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Übersicht über das QualifikationsverfahrenAusbildungshandbuch Register 15, Bildungsverordnung, Seite 7, Kapitel 8, Artikel 17-22Qualifikationsverfahren
Das Qualifikationsverfahren besteht aus drei Prüfungsteilen
Praktische Arbeit (IPA)
Berufskenntnisse
ABU
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Individuelle Praktische Arbeit (IPA)
Die IPA findet im 6. Semester statt. Sie findet im Ausbildungsbetrieb statt und wird von einer Person aus dem Betrieb begleitet und bewertet.
Vorgabe zur Prüfungsanlage: Die Kandidatin/der Kandidat muss im Rahmen einer IPA zeigen, dass sie/er fähig ist, die geforderten Tätigkeiten bedarfs- und situationsgerecht sowie fachlich korrekt auszuführen.
Die IPA dauert 16 Stunden.
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Individuelle Praktische Arbeit (IPA)
Präsentation und Fachgespräch
Präsentation 15 Minuten
Fachgespräch 30 Minuten
Wird im Betrieb durchgeführt (ruhiger, störungsfreier Raum)
Wird von zwei Expertinnen/Experten geführt und benotet
Vom Betrieb ist niemand anwesend
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Berechnung Bewertung IPA
Max. Punkte
Aufgabe 1-4 (pro Aufgabe 60 Punkte) 240
Dokumentation 60
Präsentation 60
Fachgespräch 60
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Berufskenntnisse
Die schriftliche Prüfung findet statt am:
Dienstag 30. Mai 2017
Die mündliche Prüfung dauert 45 Minuten.
Donnerstag, 8. Juni bis Samstag, 10. Juni 2017
Der definitive Termin wird im Frühling bekannt gegeben
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Allgemeinbildung
Gemäss Verordnung des BBT vom 27. April 2006
Gewichtung
Erfahrungsnote (3 Jahre) 1/3
Vertiefungsarbeit 1/3
Prüfung 1/3
Termin: Montag 29. Mai 2017
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Abschlussnote Gewichtung der einzelnen Noten
Bei Personen der NHB mit Dispensation ABU fällt diese Note, wie auch die Erfahrungsnote Berufskunde weg.
GrundbildungNachholbildung
Art. 32/34
Praktische Arbeit IPA doppelt doppelt
Berufskenntnisse einfach doppelt
Erfahrungsnote Berufskunde einfach
Allgemeinbildung einfach einfach/dispensiert
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Bestehensnorm
Fachnote Berufliche Praxis 4.0
Gesamtnote 4.0
(IPA, Berufskenntnisse, Berufskunde, Allgemeinbildung)
Ergebnisinformation
Kantonale Prüfungsbehörde des Lehrvertragskantons informiert über das Resultat
Kanton Aargau: spätester Termin 23. Juni 2017
Grundbildung: an LehrbetriebeNachholbildung für Erwachsene: an Kandidatinnen/Kandidaten
QV FaBe K
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Prüfungsplanung IPA 2017
Zeitfenster Eingabe der Aufgabenstellung bis
13.02. – 03.03. 2017 13.01.2017
20.02. – 10.03. 2017 13.01.2017
13.03. – 31.03. 2017 10.02.2017
20.03. – 07.04. 2017 10.02.2017Frühlingsferien 10. – 23. April 2017
24.04. – 12.05. 2017 22.03.2017
01.05. – 19.05. 2017 22.03.2017
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Zeitfenster von 3 Wochen
1. Woche
praktische Arbeit, Dokumentation, Erarbeiten der Präsentation
Benotung durch vFk abgeschlossen
2. Woche
3. WochePräsentation und Fachgespräch, Notenbereinigung
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Spezielle Hinweise
Kandidatin/Kandidat mit Berufsmatura nicht im letzten Zeitfenster einplanen
Meldung an Chefexpertin der Kandidatin/des Kandidaten mit Berufsmatura (Einteilung der Prüfung Berufskunde mündlich)
PkOrg
Termine
Kandidatin/Kandidat
persönliche Angaben und Bestätigung der Berufsbildnerin/ des Berufsbildner bis 23. Oktober 2016
Einsicht in das Prüfungsdatum
PkOrg
Termine
Berufsbildnerin/Berufsbildner
24. – 30. Oktober 2016
Liste der Kandidatinnen/Kandidaten überprüfen
31. Oktober - 23. November 2016
Zeitfenster wählen
Vorgesetzte Fachkraft einsetzen
Vorgesetzte Fachkraft (vFK)
Ab 07. Dezember
Aufgabenstellungen, Ziele und Kriterien eingeben und signieren
PkOrg
Spezifische Hinweise
Durchführungsort ≠ Betriebsadresse?
