55
Olaf Olaf Möllenkamp Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Arbeitsgericht Lübeck Rechtliche Grenzen der Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle Mitarbeiterkontrolle Verband der Verband der Südholsteinischen Südholsteinischen Wirtschaft e.V. Wirtschaft e.V. Reinbek 18. Juni 2008 Reinbek 18. Juni 2008

Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

  • Upload
    alexis

  • View
    23

  • Download
    0

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle. Verband der Südholsteinischen Wirtschaft e.V. Reinbek – 18. Juni 2008. Eingangsfall 1: - PowerPoint PPT Presentation

Citation preview

Page 1: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Rechtliche Grenzen der Rechtliche Grenzen der MitarbeiterkontrolleMitarbeiterkontrolle

Verband der Südholsteinischen Verband der Südholsteinischen Wirtschaft e.V.Wirtschaft e.V.

Reinbek – 18. Juni 2008Reinbek – 18. Juni 2008

Page 2: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Eingangsfall 1:Eingangsfall 1:

Mitarbeiter M wird anonym in der Personalabteilung Mitarbeiter M wird anonym in der Personalabteilung angezeigt, Produkte des Unternehmens außer Haus zu angezeigt, Produkte des Unternehmens außer Haus zu schaffen und bei eBay zu versteigern. Arbeitgeber A schaffen und bei eBay zu versteigern. Arbeitgeber A lässt daraufhin von einem Detektivbüro eine lässt daraufhin von einem Detektivbüro eine Videokamera installieren. Die Aufnahmen überführen M Videokamera installieren. Die Aufnahmen überführen M des Diebstahls. Er wird fristlos gekündigt.des Diebstahls. Er wird fristlos gekündigt.

M beruft sich vor Gericht darauf, die Videoaufnahmen M beruft sich vor Gericht darauf, die Videoaufnahmen verletzten ihn in seinen Persönlichkeitsrechten, der verletzten ihn in seinen Persönlichkeitsrechten, der Beweis sei nicht verwertbar.Beweis sei nicht verwertbar.

Page 3: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Eingangsfall 2:Eingangsfall 2:

Mitarbeiter M arbeitet nach subjektivem Empfinden Mitarbeiter M arbeitet nach subjektivem Empfinden seines Vorgesetzten erheblich langsamer als andere seines Vorgesetzten erheblich langsamer als andere Kollegen und scheint eine höhere Fehlerquote zu Kollegen und scheint eine höhere Fehlerquote zu haben. Arbeitgeber A wertet daraufhin ohne haben. Arbeitgeber A wertet daraufhin ohne Kenntnis des MKenntnis des Ma)a)seine Anruflisten aus der Telefonanlageseine Anruflisten aus der Telefonanlageb)b)die von ihm bearbeiteten Arbeitsvorgängedie von ihm bearbeiteten Arbeitsvorgängeaus.aus.

M erhält schließlich die Kündigung.M erhält schließlich die Kündigung.

Page 4: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Eingangsfall 3:Eingangsfall 3:

Arbeitgeber A (Einzelhandel) führt verdachtsunabhängige Arbeitgeber A (Einzelhandel) führt verdachtsunabhängige Testkäufe und Taschenkontrollen ein. Mitarbeiter MTestkäufe und Taschenkontrollen ein. Mitarbeiter Ma)a)macht bei Testeinkäufen überdurchschnittlich viele macht bei Testeinkäufen überdurchschnittlich viele FehlerFehlerb)b)wird bei einer Taschenkontrolle mit Ware erwischt.wird bei einer Taschenkontrolle mit Ware erwischt.

A mahnt ab bzw. kündigt fristlos. M klagt jeweils.A mahnt ab bzw. kündigt fristlos. M klagt jeweils.

