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MANZ-Tag der Liegenschaftsbewertung: richtiger Wert – gutes Geschäft! Porträt des Monats Johannes Reich-Rohrwig Buchpräsentation Handbuch Generalver- sammlung der GmbH [ RECHTAKTUELL #07/08 JULI/AUGUST 2014 ] online Juli/August 2014 #07/08 Neuerscheinungen Empfehlenswertes Termine

RECHTaktuell Juli/August 2014

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Neuerscheinungen, Empfehlenswertes, Termine des MANZ Verlags von Juli – August 2014

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Page 1: RECHTaktuell Juli/August 2014

MANZ-Tag der Liegenschaftsbewertung:richtiger Wert – gutes Geschäft!

Porträt des MonatsJohannes Reich-Rohrwig

Buchpräsentation Handbuch Generalver-sammlung der GmbH

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online

Juli/August 2014

#07/08Neuerscheinungen Empfehlenswertes

Termine

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DER ZVR - VERKEHRSRECHTSTAG 2014 WIRD DURCHGEFÜHRT MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON

ZVR VERKEHRSRECHTSTAG 2014

ORT: WU WIEN, TC (TEACHING CENTER), WELTHANDELSPLATZ 1, 1020 WIEN

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H A U S M I T T E I L U N G ]

DER ZVR - VERKEHRSRECHTSTAG 2014 WIRD DURCHGEFÜHRT MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON

ZVR VERKEHRSRECHTSTAG 2014

ORT: WU WIEN, TC (TEACHING CENTER), WELTHANDELSPLATZ 1, 1020 WIEN

M ANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH

firmensitz Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien verlagsbüro Johannesgasse 23 ∙ 1015 Wien

tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 [email protected] www.manz.at Handelsgericht Wien fn 124 181w

VRUG Vier Buchstaben bewegen Österreich

Vier Buchstaben lassen derzeit in Österreich

die Köpfe rauchen: VRUG steht für „Verbrau-

cherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“

und beschäftigt Handel, Gewerbe und

Rechtsberatung. Das Gesetz verlangt nicht

weniger als die Anpassung aller AGB, Web-

shops und überhaupt der Verkaufsprozesse

im so genannten B2C-Geschäft, soweit es

sich um Fernabsatz handelt oder um Ver-

träge außerhalb von Geschäftsräumen. Die

möglichen Sanktionen bei Nichtbeachtung

reichen bis zu Nichtigkeit und mehrjähriger

Rückforderbarkeit des Entgelts durch den

Käufer (Auftraggeber).

MANZ hat diese vier Buchstaben bereits

dreifach umgesetzt:

1. Im brandneuen ABGB-Taschenkommen-

tar von Barth, Dokalik und Potyka ist das

VRUG bereits enthalten.

2. Gerade in Druck befi ndet sich ein Schnell-

Kommentar zum neuen Recht von Petra

Leupold und Peter Kolba. Die Experten

des VKI verwenden nicht nur die amtli-

chen Materialien; sie haben sich bereits

der Mühe unterzogen, die „alte“ Judika-

tur auf Weiter-Verwendbarkeit im neuen

Recht zu überprüfen.

3. In der Zeitschrift „Verbraucherrecht –

VbR“ gibt es in jedem Heft ein eigenes

„VRUG spezial“. Diese Rubrik bietet

konkrete Lösungsansätze und sofort ver-

wendbare Checklisten und Übersichten.

Aus Anlass des Inkrafttretens des VRUG

wurde auch ein „VRUG spezial-Abonne-

ment 2014“ aufgelegt.

MANZ ist in Österreich das mit Abstand

größte Fachinformationsunternehmen für

Recht, Wirtschaft und Steuer. Wie alle MANZ-

Zeitschriften ist auch die VbR online exklusiv

in der RDB-Rechtsdatenbank recherchierbar,

in deren Rahmen MANZ schon seit den

1980er-Jahren intensiv in Online-Services

investiert.

MANZ macht das neue Recht transparent

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 2 0 1 4

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[ I N H A L T · I M P R E S S U M

Zu Ihrer Orientierung

4 w w w.manz.at

Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Heraus geber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuch handlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redak tion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafi sches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preis-änderungen vorbehalten.

Impressum

Autoren und TitelBarth · Dokalik · Potyka, ABGB ................................................. 27Bergthaler · Grabenwarter (Hrsg), Musterhandbuch Öffentliches Recht ........................................................................ 25Berka · Grabenwarter · Holoubek (Hrsg), Meinungsvielfalt im Rundfunk und in den Online-Medien........................................ 18Büchele, Urheberrecht ................................................................. 24Buholzer · Haigner · Jenewein · Schneider, Wie der Traum vom Haus die Welt bedrohte......................................................... 26Dittrich, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................. 20Dohr · Pollirer · Weiss · Knyrim, DSG ........................................ 15Doralt · Ruppe (Hrsg), Steuerrecht, Band II ................................ 25Grabenwarter · Ohms, B-VG ...................................................... 15Grundbichler, Gemeinnützige Bauvereinigungen ......................... 19Hirschler · Karner · Kriebaum · Kucsko-Stadlmayer · Reindl-Krauskopf · Reinisch, Vienna Law Inauguration Lectures ............ 23Holoubek · Lienbacher (Hrsg), GRC-Kommentar ........................ 14Hopf · Kathrein, Eherecht ............................................................. 5Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB .................... 19Kalss · Torggler, Einlagenrückgewähr.......................................... 18Klicka · Oberhammer · Domej, Außerstreitverfahren .................. 23Kuprian, Der Mietvertrag............................................................. 26KWG (Hrsg), Verwaltungsreform – Verwaltungsgerichtsbarkeit .... 25Leupold · Kolba, VRUG ............................................................... 17Liebmann, EisbG ......................................................................... 15Lienbacher (Hrsg), Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze ..................................................................... 14Lust · Hager-Ruhs, MABG .......................................................... 16Mayer · Stöger (Hrsg), Kommentar zu EUV und AEUV ................. 16Mraz · Schroll, Weingesetz.......................................................... 16Neumayr · Reissner (Hrsg), Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht ................................................................................. 22Noss, Maklerrecht ....................................................................... 26Okuda · Schauer, Geschichtliche Wurzeln und Reformen in mittel- und osteuropäischen Privatrechtsordnungen ...................... 17Pinggera · Pöltner · Sladecek, Pension & Invalidität .................. 26Reich-Rohrwig · Ginthör · Gratzl, Handbuch General-versammlung der GmbH ................................................................ 6

Reissner · Neumayr (Hrsg), Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln ....................................................................................... 22Reissner · Neumayr (Hrsg), Zeller Handbuch Betriebs-vereinbarungen ............................................................................ 22Roth, Schaubilder Zivilprozessrecht .............................................. 23Stabentheiner, Mietrecht ............................................................ 19Svinger · Winkler, Österreichisches Rechtswörterbuch ................. 27Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG ................................................ 20Teschner (Hrsg), BSVG ................................................................ 21Teschner (Hrsg), GSVG................................................................ 21Teschner · Pöltner (Hrsg), APG .................................................. 20Wais · Dokalik, Gerichtsgebühren ............................................... 27Wanke · Unger, BFGG ................................................................. 18Wegscheider, Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestand-nehmerinsolvenz .......................................................................... 17Weiss · Lust, GuKG ..................................................................... 25Weiss, ÄsthOpG .......................................................................... 14Weiß (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen .......... 21ZVR – Zeitschrift für Verkehrsrecht ................................................. 7

MANZ-ONLINEKletečka/Schauer (Hrsg), ABGB-ON ........................................... 11Kuprian, Der Mietvertrag ............................................................ 12

MANZ INTERNHausmitteilung............................................................................... 3Impressum ..................................................................................... 4Buchpräsentation Handbuch Generalversammlung der GmbH ......... 8MANZ-Tag der Liegenschaftsbewertung .......................................... 8Porträt des Monats Johannes Reich-Rohrwig ................................... 9Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Musterhandbuch öffentliches Recht ........................................................................ 10Für Sie gelesen ............................................................................. 13Runde Geburtstage im Juli/August ................................................ 13Literaturempfehlungen der Buchhandlung .................................... 24Wir gratulieren ... ......................................................................... 27

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5R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Aug ust 2014

T O P T I T E L D E S M O N A T S ]

„Hopf/Kathrein“ in Neuaufl age!

Eherecht

3. Auf lage Autoren: Hopf · Kathrein

Zahlreiche Änderungen, insb durch das FamRÄG 2009, das EPG und das KindNam-RÄG 2013, im EheG selbst, aber auch im ABGB oder in den Verfahrensgesetzen sowie auch die Fortentwicklung von Rechtspre-chung und Lehre machten eine Neuaufl age notwendig.

Die 3. Aufl age enthält – unter Berücksich-tigung des EPG – auf aktuellem Stand das österreichische Eherecht im engeren und im weiteren Sinn• persönliche Ehewirkungen• Ehegattenerbrecht• Ehegüterrecht

• EheG mit den Schwerpunkten der Ehe-schließung und des Ehescheidungsrechts

• Ehegattenwohnrecht und• Eheverfahren• sozialversicherungsrechtliche Begleitregeln

umfassend kommentiert und praxisbezogen dargestellt.

„Das selbst gesteckte Ziel, nämlich einen problem- und praxisorientierten Kommentar zum Eherecht zu bieten, ist in einem Höchstmaß erreicht worden.“(Kerschner in JBl 8/2006)

Die AutorenDr. Gerhard Hopf, Sektionschef im BMJ i. R., Hon.-Prof. an der Universität Graz.Dr. Georg Kathrein, Sektionschef im BMJ, Hon.-Prof. an der Universität Wien.

3. Aufl age erscheint Ende Juli 2014.Ca. 804 Seiten. Geb. EUR 115,–ISBN 978-3-214-03103-9

Online-Version: www.manz.at/eher

setzlicher Güterstand und Ehegattenerbrecht, in Floretta, Ehe- und Kind-schaftsrecht (1979) 17; Grillberger, Eheliche Gütergemeinschaft (1982); Feny-ves, Ehegüterrechtliche Vereinbarungen aus zivilrechtlicher Sicht, in Ruppe,Handbuch der Familienverträge2 (1985) 749; Kostka, Die Auswirkungen desEherechtsänderungsG 1978 auf ehegüterrechtliche Vereinbarungen, NZ 1988,320; Bittner, Verträge im Ehegüterrecht – Regelungen für die aufrechte Eheund für den Fall der Scheidung2 (1995); Welser, Zivilrechtliche Formgeboteund Notariatsakt, in Rechberger (Hrsg), Formpflicht und Gestaltungsfreiheit(2002) 1; Welser, Notariatsakt: Abschaffung, Ersatz durch Schriftform, „Ge-teilte Form“ und „halbe“ Form“, in FS Weissmann (2003) 989; Nademleinsky,Das FamRÄG 2009 – die wichtigsten Änderungen, Zak 2009, 326; Deixler-Hübner, Der Ehevertrag2 (2010); Hopf, Neues im Ehe- und Kindschaftsrecht– Änderungen des ABGB und des EheG durch das FamRÄG 2009, ÖJZ2010/19; Kissich, Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 – Die wichtigsten Än-derungen im ABGB und im EheG, JAP 2010/2011, 49.

