und Lehrerinnen, die Informationstechnologien schwerpunktmäßig einsetzen bzw. im Bereich der Schulentwicklung als Schwerpunkt setzen. Die Ernennungserfordernisse gem. Anlage zum LDG, Anlage I zum BDG bzw. § 40 VBG bleiben unverändert bestehen.

5. Lehrgangsinhalt und Lehrgangsziele

Der Selbststudienanteil laut Erlass vom 30. Mai 2008 (GZ: BMUKK-20.030/0001-I/12/2008) wird nur im Modul 5 über-schritten. Die Absolvierung dieses Modules erfordert jedoch eine sehr aufwändige Recherche und die selbstständige Aneignung von Fachliteratur sowie die Abfassung einer schriftlichen Arbeit, welche die Grenze des 50 %-Gesamtworkload des Modules übersteigt. Die zu vermittelnden Inhalte und zu fördernden Kompetenzen umfassen die

Beherrschung der für die Schule relevanten fachlichen IKT-Kompetenz,

Entwicklung der Lehrkompetenz auf Grundlage der fachlichen Kompetenz,

Beratung zur Unterstützung von Kollegen und Kolleginnen für IKT-Einsatz im Unterricht,

aktive Teilnahme an der Informationsgesellschaft,

Planung, Entwicklung und Nutzung von IKT-basierten Lernräumen und deren Wirkung für Lernende,

Page 6: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

6/23

Bereitschaft und Fähigkeit, sich über pädagogische, fachliche und fachdidaktische Entwicklungen auf aktuellem Stand zu halten und im Sinne kollaborativen Lernens im Team zu arbeiten, um Unterricht und Schule weiterzuentwickeln,

Organisation der dazu erforderlichen Infrastruktur unter Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse. Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“ dauert vier Semester und umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System. Die angeführten 5 Module mit den entsprechenden Lehrveranstaltungen sollen sicherstellen, dass IKT-Grundlagen - humanwissenschaftliche und technische Grundlagen (Modul 1), Mediengestaltung samt Medienwirkung (Modul 2), das Ermöglichen der aktiven Teilnahme an der Informationsgesellschaft (Modul 3) und das Gestalten von IKT-basierten Lernumgebungen (Modul 4) in intensiver Form mit individuellen Schwerpunktsetzungen erarbeitet werden. Die Ausbildung wird im Modul 5 in Form einer umfangreichen Projektarbeit reflektiert - es spielen dabei eine forschende Haltung und wissenschaftliche Literatur, insbesondere im Bereich von Wissenskonstruktion und Change Management eine wichtige Rolle. Die fachdidaktische Arbeit und die Schulpraxis ziehen sich begleitend durch alle Module.

6. Modulraster

1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester

LIKT1 PM LIKT2 PM LIKT3 PM LIKT4 PM

Modul 1: IKT-Grundlagen Modul 2: Mediengestaltung Modul 3: Aktive Teilnahme

an der multimedialen Informationsgesellschaft

Modul 4: Gestalten von IKT-gestützten Lernräumen

6,0 EC 7,0 SWSt. 6,0 EC 7,0 SWSt. 6,0 EC 7,0 SWSt. 6,0 EC 6,0 SWSt.

1 HW 4 FW 1 SP 0 ES 1 HW 4 FW 1 SP 0 ES 1 HW 4 HW 1 FW 0 ES 0 HW 3 FW 1 SP 0 ES

LIKT5 PM

Modul 5: Schule und

Innovation

6,0 EC 4,0 SWSt.

0 HW 0 FW 2 SP 4 PA

6,0 EC 7,0 SWSt. 6,0 EC 7,0 SWSt. 6,0 EC 7,0 SWSt. 12,0 EC 10,0 SWSt.

Summe EC: 30,0 EC

Summe SWSt.: 31,0 SWSt. Legende: Numerische Angaben in EC: EC - Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System

(H)LGÜ - (hochschul)lehrgangsübergreifendes Modul

HW - Humanwissenschaften FW - Fachwissenschaften und Fachdidaktiken

SWSt.- Semesterwochenstunde WP - Wahlpflichtmodul SP - Schulpraktische Studien (1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)

WM - Wahlmodul ES - Ergänzende Studien PM - Pflichtmodul PA - Projektarbeit

7. Kompetenzkatalog

Zur Weiterentwicklung der Professionalität der Absolventen und Absolventinnen dieses Lehrgangs orientiert sich das Curriculum an den vom BMUKK (Sektion I) in Zusammenarbeit mit internationalen Bildungsexperten entwickelten “Domänen der Lehrer/innen/professionalität”. Die fünf Domänen sind zentrale Themen in der Professionalisierung von Lehrpersonen. Sie sind ein komplexes Bündel von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, die die Qualität von Hochschule und Hochschuldidaktik bestimmen. Sie basieren auf der Überlegung, dass Handlungen und Strukturen als aufeinander bezogene Aspekte zu denken und zu berücksichtigen sind. Sie sind Ausdruck eines professionellen Habitus über alle Schultypen hinweg. Selbstverständlich ist es so, dass Kompetenzen aus allen fünf EPIK-Domänen in allen fünf Modulen des Lehrgangs anvisiert und realisiert werden.

3

Die fünf Domänen pädagogischer Professionalität sind:

Reflexions- und Diskursfähigkeit – Das Teilen von Wissen und Können: 3 Vgl. Schratz, Michael; Schrittesser, Ilse; Forthuber, Peter; Pahr, Gerhard; Paseka, Angelika; Seel, Andrea (2008): Domänen von

Lehrer/innen/professionalität - Rahmen einer kompetenzorientierten Lehrer/innen/bildung. In: Christian Kraler u. Michael Schratz (Hrsg.); Wissen erwerben, Kompetenzen entwickeln - Modelle zur kompetenzorientierten Lehrerbildung; Waxmann 2008; S. 123- 137 und Paseka, Angelika; Schrittesser, Ilse (2007): Lehrer/in-Sein neu fassen und in die Praxis bringen. In: Erziehung & Unterricht 9-10, 899-906.

Page 7: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

7/23

Soziale Kompetenz ermöglicht eine Distanz zum eigenen Unterricht. Damit ist Selbstbeobachtung und Reflexion möglich. Mit Diskursfähigkeit ist Kommunikation mit Lernenden, Kollegen/Kolleginnen, Vorgesetzten, Erziehungsberechtigen und der Öffentlichkeit gemeint. Schwerpunktmäßig wird diese Domäne im Modul LIKT1 (IKT-Grundlagen) besonders konzentriert in Angriff genommen und umgesetzt.

Professionsbewusstsein – Sich als Experte/Expertin wahrnehmen: Die Lehrperson sollte sich ihrer Professionalität bewusst sein und sie muss eine Außenperspektive einnehmen können. Schwerpunktmäßig wird diese Domäne in den Modulen LIKT1 (IKT-Grundlagen) und LIKT2 (Mediengestaltung) besonders konzentriert in Angriff genommen und umgesetzt.

Personal Mastery – Die Kraft individueller Könnerschaft: Die Lehrperson setzt ihr Wissen und ihr Können wirksam und situationsgerecht für sich selbst und andere ein. Schulung der pädagogischen Urteilskraft, Umgang mit Fehlern – Offenheit für Neues. Schwerpunktmäßig wird diese Domäne in den Modulen LIKT2 (Mediengestaltung) und LIKT3 (Aktive Teilnahme an der multimedialen Informationsgesellschaft) besonders konzentriert in Angriff genommen und umgesetzt.

