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& rechnungswesen Geld muss arbeiten controlling 4·10 Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen Oftmals werde ich in Bezug auf Geldanla- gen um Rat gefragt. Mal geht es um die Altersvorsorge, mal um Aktienanlagen, Hypothekarzinsen und anderes mehr. Heute beantworte ich – zusammen mit besonders gescheiten Leuten – einige der häufigsten Fragen. Aber denken Sie da- bei immer daran: Eine Hand voll Geld ist besser als beide Hände voller Ratschläge. Aber wie kommt man zu Geld? Einigkeit herrscht darüber nicht! Meint John D. Ro- ckefeller: «Es ist wichtiger, einen Tag über sein Geld nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten», entgegnet Karl Marx: «Die einzige Quelle des Mehrwerts ist die lebendige Arbeit.» Selbst Goethe mischt sich in diese Diskussion ein: «Mehr Kredit als Geld, so kommt man durch die Welt.» Ich halte es daher heute mit André Gide: «Alles ist schon einmal gesagt worden, da aber niemand zuhört, bleibt uns nichts anderes übrig, als es immer wieder von neuem zu sagen.» Werden wir konkret: Gerade beim lang- fristigen (Alters)sparen spielt der Zinses- zins-Effekt eine entscheidende Rolle. Er wird aber meistens unterschätzt oder ist gar nicht bekannt, dabei hielt ihn an- scheinend Albert Einstein für die grösste mathematische Entdeckung aller Zeiten. Denn: durch den Zinseszins-Effekt steigt das Vermögen nicht proportional (linear) an, sondern exponentiell, d.h. es wächst immer schneller und nach einiger Lauf- dauer «explodiert» es regelrecht. Ausser der notwendigen Zeit ist die stete Wie- deranlage des Ertrages Voraussetzung. Aber nun kommt ein wesentliches Ele- ment hinzu, welches für alle Anlagen gilt: Schenken Sie den Kosten hohe Aufmerk- samkeit, denn sie «fressen» die Rendite auf. Das Gemeine: Kosten sind oftmals versteckt und nicht transparent – bei- spielsweise in Finanzprodukten, die selbst die Berater nicht verstehen. Aber eigent- lich habe ich keine Angst um Sie, liebe Leserinnen und Leser, denn schon Bertolt Brecht wusste zu vermelden: «Geldleute lesen gründlicher als Bücherliebhaber – sie wissen besser, was für Nachteile aus flüchtiger Lektüre entstehen können.» Fazit: Gerade für die Altersvorsorge ist es wichtig, rechtzeitig mit Sparen zu begin- nen und dies am besten mit einem mög- lichst langweiligen Produkt, beispielswei- se mit der steuerlich privilegierten Säule 3a (nur Sparen, ohne Aktien- oder Versi- cherungsteil). Nicht, dass Sie jetzt denken, ich wäre gegen Aktien. Man kommt ja eigentlich nicht an ihnen vorbei. Aber Achtung: Kein noch so treffsicherer Prophet weiss, welche Aktien Sie wann kaufen – aber auch wieder verkaufen – sollen. Mit zu- nehmendem Lebensalter sollte die Ak- tienquote wegen ihrer hohen Volatilität (Schwankungen) gleichzeitig abnehmen. Fonds? In der Regel zu teuer. Dies gilt be- sonders für aktiv gemanagte Produkte – in Relation zur langfristig nicht erreichten Überrendite gegenüber dem Markt. Das Fortsetzung auf Seite 3 Erfolgskurs Swiss GAAP FER: Immer aktuell und des- halb auch als veb.ch Zertifikatslehrgang besonders gefragt. Und das schon seit 2004. Seite 9 Alles im Fluss Abzocker-Initiative, Boni-Fragen: die Ak- tien- und Rechnungslegungsrechtsreform wird kontrovers diskutiert. Wir betrachten den derzeitigen Stand. Seite 12 Standardisiert KMUs als Adressaten: veb.ch entwickelt einen neuen Standard für ein einheitli- ches Controlling in der ganzen Schweiz. Um Feedback wird gebeten! Seite 38

Rechnungswesen & Controlling 04/10

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Fachzeitschrift des grössten Schweizer Verbandes in Rechnungslegung und Controlling veb.ch

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Page 1: Rechnungswesen & Controlling 04/10

&rechnungswesen

Geld muss arbeiten

controlling 4·10

Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen

Oftmals werde ich in Bezug auf Geldanla-

gen um Rat gefragt. Mal geht es um die

Altersvorsorge, mal um Aktienanlagen,

Hypothekarzinsen und anderes mehr.

Heute beantworte ich – zusammen mit

besonders gescheiten Leuten – einige der

häufigsten Fragen. Aber denken Sie da-

bei immer daran: Eine Hand voll Geld ist

besser als beide Hände voller Ratschläge.

Aber wie kommt man zu Geld? Einigkeit

herrscht darüber nicht! Meint John D. Ro-

ckefeller: «Es ist wichtiger, einen Tag über

sein Geld nachzudenken, als einen Monat

dafür zu arbeiten», entgegnet Karl Marx:

«Die einzige Quelle des Mehrwerts ist die

lebendige Arbeit.» Selbst Goethe mischt

sich in diese Diskussion ein: «Mehr Kredit

als Geld, so kommt man durch die Welt.»

Ich halte es daher heute mit André Gide:

«Alles ist schon einmal gesagt worden,

da aber niemand zuhört, bleibt uns nichts

anderes übrig, als es immer wieder von

neuem zu sagen.»

Werden wir konkret: Gerade beim lang-

fristigen (Alters)sparen spielt der Zinses-

zins-Effekt eine entscheidende Rolle. Er

wird aber meistens unterschätzt oder ist

gar nicht bekannt, dabei hielt ihn an-

scheinend Albert Einstein für die grösste

mathematische Entdeckung aller Zeiten.

Denn: durch den Zinseszins-Effekt steigt

das Vermögen nicht proportional (linear)

an, sondern exponentiell, d.h. es wächst

immer schneller und nach einiger Lauf-

dauer «explodiert» es regelrecht. Ausser

der notwendigen Zeit ist die stete Wie-

deranlage des Ertrages Voraussetzung.

Aber nun kommt ein wesentliches Ele-

ment hinzu, welches für alle Anlagen gilt:

Schenken Sie den Kosten hohe Aufmerk-

samkeit, denn sie «fressen» die Rendite

auf. Das Gemeine: Kosten sind oftmals

versteckt und nicht transparent – bei-

spielsweise in Finanzprodukten, die selbst

die Berater nicht verstehen. Aber eigent-

lich habe ich keine Angst um Sie, liebe

Leserinnen und Leser, denn schon Bertolt

Brecht wusste zu vermelden: «Geldleute

lesen gründlicher als Bücherliebhaber –

sie wissen besser, was für Nachteile aus

flüchtiger Lektüre entstehen können.»

Fazit: Gerade für die Altersvorsorge ist es

wichtig, rechtzeitig mit Sparen zu begin-

nen und dies am besten mit einem mög-

lichst langweiligen Produkt, beispielswei-

se mit der steuerlich privilegierten Säule

3a (nur Sparen, ohne Aktien- oder Versi-

cherungsteil).

Nicht, dass Sie jetzt denken, ich wäre

gegen Aktien. Man kommt ja eigentlich

nicht an ihnen vorbei. Aber Achtung:

Kein noch so treffsicherer Prophet weiss,

welche Aktien Sie wann kaufen – aber

auch wieder verkaufen – sollen. Mit zu-

nehmendem Lebensalter sollte die Ak-

tienquote wegen ihrer hohen Volatilität

(Schwankungen) gleichzeitig abnehmen.

Fonds? In der Regel zu teuer. Dies gilt be-

sonders für aktiv gemanagte Produkte –

in Relation zur langfristig nicht erreichten

Überrendite gegenüber dem Markt. Das

Fortsetzung auf Seite 3

ErfolgskursSwiss GAAP FER: Immer aktuell und des-

halb auch als veb.ch Zertifikatslehrgang

besonders gefragt. Und das schon seit

2004.

Seite 9

Alles im FlussAbzocker-Initiative, Boni-Fragen: die Ak-

tien- und Rechnungslegungsrechtsreform

wird kontrovers diskutiert. Wir betrachten

den derzeitigen Stand.

Seite 12

StandardisiertKMUs als Adressaten: veb.ch entwickelt

einen neuen Standard für ein einheitli-

ches Controlling in der ganzen Schweiz.

Um Feedback wird gebeten!

Seite 38

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Und wieder 131 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen.

6000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grös-ste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch

veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30

Wir heissen 131 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.

Philipp E. Achermann · Iskender Akgün · Christian Allenbach · Manuela Ambühl · Joerg Andenmatten · Peter Bachmann · Marco Bachmann · Annina Bearth · Marisa Beeler · Armando Bernasconi · Roland Bischofberger · Judith Blaser · Robert Blaser · Cornelia Boss · Marco Bossi · Kwame Buckman · Ueli Bühler · Daniel Burkhardt · Thomas Cadusch · Arlette Christ · Christian Dällenbach · Sascha Donat · Roger Eberle · Michael Fasel · Roger Fluri · Julia Frank · Beat Friedli · Hans Peter Friedli · Natascha Furrer · Esther Gall · Thierry Gehrig · Sibylle Giesler · Damian Gort · Sabrina Gottier · Barbara Gruen-hut · Elsbeth Hauser · Ulrich Heeb · Matthias Hennig · Melanie Heule · Barbara Hodel · Priska Hofer · Stefan Hofstetter · Ursula Hubmann · Sven Hugentobler · Hirsbrunner Irene · René Iten · Claude Jacot-des-Combes · Yvonne Jäger · Mischa Kälin · Reto Kämpf · Christoph Kaufmann · Raphael Keller · Daniel Kneubühler · Snjezana Kresko · Gabriel Kundert · Pia Kunz · Markus Lanter · Lars Laue · Susanne Leuenberger · Cindy Liechti · Helga Lucio · Marijana Luso · Reto Lutz · Sandro Marazzi · Alfred Marti · Jonas Mastel · Ute Maus · Norayk Menevis · Beat Messerli Gafner · Thomas Meyer · Christof Möri · Christoph Müller · Ronny Müller · Beatrice Nagel · Sandrine Neukom · Fatih Özonar · Kathrin Pajarola · Loris Papaleo · Jan Pobuda · Barbara Reber · Anthony Rebmann · Michael Renggli · Petra Renggli-Felix · Marina Rickenbacher · Angela Ritter · Margrith Roth · Timon Rubin · Jsabelle Maria Ruhstaller · Franco Rütti · Martina Rykart · Robert Ryser · Karin Schäfer · Armin Schaller · Michael Scheidegger · Maja Schelling · Franziska Schmid · Carmen Schmid · Klaus Schmidle · Steivan Schmidt · Michael Schwab · Sandra Schwager · Daniel Schweizer · Antonio Sciulli · Patrik Seiz · Erika Sommer · Nicole Steinhauser · Daniel Stoop · Sandra Strub · Erich Suter · Florian Thoma · Fadri Tiefenthal · Christine Todt · Verena Trachsler · Thomas Tschui · Yvonne Ueltschi · Giacomo Vitali · Anita Vollenweider · Tania von Aesch · Verena von Allmen · Nadeem Wain · Marcel Wallimann · Liselotte Walser · Dieter Weisskopf · Monika Wendler · Natalie Wenger · Gabriela Wick · Yves Wunderlin · André Wyler · Reto Zellweger · Michael Zuber · Daniel Zysset

Page 3: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 &rechnungswesen

controlling 3

rechn

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esen &

con

trollin

g

oder alles Kapital schon vorher aufge-

braucht sein. Eine Rente bietet mehr Si-

cherheit. In vielen Fällen dürfte aber auch

hier die Lösung in einem sinnvollen Mix

liegen.

Und zuletzt: Trauen Sie Niemandem,

der Ihnen mit hohen Erträgen das Blaue

vom Himmel verspricht. Rendite und Ri-

siko stehen immer im Verhältnis 1:1! An-

scheinend hat schon Leonardo da Vinci

schmerzhafte Erfahrungen gemacht:

«Wer in einem Tag reich werden will,

wird in einem Jahr hängen.» Und Bernie

Cornfeld weiss es aus eigener Erfahrung:

«Niemand ist so reich, dass er nicht durch

eine falsche Entscheidung arm werden

könnte.»

Ihr Geld muss arbeiten, Tag und Nacht,

möglichst langweilig und kein Heu fres-

send. Ihr Lohn: ein bisschen Rendite –

hoffentlich mehr als die Inflation – und

vor allem ruhiger Schlaf. Denn: Finanzge-

nie ist man nur bis zum Bankrott.

Herbert Mattle, Präsident veb.ch

rechn

un

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esen &

con

trollin

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an und für sich einfache und kostengüns-

tige Instrument der Indexfonds wird leider

durch die Innovationsorgien der Finanz-

branche zunehmend verkompliziert und

für den Anleger intransparenter. Obwohl

nicht den Grundsätzen der Diversifikation

entsprechend – wobei hier eben nicht nur

die Gefahren, sondern auch die Chancen

«wegdiversifiziert» werden – empfeh-

le ich Anlagen in langjährig bewährte

«Schlachtschiffe» mit guten Perspektiven

wie Nestlé oder Roche. Gerade bei tiefem

Zinsniveau und korrigierten Märkten sind

auch deren Aktienrenditen ansehnlich.

Fazit: Setzen Sie auf erstklassige Aktien

und lassen Sie Ihr Kapital dann liegen,

denn schon in Kostolany’s Zeiten muss es

so gewesen sein: «Hin und her macht Ta-

schen leer». Immerhin freut es die Bank.

Ja, die tiefen Zinsen. Mit Obligationen

in Schweizer Franken ist zurzeit wirklich

nichts zu verdienen. Aber, und es ist ein

grosses Aber: Man lasse sich deshalb

nicht dazu verleiten, diese tiefen Zinsen

nun langfristig anzubinden oder in höher

verzinsliche Fremdwährungsanleihen zu

investieren, denn hier ist das Devisenrisi-

ko beträchtlich und kann schlussendlich

wesentlich mehr kosten als der Zinsvorteil

bringt.

Die seit längerem tiefen Zinsen verleiten

überdies auch dazu, sich schnell einmal

für Immobilieneigentum zu verschul-

den. Da fragt man mich natürlich nach

meinem Favoriten: Soll es eine variable

oder festverzinsliche Hypotheke sein? Ich

gebe immer die gleiche Antwort: Je nach

Gesamtvermögen und Einkommensver-

hältnissen ist es wichtig zu wissen, bei

welchem Zinsniveau die finanzielle Trag-

barkeit nicht mehr gegeben ist und die

Existenz gefährdet sein könnte. Diese

Tragbarkeit gilt es in erster Linie abzusi-

chern. Persönlich empfehle ich zurzeit,

die tiefen Zinsen jetzt langfristig anzubin-

den oder auf einen Mix von variablen und

festverzinslichen Hypotheken zu setzen.

Und nun zur letzten häufig gestellten

Frage: Stichwort «Pensionierung». Bezug

von Rente oder Kapital? Auch dies hängt

von der persönlichen Vermögenslage ab

und wird zudem von der persönlichen

Lebenserwartung bestimmt, und die wird

im Durchschnitt immer höher. Um es

ganz genau zu sagen: Im Alter von 65 hat

ein Mann heute noch 17 Jahre, eine Frau

21 Jahre vor sich. Je nach Lebensstandard

kann aus dieser Perpektive auch recht viel

Inhaltsverzeichnis Ausgabe 4.10 / Dezember 2010

Editorial

Geld muss arbeiten 1

Politik

«Im Wahljahr werden zu viele unnötige, oft unsinnige Vorstösse eingereicht.» 4

Persönlich

Interview mit Hans Kaufmann 6

Controlling

Ansätze einer rollierenden Liquiditätsplanung 10

Rechnungslegung

Aktien- und Rechnungslegungsrechts- reform: Übersicht und Stand 12

IFRS aktuell: Aus der Arbeit des IASB 14

Steuern

Privilegierte Liquidationsgewinn- besteuerung 17

MWST-Corner News 18

Ausbildung

Executive MBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting 22

Höhere Berufsbildung: Chance Europa 24

Personalwesen

Tipps für die Personalauswahl 26

Suisse romande

La formation professionelle supérieur: L‘Europe, und Chance 29

Aus dem veb.ch

75. Generalversammlung 30

Verschiedenes

veBlog 32

Netzwerk veb.ch 36

Vernehmlassung Controlling Standard 38

Aus der veb.ch Geschäftsstelle 39

Veranstaltungen und Adressen 40

Und wieder 131 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen.

6000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grös-ste Schweizer Fachverband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch

veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30

Wir heissen 131 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.

Philipp E. Achermann · Iskender Akgün · Christian Allenbach · Manuela Ambühl · Joerg Andenmatten · Peter Bachmann · Marco Bachmann · Annina Bearth · Marisa Beeler · Armando Bernasconi · Roland Bischofberger · Judith Blaser · Robert Blaser · Cornelia Boss · Marco Bossi · Kwame Buckman · Ueli Bühler · Daniel Burkhardt · Thomas Cadusch · Arlette Christ · Christian Dällenbach · Sascha Donat · Roger Eberle · Michael Fasel · Roger Fluri · Julia Frank · Beat Friedli · Hans Peter Friedli · Natascha Furrer · Esther Gall · Thierry Gehrig · Sibylle Giesler · Damian Gort · Sabrina Gottier · Barbara Gruen-hut · Elsbeth Hauser · Ulrich Heeb · Matthias Hennig · Melanie Heule · Barbara Hodel · Priska Hofer · Stefan Hofstetter · Ursula Hubmann · Sven Hugentobler · Hirsbrunner Irene · René Iten · Claude Jacot-des-Combes · Yvonne Jäger · Mischa Kälin · Reto Kämpf · Christoph Kaufmann · Raphael Keller · Daniel Kneubühler · Snjezana Kresko · Gabriel Kundert · Pia Kunz · Markus Lanter · Lars Laue · Susanne Leuenberger · Cindy Liechti · Helga Lucio · Marijana Luso · Reto Lutz · Sandro Marazzi · Alfred Marti · Jonas Mastel · Ute Maus · Norayk Menevis · Beat Messerli Gafner · Thomas Meyer · Christof Möri · Christoph Müller · Ronny Müller · Beatrice Nagel · Sandrine Neukom · Fatih Özonar · Kathrin Pajarola · Loris Papaleo · Jan Pobuda · Barbara Reber · Anthony Rebmann · Michael Renggli · Petra Renggli-Felix · Marina Rickenbacher · Angela Ritter · Margrith Roth · Timon Rubin · Jsabelle Maria Ruhstaller · Franco Rütti · Martina Rykart · Robert Ryser · Karin Schäfer · Armin Schaller · Michael Scheidegger · Maja Schelling · Franziska Schmid · Carmen Schmid · Klaus Schmidle · Steivan Schmidt · Michael Schwab · Sandra Schwager · Daniel Schweizer · Antonio Sciulli · Patrik Seiz · Erika Sommer · Nicole Steinhauser · Daniel Stoop · Sandra Strub · Erich Suter · Florian Thoma · Fadri Tiefenthal · Christine Todt · Verena Trachsler · Thomas Tschui · Yvonne Ueltschi · Giacomo Vitali · Anita Vollenweider · Tania von Aesch · Verena von Allmen · Nadeem Wain · Marcel Wallimann · Liselotte Walser · Dieter Weisskopf · Monika Wendler · Natalie Wenger · Gabriela Wick · Yves Wunderlin · André Wyler · Reto Zellweger · Michael Zuber · Daniel Zysset

Page 4: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4 4·10&rechnungswesen

controlling

Politik

«Im Wahljahr werden zu viele unnötige, oft unsinnige Vorstösse eingereicht.»Gespräch mit Hans Kaufmann, SVP, seit 1999 im Nationalrat. Mitglied verschiedener Kommissionen sowie der EFTA-Delegation.

Die Vorlagen können vom Bundesrat ein-

gebracht werden, von Kantonen oder als

Petitionen oder Volksinitiativen von den

Bürgern. Die meisten Vorstösse stammen

aber aus dem Parlament selber. Volksini-

tiativen gibt es pro Session vielleicht eine

zu behandeln, Vorstösse der Parlaments

mehrere hundert. Die Volksinitiativen

werden jedoch sehr ernst genommen.

Deshalb darf dazu jeder im Rat sprechen,

während die Rednerzeit für Parlaments-

vorstösse stark eingeschränkt wird. Die

meiste Zeit im Parlament benötige ich zur

Bekämpfung von Vorstössen. Je früher

man unerwünschte Vorstösse ablehnt,

umso besser, denn mit jeder Hürde, die

ein Vorstoss nimmt, wird der Aufwand

grösser, diesen von der Agenda zu brin-

gen. Es beginnt mit den Diskussionen in

den Kommissionen, ob ein Handlungsbe-

darf besteht. Wird dies bejaht, beginnt

die Detailberatung. Wird dann eine Vorla-

ge am Schluss dennoch abgelehnt, dann

hat man viel Zeit für nichts investiert.

Wie bilanzieren Sie Ihre eigene Arbeit im Parlament?Wenn ich auf meine zehn Jahre Parla-

mentsarbeit zurückschaue, dann liege ich

mit meiner Anzahl von Vorstössen etwa

im oberen Mittelfeld. Nicht wenige Vor-

stösse habe ich auch im Namen der SVP-

Fraktion eingereicht, um das Verfahren

zu beschleunigen. Fraktions- und Kom-

missionsvorstösse haben nämlich Vorrang

vor persönlichen Anträgen. Ich habe bis

jetzt vielleicht mit vier oder fünf Einzel-

Vorstössen Erfolg gehabt. Das ist im

Kollegenvergleich ein anständig gutes Er-

gebnis. Es gibt Parlamentarier, die haben

noch keinen eigenen Vorstoss erfolgreich

bis in die Schlussrunde gebracht. Ich habe

beispielsweise ein Anti-Spam Gesetz ent-

worfen, damit man klagen kann, wenn

man über das Internet mit Spams über-

häuft wird. Der Gesetzesentwurf wurde

ins Fernmeldegesetz eingebaut, dazu

habe ich eingewilligt, da ich nicht aus

blossen Prestigegründen eine Lex Kauf-

mann wollte. Kurz vor dem Abschluss

steht mein Vorstoss «zollfreies Einkaufen

im Tax-free-Shop bei der Rückkehr aus

dem Ausland». Unter dem Namen der

Fraktion eingegeben habe ich eines der

wohl bedeutendsten Geschäfte dieser

Ein Blick hinter die Kulissen der Ta-gespolitik gefällig? Nationalrat Hans Kaufmann berichtet aus dem Näh-kästchen und findet dabei durchaus pointierte Worte.

Hans Kaufmann, Sie zählen zu den er-fahrensten Parlamentariern im Bun-deshaus. Was reizt Sie nach so langer Aktivität noch an der Bundespolitik?Hans Kaufmann: Die politischen Rah-

menbedingungen spielen eine wichtige

Rolle für unseren Wohlstand. Diese will

ich mitgestalten. Dank meiner Erfahrung

bin ich heute in der Lage, innerhalb der

SVP-Fraktion die Verantwortung und Füh-

rung auch für grosse, komplexe Vorlagen

zu übernehmen. Ich versuche, mein Fach-

wissen betreffend Finanzsektor, Wirtschaft

und Altersvorsorge zum Wohle unseres

Landes zu nutzen. Ich stelle auch fest,

dass sich Krisen häufen und da will ich zu

praktikablen Lösungen beitragen, damit

die Schweiz möglichst keinen Schaden

nimmt. Schliesslich will ich mich in Bern

für eine liberale, eigentumsfreundliche

Wirtschaftspolitik einsetzen.

Gab es früher mehr Konsens?Heute wird im Nationalrat, wo die eigent-

lichen politischen Auseinandersetzungen

stattfinden, oft keine Sachpolitik mehr

betrieben. Vielmehr werden gebets-

mühlenhaft Teile der Parteiprogramme

heruntergeleiert, vor allem dann, wenn

das Fernsehen dabei ist. Dann hat die

Selbstdarstellung und die Verbreitung

von Ideologien meist mehr Gewicht als

die Sachpolitik. Früher konnte man vor

allem unter den Bürgerlichen noch eng

zusammenarbeiten. Auch diese Zusam-

menarbeit hat sich leider verschlechtert.

Heute sind im Nationalrat rund zwei Drit-

tel der CVP dem linken Lager zuzuord-

nen, bei der FDP etwa ein Drittel. Dieses

Auseinanderdriften innerhalb der bürger-

lichen Parteien führt bei Abstimmungen

im Nationalrat oft zu einer Pattsituation.

Deshalb kommt es immer häufiger auf

die Präsenz, auf jede einzelne Stimme an,

ob man gewinnt oder verliert.

Ist die Arbeit im Parlament dadurch komplexer und komplizierter gewor-den?

Ich würde sagen unberechenbarer. Es

gibt auch vermehrt unheilige Allianzen,

die Vorlagen zu Fall bringen. Den einen

geht ein Entscheid zu wenig weit, den an-

deren zu weit, man kann sich nicht mehr

in der Mitte treffen. Das ist ein grosser

Unterschied zur Privatwirtschaft. Nicht

ein einzelner Chef oder ein Management

hat das Sagen. Einzig oft zufällige Mehr-

heiten im Parlament entscheiden, auch

wenn die Beschlüsse unsinnig erscheinen.

Und deshalb muss man auch einen Plan B

für den Fall haben, dass man überstimmt

wird. Dies kann im Extremfall die Ableh-

nung einer ganzen Vorlage in der Schluss-

abstimmung bedeuten, wenn zu viele

Detailforderungen oder ein Kernanliegen

einer Partei nicht erfüllt werden.

Welche Parlamentssession hat Sie be-sonders beeindruckt? Am emotionellsten und interessantesten

waren die Krisensitzungen. Ich denke an

das Swissair-Grounding, aber auch an

die Bankenkrise. Diese Ereignisse haben

mich als Zürcher Nationalrat besonders

beschäftigt, weil ich aus einem Kanton

komme, in welchem jeder fünfte Arbeits-

platz vom Finanzsektor abhängt und wo

die Swissair ihren Standort hatte. Nicht

zuletzt aus beruflichen Gründen – ich

berate auch Pensionskassen – interes-

siere ich mich auch für die Probleme der

Altersvorsorge, weshalb mich die Ableh-

nung der Korrektur des Umwandlungs-

satzes schmerzte. Selbstverständlich hat

mich auch die unfaire Abwahl von Bun-

desrat Christoph Blocher tief getroffen.

