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GATS: Öffentliche Bildung unter Globalisierungsdruck LCH Delegiertenversammlung, 14. Juni 2003, Biel Christoph Scherrer

Referat scherrer 2003

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Page 1: Referat scherrer 2003

GATS: Öffentliche Bildung unterGlobalisierungsdruck

LCH Delegiertenversammlung, 14. Juni 2003, Biel

Christoph Scherrer

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Rechtlicher Stellenwert der GATS-Verpflichtungen

Völkerrecht, dem nationalen Rechtübergeordnet.

Streitfragen: WTO-Streitbeilegungsverfahren.

Kompensationen oder sektorübergreifendHandelsprivilegien suspendieren (d.h.auch im Warenverkehr).

faktisch unumkehrbar.

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WTOWTO

World Trade Organisation = WelthandelsorganisationWorld Trade Organisation = Welthandelsorganisation

GATT´94GATT´94Allg. Zoll-

u. Handels-abkommen

GATSGATSAllg. Abkommen

über den grenzüber-

schreitenden Dienstleistungs-

verkehr

TRIPSTRIPSAbkommen

über den Schutz

geistigerEigentumsrechte

im grenzüber-schreitenden

Verkehr

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GATS - Ziel

MultilateralerMultilateraler Abbau von nicht-tarifnicht-tarifäärenrenHandelshemmnissen

Beispiele:

Beschränkung der Zahl vonDienstleistungsanbietern,

Qualifikationsanforderungen,

Diskretionäre öffentliche Subventionen.

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GATS - Prinzipien

• Meistbegünstigungsklausel: jedeeinem WTO-Mitglied gewährteHandelsbegünstigung mussautomatisch allen anderen WTO-Mitgliedern gewährt werden.

• Inländerbehandlung: KeineDiskriminierung zwischen In- undAusländern.

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4 Formen desDienstleistungshandels

• Mode 1 „Grenzüberschreitende Erbringung“,z.B. E-Learning übers Internet.

• Mode 2 „Nutzung im Ausland“, z.B. fürStudierende aus dem Ausland.

• Mode 3 „Kommerzielle Präsenz“, z.B. Berlitz.

• Mode 4 „Präsenz natürlicher Personen“, z.B.muttersprachliches Lehrpersonal an einerSprachschule.

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4 Formen desDienstleistungshandels

• Mode 1 „Grenzüberschreitende Erbringung“,z.B. E-Learning übers Internet.

• Mode 2 „Nutzung im Ausland“, z.B. fürStudierende aus dem Ausland.

• Mode 3 „Kommerzielle Präsenz“, z.B. Berlitz.

• Mode 4 „Präsenz natürlicher Personen“, z.B.muttersprachliches Lehrpersonal an einerSprachschule.

Page 8: Referat scherrer 2003

4 Formen desDienstleistungshandels

• Mode 1 „Grenzüberschreitende Erbringung“,z.B. E-Learning übers Internet.

• Mode 2 „Nutzung im Ausland“, z.B. fürStudierende aus dem Ausland.

• Mode 3 „Kommerzielle Präsenz“, z.B. Berlitz.

• Mode 4 „Präsenz natürlicher Personen“, z.B.muttersprachliches Lehrpersonal an einerSprachschule.

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4 Formen desDienstleistungshandels

• Mode 1 „Grenzüberschreitende Erbringung“,z.B. E-Learning übers Internet.

• Mode 2 „Nutzung im Ausland“, z.B. fürStudierende aus dem Ausland.

• Mode 3 „Kommerzielle Präsenz“, z.B. Berlitz.

• Mode 4 „Präsenz natürlicher Personen“, z.B.muttersprachliches Lehrpersonal an einerSprachschule.

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Fünf Kategorien vonBildungsdienstleistungen

• primäre Bildungsdienstleistungen (imvorschulischen Bereich, z.B. Kindergärten),

• sekundäre Bildungsdienstleistungen (schulischeund berufsbildende Angebote unterhalb desuniversitären Levels);

• höhere (tertiäre) Bildungsdienstleistungen (z.B.Berufs- und Universitätsausbildung);

• Erwachsenenbildung;

• sowie andere Bildungsdienstleistungen.

