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Rahmenvertrag - irp-cdn.multiscreensite.com · CPU: Intel Celeron Memory (RAM): 4GB Operating System: MineCrypt Special Edition (Linux) MineCrypt Premium Hosting CHF 200.00/Mt. Kaufangaben

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RahmenvertragOrt: Datum:

Interne Angaben (wird durch MineCrypt ergänzt)

Firmen-ID: Auftrags-ID: Verantwortlicher:

Kundendaten

Anrede*: Firma:

Vorname*: Zusatz:

Nachname*: Website:

Strasse/Nr.*: E-Mail*:

PLZ/Ort*: Telefon*:

Bankangaben

Name/Ort: IBAN:

Swift-Code (BIC):

MineCrypt Miner 250 CHF 6‘940.00 inkl. MwSt.

Hashrate: ~234 - 243MH/s (ETH)

~2800 – 2950 Sol/s (ZEC)

Performance (GPU): ~54GB

CPU: Intel Celeron

Memory (RAM): 4GB

Operating System: MineCrypt Special Edition (Linux)

MineCrypt Premium Hosting CHF 200.00/Mt.

Kaufangaben

Anzahl Miner:

MwSt: 7.7% Total: Monatlich:

Mit nachfolgender Unterschrift bestätige ich die Kenntnisnahme sämtlicher dieser Vereinbarung zugrunde liegender Vertragspunkte inkl. deren Anhänge.

Kunde

MineCrypt Group AG | Zugerstrasse 72 | 6340 BaarSwitzerland

IBAN: CH44 0840 1000 0617 3236 2SWIFT-Code (BIC): MIGRCHZZ80A

Migros Bank AGAarbergergasse 20-22

3011 BernMineCrypt Group AG

pro Miner

Seite 1 von 4 *Pflichtfeld

flona
Stempel
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I. Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die Beschaffung von Hardware und deren Betrieb im Auftrag des Kunden:a) Kauf von Hard- und Software (Ziff. 2) durch Kunde,b) Systemwartung und Bereitstellung von Infrastruktur (Ziff. 3) durch die Anbieterin.Details werden jeweils in Anhängen zu diesem Vertrag speziell geregelt, welche An-hänge als integrierende Bestandteile dieses Rahmenvertrags gelten und welche Anhänge vor einer ordentlichen Kündigung dieses Rah-menvertrags entweder bereits erfüllt oder ihrerseits gekündigt sein müssen.

II. Kauf von Hardware und Software

1. Kaufgegenstand und KaufpreisDieses Kapitel regelt den Kauf von Hardware und Software. Dieser Kauf ist jeweils eine Folge schriftlich eingereichter Offerten.Die Anbieterin liefert dem Kunden die in den Anhängen und eventuellen Nachträgen zu diesem Vertrag aufgeführten EDV-Produkte (in der Folge «EDV-Produkte» genannt) zu den dort genannten Preisen und Konditionen.

2. LieferterminDer Liefertermin wird dem Kunden via E-Mail mitgeteilt.Dieser Liefertermin hat Gültigkeit unter Vorbehalt von Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin, insbesondere höherer Gewalt wie Krieg, bewaffnete Kon-flikte, Streik, Transportschwierigkeiten und behördlicher Ausfuhr- und Einfuhrverbote.Verzögert sich die Lieferung gegenüber dem vereinbarten Termin um mehr als 90 Tage, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurück-zutreten. Die Anbieterin erstattet in diesem Falle bereits geleistete Kaufpreiszahlungen zurück. Zu weiteren Leistungen ist die Anbieterin jedoch nicht verpflichtet.

3. PreiseDie Preise verstehen sich inklusive aller anfallen-den Steuern und Gebühren.Rabatte werden gegebenenfalls in den An-hängen zu diesem Vertrag festgehalten.

4. SoftwareDie Software wird dem Kunden unter Lizenz auf den EDV-Produkten zur Verfügung ge-stellt. Der Gebrauch der Software ist jeweils an eine Zentraleinheit (CPU) gebunden ge-mäss den Bestimmungen des Softwareher-stellers. Allfällige weitere Bestimmungen sind jeweils in den Anhängen zu diesem Vertrag aufgeführt und gelten als integrierender Bestandteil dieses Vertrags.Die Anbieterin verpflichtet sich die Software auf dem neuesten Stand (Software-Relea-se-Level) zu halten.Alle Rechte an dieser Software bleiben dau-ernd beim Anbieter.

