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RECHTSSCHUTZ FüR FAMILIEN UND SINGLES

Rechtsschutz füR familien und singles

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Page 1: Rechtsschutz füR familien und singles

RechtsschutzfüR familien und singles

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Page 2: Rechtsschutz füR familien und singles

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Immer mehr Gesetze und Verordnungen, erhöhte Prozessbereitschaft, eine komplizierte natio- nale und europäische Rechts ordnung: Schnell kann aus einer Alltäglichkeit ein kostspieliger und langwieriger Rechtsstreit werden.

Ohne die Hilfe eines Anwalts und den finanziellen Rückhalt einer Rechtsschutzversicherung ein Abenteuer mit hohem Risiko. Welche Kosten in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen können, zeigt Ihnen die Streitwerttabelle.

Für sein recht zu kämpFen kAnn recht teuer WerDen

DAs LeBen steckt VOLLer risiken

* des außergerichtlichen Verfahrens und zweier Instanzen vor Zivilgerichten. Grundlage: gesetzliche Gebührenordnung (RVG) inkl. MwSt., ohne Kosten für Zeugen und Sachver-ständige.

Streitwert Kosten*in EUR in EUR

600,01 – 900,00 1 300,51

900,01 – 1 200,00 1 641,95

1 200,01 – 1 500,00 1 979,70

2 000,01 – 2 500,00 2 841,39

2 500,01 – 3 000,00 3 272,24

5 000,01 – 6 000,00 5 595,99

10 000,01 – 13 000,00 8 693,82

25 000,01 – 30 000,00 12 646,74

50 000,01 – 65 000,00 19 045,17

125 000,01 – 140 000,00 27 699,36

230 000,01 – 260 000,00 39 882,14

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Page 3: Rechtsschutz füR familien und singles

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mit Dem D.A.s. rechtsschutz hABen sie VOn AnFAng An einen kOmpetenten pArtner An ihrer seite

Wenn sich rechtliche Fragen ergeben, sich ein Rechtsstreit anbahnt oder es zum Prozess kommt, möchten Sie finanziell gegen etwaige Prozesskosten abgesichert sein und mög-lichst auch Ihr Recht bekommen. Deswegen sieht sich die D.A.S. als engagierter Dienst-leister, der Ihnen als Partner zur Seite steht.

Außergerichtliche Streit-schlichtung (Mediation)

Bei Ihren Rechtsfragen im privaten und beruflichen Um- feld bietet die D.A.S. inno- vative Alternativen zum ge- richtlichen Weg, die in vielen Fällen nicht nur weiterfüh-ren, sondern z. B. auch eine Belastung des persönlichen Verhältnisses vermeiden. Ei- ne außergerichtliche Streit-schlichtung durch professio-nelle Konfliktmanager, so-genannte Mediatoren, ist oft der bessere und schnellere Weg.

Anwaltsempfehlung auf Wunsch

Mit über 500 000 Rechts- schutzfällen pro Jahr und einer Vielzahl von regionalen Serviceabteilungen kennt die D.A.S. Anwälte, ihre Spezi- alisierungen, ihre Service- qualität und ihr Engagement für den Mandanten. Wenn Sie vor Ort einen Anwalt be- nötigen, empfehlen wir Ihnenauf Ihren Wunsch einen kompetenten Rechtsanwalt, der sich für Ihr gutes Recht einsetzt und Ihre Interessen vertritt.

Kosten-übernahme

Im Rahmen Ihres Rechts-schutzes übernimmt die D.A.S. für Sie die gesetzli-chen Gebühren für Anwalt, Gericht, Zeugen und Sach-verständige sowie außerge-richtliche Streitschlichtungs-verfahren. Deckungssumme bis zu 1 000 000 EUR und 200 000 EUR Strafkaution als zinsloses Darlehen(im Premium-Rechtsschutz unbegrenzt).

Telefonische Sofort-Beratung

Sie haben ein rechtliches Pro- blem, sind sich aber unsicher:Wie ist die Rechtslage?Lohnt sich ein Rechtsstreit?Für telefonischen Rat emp-fehlen wir Ihnen auf Wunsch gern einen Rechtsanwalt.Und wenn Sie sich vorsorg-lich telefonisch über eine rechtliche Situation informie- ren möchten, stehen Ihnen von uns vermittelte Rechts-anwälte zur Verfügung. Dann können Sie von An-fang an das richtige Vorge-hen abstimmen. Ein Anruf bei der D.A.S. genügt.

Wir WOLLen, DAss sie ihr gutes recht BekOmmen

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Page 4: Rechtsschutz füR familien und singles

Kaufverträge, Internetverträge, Reparaturverträge, Rentenansprüche,

Schadenersatzansprüche, Einkommensteuer

Sie bestellen im Internet einen neuen Computer für 1 999 EUR. Sie erhalten jedoch nur dessen Vorgängermodell. Müssen Sie das Gerät trotzdem annehmen?

Sie rufen bei der D.A.S. an und beauftragen einen Rechtsanwalt, Ihren Anspruch auf den neuen Computer außergerichtlich durchzusetzen. Das Kostenrisiko be-trägt ca. 220 EUR.

Sie buchen eine Erholungsreise, bei der Sie sich leider nicht entspan-nen können. Das Hotel und die Dienstleistungen bleiben weit hinter den Versprechungen im Prospekt zurück. Können Sie Ihr Geld zu-rückverlangen und Schadenersatz geltend machen?

Die D.A.S. hilft. Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch.Bei einem Reisepreis von 2 500 EUR hätte das Kostenrisikofür einen Rechtsstreit in erster Instanz ca. 1 350 EUR betra-gen.

Abmahnung, Kündigung, Zeugniserteilung,

Arbeitszeitregelung, Versetzung, Urlaubsan-

spruch

Sie sind ein langjähriger und erfahrener Mitarbeiter und erhalten völ-lig unerwartet eine betriebsbedingte Kündigung. Ihrem jungen Kolle-gen wurde nicht gekündigt. Was können Sie tun?

Die D.A.S. empfi ehlt Ihnen auf Ihren Wunsch hin eine Fachanwältin für Arbeits-recht. Sie erkämpft erfolgreich die Fortführung Ihres Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht. Bei einem Bruttolohn von 4 000 EUR hätten Ihre Kosten in erster Instanz ca. 2 600 EUR betragen.

Sie werden von Ihrem Vorgesetzten ohne Rücksprache in eine andere Abteilung in einer an-deren Stadt versetzt. Müssen Sie sich das gefallen lassen?

Ein Fall für die D.A.S. Ihr Fachanwalt bewirkt, dass Sie Ihren derzeitigen Arbeits- platz behalten. Bei einem Bruttolohn von 4 000 EUR konnten von Ihnen außerge- richtliche Kosten in Höhe von 400 EUR abgewendet werden.

BeruF

situAtiOnen, in Denen sie rechtsschutz BrAuchen risiken

4

priVAt

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Page 5: Rechtsschutz füR familien und singles

Kaution, Mieterhöhung, Nebenkostenab-

rechnung, Kündigung, Räumungsklage,

Nachbarschaftsstreitigkeiten

Sie sind gerade in Ihre Traumwohnung eingezogen. Nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass die Wohnung von Schimmel befallen ist. Ihr Ver-

mieter weigert sich, die Kosten für notwendige Renovierungsarbeiten zu übernehmen. Darf er das?

Sie wenden sich an die D.A.S. und bitten Ihren Fachanwalt, die Übernahme der Renovierungskosten durch den Vermieter durchzusetzen. Das außergerichtliche Kos-

tenrisiko beträgt in diesem Fall mehr als 300 EUR.

Ihr Garten und Ihre Terrasse sind im Herbst vom Laub und von Ästen der Bäume des Nachbarn übersät. Der meint, im Herbst sei das eben so. Sie wollen, dass er das beseitigt. Was machen Sie?

Nachdem Sie sich mit der D.A.S. in Verbindung gesetzt haben, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Ihr Kostenrisiko über zwei Instanzen beträgt ca. 4 000 EUR.

Fahrzeugkauf, Verkehrsunfall, Schadenersatz, Schmerzensgeld,

Reparaturen, Entziehung der Fahrerlaubnis, Bußgeld

Sie haben sich einen Neuwagen für 40 000 EUR gekauft. Leider stellt sich heraus, dass das Fahr-zeug schon länger auf dem Hof des Händlers stand. Der Händler weigert sich, das Fahrzeug

zurückzunehmen und den Preis zu erstatten. Was können Sie tun?

Sie melden sich bei der D.A.S. und beauftragen anschließend einen Anwalt,Ihren Anspruch auf Rückabwicklung durchzusetzen. Das Kostenrisiko für die

erste Instanz beläuft sich auf ca. 7 300 EUR.

Sie sind im Außendienst tätig und auf den Führerschein an-gewiesen. Eines Tages erhalten Sie einen Bußgeldbescheid mit

Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens. Sie sind sich nichtsicher, ob Sie wirklich so schnell gefahren sind. Was ist zu tun?

Sie rufen bei der D.A.S. an. Ihr Fachanwalt setzt sich für Sie ein, um in der mündlichen Verhandlung das Fahrverbot zu verhindern. Kostenrisiko ca. 700 EUR.

WOhnen

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risikenDie Situationen, in denen Sie Rechtsschutz benötigen, sind vielfältig:

im Privat- und Berufsleben, in der Freizeit, im Straßenverkehr und

rund um Ihre Wohnung.

Verkehr

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Page 6: Rechtsschutz füR familien und singles

priVAt

Versicherungsschutz nAch mAss

Sichern Sie sich sofort unseren Premium-SchutzSie sind schon bei einem anderen Anbieter versichert? Kein Problem, sichern Sie sich trotzdem sofort unseren Premium-Schutz. Bis zum Ablauf des von Ihnen gekün-digten Vorvertrages schließen wir die Lücken, die Ihre lau-fende Versicherung nicht abdeckt. Und das ohne zusätzli-chen Beitrag und bis zu einem Jahr.

premium Das komplette Angebot aller Rechtsschutzleistungen für den Privat-, Berufs- und Verkehrsbereich sowie rund um Woh-nung und Immobilie sorgt für ein Maximum an Sicherheit. Den Verkehrs-, Immobilien- und/oder Arbeits-Rechtsschutz können Sie abwählen, wenn hier kein Bedarf besteht.

kOmFOrtUmfangreicher Schutz für den Rundum-Bedarf mit Leistun-gen für den Privat-, Berufs- und Verkehrsbereich sowie rund um Wohnung und Immobilie. Sie haben die Möglichkeit, den Verkehrs-, Immobilien- und/oder Arbeits-Rechtsschutz abzuwählen.