Für mich persönlich erachte ich als einen

der Höhepunkte meiner politischen Kar-

riere, dass ich als Sprecher der Finanz-

kommission das Budget 2008 mit einem

Allzeitrekordüberschuss im Parlament

präsentieren durfte. Ich war während

acht Jahren Mitglied der Finanzkom-

mission. Dieses Rekordbudget war dann

gewissermassen die Krönung. Dann

liegt es nahe, dass man zurücktritt und

sagt: «Damals, als ich noch dabei war,

da haben wir noch Rekordüberschüsse

erzielt!»

Was kann das Parlament überhaupt bewirken, wie kommt ein Thema auf die Agenda?

Page 5: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 5&rechnungswesen

controlling

Politik

gibt etwa 140 Parlamentarier-Clubs und

es ist klar, dass die Parlamentarier, die

auf irgendeinem Gebiet spezialisiert sind,

auch von den entsprechenden Lobbyis-

ten informiert werden. Wenn sich daraus

Handlungsbedarf zum Wohle der Bran-

che und des Volkes ergibt, dann macht

man gerne einen Vorstoss.

Ist der Einfluss der Verwaltung tat-sächlich grösser geworden? Er ist gross, Tendenz steigend. Vor allem

stört mich, dass über den Weg einer Ver-

ordnung, die von der Verwaltung ausge-

arbeitet wird, ein Gesetz, das im Parla-

ment beschlossen wurde, praktisch auf

den Kopf gestellt werden kann. Dagegen

ist das Parlament weitgehend machtlos.

Noch schwächer ist die Position des Parla-

mentes bei internationalen Verträgen, wo

man zwar gelegentlich konsultiert wird,

aber die Verwaltung bzw. der Bundesrat

setzen sich oft über diese Empfehlungen

hinweg. Deshalb segnen wir nun Gesetze

zumindest in den Kommissionen oft erst

dann ab, wenn wir die dazugehörige Ver-

ordnung gesehen haben.

Es heisst immer wieder, grosse Ver-bände können eigentlich alles bestim-men. Wie sehen Sie das Verhältnis von grösseren und kleineren Verbänden?Wenn jeweils die Sessions-Vorbereitungs-

zeit naht, dann wird man mit Post über-

häuft. Mein Briefkasten wird vollgestopft

und der Milchkasten meistens auch.

Dann sortiere ich die Zuschriften gemäss

den Vorlagen, die zur Behandlung anste-

hen. Wenn ich dann die Geschäfte vor-

bereite, lese ich durchaus auch die Lob-

byisten-Post durch, um zu erfahren, was

die Verbände meinen. Aber es ist nicht so,

dass wir Parlamentarier einfach die Brief-

träger der Verbände sind, wie uns immer

wieder unterstellt wird. Entscheidend ist,

Legislatur, die Einsetzung einer Exper-

tenkommission zum Thema «Too big to

fail». Das war meine Idee und ich habe

den Vorstoss auch formuliert. Der Vor-

stoss war zeitgerecht und substanziell und

er wird einen wesentlichen Beitrag zur

Stärkung des Finanzplatzes leisten.

Am meisten Vorstösse reichen die Parla-

mentarier im Wahljahr ein, damit man sei-

nen Wählern verkünden kann: «Seht, das

habe ich für euch gemacht!». Und nach

den Wahlen sind die meisten dann froh,

wenn die Ratskollegen diese Vorstösse

schon in der ersten Runde wegräumen,

denn sonst kommt Arbeit auf die Initian-

ten der Vorstösse zu. Aber dies hindert

die meisten nicht daran, sich auch mit

einer Niederlage noch auf Kosten der

Kollegen zu profilieren, indem sie be-

haupten: «Ich habe mich dafür einge-

setzt, aber die Mehrheit oder die politi-

schen Gegner im Rat waren dagegen».

Frisch gewählte Parlamentsmitglieder

müssen zu Beginn einer Legislatur vorerst

viele unnötige, oft unsinnige Vorstösse

erledigen, die im Wahljahr eingereicht

wurden.

Woher kommen denn die Themen, die etwas bewegen? Parlamentarier nehmen oft Probleme auf,

die das Volk oder einzelne Bürger drü-

cken. Wenn ich heute Morgen meine neu

eingegangenen E-Mails anschaue, dann

finde ich sicher vier oder fünf Zuschriften

von Mitbürgern, die etwas vorschlagen,

kritisieren oder fordern. Es gibt auch Leu-

te, die Meinungsverschiedenheiten mit

der Justiz oder einer Behörde haben und

meinen, man könne über die Politik ein-

greifen. Anstösse kommen nicht selten

auch von Lobbyisten, die den Ratsmitglie-

dern Probleme ihrer Kunden aufzeigen.

Ich bin in dieser Beziehung sehr offen. Es

wie gut die Verbände ihre Anliegen be-

gründen. Aber selbst dann muss man kri-

tisch bleiben. Ich bin zum Beispiel froh,

dass ich und meine Fraktion das FINMAG,

das Finanzmarktaufsichtsgesetz, abge-

lehnt haben, weil wir es als untauglich

erachteten. Und leider hatten wir Recht.

Es braucht jedoch Mut, gegen einen na-

hestehenden Verband zu politisieren.

Deshalb bin ich auch nicht sehr eng mit

Verbänden liiert, sonst wird man in sei-

ner Handlungsfreiheit eingeschränkt. Am

besten kann man politisieren, wenn man

wirtschaftlich unabhängig und nicht auf

ein politisches Amt angewiesen ist.

Der veb.ch ist ein klassischer Fachver-band mit einem grossen Spezialwis-sen. Lesen Sie diese Post auch? Ja, Post von Fachverbänden nehme ich

besonders ernst, denn deren Mitglieder

werden ja durch die Gesetzgebung meist

direkt betroffen. Die Verbände vertreten

die Praxis, die Bundesverwaltung und die

Universitätsgutachten hingegen die The-

orie. Wir machen die Gesetze aber für die

Praxis und deshalb ist mir die Meinung

der Praktiker wichtig. Und dann kriegt

man manchmal auch Post von Leuten,

die aus ganz anderen Gründen mitreden

wollen. Das Rechnungslegungsrecht,

würde man beispielsweise denken, sei

eine Sache von Revisionsfirmen, veb.ch

und ähnlichen. Da kommt plötzlich

eine Alliance Sud, die Vereinigung der

Entwicklungshilfe-Organisationen, und

fordert, dass die Unternehmen für jedes

Land eine separate Rechnung mit den

Transferbuchungen von der Tochter- zur

Muttergesellschaft und untereinander

und die Einstandspreise ihrer Rohstoffe

offenlegen müssen. Diese Forderungen

haben nichts mit Rechnungslegung zu

tun, sondern mit Ideologie. Die Entwick-

lungshilfeorganisationen möchten die

Schweizer Multis politisch anprangern,

dass sie über manipulierte Verrechnungs-

preise Steuern sparen und dank Tieflöh-

nen im Ausland Gewinne erzielen. Aber

es fehlen ihnen die Fakten, die nun über

detaillierte Rechnungslegungsvorschrif-

ten beschafft werden sollen.

Was ist Ihr Credo für den politischen Alltag? Es ist mir ein Anliegen, über die Geschäf-

te, die ich betreue, mehr zu wissen als

meine Kollegen und vor allem will ich

auch die Meinung der Betroffenen ken-

nen. nnn

Page 6: Rechnungswesen & Controlling 04/10

6 4·10&rechnungswesen

controlling

Persön

lich Private Banking und der Offshore Ver-mögensverwaltung? Wir werden klar Marktanteile verlieren.

Alleine seit dem Höchststand von 2007

haben die Banken in der Schweiz 459

Mrd. ausländische Privatkundengelder

verloren. Das Geschäft wird nach Fernost

auswandern. Wir haben noch eine Chan-

ce mit überdurchschnittlichem Service

und bei Anlagen in Franken, aber sol-

che Franken-Engagements müssen nicht

zwingend auf dem Finanzplatz Schweiz

erfolgen. Das Bevölkerungs- und Wohl-

standswachstum spricht für Asien. Und

es ist nicht nur die Bank Julius Bär, die

dort den neuen Schwerpunkt ihres Pri-

vate Bankings sieht, auch Herr Grübel,

der CEO der UBS, will in den nächsten

Jahren vor allem in Asien expandieren.

Dort spielen die Steuern bzw. die Steu-

erhinterziehung keine Rolle bei den

Anlegern. Sie wollen ihr Geld vor allem

einer sicheren Bank mit umfassendem

Finanz-Know-how und einem globalen

Netzwerk anvertrauen. In der Schweiz

existieren viele Monokultur-Banken, Spar-

und Hypotheken-Banken. Da darf sich die

Immobilienkrise 1992 nicht wiederholen,

sonst haben wir erneut ein Problem. Heu-

te kann man nicht mehr damit rechnen,

dass sich eine unserer Grossbanken wie

1992 auf Druck der Politik opfern wird,

notleidende Regionalbanken oder sogar

grössere Banken wie die Volksbank zu

übernehmen. Mit den neuen Eigenmittel-

Vorschriften wird nicht nur die Rentabi-

lität der Banken zurückgehen, sondern

auch der Steuerertrag, was Kantone wie

Zürich, Genf, Tessin und Basel besonders

treffen wird. Die wachstumsträchtigeren

spezialisierten Finanzboutiquen befinden

sich hingegen vor allem in den Kantonen

Schwyz, Zug und Appenzell.

Sehen Sie in der Schweiz beim Wohn-bau- und Hypothekarmarkt eine dro-hende Blase? Noch nicht. Die Preise für Wohnneubau-

ten sind zwar bereits auf dem Krebsgang.

Aber wir haben in den letzten 2 Jahren ei-

nen kräftigen Nachfrageschub durch den

Zuzug von gegen 200‘000 Immigranten

erlebt. Deshalb wurden die neuerstellten

Wohnungen weitgehend absorbiert und

es besteht trotz reger Bautätigkeit kein

«Jede Bank schaut sich heute die Hypothekarschuldner genau an.»

In unserer Rubrik «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Nationalrat Hans Kauf-mann vor. Er ist ausgewiesener und be-kannter Spezialist im Bereich Finanzen und Banken. Das Interview führte Her-bert Mattle, Präsident veb.ch.

Herr Kaufmann, nach welchen Krite-rien beurteilen Sie ein Unternehmen?Wenn ich Aktiengesellschaften analysie-

re, dann schaue ich zuerst auf die mög-

lichen künftigen Erträge, die wesentlich

von der Branche, den Konkurrenten und

vom Management abhängen, dann auf

den sogenannten finanziellen (Verschul-

dung) und operationellen (Fixkosten) Le-

verage und weitere Risikofaktoren. Diese

Auswahlkriterien, Chancen und Risiken,

gewichte ich subjektiv und ziehe dann die

Schlüsse daraus. Ich habe vor Jahren ein

mathematisches Modell entwickelt, das

ich als bewährtes Hilfsmittel für die Ak-

tienauswahl verwende. Am schwierigsten

ist wohl die Beurteilung eines Manage-

ments. Manager sind unberechenbare

Menschen und deshalb immer ein Risiko.

Selbst gute Manager bedeuten eine Ge-

fahr, denn sie könnten ja ein Unterneh-

men verlassen.

Wenn Sie einen Entscheid fällen, Kauf oder Verkauf des Unternehmens, wie viel Anteil ist mathematisches Modell, wie viel Anteil ist Bauchgefühl?Ich erstelle zuerst eine tabellarische Über-

sicht, die im Wesentlichen die erwähnten

Details enthält. Die Resultate beurteile

ich aber dann anschliessend mit dem so

genannten gesunden Menschenverstand

oder dem Bauchgefühl. Dabei spielen

sicher auch Erfahrungen und subjekti-

ve Einschätzungen eine Rolle. Ich will

keine Namen nennen, aber es gibt viel-

leicht etwa zehn Verwaltungsräte oder

Manager in der Schweiz, die ziehen das

geschäftliche Unglück förmlich an. Wenn

diese Mitglied eines Verwaltungsrates

oder einer Geschäftsleitung waren oder

neu dazu stiessen, dann hatte ich oft ein

ungutes Bauchgefühl und in den meisten

Fällen waren meine gefühlsmässigen Be-

denken berechtigt.

Wie sehen Sie die Zukunft des Ban-kenplatzes Schweiz beim Offshore

Überhang an Leerwohnungen. Wir ha-

ben ja nur 0.9% freistehende Wohnun-

gen, in Amerika spricht man von 10%

Leerwohnungsbestand, das sind doch

ganz andere Verhältnisse. Es gibt aller-

dings lokale Exzesse, vor denen auch die

SNB warnt. Wenn ich in Crans-Montana

4 ½ - Zimmer-Apartments zu Preisen ab

6 Millionen offeriert sehe, dann hat das

damit zu tun, dass es viele reiche Russen

und Italiener, und neuerdings auch reiche

Inder gibt, die sich mit dem Kauf einer

Liegenschaft in der Schweiz Lebensquali-

tät in Form von frischer Luft, Freiheit und

Sicherheit sichern wollen. Die Rechts-

sicherheit ist in der Schweiz grösser als

anderswo. Jede Bank, und ich habe mit

den Grossen gesprochen, schaut sich

aber heute die Hypothekarschuldner ge-

nau an. Sie prüfen ob der Schuldner auch

in der Lage wäre, 5% Hypothekarzins zu

bezahlen.

Warum sind Sie so vehement gegen ein Steuerabkommen mit Deutsch-land?Wir öffnen da doch Tor und Tür für alle

anderen Länder. Wir werden eine Un-

gleichbehandlung der Ausländer gegen-

über den Inländern schaffen. Dies wird

uns von der EU bereits in Bezug auf die

Quellenbesteuerung für die Grenzgänger

vorgeworfen, die gegen Sinn und Geist

des bilateralen Abkommens verstossen

soll. Die vorgesehenen Abkommen zur

Einführung einer Abgeltungssteuer und

die Lieferung von Kundendaten an die

USA hat aber bereits zu einem massiven

Abfluss von ausländischen Privatkunden-

Hans Kaufmann, Nationalrat (SVP ZH); Herbert Mattle, Präsident veb.ch.

Page 7: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 7&rechnungswesen

controlling

Persön

lich

geldern aus der Schweiz geführt. Gerade

in den ersten acht Monaten 2010 gin-

gen diese Bestände um 62 Milliarden auf

noch 619 Milliarden zurück, womit sie

weniger als 15% aller bei Banken in der

Schweiz deponierten Wertschriftenver-

mögen ausmachen. Ein bedeutender Teil

der ausländischen Privatkundenvermö-

gen wird in der Schweiz bereits besteuert,

sei es mit Verrechnungssteuern oder mit

der Zahlstellensteuer. Viele Auslandkun-

den werden nicht zuwarten bis die Ver-

handlungen über die Abgeltungssteuer

abgeschlossen sind, denn sie befürchten,

dass 15-20% ihrer Vermögen zur «Re-

gulierung der Altlasten» vom Fiskus be-

schlagnahmt werden.

Wenn wir die Schweizer Verrechnungs-

steuer und die Zahlstellensteuer zuguns-

ten einer Abgeltungssteuer aufgeben,

werden wir massive Ertragsausfälle von

über 1 Milliarde beim Bund erleiden. Die

EU stellt uns quellensteuerbefreite Inst-

rumente zur Verfügung. In der Schweiz

kann man deswegen Steuern hinterzie-

hen. Es wäre deshalb für die EU ein Leich-

tes, ihr Steuersubstrat zu sichern, wenn

sie EU-weit eine Verrechnungssteuer

einführen würde. Solange die EU selbst

Mittel in der Hand hat, die Steuerhinter-

ziehung zu unterbinden, besteht für die

Schweiz kein Anlass als souveräner Staat

für Drittstaaten Steuern einzutreiben. Ich

kenne die Details dieses geplanten Steu-

erabkommens noch nicht. Aber für mich

müsste auch die Reziprozität gesichert

sein. Das war bei der Zahlstellensteuer

schon nicht der Fall. Ich bin überzeugt,

es gibt viele Schweizer, die unterhalten

im süddeutschen Raum auch Euro-Konti,

weil man dort eine wesentlich höhere

Verzinsung anbietet als in der Schweiz.

Und vor allem haben die Schweizer An-

leger in der EU auch Treuhandgelder in

dreistelliger Milliardenhöhe angelegt.

Auch davon müssten dann Steuererträ-

ge an die Schweiz abgeführt werden.

Und schliesslich fordere ich einen freien

Zugang für Schweizer Anlagefonds in die

EU und einen freien Marktzutritt für Fi-

nanzdienstleister.

Was würden Sie mit dem starken Schweizer Franken tun, wenn Sie Prä-sident der Schweizerischen National-bank wären?Ich hätte nicht interveniert. Im schlimms-

ten Falle wird die SNB Milliardenverluste

einstecken müssen. Wir befinden uns

heute quasi in einem Währungskrieg. Fis-

kalpolitik und die Geldpolitik haben keine

Wirkung mehr, also versuchen Regierun-

gen mit Abwertungen Wachstum über

den Export zu erzeugen. Darum haben

Länder wie Brasilien und Thailand Rest-

riktionen für Auslandinvestitionen einge-

führt und in Fernost drohen Kapitalver-

kehrskontrollen. Die Schweiz hat wenig

Möglichkeiten, dem etwas entgegenzu-

setzen. Die SNB kann zwar Devisen und

Staatsanleihen von Euro-Ländern oder

US-Treasuries kaufen. Aber es erscheint

mir nicht sinnvoll, mit SNB-Geldern finan-

ziell marode fremde Staaten zu stützen.

Wehe wenn es zu einer Schuldenregulie-

rung kommt! Die Wirtschaft wird früher

oder später reagieren und weitere Ar-

beitsplätze ins Ausland verlagern müssen.

Die Schweiz soll ein neues Rechnungs-legungsgesetz bekommen. Wo ste-hen wir da im Moment?In meinen Augen herrscht ein Durchei-

nander. Schon die Ausgangslage für die

Revision des Obligationenrechtes war un-

günstig. Der Bundesrat hat über 140 Arti-

kel zur Revision vorgeschlagen, eine Kur-

packung, die für Laien in der zuständigen

Rechtskommission nur schwer zu verdau-

en war. Dazu kam noch während der Vor-

bereitung der Revision die Einreichung der

„Abzocker-Initiative“, die die Arbeiten im

Parlament ungemein erschwerte. Deshalb

erscheint es richtig, die Revision des Rech-

nungslegungsrechtes vorerst einmal von

der restlichen, umfangreicheren Revision

mit Schwerpunkt Corporate Governance

zu trennen. Die Nummerierung des OR ist

historisch gewachsen und bereits das bis-

herige Recht war für KMU-Vertreter sehr

schwierig zu lesen, denn die einen Artikel

beziehen sich auf börsenkotierte, ande-

re auf grosse Unternehmen, wozu aber

auch nichtkotierte zählen und wieder

andere Artikel regulieren alle, also auch

KMUs. Eine Trennung der Gesetzgebung

für kleine und grosse Unternehmen er-

schien deshalb eine Notwendigkeit. Aber

es ist keine leichte Aufgabe, eine Neu-

nummerierung bzw. Aufteilung der Artikel

vorzunehmen. Es existieren nämlich viele

andere Erlasse, Gesetze und Verordnun-

gen, die auf das bisherige Gesetz Bezug

nehmen. Ändert man die Nummerierung

des OR, dann müssen auch alle Bezüge

in anderen Gesetzestexten geändert wer-

den.

Die Detailberatung in den Fachkommis-

sionen des Parlaments führte zu weite-

ren Verwirrungen und Widersprüchen.

Nicht selten wurden internationale Rech-

nungslegungsstandards mit den bisheri-

gen Vorschriften des Obligationenrechts

oder den FER-Rechnungslegungsnormen

vermischt. Wenn ein Normalbürger den

Gesetzesentwurf liest, weiss er oft nicht,

ob er nun beispielsweise das vorsichti-

ge Niedrigstwert-Prinzip einhalten muss

oder ob er seine Aktiven und Passiven

zu Tageswerten bewerten soll, um den

Transparenzvorschriften zu genügen. Ich

bin eigentlich froh, dass wir in der Sep-

tember-Session des Nationalrates mit der

Revision noch nicht fertig geworden sind.

Wir werden zwar in der Fachkommission

nicht nochmals darüber beraten, aber der

eine oder andere Parlamentarier wird die

Pause nutzen, um nochmals über die Bü-

cher zu gehen. Von unserer Partei (SVP)

liebäugeln wir sogar mit einer Ablehnung

der Gesetzesrevision, sollte sie für die

KMUs nicht einfache und kostengüns-

tige Vorschriften bringen. Ein Kompro-

miss könnte darin bestehen, dass wir die

Rechnungslegungsnormen gänzlich aus

dem OR verbannen und in Verordnun-

gen regeln. Rechnungslegungsnormen

bleiben ja nicht einmal von Jahr zu Jahr

konstant. Damit besteht die Gefahr, dass

wir schon bald wieder veraltete Standards

im Gesetz vorfinden, die erneut revidiert

werden müssen. Der Normalbürger sollte

das Gesetz problemlos lesen können und

verstehen.

Was bringt die Revision am Ende noch gegenüber dem alten Rechnungsle-gungsgesetz?Die Zielsetzung war ja, das veraltete bis-

herige Gesetz den neuen Usanzen in der

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Als einziges Schweizer Institut bereiten wir Sie in

enger Zusammenarbeit mit dem Chartered Institute of

Management Accountants CIMA, London, auf die

«Strategy Level Paper Exams» und auf die «TOPCIMA»-

Fallstudie vor. Ab 17. August 2011 in Zürich

Experten-StudiengangDiplom-Studiengänge

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Speziell für dipl. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling: berufsbegleitender Studiengang mit Erlass der ersten beiden Level

CIMAInternationale Qualifi kationin Management Accounting

Die Controller Akademie ist eine Institution von

Page 9: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 9&rechnungswesen

controlling

abgegebenen Unterlagen auch eine sehr

nützliche Dokumentation für den Alltag,

denn nach dem Lehrgang können die

Teilnehmenden Swiss GAAP FER in Ihrem

Unternehmen einführen.

Von der Praxis für die Praxis

Der veb.ch bietet mit dem Lehrgang Swiss

GAAP FER einen seit sechs Jahren erfolg-

reichen und – auch dies immer wieder ein

Thema – im Vergleich zu Mitbewerbern

preiswerten Weg, sich in dieses teils doch

recht komplexe Thema effizient einzuar-

beiten. Das Angebot wird auch von den

Arbeitgebern als qualifizierte Weiterbil-

dung anerkannt.

Für die beständig hohe Qualität der Refe-

renten sorgen die Studierenden übrigens

gleich selbst: Nach jedem Kurs bewerten

die Teilnehmenden die Leistungen ihrer

Referenten. Der veb.ch weiss deshalb nicht

nur, wer am besten unterrichtet, sondern

hat zudem auch durchs Band von allen

Studierenden positive Rückmeldungen.

Weitere Infos für den nächsten Lehr-gang – beginnend am 9. März 2011 – finden Sie unter www.veb.ch, Ver-anstaltungen.

einem vielfach geäusserten Wunsch von

Lehrgangsteilnehmern, Arbeitgebern und

Personalberatern nach Transparenz nach.

Wir sehen diese Dienstleistung auch als

Schutz für Zertifikatsinhaber.

Wer bildet aus?

Swiss GAAP FER sind die Buchführungs-

richtlinien für die KMU. Auch das ge-

plante neue Rechnungslegungsgesetz

soll sich an ihnen ausrichten. Die Normen

werden von Spezialisten unterrichtet und

mit Beispielen aus der Praxis einfach und

verständlich erklärt. Auch Fragen der

Studenten aus dem Berufsalltag werden

beantwortet. Spezielle Vorkenntnisse sind

nicht nötig. Selbstverständlich sind die

Jeder Profi weiss es: Weiterbildung ist der Schlüssel, um die Karriere in Schwung zu halten. Ensprechend beliebt sind seriös aufgebaute Lern-module. Der veb.ch hat mit dem Zer-tifikatslehrgang zu Swiss GAAP FER schon vor Jahren einem starken Be-dürfnis entsprochen.

Pionierleistungen in der schulischen Bran-

che erweisen sich gelegentlich als Ein-

tagsfliegen. Andere werden oft erst rich-

tig und als wertvoll eingeschätzt, wenn

man sie Jahre später betrachtet. Doch

manche Angebote schlagen von Anfang

voll ein. So war das auch mit der vom

veb.ch im Herbst 2004 lancierten Weiter-

bildung Swiss GAAP FER. Die Nachfrage

war so gross, dass gleich vier Lehrgänge

durchgeführt werden konnten.

645 Teilnehmende haben sich seither für

unseren Lehrgang eingeschrieben, und

371 haben die die freiwillige Prüfung

erfolgreich bestanden, was auch durch

das Zertifikat von veb.ch «Experte Swiss

GAAP FER» bestätigt wird. Wer will, kann

sich danach auch noch im veb.ch Zerti-

fikatsregister eintragen lassen und ist

dann abrufbar unter www.veb.ch, Zer-

tifikatsregister. Damit kommt der veb.ch

Persön

lich

vielleicht kleinere Unternehmen von der Bürokratie entlastet werden, an-dererseits sind 500‘000 Franken doch schon ein rechter Umsatz.Wenn man als Unternehmer ein ausge-

feiltes Rechnungswesen für die Leitung

eines Betriebes benötigt, dann ist dies ja

nicht verboten. Aber gerade die Grenz-

werte beim Umsatz zeigen, worum es

letztlich geht. Der Staat will mehr Einblick

in die Unternehmen haben. Bei der Mehr-

wertsteuer liegt die Grenze bei 100‘000

Franken, und damit wird man schon

mehr oder weniger buchführungspflich-

tig. Rechnungslegung und Revisionen

sind für alle KMUs bedeutende Kosten-

faktoren. Selbst wenn der Jahresbericht

nur wenige Seiten umfasst, bezahlt man

für die Revision rasch 3000 Franken. Je

nach Branchenzugehörigkeit sind auch

Kleinunternehmen zusätzlich noch der

Gesetzgebung über die Geldwäscherei

unterstellt. Da kommen weitere 5000

Franken Revisions- und Aufsichts- und

Praxis anzupassen. Aber ich habe mehr

und mehr den Verdacht, da geht es in ers-

ter Linie um mehr Informationen für die

Steuerbehörden und um versteckte Steu-

ererhöhungen, indem man Unternehmen

zwingt, stille Reserven aufzulösen. Die

Steuerneutralität der Gesetzesänderung

ist für mich keineswegs nachgewiesen.