5. ZahlungsmodalitätenDer gesamte Kaufpreis ist bei Vertragsab-

schluss fällig und innert zehn Arbeitstagen auf folgendes Konto zu überweisen:

MineCrypt Group AG Zugerstrasse 72 6340 Baar Switzerland

IBAN: CH44 0840 1000 0617 3236 2 SWIFT-Code (BIC): MIGRCHZZ80A

Migros Bank AG Aarbergergasse 20-22 3011 Bern

6. EigentumBis zur vollständigen Bezahlung des Kauf-preises bleiben die gelieferten EDV-Produkte Eigentum der Anbieterin.Die Anbieterin kann von der Möglichkeit der Eintragung des Eigentumsvorbehalts nach freiem Ermessen Gebrauch machen. Der Kunde ermächtigt die Anbieterin durch Unter-zeichnung dieses Vertrages, den Eigentums-vorbehalt ohne ihre Mitwirkung eintragen zu lassen.

7. Vorbereitung des InstallationsortesDie Anbieterin stellt rechtzeitig EDV-Produkte auf ihre Kosten und nach den Richtlinien des Hardwareherstellers für den Betrieb der zu liefernden EDV-Produkte geeignete Räume mit den notwendigen Stromanschlüssen, Terminal-Verbindungen und technischen Ein-richtungen, Miet-Leitungen und Modems etc. bereit. Die Anbieterin ist dem Kunden diesbe-züglich jederzeit zur Auskunft verpflichtet.Die Kosten für die Vorbereitung des Installati-onsortes, für Beschaffung und Verlegung von Kabeln zum Anschluss von Terminals sowie für Netzwerkverbindungen und Zubehör sind im Kaufpreis inbegriffen.

8. Transportrisiko und -kostenDie Lieferung erfolgt franko Aufstellungs-ort. Kosten und Risiken des Transports der EDV-Produkte zum Aufstellungsort gehen zu Lasten der Anbieterin.

9. Installation und betriebsbereite Übergabe der gelieferten EDV-ProdukteDie Kosten für die Installation der gelieferten EDV-Produkte am vertragskonform vorbe-reiteten Installationsort sind im Gesamtpreis inbegriffen.

10. Verantwortung für den Einsatz der EDV-ProdukteDer zweckmässige Einsatz sowie die richtige Bedienung der EDV-Produkte durch qualifi-ziertes Personal sind Sache der Anbieterin.

11. ZubehörDie Kosten für Datenträger und sonstiges Zubehör sind im Kaufpreis inbegriffen.

12. GarantieFür Software-Lizenzen besteht kein Garan-tieanspruch. Für die Wartung der Software (Software-Wartungsvertrag) gelten die im

Anhang entsprechend aufgeführten Bestim-mungen.Die Anbieterin garantiert, dass gelieferte Hardware neu ab Herstellerwerk und in einwandfreiem Zustand geliefert und fachge-recht installiert wird. Während der Dauer von zwei Jahren ab Installationsdatum erbringt die Anbieterin die nachfolgend aufgeführten Garantieleistungen:a) Unterhalt der einzelnen EDV-Produkteb) Behebung allfälliger Störungenc) Lieferung von Ersatzteilen auf Austausch-basisDiese Leistungen während der Garantie werden je nach Abrede im entsprechenden Anhang entweder durch den technischen Dienst des jeweiligen Hardware-Herstellers nach den Bestimmungen eines separaten Hardware-Wartungsvertrags des betref-fenden Herstellers oder aber durch den technischen Dienst der Anbieterin nach den Bestimmungen des Hardware-Wartungsver-trags der Anbieterin kostenlos erbracht.(Anmerkung: Damit sollen die Garantieleis-tungen ebenfalls nach den Bestimmungen des Wartungsvertrags erbracht werden, al-lerdings – im Unterschied zur an die Garantie anschliessenden Wartungsphase – während der Garantie kostenlos; selbst dann, wenn anschliessend kein Wartungsvertrag unter-zeichnet wird.)Allfällige Standortwechsel von Anlagen müs-sen durch die Anbieterin bzw. den Hersteller gegen Aufwandverrechnung ausgeführt werden, andernfalls erlischt jeder Garantie-anspruch.In der Garantie sind nicht inbegriffen:a) Die Behebung von Schäden, die durch Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen, allgemein unsachgemässer Behandlung und Gebrauch der EDV-Produkte sowie äussere Einflüsse, wie z. B. Schäden bedingt durch Ausfall aufgrund von Herstellervorschriften, betriebsnotwendiger Klimaanlagen, verur-sacht worden sind.b) Der Ersatz von etwaigem Verbrauchsma-terialc) Die Behebung von Schäden, die durch Eingriffe des Kunden an den EDV-Produkten verursacht worden sind.Arbeiten, die über die in dieser Ziffer um-schriebenen Garantieleistungen hinausgehen, werden durch die Anbieterin nach Möglich-keit erbracht und zu den jeweils geltenden Ansätzen verrechnet.Die Anbieterin übernimmt ausdrücklich kei-nerlei Gewährleistung der Rentabilität des Produkts. Der Kunde erkennt an, dass er auf der Grundlage dieses Vertrages keinen Anspruch gegen die Anbieterin auf eine bestimmte Menge von Münzen hat und die Anbieterin keine solche Leistung oder einen Wert davon garantiert. Der Kunde erkennt zudem an, dass das Wechselkursrisiko von Kryptowährungen vom tatsächlichen Preis abhängt, verglichen mit einer bestimmten Fiat-Währung / Kryptowährung. Der Kunde anerkennt zudem, dass er der alleinige wirtschaftliche Eigentümer der durch seine Hardware generierten Kryptowährungen ist.

