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Qualitätsprüfungen in ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen Coners/Gehrke MDK-Nord 07.09.2009

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Qualitätsprüfungen in ambulanten Diensten und stationären

Einrichtungen

Coners/GehrkeMDK-Nord

07.09.2009

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Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten

Leistungen und deren Qualität nach

§ 114 SGB XI

(Qualitätsprüfungsrichtlinien-QPR)

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Der Gesetzgeber hat mit dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflegeweiterentwicklungsgesetz die interne und externe Qualitätssicherung im Bereich der Pflegeversicherung grundlegend neu ausgerichtet. Auf der Grundlage des Gesetzes wurden von den Partnern der Pflegeselbstverwaltung für die ambulante und die stationäre Pflege Transparenzvereinbarungen nach § 115 Abs. 1 a SGB XI geschlossen.

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Präambel

Die mit den Transparenzvereinbarungen nach § 115 Abs. 1 a Satz 6 SGB XI konsentierten Transparenzkriterien bilden eine Teilmenge der in den Anlagen zu diesen Richtlinien enthaltenen Qualitätsrichtlinien.

Bei der Erstellung der Prüfberichte nach § 115 Abs. 1 SGB XI und der Veröffentlichung der Transparenzberichte nach § 115 Abs. 1 a SGB XI handelt es sich um voneinander

getrennte Verfahren.

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Die Qualitätsprüfungen sind grundsätzlich unangemeldet

durchzuführen.

Das Prüfteam des MDK hat die Interessenvertretung der Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims über die Prüftätigkeit unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Durchführung der Prüfung

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Bei der Regelprüfung und der Anlassprüfung sind unter besonderer

Berücksichtigung der Ergebnisqualität mindestens die in Anlage 1

bzw. 2 definierten Mindestangaben zu prüfen.

6. Prüfinhalte/Prüfumfang der MDK-Prüfung

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Bei Wiederholungsprüfungen bezieht sich die Prüfung auf diebeanstandeten einrichtungsbezogenen Kriterien. Die personenbezogenen Mindestangaben (mit Ausnahme derBefragung der Bewohner/Pflegebedürftigen) sind vollständig zu prüfen. Wenn bei einer Wiederholungsprüfung aufgrund der Zufallsstichprobe die bemängelten personenbezogenen Kriteriennicht einbezogen werden können, muss ersatzweise ein Bewohnereinbezogen werden, bei dem diese Kriterien zutreffen.

6. Prüfinhalte/Prüfumfang der MDK-Prüfung

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Zur Beurteilung der Qualität sind in allen Prüfungen bei Einrichtungen mit nicht mehr als 50Bewohnern/Pflegebedürftigen mindestens fünf Personen bei Einrichtungen mit mehr als 50 Bewohnern/Pflegebedürftigen mindestens 10 % der Bewohner/Pflegebedürftigen einzubeziehen. Als Bezugsgröße für die Auswahl gilt im stationären Bereich die Anzahl der belegten Heimplätze und im ambulanten Bereich die Anzahl aller Sachleistungsbezieher nach dem SGB XI. In die Prüfungen sollen nicht mehr als 15 Personen einbezogen werden.

6. Prüfinhalte/Prüfumfang der MDK-Prüfung

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Die in die Prüfung einzubeziehenden Bewohner/Pflegebedürftigen werden entsprechend der Verteilung der Pflegestufen 1-3 in der Einrichtung und innerhalb der Pflegestufen zufällig ausgewählt. Fallen in die Zufallsstichprobe Versicherte der privaten Pflegepflichtversicherung, sind diese in die Prüfung einzubeziehen. Voraussetzung für die Einbeziehung in die Stichprobe im ambulanten Bereich ist der Sachleistungsbezug nach SGB XI.

6. Prüfinhalte/Prüfumfang der MDK-Prüfung

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Der MDK erstellt innerhalb von drei Wochen nach Durchführung der Qualitätsprüfung einen Bericht, der den Gegenstand und das Ergebnis der Qualitätsprüfung enthält.

9.Prüfbericht

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MDK-Anleitungzur Prüfung der Qualität nach den

§§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege

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II. Verfahrensablauf

Zur Gewährung der Zufallstichprobe soll die Pflegeeinrichtung eine nach Pflegestufen sortierte Liste vorlegen.

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1. Angaben zur Prüfung und zur Einrichtung

1.1 Auftragsnummer1.2 Daten zur Einrichtung1.3 Daten zur Prüfung1.4 Prüfungsauftrag nach § 114 SGB XI1.5 Von der Pflegeeinrichtung zur Prüfung vorgelegte

Unterlagen1.6 Art der Einrichtung und Versorgungssituation1.7 Struktur der Wohn- und Pflegebereiche1.8 Nach Angabe der Pflegeeinrichtung Anzahl Bewohner

mit:1.9 Ist ein pflegefachlicher Schwerpunkt vereinbart?1.10 Werden Zusatzleistungen gemäß § 88 SGB XI von der

Pflegeeinrichtung angeboten?1.11 Werden Leistungen ganz oder teilweise durch andere

Anbieter erbracht?

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2.2 Wird bei der Gestaltung der Wohnräume den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner nach Privatheit und Wohnlichkeit Rechnung getragen? 2.3 Bezüglich der strukturellen Anforderungen an die

Versorgung von Bewohnern mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen trifft für die Einrichtung folgendes zu:…

2.4 Ist für die Bewohner bei Bedarf das jederzeitige Verlassen und Betreten der Pflegeeinrichtung gewährleistet (z.B. durch Pförtner, Vergabe von Schlüsseln, Klingel etc.)?

2. Allgemeine Angaben

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4.3 Ist die fachliche Anleitung und Überprüfung grundpflegerischer Tätigkeiten von Pflegehilfskräften durch Pflegefachkräfte nachvollziehbar gewährleistet?