BAsisBasisschutz für Preisbewusste mit einer Auswahl wichtiger Rechtsschutzleistungen.

Ihre Vorteile beim Premium-Rechtsschutz

Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution in Europa

Erweiterter PersonenkreisIm Rechtsschutz für Familien (nicht für Singles) sind Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner, Ihre bzw. seine volljährigen Kinder, El-tern, Großeltern, Enkel und Geschwister mitversichert, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet sind.

Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge (Land/Wasser/Luft) der mitversicherten Personen.

Immobilien-Rechtsschutz für alle selbst genutzten Wohnein-heiten der mitversicherten Personen im Inland und im eu-ropäischen Ausland, z. B. auch für die Zweit-, Ferien- oder Studentenwohnung.

Der Premium-Rechtsschutz bietet darüber hinaus zusätz- liche Leistungen in den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen (+ im Premium).

Ihr Plus bei der SelbstbeteiligungSolange Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nicht in An- spruch nehmen oder bei Inanspruchnahme einen von der D.A.S. empfohlenen Rechtsanwalt beauftragen, haben Sie folgenden Vorteil: Nach drei Jahren bezahlen Sie im Leis-tungsfall nur die Hälfte der vereinbarten Selbstbeteili- gung, nach fünf Jahren entfällt sie sogar komplett. Das Einholen telefonischer Rechtsauskünfte sowie von Bera-tungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen bzw. Testa-mente, die Inanspruchnahme des Dokumenten-Checks und des Mediations-Rechtsschutzes bleibt Ihnen dabei unbenommen.

Schadenersatz-Rechtsschutzfür die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche im privaten Bereich, z. B. Reparaturkosten.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrechtfür die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. aus Kauf-, Werk-, Reparaturver-trägen; weltweiter Rechtsschutz besteht, wenn die Verträge über das Internet abgeschlossen werden. + im Premium: auch für bestimmte Kapitalanlagegeschäfte (z. B. Aktien, An-leihen) bis zu einem Anlagebetrag von 20 000 EUR. Steuer-Rechtsschutzbei gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland, z. B. wegen Einkommensteuer. + im Premium: Steuer-Rechtsschutzauch außergerichtlich vor deutschen Finanz- und Verwal-tungsbehörden.

Sozial-Rechtsschutzbei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten, z. B. wegen Anerkennung von Erwerbs-, Berufsunfähigkeit, Streit um Ar-beitslosengeld. + im Premium: Sozial-Rechtsschutz bereits für das Widerspruchsverfahren.

Verwaltungs-Rechtsschutzbei Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsge-richten, z. B. wegen Kindergartenplatz.

+ im Premium: Verwaltungs-Rechtsschutz vor Behörden und Gerichten in ganz Europa.

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftatenals Nebenkläger oder Zeuge in Ermittlungs- und Strafverfah-ren.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrechtfür das erste Beratungsgespräch eines Rechtsanwaltes, z. B. nach einer Trennung, Scheidung oder Erbschaft. + im Premium: Übernahme der Kosten auch für eine weiter-gehende Tätigkeit des Rechtsanwaltes über das erste Bera-tungsgespräch hinaus bis 1 000 EUR insgesamt.

Rechtsschutz für Betreuungsverfahren (nur im Premium)bei Auseinandersetzungen wegen Betreuungsanordnungen, z. B. Bestellung eines Betreuers, Heimunterbringung des Be-treuten.

Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen (nur im Premium)Unterstützung durch einen von der D.A.S. vermittelten Rechtsanwalt oder Notar bei der Erstellung einer Vorsorge-vollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung je versi-cherte Person einmal während der Vertragslaufzeit, bis zu insgesamt 500 EUR für alle Beratungsleistungen.

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Page 7: Rechtsschutz füR familien und singles

Arbeits-Rechtsschutzbei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, z. B. wegen Kün-digung, Zeugniserteilung, Arbeitszeitfragen; juristische Hilfedurch einen von der D.A.S. vermittelten Rechtsanwalt bei Vorlage eines Angebots zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, bis 500 EUR je Ka-lenderjahr. + im Premium: Anstellungsvertrags-Rechtsschutz fürgesetzliche Vertreter juristischer Personen bei gerichtlichen Ausein-andersetzungen aus ihren Anstellungsverhältnissen bis zu einem Streit-wert von 50 000 EUR (bei höheren Streitwerten anteilige Kostenübernah-me); die Kostenübernahme bei Aufhebungsvereinbarungen erhöht sich auf 1 000 EUR je Kalenderjahr.

Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit (Ergänzungsangebot)für den Fall, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren. Während Sie arbeitslos sind, besteht Ihr Rechtsschutz beitragsfrei weiter – bis zu fünf Jahre.

Rechtsschutz für selbstständige TätigkeitenSelbstständige Tätigkeiten bis zu einem jährlichen Gesamtumsatz von 17 500 EUR sind mit-versichert, sofern kein Mitarbeiter beschäftigt wird. Kein Rechtsschutz besteht dabei im Ver-trags- und Sachenrecht.

Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung eines Testaments(nur im Premium)juristische Hilfe bei der Testamentserstellung durch einen von der D.A.S. vermittelten Rechts-anwalt oder Notar, je versicherte Person einmal während der Vertragslaufzeit, bis zu insge-samt 500 EUR für alle Beratungsleistungen.

Dokumenten-Check (nur im Premium)einmalige rechtliche Überprüfung eines Vertragsentwurfes durch einen von der D.A.S. ver-mittelten Rechtsanwalt bis zu 500 EUR.

Dokumentendepot/-service (nur im Premium)einschließlich Kostenerstattung für die Erstellung von Ersatzdokumenten für die Reise im Ausland.

Straf-Rechtsschutzfür die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit oder fahrlässig eine Straftat, z. B. eine Körperverletzung, began-gen zu haben.

Spezial-Straf-Rechtsschutzmit erweitertem Versicherungsschutz für den privaten und berufl ichen Bereich sowie für die Ausübung ehrenamtli-cher Tätigkeiten.

BeruF

unsere Leistungen im DetAiLunsere Leistungen im DetAiL

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ihr g utes recht!

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Page 8: Rechtsschutz füR familien und singles

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzfür die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und

Pachtverhältnissen, z. B. bei Mieterhöhung, Kündigung, Räu-mungsklage, oder aus dinglichen Rechten an Grundstücken,

z. B. bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten. Für Sie als Mietinte-ressenten stellen wir zudem eine Bonitätsselbstauskunft zur Ver-

fügung.

Immobilien-Steuer-Rechtsschutzbei Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerich-

ten auch über Erschließungs- und Anliegerabgaben. + im Premium: Steuer-Rechtsschutz gilt vor Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie -gerichten in

ganz Europa.

PhotovoltaikanlagenVersichert sind Streitigkeiten aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem selbst be-wohnten Ein- oder Zweifamilienhaus, z. B. Auseinandersetzungen aus dem Vertrag mit dem Energieversorgungsunternehmen.

WOhnen

Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutzfür die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche im Verkehrsbereich, z. B. Repara-turkosten, Schmerzensgeld.

Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen rund um das Fahrzeug, z. B. aus Kauf-, Werk-, Reparaturverträgen; weltweiter Rechtsschutz besteht, wenn die Verträge über

das Internet abgeschlossen werden.

Verkehrs-Steuer-Rechtsschutzbei gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland, z. B. wegen Kfz-Steuer.

+ im Premium: Steuer-Rechtsschutz auch außergerichtlich vor deutschenFinanz- und Verwaltungsbehörden.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachenfür verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbe-

hörden und -gerichten, z. B. nach Entziehung der Fahrerlaubnis.

Verkehrs-Straf-Rechtsschutzfür die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswid-

rigkeit oder fahrlässig eine Straftat begangen zu haben, z. B. durch Verschulden eines Verkehrsunfalls.

Verkehr

Anwaltsempfehlung auf Wunsch Telefonische Sofort-Beratung

Außergerichtliche Streitschlichtung Kostenübernahme

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ALLGEMEINE LEISTUNGEN

Versicherungssumme unbegrenzt 1 000 000 EUR* 1 000 000 EUR*

Versicherungssumme außerhalb Europas 200 000 EUR 100 000 EUR* 100 000 EUR*

Strafkaution unbegrenzt 200 000 EUR* 200 000 EUR*

Strafkaution außerhalb Europas 200 000 EUR 100 000 EUR* 100 000 EUR*

Weltweiter Reise-Rechtsschutz 1 Jahr 6 Monate* 6 Monate*

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Erweiterte Telefonberatung ■ ■ ■

Mediations-Rechtsschutz ■ ■ ■

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Schadenersatz-Rechtsschutz ■ ■ ■

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht** ■ ■

Steuer-Rechtsschutz ■ ■

Sozial-Rechtsschutz ■ ■ ■

Verwaltungs-Rechtsschutz** ■ ■

Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten ■ ■

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht ■ ■

Rechtsschutz für Betreuungsverfahren** ■

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Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz ❪ ■ ❫ ❪ ■ ❫ ■

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen** ❪ ■ ❫ ❪ ■ ❫ ■

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Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz** ❪ ■ ❫ ❪ ■ ❫

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* gegen Zuschlag kann die Premium-Deckung vereinbart werden

** 3 Monate Wartezeit

*** 6 Monate Wartezeit

BERUF

Arbeits-Rechtsschutz** ❪ ■ ❫ ❪ ■ ❫ ■

Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit***

Rechtsschutz für selbstständige Tätigkeiten** ■ ■ ■

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Sie sind Single?Dann profi tieren Sie von einem günstigeren Beitrag als bei

einer Familienversicherung. Und: Ändert sich Ihre Lebens-

situation als Single, so können Sie Ihren neuen Partner sechs

Monate lang rückwirkend und ohne Wartezeiten in Ihren Ver-

sicherungsschutz einbeziehen.

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Page 10: Rechtsschutz füR familien und singles

Weitere rechtsschutzVAriAntenImmobilien-RechtsschutzDie wichtige Ergänzung für Eigentümer, Vermieter und Mieter.

Fahrer-RechtsschutzFür Autofahrer ohne eigenes Fahrzeug. Verkehrs-RechtsschutzFür die Sicherheit im Straßenverkehr.

Gewerbe-RechtsschutzSpeziell auf die Bedürfnisse von Gewerbe-treibenden zugeschnittene Rechtsschutz-lösung.

Rechtsschutz für FührungskräfteSpezial-Straf-Rechtsschutz, Vermögensscha-den-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für den speziellen Bedarf von Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten etc.

Über nähere Einzelheiten und weitere Einschränkungen informieren Sie unsere Versicherungsbedingungen.