Allgemeine Vertragsbedingungen

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13. Wartung nach Ablauf der GarantiefristNach Ablauf der Garantiedauer von zwei Jahren übernimmt die Anbieterin oder der Hersteller die Wartung der Anlagen jeweils aufgrund eines separat abzuschliessenden Hardware-Wartungsvertrages mit dem Ziel, die Anlagen in funktionstüchtigem Betriebs-zustand zu halten. Die Anbieterin garantiert, dass diese Wartung (ausgeführt durch den Hersteller oder die Anbieterin) während max. 5 Jahren nach Installation zu den jeweils geltenden Ansätzen und auf der Basis des erwähnten Wartungsvertrages ausgeführt wird.

14. GeheimhaltungDer Kunde verpflichtet sich, allfällige Doku-mente, welche durch die Anbieterin unter der Rubrik vertraulich zur Verfügung gestellt wurden, vertraulich zu behandeln. Die An-bieterin, deren Mitarbeiter und Beauftragte sind verpflichtet, über alle Tatsachen und Informationen, zu deren Kenntnis sie bei der Erledigung ihrer Tätigkeit bei und für den Kunden gelangen, sowohl während der Ver-tragsdauer als auch nach Beendigung des vertraglichen Verhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

15. ZugänglichkeitBesichtigungen durch den Kunden ist grund-sätzlich jederzeit möglich, müssen jedoch min. 30 Arbeitstage im Voraus angekündigt werden.

16. AbnahmeFür die Abnahme gilt folgendes Verfahren:a) Nach der Ablieferung werden die bestell-ten EDV-Produkte installiert und betriebsbe-reit gemacht.b) Spätestens innert 5 Tagen nach erstellter Betriebsbereitschaft werden die Benchmark-Tests (Hash-Rate) gemäss dieser Vereinba-rung in vollständig identischer Form wieder-holt. Das dabei erzielte Resultat muss mit einer Genauigkeit von +/- 8% gegenüber dem ursprünglichen Benchmark-Test reproduziert werden können.c) Spätestens innert 5 Tagen nach erstellter Betriebsbereitschaft wird die in der Vereinba-rung festgelegte Funktionalität überprüft.Die Abnahmetests werden durch die Anbie-terin durchgeführt und das Resultat in einem Protokoll festgehalten, welches durch den Kunden zu genehmigen ist.Falls die Abnahmetests negativ verlaufen, hat die Anbieterin während 30 Tagen ab Betriebsbereitschaft Zeit, Mass-nahmen zu treffen und die Abnahmetests zu einem positiven Ergebnis zu bringen. Falls nach Ablauf dieser 30 Tage die Abnahme-tests negativ verlaufen, hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dabei werden die installierten Einheiten unter Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlun-gen zurückgenommen. Alle weiteren Ansprü-che sind gegenseitig ausgeschlossen.

III. Systemsupport

1. Gegenstand des Systemsupportsa) Generelle Wartung von EDV-SystemenDie Anbieterin tritt gegenüber dem Kunden als Vertragspartner für die Wartung aller im

Zusammenhang mit den nachfolgend aufge-führten Systemen auf: • Mining Station 250 (Anzahl gemäss Vereinbarung) • BIOS • OS • Mining-SoftwareIhrerseits sichert sich die Anbieterin die Unterstützung der betreffenden Herstellerfir-men, um ein reibungsloses Funktionieren der Systeme, im Pannenfall fachgerechte Unter-stützung zur Schadenbehebung, sowie peri-odische Unterhaltsarbeiten zu gewährleisten. Die Dauer und die genauen Bedingungen der Wartungsverpflichtung sind jeweils in einem Anhang zu diesem Vertrag zu vereinbaren.