4.5 Ist durch die Personaleinsatzplanung eine kontinuierliche Pflege- und Versorgung der Bewohner gegeben?

4.6 Ist die Personaleinsatzplanung mit Blick auf den Versorgungs- und Pflegebedarf der Bewohner adäquat?

4. Ablauforganisation

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6.3 Werden die für die stationäre Pflege relevanten Aussagen der Expertenstandards des DNQP im Rahmen des

Qualitätsmanagements berücksichtigt oder sind konkrete Maßnahmen in dieser Hinsicht geplant?

6.6 Wird das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement entsprechend dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (im Sinne des PDCA-Zyklus) gehandhabt?

6.8 Liegt ein bedarfsgerechter prospektiver Fortbildungsplan für alle Leistungsbereiche

6. Qualitätsmanagement

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6.12 Werden Methoden zur Sicherstellung der Informationsweitergabe genutzt?

6.13 Gibt es schriftlich festgelegte und verbindliche Regelungen für Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Bewohnern?

6.14 Verfügt die Pflegeeinrichtung über ein Beschwerdemanagement?

6. Qualitätsmanagement

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8.1 Ist der Gesamteindruck der Einrichtung im Hinblick auf Sauberkeit und Hygiene gut?

(z.B. optische Sauberkeit, Ordnung, Geruch)

8.2 Gibt es in der Pflegeeinrichtung ein angemessenes Hygienemanagement?

8.4 Wenn in der Pflegeeinrichtung Bewohner mit MRSA wohnen: Liegen geeignete Standards/Verfahrensabläufe zum Umgang mit MRSA und zur Sicherstellung entsprechender Hygieneanforderungen vor?

8. Hygiene

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9.1 Wird der Speiseplan in gut lesbarer Form bekannt gegeben?

9.2 Wird in der Einrichtung ein abwechslungsreiches, vielseitiges und bedarfsgerechtes Speisenangebot vorgehalten?

9.4 Kann der Zeitpunkt des Essens im Rahmen bestimmter Zeitkorridore frei gewählt werden?

9. Verpflegung

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9.5 Findet eine angemessene Getränkeversorgung für die Bewohner zuzahlungsfrei statt?

9.7 Werden Speisen und Getränke in für die Bewohner angenehmen Räumlichkeiten und entspannter Atmosphäre angeboten?

9. Verpflegung

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10.1 Werden Leistungen der sozialen Betreuung angeboten?

10.5 Ist das Angebot an sozialer Betreuung ausreichend?

10.8 Wird die Eingewöhnung der Bewohner in die Pflegeeinrichtung systematisch begleitet?

10.9 Gibt es ein Angebot zur Sterbebegleitung auf der Basis eines Konzeptes?

10. Soziale Betreuung

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Erhebungsbogen zur Prüfung beim Bewohner(Prozess- und Ergebnisqualität)

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12.3 Entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen?

Bei der Verwendung von Generika muss zweifelsfrei erkennbar sein, um welches Präparat es sich handelt (z.B. Austauschliste, Dokumentation des Wirkstoffnamens, Kennzeichnung derGenerikumspackung mit dem Namen des Originalpräparates.

Die Verabreichung von Arzneimitteln über die Sonde ist eineder Wichtigsten Ursachen für das Verstopfen der Sonde. Etwa15 % dieser Ereignisse gehen auf unsachgemäßes Vorgehen zurück.

12. Behandlungspflege

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12. 6 Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung

Die erhobenen schmerzrelevanten Daten müssen zeitnah und lückenlos dokumentiert werden. Zu den Aufgaben von Pflegefachkräften gehört die Informationsweitergabe der ermittelten schmerzbedingten Faktoren an den behandelnden Arzt. Die Beobachtungen und Feststellungen werden in der Verlaufskontrolle schriftlich fixiert und in der Pflegeplanung mit aufgenommen.

12. Behandlungspflege

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12.10 Ist der Umgang mit Trachealkanülen/Absaugen sachgerecht?

Erläuterung zur Prüffrage 12.10:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn in der Pflegedokumentation nachvollziehbar folgende Kriterien dokumentiert sind:

Angaben zur Indikation der TrachealkanülenanlageAngaben zur Form der TracheostomaanlageAngaben zum Kanülentyp und zur GrößeAlle im Zusammenhang mit der Trachealkanüle eingesetzten Hilfsmittel

12. Behandlungspflege

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Angaben zum Wechsel der Trachealkanüle (Häufigkeit, Art und Weise der Durchführung)

Angaben dazu, wer den Kanülenwechsel durchführt

eine Ersatzkanüle

ggf. regelmäßige Cuffdruckmessungen durchgeführt und dokumentiert werden.

im Notfall (z.B. plötzliche Atemnot durch Verstopfung der Kanüle) das Offenhalten des Stomas gewährleistet ist (z.B. mittels Kilian- Nasenspekulum).

12. Behandlungspflege

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12.14 Basieren die Maßnahmen zur Behandlung der chronischen Wunden oder des Dekubitus auf dem aktuellen Stand des Wissens?

Ausfüllanleitung zu 12.14:Die Behandlung des Dekubitus / der chronischen Wunde entspricht dem aktuellen Stand des Wissens, wenn- sie entsprechend den ärztlichen Anordnungen erfolgt,- soweit erforderlich die Prinzipien der lokalen Druckentlastung, therapeutischen Lagerung bzw. der Kompression umgesetzt werden, -die Versorgung der Wunde nach physiologischen und hygienischen Maßstäben erfolgt.

12. Behandlungspflege

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13.4 Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst?

Erläuterung zur Prüffrage 13.4: Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten wenn:

-offensichtlich kein Sturzrisiko vorliegt und dies nachvollziehbar von der Einrichtung dokumentiert ist

oder

-bei bestehender Sturzgefährdung eine aktuelle, systematische Einschätzung vorliegt.

13. Mobilität

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13.5 Werden Sturzereignisse dokumentiert?