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Die Situationen, in denen Sie Rechtsschutz benötigen, sind vielfältig:

im Privat- und Berufsleben, in der Freizeit, im Straßenverkehr und

rund um Ihre Wohnung.

WAs kAnn ihre rechtsschutzVersicherung nicht Leisten?

Wir erbringen Leistungen, damit Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können. Vor allem tragen wir Anwalts- und Gerichtskosten. Wir erstatten jedoch z. B. weder Bußgelder noch Entschädigungen, die Sie zahlen müssen.

Wollen Sie Ansprüche aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen geltend machen, unter- stützen wir Sie mit unseren Leistungen. Wir treten hingegen nicht ein, wenn ein Dritter Sie mit derartigen Ansprüchen konfrontiert. Für diese Fälle benötigen Sie eine Haftpflicht- versicherung.

Damit Ihr Rechtsschutz bezahlbar bleibt, können wir nicht alle denkbaren Fälle absichern. Deshalb haben wir bestimmte Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen, z. B. im Bau-, Familien-, Erb- und Urheberrecht. Aus demselben Grund tragen wir Ihre Anwaltskosten im Inland nur bis zu der Höhe, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt eine hö- here Vergütung, übernehmen wir diese nicht.

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Page 11: Rechtsschutz füR familien und singles

richtungsWeisenDe DienstLeistungenD.A.S. – ein Zeichen und drei Buchstaben, die seit 1928 für das gute Recht stehen. Als Europas Nr. 1 im Rechtsschutz istdas Unternehmen längst über die Rolle des reinen Kosten-erstatters herausgewachsen und bietet Dienstleistungen rund um das Thema Recht an. Im Mittelpunkt der Leistungen steht die kundenorientierte Unterstützung bei Rechtsproble-men. Auf Wunsch empfi ehlt die D.A.S. kompetente Anwäl-te. Darüber hinaus gibt es ein Angebot von innovativen und verständlichen Produkten. Eine ganz besondere Bedeutung kommt dabei den vorsorglichen Leistungen zu.

eurOpAs nr. 1 im rechtsschutz

rechtsschutz in gAnz eurOpAEuropa rückt immer näher zusammen, Landesgrenzen ver-schwinden, aber bis zu einer einheitlichen europäischen Rechtsprechung ist es noch weit. Bei einem internationa-len Rechtsstreit stehen oft Sprachbarrieren und nationale Rechtsordnungen im Weg. Bereits in den 50er Jahren hat die D.A.S. darauf reagiert und mit dem Aufbau eines euro-päischen Netzwerkes von Rechtsschutzspezialisten begon-nen. Denn wir wollen, dass Sie überall in Europa Ihr Recht bekommen.

Die D.A.s. – Der rechtsschutzVersicherer Der ergODie ERGO Versicherungsgruppe bietet ein umfangreiches Angebot an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistun-gen. Allein in Deutschland vertrauen 20 Millionen Kunden

der Kompetenz, Sicherheit und Finanzstärke der ERGO und ihrer Experten in den verschiedenen Geschäftsfeldern.

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Page 12: Rechtsschutz füR familien und singles

speziAL-strAF-rechtsschutz

Der bloße Vorwurf genügtNicht nur wenn Sie eine gewerbliche oder sonstige selbst-ständige Tätigkeit ausüben, sondern auch wenn Sie Ange-stellter oder Beamter sind, wenn Sie ein Ehrenamt ausüben oder wenn Sie sich um die Erziehung Ihrer Kinder und/oder den Haushalt kümmern, gibt es viele Situationen, die dazu führen können, dass Sie – auch unverschuldet – plötzlich in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt werden.

Die bloße Vermutung bzw. der Vorwurf, eine Straftat began-gen zu haben, kann ein Ermittlungsverfahren in Gang set-zen. Mit dem D.A.S. Spezial-Straf-Rechtsschutz haben Sie auf Wunsch sofort einen kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite, den Ihnen die D.A.S. vermittelt.

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Erweiterter Schutz für den privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger und ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist im Premium-Rechts-schutz bereits enthalten. Sie erhalten ihn jedoch auf Wunsch auch als Ergänzung zu Ihrem Komfort-Rechts-schutz.

Versichertes risikO

Straf-RechtsschutzRechtsschutz besteht beim Vorwurf einer Straftat, die kein Verbrechen darstellt, unabhängig davon, ob dem Versi-cherten Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich be-gangenen Tat sind aber die von der D.A.S. übernommenen Kosten zurückzuzahlen.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswid-rigkeit ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens versi-chert.

Disziplinar- und Standes-RechtsschutzDie speziellen Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gelten auch in disziplinar- und standesrechtlichen Verfah-ren.

Einige Beispiele. Sie sind ...

... Eltern eines TeenagersEine Gruppe Jugendlicher wird festgenommen, weil ein Passant beobachtet hat, wie einige von ihnen Reifen zersto-chen haben. Ihr Sohn wird verdächtigt, beteiligt gewesen zu sein. Er bestreitet das. Was können Sie für Ihren Sohn unternehmen?

... einkommensteuerpflichtigSie machen in Ihrer Steuererklärung unwissentlich falsche Angaben. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen Steuerhinter-ziehung vor. Wie können Sie die Angelegenheit klären?

... Beobachter eines VerkehrsunfallsIhnen wird vorgeworfen, dass Sie bei einem Verkehrsunfall einem Verletzten nicht sofort Hilfe geleistet haben. Wie kön-nen Sie den Vorwurf abwenden?

... Angestellter in der BuchhaltungIn Ihrer Firma laufen Ermittlungen wegen unsauberer Buchführung. Sie geraten in den Kreis der Verdächtigen. Wie können Sie sich von diesem Vorwurf befreien?

situAtiOnen, in Den sie Den speziAL-strAF-rechtsschutz BrAuchen

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Page 13: Rechtsschutz füR familien und singles

DRN080 Rechtsschutz DMS XXXXX� Neuantrag � Änderungsantrag � Ergänzungsantrag

Achtung: bitte diese Schnittmarke beachten!

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| 10

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2 | M

KM

3MD.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

ANTRAG AUF RECHTSSCHUTZ FÜR FAMILIEN UND SINGLESgemäß den Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (KT 2012 RS N, KT 2012 RS SP, KT 2012 RS V) sowie den Bedingungen für die D.A.S. Rechtsauskunft (RAB 2012) – entsprechend den nachfolgenden Vereinbarungen

AnzeigepflichtBitte beantworten Sie unsere Fragen unbedingt zutreffend und vollständig, da wir sonst von dem Vertrag zurücktreten oder den Vertrag vorzeitig kün di gen können und Sie dann Ihren Versicherungsschutz verlieren. Die weiteren wichtigen Einzelheiten ergeben sich aus umseitigem Hinweis (Ziffer B 1.)

D.A.S. Rechtsschutzvertr.-Nr. Kunden-Nr.Sach-BD-Agt.-Nr. Sach-BD-Agt.-Nr. 2� direkt an VN� direkt an

Vermittler� 1-fach � 2-fach

V-Schein

BN Vermittler-, Kunden-LeitmerkmalAP-Teilung

Interne Daten� Neukunde

1) Die Angabe ist freiwillig.

Straße und Hausnr.

OrtsteilPLZ

Postfach-PLZ Postfach-Nr.

Wohnort

Anschrift

ggf. abweichend: Straße

Kind1)

Wohnort

berufliche Tätigkeit1)

PLZ

Geburtsdatum1)

berufliche TätigkeitGeburtsdatum

Familienangehörige (Versicherungsschutz siehe beantragtes Risiko)

Vorname, ggf. abweichend: Zuname� Ehepartner � Partner

Kind1) berufliche Tätigkeit1)Geburtsdatum1)

� 1 Arbeiter

� 2 Angestellter

� 3 Öffentl. Dienst (Beamte, Angestellte, Arbeiter usw.)

� 4 Selbstständige Handwerker

� 5 Sonstige Selbst./Freiberufler

� 6 Gesellschafter/Vorstand

� 9 Sonstige

} = nicht im öffentl. Dienst

Dienststelle

Abteilung

berufliche Tätigkeit

Branche

Antragsteller (Versicherungsnehmer)

� Herr� Frau

GeburtsdatumTitel, Vorname, Zuname

Telefon mobil1)Telefon privat1)

E-Mail1)

Telefon geschäftlich1)

Name des gesetzlichen Vertreters

Immobilienbesitz1)� ja � nein

Vorversicherung� keine

Vorver-sicherung

Wann endet(e) der Rechtsschutz-Vertrag?

Vertrags-Nr.: Bei welcher/welchen Gesellschaft(en) ist oder war Antragsteller/(Ehe-)Partner rechtsschutzversichert?

Von den bisherigen D.A.S. Verträgen sollen erlöschen:

� ja � neinWurde der Rechtsschutzvertrag durch die Gesellschaft beendet?

50063760_RS_Antrg_Fam_Singles_3s_Vs.indd 150063760_RS_Antrg_Fam_Singles_3s_Vs.indd 1 22.08.2012 13:06:07 Uhr22.08.2012 13:06:07 Uhr

Page 14: Rechtsschutz füR familien und singles

gesetzl. VSt.

Beitrag (netto)

Gesamtbeitrag

� D.A.S. Rechtsauskunft (RAB 2012)

� Schließen Sie bitte meinen o. g. Lebenspartner in meine Rechtsschutzversicherung ein.

D.A.S. RECHTSAUSKUNFT Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

Selbstbeteiligung2): keine

2) Hinweise zur Selbstbeteiligung siehe Rückseite (Ziffer A II. 2.).

