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Rechtsfragen des Benutzungsverhältnisses Die Benutzungsordnung als Grundlage bibliothekarischen Handelns Internetbenutzungsordnung

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Page 1: Rechtsfragen des Benutzungsverhältnisses Die Benutzungsordnung als Grundlage bibliothekarischen Handelns Internetbenutzungsordnung

Rechtsfragen des Benutzungsverhältnisses

Die Benutzungsordnung als Grundlage bibliothekarischen Handelns

Internetbenutzungsordnung

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Benutzungsordnung

In der Benutzungsordnung werden die Rechte und Pflichten der Benutzer geregelt, die vor allem den ordnungsgemäßen Gebrauch des Bibliotheksgutes und die Modalitäten der Benutzung betreffen

Dies beinhaltet grundsätzlich die pflegliche Behandlung der Literatur und die Beachtung der Öffnungszeit und der Ausleihdauer für das Bibliotheksgut, ggf. auch weitere Einschränkungen (Weitergabe an Dritte)

Benutzungsordnungen enthalten auch Bestimmungen über Haftungsfragen, Anzeigepflichten (Verlust des Leserausweises), Sonderfragen der Ausleihe (Verlängerung) und Regelungen über die Rücksichtnahme auf andere Nutzer (Ruhegebot)

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Checkliste Benutzungsordnung

Inhaltliche geregelt werden sollten in einer solchen Ordnung folgende

Punkte:

Zweck und Aufgabe der Bücherei Benutzerkreis Zulassung Ausleihe Rechte und Pflichten der Benutzer Haftung des Benutzers und Haftung der Bücherei Entgelte, Gebühren (Gebührenordnung) Inkrafttreten

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Zweck und Aufgabe der Bücherei

1. Allgemeines

(1) Die ... ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen steht.

(2) Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.

- Zweck und Aufgabe der Bücherei ; Benutzerkreis

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Zweck und Aufgabe der Bücherei 2

(3) Die Ausleihe ist kostenlos. Die ... erhebt Benutzungs-, Verwaltungs- und Mahngebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.

- § 598: Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten

- Extra Gebührenordnung empfehlenswert- Entgelte, Gebühren

(4) Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht.

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Zulassung

2. Anmeldung

(1) Für die Benutzung der Bücherei ist eine Anmeldung erforderlich.(2) Personen über 18 Jahren melden sich persönlich unter Vorlage ihres

Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung an. - Zulassung erfolgt auf persönlichen Antrag- § 13 Meldegesetz

(3) Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr wird nur dann ein Leserausweis ausgestellt, wenn ihre gesetzlichen Vertreter der Anmeldung schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

- Zulassung

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Zulassung 2

(4) Gleichzeitig stimmt er mit seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu

- § 15 Bayerisches Datenschutzgesetz: eine Speicherung zu dienstlichen Zwecken ist gestattet (Name, Adresse, Geburtsdatum)

(5) Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift bzw. bei Betreten der Bücherei die Benutzungsordnung an.

- eine Unterschrift auf dem Leserausweis ist nicht gegeben; trotzdem sind Präsenznutzer an die Benutzungsordnung gebunden

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Zulassung 3

3. Leserausweis

(1) Jeder Benutzer erhält einen Leserausweis, der bei jeder Ausleihe mitzubringen ist.

(2) Dieser Ausweis ist nicht übertragbar. Bei Abmeldung ist der Ausweis zurückzugeben.

(3) Änderungen der Anschrift oder des Benutzernamens sowie der Verlust des Ausweises sind der Bücherei unverzüglich zu melden. Für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer.

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Ausleihe

4. Benutzung, Ausleihbedingungen und Ausleihbeschränkungen

(1) Die Leihfrist für Bücher beträgt ... und kann maximal ... verlängert werden. [Die Verlängerung ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. ] Für einzelne Medientypen kann die Bücherei kürzere Leihfristen festlegen. Diese werden in der Gebührenordnung bekannt gegeben. Die Büchereileitung kann die Medienanzahl pro Benutzer beschränken.

- Hier gelten büchereitypische Angaben

(2) Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.

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Ausleihe 2

(3) Bei Überschreiten der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.

- Es gelten Leihfristen (Fixdatum) keine Erinnerung oder Mahnung notwendig

(4) Erfolgt auf die schriftliche Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von zwei Wochen, ist die ... berechtigt, an Stelle der Rückgabe des Mediums Schadensersatz zu verlangen.