Fachlicher Hintergrund:Nach dem Expertenstandard zur Sturzprophylaxe gehören zur Dokumentation eines Sturzereignisses:

Zeitpunkt des SturzesSituationsbeschreibungAktivitäten vor einem SturzOrt des SturzesZustand vor einem Sturz Folgen des Sturzeseingeleitete Folgemaßnahmen

13. Mobilität

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13.6 Werden erforderliche Prophylaxen gegen Stürze durchgeführt?

Erläuterung zur Prüffrage 13.6:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn auf Basis der beschriebenen Fähigkeiten/Einschränkungen individuell geeignete Maßnahmen zur Sturzprophylaxe geplant, durchgeführt und dokumentiert sind.

13. Mobilität

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13.8 Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst?

Erläuterung zur Prüffrage 13.8:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn

- offensichtlich kein Risiko vorliegt und dies nachvollziehbar von der Einrichtung dokumentiert ist

oder

- bei bestehender Dekubitusgefährdung eine aktuelle, systematische Einschätzung der Dekubitusgefährdung vorliegt.

13. Mobilität

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13.9 Werden erforderliche Dekubitusprophylaxen durchgeführt?

Ausfüllanleitung zu 13.9:

Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn … individuell angemessene Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe in der Pflegeplanung berücksichtigt sind und die Durchführung erkennbar ist.

13. Mobilität

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wie z. B.:

- haut- und gewebeschonende Lagerung und Transfertechniken, - Maßnahmen zur Bewegungsförderung, (Lagerungsart, Lagerungshäufigkeit)- ausreichende Flüssigkeits- und Eiweißzufuhr,- fachgerechte Hautpflege / regelmäßige Hautinspektion, - ggf. Beratung der Bewohner bzw. ihrer Angehörigen hinsichtlich der Risiken und Maßnahmen- in der Pflegeplanung berücksichtigt sind und die Durchführung erkennbar ist.

13. Mobilität

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13.11 Wird das individuelle Kontrakturrisiko erfasst?

Erläuterung zur Prüffrage 13.11:

Die Frage ist mit “Ja” zu beantworten, wenn

-offensichtlich kein Risiko vorliegt und dies nachvollziehbar von der Einrichtung dokumentiert ist

oder

-bei bestehender Kontrakturgefährdung eine aktuelle, differenzierte Einschätzung vorliegt.

13. Mobilität

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Fachlicher Hintergrund:

Zur Einschätzung des Kontrakturrisikos gehört die Beschreibung der Gelenke (große und kleine) hinsichtlich ihrer Beweglichkeit und Bewegungsabläufe. Die gefährdeten Gelenke sind zu benennen.

Bereits bestehende Bewegungseinschränkungen im Sinne von Kontrakturen sind hinsichtlich der Ausprägung zu beschreiben. (Anhand der Risikoeinschätzung muss erkennbar sein, worin die Gefährdung für den Bewohner besteht und wie sich daraus sein individuelles Risiko ableitet.)

13. Mobilität

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13.12 Werden die erforderlichen Kontrakturprophylaxen durchgeführt?

Ausfüllanleitung zu 13.12:Als Maßnahmen der Kontrakturprophylaxe kommen insbesondere die physiologische Lagerung, die Mobilisierung und Bewegungsübungen in Betracht. Gelenke sollen mindestens drei Mal täglich in jeweils drei Wiederholungen bewegt werden, um Kontrakturen zu vermeiden.

Erläuterung zur Prüffrage 13.12:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wennindividuell angemessene Maßnahmen geplant, durchgeführt und dokumentiert sind.

13. Mobilität

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14.1 Gewicht, Größe, Ernährungszustand, Flüssigkeitsversorgung

Gewichtsverlauf in den letzten sechs Monaten- zugenommen- konstant- relevante Abnahme- kann nicht ermittelt werden

14. Ernährung und Flüssigkeitsversorgung

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14.5 Werden individuelle Ernährungsressourcen und Risiken erfasst?

Erläuterung zur Prüffrage 14.5:Die Frage ist mit ja zu beantworten, wenndas Ernährungsrisiko bei jedem Bewohner erfasst ist (mindestens zu Beginn des pflegerischen Auftrags), ggf. mit Hilfe eines Screening-Instruments (z.B. MNA).Die individuellen Ernährungsressourcen, wie z.B. die Vorlieben, Abneigungen und Gewohnheiten im Zusammenhang mit der Ernährung (Essbiografie), bekannt sind.Bei Bewohnern mit vorliegendem Risiko oder Anzeichen einer Mangelernährung eine tiefer gehende Einschätzung der Ernährungssituation und der sie beeinflussenden Faktoren (Assessment) vorliegt.

14. Ernährung und Flüssigkeitsversorgung

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14.7 Werden erforderliche Maßnahmen bei Einschränkungen der selbständigen Nahrungsversorgung durchgeführt?

Ausfüllanleitung zu 14.7:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei Bewohnern mit Einschränkungen der selbstständigen Nahrungsaufnahme auf der Grundlage der Erfassung der individuellen Ernährungsressourcen und Risiken erforderliche Maßnahmen mit dem Bewohner abgestimmt und in der Pflegeplanung nachvollziehbar dokumentiert sind.

14. Ernährung und Flüssigkeitsversorgung

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14.11 Wird bei Bewohnern mit Ernährungssonden der Geschmackssinn angeregt?

Ausfüllanleitung zu 14.11:

Das Kriterium ist erfüllt, wenn bei Bewohnern mit Ernährungssonden zu den üblichen Essenszeiten der Geschmackssinn angeregt wird.

14. Ernährung und Flüssigkeitsversorgung

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15.4 Werden bei Bewohnern mit Inkontinenz bzw. mit Blasenkatheter die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt?

Erläuterung zur Prüffrage 15.4:

Die Frage ist mit ja zu beantworten, wenn die individuell erforderlichen Maßnahmen in der Pflegeplanung nachvollziehbar dokumentiert sind und die Durchführung erkennbar ist.