Das Ganze erinnert mich leider etwas an

die Lohnausweisdiskussion. Da ging es

auch nicht nur um eine Vereinheitlichung

und mehr Transparenz, sondern letztlich

um mehr Steuersubstrat und per Saldo

kassiert der Staat denn heute auch dank

der neuen Lohnausweise mehr Steuern

ein.

Wie sehen Sie das Spannungsfeld Regulierung-Deregulierung? Es stand zuerst im Entwurf, man könne für Un-ternehmen mit einem Jahresumsatz von 250‘000 Franken eine Milchbüch-lein-Rechnung machen, jetzt sollen es 500‘000 Franken sein. So können

Ausbildungskosten dazu. Auch wenn

man als Kleinunternehmer ohne Fremd-

kapital auf eine Revision verzichtet und

das so genannte Opting-out macht, be-

zahlt man für diesen Eintrag im Han-

delsregister und die Revisionsbestätigung

rasch weitere 1000 Franken. Es ist un-

glaublich, wie der Staat die KMUs abkas-

siert. Deshalb befürworte ich jede Entlas-

tung für die KMUs und dies heisst, dass

die Grenzwerte möglichst hoch angesetzt

werden sollen.

Wie geht es nun im Parlament weiter? Wir werden im Dezember 2010 im Nati-

onalrat die Revision weiterberaten. Dann

geht das Geschäft sicher noch einmal an

den Ständerat zurück. Wenn wir Glück

haben, wird die Überarbeitung im nächs-

ten Jahr fertig sein. Aber es kann auch

sein, dass wir das ganze Geschäft kippen.

Hans Kaufmann, herzlichen Dank für dieses facettenreiche Gespräch. nnn

Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 ZürichTelefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05www.controller-akademie.ch | [email protected]

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enger Zusammenarbeit mit dem Chartered Institute of

Management Accountants CIMA, London, auf die

«Strategy Level Paper Exams» und auf die «TOPCIMA»-

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Experten-StudiengangDiplom-Studiengänge

IFRS-AusbildungSeminare und Workshops

Speziell für dipl. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling: berufsbegleitender Studiengang mit Erlass der ersten beiden Level

CIMAInternationale Qualifi kationin Management Accounting

Die Controller Akademie ist eine Institution von

Beliebt und sehr bewährt:der veb.ch Zertifikatslehrgang Swiss GAAP FER.

veb.chSchweizerischer Verband der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen. Seit 1936

Lagerstrasse 1, Postfach 1262, 8021 ZürichTelefon 043 336 50 30, Fax 043 336 50 33www.veb.ch

diplom-a1 3.11.2009 11:44 Uhr Seite 1

Zertifikat Experte Swiss GAAP FER

am veb.college besucht und die Zertifikatsprüfung erfolgreich abgelegt. Im Rahmen dieses Lehrgangs sind die Swiss GAAP FER Standards 1 bis 30 ausführlich interpretiert worden. Der Zertifikatsinhaber ist in der Lage, Swiss GAAP FER Standards einzuführen, anzuwenden und zu analysieren.

Page 10: Rechnungswesen & Controlling 04/10

10 4·10&rechnungswesen

controlling

Co

ntro

lling

«Cash is a fact, Profit is an opinion»: Best Practice Ansätze einer rollierenden Liquiditätsplanung

René Linsner ist Principal bei der Ma-nagementberatung Horváth & Partners. Dr. Steffen Gross ist Managing Consul-tant bei Horváth & Partners am Standort Zürich.

Die Bedeutung ausreichender Li-quidität ist vielen Unternehmen im Zuge der Finanzkrise schmerzhaft vor Augen geführt worden. Inzwischen sind Sinn und Zweck einer Liquidi-tätssteuerung hinreichend thema-tisiert. Für viele Unternehmen stellt sich in der Praxis jedoch die Frage, wie eine Liquiditätssteuerung sinnvoll aufgebaut und in die bestehenden Planungs- und Berichtsprozesse inte-griert werden kann.

1. Ausgangssituation und Zielsetzung

Neben der kurzfristigen Liquiditätsdispo-

sition besteht in den Unternehmen ein In-

formationsbedarf hinsichtlich der mittel-

fristigen Liquiditätsentwicklung über die

nächsten Monate. Häufig werden diese

Daten indirekt aus der Erfolgsrechnung

und der Bilanz abgeleitet. Problematisch

daran ist aber die zeitliche Verschiebung

zwischen Aufwand und Auszahlung bzw.

Ertrag und Einzahlung. Aus diesem Grund

sind indirekt abgeleitete Liquiditätspläne

tendenziell ungenau. Eine bessere Liqui-

ditätssteuerung kann durch eine direkte

Liquiditätsplanung erfolgen, die zukünfti-

ge Zahlungsströme mit Hilfe von Informa-

tionen z.B. aus Fälligkeitslisten der Buch-

haltung oder Zahlungsplänen aus dem

Vertragsmanagement ableitet. Das Ziel

ist eine rollierende Liquiditätsplanung, die

ausreichend zuverlässig Handlungsfelder

zur Steuerung der Liquidität aufzeigt.

2. Ansätze zur Ausgestaltung der Liquiditätsplanung

Um eine möglichst aktuelle Versorgung

mit Liquiditätsdaten sicherzustellen,

sollte die Liquiditätsplanung monatlich

stattfinden (ergänzend zur kurzfristigen

Liquiditätsdisposition). Es bietet sich an,

den zeitlichen Horizont der Liquiditätspla-

nung nicht auf das aktuelle Kalenderjahr

zu beschränken, sondern eine rollierende

Planung für die nächsten sechs bis zwölf

Monate durchzuführen. Aus Gründen

einer möglichst präzisen Liquiditätssteue-

rung sollte der erste Monat der Planungs-

periode auf wöchentlicher Basis geplant

werden. In der folgenden Abbildung wird

ein möglicher Ansatz zur Ausgestaltung

der Liquiditätsplanung dargestellt.

Ausgangspunkt für die Liquiditätspla-

nung sind die Ist-Werte der verfügbaren

Liquidität zum Periodenanfang (Liquidi-

tätsbestand vom letzten Kalendertag des

Vormonats). Diese Position beinhaltet

normalerweise die Positionen Banken/

Kasse und Cash-Pool, falls Intercompa-

ny-Liquiditätsverbindungen bestehen.

Darauf aufbauend werden die nächsten

vier oder fünf Wochen des ersten Monats

sowie die weiteren fünf bis elf Monate

geplant. Für die Planung des ersten Mo-

nats kann z.B. auf Fälligkeitslisten aus den

Debitoren- und Kreditorensystemen zu-

gegriffen werden, um die Ein- und Aus-

zahlungen abzuschätzen. Als Grundlage

für die Planung der Monate 2-12 können

dagegen Planumsätze und Planaufwände

dienen, sowie Daten des Vertrags- und

Projektmanagements (z.B. Zahlungsplä-

ne) und historische Zahlungskurven. Falls

z.B. auf Planumsätze und Planaufwände

zurückgegriffen wird, sind Modifikatio-

nen der Werte erforderlich, um die zeit-

liche Verschiebung zwischen Umsatz und

Einzahlung bzw. zwischen Aufwand und

Auszahlung zu berücksichtigen. Ein Bei-

spiel ist die Verschiebung der Planumsät-

ze um einen Monat, um die Zahlungssicht

zu erzeugen, falls das Zahlungsziel im

Durchschnitt 30 Tage beträgt.

3. Inhalt der Liquiditätsplanung

Die Liquiditätsplanung umfasst idealer-

weise fünf wesentliche Teile, die sich an

der Struktur der Kapitalflussrechnung ori-

entieren:

1. Verfügbare Liquidität zum Perioden-

anfang (Liquiditätsbestand Banken/

Kasse und Cash-Pool zum Perioden-

anfang)

2. Cash Flow aus operativer Geschäftstä-

tigkeit

3. Cash Flow aus Investitionen

4. Cash Flow aus Finanzierung

5. Verfügbare Liquidität am Periodenen-

de (Summe der Positionen 1 bis 4)

Daneben wird meist noch die potentiell

verfügbare Liquidität betrachtet, die sich

Disposition: Woche 1-4, Monat 1

Start: Ist-Werte

M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11M12 M1

M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M2

M5 M6 M7 M8 M9 M10 M11M12 M1 M2 M3

M6 M7 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M2 M3 M4

M7 M8 M9 M10 M11 M12 M1 M2 M3 M4 M5

M8 M9 M10 M11M12 M1 M2 M3 M4 M5

M9 M10 M11 M12 M1 M2 M3 M4 M5

Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2

Jahr 1 Jahr 2

Monat 2

Monat 3

Monat 4

Monat 5

Monat 6

Monat 7

Monat 8

M2 M3 M4 M5 M6 M7 M8 M9 M10M11 M12

Planung: Monat 2 - 12

M6

M6 M7

Q3

Die Liquiditätsplanung erfolgt in einem rollierenden Prozess mit einer detaillierteren Disposition der ersten Wochen

Page 11: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 11&rechnungswesen

controlling

aus dem Liquiditätsbestand am Perioden-

ende zuzüglich bestätigter Kreditlimiten

bei Banken ergibt.

Die Positionsliste für den Liquiditätsplan,

also die einzelnen Positionen der Einzah-

lungen und Auszahlungen, leitet sich aus

dem Geschäftsmodell des Unternehmens

ab. Für den Cash Flow aus operativer Ge-

schäftstätigkeit können die Einzahlungen

z.B. nach den grossen Umsatzblöcken

getrennt werden. Die Kostenpositionen

lassen sich z.B. nach betrieblichen Aus-

zahlungen (Material, Mieten etc.), Per-

sonalzahlungen und nicht betrieblichen

Auszahlungen (Ertragssteuern, Mehr-

wertsteuer etc.) unterteilen. Beim Cash

Flow aus Investitionen sind z.B. die Zah-

lungsströme der grossen Projekte sepa-

rat zu planen, während kleinere Projekte

zusammengefasst werden können. Der

Cash Flow aus Finanzierung umfasst u.a.

Dividendenzahlungen, Mittelaufnahme

und Mittelrückzahlung.

Grundsätzlich gilt es, so wenig Einzel-

positionen wie möglich zu planen, aber

zumindest so viele vorzusehen, dass zum

einen Positionen mit hoher Unsicherheit

(was die Ein- oder Auszahlung betrifft)

transparent gehalten werden, sowie

wesentliche Liquiditätstreiber (der Höhe

nach) sichtbar werden.

Ja nach Position ist dann für die Berech-

nung eine Extrapolation (z.B. Gehaltszah-

lungen), eine Durchschnittsplanung (z.B.

Zinszahlungen) oder eine Einzelplanung

der Zahlungsströme (z.B. Investitionspla-

nung) angebracht.

Der rollierende Liquiditätsplanungsansatz

ermöglicht, dass Informationen zur Li-

quiditätsentwicklung frühzeitig vorliegen

und kurzfristige “Sprünge” in der Liqui-

ditätsentwicklung vor dem Hintergrund

der langfristigen Entwicklung betrachtet

werden können. Ein Vorteil ist zudem die

Möglichkeit zur unterjährigen Steuerung

ohne Gefahr eines typischen Hockey-

Stick Effekts zum Periodenende.

4. Projektbestandteile bei der Einfüh-rung einer Liquiditätsplanung

Um eine Liquiditätsplanung im Unterneh-

men einzuführen, sind folgende Themen

im Konzept zu definieren, bevor mit der

Umsetzung gestartet wird:

n Beschreibung der Liquiditätsplanungs-

positionen und der Sichten (z.B. Liqui-

dität aufgeteilt nach Gesellschaften,

Plan-/Ist-Vergleiche etc.)

n Klärung der Inhalte der Liquiditäts-

planung (inhaltliche Ausprägung der

Positionen, Herkunft der Information

etc.)

n Beschreibung erforderlicher Berichte

und Erfassungstemplates

n Beschreibung des Planungsprozesses

und der notwendigen organisatori-

schen Verankerung

n Ausprägung wesentlicher technischer

Rahmenparameter (Datenmodell,

Stammdaten, Nennung der Schnitt-

stellen, Berechtigungen etc.)

n Beschreibung einer sinnvollen System-

architektur, welche insbesondere in

das Gesamtkonzept der jeweiligen

Systemausgestaltung in einem Unter-

nehmen passt

5. Ansatz zur Verzahnung von Ergebnis- und Liquiditätssteuerung

In der Praxis lässt sich feststellen, dass die

Ergebnis- und Liquiditätssteuerung zwar

elementare Bestandteile des Finanzwe-

sens aller Unternehmen sind, aber den-

noch nicht ausreichend integriert arbei-

ten. Den Fokus nur auf die Ergebnisseite

zu legen, birgt jedoch die Gefahr von

Fehlsteuerungen. So kann zum Beispiel

aufgrund einer stark ergebnisorientier-

ten Steuerung die Gefahr bestehen,

dass die Cash-Wirkung entsprechender

Entscheidungen dem Management zu

wenig bekannt ist. Durch ein effektives

Liquiditäts-Management lässt sich der

Cash Flow signifikant erhöhen, wofür die

Liquiditätsplanung einen zentralen Stell-

hebel darstellt. Eine fehlende Liquiditäts-

planung kann dagegen den Gestaltungs-

spielraum zur Optimierung des Cash

Flows beträchtlich reduzieren. Das Risiko

einer Liquiditäts-Unterversorgung ist ent-

sprechend höher. Zumindest aber muss

eine ungenaue Liquiditätsplanung durch

eine höhere Sockelliquidität (hohe Op-

portunitätskosten für nicht eingesetztes

Kapital), oder grössere Refinanzierungs-

spielräume (hohe Verfügungszinsen) aus-

geglichen werden.

Idealerweise ist die Liquiditätsplanung mit

dem Controlling-Regelkreislauf (Planung,

Reporting und Steuerung) verzahnt. Dies

gelingt über folgende Ansätze: n Abstimmung und Plausibilisierung der

Ergebnisse der Budgetierung mit der

rollierenden Liquiditätsplanung zur Si-

cherstellung einer konsistenten Planung

n Identifizierte Ergebnis- und Liquiditäts-

kennzahlen und deren Werttreiber als

zentraler Bestandteil der Zielverein-

barungen und Managementberichte.

Liquiditätskennzahlen werden dann

aber nicht nach dem Prinzip «Ma-

ximum» oder «Minimum» verfolgt,

sondern dienen häufig als Ober- oder

Untergrenze in Verbindung mit Ergeb-

niszielen

n Regelmässiges (automatisiertes) Re-

porting des Ist-Cash Flow aus den

Zahlungsverkehrs- sowie FI-Systemen

n Plan-/Ist-Liquiditäts-Vergleiche zur Ab-

weichungsanalyse

n Ergreifung frühzeitiger, zielgerichteter

Gegenmassnahmen bei Abweichun-

gen des Cash Flows zur Schliessung

der Ziellücke

n Klare Definition der Aufgaben von

Treasury und Controlling. Steuerungs-

massnahmen sollten in Regelterminen

zwischen Treasury und Controlling ab-

gestimmt werden. Integrierte Berichts-

kalender und Prozesse werden dabei

idealerweise herausgearbeitet

6. Fazit

Eine liquiditätsorientierte Steuerung er-

fordert die Verankerung von Liquiditäts-

kennzahlen im Managementreporting.

Die rollierende Liquiditätsplanung sollte

fester Bestandteil im Planungs- und Be-

richtskalender werden. Wichtig ist eine

regelmässige Betrachtung der Liquidität,

deshalb muss der Liquiditätsplan immer

sehr zeitnah erfolgen. Bei einer Beschrän-

kung der Einzelplanung auf die wesentli-

chen zahlungswirksamen Positionen lässt

sich der Prozess beschleunigen. Wichtig

ist weiterhin eine zentrale Verantwortung

für die Liquiditätsplanung, welche den

Prozess koordiniert und auch inhaltlich

unterstützen kann. Durch eine technische

Verankerung werden weitere Automatis-

men geschaffen, welche dann eine effi-

ziente Liquiditätsplanung ermöglichen.

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Aktien- und Rechnungslegungsrechtsreform:Übersicht und Stand der Arbeiten

Michael Annen, lic. oec. HSG, dipl. Wirt-schaftsprüfer, Partner der SRG Schweize-rischen Revisionsgesellschaft AG und der Buchhaltungs- und Revisions-AG, zuge-lassener Revisionsexperte RAB, www.srgch.ch / www.brag.ch; Andres Keller, dipl. Treuhandexperte, Partner bei der SRG Schweizerischen Revisionsgesell-schaft AG sowie bei der Dutler & Partner Revision AG, zugelassener Revisionsex-perte RAB, www.srgch.ch / www.dup.ch

Die Abzocker-Initiative und Boni-Fra-gen haben dazu geführt, dass heute die Aktienrechtsreform kontrovers diskutiert wird. Der folgende Artikel befasst sich mit den wichtigsten Inhal-ten und dem derzeitigen Stand.

Ein Blick zurück: Gemäss Botschaft zur

Aktienrechts- und Rechnungslegungs-

reform hat sich der Bundesrat folgende

Ziele gesetzt

1. Verbesserung der Corporate Gover-

nance

2. flexible Kapitalstrukturen

3. Modernisierung Generalversammlung

4. Zeitgemässes Buchführungs- und

Rechnungslegungsrecht

1. Verbesserung der Corporate Governance

Hier geht es um eine verbesserte und

transparentere Unternehmensführung.

Dazu gehören auch die Themen Vergü-

tungen und Abzockerinitiative, welche in

diesem Artikel nicht behandelt werden.

Die Reform erstrebt «harte» Massnah-

men, welche den Schutz der Minderhei-

ten und der Aktionäre im Generellen ver-

bessern soll. Die Schwellenwerte für die

Ausübung verschiedener Aktionärsrechte

werden gesenkt und zum Teil ganz abge-

schafft. Die Informationsrechte der Aktio-

näre werden verstärkt.

Der Art. 725 OR wird ergänzt, wonach

bei einer begründeten Zahlungsunfähig-

keit der Gesellschaft ein Liquiditätsplan

erstellt werden muss. Dieser Liquiditäts-

plan ist durch einen zugelassenen Revisor

zu prüfen. Die übrigen Bestimmungen be-

treffend Massnahmen zum Kapitalverlust

und zur Überschuldung bleiben erhalten.

Im Gesetz ist auch vorgesehen, dass bei

einer Überschuldung in der zu erstellen-

den Zwischenbilanz die Veräusserungs-

werte höher festgesetzt werden dürfen

als die gesetzlich vorgesehenen Höchst-

werte, sofern beabsichtigt ist, die ent-

sprechenden Vermögenswerte innert der

nächsten 12 Monate zu veräussern und

eine Veräusserung voraussichtlich mög-

lich ist.

Organvertretung und das Depotstimm-

recht werden abgeschafft und durch eine

unabhängige Stimmrechtsvertretung er-

setzt, wobei diese nur aufgrund von Wei-

sungen ausgeübt werden darf. Die Klage

auf Rückerstattung von nicht gerecht-

fertigten Leistungen soll mit der Reform

erleichtert werden und der Verwaltungs-

rat kann Genehmigungsentscheide unter

dem Vorbehalt des Generalversamm-

lungsbeschlusses fällen. Dies ist ein No-

vum, wird dabei doch in die Verwaltungs-

ratskompetenz eingegriffen.

2. Flexiblere Kapitalstrukturen

Im neuen Aktienrecht soll mittels eines

Kapitalbands mehr Flexibilität geschaf-

fen werden. Das Kapitalband wird

für mögliche Kapitalerhöhungen und

-herabsetzungen eingesetzt und lässt ei-

nen Spielraum von plus/minus 50% des

ausgegebenen Aktienkapitals zu. Die

Generalversammlung kann den Verwal-

tungsrat in den Statuten ermächtigen,

während einer Dauer von längstens drei

Jahren das Aktienkapital im Rahmen des

Kapitalbandes zu verändern. Der Gläu-

bigerschutz bei der Kapitalherabsetzung

wird auf den Zeitpunkt der Schaffung des

Kapitalbandes vorgelegt. Die genehmigte

Kapitalerhöhung wird mit der Einführung

des Kapitalbands abgeschafft. Der Nenn-

wert der Aktien kann in Rappen ange-

geben werden und muss grösser als null

Rappen sein.

Die Reserven werden neu in gesetzliche

Kapitalreserven und gesetzliche Gewinn-

reserven unterteilt. Den gesetzlichen Ka-

pitalreserven werden das Aufgeld (Agio)

bei der Ausgabe von Aktien über dem

Nennwert, Einlagen und Zuschüsse durch

die Aktionäre sowie ein aus einer Kapital-

herabsetzung entstandener Buchgewinn

zugewiesen. Die Gewinnreserven werden

durch die Zuweisung von 5% des Jahres-

gewinnes geäufnet, bis diese 50% des

im Handelsregister eingetragenen Akti-

enkapitals erreicht haben. Die Holding-

gesellschaften werden privilegiert behan-

delt, sie müssen diese Zuweisung nur bis

höchstens 20% des eingetragenen Akti-

enkapitals vornehmen. Die Zuweisung an

freie Reserven oder statutarische Reser-

ven ist weiterhin möglich.

Eine Zwischendividende soll ebenfalls

möglich werden, wobei die Statuten der

Gesellschaft dies vorsehen müssen. (Art.

675a E-OR).

3. Modernisierung Generalversammlung

Generalversammlungen, wie wir sie heu-

te von grösseren Publikumsgesellschaften

kennen, könnten wohl bald Geschichte

sein. Das Aktienrecht berücksichtigt die

neuen technischen Möglichkeiten und

Kommunikationsmittel und lässt ein fle-

xibles Abhalten der Generalversammlung

zu. Sie kann, sofern die Statuten dies

vorsehen, an mehreren Orten im In- und

Ausland oder sogar ohne Tagungsort

abgehalten werden. Die virtuelle Ge-

neralversammlung kann durchgeführt

werden, wenn sämtliche Aktionäre sich

damit einverstanden erklären und keine

Beschlüsse gefasst werden, die der öf-

fentlichen Beurkundung bedürfen. Sollte

die Generalversammlung aufgrund tech-

nischer Probleme nicht abgehalten wer-

den können, muss sie wiederholt werden.

Bereits beschlossene Traktanden müssen

nicht nochmals traktandiert werden.

4. Buchführungs- und Rechnungs legungsrecht

Die Basis des neuen Rechts ist eine ein-

heitliche Regelung für alle Rechtsformen.

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Es soll die rechtsformneutrale Rechnungs-

legung mit Abstufung nach Grösse und

Bedeutung der Unternehmung einge-

führt werden. Die Buchhaltung kann in

einer Fremdwährung sowie in englischer

Sprache (nebst den Landesprachen) ge-

führt werden (Art. 958d E-OR). Das Vor-

sichtsprinzip bei der Bewertung ist immer

noch die oberste Maxime - dies im Ge-

gensatz zu Rechnungslegungsstandards,

bei welchen das «true and fair» Prinzip

als Grundlage gilt. Die Grundsätze der

ordnungsmässigen Rechnungslegung

und Buchführung gelten auch beim neu-

en Gesetz. Der Anhang wird für grössere

Unternehmen ausgeweitet.

Buchführungspflichtig wird, wer sich

im Handelsregister eintragen muss oder

gewisse Umsatzschwellen erreicht: Die

Mehrheit des Ständerates möchte neu

einen Schwellenwert für die Rechnungs-

legungspflicht bei einem Umsatz von CHF

250‘000 ansetzen und auf das Kriterium

Handelsregistereintrag verzichten; der

Nationalrat wünscht die Umsatzschwelle

bei CHF 500‘000 anzusetzen. Als grosse

Unternehmen gelten jene, die der or-

dentlichen Revision unterliegen (10-20-

50–Regel). Inzwischen wurde der Schwel-

lenwert vom Stände- und Nationalrat auf

20-40-250 (20 Mio. Bilanzsumme, 40

Mio. Umsatz, 250 Vollzeitstellen) angeho-

ben. Unternehmen die nicht verpflichtet

sind, sich im Handelsregister eintragen zu

lassen, müssen lediglich Buch führen über

die Einnahmen und Ausgaben sowie über

die Vermögenslage.

Im Art. 958 E-OR wird festgehalten, dass

die Rechnungslegung die wirtschaftliche

Lage des Unternehmens so darstellen

soll, dass sich Dritte ein zuverlässiges Ur-

teil bilden können. Bedeutet dies, dass

alle buchführungspflichtigen Unterneh-

men nun die Jahresrechnung nach true-

and fair view erstellen müssen? Nein!

Was nach einem geradezu mutigen An-

satz des Gesetzgebers aussieht, wird im

Art. 960a Abs. 4 E-OR wieder relativiert,

indem zusätzliche Abschreibungen und

Wertberichtigungen für Wiederbeschaf-

fungszwecke und zur Sicherung des dau-

ernden Gedeihens der Unternehmung

zugelassen werden. Stille Reserven sind

somit weiterhin erlaubt.

Die Bilanz, Erfolgsrechnung und der An-

hang unterliegen einer Mindestgliede-

rung, wobei sich diese an den internatio-

nalen Gepflogenheiten resp. Swiss GAAP

FER orientiert. Die Aktiven müssen nach

Liquiditätsgrad, beginnend mit den Flüs-

sigen Mitteln und die Passiven ihrer Fäl-

ligkeit entsprechend, beginnend mit den

kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Liefe-

rung und Leistung, aufgeführt werden.

Aktiven mit einem Börsenkurs können

zum Marktwert bewertet werden, selbst

wenn der Anschaffungs- oder Nennwert

tiefer liegt. Art. 960b sieht für diese Ak-

tiven vor, dass eine Schwankungsreserve

zulasten der Erfolgsrechnung gebildet

werden kann. Diese ist gesondert in der

Bilanz oder dem Anhang auszuweisen.