� Immobilien-Rechtsschutz (Ziffer 2.2 KT 2012 RS SP) gemäß Beiblatt M

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution

IMMOBILIEN-RECHSSCHUTZ Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

Selbstbeteiligung2): � keine � 150 EUR � 250 EUR � 500 EUR

+3% des Gesamtbeitrags

� Studenten-, Schüler- und Azubi-Rechtsschutz (Ziffer 3 KT 2012 RS N) inkl. Immobilien-Rechtsschutz (IRS) � ohne IRS

Der beantragte Immobilien-Rechtsschutz gilt für das selbst bewohnte Objekt zu genannter Anschrift als � Eigentümer � Mieter � einer Wohnung � eines Einfamilienhauses

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution

RECHTSSCHUTZ FÜR STUDENTEN, SCHÜLER UND AZUBIS Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

Voraussichtliches Studien-/Ausbildungsende:

Selbstbeteiligung2): 50 EUR

+3% des Gesamtbeitrags

RECHTSSCHUTZ FÜR FAMILIEN UND SINGLES Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

� Familie� Single

Selbstbeteiligung2): � keine � 150 EUR � 250 EUR � 500 EUR

� Premium-Rechtsschutz (Ziffern 2.1, 2.4 KT 2012 RS N) Versicherungssumme und Strafkaution unbegrenzt � ohne Verkehrs-Rechtsschutz � ohne Immobilien-Rechtsschutz � ohne Arbeits-Rechtsschutz

� Komfort-Rechtsschutz (Ziffern 2.2, 2.4 KT 2012 RS N) � ohne Verkehrs-Rechtsschutz � ohne Immobilien-Rechtsschutz � ohne Arbeits-Rechtsschutz

� Spezial-Straf-Rechtsschutz als Ergänzung zum Komfort-Rechtsschutz (Ziffer 7.2.9.3 KT 2012 RS N)

� Basis-Rechtsschutz (Ziffer 2.3 KT 2012 RS N) inkl. Immobilien-Rechtsschutz (IRS) � ohne Immobilien-Rechtsschutz

Der beantragte Immobilien-Rechtsschutz gilt für das selbst bewohnte Objekt zu genannter Anschrift als � Eigentümer � Mieter � einer Wohnung � eines Einfamilienhauses

� Schließen Sie bitte meinen o. g. Lebenspartner in meine Rechtsschutzversicherung ein.� Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit (es gilt keine Selbstbeteiligung)

� Beiblatt RUK (nicht kombinierbar mit Startbonus für „Junge Leute“)

� Startbonus für „Junge Leute“ (nur mit Selbstbeteiligung möglich, nicht kombinierbar mit Beiblatt RUK; siehe auch umseitigen Hinweis unter A I. 2.)

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution (im Premium-Rechtsschutz enthalten)

Anzahl der im Haushalt des VN lebenden Personen

Anzahl der versi-cherten Fahrzeuge

Anzahl der selbstgenutzten Wohneinheiten

–20% des Gesamtbeitrags

+3% des Gesamtbeitrags

+10% des Gesamtbeitrags

� Komfort-Verkehrs-Rechtsschutz (Ziffer 2.1.4 KT 2012 RS V)

� Schließen Sie bitte meinen o. g. Lebenspartner in meine Rechtsschutzversicherung ein.

� Verkehrs-Rechtsschutz für alle Landfahrzeuge (Ziffer 2.1.1 KT 2012 RS V, Beitragsberechnung je Fahrzeug)

RECHTSSCHUTZ IM VERKEHRSBEREICH Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

� Fahrer-Rechtsschutz (Ziffer 2.2.1 KT 2012 RS V)

� Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit (es gilt keine Selbstbeteiligung)

� Beiblatt RUK (nicht kombinierbar mit Startbonus für „Junge Leute“)

� Startbonus für „Junge Leute“ (nur mit Selbstbeteiligung möglich, nicht kombinierbar mit Beiblatt RUK; siehe auch umseitigen Hinweis unter A I. 2.)

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution

Selbstbeteiligung2): � keine � 150 EUR � 250 EUR � 500 EUR

+10% des Gesamtbeitrags

–20% des Gesamtbeitrags

+3% des Gesamtbeitrags

Art t/SitzeKfz-Kennzeichen

Art t/SitzeKfz-Kennzeichen

50063760_RS_Antrg_Fam_Singles_3s_Vs.indd 250063760_RS_Antrg_Fam_Singles_3s_Vs.indd 2 22.08.2012 13:06:08 Uhr22.08.2012 13:06:08 Uhr

Page 15: Rechtsschutz füR familien und singles

Original für Direktion

EinverständniserklärungUnabhängig vom Zustandekommen des Vertrages bin ich damit einverstanden, dass der mich betreuende Vermittler der ERGO Versi che rungs gruppe und die Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe (ERGO Lebensversicherung AG, ERGO Ver siche rung AG, DKV, D.A.S.) mich zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-Produkten für mich und meine Familie sowie zwecks Verein barung eines persönlichen Termins

� per E-Mail � per Telefon (bitte Zutreffendes ankreuzen)

kontaktieren. Meine angegebenen Daten dürfen zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.

Mein Einverständnis kann ich jederzeit formfrei widerrufen – z. B. im Internet oder telefonisch.

Unterschrift des AntragstellersDatum

Ich bestätige, mit Beginn der Beratung für die Rechtsschutzversicherung die Bedingungen für den beantragten Versicherungsumfang sowie jeweils das Produkt infor-ma tions blatt, die Kundeninformation und das Merkblatt zur Datenverarbeitung erhalten zu haben. Eine Durchschrift dieses Antrags habe ich ebenfalls erhalten.

Unterschrift des AntragstellersDatum

– Ende des Antrags –

Erklärung zum LastschriftverfahrenDie D.A.S. Deutscher Automobil Schutz All gemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist bis auf Wider ruf berechtigt, die Beiträge im Last schrift verfahren abzubuchen.

Wenn nicht mit dem Antragsteller identisch:

Name und Ort des Geldinstituts Kto.-Nr.

Vor- und Zuname des Kontoinhabers Unterschrift des Kontoinhabers BLZ

3) Zur Vertragsverlängerung, zu Beendigungsmöglichkeiten und ZW siehe umseitigen Hinweis (Ziffern B 2., B 3.). 4) Teilnahme am Lastschrift verfahren erforderlich.

Zahlungsweise3) (ZW): � jährlich� halbjährlich (3 % Zuschlag, eff. Jahreszins 12,75 %)� vierteljährlich (5 % Zuschlag, eff. Jahreszins 14,10 %)� monatlich4) (5 % Zuschlag, eff. Jahreszins 11,35 %)

Jahre 0 Uhr

(ohne Datum: 1 Tag nach Antragstellung – 0 Uhr)

Vertragsbeginn am: Vertragsdauer3):

Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des VertriebspartnersDatum

Jede Vereinbarung bedarf der Schrift form. Die Hin weise auf der Rückseite des An trages sind Ver trags inhalt. DatenschutzIn die Verarbeitung meiner persönlichen Daten durch den Ver sicherer willige ich nach Maß gabe um seitiger Er klärung nach dem Bundes daten schutz gesetz (Zif fer C) ein. Die Information zum Hinweis- und Informationssystem (HIS) habe ich zur Kennt nis genommen (Ziffer E).BonitätsprüfungNach Maß gabe umseitiger Er klärung zur Bonitäts prü fung (Ziffer D) willige ich ein, dass der Versicherer Informa tionen über mein Zah lungs ver halten und meine Zah-lungs fähig keit einholt.BindefristAn meinen Antrag bin ich einen Monat gebunden.

WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung(en) innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-In for ma tions pflich ten ver ord nung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an: D.A.S. Deutscher Automobil Schutz, Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München.Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich in Abhängigkeit der vereinbarten Zahlungsweise (siehe Antrag) um einen Betrag in Höhe von 1/360 des Jahres beitrags bei jährlicher Zahlungsweise bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags bei halbjährlicher Zahlungsweise, 1/90 des Viertel-jahresbeitrags bei vierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 des Monatsbeitrags bei monatlicher Zah lungs weise, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Ver sicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Wider ruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. – Ende der Widerrufsbelehrung –

Interner Vermerk: Orga / Spezi / FB

50063760_RS_Antrg_Fam_Singles_3s_Vs.indd 350063760_RS_Antrg_Fam_Singles_3s_Vs.indd 3 22.08.2012 13:06:09 Uhr22.08.2012 13:06:09 Uhr

Page 16: Rechtsschutz füR familien und singles

DRN080 Rechtsschutz DMS XXXXX� Neuantrag � Änderungsantrag � Ergänzungsantrag

Achtung: bitte diese Schnittmarke beachten!

© D

.A.S

. | R

S |

5006

3760

| 10

.201

2 | M

KM

3MD.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

ANTRAG AUF RECHTSSCHUTZ FÜR FAMILIEN UND SINGLESgemäß den Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (KT 2012 RS N, KT 2012 RS SP, KT 2012 RS V) sowie den Bedingungen für die D.A.S. Rechtsauskunft (RAB 2012) – entsprechend den nachfolgenden Vereinbarungen

AnzeigepflichtBitte beantworten Sie unsere Fragen unbedingt zutreffend und vollständig, da wir sonst von dem Vertrag zurücktreten oder den Vertrag vorzeitig kün di gen können und Sie dann Ihren Versicherungsschutz verlieren. Die weiteren wichtigen Einzelheiten ergeben sich aus umseitigem Hinweis (Ziffer B 1.)

D.A.S. Rechtsschutzvertr.-Nr. Kunden-Nr.Sach-BD-Agt.-Nr. Sach-BD-Agt.-Nr. 2� direkt an VN� direkt an

Vermittler� 1-fach � 2-fach

V-Schein

BN Vermittler-, Kunden-LeitmerkmalAP-Teilung

Interne Daten� Neukunde

1) Die Angabe ist freiwillig.

Straße und Hausnr.

OrtsteilPLZ

Postfach-PLZ Postfach-Nr.

Wohnort

Anschrift

ggf. abweichend: Straße

Kind1)

Wohnort

berufliche Tätigkeit1)

PLZ

Geburtsdatum1)

berufliche TätigkeitGeburtsdatum

Familienangehörige (Versicherungsschutz siehe beantragtes Risiko)

Vorname, ggf. abweichend: Zuname� Ehepartner � Partner

Kind1) berufliche Tätigkeit1)Geburtsdatum1)

� 1 Arbeiter

� 2 Angestellter

� 3 Öffentl. Dienst (Beamte, Angestellte, Arbeiter usw.)

� 4 Selbstständige Handwerker

� 5 Sonstige Selbst./Freiberufler

� 6 Gesellschafter/Vorstand

� 9 Sonstige

} = nicht im öffentl. Dienst

Dienststelle

Abteilung

berufliche Tätigkeit

Branche

Antragsteller (Versicherungsnehmer)

� Herr� Frau

GeburtsdatumTitel, Vorname, Zuname

Telefon mobil1)Telefon privat1)

E-Mail1)

Telefon geschäftlich1)

Name des gesetzlichen Vertreters

Immobilienbesitz1)� ja � nein

Vorversicherung� keine

Vorver-sicherung

Wann endet(e) der Rechtsschutz-Vertrag?

Vertrags-Nr.: Bei welcher/welchen Gesellschaft(en) ist oder war Antragsteller/(Ehe-)Partner rechtsschutzversichert?

Von den bisherigen D.A.S. Verträgen sollen erlöschen:

� ja � neinWurde der Rechtsschutzvertrag durch die Gesellschaft beendet?

50063760_RS_Antrg_Fam_Singles_3s_Vs.indd 450063760_RS_Antrg_Fam_Singles_3s_Vs.indd 4 22.08.2012 13:06:09 Uhr22.08.2012 13:06:09 Uhr

Page 17: Rechtsschutz füR familien und singles

gesetzl. VSt.

