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Fiktive Planungsempfehlung zuhanden der Exekutive der Stadt Schaffhausen. Standortevaluation und Grobkonzepte für ein neues Fussballstadion. Das Hauptergebnis stellt ein Richtkonzept und dessen raumplanerische Umsetzung dar. - - - - - Einzelarbeit
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ZUKUNFTFUSSBALLSTADION
SCHAFFHAUSENPLANUNGSEMPFEHLUNG
STANDORTEVALUATION KONZEPTE UMSETZUNG| |
IMPRESSUM
HOCHSCHULE FÜR TECHNIK RAPPERSWIL HSR
Studiengang Raumplanung; Herbstsemester 2013Planungsinstrumente und Methodik 6Januar 2014
AUTOR
FACHLICHE BETREUUNG
SPEZIFISCHE INPUTS
BERNHARD LEDER
PROF. DR. DIRK ENGELKE
PROF. ANDREAS SCHNEIDER
MARTIN SCHLATTER
PROF. MARKUS GASSER
PROF. CARSTEN HAGEDORN
EINLEITUNG
Aufgabenstellung
Ausgangslage
Vorgehen
RAHMENBEDINGUNGEN
FC Schaffhausen
Schweizer Fusbballstadien
Anforderungen der Schweizer Fussballliga
Konzeption Stadion Schaffhausen
Übersicht Standorte
STANDORT BREITE
Standortanalyse
Grobbewertung
Grobkonzepte
STANDORT BIRCH
Standortanalyse
Grobbewertung
Grobkonzepte
STANDORT HERBLINGERTAL
Standortanalyse
Grobbewertung
Grobkonzepte
STANDORTWAHL
Nutzwertanalyse
Standortentscheid
RICHTKONZEPT
Einleitung
Städtebauliches Leitbild
Verkehrskonzept
Projektbeschrieb
Bebauungsvorschlag
Chancen, Risiken & Abhängigkeiten
UMSETZUNG
Raumplanerische Umsetzung
Quartierplan «Vordere Breite»
Anpassungen der Planungsinstrumente gemäss RPG
Weitere Planungsinstrumente
Verfahrensablauf
PLANUNGSEMPFEHLUNG
Zukunft Stadion Schaffhausen
Vorzüge Gesamtprojekt Vordere Breite
QUELLEN- , ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
ANHANG
1
1
2
3
4
5
6
7
8
11
12
16
19
20
22
25
26
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28
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30
31
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35
36
36
37
39
40
41
42
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3
3.1
3.2
3.3
4
4.1
4.2
4.3
5
5.1
5.2
5.3
6
6.1
6.2
7
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
8
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
9
9.1
9.2
InhaltsverzeIchnIs
zukunft fussballstadion schaffhausen
1
1EINLEITUNG
1.1 aufgabenstellung
1.2 ausgangslage
Der vorliegende Bericht wurde im Rahmen des Moduls «Planungsinstrumente und Methodik 6» des Studiengangs Raumplanung an der Hochschule für Technik Rap-perswil erstellt. Ziel des «Projekts Raumplanung 2013» ist die Erstellung einer Pla-nungsempfehlung zum Fussballstadion in Schaffhausen.
Der Autor wurde von der Exekutive der Stadt Schaffhausen mit der Ausarbeitung einer Planungsempfehlung beauftragt. Diese soll klären, welches Betriebskonzept bezüglich Stadion an welchem Standort mit welchen planerischen Massnahmen ermöglicht werden kann. Die Identifikation des aus planerischer Sicht am besten geeigneten Standortes ist Teil dieser Vorstudie. Für die planerisch beste Lösung wird ein Planungsinstrument gemäss RPG erarbeitet, welches die planerischen Rahmen-bedingungen für das Stadion festschreibt.
Die Aufgabenstellung ist fiktiv zu verstehen und wurde ausgehend von einer rea-listischen Fragestellung vereinfacht. Auch die Sachlage umfasst nur einen Teil der diskutierten Lösungen, so dass der vorliegende Bericht und insbesondere das darin empfohlene Projekt nicht als reale Lösung zu verstehen ist.
In der Stadt Schaffhausen wird seit über einem Jahrhundert professioneller Fussball gespielt. Der ansässige FC Schaffhausen [FCSH] zählt zu den ältesten Fussballclubs der Schweiz und gehörte bis dato über die Hälfte der Spielzeiten einer der beiden obersten Spielklassen an. Nach dem zwischenzeitlichen Fall in den Amateurfussball spielt der FCSH aktuell wieder in der Challenge League.
Es sind jedoch nicht die sportlichen Leistungen des FCSH, die den Anlass zur Erar-beitung des vorliegenden Berichts bilden, sondern dessen Infrastruktur. Das Stadion Breite ist seit seiner Erstellung im Jahre 1950 die Heimstätte des FCSH und hat seit-her keine wesentliche Sanierung oder Erweiterung erfahren. So kommt es nicht von ungefähr, dass das Stadion den Anforderungen der Challenge League längst nicht mehr genügt und der FCSH seine Spiele daher in der Breite nur noch dank einer Spezialbewilligung der Schweizerischen Fussballliga SFL austragen darf.1
Dieser Missstand sollte gemäss Betreibergesellschaft, der FC Schaffhausen AG, be-reits vor einigen Jahren behoben werden, so dass ein privat initiertes Projekt für ei-nen Stadionneubau mit integrierter Mantelnutzung im Herblingertal geplant wurde, der «FCS Park». Dieses Projekt wurde in der Folge aufgrund verschiedener Umstän-de mehrmals abgeändert und redimensioniert.2
Nachdem mit dem Möbelhaus Lipo ein Ankermieter für die Mantelnutzung gefun-den werden konnte, wurde das Projekt in «Lipo Park» umbenannt. Für dieses wurde ein Baubewilligungsgesuch gestellt, gegen welches die Umweltorganisation «Pro Natura» Einwände bei der Bewilligungsbehörde erhoben hat, dadurch verzögert sich nun das Baubewilligungsverfahren. Sollte bis Januar 2014 keine rechtskräftige Baubewilligung für das Projekt «Lipo Park» vorliegen, so scheint das Projekt gemäss Aussagen des Verwaltungsratpräsidenten der FC Schaffhausen AG gescheitert.2
Der Stadt stellt sich deshalb die Grundsatzfrage, ob und in welchem Rahmen der Profifussball in Schaffhausen unterstützt werden kann. Die Stadt besitzt sowohl das Grundstück des heutigen Stadion Breite, als auch weitere Grundstücke, welche für ein allfälliges Alternativprojekt in Frage kämen. Im Rahmen dieser Planungsempfeh-lung sollen diese Standorte sowie der sich in Privatbesitz befindende Standort im Herblingertal analysiert und mittels möglicher Betriebskonzepte bewertet werden. Auf diese Weise kann eruiert werden, wo, wie und mithilfe welcher Mittel die Stadt einen Beitrag zur Lösung der Stadionfrage beitragen kann.
Bericht im Rah-men einer Semesterarbeit
Planungsempfeh-lung im Auftrag des Stadtrats
Fiktive und vereinfach-te Aufgabenstellung
Ein Verein mit grosser Tradition
Spielbetrieb nur dank Spezialbewilligung
Neubauprojekt im Herblingertal
Projekt «Lipo Park» droht zu scheitern
Mögliche planerische Unterstützung durch Stadt Schaffhausen
1 Schaffhauser Stadion: Volk hat noch nichts zu entscheiden; SRF2 Dem Fussballstadion Schaffhausen läuft die Zeit davon; SRF
zukunft fussballstadion schaffhausen
2
1EINLEITUNG
1.3 vorgehen
Der vorliegende Bericht besteht aus mehreren Kapiteln, welche im Grossen und Ganzen jeweils auf die Vorhergehenden aufbauen. Die Einleitung besteht aus den bereits erwähnten Aussagen zur Aufgabenstellung und Ausgangslage sowie der hier beschriebenen Vorgehensweise. Das Kapitel wird auf der folgenden Seite durch eine Übersicht über die möglichen Standorte eines zukünftigen Fussballstadions komplettiert.
Im Kapitel 2 werden die Rahmenbedingungen eines neuen Stadions und der all-fälligen Sanierung der Breite erläutert. Diese beziehen sich einerseits auf den FC Schaffhausen und seine Zuschauerzahlen, andererseits wird ein Überblick über mög-liche Referenzprojekte in der übrigen Schweiz geschaffen. Nicht zuletzt stellen die Anforderungen der Schweizer Fussballiga ein zentrales Element dar. Zum Ende des Kapitels werden die gesammelten Anforderungen und Annahmen zu einer standar-disierten Konzeption eines Stadions zusammengeführt.
Die darauf folgenden Kapitel 3 bis 5 beziehen sich jeweils auf einen der möglichen Standorte und bieten in einem ersten Teil eine detaillierte Standortanalyse zu ver-schiedenen Themen. Hiernach folgt eine prägnante Grobbewertung des Standortes, welche wiederum der Erstellung der nachstehenden Grobkonzepte dient.
In Kapitel 6 werden die acht verschiedenen Grobkonzepte einander gegenüberge-stellt und mithilfe einer Nutzwertanalyse bewertet. Dasjenige Grobkonzept mit der höchsten gewichteten Punktzahl stellt dabei das Konzept mit dem höchsten Nutzen dar, so dass aufgrund dieser Resultate ein definitiver Standortentscheid gefällt wer-den kann.
Dieser Standortentscheid und das dazugehörige Grobkonzept wird im folgenden Kapitel 7 detailliert ausgearbeitet. Anhand eines städtebaulichen Leitbilds und ei-nem Verkehrskonzept wird das Projekt zu einem Richtkonzept verdichtet und die verschiedenen Teilprojekte näher beschrieben. Am Ende des Kapitels sollen dessen mögliche Chancen und Risiken sowie allfällige Abhängigkeiten erläutert werden.
Die Umsetzung des Richtkonzepts mittels raumplanerischer Instrumente wird in Ka-pitel 8 abgehandelt. Dabei stellen sowohl das erarbeitete Planungsinstrument als auch die weiteren notwendige Anpassungen bereits bestehender Planungsinstru-mente wichtige Bestandteile des Kapitels dar.
Als Abschluss des Berichts fungiert eine an das Exekutivorgan der Stadt Schaffhau-sen gerichete Planungsempfehlung. Dabei werden dem Stadtrat die Vorzüge des Projektes [Richtkonzept und planerische Umsetzung] und die dabei zu berücksichti-genden Risiken aufgezeigt. Nicht zuletzt sollen auch die Konsequenzen einer mög-lichen Nichtberücksichtigung des Projektes dargelegt werden.
Einleitung als Annähe-rung an die Thematik
Berücksichtigung der Rahmenbedingungen
Analyse und Grob-konzepte zu den drei Standorten
Nutzwertanalyse als Grundlage für den Standortentscheid
Erarbeitung ei-nes detaillierten Richtkonzepts
Umsetzung mittels raumplanerischer Instrumentierung
Planungsempfeh-lung an den Stadtrat
Abb. 1: Das Stadion Breite mit Sicht auf die Haupttribüne [Mitte]
ANNAHME I
2zukunft fussballstadion schaffhausen
3
RAHMENBEDINGUNGEN
stadIon breIte 1
Der FC Schaffhausen bestreitet seine Fussballspiele im Stadion Breite. Dieses Klein-stadion wurde im Jahre 1950 eingeweiht und besteht hauptsächlich aus der da-mals erbauten Haupttribüne. Um den gestiegenen Anforderungen der Schweizer Fussballliga gerecht zu werden, wurde die Haupttribüne um eine Stirntribüne im modularen Gerüstbau ergänzt.
Aktuell fasst das Stadion Breite aufgrund von Sicherheitsauflagen 1‘290 Sitzplätze [wovon 1‘028 gedeckt sind] und 2‘910 ungedeckte Stehplätze, so dass eine Zu-schauerkapazität von 4‘200 erreicht wird. Rein theoretisch könnte eine Zuschauer-kapazität von rund 7‘300 Personen erreicht werden. Die Zuschauer nutzen primär die beiden Sitzplatztribünen, die aktive Fanszene [«Bierkurve»] nutzt den Stehplatz-bereich unmittelbar neben der Stirntribüne.
Das Stadion bietet weiter mehrere Eingänge und Kassen, diverse Essens- und Ge-tränkestände, ein Clubrestaurant mit 120 Sitzgelegenheiten sowie eine IWC-Lounge für geladene Sponsoren.
2.1 fc schaffhausen
zuschauerzahlen 2
Die Zuschauerzahlen der Schweizer Fussballclubs sind eng mit dem Erfolg des jewei-ligen Clubs gekoppelt. So erstaunt es nicht, dass auch die Zuschauerzahlen des FC Schaffhausen wenig konstant sind. Der Zuschauerschnitt über die gesamten zehn letzten Saisons [2003/04 – 2013/14] beträgt rund 1‘700 Zuschauer pro Spiel. Be-trachtet man die Zuschauerzahlen in Relation zur jeweiligen Spielklasse so fallen jedoch grosse Unterschiede auf.
In der 1. Liga/Promotion resultierte ein Schnitt von rund 650 Z. p. S., in der Chal-lengue League kamen durchschnittlich 1‘200 Z. p. S. und in der Super League be-suchten durchschnittlich 3‘300 Zuschauer ein Spiel der ersten Mannschaft. Etwas vereinfacht kann somit davon ausgegangen werden, dass sich der aktuelle Zuschau-erschnitt bei einem allfälligen Aufstieg in die Super League verdreifachen würde.
ZUSCHAUERZAHLEN
Der Zuschauerschnitt von aktuell rund 1‘700 Z. p. S. würde sich somit auf ungefähr 5‘100 Z. p. S. erhöhen. Es wird davon ausgegangen, dass ein neues oder saniertes Stadion zusätzliche Zuschauer anlocken, die Zunahme jedoch die Minimalanforde-rung an ein Stadion der Kategorie A nicht übertreffen wird. Für Neubauten gilt somit eine Zuschauerkapazität von 8‘000 Sitzplätzen, bei einer allfälligen Sanierung des Stadion Breite soll eine etappierte Erhöhung der Zuschauerkapazität geprüft werden [5‘000, respektive 8‘000 Sitzplätze].
Eröffnung im Jahr 1950
Sicherheitsauflagen beschränken Zu-schauerkapazität
Verpflegungsan-gebot und Lounge für Sponsoren
Zuschauerzahlen sind erfolgsabhängig
Aufstieg in die Super League verdreifachte die Zuschauerzahlen
1 Homepage FC Schaffhausen; www.wikipedia.de2 www.weltfussball.com
Abb. 2: Die bestehende Haupttribüne des Stadions Breite
2zukunft fussballstadion schaffhausen
4
referenzobjekte fussballstadIon
Im Folgenden sollen bereits realisierte Fussballstadien und deren Mantelnutzung be-schrieben und analysiert werden. Die Projekte wurden bewusst aufgrund ihrer Ver-gleichbarkeit mit der Situation in Schaffhausen ausgewählt und zwar im Bezug auf die Einwohnerzahl [Thun] oder auf die sportliche und infrastrukturelle Ausgangs-lage [Winterthur]. Das dritte Referenzobjekt, die Swissporarena in Luzern, wurde gewählt, da hier bezüglich Mantelnutzung ein anderer Weg, als bei den bisherigen Projekten gewählt wurde.
Im Anhang 1 befindet sich eine tabellarischer Überblick über mehrere realisierte oder geplante Fussballstadien in der Schweiz.
2.2 schweIzer fussballstadIen
ARENA THUN 1
Die im Sommer 2011 eröffnete «Arena Thun» ist ein modernes multifunktionales Fussballstadion mit integrierter Mantelnutzung. Das Stadion wird einerseits haupt-sächlich vom FC Thun zur Durchführung seiner Spiele benutzt, andererseits finden jährlich einige Grossevents wie Live-Konzerte oder aber auch Spiele der U21-Natio-nalmannschaft statt. Das Stadion bietet an Fussballspielen eine Kapazität von rund 10‘000, an Konzerten eine von gut 20‘000 Zuschauern. Die Erstellungskosten des Stadion beliefen sich auf rund CHF 40 Mio.
Als Mantelnutzung fungiert ein Einkaufszentrum mit rund 20 Geschäften [15‘000m2 Verkaufsfläche], ein Fachmarkt sowie Restaurants und ein Fitnesscenter.
SWISSPORARENA LUZERN 2
Auch die Swissporarena in Luzern wurde im Sommer 2011 eröffnet und darf mo-mentan als das modernste Fussballstadion der Schweiz bezeichnet werden. Die Kapazität an nationalen Fussballspielen beträgt rund 17‘000 Zuschauer, nebst den Spielen des FC Luzern sollen jedoch jährlich auch drei bis vier andere Events durch-geführt werden. Die Erstellungskosten beliefen sich auf rund CHF 80 Mio.
Nebst einem Fussballstadion wurden als Mantelnutzung unter anderem eine Drei-fachsporthalle, ein Hallenbad, ein Detailhändler und ein Fitnesspark erstellt. Speziell zu erwähnen ist jedoch die an der Südseite des Stadions gelegene Wohnüberbau-ung, welche aus zwei Hochhäusern mit 283 Mietwohnungen besteht.
STADION SCHÜTZENWIESE, WINTERTHUR 3
Die Spielstätte des FC Winterthur, das Stadion Schützenwiese, wurde im Jahre 1957 - nur sieben Jahre später als das Stadion Breite - erstellt. Nicht nur die Erstellung der beiden Stadien erfolgte beinahe zeitgleich, auch sonst lassen sich verschiedene Parallelen ziehen [obschon die beiden Vereine eine derby-ähnliche Rivalität auszeich-net]. So gehören beide Clubs zum eigentlichen «Inventar» der Challenge League [beide Clubs spielten die Mehrzahl ihrer Saison in dieser Stärkeklasse] und beide hegen von Zeit zu Zeit Ambitionen in Richtung Super League. Nicht zuletzt können beide auf eine ähnlich grosse Zuschauergemeinde zählen. Die zulässige Kapazität der Schützenwiese beläuft sich aktuell auf 8‘500 Zuschauer.
Das bestehende Stadion soll keinem Neubau weichen, sondern soll ab 2014 saniert [bestehende Haupttribüne] und erweitert werden [Erstellung einer Gegentribüne]. Für den Bau der ersten Etappe stehen CHF 10 Mio. zur Verfügung. Für den Fall dass der FC Winterthur in die Super League aufsteigen würde, könnte die Anlage um zwei Stirntribünen erweitert und so die von der Schweizer Fussballliga geforderte Zuschauerkapazität erreicht werden. Auch für diese 2. Bauetappe beläuft sich das Budget auf rund CHF 10 Mio.
Drei Stadien als Referenzobjekte für Schaffhausen
RAHMENBEDINGUNGEN
1 www.arenathun.ch2 www.swissporarena.ch3 www.fcwinterthur.ch
Abb. 3: Arena Thun
Abb. 4 Swissporarena
Abb. 5 Stadion Schützenwiese
Abb. 6 neue Gegentribüne
ANNAHME II
ANNAHME III
2zukunft fussballstadion schaffhausen
5
Die von der Schweizer Fussballliga SFL verordneten Anforderungen an die Stadien sind in zwei verschiedene Kataloge unterteilt. Der Stadionkatalog der Kategorie «A» und «A-Plus» bezieht sich auf die Austragung von Spielen der Super League und von UEFA-Wettbewerben, der Stadionkatalog der Kategorie «B» auf die Austragung von Spielen der Challenge League. Die SFL vergibt jeweils zu Beginn einer Saison eine Lizenz, welche die Vereine zur Teilnahme am entsprechenden Wettbewerb be-rechtigen, dabei wird auch die Einhaltung der Stadionanforderungen geprüft.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen an ein Stadion in Relation zur Spielklasse steht: Die Anforderungen an Stadien für den Spielbetrieb in der Super League sind höher als jene für Challenge League-Spiele, jene für den Spielbetrieb in UEFA-Wettbewerben höher als die Anforderungen an Super League-Partien.
ANFORDERUNGEN SFL
Sowohl ein Neubau als auch eine Sanierung des Stadion Breite soll grundsätzlich alle Anforderungen der Schweizer Fussballliga gemäss Stadionkatalog «A» erfüllen [Stadioninnenraum, Raumprogramme Spielbetrieb, Medien & Veranstaltung, Zu-schaueranlagen, technische Einrichtungen, Parkplätze].
Ausnahme bildet die in Annahme I getroffene Aussage, dass bei einer allfälligen Sa-nierung des Stadion Breite bezüglich der Zuschauerkapazität in einer ersten Etappe nur die Anforderungen gemäss Stadionkatalog «B» erfüllt werden müssen [5‘000 Sitzplätze].
KOSTEN
Die Erstellungskosten eines neuen Fussballstadions richten sich nach den Erfah-rungen der Arena Thun. Die Kosten beliefen sich bei einer Zuschauerkapazität von 10‘000 auf rund 40 Mio. CHF. Da sich in Schaffhausen die Zuschauerkapazität um 20 % verringert, wird davon augegangen, dass sich auch die Erstellungskosten um diesen Prozentsatz reduzieren wird. Die Kosten belaufen sich somit auf rund 32 Mio. CHF.
Bezüglich Sanierung des Stadion Breite richten sich die Kosten nach den in Winter-thur budgetierten Zahlen. 1. Etappe Sanierung & Erweiterung Challenge League: 10 Mio. CHF; 2. Etappe Erweiterung Super League: 20 Mio. CHF.
kat. a kat. b
stadioninnenraum / spielfelder
Spielfeld 105 x 68 m 105 x 68 m
Stadioninnenraum 120 x 80 m 120 x 80 m
raumprogramm spielbetrieb
Mannschaftsgarderoben 100 m2 80 m2
Schiedsrichtergarderobe 24 m2 15 m2
Trainerraum 16 m2 12 m2
zuschaueranlagen [sitzplätze]
Zuschauerkapazität 8‘000 [ca. 8‘000m2] 5‘000 [ca. 4‘300m2]
Gästesektor 5 % 5 %
Business Seats 350 150
2.3 anforderungen der schweIzer fussballlIga 1
Zwei Stadionkata-loge definieren die Anforderungen
Unterschiedliche Anforderungen gemäss Spielklas-senzugehörigkeit
RAHMENBEDINGUNGEN
1 SFL Stadionkataloge der Kategorie «A», «A-Plus» und «B»
Tab. 1: Auszug aus den Stadionkatalogen der SFL
zukunft fussballstadion schaffhausen
6
2
annahmen
Die in den folgenden Kapiteln 3 bis 5 beschriebenen Grobkonzepte sind möglichst kurz und vereinfacht dargestellt. Um deren Nachvollziehbarkeit zu sichern, gelten grundsätzlich die Angaben in der folgenden Tabelle.
Die Annahmen bezüglich Zuschauerkapazität, Anforderungen der SFL sowie der Kosten wurden in den vorangegangenen Kapiteln hergeleitet. Die Begründungen der zusätzlichen Annahmen können der untenstehenden Tabelle entnommen wer-den.