Dafür wurde der Art. 670 OR, welcher

eine Aufwertung der Grundstücke und

Beteiligungen im Sanierungsfall ermög-

licht, ersatzlos gestrichen. Noch nicht

fakturierte Leistungen müssen neu bilan-

ziert werden. Zudem definiert der Gesetz-

geber, was ein Anlagegut darstellt und

somit zu aktivieren ist. Das Fremdkapital

muss in verzinsbare und nicht verzinsbare

Verbindlichkeiten unterteilt werden. Die

Erfolgsrechnung kann wie bisher nach

den bekannten Verfahren erstellt werden.

Der Anhang wurde leicht angepasst. Auf

den Ausweis der Brandversicherungswer-

te wird verzichtet. Auch die Risikobeur-

teilung hatte nur ein kurzes Gastspiel im

Anhang zur Jahresrechnung; sie fällt weg

für Gesellschaften, welche nicht ordent-

lich geprüft werden. Dafür müssen nun

ausserordentliche, einmalige oder peri-

odenfremde Positionen der Erfolgsrech-

nung erläutert werden. Ebenso sind im

Anhang Angaben zu machen, ob die An-

zahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

nicht über 10, über 50 bzw. über 200

lag. Speziell ist, dass im Anhang von den

Steuerbehörden nicht akzeptierte Ab-

schreibungen, Wertberichtigungen und

Rückstellungen als Gesamtbetrag offen

gelegt werden müssen. Die Offenlegung

soll in dem Jahr erfolgen, in welchem die

Veranlagung rechtskräftig wurde. Was

diese Offenlegung bringen soll, ist nicht

klar. Eine Vergleichbarkeit ist aufgrund

verschiedener kantonaler Handhabungen

sowieso nicht möglich. Zudem wird die

Veranlagung Jahre später rechtskräftig

und somit werden Aussagen über Sach-

verhalte gemacht, die weder die aktuelle

Berichtsperiode und nur selten die Vor-

jahresperiode betreffen.

Die Auflösung stiller Reserven ist nach wie

vor im Anhang aufzuführen. Allerdings ist

die Formulierung etwas unglücklich, denn

bisher wurde die Nettoauflösung der stil-

len Reserven umschrieben. Im E-OR ist

einzig die Rede, dass der Gesamtbetrag

aufgelöster stiller Reserven im Anhang

auszuweisen ist. Dass allfällig neugebil-

dete stille Reserven mit den aufgelösten

verrechnet werden können, findet keine

Erwähnung mehr.

Einzelunternehmen und Personengesell-

schaften können auf die Erstellung des

Anhangs verzichten, wenn sie nicht den

Rechnungslegungsvorschriften für gros-

se Unternehmen unterliegen (Art. 959c

Abs. 3 E-OR).

Für die grossen Unternehmen sind im

E-OR zusätzliche Bestimmungen vorgese-

hen. Im Anhang müssen die Verbindlich-

keiten weiter nach Fälligkeiten (1 Jahr, 5

Jahre oder mehr als 5 Jahre) und auch die

Revisionshonorare, unterteilt nach Revi-

sionsdienstleistung und sonstige Dienst-

leistungen, offengelegt werden. Als zu-

sätzlicher Bestandteil der Jahresrechnung

ist eine Geldflussrechnung zu erstellen.

Zudem ist anstelle des Geschäftsbe-

richtes ein Lagebericht zu erstellen. In

diesem sind Angaben über die Anzahl

Vollzeitstellen, die Durchführung einer

Risikobeurteilung, die Bestellungs- und

Auftragslage, die Forschungs- und Ent-

wicklungstätigkeit, aussergewöhnliche

Ereignisse und die Zukunftsaussichten zu

machen.

Eine vorläufige Beurteilung

Das neue Aktienrecht bringt notwendige

Anpassungen an die veränderten Rah-

menbedingungen. Das Gesetz hat wohl

zum Ziel, dass die Jahresrechnung ein

tatsächliches Bild über die Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage zeigen soll. Mit

der Bildung von stillen Reserven entsteht

allerdings ein Widerspruch.

Die Steuerrechtspraxis hat keinen Eingang

in das neue Recht gefunden. Man denke

dabei zum Beispiel an die Pauschale für

Delkrederebildung, Warendrittel sowie

die Einmal- und Sofortabschreibung. Die-

se pauschalen Wertberichtigungen sind

mit den Bewertungsregeln des Gesetzes

und insbesondere mit dem Stetigkeits-

prinzip nicht konsistent. Zudem führt das

neue Gesetz zu Widersprüchlichkeiten

im Verhältnis zu anderen Gesetzen: Nach

neuem MWST Gesetz ist das MWST-

pflichtige Kleinstunternehmen faktisch

immer noch verpflichtet, eine ordnungs-

gemässe Buchhaltung zu führen. Es kann

unterm Strich festgehalten werden, dass

die Neuregelung zu einer besseren Über-

sichtlichkeit der Normen führt und das

Buchführungs- und Rechnungslegungs-

recht adäquat modernisiert wird – ganz

im Sinne der heutigen gesellschaftlichen

Entwicklung. nnn

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IFRS aktuell: Aus der Arbeit des IASB

Peter Ising, Dipl.-Kfm., IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mit-arbeiter am Institut für Rechnungswesen und Controlling, Universität Zürich

Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuel-le Informationen zur internationa-len Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Com-mittee, die Überarbeitung beste-hender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautba-rungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich.

Aktuelle Projekte des IASB

Rahmenkonzept Phase A: Das IASB gab

zusammen mit dem FASB Ende Septem-

ber 2010 die endgültige Version zur Pha-

se A «Zielsetzung und qualitative Anfor-

derungen» der beiden Rahmenkonzepte

heraus. Das gemeinsame Projekt startete

2004 und hat als Ziel, ein einheitliches

Rahmenkonzept als Grundlage für beide

Rechnungslegungsstandards zu erarbei-

ten, die prinzipienorientiert, miteinander

konsistent und international vergleichbar

sind. Das Rahmenkonzept wird in acht

Phasen (Phase A bis H) gegliedert, von de-

nen die erste nun abgeschlossen ist. Für

Phase D «Berichtseinheit» wird zum Ende

des Jahres die finale Version geplant,

während für Phase C «Bewertung» vor-

aussichtlich im zweiten Halbjahr 2011 ein

Entwurf publiziert wird. Für die restlichen

Phasen ist eine zeitliche Planung noch

nicht avisiert (Phase B «Elemente und An-

satz»; Phase E «Ausweis und Angaben»;

Phase F «Zweck und Status des Rahmen-

konzepts»; Phase G «Anwendbarkeit

auf nicht-gewinnorientierte Einheiten»;

Phase H behandelt sonstige Sachverhalte,

falls diese erforderlich sind).

Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen

Arbeitsentwurf zum Thema Konso-lidierung: Ende September 2010 hat

das IASB einen Arbeitsentwurf über das

Thema Konsolidierung mit den bisheri-

gen Bestimmungen bereitgestellt. Er ist

das vorläufige Ergebnis des Projekts zur

Ablösung von IAS 27 «Konzern- und se-

parate Abschlüsse nach IFRS» und SIC-12

«Konsolidierung – Zweckgesellschaften».

Das Ziel ist die Erstellung eines einzigen

Standards zum Sachverhalt der Konso-

lidierung; dieser soll eine Definition des

Begriffs «control» sowie dazugehörige

Anwendungshinweise beinhalten. Aus-

serdem soll ein Standard ausgearbeitet

werden, der eine umfassende Offen-

legung von konsolidierten und nicht-

konsolidierten Unternehmen vorgibt. Im

vorliegenden Entwurf ist bereits die De-

finition des wichtigen Begriffs «control»

festgelegt, in der auch Zweckgesellschaf-

ten (Special Purpose Entities) angespro-

chen sind. Zugehörige Angabepflich-

ten sind noch nicht aufgeführt, werden

jedoch bald folgen. Der Zeitpunkt des

Inkrafttretens ist noch nicht festgelegt,

allerdings wird der finale Standard Ende

dieses Jahres erwartet. Das FASB wird

sich eventuell ebenfalls dieses Standards

bedienen.

Standardentwurf zu IFRS 1: Ende Sep-

tember hat das IASB Änderungen am

IFRS 1 «Erstmalige Anwendung der IFRS»

veröffentlicht, die sich auf eine akute Hy-

perinflation beziehen. Diese beinhalten

Erleichterungen für Unternehmen, deren

funktionale Währung von einer massiven

Hochinflation beeinflusst ist und die des-

halb für eine bestimmte Zeitperiode der

Einhaltung der IFRS nicht nachkommen

müssen. Der Übergangszeitpunkt auf die

IFRS ist dadurch der früheste Zeitpunkt,

zu dem sich die funktionale Währung

wieder normalisiert. Die Eröffnungsbilanz

zum Übergangszeitpunkt soll alle Werte

zum Fair Value statt den Anschaffungs-

kosten enthalten. Die Kommentierungs-

frist dauerte bis Ende November.

Entwurf zu einem neuen Standard für Versicherungsverträge (bisher IFRS 4): Das IASB publizierte Ende Juli 2010 einen

Entwurf für die Bilanzierung von Versi-

cherungsverträgen und führte Anfang

August eine öffentliche Internetkonfe-

renz zu dessen Erklärung durch. Bisher

regelt IFRS 4 diesen Sachverhalt. Jedoch

ist er nur als Übergangslösung gedacht

und wird demzufolge in der Zukunft er-

setzt. Ein neuer Standard muss sorgfältig

ausgearbeitet werden, ist doch mit den

Versicherungsunternehmen eine welt-

weit bedeutende Branche betroffen. Der

bisherige Entwurf macht keinen Unter-

schied zwischen Leben- und Nicht-Leben-

bereich. Er sieht erhebliche Änderungen

für die Rechnungslegung von Erst- und

Rückversicherern sowie weiteren Unter-

nehmen vor, die als Vertragsemittenten

gemäss des Standards zu behandeln sind.

Die Gültigkeit würde dadurch – je nach-

dem was früher ist, mit dem Zeitpunkt

von Unterzeichnung des Versicherungs-

vertrages oder der Gewährung der De-

ckung entstehen. Das Modell beinhaltet

die aktuelle Beurteilung des Vertrages

als Erwartungswert, der auf gewichteten

Zahlungsströmen, einem Risiko sowie ei-

ner Marge basiert. Der neue IFRS verlangt

zukünftig quantitative und qualitative

Angaben über die Beträge im Abschluss

sowie den Risiken aus den Verträgen. Ein

endgültiger Standard wird im zweiten

Quartal 2011 erwartet. Der Standardent-

wurf konnte bis Ende November 2010

kommentiert werden.

Page 15: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 15&rechnungswesen

controlling

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Änderungen an IFRS 7: Das IASB veröf-

fentlichte im Oktober 2010 Änderungen

zu Angaben bei Ausbuchungen von Fi-

nanzinstrumenten. Mit Hilfe der Anpas-

sungen sollen die Finanzberichte künftig

übersichtlicher werden und damit An-

wendern bei Transaktionen hinsichtlich

der Übertragung von Vermögenswerten,

bspw. Verbriefungen, mehr Einsicht ge-

währen. Zusätzlich wird eine wesentliche

Vereinheitlichung der Angabepflichten

nach IFRS und US-GAAP erreicht. Die ver-

öffentlichten Vorschläge sind Bestandteil

der umfassenden Review von off-balan-

ce-sheet Transaktionen des IASB und sind

für Geschäftsjahre ab dem 1.7.2011 an-

zuwenden.

Erweiterung des IFRS 9: Ende Oktober

2010 gab das IASB die Erweiterung für

IFRS 9 heraus. Anfang November fand

dazu eine Internetkonferenz (Webcast)

statt. Derartige Informationsveranstal-

tungen sind seit einiger Zeit etabliert, um

die Adressaten besser über Änderungen

zu informieren. Wie angekündigt, wurde

nun die bilanzielle Behandlung von Fi-

nanzverbindlichkeiten geregelt, nachdem

die äquivalente Regelung für Vermögens-

werte bereits im Jahr 2009 verabschiedet

wurde. Zusätzlich wurde nun für beide

Arten die Thematik der Ausbuchung

dargelegt, die weiterhin denen des IAS

39 entsprechen. Bei finanziellen Verbind-

lichkeiten muss demzufolge im Rahmen

der Fair-Value-Option der Teil der Wertän-

derung, die durch das unternehmerische

Kreditrisiko entstand, im Other Compre-

hensive Income erfasst werden. In Kraft

tritt IFRS 9 verpflichtend für Geschäfts-

jahre ab dem 1.1.2013, eine vorzeitige

Anwendung ist zulässig.

Erwartete Veröffentlichungen von Standards im 1. Quartal 2011: IFRS

1-Änderungen (Entfernung von festen

Zeitpunkten) / Standard zur Darstellung

des Other Comprehensive Income / Stan-

dard mit Leitlinien zur Bewertung zum

beizulegenden Zeitwert (Fair Value Mea-

surement Guidance) / IAS 19 – Leistun-

gen an Arbeitnehmer (Überarbeitung des

Standards).

Sonstiges

Künftige Strategie der IFRS Found-ation: Anfang November hat die IFRS

Founda tion die erste Stufe ihres Konsul-

tationsdokuments publiziert, um die Mei-

nung von interessierten Personen über

ihre zukünftige Strategie einzuholen. Die-

se Überprüfung entstand aus der zweiten

Satzungsüberarbeitung, die bereits früher

dieses Jahr stattgefunden hat. Stellung-

nahmen hierzu können noch bis Ende

Januar 2011 eingereicht werden.

Neuer Vorsitzender des IASB in 2011: Der aktuelle Vorsitzende des IASB, Sir

David Tweedie, wird zum 30.7.2011 tur-

nusgemäss ausscheiden. Zum Nachfolger

wurde der Vorsitzende der niederländi-

schen Finanzmarktaufsicht Hans Hoo-

gervorst ernannt. Der neue Stellvertreter

wird Ian Mackintosh sein.

Handbuch für XBRL: XBRL ist eine er-

weiterbare, lizenzfreie Sprache, mit der

Unternehmen untereinander Informati-

onen kommunizieren können. Dadurch

erhalten Unternehmen, Regulierungsbe-

hörden, Investoren, Analysten und wei-

tere Nutzer die Möglichkeit, von einem

leichteren Austausch der Rechnungs-

legungsdaten zu profitieren. Seit Mit-

te Oktober liegt das weltweit nutzbare

Handbuch für XBRL (eXtensible Business

Reporting Language) vor. Es enthält Leit-

linien zur Erstellung, Einreichung und

Validierung von Datensätzen, die in XBRL

verfasst sind. Dies gilt sowohl für Daten.

die mit der IFRS-Taxonomie, der EDINET-

Taxonomie als auch mit der US-GAAP-Ta-

xonomie erstellt wurden. Das Handbuch

dient damit der weltweiten Harmonisie-

rung der Architekturen.

Links

Rahmenkonzept Phase A: Die Pres-

semitteilung kann abgerufen wer-

den unter: http://www.ifrs.org/NR/

rdonlyres/074DF10F-2DB6-446E-8F78-

E10489418325/0/conceptualframework-

PRSept20103.pdf

Arbeitsentwurf zum Thema Konsolidie-rung: Weitere Informationen zum Projekt

sowie der Arbeitsentwurf können unter fol-

gendem Link bezogen werden: http://www.

ifrs.org/Current+Projects/IASB+Projects/

Conso l ida t ion /Conso l+d i sc losure /

Staff+draft/staff+draft.htm

Standardentwurf zu IFRS 1: Der Ent-

wurf ist einsehbar unter: http://www.ifrs.

org/NR/rdonlyres/3E73194B-86E7-4C07-

BB4C-6351FD366EAD/0/EDAmendment-

sIFRS1Sept2010.pdf

Entwurf zu einem neuen Standard für Versicherungsverträge (bisher IFRS 4): Der Standardentwurf kann unter fol-

gendem Link eingesehen werden: http://

www.ifrs.org/NR/rdonlyres/508B3E26-

4355-46E6-ACCF-248E76AD3457/0/ED_

Insurance_Contracts_Standard_WEB.pdf

Änderungen an IFRS 7: Die Presseerklä-

rung ist abrufbar unter: http://www.ifrs.

org/NR/rdonlyres/1D56E7C7-C93E-400E-

AE26-3E0BFB58A27F/0/PRDerecognitio-

n7October2010.pdf

Erweiterung des IFRS 9: Die Presse-

erklärung kann unter folgendem Link

abgerufen werden: http://www.ifrs.org/

NR/rdonlyres/1408FA90-272C-4CE9-

8423-68EBC725C0EC/0/PRIFRS9Financi-

alLiabilitiesOct10.pdf

Künftige Strategie der IFRS Founda-tion: Die Presserklärung kann unter fol-

gendem Link eingesehen werden: http://

www.ifrs.org/NR/rdonlyres/D6E8F83A-

3563-4F97-B56C-105D7261EE0E/0/

PRTrusteesinvitecommentsonstrategyre-

view.pdf

Neuer Vorsitzender des IASB in 2011: Die

Pressemitteilung ist abrufbar unter: http://

www.ifrs.org/NR/rdonlyres/F4CF60AF-

A3DA-4D63-8CAC-9316FDD7A8A1/0/

PRchairappointment2.pdf

Handbuch für XBRL: Die Projektüber-

sicht sowie das Handbuch können un-

ter folgendem Link eingesehen wer-

den: http://www.ifrs.org/News/XBRL/

ITA+GFM+publication.htm nnn

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Steuern

Martin Loosli, dipl. Steuerexperte, Steuer- und Unternehmensberatung

Privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung geregelt im neuen Kreisschreiben Nr. 28 vom 3. November 2010

Worum geht es?

Mit der Unternehmenssteuerreform II ist es für Selbständigerwerbende bzw. deren Erben möglich, bei einer defi-nitiven Geschäftsaufgabe von einer privilegierten Besteuerung der anfal-lenden Liquidationsgewinne zu profi-tieren. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

Generelles

Wurden bisher bei definitiver Beendi-

gung des selbständigen Erwerbs die im

Geschäftsbetrieb enthaltenen stillen Re-

serven dem ordentlichen steuerbaren

Einkommen hinzugerechnet, so werden

diese ab dem 1. Januar 2011 separat

vom restlichen Einkommen zu einem

privilegierten Steuersatz von 1/5 des or-

dentlichen Tarifs besteuert, wenn die Ge-

schäftstätigkeit ab dem Erreichen des 55.

Altersjahrs oder infolge Invalidität defini-

tiv beendet wird. Als Liquidationsgewin-

ne gelten:

n Realisationsgewinne der aufgedeck-

ten stillen Reserven der letzten zwei

Geschäftsjahre

n ./. Beitragsüberhänge (Teil des BVG-

Einkaufs, der nicht mit dem ordentlich

besteuerten Einkommen verrechnet

werden konnte)

n ./. fiktiver Einkauf (vgl. unten)

n ./. im Kausalzusammenhang mit den

Realisationsgewinnen stehende Auf-

wendungen

n ./. Verluste und Verlustvorträge, die

nicht mit dem Einkommen aus selb-

ständigem Erwerb verrechnet werden

konnten

Die steuerliche Privilegierung des Liqui-

dationsgewinns ist einmalig. Wird ein

selbständiger Erwerb nachträglich wieder

aufgenommen, unterliegen die Liquidati-

onsgewinne dieser Geschäftstätigkeit der

ordentlichen Besteuerung nach den bis

jetzt geltenden Normen.

Wird die Geschäftstätigkeit im Jahr 2011

aufgegeben, sind die Liquidationsgewin-

ne des Geschäftsjahrs 2010 heranzuzie-

hen. Ist in solchen Fällen diese Steuerpe-

riode schon definitiv veranlagt, sind die

entsprechenden Steuerfaktoren im Revi-

sionsverfahren zu korrigieren.

Weitergehender Erwerb

Eine geringfügige selbständige Tätigkeit

soll nach der Geschäftsaufgabe dennoch

erlaubt sein, ohne das Steuerprivileg zu

gefährden. Dies namentlich dann, wenn

diese Tätigkeit ohne feste Einrichtung

und ohne Personal ausgeübt wird und

das resultierende Einkommen nicht hö-

her als die BVG-Eintrittsschwelle ist (heu-

te CHF 19‘890). Zudem kann nach der

Geschäftsaufgabe gefahrlos ein unselb-

ständiger Erwerb aufgenommen werden

und dies sogar in einer vom ehemaligen

Unternehmer selbst beherrschten juristi-

schen Person.

Werden die Aktiven und Passiven des

ehemaligen Geschäftsbetriebs steuerneu-

tral auf die vom ehemaligen Unternehmer

selbst beherrschten juristischen Person

übertragen und wird eine Mehrheit dieser

Körperschaft innerhalb von fünf Jahren

veräussert, so erfolgt eine anteilige privi-

legierte Besteuerung der stillen Reserven

des untergegangenen Geschäftsbetriebs

im Zeitpunkt der Aufgabe des selbstän-

digen Erwerbs im Nachsteuerverfahren.

Verhältnis zu den neuen Aufschub-tatbeständen nach Art. 18a DBG

Wird anlässlich einer Geschäftsaufgabe

eine Liegenschaft aus dem Geschäftsver-

mögen ins Privatvermögen übertragen,

so unterliegen nur die wiedereingebrach-

ten Abschreibungen der privilegierten Be-

steuerung. Die Besteuerung des Wertzu-

wachsgewinns wird bis zur Veräusserung

dieser Liegenschaft aufgeschoben. Dieser

Gewinn unterliegt dann der ordentlichen

Besteuerung. Der Wertzuwachsgewinn

wird aber dennoch privilegiert besteuert,

wenn eine Veräusserung noch in der Li-

quidationsphase erfolgt, d.h. im Liquida-

tionsjahr oder im Liquidationsvorjahr.

Wird ein verpachteter Geschäftsbetrieb

ins Privatvermögen überführt, erfolgt

ebenfalls eine privilegierte Besteuerung

der entsprechenden stillen Reserven.

Die den Betrieb übernehmenden Erben

können beantragen, dass die Besteue-

rung der stillen Reserven der ausscheiden-

den Erben bis zur späteren Realisierung

aufgeschoben wird. Veräussern oder li-

quidieren die den Betrieb weiterführen-

den Erben den Geschäftsbetrieb, können

diese dann aber erst wieder von der pri-

vilegierten Besteuerung profitieren, wenn

sie selbst entweder das 55. Altersjahr

erreicht haben oder invalid werden. Die

anderen Erben profitieren, anstelle des

Erblassers, von der Steuerprivilegierung.

Fiktiver Einkauf

Auf Antrag kann der geschäftsaufgeben-

de Unternehmer einen fiktiven BVG-Ein-

kaufsabzug vom privilegiert besteuerten

Liquidationsgewinn verlangen.

Berechnung des fiktiven Einkaufs:

Anrechenbare Beitragsjahre * Durch-schnittseinkommen * Altergutschrif-tensatz von 15 % ./. Säule 2 und Säule 3a-Guthaben und etwaige Vorbezüge.

Die anrechenbaren Beitragsjahre stel-

len das Alter des Unternehmers bei Ge-

schäftsaufgabe abzüglich 25 dar.

Das Durchschnittseinkommen berech-

net sich aus dem Jahresdurchschnitt des

AHV-Einkommens aus selbständigem Er-

werb der letzten fünf Jahre vor dem Li-

quidationsjahr, abzüglich der im Vorjahr

realisierten stillen Reserven.

Der fiktive Einkauf darf weder höher als

der Liquidationsgewinn noch höher als

der zehnfache Grenzbetrag nach BVG

(momentan CHF 795‘600) sein.

Dieser Abzug ist separat von jeglichen an-

deren Einkommensteilen zum Rentensatz

gleichzeitig wieder zu versteuern. nnn

Page 18: Rechnungswesen & Controlling 04/10

18 4·10&rechnungswesen

controlling

Steuern

Uwe Mehrwald, dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, MWST-Experte FH, Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST externe Prüfung, Mitarbeit bei den neuen Publikationen, Dozent an verschiedenen Lehrgängen im Finanz- und Rechnungswesen

MWST-Corner News

CO2-Rückerstattungen

Im MWST-Corner der Ausgabe 3.10 des

R&C wurde die MWST-Praxis-Info 02 (MPI

02) «Mehrwertsteuerliche Behandlung

von CO2-Emissionsrechten» (Ausgabe

vom 28.6.2010) insbesondere die Ziff.

2.3 «Vorsteuerkürzung bei der Vertei-

lung/Rückerstattung der CO2-Abgabe»

behandelt.

Auf den 24.9.2010 hat die ESTV die Ziff.

2.3 der MPI 02 überarbeitet. Die Ver-

teilung und Rückerstattung der CO2-

Abgaben haben beim empfangenden

steuerpflichtigen Unternehmen keine

mehrwertsteuerlichen Folgen mehr. Diese

Rückerstattung führt zu keiner Vorsteuer-

kürzung, ist aber immer noch als Subven-

tion unter Ziff. 900 der Abrechnung zu

deklarieren.

Steuersatzerhöhungen per 1.1.2011

Ebenfalls in der Ausgabe 3.10 des R&C

wurde die Steuersatzerhöhung per

1.1.2011 behandelt. Mit der MWST-Pra-

xis-Info 03 vom 4.10.2010 hat die ESTV

zu Ziff. 2.5 «Periodische Leistungen, die

teilweise vor und nach der Steuersatzer-

höhung erbracht werden» der MWST-In-

fo 19 eine Praxispräzisierung vorgenom-

men.

Eine Aufteilung der Leistungen zum alten

und neuen Steuersatz ist dann nicht not-

wendig, wenn folgende Voraussetzungen

kumulativ erfüllt sind:

n Das Entgelt für die gesamte Lei-

stung wird vollumfänglich bis zum

31.12.2010 in Rechnung gestellt be-

ziehungsweise vereinnahmt;

n es handelt sich um eine im Voraus

bestimmte Anzahl einzelner, nicht pe-

riodischer Leistungen und nicht um

Leistungen im Rahmen von Dauer-

schuldverhältnissen wie Abonnemen-

te für Zeitungen, General-, Halbtax-,

Strecken- und Ski-Saisonabonnemen-

te oder Service und Wartungsverträge;

n der Leistungserbringer weiss im Zeit-

punkt des Verkaufs der Leistung nicht,

wann einzelne Bezüge von Leistungen

durch den Leistungsempfänger erfol-

gen.

Wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt

sind, können die erbrachten Leistungen

zum alten Steuersatz abgerechnet wer-

den. Beispiele: Mehrfachkarten des öf-

fentlichen Verkehrs, Mehrfacheintritte ins

Hallenbad, Verkauf von Autowaschkarten

usw.

Publikationen MWST-Infos (MI)

Ende November 2010 wurde die MI 08

Privatanteile definitiv durch die ESTV pu-

bliziert. Diese MI ist eine wichtige Publi-

kation im Hinblick auf die anstehenden

Jahresabschlussarbeiten der Steuerpflich-

tigen. Fragen: Wie und zu welchen Ansät-

zen sind die Privatanteile abzurechnen?

Wann ist ein Aktionär eine eng verbun-

dene Person? Wie ist die mehrwertsteu-

erliche Behandlungen von Leistungen,

die im Lohnausweis aufzuführen sind?

oder Welche Leistungen müssen neu ab

1.1.2010 von Steuerpflichtigen, die mit

der Abrechnungsmethode Saldosteuer-

satz abrechnen, deklariert werden?).

Ende Dezember 2010 sollte dann noch

die letzte der 19 MI‘s, die MI 09 Vor-

steuerabzug und Vorsteuerkorrekturen

durch die ESTV publiziert sein. Diese MI

beinhaltet u.a. auch detaillierte Ausfüh-

rungen zum Vorsteuerabzug beim Halten

von Beteiligungen und für Holdinggesell-

schaften.

Ebenfalls im Laufe des Monats Dezember

2010 wurden die MI‘s 12 Saldosteuer-

sätze (SSS) und 13 Pauschalsteuersätze

im Zuge der Steuersatzerhöhung per

1.1.2011 mit den neuen Saldo- oder

Pauschalsteuersätzen publiziert. Auch

die «Verordnung der ESTV über die Höhe

der Saldosteuersätze nach Branchen und

Tätigkeiten» wurde aufgrund der Steu-

ersatzerhöhung überarbeitet. Einzelne

Branchen und Tätigkeiten haben ent-

weder einen tieferen oder höheren SSS

zugeteilt erhalten. Die Steuerpflichtigen

sollten ihren für das Jahr 2011 gültigen

SSS anhand der neuen Publikationen

überprüfen.

Publikationen MWST-Branchen-Infos (MBI)

Per Ende des Jahres 2010 sollten von den

26 geplanten folgende 15 MBI‘s definitiv

publiziert sein:

n 01 Urproduktion und nahestehende

Bereiche

n 02 Gärtner und Floristen

n 03 Druckerzeugnisse

n 04 Baugewerbe

n 06 Detailhandel

n 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen

n 08 Hotel und Gastgewerbe

n 13 Telekommunikation und elektroni-

sche Dienstleistungen

n 19 Gemeinwesen

n 20 Bildung

n 21 Gesundheitswesen

n 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige

und karitative Einrichtungen

n 23 Kultur

n 25 Forschung und Entwicklung

n 26 Betreibungs- und Konkursämter

Die restlichen MBI‘s werden im Jahr 2011

laufend publiziert.

Es gilt zudem noch zu beachten, dass

alle Entwürfe der MBI‘s, die ab Juli 2010

von der ESTV publiziert wurden und wer-den, bis zu definitiven Publikation auf der

Website der ESTV verbleiben. Die Entwür-

fe dieser MBI‘s zeigen die Richtung der zu

einem späteren Zeitpunkt (gilt insbeson-

dere für die MBI‘s, die im Jahr 2011 pub-

liziert werden) erscheinenden definitiven

Page 19: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 19&rechnungswesen

controlling

Steuern

Publikationen auf. Sie sind jedoch nicht

als endgültig und rechtsverbindlich anzu-

sehen und können bis zum definitiven Er-

scheinen der jeweiligen MBI immer noch

wesentliche Änderungen erfahren.

UID-Nummer

Der Bundesrat hat entschieden, dass das

UID-Gesetz per 1.1.2011 in Kraft tritt.

Jedem Unternehmen in der Schweiz wird

eine einheitliche Identifikationsnummer

zugeteilt, damit der Datenverkehr, die ad-

ministrativen Abläufe sowie statistische

Auswertungen auf einfache und siche-

re Art erfolgen können. Die neue UID-

Nummer (z.B. CHE-123.456.789) wird

die alte 6-stellige MWST-Nummer (z.B.

123‘456) ersetzen. Als Referenzregister

für die Vergabe der UID-Nummer dient

das Betriebs- und Unternehmensregister

des Bundesamtes für Statistik (BFS). Die

UID-Nummer enthält keine Informatio-

nen, wird unentgeltlich und nur einmal

zugewiesen. Zudem kann der Nummern-

kreis der UID-Nummer nicht ausgewählt

werden. Das UID-Register wird durch das

BFS betrieben. Gewisse Daten im UID-

Register sind öffentlich und können von

Dritten abgefragt werden. Die knapp

320‘000 MWST-Pflichtigen haben mit

der letzten MWST-Abrechnung des Jah-

res 2010 eine erste Information durch die

ESTV erhalten.

In der Zeit von Januar bis Juni 2011 wird

den knapp 570‘000 Unternehmen mit ei-

nem aktivem Handelsregistereintrag eine

UID-Nummer zugeteilt, die im UID-Regis-

ter veröffentlicht wird. Im gleichen Zeit-

raum werden alle MWST-Pflichtigen (u.a.

auch die Unternehmen, die die Gruppen-

besteuerung haben) durch die ESTV und

das BFS über ihre UID-Nummer und die

Ablösung der MWST durch die UID-Num-

mer informiert. Innerhalb der nächsten 3

bis 5 Jahre wird die UID-Nummer alle bis-

herigen Register-Nummern (AHV, MWST,

Handelsregister usw.) ablösen. Wenn ein

Unternehmen im MWST- und im Handels-

register eingetragen ist, so muss die UID-

Nummer beispielsweise wie folgt lauten:

CHE-123.456.789 MWST/HR oder

CHF-123.456.789 HR/MWST

Zum Schluss: Eine Empfehlung zur UID-Nummer

Die Anpassungen bei der Informatik, den

Rechnungen oder anderen Dokumenten

für die UID-Nummer als Ersatz der 6-stelli-

gen MWST-Nummer sollten wenn immer

möglich erst ab dem Jahr 2012 erfolgen.

Weshalb? Bis dann sollten alle Unklarhei-

ten und/oder offenen Fragen, die auf-

grund der Einführung der UID-Nummer

entstehen werden oder bestehen, besei-

tigt sein. nnn

Weiterbildungsangebote MWST 2011

Montag, 7. März bis 20. Juni

CH-MWST, Zertifikatslehrgang

An acht Nachmittagen werden Sie mit

den MWST-Broschüren vertraut. Sie ken-

nen die MWST-Vorschriften und wissen,

wie die Buchhaltung organisiert werden

muss. Die richtigen Steuersätze anwen-

den, die verschiedenen Umsatzformen

unterscheiden oder das ganze Thema

Vorsteuer: Nach dieser Ausbildung sind

Sie in diesen und vielen anderen Themen

für die Praxis gerüstet.

Mittwoch, 2. März bis 22. Juni

EU-MWST, Zertifikatslehrgang

Werden Sie ein Experte in der EU-MWST

und lernen Sie an sieben Nachmittagen

Grundzüge der Mehrwertsteuerregelun-

gen von mehreren verschiedenen Mit-

gliedstaaten (z.B. Deutschland, Belgien,

Holland, Frankreich, Italien, Tschechische

Republik) kennen. Auch die steuerlichen

Transaktionen wie innergemeinschaftli-

che Lieferung, die ZM und Intrastat Mel-

dung oder die Folgen der Incoterm Be-

stimmungen für die MWST in der EU sind

ein Thema und vieles mehr.

Mit der freiwilligen Prüfung bei beiden Lehrgängen erwerben Sie das Zertifikat von

veb.ch, welches in der Wirtschaft einen hohen Bekanntheitsgrad hat.

Das detaillierte Programm zu diesen Angeboten finden Sie unter www.veb.ch, Veran-

staltungen, oder rufen sie uns an: 043 336 50 30

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20 4·10&rechnungswesen

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Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling

Auftakt für 125 Studierende: Ende Ok-

tober 2010 begann der 11. Studiengang

in Brunnen mit einem Kickoff-Seminar.

Ebenfalls startete unser Kooperations-

partner Bern mit einem Einführungsse-

minar in Interlaken und auch die Basler

führen eine Klasse.

CIMA

Wer über die Landesgrenzen hinaus und

in einem internationalen Konzern tätig

ist, für den ist CIMA (Chartered Institute

of Management Accountants) die richtige

Ausbildung. Als einziges Schweizer Insti-

tut bereitet die Controller Akademie auf

die Strategy Level Paper Exams und die

TOPCIMA-Fallstudie vor. Der Unterricht

erfolgt in englischer Sprache.

Die Alternative: Modul-Studiengang Controlling in einem Semester

Auch dieser Lehrgang startete zum zwei-

ten Mal. Er vermittelt ausschliesslich Con-

trolling-Wissen für Personen, welche die

Experten-Ausbildung (noch) nicht absol-

vieren wollen.

Excel für Controller

Im März 2011 wird ein zweitägiges Semi-

nar in Excel speziell für Controller durch-

geführt.

Am PC werden in einer Gruppe von ma-

ximal 12 Personen die Spezialitäten von

Excel erarbeitet.

Spa- und Wellness-Controlling

Für leitende Angestellte, Manager und Ei-

gentümer von Spa-, Wellness-, Thermal-

und Fitnesseinrichtungen bietet die Cont-

roller Akademie eine Ausbildung in sechs

Modulen an. Behandelt werden das stra-

tegische und operative Controlling, die

Kostenrechnung, die Kennzahlensysteme

und die Praxisanwendungen anhand von

Fallstudien.

Aus der Controller Akademie

Swiss GAAP-FER

Für kleinere und mittlere Unternehmen,

Verbände, Non-Profit-Organisationen und

Krankenversicherer bieten wir einen Stu-

diengang mit Diplomprüfung mit Unter-

richt an sechs ganzen Tagen an, im Mai

und Juni 2011. Dabei werden die Swiss

GAAP FER ausgiebig erläutert und an

Fallbeispielen eingeübt, so dass die An-

wendung und Umsetzung sofort erfolgen

kann.

Studiengang Wirtschaftskriminalität

Interessant für Inhaber des Fachausweises

und des Diploms und Mitarbeitende von

KMU dürfte der Studiengang zur Proble-

matik der Wirtschaftskriminalität werden.

In sechs Modulen werden verschiedene

Aspekte vermittelt: Mögliche deliktische

Handlungen, rechtliche Folgen, Straf-

recht, Computer als Tatwaffe, Ermittlung

und Prävention.

Für genaue Daten, weitere Informationen

und Download der Prospekte besuchen

Sie unsere Homepage unter www.cont-

roller-akademie.ch.

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4·10 21&rechnungswesen

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zur Meisen. Nebst Grussbotschaften von

Nationalrätin Chantale Galladé, VR-Prä-

sident Peter Vonlanthen und Geschäfts-

führer Hansueli von Gunten hat Rudolf

Strahm, ehemaliger Preisüberwacher und

Nationalrat, im Hauptreferat aufgezeigt,

wie wichtig unser einzigartiges duales

Bildungssystem und insbesondere die hö-

here Berufsbildung für eine wirtschaftlich

gesunde und erfolgreiche Schweiz ist und

wie sie uns im internationalen Markt ech-

te Wettbewerbsvorteile bringt.

An dieser Stelle danke ich unserem Part-

ner KV Zürich, meinen VR-Kollegen und

insbesondere Peter Vonlanthen als um-

Controller Akademie AG – 10 Jahre Erfolgsstory

Im Jahre 2000 gründeten veb.ch und KV

Zürich die Controller Akademie AG in Zü-

rich. Der Gründungsverwaltungsrat mit

Peter Vonlanthen (dazumal Geschäftsfüh-

rer KV Zürich, heute Präsident), Dr. Pei-

der Signorell (Rektor KV Business School

Weiterbildung), Prof. Dr. Dieter Pfaff (Uni

Zürich und veb.ch Vizepräsident) sowie

Herbert Mattle als Präsident von veb.ch

waren aufgrund der Ausgangslage vom

Erfolg überzeugt: Zwei starke, sich ergän-

zende Partner mit einem gemeinsamen

Ziel! Für die kontinuierliche Weiterent-

wicklung der Controller Akademie spricht

übrigens auch, dass der Verwaltungsrat

seit 10 Jahren in unveränderter Zusam-

mensetzung seine Aufgaben mit grossem

Engagement wahrnimmt.

Das Angebot der Controller Akademie

wird ständig weiterentwickelt: so bietet

sie nicht nur die Lehrgänge zum dipl.

Experten in Rechnungslegung und Con-

trolling an – übrigens in Kooperationen

auch in Basel, Bern, Luzern und St. Gallen

– sondern ist u.a. auch Marktführer in der

Ausbildung zum IFRS Spezialisten.

10 Jahre müssen gefeiert werden: rund

160 Gäste folgten der Einladung der Con-

troller Akademie in den Zürcher Zunftsaal

Jubiläum: 10 Jahre Controller Akademie

sichtigen Präsident, unserem Geschäfts-

führer Hansueli von Gunten und seinen

Mitarbeiterinnen und Dozenten und

Dozentinnen für die stets angenehme

Zusammenarbeit und ihr grosses Enga-

gement. Ich bin überzeugt, dass weitere

äusserst erfolgreiche Jahre folgen wer-

den. Ein besonders grosser Dank gehört

aber auch allen unseren ehemaligen Ab-

solventen und Studierenden, wobei wir

uns immer sehr über deren Feedback

freuen, denn nur so kommen wir weiter!

Herbert Mattle, Vizepräsident des VR der Controller Akademie AG

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Am 5. November 2010 konnten 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Executive Master of Business Adminis-tration (EMBA)-Studiengangs ihr Di-plom von der Berner Fachhochschule entgegennehmen. Sie haben sich ein Jahr lang intensiv mit Strategie, Füh-rung und Consulting auseinanderge-setzt und eine Masterarbeit verfasst. Ein Rückblick mit Stimmen der Studie-renden.

Geschafft!

Durch Teppich gedämpfte Schritte, Mar-

morböden und goldene Ränder, dazwi-

schen Gruppen von Menschen in fröhli-

chem Gespräch. Die Erleichterung und

die Freude über das Geschaffte sind

spürbar. Die erste Klasse von Expertinnen

und Experten in Rechnungslegung und

Controlling, welche den EMBA in nur ei-

nem Jahr absolviert haben, feiert den Ab-

schluss des Studiums mit der Diplomüber-

gabe. Beim Apéro werden die Erlebnisse

der einsamen Masterarbeitsphase ausge-

tauscht, die Kämpfe mit Literatursuche

und die Zweifel an den Schlussfolgerun-

gen Revue passieren gelassen. Erinnerun-

gen an die Stärken und die Schwächen

der Dozierenden kommen hoch und die

Herausforderungen aus dem durchlau-

fenen Assessment Center geben Anlass

zum Schmunzeln.

Der Studiengang

Die Absolventinnen und Absolventen be-

gannen ihren einjährigen Studiengang

im November 2009. Der EMBA mit Ver-

tiefung in Controlling & Consulting exis-

tierte damals zwar bereits seit mehreren

Jahren, wurde aber erstmals in dieser

kompakten Form angeboten. Die kurze

Studiendauer wurde möglich dank einer

Anrechnung des Controlling-Fachwissens

der Expertinnen und Experten.

Zuerst besuchten die Studierenden ein

Unterrichtssemester zu Themen wie Stra-

tegisches Management, Leadership und

Consulting. Die Themenauswahl folgte

dem Leitbild des Studiengangs, wonach

Controlling an der Schnittstelle zwischen

Management und Finanz-Fachperson

stattfindet. Controlling-Fachwissen ist

zwar eine notwendige, aber keine hinrei-

chende Voraussetzung für Erfolg in dieser

Funktion. Sogenannte «soft skills» wie

gewinnendes Auftreten und empfänger-

gerechte Kommunikation, aber auch ein

Verständnis für strategische Überlegun-

gen gehören daher im EMBA dazu.

Im Anschluss an das Unterrichtssemester

verfassten die Teilnehmenden eine Mas-

terarbeit zu einem Thema ihrer Wahl. Im

Rahmen dieser Arbeiten wurden Strategi-

en definiert, Budgetprozesse überarbei-

tet, das Working Capital reduziert oder

alternative Finanzierungsmodelle vergli-

chen. Die Studierenden vertieften dabei

ihr Fachwissen durch eigenständiges Ein-

lesen in die aktuelle Literatur und übten

sich in strukturierter Problemlösung, so

dass am Ende praktische Handlungsemp-

fehlungen resultierten.

Stimmen der Teilnehmenden

Was sagen aber die Absolventinnen und

Absolventen selbst im Rückblick zum Exe-

cutive MBA? Hat es sich gelohnt, nach

der Expertenprüfung nochmals die Schul-

bank zu drücken?

Giovanna Rebmann, Finance Director bei

der CEA Pharma Systems AG, schätz-

te die Gelegenheit, bekannte Fachthe-

Stephanie Thomet, lic. rer. pol., Berner Fachhochschule, Studienleiterin EMBA Controlling & Consulting.

Erfolg auf der ganzen Linie: Executive MBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting erfolgreich abgeschlossen.

Absolventinnen und Absolventen EMBA mit Vertiefung in Controlling & Consulting, Herbst 2010Bitterli Beat, Lostorf

Brönnimann Jürg, Interlaken

Christen Priska, Riehen

Forster Christophe, Kilchberg

Hauri Martin, Thun

Jacomet Edmar, Gontenschwil

Lörtscher Roger, Elgg

Loser Christian, Nürensdorf

Möckli Sara-Ida, Ennetbürgen

Neff Hans, Zurzach

Rebmann Giovanna, Pratteln

Schena Karin, St. Pelagiberg

Scherer Kurt, Luzern

Trepp Martin, Winkel

Wegmüller Pia, Wabern

Zbinden Thomas, Schenkon

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men zu vertiefen, sie aus einem anderen

Blickwinkel zu sehen und miteinander

zu verbinden. Das professionelle Assess-

ment-Center hat ihr zudem ein persön-

liches Weiterkommen ermöglicht. Auch

Sara-Ida Möckli, CFO mit langjähriger

Führungserfahrung, gefielen die Leader-

ship-Themen: «Dem Dozenten ist es ein-

drücklich gelungen, die Bedeutung der

Kommunikation in der Führungsarbeit

zu illustrieren. Zudem profitierte ich von

Rhetorik und strategischer Verhandlungs-

führung.» Neben der Führungsentwick-

lung sind auch der fallstudienorientierte

Unterricht im strategischen Management

sowie die spielerische Integration der

Führungsfunktionen in der Unterneh-

menssimulation gut bei den Studierenden

angekommen.

Knacknuss Masterarbeit

Der Masterarbeit blickten etliche Teilneh-

mende mit gemischten Gefühlen entge-

gen. Das Verfassen einer umfangreichen,

methodisch fundierten, schriftlichen Ar-

beit stellte für die meisten Neuland dar.

Nach der Vertiefung in die Literatur,

den geführten Interviews und Umfragen

reichten die Studierenden ihre Arbeiten

aber mit sichtlichem Stolz ein. Christian

Loser, CFO der Amag Leasing AG: «Ich

empfand die Masterarbeit als herausfor-

dernde, aber auch sehr wertvolle Erfah-

rung. Ich konnte ein Problem, welches bei

meinem Arbeitgeber sowieso anstand,

analytisch und unter Einbezug aktueller

Fachliteratur lösen.»

Abgesehen von den Inhalten bot das

Studium auch einen stimulierenden

Rahmen. Roger Lörtscher, Head Global

Controlling Products bei Rieter Textile

Systems: «Spannend waren auch die

Diskussionen vor und nach dem Unter-

richt mit Dozenten und Studienkollegen.

Diese Begegnungen werden ebenso wie

die interessanten Fachdiskussionen im

Unterricht positiv in Erinnerung bleiben.

Der professionell-kollegiale Rahmen des

Studiums hat es mir einfach gemacht, die

notwendige Zeit dafür aufzuwenden.»

EMBA mit Vertiefung in Controlling & ConsultingEidg. dipl. Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling können seit

2009 in nur einem Jahr das Executive MBA Studium der Berner Fachhochschule ablegen.

Das Studium umfasst ein Unterrichtsemester mit 26 Präsenztagen sowie die Masterar-

beit.

Eckdaten:

Nächster Studienbeginn: November 2011, Anmeldungen ab sofort möglich

Dauer: 1 Jahr (inkl. Masterarbeit)

Zeitmodell: 14-tägiger Rhythmus, jeweils Freitag (von 13.15 – 19.15 Uhr) und Samstag

(von 08.45 – 17.15 Uhr), unter Berücksichtigung der normalen Schulferien. 5 Mal be-

ginnt der Unterricht bereits am Donnerstag Vormittag.

Studienort: Zürich, Altstetterstrasse

Kosten: CHF 14’600.–

Informationen unter: www.wirtschaft.bfh.ch/controlling

Auskunft: Karin Kipfer, T +41 31 848 34 11, E-Mail [email protected]

Es geht weiter

Für die Diplomierten hat sich also die

Investition von Zeit, Geld und Herzblut

gelohnt. Sie konnten sich in komple-

mentären Fachthemen vertiefen, als

Führungskräfte weiterentwickeln und

eine Masterarbeit auf Hochschulniveau

verfassen. Zudem führen sie einen Titel,

welcher auch in international ausgerich-

teten Firmen ein Begriff ist. Und der Stu-

diengang stösst weiterhin auf Interesse:

Im November 2010 hat sich eine neue

Gruppe von Expertinnen und Experten in

Zürich auf den Weg zum Executive Mas-

ter gemacht. nnn

[ Unabhängiger Verwaltungsrat ]

Profitieren Sie von meiner hohen fachlichen Kompetenz und Reputation, von meiner langjährigen

Erfahrung in Unternehmens- und Verbandsführung sowie als Verwaltungsrat.

eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung und Controllingstaatlich zugelassener Revisionsexperte

www.mattle.comTel +41 44 202 66 10

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Wie können die Schweizer Berufsab-schlüsse international verständlich gemacht, wie kann ihre Qualität für eine schulisch-akademisch geprägte Sichtweise «übersetzt» werden? Sol-che Fragen prägten eine gemeinsame Fachtagung von BBT, SQUF und dual-stark.

Wirtschaft und Arbeitsmarkt globalisie-

ren sich, Bologna harmonisiert die akade-

mische Bildungslandschaft europaweit,

und vor allem die Höhere Berufsbildung

steht vor der Herausforderung, sich in der

Konkurrenz mit den Hochschulen und im

internationalen Umfeld zu behaupten.

Dafür muss sie gleichzeitig zwei Hür-

den überwinden, um nicht unter Wert

gelesen zu werden. Zentral ist dabei die

«Übersetzbarkeit» von Schweizer Berufs-

abschlüssen, die Ende September im Zen-

trum einer Fachtagung unter dem Titel

«Europäische Zusammenarbeit als Chan-

ce für die Positionierung der höheren Be-

rufsbildung» stand.

Als erste Hürde erweist sich die Landes-

grenze: Eine betrieblich basierte Berufsbil-

dung kennen nur vier EU-Mitgliedsstaaten

(Deutschland, Österreich, Dänemark und

Holland), wie Thomas Mayr, Experte der

Wirtschaftskammer Österreich für Euro-

päische Bildungspolitik, in seinem Referat

ausführte. Dominant sind schulische Sys-

teme beruflicher Bildung (z.B. Schweden,

Frankreich), aber auch informelle Bildung

wie in Portugal oder Grossbritannien.

Vor allem aber kennt kein anderes Land

ein vergleichbares System praxisbasierter

höherer Bildung. Weil in den allermeis-

ten Ländern höhere Qualifikationen nur

akademisch erworben werden können,

wird die Qualität der Schweizer Berufsab-

schlüsse oft verkannt.

Aber auch der akademischen Welt sind

die Qualitäten der Höheren Berufsbil-

dung alles andere als vertraut. Diese

zweite Hürde führt nicht nur im Aus-

land, sondern auch auf dem heimischen

Markt zu Benachteiligungen: Gerade in

multinationalen Konzernen fällt immer

häufiger ein ausländisches, akademisch

geprägtes Management die Personal-

entscheide. Was nicht den Titel Bachelor

die Gleichwertigkeit zu beanspruchen

wagt, sobald eine «Übersetzbarkeit» in

Reichweite ist.

Die Tagungsworkshops bestätigten, wie

dringlich die internationale Anschlussfä-

higkeit der Höheren Berufsbildung beur-

teilt wird. Ob Marketing, Versicherungs-

wirtschaft oder Höhere Fachschulen: Wer

kann und wer dem Druck internationaler

Märkte ausgesetzt ist, sucht sektorielle

Lösungen für die Anerkennung eigener

Bildungsleistungen.

Noch sind die Konturen der künftigen Ein-

stufung von Schweizer Berufsabschlüssen

nicht scharf erkennbar. Der Wert der

Fachtagung lag neben der Vermittlung

aktueller Grundlagen nicht zuletzt darin,

dass sich die Akteur/innen der Höheren

Berufsbildung über das gemeinsame Pro-

blemverständnis auf ein Commitment zur

intensiven Suche nach praxistauglichen

Lösungen verständigt haben, die den

Wert der bewährten Schweizer Berufsab-

schlüsse auch in die Zukunft zu tragen im

Stande ist.

Ausführliches Glossar zu «Kopenhagen»:

http://www.kvschweiz.ch/Bildung/Publi-

kationen nnn

oder Master trägt, ist für sie nichts wert.

Unterschiedliche Bildungssysteme bein-

halten aber auch für Unternehmen eini-

ge Brisanz. Mayr führte als Beispiel einen

lukrativen Auftrag für Liftanlagen in Tel

Aviv an: Die bewerbende österreichische

Firma konnte den Zuschlag schon darum

nicht erhalten, weil die Ausschreibung

eine Mindestakademikerquote enthielt,

österreichische Ingenieure aber nicht-

akademisch ausgebildet werden.