Übersicht

RzI. Ehegüterrecht – Partnerschaftsgüterrecht . . . . . . . . . 1II. Ehe- und Partnerschaftspakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2III. Gestaltungsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3IV. Entgeltfremdheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4V. Abgrenzungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5VI. Form von Ehe- und Partnerschaftspakten . . . . . . . . . 7VII. Ehe- und Partnerschaftspakte von Unternehmern . . . 8VIII. Erfüllung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

I. Ehegüterrecht – Partnerschaftsgüterrecht

1 Das 28. Hauptstück ist zunächst Sitz des Ehe- und Partner-schaftsgüterrechts, das im Gegensatz zu den persönlichen Rechts-wirkungen der Ehe (§§ 89 ff EheG) oder der eingetragenen Partner-schaft (§§ 7 ff EPG) die vermögensrechtliche Seite der Ehe odereingetragenen Partnerschaft regelt. Neben dem Güterrecht enthältdas vorliegende Hauptstück der Sache nach weiter sowohl Kind-schaftsrecht (Ausstattungsanspruch nach den §§ 1220 bis 1223ABGB), schuldrechtliche Regelungen (§§ 1246 und 1247 ABGB)als auch erbrechtliche Bestimmungen über wechselseitige Testa-mente und Erbverträge (§§ 1248 ff ABGB), dies jeweils im Kontextmit Ehe und Partnerschaft.

In seiner Stammfassung fokussierte sich das ABGB auf diefrüher vornehmlich in der Aristokratie üblichen und für die Versor-

176

C § 1217 ABGB

Zahlreiche Querverweise auf andere Gesetze

Umfassende Kommentierung

Ehe- und Partner-das im Gegensatz zu den persönlichen Rechts-

wirkungen der Ehe (§§ 89 ff EheG) oder der eingetragenen Partner-der Ehe oder

eingetragenen Partnerschaft regelt. Neben dem Güterrecht enthältKind-

(Ausstattungsanspruch nach den §§ 1220 bis 1223(§§ 1246 und 1247 ABGB)über wechselseitige Testa-

mente und Erbverträge (§§ 1248 ff ABGB), dies jeweils im Kontext

fokussierte sich das ABGB auf diefrüher vornehmlich in der Aristokratie üblichen und für die Versor-

besteht zwischen ihnen Einvernehmen über die Scheidung, sokönnen sie die Scheidung gemeinsam begehren.

(2) Die Ehe darf nur geschieden werden, wenn die Ehegat-ten eine schriftliche Vereinbarung über die Betreuung ihrer Kin-der oder die Obsorge, die Ausübung des Rechtes auf persönlicheKontakte und die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsa-men Kinder sowie ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen unddie gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verhältniszueinander für den Fall der Scheidung vor Gericht schließen.

(3) Einer Vereinbarung nach Abs. 2 bedarf es nicht, soweitüber diese Gegenstände bereits eine rechtskräftige gerichtlicheEntscheidung vorliegt. Daß die für eine solche Vereinbarung al-lenfalls erforderliche gerichtliche Genehmigung noch nicht vor-liegt, ist für den Ausspruch der Scheidung nicht zu beachten.

Eingefügt durch Art II Z 3 EheRÄndG BGBl 1978/280, Fassung desAbs 2 gem Art 3 KindNamRÄG 2013 BGBl I 2013/15.

Zur Zuständigkeit s §§ 104 a, 114 a JN, zum Verfahren §§ 93bis 96 AußStrG und § 460 Z 10 ZPO, zum Unterhalt § 69 a EheG,zur Gerichtsgebühr TP 12 lit a 2 und Anm 3 zu TP 12 GGG, zurGebührenpflicht einer außerstreitigen Vereinbarung nach § 55 aEheG s § 33 TP 20 GebG.

Literatur: Aicher, Ehescheidung und Scheidungsfolgen, in Floretta,Das neue Ehe- und Kindschaftsrecht (1979) 83; Ballon, VerfahrensrechtlicheAspekte der Familienrechtsreform 1977/78, in Ostheim, Schwerpunkte derFamilienrechtsreform 1977/1978 (1979) 185; Mänhardt, Die Scheidung imEinvernehmen, in Ostheim, Schwerpunkte der Familienrechtsreform 1977/1978 (1979) 125; Aicher, Die Reform des Rechts der Ehescheidung und derunterhaltsrechtlichen Scheidungsfolgen in Österreich, FamRZ 1980, 426; Ko-necny, Wiederaufnahme im Außerstreitverfahren, insbesondere im Verfah-ren zur einvernehmlichen Scheidung, JBl 1983, 20; Verschraegen, Einver-ständliche Scheidung in Europa, ZfRV 1984, 224; Steininger, Österreichs Fa-milienrechtsreform unter besonderer Berücksichtigung der vermögensrecht-lichen Konsequenzen, in Ruppe, Handbuch der Familienverträge2 (1985) 1;Simotta, Das „Zerrüttungsgeständnis“ im Verfahren über die einvernehmli-che Scheidung, FS Kralik (1986) 329; Simotta, Die einvernehmliche Schei-dung während eines anhängigen Eheprozesses (§ 460 Z 10 ZPO), ÖJZ 1987,129, 167; Simotta, Die Prozeßfähigkeit in (außerstreitigen) Eheangelegenhei-ten, ÖJZ 1989, 577; Simotta, Die Unterbrechnung des Verfahrens über dieeinvernehmliche Scheidung wegen Aussicht auf Wiederherstellung der eheli-

329

§ 55a EheG D 1

Übersichten zur schnelleren Orientierung

Weiterführende Literatur

online

Page 6: RECHTaktuell Juli/August 2014

6 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ T O P T I T E L D E S M O N A T S

Handbuch Generalversammlung der GmbH

Herausgeber: J . Reich-Rohr wig · Ginthör · Gratz l

Die Generalversammlung als oberstes Organ der GmbH hat aufgrund ihrer großen Ent-scheidungskompetenzen eine überragende Bedeutung. Häufi g läuft man Gefahr zur Wahrung seiner Rechte an formellen Hürden, Fristen oder Erklärungsnotwendigkeiten, die das Gesetz von jedem GmbH-Gesellschafter verlangt, zu scheitern.Dieses Buch bietet für Praktiker einen ersten Einstieg in diese für viele Gesellschafter, Geschäftsführer, aber auch Berater unbe-kannte Materie:• Spezielles Augenmerk wird auf Sonder-

rechte und Syndikatsverträge gelegt.• Es gibt Musterformulare, zB zur Einberu-

fung und Abhaltung der Generalversamm-

lung, für das Einberufungsverlangen der Minderheit, ein Generalversammlungspro-tokoll und eine Anfechtungsklage.

• Ein Arbeitsbehelf, mit dem man sich opti-mal auf Fragestellungen und Eventualitä-ten, die mit der Gesellschafterbeschluss-fassung in Generalversammlungen oder im fassung in Generalversammlungen oder im fassungUmlaufweg verbunden sind, vorbereiten kann.

Experten aus Wissenschaft und Praxis be-handeln in diesem Werk zentrale Rechtsge-biete und praxisrelevante Sonderfragen.

Die HerausgeberRA Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwigist Rechtsanwalt bei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH (Wien).Dr. Oliver Ginthör ist Steuerberater in Wien, Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Vertreter von Baker Tilly International in Ös-terreich sowie Geschäftsführer in verschie-denen Unternehmen. Dr. Martin Gratzl, MBL ist Notarsubstitut in Wien.

2014. XXII, 310 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-01906-8

Wenn die Fetzen fl iegen – alles zur Generalversammlung der GmbH

Aufgriffs-, Vorkaufs- oder Optionsrechten313), Abtretungsverpflichtungen oder etwawenn der Syndikatsvertrag einen Vorgründungsvertrag314) darstellt).

2. Mögliche Inhalte eines Syndikatsvertrages

214 Die Inhalte von Syndikatsverträgen können am Besten anhand des folgenden typi-schen Aufbaues eines Syndikatsvertrages315) dargestellt werden.

Praxistipp:Es ist jedoch zu beachten, dass in der Praxis häufig eine wesentlich detailliertere undeinzelfallbezogenere Gestaltung erfolgt.

a) Vertragspartner

215 Vertragspartner des Syndikatsvertrages sind in der Regel Gesellschafter jener Gesell-schaft, auf die sich der Syndikatsvertrag bezieht. Zu unterscheiden ist zwischen Syndikats-verträgen,

• an denen alle Gesellschafter (omnilateral)

• und solchen, an denen lediglich mehrere Gesellschafter (multilateral)der betreffenden Gesellschaft beteiligt sind. Selten enthalten Syndikatsverträge Bestim-mungen zugunsten von Nichtgesellschaftern316) (beispielsweise Aufgriffsrechte fürNichtgesellschafter, Stimmbindung zugunsten eines Nichtgesellschafters zur Erlangungvon Einfluss auf die Gesellschaft, Bindung der Stimme des treuhändigen Gesellschafterszugunsten des Treugebers, der formal nicht Gesellschafter ist).

216 Gelegentlich kommt es vor, dass einzelne Vertragspartner eines Syndikates ein Unter-syndikat317) bilden. Derartige Untersyndikate können beispielsweise Regelungen über dieStimmausübung im Hauptsyndikat enthalten. Untersyndikate sind häufig in Familienun-ternehmen, an welchen mehrere Familienstämme beteiligt sind, zu finden.

217 Die Vertragspartner des Syndikatsvertrages bilden eine (Innen-)Gesellschaft bürger-lichen Rechts, sofern sie gemeinsam Beiträge (beispielsweise die Zurverfügungstellungihrer Stimmenmacht) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes erbringen und ein ge-wisses Maß an Organisation haben. In diesem Fall finden unter den Vertragspartnern die

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I. Die Generalversammlung als oberstes Organ der GmbH

dungsverträgen bei der GmbH und der AG, NZ 1991, 170; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 39Rz 18; J. Reich-Rohrwig, GmbH-Recht1 370.

313) Vgl § 76 Abs 2 GmbHG zur Formpflicht des Notariatsaktes; hingegen keine Formpflichtbei der syndikatsvertraglichen Vinkulierungsklausel: Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 76 Rz 19.

314) Die Übernahme von Verpflichtungen zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages bedür-fen der Form des Notariatsaktes Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 4 Rz 18.

315) Muster von Syndikatsverträgen siehe Fritz/Perktold, Mustersammlung zum GmbH-Recht,Band 3, 485 ff; Checklist Syndikatsvertrag Schirmer/Uitz, Syndikatsvertrag, ecolex 2007, 609 ff.

316) Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 39 Rz 19; OGH 2. 12. 1953, 2 Ob 884/53, SZ 26/292;OGH 22. 12. 1976, 1 Ob 797/76, SZ 49/163; OGH 20. 12. 1983, 5 Ob 708/83, GesRZ 1984,105; weiter-gehend dazu Tichy, Syndikatsverträge bei Kapitalgesellschaften 127 ff; OGH 28. 4. 2003, 7 Ob 59/03g,JBl 2003, 869; Torggler, Vertragliche Gestaltung zur Wahrung des Gesellschaftereinflusses, GesRZ1990, 190; allerdings gegen die Zulässigkeit: J. Reich-Rohrwig, GmbH-Recht1 368.

317) Kalss/Probst, Familienunternehmen Rz 13/35 ff.

Mustertext 3: Einberufungsverlangen einer Gesellschafterminderheitgemäß § 37 Abs 1 GmbHG

An dieXY GmbH1)– per Einschreiben –

[…], am […]

Aufforderung zur Einberufung einer Generalversammlung der XY GmbH

[Sehr geehrte Damen und Herren]

Ich/wir (Name[n]), bin/sind (zusammen) mit einer Stammeinlage von A (…) undsomit mit einer Quote von (…)%) am Stammkapital der XY GmbH beteiligt (siehe beilie-gender Firmenbuchauszug/beiliegende Aufstellung der Stammeinlagen). Nachdem sichimmer mehr Verdachtsmomente ergeben, dass es im Zusammenhang mit der Gewährungeines Kredites an das Unternehmen CC zu gravierenden Unregelmäßigkeiten gekommen istund meine/unsere diesbezüglichen Anfragen bisher unbeantwortet geblieben sind), wird dieXY GmbH hiermit aufgefordert, durch ihre einberufungsbefugten Organe) unverzüglich,jedoch längstens binnen 14 Tagen) ab Erhalt dieses Schreibens, eine

Generalversammlung der XY GmbHmit folgenden Tagesordnungspunkten einzuberufen.

1. Ausführlicher Bericht der Geschäftsführung über den dem Unternehmen CC ge-währten Kredit und Höhe der Verluste aufgrund des Konkurses des UnternehmensCC.

2. Abberufung des Geschäftsführer AB und AC (welche den Kreditvertrag verhandeltund abgeschlossen haben).

3. Bestellung von Herrn AD und Herrn AE zu neuen Geschäftsführern (Personalien lie-gen bei).

Sollte meinem/unserem Einberufungsverlangen nicht innerhalb oben angeführterFrist entsprochen werden, werde ich/werden wir gemäß § 37 Abs 2 GmbHG die General-versammlung selbst einberufen.

Mit freundlichen Grüßen

(Name[n] und Unterschrift[en] des Gesellschafters/der Gesellschafter,die die Einberufung verlangen)

283

Einberufungsverlangen einer Gesellschafterminderheit gemäß § 37 Abs 1 GmbHG

1) Das Einberufungsverlangen ist an die Gesellschaft zu adressieren.2) Sofern gesellschaftsvertraglich nicht eine Erleichterung vorgesehen ist, ist eine Quote von

zumindest 10% nötig.3) Das Anführen einer Begründung, warum die Abhaltung einer Generalversammlung für

notwendig erachtet wird, ist erforderlich.4) In der Regel werden dies die Geschäftsführer sein, allenfalls auch ein Aufsichtsrat bzw son-

stige gemäß Gesellschaftsvertrag einberufungsbefugte Organe.5) Sofern gesellschaftsvertraglich nicht eine kürzere Frist vorgesehen ist.

Einberufungsverlangen einer Gesellschafterminderheit gemäß § 37 Abs 1 GmbHG

Aktuelle Muster

Ausführliche Darstellung praxisrelevanter Probleme

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Page 7: RECHTaktuell Juli/August 2014

Z E I T S C H R I F T D E S M O N A T S ]

ZVR – Zeitschrift für Verkehrsrecht

Gepf lanzt: 1956 Ernten pro Jahr: 11 + Sonderheft

ZVR – mehr, als der Titel vermuten lässt!Spezialzeitschrift für Schadenersatz und HaftungSpezialzeitschrift für Schadenersatz und Haftung

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Reich an:• Schwerpunkten zu Reise-, Freizeit-, Schaden-

ersatz- und Skirecht• aktuellen Fachbeiträgen• Entscheidungen der Höchstgerichte mit

Anmerkungen• regelmäßigen Überblickstabellen• Kolumnen des Kuratoriums für Verkehrs-

sicherheit (KFV)• Übersichten über die wichtigste ausländi-

sche Rechtsprechung

Geeignet für:Rechtsanwälte, Interessenvertretung, Vorbe-Rechtsanwälte, Interessenvertretung, Vorbe-reitung und Erlass von gerichtlichen Urtei-reitung und Erlass von gerichtlichen Urtei-len, Verordnungen, Bescheiden etc, Verkehrs-len, Verordnungen, Bescheiden etc, Verkehrs-planung, Unfallforschung, Lehrtätigkeit an planung, Unfallforschung, Lehrtätigkeit an AusbildungseinrichtungenAusbildungseinrichtungen

Chefredaktion: Karl-Heinz Danzl Karl-Heinz Danzl Redaktion: Christian Huber, Georg Kathrein, Christian Huber, Georg Kathrein, Gerhard Pürstl

3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 77,10

Jahresabonnement 2014, 11 Hefte + Sonderheft inkl. Versand im Inland EUR 236,–Einzelheft 2014 EUR 25,70

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Bemerkenswerte schadenersatzrechtlicheEntscheidungen des OGH ausdem Jahr 2013Wie in den vergangenen Jahren1) wird im Folgenden wiederum die schadenersatzrechtliche Judikatursämtlicher zivilrechtlicher Senate des OGH aus dem Jahr 2013 nach 34 Sachgruppen und innerhalbdieser chronologisch vorgestellt. Es handelt sich um insgesamt exakt 100 (samt Verweisungszitatensogar 129) Judikate, die hiermit wiederum – zahlreiche sogar erstmals – zur Veröffentlichung gelangen.Den gewichtigsten Anteil nahmen hiebei abermals (wie schon in den Vorjahren) die Entscheidungenzum Themenbereich Anlegerschäden ein (Abschn D).

Von Karl-Heinz Danzl

ZVR 2014/58

Inhaltsübersicht:

A. AmtshaftungB. ArbeitsunfallC. ArzthaftungD. Bankrecht/AnlegerschädenE. CMR/TransportrechtF. Ehrenbeleidigung/MedienrechtG. EKHG/KHVG/VOEGH. ForstrechtI. FreiheitsentziehungJ. GastaufnahmevertragK. GebäudehaftungL. GehilfenhaftungM. GleichbehandlungsrechtN. GlücksspielrechtO. LuftfahrtrechtP. MinderjährigenhaftungQ. Nachbarrecht

R. PistensicherungS. SachschadenT. SachverständigenhaftungU. SchmerzengeldV. Sexueller MissbrauchW. Spielgeräte/SportrechtX. StraßenverkehrsrechtY. TierhalterhaftungZ. TötungAA. UmweltrechtBB. VerjährungCC.VerkehrssicherungspflichtDD. VerwahrerhaftungEE. WasserrechtFF. Wegehaltung und StreupflichtGG.WettbewerbsrechtHH.Sonstiges

A. Amtshaftung

Zl Akten-zeichen

Datum(chrono-logisch)

Rechtssatz veröffent-licht

1. 1 Ob251/12m

11. 4. 2013 Ü § 49 Abs 2 UG 2002; § 1 AHG; § 228 ZP:

Ist für bestimmte Lehrveranstaltungen die Teilnehmerzahl beschränkt, so sind von der Universitätausreichende Parallellehrveranstaltungen anzubieten. Die Rep Österreich ist verpflichtet, denUniversitäten jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um ihre gesetzlichen Verpflich-tungen zu erfüllen. Der Hinweis auf fehlende finanzielle und personelle Mittel entschuldigt nicht,weil sie als zuständiger – und auch im Rahmen der Amtshaftung verantwortlicher – Rechtsträgerdazu verpflichtet ist und war, den Universitäten jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benö-tigen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen (auch bei einem Ansteigen der Studierendenzahlen) zuerfüllen. Die Vollziehung des Studienrechts ist auch nach der Vollrechtsfähigkeit der Universitä-ten weiterhin eine hoheitliche Aufgabe iSd § 49 Abs 2 UG 2002; im Falle von Verletzungen vonBestimmungen des Studienrechts hat daher grundsätzlich die Amtshaftung des zuständigenRechtsträgers Bund einzutreten. Es wäre sinnwidrig, wenn dieser Rechtsträger sich darauf be-rufen könnte, den Organen der Universität sei wegen fehlender finanzieller Mittel kein Verschul-densvorwurf zu machen, wenn dieser Mangel darauf zurückgeht, dass der betreffende Rechtsträ-ger die Universität unzureichend finanziell ausgestattet hat (2. Rechtsgang zu 1 Ob 93/10 ySZ 2010/81).Ü Siehe hiezu auch Fucik, ÖJZ aktuell: Amtshaftung für Studienverzögerung, ÖJZ 2013, 481 so-wie (zust) Ulrich, Amtshaftung für Studienverzögerung, Zak 2013, 229.

JBl2013, 378= Zak

2013/440,240 =ecolex

2013/248(krit

Wilhelm)

1) Zuletzt ZVR 2013, 76.

[SCHADENERSATZRECHT]

ZVR [2014] 03 Ü Karl-Heinz Danzl Ü Bemerkenswerte schadenersatzrechtliche Entscheidungen des OGH aus dem Jahr 2013 75

Umfassende schadenersatz rechtliche Judikatur – für Sie übersichtlich auf bereitet

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Vor der Kulisse des prachtvollen Bergpanora-mas fand am 22. Mai in Innsbruck der erste der beiden MANZ-Tage der Liegenschaftsbe-wertung 2014 in Kooperation mit der LBA und dem Gerichtssachverständigenverband Tirol und Vorarlberg statt.

Der Termin war ein großer Erfolg – wie schon die Jahre zuvor in Wien sorgten die Top-Referenten auch in Innsbruck für ein volles Haus, das Seminar war restlos ausge-bucht. In den Pausen genossen die Teilneh-mer das köstliche Buffet und nutzten die Gelegenheit zum fachlichen Austausch mit den Referenten und zum Netzwerken mit den anderen Seminarbesuchern.

