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RECHTLICHER RAHMEN FÜR DIE ARBEIT 09.10.2014 Personalwesen - Kutschera 1

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Personalwesen - Kutschera 1

RECHTLICHER RAHMEN FÜR DIE ARBEIT

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Gesetzlicher Stufenbau

Gesetze•Arbeitszeitgesetzt•Angestelltengesetz

Kollektiv-vertrag

Betriebs-verein-barung

Einzel-vertrag

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•Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und WKO

•Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Unternehmen

•Vereinbarung zwischen AN und Unterenehmen

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Gesetzlicher Stufenbau• Es gilt immer die höhere Stufe (z.B. Gesetz überlagert Kollektivvertrag, Kollektivvertrag überlagert Betriebsvereinbarung…)

• Ausnahme 1: Eine Veränderung auf der niedrigeren Stufe bedeutet eine Besserstellung

• z.B.: Kollektivvertrag Mindestgehalt von € 1.460,-

• Im Dienstvertrag • € 1.860,- • € 1.260,-

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Beispiel

• Ausnahme 2: ausdrücklich im Gesetz aufgeführt

• § 7 (2) AZG: Unbeschadet der nach Abs. 1 erster Satz zulässigen Überstunden können durch Kollektivvertrag bis zu fünf weitere Überstunden, für Arbeitnehmer im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe, ….zugelassen werden. Dabei kann das Ausmaß der wöchentlichen Überstunden abweichend von Abs. 1 zweiter Satz festgelegt werden.

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KollektivvertragArbeitnehmer vs. Arbeitgeber

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Die Gewerkschaft

• INTERESSENSVERTRETUNG der Arbeiter und Angestellten

• Keine Pflichtmitgliedschaft• Organisiert in Dachverband ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund)

• Ist in Teilgewerkschaften gegliedert• Z.B: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) • Ist sozialdemokratisch geprägt

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Die Wirtschaftskammer

• INTERESSENSVERTRETUNG der Selbständigen und Unternehmer (Pflichtmitgliedschaft)

• Erhält Kammerumlage der Unternehmen• Servicestelle für Unternehmen• Ist in Sparten – Fachgruppen/Gremien/Innungen gegliedert

• Sparten: Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Bank und Versicherung, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Information und Consulting

• Ist konservativ/ÖVP-lastig

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Kollektivvertrag

• Wichtigste Regelung im Arbeitsrecht• Politisches Instrument• Immer auf Verhandlungsbasis• Abhängigkeit von Konjunktur• Zentrale Aufgabe der Sozialpartnerschaft (Stillhalteabkommen zwischen ÖGB, AK, WKO und Landwirschaftskammer)

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Kollektivvertrag = Tarifvertrag

• Ausgehandelt zwischen Gewerkschaft und WKO• Geltungsbereich: für eine Sparte/für ein Gebiet

• Sparten = Unternehmensgegenstand: Handel, Metallverarbeitung,..

• Inhalt: • Regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen

und Arbeitnehmerinnen• Hier wird gehandelt, gefeilscht, gedroht… bis zum Streik• Zentraler Punkt: Höhe der Lohnsteigerung

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Kollektivvertrag II

• Geregelt im KV• Für wen er gilt und wo er gilt (Branche, Gebiet)• Welche Pflichten haben die Beteiligten• Arbeitszeit/Überstunden/Urlaub/Karenz• Kündigung/Abfertigung• Gehalt – Gehaltsordnung (Einstufungstabellen nach Dienstalter und Verwendung)

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Kollektivvertrag in der Praxis• KV-Verhandlungen: Metaller starten Herbstlohnrunde• Das große Feilschen beginnt. Heute, Donnerstag 11:00

Uhr, wird mit den Verhandlungen zu den Metaller-Kollektivverträgen die Herbstlohnrunde eingeläutet. Für die Gewerkschaften haben die Abschlüsse der sechs Metaller-Industrieverbände Vorbildcharakter für alle anderen Branchen, die Arbeitgeber sehen das nicht so…

• …Der größte Fachverband, die Maschinen- und Metallwarenindustrie, hat schon zu Wochenbeginn ein großes Wehklagen über die schlechte Auftragslage angestimmt. "Uns geht es schlecht„…

• www.DiePresse.at, 25.09.2014

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Metaller-KV: "Zeichen stehen auf Streik"• Ohne Ergebnis blieb auch die dritte Runde der

Kollektivvertrags-Verhandlungen. Die Industrie will die Löhne nur unter der Inflationsrate anheben.

• In der Maschinen- und Metallwarenindustrie stehen die Zeichen auf Sturm. Die Verhandlungen für einen Kollektivvertrag (KV) 2015 sind Dienstagnacht abgebrochen worden, nun folgen Betriebs-versammlungen. Die Gewerkschaften sind empört, dass die Industrie den Mindestlohn nicht anheben will und die Ist-Löhne unter der Inflationsrate bleiben sollen. Dies führe zu einem Reallohnverlust.

• www.DiePresse.at, 15.10.2014

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"Noch verkraftbar": 2,1 Prozent mehr Lohn für Metaller• Elfstündiger Verhandlungsmarathon bringt Lösung.