Grobkonzepte gemäss folgenden Annahmen
Begründung der Annahmen in Tabelle ersichtlich
ANNAHME BEGRÜNDUNG
STADION NEUBAU
Fläche ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2] gemäss Referenzstadion Arena Thun
Kapazität 8‘000 Sitzplätze Minimalanforderung SFL gemäss Stadionkatalog «A»
Trainingsfelder wenn möglich in Nähe Stadion optimale Voraussetzungen FCSH
Etappierung keine baulich & finanziell eher schwierig realisierbar
Finanzierung ohne Mantel öff. Hand; mit Mantel privat ohne Mantelnutzung ein zu hohes Risiko für Investoren
Kosten ca. CHF 32 Mio. gemäss Referenzstadion Arena Thun1
[80 % der Kapazität; 80 % der Kosten]
SANIERUNG BREITE
Fläche ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2] eigene Berechnungen gemäss Stadionkatalog «A»
Kapazität 8‘000 Sitzplätze Minimalanforderung SFL gemäss Stadionkatalog «A»
Trainingsfelder wenn möglich in Nähe Stadion optimale Voraussetzungen FCSH
Etappierung ist anzustreben Finanzierung & Fortführung Spielbetrieb wird erleichtert
Finanzierung öffentliche Hand das Stadion Breite befindet sich in öffentlicher Hand
Kosten Sanierung ChL: CHF 10 Mio.; Erweiterung SL: 10 Mio. gemäss Referenzprojekt Stadion Schützenwiese2
MANTELNUTZUNG
Fläche Gewerbe: ca. 10‘000m2 GF gemäss Referenzstadien Arena Thun & Stadion Aarau
Wohnen: je nach Standort & Konzept BauO muss eingehalten werden
Integration Stadion Gewerbe ja; Wohnen nein Wohnnutzung unmittelbar im/beim Stadion nicht verträglich
Finanzierung privat Mantel Gewerbe & Wohnen richten sich an private Investoren
ERSCHLIESSUNG
ÖV soweit möglich mit aktuellem Angebot keine Zusatzbelastung der öffentlichen Hand
NMV Integration ins bestehende Netz Anschluss; Netz der direkten Wege
MIV Erschliessung auf übergeordneten Strassen keine Belastung zusätzlicher Strassen
Parkierung Berücksichtigung bestehender PP ansonsten Anzahl PP gemäss VSS-Norm 640 281
UMGEBUNG
Aufenthaltsflächen mind. eine grössere Aufenthaltsfläche Aufenthaltsbereich an Fussballspielen, Attraktivierung Umfeld
Grünräume bestehende Grünräume verbinden durchgängiges Grünraumsystem; Vernetzungskorridore
2.4 konzeptIon stadIon schaffhausen
RAHMENBEDINGUNGEN
1 Machbarkeitsüberprüfung Fussballstadion Aarau; Anhang 22 Jurybericht Stadion Schützenwiese Winterthur
Tab. 2: Annahmen zur Konzeption Stadion Schaffhausen
zukunft fussballstadion schaffhausen
7
1RAHMENBEDINGUNGEN
2.5 übersIcht standorte
Die im Rahmen dieser Planungsempfehlung zu diskutierenden Standorte liegen alle-samt auf städtischem Gebiet. Sie unterscheiden sich jedoch insbesondere bezüglich der jeweiligen Eigentümsverhältnissen und ihrer Nutzungszuordnung gemäss Zo-nenplan der Stadt Schaffhausen.
Die Standorte in der Breite und Birch befinden sich beide in öffentlichem Besitz und liegen in einer Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen. Der Standort im Herblingertal ist in Privatbesitz und befindet sich in der Industriezone mit Dienst-leistungen [nord-westlicher Teil], respektive in der Industriezone [süd-östlicher Teil].
Auch die Lage der Standorte in Bezug auf ihre Zentralität unterscheidet sich merklich: Der Standort in der Breite liegt rund 800 Meter Luftdistanz vom Bahnhof Schaffhau-sen entfernt, die Birch rund 2.2 km und der Standort im Herblingertal rund 3.3km.Alle Standorte eignen sich aufgrund ihrer Parzellenfläche zur Ansiedlung eines Fuss-ballstadions. Detailliertere Angaben zu den Standorten Breite [Kap. 3], Birch [Kap. 4] und Herblingertal [Kap. 5] folgen.
BREITE BIRCH HERBLINGERTAL
Parzelle [Kat Nr.] 1609, [1610] 1697, [1698] 21130, [21897]
Fläche 61‘124 m2 [64‘638 m2] 70‘736 m2 [84‘695 m2] 62‘073 m2
Zonenplan ZöBAG ZöBAG Industriezone mit DL
Eigentumsverhältnisse öffentlich [Stadt] öffentlich [Stadt] privat
Drei Standorte auf städtischem Gebiet
Die Stadt ist im Besitz von zwei möglichen Standorten
Alle Standorte sind aufgrund ihrer Fläche geeignet
Tab. 3: Übersicht der drei möglichen Standorte
Gewerbe/Industrie Wald
öffentl. Nutzungen RheinAltstadt
Wohnen
Bahnhof
BREITE
BIRCH
HERBLINGEN
Gewerbe/Industrie Wald
öffentl. Nutzungen RheinAltstadt
Wohnen
Bahnhof
BREITE
BIRCH
HERBLINGEN
Abb. 7: Übersicht der möglichen Standorte eines zukünftigen Stadions
zukunft fussballstadion schaffhausen
8
3STANDORT BREITE
sItuatIon
Das bestehende Stadion des FC Schaffhausen befindet sich im Quartier Breite nord-westlich des Stadtzentrums. Die Sportanlagen [Stadion und Trainingsplätze des FC Schaffhausen] liegen zwischen der Breitenau- und Nordstrasse, zwei weitere Fuss-ballplätze, welche von der Öffentlichkeit benutzt werden können, liegen südlich der Rietstrasse.
Das Quartier Breite liegt nordwestlich der Altstadt und des Stadtzentrums etwas erhöht auf einem Plateau. Dieses wird östlich vom «Mühlental», westlich vom «En-giwald» und im Norden vom «Chlushau» begrenzt.
nutzungen
Der Standort Vordere Breite wird insbesondere durch seine öffentlichen Anlagen und Gebäude geprägt. So befinden sich kantonale Einrichtungen wie das Psychiat-riezentrum Breitenau und das Amt für Militär und Zivilschutz in der Breite.
Daneben existieren mehrere Sport- und Freizeitanlagen. Nebst dem Fussballstadion Breite und den dazugehörigen Trainingsplätzen befindet sich der KSS Freizeitpark Schaffhausen mit Wasserpark [Indoor & Outdoor], Wellnesspark und Eispark an der Breitenaustrasse. Zum Eispark gehören sowohl die IWC-Arena als auch eine Curling-bahn, welche dem Eishockey Club Schaffhausen respektive dem Curlingclub Schaff-hausen als Heimstätten dienen.
Ansonsten tritt das Quartier Breite als klassisches Wohnquartier in Erscheinung. Es handelt sich primär um Einfamilienhäuser, mehrere Reihenhäuser und wenige Mehr-familienhäuser neueren Datums, welche allesamt meist von üppigem Grün umge-ben sind.
erschlIessung
Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen erschliessen die Breite mit drei Buslinien. In un-mittelbarer Nähe zum Stadion Breite liegen die Haltestellen «Schützenhaus» [Linien 3, 4 und 6] und «Nordstrasse» [Linie 4]. Vom Bahnhof Schaffhausen ist das Stadion Breite via Haltestelle «Schützenhaus» in etwas mehr als fünf Minuten erreichbar, wobei werktags zwischen 6 Uhr und 20 Uhr durchschnittlich ein 5-Minuten-Takt gilt. Das Stadion Breite selbst wird mit der ÖV-Güteklasse B «gute Erschliessung» klassifiziert.1
Lage
Topographie
Öffentliche Anla-gen und Bauten
Sport und Freizeit
Wohnen
Öffentlicher Verkehr
3.1 standortanalyse breIte
1 GIS Online Applikation; Kanton Schaffhausen
Bahnhof Schaffhausen
Breite
Abb. 8: Standort Breite
zukunft fussballstadion schaffhausen
9
3STANDORT BREITE
städtebau
Das Quartier Breite wird hauptsächlich durch zwei- bis dreigeschossige Einfamilien-häuser- und Reihenmehrfamilienhäusergebiete mit stark durchgrünten Aussenräu-men geprägt. Die Einfamilienhäuser konzentrieren sich primär an der nördlichen [Chlus] respektive westlichen Hangkante [Engi], die Mehrfamilienhäuser befinden sich mehrheitlich in der Ebene. Die Wohngebiete umschliessen das in der Mitte ge-legene Gebiet für öffentliche Bauten und Anlagen [Stadion, Zeughaus, Freizeitpark], dessen Bauten auch die einzigen Grossformen im Quartier darstellen [Psychiatrie-zentrum, Freizeitpark KSS].
natur & umwelt
Das Quartier Breite ist umgeben von mehreren Wäldern [Engi, Chlus] und die be-grünten Hangflanken des angrenzenden Mühlentals bilden einen langen Grünkorri-dor, welcher vom Stadtzentrum bis an die Stadtgrenze hinaus reicht.
Die Grünflächen des Psychiatriezentrums und der Jugendherberge sind gemäss Richtplan Landschaft der Stadt Schaffhausen gesicherte Natur- und Landschaftsob-jekte. Weiter soll im unmittelbaren Umfeld des Stadion Breite die Vernetzung des Lebensraumverbundes aufgewertet, sowie die Feinvernetzung hergestellt werden.
Das Quartier Breite kann mit einer beachtlichen Vielzahl an Frei- und Grünräumen aufwarten. Insbesondere die öffentlich zugänglichen Sportplätze, der dem Psychia-triezentrum vorgelagerte Park sowie die rund um den Schützenhaus-Kreisel gelege-nen Grünräume und der Belair-Park prägen das Quartierbild der Vorderen Breite. Im hinteren Teil der Breite vermitteln insbesondere die privaten Aussenräume das Bild eines durchgrünten Quartiers.
Bebauung
Freiräume / Grünräume
Natur und Landschaft
Nichtmotorisierter Verkehr
Motorisierter Individualverkehr
Parkierung
Der Standort Breite ist gut in das städtische Fuss- und Radwegnetz integriert, so verbinden mehrere Fuss- und Radwege den Standort mit dem Stadtzentrum und der Umgebung. Aufgrund seiner zentralen Lage ist das Stadion Breite vom Stadtzent-rum und den umliegenden Quartieren relativ rasch zu erreichen.
Die geplante Verbindung «Duraduct» zwischen Vorderer Breite und Weinsteig soll den Standort insbesondere bezüglich Topographie besser ans Stadtzentrum anbin-den.1
Die Kantonsstrassen Gsteigstrasse und Nordstrasse bilden die zentralen Erschlies-sungsachsen für den motorisierten Individualverkehr. Sie verbinden die Vordere Brei-te mit dem Stadtzentrum und den weiteren Quartieren und bilden den Anschluss ans Nationalstrassennetz [A4; Autobahnanschluss Schaffhausen-Süd].
Die unmittelbar ans Stadion heranführende Breitenaustrasse ist als Sammelstrasse klassifiziert, diese wird an Spieltagen für den MIV gesperrt.2
Rund um den Standort Breite stehen bereits heute mehrere Parkierungsmöglich-keiten zur Verfügung. Oberirdische Parkplätze an der Bühlstrasse [Schützenhaus], zwischen der Randen- und Breitenaustrasse [Zeughaus] sowie beim Freizeitpark KSS [Breitenaustrasse] bilden das heutige Hauptangebot an Spieltagen. Innerstädtische Parkhäuser [Diana, Tannenhof, Herrenacker & City Parking] dienen als Park&Ride-Anlagen als Zusatzangebot.
1 Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Schaffhausen2 Strassenrichtplan Stadt Schaffhausen - Teil 1: Strassen
zukunft fussballstadion schaffhausen
10
3STANDORT BREITE
P
P
P
P
P
îH
H
W
'
H
3 4 6
3 4 6
4
3
6
P
P
P
P
P
P
P
Hauptstrasse
Sammelstrasse
Erschliessungstrasse
Kantonsstrasse
Gebäude
Wohngebiet
Strassen
Bushaltestelle
Fussgänger-querung
Parkplätze
Wald
Perimeter
P
Familie
ngärten
Breitenaustrasse
Amt für M
ilitär
Schulhau
s Brei
te
Freize
itpark
KSS
Stadion Breite
Psychiatrie-zentrum
Schützenhaus
Nordstrasse
N
zentrale planungsInstrumente
analysekarte
kanton
Instrument eintrag beschreibung
Richtplan 2013 ESP Wohnen 2-1-3/4 Entwicklungsschwerpunkt Wohnen; Verweis auf Wohnraumentwick-lungskonzept
regIon
Agglomerationsprogramm ESP Wohnen Vordere Breite Entwicklungsschwerpunkt Wohnen; Potential 450 Einwohner
Verkehrsintensive Einrichtung Schaffhausen Breite
stadt
Richtplan ÖBAG Bildung, Sport, Freizeit Parz. 1609 primär als Standort für Sportnutzung
Zonenplan 2005 ZöBAG Parz. 1609: Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen
Entwicklungspotenzi-ale Stadtplanung
Wohnen in Breite Potential für 660 - 790 Einwohner auf dem Areal der Familiengärten sowie des Stadions Breite
Gesamtverkehrskonzept SH Kapazitätsausbau Breite VBSH-Netz Kapazitätsausbau Breite
Tab. 4: Aussagen zentraler Planungsinstrumente
Abb. 9: Analysekarte Standort Breite
zukunft fussballstadion schaffhausen
11
3STANDORT BREITE
3.2 grobbewertung standort
swot-analyse
fazIt & möglIche mantelnutzungen
Die Stärken des Standortes Breite liegen klar in seiner heutigen Funktion als Zentrum sowohl für Sport- und Freizeitnutzungen, als auch für öffentliche Einrichtungen. Bereits heute bestehen ein gut funktionierender Mix und ein verträgliches Nebenei-nander an diversen Nutzungen, eine ablesbare städtebauliche Anordnung und ein disperses Angebot an verschiedenen Grün- und Freiräumen.
Die zentrale Lage sowie die gute Anbindung an das städtische Verkehrsnetz ergän-zen das Angebot ideal, so dass sich die Vordere Breite als optimalen Standort für eine Verdichtung des erweiterten Stadtzentrum anbietet. Hier besteht die Chance ein urbanes Quartier an zentraler Lage zu schaffen und durch eine durchdachte städtebauliche Integration von Stadion und Wohnnutzung einen attraktiven neuen Stadtraum zu schaffen.
Auch der Masterplan über die Vordere Breite [Projektstudie PASS] besagt, dass sich der Standort Breite optimal für eine Nachverdichtung eignet und die Ansiedlung von gut 500 Einwohnern möglich wäre1. Diese Aussage wurde mit der Festlegung eines Entwicklungsschwerpunkt Wohnen im kantonalen Richtplan und im Agglomerati-onsprogramm «Schaffhausen plus» abgesichert.
Mantelnutzungen aus anderen Nutzungsbereichen können aus diversen Gründen ausgeschlossen werden. So ist eine rein gewerbliche Mantelnutzung oder die An-siedlung eines grösseren Einkaufszentrum kaum verträglich mit den umgebenden Wohnquartieren. Solch publikumsintensive Einrichtungen, wie z. B. auch ein Fach-markt, sind bereits durch die daraus resultierenden Verkehrsströme auszuschliessen.
Dagegen sind Mantelnutzungen aus dem Bereich «Pflege & Bildung», wie z. B. ein Pflegezentrum oder eine Berufsschule, aufgrund ihrer schwierigen Finanzierbarkeit [durch die öffentliche Hand] als kritisch zu betrachten. Dies gilt auch für Nutzungen aus dem Bereich «Sport, Freizeit & Event», hier gilt es zu beachten, dass bereits heu-te ein attraktives Sport- und Freizeitangebot in der Breite [KSS, IWC Arena] und in der Stadt Schaffhausen vorzufinden ist [Aranea, BBC Arena, etc.].
Für die Grobkonzepte am Standort Breite, welche durch eine Mantelnutzung mitfi-nanziert werden sollen, wird eine vom Stadion losgelöste Mantelnutzung «Wohnen» empfohlen. Ein kleiner Anteil an Gewerbe- oder Dienstleistungsflächen ist zulässig.
stärken schwächen
Zentralität & Topographie Nutzungsdruck Wohnen
Anbindung städt. Verkehrsnetz übergeordnetes RP-Recht
Sport- und Freizeitstandort Entscheid Wegzug Stadion
öffentliche Nutzungen
vorhandene Infrastruktur
Einzugsgebiet
Wohnquartier
chancen risiken
Tradition Konflikte Wohnen
Synergien Freizeitstandort Verkehrsprobleme
urbanes Quartier an zentraler Lage
Nutzungsmix funkti-oniert bereits heute
Die Breite als Wohnstandort
Optimaler Standort für eine Verdichtung
Gewerbenutzungen sind kaum quar-tierverträglich
Sport- und Freizeitan-gebot scheint gedeckt
ANNAHMEBREITE
1 Projekt PASS - Potenzialaktivierung Stadt Schaffhausen
Tab. 5: SWOT-Analyse Standort Breite
KENNZAHLEN
zukunft fussballstadion schaffhausen
12
3STANDORT BREITE
3.3 grobkonzepte breIte
varIante I: fussballstadIon ohne mantelnutzung
Das bestehende Stadion Breite wird an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt, dabei soll ein reines Fussballstadion gemäss Stadionkatalog A+ erstellt werden. Das Trainingsfeld bei der Bushaltestelle Nordstrasse wird aufgehoben [Ersatz in der Birch, Parz. 1897], ein Teil kann neu als Quartierplatz und Aufenthaltsfläche ausgestaltet werden.
Die Erschliessung durch den MIV soll über die Breitenaustrasse abgewickelt werden, an welcher sich die Einfahrt zur Tiefgarage befindet. Diese fasst mindestens 350 Parkplätze, sollte jedoch unter Berücksichtigung des hohen Bestandes nicht über 500 Parkplätze fassen. Das bestehende Angebot des öV [Linien 3, 4 & 6] muss nicht angepasst werden.
stadion erschliessung
Fläche ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2] ÖV VBSH-Linien 3, 4, 6 [5-Min-Takt; 6 - 20 Uhr]
Kapazität 8‘000 Sitzplätze Haltestellen Schützenhaus & Nordstr.
Trainingsfelder 2x Breitenaustrasse, 2x Rietstrasse NMV Begegnungszone & Abstellanlage Breitenaustr.
Etappierung möglich MIV via Breitenaustrasse
Finanzierung öffentliche Hand Parkierung Parkplätze Schützen- & Zeughaus, KSS
Kosten ca. 32 Mio. CHF P+R Bahnhof; evt. Einstellhalle mit max. 300 PP
mantel umgebung
Nutzung - Aufenthalts- nordöstliche Ecke Parz. 1609 als
Fläche - flächen Quartierplatz
Integration ins Stadion - Grünräume Grünflächen um Schützenhaus-Kreisel
Finanzierung - Psychiatrie-Park [Parz. 1593]; Familiengärten
Parkierung -
Sport & Freizeit
öff. Einrichtungen
Wohnen
Grünraum
Industrie & DL
ÖV N1:6'000
NordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasse
SchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhaus
Aufenthalt
TrainingTrainingTrainingTrainingTrainingTrainingTrainingTrainingTrainingTraining
MIV
Begegnungszone
TrainingTraining
P
P
P
P
P
Tab. 6: Kennzahlen zu Grobkonzept I
Abb. 10: Grobkonzept Variante I
KENNZAHLEN
zukunft fussballstadion schaffhausen
13
3STANDORT BREITE
varIante II: fussballstadIon mIt mantelnutzung
Analog der Variante I wird auch bei der Variante II das bestehende Stadion Breite durch einen Neubau ersetzt. Als Mantelnutzung werden die zwei Wohnüberbau-ungen Randen und Nordstrasse realisiert. Aufgrund dieser Überbauungen müssen sowohl die drei bestehenden Trainingsfelder an der Breitenaustrasse, als auch die Familiengärten aufgehoben und ersetzt werden [Parz. 1897; Birch].
Der aus dem Landverkauf zur Realisierung der Wohnüberbauung erzielte Gewinn [geschätzte 16 Mio. CHF, Landpreis ca. 500.- CHF/m2] könnte nach Möglichkeit zur Finanzierung des Stadionneubaus eingesetzt werden.
Die Erschliessung des Stadions erfolgt über die Nord-, diejenige der Wohnüberbaun-gen über die Breitenau-, resp. Randenstrasse. So ist es möglich die Breitenaustrasse als Begegnungszone auszugestalten.
stadion erschliessung
Fläche ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2] ÖV VBSH-Linien 3, 4, 6 [5-Min-Takt; 6 - 20 Uhr]
Kapazität 8‘000 Sitzplätze Haltestellen Schützenhaus & Nordstr.
Trainingsfelder 2x Rietstrasse NMV Begegnungszone & Abstellanlage Breitenaustr.
Etappierung möglich MIV via Nordstrasse
Finanzierung öff. Hand [Landverkauf] oder privat Parkierung Tiefgarage mit 500 PP; P+R Bahnhof
Kosten ca. 32 Mio. CHF Parkplätze Schützen- & Zeughaus
mantel umgebung
Nutzung Wohnen, minimale Gewerbefläche Aufenthalts- nordöstliche Ecke Parz. 1609 als
Parzellenfläche Randen 19‘500m2; Nord 12‘500m2 flächen Quartierplatz
Integration ins Stadion Nein Grünräume Grünflächen um Schützenhaus-Kreisel
Finanzierung Privat Psychiatrie-Park [Parz. 1593],
Parkierung [1 PP/100 m2 BGF] 2x Tiefgarage mit je ca. 200 PP neuer Quartierpark nördlich des Zeughaus
Sport & Freizeit
öff. Einrichtungen
Wohnen
Grünraum
Industrie & DL
ÖV N1:6'000SchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhaus
NordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasse
Aufenthalt
MIV
Begegnungszone
Begegnungszone
Begegnungszone
Begegnungszone
Begegnungszone
Begegnungszone
Begegnungszone
Begegnungszone
Begegnungszone
Mantel
Mantel
TrainingTraining
HallenbadHallenbadHallenbadHallenbadHallenbadHallenbadHallenbadHallenbadHallenbadHallenbadHallenbad
P
P
P
P
P
Abb. 11: Grobkonzept Variante II
Tab. 7: Kennzahlen zu Grobkonzept II
KENNZAHLEN
Tab. 8: Kennzahlen zu Grobkonzept III
zukunft fussballstadion schaffhausen
14
3STANDORT BREITE
varIante III: sanIerung breIte ohne mantelnutzung
Die Sanierung des bestehenden Stadions Breite könnte eine effiziente und kosten-günstige Alternative zum Neubau eines Stadion auf der grünen Wiese darstellen. Dadurch könnte insbesondere eine bedarfsgerechte Etappierung erreicht werden.
In einer ersten Etappe soll die bestehende Haupttribüne saniert, erweitert und deren Infrastruktur an die Anforderungen der SFL angepasst werden. Zeitgleich kann mit dem Bau einer Gegentribüne eine Zuschauerkapazität von 5‘000 Sitzplätzen erreicht werden. Im Falle eines bevorstehenden Aufstiegs des FCSH in die Super League könnte die 2. Etappe in Angriff genommen werden. Diese enthält den Bau zweier Stirntribünen mit je 1‘500 Sitzplätzen, so dass bei einem vollständigen Ausbau eine Kapazität von 8‘000 Zuschauern gesichert ist.