Der zweite MANZ-Tag der Liegenschafts-bewertung fi ndet am 15. Oktober 2014 in Wien statt. Referenten: Mag. Christian Krainer, Geschäftsführer des gemeinnützigen Bauträgers ÖWG Wohnbau,

Graz; allgemein beei-deter und gerichtlich zertifizierter Sach-verständiger für Im-mobilienbewertung;Heimo Kranewitter,allgemein beeideter und gerichtlich zer-tifizierter Sachver-ständiger für Immo-bilienbewertung;Dipl.-Ing. Martin M. Roth, FRICS, REV, CIS HypZert (F/R), Geschäftsführer der Immobilien Rating GmbH, allgemein beeideter und gerichtlich zertifi zierter Sachverständiger für Immobili-enbewertung;Prof. Dipl.-Ing. Jürgen Simon, Architekt und

ö.b.u.v. Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Nähre Informationen und Anmeldemög-lichkeit unter: www.manz.at/seminare

Gerald Hubner (Hölzl & Hubner), Rainer J. König (Präsident Gerichtssachver-

ständigenverband Tirol & Vorarlberg), Georg Hillinger (LBA), Martin M. Roth

(Immobilien Rating), Herwig Teufelsdorfer (BUWOG) und Heimo Kranewitter

Trotz Fußball-WM, die derzeit das Stadtbild durch zahlreiche Public-Viewing Plätze prägt – an diesem Abend spielte Deutschland

gegen USA – fanden sich mehr als 60 Gäste am 26. Juni zur Buchpräsentation des „Hand-buch Generalversammlung der GmbH“ in der

Urania Bar ein. Nach der Begrüßung durch MANZ

Geschäftsführerin Susanne Stein-Presslerfolgte durch die Herausgeber Johannes Reich-Rohrwig, Oliver Ginthör und Martin Gratzl eine kurze Vorstellung des Buches und Gratzl eine kurze Vorstellung des Buches und Gratzlder AutorInnen. Bis dato war die General-versammlung in Publikationen zum Thema GmbH-Recht immer nur ein Kapitel von vie-len. In amüsanter Art und Weise aber über-zeugte Johannes Reich-Rohrwig von der Not-wendigkeit und Wichtigkeit des Themas und davon, ihr – der Generalversammlung – vor allem ein eigenes Buch zu widmen.

Bei anschließenden Erfrischungen fand noch ein reger Austausch statt. Es wurde natürlich auch die Gelegenheit genutzt, gleich einen ersten Blick in das Buch zu werfen, das schon durch seinen Umfang und die vielen Muster überzeugt.

Siehe auch Seite 6.

Handbuch Generalversammlung der GmbH

Martin Gratzl (Notarsubstitut Notariat Dr. Christoph Völkl), Susanne Stein-Pressl (MANZ), Johannes Reich-

Rohrwig (CMS Reich-Rohrwig Hainz), Oliver Ginthör (Baker Tilly International)

B U C H PR Ä S E N TAT IO N

MANZ-Tag der Liegenschaftsbewertung:richtiger Wert – gutes Geschäft!

Page 9: RECHTaktuell Juli/August 2014

9R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Aug ust 2014

M A N Z · I N T E R N ]

„Wer ein erfolgreicher Anwalt werden will, muss Intelligenz, Hausverstand und eine Gosch’n haben“

Die Universität der bildenden Künste in Wien ist ein prachtvoll opulenter Bau aus dem 19. Jahrhundert. Rote Ziegel, goldene Fresken, dicke Kuppeln. Größer könnte der Kontrast zu den Räumlichkeiten von CMS Reich-Rohrwig Hainz gar nicht sein. Geradlinig, redu-ziert und technisch ist die Kanzlei, „wer hier arbeitet, hat keine Zeit, um aus dem Fenster zu schauen“, sagt Johannes Reich-Rohrwig. Er ist einer der Gründer und Partner jener Anwaltssozietät, die heute der CMS-Allianz mit 3.000 Juristen in 58 Ländern angehört, 150 in Österreich.

Johannes Reich-Rohrwig wurde 1954 als jüngstes von fünf Kindern in Linz geboren. Sein Vater war Chemiker, „ein Beruf, der in einer Juristenfamilie eher die Ausnahme war“, erzählt er. Seine Jugend in Linz war sportlich geprägt, als Handballer schaffte es seine Mannschaft an die Spitze der Landesliga. Die Schule absolvierte er „problemlos“, mochte Mathematik und maturierte 1972. Danach: „Ein Jahr freiwillig bei den Jägern in Glasenbach, so fi t wie damals war ich körper-lich nie wieder“, sagt Reich-Rohrwig, der bereits als Soldat an der Wirtschaftsuniversität Wien inskribiert war.

Die Rechtswissenschaften kamen nach der Über-siedelung nach Wien 1974 noch dazu, machten dann aber das Rennen, weil „ich dort einen hoch anregen-den Freundeskreis fand“. Mit ihm ist er bis heute ver-bunden, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Thomas Mayr-Harting oder Franz Marhold sind seine Weggefährten.

Noch als Student arbeitete er als Studienassistent bei Helmut Koziol am Institut für Zivilrecht. Nach dreieinhalb Jahren hatte er sein Jus-Studium beendet, entschied sich für das Gerichtsjahr, sah sich aber auch die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung als Prakti-kant in der Praxis an. Seine Schlussfolgerung: „Dort herrscht eine andere Wahrnehmung von Korrektheit.“

1978 begann er als Anwaltskonzipient, begann seine Tätigkeit als Autor. „Das österreichische GmbH-Recht“ ist Reich-Rohrwigs erstes Buch bei MANZ, mit dem er für Jahre einen Meilenstein in diesem Fach-bereich setzte. 1983 machte er die Anwaltsprüfung. Bei der Vorbereitung dazu lernte er seine Frau Anneliese kennen, die ihrerseits das Richteramt anstrebte. Die beiden haben drei erwachsene Kinder. Sohn Alexander und Tochter Susanne sind Juristen, Sohn Leonhard Wirtschaftsingenieur.

Die intensivste Zeit des erfolgreichen Anwalts begann Mitte der 1990er-Jahre. Die Kanzlei wuchs, Johannes Reich-Rohrwig schrieb an der zweiten Aufl age

seines Buches zum GmbH-Recht und arbeitete an seiner Habilitation zum Thema „Grundsatzfragen der Kapital-erhaltung“. Sein Zeitplan: Von Samstag bis Montag schrieb er, von Dienstag bis Donnerstag arbeitete er in der Kanzlei. Die intensiven Schreibphasen, in denen er neben seinem Anwaltsberuf Manuskripte verfasste, verlangten ihm alles ab. „Wenn ein Klient angerufen hat, war da immer das Gefühl von ‚Wer stört‘, ganz ähnlich wie in der Fernsehserie MA 2412 mit Roland Düringer und Alfred Dorfer.“

Reich-Rohrwig ist lieber Vertragsjurist, verhilft aber seinen Klienten gerne dann zum Recht, wenn es um streitige Auseinandersetzungen in Generalver-sammlungen oder in Gerichtsverfahren geht. Zu seinen Klienten zählen viele große Unternehmen.

Mittlerweise hält der Vielarbeiter aber die Wochen-enden als Erholungsphase ein. „Das habe ich meiner Frau versprechen müssen“, sagt er. Zwei Lehrveran-staltungen am Juridicum gehen sich aber aus. Neben Vertragsgestaltung und Kapitalgesellschaftsrecht bringt er Studierenden auch bei, dass die Gesellschaftsgrün-dung eigentlich mit einem Businessplan beginnt. Sie lernen bei Reich-Rohrwig, ein fi ktives Unternehmen zu planen, sich Kosten, Erträge und Finanzierung zu überlegen. „Am Ende wird ein Siegerteam prämiert, das macht Spaß.“

Neben seiner Mitarbeit an ecolex ist sein jüngstes Projekt als Mitherausgeber bei MANZ „Die Generalver-sammlung der GmbH“. „Das Schwierigste in unserem Beruf ist es, rechtliche Regelungen für Emotionen zu fi nden“, sagt er. Mehr als 90 Prozent der GmbH in Öster-reich haben nicht mehr als vier Gesellschafter, fami-liäre Verbindungen sind häufi g, und „da können die Fetzen fl iegen“, sagt er, der in den letzten Jahren auch immer häufi ger als Schiedsrichter tätig ist.

Was Reich-Rohrwig macht, wenn er nicht arbeitet? Schifahren im Winter, Jagen im Frühling und Herbst und Segeln im Sommer am Attersee. „Wer ein erfolg-reicher Anwalt werden will, muss Intelligenz, Haus-verstand und eine Gosch’n haben“, soziale Fähigkeiten seien von Vorteil, resümiert er.

Karin Pollack

JOHANNES

REICH-ROHRWIG

ist als Wirtschaftsanwalt

europaweit erfolgreich, als

Autor geht er mit seinem

Lieblingsthema in die Tiefe.

„Die Generalversammlung

der GmbH“ ist eben bei

MANZ erschienen.

Porträt des Monats:

Streitbar auf allen SeitenJohannes Reich-Rohrwig

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[ M A N Z · I N T E R N

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit imMusterhandbuch öffentliches Recht

MANZ: Was sind die Stolpersteine im Zusammenhang mit dem Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten? Welchen Nutzen bieten hier die Muster?

Wilhelm Bergthaler: Als Stolperstein für die Praxis, in der fristgebundene Schrift-sätze oft unter hohem Termindruck buch-stäblich am letzten Tag abgefertigt werden, erweist sich in erster Linie eine gewisse Formstrenge, die im Rechtsmittelverfahren einzieht. Dazu zwei Beispiele: In der ao Revi-sion an den Verwaltungsgerichtshof sind die Gründe, die für die Zulassung geltend ge-macht werden, in einem gesonderten Ab-schnitt darzulegen – und nicht einfach en passant im Begründungsteil anzuführen. Das ist ein neuer Gliederungsaspekt, den man leicht übersieht – vielleicht auch aus alter Gewohnheit, weil es diesen Aspekt in der alten VwGH-Beschwerde nicht gegeben hat. Hier bietet ein Muster einfach eine prakti-sche Arbeitshilfe, eine Art Checklist oder Mindmap, die sicherstellt, dass nichts Essen-zielles übersehen wird. Überhaupt sind es die „alten Gewohnheiten“, die im neuen Recht der Verwaltungsgerichtsbarkeit fehleranfällig machen. Zweites Beispiel: In der Beschwerde gegen einen Strafbescheid genügt es – anders als dies vielleicht aus zivilprozessualen Ein-sprüchen gewohnt ist – eben nicht, die Strafe „dem Grunde und der Höhe nach zu bestrei-ten“, sondern es müssen – der gesetzlich vorgegebenen Struktur folgend – Beschwer-degründe und -begehren sowie die Anfech-tungserklärung formal korrekt ausgeführt werden, damit keine Zurückweisung erfolgt.

Christoph Grabenwarter: Interessant ist für die Anlaufphase der neuen Verwaltungs-gerichtsbarkeit die erste Judikatur des Ver-waltungsgerichtshofes und der Verwaltungs-

gerichte. Hier ist vieles neu. Wie geht man vorsichtig vor, was ist zu beachten, wenn ich noch keine Judikatur zu neuen Vorschriften habe? Wie kann man in der ersten Phase der Unsicherheit möglichst sicher in den gesetz-lichen Bahnen agieren? Hier haben Schrift-satzmuster und Erläuterungen dazu eine besondere Bedeutung.

MANZ: Was hat sich aus der Sicht des Rechtsanwalts im täglichen Ablauf geändert?