Kollegialität – Die Produktivität von Kooperation: Kollegialität ist eine Frage des beruflichen Überlebens. Lehrpersonen schließen sich zu einer Professional Community zusammen, wo praktische und theoretische Fragen des Berufs diskutiert werden. Voraussetzung dafür: Raum, Zeit und Kontinuität. Schwerpunktmäßig wird diese Domäne in den Modulen LIKT4 (Gestalten von IKT-gestützten Lernräumen) besonders konzentriert in Angriff genommen und umgesetzt.

Differenzfähigkeit – Der Umgang mit großen und kleinen Unterschieden: Heterogenität in Lerngruppen erfordert maßgeschneiderte Lernförderung. Dies erfordert Wissen über die unterschiedlichen Lern-, Kommunikations- und Integrationsfähigkeiten der Lernenden sowie Beobachtungs- und Einfühlungsvermögen. Schwerpunktmäßig wird diese Domäne in den Modulen LIKT4 (Gestalten von IKT-gestützten Lernräumen) und LIKT5 (Schule und Innovation) besonders konzentriert in Angriff genommen und umgesetzt.

In den einzelnen Modulen und ihren Lehrveranstaltungen werden die den einzelnen Domänen zugehörigen Kompetenzen in Abstimmung auf die jeweils zentralen Inhalte, die in den Modulbeschreibungen aufgelistet sind, realisiert. Für den Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT” sind die wichtigsten Teilkompetenzen hervorgehoben:

Personale Kompetenz:

Die Erstellung und Bearbeitung von Text, Audio und Video unterrichten (LIKT2)

Text, Grafik, Audio- und Videodaten erstellen, bearbeiten und bewerten (LIKT2)

Digitale Informationen für alle aufzubereiten und zugängig machen (LIKT3)

grundlegende Funktionen und Arbeitstechniken von Autorenwerkzeugen effektiv anwenden (LIKT3)

Sich selbst im Kontext von IKT-basiertem Lernen weiterzuentwickeln (LIKT5)

Sozialkompetenz

Lernende mithilfe von E-Learning individuell fördern und fordern, sowohl kompensatorisch als auch im Sinne einer Begabungs- und Begabtenförderung (LIKT4)

Lehrer und Lehrerinnen für deren IKT-Einsatz im Unterricht unterstützen (LIKT4)

Methodenkompetenz

Lernobjekte aus verschiedenen Gegenständen verwalten (LIKT3)

Lernräumen über die Grenzen des Klassenzimmers hinaus nutzen und aktiv mitgestalten (LIKT4)

Planungskompetenz

Den Medienkonsum reflektieren und mit Medienangeboten kritisch umgehen (LIKT2)

Die Medienlandschaft sicherheitsbewusst nutzen (LIKT2)

Informationen mit Autorensystemen nach einem Instruktionsdesign zielgruppenspezifisch erstellen (LIKT3)

Reflexionskompetenz:

Möglichkeiten und Gefahren des IKT-Einsatzes in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung analysieren und darstellen (LIKT1)

Den Medienkonsum reflektieren und mit Medienangeboten kritisch umgehen (LIKT2)

Die Medienlandschaft sicherheitsbewusst nutzen (LIKT2)

Diagnostische und analytische Kompetenz

Möglichkeiten und Gefahren des IKT-Einsatzes in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung analysieren und darstellen (LIKT1)

Beratungs- und Förderkompetenz

Die Medienlandschaft sicherheitsbewusst nutzen (LIKT2)

Den Medienkonsum reflektieren und mit Medienangeboten kritisch umgehen (LIKT2)

Page 8: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

8/23

Content-Management-Systeme und deren Leistungsbereiche analysieren und anwenden (LIKT3)

Lernräume über die Grenzen des Klassenzimmers hinaus nutzen und aktiv mitgestalten (LIKT4)

Lernende mithilfe von E-Learning individuell fördern und fordern, sowohl kompensatorisch als auch im Sinne einer Begabungs- und Begabtenförderung (LIKT4)

Lehrer und Lehrerinnen für deren IKT-Einsatz im Unterricht unterstützen (LIKT4)

Forschungskompetenz:

Technische Grundlagen von Hard- und Software lehren (LIKT1)

Text, Grafik, Audio- und Videodaten erstellen, bearbeiten und bewerten (LIKT2)

Die Erstellung und Bearbeitung von Text, Audio und Video unterrichten (LIKT2)

Digitale Informationen für alle aufzubereiten und zugängig machen (LIKT3)

grundlegende Funktionen und Arbeitstechniken von Autorenwerkzeugen effektiv anwenden (LIKT3)

Sich selbst im Kontext von IKT-basiertem Lernen weiterzuentwickeln (LIKT5)

Unterrichts- und Erziehungskompetenz

Möglichkeiten und Gefahren des IKT-Einsatzes in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung analysieren und darstellen (LIKT1)

Lernplattformen zur Gestaltung von instruktionistischen E-Learning-Szenarien einsetzen (LIKT3)

Lernräumen über die Grenzen des Klassenzimmers hinaus nutzen und aktiv mitgestalten (LIKT4)

Lernende mithilfe von E-Learning individuell fördern und fordern, sowohl kompensatorisch als auch im Sinne einer Begabungs- und Begabtenförderung (LIKT4)

Lehrer und Lehrerinnen für deren IKT-Einsatz im Unterricht unterstützen (LIKT4)

Lernsequenzen mittels Lernplattformen nach konstruktivistischem Lerndesign zielgruppenspezifisch gestalten und nutzen (LIKT4)

Ethische Kompetenz

Lernräumen über die Grenzen des Klassenzimmers hinaus nutzen und aktiv mitgestalten (LIKT4)

Bildungsprozesse mit der Komplexität zeitgemäßer Wissensstrukturen langfristig mittels IKT effizient begleiten (LIKT5)

Technologiekompetenz:

Die IKT-Infrastruktur von Schulen unter Berücksichtigung assistierender Technologien durch fachgerechte Auswahl der einzusetzenden Hard- und Software organisieren bzw. bereitstellen (LIKT1)

Technische Grundlagen von Hard- und Software lehren (LIKT1)

Politische Kompetenz:

Möglichkeiten und Gefahren des IKT-Einsatzes in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung analysieren und darstellen (LIKT1)

Schulentwicklungskompetenz:

Die IKT-Infrastruktur von Schulen unter Berücksichtigung assistierender Technologien durch fachgerechte Auswahl der einzusetzenden Hard- und Software organisieren bzw. bereitstellen (LIKT1)

Innovative Lernumgebungen effizient gestalten und reflektieren (LIKT5)

Krisenmanagementkompetenz

Sich selbst im Kontext von IKT-basiertem Lernen weiterzuentwickeln (LIKT5)

Bildungsprozesse mit der Komplexität zeitgemäßer Wissensstrukturen langfristig mittels IKT effizient begleiten (LIKT5)

Differenzierungskompetenz

Den Medienkonsum reflektieren und mit Medienangeboten kritisch umgehen (LIKT2)

Die Medienlandschaft sicherheitsbewusst nutzen (LIKT2)

Informationen mit Autorensystemen nach einem Instruktionsdesign zielgruppenspezifisch erstellen (LIKT3)