Page 5: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

I. I. Formen der MitarbeiterkontrolleFormen der Mitarbeiterkontrolle

II. II. Rechtliche RahmenvorgabenRechtliche Rahmenvorgaben

III.III. EinzelfälleEinzelfälle

IV.IV. BeweisverwertungsfragenBeweisverwertungsfragen

V.V. MitbestimmungsfragenMitbestimmungsfragen

VI.VI. Taktische ErwägungenTaktische Erwägungen

VII.VII. Aktuelle FälleAktuelle Fälle

Page 6: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

I. I. Formen der MitarbeiterkontrolleFormen der Mitarbeiterkontrolle

Page 7: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

manuelle Überwachung manuelle Überwachung technische Überwachung technische Überwachung

durch eigene Arbeitnehmer/Geschäftsleitungdurch eigene Arbeitnehmer/Geschäftsleitung durch Dritte (Detektive, Polizei) durch Dritte (Detektive, Polizei)

stichprobenartig stichprobenartig auf Dauer auf Dauer

auf bestehenden Verdacht auf bestehenden Verdacht verdachtsunabhängig verdachtsunabhängig

Page 8: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

II. II. Rechtliche RahmenvorgabenRechtliche Rahmenvorgaben

Page 9: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

kein einheitliches Schutzgesetz z.G. Arbeitnehmerkein einheitliches Schutzgesetz z.G. Arbeitnehmer(„ArbeitsnehmerdatenschutzG“)(„ArbeitsnehmerdatenschutzG“)

Schutz aus:Schutz aus:

•Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 I GGArt. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 I GG

•§§ 201, 202 StGB§§ 201, 202 StGB

•§§ 22, 23 KUG§§ 22, 23 KUG

•§ 6 b BDSG§ 6 b BDSG

Page 10: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 I GGArt. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 I GG

•Schutz des Allgemeinen PersönlichkeitsrechtsSchutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

•Schutz des Rechts auf informationelle Schutz des Rechts auf informationelle SelbstbestimmungSelbstbestimmung

•Schutz der MenschenwürdeSchutz der Menschenwürde

Page 11: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

§§ 201, 202 StGB§§ 201, 202 StGB

•Verletzung der Vertraulichkeit des WortesVerletzung der Vertraulichkeit des Wortes

•Verletzung des BriefgeheimnissesVerletzung des Briefgeheimnisses

Page 12: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

§§ 22, 23 KUG§§ 22, 23 KUG

•Recht am eigenen BildRecht am eigenen Bild

Page 13: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

§ 6 b BDSG§ 6 b BDSG

•Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungenelektronischen Einrichtungen

•Wahrnehmung berechtigter InteressenWahrnehmung berechtigter Interessen

•Pflicht zur KenntlichmachungPflicht zur Kenntlichmachung

Page 14: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

III. III. EinzelfälleEinzelfälle

Page 15: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Technische Kontrollen:Technische Kontrollen:

• VideoüberwachungVideoüberwachung

• InternetnutzungInternetnutzung

• Telefondatenerfassung und -auswertungTelefondatenerfassung und -auswertung

• RFID-VerfahrenRFID-Verfahren

• BiometrieBiometrie

• MobilfunküberwachungMobilfunküberwachung

• Voice-over-IPVoice-over-IP

Page 16: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Manuelle Kontrollen:Manuelle Kontrollen:

• TestkäufeTestkäufe

• TaschenkontrollenTaschenkontrollen

• DetektiveinsatzDetektiveinsatz

• beauftragte Kollegenbeobachtung/Beobachtung beauftragte Kollegenbeobachtung/Beobachtung durch Vorgesetztedurch Vorgesetzte

• Überprüfung von TelefonlistenÜberprüfung von Telefonlisten

• qualitative Überprüfung von Arbeitsergebnissenqualitative Überprüfung von Arbeitsergebnissen

Page 17: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Videoüberwachung:Videoüberwachung:

• durch § 6 b BDSG gestattet, wenndurch § 6 b BDSG gestattet, wenn

- - öffentlich zugängliche Räumeöffentlich zugängliche Räume überwacht werden überwacht werden- aufgrund berechtigter Interessen erforderlich- aufgrund berechtigter Interessen erforderlich- keine überwiegenden Interessen betroffener - keine überwiegenden Interessen betroffener Personen Personen- Kennzeichnungspflicht- Kennzeichnungspflicht- Löschungsverpflichtung- Löschungsverpflichtung

betrifft nur Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr betrifft nur Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr(Kaufhaus, Gastronomie, Sparkasse)(Kaufhaus, Gastronomie, Sparkasse)