15. Urininkontinenz

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Die Prüffragen in diesem Kapitel sind dem Qualitätsbereich “Umgang mit demenzkranken Bewohnern” aus den Transparenzvereinbarungen entnommen und dementsprechend bei allen Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu erheben.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Ursachen einer eingeschränkten Alltagskompetenz im Sinne des § 45 a SGB XI nicht auf die Diagnose Demenz begrenzt werden können und somit in diesem Kapitel Bewohner mit unterschiedlichsten geistigen und psychischen Erkrankungen bzw. Behinderungen erfasst werden.

16. Umgang mit Demenz

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16.2 Wird bei Bewohnern mit Demenz die Biographie des Heimbewohners beachtet und bei der Tagesgestaltung berücksichtigt?

Ausfüllanleitung zu 16.2:Das Kriterium ist erfüllt, wenn die individuelle Tagesgestaltung auf der Grundlage der Biographie des Bewohners erfolgt. Dazu können z. B. Weckrituale, die Berücksichtigung von Vorlieben bei den Mahlzeiten und Schlafgewohnheiten oder Maßnahmen zur sozialen Integration in die Einrichtung gehören.

Die Frage ist mit „trifft nicht zu“(t.n.z.) zu beantworten, wenn nachvollziehbar keine Möglichkeiten der Informationssammlung zur Biographie bestanden.

16. Umgang mit Demenz

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16.3 Werden bei Bewohnern mit Demenz Angehörige und Bezugspersonen in die Planung der Pflege einbezogen?

Ausfüllanleitung zu 16.3:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei demenzkranken Bewohnern aus der Pflegedokumentation ersichtlich ist, dass Angehörige oder andere Bezugspersonen in die Planung der Pflege und Betreuung einbezogen wurden.Bei diesen Heimbewohnern können oftmals nur Angehörige oder Freunde Hinweise auf Vorlieben, Abneigungen, Gewohnheiten, Hobbys, Bildung usw. geben.

16. Umgang mit Demenz

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16.4 Wird bei den Bewohnern mit Demenz die Selbstbestimmung in der Pflegeplanung berücksichtigt?

Ausfüllanleitung zu 16.4:

Bei der Pflegeplanung müssen die Bedürfnisse, die Biographie, die Potenziale und die Selbstbestimmung des Bewohners berücksichtigt werden. Sofern der Bewohner dazu selbst keine hinreichende Auskünfte geben kann, sind nach Möglichkeit (vgl. auch Frage 16.3) Angehörige, Freunde oder ggf. der Betreuer darüber zu befragen

16. Umgang mit Demenz

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16.5 Werden dem Bewohner mit Demenz geeignete Angebote gemacht, z.B. zur Bewegung, Kommunikation oder zur Wahrnehmung?

Ausfüllanleitung zu 16.5:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei demenzkranken Bewohnern deren Bedürfnissen ansprechende Angebote wie z.B. Spaziergänge, Ausflüge, Bewegungsübungen, Singen, Vorlesen oder auch Besuche von Veranstaltungen außerhalb des Pflegeheims gemacht werden.

16. Umgang mit Demenz

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16.6 Wird das Wohlbefinden von Bewohnern mit Demenz im Pflegealltag ermittelt und dokumentiert und werden

daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet?

Ausfüllanleitung zu 16.6:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn bei demenzkranken Bewohnern das Wohlbefinden der Bewohner im Pflegealltag ermittelt und bei der Durchführung der geplanten Maßnahmen der Pflege und Betreuung berücksichtigt wird.Aussagen zum Wohlbefinden sowie sich daraus ggf. im Pflegealltag ergebende Änderungen bei der Durchführung der geplanten Maßnahmen der Pflege und Betreuung sind der Pflegedokumentation nachvollziehbar zu dokumentieren.

16. Umgang mit Demenz

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Erläuterung zur Prüffrage 16.6:

Eine regelmäßige und aussagekräftige Erfassung des Wohlbefindens des Bewohners muss erfolgen und in der Pflegedokumentation abgebildet sein. Daraus resultierende Maßnahmen sind in der Pflegeplanung darzustellen. Aussagen, wie z.B. „der Bewohner fühlt sich wohl“ reichen nicht aus.

16. Umgang mit Demenz

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17.2. Wird die erforderliche Körperpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend

durchgeführt?

Erläuterung zur Prüffrage 17.2.:Dies bedeutet-Hygienisch erforderliche Maßnahmen (z.B. ausreichende Körperpflege bei Inkontinenz) werden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Gewohnheiten des Bewohners durchgeführt, und es sind keine hygienischen Defizite erkennbar,- geplante Maßnahmen werden laut Durchführungsnachweis erkennbar erbracht,-Abweichungen von geplanten Maßnahmen werden dokumentiert und begründet.

17. Körperpflege

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17.4 Wird die erforderliche Mund- und Zahnpflege den Bedürfnissen und Gewohnheiten des Bewohners entsprechend durchgeführt?

Ausfüllanleitung zu 17.4:Die Frage bezieht sich nur auf die Bewohner, bei denen von der Einrichtung Maßnahmen der Mund- und Zahnpflege übernommen werden.Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn in der Pflegedokumentation die auf die Maßnahmen der Mund- und Zahnpflege bezogenen Bedürfnisse und Gewohnheiten des Bewohners nachvollziehbar dokumentiert und bei der Umsetzung berücksichtigt sind.

17. Körperpflege

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18.1 Wird beim Pflegeprozess die individuelle soziale Betreuung berücksichtigt?

Erläuterung zur Prüffrage 18.1:Die Frage ist mit ja zu beantworten, wenn-Individuelle Bedürfnisse zur sozialen Betreuung ermittelt- geeignete Angebote gemeinsam mit dem Bewohner geplant- die geplanten Angebote nachvollziehbar durchgeführt werden

Die Frage ist auch mit ja zu beantworten, wenn der Bewohner nachvollziehbar keine soziale Betreuung wünscht.