Beitrag (netto)

Gesamtbeitrag

� D.A.S. Rechtsauskunft (RAB 2012)

� Schließen Sie bitte meinen o. g. Lebenspartner in meine Rechtsschutzversicherung ein.

D.A.S. RECHTSAUSKUNFT Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

Selbstbeteiligung2): keine

2) Hinweise zur Selbstbeteiligung siehe Rückseite (Ziffer A II. 2.).

� Immobilien-Rechtsschutz (Ziffer 2.2 KT 2012 RS SP) gemäß Beiblatt M

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution

IMMOBILIEN-RECHSSCHUTZ Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

Selbstbeteiligung2): � keine � 150 EUR � 250 EUR � 500 EUR

+3% des Gesamtbeitrags

� Studenten-, Schüler- und Azubi-Rechtsschutz (Ziffer 3 KT 2012 RS N) inkl. Immobilien-Rechtsschutz (IRS) � ohne IRS

Der beantragte Immobilien-Rechtsschutz gilt für das selbst bewohnte Objekt zu genannter Anschrift als � Eigentümer � Mieter � einer Wohnung � eines Einfamilienhauses

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution

RECHTSSCHUTZ FÜR STUDENTEN, SCHÜLER UND AZUBIS Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

Voraussichtliches Studien-/Ausbildungsende:

Selbstbeteiligung2): 50 EUR

+3% des Gesamtbeitrags

RECHTSSCHUTZ FÜR FAMILIEN UND SINGLES Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

� Familie� Single

Selbstbeteiligung2): � keine � 150 EUR � 250 EUR � 500 EUR

� Premium-Rechtsschutz (Ziffern 2.1, 2.4 KT 2012 RS N) Versicherungssumme und Strafkaution unbegrenzt � ohne Verkehrs-Rechtsschutz � ohne Immobilien-Rechtsschutz � ohne Arbeits-Rechtsschutz

� Komfort-Rechtsschutz (Ziffern 2.2, 2.4 KT 2012 RS N) � ohne Verkehrs-Rechtsschutz � ohne Immobilien-Rechtsschutz � ohne Arbeits-Rechtsschutz

� Spezial-Straf-Rechtsschutz als Ergänzung zum Komfort-Rechtsschutz (Ziffer 7.2.9.3 KT 2012 RS N)

� Basis-Rechtsschutz (Ziffer 2.3 KT 2012 RS N) inkl. Immobilien-Rechtsschutz (IRS) � ohne Immobilien-Rechtsschutz

Der beantragte Immobilien-Rechtsschutz gilt für das selbst bewohnte Objekt zu genannter Anschrift als � Eigentümer � Mieter � einer Wohnung � eines Einfamilienhauses

� Schließen Sie bitte meinen o. g. Lebenspartner in meine Rechtsschutzversicherung ein.� Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit (es gilt keine Selbstbeteiligung)

� Beiblatt RUK (nicht kombinierbar mit Startbonus für „Junge Leute“)

� Startbonus für „Junge Leute“ (nur mit Selbstbeteiligung möglich, nicht kombinierbar mit Beiblatt RUK; siehe auch umseitigen Hinweis unter A I. 2.)

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution (im Premium-Rechtsschutz enthalten)

Anzahl der im Haushalt des VN lebenden Personen

Anzahl der versi-cherten Fahrzeuge

Anzahl der selbstgenutzten Wohneinheiten

–20% des Gesamtbeitrags

+3% des Gesamtbeitrags

+10% des Gesamtbeitrags

� Komfort-Verkehrs-Rechtsschutz (Ziffer 2.1.4 KT 2012 RS V)

� Schließen Sie bitte meinen o. g. Lebenspartner in meine Rechtsschutzversicherung ein.

� Verkehrs-Rechtsschutz für alle Landfahrzeuge (Ziffer 2.1.1 KT 2012 RS V, Beitragsberechnung je Fahrzeug)

RECHTSSCHUTZ IM VERKEHRSBEREICH Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

� Fahrer-Rechtsschutz (Ziffer 2.2.1 KT 2012 RS V)

� Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit (es gilt keine Selbstbeteiligung)

� Beiblatt RUK (nicht kombinierbar mit Startbonus für „Junge Leute“)

� Startbonus für „Junge Leute“ (nur mit Selbstbeteiligung möglich, nicht kombinierbar mit Beiblatt RUK; siehe auch umseitigen Hinweis unter A I. 2.)

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution

Selbstbeteiligung2): � keine � 150 EUR � 250 EUR � 500 EUR

+10% des Gesamtbeitrags

–20% des Gesamtbeitrags

+3% des Gesamtbeitrags

Art t/SitzeKfz-Kennzeichen

Art t/SitzeKfz-Kennzeichen

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Page 18: Rechtsschutz füR familien und singles

Kopie für Vermittler

EinverständniserklärungUnabhängig vom Zustandekommen des Vertrages bin ich damit einverstanden, dass der mich betreuende Vermittler der ERGO Versi che rungs gruppe und die Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe (ERGO Lebensversicherung AG, ERGO Ver siche rung AG, DKV, D.A.S.) mich zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-Produkten für mich und meine Familie sowie zwecks Verein barung eines persönlichen Termins

� per E-Mail � per Telefon (bitte Zutreffendes ankreuzen)

kontaktieren. Meine angegebenen Daten dürfen zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.

Mein Einverständnis kann ich jederzeit formfrei widerrufen – z. B. im Internet oder telefonisch.

Unterschrift des AntragstellersDatum

Ich bestätige, mit Beginn der Beratung für die Rechtsschutzversicherung die Bedingungen für den beantragten Versicherungsumfang sowie jeweils das Produkt infor-ma tions blatt, die Kundeninformation und das Merkblatt zur Datenverarbeitung erhalten zu haben. Eine Durchschrift dieses Antrags habe ich ebenfalls erhalten.

Unterschrift des AntragstellersDatum

– Ende des Antrags –

Erklärung zum LastschriftverfahrenDie D.A.S. Deutscher Automobil Schutz All gemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist bis auf Wider ruf berechtigt, die Beiträge im Last schrift verfahren abzubuchen.

Wenn nicht mit dem Antragsteller identisch:

Name und Ort des Geldinstituts Kto.-Nr.

Vor- und Zuname des Kontoinhabers Unterschrift des Kontoinhabers BLZ

3) Zur Vertragsverlängerung, zu Beendigungsmöglichkeiten und ZW siehe umseitigen Hinweis (Ziffern B 2., B 3.). 4) Teilnahme am Lastschrift verfahren erforderlich.

Zahlungsweise3) (ZW): � jährlich� halbjährlich (3 % Zuschlag, eff. Jahreszins 12,75 %)� vierteljährlich (5 % Zuschlag, eff. Jahreszins 14,10 %)� monatlich4) (5 % Zuschlag, eff. Jahreszins 11,35 %)

Jahre 0 Uhr

(ohne Datum: 1 Tag nach Antragstellung – 0 Uhr)

Vertragsbeginn am: Vertragsdauer3):

Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des VertriebspartnersDatum

Jede Vereinbarung bedarf der Schrift form. Die Hin weise auf der Rückseite des An trages sind Ver trags inhalt. DatenschutzIn die Verarbeitung meiner persönlichen Daten durch den Ver sicherer willige ich nach Maß gabe um seitiger Er klärung nach dem Bundes daten schutz gesetz (Zif fer C) ein. Die Information zum Hinweis- und Informationssystem (HIS) habe ich zur Kennt nis genommen (Ziffer E).BonitätsprüfungNach Maß gabe umseitiger Er klärung zur Bonitäts prü fung (Ziffer D) willige ich ein, dass der Versicherer Informa tionen über mein Zah lungs ver halten und meine Zah-lungs fähig keit einholt.BindefristAn meinen Antrag bin ich einen Monat gebunden.

WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung(en) innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-In for ma tions pflich ten ver ord nung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an: D.A.S. Deutscher Automobil Schutz, Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München.Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich in Abhängigkeit der vereinbarten Zahlungsweise (siehe Antrag) um einen Betrag in Höhe von 1/360 des Jahres beitrags bei jährlicher Zahlungsweise bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags bei halbjährlicher Zahlungsweise, 1/90 des Viertel-jahresbeitrags bei vierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 des Monatsbeitrags bei monatlicher Zah lungs weise, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Ver sicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Wider ruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. – Ende der Widerrufsbelehrung –

Interner Vermerk: Orga / Spezi / FB

50063760_RS_Antrg_Fam_Singles_3s_Vs.indd 650063760_RS_Antrg_Fam_Singles_3s_Vs.indd 6 22.08.2012 13:06:10 Uhr22.08.2012 13:06:10 Uhr

Page 19: Rechtsschutz füR familien und singles

DRN080 Rechtsschutz DMS XXXXX� Neuantrag � Änderungsantrag � Ergänzungsantrag

Achtung: bitte diese Schnittmarke beachten!

© D

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S |

5006

3760

| 10

.201

2 | M

KM

3MD.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

ANTRAG AUF RECHTSSCHUTZ FÜR FAMILIEN UND SINGLESgemäß den Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (KT 2012 RS N, KT 2012 RS SP, KT 2012 RS V) sowie den Bedingungen für die D.A.S. Rechtsauskunft (RAB 2012) – entsprechend den nachfolgenden Vereinbarungen

AnzeigepflichtBitte beantworten Sie unsere Fragen unbedingt zutreffend und vollständig, da wir sonst von dem Vertrag zurücktreten oder den Vertrag vorzeitig kün di gen können und Sie dann Ihren Versicherungsschutz verlieren. Die weiteren wichtigen Einzelheiten ergeben sich aus umseitigem Hinweis (Ziffer B 1.)

D.A.S. Rechtsschutzvertr.-Nr. Kunden-Nr.Sach-BD-Agt.-Nr. Sach-BD-Agt.-Nr. 2� direkt an VN� direkt an

Vermittler� 1-fach � 2-fach

V-Schein

BN Vermittler-, Kunden-LeitmerkmalAP-Teilung

Interne Daten� Neukunde

1) Die Angabe ist freiwillig.

Straße und Hausnr.

OrtsteilPLZ

Postfach-PLZ Postfach-Nr.

Wohnort

Anschrift

ggf. abweichend: Straße

Kind1)

Wohnort

berufliche Tätigkeit1)

PLZ

Geburtsdatum1)

berufliche TätigkeitGeburtsdatum

Familienangehörige (Versicherungsschutz siehe beantragtes Risiko)

Vorname, ggf. abweichend: Zuname� Ehepartner � Partner

Kind1) berufliche Tätigkeit1)Geburtsdatum1)

� 1 Arbeiter

� 2 Angestellter

� 3 Öffentl. Dienst (Beamte, Angestellte, Arbeiter usw.)