2. Personellesa) Ausbildung:Grundsätzlich darf die Anbieterin nur Mit-arbeiter einsetzen, welche marktkonforme Erfahrungen mitbringen und für den geplan-ten Einsatz ausgebildet sind. Allfällige zur Erreichung des geforderten Ausbildungsstan-des notwendige Ausbildungszeit und -kosten gehen voll zu Lasten der Anbieterin.b) Abwerbung/Übertritte:Sowohl die Anbieterin wie auch der Kunde verpflichten sich, keine aktive Abwerbung von Mitarbeitern des anderen Vertragspart-ners zu betreiben. Ein Übertritt eines nament-lich bezeichneten Mitarbeiters ist möglich, sofern beide Vertragspartner ihr schriftliches Einverständnis erklären.

3. AuftragsdurchführungDie zur Ausführung von Arbeiten gemäss Anhängen eingesetzten Personen werden durch die Anbieterin bestimmt.

IV. Schlussbestimmungen

1. Inkrafttreten und Dauer des VertragesDer Rahmenvertrag tritt mit der letzten Un-terschrift der Vertragspartner, unter Vorbe-halt der Genehmigung durch die Geschäfts-leitungen von Anbieterin und Kunde, in Kraft und gilt als auf eine Dauer von zwei Jahren abgeschlossen.

2. VertragslaufzeitDer Rahmenvertrag hat eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren ab Datum der Unterschrift. Eine ausservertragliche Kündigung erfolgt unter Entschädigungsfolge zu Gunsten des Anbieters.

3. HaftungsausschlussFür Personen- und Sachschäden, welche dem Kunden absichtlich oder fahrlässig zugefügt wurden, haftet die Anbieterin im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen.Die Haftung für Folgeschäden ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.Ausgeschlossen werden zudem jegliche Ertragsausfälle, welche aufgrund eines Sys-temausfalls anfallen könnten.

4. Rechnungsstellung und BezahlungRechnungsstellung für erbrachte Arbeiten durch die Anbieterin sowie Bezahlung durch den Kunden erfolgen gemäss den in den Anhängen vereinbarten Bedingungen.

5. AllgemeinesSämtliche die EDV-Produkte dieses Ver-trages betreffenden Abmachungen sind im vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen enthalten. Mit diesem Rahmenvertrag wer-den sämtliche vorgängige Korrespondenz, Abmachungen, Offerten, Absprachen etc. ersetzt. Dasselbe gilt sinngemäss jeweils für die Unterzeichnung eines Anhangs für die darin enthaltenen Produkte und Leistungen.Änderungen dieses Vertrags oder von An-hängen bedürfen der Schriftlichkeit.Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag einer Leasinggesellschaft abzutreten.Die Anbieterin behält sich herstellerbeding-te Änderungen an den Produkten bis zur Lieferung vor.

6. TeilnichtigkeitSollten Teile dieses Vertrages nichtig sein oder unwirksam werden, so gilt der Restver-trag weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirk-samen Teile des Vertrages sollen in diesem Falle so ausgelegt werden, dass im Ganzen der Sinn des Vertrages erhalten bleibt.

7. Erfüllungsort, anwendbares Recht und GerichtsstandErfüllungsort für Zahlungen aus dem Ver-trag ist Bern, Schweiz, für Lieferungen der Installationsort. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.

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I. Leistungsbeschrieb

Der Betreiber vermietet IT-Infrastruktur und betreibt die vom Kunden erworbene Hard-ware in eigenen oder gemieteten Rechen-zentren. Leistungsgegenstand und somit Vertragsinhalt ist also der Anschluss und rei-bungslose Betrieb jener Anlagen des Kunden, die ihre Rechenleistung dezentralen krypto-grafischen Datennetzwerken zur Verfügung stellen. Ausdrücklich nicht Vertragsinhalt sind alle außerhalb des Einflussbereiches des Be-treibers liegenden technischen Einrichtungen, insbesondere dezentrale kryptografische Da-tennetzwerke, Endgeräte des Kunden sowie die Garantiebestimmungen der verbauten Hardware. Störungen oder Mängel, die au-ßerhalb der Anlagen des Betreibers auftre-ten oder im Verantwortungsbereich Dritter liegen, gehören nicht zum Vertragsinhalt und lösen daher grundsätzlich keine Rechtsfolgen für das Vertragsverhältnis aus.