18. Sonstige Aspekte der Ergebnisqualität

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Sofern ein Bewohner die Fragen aufgrund vonDemenzerkrankungen oder anderen gerontopsychiatrischen Veränderungen nicht beantworten kann, ist ein anderer Bewohner mit der gleichen Pflegestufe nach demZufallsprinzip für die Befragung auszuwählen.

20. Befragung der Bewohner

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MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI

in der ambulante Pflege

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2.2 Gibt es wirksame Regelungen innerhalb des Pflegedienstes, die die Einhaltung des Datenschutzes

sicherstellen?

Ausfüllanleitung zu 2.2.:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Kundendaten vor dem Zugriffunbefugter Personen geschützt werden (z.B. durch Aufbewahrung von Kundenakten in abschließbarenSchränken, elektronischen Akten durch die Vergabe vonPasswörtern für die zugriffsberechtigten Mitarbeiter) und die Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

2. Allgemeine Angaben

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2.3 Wird durch den Pflegedienst vor Vertragsbeginn ein Kostenvoranschlag über die voraussichtlich

entstehenden Kosten erstellt?

Ausfüllanleitung zu 2.3:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn der ambulante Pflegedienst nachweisen kann, dass er regelhaft Kostenvoranschläge vorAbschluss eines Pflegevertrages erstellt. Als Nachweis dienenKostenvoranschlagsmuster, Pflegevertragsmuster sofern dieKostenvoranschläge Bestandteil des Vertragsangebots umfassenoder andere geeignete Nachweise, z.B. Verfahrensanweisungen, die belegen, dass der ambulante Pflegedienst vorVertragsabschluss den pflegebedürftigen Menschen über seine voraussichtlichenSelbstkosten aufklärt.Entscheidend für den Kostenvoranschlag ist nicht der Leistungsbeginn, sondern der Vertragsabschluss.

2. Allgemeine Angaben

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3.1.b. Ist der Verantwortungsbereich/sind die Aufgaben für die leitende Pflegefachkraft geregelt?

3.1.g. Ist der Verantwortungsbereich/sind die Aufgaben für die Mitarbeiter in der Hauswirtschaft

geregelt?

3. Aufbauorganisation Personal

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4.1 Ist die Pflege im Sinne der Bezugspflege organisiert?

a. Verantwortlichkeit für Planung, Durchführung und Bewertung der Pflege als Aufgabe für Pflegefachkraft geregelt

b. Personelle Kontinuität der pflegerischen Versorgung geregelt

4. Ablauforganisation

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4.3 Ist die fachliche Anleitung und Überprüfung grundpflegerischer Tätigkeiten von Pflegehilfskräften

durch Pflegefachkräfte nachvollziehbar gewährleistet?

Erläuterung zur Prüffrage 4.3:Die Frage ist mit ja zu beantworten, wenndie fachliche Anleitung und Überprüfung der Grundpflege anhandvon praktischen Anleitungen oder mitarbeiterbezogene Pflegevisiten o.ä. dokumentiert ist

4. Ablauforganisation

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4.6 Wird die ständige Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Pflegedienstes im Hinblick auf

die vereinbarten Leistungen sichergestellt?

Ausfüllhinweise zu 4.6:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn der ambulante Pflegedienst für dievon ihm versorgten pflegebedürftigen Menschen ständig erreichbar ist und dievereinbarten Leistungen durchführt . Der Nachweis hierfür kannbeispielsweise durch den Dienstplan geführt werden, wenn hierinRuf-/Einsatzbereitschaftsdienst ausgewiesen ist. Eine ständigeErreichbarkeit ist nicht gegeben, wenn lediglich ein

Anrufbeantwortererreichbar ist oder Emails zugesandt werden können.

4. Ablauforganisation

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6.3 Werden die für die ambulante Pflege relevanten Aussagen der Expertenstandards des DNQP im Rahmen des Qualitätsmanagements berücksichtigt oder sind konkrete Maßnahmen in dieser Hinsicht geplant?

6. Qualitätsmanagement

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6.5 Wird das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement entsprechend dem kontinuierlichen

Verbesserungsprozess (im Sinne des PDCA-Zyklus) gehandhabt?

a. Istanalyse, Zielformulierung und Maßnahmenplanung (Plan)b. Umsetzung (Do)c. Überprüfung der Wirksamkeit (Check)d. Anpassung der Maßnahmen (Act)

6. Qualitätsmanagement

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Fachlicher Hintergrund:

Ein kontinuierlicher Qualitätsverbesserungsprozess beginnt mit derFormulierung des zu erreichenden, angestrebtenQualitätsniveaus in Form von Zielen. Im Anschluss daran erfolgt diePlanung, Umsetzung und Evaluation in der Praxis. Je nach Ergebnisder Evaluation werden die Maßnahmen und ggf. die Zieleangepasst werden.

6. Qualitätsmanagement

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6.7 Gibt es einen Fortbildungsplan, der sicherstellt, dass alle in der Pflege tätigen Mitarbeiter in die Fortbildungen einbezogen werden?

Ausfüllanleitung zu 6.7:Das Kriterium ist erfüllt, wenn ein prospektiver Fortbildungsplan inschriftlicher Form vorliegt und gleichzeitig eine Regelungdokumentiert wurde, die die Einbeziehung aller in der Grund- und/oder Behandlungspflege tätigen Mitarbeiter anFortbildungen vorsieht.Das Kriterium ist auch dann erfüllt, wenn die Feststellung dokumentiert wurde, dasseine Fortbildung für den Planungszeitraum für bestimmte Mitarbeiter nicht erforderlichist, weil sie z. B. auf dem aktuellen Stand des Wissens sind oder auch bei unstetiger Beschäftigung oder einer längeren Abwesenheit.

6. Qualitätsmanagement

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6.10 Werden Methoden zur Sicherstellung der Informationsweitergabe genutzt?

a. geregelte Übergabeb. regelmäßigen Dienstbesprechungenc. Schriftlich fixierte Regelungen (z.B. Dienstanweisungen,

Rundschreiben, Aushang)

6. Qualitätsmanagement

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6.11 Gibt es schriftlich festgelegte und verbindliche Regelungen für Erste-Hilfe-Maßnahmen bei

Pflegebedürftigen?

a. Werden die Mitarbeiter regelmäßig in erster Hilfe und Notfallmaßnahmen geschult?

b. Gibt es schriftliche Verfahrensanweisungen zum Verhalten der Pflegekräfte in Notfällen bei pflegebedürftigen Menschen?