� 4 Selbstständige Handwerker

� 5 Sonstige Selbst./Freiberufler

� 6 Gesellschafter/Vorstand

� 9 Sonstige

} = nicht im öffentl. Dienst

Dienststelle

Abteilung

berufliche Tätigkeit

Branche

Antragsteller (Versicherungsnehmer)

� Herr� Frau

GeburtsdatumTitel, Vorname, Zuname

Telefon mobil1)Telefon privat1)

E-Mail1)

Telefon geschäftlich1)

Name des gesetzlichen Vertreters

Immobilienbesitz1)� ja � nein

Vorversicherung� keine

Vorver-sicherung

Wann endet(e) der Rechtsschutz-Vertrag?

Vertrags-Nr.: Bei welcher/welchen Gesellschaft(en) ist oder war Antragsteller/(Ehe-)Partner rechtsschutzversichert?

Von den bisherigen D.A.S. Verträgen sollen erlöschen:

� ja � neinWurde der Rechtsschutzvertrag durch die Gesellschaft beendet?

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Page 20: Rechtsschutz füR familien und singles

gesetzl. VSt.

Beitrag (netto)

Gesamtbeitrag

� D.A.S. Rechtsauskunft (RAB 2012)

� Schließen Sie bitte meinen o. g. Lebenspartner in meine Rechtsschutzversicherung ein.

D.A.S. RECHTSAUSKUNFT Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

Selbstbeteiligung2): keine

2) Hinweise zur Selbstbeteiligung siehe Rückseite (Ziffer A II. 2.).

� Immobilien-Rechtsschutz (Ziffer 2.2 KT 2012 RS SP) gemäß Beiblatt M

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution

IMMOBILIEN-RECHSSCHUTZ Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

Selbstbeteiligung2): � keine � 150 EUR � 250 EUR � 500 EUR

+3% des Gesamtbeitrags

� Studenten-, Schüler- und Azubi-Rechtsschutz (Ziffer 3 KT 2012 RS N) inkl. Immobilien-Rechtsschutz (IRS) � ohne IRS

Der beantragte Immobilien-Rechtsschutz gilt für das selbst bewohnte Objekt zu genannter Anschrift als � Eigentümer � Mieter � einer Wohnung � eines Einfamilienhauses

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution

RECHTSSCHUTZ FÜR STUDENTEN, SCHÜLER UND AZUBIS Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

Voraussichtliches Studien-/Ausbildungsende:

Selbstbeteiligung2): 50 EUR

+3% des Gesamtbeitrags

RECHTSSCHUTZ FÜR FAMILIEN UND SINGLES Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

� Familie� Single

Selbstbeteiligung2): � keine � 150 EUR � 250 EUR � 500 EUR

� Premium-Rechtsschutz (Ziffern 2.1, 2.4 KT 2012 RS N) Versicherungssumme und Strafkaution unbegrenzt � ohne Verkehrs-Rechtsschutz � ohne Immobilien-Rechtsschutz � ohne Arbeits-Rechtsschutz

� Komfort-Rechtsschutz (Ziffern 2.2, 2.4 KT 2012 RS N) � ohne Verkehrs-Rechtsschutz � ohne Immobilien-Rechtsschutz � ohne Arbeits-Rechtsschutz

� Spezial-Straf-Rechtsschutz als Ergänzung zum Komfort-Rechtsschutz (Ziffer 7.2.9.3 KT 2012 RS N)

� Basis-Rechtsschutz (Ziffer 2.3 KT 2012 RS N) inkl. Immobilien-Rechtsschutz (IRS) � ohne Immobilien-Rechtsschutz

Der beantragte Immobilien-Rechtsschutz gilt für das selbst bewohnte Objekt zu genannter Anschrift als � Eigentümer � Mieter � einer Wohnung � eines Einfamilienhauses

� Schließen Sie bitte meinen o. g. Lebenspartner in meine Rechtsschutzversicherung ein.� Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit (es gilt keine Selbstbeteiligung)

� Beiblatt RUK (nicht kombinierbar mit Startbonus für „Junge Leute“)

� Startbonus für „Junge Leute“ (nur mit Selbstbeteiligung möglich, nicht kombinierbar mit Beiblatt RUK; siehe auch umseitigen Hinweis unter A I. 2.)

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution (im Premium-Rechtsschutz enthalten)

Anzahl der im Haushalt des VN lebenden Personen

Anzahl der versi-cherten Fahrzeuge

Anzahl der selbstgenutzten Wohneinheiten

–20% des Gesamtbeitrags

+3% des Gesamtbeitrags

+10% des Gesamtbeitrags

� Komfort-Verkehrs-Rechtsschutz (Ziffer 2.1.4 KT 2012 RS V)

� Schließen Sie bitte meinen o. g. Lebenspartner in meine Rechtsschutzversicherung ein.

� Verkehrs-Rechtsschutz für alle Landfahrzeuge (Ziffer 2.1.1 KT 2012 RS V, Beitragsberechnung je Fahrzeug)

RECHTSSCHUTZ IM VERKEHRSBEREICH Beitrag in EUR(lt. Zahlungsweise)

� Fahrer-Rechtsschutz (Ziffer 2.2.1 KT 2012 RS V)

� Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit (es gilt keine Selbstbeteiligung)

� Beiblatt RUK (nicht kombinierbar mit Startbonus für „Junge Leute“)

� Startbonus für „Junge Leute“ (nur mit Selbstbeteiligung möglich, nicht kombinierbar mit Beiblatt RUK; siehe auch umseitigen Hinweis unter A I. 2.)

� Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution

Selbstbeteiligung2): � keine � 150 EUR � 250 EUR � 500 EUR

+10% des Gesamtbeitrags

–20% des Gesamtbeitrags

+3% des Gesamtbeitrags

Art t/SitzeKfz-Kennzeichen

Art t/SitzeKfz-Kennzeichen

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Page 21: Rechtsschutz füR familien und singles

Kopie für Antragsteller

EinverständniserklärungUnabhängig vom Zustandekommen des Vertrages bin ich damit einverstanden, dass der mich betreuende Vermittler der ERGO Versi che rungs gruppe und die Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe (ERGO Lebensversicherung AG, ERGO Ver siche rung AG, DKV, D.A.S.) mich zu Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-Produkten für mich und meine Familie sowie zwecks Verein barung eines persönlichen Termins

� per E-Mail � per Telefon (bitte Zutreffendes ankreuzen)

kontaktieren. Meine angegebenen Daten dürfen zu diesem Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.

Mein Einverständnis kann ich jederzeit formfrei widerrufen – z. B. im Internet oder telefonisch.

Unterschrift des AntragstellersDatum

Ich bestätige, mit Beginn der Beratung für die Rechtsschutzversicherung die Bedingungen für den beantragten Versicherungsumfang sowie jeweils das Produkt infor-ma tions blatt, die Kundeninformation und das Merkblatt zur Datenverarbeitung erhalten zu haben. Eine Durchschrift dieses Antrags habe ich ebenfalls erhalten.

Unterschrift des AntragstellersDatum

– Ende des Antrags –

Erklärung zum LastschriftverfahrenDie D.A.S. Deutscher Automobil Schutz All gemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist bis auf Wider ruf berechtigt, die Beiträge im Last schrift verfahren abzubuchen.

Wenn nicht mit dem Antragsteller identisch:

Name und Ort des Geldinstituts Kto.-Nr.

Vor- und Zuname des Kontoinhabers Unterschrift des Kontoinhabers BLZ

3) Zur Vertragsverlängerung, zu Beendigungsmöglichkeiten und ZW siehe umseitigen Hinweis (Ziffern B 2., B 3.). 4) Teilnahme am Lastschrift verfahren erforderlich.

Zahlungsweise3) (ZW): � jährlich� halbjährlich (3 % Zuschlag, eff. Jahreszins 12,75 %)� vierteljährlich (5 % Zuschlag, eff. Jahreszins 14,10 %)� monatlich4) (5 % Zuschlag, eff. Jahreszins 11,35 %)

Jahre 0 Uhr

(ohne Datum: 1 Tag nach Antragstellung – 0 Uhr)

Vertragsbeginn am: Vertragsdauer3):

Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des VertriebspartnersDatum

Jede Vereinbarung bedarf der Schrift form. Die Hin weise auf der Rückseite des An trages sind Ver trags inhalt. DatenschutzIn die Verarbeitung meiner persönlichen Daten durch den Ver sicherer willige ich nach Maß gabe um seitiger Er klärung nach dem Bundes daten schutz gesetz (Zif fer C) ein. Die Information zum Hinweis- und Informationssystem (HIS) habe ich zur Kennt nis genommen (Ziffer E).BonitätsprüfungNach Maß gabe umseitiger Er klärung zur Bonitäts prü fung (Ziffer D) willige ich ein, dass der Versicherer Informa tionen über mein Zah lungs ver halten und meine Zah-lungs fähig keit einholt.BindefristAn meinen Antrag bin ich einen Monat gebunden.

WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung(en) innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-In for ma tions pflich ten ver ord nung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an: D.A.S. Deutscher Automobil Schutz, Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München.Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich in Abhängigkeit der vereinbarten Zahlungsweise (siehe Antrag) um einen Betrag in Höhe von 1/360 des Jahres beitrags bei jährlicher Zahlungsweise bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags bei halbjährlicher Zahlungsweise, 1/90 des Viertel-jahresbeitrags bei vierteljährlicher Zahlungsweise oder 1/30 des Monatsbeitrags bei monatlicher Zah lungs weise, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Ver sicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Wider ruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. – Ende der Widerrufsbelehrung –

Interner Vermerk: Orga / Spezi / FB

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Hinweise zum Rechtsschutz A

I. Hinweise zu den einzelnen Rechtsschutzangeboten

1. Rechtsschutz für Familien und Singles

1.1 Rechtsschutz für Familien

Premium-Rechtsschutz (Ziffer 2.1 KT 2012 RS N)

Komfort-Rechtsschutz (Ziffer 2.2 KT 2012 RS N)

Basis-Rechtsschutz (Ziffer 2.3 KT 2012 RS N)

Dieser Versicherungsschutz kann abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer und/oder dessen Ehepartner/mitversicherter Le-bens partner keine selbstständigen Tätigkeiten mit einem Gesamt umsatz von zusammen mehr als 17 500 EUR – bezogen auf das letzte Kalender-jahr – ausüben.