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Bisherige GATS-Verpflichtungen imBildungsbereich (CH)

Privat finanzierte Bildungsdienstleistungen

(X)XXXSekundär II

(X)XXXHöhere

(X)XXXErwachsenen-

bildung

XPrimär +Sekundär I

Mode 4Mode 3Mode 2Mode 1

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Öffentlich, hoheitlicherbrachte Dienstleistungen

Art. 1, Abs. 3 (c) GATS:eine Dienstleistung, die „in Ausübunghoheitlicher Gewalt erbracht“ wird,

wird nur dann ausgenommen, wenn sie„weder zu kommerziellen Zwecken nochim Wettbewerb mit einem oder mehrerenDienstleistungserbringern erbracht wird“

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„Horizontale“ Vorbehalte der Schweiz

• Staatsbürgerschaft-/Rezidenzvorschriftenfür ausländische Tochtergesellschaften;

• Subventionen generell (mode 1+2);

• Subventionen regional (mode 3+4).

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GATS - Terminplan

• Juli 2002: Abgabe der Forderungen

• 31. März 03: Abgabe der Angebote

• Sept. 03: ZwischenstandMinisterkonferenz Cancun

• 1. Januar 2005: Abschluss der GATS-Verhandlungen

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Forderungen an die EU

Von den USA:

Übernahme voller Verpflichtungen ‚höhere Bildung’

Marktöffnung der Bildungstestdienstleistungen

Von anderen Ländern:

„Forderungen, die sich auf ‚höhere Bildung’ undErwachsenenbildung generell, ohne die von derEU vorgenommen Beschränkung auf privatfinanzierte Dienstleistungen beziehen ...“(BMWi, Schreiben vom 8.8.2002)

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„Horizontale“ Forderungen an die EU

Aufgabe folgender EU-Vorbehalte:

• nicht erschöpfende Definition desöffentlichen Sektors;

• ungleiche Behandlung vonTochtergesellschaften aus Drittstaaten;

• Subventionen.

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Aufgabe der Beschränkung auf„privat finanzierte“ BDL

Marktzugang und Inländerbehandlungfür öffentlich finanzierteBildungsträger

Folge:Gleichbehandlung von ausländischen

Anbietern bei öffentlichenAusschreibungen

Öffentliche Finanzierung = Subvention

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Aufgabe desSubventionsvorbehalts

Subventionen = Verstoß gegenInländerbehandlung

Optionen:

• Einstellung aller Subventionen

• Ausschreibung

• Subvention derSchüler/Studierenden

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Subvention derSchüler/Studierenden

Gefahr für Chancengleichheit:• nur noch Standardleistungen staatlich

subventioniert

• Zusatzangebote bei privaten Anbietern, abhängigvon Elterneinkommen u. Begabung

• Skulls&Bones-Effekt

Gefahr für Bildungsträger:• Schwankende Einnahmen

• Ausrichtung auf Moden

Page 20: Referat scherrer 2003

Weiterbildung: Volkshochschulen

Szenario 1. Vollständige Liberalisierung

• kaufkraftorientiertes Angebot

• Fortfall politischer, allgemeiner und z.T.beruflicher Bildungsangebote

Szenario 2. „Training“ Liberalisierung

• GATS nur für berufsbezogenes Training

• Frage Quersubventionierung

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Aufgabe des Subventionsvorbehaltsfür Weiterbildung: Hochschulen

Problem Quersubventionierung von:

• Klassische Weiterbildung

• Aufbaustudiengänge

• Fernstudienangebote

• MBA-Programme

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Treibende Kräfte

• Kommerzielle Bildungsanbieter, z.B.Phoenix University

• Spezialisierte Anbieter, z.B.Educational Testing Services

• OECD & Weltbank

• Unterhändler

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Unterhändler

• Überzeugte Liberalisierer

• Am Abschluss interessiert

• Eingeschränkt durch machtvolle Sektoren(insb. Landwirtschaft)

• Bedürfen einer breiten Angebotspalette

Paketlösungen

Page 24: Referat scherrer 2003

Unmittelbare Gefahr

Instrumentalisierung derBildung für andere

Sektoren in den WTO-GATS Paketlösungen