Lernräumen über die Grenzen des Klassenzimmers hinaus nutzen und aktiv mitgestalten (LIKT4)

Lernende mithilfe von E-Learning individuell fördern und fordern, sowohl kompensatorisch als auch im Sinne einer Begabungs- und Begabtenförderung (LIKT4)

Lehrer und Lehrerinnen für deren IKT-Einsatz im Unterricht unterstützen (LIKT4)

Wissenschaftliche Fachkompetenz

Die IKT-Infrastruktur von Schulen unter Berücksichtigung assistierender Technologien durch fachgerechte Auswahl der einzusetzenden Hard- und Software organisieren bzw. bereitstellen (LIKT1)

Technische Grundlagen von Hard- und Software lehren (LIKT1)

Content-Management-Systeme und deren Leistungsbereiche analysieren und anwenden (LIKT3)

Bildungsprozesse mit der Komplexität zeitgemäßer Wissensstrukturen langfristig mittels IKT effizient begleiten (LIKT5)

Page 9: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

9/23

8. Modulübersichten

LIKT1 PM Studienfachbereiche

ECTS-Credits Art LV

Semesterwochenstunden*) zu 45min

Echtstunden zu 60min

ECTS- Credits Modul 1:

IKT-Grundlagen HW FW SP ES

VO/ SE/ UE/ …

Präsenz- studien-anteile

Betreute Studienant.

gem. § 37 HG

Betr. Studienant. (Präsenz + § 37 HG)

Unbetr. Selbst-

studium

Gesellschaftliche Auswirkungen der IKT-Nutzung

1,00 VO 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Mathematisch technische Grundlagen 1,00 VO 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

PC-Technik mit Übungen 1,50 SE 1,00 1,00 24,00 13,50 1,50

Netzwerktechnik mit Übungen 1,50 SE 1,00 1,00 24,00 13,50 1,50

Planung der schulpraktischen Umsetzung 1,00 UE 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Gesamt LIKT1 1,00 4,00 1,00 3,50 3,50 84,00 66,00 6,00

Gesamt 1. Semester 1,00 4,00 1,00 3,50 3,50 84,00 66,00 6,00

LIKT2 PM Studienfachbereiche

ECTS-Credits Art LV

Semesterwochenstunden*) zu 45min

Echtstunden zu 60min

ECTS- Credits Modul 2:

Mediengestaltung HW FW SP ES

VO/ SE/ UE/ …

Präsenz- studien-anteile

Betreute Studienant.

gem. § 37 HG

Betr. Studienant. (Präsenz + § 37 HG)

Unbetr. Selbst-

studium

Medienpädagogik und Medienrecht 1,00 VO 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00

Medienerstellung, Medienbearbeitung: Text und Grafik

1,00 SE 1,00 0,50 18,00 7,00 1,00

Medienerstellung, Medienbearbeitung: Audio und Video

2,00 SE 1,50 0,50 24,00 26,00 2,00

HTML und barrierefreies Webdesign 1,00 SE 1,00 0,50 18,00 7,00 1,00

Planung der schulpraktischen Umsetzung 1,00 UE 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Gesamt LIKT2 1,00 4,00 1,00 4,00 3,00 84,00 66,00 6,00

Gesamt 2. Semester 1,00 4,00 1,00 4,00 3,00 84,00 66,00 6,00

LIKT3 PM Studienfachbereiche

ECTS-Credits Art LV

Semesterwochenstunden*) zu 45min

Echtstunden zu 60min

ECTS- Credits Modul 3: Aktive Teilnahme an der

multimedialen Informationsgesellschaft HW FW SP ES

VO/ SE/ UE/ …

Präsenz- studien-anteile

Betreute Studienant.

gem. § 37 HG

Betr. Studienant. (Präsenz + § 37 HG)

Unbetr. Selbst-

studium

Accessibility, Usability 1,00 VO 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Autorensysteme, Datenbanken 1,00 SE 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Content-Management-Systeme, Lernplattformen

1,50 SE 1,00 1,00 24,00 13,50 1,50

Informationsdarstellung vor dem Hintergrund verschiedener Instruktionsdesigns

1,50 SE 1,00 1,00 24,00 13,50 1,50

Planung der schulpraktischen Umsetzung 1,00 UE 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Gesamt LIKT3 1,00 4,00 1,00 3,50 3,50 84,00 66,00 6,00

Gesamt 3. Semester 1,00 4,00 1,00 3,50 3,50 84,00 66,00 6,00

Page 10: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

10/23

LIKT4 PM Studienfachbereiche

ECTS-Credits Art LV

Semesterwochenstunden*) zu 45min

Echtstunden zu 60min

ECTS- Credits Modul 4: Gestalten von IKT-gestützten

Lernräumen HW FW SP PA

VO/ SE/ UE/ …

Präsenz- studien-anteile

Betreute Studienant.

gem. § 37 HG

Betr. Studienant. (Präsenz + § 37 HG)

Unbetr. Selbst-

studium

Social Networking und informelles Lernen 2,00 VO 0,50 1,00 18,00 32,00 2,00

Lernplattformen und konstruktivistische Lerndesigns

3,00 SE 2,00 1,50 42,00 33,00 3,00

Planung der schulpraktischen Umsetzung 1,00 UE 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Gesamt LIKT4 2,00 3,00 1,00 3,00 3,00 72,00 78,00 6,00

LIKT5 PM Studienfachbereiche

ECTS-Credits Art LV

Semesterwochenstunden*) zu 45min

Echtstunden zu 60min

ECTS- Credits

Modul 5: Schule und Innovation HW FW SP PA

VO/ SE/ UE/ …

Präsenz- studien-anteile

Betreute Studienant.

gem. § 37 HG

Betr. Studienant. (Präsenz + § 37 HG)

Unbetr. Selbst-

studium

Schulentwicklung, Planung der schulpraktischen Umsetzung

2,00 SE 1,00 2,00 36,00 14,00 2,00

Innovation und Privatissimum 1,00 PA 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Innovation und Projektarbeit 3,00 PA 75,00 3,00

Gesamt LIKT5 2,00 4,00 1,50 2,50 48,00 102,00 6,00

Gesamt 4. Semester (LIKT4+LIKT5) 2,00 3,00 3,00 4,00 4,50 5,50 120,00 180,00 12,00

Gesamtüberblick aller 5 Module:

LIKT Studienfachbereiche

ECTS-Credits Art LV

Semesterwochenstunden* zu 45min

Echtstunden zu 60min

ECTS- Credits

Modul 1-5 HW FW SP PA

VO/ SE/ UE/ …

Präsenz- studien-anteile

Betreute Studienant.

gem. § 37 HG

Betr. Studienant. (Präsenz + § 37 HG)

Unbetr. Selbst-

studium

Gesamt LIKT1 1,00 4,00 1,00 3,50 3,50 84,00 66,00 6,00

Gesamt LIKT2 1,00 4,00 1,00 4,00 3,00 84,00 66,00 6,00

Gesamt LIKT3 1,00 4,00 1,00 3,50 3,50 84,00 66,00 6,00

Gesamt LIKT4 2,00 3,00 1,00 3,00 3,00 72,00 78,00 6,00

Gesamt LIKT5 2,00 4,00 1,50 2,50 48,00 102,00 6,00

Gesamt Modul 1-5 5,00 15,00 6,00 4,00 15,50 15,50 372,00 378,00 30,00

Legende:

HW - Humanwissenschaften LV - Lehrveranstaltung UE - Übung

FW - Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO - Vorlesung SE - Seminar

SP - Schulpraktische Studien PM - Pflichtmodul WP - Wahlpflichtmodul

ES - Ergänzende Studien WM - Wahlmodul

PA – Projektarbeit (H)LGÜ - (hochschul)lehrgangsübergreifendes Modul

ECTS – Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System

*) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten

Page 11: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

11/23

9. Bildungsziele und Bildungsinhalte der Lehrgangsmodule:

Kurzzeichen: Modulthema:

LIKT1 Modul 1: IKT-Grundlagen

(Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r:

Lehrgang Lehrer/Lehrerin für IKT Studienjahr: ECTS-Credits: Semester:

1 6 1 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt):

1 Semester, 1mal pro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul

x x Verbindung zu anderen Modulen:

Keine Bei (hochschul)lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen:

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Erfüllung der Zulassungsbedingungen Bildungsziele:

Die Studierenden erwerben die Kenntnisse

über die Auswirkungen des IKT-Einsatzes auf die gesellschaftliche Realität

über den Aufbau einer Computeranlage (Zentraleinheit, Peripheriegeräte)

über mathematisch-technische Grundlagen der Informatik

über Softwarewerkzeuge für die tägliche Arbeit am Computer

über die Grundlagen von Netzwerktechnik

über assistierende Technologien Bildungsinhalte:

IKT-Einsatz in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung: E-Democracy, E-Voting, E-Government, Internetsicherheit u.a.

Kodieren von Information, Zahlensysteme

PC-Aufbau, Eingabegeräte und Ausgabegeräte

Organisation und Software zum Betrieb von Computern in der Schule, Betriebssystemerweiterungen, Konfigurationssoftware

Grundlegende Einführung in die Netzwerkadministration: Netzwerktopologien, Netzwerkprotokolle, aktive und passive Netzwerkinfrastruktur, Netzwerknormen

Grundlagen assistierender Technologien Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen:

Die Absolventen/Absolventinnen sind in der Lage

die Möglichkeiten und die Gefahren des IKT-Einsatzes in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung zu analysieren und darzustellen,

die IKT-Infrastruktur von Schulen unter Berücksichtigung assistierender Technologien durch fachgerechte Auswahl der einzusetzenden Hard- und Software zu organisieren bzw. bereitzustellen,

die technische Grundlagen von Hard- und Software lehren. Literatur:

Friedrich Naumann, Vom Abakus zum Internet - Die Geschichte der Informatik, Primus Verlag 2001 Sascha Kersken, IT-Handbuch für Fachinformatiker, Galileo Computing 2009 Aktuelle Up-to-the-minute-Literatur wird von den Lehrbeauftragten zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen:

Präsenzveranstaltungen (Vorlesung und seminaristisches interaktives Arbeiten) mit E-Learning/Selbstlernen und gruppenbasiertes Onlinelernen. Leistungsnachweise:

Schriftliche Modularbeit in Form eines E-Portfolio: Dieses dokumentiert schriftlich und Literatur gestützt,

wie die IT-Infrastruktur einer Schule unter Berücksichtigung assistierender Technologien organisiert werden kann,

wie computer- und netzwerktechnische Grundlagen Schülern und Schülerinnenvermittelt werden können.

Page 12: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

12/23

Sprache(n):

Deutsch

LIKT1 PM Studienfachbereiche

ECTS-Credits Art LV

Semesterwochenstunden*) zu 45min

Echtstunden zu 60min

ECTS- Credits

Modul 1: IKT-Grundlagen HW FW SP ES

VO/ SE/ UE/ …

Präsenz- studien-anteile

Betreute Studienant.

gem. § 37 HG

Betr. Studienant. (Präsenz + § 37 HG)

Unbetr. Selbst-

studium

Gesellschaftliche Auswirkungen der IKT-Nutzung

1,00 VO 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Mathematisch technische Grundlagen 1,00 VO 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

PC-Technik mit Übungen 1,50 SE 1,00 1,00 24,00 13,50 1,50

Netzwerktechnik mit Übungen 1,50 SE 1,00 1,00 24,00 13,50 1,50

Planung der schulpraktischen Umsetzung 1,00 SE 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Gesamt LIKT1 1,00 4,00 1,00 3,50 3,50 84,00 66,00 6,00

Legende:

HW - Humanwissenschaften LV - Lehrveranstaltung UE - Übung

FW - Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO - Vorlesung SE - Seminar

SP - Schulpraktische Studien PM - Pflichtmodul WP - Wahlpflichtmodul

ES - Ergänzende Studien WM - Wahlmodul

PA - Projektarbeit (H)LGÜ - (hochschul)lehrgangsübergreifendes Modul

ECTS – Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System

*) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten

Page 13: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

13/23

Kurzzeichen: Modulthema:

LIKT2 Modul 2: Mediengestaltung

(Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r:

Lehrgang Lehrer/Lehrerin für IKT Ernst Artner Studienjahr: ECTS-Credits: Semester:

1 6 2 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt):

1 Semester, 1mal pro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul

x x Verbindung zu anderen Modulen:

Keine Bei (hochschul)lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen:

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Absolvierung des Moduls LIKT1 Bildungsziele:

Die Studierenden erwerben die Kenntnisse

über Medienwirkung,

über die manipulativen Gefahren multimedialer Inhalte und Präsentationen,

über Medienrecht:- Rahmenbedingungen der Erstellung und Nutzung von Multimedia-Objekten,

über die Erstellung und Bearbeitung von Multimedia-Objekten mit ausgewählten kommerziellen und Open-Source-Produkten, mit lokal installierter Software oder Online-Software,

über grundlegende Prinzipien des Textschreibens,

über grundlegende Prinzipien der Bildbearbeitung,

über grundlegende Prinzipien der Audiobearbeitung,

über grundlegende Prinzipien der Videobearbeitung,

über die Grundlagen der HTML-Codierung,

über das Arbeiten mit statischen und dynamischen Webinhalten,

über barrierefreies Webdesign,

über das Veröffentlichen von Multimedia-Dateien mit Web-Publishing-Systemen. Bildungsinhalte:

Medienlandschaft in Österreich, Manipulation durch Medien

Rechtliche Bedingungen: Datenschutz und Urheberrecht

Medienwirkung und Medienwirksamkeit

Arbeiten mit Texten: Textproduktion und Textgestaltung

Arbeiten mit Bildern: Werkzeuge und Techniken der Bildbearbeitung

Arbeiten mit Audiodaten: Audioaufnahme und Audiobearbeitung

Arbeiten mit Videodaten: Videoaufnahme und Videobearbeitung

Erstellung einfacher Webseiten unter Berücksichtigung von Accessibility und Usability

Online-Publikation von Multimediadaten: Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen:

Die Absolventen/Absolventinnen sind in der Lage

den Medienkonsum zu reflektieren und mit Medienangeboten kritisch umzugehen,

die Medienlandschaft sicherheitsbewusst zu nutzen,

Text, Grafik, Audio- und Videodaten zu erstellen, zu bearbeiten und zu bewerten,

die Erstellung und Bearbeitung von Text, Audio und Video zu unterrichten. Literatur:

Michael Jäckel: Medienwirkungen: Ein Studienbuch zur Einführung, VS Verlag, 2007 Vitaly Friedman: Praxisbuch Web 2.0, Galileo Computing, 2009 Aktuelle Up-to-the-minute-Literatur wird von den Lehrbeauftragten zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen:

Präsenzveranstaltungen (Vorlesung und seminaristisches interaktives Arbeiten) mit E-Learning/Selbstlernen und gruppenbasiertes Onlinelernen.