Page 18: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Videoüberwachung:Videoüberwachung:

• nichtnicht öffentlich zugängliche Räume öffentlich zugängliche Räume

- Schutz der Arbeitnehmer durch Allgemeines - Schutz der Arbeitnehmer durch Allgemeines Persönlichkeitsrecht Persönlichkeitsrecht- aufgrund schutzwürdiger Belange gerechtfertigt- aufgrund schutzwürdiger Belange gerechtfertigt- hoher Schutzstandard, da Grundrechtsabwägung- hoher Schutzstandard, da Grundrechtsabwägung- umfassende Güterabwägung- umfassende Güterabwägung

schwieriger zu rechtfertigen als bei öffentlichen schwieriger zu rechtfertigen als bei öffentlichen Räumen Räumen

Page 19: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

BAG Beschl. v. 29.06.2004:BAG Beschl. v. 29.06.2004:

• heimlicheheimliche Videoüberwachung Videoüberwachung

- nur zulässig bei konkretem Verdacht einer - nur zulässig bei konkretem Verdacht einer strafbaren Handlung oder besonders schweren strafbaren Handlung oder besonders schweren Verfehlung Verfehlung- letztes Mittel zur Überführung des Täters- letztes Mittel zur Überführung des Täters

Page 20: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

§ 201 a StBG:§ 201 a StBG:

• Bildaufnahmen von Personen in Wohnungen oder Bildaufnahmen von Personen in Wohnungen oder besonders geschützten Räumenbesonders geschützten Räumen

- „besonders geschützte Räume“:- „besonders geschützte Räume“: Umkleiden, Toiletten, Duschen am Arbeitsplatz Umkleiden, Toiletten, Duschen am Arbeitsplatz

Page 21: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Internetnutzung:Internetnutzung:

• aktuelle Rechtsprechung des BAGaktuelle Rechtsprechung des BAG

• bei Verbot der Privatnutzung Kontrollrecht, ob Verbot bei Verbot der Privatnutzung Kontrollrecht, ob Verbot eingehalteneingehalten

• bei Gestattung der Privatnutzung faktisch keine bei Gestattung der Privatnutzung faktisch keine wirksame Kontrollmöglichkeit mehrwirksame Kontrollmöglichkeit mehr

• Streit noch bei: Streit noch bei: Email-ÜberwachungEmail-Überwachung

Page 22: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Telefondatenerfassung und -auswertung:Telefondatenerfassung und -auswertung:

• grundsätzliche Auswertungsbefugnis für Kosten- und grundsätzliche Auswertungsbefugnis für Kosten- und WirtschaftlichkeitskontrolleWirtschaftlichkeitskontrolle

• Anruferidentifizierung beschränkt auf Anruferidentifizierung beschränkt auf MissbrauchskontrolleMissbrauchskontrolle

• Zusammenführung der Daten zur Leistungskontrolle Zusammenführung der Daten zur Leistungskontrolle nicht zulässignicht zulässig

Page 23: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

§ 201 StBG:§ 201 StBG:

• Vertraulichkeit des gesprochenen WortesVertraulichkeit des gesprochenen Wortes

- Mithören von Telefonaten ohne Einwilligung - Mithören von Telefonaten ohne Einwilligung untersagt untersagt- Mitschnitt strafbar- Mitschnitt strafbar- Praxisausnahme: Call-Center- Praxisausnahme: Call-Center

Page 24: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

RFID-Verfahren (Funketiketten):RFID-Verfahren (Funketiketten):

• Kennzeichnung der Arbeitnehmer oder der Kennzeichnung der Arbeitnehmer oder der ArbeitsgeräteArbeitsgeräte

• Im Arbeitsverhältnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG Im Arbeitsverhältnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG gerechtfertigt, wenn durch spezielle gerechtfertigt, wenn durch spezielle Sicherheitsinteressen erforderlichSicherheitsinteressen erforderlich

• keine Dauerkontrollenkeine Dauerkontrollen

• Informationspflicht und Kontrollrechte des ANInformationspflicht und Kontrollrechte des AN

Page 25: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Biometrie:Biometrie:

• Auswertung von Biometriedaten unzulässigAuswertung von Biometriedaten unzulässig