- Sie müssen jedoch 1 x schriftlich Mahnen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen

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Ausleihe 3

(5) [ Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. ]

- Hier gelten büchereitypische Angaben

(6) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

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Ausleihe 4

(7) Für die Benutzung des Internets gilt eine gesonderte Internetbenutzungsordnung.

- extra Ordnung anfertigen; nicht jeder Umstand ist in der BO geregelt

(8) Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

- Absicherung der Bücherei nach allen Seiten

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Ausleihe 5

(9) Auskünfte des Büchereipersonals ergehen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.

- Absicherung der Büchereimitarbeiter/innen bei leicht fahrlässigem Handeln (bspw. Erteilen einer falschen Auskunft)

- Sie haben nun die Ausleihmodalitäten bestimmt

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Haftung

5. Haftung und Behandlung der Medien

(1) Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderungen, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

(2) Die ... überprüft stichprobenartig im Rahmen ihrer Möglichkeiten die zu Benutzungszwecken angebotene Software auf Viren. Erkennbar befallene Datenträger werden aus dem Bestand entfernt. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch defekte Medien entstehen.

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Haftung 2

(3) Der Benutzer ist bei entliehenen Medien für jeden Schaden, der am oder durch das Medium entsteht schadensersatzpflichtig. Die Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und der Verlust entliehener Medien sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

- Es ist nicht mehr zulässig (2000), Benutzer haftbar zu machen, wenn sie kein Verschulden trifft (Verbraucherschutzgesetz)

- Haftung des Benutzers

(4) Der Schadensersatz wird von der ... nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen festgelegt.

- pflichtgemäß heißt, dass die Bücherei nicht nach Gutdünken den Schadensersatz festlegen kann;

- sondern: Bemessung nach dem Wiederbeschaffungswert; Kosten der Instandsetzung

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Haftung 3

6. Verhalten in den Büchereiräumen

(1) Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass der Büchereibetrieb und die anderen Benutzer nicht gestört werden.

- Meist existiert eine Hausordnung (Räumlichkeiten des Trägers): diese regelt konkrete Verbote (Essen, trinken, Tiere)

(2) Das Hausrecht wird von der Leitung der Bibliothek oder dem beauftragten Bibliothekspersonal wahrgenommen. Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

- Das Hausrecht muss EINMALIG MÜNDLICH vom Träger an die Bücherei übertragen werden

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Haftung 4

Haftung der Bücherei?

Gegen leicht fahrlässiges Verhalten der Büchereimitarbeiter haben wir uns abgesichert s. Punkt 4 (9)Durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten kann der Unterhaltsträger von den Mitarbeitern eine Rückerstattung des geleisteten Schadensersatzes fordernEine Haftungsverpflichtung des Trägers besteht bei Fehlverhalten des Personals (schadhafte Ausstattungsgegenstände)

- Gefahren sind in der Bücherei unbedingt kenntlich zu machen (Regale, Stolperfallen) es gilt dann: Diensthaftpflicht

- Sichern Sie sich ab: Bsp.: „Für Garderobe keine Haftung“; - der Träger muss über Gefahren informiert werden, sonst können Sie

persönlich haftbar gemacht werden

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Inkrafttreten

7. Nutzungsausschluss

Bei Zuwiderhandeln kann die Büchereileitung einen vorübergehenden oder

dauerhaften Ausschluss von der Benutzung verhängen. Hierüber

entscheidet der Träger der ... auf Antrag der Büchereileitung. - Folgen unbedingt anzeigen - Die Bücherei hat das Recht, im begründeten Fall ein sofortiges Benutzungs-

und/oder Hausverbot auszusprechen- Dieses Verbot bedarf unverzüglich der Schriftform durch die Leitung und

muss mit „dem sofortigen Vollzug“ versehen sein, um Verbindlichkeit zu erlangen

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Inkrafttreten 2

8. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom ... in Kraft. Gleichzeitig

wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

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Bekanntmachung

Aushang an gut sichtbarer Stelle

Bisherige Leser müssen keine erneute Unterschrift leisten Aushang genügt

Aushändigung mit Empfangsbestätigung bei Ausstellung des Leserausweises:

Mit meiner Unterschrift erkenne ich die vorstehenden Bestimmungen an

und verpflichte mich, diese einzuhalten.