Ort von Präsentation und Fachgespräch im Validdialog eintragen
Kandidatin/Kandidat hat bereits Berufsbildnerin/Berufsbildner zugeteilt erhalten, nur noch bestätigen
Verantwortliche Fachkraft (vFk) erstellt Aufgabenstellung, signiert
Berufsbildnerin/Berufsbildnerin kontrolliert, signiert
Wenn vFk und Berufsbildnerin/Berufsbildner die gleiche Person ist, muss die Aufgabenstellung nur einmal signiert werden
PkOrg
Spezielle Hinweise
Sofort anschliessend Besprechung mit Kandidatin/Kandidat, Signieren der Aufgabenstellung durch Kandidatin/Kandidaten
Kandidatin/Kandidat darf nicht ausdrucken oder fotografieren
Validierung durch Validexpertin
Wenn eine Aufgabenstellung überarbeitet werden muss, müssen alle Beteiligten wieder in der gleichen Reihenfolge signieren
Unmittelbar vor der Prüfung hat die Kandidatin/der Kandidat wieder Zugang zur Aufgabenstellung auf PKORG
Begleiten und Bewerten
Vor Beginn jeder Aufgabenstellung «Gesundheitsfrage» stellen, ausser wenn verschiedene Aufgaben am gleichen Tag stattfindenFühlen Sie sich in der Lage fühlen, diesen Prüfungsteil zu absolvieren? wenn nicht: Info an Chefexpertin
Während IPA & Erarbeiten der Präsentation ist die vFK immer anwesend
vFK signiert das Arbeitsjournal, wenn ein Eintrag gemacht wurde
Keine Hilfestellungen, Rückmeldungen und Kommentare während der Prüfung geben
Keine Hinweise zur Bewertung der IPA geben
Begleiten und Bewerten
Ausführung der Aufgaben: Beobachtungen konkret beschreiben
Beobachtungen möglichst nach jeder Aufgabe übertragen
Beschreibung nochmals durchlesen die Bewertung mit Punkten erst im Anschluss daran machen
Unsicherheiten mit Expertin/Experten klären
AD’s und PD’s (offizielle Dokumente von savoir social) dürfen für jeden Teil der IPA als Hilfsmittel verwendet werden.
Expertinnen/Experten überprüfen die Bewertung und verantworten das GesamtergebnisHinweis: Notenbereinigungsgespräch dauert max. 30 Minuten
Begleiten und Bewerten
Die Zeitvorgabe pro Aufgabenteil ist verbindlich und darf nicht überschritten werdenAnsonsten Abbruch der Aufgabe (Hinweis dazu bei den Bewertungen)
Zutritt für Expertin/Experten ist gewährleistet (Dauer ca. 1 Stunde)
Gespräch unter 4 AugenvFk: Fragen klären, Beratung, Besonderheiten, Kandidatin/Kandidat: Prüfungsbedingungen, Fragen
Begleiten und Bewerten
Dokumente für die Kandidatin/den Kandidaten
IPA Dokumentation
Arbeitsplan / Arbeitsjournal
Sind unter PkOrg ab Dezember abrufbar
Begleiten und Bewerten
Dokumentation Aufgabe Kandidatin/Kandidat
Datenschutz muss gewährleistet sein (Initialen)
Kandidatin/Kandidat erstellt die Dokumentation im Betrieb
Verantwortliche Fachkraft stellt sicher, dass keine zusätzlichen Hilfsmittel verwendet werden (z.B. Internet, Natel, vorbereitete Dokumentation)
Tipp: Dokumentation und Arbeitsplan/Arbeitsjournal auf USB-Stick abspeichern und der Kandidatin/dem Kandidatin geben. Nach der Erstellung der Dokumente jeweils wieder einziehen.