II. Vertragsumfang

1. Die Anbieterin ist verantwortlich für die or-dentliche Wartung der unter Ziff.1 genannten Systeme. Die Anbieterin ist verpflichtet, sich ihrerseits die Unterstützung der einzelnen Herstellerfirmen in dem Umfang zuzusichern, dass periodische Unterhaltsarbeiten sowie die Behebung allfälliger Störungen gewähr-leistet sind.

2. Die Anbieterin nimmt alle Anfragen, Mängelanzeigen und andere funktionellen Störungen seitens des Kunden entgegen und unternimmt die notwendigen Aktionen um den Betrieb sowie den Betriebskomfort der betroffenen Systeme innert kurz möglichster Frist vollumfänglich sicherzustellen. Allfälli-ges Aufbieten von Fachkräften des betroffe-nen Herstellers wird ausschliesslich durch die Anbieterin veranlasst.

3. Es ist dem Ermessen der Anbieterin über-lassen, allfällige Unterhaltsarbeiten oder Ak-tivitäten zur Behebung einer Störung durch eigenes Personal ausführen zu lassen oder die Unterstützung des betreffenden System-herstellers zu beanspruchen.

4. Im Störungsfall wird die Anbieterin inner-halb einer Stunde den Sachverhalt an Ort und Stelle in Augenschein nehmen und die erforderlichen Massnahmen zur Behebung der Störung einleiten.5. Benutzerunterstützung im funktionellen Bereich sowie Benutzerschulung sind nicht Gegenstand dieses Anhangs.

III. Pflichten der Kunde

1. Der Kunde versichert, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Sie verpflichtet sich, der Anbieterin jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der Anbieterin binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft

insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Ad-resse, Telefonnummer sowie die Bankverbin-dung oder Wallet-ID des Kunden.

2. Der Kunde ist verpflichtet, ihre Passwörter regelmäßig zu ändern und diese sowie seine sonstigen Zugangsdaten sorgfältig aufzube-wahren und geheim zu halten

3. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Si-cherung ihrer digitalen Werte verantwortlich und bewahrt diese außerhalb des Systems der Anbieterin auf.

4. Der Kunde wird die in ihrem E-Mail-Postfä-cher eingehenden Nachrichten in regelmäßi-gen Abständen abrufen.

5. Der Kunde verpflichtet sich, die Funkti-onsfähigkeit der Systeme der Anbieterin und ihrer Kunden nicht zu beeinträchtigen. Verlet-zungen der System- und Netzwerksicherheit stellen Vertragsverletzungen dar, für die der Kunde haftet

6. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Nutzung der vom Anbieter angebotenen Dienstleistungen und Produkte nicht gegen ihr Heimatrecht verstösst.

IV. Rapportierung

Die Anbieterin erstellt monatlich einen War-tungsrapport und stellt diesen auf Verlangen dem Kunden zu.

V. Entschädigung

1. Die Anbieterin vereinbart einen Pauschal-betrag für alle periodischen Wartungsar-beiten und sonstigen Aufwände, welche im Rahmen des normalen Unterhalts vorge-nommen werden müssen. Darin enthalten ist auch der Aufwand, welcher auf Grund von Gerätemalfunktionen sowie applikatorischer Störungen anfällt und vom Hersteller seiner-seits in einem Unterhaltsvertrag abgedeckt wird.

2. Zusätzliche Anforderungen seitens der Benutzer in Bezug auf Rekonfigurationen, Ar-beitsplatzwechsel, funktionelle Änderungen, etc. werden durch die Anbieterin gemäss ver-einbartem Stundensatz in Rechnung gestellt.

3. KonditionenWartungspauschalbetrag inkl. sonstiger Aufwendungen: CHF 50.–/Woche.Ansatz für Zusatzleistung: min. CHF 200/Std.

4. AufwandberechnungZeitliche Aufwände im Zusammenhang mit zusätzlichen Anforderungen gemäss Ziff. V können auch Reisezeit von maximal 30 Minu-ten einschliessen.

5. SpesenregelungSpesen gehen grundsätzlich zu Lasten der Anbieterin. In Ausnahmefällen, in denen Spesen auf Grund eines direkten Auftrags des Kunden angefallen sind, können sie mit

vorgängigem Einverständnis dem Kunden belastet werden.

6. RechnungsstellungErfolgt wöchentlich per E-Mail.

7. ZahlungsmodusDer Wartungspauschalbetrag wird wö-chentlich bei Ausschüttung des durch die Hardware dem Kunden generierten Ertrags anteilshalber verrechnet.

Anhang: MineCrypt Premium Hosting

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