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German Hydrographic Consultancy Pool RA Willen 2003 Sven Willen Rechtsanwalt Seeblick 13 24106 Kiel www.kanzlei-willen.de Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten für eine Pool-Struktur In Kooperation mit: Mancke Anwalts- und Notarkanzlei Kieler Strasse 72 24119 Kronshagen www.kanzlei-mancke.de

Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten für eine Pool-Struktur

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Sven Willen Rechtsanwalt Seeblick 13 24106 Kiel www.kanzlei-willen.de. In Kooperation mit : Mancke Anwalts- und Notarkanzlei Kieler Strasse 72 24119 Kronshagen www.kanzlei-mancke.de. Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten für eine Pool-Struktur. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten für eine Pool-Struktur

German Hydrographic Consultancy Pool

RA Willen 2003

Sven Willen

Rechtsanwalt

Seeblick 13

24106 Kiel

www.kanzlei-willen.de

Rechtlicher Rahmenund Gestaltungsmöglichkeiten

für eine Pool-Struktur

In Kooperation mit:

Mancke

Anwalts- und Notarkanzlei

Kieler Strasse 72

24119 Kronshagen

www.kanzlei-mancke.de

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• Die Geschäftsidee hat Form angenommen

• Konkrete Aufträge sind in Aussicht (Indien, Iran, Sri Lanka)

• Die rechtlichen u. organisatorischen Voraussetzungen zur Ausführung dieser und weiterer Aufträge sind zu schaffen

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Ausgangssituation und Ziele

in Form von:

– Unternehmen

– Vereinen und Verbänden

– Bundes- und Landesbehörden

– Forschungseinrichtungen

• Teilnehmer sind selbstständig bzw. existent, und werden dies auch bleiben

• Heterogene Teilnehmerstruktur (mit verschiedenen Rechtsformen):

Privat-Wirtschaft Öffentl. Sektor Forschung

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Ausgangssituation und Ziele• Kompetenzbündelung

• d.h. Einbindung der unterschiedlichen Teilnehmer in eine gemeinsame Struktur oder Organisationaber

• Trennung der Verantwortungs- und Haftungskreise

• Rechts- und Handlungsfähigkeit von GHyCoP nach innen und außen

• Gemeinsamer Markt- bzw. Außenauftritt („GHyCoP“ als Marke)

• Einfache Handhabbarkeit

in einer konventionellen Gesellschaftsform kaum möglich, da nicht alle Poolteilnehmer immer an allen Projekten beteiligt sind verschiedene rechtliche Hindernisse bestehen

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Lösung

• Schaffung eines flexiblen Organisationsmodells

Kooperationder beteiligten Unternehmen und Einrichtungen

• PPP - Public-Private-Partnership

• (virtuelles) Unternehmensnetzwerk

• Arbeitsgemeinschaft (Arge)

• Konsortium

• Pool

Entweder GmbH, AG etc. oder GbR

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Haftungsrechtliche Bedeutung einer GbR

• Entstehung (auch) durch tatsächliches gemeinschaftliches Handeln• Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter

d.h. volle (persönliche) Haftung aller für alle!Im Außenverhältnis haftet jeder Gesellschafter der GbR unbegrenzt mit seinem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen

Regreßansprüche bestehen nur im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern

Haftungsbegrenzung durch Errichtung einer „intelligenten“ Organisationsstruktur und Trennung in eine „Kernstruktur“ und rechtlich selbständige Projektgesellschaften unter der gemeinsamen Dachmarke „GHyCoP“

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• „Kernstruktur“: - verwaltet und organisiert den Pool- akquiriert die Aufträge, unterstützt Akquise

• Projektgesellschaften: arbeiten die über GHyCoP akquirierten Aufträge ab

• Markt- und Außenauftritt jeweils rechtlich getrennt aber unter der Dachmarke „GHyCoP“

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• Außenauftritt unter der Dachmarke „GHyCoP“

• (eigene) Rechtsfähigkeit

um Vertragspartner sein zu können Unterverträge schließen zu können

• Verantwortungs- und Haftungsbegrenzung auf die beteiligten bzw. ausführenden Poolteilnehmer

Anforderungen an die Projektgesellschaften

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Konventionelle wirtschaftl. Betätigung (verschiedener rechtl. selbstständiger Unternehmen unter der Dachmarke GHyCoP)

Grundsätzlich unproblematisch !

Verschiedene Gestaltungen möglich !

Organisation der Projektgesellschaften

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• Kommunikation nach innen und außengemeinsamer einheitlicher Außenauftritt

• Koordination der Aktivitäten des Pools• Datensammlung, -bereitstellung und - pflege

Mitgliederpool Leistungsbeschreibungen Wissenspool

• (Anmeldung und) Verwaltung der Marke „GHyCoP“• Einwerben von Fördermitteln• Akquisitionstätigkeit• Entscheidungsfindung unterstützen

Aufgaben der „Kernstruktur“

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• Erstellung und Überwachung von „Spielregeln“ für den Pool(z.B. Erstellung Satzung oder Mitgliedskodex)

• Koordination und Moderation innerhalb des Poolsggf. Schlichtung und Entscheidung