Bezüglich Erschliessung kann sowohl beim MIV als auch beim ÖV auf die bereits bestehende Infrastruktur zurückgegriffen werden.
stadion erschliessung
Fläche ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2] ÖV VBSH-Linien 3, 4, 6 [5-Min-Takt; 6 - 20 Uhr]
Kapazität 8‘000 Sitzplätze Haltestellen Schützenhaus & Nordstr.
Trainingsfelder 2x Breitenaustrasse, 2x Rietstrasse NMV Begegnungszone & Abstellanlage Breitenaustr.
Etappierung Ja [Längstribünen & Stirntribünen] MIV via Breitenaustrasse
Finanzierung öffentliche Hand [Landverkauf] Parkierung Parkplätze Schützen- & Zeughaus,
Kosten pro Etappe ca. 10 Mio. CHF P+R Bahnhof, KSS
mantel umgebung
Nutzung - Aufenthalts- nordöstliche Ecke Parz. 1609 als
Fläche - flächen Quartierplatz
Integration ins Stadion - Grünräume Grünflächen um Schützenhaus-Kreisel
Finanzierung - Psychiatrie-Park [Parz. 1593]; Familiengärten
Parkierung [1 PP/100 m2 BGF] -
Sport & Freizeit
öff. Einrichtungen
Wohnen
Grünraum
Industrie & DL
ÖV N1:6'000SchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhausSchützenhaus
MIV
Begegnungszone
TrainingTraining
TrainingTrainingTrainingTrainingTrainingTrainingTrainingTrainingTrainingTraining
P
P
P
P
P
Aufenthalt
NordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasseNordstrasse
Abb. 12: Grobkonzept Variante III
KENNZAHLEN
zukunft fussballstadion schaffhausen
15
3STANDORT BREITE
varIante Iv: sanIerung breIte mIt mantelnutzung
Die Sanierung & Erweiterung des Stadion Breite erfolgt analog dem in Variante III beschriebenen Prinzip. Als Mantelnutzung werden die zwei Wohnüberbauungen Randen- und Nordstrasse realisiert. Aufgrund dieser Überbauungen müssen sowohl die drei bestehenden Trainingsfelder an der Breitenaustrasse, als auch die Familien-gärten aufgehoben und ersetzt werden [Parz. 1897; Birch]. Neu entsteht nördlich des Zeughaus ein Quartierpark.
Die Erschliessung des Stadions erfolgt über die Breitenau-, diejenige der Wohnüber-baungen über die Breitenau-, resp. Randenstrasse.
Auch bei dieser Variante könnte der aus dem Landverkauf [Wohnüberbauungen] erzielte Gewinn von ca. 18 Mio. CHF [Landpreis 500.- CHF/m2] in die Sanierung & Erweiterung des Stadion investiert werden.
stadion erschliessung
Fläche ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2] ÖV VBSH-Linien 3, 4, 6 [5-Min-Takt; 6 - 20 Uhr]
Kapazität 8‘000 Sitzplätze Haltestellen Schützenhaus & Nordstr.
Trainingsfelder 2x Rietstrasse, 1x Nordstrasse NMV Begegnungszone & Abstellanlage Breitenaustr.
Etappierung Ja [Längstribünen & Stirntribünen] MIV via Breitenaustrasse
Finanzierung öff. Hand [Landverkauf] Parkierung Parkplätze Schützen- & Zeughaus
Kosten pro Etappe ca. 10 Mio. CHF P+R Bahnhof, KSS
mantel umgebung
Nutzung Wohnen, minimale Gewerbefläche Aufenthalts- Spielmeile als Quartierplatz südlich
Parzellenfläche Randen 19‘500m2; Nord 17‘000m2 flächen des Stadionneubaus
Integration ins Stadion Nein Grünräume Grünflächen um Schützenhaus-Kreisel
Finanzierung Privat Psychiatrie-Park [Parz. 1593],
Parkierung [1 PP/100 m2 BGF] 2x Tiefgarage mit je ca. 200 PP neuer Quartierpark nördlich des Zeughaus
Sport & Freizeit
öff. Einrichtungen
Wohnen
Grünraum
Industrie & DL
ÖV N1:6'000
Hallenbad
Nordstrasse
Schützenhaus
MIV
Aufenthalt
Training
Training
Mantel
Mantel
P
P
P
Begegnungszone
P
P
Abb. 13: Grobkonzept Variante IV
Tab. 9: Kennzahlen zu Grobkonzept IV
zukunft fussballstadion schaffhausen
16
4STANDORT BIRCH
sItuatIon
Die Parzelle Kat. Nr. 1897 liegt rund 2,3km [Luftdistanz] nördlich des Bahnhofs und bildet den Abschluss des Mühlentals. Auf der Parzelle befindet sich aktuell eine Schiessanlage sowie das Schützenhaus, andererseits wird ein Grossteil der Fläche zu landwirtschaftlichen Zwecken bewirtschaftet.
Das Gebiet Birch liegt eingebettet zwischen den beiden Hangflanken des Mühlen-tals. Das Tal hat im Bereich Pilgerbrunnen seine schmalste Verengung und weitet sich im Bereich der Parzelle 1897 auf rund 300 Meter aus, wobei diese westlich der Mühlentalstrasse etwas erhöht auf einem Plateau liegt.
nutzungen
Das Gebiet Birch tritt insbesondere als Gewerbestandort in Erscheinung. Östlich der Mühlentalstrasse haben sich mehrere Gewerbebetriebe angesiedelt und auch im westlichen Teil liegen einige Betriebe in der «Gewerbe- und Wohnzone».1 Die Betrie-be sind insbesondere der Bau- und Maschinenbranche zuzuordnen.
Der Standort liegt gemäss Zonenplan der Stadt Schaffhausen in der «Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen» und beherbergt wie erwähnt die Schiessanlage Birch. In der Birch befindet sich weiter ein Standort des Berufsbil-dungszentrum des Kantons Schaffhausen [BBZ].
Das Gebiet Birch bietet jedoch auch einen gewissen Anteil Wohnnutzung an. Diese konzentriert sich im südlichen Teil entlang des Wirbelberg und tritt insbesondere durch seine fünfgeschossigen Wohnbauten in Erscheinung.
Lage
Topographie
Gewerbe
Öffentliche Anla-gen und Bauten
Wohnen
4.1 standortanalyse bIrch
1 Zonenplan 2005 der Stadt Schaffhausen
Bahnhof Schaffhausen
Birch
Abb. 14: Standort Birch
zukunft fussballstadion schaffhausen
17
4STANDORT BIRCH
städtebau
Im Gebiet Birch ist kein einheitliches Bebauungsmuster erkennbar, im Gegenteil, das Gebiet tritt insbesondere durch seine Heterogenität bezüglich Volumen und Nutzun-gen in Erscheinung. Auffällig sind vor allem die fünfgeschossigen Wohnbauten am Birchweg und das Gewerbeband, welches sich der Mühlentalstrasse entlang zieht. Das Mühlental und somit die Birch stellen zwar eines der Siedlungsbänder dar, wel-ches aus dem historischen Stadtkern hinausführt. Es scheint jedoch beinahe so, als würde man sich in der Birch in einer eigenständigen Ortschaft befinden und nicht in der Stadt Schaffhausen.
natur & umwelt
Die Wälder des Wirbel- und Geissberges stellen ein prägendes Element der Birch dar und sollen gemäss kommunalem Richtplan Landschaft als Vernetzungskorridore des Lebensraumverbundes erhalten bleiben. Weite Teile des die Parzelle 1897 um-gebenden Waldes sind den Bestimmungen der Landschaftsschutzzone unterstellt. In der nordwestlichen Ecke der Parzelle befinden sich gesicherte Natur- und Land-schaftsobjekte, diese sind im Zonenplan durch eine «überlagernde Naturschutzzo-ne» gesichert.
Allgemein kann aufgrund der Aussagen im kantonalen Richtplan sowie im kommu-nalen Richtplan Landschaft festgehalten werden, dass das Gebiet Birch im Bereich Natur und Landschaft einen sensiblen Raum darstellt.
Auch bezüglich Freiräumen ist in der Birch kein klares Muster erkennbar. Das Gebiet wird mehrheitlich durch die angrenzenden Wälder und die Natur geprägt.
Gemäss Richtplan Landschaft der Stadt Schaffhausen ist die Parzelle 1897 als «be-lasteter Standort» klassifiziert [Ergänzungsplan; K79]. Grund dafür scheinen die Schiesstätigkeiten bei der ansässigen Schiessanlage zu sein.
Bebauung
Freiräume / Grünräume
Natur und Landschaft
Umwelt
Nichtmotorisierter Verkehr
Motorisierter Individualverkehr
Parkierung
Das Gebiet Birch wird durch zwei städtische Radverbindungen sowie mehrere kan-tonale Wanderwege respektive städtische Fuss- und Wanderwege erschlossen. Auf-grund seiner peripheren Lage und der ungünstigen topographischen Lage ist die Erschliessung der Birch durch den nichtmotorisierten Verkehr jedoch nicht optimal.
Die Erschliessung durch den motorisierten Individualverkehr wird durch die als Hauptstrasse klassifizierte Mühlentalstrasse sichergestellt. Sie bietet einerseits An-schluss ans Stadtzentrum sowie an den Autobahnanschluss «Schweizersbild» der A4.
Das bestehende Parkierungsangebot ist sehr gering. Es existieren mehrere Parkplät-ze für die Gewerbebetriebe entlang der Mühlentalstrasse und ein Parkplatz bei der Bushaltestelle Birch, auf ein für den Stadionbetrieb notwendiges Parkierungsange-bot kann jedoch nicht zurückgegriffen werden.
erschlIessung
Die Birch wird von den Verkehrsbetrieben Schaffhausen VBSH durch die Buslinie 4 im 10-Minuten-Takt erschlossen. Die Haltestelle Birch im Umfeld des Schützenhau-ses bildet die Endstation dieser Linie, welche via Bahnhof in die «Gruben» führt. Weiter bedient die Buslinie 23 der Regionalen Verkehrsbetriebe Schaffhausen RVSH die Station Talberg im Stundentakt [Morgenstunden: 20-Min-Takt. Ein Grossteil der Parzelle 1897 liegt somit in der ÖV-Güteklasse C «mittelmässige Erschliessung».1
Öffentlicher Verkehr
1 GIS Online Applikation; Kanton Schaffhausen
zukunft fussballstadion schaffhausen
18
4STANDORT BIRCH
zentrale planungsInstrumente
analysekarte
kanton
Instrument eintrag beschreibung
Richtplan 2013 1-2-4/88
1-5-2/9
Schutzobjekt von kant. Bedeutung [Geissberghöhlen]
Sonderwaldreservat Geissberg
regIon
Agglomerationsprogramm 5-2-0/1 regionale Indoor-Schiessanlage & Verlagerung Sportplätze von der vorderen Breite in die Birch
stadt
Richtplan ÖBAG Bildung, Sport, Freizeit Parz. 1897 primär als Standort für Sport- & Freizeitnutzung
Richtplan Landschaft W12 Natur- & Landschaftsobjekt gesichert
Zonenplan 2005 ZöBAG Parz. 1897: Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen
lärmvorbelastetes Gebiet
überlagernde Naturschutzzone
Tab. 10: Aussagen zentraler Planungsinstrumente
P
H
H
4
4
4
Gebäude
Wohngebiet
Gewerbegebiet
Strassen
Bushaltestelle
Fussgänger-querung
ParkplätzeP
Wald
Naturschutz
Perimeter
Mühlentalstrasse
BBZ
Schiessanlage
W12
Birch
BirchPilgerbrunnen
Felsentäli
Talberg
N
Abb. 15: Analysekarte Standort Birch
zukunft fussballstadion schaffhausen
19
4STANDORT BIRCH
4.2 grobbewertung standort
swot-analyse
fazIt & möglIche mantelnutzungen
Eine abschliessende Charakteristik oder die bewusste Einordnung des Standortes Birch fällt schwer. Einerseits ist der Standort stark von seiner Lage und Funktion als Abschluss eines eigentlichen Gewerbebandes - dem Mühlental - geprägt. Anderer-seits tritt der Raum sowohl ländlich [Landwirtschaftsflächen] als auch sehr städtisch [fünfgeschossige Wohnblöcke] in Erscheinung und bietet mit seinen bewaldeten Hangflanken einen optimalen Ausgangspunkt zur Naherholung. Nicht zuletzt stellt der Standort Birch aufgrund seiner ausgeprägten Topographie und den angrenzen-den Wäldern als Lebensraum für Flora & Fauna ein höchst sensibles Umfeld dar.
Die Ansiedlung einer publikumsintensiven Einrichtung - wie die eines Fussballstadi-ons - ist aufgrund dieser Feststellungen bereits sehr kritisch zu betrachten. Einerseits muss die FInanzierung des Stadions und die einer möglichen Mantelnutzung gesi-chert sein und deren Betrieb gewährleistet werden können. Andererseits müssen die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse eines Raums an peripherer Lage in einem sensiblen Umfeld berücksichtigt werden.
Im Sinne einer massvollen Erweiterung des östlich der Mühlentalstrasse gelegenen Gewerbegebietes kommt als mögliche Mantelnutzung eine weitere Gewerbenut-zung oder aber eine Sport- und Freizeitnutzung in Frage. Die Erstellung einer unter-irdischen Schiessanlage in der Birch wurde seitens der Stadt bereits auf ihre Mach-barkeit hin geprüft.1 Die Realisierung eines Fussballstadions mit einer unterirdischen Schiessanlage und einem vorgelagerten Gewerberiegels wäre somit durchaus denk-bar.
Eine Ausdehnung des Siedlungsgebiets durch die Erstellung einer Wohnüberbauung auf der Parzelle 1897 kann unter Berücksichtigung ungenutzter Verdichtungspo-tentiale im Umfeld der Innenstadt nicht im Sinne einer durchdachten räumlichen Entwicklung liegen.
Für das Grobkonzept am Standort Breite, welches durch eine Mantelnutzung mitfi-nanziert werden soll, wird eine im Stadion integrierte Mantelnutzung «Gewerbe & Einkauf» empfohlen. Die Integration einer unterirdischen Schiessanlage wäre wün-schenswert.
Disperser Nut-zungsmix in sensiblem Umfeld
Höchste Anforderun-gen an das Projekt
Sport und Gewer-be als Mantel
Weitere Wohn-nutzungen sind ausgeschlossen
ANNAHMEBIRCH
stärken schwächen
Wald & Grünflächen periphere Lage
Gewerbe [KMU] Topographie
Naherholung ÖV-Anbindung
chancen risiken
Bildung KMU-Cluster sensibles Umfeld
räumliche Entwicklung
Konkurrenz Standort Mühlental
1 Projekt PASS - Potenzialaktivierung Stadt Schaffhausen
Tab. 11: SWOT-Analyse Standort Birch
KENNZAHLEN
zukunft fussballstadion schaffhausen
20
4STANDORT BIRCH
4.3 grobkonzepte bIrch
varIante v: fussballstadIon ohne mantelnutzung
Der Standort in der Breite wird aufgegeben und die gesamte für den Fussballbetrieb notwendige Infrastruktur in die Birch verlegt. Im Bereich der heutigen Schiessanla-ge wird ein Neubau mit 8‘000 Sitzplätzen und zwei Trainingsfelder für den FCSH erstellt. Aufgrund der Dimensionen sind Terrainveränderungen auf dem Gelände unumgänglich, so dass mit Mehrkosten zu rechnen ist.
Die Aufenthaltsflächen konzentrieren sich auf die Vorbereiche der beiden Stirntri-bünen, können jedoch bei Bedarf auch entlang der Mühlentalstrasse ausgestaltet werden. Die Erschliessung erfolgt über die Mühlentalstrasse und führt ebenerdig in eine Einstellhalle unterhalb des Stadions.
Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr wird durch die Buslinie 4 gewähr-leistet. Dabei kann davon ausgegangen werden kann, dass eine punktuelle Taktver-dichtung an Spieltagen unumgänglich ist.
stadion erschliessung
Fläche ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2] ÖV VBSH-Linie 6 [10-Min-Takt; Haltestelle Birch]
Kapazität 8‘000 Sitzplätze RVSH-Linie 23 [Haltestelle Talberg]
Trainingsfelder 2x auf Parzelle 1897 NMV entlang Mühlentalstrasse
Etappierung möglich MIV via Mühlentalstrasse
Finanzierung öff. Hand [Landverkauf Breite] / privat Parkierung Einstellhalle mit 750 PP; P&R Bhf.
Kosten ca. 35 - 40 Mio. CHF evtl. Mitnutzung Gewerbeparkplätze
[Topographie; Einstellhalle]
mantel umgebung
Nutzung - Aufenthalts- Aufenthaltsflächen im Vorbereich der
Fläche - flächen Stirntribünen
Integration ins Stadion - Grünräume angrenzende Wälder
Finanzierung -
Parkierung [1 PP/100 m2 BGF] -
N1:6'000
Wohnen
Grünraum
Sport & Freizeit
Gewerbe
öff. Einrichtungen
Birch
Talberg
ÖV
Aufenthalt
Aufenthalt
Training
MIV
P
Tab. 12: Kennzahlen zu Grobkonzept V
Abb. 16: Grobkonzept Variante V
KENNZAHLEN
zukunft fussballstadion schaffhausen
21
4STANDORT BIRCH
varIante vI: fussballstadIon mIt mantelnutzung
Auch in Variante VI wird die gesamte Infrastruktur, welche für den Fussballbetrieb des FCSH notwendig ist, in die Birch verlegt. Somit bleiben sämtliche Aussagen aus Variante V in dieser Variante gültig. In der Breite wird die Möglichkeit geschaffen, eine Wohnüberbauung zu realisieren und in der Birch entsteht ein Fussballstadion mit 8‘000 Sitzplätzen und zwei angrenzenden Trainingsfeldern.
Neu wird dem Konzept eine in das Fussballstadion integrierte Mantelnutzung zuge-fügt. Diese erstreckt sich entlang der Mühlentalstrasse und bietet mit seinen rund 10‘000 m2 Geschossfläche Raum für Gewerbenutzungen und einen Fachmarkt. Un-terhalb des Stadions wäre die Errichtung einer Schiessanlage denkbar.
Aufgrund des fehlenden Parkplatzangebotes ist die Errichtung einer unterirdischen Einstellhalle für den Spielbetrieb und die Mantelnutzung zwingend.
stadion erschliessung
Fläche ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2] ÖV VBSH-Linie 6 [10-Min-Takt; Haltestelle Birch]
Kapazität 8‘000 Sitzplätze RVSH-Linie 23 [Haltestelle Talberg]
Trainingsfelder 2x auf Parzelle 1897 NMV entlang Mühlentalstrasse
Etappierung nein MIV via Mühlentalstrasse
Finanzierung privat Parkierung Einstellhalle mit 750 PP; P&R Bhf.
Kosten ca. 35 - 40 Mio. CHF evtl. Mitnutzung Gewerbeparkplätze
[Topographie; Einstellhalle]
mantel umgebung
Nutzung Gewerbe, evtl. Schiessanlage Aufenthalts- Aufenthaltsflächen im Vorbereich der
Fläche ca. 10‘000 m2 Geschossfläche flächen Stirntribünen
Integration ins Stadion Ja Grünräume angrenzende Wälder
Finanzierung privat
Parkierung [1 PP/100 m2 BGF] Gewerbe-PP in Einstellhalle
N1:6'000
Wohnen
Grünraum
Sport & Freizeit
Gewerbe
öff. Einrichtungen
Birch
Talberg
ÖV
Aufenthalt
Aufenthalt
Training
Mantel
MIV
Tab. 13: Kennzahlen zu Grobkonzept VI
Abb. 17: Grobkonzept Variante VI
zukunft fussballstadion schaffhausen
22
5STANDORT HERBLINGEN
sItuatIon
Der Standort Herblingental mit den Parzellen Kat. Nr. 21897, resp. 21130 ist der am weitesten vom Stadtzentrum entfernt gelegene Standort und liegt rund 3,3 Ki-lometer Luftdistanz vom Bahnhof Schaffhausen entfernt. Die Parzellen liegen in un-mittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses Schaffhausen-Herblingen [A4] und der S-Bahn-Station Herblingen in einem Gewerbe- und Industriegebiet.
Der Standort Herblingen zeichnet sich durch seine flache und somit weitgehend unproblematische Topographie aus. Das Quartier Herblingen sowie die beiden Par-zellen liegen auf dem Talboden am nordwestlichen Fusse des Solenberg.
nutzungen
Der Standort Herblingen ist stark von seinen Gewerbe-, Industrie- und Einkaufs-nutzungen geprägt. Westlich der Autobahn befinden sich beinahe ausschliesslich Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie ein Discounter und ein Fachmarkt, öst-lich davon befindet sich das grosse Einkaufszentrum «Herblinger Markt».
In der näheren Umgebung befinden sich weder öffentliche Anlagen und Bauten, noch relevante Wohngebiete und grössere Sport- und/oder Freizeiteinrichtungen.
Lage
Topographie
Gewerbe
Weiteres
5.1 standortanalyse herblIngen
Bahnhof Schaffhausen
Herblingen
Abb. 18: Standort Herblingen
zukunft fussballstadion schaffhausen
23
5STANDORT HERBLINGEN
städtebau
Auch bezüglich Bebauung ist der Standort Herblingen stark von den ansässigen Industrie- und Gewerbebauten geprägt. Grossvolumen der Industrie und Gewerbe-hallen wechseln sich mit grossen Parkierungsflächen ab. Attraktive Freiräume sind kaum vorzufinden und die Grünflächen beschränken sich meist auf brachliegende Wiesen.
natur & umwelt
Die Natur und Landschaft wurde aufgrund der ansässigen Industrie- und Gewer-bebetriebe an den Rand gedrängt. In Erscheinung tritt insbesondere der bewaldete Solenberg und die bereits erwähnten Brachen.
Der Richtplan Landschaft legt das gesamte Industriegebiet östlich der Bahnlinie als Aufwertungsgebiet A6 fest. Auf den Parzellen 21130 und 21897 wurden weiter Natur- und Landschaftsobjekte erhoben, jedoch nicht gesichert.
Bebauung und Freiräume
Natur und Landschaft
Nichtmotorisierter Verkehr
Motorisierter Individualverkehr
Parkierung
Der Fuss- und Radverkehr ist am Standort Herblingen primär mit dem Quartier Herb-lingen vernetzt. Die Schliessung der Netzlücke für den Radverkehr in Richtung Stadt-zentrum ist geplant.1
Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr scheint im Herblingental optimal zu sein. Der in unmittelbarer Nähe gelegene Autobahnanschluss Schaff-hausen-Herblingen hat schon früh dazugeführt, dass an diesem Standort primär verkehrintensive Einrichtungen angesiedelt wurden.