6. Qualitätsmanagement

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Ausfüllanleitung zu 6.11.a:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn der ambulante Pflegedienstbelegen kann, dass Schulungen in Erster Hilfe und zum Verhaltenbei Notfallmaßnahmen in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als 2 Jahren durchgeführt wurden.

Ausfüllanleitung zu 6.11.bDieses Kriterium ist erfüllt, wenn eine schriftliche Regelung fürMitarbeiter zum Umgang mit Notfällen bei pflegebedürftigen Kundenbesteht (z.B. nach Sturz, Entgleisung von Körperfunktionen oderBewusstlosigkeit, Situationen, in denen der pflegebedürftige Menschnicht öffnet).

6. Qualitätsmanagement

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6.12 Gibt es eine schriftliche Regelung zum Umgang mit Beschwerden?

Ausfüllanleitung zu 6.12:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn eine Verfahrensanweisung zurBearbeitung von Beschwerden besteht.

Erläuterung zur Prüffrage 6.12:Die nachweisliche Umsetzung ist anhand von Stichprobenbearbeiteter Beschwerden zu prüfen. Die Bearbeitung von Beschwerden umfasst sowohl dieEinzelfallbearbeitung als auch eine systematische Beschwerdeauswertung.

6. Qualitätsmanagement

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8.1 Gibt es im Pflegedienst ein angemessenes Hygienemanagement?

8.2 Sind im Pflegedienst die für die ambulante Pflege relevanten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch Institutes nachweislich bekannt?

8.4 Wenn vom Pflegedienst Pflegebedürftige mit MRSA betreut werden: Liegen geeigneteStandards/Verfahrensabläufe zum Umgang mit

MRSA und zur Sicherstellung entsprechender Hygieneanforderungen vor?

8.Hygiene

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Erhebungsbogen zur Prüfung beim Pflegebedürftigen

(Prozess- und Ergebnisqualität)

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Die Fragen zur Behandlungspflege werden nur bearbeitet, wenn dieentsprechenden behandlungspflegerischen Maßnahmen ärztlichverordnet wurden.

Bei den Fragen zur Behandlungspflege sind immer folgendeAspekte zu bewerten:

- Gezielte Informationssammlung- Maßnahme erfolgt entsprechend dem aktuellen Stand des

Wissens- Auswertung der Nachweise und ggf. Information an den Arzt- Durchführung der Maßnahmen im verordneten Umfang

10. Behandlungspflege

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10.2 Wird mit dem Absaugen von Versicherten sachgerecht umgegangen?

Erläuterung zur Prüffrage 10.2:Die Frage ist mit „ja“ zu beantworten, wenn- das Absaugen unter Beachtung der hygienischen Kautelen mit

atraumatischen Kathetern erfolgt (Händedesinfektion, Verwendung steriler Absaugkatheter und keimarmer Einmalhandschuhe)

- die Beschaffenheit des Sekrets beobachtet und dokumentiert wird.

- nachvollziehbar ist, wie und wann das Absauggerät desinfiziert wird.

10. Behandlungspflege

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10.3 Wird mit der Beatmung bei beatmungspflichtigen Erkrankungen sachgerecht umgegangen?

Erläuterung zur Prüffrage 10.3:Die Frage ist mit „ja“ zu beantworten, wenn:

- Die Beatmungsform und Beatmungsparameter dokumentiert sind

- Die Vitalparameter, hierbei auch die Schwellenwerte von Vitalparametern, dokumentiert sind, bei denen weitere pflegerische bzw. behandlungsrelevante Interventionen erfolgen müssen

- Die Geräte bedienenden Pflegekräfte in das Beatmungsgerät eingewiesen sind (MPG bzw. MPBetreibV)

10. Behandlungspflege

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- Die erforderlichen Hilfsmittel zur Durchführung einer maschinellen Beatmung dokumentiert sind und verwendet werden

- Die Wechsel- und Reinigungsintervalle der erforderlichen Hilfsmittel zur Durchführung einer maschinellen Beatmung dokumentiert und nach hygienischen Kautelen durchgeführt werden

- Die Durchführung der verordneten und erforderlichen Maßnahmen sich nachvollziehbar darstellt

- Ein Informationsaustausch mit dem behandelnden Arzt aus den Pflegedokumentationsunterlagen nachvollziehbar ist

- Kontaktadressen von externen Supportunternehmen (Homecare – Unternehmern) in der Pflegedokumentation dokumentiert sind

10. Behandlungspflege

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10.16 Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Verordnung?

Ausfüllanleitung zu 10.16:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn der Pflegedienst dieMedikamentengabe entsprechend der ärztlichen Verordnung durchgeführt und in der Pflegedokumentationdokumentiert hat. Die Durchschrift der ärztlichen Verordnung mussbeim Pflegedienst hinterlegt sein.

Sofern eine Bedarfsmedikation angeordnet ist, muss in derPflegedokumentation festgehalten sein, wann welches Medikamentin welcher Dosierung verabreicht worden ist.

10. Behandlungspflege

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11.3 Werden die vereinbarten Leistungen zur Mobilität und deren Entwicklung nachvollziehbar durchgeführt?

Ausfüllanleitung zu 11.3:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen,mit denen Leistungen zur Mobilität vereinbart wurden, dieseLeistungen vereinbarungsgemäß durchgeführt und nachvollziehbar in der Pflegedokumentation dokumentiert wurden.

11. Mobilität

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Erläuterung zur Prüffrage 11.3:Die Frage bezieht sich auf Leistungen, die Verrichtungen zurMobilität gemäß § 14 SGB XI beinhalten.