• ausschließlicher Einsatz für Sicherheitszweckeausschließlicher Einsatz für Sicherheitszwecke

Page 26: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Mobilfunküberwachung:Mobilfunküberwachung:

• Überwachung durch Anrufe zulässigÜberwachung durch Anrufe zulässig

• Standortdatenerfassung zulässig, wenn AN Standortdatenerfassung zulässig, wenn AN Zustimmung erteilt hat (§§ 3, 9, 98 TKG)Zustimmung erteilt hat (§§ 3, 9, 98 TKG)

• Ortung erfordert auch nach § 4 Abs. 3 BDSGOrtung erfordert auch nach § 4 Abs. 3 BDSG

• umfassende Kontrolle ausgeschlossenumfassende Kontrolle ausgeschlossen

• kein Zugriff auf privaten Lebensbereichkein Zugriff auf privaten Lebensbereich

Page 27: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Voice-over-IP:Voice-over-IP:

• verbesserte Mitschnitt-/Auswertungsmöglichkeitenverbesserte Mitschnitt-/Auswertungsmöglichkeiten

• unzulässig bei Mithörenunzulässig bei Mithören

• strafbar bei Mitschneiden/Datenaufzeichnungstrafbar bei Mitschneiden/Datenaufzeichnung

Page 28: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Manuelle Kontrollen:Manuelle Kontrollen:

• TestkäufeTestkäufe

• TaschenkontrollenTaschenkontrollen

• DetektiveinsatzDetektiveinsatz

• beauftragte Kollegenbeobachtung/Beobachtung beauftragte Kollegenbeobachtung/Beobachtung durch Vorgesetztedurch Vorgesetzte

• Überprüfung von TelefonlistenÜberprüfung von Telefonlisten

• qualitative Überprüfung von Arbeitsergebnissenqualitative Überprüfung von Arbeitsergebnissen

Page 29: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Testkäufe/Testkunden:Testkäufe/Testkunden:

• grundsätzlich zulässiggrundsätzlich zulässig

• durch eigenes Personal oder Drittedurch eigenes Personal oder Dritte

• teilweise diskutiert: Schutz vor Fallenstellungteilweise diskutiert: Schutz vor Fallenstellung

Page 30: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Taschenkontrollen:Taschenkontrollen:

• Eingriff in persönlichen BereichEingriff in persönlichen Bereich

• Zugriffsmöglichkeit gegen den Willen des AN nur bei Zugriffsmöglichkeit gegen den Willen des AN nur bei Verdacht und nur durch PolizeiVerdacht und nur durch Polizei

• gerechtfertigt bei besonderem Anlass:gerechtfertigt bei besonderem Anlass:

- Warenhaus- Warenhaus- Kollegendiebstähle- Kollegendiebstähle- behördlichen Auflagen u.a.- behördlichen Auflagen u.a.

Page 31: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Detektiveinsatz:Detektiveinsatz:

• unproblematisch bei arbeitsbezogenen Sachverhaltenunproblematisch bei arbeitsbezogenen Sachverhalten

• hoch problematisch bei privaten Sachverhalten hoch problematisch bei privaten Sachverhalten (insbesondere: „Ermittlungsnebenprodukte“)(insbesondere: „Ermittlungsnebenprodukte“)

• oft unseriös und nur eingeschränkt beweiskräftigoft unseriös und nur eingeschränkt beweiskräftig

• häufig Straftaten bei Ermittlungen häufig Straftaten bei Ermittlungen (Hausfriedensbruch, heimliche Privataufnahmen)(Hausfriedensbruch, heimliche Privataufnahmen) dann Beweisverwertungsverbot dann Beweisverwertungsverbot

• teuer, aber ggf. Kostentragungspflicht ANteuer, aber ggf. Kostentragungspflicht AN

Page 32: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

beauftragte Kollegenbeobachtung/Beobachtung durch beauftragte Kollegenbeobachtung/Beobachtung durch Vorgesetzte:Vorgesetzte:

• im dienstlichen Bereich zulässigim dienstlichen Bereich zulässig

• im privaten Bereich i.d.R. unzulässig, es sei denn im privaten Bereich i.d.R. unzulässig, es sei denn Verdacht erheblicher Verfehlungen/Straftaten z.L. AGVerdacht erheblicher Verfehlungen/Straftaten z.L. AG

• „„Spitzelvorwurf“ / ArbeitsklimaSpitzelvorwurf“ / Arbeitsklima

Page 33: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Überprüfung von Telefonlisten:Überprüfung von Telefonlisten:

• keine Unterschiede zu technischer Auswertung (s.o.)keine Unterschiede zu technischer Auswertung (s.o.)

