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„Qualifizierung und Arbeit“ Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auftaktveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration Hannover, 22. Juli 2015 Vorgetragen von: Jacqueline Mudlaff Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Referat 13 (Arbeits- und Beschäftigungsförderung, Berufliche Qualifizierung)

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„Qualifizierung und Arbeit“

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Auftaktveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen

zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration

Hannover, 22. Juli 2015

Vorgetragen von: Jacqueline Mudlaff Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und

Verkehr Referat 13 (Arbeits- und Beschäftigungsförderung, Berufliche Qualifizierung)

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Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“

Inhalt

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

1. Förderzweck

2. Zielgruppe/Schwerpunktthemen des Förderaufrufes

3. Fördergegenstände

4. Ausschluss der Förderung

6. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

5. Zuwendungsempfänger und Betriebsstätte

8. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

7. Qualitätskriterien

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1. Förderzweck

„Gefördert wird die Durchführung von Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekten sowie Modellprojekten für Arbeitslose und

erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit dem Ziel der nachhaltigen und bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt.“

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2. Zielgruppe

•Arbeitslose (§16 SGB III)

•erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§7 SGB II)

Schwerpunktthemen des Förderaufrufes vom 15. Juli 2015•junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren,

•ältere Langzeitarbeitslose über 54 Jahren und

•Migrantinnen und Migranten (insbesondere Asylsuchende und

Flüchtlinge)

Bei Beachtung dieser Zielgruppen werden Sonderpunkte bei der Bewertung vergeben!

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3. Fördergegenstände

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Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte (Fördergegenstand 1)

Müssen mindesten einen der folgenden Bausteine enthalten:1.individuelle Unterstützung und sozialpädagogische Begleitung zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit,2.berufliche Qualifizierung zur Vermittlung von fachtheoretischen Kenntnissen und Fertigkeiten.

Darüber hinaus sind in jedem Projekt vorzuhalten:•betrieblicher Erprobung von mehr als 12 Wochen,•Aktivitäten zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und•stabilisierende Nachbetreuung.

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3. Fördergegenstände

Die Finanzierung der Modellprojekte erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln.

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Modellprojekte (Fördergegenstand 2)Erprobung besondere Ansätze hinsichtlich:•Zielgruppe,•Methode und•Konzeption.

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4. Ausschluss der Förderung

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

•Projekte, welche bereits aus ESF-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU gefördert werden,•Projekte, welche andere Finanzierungsquellen vorrangig in Anspruch nehmen müssen und•Projekte, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehr als 6 Wochen in gemeinnützigen oder öffentlichen Betrieben oder außerbetrieblichen Einrichtungen beschäftigt werden.

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5. Zuwendungsempfänger und Betriebsstätte

Eine Förderung beantragen können:•Juristische Personen des privaten Rechts,•Juristische Personen des öffentlichen Rechts und•Personengesellschaften.

Die Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers muss als Standort des Vorhabens in dem jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorie „Übergangsregion“ (ÜR) oder „stärker entwickelte Region (SER) liegen.

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6. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

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7. Qualitätskriterien des Hauptantrages

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8. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

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Vielen Dank für Ihr Interesse!

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Jacqueline Mudlaff Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Referat 13Tel. 0511 / 120-5712

E-Mail: [email protected]