Page 14: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

14/23

Leistungsnachweise:

Schriftliche Modularbeit in Form eines E-Portfolio: Dieses dokumentiert schriftlich und Literatur gestützt

selbst erstellte und bearbeitete Texte, Grafiken, Audio- und Videodateien samt deren Wirkungen,

wie mit Schülern und Schülerinnen Texte, Audio- und Videodateien erstellt und bearbeitet werden können. Sprache(n):

Deutsch

LIKT2 PM Studienfachbereiche

ECTS-Credits Art LV

Semesterwochenstunden*) zu 45min

Echtstunden zu 60min

ECTS- Credits

Modul 2: Mediengestaltung HW FW SP ES

VO/ SE/ UE/ …

Präsenz- studien-anteile

Betreute Studienant.

gem. § 37 HG

Betr. Studienant. (Präsenz + § 37 HG)

Unbetr. Selbst-

studium

Medienpädagogik und Medienrecht 1,00 VO 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00

Medienerstellung, Medienbearbeitung: Text und Grafik

1,00 SE 1,00 0,50 18,00 7,00 1,00

Medienerstellung, Medienbearbeitung: Audio und Video

2,00 SE 1,50 0,50 24,00 26,00 2,00

HTML und barrierefreies Webdesign 1,00 SE 1,00 0,50 18,00 7,00 1,00

Planung der schulpraktischen Umsetzung 1,00 SE 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Gesamt LIKT2 1,00 4,00 1,00 4,00 3,00 84,00 66,00 6,00

Legende:

HW - Humanwissenschaften LV - Lehrveranstaltung UE - Übung

FW - Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO - Vorlesung SE - Seminar

SP - Schulpraktische Studien PM - Pflichtmodul WP - Wahlpflichtmodul

ES - Ergänzende Studien WM - Wahlmodul

PA - Projektarbeit (H)LGÜ - (hochschul)lehrgangsübergreifendes Modul

ECTS – Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System

*) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten

Page 15: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

15/23

Kurzzeichen: Modulthema:

LIKT3 Modul 3: Aktive Teilnahme an der multimedialen Informationsgesellschaft

(Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r:

Lehrgang Lehrer/Lehrerin für IKT Ernst Artner Studienjahr: ECTS-Credits: Semester:

2 6 3 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt):

1 Semester, 1mal pro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul

x x Verbindung zu anderen Modulen:

Keine Bei (hochschul)lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen:

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Absolvierung des Moduls LIKT2 Bildungsziele:

Die Studierenden erwerben Kenntnisse

über Darstellen von Informationen für verschiedene Zielgruppen,

über die grundlegenden Funktionen in Autorensystemen und deren Anwendung,

über die Programmierung einer relationalen Datenbank,

über grundlegende Funktionen von Content-Management-Systeme zur Informationsdarstellung,

über grundlegende Funktionen von Lernplattformen zur Informationsdarstellung und deren Einsatz im Unterricht. Bildungsinhalte:

Instruktionsdesign

Funktion und Bedeutung von Medien zur Informationsdarstellung

Autorensysteme und deren Einsatz zu Erstellung multimedialer Inhalte: Autorensysteme im Überblick und Vergleich

Programmierung einer Datenbank

Content-Management-System und deren Einsatz und Bedeutung für die Organisation und Verwaltung von Informationen und Lerninhalten

Informationsdarstellung unter Berücksichtung von Accessibility und Usability

Elemente von Lernplattformen für instruktionistische Lerndesigns Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen:

Die Absolventen/Absolventinnen sind in der Lage

Informationen mit Autorensystemen nach einem Instruktionsdesign zielgruppenspezifisch zu erstellen,

Lernobjekte aus verschiedenen Gegenständen zu verwalten,

grundlegende Funktionen und Arbeitstechniken von Autorenwerkzeugen effektiv anzuwenden,

Content-Management-Systeme und deren Leistungsbereiche zu analysieren und anzuwenden,

digitale Informationen für alle aufzubereiten und zugängig zu machen,

Lernplattformen zur Gestaltung von instruktionistischen E-Learning-Szenarien einzusetzen Literatur:

Helmut M. Niegemann, ua.: Kompendium E-Learning, Springer-Verlag, 2003 Aktuelle Up-to-the-minute-Literatur wird von den Lehrbeauftragten zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen:

Präsenzveranstaltungen (Vorlesung und seminaristisches interaktives Arbeiten) mit E-Learning/Selbstlernen und gruppenbasiertes Onlinelernen. Leistungsnachweise:

Schriftliche Modularbeit in Form eines E-Portfolio: Dieses dokumentiert schriftlich und Literatur gestützt

die Planung und Erstellung eines digitalen Informationsangebots für alle,

die Gestaltung einer instruktionistischen Lerneinheit mithilfe eines Content Management Systems bzw. mithilfe einer Lernplattform.

Sprache(n):

Deutsch

Page 16: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

16/23

LIKT3 PM Studienfachbereiche

ECTS-Credits Art LV

Semesterwochenstunden*) zu 45min

Echtstunden zu 60min

ECTS- Credits Modul 3: Aktive Teilnahme an der

multimedialen Informationsgesellschaft HW FW SP ES

VO/ SE/ UE/ …

Präsenz- studien-anteile

Betreute Studienant.

gem. § 37 HG

Betr. Studienant. (Präsenz + § 37 HG)

Unbetr. Selbst-

studium

Accessibility, Usability 1,00 SE 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Autorensysteme, Datenbanken 1,00 SE 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Content-Management-Systeme, Lernplattformen

1,50 SE 1,00 1,00 24,00 13,50 1,50

Informationsdarstellung vor dem Hintergrund verschiedener Instruktionsdesigns

1,50 SE 1,00 1,00 24,00 13,50 1,50

Planung der schulpraktischen Umsetzung 1,00 SE 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Gesamt LIKT3 1,00 4,00 1,00 3,50 3,50 84,00 66,00 6,00

Legende: HW - Humanwissenschaften LV - Lehrveranstaltung UE - Übung

FW - Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO - Vorlesung SE - Seminar

SP - Schulpraktische Studien PM - Pflichtmodul WP - Wahlpflichtmodul

ES - Ergänzende Studien WM - Wahlmodul

PA - Projektarbeit (H)LGÜ - (hochschul)lehrgangsübergreifendes Modul

ECTS – Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System

*) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten

Page 17: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

17/23

Kurzzeichen: Modulthema:

LIKT4 Modul 4: Gestalten von IKT-gestützten Lernräumen

(Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r:

Lehrgang Lehrer/Lehrerin für IKT Ernst Artner Studienjahr: ECTS-Credits: Semester:

2 6 4 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt):

1 Semester, 1mal pro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul

x x Verbindung zu anderen Modulen:

Keine Bei (hochschul)lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen:

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Absolvierung des Moduls LIKT3 Bildungsziele:

Die Studierenden erwerben Kenntnisse

über Funktionen von Lernplattformen für konstruktivistische Lerndesigns und deren Einsatz im Unterricht,