Das bestehende Parkierungsangebot ist als hoch einzustufen. Es bestehen diverse oberirdische Parkierungsmöglichkeiten, insbesondere beim Einkaufszentrum «Herb-linger Markt» und bei weiteren Dienstleistungs- und Industriebetrieben.
erschlIessung
Momentan ist der Standort Herblingen nur per S-Bahn-Netz an das öffentliche Städ-tische Verkehrsnetz angeschlossen, eine Anbindung an das Busnetz der Verkehrs-betrieb Schaffhausen fehlt. Vom Bahnhof Schaffhausen-Herblingen verkehren im 30-Minuten-Takt S-Bahnen in Richtung Bahnhof Schaffhausen und nach Singen.
Mit der im Agglomerationsprogramm «Schaffhausen plus» festgesetzten Takt-Ver-dichtung auf der Strecke Schaffhausen – Thayngen kann der Bahnhof Herblingen zukünftig im 1/4-h-Takt bedient werden und die Klassifizierung bezüglich öV-Gü-teklasse von aktuell «c» [mittelmässig] auf die Stufe «a» [sehr gute Erschliessung] erhöht werden. Weiter soll der Bahnhof ans städtische Busnetz angeschlossen wer-den.
Öffentlicher Verkehr
1 Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Schaffhausen
zukunft fussballstadion schaffhausen
24
5STANDORT HERBLINGEN
zentrale planungsInstrumente
analysekarte
Tab. 14: Aussagen zentraler Planungsinstrumente
S
P
P
P
P
5 Gebäude
Wohngebiet
Gewerbegebiet
Industriegebiet
Strassen
Bushaltestelle
Bahnhof
Autobahn
Fussgänger-querung
Parkplätze
Natur- & Land-schaftsobjekte
Wald
Perimeter
P
S
Gennersbrunnerstrasse
Solen
berg
stras
se
Herblinger Markt
Industriezone mitDienstleistungen
Industriezone
Aldi
Landi
Bahnhof Herb
lingen
N
kanton
Instrument eintrag beschreibung
Richtplan 2013 2-1-3/3 [ESP Arbeiten] Entwicklungsschwerpunkt Arbeiten Herblingertal
3-2-2/6 Attraktivierung & Ausbau DB-Haltestelle Herblingen
regIon
Agglomerationsprogramm ESP Herblingertal Mischnutzung: Arbeitsplätze, Einkauf, Freizeit [Potenzial 2‘350 - 3‘400 Beschäftigte]
Verkehrsintensive Einrichtung geplantes Stadion mit Mantelnutzung
Optimierung Station Herblingen
stadt
Zonenplan 2005 I, ID Industriezone; Industriezone mit Dienstleistungen
Gesamtverkehrskonzept VBSH-Netz Modul 6 neue Buslinie im Herblingertal mit Einbindung Station
Richtplan Landschaft Natur- und Landschaftsobjekte Natur- und Landschaftsobjekte erhoben, nicht gesichert
Abb. 19: Analysekarte Standort Herblingen
zukunft fussballstadion schaffhausen
25
5STANDORT HERBLINGEN
5.2 grobbewertung standort
swot-analyse
fazIt & möglIche mantelnutzungen
Sowohl der Eintrag als Standort für verkehrsintensive Einrichtungen, als auch jener als Entwicklungsschwerpunkt Arbeiten im Agglomerationsprogramm «Schaffhau-sen plus» zum Standort Herblingertal kommen nicht von ungefähr. Denn die Stär-ken des Standorts Herblingertal liegen eindeutig in seiner Funktion als Standort für grosse, publikums- und verkehrsintensive Einrichtungen. Seit der Eingemeindung des ehemaligen Bauerndorfs erlebte das Quartier eine rasante Entwicklung, dies ist insbesondere auf die Zuteilung weiter Teile des Herblingertals in die Industriezone zurückzuführen.1
Raumplanerisch macht es durchaus Sinn publikumsintensive Nutzungen an einem gut erschlossenen Standort zu konzentrieren, im Falle des Herblingertals ist diese Erschliessung jedoch zu stark auf den MIV fokussiert. Dies soll sich in naher Zukunft mit der Attraktivierung der S-Bahn-Station Herblingen und einer Taktverdichtung [15-Min-Takt] ändern. Andererseits kann der Trend «unerwünschte» Nutzungen weitab des Stadtzentrums zu konzentrieren auch weitreichendere Auswirkungen haben und z. B. zu einer Entleerung des Stadtzentrums führen.
Dennoch scheint der Standort für die Ansiedlung eines neuen Stadions gut geeig-net zu sein. Die Auswirkungen, welche von einem Stadion in Bezug auf Raum und Verkehr ausgehen, können aufgrund der ansässigen Nutzungen im Herblingertal möglicherweise am besten absorbiert werden.
Bezüglich einer möglichen Mantelnutzung zur Mitfinanzierung des Stadions ist die heutige Sachlage ziemlich eindeutig. Eine Gewerbe-, bzw. Verkaufsnutzung in der bestehenden «Industriezone mit Dienstleistungen» wie sie bereits im Projekt «Lipo Park» angedacht ist, scheint zweckmässig.
Mantelnutzungen aus den Bereichen «Bildung», «Pflege» oder aber auch «Freizeit» sind aufgrund der fehlenden Zentralität, der anzunehmenden mangelnden Renta-bilität oder einem bereits reichlich vorhandenem Angebot auszuschliessen. Dies gilt auch für eine mögliche Wohnnutzung. Die Realisierung von Wohnraum in einem gewerblich und industriell geprägten Raum ist aufgrund von Nutzungskonflikten zu vermeiden.
Für die Grobkonzepte am Standort Herblingertal, welche durch eine Mantelnutzung mitfinanziert werden sollen, wird eine im Stadion integrierte Mantelnutzung «Ge-werbe & Verkauf» empfohlen. Die Geschossfläche richtet sich nach derjenigen des redimensionierten «Lipo Park» [ca. 10‘000 m2].
Standort für verkehrsintensive Einrichtungen
Kapazitätausbau des öV ist zwingend
Standort für Stadion-nutzung geeignet
Mantelnutzung analog Projekt «Lipo Park»
Wohnnutzungen sind auszuschliessen
ANNAHMEHERBLINGERTAL
stärken schwächen
publikumsintensive Nutzungen periphere Lage
S-Bahnstation Einzugsgebiet für NMV
raumplanerische Voraussetzungen
Autobahnanschluss
chancen risiken
Synergien Einkaufsstandort Konkurrenz Zentrum / Altstadt
Modal Split zugunsten MIV
1 Website des Quartiervereins Herblingen
Tab. 15: SWOT-Analyse Standort Herblingen
KENNZAHLEN
zukunft fussballstadion schaffhausen
26
5STANDORT HERBLINGEN
5.3 grobkonzepte herblIngen
varIante vII: fussballstadIon ohne mantelnutzung
In unmittelbarer Nähe zur S-Bahn-Station «Herblingen» wird ein neues Fussball-stadion realisiert. Die gesamte Infrastruktur besteht aus einem Stadion mit 8‘000 Sitzplätzen und zwei angrenzenden Trainingsfeldern. Die optimale Anbindung ans Bahnnetz soll dazu genutzt werden einen möglichst tiefen MIV-Anteil zu erreichen.
Die Erstellung einer Einstellhalle mit rund 400 Parkplätzen ist beinahe unumgänglich, doch soll mithilfe eines Parkraummanagement [z. B. P+R-Angebot ab Einkaufszen-trum «Herblinger Markt»] auf ein bestehendes Angebot zurückgegriffen werden.
Die Erschliessung durch den MIV wird über die Solenbergstrasse abgewickelt, im Bereich des ÖV ist eine Erweiterung der Buslinie 5 und die Errichtung einer neuen Haltestelle zwingend. Diese soll im Bereich der neu geschaffenen Aufenthaltsfläche errichtet werden.
stadion erschliessung
Fläche ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2] ÖV S-Bahn-Linie 22; Regionalbahn [15-Min-Takt]
Kapazität 8‘000 Sitzplätze Anbindung ans städt. Busnetz zwingend
Trainingsfelder 2x Solenbergstrasse NMV Aufwertung Industriestrasse
Etappierung keine MIV via Solenbergstrasse
Finanzierung privat / öff. Hand [Landverkauf Breite] Parkierung Einstellhalle mit 400 PP;
Kosten ca. 32 Mio. CHF Herblinger Markt als P+R wünschenswert
mantel umgebung
Nutzung - Aufenthalts- Aufenthaltsbereich zwischen S-Bahn-Station
Fläche - flächen und Stadion
Integration ins Stadion - Grünräume angrenzender Wald [Solenberg]
Finanzierung - evtl. Restbrachen südöstlich Stadion
Parkierung [1 PP/100 m2 BGF] -
N1:6'000
Sport & Freizeit
Gewerbe
Industrie
Industrie & DL
Grünraum
ÖV
Bhf. Herblingen
Bhf. Herblingen
Bhf. Herblingen
Bhf. Herblingen
Bhf. Herblingen
Bhf. Herblingen
Bhf. Herblingen
Bhf. Herblingen Sta
dion
Stadion
Stadion
Aufen
thalt
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ng
MIV
Abb. 20: Grobkonzept Variante VII
Tab. 16: Kennzahlen zu Grobkonzept VII
stadion erschliessung
Fläche ca. 18‘000 m2 [150 x 120 m2] ÖV S-Bahn-Linie 22; Regionalbahn [15-Min-Takt]
Kapazität 8‘000 Sitzplätze Anbindung ans städt. Busnetz zwingend
Anforderungen SFL A+ NMV Aufwertung Industriestrasse
Trainingsfelder 1x Solenbergstrasse MIV via Solenbergstrasse
Etappierung keine Parkierung Tiefgarage mit 400 PP;
Finanzierung Privat Herblinger Markt als P+R wünschenswert
mantel umgebung
Nutzung Fachmarkt, Gewerbe, Verkauf Aufenthalts- Aufenthaltsbereich zwischen S-Bahn-Station
Fläche ca. 10‘000 m2 Geschossfläche flächen und Stadion
Integration ins Stadion Ja Grünräume angrenzender Wald [Solenberg]
Finanzierung Privat evtl. Restbrachen südöstlich Stadion
Parkierung [1 PP/100 m2 BGF] in Einstellhalle Stadion integriert
KENNZAHLEN
zukunft fussballstadion schaffhausen
27
5STANDORT HERBLINGEN
varIante vIII: fussballstadIon mIt mantelnutzung
Das letzte Grobkonzept besteht aus einem Fussballstadion mit integrierter Man-telnutzung im Herblingertal. Diese Variante kann aufgrund seiner Konzeption am ehesten mit den bereits vorhandenen Projekten «Lipo-Park», respektive «FCS-Park» verglichen werden. Die Erstellung des Stadions soll hierbei mit der gewerblichen Mantelnutzung (mit-)finanziert werden.
Grundsätzlich gelten die selben Aussagen wie in Variante VII, jedoch kann aufgrund der Platzverhältnisse nur ein Trainingfeld realisiert werden. Als Mantelnutzung fun-giert ein ins Stadion integrierter Gewerbebau mit einer Geschossfläche von rund 10‘000 m2. Dieser bietet Raum für einen Fachmarkt und diverse kleinere Verkaufs-flächen. Aufgrund der publikumsintensiven Mantelnutzung ist von einer leicht hö-heren Anzahl Abstellflächen in der Einstellhalle auszugehen.
N1:6'000
Sport & Freizeit
Gewerbe
Industrie
Industrie & DL
Grünraum
ÖV
Bhf. Herb
lingen
Bhf. Herb
lingen
Bhf. Herb
lingen
Bhf. Herb
lingen
Bhf. Herb
lingen
Bhf. Herb
lingen
Bhf. Herb
lingen
Bhf. Herb
lingenSta
dion
Stadion
Stadion
Stadion
Aufen
thalt
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ng
Traini
ngM
IVM
antel
Abb. 21: Grobkonzept Variante VIII
Tab. 17: Kennzahlen zu Grobkonzept VIII
zukunft fussballstadion schaffhausen
28
6STANDORTwAHL
6.1 nutzwertanalyse
vorgehen & methodIk
Im Folgenden soll eine qualitative Nutzwertanalyse zu den acht verschiedenen Grob-konzepte erstellt werden. Ziel ist eine vergleichende Bewertung der verschiedenen Konzepte zu sechs unterschiedlichen Themen, welche auch die Hauptkategorien der Nutzwertanalyse darstellen. Es handelt sich dabei um die Themen Standort, Umwelt, Stadion, räumliche Entwicklung, Verkehr und Risiken. Diese sind wiederum in meh-rere Kriterien unterteilt.
Die Unterkategorien der Themen Standort und Umwelt wurden als sogenannte «standortbezogene Kriterien» definiert, da deren Bewertung unabhängig vom je-weiligen Grobkonzept gültig ist und spezifisch zum jeweiligen Standort gilt. Die restlichen vier Themen mit ihren jeweiligen Unterkategorien gelten als «konzeptbe-zogene Kriterien». Die detaillierte Gliederung sowie die Gewichtung der Kriterien sieht wie folgt aus:
Sowohl die Themen, als auch deren Unterkategorien wurden gemäss ihrer Relevanz bezüglich eines allfälligen Projektes gewichtet. Den Grobkonzepten wurden pro Kri-terium [z. B. «Trainingsfelder»] Punkte zwischen 1 und 5 zugewiesen, wobei sich die Skala nach folgender Bewertung richtet: 1 = sehr schlecht; 2 = schlecht; 3 = mässig/neutral; 4 = gut; 5 = sehr gut.
Die pro Kriterium erzielte Punktzahl [n] wurde mit der Gewichtung [G ‰] multipli-ziert, so dass in einem nächsten Schritt alle gewichteten Punkte [n*g] addiert und das Grobkonzept mit dem höchsten Nutzen bezeichnet werden konnte.
Um die Gefahr einer zufälligen Bewertung zu vermeiden, wurden die Resultate der Nutzwertanalyse einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. So wurden die pro Kriteri-um erzielten Punkte [n] mit einer mehrfach geänderten Gewichtung multipliziert. Dadurch änderte sich zwar die jeweilige Gesamtpunktzahl, nicht jedoch die Rangie-rung der zwei Grobkonzepte mit dem höchsten Nutzen.
Eine vergleichende Bewertung als Ziel
Die Analyse ist in zwei Teile gegliedert
Bewertungsska-la von 1 bis 5
Gewichtete Benotung
Überprüfung mittels Sensiti-vitätsanalyse
themen krIterIen
konzeptbezogen g1 g2 g2 g3
STADION 15 Trainingsfelder 40 Skalierbarkeit 60
RäUMLICHE ENTWICKLUNG 25 Städtebauliche Integration 40 Nutzungsmix 20 Stadtentwicklung 40
VERKEHR 15 Parkierung 50 Kapazitätsausbau ÖV 50
RISIKEN 15 Finanzierung 50 Verfahren 50
standortbezogen
SITUATION 20 Lage & Erreichbarkeit 50 Erschliessung 50
UMWELT 10 Natur 60 Modal Split 40
6.2 standortentscheId
resultate nutzwertanalyse
Mithilfe der qualitativen Nutzwertanalyse konnte sowohl das Grobkonzept mit dem eindeutig höchsten Nutzen evaluiert, als auch eine Tendenz in Richtung «Bewahren & Erweitern» festgestellt werden. Das Grobkonzept «Variante IV: Sanierung Breite mit Mantelnutzung» erzielte in der Nutzwertanalyse die höchste gewichtete Punkt-zahl. Insbesondere die Kriterien «Skalierbarkeit», «Städtebauliche Integration» und «Stadtentwicklung» wurden mit der Maximalpunktzahl benotet.
Variante IV als Grobkonzept mit dem höchs-ten Nutzen
Tab. 18: Gliederung der Nutzwertanalyse
zukunft fussballstadion schaffhausen
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6STANDORTwAHL
AUSZUG AUS DER NUTZWERTANALySE[detaillierte Nutzwertanalyse in Anhang 1]
Die bei der Sanierung des Stadions Breite mögliche bedarfsgerechte Etappierung stellt einen grossen Vorteil dar. Mittels dieser können die Anforderungen der SFL stu-fenweise erreicht werden und der Finanzhaushalt der öffentlichen Hand geschont werden. Die im Konzept integrierte Mantelnutzung «Wohnen» setzt die in diversen Planungsinstrumenten festgesetzte Forderung nach einer Verdichtung der Vorderen Breite um, so dass in der Breite ein neuer, urbaner Stadtteil entstehen kann.
Auch das mit der zweithöchsten Punktzahl bewertete Grobkonzept beinhaltet als zentrales Element die Sanierung der Breite. Auch wenn in diesem Konzept keine Stärkung des Wohnstandorts Breite verfolgt wird, so wartet diese Variante mit einer optimale Nutzung der bestehenden Infrastruktur auf.
Die Grobkonzepte zum Standort Herblingertal rangieren auf den Plätzen drei und vier. Insbesondere die schlechte Integration der Trainingsfelder [VIII] sowie hohe Ri-siken im Bezug auf die Finanzierung und das Verfahren [VII] kosten den beiden Konzepten wichtige Punkte.
Auffallend ist das schlechte Abschneiden der beiden Varianten in der Birch. Doch die in der Ausgangslage der Grobkonzepte Birch geäusserten Bedenken bezüglich der schwierigen Integration einer publikumsintensiven Nutzung an einem solch sensib-len Umfeld und die damit verbundene kritische räumliche Entwicklung wurde in der Nutzwertanalyse bestätigt.
weIteres vorgehen
Abschliessend kann festgehalten werden, dass die beiden Varianten zur Sanierung des Stadions Breite im Vergleich zu den restlichen Konzepten am besten abschnei-den. Aufgrund der erwünschten Wohnbautätigkeiten im Bereich der Vorderen Brei-te und einer Stärkung des Sport- und Freizeitzentrums Breite soll in einem nächsten Schritt das Grobkonzept «Variante IV: Sanierung Breite mit Mantelnutzung» weiter-entwickelt werden.
Denn sollte das privat initierte und finanzierte Projekt «Lipo-Park» in Herblingen doch noch scheitern, hätte die Stadt Schaffhausen mit dem Sanierungsprojekt in der Breite eine valable und kostengünstige Alternativlösung bereit. Diese garantiert die Fortführung des Spielbetriebs des FCSH in der Challenge League und ermög-licht eine Erweiterung gemäss den Anforderungen an den Spielbetrieb in der Super League.
GROBKONZEPTE
BREITE BIRCH HERBLINGEN
I II III Iv v vI vII vIII
g1 n * g n * g n * g n * g n * g n * g n * g n * g
konzeptbezogen
STADION 15 570 390 750 630 390 210 390 150
RäUMLICHE ENTWICKLUNG 25 650 1‘050 850 1‘250 550 600 1‘250 1‘250
VERKEHR 15 600 300 750 450 300 300 600 600
RISIKEN 15 150 375 450 675 225 375 225 600
1‘970 2‘115 2‘800 3‘005 1‘465 1‘485 2‘465 2‘600
standortbezogen
SITUATION 20 900 900 900 900 300 300 700 700
UMWELT 10 500 500 500 500 180 180 420 420
1‘400 1‘400 1‘400 1‘400 480 480 1‘120 1‘120
total 3‘370 3‘515 4‘200 4‘405 1‘945 1‘965 3‘585 3‘720
rang 6 5 2 1 8 7 4 3
Etappierung und Mantelnutzung Wohnen als grosses Plus
Eine Sanierung drängt sich auf
Standort Her-blingen leicht abgefallen
Die Birch stellt kei-ne Alternative dar
Weiterentwick-lung des Grob-konzeptes IV
Alternativlösung der öffentli-chen Hand
Tab. 19: Resultate der Nutzwertanalyse
zukunft fussballstadion schaffhausen
30
7RICHTKONZEPT
vorgehen
Aufbauend auf dem in Kapitel 3.3 skizzierten Grobkonzept «Variante IV: Sanierung Breite mit Mantelnutzung» soll im Folgenden ein detailliertes Richt- und Betriebs-konzept zur Sanierung und Erweiterung des Stadions Breite erstellt werden. Auch die Mantelnutzung «Wohnen» in der Vorderen Breite stellt einen integralen Be-standteil des Richtkonzeptes dar.
Ein städtebauliches Leitbild sowie ein Verkehrskonzept setzen die Leitplanken für das Projekt, welches in einem nächsten Schritt detaillierter ausformuliert wird. Die wichtigsten Aussagen sollen danach in einem verbindlichen Planungsinstrument ge-sichert werden.
bebauung
• Die Vordere Breite soll auch in Zukunft ein von sei-ner durchlässigen und begrünten Struktur gepräg-tes Quartier sein. Es soll jedoch punktuell verdichtet werden.
• Im Bereich der heutigen Familiengärten und der zwei Trainingsfelder entstehen dichte Bebauungen mit hochwertigen Aussenräumen. Es entsteht ingesamt Wohnraum für bis zu 800 Einwohner.
• Die im Umfeld der Vorderen Breite vorzufindenden Bebauungsstruktur mit Reihe, Zeile & Blockrand soll adaptiert und der jeweiligen Situation angepasst werden.
• Im Bereich des Schützenhaus-Kreisels entsteht eine neue Stadtfront. Die umliegenden Grünflächen bie-ten eine ideale Puffer-Fläche und lassen die Überbau-ung weniger dominant erscheinen.
• Das Stadion Breite soll sich dem Quartier weiterhin öffnen. Die vier Tribünen sollen nicht zusammen-gebaut werden, so dass sich die offenen Ecken ins Quartier einfügen und weiterhin Durchblicke mög-lich sind.
freIräume
• Durch die punktuelle Verdichtung des Quartiers sol-len wertvolle Grün- und Freiräume erhalten bleiben.
• Die Grünflächen rund um den Zeughaus-Kreisel blei-ben in ihrer heutigen Ausdehnung bestehen und können weiterhin als Parkierungsflächen oder als Veranstaltungsort benutzt werden.
• Durch die Überbauung Randenstrasse entfallen die Familengärten auf der Parzelle 1514. Diesen muss zwingend Ersatz geboten werden [z. B. Parz. 1897].
• Die Grün- und Freiräume sollen besser miteinander verbunden werden und so ein durchgehendes Frei-raumsystem bilden. Dieses besteht aus Grünflächen, Baumreihen, Trainingsfeldern, parkähnlichen Anla-gen und halbprivaten Aussenräumen.
• Im südlichen Bereich der heutigen Familiengär-ten entsteht ein öffentlicher Quartierpark. Der be-nachbarte Aufenthaltsbereich südlich des Stadions [Spielmeile] stellt die erweiterte Verlängerung dieses Grünbandes dar. Die Spielmeile ist entsprechend auszugestalten und zu möblieren.
Erstellung eines Richt- und Be-triebskonzeptes
Leitbild und Konzept setzen den Rahmen
7.1 eInleItung
7.2 städtebaulIches leItbIld
Abb. 22: städtebauliches Leitbild
zukunft fussballstadion schaffhausen
31
7RICHTKONZEPT
öffentlIcher verkehr [VIOLETT]
• Die Erschliessung der Vorderen Breite erfolgt weiter-hin über die VBSH-Buslinien 3, 4 und 6.
• Zur Erschliessung des Stadions Breite dienen primär die zwei Haltestellen «Schützenhaus» sowie «Nord-strasse». Eine Verschiebung der Haltestelle «Nordst-rasse» Richtung Süden ist anzustreben. So wird die Spielmeile und damit die Fussgängerverbindung an den ÖV gebunden und gewinnt an Bedeutung.