Laura Antonelli Müdespacher, Leiterin Eu-

ropäische Zusammenarbeit, führte als ein

wichtiges Ziel des BBT die internationale

Anerkennung der Schweizer Bildungsab-

schlüsse an – wobei Anerkennung nicht

im rechtlichen Sinn zu verstehen sei, son-

dern als faktische Anerkennung im Bil-

dungssystem und auf dem Arbeitsmarkt.

Zentral ist hierfür der Europäische Qualifi-

kationsrahmen (EQF), mit dessen Hilfe ein

Nationaler Qualifikationsrahmen (NQF)

alle Abschlüsse des Schweizer Bildungs-

systems – ob schulisch oder praxisbasiert

– in die Bildungssysteme anderer Länder

«übersetzt».

Dabei soll die Berufserfahrung als Kern

des Schweizer (Berufs-)Bildungssystems

im NQF auch adäquat abgebildet wer-

den: Die höchsten Niveaus 6 bis 8 bleiben

nicht wie in anderen Ländern den akade-

mischen Abschlüssen vorbehalten. Und

nicht alle gleichartigen Titel (Fachaus-

weise, Diplome) sind zwingend auf dem

jeweils gleichen Niveau zu verorten. Der

Einreihung werden die Wegleitungen der

eidg. Prüfungen bzw. die Rahmenlehrplä-

ne der Höheren Fachschulen zu Grunde

gelegt.

Sinn und Nutzen dieser aufwändigen

Übung waren den Tagungsteilnehmer/

innen klar: der Schieflage zwischen aka-

demischer und berufsbildender Welt ent-

gegenzuwirken: Was zählt, ist das, was

jemand kann – und nicht, auf welchem

Weg er sich die Kompetenz erworben

hat. Dieser Lernergebnis-Ansatz soll den

Output bzw. Outcome sicht- und messbar

machen. Kein Wunder, meinte Mayr auf-

grund seiner Erfahrungen in Österreich

etwas maliziös, wehren sich Hochschulen

vielerorts gegen unliebsame Konkurrenz,

Höhere Berufsbildung: Chance Europa

Ralf Margreiter, Stabsstelle Bildungspo-litik, Kaufmännischer Verband Schweiz.

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controlling

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Die höhere Berufsbildung qualifi-ziert Berufsleute für anspruchsvolle Tätigkeiten und ermöglicht es ihnen, Fach- oder Führungsverantwortung zu übernehmen. Der Wert dieser Ab-schlüsse wird jedoch oft verkannt.

In Biel hat am 25.10.2010 die von Bun-

despräsidentin Doris Leuthard einberu-

fene und präsidierte 6. Lehrstellenkonfe-

renz stattgefunden. Vertreterinnen und

Vertreter von Bund, Kantonen und Orga-

nisationen der Arbeitswelt sind sich einig:

Das schweizerische Berufsbildungssystem

ist kein «Auslaufmodell». Zwei von drei

Jugendlichen setzen auf diesen Weg.

Die höhere Berufsbildung ist von grosser

Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit

unseres Landes. Die Ausbildungen beru-

hen auf einer engen Verknüpfung von

Theorie und Praxis und stellen den Bedarf

an ausgewiesenen Fach- und Führungs-

kräften für die Wirtschaft sicher. Im Jahr

2009 wurden rund 28‘000 Diplome und

Fachausweise der höheren Berufsbildung

vergeben, davon 550 Fachausweise im

Finanz- und Rechnungswesen und 150

Diplome Experte in Rechnungslegung

und Controlling. Der Wert der höheren

Berufsbildung wird jedoch national und

international oft verkannt. Die Titel er-

fahren nicht die gleiche gesellschaftliche

Wertschätzung wie die akademischen

Abschlüsse.

Vier konkrete Massnahmen:

1. Ein «Nationaler Qualifikationsrah-

men» soll die Schweizer Abschlüsse

in ein 8-Stufensystem einordnen und

europaweit vergleichbar machen.

2. Abschlüsse sollen mit den sogenann-

ten «Diploma Supplements» besser

verständlich werden. Wie bei den

Hochschultiteln soll künftig auch den

Abschlüssen der höheren Berufsbil-

dung ein Beiblatt auf Englisch beige-

fügt werden, das die erworbenen Qua-

lifikationen beschreibt. Dies erhöht die

Mobilität auf dem Arbeitsmarkt und

im internationalen Bildungssystem.

3. Die Vorteile und die Eigenarten des

Schweizer Berufsbildungssystems sol-

len durch eine engere internationale

Zusammenarbeit gestärkt werden.

Unser Verband steht bei der Förderung

der höheren Berufsbildung an vorderster

Front und sorgt schon seit Jahren mit ei-

nem wirkungsvollen Massnahmenpaket

für die Stärkung unserer Fachausweise

und Diplome. So haben wir unter ande-

rem

n die Prüfungen auf 2011 den verän-

derten Anforderungen aus Wirtschaft

und Verwaltung angepasst.

n bereits im Jahr 2006 ein Zertifikat auf

Deutsch und Englisch für unsere Mit-

glieder eingeführt (s. Box am Ende des

Artikels).

n grosse Marketinganstrengungen un-

ternommen zur Erhöhung des Be-

kanntheitsgrades und Anerkennung

unserer Ausbildung bei Unternehmen,

Verwaltung und Politik.

n uns unter «Dual stark» mit anderen

Verbänden zusammengeschlossen, um

unsere Interessen gemeinsam zu ver-

treten.

Fazit: Der veb.ch führt nicht nur äusserst

erfolgreich Seminare und Lehrgänge

durch. Wir setzen uns auch an vorderster

Front – ganz im Interesse unserer Mitglie-

der – für eine hervorragende Positionie-

rung von Fachausweis und Diplom auf

dem nationalen wie aber auch auf dem

internationalen Markt ein. HM nnn

Eine engere Kooperation ist insbe-

sondere mit den dual ausgerichteten

Ländern wie Deutschland, Österreich,

Dänemark oder Luxemburg sowie im

Rahmen der Organisation für wirt-

schaftliche Zusammenarbeit und Ent-

wicklung OECD geplant.

4. Die Informationsmassnahmen im In-

und Ausland sollen Transparenz bei

der Titelvielfalt schaffen.

Parallel zu den verabschiedeten Positio-

nierungsmassnahmen verfolgen Bund,

Kantone und Verbundpartner die Fra-

gen der Finanzierung sowie der besseren

Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit

der höheren Berufsbildung zu anderen

Bildungsbereichen weiter.

veb.ch an vorderster Front

Besonders erfreulich für unseren Verband

ist, dass unser Präsident Herbert Mattle

als einziger Vertreter eines Fachverban-

des zur Lehrstellenkonferenz eingeladen

wurde. Er konnte in einem 10-minütigen

Referat die Anliegen von veb.ch und sei-

nen Mitgliedern darlegen. Dies ist nicht

zuletzt der Verdienst der intensivierten

Öffentlichkeitsarbeit in Bundesbern, und

zeigt auch, dass veb.ch zunehmend zur

Kenntnis genommen wird und sich einen

guten Namen geschaffen hat.

Mehr Bedeutung für die höhere Berufsbildung – und was macht der veb.ch?

Exklusiv für veb.ch-Mitglieder:Wertvolle Ergänzung des offiziellen, eidgenössisch anerkannten Fachausweises und des

Diplomes. Es erfüllt die Anforderungen des Arbeitsmarktes, besonders des internatio-

nalen.

n Das Zertifikat ist gültig im Zusammenhang mit Diplom oder Fachausweis.

n In englischer oder deutscher Sprache.

n Mit allen Studien- und Prüfungsfächern und Erläuterungen des Prüfungsstoffes.

n Mit Hinweis auf die ECTS-Punkte.

n In Übereinstimmung mit dem BBT.

Das persönliche Zertifikat kostet CHF 100.

Bestellungen und weitere Informationen:

veb.ch · Lagerstrasse 5 · Postfach 1262 · 8021 Zürich

Telefon 043 336 50 30 · Fax 043 336 50 33 · www.veb.ch · [email protected]

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26 4·10&rechnungswesen

controlling

Person

alwesen

Person

alwesen

Gut vorbereitet zum ZielTipps für die Personalauswahl

Je knapper die spezialisierten Fach-kräfte werden, umso intensiver die Anstrengungen der Firmen, bei der Rekrutierung möglichst viele Unwäg-barkeiten auszuräumen. Die Mittel? Höchst unterschiedlich. Auf der einen Seite werden komplette Rekrutie-rungsprozesse ausgelagert, anderer-seits verlassen sich die verantwortli-chen Rekrutierungspersonen einfach auf ihr Bauchgefühl.

Es stellt sich dabei nicht die Frage, was

richtig oder falsch ist, sondern wie ich

als rekrutierende Person genau diejenige

Person finden kann, die meinen Vorstel-

lungen am besten entspricht. Im Dschun-

gel der Angebote ist es unerlässlich, sich

genau zu überlegen, welche Methoden

und Techniken mir und der Firma helfen,

die richtigen Personen zu finden.

Oft nur geringe Vorhersagekraft

Wenn wir die statistisch erfasste Aussage-

kraft der unterschiedlichen Instrumente

betrachten, fällt auf, dass deren Vorher-

sagekraft (Korrelationskoeffizient) – ein-

zeln angewendet – zum Teil sehr klein ist:

Persönlichkeitstest 0.27Unstrukturiertes Interview 0.33Assessment 0.37Strukturiertes Interview 0.44Test kognitive Kompetenz 0.62(Quelle: Kersting M., Qualität in der Di-

agnostik und Personalauswahl – der DIN

Ansatz. Göttingen: Hogrefe, www.kers-

ting-internet.de)

Davon ausgehend können wir festhalten,

dass ein Instrument, einzeln angewendet,

nur einen bedingten Zusatznutzen bei

der Personalselektion bietet. Erfahrungs-

gemäss ist es unerlässlich, verschiedene

Instrumente miteinander zu kombinieren.

Oft wird dazu ein Erstinterview mit einem

Assessment und eventuell einem dritten

Element kombiniert. Vor allem Assess-

ments haben in letzter Zeit in der Perso-

nalselektion an Bedeutung gewonnen.

Personalverantwortliche und operative Li-

nie wollen sich möglichst sicher sein, die

richtige Person auszuwählen und einen

Kompetenzen und dem Verhalten stellen.

Für die Umsetzung und die anschlies-

sende Ausgestaltung bieten sich dann

externe Partner sehr gut an, denn nicht

jede Unternehmung hat die Zeit und das

Know-how, die Ausgestaltung eines As-

sessments selbst in die Hand zu nehmen.

Wenn Sie aber die Basisarbeit leisten und

damit genau definieren können, was Sie

mit einem Assessment erreichen wollen,

werden Sie viel Geld, Zeit und Ressourcen

sparen.

Das Interview als ideale Ergänzung?

Nun wird ein Assessment selten als allei-

niges Instrument in der Personalauswahl

verwendet. Wie die Statistiken zeigen,

sind vor allem auch unstrukturierte Inter-

views wenig aussagekräftig. Sie können

die Aussagekraft allerdings erheblich stei-

gern, wenn das Interview «strukturiert»

wird. Dazu verwenden Sie dieselben

Kompetenzen wie für das Assessment.

Da wir aus psychologischer Sicht von ei-

nem vergangenen Verhalten auf ein zu-

Fehler zweiten Grades ausschliessen (eine

abgewiesene Person hätte die bessere

Performance gezeigt).

Assessment: Wann und wie?

Es stellt sich nun die berechtigte Frage:

Was genau kann ein Assessment aussa-

gen und wie setze ich es sinnvoll ein? Ein

Assessment ist nur so gut, wie es auf Ihre

bestimmten Bedürfnisse abgestimmt ist.

Es ist einer Unternehmung nicht geholfen,

wenn sie ein standardisiertes Assessment

einkauft und dieses nun giesskannenartig

bei jeder Rekrutierung anwendet. Viel-

mehr ist es absolut zentral, sich die Frage

zu stellen, was das Assessment aussagen

soll. Dazu muss sich die verantwortliche

Person zusammen mit der Linie die Frage

nach den Schlüsselkompetenzen stellen.

Kompetenzen definieren

Die Definition der Kompetenzen für die

zu besetzenden Stellen ist aber oft der

schwierigste Punkt. Wir definieren ohne

weiteres die verschiedenen Aufgaben,

sind uns aber nicht bewusst, welche

Schlüsselkompetenzen für die Funktion

matchentscheidend sind. Nehmen Sie

sich die Zeit und definieren Sie fünf bis

sechs Kompetenzfelder, die für die Funk-

tion massgeblich sind.

In einem zweiten Schritt geht es dann

darum, das gewünschte Verhalten in den

entsprechenden Kompetenzen zu defi-

nieren. Wenn Sie diesen Schritt erfolg-

reich bewältigt haben, ist ein grosser Teil

der Aufgabe erfüllt.

Auf Grund der nun definierten Ver-

haltensmuster können Sie die entspre-

chenden Übungen auswählen und als

Gesamtpaket zu einem Assessment zu-

sammenfügen. Wichtig ist, dass Sie sich

wirklich auf die ausgewählten Kompeten-

zen beschränken und nicht versuchen, zu

viel in ein Assessment einzubauen.

Breites Angebot

Es gibt auf dem Markt viele Anbieter, die

Sie in diesen Arbeitsschritten unterstüt-

zen können. Es ist aber unabdingbar, dass

Sie sich vorgängig die Frage nach den

Jost Gloor, DAS in Leadership & Ma-nagement ZHAW/IAP, COO Contaplus Group, Bern

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4·10 27&rechnungswesen

controlling

Person

alwesen

künftiges Verhalten schliessen können,

bietet es sich an, die zu beurteilende

Person bezüglich der gewünschten Kom-

petenzen und Verhaltensweisen zu befra-

gen. Ein mögliches Vorgehen:

1. Warm-up Frage, Hinweis auf die Kom-

petenz

2. Frage, was die Kompetenz für die Per-

son bedeutet

3. Frage nach Verhalten in der Vergan-

genheit, bei dem die Person diese

Kompetenzen beweisen musste

4. Frage nach Lerneffekt

Durch das mehrstufige Vorgehen und

dank dem behutsamen Herausschä-

len von vergangenem Verhalten, ist die

Wahrscheinlichkeit sehr viel besser, zu

einem realitätsnahen Ergebnis zu gelan-

gen, als wenn man unstrukturiert einen

bestimmten Interviewbogen abhakt.

Wenn Sie nun diese beiden «Puzzleteile»

kombinieren, haben Sie zwei zusätzliche

Faktoren, die Sie für Ihre Entscheidung

einsetzen können. Selbstverständlich sind

damit nicht sämtliche Fragen und Unklar-

heiten aus dem Weg geräumt. Sie haben

jedoch die Möglichkeit, mit den Ergebnis-

sen dieser Elemente ihr «Bauchgefühl» zu

validieren und sich zu überlegen, worauf

dieses Bauchgefühl eigentlich gründet.

Fazit

Ein Assessment oder ein strukturiertes

Interview kann Ihnen nie die hundertpro-

zentige Sicherheit geben, die perfekte

Person rekrutiert zu haben. Die beiden,

und auch andere, Instrumente ermögli-

chen es Ihnen aber, Ihre Unsicherheiten

zu reflektieren, zu hinterfragen, ob Sie

auch die richtigen Kompetenzen ge-

wählt haben. Wenn Sie so diese beiden

Punkte klären können, haben Sie schon

viel erreicht. Schlussendlich ist die Rekru-

tierung immer auch ein emotionsbehaf-

teter Vorgang. Sie werden nie absolute

Objektivität erreichen. Mit der gezielten

Wahl Ihrer Instrumente und dem dafür

sorgfältig ausgearbeiteten Hintergrund

besteht jedoch die Chance, Ihre Objekti-

vität zu steigern und sicherzustellen, dass

die verantwortlichen Personen «über das

Gleiche» sprechen. nnn

Stellenindex Finanz- und Rechnungswesen der Contaplus

Stand Oktober 2010 April 10 Mai 10 Juni 10 Juli 10 Aug. 10 Sept. 10 Okt. 101. Alle Berufe, ganze CH 62.7 66.1 54.5 66.3 70.3 76.3 51.6

2. Einzelne Berufsgruppen, ganze SchweizSachbearbeiter 55.9 59.2 54.1 61.1 61.0 64.1 44.9Buchhalter 64.8 72.3 58.4 62.2 61.0 65.9 58.6Controller 35.0 33.5 28.0 50.8 84.7 76.4 55.6Führungskräfte 67.5 68.1 56.3 49.1 55.1 65.4 50.9Andere 88.0 93.8 73.4 97.7 82.1 101.6 48.0Alle 62.7 66.1 54.5 66.3 70.3 76.3 51.6

3. Alle Berufsgruppen, SprachregionenDeutschschweiz 63.4 64.8 53.9 66.9 70.3 78.8 51.9Suisse Romande (inkl. Tessin) 60.2 70.9 56.8 64.0 70.1 66.6 50.7Ganze Schweiz 62.7 66.1 54.5 66.3 70.3 76.3 51.6

4. Alle Berufsgruppen, WirtschaftsregionenZürich 47.2 48.1 38.8 57.3 61.4 78.9 39.3Basel 95.1 84.8 68.7 79.4 74.7 76.7 56.9Bern 81.4 84.4 70.8 70.6 102.3 96.5 73.2Aargau / Solothurn 85.9 84.9 71.8 90.9 97.5 103.4 86.8Ost-Schweiz 66.1 73.7 59.0 90.5 61.5 66.0 22.9Zentralschweiz 71.9 83.8 68.2 66.7 67.1 64.2 44.3FR / NE / JU / BE 38.1 43.5 33.4 19.6 57.7 36.8 58.7Waadt / Genf 66.0 80.8 62.2 73.0 71.1 69.8 58.5

Wie verändert sich die Nachfrage nach Mitarbeitern?

Der Contaplus-Stellenindex misst zuverläs-

sig und regelmässig die Stellenangebote

in Rechnungslegung, Controlling, Finanz-

und Rechnungswesen, die in Schweizer

Printmedien und im Internet annonciert

werden. Contaplus ist veb.ch- Partnerin

und bedeutendste schweizerische Spezia-

listin für fest angestelltes und temporäres

Personal im Finanz- und Rechnungswe-

sen.

Seit seinem ersten Erscheinen Anfang

2005 hat sich der Index bei Fachleuten,

bei Arbeitgebern und Stellensuchenden

als zuverlässiger Spiegel des Arbeitsmark-

tes etabliert. Er wertet zum einen die An-

gebote für verschiedene Berufsgruppen

aus, zum anderen beobachtet er alle Wirt-

schafts- und Sprachregionen der Schweiz.

«100er-Basis» ist der Durchschnitt der

Monate September bis Dezember 2004.

Publiziert wird der Index in «rechnungs-

wesen & controlling» und in der «Finanz

und Wirtschaft». nnn

Frage

Was verstehen Sie unter Kom-

munikationsfähigkeit

Wann mussten Sie ihre Kom-

munikationsfähigkeit beson-

ders unter Beweis stellen

Etc.

Kommunikationsfähigkeit

Page 28: Rechnungswesen & Controlling 04/10

SIB SCHWEIZER ISCHESINSTITUT FÜR BETR IEBSÖKONOMIE

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4. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung

Nächster Start: April 2011

Page 29: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 29&rechnungswesen

controlling

Suisse ro

man

de

Comment les diplômes professionnels suisses peuvent-ils être reconnus au niveau européen, comment «tradu-ire» vos capacités et qualités profes-sionnelles? L’OFFT, le SQUF et dualstark ont organisé conjointement un con-grès afin de répondre à ce genre de questions.

Le secteur économique et le marché du

travail se mondialisent. Bologne harmo-

nise dans toute l’Europe le paysage de

la formation académique. La formation

professionnelle supérieure doit relever le

défi de s’imposer face aux grandes écoles

et à l’environnement international. A cet

effet, elle doit surmonter simultanément

deux barrières afin que sa valeur ne soit

pas sous-estimée. La «traductibilité» des

diplômes professionnels suisses était dès

lors le point central de la conférence

«Collaboration européenne, une chance

pour le positionnement de la formation

professionnelle supérieure» qui s’est te-

nue à fin septembre.

Les frontières sont le premier obstacle,

relève Thomas Mayr, expert auprès de la

chambre économique autrichienne pour

la politique professionnelle européenne:

seuls quatre états membres de l’UE recon-

naissent une formation professionnelle

basée sur la pratique (Allemagne, Autri-

che, Danemark et Pays Bas). Les systèmes

scolaires de formation professionnelle

que l’on retrouve par exemple en Suède

ou en France, et la formation informelle

telle qu’elle est donnée au Portugal et au

Royaume Uni prédominent. Aucun aut-

re pays de l’UE ne dispose en effet d’un

système basé sur la pratique, tel qu’en Suisse. La reconnaissance des qualifications

supérieures ne pouvant s’acquérir, dans la

majorité des pays, que par la voie acadé-

mique, la qualité de la formation suisse

est souvent méconnue.

Il en va de même pour le monde univer-

sitaire qui méconnait encore grandement

la qualité de la formation professionnelle

supérieure. Ce second obstacle, que nous

retrouvons tant à l’étranger que dans le

marché intérieur, présente un inconvé-

nient majeur: la responsabilité du personnel

des entreprises multinationales incom-

be toujours plus souvent à un manager

étranger issu et imprégné du monde

n’y aura pas de miracle. Les universitaires

continueront de se défendre contre la

concurrence indésirable en revendiquant

la mise en équivalence dès qu’une «tra-

ductibilité» risquera d’aboutir.

Les différents workshops qui se sont tenus

ont confirmé l’urgence d’une collabora-

tion internationale de la formation profes-

sionnelle supérieure. Que ce soit dans le

secteur du marketing, de l’assurance ou

des écoles supérieures: Quiconque est ex-

posé à la pression des marchés interna-

tionaux, et qui en a les moyens, recherche

des solutions propres à son secteur pour

la reconnaissance de sa formation et de

ses titres.

Pourtant le canevas de la future classifi-

cation des niveaux professionnels suisses

n’est pas clairement perceptible. Ce con-

grès avait pour objectif la transmission des

principes fondamentaux afin que chaque

acteur de la formation professionnelle

supérieure comprenne la problématique

d’ensemble et s’engage intensivement à

la recherche de solutions pratiques pour

qu’à l’avenir les diplômes suisses issus de

la formation professionnelle supérieure

soient reconnus à leur juste valeur.

Glossaire détaillé sur «Kopenhagen» (en

allemand): http://www.kvschweiz.ch/Bil-

dung/Publikationen nnn

académique. Qui ne porte pas le titre de

«bachelor» ou de «master» n’a aucune

valeur! Différents systèmes de forma-

tion présentent cependant également

d’énormes avantages. Mayr présentait à

titre d’exemple un contrat juteux pour

une installation d’ascenseurs à Tel-Aviv.

Une entreprise autrichienne soumission-

naire n’a pas été retenue car son dossier

de mise au concours ne présentait pas le

minimum requis en matière de formation.

Les ingénieurs étaient reconnus en Autri-

che mais ne bénéficiaient pas de titre uni-

versitaire.

Laura Antonelli Müdespacher, responsa-

ble de la coopération européenne, souli-

gne l’importance de la reconnaissance des

diplômes voulue par l’OFFT. Cette agré-

gation ne doit cependant pas être com-

prise au sens juridique, mais comme une

reconnaissance de facto dans le système

éducatif et le marché du travail.

A cette fin, le cadre européen des certifi-

cations (CEC) (outil créé par la Commu-

nauté Européenne pour favoriser la com-

paraison des formations et des diplômes)

est un point central. Un cadre national de

qualifications (CNC) établi sur les mêmes

bases et contenant tous les titres délivrés

par le système de formation suisse – soit

par les écoles, soit basé sur la pratique -

doit être mis sur pied. Ce cadre présente-

ra pour chaque titre la «traduction» pour

les autres pays, à savoir son équivalence

au niveau européen. L’expérience profes-

sionnelle devra y être le noyau du système

de formation professionnelle suisse. Con-

trairement aux autres pays, les niveaux

les plus élevés, de 6 à 8, ne seront pas

l’exclusivité des diplômes universitaires.

Les titres similaires ne devront en outre

pas tous être évalués au même niveau

(brevets, diplômes). La classification devra

dépendre des instructions des examens

fédéraux, respectivement des plans ca-

dres des hautes écoles professionnelles.

La signification et l’utilité de cet exerci-

ce complexe étaient claires pour tous les

participants: contrecarrer le déséquilibre

entre les mondes académique et de la

formation professionnelle. L’important

est la compétence de chacun et non le

moyen par lequel les connaissances ont

été acquises. Et Mayr de conclure que, sur

la base de son expérience en Autriche, il

La formation professionnelle supérieur:L‘Europe, une chance

Ralf Margreiter, politique de formation, sec suisse

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30 4·10&rechnungswesen

controlling

Au

s dem

veb.ch

Gisela Widmer und die unbändige Lust am Schreiben

Da beide grosse Theaterfans sind, war

London für sie ein Paradies. Sie genossen

das kulturelle Angebot und die anderen

Vorzüge der Weltstadt und das schöne

Haus mit Garten während elf Jahren –

und freuten sich immer wieder auf die

Ferien in Indien. Denn die Menschen,

ihre Lebensanschauungen, der Lebens-

stil, die Farben, die landschaftliche und

kulturelle Vielfalt auf dem Subkontinent

haben tiefere Spuren hinterlassen als das

Kulturangebot Londons und der britische

way of life. Ihr Fazit: «Es tönt wie eine

Binsenwahrheit, aber erfahren muss man

es trotzdem selber. Die Inder beweisen

auf Schritt und Tritt, dass es keine ab-

Dass Gisela Widmer eine waschechte Luzernerin ist, beweist ihr lupenreiner Luzerner Dialekt, den sie auch nach vielen Jahren als Zeitungs- und Radio-korrespondentin in Südasien und Eng-land nicht verloren hat. Heute schreibt sie Bücher und Theaterstücke und begeistert das Publikum in den Klein-theatern mit ihren Lesungen aus sati-rischen Texten, die sie für die Sendung «Zytlupe» im Radio verfasst hat.