über E-Learning- und Blended-Learning-Szenarien,

über die Bedeutung und das Einbeziehen informellen Lernens in den Unterricht,

über Social Networking,

zur Individualisierung von Unterricht mithilfe des IKT-Einsatzes, um individuelle Unterschiede etwa nach Leistungsfähigkeit, Lernstil, Lerntempo, Motivlage, Geschlecht, sozialer Herkunft wahrzunehmen und die Persönlichkeit und Potenziale jedes Lernenden bestmöglich zu fördern,

wie Veränderungen von lernenden Subjekten wahrgenommen werden und diverse Veränderungen des Lernens durch neue Informations- und Kommunikationstechnologien beschrieben werden können

Bildungsinhalte:

Konstruktivistische Lerndesigns und offener Unterricht,

formelles und informelles Lernen,

Social Networking

Funktionen von Lernplattformen für konstruktivistische Lerndesigns und deren Einsatz für die Unterrichtgestaltung und -begleitung

Unterrichtsmethodische und lern-/lehrorganisatorische Maßnahmen zur Individualisierung von Unterricht mithilfe von IKT, sowohl zur Förderung von Begabungen als auch zur Überwindung von Barrieren

Individueller Umgang mit Veränderungen

Fachdidaktische Anwendungen von E-Learning

Betreuung und Beratung von Lehrern und Lehrerinnen für den IKT-Einsatz im Unterricht. Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen:

Die Absolventen/Absolventinnen sind in der Lage

Lernsequenzen mittels Lernplattformen nach konstruktivistischem Lerndesign zielgruppenspezifisch zu gestalten und zu nutzen,

Lernende mithilfe von E-Learning individuell zu fördern und zu fordern, sowohl kompensatorisch als auch im Sinne einer Begabungs- und Begabtenförderung,

Lernräume über die Grenzen des Klassenzimmers hinaus zu nutzen und aktiv mitzugestalten,

Lehrer und Lehrerinnen für deren IKT-Einsatz im Unterricht zu unterstützen. Literatur:

Kersten Reich: Konstruktivistische Didaktik - Lehr- und Studienbuch mit Methodenpool, Beltz, 2008 Ulrike Höbarth: Konstruktivistisches Lernen mit Moodle - Praktische Einsatzmöglichkeiten in Bildungsinstitutionen, Hülsbusch -Verlag, 2007 Aktuelle Up-to-the-minute-Literatur wird von den Lehrbeauftragten zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen:

Präsenzveranstaltungen (Vorlesung und seminaristisches interaktives Arbeiten) mit E-Learning/Selbstlernen und gruppenbasiertes Onlinelernen.

Page 18: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

18/23

Leistungsnachweise:

Schriftliche Modularbeit in Form eines E-Portfolio: Dieses dokumentiert schriftlich und Literatur gestützt

die Planung und Erstellung digitaler Lerninhalte gemäß begründetem konstruktivistischem Design für eine spezifische Zielgruppe,

die aktive Mitwirkung in einer Internet-Community,

die Unterstützungsmaßnahmen eines Lehrers/einer Lehrerin für IKT-Einsatz im Unterricht. Sprache(n):

Deutsch

LIKT4 PM Studienfachbereiche

ECTS-Credits Art LV

Semesterwochenstunden*) zu 45min

Echtstunden zu 60min

ECTS- Credits Modul 4: Gestalten von IKT-gestützten

Lernräumen HW FW SP ES

VO/ SE/ UE/ …

Präsenz- studien-anteile

Betreute Studienant.

gem. § 37 HG

Betr. Studienant. (Präsenz + § 37 HG)

Unbetr. Selbst-

studium

Social Networking und informelles Lernen

2,00 SE 0,50 1,00 18,00 32,00 2,00

Lernplattformen und konstruktivistische Lerndesigns

3,00 SE 2,00 1,50 42,00 33,00 3,00

Planung der schulpraktischen Umsetzung 1,00 SE 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Gesamt LIKT4 2,00 3,00 1,00 3,00 3,00 72,00 78,00 6,00

Legende: HW - Humanwissenschaften LV - Lehrveranstaltung UE - Übung

FW - Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO - Vorlesung SE - Seminar

SP - Schulpraktische Studien PM - Pflichtmodul WP - Wahlpflichtmodul

ES - Ergänzende Studien WM - Wahlmodul

PA - Projektarbeit (H)LGÜ - (hochschul)lehrgangsübergreifendes Modul

ECTS – Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System

*) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten

Page 19: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

19/23

Kurzzeichen: Modulthema:

LIKT5 Modul 5: Schule und Innovation

(Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r:

Lehrgang Lehrer/Lehrerin für IKT Ernst Artner Studienjahr: ECTS-Credits: Semester:

2 6 4 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt):

1 Semester, 1mal pro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul

x x Verbindung zu anderen Modulen:

Keine Bei (hochschul)lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen:

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Absolvierung des Moduls LIKT4 Bildungsziele:

Die Studierenden erwerben Kenntnisse

über den Umgang mit Veränderungen in Organisationen,

über das Erstellen einer Projektarbeit nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der Verbindung von Theorie und Praxis,

über die Defensio bzw. Präsentation der Projektarbeit. Bildungsinhalte:

Grundlagen von Organisationsentwicklung

aktuelle bildungspolitische Tendenzen im Kontext von IKT und Schulentwicklung

Aufbau eines digitalen Ressourcenpools für Schulen

Prinzipien einer forschenden Haltung und wissenschaftlichen Arbeitens

professionelle Präsentation und Vortragstechnik

Projekterstellung mit fachdidaktischer Umsetzung

Projektdokumentation mit schulpraktischer Umsetzungsplanung

Unterrichtsübungen mit innovativen Lernumgebungen Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen:

Die Absolventen/Absolventinnen sind in der Lage,

Bildungsprozesse mit der Komplexität zeitgemäßer Wissensstrukturen langfristig mittels IKT effizient zu begleiten,

innovative Lernumgebungen effizient zu gestalten und zu reflektieren,

sich selbst im Kontext von IKT-basiertem Lernen weiterzuentwickeln Literatur:

Aktuelle Up-to-the-minute-Literatur wird von den Lehrbeauftragten zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen:

Präsenzveranstaltungen (Vorlesung und seminaristisches interaktives Arbeiten) mit E-Learning/Selbstlernen und gruppenbasiertes Onlinelernen. Leistungsnachweise:

Schriftliche Abschlussarbeit und Präsentation: Diese Projektarbeit dokumentiert schriftlich und literaturgestützt

die Planung, Erstellung und Durchführung von Unterrichtsübungen mit innovativen Lernumgebungen für konkrete Lerngruppen,

die eigene IKT-Kompetenzentwicklung,

die Planung einer IKT-basierten Schulentwicklungsmaßnahme für eine konkrete Schule. Sprache(n):

Deutsch

Page 20: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

20/23

LIKT5 PM Studienfachbereiche

ECTS-Credits Art LV

Semesterwochenstunden*) zu 45min

Echtstunden zu 60min

ECTS- Credits

Modul 5: Schule und Innovation HW FW SP ES

VO/ SE/ UE/ …

Präsenz- studien-anteile

Betreute Studienant.

gem. § 37 HG

Betr. Studienant. (Präsenz + § 37 HG)