• Die Überbauungen Randenstrasse sowie Nordstrasse werden über die Haltestellen «Hallenbad» [Linie 6], respektive «Nordstrasse» [Linie 4] erschlossen. Auch die Haltestelle «Schützenhaus» liegt in Gehdistanz.
• Die heutige ÖV-Kapazität mit einem 5-Minuten-Takt bis Station «Schützenhaus» ist für den Spielbetrieb ausreichend. Bei einem Vollausbau mit zwei Wohn-überbauungen ist ein Kapazitätsausbau gemäss Ge-samtverkehrskonzept Schaffhausen notwendig.
motorIsIerter IndIvIdualverkehr
ERSCHLIESSUNG [ROT]
• Die Anlieferung zum Stadion erfolgt wie bis anhin über die Breitenaustrasse [Mannschaftsbus, Gastronomie, etc.]
• Die Erschliessung der beiden Wohnüberbauungen erfolgt primär über die Randen-, bzw. Nordstrasse. Für die Überbauung Nordstrasse ist die Erstellung ei-ner Erschliessungsstrasse zu prüfen.
PARKIERUNG [BLAU]
• Zum Betrieb des Stadions ist keine Erweiterung des bestehenden Parkierungsangebotes notwendig. Die Parkierungsflächen rund um den Schützenhaus-Krei-sel [rund 500 PP] als Parkflächen 1. Priorität sowie jene beim Freizeitpark KSS [2. Priorität] genügen.
• Einzig in der nordwestlichen Ecke der Parzelle 1609 sollen neu ca. 60 PP für den Mannschaftsbus der Gäste sowie für VIP-Gäste erstellt werden.
• Das Parkraummanagement stellt einen integralen Bestandteil des Verkehrkonzeptes dar. Die Erstellung eines Parkraumkonzeptes «Vordere Breite» mit Ein-bezug der Einstellhallen im Umfeld des Bahnhofs als P+R-Anlagen wird empfohlen.
• Für die beiden Wohnüberbauungen sind unterir-dische Einstellhallen zwingend. Gemäss VSS-Norm 640 281 ist davon auszugehen, dass die Erstellung zweier Einstellhallen mit ca. je 200 Abstellplätzen notwendig ist.
langsamverkehr [ORANGE]
• Sowohl das Stadion Breite als auch die beiden Wohn-überbauungen müssen mit einer direkten Linienfüh-rung für den Langsamverkehr erschlossen werden und ins bestehende städtische Fuss- und Radweg-netz integriert werden.
• Die Breitenaustrasse sowie die Querverbindung Randenstrasse - Nordstrasse bilden die zentralen Er-schliessungsachsen für den Langsamverkehr.
• Durch die Weiterführung des Spielbetriebes in der Breite sowie einem beachtlichem Bevölkerungs-wachstum ist die Erstellung des «Duraduct-Lift» ge-mäss Gesamtverkehrskonzept Schaffhausen zur bes-seren Anbindung ans Stadtzentrum zwingend.
• An der Breitenaustrasse sollen genügend Veloabstel-lanlagen [gedeckt] bereitgestellt werden. Die Emp-fehlungen der «Vollzugshilfe Langsamverkehr Nr. 7 - Veloparkierung» des Bundesamt für Strassen ASTRA dienen als Richtlinie.
• Im Umfeld beider Wohnüberbauungen sind genü-gend gedeckte und gesicherte Veloabstellanlagen zwingend.
7.3 verkehrskonzept
3 4 6
4
3
6
P
P
P
P
P
PP
P
P
P
Abb. 23: Verkehrskonzept
zukunft fussballstadion schaffhausen
32
7RICHTKONZEPT
7.4 projektbeschrIeb
stadIon breIte: sanIerung und erweIterung
Die Sanierung und Erweiterung des Stadion Breite soll etappiert angegangen wer-den. In einer 1. Etappe wird auf der Parzelle 1610 [neu] eine überdachte Gegentribü-ne mit rund 2‘500 Sitzplätzen erstellt, in welcher auch der Gästeblock untergebracht ist. Das Gebäude der heutigen Haupttribüne wird insbesondere im Erdgeschoss ge-mäss den Anforderungen der SFL saniert [Raumprogramm]. Der Standard orientiert sich dabei am Funktionalen. Um die minimale Zuschauerkapazität gemäss Stadi-onkatalog «B» zu erreichen, muss die Haupttribüne nördlich und südlich erweitert werden. Die Fortführung des Spielbetriebs ist durch die Etappierung möglich.
Sollte der FC Schaffhausen den Aufstieg in die Super League anstreben und diesen von langer Hand planen, so kann dieser Schritt mit der 2. Bautetappe auch inf-rastrukturell ermöglicht werden. Die Haupt- und Gegentribüne werden zu diesem Zweck mit zwei Stirntribünen ergänzt, diese beinhalten je 1‘500 Sitzplätze. Durch diesen Vollausbau kann die für die Teilnahme an der Super League minimal erforder-liche Zuschauerkapazität von 8‘000 Sitzplätzen erreicht werden.
Die Architektur des neu sanierten und erweiterten Stadions kann durchaus archa-isch anmuten. Aus Kostengründen ist der Ausbau mittels modularen Elementen zu empfehlen. Die neuen Tribünen sowie die Erweiterung der Haupttribüne sollen mittels funktionaler Baustoffe wie Beton und Stahl erstellt und gegebenenfalls mit gläsernen Seitenwänden ergänzt werden. Die Architektur kann als Referenz an ers-te, ursprüngliche Fussballstadien verstanden werden, jedoch mit einer Infrastruktur, welche den Bedürfnissen der heutigen Zeit entspricht.
raumplanerIsche voraussetzungen
Zur Realisierung des Projekts ist eine Parzellenbereinigung mittels Landumlegun-gung durchzuführen. Nur durch eine Neuparzellierung und Umzonung sowie einem Quartierplanverfahren können die Projekte Stadion Breite sowie die Überbauungen Randen- und Nordstrasse realisiert werden. Näheres dazu in Kapitel 8 «Umsetzung».
Etappierung gemäss Bedürf-nissen des FCSH
Vollausbau mit 8‘000 Sitzplätzen
Funktionaler Aus-bau nach heutigen Bedürfnissen
PARZELLENSTRUKTUR UND ZONENPLAN [bisher - neu]
ZöBAG
W3
1515
1291
1610
16091514
ZöBAG
W3
1515
1291
1610
1514-11514-1
1514-2
1609-1
1609-2
Abb. 24: Parzellenbereinigung und Anpassungen Zonenplan
Abb. 25: Visualisierung des sanierten Stadions Breite
zukunft fussballstadion schaffhausen
33
7RICHTKONZEPT
Als Grün- und Freiräume dienen dem Quartier insbesondere ein nördlich des Zeug-hauses gelegener Quartierpark sowie die Spielmeile südlich des Stadions, welche als Quartiertreffpunkt funktionieren und die Umgebung des Stadions auch an spielfrei-en Tagen beleben soll.
wohnüberbauungen randenstrasse & nordstrasse
Die als Mantelnutzung für das Stadion angedachten Wohnüberbauungen setzen den Willen zur inneren Verdichtung und die Ziele des Entwicklungsschwerpunkts Wohnen in der Vorderen Breite um. Auf den Flächen der heutigen Familiengärten und der zwei Trai-ningsfelder entsteht eine dichte Bebauung mit bis zu fünfgeschossigen Gebäuden, hier-für ist die Umzonung der Parzellen 1514-2 und 1609-1 von der ZöBAG in eine Wohn-zone notwendig. Diese partielle Verdichtung ermöglicht den Erhalt wertvoller Grün- & Freiräume, die der gesamten Quartierbevölkerung zur Benutzung offen stehen.
Die Ausnützungsziffer richtet sich nach den Bestimmungen der Wohnzone W3 [im Rahmen eines Quartierplanverfahren] und beträgt für das gesamte Quartierplange-biet 0.6. Gemäss Art. 64b Abs. 2 BauO wird dafür das zulässige Nutzungsmass für das gesamte Quartierplangebiet ermittelt und als BGF ausgewiesen. Als anrechen-bare Landfläche gilt die gesamte, vom Quartierplan erfasste Fläche in der Bauzone.
Aufgrund dieser Voraussetzungen ist es möglich auf den beiden Flächen je ca. 20‘000m2 BGF zu realisieren, so dass eine Ansiedlung von rund 700 - 800 Ein-wohner möglich wäre [55m2 BGF je Einwohner]. Dies entspricht dem vom Amt für Stadtentwicklung für die Breite berechneten Potenzial von 660 - 790 Einwohner1, jedoch bedeutend mehr als dem im Agglomerationsprogramm «Schaffhausen plus» erwähnten Potenzial von rund 450 Einwohnern.
parz. nr. [neu]
nutzung zone parz.fläche [neu]
bgf [bestehend]
1514-1 Schulhaus Breite ZöBAG 18‘810 m2 ca. 5‘340 m2
1515 Zeughaus ZöBAG 15‘611 m2 ca. 6‘540 m2
1291 Wiese Ost [Zeughaus] ZöBAG 4‘256 m2 -
1609 - 2 Wiese West ZöBAG 8‘618 m2 -
bgf [neu]
1610 Stadion Breite ZöBAG 37‘102 m2 8‘000 m2
1514 - 2 Wohnen Randen W3 16‘557 m2 22‘100 m2
1609 - 1 Wohnen Nord W3 18‘917 m2 22‘100 m2
total 119‘875 m2 ca. 64‘100 m2 az = ca. 0.55
Berücksichtigung des Entwicklungs-schwerpunktes Wohnen
Quartierplan als ideales Instrument zur Verdichtung
Wohnraumpoten-zial für bis zu 800 neue Einwohner
Grün- und Freiräume für die Bevölkerung
1 Entwicklungspotenziale - Übersicht der Potenziale
Tab. 20: Berechnung der Ausnützungsziffer für das Quartierplangebiet
Abb. 26: Visualisierung der Überbauungen Randenstrasse [links] und Nordstrasse [rechts]
RICHTKONZEPT
0 10 50 100mN
Richtkonzept Vordere BreiteSituation 1:2'000
Fussballstadion Breite
Sanierung / Erweiterung Challenge LeagueHaupttribüne [ink. Medien/VIP, Garderoben]
Gegentribüne [inkl. Gästesektor]
Erweiterung Super LeagueStirntribünen
TrainingsbereichTrainingsfeld
AufenthaltSpielmeile
ErschliessungParkierung Matchbesucher
Parkierung Gästemannschaft, VIP
Bushaltestelle Nordstrasse
Plan-Nr.:Format:Datum:Verfasser:
297 x 420 mm29.11.2013Bernhard Leder
1
Wohnüberbauung Randen
Zeilenbebauung mit total 21'900 m2 BGF
Siedlungsaussenraum
Parkierung Besucher & Einfahrt Tiefgarage
2
Wohnüberbauung Nordstrasse
Hofbebauung mit total 13'812 m2 BGF
Gewerbe- und Wohnriegel mit total 7'966 m2 BGF
Siedlungsaussenraum
Parkierung Besucher
Einfahrt Tiefgarage
3
Quartierpark Vordere Breite
Quartiertreffpunkt mit Verweilmöglichkeiten, Tischtennis, Petanque-Bahnen, Kletterelementen
Spielplatz
4
1a
1b
1c
1d
1e
1f
1g
1h
2a
2b
2c
3a
3b
3c
3d
3e
4a
4b
1
2
3
4
1a
1b
1c
1c
1d
1e
1f
1f
1g
1g
1h
2a
2b
2c
3a
3b
3c
3d
3d
3e
4a
4b
4b
7.5 BEBAUUNGSVORSCHLAG [1:2‘000]
34
ZUKUNFT FUSSBALLSTADION SCHAFFHAUSEN 7
zukunft fussballstadion schaffhausen
35
7RICHTKONZEPT
7.6 chancen, rIsIken & abhängIgkeIten
chancen
PROFIFUSSBALL IN SCHAFFHAUSEN
Die Stadt beteiligt sich aktiv an der Lösungsfindung bezüglich der Stadionproblema-tik in Schaffhausen. Sie zeigt neue, unkonventionelle Wege und alternative Lösungs-vorschläge auf und kann auf ein allfälliges Scheitern des privat initierten Stadion-projekts «Lipo Park» reagieren. Das vorliegende Konzept ermöglicht mit geringem finanziellen Aufwand die Weiterführung des erfolgreichen Profifussballbetriebs des FC Schaffhausen.
URBANER STADTTEIL
Die Stadt Schaffhausen erhält mit dem sanierten und erweiterten Stadion Breite sowie den zwei Wohnüberbauungen einen neuen Stadtteil mit urbanem Charakter und einem hohen Nutzungsmix. Sie schafft die Voraussetzungen damit an zentralerLage sowohl qualitativ hochstehender Wohnraum realisiert werden kann, als auchder Betrieb eines professionellen Fussballclubs möglich ist.
NACHHALTIGE BODENPOLITIK
Die Stadt Schaffhausen setzt den Willen nach innerer Verdichtung um. Und zwar nicht im Sinne eines aktuell gebräuchlichen Schlagwortes, sondern mit dem Willen dichte städtische Bebauungen mit qualitativen Frei- und Grünräumen sowie einer nicht alltäglichen Nutzungskombination zu zulassen. Sie geht im Bezug auf die stetig wachsende Siedlungsfläche als Vorbild voran und zeigt im Umgang mit ihren eige-nen Grundstücken, wie eine nachhaltige und aktive Bodenpolitik aussehen könnte.
rIsIken & abhängIgkeIten
KOMPLEXITäT DES PROJEKTES
Aufgrund der Komplexität des Projektes [mehrere Teilprojekte] und dem zu dessen Realisierung notwendigen Verfahren [Anpassung Zonenplan, Grundstückverkauf, Kreditantrag Stadion} ist das Projekt der Allgemeinheit nicht einfach verständlich zu machen. Es ist darauf zu achten, dass eine offene Informations- und Kommunikati-onskultur herrscht und das Projekt der Bevölkerung von Projektbeginn an nachvoll-ziehbar gemacht wird. Ansonsten droht umgehend Widerstand.
FINANZIERUNG DURCH DIE ÖFFENTLICHE HAND
Ein allfälliger Widerstand bezüglich der Wohnüberbauungen und/oder des Verkauf von städtischen Grundstücken kann die Finanzierung der Stadionsanierung auf wacklige Beine stellen. Die Sanierung des Stadions Breite muss nach Möglichkeit über den ordentlichen Haushalt finanziert und abgesichert werden. In Zeiten von ak-tivem Steuerwettbewerb unter Standorten und engen Haushaltbudgets kein leich-tes Unterfangen.
NUTZUNGSKONFLIKTE
Die verschiedenen Nutzungen in der Breite mit ihren unterschiedlichen Nutzerkrei-sen tragen zu einer Attraktivierung und Belebung des Quartiers bei. Doch deren unterschiedliche Ansprüche an den Raum und Bedürfnisse nach Ruhe, Erholung oder Sport und Spass müssen nicht zwingend kompatibel sein. Dadurch kann es vereinzelt zu Nutzungskonflikten kommen. Auf allfällig bereits im Vorfeld bekannte oder zu erwartende Konflikte ist bereits bei der Projektierung zu reagieren.
zukunft fussballstadion schaffhausen
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8UMSETZUNG
8.1 raumplanerIsche umsetzung
8.2 quartIerplan «vordere breIte»
erstellung & anpassung von planungsInstrumenten
Das vorliegende Projekt hat sowohl Auswirkungen auf das Stadtgebiet, als auch auf das gesamte Kantonsgebiet. Die Planung muss daher von Beginn an über mehrere Planungsträger bzw. Planungsebenen koordiniert werden. Zu diesem Zweck ist so-wohl die Erstellung eines geeigneten Planungsinstruments notwendig, als auch eine Anpasssung verschiedener bestehender Planungsinstrumente.
Der Quartierplan «Vordere Breite» stellt das zentrale Planungsinstrument des Pro-jektes dar, welcher mittels Situationsplan und Quartierplanvorschriften das Projekt allgemeinverbindlich absichert. Zu dessen Gültigkeit ist gleichzeitig auf Stufe Nut-zungsplanung eine Anpassung des Zonenplans notwendig.
Die Anpassungen auf Stufe Richtplanung sowie anderer, informeller Planungsinstru-mente dienen primär der Koordination.
rechtlIche grundlagen
Gemäss Artikel 17 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes sowie Artikel 65 der Bauord-nung der Stadt Schaffhausen ist in Neubauquartieren und bei Überbauungen, die raumplanerisch besonders bedeutsam sind, vor Erteilung einer Baubewilligung ein Quartierplanverfahren durchzuführen. Diese zwei Bedingungen werden im vorlie-genden Projekt aufgrund der Erweiterung des Stadions Breite [raumplanerisch be-sonders bedeutsam] und der zwei Wohnüberbauungen [Neubauquartiere] erfüllt, ein Quartierplanverfahren ist somit zwingend.
InhaltlIche grundlagen
Die im städtebaulichen Leitbild und im Verkehrskonzept formulierten Ziele und Anforderungen an das Projekt stellen die Rahmenbedingungen des Quartierplans «Vordere Breite» dar. Sowohl diese Rahmenbedingungen als auch die konkreten Aussagen in Kapitel 7.4 bezüglich Sanierung & Erweiterung des Stadions, sowie den Überlegungen zur Bebauung und Dichte der Wohnüberbauungen sollen als konkrete Vorschriften in den Quartierplan einfliessen. Als formelle Grundlage dient das Merkblatt des Kantons über den Verfahrensablauf bei der Quartierplanung1 und dasjenige über Quartierpläne der Stadt Schaffhausen.2
bestandteIle
Der Quartierplan besteht aus einem Situationsplan und den dazugehörigen Quar-tierplanvorschriften. Der Massstab von 1:2‘000 wurde dabei dem Format dieses Berichtes angepasst. Als erläuternde Grundlage dient der Bebauungsvorschlag aus Kapitel 7.5.
Die konkret ausformulierten Quartierplanvorschriften können im Anhang X nachge-lesen werden, der Situationsplan 1:2‘000 folgt auf der nächsten Seite.
abhängIgkeIten
Die zur Projektrealisierung notwendige Parzellenbereinigung kann mittels Land-umlegung im Rahmen des Quartierplanverfahrens durchgeführt werden. Die Karte «Parzellenstruktur bisher - neu» in Kapitel 7.4 bildet hierfür die Grundlage. Der Landumlegungsplan ist gemäss Art. 20 Abs. 1 BauG als rechtskräftige Verfügung im Amtsblatt auszuschreiben.
Die für den Quartierplan notwendige Umzonung der Parzellen 1514-2, 1609-1 und 1609-2 muss mittels Teilrevision des Zonenplans erfolgen. Auch hierfür bildet die Karte «Parzellenstruktur bisher - neu» in Kapitel 7.4 die Grundlage.
Mehrere Planungs-ebenen sind vom Projekt tangiert
Quartierplan als zentrales Pla-nungsinstrument
Quartierplan gemäss BauG und BauO zwingend
Das Betriebskon-zept wird mittels Quartierplan rechts-kräftig umgesetzt
Quartierplan besteht aus Situationsplan und Vorschriften
Landumlegung im Quartier-planverfahren
Notwendige Zo-nenplan-änderung
1 Merkblatt über den Verfahrensablauf bei änderungen der Nutzungsplanung2 Merkblatt Quartierpläne
UMSETZUNG
QUARTIERPLAN «VORDERE BREITE» SITUATION 1:2‘000
1291
1515
1514-1 16105015
Spielweg
1593
1523
17011702
4100
4104
5232
4107
4108
4105
4105
1290
1297
1484
1503
1504
4156
4121
8158
1508
1509
15101511
1512
1513
1611
1612
1613
1615
1616
1618
1619
52621620
1621
1622
1623
1637
1638
1639
1640
1643
4051
4126
1645
1292
1293
Nordstrasse
Son
nenb
urgg
utst
rass
e
Rietstrasse
Rietstrasse
Randenstrasse
Randenstrasse
Freis
trass
e
4106
4106
Breitenaustrasse
1514-2
1609-1
1609-2
Baufel
d E
2'367 m2
Baufel
d F
525 m2
Baufel
d G
525 m2
Baufel
d H
2'007 m2
Baufeld A
2'400 m2
Baufeld B
750 m2
Baufeld C
750 m2
Baufeld D
1'935 m2
Baufeld II
Gegentribüne
1'737 m2
Baufeld I
Haupttribüne
2'595 m2
Baufeld III
Stirntrib
üne
1'107 m2
Baufeld IV
Stirntrib
üne
1'107 m2
Parki
erung I
3'100 m2
Parkierung II
4'460 m2
Parkierung III
Anlieferung / VIP
3'770 m2
Quartier
park
5'038 m2
0 10 50 100mN
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ZUKUNFT FUSSBALLSTADION SCHAFFHAUSEN 8
Abb. 27: Quartierplan «Vordere Breite»
zukunft fussballstadion schaffhausen
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8UMSETZUNG
8.3 anpassungen der planungsInstrumente gemäss rpg
rIchtplanung
kantonaler rIchtplan
EINTRAG ANPASSUNGEN
erstellen bearbeiten entfernen
x Eintrag «verkehrsintensive Anlage» in der Vorderen Breite gemäss Art. 4 Abs. 4 BauG
x Hinweisender Eintrag «Sanierung & Erweiterung Stadion Breite» unter Ziffer 5-2-2 «Sportanlagen» [Kapitel 5 Öf-fentliche Bauten & Anlagen]
x Hinweisender Eintrag «Sanierung & Erweiterung Stadion Breite» in Abb. 22 in Kapitel 2 «Siedlungsentwicklung»
x Der hinweisende Eintrag «Stadion geplant» in Abb. 22 in Kapitel 2 «Siedlungsentwicklung» zum ESP-Herblingertal ist zu entfernen.
» kleine Änderungen können vom Regierungsrat vorgenommen werden [BauG Art. 4 Abs. 3 ]
kommunaler rIchtplan öffentlIche bauten, anlagen & grünflächen
EINTRAG ANPASSUNGEN
erstellen bearbeiten entfernen
x x Der Richtplan ist gemäss neuer Parzellenstruktur & Zo-neneinteilung anzupassen. Die Ziffern 601 [Familiengär-ten] und 910 [Sport] sind zu löschen, der Bereiche von Ziffer 167 [Sport] anzupassen.
» Die Anpassungen sind bei der nächsten Teilrevision/Nachführung anzubringen
kommunaler rIchtplan landschaft
EINTRAG ANPASSUNGEN
erstellen bearbeiten entfernen
x Im Richtplan Landschaft sind Ersatzflächen für die Fami-liengärten auf der Parzelle 1514 zu bezeichnen. Als Er-satzfläche wird die Parzelle 1897 in der Birch empfohlen.
x Der Eintrag zu den Familiengärten auf der Parzelle 1514 ist zu entfernen.
» Die Anpassungen sind bei der nächsten Teilrevision/Nachführung anzubringen
Nebst der Erstellung des Quartierplans sind zur Realisierung des Projekts Anpas-sungen diverser rechtskräftiger Planungsinstrumente gemäss Raumplanungsgesetz notwendig. Die folgenden Tabellen stellen hierfür einen Überblick dar.