Nach dem Fachgespräch alle Dokumente auf dem USB Stick löschen
Dokumentation 2x ausdrucken und unterschreiben
Begleiten und Bewerten
Dokumentation Aufgabe verantwortliche Fachkraft
Die Originaldokumentation handschriftlich «korrigieren», damit die Bewertung nachvollzogen werden kann
Sicherungskopie erstellen und unter Verschluss halten
Versand der Dokumentation, Arbeitsplanung/Arbeitsjournal und allen Notizblättern erfolgt «eingeschrieben» 24 h nach Ende der praktischen Arbeit an Expertin/Experte 1 (Adresse Expertin/Experte 1 beim Besuch nochmals kontrollieren)
Sicherungskopie und alle sonstigen Unterlagen Expertin/Experte 1 nach Fachgespräch mitgeben
Begleiten und Bewerten
Präsentation und Fachgespräch
Erarbeitung der Präsentation erfolgt im Betrieb mit den dort verwendeten Hilfsmitteln (ohne Internet/Literatur)
Die erarbeiteten Unterlagen und Notizen bleiben bis zur Präsentation unter Verschluss im Betrieb
Die Kandidatin/der Kandidat erhält ihre erarbeiteten Unterlagen 30 Minuten vor der Präsentation wieder
Begleiten und Bewerten
Präsentation und Fachgespräch
Die Präsentation wird nicht im Geschäft «geübt»
Anwesend bei Präsentation und Fachgespräch sind: Kandidatin/Kandidat und Expertin/Experte 1 und 2
Unterlagen der Präsentation an Expertin/Experte abgeben
Beurteilungsfehler
Missverständliche Aufgabenformulierung
Milde-Härte-Fehler
Erwartungsfehler
Begleitung und Bewertung
Vorbereitung auf IPA
Probedurchgang oder ein Teilprobedurchgang einer IPA ist sinnvoll, darf aber nicht mit den Prüfungsaufgaben/-zielen erfolgen
Hinweise
Gesetzliche Grundlagen
Amtsgeheimnis und Schweigepflicht
Personen, welche an Prüfungen beteiligt sind, erfüllen im Auftrag des Kantons eine öffentliche Aufgabe und unterstehen deshalb der Schweigepflicht.
Informationen über das Prüfungsergebnis oder einzelne Prüfungsteile dürfen nur durch die kantonale Prüfungsbehörde erfolgen.
Hinweise
Gesetzliche Grundlagen
Amtsgeheimnis und Schweigepflicht
Die Prüfungsergebnisse sollten bis am 23. Juni 17 bekannt seinAchtung: Ausnahme ausserkantonale Kandidatinnen/ Kandidaten
Bitte an die Betriebe die Kandidatinnen/Kandidaten mit Lehrverträgen zu informieren
Kandidatinnen/Kandidaten nach Art. 32/34 (NHB) erhalten das Resultat an ihre Privatadresse zugeschickt
Kandidatinnen/Kandidaten der Grundbildung erhalten bei nicht bestandener Prüfung einen Brief an ihre/seine Privatadresse mit Einladung zur Prüfungseinsicht
Hinweise
Vorgehen bei Krankheit oder Unfall der Kandidatinnen/Kandidaten
Vor Beginn des Prüfungsteils die vFk telefonisch informieren.
Telefon an zuständige Chefexpertin
Am selben Tag Arztbesuch. Das Arztzeugnis muss unverzüglich an die Chefexpertin geschickt werden (eingescannt per Mail an [email protected] oder A-Post)
Nach Genesung nimmt die vFK Kontakt mit der Chefexpertin auf für die weitere PlanungTelefon: 056 460 71 25
Hinweise
Vorgehen bei Krankheit der vFk
Intern jemand suchen, der/die für die IPA 2017 geschult ist
Telefonanruf an Chefexpertin (Name & E-Mailadresse der neu zugeteilten verantwortlichen Fachkraft mitteilen)damit Zugang zu PkOrg erteilt werden kann
Wenn niemand zur Verfügung steht, wird die IPA verschoben (Entscheid Chefexpertin) Chefexpertin informiert Expertinnen/Experten
Hinweise
Vorgehen bei Krankheit des eigenen Kindes
Empfehlung: bereits im Vorfeld eine Lösung zu organisieren, damit die Betreuung übernommen werden könnte
Wenn dies nicht möglich ist, gleiches Vorgehen wie bei eigener Krankheit