Angesichts einer Inflation von 1,7 Prozent ist das ein Reallohnplus von 0,4 Prozentpunkten.

• Ein elfstündiger Verhandlungsmarathon in Runde Vier der Metaller-Herbstlohnrunde bringt den rund 120.000 Mitarbeitern in der Maschinen- und Metallwarenindustrie ein Plus von 2,1 Prozent auf dem Gehaltszettel. Der neue Kollektivvertrag (KV) gilt ab November für ein Jahr. FMMI-Obmann Christian Knill hält den Abschluss für "gerade noch verkraftbar", wie er in der Nacht auf Mittwoch sagte.

• www.DiePresse.at 29.10.2014

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Betriebsvereinbarung

• Zwei Partner: Unternehmensleitung – Betriebsrat • Kann MA nur günstiger stellen als im Kollektivvertrag vorgesehen.

• Was vereinbart werden muss:• Akkordarbeit• Einführung einer betrieblichen Disziplinarordnung• Einführung von detaillierten Personalfragebögen• Einführung von Kontrollsystemen

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Betriebsrat

• Mitbestimmung der AN im Unternehmen• Arbeiter bis Ende 19 Jhdt. rechtlos• Gründung erster Gewerkschaften – für ganzen Staat oder für ganze Branchen

• Auf Unternehmensebene: Betriebsrat

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Betriebsrat II – gesetzliche Mitbestimmung (nur zur Übersicht)• Geregelt im Arbeitsverfassungsgesetz• Ab 5 Mitarbeitern 1 BR kann gewählt werden• Bei 100 MA 4 BR können gewählt werden• Information, Mitbestimmung• Info über Kündigungen (Motivkündigungen, sozial ungerechtfertigt)

• Zustimmung zu Entgeltänderungen, Arbeitszeitänderungen

• Information über wirtschaftliche Lage• Personalvertreter sitzt in Aufsichtsrat von AG

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Betriebsrat III – in den Medien• Opel: Ein unrettbares Werk im Todeskampf• 10.12.2012 | 17:24 |   (Die Presse)• Die Tochter des US-Autokonzerns GM macht die

Drohung wahr und schließt im Jahr 2016 das Autowerk in Bochum mit knapp 3400 Mitarbeitern. Die Belegschaft und der Betriebsrat wollen das nicht hinnehmen.

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Betriebsrat IV – Machtzentrale • Hannover - Klaus Volkert ist wieder frei: Der in der VW-

Affäre um Lustreisen und Schmiergeldzahlungen verurteilte Ex-Betriebsratschef ist vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Etwa ein Jahr und neun Monate nach Antritt seiner Strafe kam Volkert auf freien Fuß. Das Landgericht Braunschweig hatte den heute 68-Jährigen wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Volkert hatte zu Unrecht Sonderbonuszahlungen von fast zwei Millionen Euro kassiert.

Quelle: Spielgel Online, Freitag, 02.09.2011 – 16:19 Uhr

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Arbeitsvertrag

• Abgeschlossen zwischen Unternehmensleitung und Mitarbeiter

• Muss entweder schriftlich vorliegen (kein Anrecht auf vollständigen, schriftlichen Vertrag)

• Kann auch als Dienstzettel geschehen

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Dienstzettel

• Jede AN hat ein Recht auf den Dienstzettel• Inhalt

• Name/Anschrift von AG und AN • Beginn/Ende des Arbeitsverhältnisses• Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin1) • Arbeitsort • Einstufung Verwendung• Anfangsbezug, Fälligkeit des Entgelts, • Urlaubsausmaß, Vereinbarte tägliche oder wöchentliche

Normalarbeitszeit, geltender Kollektivvertrag1)

• 1) oder Verweis auf die gesetzliche Regelung

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Beendigung des Dienstverhältnisses

• Befristete Arbeitsverträge enden mit:

- Vertragsablauf• Klarerer Termin, Verbot von Kettenverträgen

• Unbefristete Arbeitsverträge enden mit:

- Kündigung durch Arbeitsnehmer- Kündigung durch Arbeitsgeber

• Kündigungsfristen (im Kollektivvertrag geregelt) • früher: Abfertigung (bei Kündigung durch AG)

- Entlassung

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Beispiel Kündigungsfrist

• Kündigungstermin (z.B.: zum Monatsletzten)• Arbeitsverhältnis endet per Monatsletzten

• Kündigungsfrist (z.B.: 1 Monat)• 1 Monat vor Kündigungstermin muss Kündigung ausgesprochen werden

• Genaue Fristen stehen im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag

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Entlassung (vulgo: Fristlose)

• Nur bei triftigen Gründen gerechtfertigt• längere Zeit Arbeitsverweigerung• Diebstahl – Unterschlagung• Eigenes Unternehmen ohne Genehmigung• Strafbare Handlung die Vertrauenswürdigkeit einschränkt

• Unmittelbar aussprechen (selber Tag)• Falls ungerechtfertigt – wie Kündigung d.h. Entgeltfortzahlung, etc.

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MITARBEITERMOTIVATION

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