Bergthaler: Im kanzleiinternen Ablauf ist es zunächst das berühmte „Kontrollsystem“, das an die neuen Erfordernisse anzupassen ist. Formelle Hürden kann – und muss – man durch organisatorische Vorkehrungen in den Griff bekommen. Auf inhaltliche Herausforderungen muss die Qualitätssiche-rung einer Kanzlei reagieren. Bei beidem hilft das Musterhandbuch. Es ermöglicht den for-mal orientierten Quick-Check ebenso wie die inhaltliche Vertiefung. Dazu braucht es sach-kundig kommentierte Muster, die das typische „Kampfgeschehen“ praxisnah nachbilden. Der „Todesstoß“ für uns Anwälte im Rechtsmittel-verfahren ist ja die berüchtigte Begründungs-formel in der Entscheidung, es sei etwas „nicht behauptet oder nicht prozessordnungsgemäß vorgebracht“ worden. Gerade dagegen soll die inhaltliche Kommentierung wappnen. Das kann eine Checklist oder ein Gliederungs-muster allein nicht leisten; dazu ist der Kom-mentar unerlässlich, der inhaltlich konzise und schnell lesbar sein soll. Ich hoffe, dieses Service ist uns gelungen. In unserer Kanzlei unterziehen wir das Handbuch in dieser Hinsicht fast täglich einem Praxistest und es erweist sich – das ist kein Selbstlob, son-dern ein ehrlich gemeintes Kompliment an die Autorinnen und Autoren des Handbuchs – als überaus kampftauglich.

MANZ: Welche Auswirkungen zeigen sich diesbezüglich beim VfGH?

Grabenwarter: Es gibt zum einen eine Entwicklung, die für die nächsten Monate durchaus besorgniserregend ist. Im Augen-blick gibt es noch eher wenige Beschwerden, weil die Verfahren teils auf der Verwaltungs-ebene, teils vor den neuen Verwaltungsge-richten noch nicht im Normalbetrieb ange-kommen sind. Man muss damit rechnen, dass es hier im nächsten Jahr zu einem Anstieg an Beschwerden kommen wird.Zum anderen ist aber positiv, dass im Ganzen gesehen die Qualität der angefochtenen Entscheidungen gestiegen ist. Im Bescheidbe-schwerdeverfahren gab es früher ganz unter-schiedliche Stile in der Begründung, auch bedingt durch besondere Verfahrensbestim-mungen. Das Sonderverfahrensrecht fällt weg, das Verfahrensrecht ist vereinheitlicht. Bei 9 + 2 Verwaltungsgerichten tritt eine ge-wisse Einheitlichkeit ein, die sich insgesamt auf die Qualität des Rechtsschutzes auf län-gere Sicht positiv auswirken wird. Diese Ein-heitlichkeit der Entscheidungen der Verwal-tungsgerichte erleichtert auch dem Rechts-anwalt die Antwort. Und: jedes Gericht, das eine Entscheidung erlässt, die bei uns ange-fochten werden kann, hat jetzt selbst das Recht, anzufechten. Auch das ist ein ent-scheidender Qualitätssprung. Manche Ver-waltungsgerichte sind hier bereits sehr aktiv.

Bergthaler: Massiv spürbar ist das neue Verständnis der Gerichte, die gerichtsförmig und nicht mehr formfrei, weniger fehlerver-zeihend agieren. In dieser tollen Aufbruch-phase herrscht Unsicherheit. Muster helfen hier!

Zum Werk siehe Seite 25

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11R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Aug ust 2014

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Page 13: RECHTaktuell Juli/August 2014

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BezBegrBVG – BGBl I 2013/209 – NovelleBBezG – BGBl I 2013/209 – NovelleBMG – BGBl I 2014/11 – Novelle und Ent-schließung des BPräsSPG – BGBl I 2013/55 – VfGH-ErkenntnisDVG – BGBl I 2013/210 – Dienstrechts-No-velle 2013UVP-G – BGBl I 2014/11 – NovelleGewO – BGBl I 2013/212 – VfGH-ErkenntnisUG – BGBl I 2014/16 – Novelle und Außer-krafttreten der §§ 14a–14g, 14i

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Page 15: RECHTaktuell Juli/August 2014

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Ö F F E N T L I C H E S R E C H T ]

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Aug ust 2014

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richtsbarkeit, • die neuen Aufgaben der Volksanwalt-

schaft zur Durchführung des OPCAT, • die Neuerungen hinsichtlich der Weisungs-

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• die neu eingeführte Gesetzesbeschwerde. Ferner umfasst sie neben der EMRK in der Fassung des Protokolls Nr 14 die Charta der Grundrechte der EU.

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2013 in Kraft getreten, stellt das MABG die Rechtsgrundlage für neue medizinische Assistenzberufe und Tätigkeiten in der Trainingstherapie sowie für deren Ausbil-dungen dar. Rechtzeitig zum Start der Ausbildungen bie-tet diese neue Gesetzausgabe nun Einblick in die Materie durch:• Abbildung des MABG, der MAB-Ausbil-

dungsverordnung sowie der Trainings-therapie-Ausbildungsverordnung

• ausführliche Anmerkungen, in die parla-mentarische Materialien das Fachwissen der Autorinnen und wichtige aus der Praxis kommende Fragebeantwortungen einfl ie-ßen, wie » die Klärung heikler Abgrenzungsfragen, » die Erläuterung von Rechten und Pfl ich-

ten sowie» die verständliche Darstellung neuer Aus-

bildungswege

MABG – Medizinische Assistenzberufe-Gesetz

Autorinnen: Lust · Hager-Ruhs

Die Autorinnen: Mag. Alexandra Lust und Mag. Irene Hager-Ruhs sind im BM für Gesundheit für Legistik, Vollziehung und fachliche Angelegenheiten der Gesundheitsberufe zuständig.

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Die Lieferungen 176 – 180 beinhalten:• Bestimmungen über die demokratischen

Grundsätze der Europäischen Union, Titel II EUV

• Grundsatz der demokratischen Gleichheit & Unionsbürgerschaft, Art 9 EUV

• Grundsatz der repräsentativen Demokratie, Bürgernähe & politische Parteien auf euro-päischer Ebene, Art 10 EUV

• Partizipative Rechte der EU-Bürger bzw öffentlicher Verbände & die Europäische Bürgerinitiative, Art 11 EUV

• Mitwirkungsbefugnisse nationaler Parla-mente, Art 12 EUV

• Durchsetzung der Niederlassungsfreiheit durch EP und Rat, Art 50 AEUV

• Ausnahmen von der Niederlassungsfreiheit im öffentlichen Bereich, Art 51 AEUV

• Auftrag zur Erlassung von Berufsanerken-nungsvorschriften, Art 53 AEUV

• Gleichstellung von fremden und eigenen Staatsangehörigen auch hinsichtlich der Beteiligung an Gesellschaftskapital, Art 55 AEUV

• Zuständigkeitsübertragungen an den EuGH, Art 261, 262 AEUV

• Nichtigkeitsklage vor dem EuGH, Art 263 AEUV

Die umfassende, kommentierte Darstellung des gesamten Weinrechts inklusive aller Ver-ordnungen bietet einen einfachen Überblick und Antworten auf alle weinrechtlichen Fragen.Mit der 3. Ergänzungslieferung kamen fol-gende neue Rechtsquellen hinzu:• DAC-Verordnung „Wiener Gemischter Satz“ • Durchführungsverordnung von gemein-

schaftlichen Marktordnungsmaßnahmen

im Weinbereich • Obstweinverordnung • AMA-Marketingbeitragsverordnung Weitreichende Änderungen erfolgten ua bei:Weitreichende Änderungen erfolgten ua bei:Weitreichende Änderungen• Europäische Agrarmarktordnung (ersetzt

bisherige VO (EG) 2009/491)• Weingesetz 2009 • Rebsortenverordnung • DAC-Verordnung „Weinviertel“ • DAC-Verordnung „Neusiedlersee“

Kommentar zu EUV und AEUV

mit 180. Lieferung Herausgeber: Mayer · Stöger

Weingesetzmit umfassendem Kommentar, Verordnungen und EU-Recht

mit 3. Ergänzungslieferung Autoren: Mraz · Schroll

Die Herausgeber: o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer, Universität Wien und Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger,MJur, Universität Graz.

Die Autoren: Dr. Hannes Mraz, Geschäftsführer der Bundessparte Handel der WKÖ i.R., Co-Geschäfts-führer des Österreichischen Nationalen Weinkomitees; Dr. Hans Valentin Schroll, Senatspräsident des OGH, Honorarprofessor an der Universität Wien.

2014. XVIII, 190 Seiten. Br. EUR 38,–ISBN 978-3-214-09433-1

online

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17R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Aug ust 2014

Z I V I L R E C H T ]

Bis zum IRÄG 2010 war es zulässig und üblich, in Verträgen ein Kündigungsrecht bzw die automatische Vertragsauf lösung für den Insolvenzfall vorzusehen. Die vor-genannte Novelle hat das österreichische Insolvenzrecht umfassend reformiert. Die Privatautonomie der Parteien hinsicht-lich der freien Vertragsgestaltung wurde erheblich eingeschränkt. So fand etwa die Vertragsaufl ösungssperre in den ersten 6 Monaten ab Insolvenzeröffnung in § 25a IO Eingang ins Gesetz und ist aufgrund des

neuen § 25b Abs 2 IO die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder der Vertragsaufl ösung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens unzulässig. Am Beispiel der Bestandverträge wird gezeigt, welche Vertragsgestaltungsmöglichkeitenim Umfeld einer Bestandnehmerinsolvenz nach dem IRÄG 2010 noch als zulässig er-achtet werden können. Diese Überlegungen lassen sich auf jedwede andere Vertragsver-hältnisse übertragen.

Das Buch hat in insgesamt 7 Beiträgen die Rechtsordnungen einiger jener Länder zum Gegenstand, die nicht Nord- und Westeuropa zuzuordnen sind. Aus rechtlicher Sicht haben die Länder ähnliche Erfahrungen: Sie haben eine Vergangenheit, die zunächst vom öster-reichischen ABGB stark beeinfl usst wurde, und gehörten danach zum sozialistischen Rechtskreis.Alle Länder sind mit der Frage konfrontiert,• wie weit ihr Recht europäisiert werden sollte,

• wie weit ihr eigenes traditionelles Recht beibehalten werden sollte,

• wie weit ihr Zivilrecht kodifi ziert werden sollte und

• wie weit aktuelle Fragen mit verschiedenen Sondergesetzen gelöst werden sollten.

Schließlich wird im Beitrag aus der Feder eines japanischen Autors ein Überblick über die japanische Forschung zum Recht in ost-europäischen Ländern geboten.

Die Erstausgabe zum neuen Verbraucher-recht!

Seit 13.6.2014 gelten aufgrund des VRUG und VRUG und VRUGdes FAGG neue Fristen, Formerfordernisse, Formulare, Ausnahmen und Gegenausnah-men im Verbraucherrecht. Bei Nichtbefol-gung drohen schwebend unwirksame Ver-träge sowie Verwaltungsstrafen.