Tab. 21: Anpassungen Planungsinstrumente «Richtplanung»
zukunft fussballstadion schaffhausen
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8UMSETZUNG
massnahmenprogramme und sondernutzungsplanung
agglomeratIonsprogramm schaffhausen plus
EINTRAG ANPASSUNGEN
erstellen bearbeiten entfernen
x Der Eintrag «Geplantes Stadion mit Mantelnutzung» unter Kapitel 2.5.3 «Verkehrsintensive Einrichtungen» ist zu entfernen. Für die Breite muss kein Eintrag vorgenom-men werden, da ein solcher bereits existiert.
x x Die unter Kapitel 6.6 «Parkraummanagement» erwähn-ten 800 geplanten Parkfelder sind entsprechend einer neuen Nutzung zu berechnen oder zu entfernen.
» Die Anpassungen sind bei der nächsten Teilrevision/Nachführung anzubringen
quartIerplan «IndustrIequartIer herblIngertal»
erstellen bearbeiten entfernen ANPASSUNGEN
x x Die Ergänzungen für die Teilflächen von GB Nr. 21130 zum Quartierplan Industriequartier Herblingertal sind aufzuheben oder gegebenenfalls anzupassen.
» Die Anpassungen können sofort angebracht werden.
nutzungsplanung
ZöBAG
W3
1515
1291
1610
16091514
ZöBAG
W3
1515
1291
1610
1514-11514-1
1514-2
1609-1
1609-2
zonenplan der stadt schaffhausenDer Zonenplan der Stadt Schaffhausen muss vorgängig angepasst werden: Die Parzellen 1514-2, 1291, 1609-1 und 1609-2 werden neu der Wohnzone W3 zugeteilt [ehemals ZöBAG]. Weiter muss der im Quartierplan festgelegte Quartierplanperimeter im Zonenplan als nutzungsüberlagerndes «Gebiet mit Quartierplanpflicht» eingetragen werden. Gemäss Art. 6 Abs. 2 BauG bedürfen die änderungen zu ihrer Verbindlichkeit der Genehmigung des Regierungsrates. Die folgenden zwei Abbildungen veranschaulichen den heutigen [links] und den zukünftigen Zustand des Zonenplans.
8.4 weItere planungsInstrumente
erläuterungsberIcht gemäss art. 47 rpv
Im Zuge der Planung muss ein vertiefter Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV erstellt werden. Insbesondere die Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze [RPG Art. 1 & 3], der Mitwirkung [RPG Art. 4] und des Richtplans [RPG Art. 8] sowie der Umweltschutzgebung ist nachzuweisen. Namentlich Artikel 1 Abs. 2a sowie Art. 3 Abs. 4b RPG wird mit dem vorliegenden Projekt entsprochen:
Aufgrund der Auswirkungen, welche vom Projekt auf Raum, Verkehr und Umwelt ausgehen, sowie unter Berücksichtigung der Schweizerischen Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebunug [RPG, RPV, USG] sind zur Realisierung des Projektes folgende Erläuterungen von Relevanz.
Berücksichtigung der Raumplanungs- und Umweltschutz-gesetzgebung
Erstellung eines Erläuterungsbe-richts ist zwingend
Abb. 28: Parzellenbereinigung und Anpassungen Zonenplan
Tab. 22: Anpassungen Planungsinstrumente «Massnahmenprogramme & Sondernutzungsplanung»
zukunft fussballstadion schaffhausen
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zonenplanänderung
quartIerplanverfahren
8UMSETZUNG
8.5 verfahrensablauf
• der Boden wird haushälterisch genutzt; die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinan-der abgestimmt [Sport, Wohnen in der Breite; Industrie im Herblingertal]; sowie wohnliche Siedlungen geschaffen [Randen- & Nordstrasse].
• Wohn- und Arbeitsgebiete werden einander zweckmässig zugeordnet [Wohnen in Zentrumslage] und durch den ÖV hinreichend erschlossen.
• für ein im öffentlichen Interesse liegende Baute [Stadion] wird ein sachgerechter Standort zugewiesen, welcher für die Bevölkerung gut erreichbar ist.
umweltverträglIchkeItsprüfung
Gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19.10.1988 ist die Durchführung einer solchen im vorliegenden Fall nicht zwingend notwendig.
Die notwendige Zonenplanänderung und das Quartierplanverfahren können paral-lel durchgeführt werden. Den untenstehenden Tabellen ist zu entnehmen, dass das Planungsverfahren ca. vier Monate dauert und maximal 18 Wochen beansprucht. Einwendungen und Rekurse können den Prozess jedoch verlängern. Um Einwände möglichst früh eruieren zu können, wird im Quartierplanverfahren die Durchführung einer fakultativen Mitwirkung empfohlen.
nachfolgende verfahren
Die Wohnüberbauungen sollen durch private Investoren realisiert werden. Dadurch ist ein Verkauf der städtischen Grundstücke 1514-2 sowie 1609-1 notwendig. Der Verkauf von rund 3,7 ha Bauland liegt gemäss Art. 25 g) der Stadtverfassung in der Zuständigkeit des Grossen Stadtrates, unterliegt jedoch dem fakultativen Referen-dum.
Zur Sanierung des Stadions wird ein Projektwettbewerb gemäss SIA-Norm 142 emp-fohlen [Architektur- und Ingenieurwettbewerbe; Dauer ca. vier Wochen]. Das nach-folgende Baubewilligungsverfahren dauert gemäss BauG Art. 64 Abs. 1 maximal zwei Monate [bei Einwendungen vier Monate].
Das bewilligte Bauprojekt der 1. Etappe [Sanierung & Erweiterung] muss als Kre-ditvorlage dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Gemäss Art. 10 d) der Stadtverfassung haben die Stimmberechtigten obligatorisch über neue einmalige Ausgaben für einen bestimmten Zweck von mehr als 2 Mio. CHF zu entscheiden.
DAUER
GRUNDLAGE
ORGAN
HINWEIS
DAUER
GRUNDLAGE
ORGAN
HINWEIS
VORPRÜFUNG
ca. sechs Wochen
BauG Art. 6 Abs. 2
Kanton
parallel Mitwirkung
VORPRÜFUNG
Kanton
freiwillig
MITWIRKUNG
BauG Art. 11 Abs. 2
Bevölkerung
mit öff. Auflage
MITWIRKUNG
Bevölkerung
empfohlen
ÖFF. AUFLAGE
30 Tage
BauG Art. 11 Abs. 1
Bevölkerung
evtl. Einwendungen
BESCHLUSS
BauG Art. 11 Abs. 3
Grosser Stadtrat
Auflage 20 Tage
GENEHMIGUNG
BauG Art. 6 Abs. 2
Regierungsrat
evtl. Rekurse
GENEHMIGUNG
BauG Art. 14 Abs. 4
Baudepartement
evtl. Rekurse
ÖFF. AUFLAGE
20 Tage
BauG Art. 14 Abs. 1
Bevölkerung
evtl. Einwendungen
BESCHLUSS
BauG Art. 14 Abs. 2ff.
Stadtrat
Parallele Durch-führung beider Verfahren dauert rund vier Monate
Baulandverkauf in Zuständigkeit des Grossen Stadtrates
Projektwettbe-werb gemäss SIA empfohlen
Kreditvorlage als Volksabstimmung
zukunft fussballstadion schaffhausen
41
9PLANUNGSEMPFEHLUNG
9.1 zukunft stadIon schaffhausen
Die Standortevaluation und die in den Grobkonzepten durchgeführten Abwägun-gen zeigen auf, dass weder der eine, makellose Standort noch «das» vollkommene Konzept zum Betrieb eines zukünftigen Stadions existiert. Es kann somit nicht auf eine bereits existierende und ausgereifte Patentlösung zurückgegriffen werden. Die Widerstände, die dem Stadionprojekt «Lipo-Park» im Herblingertal entgegenschla-gen - wie zum Beispiel die schwerfällige Investorensuche und die im Zuge des Bau-bewilligungverfahrens gegen das Projekt erhobenen Einwände - verdeutlichen diese Feststellung. Einzig der Standort in der Birch kann definitiv ausgeschlossen werden.
Es kann jedoch nachgewiesen werden, dass Ideen bezüglich einer preiswerten Alter-native zu einem relativ kostspieligen Neubau vorhanden sind und deren Umsetzung in Schaffhausen möglich ist. Auch im Bezug auf die Finanzierung einer Investiti-onssumme zwischen 10 und 40 Mio. CHF konnten neue Möglichkeiten dargelegt werden.
Sollte für das Projekt «Lipo-Park» im Herblingertal bis im Januar 2014 keine rechts-kräftige Baubewilligung vorliegen, so kann das Projekt gemäss Aussagen des Ver-waltungsratpräsidenten der FC Schaffhausen AG als gescheitert betrachtet werden1. Da sich das im Besitz der Stadt befindende Stadion Breite den Anforderungen der Challenge League längst nicht mehr genügt und der FC Schaffhausen seine Spiele daher im altehrwürdigen Stadion nur noch dank einer Spezialbewilligung der SFL austragen darf, stünde der FC Schaffhausen in einigen Jahren ohne eigene Spiel-stätte da.
Für die Stadt Schaffhausen drängt sich hiernach die Beantwortung zweier Grund-satzfragen auf: Soll in Schaffhausen weiterhin der Betrieb eines professionellen Fuss-ballclubs möglich sein, und wenn ja, welche Rolle nimmt dabei die Stadt bezüglich der Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur ein. Diese Grundsatzfragen müssen im Rahmen einer politischen Debatte beantwortet werden.
Vorausgesetzt die Stadt bekennt sich klar und deutlich zum Profifussball in Schaff-hausen, so ist sie auch verpflichtet bei der Lösungsfindung eine aktive Rolle einzu-nehmen. Hierfür steht ihr mit dem in diesem Bericht dargelegten Richtkonzept und der dazugehörigen raumplanerischen Umsetzung mittels Quartierplan ein probates Mittel zur Behebung der Stadionproblematik zur Verfügung.
Sowohl der Standort in der Breite, als auch das Konzept zur funktionalen Sanierung und Erweiterung des bestehenden Stadions und die Mantelnutzung «Wohnen» stellen hierfür gemäss Nutzwertanalyse und ausgearbeitetem Richtkonzept das Pro-jekt mit dem höchsten Nutzen dar. Dem Stadtrat wird empfohlen dieses Projekt aufzunehmen und umzusetzen.
Der Handlungsspielraum der Stadt ist eng bemessen und wurde bis anhin primär als Rolle einer Bewilligungsinstanz und Projektbegleitungsbehörde interpretiert. Auf-grund des privat initierten Stadionprojekts im Herblingertal war bislang eine aktivere Rollenauslegung auch nicht erforderlich.
Sollte das Projekt «Lipo Park» jedoch endgültig scheitern, so kann die Stadt mit den sich in ihrem Besitz befindenden Grundstücken und der bereits bestehenden Infrastruktur in der Breite ein alternatives Projekt herbeiführen. Hierfür wird die be-stehende Infrastruktur des Stadions - insbesondere jene der heutigen Haupttribüne - durch die öffentliche Hand saniert und um eine neue überdachte Gegentribüne erweitert. Der Kostenrahmen dieser ersten Bauetappe beträgt ca. CHF 10 Mio. und sichert den Spielbetrieb des FC Schaffhausen in der Challenge League.
Weitere CHF 10 Mio. sind erforderlich, falls der Verein in die Super League aufstei-gen sollte und eine Erweiterung des Stadions um zwei Stirntribünen zur Erfüllung der Anforderungen der Schweizerischen Fussballiga notwendig werden. Die Stadt und der Fussballclub Schaffhausen erhalten hiermit ein modernes, kostengünstiges und den eigenen Bedürfnissen gerecht werdendes Fussballstadion, welches so in seiner Form einzigartig für die Schweiz ist.
Keine standardi-sierte Patentlösung vorhanden
Neue Ideen und Konzepte als Alternativen
Risiko des Verlust der Spiellizenz für den Profifussball
Schaffhausen muss sich Grundsatz-fragen stellen
Vorliegendes Projekt als reelle Alternativlösung
Sanierung Breite als Projekt mit höchstem Nutzen
Überprüfung des eigenen Rolle-verständnisses der Stadt
Sanierung Breite durch öffentliche Hand finanziert
Ein einzigartiges Projekt für die Stadt und die gesamte Schweiz
1 Dem Fussballstadion Schaffhausen läuft die Zeit davon; SRF
zukunft fussballstadion schaffhausen
42
9PLANUNGSEMPFEHLUNG
9.2 vorzüge gesamtprojekt vordere breIte
Im folgenden sollen insbesondere die Vorzüge des Projektes hervorgehoben; jedoch auch auf zu beachtende Umstände hingewiesen werden.
• Die Stadt und der FC Schaffhausen erhalten ein modernes, kostengünstiges und den eigenen Bedürfnissen gerecht werdendes fussballstadion; die Konzeption des Stadions richtet sich nach funktionalen Ansprüchen. » Kapitel 7.4; S. 32
• Die sanierung & erweiterung des stadions breite dient primär der Sicherung des Spielbetriebs in der Challenge League und richtet sich nach den realistischen Bedürf-nissen des FCSH; durch die Projektetappierung kann bei einem allfällig angestrebten Aufstieg des FCSH relativ rasch reagiert werden und der Zustand des Vollausbau er-reicht werden.
• Die Zuschauerkapazität richtet sich nach den minimalen Anforderungen der Schwei-zerischen Fussballliga und entspricht der realistischen Abschätzung der zukünftigen Zuschauerzahlen unter Berücksichtigung einer Attraktivierung im Zuge eines moder-nen Stadions.
• Die finanzierung lässt sich aufgrund der Projektetappierung schrittweise angehen; die für einen Vollausbau notwendigen Gesamtinvestitionen von ca. CHF 20 Mio. können auf diese Weise in zwei Teilbeträge von je ca. CHF 10 Mio. aufgeteilt werden und führen zu keiner einmaligen, übermässigen Belastung des öffentlichen Finanzhaushaltes.
• Im Zuge des Umbaus des Stadions entsteht im Sinne einer ausgelagerten Mantelnut-zung in der Vorderen Breite neuer, qualitativ hochwertiger wohnraum; die zwei Wohnüberbauungen Randenstrasse und Nordstrasse setzen den Willen zur inneren Verdichtung sowie die Ziele des Entwicklungsschwerpunkts Wohnen um und bieten bei Vollausbau Raum für bis zu 800 neue EinwohnerInnen. » Kapitel 7.4; S. 33
• Mit dem sanierten Stadion, den zwei neuen Wohnüberbauungen und den beste-henden Sport- und Freizeitnutzungen entsteht in Zentrumsnähe ein neuer urbaner Stadtteil mit einem ausdifferenzierten Nutzungsmix und grosszügigen Grünflächen.
• Die rechtskräftige Konsolidierung des Projekts mittels quartierplanverfahren und ei-ner damit verbundenen Zonenplanänderung stellt die optimale planerische Umsetzung dar und ist gemäss kantonalem Baugesetz ohnehin zwingend. » Kapitel 8.2; S. 36
• Der Quartierplan sichert eine bessere städtebauliche Gesamtlösung sowie die quar-tierverträgliche Nutzungsanordnung im Perimeter durch punktuelle Verdichtung und der damit verbundenen Freihaltung von wichtigen Grün- und Freiräumen; durch den Quartierplan wird die bestmögliche Koordination der Bebauungen und der daraus resultierenden Auswirkungen auf Raum, Verkehr und Umwelt erreicht.
• Durch den grundstückverkauf der Parzellen 1514-2 [Familiengärten] und 1609-1 [Trainingsfelder südlich des Stadions] wird eine aktive Bodenpolitik verfolgt und eine privat finanzierte Wohnüberbauung ermöglicht; der daraus resultierende finanzielle Gewinn von ca. CHF 18 Mio. kann je nach politischem Willen zur Deckung der Investiti-onen zur Sanierung und Erweiterung des Stadions eingesetzt werden. » Kap. 7.6; S. 35
• Aufgrund der Komplexität des Projektes mit verschiedenen Teilprojekten und den dazu notwendigen Verfahren ist ein möglichst rascher einbezug der quartierbevölke-rung sowie eine offene Kommunikations- und Informationspolitik seitens der Stadt zum Gelingen des Projektes zwingend.
• Auch wenn es sich beim vorliegenden Projekt um eine funktionale und kostengüns-tige Alternative zu einem Neubau des Stadions handelt, so sind die zur Sanierung und Erweiterung notwendigen 10 Mio. CHF für den öffentlichen Haushalt nicht ohne Weiteres zu finanzieren; der Gewinn aus dem Grundstückverkauf stellt hierfür jedoch eine ideale Option dar.
• Die Kreditvorlage ans Volk bezüglich der Sanierung des Stadions muss gründlich und frühzeitig vorbereitet werden; die Vorzüge des Projektes für die Stadt Schaffhausen sowie die allfälligen Konsequenzen einer Ablehnung müssen eindeutig kommuniziert werden.
quellenverzeIchnIs
LITERATUR
SFL Stadionkatalog der Kategorie A und A-Plus; Swiss Football League; Bern; 21.12.2012
SFL Stadionkatalog der Kategorie B; Swiss Foot-ball League; St. Gallen; 22.06.2012
Machbarkeitsüberprüfung Fussballstadion Aarau; Schluss-bericht; Buchhofer Barbe AG; Zürich; 12.12.2006
Jurybericht Stadion Schützenwiese Winterthur; Ersatz- und Ergänzungsbauten; Stadt Winterthur; Februar 2011
Projekt PASS – Potenzialaktivierung Stadt Schaffhausen; Schluss-bericht; Wirtschaftsförderung Kanton Schaffhausen; 19.02.2008
Zukunft Stadtleben - ein Projekt zur Wohnraumentwick-lung der Stadt Schaffhausen; Stadt Schaffhausen; 2012
Wohnraumentwicklung Schaffhausen - Orientie-rungsvorlage; Stadt Schaffhausen; 06.07.2010
Merkblatt über den Verfahrensablauf bei änderungen der Nutzungsplanung (Bauordnung/Zonenplan); Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen; April 2006
Merkblatt Quartierpläne; Hochbauamt Stadt Schaffhausen; Stand Juni 2010
Stadtverfassung vom 25. September 2011; Rechtssamm-lung der Stadt Schaffhausen; Stand 1. Oktober 2013
Leitbild der Stadt Schaffhausen; Stadt Schaffhausen
Legislaturschwerpunkte 2013 – 2016; Stadt Schaffhausen; 22. März 2013
PLANUNGSINSTRUMENTE
Richtplan des Kantons Schaffhausen; Vorlage Kantonsrat; Fe-derführung durch Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen; Erlass durch den Regierungsrat am 05.03.2013
Richtplanung – Anpassung Agglomerationsprogramm; Planungs- und Naturschutzamt des Kantons Schaffhausen; Juni 2011
Agglomerationsprogramm Schaffhausen plus – Teil Ver-kehr und Siedlung; Schlussbericht; Verein Agglome-ration Schaffhausen; Schaffhausen; 17.12.2007
Bauordnung für die Stadt Schaffhausen vom 10. Mai 2005; Stadt Schaffhausen; Stand: 01.06.2010
Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Schaffhausen – Schlussbericht Phase 2: Massnahmen; Infras & SNZ; Zürich; 26.03.2008 [vom Stadtrat genehmigt am 01.04.2008]
Richtplan Landschaft Stadt Schaffhausen; Stadt Schaffhausen; September 2009
Strassenrichtplan – Teil 1: Strassen [Karte]; Tief-bauamt Stadt Schaffhausen; 08.11.2002
Richtplan Landschaft – Teilbereich Natur- und Landschafts-schutz [Karte]; Hochbauamt Stadt Schaffhausen; April 2009
Richtplan Landschaft – Ergänzungsplan [Karte]; Hoch-bauamt Stadt Schaffhausen; April 2009
Richtplan Öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen [Karte]; Hochbauamt Stadt Schaffhausen; 31.08.2004
Zonenplan 2005 der Stadt Schaffhausen [Kar-te]; Stadt Schaffhausen; Stand: 01.06.2010
Entwicklungspotenziale – Übersicht der Potenzia-le; Stadt Schaffhausen; Stadtplanung; 23.03.2010
INTERNET
Schaffhauser Stadion: Volk hat noch nichts zu entscheiden; SRF; Roger Steinemann; 13.11.2013; http://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/schaffhauser-stadion-volk-hat-noch-nichts-zu-entscheiden [zuletzt besucht: 02.01.2014]
Dem Fussballstadion Schaffhausen läuft die Zeit davon; SRF; Nicole Freu-diger; 13.11.2013; http://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/dem-fussballstadion-schaffhausen-laeuft-die-zeit-davon [02.01.2014]
Homepage FC Schaffhausen; http://www.fcschaff-hausen.ch/default.asp?uk=0 [02.01.2014]
Wikipedia-Artikel zum FC Schaffhausen; letzte änderung am 23.11.2013; http://de.wikipedia.org/wiki/FC_Schaffhausen [02.01.2014]
www.weltfussball.com; Zuschauer-Statistiken der Saisons 2003/04 bis 2013/14; http://www.weltfussball.com/zuschau-er/sui-challenge-league-2013-2014/1/ [02.01.2014]
Arena Thun; www.arenathun.ch; [02.01.2014]
Swissporarena Luzern; www.swissporarena.ch; [02.01.2014]
FC Winterthur; http://www.fcwinterthur.ch/in-dex.php?id=20048; [02.01.2014]
GIS Online Applikation; Kanton Schaffhausen; http://www.gis.sh.ch/GIS_SH/BM3.asp [02.01.2014]
Quartierverein Herblingen; http://www.herblingen.ch/ [02.01.2014]
abbIldungsverzeIchnIs
tabellenverzeIchnIs
Titelbild Eigenproduktion Autor
Abb. 1 Stadion Breite; Steffen Hüther; www.flickr.com
Abb. 2 Haupttribüne Stadion Breite; Eigenproduktion Autor
Abb. 3 Arena Thun; www.energieatelier.ch
Abb. 4 Swissporarena Luzern; http://files.newsnetz.ch/bildlegen de/40710/510286_pic_970x641.jpg
Abb. 5 Stadion Schützenwiese; www.fussballtempel.net
Abb. 6 Visualisierung neue Gegentribüne; http://www.sollbergerboegli.ch/
Abb. 7 Übersicht Standorte Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 8 Standort Breite Landeskarte LK 25; Bundesamt für Landestopografie
Abb. 9 Analysekarte Standort Breite Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 10 Grobkonzept Variante I Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 11 Grobkonzept Variante II Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 12 Grobkonzept Variante III Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 13 Grobkonzept Variante IV Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 14 Standort Birch Landeskarte LK 25; Bundesamt für Landestopografie
Tab. 1 Auszug aus den Stadienkatalogen der SFL
Tab. 2 Annahmen zur Konzeption Stadion Schaffhausen
Tab. 3 Übersicht der drei möglichen Standorte
Tab. 4 Aussagen zentraler Planungsinstrumente [Breite]
Tab. 5 SWOT-Analyse Standort Breite
Tab. 6 Kennzahlen zu Grobkonzept I
Tab. 7 Kennzahlen zu Grobkonzept II
Tab. 8 Kennzahlen zu Grobkonzept III
Tab. 9 Kennzahlen zu Grobkonzept IV
Tab. 10 Aussagen zentraler Planungsinstrumente [Birch]
Tab. 11 SWOT-Analyse Standort Birch
Tab. 12 Kennzahlen zu Grobkonzept V
Abb. 15 Analysekarte Standort Birch Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 16 Grobkonzept Variante V Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 17 Grobkonzept Variante VI Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 18 Standort Herblingen Landeskarte LK 25; Bundesamt für Landestopografie
Abb. 19 Analysekarte Standort Herblingen Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 20 Grobkonzept Variante VII Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 21 Grobkonzept Variante VIII Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 22 Städtebauliches Leitbild Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 23 Verkehrskonzept Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 24 Parzellenbereinigung & Anpassungen Zonenplan Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 25 Visualisierung saniertes Stadion Breite Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 26 Visualiesierung der Überbauungen Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]Abb. 27 Quartierplan «Vordere Breite» Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Abb. 28 Parzellenbereinigung & Anpassungen Zonenplan Eigenproduktion Autor [Grundlage AV-Daten]
Tab. 13 Kennzahlen zu Grobkonzept VI
Tab. 14 Aussagen zentraler Planungsinstrumente [Herblingen]
Tab. 15 SWOT-Analyse Standort Herblingen
Tab. 16 Kennzahlen zu Grobkonzept VII
Tab. 17 Kennzahlen zu Grobkonzept VIII
Tab. 18 Gliederung der Nutzwertanalyse
Tab. 19 Resultate der Nutzwertanalyse
Tab. 20 Berechnung der AZ für das Quartierplangebiet
Tab. 21 Anpassungen Planungsinstrumente «Richtplanung»
Tab. 22 Anpassungen Planungsinstrumente «Mass- nahmenprogramme & Sondernutzungsplanung»
ANHANG
anhang 1
Schweizer StadionprojekteStadien Schweiz
Seite 1
St. Jakob-Park AFG Arena Arena Thun Schützenwiese Torfeld Süd FCS Park
Basel Bern St. Gallen Thun Luzern Winterthur Aarau Schaffhausen
eingeweiht am 07.09.2001 eingeweiht am 30.07.2005 eingeweiht am 18.02.2007 eingeweiht am 05.07.2008 eingeweiht am 09.07.2011 eingeweiht am 03.09.2011 Eröffnung Sommer 2015 Baubeginn 2015 Eröffnung Sommer 2016 Projekt gescheitert
Zuschauerschnitt 26'500 20'000 4'000 13'000 4'000 10'000 1'000 2'000 4'000 1'000
Kapazität [national] 38'512 31'783 12'500 19'568 10'000 17'000 5'200 6'000 [10'300] 10'000 – 12'000 8'091
- Sitzplätze 8'000 14'000 [erweiterbar auf 10'000] [7'000] 8'091
- Stehplätze 4'400 2'000 3'000 [3'300] -
Kernnutzungen FC Basel, Events FC St. Gallen, Events FC Thun, Events FC Luzern, Events FC Winterthur FC Aarau, Events FC Schaffhausen
Mantelnutzungen -
Verkaufsfläche 25'000 m2 EKZ 15'000 m2 EKZ 21'000 m2 - 11'000 m2
Parkplätze 930 [Tiefgarage ] 900 750 [Tiefgarage] max. 1'600 [gesamtes Areal] 570 [Tiefgarage]
Erstellungskosten ca. 250 Mio. ca. 350 Mio. 220 Mio. 340 Mio. ca. 200 Mio. ca. 170 Mio. ca. 105 Mio.