Page 34: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Qualitative Überprüfung von Arbeitsergebnissen:Qualitative Überprüfung von Arbeitsergebnissen:

• immer umfassend zulässigimmer umfassend zulässig

• keine Einschränkung bei Verwendung von keine Einschränkung bei Verwendung von technischen Hilfsmittelntechnischen Hilfsmitteln

Page 35: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

IV. IV. BeweisverwertungsfragenBeweisverwertungsfragen

Page 36: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Grundsatz:Grundsatz:

Erkenntnisgewinnung rechtswidrigErkenntnisgewinnung rechtswidrig

Beweisverwertung unzulässigBeweisverwertung unzulässig

Page 37: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Ausnahmen:Ausnahmen:

• Verdacht/Beweis von StraftatenVerdacht/Beweis von Straftaten

• bei erheblichen arbeitsvertraglichen bei erheblichen arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen ggf. RechtsgüterabwägungPflichtverletzungen ggf. Rechtsgüterabwägung

Page 38: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

V. V. MitbestimmungsfragenMitbestimmungsfragen

Page 39: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

§ 87 Abs. 1 BetrVG:§ 87 Abs. 1 BetrVG:

• Ordnung des Betriebes und Verhalten der Ordnung des Betriebes und Verhalten der Arbeitnehmer im BetriebArbeitnehmer im Betrieb

manuelle Überwachungmanuelle Überwachung

Page 40: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

keine Zustimmung des BR:keine Zustimmung des BR:

Überwachung unzulässigÜberwachung unzulässig

BeweisverwertungsverbotBeweisverwertungsverbot

ggf. Anrufung der Einigungsstelle § 87 Abs. 2 BetrVGggf. Anrufung der Einigungsstelle § 87 Abs. 2 BetrVG

Page 41: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Manuelle Kontrollen und Betriebsrat:Manuelle Kontrollen und Betriebsrat:

• TestkäufeTestkäufe

• Taschenkontrollen Taschenkontrollen (abhängig vom Ort)(abhängig vom Ort)

• DetektiveinsatzDetektiveinsatz (fallabhängig) (fallabhängig)

• beauftragte Kollegenbeobachtung/Beobachtung beauftragte Kollegenbeobachtung/Beobachtung durch Vorgesetztedurch Vorgesetzte

• Überprüfung von TelefonlistenÜberprüfung von Telefonlisten

• qualitative Überprüfung von Arbeitsergebnissenqualitative Überprüfung von Arbeitsergebnissen

Page 42: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

sicherster Weg:sicherster Weg:

vorsorgliche Zustimmungseinholung beim BRvorsorgliche Zustimmungseinholung beim BR

dann auch weiterer Legalitätsanscheindann auch weiterer Legalitätsanschein

aber u.U.:aber u.U.: - verlorener Überraschungseffekt- verlorener Überraschungseffekt

- Möglichkeit der Versagung- Möglichkeit der Versagung

Page 43: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

§ 87 Abs. 6 BetrVG:§ 87 Abs. 6 BetrVG:

• technische Arbeitnehmerüberwachungtechnische Arbeitnehmerüberwachung

„ „geeignet“ statt „bestimmt“geeignet“ statt „bestimmt“

Page 44: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Technische Kontrollen:Technische Kontrollen:

• VideoüberwachungVideoüberwachung

• InternetnutzungInternetnutzung

• Telefondatenerfassung und -auswertungTelefondatenerfassung und -auswertung

• RFID-VerfahrenRFID-Verfahren

• BiometrieBiometrie

• MobilfunküberwachungMobilfunküberwachung

• Voice-over-IPVoice-over-IP

Page 45: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

VI. VI. Taktische ErwägungenTaktische Erwägungen

Page 46: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

• Arbeitnehmerreaktion und PresseArbeitnehmerreaktion und Presse

• Negativ-PR und MarketingschadenNegativ-PR und Marketingschaden

• GewerkschaftsnäheGewerkschaftsnähe

• Strafanzeige statt EigenermittlungenStrafanzeige statt Eigenermittlungen

• unbedingtes Handlungserfordernis?unbedingtes Handlungserfordernis?