Diese Ausgabe bietet alles, was im Umgang mit der neuen Rechtslage entscheidend ist:• grundlegende Ausführungen grundlegende Ausführungen zur Umset-

zung der Richtlinie und deren Bedeutung,• ausführliche Darstellung des Gesetzestextes

inkl hilfreicher Anmerkungen und hilfreicher Anmerkungen und hilfreicher Anmerkungen Praxis-tipps,

• europarechtlichen Hintergrund und Ge-setzesmaterialien.

Vertragsgestaltung im Umfeld der BestandnehmerinsolvenzAutorin: A. Wegscheider

Geschichtliche Wurzeln und Reformen in mittel- und osteuropäischen PrivatrechtsordnungenHerausgeber: Okuda · Schauer

VRUGDas neue Verbraucherrecht

Autoren: Leupold · Kolba

Die Autorin: MMag. Dr. Andrea Maria Wegscheider ist Richteramtsanwärterin im OLG-Sprengel Innsbruck.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Yasuhiro Okuda, Universität Chuo. Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer,Universität Wien.

Die Autoren: Dr. Petra Leupold ist Juristin beim Verein für Konsumenteninformation, Redaktions-leiterin der Zeitschrift für Verbraucherrecht. Dr. Peter Kolba ist Jurist und Leiter des Bereichs Rechts beim Verein für Konsumenteninformation.

Erscheint im September 2014. Ca. 280 Seiten. Br. Ca. EUR 56,–

ISBN 978-3-214-01093-5

2014. XXIV, 138 Seiten. Br. EUR 34,–ISBN 978-3-214-03608-9

2014. X, 144 Seiten. Br. EUR 34,–ISBN 978-3-214-01170-3

Vor-

ankündigung

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18 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ W I R T S C H A F T S R E C H T · S T E U E R R E C H T

2014. XVIII, 148 Seiten. Br. EUR 35,– ISBN 978-3-214-16433-1

Unbestreitbar sind Fernsehen und Radio,auch in Verbindung mit Online-Diensten, die wirkungsmächtigsten Kommunikations-mittel unserer Zeit. Umso wichtiger ist es, dass alle Facetten von Meinungen und Inter-essen einer Gesellschaft angemessen reprä-sentiert werden. Ein solcher Meinungsplu-ralismus ist ein Grundpfeiler unserer demo-kratischen Ordnung.

Diese grundlegenden Fragen behandeln die Autoren des vorliegenden Bandes aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln, so werden ua erörtert:• Empirische Erfassung von Meinungs- und

Medienvielfalt und deren Bewertung;• Umsetzung im österreichischen Recht

unter Berücksichtigung des herrschenden dualen Rundfunksystems;

• Besonderes Augenmerk gelegt wird auf die Gegebenheiten im Online-Bereich.

Meinungsvielfalt im Rundfunk und in den Online-MedienNeuntes Rundfunkforum

Schriftenreihe REM, Band 12 Herausgeber: Berka · Grabenwarter · Holoubek

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter Berka, Universität Salzburg. Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Wirtschaftsuniversität Wien. Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek, Wirtschaftsuniver-sität Wien

Das Verbot der Einlagenrückgewähr ist eines der Grundprinzipien des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts. Es bildet den Rah-men für die Tätigkeit der Leitungsorgane ebenso wie der Gesellschafter. Einlagenrück-gewähr war das Thema des zweiten Wiener Unternehmensrechtstages, der am 14. 10. 2013 an der Wirtschaftsuniversität Wien statt-fand. Gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche Themen und Besonderheiten im Konzern

sowie bei Umgründungsmaßnahmen waren maßgebliche Themenbereiche.

Die Veranstaltungsreihe bezweckt eine nach-haltige inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Unternehmensrecht. Die Reihe steht unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M., WU Wien, und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M., Universität Wien.

Einlagenrückgewähr2. Wiener Unternehmensrechtstag

Herausgeber: Kalss · U. Torggler

Die Autoren: Georg Eckert, Hanns F. Hügel, Hans-Georg Koppensteiner, Karsten Schmidt, Ulrich Torggler.

2014. XIV, 106 Seiten. Br. EUR 29,–ISBN 978-3-214-03912-7

Dieser Taschenkommentar bietet eine aktu-elle (inkl AbgÄG 2014), umfassende und praxisorientierte Darstellung des Organisa-tionsrechts des Bundesfi nanzgerichts, das mit 1. 1. 2014 seine Arbeit aufgenommen hat, und umfasst:• europa-, unions- und verfassungsrechtliche

Grundlagen• den aktuellen Gesetzestext des BFGG• die Entwicklung vom Ministerialentwurf

über die Regierungsvorlage bis zum Gesetz einschließlich der Gesetzesmaterialien

• eine detaillierte Kommentierung jedes Paragrafen samt zahlreicher weiterführen-Paragrafen samt zahlreicher weiterführen-Paragrafender Judikatur- und Literaturverweise

• Geschäftsordnung, Kanzleiordnung, Präsi-dialverfügungen sowie umfangreiche Aus-züge aus der Geschäftsverteilung des BFG

• Rechtsvergleiche zum Bundesverwaltungs-gericht

BFGG – Bundesfi nanzgerichtsgesetz

Autoren: Wanke · Unger

Die Autoren: Dr. iur. Peter Unger ist Richter des Bundesfinanzgerichts, Lektor ua an der Universi-tät Wien, der Bundesfinanzakademie und der Akademie der Wirtschaftstreuhänder. Dr. iur. Rudolf Wanke ist Richter des Bundesfinanzgerichts.

2014. Ca. 600 Seiten. Geb. Ca. EUR 112,–ISBN 978-3-214-08091-4

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1 9R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Aug ust 2014

S T R A F R E C H T · B A U E N M I E T E N W O H N E N ]

Das Werk stellt neben der steuerrechtlichen Situation erstmalig in Österreich die bran-chenspezifi schen Bestimmungen zur Rech-nungslegung sowie die fi nanziellen Leis-tungsindikatoren gemeinnütziger Bauver-einigungen im Sinne des WGG abschließend dar.• Kompakte Darstellung des steuerrechtli-

chen Status• Ausführlicher Vergleich der branchenspe-

zifi schen Bestimmungen zu Buchführung,

Jahresabschluss und Lagebericht mit den allgemeinen Rechnungslegungsbestimmun-gen des Unternehmensgesetzbuches

• Umfassende Aufbereitung und Erläuterung der aus der Gebarungsprüfung resultieren-den branchenspezifi schen fi nanziellenLeistungsindikatoren

• Kritische Analyse der Sonderstellungen und daraus abgeleitete Ansätze zur system-gerechteren prinzipienhaften Normenaus-gestaltung

Dieses in der Praxis bewährte Rechtstaschen-buch vermittelt bereits in 4. Aufl age Grund-kenntnisse sowohl des allgemeinen Miet-rechts nach dem ABGB als auch des für die Raummiete geltenden Mietrechtsgesetzes. Die Neuaufl age berücksichtigt die Neuerun-gen durch das Zahlungsverzugsgesetz sowie die Betragsänderungen per 1. 4. 2014.

Übersichtlich und – auch für Nicht-Juristen – gut verständlich dargestellt fi nden Sie alles Wesentliche ua über• Geltungsbereich• Rechte und Pfl ichten von Mieter und Vermieter• Mietzins• Befristung und Kündigung.

Nahezu 6.000 Seiten Kommentar des StGB und zahlreicher Nebengesetze – alles auf einen Blick!In dem bewährten Großkommentar zum StGB fi nden Sie Gesetzestext und Kommen-tarteil inklusive der aktuellen Rechtspre-chung und Literatur – immer auf dem neu-esten Stand durch fortlaufende Aktualisie-rungslieferungen. Renommierte Strafrecht-ler aus Wissenschaft und Praxis garantieren erstklassige und aktuelle wissenschaftliche

Bearbeitung des österreichischen Strafrechts.Neben dem StGB sind auch alle strafrecht-lich relevanten Nebengesetze berücksichtigt. Aktualisiert wurden diesmal: • §§ 12-14 Fabrizy: Behandlung aller Betei-

ligten als Täter etc. • §§ 50-56 Schroll/Jerabek/Ratz: Weisungen,

Bewährungshilfe etc. • §§ 99-104a Schwaighofer: Strafbare Hand-

lungen gegen die Freiheit

Gemeinnützige Bauvereinigungen Jahresabschluss, fi nanzielle Leistungsindikatoren und steuerrechtliche Implikationen

Autor: Grundbichler

Mietrecht

4. Auf lage Autor: Stabentheiner

Wiener Kommentar zum StGB

mit 112. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz

Der Autor: Der promovierte Jurist Dr. Georg Grundbichler ist Prokurist für die Unternehmensbereiche Georg Grundbichler ist Prokurist für die Unternehmensbereiche Georg GrundbichlerFinanzmanagement und IT in der Salzburg Wohnbau GmbH.

Der Autor: Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner ist Leiter der ua für das Wohnrecht zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Justiz. Er liest Mietrecht an der Universität Linz und ist Lehrbeauf-tragter an der Universität Wien im Wahlfachkorb Wohnrecht.

Die Autoren: Dr. Ernst-Eugen Fabrizy ist Generalprokurator i. R.; Dr. Robert Jerabek ist General-anwalt i. R. und Rechtsschutzbeauftragter des BMJ; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz ist Präsident des OGH; Hon.-Prof. Dr. Hans Valentin Schroll ist Senatspräsident des OGH; Dr. Klaus Schwaighofer ist Univer-sitätsprofessor an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

Faszikelwerk in 7 Mappen inkl. 112. Lfg. 2014. EUR 564,–

ISBN 978-3-214-07436-4 Im Abonnement zur Fortsetzung

vorgemerkt.Online-Version: www.manz.at/stgb

2014. XXVI, 244 Seiten. Br. EUR 54,–ISBN 978-3-214-02728-5

4. Aufl age 2014. XX, 204 Seiten. Br. EUR 28,–

Mit Hörerschein für Studierende: EUR 22,40

ISBN 978-3-214-08435-6

online

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2 0 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ A R B E I T S R E C H T

Das APG auf dem Stand des Arbeitsrechts-Änderungsgesetzes 2013 – ARÄG 2013 (BGBl I 2013/138)!• Auszüge aus den Materialien • aufschlussreiche Erläuterungen zu den Re-

gierungsvorlagen und Ausschussberichten • anschauliche Beispiele zum besseren Ver-

ständnis • fette Hervorhebungen zur rascheren Auf-

fi ndbarkeit

Aktualisiert• Anhänge: Anhänge:

» Mustersatzung 2011» Schiedskommissionsverordnung 2014» Allgemeines Verwaltungsverfahrensge-

setz (Auszug)» Musterkrankenordnung 2011, ua

• Nebengesetze:» Krankenanstalten- und Kuranstaltenge-

setz (Auszug)» Mutterschutzgesetz» Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (Auszug)» Bundespfl egegeldgesetz, ua

• APG APG (Stand: Arbeitsrechts-Änderungsgesetz APG (Stand: Arbeitsrechts-Änderungsgesetz APG2013 – ARÄG 2013, BGBl I 2013/138)

APG – Allgemeines Pensionsgesetz

mit 6. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner ∙ Pöltner

ASVG – Allgemeine Sozialversicherung

mit 123. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner,Sektionschef im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind bekannte Fachautoren insbeson-dere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner,Sektionschef im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind bekannte Fachautoren insbeson-dere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 6. Erg.-Lfg. 2014. EUR 34,–ISBN 978-3-214-09118-7Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 123. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,–ISBN 978-3-214-14144-8

Neu aufgenommen:• Grundrechtecharta (Auszug)• RL betreffend die Rechtsstellung der lang-

fristig aufenthaltsberechtigten Drittstaats-angehörigen (Auszug)

Zur Gänze neu bearbeitet:(Rechtsprechung und Schrifttum auf neues-tem Stand)

• Vertrag über die Europäische Union – EUV (Auszug)

• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäi-schen Union – AEUV (Auszug)

• VO über Insolvenzverfahren (Auszug)• RL über bestimmte Aspekte der Arbeits-

zeitgestaltung, ua

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 150. Ergänzungslieferung Autor: Dittrich

Der Autor: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz und Herausgeber zahlreicher Publikationen des MANZ Verlages. Seine fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 150. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14379-4Online-Version: www.manz.at/arbr

online

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21R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Aug ust 2014

A R B E I T S R E C H T ]

Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts!3. Teillieferung 2013, Jahrgang 82• Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen

mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform

• Ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leit-satzform

• Fachkundige Auswahl und Aufbereitung durch den Herausgeber Dr. Dieter Weiß.