- Stadion ca. 125 Mio. 70 Mio. ca. 40 Mio. ca. 80 Mio. ca. 22.5 Mio. ca. 22.5 Mio. ca. 36 Mio.
- Mantelnutzung ca. 225 Mio. 270 Mio. - ca. 134 Mio.
PPP x x x x x x x Nein x x
Initiant ? Stadt Stadt Stadt Stadt
Verfahren ? ? Investoren-Wettbewerb ? Privat
Landeigentümerin ? ? ? ? Stadt Stadt Stadt ? Dritte
Stadioneigentümerin ? Stadion St. Gallen AG Stadion Luzern AG Stadt [Stockwerkeigentum] Stadt ? ?
Investoren institutionelle Anleger institutionelle Anleger ? ? ? Wettbewerb institutionelle Anleger ? ?
Betriebsgesellschaft ? Arena Thun AG - ? ? ?
Rolle öffentliche Hand Behörde Behörde ? ? ? ? ? ? Behörde
Stade de Suisse Stade de la Maladière Swissporarena Stades de Bienne
Neuchâtel Biel
Realisierungsstand
BSC Young Boys, Events, Konzerte (2-3)
Neuchâtel Xamax FCS FC Biel-Bienne, Events
Einkaufszentrum (ca. 50 Geschäfte), Alterswohnungen, St. Jakob Turm (Wohnungen/Büro/ Geschäfte)
Einkaufszentrum (ca. 30 Geschäfte), Schule, Büros, Fitnesscenter, Restaurants, Discothek
Einkaufszentrum (ca. 50 Geschäfte), Feuerwehrdepot, Turnhallen, Büros
Einkaufszentrum, Fachmarkt, Restaurants, Freizeitcenter
Einkaufszentrum (20 Geschäfte), Fachmarkt, Restaurants, Fitnesscenter
Dreifachsporthalle, Hallenbad, Fitnesspark, Büro, zwei Wohnhochhäuser
Einkaufszentrum, Fachmärkte, Eisstadion, Curlinghalle, Büros, Restaurants
Einkaufszentrum, Büros, Wohnen, Freizeitcenter Rolling Rock, Restaurants
Einkaufszentrum, Büros, Restaurants
23'500 m2 EKZ 13'500 m2 Fachmarkt
1'100 [Tiefgarage] 200 [Aussenplätze]
Marazzi Marazzi HRS Real Estate AG HRS Real Estate AG Marazzi / Porr Suisse AG
Gesamtplanungs-Studienauftrag
Gesamtplanungs-Studienauftrag
Gesamtplanungs-Studienauftrag
Gesamtplanungs-Studienauftrag
Projekt-Wettbewerb zur Sanierung & Erweiterung
Genossenschaft [Bürgergemeinde]
Genossenschaft Stadion St. Jakob-Park
Stade de Suisse AG Genossenschaft Fussballstadion Arena Thun
Fontana Invest
Basel United Stade de Suisse AG Betriebsgesellschaft AFG Arena
swissporarena events ag
Initiator, Mieterin, Betriebszuschüsse
Die grundlage dieser Übersicht über Schweizer Stadionprojekte bildet insbesondere anhang 2 der «Machbarkeitsüberprüfung Fussballstadion Aarau» der Buchhofer Barbe AG; Zürich
vorgehen & Methodik
nutzwertanalyse
Im Folgenden soll eine qualitative Nutzwertanalyse zu den acht verschiede-nen Grobkonzepte erstellt werden. Ziel ist eine vergleichende Bewertung der verschiedenen Konzepte zu sechs unterschiedlichen Themen, welche auch die Hauptkategorien der Nutzwertanalyse darstellen. Es handelt sich dabei um die Themen Standort, Umwelt, Stadion, räumliche Entwicklung, Verkehr und Risi-ken. Diese sind wiederum in mehrere Kriterien unterteilt.
Die Unterkategorien der Themen Standort und Umwelt wurden als sogenann-te «standortbezogene Kriterien» definiert, da deren Bewertung unabhängig
vom jeweiligen Grobkonzept gültig ist und spezifisch zum jeweiligen Standort gilt. Die restlichen vier Themen mit ihren jeweiligen Unterkategorien gelten als «konzeptabhängige Kriterien».
Sowohl die Themen, als auch deren Unterkategorien wurden gemäss ihrer Relevanz bezüglich eines allfälligen Projektes gewichtet. Den Grobkonzepten wurden pro Kriterium [z. B. «Trainingsfelder»] Punkte zwischen 1 und 5 zu-gewiesen, wobei sich die Skala nach folgender Bewertung richtet: 1 = sehr schlecht; 2 = schlecht; 3 = mässig/neutral; 4 = gut; 5 = sehr gut.
Die pro Kriterium erzielte Punktzahl [n] wurde mit der Gewichtung [G ‰] multi-pliziert, so dass in einem nächsten Schritt alle gewichteten Punkte [n*g] addiert und das Grobkonzept mit dem höchsten Nutzen definiert werden konnte.
Um die Gefahr eines Zufallproduktes zu bannen, wurde die Resultate der Nutz-wertanalyse einer Sensitivitätsanalyse unterzogen. So wurden die pro Kriterium erzielten Punkte [n] mit einer mehrfach geänderten Gewichtung multipliziert. Dadurch änderte sich zwar die jeweilige Gesamtpunktzahl, nicht jedoch die Rangierung der Grobkonzepte.
detaillierte resultate
STaNDoRTBEZoGENE KRITERIEN
Breite BirCh herBlingen
situation 20 Bewertung n n * g Bewertung n n * g Bewertung n n * g
Lage & Erreichbarkeit 50 Der Standort Breite liegt 800m Luftdistanz vom Bahnhof ent-fernt und ist im Vergleich zu den Konzepten Birch & Herblingen am besten zu bewerten. Der Standort kann vom Bahnhof aus auch zu Fuss oder per Velo erreicht werden. aufgrund der Topo-graphie müssen keine Komplikationen erwartet werden.
5 500 Der Standort in der Birch liegt rund 2km vom Bahnhof entfernt und liegt etwas abgeschieden am Ende des Mühlentals. Die topographische Situation ist äusserst kritisch zu bewerten. Besu-cher sind gezwungen per MIV oder ÖV anzureisen.
1 100 Der Standort Herblingen befindet sich rund 3,3 km vom Bahnhof entfernt. aufgrund der beschränkt vorhandenen Wohnnutzung in unmittelbarer Nähe ist das Einzugsgebiet eher schwach zu bewerten. Besucher sind gezwungen per MIV oder ÖV anzureisen. Keine Komplikationen müssen bezüglich der Topographie erwartet werden.
3 300
Erschliessung 50 Die Breite ist optimal ins städt. Verkehrnetz integriert. Drei Durchmesserlinien [3, 4, 6] verbinden den Standort im 5-Min-Takt direkt mit dem Bahnhof und einem Grossteil des Stadtge-bietes. Ein Kapazitätsausbau ist gemäss Gesamtverkehrskonzept SH vorgesehen. Der nächste autobahnanschluss [] ist in gut 1.5km Fahrdistanz zu erreichen.
4 400 Die Birch wird von der Durchmesserlinie 6 der städt. Verkehrs-betriebe im 10-Min-Takt erschlossen. Ein Kapazitätsausbau zumindest an Spieltagen ist zwingend. Der nächste autobahnanschluss [Schweizersbild] befindet sich in rund 800m Fahrdistanz.
2 200 Dank autobahnanschluss und S-Bahn-Station in unmittel-barer Nähe ist der Standort Herblingen gut erschlossen. Die festgesetzte Taktverdichtung auf dem S-Bahn-Netz zu einem 15-Min-Takt verleiht dem Standort zusätzliche attraktivität. Zu bemängeln ist die Integration ins städt. Verkehrsnetz.
4 400
uMwelt 10
Natur 60 Da der Standort Breite bereits heute mit diversen Nutzungen belegt ist und keine sensiblen Naturräume vorhanden sind, werden keine negativen auswirkungen erwartet.
5 300 Der Standort Birch ist aufgrund der erhöhten anforderungen bezüglich Raum und dem sensiblen Umfeld als schwach zu beurteilen.
1 60 aufgrund der bestehenden industriellen Nutzungen im umliegenden Umfeld sind keine gravierenden auswirkungen bezüglich Natur zu erwarten.
5 300
Modal Split 40 Es liegen optimale Voraussetzungen für einen Modal Split zugunsten des Umweltverbundes vor.
5 200 Die Voraussetzungen für den Umweltverbund sind schwächer als die in der Breite zu bewerten.
3 120 aufgrund der umliegenden publikumsintensiven Nutzungen, die primär von der guten MIV-Erschliessung profitieren, ist von einem erhöhten MIV-anteil auszugehen.
3 120
total 19 1‘400 total 7 480 total 15 1‘120
aNHaNG 2
KoNZEPTBEZoGENE KRITERIEN
variante i variante ii variante iii variante iv
g1 g2 G‰ Bewertung n n * g Bewertung n n * g Bewertung n n * g Bewertung n n * g
stadion 15
Trainingsfelder 40 Vier. Im Umfeld des Stadions befinden sich vier Trainingsfelder, wovon zwei südlich des Stadions liegen.
5 300 Zwei. Die Trainingsfelder ums Stadion entfallen. Übrig bleiben zwei Trainingsfelder an der Riets-trasse und mögliche Ersatzfelder in der Birch.
2 120 Im Umfeld des Stadions befinden sich vier Trai-ningsfelder, wovon zwei südlich des Stadions liegen.
5 Drei. Die südlich des Stadions gelegenen Trainingsfelder entfallen. Das neue angebot besteht aus einem Trainingsfeld östlich des Stadions und zwei Fussballfeldern an der Rietstrasse.
3
Skalierbarkeit 60 theoretisch möglich 3 270 theoretisch möglich 3 270 ja 5 ja 5
räuMliChe entwiCklung 25
Städtebauliche Integration 40 Die ansiedlung eines mächtigen Grossvolu-mens im feingliedrigen Bebauungsmuster ist problematisch zu betrachten und verhindert eine erwünschte Durchlässigkeit. Die Grün-räume bleiben erhalten, sind jedoch z. T. nur einem beschränkten Nutzerkreis vorbehalten [Familiengärten].
2 200 Die ansiedlung eines mächtigen Grossvolu-mens im feingliedrigen Bebauungsmuster ist problematisch zu betrachten und verhindert eine erwünschte Durchlässigkeit. Die zwei Wohnüberbauungen erweitern das gewach-sene Siedlungsgebiet massvoll und die Breite erhält einen neuen Quartierpark.
3 300 Die Sanierung und notwendige Erweiterung des Stadions Breite passt sich gut in das feingliedrige Bebauungsmuster ein. Die vier Tribünen ordnen sich der Umgebung unter und bieten weiterhin eine gute Durchlässigkeit. Die Grünräume bleiben erhalten, sind jedoch z. T. nur einem beschränkten Nutzerkreis vorbehal-ten [Familiengärten].
4 Die Sanierung und notwendige Erweiterung des Stadions Breite passt sich gut in das feingliedrige Bebauungsmuster ein. Die vier Tribünen ordnen sich der Umgebung unter und bieten weiterhin eine gute Durchlässigkeit. Die zwei Wohnüberbauungen erweitern das gewachsene Siedlungsgebiet massvoll und die Breite erhält einen neuen Quartierpark.
5
Nutzungsmix 20 Die heutige Situation bleibt bestehen, der bestehende Sport- und Freizeitstandort wird gestärkt. Die erwünschte Entwicklung im Bereich Wohnen wird nicht erreicht.
3 150 Der bestehende Sport- und Freizeitstandort wird gestärkt und sinnvoll mit einer Wohnnut-zung ergänzt.
5 250 Die heutige Situation bleibt bestehen, der bestehende Sport- und Freizeitstandort wird gestärkt. Die erwünschte Entwicklung im Bereich Wohnen wird nicht erreicht.
3 Der bestehende Sport- und Freizeitstandort wird gestärkt und die Ziele des Entwicklungs-schwerpunktes Wohnen erreicht.
5
Stadtentwicklung 40 Grundsätzlich wird das Stadion 1:1 ersetzt. Die Verdichtungspotentiale des Standorts werden jedoch nicht genutzt.
3 300 Die Breite erhält ein neues Stadion und die erwünschte Entwicklung bezüglich Verdich-tung mittels neuer Wohnüberbauungen kann erreicht werden.
5 500 Das heutige Stadion bleibt bestehen und wird erweitert. Die Verdichtungspotentiale des Standorts werden jedoch nicht genutzt.
3 Der vorhandene Raum in der Breite wird optimal genutzt. Durch die Sanierung und ansiedlung von Wohnüberbauungen kann die Vordere Breite verdichtet werden.
5
verkehr 15
Parkierung 50 Durch das zusätzliche Parkierungsangebot [ca. 500 PP] wird der Umweltverbund nachteilig beeinflusst.
3 225 Durch das zusätzliche Parkierungsangebot [ca. 500] wird der Umweltverbund nachteilig beeinflusst. Für die Wohnüberbauungen sind zwei Einstellhallen notwendig.
1 75 Mithilfe eines Parkraumkonzeptes, resp. -ma-nagements kann auf die ausreichend vorhan-denen Parkplätze zurückgegriffen werden.
5 Mithilfe eines Parkraumkonzeptes, resp. -ma-nagements kann auf die ausreichend vorhan-denen Parkplätze zurückgegriffen werden. Für die Wohnüberbauungen sind zwei Einstellhal-len [ca. 400 PP] notwendig.
3
Kapazitätsausbau ÖV 50 nicht notwendig 5 375 Kapazitätsausbau gemäss Gesamtverkehrskon-zept SH angedacht
3 225 nicht notwendig 5 Kapazitätsausbau gemäss Gesamtverkehrskon-zept SH angedacht
3
risiken 15
Finanzierung 50 Rund 30 Mio. CHF für den Neubau eines Fussballstadion stellen die öffentliche Hand vor erhebliche Finanzierungsprobleme.
1 75 Mithilfe des Landverkaufs [ca. 15 Mio. CHF] für die Wohnüberbauungen könnte rund die Hälfte der notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.
3 225 Die für die 1. Etappe notwendigen Mittel von rund 10 Mio. CHF sind im Investitionsbudget der Stadt einfacher abzusichern als bei einem Neubau. Durch die Projektetappierung können auch die Investitionen etappiert budgetiert werden.
3 Mithilfe des Landverkaufs für die Wohnüber-bauungen könnten bereits die notwendigen finanziellen Mittel für die 1. Etappe der Sanierung bereitgestellt werden. Im optimalen Fall kann dadurch auch die Erweiterung der 2. Etappe mitfinanziert werden [Total ca. 15 Mio. CHF]. Durch die Projektetappierung können die notwendigen finanziellen Mittel rückgestellt werden.
5
Verfahren 50 Das Risiko ist aufgrund einer notwendigen Volksabstimmung über einen möglichen Finan-zierungskredit als hoch zu bewerten. Insbe-sondere da es sich hierbei um eine beachtliche Summe handelt.
1 75 Eine Kreditvorlage an die Bevölkerung ist zwingend. Deren Chancen sind aufgrund einer Teilfinanzierung mittels Landverkauf jedoch höher einzustufen als in Variante I.
2 150 Die Notwendigkeit einer Sanierung der Breite und die dafür notwendigen 10 Mio. CHF sind der Bevölkerung bei einer Kreditvorlage einfa-cher nachvollziehbar zu machen.
3 Die Notwendigkeit einer Sanierung der Breite und die dafür notwendigen 10 Mio. CHF sind der Bevölkerung bei einer Kreditvorlage einfa-cher nachvollziehbar zu machen.Die Reinves-tierung des durch den Landverkauf erzielten Gewinns ist der Bevölkerung jedoch sachlich auzuzeigen.
4
26 1‘970 27 2‘115 36 2‘800 38 3‘005
standortabhängige Kriterien 19 1‘400 19 1‘400 19 1‘400 19 1‘400
konzeptabhängige Kriterien 26 1‘970 27 2‘115 36 2‘800 38 3‘005
total 45 3‘370 46 3‘515 55 4‘200 57 4‘405
rang 6 5 2 1
aNHaNG 2
variante v variante vi variante vii variante viii
g1 g2 G% Bewertung n n * g Bewertung n n * g Bewertung n n * g Bewertung n n * g
stadion 15
Trainingsfelder 40 auf der Parzelle 1897 entstehen zwei neue Trainingsfelder.
2 120 auf der Parzelle 1897 entstehen zwei neue Trainingsfelder.
2 120 auf der Parzelle 21130 entstehen entlang der Solenbergstrasse zwei neue Trainingsfelder
2 120 aufgrund des höheren Flächenanspruchs der Mantelnutzung kann auf der Parzelle 21130 nur ein Trainingsfeld erstellt werden.
1 60
Skalierbarkeit 60 theoretisch möglich 3 270 nein 1 90 theoretisch möglich 3 270 nein 1 90
räuMliChe entwiCklung 25
Städtebauliche Integration 40 Die ansiedlung eines mächtigen Grossvolu-mens in diesem sensiblen Raum ist äusserst kritisch zu bewerten. Für die Erstellung des Stadions und der Trainingsfelder sind grössere Terrainveränderungen notwendig.
1 100 Die ansiedlung eines mächtigen Grossvolu-mens in diesem sensiblen Raum ist äusserst kritisch zu bewerten. Für die Erstellung des Stadions und der Trainingsfelder sowie einer möglichen unterirdischen Schiessanlage sind grössere Terrainveränderungen notwendig.
1 100 Die Erstellung eines Fussballstadions auf einer bestehenden Industriebrache stellt kein Prob-lem dar.
5 500 Die Erstellung eines Fussballstadions mit einer Mantelnutzung Gewerbe & Verkauf auf einer bestehenden Industriebrache stellt kein Prob-lem dar.
5 500
Nutzungsmix 20 Den bestehenden Gewerbenutzungen wird mit dem Stadion eine Sport- und Freizeitnutzung hinzugefügt. Der Mix aus Gewerbe, Sport- und Freizeit sowie Wohnen macht den Standort attraktiv.
3 150 Den bestehenden Gewerbenutzungen wird mit dem Stadion und der neuen Schiiessanlage eine Sport- und Freizeitnutzung hinzugefügt. Der Mix aus Gewerbe und Wohnen sowie einem neuen Sport- und Freizeitzentrum macht den Standort attraktiv.
4 200 Die umliegenden Industrie-, Gewerbe- und Ver-kaufsnutzungen werden mit einer Sport- und Freizeitnutzung sinnvoll ergänzt.
5 250 Die umliegenden Industrie-, Gewerbe- und Ver-kaufsnutzungen werden mit einer Sport- und Freizeitnutzung sowie einer weiteren Verkaufs-nutzung sinnvoll ergänzt.
5 250
Stadtentwicklung 40 Die ansiedlung einer publikumsintensiven Nut-zung am Ende des Mühlentals ist aus raumpla-nerischen Überlegungen nicht sinnvoll. In der Stadt Schaffhausen sind geeignetere Standorte vorzufinden [z. B. Herblingen].Durch den Wegzug des Stadions aus der Breite wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, an zentraler Lage eine Verdichtung mithilfe von Wohnüberbauungen zu realisieren.
3 300 Die ansiedlung einer publikumsintensiven Nut-zung am Ende des Mühlentals ist aus raumpla-nerischen Überlegungen nicht sinnvoll. In der Stadt Schaffhausen sind geeignetere Standorte vorzufinden [z. B. Herblingen].Durch den Wegzug des Stadions aus der Breite wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, an zentraler Lage eine Verdichtung mithilfe von Wohnüberbauungen zu realisieren.