Einverständniserklärung der Eltern von Kindern unter 18 Jahren

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Internetbenutzungsordnung

1. Allgemeines

(1) Die ... stellt zu ihren geltenden Öffnungszeiten einen öffentlichen Internetzugang zur Verfügung, der zu Informations-, Bildungs- und Wissenschaftszwecken sowie zur Förderung der Medienkompetenz genutzt werden kann.

- Ausschluss: Freizeitgestaltung Download von Musik (mp3-Dateien) soll an dieser Stelle umgangen werden – keine konkrete Rechtssprechung

(2) Zugangsberechtigt sind alle Inhaber eines Benutzerausweises. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

- Beachte: Jugendschutz

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Internetbenutzungsordnung 2

(3) Für die Dauer der Arbeit am Internet-PC hat der Nutzer seinem Leserausweis beim Büchereipersonal zu hinterlegen und eine Unterschrift zu leisten, mit der die Benutzungsbedingungen anerkannt werden.

– Telekommunikationsgesetz fordert einen eindeutiger Nachweis, wer wann und wie lange das Internet genutzt hat

– Hinterlegen des Ausweises und dem Notieren des Namens, des Datums und der Zeit/Dauer der Internetnutzung

(4) Die Nutzungsdauer kann zeitlich vom Büchereipersonal begrenzt werden.

- Hier gelten büchereitypische Angaben

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Internetbenutzungsordnung 3

2. Nutzung

(1) Der Abruf von jugendgefährdenden, rechtswidrigen und Gewalt verherrlichenden Angeboten und Diensten sowie Bestellungen und Buchungen zu Lasten der Bücherei sind verboten. Die bewusste Manipulation von Hard- und Software ist untersagt. Bei ungewolltem Abruf ist die Seite sofort zu schließen.

- es gelten konkrete Altersfreigaben bei der Ausleihe von bestimmten Medienarten; gilt auch für die Nutzung des Internets

- D.h., dass schwer gefährdende Schriften und Medieninhalte Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen

(2) Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern usw. sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten.

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Internetbenutzungsordnung 4

(3) Die ... ist nicht verantwortlich für die Inhalte von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Leitung und den Zugang abgerufen werden. Für Schäden, die durch die Nutzung herunter geladener Dateien bzw. durch auftretende Viren entstehen, haftet der Benutzer. Um dem Jugendschutz Rechnung zu tragen, wird Filtersoftware eingesetzt. Die aufgerufenen Seiten werden stichprobenartig kontrolliert.

- Haftung nur für den eigenen Inhalt (§ 5 Teledienstgesetz)- Bücherei trifft keine Verantwortung für die Inhalte im Netz, wenn sie allein

den Zugang zum Internet anbietet

(4) Für die Nutzung des Internetzugangs sowie für den Ausdruck von Dokumenten werden Gebühren erhoben, die in der Gebührenordnung festgelegt sind.

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Internetbenutzungsordnung 5

3. Nutzungsausschluss 

Es gelten die Bestimmungen laut Benutzungsordnung.

 

4. Inkrafttreten 

Diese Internetbenutzungsordnung tritt mit Wirkung vom ... in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Internetbenutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

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Bekanntmachung

Aushang an gut sichtbarer Stelle

Aushändigung mit Empfangsbestätigung bei Ausstellung des Leserausweises im Zuge der Anerkennung der Benutzungsordnung:

Mit meiner Unterschrift erkenne ich die vorstehenden Bestimmungen an

und verpflichte mich, diese einzuhalten.

Einverständniserklärung der Eltern von Kindern unter 18 Jahren

Ich gebe hiermit meine Einwilligung, dass mein Kind das Internet in der

Bücherei nutzt. Die vorstehenden Bestimmungen erkenne ich an.

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Benutzungsordnung und Internetbenutzungsordnung

Noch Fragen?

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Benutzungsordnung und Internetbenutzungsordnung

Kontakt:

Dipl.-Bibl. Elisabeth Kreutzkam

Tel 089 / 23225-552

e-mail: [email protected]

http://www.st-michaelsbund.de/

Download des Materials ab kommender Woche unter:

http://www.st-michaelsbund.de Büchereiarbeit Service Recht