„Auch als regelmäßiger Leser arbeitsrecht licher Judikatur hat man an dieser Sammlung Freude!“Ruth E. Hütthaler-Brandauer, AnwBl 2008, 43

Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen

3. Teillieferung 2013 Herausgeber: Weiß

Der Herausgeber: Dr. Dieter Weiß ist Richter des Oberlandesgerichtes Linz und Autor zahlreicher Publikationen insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.

2014. 80 Seiten. Br. EUR 48,–ISBN 978-3-214-09098-2

Anhänge aktualisiert:• Satzung • Krankenordnung• Kranken- und Kuranstaltengesetz• Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz• Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

(Auszug)• Bundespfl egegeldgesetz• Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, ua

BSVG – Die Sozialversicherung der Bauern

mit 90. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 90. Erg.-Lfg. 2014. EUR 296,– Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für

mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,–ISBN 978-3-214-18691-3

Aktualisiert :• Teil II – ASVG (Auszug)• Teil III – FSVG• Anhänge Anhänge

» Ärztegesetz» Bundespfl egegeldgesetz» Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

(Auszug)

» Allgemeines Verwaltungsverfahrensge-setz (Auszug)

» Kranken- und Kuranstaltengesetz (Auszug)» Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz» Satzung der Sozialversicherungsanstalt

der gewerblichen Wirtschaft» Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (Auszug),

ua

GSVG – Die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen mit 112. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 112. Erg.-Lfg. 2014. EUR 298,–

Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,–

ISBN 978-3-214-12534-9

Page 22: RECHTaktuell Juli/August 2014

2014. Ca. 1.200 Seiten. Ln. Ca. EUR 248,– ISBN 978-3-214-04372-8

Subskriptionspreis bis 31. 8. 2014 EUR 198,–

Das Werk ist in Kürze auch online erhältlich!

Reissner · Neumayr (Hrsg)Zeller Handbuch Betr iebsvere inbarungen

Das gesamte Betriebsvereinbarungsrecht in einem Handbuch!• Instruktive allgemeine Darstellung des Rechts der Betriebsvereinbarung• 44 Betriebsvereinbarungen erstmals systematisch

umfassend aufbereitet• Jede Betriebsvereinbarung untergliedert in 3 wesentliche Aspekte: » Einführung: Erklärung von Rechtslage und Zweck » Konzeptionen: Analyse charakteristischer Gestaltungen » Folgen: Rechtliche Konsequenzen, gerichtliche Überprüfbarkeit

Die Herausgeber:Dr. Gert-Peter Reissner ist Univ.-Prof. und Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Wohn- und Immobilienrecht und Rechtsinformatik der Universität Innsbruck.Dr. Matthias Neumayr ist Hofrat des OGH und Univ.-Prof. für Zivil-verfahrensrecht am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg.

online

Neumayr · Reissner (Hrsg)Zeller Kommentar zum Arbeitsrec ht

Das unentbehrliche Rüstzeug für jeden Arbeitsrechtler:• die wichtigsten 27 Gesetze des Arbeitsrechts kommentiert• sorgfältig ausgewählte Literatur und Judikatur • 19 ausgewiesene AutorInnen bieten das ganze Spektrum des

Arbeitsrechts auf höchstem NiveauBand 1 umfasst – in alphabetischer Reihenfolge der kommentierten Gesetze – das Individualarbeitsrecht. Band 2 beinhaltet das Kollektivarbeitsrecht sowie das arbeitsgerichtliche Verfahren.

2. Aufl age 2011. LXII, 3.416 Seiten in 2 Bänden. Ln. EUR 420,–

ISBN 978-3-214-03791-8

Online-Version: zeller-bibliothek.manz.at

2010. XXXVI, 1122 Seiten. Ln. EUR 248,–

ISBN 978-3-214-00801-7

Reissner · Neumayr (Hrsg)Zeller Handbuch Arbeitsvertra gs-Klauseln

Für einen Arbeitsvertrag brauchten Sie oft einen Arbeitsvertrag brauchten Sie oft einen mehrere Fachbücher?Hier fi nden Sie alles Notwendige und mehr in einem Handbuch!• Die 78 wichtigsten Arbeitsvertrags-Klauseln• Jede Klausel – ein Kapitel, untergliedert in 3 wesentliche Aspekte: Jede Klausel – ein Kapitel, untergliedert in 3 wesentliche Aspekte:

» Einführung: Erklärung von Rechtslage und Klauselzweck » Konzeptionen: Analyse charakteristischer Klauselgestaltungen » Folgen: Auswirkungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht

• Von 18 ausgewiesenen AutorInnen erläutert

des Rechts der Betriebsvereinbarung

online

Folgen: Auswirkungen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Die „Zeller Familie“ b ekommt Zuwac hs!

Erscheint in Kürze!

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2 3R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Aug ust 2014

S T U D I U M U N D P R A X I S ]

Das Werk stellt anhand von klar struktu-rierten Schaubildern die wichtigsten zivil-rierten Schaubildern die wichtigsten zivil-rierten Schaubildernprozessualen Rechtsinstitute vor: Zustän-digkeiten, Klagen, Urteil, Berufung uvm. Zu-sammenfassungen und Synopsen erleichtern das Einprägen der zentralen Themen; Musterermöglichen außerdem ein praxis orientiertes Lernen.

Das Skriptum richtet sich an alle, die einen raschen Überblick über den gesamten zivil-prozessualen Lernstoff vom Erkenntnisver-fahren über das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht bis hin zum Außerstreitver-fahrensrecht suchen.

Schaubilder Zivilprozessrecht

10. Auf lage Autorin: Roth

Die Autorin: o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. lehrt am Fachbereich Privatrecht an der Uni-versität Salzburg. 10. Aufl age 2014.

Ca. 155 Seiten. Br. Ca. EUR 23,50Mit Hörerschein für Studierende:

Ca. EUR 18,80ISBN 978-3-214-14778-5

Dieses handliche Rechtstaschenbuch infor-miert Studierende und Praktiker schnell und sicher über das geltende Recht im Außer-streitverfahren. • Stand: Mit dem Kindschafts- und Namens-

rechts-Änderungsgesetz (KindNamRÄG)2013

• Grundsätze und Bausteine des Verfahrens; Rechtsmittel

• Ausgewählte Verfahrensarten:» Abstammung, Ehe, Pfl egschaft» Verlassenschaft» Grundbuch» MRG» Sachenrechtliche Verfahren

Außerstreitverfahren

5. Auf lage Autoren: Klicka · Oberhammer · Domej

Die Autoren: Dr. Thomas Klicka ist Univ.-Prof. für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsver-gleichung an der Universität Münster; Dr. Paul Oberhammer ist Univ.-Prof. für Zivilverfahrensrecht an der Universität Wien; Prof. Dr. Tanja Domej ist Inhaberin des Lehrstuhls für Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsverglei-chung an der Universität Zürich.

5. Aufl age erscheint im September 2014. Ca. 150 Seiten. Br. Ca. EUR 23,50

Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 18,80

ISBN 978-3-214-09024-1

In diesem dritten Band der Schriftenreihe „Vienna Law Inauguration Lectures“ werden in Zusammenarbeit mit der Rechtswissen-schaftlichen Fakultät der Universität Wien die Antrittsvorlesungen, die zwischen 2011 und 2014 von den ProfessorInnen Klaus Hirschler, Ernst Karner, Ursula Kriebaum, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Susanne

Reindl-Krauskopf und Reindl-Krauskopf und Reindl-Krauskopf August Reinischgehalten wurden, zusammengefasst. Durch die Publizierung auf der wissenschaft-lichen Plattform www.manzwissenschaft.atsind die Beiträge auch online recherchier- und beziehbar, englischsprachige abstracts sorgen für internationale Auffi ndbarkeit der Referate.

Vienna Law Inauguration LecturesAntrittsvorlesungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien

Band 3 Autoren: Hirschler · Karner · Kriebaum · Kucsko-Stadlmayer · Reindl-Krauskopf · Reinisch

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler; Univ.-Prof. Dr. Ernst Karner; Univ.-Prof. Dr. Ursula Kriebaum; Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer; Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Kraus-kopf; Univ.-Prof. MMag. Dr. kopf; Univ.-Prof. MMag. Dr. kopf August Reinisch, LL.M..

2014. XXVI, 118 Seiten. Br. EUR 28,80ISBN

Vor-

ankündigung

Page 24: RECHTaktuell Juli/August 2014

2 4 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ S T U D I U M U N D P R A X I S · E M P F E H L E N S W E R T E S

• Welche Werke der Literatur und der Kunst sind urheberrechtlich geschützt? Und wie lange?

• Welche Rechte hat ein Urheber und wie weit gehen diese?

• Können Urheberrechte übertragen werden?• Was ist ein Werknutzungsrecht?• Welche Aufgaben haben Verwertungsge-

sellschaften?

Diese und viele weitere grundsätzliche Fragen zum Urheberrecht sowie der damit zusammenhängenden Rechtsdurchsetzung werden in diesem neuen Skriptum erläutert. Mit vielen anschaulichen Beispielen!

Urheberrecht

Autor: Büchele

Der Autor: Assoz.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Manfred Büchele lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck.

2014. X, 94 Seiten. Br. EUR 21,–Mit Hörerschein für Studierende: EUR 16,80 ISBN 978-3-214-07786-0

Literaturempfehlungen der Buchhandlung

Autor: Wagner, Joachim

Durch den rasanten Anstieg der Anwaltszah-len, den beinharten Konkurrenzkampf auf allen Etagen der Einkommenspyramide und die Kommerzialisierung, hat sich das Berufs-bild der Anwaltschaft verändert. Das Buch skizziert ein neues anwaltliches Berufsbild auf der Basis berufsethischer Richtlinien und fordert einen Totalumbau der anwaltlichen Berufsgerichtsbarkeit. Die hat bisher als Ge-heimjustiz im Kampf gegen Berufsrechtsver-letzungen versagt.