Die Frage ist mit ja zu beantworten, wenn- Vereinbarte Maßnahmen fach- und sachgerecht durchgeführt

wurden und- die Entwicklung der Mobilität aus der Pflegedokumentation

nachvollziehbar ist

11. Mobilität

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11.5 Wurde bei vorliegendem Sturzrisiko eine Beratung durchgeführt?

Erläuterung zur Prüffrage 11.5:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn

- der Zeitpunkt der Beratung, die Beratungsinhalte und die evtl. Ablehnung der

- Empfehlungen des Pflegedienstes dokumentiert sind

11. Mobilität

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11.7 Werden Pflegebedürftige/Pflegepersonen über Risiken und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung eines Druckgeschwüres beraten (z.B. Bewegungsplan,

Einsatz von Hilfsmitteln, Hautinspektion)?

Erläuterung zur Prüffrage 11.7:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn

- Der Zeitpunkt der Beratung, die Beratungsinhalte und die evtl. Ablehnung der

- notwendigen Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sind

11. Mobilität

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11.8 Wenn bei der Erbringung von vereinbarten Leistungen beim pflegebedürftigen Menschen für den Pflegedienst ein individuelles Dekubitusrisiko erkennbar ist, wird dieses dann erfasst?

Ausfüllanleitung zu 11.8:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn ein pflegebedürftiger MenschLeistungen der Grundpflege erhält, ein Dekubitusrisiko erkennbar istund dieses in der Pflegedokumentation berücksichtigt wurde.

Wenn ein Dekubitusrisiko erkennbar ist, erfolgt die Risikoeinschätzung mit dem Leistungsbeginn in der Grundpflege. Danach soll in individuell festgelegtenAbständen oder bei Veränderungen im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mitden erbrachten Leistungen ein Eintrag in der Pflegedokumentation erfolgen.

11. Mobilität

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11.9 Wird im Rahmen der vereinbarten Leistung Lagern eine gewebeschonende Lagerung zur Vermeidung von

Druckgeschwüren vorgenommen?

Ausfüllanleitung zu 11.9:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen,mit denen die Leistung Lagern vereinbart ist und diedekubitusgefährdet sind, Lagerungs- und Bewegungstechniken ggf. unter Verwendung erforderlicher Hilfsmittel, haut- undgewebeschonend durchgeführt wurden.

11. Mobilität

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11.11 Werden die Pflegebedürftige/Pflegeperson bei Kontrakturgefahr über Risiken und erforderlichen Maßnahmen beraten (z.B. Lagerungs- und

Bewegungsplan, aktive und passive Bewegungsübungen, Einsatz geeigneter Hilfsmittel)?

Erläuterung zur Prüffrage 11.11:Die Frage ist mit „ja“ zu beantworten, wenn

- der Zeitpunkt der Beratung, die Beratungsinhalte und die evtl. Ablehnungen der notwendigen Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sind.

11. Mobilität

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11.12 Werden die individuellen Risiken hinsichtlich der Kontrakturen bei der Erbringung der

vereinbarten Leistungen berücksichtigt?

Ausfüllanleitung zu 11.12:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen,mit denen Leistungen der Grundpflege vereinbart wurden,

erkennbarKontrakturrisiken vorliegen, im Rahmen der Vereinbarten

Leistungendiese Risiken nachvollziehbar dokumentiert und sofern möglich im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit derLeistungserbringung berücksichtigt wurden (z.B. im Rahmen dervereinbarten Leistung Körperpflege im Bett oder Lagern ggf. einephysiologische Lagerung erfolgt oder im Rahmen der vereinbartenLeistung Mobilität ggf. Bewegungsförderungen erfolgen). DerNachweis hierüber kann auch im Einzelfall ergänzend im Rahmen der teilnehmenden Beobachtung erfolgen.

11. Mobilität

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12.5 Werden Pflegebedürftige/Pflegepersonen über Risiken und erforderliche Maßnahmen zur Flüssigkeitsversorgung beraten (z.B. Angaben zur Trinkmenge, Einsatz geeigneter Hilfsmittel, Berücksichtigungen individueller Besonderheiten, Vorlieben, Abneigungen)?

Erläuterung zur Prüffrage 12.5Die Frage ist mit „ja“ zu beantworten, wenn- der Zeitpunkt der Beratung, die Beratungsinhalte und evtl.

Ablehnungen der Vorgeschlagenen zusätzlichen Leistungsinhalte/Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sind.

12. Ernährung- und Flüssigkeitsversorgung

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12.6 Wird der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger informiert bei erkennbaren Flüssigkeitsdefiziten?

Ausfüllanleitung zu 12.6:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen beider Erbringung von Pflegeleistungen ein Flüssigkeitsdefizit sichtlicherkennbar ist und der pflegebedürftige Mensch bzw. seinAngehöriger auf mögliche Hilfen oder Abklärungsmöglichkeiten (z.B. Arzt) hingewiesen wurde.

Erläuterung der Prüffrage 12.6:Hinweise müssen anhand von Einträgen in der Pflegedokumentationoder Aussagen des Pflegebedürftigen Menschen oder dessenAngehörigen nachvollziehbar sein.

12. Ernährung- und Flüssigkeitsversorgung

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12.7 Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Flüssigkeitsversorgung erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?

Ausfüllanleitung zu 12.7:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen,mit denen Leistungen zur Unterstützung bei der Flüssigkeitsaufnahme vereinbart wurden, dieindividuellen Ressourcen und Risiken zur Flüssigkeitsversorgung in der Pflegedokumentationberücksichtigt wurden.

12. Ernährung- und Flüssigkeitsversorgung

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12.8 Wurde die vereinbarte Leistung zur Flüssigkeitsversorgung nachvollziehbar durchgeführt?

Ausfüllanleitung zu 12.8:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen,mit denen Leistungen zur Flüssigkeitsaufnahme vereinbart wurden,diese Leistungen vereinbarungsgemäß durchgeführt und nachvollziehbar in der Pflegedokumentation dokumentiertwurden.