Übersteigt der Gesamtumsatz aus einer selbstständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers und/oder dessen Ehepartners/mitversicherten Lebenspartners 17 500 EUR, wandelt sich der Rechtsschutz für Fa milien in einen Privat-Rechtsschutz Selbst stän di ge (Ziffer 5.1.1 KT 2012 RS N) und darüber hinaus, sofern der Rechts schutz für Familien den Rechts-schutz im Ver kehrsbereich enthält, in einen Ver kehrs-Rechts schutz (Zif-fer 5.1.2 KT 2012 RS N) – für die auf den Ver si che rungs nehmer zugelas-senen Fahr zeuge – um. Der Ver siche rungs neh mer kann jedoch inner-halb von sechs Monaten nach der Um wand lung die Be en di gung des Verkehrs-Rechtsschutzes ver langen. Teilt er dies in ner halb der ersten zwei Monate mit, endet der Vertrag mit der Um wand lung, danach mit Eingang der ent spre chen den Er klä rung. Die auf die mitversicherten Personen zugelassenen Fahr zeu ge können über einen eigenen Verkehrs-Rechtsschutz ver si chert wer den.

Übersteigt der Gesamtumsatz aus einer selbstständigen Tätigkeit einer der in Ziffer 10.2.4 KT 2012 RS N ge nann ten Personen 17 500 EUR, endet der Versicherungsschutz für diese Per son.

Zur Umwandlungsregelung siehe auch Ziffer 18.2 KT 2012 RS N.

1.2 Rechtsschutz für Singles

Premium-Rechtsschutz (Ziffern 2.1, 2.4 KT 2012 RS N)

Komfort-Rechtsschutz (Ziffern 2.2, 2.4 KT 2012 RS N)

Basis-Rechtsschutz (Ziffern 2.3, 2.4 KT 2012 RS N)

Basis-, Komfort- und Premium-Rechtsschutz können jeweils auch als Rechtsschutz für Singles vereinbart werden.

Single ist, wer alleinstehend ist und nicht in häuslicher Ge mein schaft mit einem mit Erstwohnsitz bei ihm gemeldeten Ehe- oder Lebenspartner wohnt.

Für den Rechtsschutz für Singles gelten die Hinweise zum Rechts schutz für Familien entsprechend, jedoch ohne die Mit ver si che rung eines Le-bens partners.

2. Startbonus für „Junge Leute“

Voraussetzung für den Startbonus für „Junge Leute“ ist, dass der Ver-si che rungs neh mer nicht selbstständig tätig ist und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Startbonus beträgt 20% und entfällt ab der auf den 30. Geburtstag folgenden Hauptfälligkeit.

3. Spezial-Straf-Rechtsschutz

Ergänzend zum Komfort-Rechtsschutz kann der Spezial-Straf-Rechts -schutz für Nichtselbst ständige abgeschlossen werden (Ziffer 7.2.9.3 KT 2012 RS N). Im Premium-Rechtsschutz ist der Spe zial-Straf-Rechts-schutz für Nicht selbstständige (Ziffer 7.1.9.3 KT 2012 RS N) bereits ent-halten.

Eine entgeltliche Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person ist dabei nicht versichert.

4. Immobilien-Rechtsschutz

Immobilien-Rechtsschutz als Eigentümer, Ver mieter oder Verpächter kann nur abgeschlossen werden, wenn der Ver si che rungsnehmer alle Wohn- und Gewerbeeinheiten eines Ge bäu des oder Grundstücks versi-chert; auch die als Eigentümer selbst genutzte Wohneinheit kann nur unter dieser Voraussetzung versichert werden.

Wünscht der Versicherungsnehmer als Mietinteressent eine Bo ni täts-selbstauskunft, genügt eine telefonische Mitteilung an den Ver si che rer. Um Missbrauch zu verhindern, übermittelt der Ver si che rer die Auskunft ausschließlich schriftlich an die dem Versicherer be kann te Adresse des Versicherungsnehmers.

5. Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit

Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit (Ziffer 19.7 KT 2012 RS N) kann abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer das 50. Le-bens jahr noch nicht vollendet hat.

6. Rechtsschutz für Studenten, Schüler und Azubis

Studenten- und Schüler-Rechtsschutz (Ziffer 3 KT 2012 RS N)

Azubi-Rechtsschutz (Ziffer 3 KT 2012 RS N)

Dieser Versicherungsschutz kann von allen Studenten und Schülern staatlicher sowie privater Bildungseinrichtungen sowie von Aus zu bil-denden in annerkannten Ausbildungsberufen abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für den Ver siche rungs-nehmer.

7. Verkehrs-Rechtsschutz

Für den Verkehrs-Rechtsschutz (Ziffer 2.1.1 KT 2012 RS V) gilt: Alle neu hinzukommenden Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger sind vom Zulassungstag an mitversichert; sie sind nach Aufforderung der D.A.S. zur Beitragsberechnung zu melden. Bei bestimmten Fahr zeu gen tritt anstelle der Zulassung der Tag, an dem sie mit einem Ver si che rungs-kennzeichen versehen werden.

8. Komfort-Verkehrs-Rechtsschutz

Komfort-Verkehrs-Rechtsschutz (Ziffer 2.1.4 KT 2012 RS V) kann abge-schlossen werden, wenn der Versicherungs nehmer und/oder dessen Ehepartner/mitversicherter Lebenspart ner keine selbstständigen Tätig-keiten mit einem Gesamtumsatz von zusammen mehr als 17 500 EUR – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – aus üben. Übersteigt der Gesamt-umsatz aus selbstständigen Tätigkeiten 17 500 EUR, wandelt sich der Kom fort-Verkehrs-Rechts schutz in einen Verkehrs-Rechts schutz (Zif-fer 2.1.1 KT 2012 RS V) – für die auf den Ver sicherungs nehmer zugelas-senen Fahrzeuge – um. Die auf die mitversicherten Personen zugelasse-nen Fahrzeuge können über einen eigenen Verkehrs-Rechts schutz ver-sichert werden.

9. Fahrer-Rechtsschutz

Fahrer-Rechtsschutz mit Vorsorgeversicherung (Ziffer 2.2.1 KT 2012 RS V): Versicherungsschutz besteht ausschließlich für den Ver si che-rungs nehmer. Er erstreckt sich automatisch auf das erste vom Ver si-cherungs nehmer angeschaffte Motorfahrzeug zu Lande; dieses ist der D.A.S. nach Aufforderung zu melden. Der Vertrag wandelt sich dann in einen Fahrzeug-Rechtsschutz (Ziffer 2.1.3.3 KT 2012 RS V) um.

II. Allgemeine Hinweise zur Rechtsschutzversicherung

1. Die Versicherungssumme beträgt 1 000 000 EUR, davon bis zu 100 000 EUR außerhalb Europas; als Strafkaution werden bis zu 200 000 EUR zur Verfügung gestellt, auf Reisen außerhalb Europas bis zu 100 000 EUR. Im Premium-Rechts schutz und sofern speziell ver einbart, sind Ver si che-rungs summe und Strafkaution un begrenzt; außer halb Europas sind Ver- si cherungs summe und Straf kaution jeweils auf 200 000 EUR be grenzt.

2. Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, zahlt der Ver siche rungs-neh mer diese in jedem Rechtsschutzfall selbst; dies gilt nicht, sofern der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung erledigt ist oder der Ver si-che rungsnehmer den Mediations-Rechtsschutz, den Be ratungs-Rechts-schutz für Vorsorgeverfügungen bzw. zur Erstel lung eines Tes taments oder den Dokumenten-Check in Anspruch nimmt. Die vereinbarte Selbst beteiligung hal biert sich nach einer schadenfreien Ver tragslaufzeit von drei Jahren und entfällt nach einer schadenfreien Vertragslaufzeit von fünf Jahren. Die Schadenfreiheit bleibt erhalten, wenn der Ver si-che rungsnehmer ausschließlich eine telefonische Erst bera tung, den Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorge verfügungen bzw. zur Erstellung eines Testaments, den Mediations-Rechtsschutz oder den Doku menten-Check in An spruch nimmt oder einen vom Versicherer empfohlenen Rechtsanwalt mit der Wahr nehmung seiner recht lichen Interessen be-auftragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 8.3.3.1 KT 2012 RS N, Ziffer 4.3.3.1 KT 2012 RS V bzw. Ziffer 7.3.3.1 KT 2012 RS SP.

3. Eine Kaution stellt der Versicherer als zinsloses Darlehen zur Ver fü -gung, das vom Versicherungsnehmer zurückgezahlt werden muss.

4. Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich sofort. Lediglich beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, beim Rechts schutz für Betreuungsverfahren, beim Arbeits-, Verwaltungs- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gilt eine Warte zeit von drei Monaten bzw. für die Bei trags freistellung bei Arbeits losigkeit von sechs Monaten. Für Scha dens fälle, die vor Ver si che rungs be ginn oder in der War tezeit ein ge tre ten sind, besteht kein Versi cherungs schutz. Maß gebend ist nicht der Zeit punkt der Mel dung, sondern der Eintritt des Versicherungs-/Rechts schutz falles.

5. Während der Vertragsdauer können nach Ziffer 20.1 KT 2012 RS N ein-zelne Bedingungen, nach Ziffer 20.3 KT 2012 RS N der Beitrag und nach Ziffer 20.4 KT 2012 RS N die etwaig vereinbarte Selbst beteiligung ange-passt werden. Gleichlautende Regelungen finden sich in Ziffer 16 KT 2012 RS V bzw. Ziffer 19 KT 2012 RS SP.

6. Bei einer Vertragsneuordnung bleiben die bisherigen Bei trags fäl lig -keiten unverändert.

Allgemeine Hinweise B

1. Antragstellung: Sie sind verpflichtet, uns alle Ihnen bekannten Ge-fahrumstände anzuzeigen, nach denen wir Sie in Textform gefragt ha-ben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Bei Verletzung dieser Pflicht können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass sich die Verletzung der Anzeigepflicht auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver si che rungs falls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis tungs pflicht ursächlich ist. Das Rück-trittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder vor-sätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. In diesem Fall haben wir das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Rück tritts recht und das Kündigungsrecht sind ausge-schlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeig-ten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hät-

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ten. Die anderen Bedingungen werden auf unser Verlangen rückwir-kend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.

2. Laufzeit: Es gilt die vereinbarte Vertragsdauer. Nach deren Ablauf ver-längert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Ver sicherungs jahres eine Kündi gung zugegangen ist. Bei einer Ver trags dauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen.

3. Unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise (ZW) ist der Bei trag ein Jahresbeitrag, der im Voraus zu entrichten ist. Zuschlag bei unter-jähriger ZW: 1/2-jährlich ca. 3 % (effektiver Jahreszins 12,75 %), 1/4-jähr-lich ca. 5 % (effektiver Jahreszins 14,10 %), monatlich ca. 5 % (effektiver Jah reszins 11,35 %). Monatliche ZW ist nur bei Lastschriftvereinbarung mög lich.