Schreiben wollte sie schon immer, schon

als Schulmädchen. Einfach schreiben.

Damals. Als 14-jährige schrieb sie The-

aterstücke. Was lag mit dieser Lust am

Schreiben näher, als Journalistin zu wer-

den?

Als 18-jährige wollte Gisela Widmer ein

Gespräch mit Jürg Tobler, dem damali-

gen Chefredaktor der Luzerner Neusten

Nachrichten (LNN). Sie bekam den Termin

und wollte wissen, ob er ihr «garantie-

ren» könne, dass sie nach der Ausbildung

an der Schule für angewandte Linguistik

bei der LNN arbeiten dürfe. Das Couvert

mit der Anmeldung für die Schule hatte

Gisela Widmer in der Tasche. Nach dem

Gespräch, das «gefühlte drei Stunden»

dauerte, wie sich Gisela Widmer erinnert,

teilte ihr der Chefredaktor mit, es sei

nicht nötig, dass sie diese Schule besu-

che. Sie könne sofort als Mitarbeiterin in

seiner Redaktion einsteigen.

«Und weil ich so wild entschlossen war,

zu schreiben und Journalistin zu werden,

packte ich die Gelegenheit beim Schopf

und begann über alles und jedes zu

schreiben, wie das im Lokaljournalismus

zum Alltag gehörte», sagt Gisela Wid-

mer. Es gebe keine bessere Ausbildung

zum Schreiben als der Lokaljournalismus.

Man müsse sich mit den unterschiedlichs-

ten Themen und allen möglichen Men-

schen befassen und müsse ganz genau

und sehr sorgfältig arbeiten. Zudem sei

sie von der Redaktion sehr gut betreut

worden und habe in jeder Beziehung viel

gelernt und den Grundstein für alles Spä-

tere gelegt.

Später arbeitete sie auch für die Schwei-

zerische Depeschenagentur, für das Re-

gionaljournal und das Vaterland, das

später mit den LNN zur Neuen Luzerner

Zeitung fusioniert wurde. Bald lernte sie

ihren späteren Mann kennen, den Jour-

nalisten Peter Isenegger. Zusammen be-

schlossen sie 1986, beide jung und unbe-

kümmert, ihren Arbeitsort in die indische

Hauptstadt Dehli zu verlegen und Aus-

landkorrespondenten zu werden. Damit

ging ein Traum für beide in Erfüllung.

Ausdauer und Beharrlichkeit seien die

Grundvoraussetzungen gewesen, damit

alles so gut gelaufen sei. Ungefähr ein

Jahr habe es gedauert, bis sie sich als Aus-

landkorrespondenten so richtig etabliert

hätten. Da sie bereits Radioerfahrungen

gehabt habe, sei später auch Radio DRS

als Kunde dazu gekommen.

Nach vier Jahren bot sich dem Ehepaar

Widmer/Isenegger die Gelegenheit als

Korrespondenten für das Schweizer Ra-

dio und verschiedene Zeitungen nach

London zu ziehen – gerade im richtigen

Augenblick. Gisela Widmer: «Als die Ber-

liner Mauer fiel, interessierten sich die

Medien nur noch für den Osten Europas.

Indien, Pakistan, Afghanistan, Nepal und

Sri Lanka, all die Länder, über die mein

Mann und ich berichteten, waren plötz-

lich nicht mehr so wichtig.»

Die Jahre in Indien waren für das Ehepaar

Widmer/Isenegger in vielen Beziehungen

prägend: «Ich hätte diesen Job nie allein

und nie mit Kindern machen können»,

betont Gisela Widmer. Obwohl sie nicht

an Glück glaube, müsse sie es doch als

Glück bezeichnen, dass sie einen Mann

gefunden habe, der auch nie den Wunsch

verspürte, Kinder zu haben. «Sonst wäre

unser Leben ganz anders verlaufen. Un-

abhängigkeit ist uns wichtig.»

Einmalig war dann die Möglichkeit, dass

beide nach England gehen und arbeiten

konnten. Gisela Widmer: «Obwohl ich

nie auch nicht eine Spur von Anglophi-

lie in mir spürte, mussten wir die Chance

packen und die neue Herausforderung

annehmen. Dass ich in England für das

Radio arbeiten und mein Mann für einen

Pool von Zeitungen arbeiten konnte, war

eine Chance, die wir packen mussten».

Gisela Widmer wurde am 12. November 1958 in Luzern geboren. Sie ist heute frei-schaffende Autorin, schreibt Bücher und Theaterstücke und tourt durch alle Klein-theater der deutschen Schweiz und liest aus ihren gesammelten Geschichten und ihren Zytlupe vor. 2004 veröffentliche Gisela Widmer den Erzählband Liebes-grund, der es auf die Bestsellerliste schaff-te. 2006 führte das Luzerner Theater ihr Stück Atoll vor ständig ausverkauftem Haus auf. Für die Freilichtspiele Tribschen adaptierte sie den Sommernachtstraum und Marlow’s Dr. Faustus in die Luzerner Mundart. Und im Auftrag der Theater-produktion Annette Windlin schrieb Gi-sela Widmer die komische Tragödie Not-glück. Im März 2011 wird «Biedermanns.umgezogen» – ein «Modernes Drama» über die Islamdebatte am Luzerner The-ater uraufgeführt.

Page 31: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 31&rechnungswesen

controlling

Au

s dem

veb.ch

Während ihr Mann weiterhin journalis-

tisch arbeitete, widmete sich Gisela Wid-

mer in Luzern ausschliesslich dem kreati-

ven Schreiben und begann ihre Erntezeit,

wie sie das nennt: «Ich habe durch den

Journalismus so ungeheuer viel erfahren

und gelernt, konnte mit Staatspräsiden-

ten, allein erziehenden Müttern oder

Gurus reden, dass diese Jahre wie ein

dauerndes bezahltes Studium waren. Ich

fühlte mich immer in einer höchst privile-

gierten Situation und wollte diesen Fun-

dus an Wissen als Autorin in Büchern und

Theaterstücken kreativ umsetzen.»

Zudem begann sie aus ihren satirischen

Texten in Kleintheatern zu lesen und stell-

te erstaunt fest, wie bekannt sie in der

Schweiz durch die Satiresendung «Zytlu-

pe» von Radio DRS geworden war. «Das

hat mir den Neustart in der Schweiz sehr

erleichtert», bekennt sie.

Allerdings stellt Gisela Widmer immer

wieder fest, dass es Frauen zwischen vier-

zig und sechzig nicht einfach haben: «Ein

Verleger sagte mir einmal, mein Manu-

skript sei zwar gut, doch eine Autorin in

meinem Alter könne nicht mehr verkauft

werden...» Und sie fragt sich: «Wo sind

eigentlich die Frauen in meinem Alter?

Beim Fernsehen beispielsweise scheinen

sie nicht mehr zu existieren. Während

Männer wie Kurt Aeschbacher bis zur

solute Wahrheiten gibt. Indien hat mich

zum permanenten Nachdenken über al-

les angeregt, auch über mich und unsere

eigene Kultur und unser ganzes Leben.»

Es sei ihr dabei nie ums Werten oder

Vergleichen gegangen, aber sie habe

gelernt, dass ein Holztisch nicht nur ein

Ort sein könne, an dem sich Menschen

zum Essen einfinden, sondern nach hin-

duistisch-buddhistischer Vorstellung eben

auch der Ernährung von Holzwürmern

dienen könne. Die indischen Denkweisen

seien eine ständige Aufforderung, alles in

Frage zu stellen. Eine grosse Bereicherung

seien auch die Inder, mit ihrer ehrlichen,

offenen und fröhlichen Art.

Vor elf Jahren beschloss Gisela Widmer

mit dem Journalismus aufzuhören, das

schöne Haus in London zu verlassen, in

die Schweiz zurückzukehren und neu an-

zufangen. Sie hatte gemerkt, dass sie in

einen Trott, eine Routine geraten war. Als

sie merkte, dass sich immer wieder alles

wiederholte und sie vieles aus dem Archiv

hätte heraus ziehen können, schien ihr

und ihrem Mann der Zeitpunkt gekom-

men, einen kompletten Wechsel zu voll-

ziehen. Gisela Widmer: «Mein Mann und

ich waren uns bewusst, dass wir in Lon-

don ein Leben aufgaben, um das uns vie-

le beneidet hatten. Aber wir mussten der

Selbstzufriedenheit einen Riegel schieben

und aufhören, uns selber zu zitieren.»

Nie und Nimmer

Welchen Vorwurf möchten Sie nie hö-ren? Ich hätte mein Leben dem Schicksal über-

lassen.

Was möchten Sie nie erleben? Folter. Flucht. Krieg. Ein totalitäres Re-

gime.

Was werden Sie nie vergessen? Die vielen Reisen im Jeep durch Indien.

Welche politische Initiative würden Sie nie unterschreiben? Abschaffung der Eigenverantwortung.

Was würden sie nie sagen? Das bereue ich.

Wohin würden Sie nie reisen? Ins Jammertal.

Was würden Sie nie essen? Schlangenfleisch. Hab ich aber schon

mal. Leider.

Wem möchten Sie nie begegnen? Hey, ich bin im Herzen Journalistin. Da

gibt es diese Frage nicht.

Was würden Sie nie lesen? Ich lese alles, was mir vor die Augen

kommt. Allerdings nicht immer bis zum

Schluss.

Pensionierung und darüber hinaus mode-

rieren dürfen, müssen die Frauen auf dem

Bildschirm alle jung sein. Ist das gerecht?»

Und sie stellt fest, dass viele Frauen erst

wieder ab 80, 90 attraktiv werden, wie

Stephanie Glaser. Frauen müssen immer

entweder lieblich und sexy oder dann ur-

alt sein; und beides trifft auf uns 50-jähri-

ge eben nicht zu.

Gisela Widmer hat ihren Platz trotzdem

gefunden.

Den redaktionellen Beitrag hat Heinz Eckert, Journalist BR, verfasst. nnn

VoranzeigeGisela Widmer wird an der Jubiläums GV 2011 von veb.ch die satirische Lesung

Zytlupe live vortragen.

Reservieren Sie bereits heute in Ihrer Agenda das Datum: 27. Mai 2011, Zürich.

Page 32: Rechnungswesen & Controlling 04/10

32 4·10&rechnungswesen

controlling

veBlo

g

Schweizer Verleger wittern seit dem Ver-

kauf des iPads wieder Morgenluft. Seit

längerer Zeit wird in Schweizer Verlags-

kreisen nämlich geklagt, dass sich die On-

line-Inhalte nicht genügend refinanzieren

lassen. Allerdings verstecken Schweizer

Verlage ihre Inhalte auch nicht hinter Be-

zahlschranken. Mit dem iPad ist jetzt aber

seit einigen Monaten ein Gerät auf dem

Markt, auf dem User offensichtlich eher

bereit sind, für die Inhalte zu bezahlen.

Zwar sind mit den bisher schätzungswei-

se 60‘000 verkauften iPads noch nicht

sehr viele Geräte auf dem Schweizer

Markt und damit wird deshalb selbst mit

zahlungswilligen Usern noch kein grosser

Umsatz generiert. Mit der Zeit, und mehr

verkauften Geräten, könnte aber durch-

aus ein genügend grosser Umsatz erzielt

werden.

Schweizer Verlagsprodukte auf dem iPad

Das Angebot von Schweizer Verlagen im

App-Store ist aber noch bescheiden. Zu

viele der Angebote sind technisch noch

nicht ausgereift. Unterscheiden muss

man dabei zwischen dem Angebot von

Tageszeitungen und Magazinen. Die

Produzenten haben für die Gestaltung

der iPad-Inhalte bei Wochenmagazinen

deutlich mehr Zeit – deshalb ist es nicht

verwunderlich, dass gerade die Magazin-

Angebote mit neuen Ideen überzeugen,

während sich die iPad-Versionen von

Tageszeitungen meist auf eine E-Reader-

Version beschränken – also einfach ein

PDF der Druckausgabe in einer App ver-

fügbar machen. Diesen Weg geht auch

die NZZ, doch die iPad-App der «alten

Tante» hat einige gravierende Schwä-

chen.

NZZ kann nicht überzeugen

Was an der neuen Applikation der «Neu-

en Zürcher Zeitung» für das iPad auffällt,

ist zunächst die Preisgestaltung: 111

Franken für drei Monate. Ein stolzer Preis.

Für den gleichen Zeitraum kostet die ge-

druckte NZZ 154 Franken. Weitaus stö-

render als die hohen Abo-Kosten ist, dass

keine einzelne Tagesausgabe gekauft

werden kann. Mit dem hochpreisigen

Abo-Modell will die NZZ ein Geschäfts-

modell, wie man es von den Printverlagen

kennt, an der digitalen Realität vorbei-

schleusen. Dabei zeichnet sich das digita-

le Mediennutzungsverhalten doch gerade

dadurch aus, dass selektiv und mit einer

grossen internationalen Auswahl je nach

Lust und Laune Angebote konsumiert

werden können.

Tageszeitungen als E-Paper

Neben dem hohen Preis und dem Abo-

Zwang ist bei der NZZ-App vor allem die

Qualität zu bemängeln. Die Zeitung, die

als digitales Äquivalent der gedruckten

Ausgabe daherkommt, ist qualitativ zu

schlecht, um eine angenehme Lektüre

zu ermöglichen. Sie lässt sich nicht belie-

big vergrössern. Die maximale Grösse ist

schlicht zu klein, um sie richtig zu lesen.

Dass es auch anders geht, zeigt die fran-

zösische Sportzeitung «l‘Equipe». Auch

bei starker Vergrösserung erscheint die

Schrift gestochen scharf, wird also ska-

liert dargestellt. Obschon viele Nutzer

iPad-spezifischere Aufbereitungen erwar-

tet hätten - gegen eine einfache «E-Pa-

per-Version» von Tageszeitungen spricht

vorerst nichts. Denn die Anbieter sollen

sich ruhig Zeit lassen, um eine ausgereif-

te, multimediale und anwenderfreundli-

che Applikation zu programmieren. PDFs

sind für den Moment in Ordnung – aber

das absolute Minimum ist in einem sol-

chen Fall eine skalierbare Version. Doch

auch die anderen Tageszeitungsangebo-

te aus der Schweiz hinterlassen eher ein

zwiespältiges Bild. So sind die beiden

Sonntagstitel, die «Sonntagszeitung»

von Tamedia und der «Sonntag» der AZ-

Medien auch mit E-Paper-Versionen am

Start. Insbesondere bei der iPad App der

AZ-Medien fehlt wie bei der NZZ eine ver-

nünftige Qualität, weil auch hier der Text

nicht stufenlos skaliert werden kann.

Best Practice kommt aus Frankreich

Wie man es besser macht, zeigt nicht nur

die «l’Equipe», die einen tadellosen E-

Reader hat, sondern ein weiteres Angebot

aus Frankreich. Radio Monte Carlo (RMC)

bietet eine der besten Medien-Apps, die

es derzeit auf dem iPad gibt. Bezeich-

Schweizer hinken mit Verlagsangeboten auf dem iPad dem Ausland hinterher

nend ist, dass ausgerechnet ein Radio alle

Printangebote übertrumpft. Gute Beispie-

le gibt es auch aus der Schweiz, einfach

nicht von Tageszeitungen.

Magazine mit schönen Umsetzungen

International wie national fallen vor allem

die Magazin-Angebote auf. Von Spiegel

über Stern bis zu Wired gibt es schöne

und interessante Magazin-Umsetzungen

für das iPad. In der Schweiz sticht im Mo-

ment die iPad-Version der «Schweizer Il-

lustrierten» (SI) heraus.

Zunächst einmal ist die iPad-Version der SI

auch wirklich konsequent für das iPad ge-

dacht. Die Bilderstrecken sind sehr schön

aufgemacht und eine Art «Infobox» oder

«Mehr zum Thema» bietet weitere Bilder,

eigene Videos und sogar externe Links

und Videos (YouTube). Das ist eine gute

Grundlage für Querverweise. Der Inhalt

bleibt nicht abgeschlossen. Schön gelöst

ist, dass die Links in der App geöffnet

werden und das Programm nicht verlas-

sen wird.

Schweizer Illustrierte mit multimedia-lem Mehrwert

Neben der multimedialen Umsetzung

haben iPad-Versionen auch die Chance,

Tobias Kilchör, Projektleiter, www.swisscaster.ch

Page 33: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 33&rechnungswesen

controlling

veBlo

g

Noch weiter will offenbar der Medienmo-

gul Rupert Murdoch gehen. Anfang des

nächsten Jahres will er eine neue Tages-

zeitung herausgeben, die nur noch auf

dem iPad erscheint. Zum Preis von 99

Cents kann ein Wochen-Abo der neu-

en Zeitung «Daily» gekauft werden und

über 100 Journalisten sollen schon ange-

stellt sein. Dies ist ein gutes Beispiel, wie

mit dem Verzicht auf eine Druckversion

hohe Druck- und Vertriebskosten gespart

werde, und der Verkaufspreis entspre-

chen niedrig gehalten werden kann. Al-

lerdings werden hier die Schweizer Ange-

bote mehr Mühe haben, weil sie auf den

Schweizer oder maximal den deutschen

Sprachraum begrenzt sind. «Daily» wird

als englischsprachiges Angebot profitie-

ren können. Denn anders als bei einer

Printausgabe sind die Grenzkosten null,

wo hingegen jede einzelne Ausgabe ei-

ner gedruckten Zeitung Mehrkosten für

Druck und Vertrieb generieren. nnn

mit zusätzlichen Inhalten Mehrwehrt an-

zubieten. Im direkten Vergleich mit der

Printausgabe wird schnell deutlich, dass

auf dem iPad mehr vorhanden ist. Viele

zusätzliche Fotos, Videos und eben, ganz

wichtig, weiterführende Links. Die zu-

sätzlichen Fotos, ebenso wie die Videos,

machen bei einem People-Magazin sicher

Sinn. Und es geht dabei nicht um lieblo-

se Resteverwertung, sondern um echten

Mehrwert.

Noch konsequenter geht das «Maga-

zin», die Beilage von Tages-Anzeiger und

Berner Zeitung. Die Webseite vom «Ma-

gazin» existiert nicht mehr – die einzige

elektronische Form des «Magazins» ist

die iPad-Version, die zum Preis von 1.10

Franken verkauft wird. Das ist im Mo-

ment ein ziemlich radikaler Schnitt und

hat entsprechend negative Äusserungen

von enttäuschten Nutzern der Webseite

hervorgerufen.

Der veb.ch Podcast-TippAuf der Webseite von veb.ch gibt es

unter dem Menüpunkt veblog jeweils

ausgewählte Vorträge aus den veb.ch-

Seminaren zum Nachhören. Ab Anfang

Jahr gibt es an dieser Stelle Beispiele aus

den Seminaren über das MWST-Update.

Alle vier Seminare, die Ende Jahr statt-

gefunden haben, waren innerhalb kür-

zester Zeit ausgebucht. Deshalb bietet

veb.ch allen, die sich nicht mehr anmel-

den konnten, aber auch für Teilnehmer

zum Nachhören, noch einmal die wich-

tigsten Vorträge in Form von Audio-

Podcasts.

Die NZZ ist auf dem iPad mit einem E-Paper vertreten und bietet

mit der Minimallösung leider keine skalierbaren Texte.

Die iPad App der «Schweizer Illustrierten»: Gleicher Inhalt, ande-

re Aufmachung und multimedialer Mehrwert.

Page 34: Rechnungswesen & Controlling 04/10

34 4·10&rechnungswesen

controlling

getA

bstract

getA

bstract

Sind Manager tatsächlich Abzocker, die sich auf Kosten der Mitarbeiter, des Unternehmens und der Gesell-schaft insgesamt bereichern?

Skandale hat es zweifellos genug gege-

ben. Zwar wird in solchen Fällen immer

wieder ins Feld geführt, dass es nur ein

einzelnes schwarzes Schaf gewesen sei.

Doch stimmt vielleicht mit den Vergü-

tungssystemen generell etwas nicht?

Dieser Frage geht Stephan Hostettler in

seinem Buch nach.

Die Arbeit und vor allem die gebührende

Entlohnung von Managern ist umstrit-

ten. Nicht zuletzt im Zuge der Finanzkrise

sind viele Diskussionen um das Thema

entbrannt. Hohe Zahlungen bei frühzei-

tigem Ausscheiden aus einer Firma («gol-

dener Fallschirm») sorgen für Unmut,

aber auch Antrittszahlungen («goldener

Handschlag») sind nicht in jedermanns

Sinn – selbst wenn sie, wie argumentiert

wird, nur ausgleichen sollen, was einem

Neueinsteiger durch die Kündigung beim

alten Arbeitgeber an Aktienpaketen ent-

geht.

So oder so: Die Diskussionen über Ma-

nagergehälter sind nicht folgenlos ge-

blieben. So gibt es in den USA Vergü-

tungsregeln für Banken, die vom Staat

unterstützt werden. In der Schweiz wur-

de 2007 für börsennotierte Firmen ein

Gesetz eingeführt, das zu mehr Transpa-

renz bei der Höhe von Managergehältern

führen soll.

Kein Zweifel, Managerlöhne sind ein hei-

ßes Eisen und ein ausgesprochen kom-

plexes Thema zugleich. Doch dieses Buch

schafft es, die Materie so aufzubrechen,

dass Unternehmer nach der Lektüre tat-

sächlich in der Lage sind, ein gerechtes

Belohnungssystem im Unternehmen ein-

zuführen. Das liegt u.a. daran, dass der

Autor eindeutig Stellung bezieht und

wertet. Hostettler, Unternehmensbera-

ter in Zürich und Lehrbeauftragter in St.

Gallen, macht klar, was die guten und

was die schlechten Seiten einzelner Ver-

gütungsvarianten sind, und er kennt alle

Fallstricke, die bei der Einführung eines

neuen Modells lauern. Daran erkennt

man, dass er aus der Praxis für die Praxis

schreibt – wenngleich sein theoretisches

Fundament (Stichwort: Homo oecono-

micus) nicht mehr ganz zeitgemäß er-

scheint. Positiv auch, dass jedem Kapitel

eine Zusammenfassung vorangestellt

ist: Man weiß in Sekundenschnelle, ob

etwas lesenswert oder bereits bekannt

ist. getAbstract empfiehlt das Buch allen

Mitgliedern von Aufsichtsratsgremien,

Firmeninhabern sowie Mitarbeitern der

Personalabteilung.

Buchrezension: Managersaläre

«Managersaläre» von Stephan Hostettler, Orell Füssli 2010, 128 Seiten, Rating: 8 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusam-menfassung des Buches und 6000 weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.

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Page 35: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 35&rechnungswesen

controlling

Svizzera italiana

Gli ultimi anni sono stati turbolenti per

l’ambiente bancario, e più in generale

per tutti gli operatori finanziari. Queste

turbolenze hanno caratterizzato anche

forti e sostanziali cambiamenti interve-

nuti nell’ambito della revisione. Evidente-

mente anche il mondo della contabilità e

del controlling non è stato risparmiato da

questi eventi, necessitando in concreto di

un ammodernamento del settore.

La commissione d’esami si è chinata per

tempo sui contenuti degli esami di «Spe-

cialista in finanza e contabilità» e di «Es-

perto in finanza e controlling» allestendo

nuovi regolamenti e direttive applicabili

dall’esame 2011.

In realtà, nel complesso, non vi sono

stati degli stravolgimenti dell’esame, ma

piuttosto una ridefinizione delle compe-

tenze. Per questo motivo alcune materie

che fino al 2010 erano di competenza

dell’esame superiore sono state introdot-

te, in virtù della definizione professionale,

nel curriculum dello specialista, mentre

altri ambiti fino ad ora esaminati sono

considerati già acquisiti nella formazione

di base.

In occasione dell’assemblea generale

dell’ACF, tenutasi a Bellinzona in data

10.6.2010, il membro di commissione

Thomas Ernst ha evidenziato la particolare

situazione della Svizzera di lingua italiana.

Da un lato la mancanza di documentazio-

ne settoriale in lingua italiana e dall’altro

lato il cronico ritardo con cui si viene a

conoscenza di tendenze e pratiche della

contabilità influenzano negativamente

i risultati degli esami. Questi fattori non

sono sufficienti, però, a giustificare per-

centuali di quasi il 30% inferiori alla me-

dia della Svizzera tedesca (per l’attestato).

Inoltre quasi il 60% di coloro che hanno

conseguito l’attestato nel 2010 hanno

avuto un risultato insufficiente nella ma-

teria principale della contabilità.

Con l’introduzione dei nuovi regolamenti

2011 sono state introdotte delle nuove

ponderazioni che renderanno ardua la ri-

uscita dell’esame con una nota inferiore

al 4 nelle materie contabili; su un totale

di 10 note ponderate, 6 sono di compe-

tenza delle materie «Contabilità» (pon-

derazione 4) e «Studio casi» (ponderato

con 2). Un mero calcolo statistico confer-

merebbe che la percentuale dei promossi

della sessione d’esami 2010, sarebbe, con

l’applicazione del regolamento 2011 ulte-

riormente ridotto ad un misero 15%.

Questo dato non deve solo preoccupare

ma indurre tutte le parti in causa a una

seria riflessione sul futuro di questo im-

portante esame.

La commissione d’esami e i responsabili

di materia hanno un accresciuto compito

d’informazione a favore degli enti inseg-

nanti e degli studenti alfine di permettere

una sinergia a livello di conoscenze atte

a facilitare l’apprendimento delle materie

oggetto d’esame.

Le scuole hanno il dovere di intensificare

gli sforzi per migliorare contenuti e mo-

dalità d’insegnamento se non vogliono

incorrere a seri problemi di credibilità. In

quest’ambito concreti passi sono già stati

intrapresi e altri se ne aggiungeranno nel

prossimo futuro per favorire un insegna-

mento mirato ed efficace.

Gli studenti infine sono chiamati a mag-

gior impegno e applicazione nello studio.

Deve essere evidenziato il concetto che

gli istituti scolastici non propongono, in

questo caso, una formazione alla quale

si può assistere passivamente, bensì del-

le nozioni di base, da affinare con studi

e ricerche personali nonché con conos-

cenze specifiche acquisite nella pratica

professionale. Prerogative queste che

vengono ulteriormente concretizzate con

l’introduzione dello studio casi anche a

livello di esame di specialista.