Unbetr. Selbst-

studium

Schulentwicklung, Planung der schulpraktischen Umsetzung

2,00 SE 1,00 2,00 36,00 14,00 2,00

Innovation und Privatissimum 1,00 -- 0,50 0,50 12,00 13,00 1,00

Innovation und Projektarbeit 3,00 -- 75,00 3,00

Gesamt LIKT5 2,00 4,00 1,50 2,50 48,00 102,00 6,00

Legende: HW - Humanwissenschaften LV - Lehrveranstaltung UE - Übung

FW - Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO - Vorlesung SE - Seminar

SP - Schulpraktische Studien PM - Pflichtmodul WP - Wahlpflichtmodul

ES - Ergänzende Studien WM - Wahlmodul

PA - Projektarbeit (H)LGÜ - (hochschul)lehrgangsübergreifendes Modul

ECTS – Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System

*) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten

10. Lehrgangsabschluss

Der Studienplan des Lehrgangs „Lehrer/Lehrerin für IKT“ schließt mit einem Lehrgangszeugnis über 30 Credit Points nach dem European Credit Transfer and Accumulation System ab. Die Studierenden erhalten nach positiver Absolvierung aller Module das Abschlusszertifikat.

Page 21: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

21/23

11. Prüfungsordnung4

1 Geltungsbereich

Diese Prüfungsordnung gilt für den dreisemestrigen Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“. Gemäß §§ 43-46 Hochschulgesetz 2005 und HCV 2006 ergeben sich folgende Spezifizierungen zur Prüfungsordnung (PO): Vorbemerkung: Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den Modulbeschreibungen zu beachten.

1.1 Feststellung des Studienerfolges

§ 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Studienerfolg ist durch Prüfungen bzw. Leistungsnachweise gemäß §§ 2-3 festzustellen. (2) Prüfungen dienen dem Leistungsnachweis. Dies kann in schriftlicher und mündlicher Form geschehen. (3) Folgende Arten der Leistungsfeststellung sind zulässig:

mündliche Übungen im Sinne des § 6 LBVO (Referate, Präsentationen, Vorführungen u. ä.)

Nachweis von Studienaufträgen (Selbststudium, Beobachtungsaufträge, Interviews, diverse Datenerhebungen durch Protokolle, Portfolios, Berichte, Herstellen von Unterrichtsmaterialien und -medien etc.)

Mitarbeit in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (4) Bei allen Lehrveranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80% der

Präsenzsemesterwochenstunden. Die Lehrveranstaltungswiederholung aufgrund mangelnder Anwesenheit ist nicht auf die Gesamtzahl der Prüfungswiederholungen anzurechnen. Die Beurteilung einer Lehrveranstaltung, die aufgrund mangelnder Anwesenheit wiederholt werden muss, ist unzulässig.

(5) Als Leistungsnachweis für den gesamten Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“ ist die Erstellung einer Abschlussarbeit und die abschließende Präsentation inklusive Defensio vorgesehen.

(6) Die Beurteilung des Modulabschlusses und des Lehrgangsabschlusses hat auf „Mit Erfolg teilgenommen“ und „Ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten. Bei der Beurteilung mit der Form „Mit Erfolg teilgenommen“ bzw. „Ohne Erfolg teilgenommen“ (§ 43, Abs.3 HSG 2005) gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit „Mit Erfolg teilgenommen“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend oder darüber hinausgehend erfüllt werden. Mit „Ohne Erfolg teilgenommen“ sind Leistungen zu beurteilen, die nicht einmal die Erfordernisse für eine Beurteilung mit „Mit Erfolg teilgenommen“ erfüllen.

(7) Der Lehrgang „Lehrer/Lehrerin für IKT“ ist dann positiv abgeschlossen, wenn alle im Curriculum vorgeschriebenen Module und die Abschlussarbeit „Mit Erfolg teilgenommen“ beurteilt sind.

1.2 Leistungsnachweise

§ 2 Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss eines Moduls (Modularbeit) (1) Das Rektorat hat vor Beginn der Lehrveranstaltungen des Moduls eine/n Modulverantwortliche/n zu bestimmen. (2) Der/Die Modulverantwortliche hat die Studierenden nachweislich zu Beginn jedes Moduls über die Ziele, die

inhaltlichen Schwerpunkte, die zu erwerbenden Kompetenzen und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren. Der/Die Modulverantwortliche ist für die Beurteilung der Modularbeit in Form eines E-Portfolios verantwortlich.

(3) Die Modularbeit kann frühestens nach Beendigung des entsprechenden Moduls abgegeben werden. Sie ist studienbegleitend zeitnah zu jenem Modul zu erbringen, in dem die prüfungsrelevanten Inhalte erarbeitet worden sind. Der Abschluss eines Moduls soll spätestens bis zum Ende des Folgesemesters erfolgen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Departmentsleitung.

(4) Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß § 63 Abs. 1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie § 4 Abs. 5 Hochschul-Curriculaverordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss.

(5) Als Leistungsnachweis für die Module 1-4 des Lehrganges sind die Erstellung eines E-Portfolios und die abschließende Präsentation inklusive Defensio vorgesehen.

(6) Erstellung des Portfolios: Das E-Portfolio ist eine auf den Lehrveranstaltungsbereichen beruhende, schriftliche bzw. multimediale Darstellung

4 Prüfungsordnung genehmigt durch das BMUKK im Oktober 2009

Page 22: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

22/23

der im Rahmen des Lehrgangs erbrachten Leistungen (Dokumentation der erfüllten Aufgabenstellungen und erarbeiteten Unterrichtsszenarien, -sequenzen, -projekten und –planungen). Das von dem/der Studierenden selbstständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen verfasste Portfolio dokumentiert den eigenen Lernpfad und reflektiert die erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen bei der Umsetzung im Unterricht. Der Aufbau des Portfolios und die Themenbereiche sind mit dem/der Modulverantwortlichen zeitgerecht abzustimmen. Weiters ist das Lesen inkl. schriftlichem Feedback eines E-Portfolios eines/r anderen Studierenden des Moduls vorgesehen. Das E-Portfolio ermöglicht dem/der Studierenden den geregelten Abschluss der einzelnen Lehrgangsmodule und damit des Lehrgangs.

(7) Abgabetermin des Portfolios, Zulassung oder Ablehnung: Das Portfolio ist von dem/der Studierenden abzugeben. Abgabetermin und Abgabeform des Portfolios werden vom/von der Modulverantwortlichen zeitgerecht festgelegt. Der/Die Modulverantwortliche kann die Portfolios der Studierenden zur abschließenden Präsentation zulassen oder ablehnen. Die Ablehnung erfolgt mit einer schriftlichen Begründung und mit Vorschlägen an den/die Studierende/n zur etwaigen Nachbesserung. Die Ablehnung kann nur dann erfolgen, wenn der/die Studierende die gestellten Anforderungen nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt. Der/Die Studierende kann das Portfolio bei Ablehnung maximal drei weitere Male vorlegen.

(8) Präsentation des Portfolios und Defensio: Die Präsentation umfasst die exemplarische Darlegung der Erkenntnisse des/der Studierenden im Konnex des vorgelegten Portfolios. Die Präsentation und die Defensio des Portfolios vor dem/der Prüfer/in soll nach Möglichkeit auch im Kreise der Studierenden stattfinden, um die Möglichkeit zu Rückfragen und Feedbacks zu geben.