Einwilligungsklausel zum C Bundesdatenschutzgesetz

Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurch führung (Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rück ver -sicherer zur Beurtei lung des Risikos und zur Abwicklung der Rück-versicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an den Verband der privaten Kran ken ver-sicherung e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Ver sicherer über-mittelt.

Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prü fun gen bei anderweitig be an-tragten (Ver siche rungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen.

Ich willige ferner ein, dass meine personenbezogenen Daten durch die ERGO Versicherungsgruppe AG als zentraler Dienstleister der ERGO-Gruppe erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die Unter nehmen der ERGO-Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungs-daten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsge-mäßen Durchführung meiner Versiche rungs angelegenheiten dient.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer über-mittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich wei ter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Ver-trags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreu- ung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.

Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vor Abgabe der Vertrags erklärung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kennt nis nehmen konnte, das mir zusammen mit den Unterlagen gemäß VVG-Infor-mationspflichtenverordnung überlassen wird.

Der Antragsteller willigt ein, dass der Versicherer im erforderli chen Umfang alle für den Beginn, die Durchführung sowie Be endigung des Bonusprogramms benötigten Daten zur Verarbeitung an die Santander Consumer Bank sowie die Kooperationspartner des Ver sicherers für das Bonus programm übermittelt.

Einwilligungserklärung zur D Bonitätsprüfung

Ich willige ferner ein, dass der Versicherer bei Vertragsabschluss, im Rahmen der Ver trags abwicklung sowie bei Zahlungsverzug Infor-mationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten selbst oder von einer Aus kunftei einholt und nutzt (vgl. Nr. 1 der Information zur Bo ni-täts prüfung). Eben so willige ich ein, dass zum gleichen Zweck vom Versicherer unter Verwendung von Anschriften daten eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Ein schätzung meiner Zah lungs fähigkeit genutzt wird. Gleiches gilt für eine von einer Aus kunftei eingeholte Einschätzung (vgl. Nr. 3 der Information zur Bo-ni tätsprüfung).

Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wider-rufen. Außerdem ist der Versicherer verpflichtet, mir Auskunft zu geben über die zu meiner Person gespeicherten Daten, deren Her kunft und Empfänger sowie zum Zweck der Speicherung. Zur Über prüfung meiner dort gespeicherten Daten kann ich mich auch direkt mit den Auskunft gebenden Unternehmen in Verbindung setzen. Die Adressen dieser Firmen sowie weitere Informationen finden sich insgesamt in der beige-fügten Information zur Boni täts prüfung.

Zurzeit arbeiten wir mit folgender Auskunftei zusammen: infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, Tel.: 0 72 21/50 4016 78.

Information zum Hinweis- und E Informationssystem (HIS)

Datenweitergabe an das Hinweis- und Informationssystem (HIS)

Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informations system der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken. Verträge werden gemeldet, wenn ungewöhnlich häufig Rechts schutz fälle gemeldet wer-den. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benach-richtigen.

Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungs-vertrages richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und spei-chern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zu-sätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung be -nötigen.

Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.informa-irfp.de.

Information zur Bonitätsprüfung1. Wir nutzen Informationen aus dem Handelsregister, dem Schuldnerverzeichnis und dem

Verzeichnis über private Insolvenzen. Zweck ist es, die Zahlungsfähigkeit des An trag stel-lers zu überprüfen, um Kosten – insb. für die Gemeinschaft unserer Kunden – zu ver mei-den, die bei Zahlungsunfähigkeit eines Kunden entstehen. Wir holen diese Auskunft selbst ein oder bedienen uns dazu einer Auskunftei.

2. Die an uns übermittelten Angaben beziehen sich konkret auf das Zahlungsverhalten des Antragstellers in dessen Vergangenheit. Die Auskunfteien erfassen dabei u. a. folgende Merkmale: Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum sowie eidesstattliche Versicherungen, Mahn bescheide, Haftanordnungen, Insolvenzen, Erledigungsvermerke, Sperrungen, er las- sene Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckungsaufträge aufgrund von Titeln.

3. Zur Einschätzung des Risikos von künftigen Zahlungsausfällen erstellt eine Auskunftei für uns außerdem eine Prognose zur Einschätzung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des An -tragstellers. Dazu wird von der Auskunftei auf der Grundlage bewährter mathematisch-statistischer Analyseverfahren und unter Einbeziehung von Erfahrungswerten über ver-gleich bare Verbrauchergruppen ein einzelner Scorewert gebildet, welcher dem Ver si-che rer eine Einschätzung hinsichtlich der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des An trag stel-lers ermöglicht.

Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten be -zie hen wir derzeit von der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Ba den-Baden.

Die Scorewert-Ermittlung erfolgt über Berechnung von Durchschnittsgrößen und Wahr-schein lichkeitswerten für Vergleichsgruppen, die ähnliche Merkmale aufweisen wie der Antragsteller, wobei die zugrunde liegenden Informationen beispielsweise aus öffentlich zugänglichen Quellen und aus Wohnort- und Gebäudedateien entnommen werden. Ähn-li che Methoden nutzt man seit Langem in der Markt- und Meinungsforschung, um z. B. Wahl ergebnisse zu prognostizieren. Damit Verwechslungen hinsichtlich der Person des An tragstellers oder Kunden vermieden werden, ist es erforderlich, den Namen, die An -schrift und ggf. das Geburtsdatum an die Auskunftei weiterzugeben.

4. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie einen Anspruch darauf, auf Antrag über alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten und ihre Herkunft sowie über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung informiert zu werden. Der Anspruch besteht sowohl gegenüber uns als Versicherer als auch gegenüber den von uns eingeschalteten Auskunfteien. Die Auskünfte und weitere Erläuterungen zu den angewandten Verfahren erhalten Sie beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Versicherers und der entsprechenden Aus-kunftei.

Zurzeit arbeiten wir mit folgender Auskunftei zusammen: infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden,

Tel.: 0 72 21/50 4016 78

München, im Juli 2012

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Achtung: bitte diese Schnittmarke beachten!

D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christian Diedrich Vorstand: Rainer Tögel, Sprecher, Udo Hau, Rainer Huber Sitz: München – Handelsregister: Amtsgericht München HRB 41053 USt-IdNr. DE813475954

UniCredit Bank BLZ 700 202 70 Konto-Nr. 201 390

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VorbemerkungVersicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Daten­verarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versicherten­gemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundes­datenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und ­nutzung zuläs­sig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffe­ne eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und ­nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Ver­trauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nut­zung überwiegt.

einwilligungserklärungUnabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsan­trag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens­ und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeit mög­lichen Widerruf, der aber nach Beginn der Datenverarbeitung nur im Rahmen von Treu und Glauben zulässig ist.Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestriche­ner Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und ­nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.

schweigepflichtentbindungserklärungDaneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsge­heimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens­, Kranken­ und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und ­nut zung nennen.

1. Datenspeicherung bei ihrem VersichererWir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechni­sche Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungs­dauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt, z. B. über einen Kfz­Schaden, oder bei Ablauf einer Lebensver­sicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).

2. Datenübermittlung an rückversichererIm Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Ri­siken an Rückversicherer im In­ und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Bei­trag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags, sowie im Einzel­fall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko­ und Schadenbeurteilung mitwirken, werden Ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

3. Datenübermittlung an andere VersichererNach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Ver­tragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versiche­rungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmiss­brauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu­klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forde­rungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz­Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.

4. Datenverarbeitung in und außerhalb der unternehmensgruppeEinzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens­, Kranken­, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparen und Kapitalanlagen) werden durch recht­lich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versiche­rungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen.Die Abwicklung Ihres Versicherungsvertrages ist in der ERGO­Gruppe in den wesentlichen Verfahrensabschnitten im Geschäftsablauf zentralisiert. Mit der Verarbeitung Ihrer perso­nenbezogenen Daten ist die weisungsgebundene ERGO Versicherungsgruppe AG beauf­tragt. Als IT­Dienstleister ist die ITERGO Informationstechnologie GmbH für die ERGO­Grup­pe tätig. Es können bei Bedarf weitere weisungsgebundene Dienstleister mit der Erfüllung von Datenverarbeitungs­ oder sonstigen Aufgaben hinzugezogen werden.Zur Kostenersparnis werden einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Da­tenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungs­nummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags­, Vertrags­ und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Daten­sammlung geführt.

Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen so­fort der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt gebucht werden.Die übrigen allgemeinen Antrags­, Vertrags­ und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar.Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenüber­mittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Bran­chenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits­ oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen.Der ERGO­Gruppe gehören neben der ERGO Versicherungsgruppe AG zurzeit folgende Unternehmen an: ERGO Versicherungsgesellschaften D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz­Versicherungs­AG DKV Deutsche Krankenversicherung AG ERGO Direkt Versicherungsgesellschaften ERGO Pensionsfonds AG Europäische Reiseversicherung AG Longial GmbH Neckermann Versicherungsgesellschaften Victoria Lebensversicherung AG Vorsorge VersicherungsgesellschaftenDaneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Be­ratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bau­sparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen und Kapitalanlagegesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen.Zurzeit kooperieren wir mit: Bayerische HypoVereinsbank­Gruppe Fondsdepot Bank GmbH Valovis Commercial Bank AG Wüstenrot Bausparkasse AGDie Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produk­te und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genann­ten Kredit institute im Rahmen einer Kundenberatung/­betreuung Versicherungen als Ergän­zung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die Ausführungen unter Punkt 5. (Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine aktuelle Übersicht mit den einzelnen zur ERGO­Gruppe gehörenden Unternehmen und Kooperationspartnern zu.)

5. Betreuung durch VersicherungsvermittlerIn Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsan­gebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanz­dienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Ver­mittlungs ge sell schaf ten sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage­ und Immobiliengesellschaften und an­dere. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwe­cken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags­, Vertrags­ und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs­schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistun­gen, sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleis­tungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck der Vertragsanpassung in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und ver­traglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegen­heitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu. Sie werden hierüber informiert.

6. Weitere Auskünfte und erläuterungen über ihre rechteSie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten.Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb li chen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver­sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

München, im Juli 2012

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hABen sie nOch FrAgen?Dann wenden Sie sich an Ihren zuständigen Vermittler oder rufen Sie uns einfach an. Der Kontakt zu Kunden und Interes-senten liegt allen in der D.A.S. besonders am Herzen. UnserD.A.S. Service ist rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feier-tagen – für Sie erreichbar.

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© D.A.S. Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG | 81728 München | RS | 50063760 | 10.2012 | MKM3M

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