Ho fede che i nostri candidati agli esami

sapranno considerare con la dovuta

«ponderazione» i cambiamenti interve-

nuti e che si prepareranno di conseguen-

za in maniera appropriata. nnn

2011: nuove direttive e vecchie sfide

Thomas Ernst, e il rappresentante del veb.ch in seno all’ACF

Page 36: Rechnungswesen & Controlling 04/10

36 4·10&rechnungswesen

controlling

Netzw

erk veb.ch

Einfachheit siegt – auch im Büro!

n Nicht die Arbeitsplatzreduktion, son-

dern die Reduktion von Verschwen-

dung ist das oberste Ziel.

n Der Mitarbeitende wird als Experte be-

trachtet.

n Office-Kaizen steht für die Anwendung

der Kaizen-Philosophien innerhalb der

Administration, Verwaltung und Büro.

Vor Jahrzehnten übernahmen westliche

Firmen, zuerst die Automobilhersteller,

von Japan den Ansatz für Verbesserungen

in kleinen Schritten. Die daraus resultieren-

den Erfolge füllten jahrelang Bücher und

Zeitschriften. Vor 10 bis 15 Jahren wurden

Stimmen laut, dass die administrative Seite

der steigenden Geschwindigkeit der Ver-

änderung in der Produktion nicht nach-

komme. Würden nicht bald dementspre-

chende Massnahmen getroffen, so hiess

es, verliere das einzelne Unternehmen in

der Administration grosse Teile der Einspa-

rung aus der Produktion. Getan wurde ge-

gen diese Misere bislang meist nichts, von

löblichen Ausnahmen auf der Unterneh-

menslandkarte einmal abgesehen.

Was für Zustände treffen wir im Büro an?

Chaos, unnötige Lagerbestände, übervolle

Terminkalender, zugemüllte E-Mail-Boxen,

überfüllte Archive, Dreifachablagen, Struk-

turlosigkeit elektronischer Daten, überflüs-

sige Sitzungen, demotivierte Mitarbeiten-

de, permanenter Platzmangel, fehlende

Nachschubregelungen von Verbrauchs-

material, Gärtchen-Denken, erschreckend

schlechte IT-Kenntnisse …

Das ist vielerorts der Büroalltag. Es wer-

den keine Fragen gestellt, wie Probleme

«Kaizen» heisst das japanische System der ständigen Verbesserung in kleinen Schritten. In den Schweizer Produkti-onsstätten hat es erfolgreich und vie-lerorts Einzug gehalten. Doch wie steht es mit den Büros? Ein veb.ch-Netzwerk-Anlass propagiert Veränderungen!

In der Produktion wird seit Jahrzehnten

optimiert, dass sich die Balken biegen. Je-

der Handgriff wird dem Menschen vorge-

schrieben. Absolut nichts wird dem Zufall

überlassen, um Zeit, Material und Kosten

einzusparen. Kaizen – die ständige Verbes-

serung in kleinen Schritten aus Japan – ist

der wohl erfolgreichste Lösungsansatz

hierfür. Auf der anderen Seite des Unter-

nehmens, im nichtproduktiven Bereich,

arbeitet jeder, wie er möchte, und dies

betrifft alle Stufen der Hierarchie. Eine bei-

nahe autonome Welt fernab von jeglicher

Optimierung und effizientem Arbeiten?

Vielleicht! Eine oft gehörte Aussage: «Wir

lassen uns nicht vorschreiben, wie wir

arbeiten müssen!» Dieses Verhalten der

Mitarbeitenden besitzt beinahe schon den

Status eines Menschenrechts.

Der Kostenfaktor der Ablehnung

Seit Langem ist bekannt, dass diese Hal-

tung zu hohen wie unnötigen Kosten führt

und gleichzeitig die Effizienz des Unter-

nehmens behindert oder sogar vollständig

lähmt. Wir leben heute im Jahr 2010, besit-

zen moderne Gerätschaften und dennoch

arbeiten die Bürolisten oft wie vor mindes-

tens 20 Jahren. Viele Firmen versuchen mit

diversen Systemen nachhaltig bessere Re-

sultate zu erreichen. Nicht wenige setzen

dabei auf das Office-Kaizen, Synonym für

die Anwendung von Kaizen im Büro, und

konnten damit massive Einsparungen bei

gleichzeitiger Steigerung von Effizienz, Zu-

friedenheit und Umsatz erreichen.

Netwerkanlass mit Grosserfolg

«Ist Kaizen ein Wundermittel? Ist das wie-

der ein Arbeitsplatz-Vernichter? Wie kann

ich so etwas für mich oder meine Firma

nutzen?»

Diese oder ähnliche Fragen stellten sich

über 300 Kolleginnen und Kollegen und

besuchten schweizweit den Netzwerkan-

lass «Office-Kaizen – Radikal aber geni-

al!». Offenbar drückt bei diesem Thema

der Schuh. Das besagt zumindest der

unerwartete Andrang. In Zürich war der

Abend gar ausgebucht. Jede der sechs

veranstaltenden Regionalgruppen zeigte

dabei unverwechselbar ihr Profil. Von der

Lokalität über die Zusammensetzung der

anwesenden Personen: Überall war die At-

mosphäre der jeweiligen Region spürbar.

Verändern oder im alten Still weiter arbeiten?

Die Gespräche der einzelnen Abende be-

stärkten mich in der Meinung, dass das

Interesse an nachhaltiger positiver Opti-

mierung der Schweizer Bürolandschaft

vorhanden ist. Trotzdem ergeben sich «die

Leute» oft lieber dem täglichen Schicksal,

anstatt etwas zu verändern.

Wäre es aber nicht angenehmer, die Arbeit

ginge einfacher und sorgenfreier von der

Hand? Auf humorvolle und provokative

Art wurden die Teilnehmenden dazu be-

wegt, ihre eigene Haltung zu überdenken

und zu hinterfragen. Etliche Teilnehmende

begannen in den darauffolgenden Tagen

ihre Büroräumlichkeiten neu zu organisie-

ren oder das eigene Team auf Missstände

hinzuweisen. Ziel erreicht!

Danke!

Den Regionalpräsidenten bzw. deren Ver-

tretungen gilt mein besonderer Dank. Sie

haben massgeblich dazu beigetragen, dass

die Anlässe nicht nur stattfanden, sondern

einen bleibenden Eindruck bei allen Betei-

ligten hinterlassen haben. Für mich per-

sönlich war diese Netzwerkveranstaltung

keiner der üblichen Anlässe, bei welchen

vor allem neue Kontakte gewonnen wer-

den. Vielmehr erinnere ich mich an diesen

Anlass als interessante Reise voller Überra-

schungen und spannenden Diskussionen.

Office-Kaizen für die Daheimgeblie-benen

Das Wichtigste in Kürze:

n Kaizen ist nicht «dasjenige» Wunder-

mittel, kann aber dennoch kleine Wun-

der vollbringen.

Frédéric Jordan, eidg. FA im Finanz- und Rechnungswesen, Spezialgebiet Optimie-rung und Effizienzsteigerung.

Page 37: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 37&rechnungswesen

controlling

Netzw

erk veb.ch

Person entscheidet frei, was sie täglich

benötigt. Gegenstände, die selten genutzt

werden, gehören grundsätzlich nicht auf

den Tisch. Anschliessend sind eigene Ar-

beitsstandards zu definieren. Wie erstelle

ich meine Ablage? Wann beantworte ich

meine E-Mails? Wie wird der Terminka-

lender organisiert? Die genannten Punkte

müssen regelmässig wiederholt werden.

Nur so wird die Nachhaltigkeit gewähr-

leistet.

Merke: Wer Freiraum und Ordnung um

sich hat, arbeitet ruhiger, schneller und

sorgenfreier, denn Chaos belastet den

Menschen.

Und weiter gehts

Der zweite Schritt beschäftigt sich mit

der Zusammenarbeit. Diese wird durch

das Erstellen von Standards verbessert.

Ein Standard ist die einfachste, schnellste

und sicherste Methode, eine Arbeit zu er-

ledigen. Beispiel: Ein in der Nähe der Türe

stationiertes Ablagefach pro Person ist

nützlicher, als wenn jeder eines auf dem

Arbeitstisch stehen hat. Der Arbeitsplatz

erhält sofort Freiraum für Wichtigeres. Als

Nebeneffekt nehmen die Störungen rapi-

de ab. Die Frage: «Wo kann ich die Post

hinlegen?», entfällt. Wie kommuniziert

oder informiert wird, kann ebenso wie

Regelungen für den Nachschub von Papier

oder Toner als Standard gesetzt werden.

Merke: Standards müssen periodisch

überprüft werden.

In aller Munde: die Prozessoptimierung

Nun erst kommt es zur Prozessoptimie-

rung. Wird gleich mit dieser Stufe begon-

nen, schliesst man jedoch die Hauptur-

sache für Fehler – den Menschen – von

Beginn weg aus. Sind die ersten beiden

Stufen durchlaufen, so haben sich auto-

matisch unzählige Kleinigkeiten in den

Prozessen bereits verändert. Mittels Pro-

zessmapping werden zu untersuchende

Abläufe möglichst simpel erfasst (z.B.

Zettel an Wand) und sogleich vor Ort der

ersten Analyse im Plenum unterzogen.

Ist es korrekt, was wir machen? Braucht

es diesen Schritt? Bereits mit diesen ein-

fachen Fragen können Prozesse verändert

werden. Selten benötigt es vertiefte Ana-

lysetechniken, die durchschnittliche Büro-

Mitarbeitende weder erfassen können

noch wollen oder sollen. Sehr komplexe

beseitigt werden könnten, es wird lieber

diskutiert, wie neuer Platz für Ablagen ge-

schaffen werden kann. Sinnfreie Meetings

werden nicht weggelassen, lieber wird

eine Umfrage darüber erstellt und man

bespricht die Resultate auf allen Ebenen

ausführlich. Der Leser mag darüber la-

chen, es sei jedoch bedacht, dass solche

Zustände je nach Firmengrösse locker Mil-

lionenbeträge verschlingen können. Nicht

eingerechnet sind all die Kundenaufträge,

welche aufgrund der genannten Probleme

zusätzlich verlorengehen.

Das Problem aus der Sicht der Wissen-schaft

n 150 Stunden im Jahr verbringen wir

nur mit Suchen

n die Bearbeitung von E-Mails kostet

mindestens 1 Stunde pro Tag

n schlechte Selbst- und Arbeitsorganisati-

on

n 70% aller Beschwerdeursachen entste-

hen am Bürotisch

n mangelhafte IT-Kenntnisse

n Meetings aufgrund schlechter Daten-

aufbewahrung und Weitergabe

n nur gerade 1% der Zeit wird für die

Wertschöpfung genützt

Die Bilanz: 70 Arbeitstage pro Jahr gehen

dadurch verloren. Dabei handelt es sich

wohlgemerkt um jene Tage, an denen die

Mitarbeitenden anwesend sind.

Was ist nun zu tun?

Es gibt praxiserprobte Systeme, wie sol-

che Probleme gezielt angegangen wer-

den können. Nachfolgend die ersten vier

Schritte eines Sechs-Stufen-Systems.

1. Selbst- und Arbeitsorganisation

2. Zusammenarbeit verbessern

3. Prozessoptimierungen

4. Optimierung im Team

Der erste Schritt auf neuen Wegen

Zu allererst wird der eigene Arbeitsplatz

und die Umgebung aufgeräumt, gereinigt

und neu organisiert. Dafür eignet sich eine

5A-Aktion im Teamverbund. Überflüssi-

ges, wie zu viel oder veraltetes Büromate-

rial, gelesene Zeitungen/Zeitschriften, ver-

altete Anleitungen, defekte Gerätschaften

und anderes wird entfernt. Beim Rest

muss überlegt werden, ob es wirklich be-

nötigt wird. Wenn ja, wo wird es verstaut.

Beliebt ist die Cockpit-Anordnung für die

wichtigsten Dinge auf dem Tisch. Jede

Prozesse können mittels Wertstromdesign

gründlicher auf den Verbrauch von Durch-

laufzeiten und die dahinterstehenden Kos-

ten untersucht werden.

Merke: Der Mensch steht über dem Pro-

zess, denn der Mensch definiert ihn.

Teamwork und Führung

Der vierte Schritt handelt von der Optimie-

rung innerhalb des Teams und beinhaltet

Punkte wie: Kennzahlen, Visuelles Ma-

nagement und Führen mit Zielen. Zuerst

werden klare Kennzahlen gebildet, wel-

che zwingend messbar sind. Kennzahlen

müssen allen in visueller Art sichtbar und

zugänglich gemacht werden (z. B. Team-

board). Die entstehenden Abweichungen,

Erkenntnisse und Fehleraufdeckung sind

die Grundlage für gute Ziele. «Du musst

Dein Budget besser in den Griff kriegen»

– ist kein sinnvolles Ziel.

Merke: Schlechte Ziele binden Mitarbei-

tende zeitlich und kosten das Unterneh-

men zusätzliches Geld.

Was zu erreichen ist

Seit Jahren untersuchen renommierte In-

stitute die Zahlen im Zusammenhang mit

den angestrebten Verbesserungen. Das

brachliegende Potential ist gewaltig. Nicht

ausgeschöpfte Potentiale:

n 20% allgemeine Effizienzsteigerung

n Zeitgewinn bis zu 40%

n Raumgewinn bis 50%

n Senkung Verwaltungskosten bis zu

40%.

Das Ich als Blockade

Widerstände wie «Wofür etwas ändern,

wir machen das schon immer so?» zeigen,

wo das eigentliche Problem «sitzt». Es liegt

am eigenen Willen, ob man eine transpa-

rente sowie effiziente Arbeit schätzt und

damit einen angenehmen Arbeitsalltag

erhält. Oder ob zugunsten der Intranspa-

renz der ständig wachsende Druck still-

schweigend angenommen und deswegen

auf Verbesserungen verzichtet wird. Sie

haben es selber in der Hand, welche Seite

Sie wählen und was Sie verändern wollen.

Wann beginnen Sie damit? nnn

Page 38: Rechnungswesen & Controlling 04/10

38 4·10&rechnungswesen

controlling

Reg

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Markus Speck entwickelt. Jährlich soll in

der Folge mindestens ein Standard zu aus-

gewählten Bereichen geschaffen werden.

Was meinen Sie dazu?

Ihre Meinung ist veb.ch sehr wichtig.

Falls Sie Stellung nehmen möchten – Sie

finden den Entwurf unter www.veb.ch,

Publikationen, Controlling –, senden Sie

Ihren Input bitte bis 10. Januar 2011 an

[email protected] oder per Post an

veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich. Von

Interesse sind dabei insbesondere die fol-

genden beiden Themenkreise:

1. Fachlicher Input zum Entwurf «Investi-

tionsrechnung». Entspricht er der Pra-

xis? Was fehlt? Was ist Ihrer Meinung

nach nicht korrekt? Würden Sie damit

arbeiten? Oder entspricht der Entwurf

schon ganz Ihren Vorstellungen?

2. Welchen Teilbereich des Controllings

sollten wir für den 2. Standard ange-

hen?

Der veb.ch dankt Ihnen bereits jetzt für

Ihre Stellungnahme – auch im Namen al-

ler zukünftiger Anwender!

Umfeld gerecht werden und dem An-

wender – wie aber in der Folge auch den

verschiedenen Empfängern und Stakehol-

dern – durch seine klaren Grundsätze eine

wertvolle Hilfe sein. veb.ch ist überzeugt,

damit für die Schweizer Wirtschaft ein

wertvolles, einheitliches Instrument für

die finanzielle Führung zu schaffen und

sie dadurch in ihrer Wettbewerbskraft

weiter zu stärken. Aus diesem Grunde

plant unser Verband eine breite Vertei-

lung der Standards in der Schweizer Wirt-

schaft und in Fachkreisen.

Von Beginn weg professionell

Der vorliegende Entwurf des 1. Standards

zum Thema «Investitionsrechnung» wur-

de von der beauftragten Arbeitsgruppe

mit den veb.ch Vorstandsvertretern Die-

ter Pfaff und Herbert Mattle sowie den

Kollegen André Meier, Niklaus Meier und

Die veb.ch Regionalgruppen bilden, ne-

ben ihren gesellschaftlichen Aufgaben,

für die Mitglieder einen wichtigen fach-

lichen Treffpunkt in der Region. Dieses

Netzwerk ist für die Kontakt- und Bezie-

hungspflege sowie für den gesellschaft-

lichen und fachlichern Erfahrungsaus-

tausch auf hohem Niveau von hohem

Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die

Veranstaltungen unter dem Titel netz-

werk veb.ch, welche das Networking

aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz:

«Wer alleine arbeitet addiert, wer ge-

meinsam arbeitet multipliziert».

Regionalgruppen

Bern Espace Mittelland

Andrea Hostettler

Landoltstrasse 95

3007 Bern

Telefon P 031 387 72 10

[email protected]

Nordwestschweiz

Roland Vannoni, Präsident

Mischelistrasse 37

4153 Reinach

Telefon 061 267 92 68

[email protected]

Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein

Franz J. Rupf, Präsident

Quaderstrasse 5, 7000 Chur

Telefon 081 252 07 22

Fax 081 253 33 73

[email protected]

Zentralschweiz

Karl Gasser, Präsident

Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen

Telefon 041 660 63 85

[email protected]

Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch

einer Regionalgruppe angeschlossen. Die

Regionalgruppe kann mit dem persönli-

chen Login auf www.veb.ch, Menüpunkt

Daten aktualisieren, geändert werden.

Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung auf-

grund des Wohnortes.

Zürich

Peter Herger, Präsident

Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil

Telefon G 081 710 56 00

[email protected]

veb.ch setzt sich nicht nur für seine Mitglieder oder Prüfungen in Öffent-lichkeit und Wirtschaft ein, sondern hat gemäss seinen Statuten auch den Auftrag, nachhaltig und sichtbar Ein-fluss auf die Entwicklung und Einfüh-rung neuer, zweckmässiger Formen des Rechnungswesens und Control-lings in der Schweiz zu nehmen.

Kürzlich hat der Vorstand von veb.ch

beschlossen, für das Controlling in der

Schweiz einen eigenen Standard zu

schaffen. Zielrichtung: KMU. Grossen

Wert legte man dabei auf den erfolgrei-

chen Grundsatz «Von der Praxis für die

Praxis».

Was will man erreichen?

Der neue Standard soll der heutigen

Praxis in der Schweiz und im aktuellen

Ein neuer Controlling-Standard für die Schweiz!

Aktuelle Veranstaltungen Zürich

nAnlass Steuern, 20. Januar,

Achtung neue Lokalität: Zunfthaus zur

Schmiden, Zürich

Page 39: Rechnungswesen & Controlling 04/10

4·10 39&rechnungswesen

controlling4·10 &rechnungswesen

controlling

Wer kann Mitglied werden?

Diese Frage wird uns sehr oft gestellt. In

unseren Statuten steht folgendes:

Aktivmitglieder sind diplomierte Exper-

ten in Rechnungslegung und Controlling,

Fachleute im Finanz- und Rechnungswe-

sen mit Fachausweis sowie alle gemäss

gültigem Reglement der eidgenössischen

Diplomprüfung für Experten in Rech-

nungslegung und Controlling zur Prüfung

zugelassenen Personen. Dazu gehören

Inhaber eines Fachausweises oder eines

Diploms einer höheren Fachprüfung (Bei-

spiel: Treuhandexperten, Steuerexperten,

Wirtschaftsprüfer) oder eines Diploms ei-

ner Fachhochschule. Weiter zählen dazu

Inhaber eines Bachelor-Abschlusses einer

Hochschule oder Fachhochschule.

Passivmitglieder sind natürliche und juristische Personen, welche dem veb.ch

fachlich und gesellschaftlich verbunden

sind. Als Passivmitglied hat man kein

Stimmrecht an der Generalversammlung

und das Logo veb.ch darf nicht für die

Werbung verwendet werden (Briefschaft,

Internetaufritt).

Der Mitgliederbeitrag beträgt für die

natürlichen Personen beider Kategorien

CHF 120.

Jahresbeitrag 2011

In der zweiten Januarhälfte 2011 versen-

den wir die Beitragsrechnungen. In Ihren

persönlichen Mitgliederdaten ist festge-

halten, an welche Adresse Sie diese Rech-

nung wünschen. Mit Ihrem persönlichen

Login (E-Mailadresse und Passwort) kön-

nen Sie die Daten mutieren und so auch

eine andere Rechnungsadresse erfassen.

Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eine

solche Mutation bis am 10. Januar 2011

vornehmen, damit dann die Beitragsrech-

nung auch richtig adressiert wird. Selbst-

verständlich nehmen wir Ihre gewünschte

Rechnungsadresse auch mit einem E-Mail

an [email protected] entgegen.

Anerkennung Weiterbildung gem. RAG

Im Revisionsgesetz Art. 12 ist geregelt,

dass staatlich beaufsichtigte Revisions-

unternehmen Massnahmen für die Qua-

litätssicherung ihrer Revisionsdienstleis-

tungen treffen müssen. Dazu zählt unter

anderem die Aus- und Weiterbildung in

Revisionsthemen. Die Revisionsaufsichts-

behörde erteilt den Weiterbildungsan-

bietern keine pauschale Anrechnung in

Tagen oder Stunden, welche die Quali-

tätssicherung bestätigen könnten. Wenn

Sie sich für ein Weiterbildungsangebot

entscheiden, dann müssen Sie persönlich

bei der RAB anfragen, ob diese Weiter-

bildung im Sinne der Qualitätssicherung

durch die RAB anerkannt wird.

Titel in Fremdsprachen

Immer wieder fragen Fachausweis- und

Diplominhaber, wie die Titel in Englisch

heissen.

Fachfrau/Fachmann im Finanz und Rech-

nungswesen mit eidg. Fachausweis heisst

Swiss certified specialist for finance and

accounting

Expertin/Experte in Rechnungslegung

und Controlling heisst

Swiss certified expert for accounting and

controlling

Die Titelbezeichnungen in französich und

italienisch finden Sie auf www.veb.ch un-

ter dem Menüpunkt Ausbildung.

getAbstract

Seit dem 1. August 2007 haben alle Mit-

glieder Zugriff auf die weltweit grösste

Plattform von Businessbuch-Zusammen-

fassungen. Aktuell stehen über 6000

Abstracts zum Herunterladen bereit. Die

Zutrittsberechtigung erfolgt über den

geschützten Bereich auf www.veb.ch, Lo-

gin. Das Angebot ist exklusiv für unsere

Mitglieder. Seit der Aufschaltung haben

wir bereits mehr als 2000 aktive Benutzer

dieser Dienstleistung. Haben Sie Fragen

zu Ihrem Login? Rufen Sie an, wir unter-

stützen Sie gerne.

Zum Jahresabschluss

Ihnen, unseren vielen langjährigen und

neuen Mitgliedern und Lesern unserer

Fachzeitschrift, danke ich herzlich für das

Interesse an unseren Dienstleistungen.

Wir freuen uns, Ihnen auch im neuen Jahr

wieder einige, wie immer praxisorien-

tierte Angebote unterbreiten zu dürfen.

Auch ein herzliches Dankeschön für die

vielen sympathischen und bereichernden

Kontakte, sei es am Telefon oder an unse-

ren Veranstaltungen. Ich wünsche Ihnen

für das Jahr 2011 alles Gute, und mögen

Ihre Wünsche in Erfüllung gehen. nnn

Au

s dem

veb.ch

Au

s dem

veb.ch

Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.

Aus der veb.ch-Geschäftsstelle

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controlling40

Au

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veb.ch

Au

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veb.ch

Veranstaltungen und Adressen

veb.ch demnächstveb.college, Sihlhof, Zürich

Tagesseminare Jahresabschlussplanung 2010:

20. Januar 2011

Englische Fachbegriffe: 12. Mai 2011

Lehrgänge EU-Mehrwertsteuer: Start am 2. März

2011

Nachfolgeregelung, Unternehmens-

bewertung: Start am 2. März 2011

IFRS Überblick: Start am 3. März 2011

CH-Mehrwertsteuer: Start am 7. März

2011

Experte Swiss GAAP FER: Start am 9.

März 2011

IKS und Risikobeurteilung: Start am 6.

April 2011

Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.

Unsere Partner

veb.ch

Lagerstrasse 1, Postfach 1262

8021 Zürich

Telefon 043 336 50 30

Fax 043 336 50 33

www.veb.ch, [email protected]

acf.ch

Ass. dei contabili-controller diplomati

federali – Gruppo della svizzera italiana

Ines Guarisco, Presidente

6963 Lugano-Cureggia

Telefono/Fax 091 966 03 35

www.acf.ch, [email protected]

swisco.ch

Chambre des experts en finance

et en controlling

Rue de Neuchâtel 1

1400 Yverdon-les-Bains

Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71

www.swisco.ch, [email protected]

Controller Akademie AG Zürich

17.01.2011: 2. Tag des Rechnungswe-

sens, Zürich

09. + 23.03. oder 10. + 24.03.: Excel

für Controller, Zürich

08.04.2011: Beginn Studiengang Spa-

und Wellness-Controlling, div. Orte

11.05.2011: Beginn Modul-Studien-

gang Wirtschaftskriminalität, Zürich

11.05.2011: Beginn Diplom-Studien-

gang , in Swiss GAAP FER, Zürich

17.08.2011: Beginn Vorbereitung

CIMA: Strategy Level Papers und TOP-

CIMA, Zürich

07.09.2011: Beginn 17. Durchfüh-

rung Studiengang «Diploma as IFRS-

Accountant, Certified by Controller

Akademie and Ernst&Young», Zürich

23.10.2011: Beginn Studiengang für

Expertinnen/Experten in Rechnungs-

legung und Controlling (in 5 oder 3

Semestern), Zürich

26.10.2011: Beginn Controlling-Pra-

xisstudium in sechs Modulen (Dauer 1

Semester), Zürich

26.+27.10.11: IFRS Update, Zürich

Impressum

«rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in

Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungs-

wesen veb.ch

Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 9500 Exemplaren

Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofber-

ger, Geschäftsführerin

Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30,

Fax 043 336 50 33, [email protected], www.veb.ch

Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon

Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum

Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/Fachzeitschriften)

Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion

gestattet.

Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.