12. Ernährung- und Flüssigkeitsversorgung

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12.9 Werden Pflegebedürftige/Pflegepersonen über Risiken und erforderliche Maßnahmen zur Ernährung beraten (z.B. Angaben zur Nahrungsmenge, individuelle Gewichtskontrollen, Einsatz geeigneter Hilfsmittel, Berücksichtigung individueller Besonderheiten, Vorlieben, Abneigungen, Diäten, Unverträglichkeiten)?

Erläuterung zur Prüffrage 12.9:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn- Der Zeitpunkt der Beratung, die Beratungsinhalte und evtl.

Ablehnungen der - Vorgeschlagenen zusätzlichen Leistungsinhalte/Maßnahmen

nachvollziehbar dokumentiert sind.

12. Ernährung- und Flüssigkeitsversorgung

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12.10 Wird der pflegebedürftige Mensch bzw. sein Angehöriger informiert bei erkennbaren Ernährungsdefiziten?

12.11 Werden die individuellen Ressourcen und Risiken bei der Ernährung erfasst, wenn

hierzu Leistungen vereinbart sind?

12.12 Wurde die vereinbarte Leistung zur Nahrungsaufnahme nachvollziehbar durchgeführt?

12.13 Werden die individuellen Wünsche zum Essen und Trinken im Rahmen der vereinbarten

Leistungserbringung berücksichtigt?

12. Ernährung- und Flüssigkeitsversorgung

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13.3 Werden Pflegebedürftige/Pflegepersonen über erforderliche Maßnahmen beraten (z.B. Kontinenztrainingsplan, Miktionsprotokoll, Einsatz von Hilfsmitteln, personeller Hilfebedarf z.B. beim Aufsuchen der Toilette, Hautinspektion)?

Erläuterung zur Prüffrage 13.3:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn

- der Zeitpunkt der Beratung, die Beratungsinhalte und die evtl. Ablehnungen der notwendigen Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sind.

13. Ausscheidung

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13.4 Werden individuelle Ressourcen und Risiken im Zusammenhang mit Ausscheidungen erfasst, wenn hierzu Leistungen vereinbart sind?

Ausfüllanleitung zu 13.4:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen,mit denen Leistungen zur Ausscheidung vereinbart wurden, dieindividuellen Ressourcen und Risiken zu den Ausscheidungen in derPflegedokumentation berücksichtigt wurden.

Erläuterung zur Prüffrage 13.4:Die Prüffrage umfasst die Darm- und Blasenentleerung.

13. Ausscheidung

Page 91: Qualitätsprüfungen in ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen Coners/Gehrke MDK-Nord 07.09.2009

13.5 Wurde die vereinbarte Leistung zur Unterstützung bei Ausscheidungen/Inkontinenzversorgung nachvollziehbar durchgeführt?

13. Ausscheidung

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Diese Fragen sind bei allen pflegebedürftigen Menschen zubeantworten, bei denen eine gerontopsychiatrische Diagnoseärztlich festgestellt wurde.

14. Umgang mit Demenz

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14.2 Werden Pflegebedürftige/Pflegepersonen bei einer vorliegenden Demenz über Risiken und erforderliche Maßnahmen beraten (z.B.

Selbstgefährdung, adäquateBeschäftigungsmöglichkeiten,

Tagesstrukturierung)?

Erläuterung zur Prüffrage:Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, wenn

- der Zeitpunkt der Beratung, die Beratungsinhalte und die evtl. Ablehnungen der notwendigen Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sind.

14. Umgang mit Demenz

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14.3 Werden bei Menschen mit Demenz die biografischen und anderen Besonderheiten bei der

Leistungserbringung beachtet?

Ausfüllanleitung zu 14.3:Das Kriterium ist erfüllt, wenn die vereinbarte Pflegeleistung beipflegebedürftigen Menschen, bei denen eine gerontopsychiatrische Diagnose ärztlich festgestellt wurde, auf der Grundlage der pflegerelevanten Biografie (Vorlieben, Abneigungen oderGewohnheiten) durchgeführt wird.

14. Umgang mit Demenz

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14.4 Werden die Angehörigen über den Umgang mit demenzkranken Pflegebedürftigen im Rahmen der Leistungserbringung informiert?

Ausfüllanleitung zu 14.4:Das Kriterium ist erfüllt, wenn vom Arzt eine gerontopsychiatrischeDiagnose festgestellt wurde und wenn Angehörige Tipps undHinweise zum Umgang mit Demenz bekommen haben. Nachweiseanhand von Pflegedokumentation (z.B. Hinweise auf Broschüren, Selbsthilfegruppen, Internetadressen).

14. Umgang mit Demenz

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15.3 Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung

berücksichtigt?

Ausfüllanleitung zu 15.3:Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn bei pflegebedürftigen Menschen,mit denen Leistungen zur Körperpflege vereinbart wurden, in derPflegedokumentation die auf die Maßnahmen der Körperpflegebezogenen Wünsche nachvollziehbar dokumentiert und bei derUmsetzung berücksichtigt sind.

15. Körperpflege und sonstige Aspekte der Ergebnisqualität

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Erläuterung zur Prüffrage 15.3:Dies bedeutet,

- Vereinbarte und geplante Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Wünsche laut

- Durchführungsnachweis erkennbar erbracht, - Abweichungen von geplanten Maßnahmen werden

dokumentiert und begründet.

15. Körperpflege und sonstige Aspekte der Ergebnisqualität

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15.5 Sind die Mitarbeiter entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation eingesetzt worden?

Erläuterung zur Prüffrage 15.5:Die Frage ist mit ja zu beantworten, wenn:

- die eingesetzten Mitarbeiter die formale Qualifikation haben oder

- für eingesetzte Mitarbeiter ohne formale Qualifikation der Nachweis der materiellen Qualifikation (z.B. Fortbildung, Anleitung) vorliegt.

15. Körperpflege und sonstige Aspekte der Ergebnisqualität

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