C.H.Beck. 2014. VIII, 336 Seiten. EUR 25,60ISBN 978-3-406-66683-4

Vorsicht RechtsanwaltEin Berufsstand zwischen Mammon und Moral

Autor: Piketty, Thomas

The main driver of inequality – returns on capital that exceed the rate of economic growth – is again threatening to generate extreme discontent and undermine demo-cratic values. Thomas Piketty‘s fi ndings in this ambitious, original, rigorous work will transform debate and set the agenda for the next generation of thought about wealth and inequality.

Harvard University Press. 2014. 696 Seiten. EUR 38,70 ISBN 978-0-674-43000-6

Capital in the Twenty-First Century

Autorin: Leon, Donna

Für Patta ermittelt Brunetti diesmal nur pro forma, doch Paola ist unerbittlich: Sie will wissen, was für ein Mensch der Tote war, der bei den Brunettis in der Nachbarschaft um-gekommen ist. Dabei sieht alles – zunächst – nach einem Unfall aus. Je mehr Brunetti sich umhört, desto mehr Widersprüche kommen ans Licht, war es am Ende gar ein Mord. Niemand will etwas gewusst haben. Doch auch Nichtstun kann zum Verhängnis führen. Brunettis privatester Fall.

Diogenes. 2014. 320 Seiten. EUR 23,60ISBN 978-3-257-06891-7

Das goldene EiCommissario Brunettis zweiundzwanzigster Fall

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifi zierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: [email protected] | www.manz.at

Neu!

Page 25: RECHTaktuell Juli/August 2014

2 5R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Aug ust 2014

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Bergthaler · Grabenwarter (Hrsg)Musterhandbuch Öffentliches RechtFaszikelwerk in 1 Leinenmappe inkl. 16. Lfg. 2014. EUR 165,– ISBN 978-3-214-15847-7Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Das einzigartige Praxis-Tool: ein Nachschlagewerk gegliedert nach öffentlich-rechtlichen Materien, jeweils mit allgemeiner Theorie in knapper Form und allgemeiner Theorie in knapper Form und allgemeiner Theorie in knapper Form ausgefeilten Schriftsatz-mustern samt Anmerkungen. In dieser 2. Austausch-/Ergänzungslieferung wird das Werk ergänzt durch neue Beiträge• zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht (Mathis Fister/Christian Simon), • zum Verfahren vor den Verwaltungsgerichten (Johannes Fischer/Wolfgang Steiner) und• zum Naturschutzrecht (Erich Pürgy).

KWG (Hrsg)Verwaltungsreform – Verwaltungsgerichtsbarkeit2014. VIII, 78 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-02183-2

Die Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft – vom Verlag MANZ und den beiden Interes-senvertretungen Österreichischer Gemeindebund und Österreichischer Städtebund initiiert – hat am 6. November 2013 zu ihrem Symposium in das Wiener Rathaus geladen.

Die Neustrukturierung des Rechtsschutzsystems durch die Einführung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit und insbesondere die Auswirkungen dieser Novelle auf die österreichischen Gemeinden und Städte waren Themen der diesjährigen Tagung.

Weiss · LustGuKG – Gesundheits- und Krankenpfl egegesetz7. Aufl age 2014. XX, 382 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-07397-8

Die handliche Ausgabe des GuKG bietet Fachwissen aus erster Hand. Inklusive der GuKG-Novelle 2013 wurden folgende Gesetzesänderungen in dieser Neuaufl age berücksichtigt:• Berufsausübung im Dienstverhältnis zu ärztlichen Gruppenpraxen• Anpassung des GuKG an das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Medizinische

Assistenzberufe-Gesetz• Umstellung der administrativen Instanzenzüge auf Grund der Verwaltungsgerichts-

barkeits-Novelle 2012• Umsetzung der sog „Patientenmobilitätsrichtlinie“ und div weitere EU-Anpassungen

Doralt · Ruppe (Hrsg)Steuerrecht, Band II7. Aufl age Band II 2014. XXX, 702 Seiten. Geb. EUR 61,– ISBN 978-3-214-05392-5

Für Praktiker und für Studierende gleichermaßen geeignet, gilt der Grundriss als die füh-rende Gesamtdarstellung des österreichischen Steuerrechts, die dieses Rechtsgebiet umfas-send darstellt und systematisch erschließt. Das gesamte Werk nimmt auf unionsrechtliche Implikationen Bezug. Band II enthält:• Umsatzsteuer • Verbrauchsteuern • Bewertungsrecht• Kommunalsteuer • Finanzstrafrecht • Zollrecht• sowie alle damit in Zusammenhang stehende Neuerungen durch die neue Verwaltungs-

gerichtsbarkeit; auch die Reform der Grunderwerbsteuer wurde bereits berücksichtigt.

Stand BBG 2014!

Page 26: RECHTaktuell Juli/August 2014

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Pinggera · Pöltner · SladecekPension & Invalidität2. Aufl age 2014. Ca. 200 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-00581-8

Invalidität & Pension wirft auch in der 2. Aufl age einen Blick hinter die Kulissen der Sozial-versicherung und der Gerichte. Im Frage-/Antwort-Stil wird der Weg von der Antragstellung bis zur Gewährung der Pension dargestellt und entsprechend kommentiert. Aus dem Inhalt:• Wer ist unter welchen Umständen geschützt?• Welche Rolle spielen andere Bereiche der sozialen Sicherheit? • Alle wissenswerten Details zur Invaliditätspension• Invaliditätspension der Arbeiter/Angestellten/Selbständigen/Bauern

Buholzer · Haigner · Jenewein · SchneiderWie der Traum vom Haus die Welt bedrohte2014. 152 Seiten. Geb. EUR 26,– ISBN 978-3-214-08161-4

Die Krise in 57 Stichworten! In Fachkreisen ist die Finanz- und Schuldenkrise weitgehend aufgearbeitet. Ein Informations- und Nachschlagewerk, in dem das Wichtigste für eine breitere Leserschaft einfach aufbereitet ist, fehlte jedoch bislang.Was haben nun Kreditausfälle von Hausbesitzern in den USA mit steigender Arbeitslosigkeit in Europa zu tun? Warum wurden Banken gerettet? Was steckt hinter CDO, CDS, FSB und Basel III? Das Buch erzählt in 57 Stichworten, in leicht verständlicher Weise und grafi sch aufbereitet die Geschichte der Krise und erklärt die wichtigsten Begriffe und Zusammen-hänge. Und es zeigt auf, was wir aus der Krise gelernt haben – oder eben auch nicht.

NossMaklerrecht4. Aufl age 2014. XVI, 240 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-15240-6

Das Praxishandbuch erläutert in gut verständlicher und kompakter Weise die gesetzlichen Regelungen des Maklergesetzes samt den wichtigsten Nebenbestimmungen (wie die Immo-bilienmaklerverordnung und die Personalkreditvermittler-Verordnung). Ausführlich in eigenen Kapiteln behandelt werden der Immobilien-, Handels- und Versicherungsmakler ebenso wie der Personalkreditvermittler. NEU: Reform zur Maklerprovision und Offenlegung eines Energieausweises. Eine Darstellung der Rechtssätze einschlägiger Judikate seit Inkrafttreten des Maklergesetzes am 1. 7. 1996 rundet das Werk ab.

KuprianDer Mietvertrag3. Aufl age 2014. XXII, 460 Seiten. Geb. EUR 86,– ISBN 978-3-214-00655-6

Das Mietvertrags-Handbuch bietet Ihnen eine Mietvertrags-Handbuch bietet Ihnen eine Mietvertrags-Handbuch fundierte Grundlage für die Mietvertrags-gestaltung und vermittelt einen repräsentativen Einblick in die gesamte Mietrechtsmaterie.Neu in der 3. Aufl age:• Entscheidungen des EuGH zu missbräuchlichen Vertragsbestimmungen und deren

Auswirkungen auf die nationale Rechtsprechung • detaillierte Aufbereitung der Kautionsgestaltung• Zahlungsverzugs- und Energieausweis-Vorlage-Gesetz sowie maßgebliche Änderungen

durch das VRUG – Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Auch als E-Book

erhältlich!

online

Page 27: RECHTaktuell Juli/August 2014

27R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Aug ust 2014

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Barth · Dokalik · PotykaABGB24. Aufl age 2014. XXXIV, 1.486 Seiten. Geb. EUR 99,– ISBN 978-3-214-02429-1

Die Neuaufl age des Taschenkommentars ABGB mit den Änderungen durch das Verbraucherrechte-Richtlinie-UmsetzungsG – VRUG!

Die 24. Aufl age enthält • das ABGB und alle wichtigen Nebengesetze auf aktuellem Stand,• zahlreiche Anmerkungen und weiterführende Verweise sowie• grundlegende Entscheidungen grundlegende Entscheidungen des OGH.

Wais · DokalikGerichtsgebühren11. Aufl age 2014. XVIII, 534 Seiten. Geb. EUR 135,– ISBN 978-3-214-02377-5

Seit der letzten Aufl age hat das Gerichtsgebührenrecht zahlreiche gesetzliche Änderungenerfahren; überdies wurden die Gebührenbeträge mit der Verordnung BGBl II 2013/280 durchwegs angehoben.

Die Neuaufl age bietet einen umfassenden Überblick über das Gerichtsgebühren- und Einbringungsrecht mit allen relevanten Entscheidungen in Leitsätzen, Gesetzesmaterialien, zahlreichen kommentierenden Anmerkungen und Literaturhinweisen.

Svinger · WinklerÖsterreichisches Rechtswörterbuch3. Aufl age 2014. XII, 226 Seiten. Br. EUR 29,– ISBN 978-3-214-17586-3

Das österreichische Recht von A-Z!

Abschöpfungsverfahren? Servitut? Zession? Mit diesem Wörterbuch werden die am häufi gsten verwendeten juristischen Fachaus-drücke (mehr als 1.600) sowohl für Laien als auch für „Profi s“ verständlich erklärt.Aufgrund der ständigen Rechtsentwicklung und laufenden Gesetzgebung entstehen immer wieder neue Begriffe. Mit diesem Rechtswörterbuch wird Licht in die „verwirrende“ Juristen-welt gebracht und eine rasche sowie verständliche Hilfestellung gegeben.

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: [email protected] www.manz.at

Wir gratulieren … • Attila Fenyves zur Verleihung des Öster-reichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst I. Klasse • Franz Pfi el zur Verleihung des Großen Silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik

• Hans-Jürgen Pollirer zur Verleihung der Goldenen Ehrenmedaille der WKÖ

Page 28: RECHTaktuell Juli/August 2014

Executive Master of Laws im

TRUSTRECHT

ZeitraumAb September 2014, 3 Semester und Thesis, Unterricht

Studies

ThesisThesisThesis

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