§ 3 Schriftliche Abschlussarbeit (Projektarbeit) inklusive Präsentation (1) Art der Prüfung, Thema:

Die Abschlussarbeit ist eine lehrveranstaltungsübergreifende schriftliche Projektarbeit, die die Studierenden eigenständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen haben. Das Thema ist spätestens bis zu dem von dem/der Modulverantwortlichen festgesetzten und durch Aushang kundgemachten Termin zwischen den Studierenden und einem/einer im Lehrgang eingesetzten HochschullehrerIn zu vereinbaren, wobei die Studierenden Themenvorschläge erstatten. Die Wahl der BetreuerInnen steht den Studierenden – nach Maßgabe organisatorischer Möglichkeiten - grundsätzlich frei.

(2) Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu beachten.

(3) Die Abschlussarbeit ist mit Hilfe eines geeigneten Textverarbeitungssystems oder einer anderen digitalen Publikationsform zu erstellen.

(4) Der Leistungsumfang der Projektarbeit einschließlich Defensio beträgt 4 ECTS-Credts. Der Umfang der schriftlichen Arbeit umfasst etwa 6500 Wörter

(5) Folgende Formalia sind dabei jedenfalls einzuhalten: Format DIN A4 Schriftgröße 12 Zeilenabstand 1,5 übliche Schriftart linker Seitenrand: 3 cm oberer, unterer und rechter Seitenrand: 2,5 cm Blocksatz Aufbau der Arbeit gemäß internationalen Standards, wie sie im Rahmen der Lehrveranstaltung „Innovation und Projektarbeit“ im Modul 5 vermittelt werden durchgehend einheitliche Zitierweise in Absprache mit dem/der BetreuerIn Einreichung der Arbeit: elektronisch als doc- und pdf-Datei auf Datenträger plus ein Exemplare in gebundener Form.

(6) Jeder Abschlussarbeit ist folgende eigenhändig unterfertigte Erklärung des/der Studierenden anzuschließen: "Ich erkläre, dass ich die eingereichte Abschlussarbeit selbst verfasst, nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt, die Autorenschaft eines Textes nicht angemaßt und wissenschaftliche Texte oder Daten nicht unbefugt verwertet habe. Außerdem habe ich die Reinschrift der Abschlussarbeit einer Korrektur unterzogen und ein Belegexemplar verwahrt."

(7) Auf formale Korrektheit (Vollständigkeit des Verzeichnisses verwendeter Literatur, korrekte Zitation) ist zu achten. Besonders schwerwiegende und/oder gehäufte Mängel im Literaturbeleg schließen eine positive Beurteilung aus.

(8) Auf sachliche und sprachliche Richtigkeit ist zu achten. Formulierungen haben gendergerecht zu erfolgen. Besonders schwerwiegende und/oder gehäufte Mängel im Bereich der Textproduktion bzw. der Orthographie schließen eine positive Beurteilung aus.

(9) Für die Präsentation und Defensio der Abschlussarbeit ist eine Prüfungskommission aus der/dem Modulverantwortlichen und einem/r vom Rektorat zu bestimmenden Mitarbeiter/in der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich zu bilden. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden.

Page 23: Qualifikationsprofil, Curriculum und Prüfungsordnung für ... · den Einsatz der Informations- und Kommunikaionstechnologie in Lernprozessen – formelles/informelles Lernen, Lerngemeinschaften,

23/23

(10) Die Präsentation und Defensio der Abschlussarbeit umfasst die exemplarische Darlegung der Erkenntnisse des/der Studierenden im Konnex der vorgelegten Abschlussarbeit. Die Präsentation und die Defensio vor den PrüferInnen soll nach Möglichkeit auch im Kreise der Studierenden stattfinden, um die Möglichkeit zu Rückfragen und Feedbacks zu geben.

(11) Die Defensio darf eine Dauer von 20 Minuten nicht unter- und eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Die Defensio ist öffentlich. Die/Der Prüfer/in bzw. die/der Vorsitzende der Prüfungskommission hat jedoch das Recht, einzelne Zuhörer/innen auszuschließen, wenn dies aus räumlichen Gründen erforderlich ist oder wenn die Anwesenheit der Zuhörer/innen das Prüfungsgeschehen beeinträchtigt.

(12) In die Beurteilung haben sowohl die in der schriftlichen Arbeit als auch die in der Defensio erbrachten Leistungen der/des Studierenden einzufließen. Die Beurteilung erfolgt durch die Prüfungskommission und wird im Prüfungsprotokoll schriftlich festgehalten (Beurteilung „Mit Erfolg teilgenommen“ bzw. „Ohne Erfolg teilgenommen“) und verbal begründet. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden.

1.3 Prüfungsverfahren

§ 4 Prüfungstermine (1) Prüfungstermine sind so festzulegen, dass den Studierenden die Einhaltung der festgelegten Studiendauer ermöglicht

wird. (2) Die schriftliche Modularbeit muss bis spätestens 4 Wochen nach Abschluss des Moduls abgegeben werden. Bei

Nichtabgabe kann das Modul nicht beurteilt werden. (3) Prüfungstermine sind zeitgerecht festzusetzen und in geeigneter Weise bekannt zu geben. (4) Studierende sind zur Ablegung der Prüfung berechtigt, wenn sie die im Curriculum festgelegten Voraussetzungen

erfüllen und sich bei der/dem Modulverantwortlichen schriftlich anmelden. § 5 Durchführung von Prüfungen (1) Das eingereichte Portfolio ist spätestens vier Wochen nach dem Einreichtermin zuzulassen oder abzulehnen. (2) Den Studierenden ist auf Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen zu gewähren. Die Studierenden sind

berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. (3) Alle Beurteilungen sind der/dem Studierenden gemäß § 46 Hochschulgesetz 2005 schriftlich zu beurkunden. § 6 Wiederholung von Prüfungen (1) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen insgesamt drei Wiederholungen zu. (2) Eine Prüfung ist jedenfalls negativ zu beurteilen, wenn Studierende nach Beginn der Prüfung von der Prüfung

zurücktreten oder wenn ihre Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht erlaubter Hilfsmittel beeinflusst wurde.

(3) Eine negativ beurteilte Prüfung darf frühestens nach einem Monat wiederholt werden. (4) Die Abschlussarbeit kann bei negativem Prüfungsergebnis höchstens drei weitere Male zur Beurteilung vorgelegt

werden. Themen- und Themenstellerwechsel sind zulässig, führen jedoch nicht zu einer Erhöhung der Anzahl der insgesamt zulässigen Wiederholungen.

(5) Die vierte Beurteilung hat durch eine Prüfungskommission zu erfolgen, die aus dem/der Modulverantwortlichen und zwei vom Rektorat zu bestimmenden MitarbeiterInnen der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich besteht. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

§ 7 Rechtsschutz und Nichtigerklärung von Beurteilungen (1) Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt § 44 Hochschulgesetz 2005 (2) Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen gilt § 45 Hochschulgesetz 2005 § 8 Zertifizierung (1) Die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges wird durch die erfolgreiche Teilnahme in den fünf Modulen und der

positiven Beurteilung der Abschlussarbeit (Projektarbeit) und Defensio belegt. (2) Der Lehrgang "Lehrer/Lehrerin für IKT" schließt mit einem Lehrgangszeugnis ab. Die Studierenden erhalten nach

positiver Absolvierung das Abschlusszertifikat "Zeugnis über den Lehrgang".