Page 47: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

VII. Aktuelle FälleVII. Aktuelle Fälle

Page 48: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Lidl und PlusLidl und Plus

Page 49: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Deutsche TelekomDeutsche Telekom

Page 50: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

SüdwestmetallSüdwestmetall

Page 51: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Balzac CoffeeBalzac Coffee

Page 52: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Eingangsfall 1:Eingangsfall 1:

Mitarbeiter M wird anonym in der Personalabteilung Mitarbeiter M wird anonym in der Personalabteilung angezeigt, Produkte des Unternehmens außer Haus zu angezeigt, Produkte des Unternehmens außer Haus zu schaffen und bei eBay zu versteigern. Arbeitgeber A schaffen und bei eBay zu versteigern. Arbeitgeber A lässt daraufhin von einem Detektivbüro eine lässt daraufhin von einem Detektivbüro eine Videokamera installieren. Die Aufnahmen überführen M Videokamera installieren. Die Aufnahmen überführen M des Diebstahls. Er wird fristlos gekündigt.des Diebstahls. Er wird fristlos gekündigt.

M beruft sich vor Gericht darauf, die Videoaufnahmen M beruft sich vor Gericht darauf, die Videoaufnahmen verletzten ihn in seinen Persönlichkeitsrechten, der verletzten ihn in seinen Persönlichkeitsrechten, der Beweis sei nicht verwertbar.Beweis sei nicht verwertbar.

Page 53: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Eingangsfall 2:Eingangsfall 2:

Mitarbeiter M arbeitet nach subjektivem Empfinden Mitarbeiter M arbeitet nach subjektivem Empfinden seines Vorgesetzten erheblich langsamer als andere seines Vorgesetzten erheblich langsamer als andere Kollegen und scheint eine höhere Fehlerquote zu Kollegen und scheint eine höhere Fehlerquote zu haben. Arbeitgeber A wertet daraufhin ohne haben. Arbeitgeber A wertet daraufhin ohne Kenntnis des MKenntnis des Ma)a)seine Anruflisten aus der Telefonanlageseine Anruflisten aus der Telefonanlageb)b)die von ihm bearbeiteten Arbeitsvorgängedie von ihm bearbeiteten Arbeitsvorgängeaus.aus.

M erhält schließlich die Kündigung.M erhält schließlich die Kündigung.

Page 54: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Eingangsfall 3:Eingangsfall 3:

Arbeitgeber A (Einzelhandel) führt verdachtsunabhängige Arbeitgeber A (Einzelhandel) führt verdachtsunabhängige Testkäufe und Taschenkontrollen ein. Mitarbeiter MTestkäufe und Taschenkontrollen ein. Mitarbeiter Ma)a)macht bei Testeinkäufen überdurchschnittlich viele macht bei Testeinkäufen überdurchschnittlich viele FehlerFehlerb)b)wird bei einer Taschenkontrolle mit Ware erwischt.wird bei einer Taschenkontrolle mit Ware erwischt.

A mahnt ab bzw. kündigt fristlos. M klagt jeweils.A mahnt ab bzw. kündigt fristlos. M klagt jeweils.

Page 55: Rechtliche Grenzen der Mitarbeiterkontrolle

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampRichter am ArbeitsgerichtRichter am Arbeitsgericht

Arbeitsgericht LübeckArbeitsgericht LübeckNeustraße 2aNeustraße 2a23568 Lübeck23568 Lübeck

Tel. (0451) 389 78 45Tel. (0451) 389 78 45Fax (0451) 389 78 50Fax (0451) 389 78 50

[email protected]@arbgsh.landsh.dewww.moellenkamp.com/arbeitsrechtwww.moellenkamp.com/arbeitsrecht