• Verwaltung der Rahmen-, Netzwerks- und Projekt(gesellschafts)verträge

• Beratung u. Betreuung der jeweiligen Projektgesellschaften(ggf. auch mittelbar durch andere Poolteilnehmer oder Dritte)

Aufgaben der „Kernstruktur“

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Phasen 0 - 1 - 2

• Projektgesellschaften

schließen sich zur Abwicklung der jeweiligen Aufträge (aus dem Teilnehmerpool) zusammen

lösen sich anschließend wieder auf

Es können mehrere Projektgesellschaften parallel aktiv sein

• „Kernstruktur“ besteht dauerhaft um die laufende Akquisetätigkeit und Organisation des Pools zu gewährleisten das Zusammenspiel zwischen den Poolmitgliedern und den jeweiligen Projektgesellschaften zu organisieren

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• Rechtsfähigkeit eigenes Personal + Geschäftsausstattung rechtliche Kompetenzen (als „Vertragsanbahner“ u. Verhandlungspartner)

• Handlungsfähigkeit nach innen und außen(klare Strukturen und Kompetenzverteilung)

• Flexibilität und Erweiterbarkeit bzw. günstige Beendigungsmöglichkeit

• Einfacher Wechsel bzw. Übertragbarkeit der Mitgliedschaft bei Ein- und Austritten von Poolmitgliedern

• Offenheit für alle Arten von Rechtsformen

• Positive Außenwirkung

• Fördermitteltauglichkeit

Anforderungen an die „Kernstruktur“

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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

• Formal kommen alle zulässigen gesellschaftsrechtlichen Organisations-formen in Betracht.

• Wegen den besonderen Anforderungen und der Komplexität des GHyCoP-Projektes wird es eine 100% perfekte Lösung nicht geben können. Jede Rechtsform hat unmittelbare oder mittelbare, rechtliche und/oder steuerliche Vor- oder Nachteile.

• Es ist die augenblicklich geeignete Form zu wählen. Diese kann sich im Laufe der Zeit ändern und mit den Anforderungen wachsen.

• Während der Projektphasen 0 bis 1 soll diese Struktur möglichst einfach flexibel und kostengünstigsein.

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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

• Wenig geeignet: Klassische Kapitalgesellschaften wie GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) AG (Aktiengesellschaft) da

• Hoher Kapitalbedarf bei Gründung durch Bereitstellung des (haftenden) Stammkapitals GmbH (25.000/12.500 EUR) AG (50.000/25.000 EUR)

• Registerpflicht und strenge Formvorschriften Änderungen im Mitgliederbestand bedürfen notarieller Änderung der Satzung (einschl. Anpassung der Gesellschaftsanteile zur Wahrung der Beteiligungsverhältnisse) sowie notarieller Anmeldung der Änderungen beim Registergericht hoher Aufwand u. lfd. Kosten

• Maximale Fördermittelquote 50 %• Außenauftritt gewerblich (engl. „corporation“, „limited liability Company“ etc.)

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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

Bedingt geeignet sind Personen(handels)gesellschaften wie GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) KG (Kommanditgesellschaft) oHG (offene Handelsgesellschaft)da

• Volle (gesamtschuldnerische) Haftung aller Gesellschafter

• Registerpflicht (allerdings Vertrags- und weitgehende Formfreiheit)

• Außenauftritt gewerblich geprägt (engl. „civil law association“)

Sonderfall GmbH & Co. KG:

Verbindet die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften - aber auch die Nachteile

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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

(eingetragene) Genossenschaft

• Definition: Gesellschaft (Verein) mit nicht geschlossener Mitgliederzahl

Zweck: Förderung von Erwerb und Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinsamen Geschäftsbetriebs

• Rechtsfähigkeit und Haftungsbegrenzung

• Registerpflicht

• Außenauftritt (engl. „cooperative“, cooperative society“, „companionship“)

grds. geeignet; Zulässigkeit fraglich

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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

(eingetragener) Verein

• Als Idealverein (ohne wirtschaftliche Betätigung)

• Als Wirtschaftsverein (mit wirtschaftlicher Betätigung)

Definition:

• Körperschaftlicher Zusammenschluß mehrerer (natürlicher oder juristischer) Personen als eigenständige juristische Person des Privatrechts mit einheitlichen Namen und unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder

• Rechtsfähigkeit

• Eigenes Vereinsvermögen (auf Außenhaftung beschränkt)

• Außenauftritt (engl. „association“, „society“, „union“)

grds. geeignet, aber nur in Form eines wirtschaftlichen Vereins

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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur

Wirtschaftsverein:

• Geschäftsbetrieb eines Vereins ist auf wirtschaftliche Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet

• Darüberhinaus keine inhaltlichen Unterschiede zur rechtlichen Struktur eines Idealvereins

ABER:

• Es bedarf einer staatlichen Verleihung (Konzession) nach § 22 BGB

• Grundsatz der Subsidiarität: Konzession wird nur erteilt, wenn die Wahl einer konventionellen Rechtsform „unzumutbar“ ist.

Klärung mit Innenministerium S-H läuft !

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• Mitgliederversammlung / Gesellschafter

• Vorstand / Geschäftsführung

• Beirat / Aufsichtsrat

jeweils unabhängig von der tatsächlich gewählten Rechtsform

Organisation der „Kernstruktur“

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go !