3 300 Die ansiedlung eines Fussballstadions an einem Standort, welcher bereits heute eine Vielzahl an publikumsintensiven Nutzungen bereithält, ist folgerichtig. Durch den Wegzug des Stadions aus der Breite wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, an zentraler Lage eine Verdichtung mithilfe von Wohnüberbauungen zu realisieren.
5 500 Die ansiedlung eines Fussballstadions mit Man-telnutzung an einem Standort, welcher bereits heute eine Vielzahl an publikumsintensiven Nutzungen bereithält, ist folgerichtig. Durch den Wegzug des Stadions aus der Breite wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, an zentraler Lage eine Verdichtung mithilfe von Wohnüberbauungen zu realisieren.
5 500
verkehr 15
Parkierung 50 Durch das notwendige, zusätzliche Parkie-rungsangebot [ca. 750 PP] wird der Umweltver-bund nachteilig beeinflusst.
1 75 Durch das notwendige, zusätzliche Parkie-rungsangebot [ca. 750 PP] wird der Umweltver-bund nachteilig beeinflusst.
1 75 Durch das notwendige, zusätzliche Parkie-rungsangebot [ca. 400 PP] wird der Umweltver-bund nachteilig beeinflusst.
3 225 Durch das notwendige, zusätzliche Parkie-rungsangebot [ca. 400 PP] wird der Umweltver-bund nachteilig beeinflusst.
3 225
Kapazitätsausbau ÖV 50 an Spieltagen ist eine Taktverdichtung der VBSH-Buslinie 4 notwendig.
3 225 an Spieltagen ist eine Taktverdichtung der VBSH-Buslinie 4 notwendig.
3 225 Takt-Verdichtung an S-Bahn-Station Herblingen festgesetzt gemäss «agglomerationsprogramm Schaffhausen plus».
5 375 Takt-Verdichtung an S-Bahn-Station Herblingen festgesetzt gemäss «agglomerationsprogramm Schaffhausen plus».
5 375
risiken 15
Finanzierung 50 Ca. 35 - 40 Mio. CHF für den Neubau eines Fussballstadion stellen die öffentliche Hand vor erhebliche Finanzierungsprobleme. Ein Teil davon könnte durch einen Landverkauf in der Breite finanziert werden [ca. 15 Mio. CHF].
2 Die Finanzierung durch private Investoren ist aufgrund der schwachen Nachfrage äusserst kritisch zu bewerten.
1 75 Ca. 30 Mio. CHF für den Neubau eines Fussballstadion stellen die öffentliche Hand vor erhebliche Finanzierungsprobleme. Ein Teil davon könnte durch einen Landverkauf in der Breite finanziert werden [ca. 15 Mio. CHF].
2 150 am Beispiel des Stadionprojektes «Lipo-Park» wird ersichtlich, dass sich die Finanzierung durch private Investoren äusserst schwierig gestaltet. Eine gewerbliche Mantelnutzung steht unter grossem Konkurrenzdruck aus dem ausland.
3 225
Verfahren 50 Das Risiko ist aufgrund einer notwendigen Volksabstimmung über einen möglichen Finanzierungskredit als hoch zu bewerten. Es handelt sich hierbei um eine beachtliche Sum-me und eine Mitfinanzierung mittels Landver-kauf in der Breite ist aufgrund unterschiedlicher Projekte nicht gesichert.
1 Zur Realisierung des Projektes ist eine Um-zonung sowie der Verkauf [eines Teiles] der Parzelle 1897 notwendig. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Verfahren auf wenig Gegenwehr stösst.
4 400 Das Risiko ist aufgrund einer notwendigen Volksabstimmung über einen Finanzierungs-kredit als hoch zu bewerten. Es handelt sich hierbei um eine beachtliche Summe in welcher der Preis für den Landkauf in Herblingen noch nicht eingerechnet ist.Weiter ist eine Mitfinanzierung mittels Landver-kauf in der Breite aufgrund unterschiedlicher Projekte nicht gesichert.
1 75 Einem privat finanzierten Stadion mit Mantel-nutzung auf der Parzelle 21130 stehen kaum verfahrensrechtliche Risiken im Weg.
5 375
19 1‘465 20 1‘485 31 2‘465 33 2‘600
standortabhängige Kriterien 7 480 7 480 15 1‘120 15 1‘120
konzeptabhängige Kriterien 19 1‘465 20 1‘485 31 2‘465 33 2‘600
total 26 1‘945 27 1‘965 46 3‘585 48 3‘720
rang 8 7 4 3
aNHaNG 2
Quartierplan Vordere BreiteQuartierplanvorschriften
Von den Eigentümern beschlossen am:
Namens der Eigentümerin
Einwohnergemeinde Schaffhausen:
Kaufpartei
XXX
Vom Stadtrat beschlossen am:
Namens des Stadtrates
Der Stadtpräsident:
Der Stadtschreiber:
Öffentliche Auflage
Einschreiben an Betroffene vom:
Vom Baudepartement des Kantons Schaffhausen genehmigt
im Sinne der Verfügung vom:
Stadt Schaffhausen
...................................................
...................................................
...................................................
...................................................
...................................................
...................................................
vom .................. bis ...................
...................................................
...................................................
ANhANg 3
Quartierplan Vordere Breite
Stadt Schaffhausen1
A Allgemeine Bestimmungen Art. 1 IngressDie Rechtsgrundlage des vorliegenden Quartierplans «Vordere Breite» bilden Art. 17 und 18 des Baugesetzes für den Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 und Art. 63 bis 65 der Bauordnung der Stadt Schaffhausen vom 10. Mai 2005.
Art. 2 Ziel und Zweck1 Der Quartierplan «Vordere Breite» bezweckt die Sanierung und Erweiterung des bestehen-den Stadions Breite, als auch eine koordinierte, in die örtliche Situation eingepasste Überbau-ung zu Wohn- und gewerbezwecken der Vorderen Breite.
2 Mit dem Quartierplan ist inbesondere eine etappierte Sanierung und Erweiterung des Sta-dions nach den Anforderungen der Swiss Football League SFL (Stadionkatalog A und B) si-cherzustellen. Er sichert den Betrieb des Stadions für den Spielbetrieb des FC Schaffhausen in der Challenge League und legt Massnahmen fest, welche einen allfälligen Spielbetrieb in der Super League ermöglichen.
3 Mit dem gestaltungsplan «Vordere Breite» ist eine hohe Wohnqualität mit urbanem Cha-rakter, eine massvolle Verdichtung und der Einbezug der angrenzenden grünräume sicher-zustellen.
Art. 3 PerimeterDer Quartierplanperimeter ist begrenzt durch die Nordstrasse, die Neustrasse, die Randenst-rasse, den Spielweg und die grundstrücksgrenze zur nördlichen Nachbarzelle (Psychiatriezen-trum Breitenau).Der geltungsbereich des Quartierplans umfasst die im Situationsplan 1:2‘000 bezeichnete Perimeterfläche (Parzellen Kat. Nr.: 1291, 1514, 1515, 1609, 1610 und 4106) und umfasst eine gesamtfläche von 119‘875 m2.
Art. 4 BestandteileDer Quartierplan «Vordere Breite» besteht aus:a) zu genehmigende Dokumente- Quartierplan Situation 1:2‘000- Quartierplanvorschriften
b) erläuternde Unterlagen- Bebauungsvorschlag 1:2‘000
Art. 5 Verhältnis zur Bau- und Nutzungsordnung1 Soweit mit dem Quartierplan «Vordere Breite» keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der Bauordnung sowie des Zonenplans der Stadt Schaff-hausen.
2 Vorbehalten bleibt die übergeordnete gesetzgebung des Kantons Schaffhausen und des Bundes, insbesondere die einschlägige Bau-, Planungs- und Umweltschutzgebung.
B NutzungsvorschriftenArt. 6 Teilgebiete & Baudichte1 Das Quartierplangebiet umfasst eine Fläche von 119‘875 m2 und wird in verschiedene Teil-gebiete unterteilt:- Baufeld I – IV: Teilgebiet Stadion Breite- Baufeld A – D: Teilgebiet Breitenaustrasse – Nordstrasse
- Baufeld E – h: Teilgebiet Randenstrasse – Breitenaustrasse
2 Die zulässigen maximalen Nutzflächen (anrechenbare Bruttogeschossfläche gem. Art. 12 BauO) betragen:- Baufeld I – IV: 8‘000 m2
- Baufeld A – D: 22‘100 m2
- Baufeld E – h: 22‘100 m2
3 Zwecks haushälterischen Umgangs mit dem Boden dürfen die zulässigen Bruttogeschossflä-chen um höchstens 15% unterschritten werden.
Art. 8 Nutzweise «Stadionbereich»1 Der im Situationsplan bezeichnete «Stadionbereich» dient der Bereitstellung der notwendi-gen Infrastruktur für den Spielbetrieb des FC Schaffhausen.
2 Innerhalb dieses Bereiches darf ausschliesslich ein Stadion mit max. vier Zuschauertribünen und die für den Spielbetrieb notwendige Infrastruktur (gemäss SFL Stadionkatalog der Kate-gorie A) erstellt werden.3 gewerbe- und gastronomienutzungen, welche für den Spielbetrieb notwendig sind oder einen unmittelbaren Bezug zum FC Schaffhausen haben, sind erlaubt. Diese sind primär un-terhalb der Tribünen (Baufelder I – IV) anzusiedeln.
Art. 9 Nutzweise Baufelder A – H1 Innerhalb der Baufelder A – h sind hauptsächlich nur Wohnnutzungen zulässig. Nicht stö-rende gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind bis max. 20% an der anrechenbaren ge-schossfläche zulässig.
2 Als Ausnahme gelten folgende Bestimmungen: Die Erdgeschossflächen sowie die Flächen des ersten Vollgeschosses innerhalb des Baufeldes
Quartierplan Vordere Breite
Stadt Schaffhausen2
A dienen der gewerbe- und Dienstleistungsnutzung. Erlaubt sind insbesondere Verkaufs- und damit verbundene Lagerflächen sowie Restaurationsbetriebe, Büros und/oder öffentliche Ein-richtungen.
C Bau- und GestaltungsvorschriftenArt. 10 GesamtwirkungAlle Bauten und Anlagen mitsamt deren Umgebung sind, gemäss dem Planungsziel (Art. 2) in ihren Proportionen und Einzelheiten so zu gestalten, dass eine gute und harmonische gesamtwirkung erzielt wird.
Art. 11 Stellung der Bauten1 Bauten dürfen nur innerhalb der im Situationsplan festgelegten Baufelder neu erstellt wer-den.
2 Vordächer, Erker, gebäudevorsprünge sowie Balkone sind ausserhalb der Baufeldgrenzen bis zur grundstücksgrenze oder einer Auskragung von max. 2.50 Meter zulässig.
3 Unterirdische Bauten sind bis an die grundstücksgrenze zulässig. Dies gilt nicht für die im Situationsplan bezeichneten öffentlich zugänglichen grünbereiche.
4 Zusätzliche Neben- und Anbauten ausserhalb der Baufelder sind im Rahmen der gestal-tungs- und Nutzweise des Quartierplanes zulässig.
Art. 12 Baulinien1 Die Begrenzungen der Baufelder gelten als Baulinien und ersetzen allfällige zonengemässe grenzabstände sowie die gesetzlichen Strassenabstände.
2 Pflichtbaulinien sind zwingend zu bebauen. Entlang der Pflichtbaulinie ist die Fassade von hauptbauten auf die ganze gebäudehöhe auf diese zu stellen.
Art. 13 Geschosse Innerhalb der Baufelder A – L sind maximal fünf Vollgeschosse zulässig. Die Erstellung von zusätzlichen Attikageschossen nach Art. 21 Abs. c) BauO ist erlaubt.
Art. 14 Gebäudeabstände innerhalb der BaufelderWird in den einzelnen Baufeldern A – h mehr als ein gebäude erstellt, so gelten folgende Bestimmungen:
Baufeld A; E – h Wird innerhalb des jeweiligen Baufeldes mehr als ein gebäude erstellt, so muss ein grenz-abstand von mindestens 8.00 Meter eingehalten werden. Vorbehalten bleiben durch Dienst-barkeiten eingeräumte grenz- und Näherbaurechte im Rahmen der kantonalen Vorschriften.
Baufeld B - D Wird innerhalb des jeweiligen Baufeldes mehr als ein gebäude erstellt, so müssen diese in der geschlossenen Bauweise unmittelbar aneinander gebaut werden. Die allgemein gültigen feuerpolizeilichen Bestimmungen (z. B. Erstellung einer Brandschutzmauer) müssen eingehal-ten werden.
Art. 15 Dachflächen1 Innerhalb der Baufelder A – D sind ausschliesslich Flachdächer zulässig. Innerhalb der Bau-felder E – h sind Flach- und Satteldächer erlaubt.
2 Die Flachdächer sind extensiv zu begrünen. Für die Ausführung gilt die gründachrichtlinie für Extensivbegrünungen der Schweizerischen Fachvereinigung gebäudebegrünung SFg als verbindlich. Nach Möglichkeit sind regionale Pflanzenmischungen zu verwenden (z. B. UFA-Mischung).
3 Die Terassenflächen der Attikawohnungen sind von der Pflicht zur Begrünung ausgenom-men.
Art. 16 Materialwahl und Farbgebung1 Die Materialisierung der Fassaden und die äussere Farbgebung bedarf der Zustimmung des städtischen hochbauamtes im Rahmen des Baubewilligungsverfahren.2 Sonnenkollektoren und Photovoltaikzellen sind zulässig und soweit möglich in das Bauwerk zu integrieren.
ZuSäTZlICHe BeSTIMMuNGeN ZuM STADIoN BreITe
Art. 17 Stadionbereich1 In dem im Situationsplan bezeichneten «Stadionbereich» werden die Zuschauertribünen, das Spielfeld und die für den Spielbetrieb notwendige Infrastruktur erstellt.
2 Soweit keine abweichenden Regelungen festgelegt sind, gelten die Anforderungen der Swiss Football League SFL gemäss Stadionkatalog A.
Art. 18 Zuschauertribünen1 In den Baufeldern I und II soll die haupt- sowie die gegentribüne erstellt werden. Die bestehende haupttribüne in Baufeld I muss nach Möglichkeit saniert und erweitert werden. Die Zuschauerkapazität bezieht sich auf die Anforderungen der Swiss Football League SFL (Stadionkatalog B) und beträgt mindestens 5‘000 Sitzplätze.
2 In den Baufeldern III und IV sollen zwei Stirntribünen erstellt werden. Die Zuschauerkapazi-
Quartierplan Vordere Breite
Stadt Schaffhausen3
tät beträgt pro Tribüne mindestens 1‘500 Sitzplätze.
3 Die Dächer der Zuschauertribünen sind nach Möglichkeit zur gewinnung von Sonnenener-gie/Wärme zu nutzen.
Art. 19 Vorzone1 Die im Situationsplan bezeichnete «Vorzone» dient primär dem Aufenthalt vor und nach einem Fussballspiel sowie der An- und Weglieferung.
2 In der Vorzone sind kleinere eingeschossige Neben- und Anbauten (z. B. Kassenhäuschen, Verpflegungsstände, Merchandise-Stände, etc.) erlaubt. Insbesondere die Kassen sind in der Vorzone zu errichten.
Art. 20 Trainingsfeld1 Auf der im Situationsplan bezeichnete Fläche «Trainingsfeld» wird eine Fussballfeld zu Trainingszwecken erstellt. hauptnutzer dieses Spielfeldes ist/sind die Mannschaft/en des FC Schaffhausen.
2 Der westliche Übergang zum Stadion Breite soll nach Möglichkeiten mit dauerhaften Sitz-gelegenheiten (z. B. Betonelemente) ausgestaltet werden.
D umgebungsgestaltungArt. 21 Grundsätze1 Die Bepflanzung und Umgebungsgestaltung innerhalb des Quartierplanperimeters hat öf-fentlich zugängliche Aussenräume mit hoher gestaltungsqualität und urbanem Charakter sicherzustellen. Für die Bepflanzung und deren Pflege ist der jeweilige grundeigentümer zu-ständig.2 Es sind in erster Linie einheimische und standortgemässe Pflanzen zu verwenden. Es ist eine umweltbewusste Pflege anzustreben.
Art. 22 Spielmeile1 Die im Situationsplan als «Spielmeile» bezeichnete Fläche ist als öffentlich benutzbarer Platz mit hoher gestaltungs- und Aufenthaltsqualität auszubilden. Der Platz ist so auszugestalten, dass er sowohl dem Aufenthalt der Zuschauer und der Abfertigung der Zuschauerströme dient, als auch als Quartiertreffpunkt für die umliegende Wohnbevölkerung.
2 Insbesondere eine abwechslungsreiche Möblierung und eine Baumbepflanzung ist zwin-gend. Die Möblierung hat sich in erster Linie im südlichen Teil des Platzes zu konzentrieren.
3 Die Erstellung einer kleineren eingeschossigen Neben- oder Anbaute (z. B. Kiosk.) ist er-laubt. Die gebäudefläche beträgt maximal 50m2.
Art. 23 GrünbereichDie öffentlich zugänglichen grünbereiche und der Baumbestand sind dauerhaft zu erhalten. Die versiegelte Fläche in den grünbereichen ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
Art. 24 Quartierpark1 Die im Situationsplan als «Quartierpark» bezeichnete Fläche ist als öffentlicher Aussenraum für die Bevölkerung des gesamten Quartierplanperimeters auszugestalten. Zu diesem Zweck muss die gesamte Fläche mit Baumbepflanzungen, Sitzmöglichkeiten, einem Kinderspielplatz und einer Möblierung zu Sport- und Spielzwecken ausgestattet werden (z. B. Tischtennis, Kletterelemente, etc.)
2 Die gesamte Fläche ist unversiegelt zu belassen und so naturnah wie möglich zu gestalten.
Art. 25 Siedlungsaussenräume1 Die unmittelbare Umgebung der Baufelder A – g, respektive h – L ist als halb-privater Aus-senraum auszugestalten. Die versiegelte Fläche ist minimal zu halten.
2 Es sind Spiel- und Aufenthaltsflächen für eine breite Bevölkerungsschicht zu erstellen.
e erschliessungArt. 26 Grundsätze1 Die Erschliessung der Teilgebiete «Breitenaustrasse – Nordstrasse» und «Randenstrasse – Breitenaustrasse» erfolgt über die Nordstrasse respektive Randenstrasse.
2 Die Erschliessung des Teilgebietes Stadion Breite erfolgt über die Breitenaustrasse.
3 Die im Situationsplan bezeichnete Erschliessungsstrasse muss als Begegnungszone (Tempo 20) ausgestaltet werden.
Art. 27 Parkierung allgemein1 Soweit keine abweichenden Regelungen festgelegt sind, gilt die Verordnung des grossen Stadtrates über die Erstellung von privaten Autoabstellplätzen (Parkplatzverordnung PPVO) vom 05.06.1990.
2 Innerhalb des Quartierplanperimeters sind genügend gedeckte Veloabstellplätze, sowie Ab-stellplätze für Mofas/Motorräder vorzusehen.
Art. 28 Parkierung Wohnen1 Pro Wohneinheit dürfen maximal 0.7 Parkplätze erstellt werden.
2 Die erforderlichen Abstellplätze müssen unterirdisch erstellt werden. Die im Situationsplan
Quartierplan Vordere Breite
Stadt Schaffhausen4
bezeichnete «haupterschliessung Wohnen» legt die zulässigen Ein- und Ausfahrten der Tief-garagen fest.
3 Oberirdische Abstellplätze sind nur für Besucher und nur innerhalb der im Situationsplan bezeichneten Flächen zulässig.
Art. 29 Parkierung Stadion1 Innerhalb ders Quartierplanperimeters werden gesamthaft maximal 500 oberirdische öf-fentliche Abstellplätze für motorisierte Matchbesucher bereitgestellt. Diese sind ausschliess-lich in den im Situationsplan bezeichneten Flächen «Parkierung Stadion» zulässig.
2 Die im Situationsplan bezeichnete Fläche «Parkierung III» westlich und östlich der Brei-tenaustrasse dient der Anlieferung. Weiter werden mehrere VIP-Abstellplätze zur Verfügung gestellt.
Art. 30 Fuss- und radwegverbindungen1 Fuss- und Radwege müssen ans örtliche und gegebenenfalls regionale Fuss- und Radweg-netz angeschlossen werden.
2 Die Breite der Fuss- und Radwegverbindungen beträgt mindestens 2.50 Meter. Die Dar-stellung im Situationsplan ist symbolisch, die genaue Wegführung wird abgestimmt auf die Bauprojekte festgelegt.
3 Die im Situationsplan bezeichneten «Zugänge für Fussgänger/Radfahrer» beziehen sich auf eine ebenerdige Erschliessung des Innenhofs. Diese müssen zwingend erstellt werden.
Art. 31 Bushaltestelle «Nordstrasse»Die heute an der nord-westlichen Ecke des Quartierplanperimeters gelegene Bushaltestelle «Nordstrasse» der Buslinie 4 der Verkehrsbetriebe Schaffhausen VBSh soll nach Abklärung mit den VBSh verschoben werden. Die neue haltestelle soll in der unmittelbaren Nähe der Spielmeile platziert werden.
Art. 32 KehrichtEs sind auf privatem grund und nach Rücksprache mit dem städtischen Tiefbauamt geeignete Standplätze für Container vorzusehen. Die genauen Standorte sind im Baubewilligungsver-fahren festzulegen.
Art. 33 entwässerung1 Das Quartierplangebiet ist im Trennsystem zu entwässern.
2 Die erforderlichen Durchleitungsrechte auf privatem grund sind im grundbuch einzutragen.
F umwelt & energieArt. 34 VersickerungDas innerhalb des Quartierplanperimeters anfallende Regenwasser ist mit geeigneten Mass-nahmen für Retention und Versickerung dem grundwasser zuzuführen.
Art. 35 energiekonzept1 Alle gebäude der Baufelder A – L sind nach MINERgIE-Standard zu erstellen.
2 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein Energiekonzept samt Nachweis der Ein-haltung des MINERgIE-Standards beizubringen.
Art. 36 lichtemissionen1 Die Beleuchtung hat nach dem Beleuchtungskonzept der Stadt Schaffhausen zu erfolgen.
2 Der Betrieb der Flutlichtanlage des Stadion Breite ist auf den Spiel- und Trainingsbetrieb zu minimieren.
Art. 37 lärmschutzEs gelten die Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 29 BauO.
G SchlussbestimmungenArt. 38 WettbewerbspflichtAls grundlage für die bauliche Entwicklung des Quartierplangebietes sind für die beiden Teilgebiete «Breitenaustrasse – Nordstrasse» (Baufeld A – g) und «Randenstrasse – Breiten-austrasse» (Baufeld h – L) Projektwettbewerbe nach allgemein anerkannten Regeln durch-zuführen. Die Durchführung eines einzelnen Projektwettbewerbes über beide Teilgebiete ist zulässig. Mit dem Wettbewerb ist die angestrebte besonders gute gesamtwirkung von Bauten, Anla-gen und den umgebenden grünflächen sicherzustellen.
Art. 39 Anmerkung im GrundbuchDer Quartierplan ist im grundbuch anzumerken.
Art. 40 InkrafttretenDer Quartierplan tritt mit der genehmigung durch das Baudepartement des Kantons Schaff-hausen in Kraft.