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Industriekauffrau/Industriekauffrau/Industriekauffrau/Industriekauffrau/----kaufmannkaufmannkaufmannkaufmann
AbschlusspAbschlusspAbschlusspAbschlussprüfung bei der IHKrüfung bei der IHKrüfung bei der IHKrüfung bei der IHK
1111 PrüfungsbereichePrüfungsbereichePrüfungsbereichePrüfungsbereiche
Geschäftsprozesse (entspricht SBW) Schriftlich, 180‘ (THS)
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (entspricht SSK) Schriftlich, 90‘ (THS)
Wirtschafts- und Sozialkunde (entspricht SGW) Schriftlich, 60‘ (THS)
Einsatzgebiet
Präsentation, 10‘ bis 15‘
und Fachgespräch, 15‘ bis 20‘,(IHK)
aus Einsatzgebiet
2222 Ermittlung des GesamtergebnissesErmittlung des GesamtergebnissesErmittlung des GesamtergebnissesErmittlung des Gesamtergebnisses
Durchschnitt aus den vier Prüfungsbereichen Gewichtung:
GP = 40%,
KSK = 20%,
WISO = 10 %,
Einsatzgebiet = 30 %
3333 Bestehen der Prüfung:Bestehen der Prüfung:Bestehen der Prüfung:Bestehen der Prüfung:
1.Gesamtergebnis mindestens ausreichend
2. Prüfungsbereich GP mindestens ausreichend
3. Prüfungsbereiche KSK und WISO: mindestens einer
mindestens ausreichend
4. Kein Prüfungsbereich ungenügend
= mindestens 50 Punkte bzw. 4,4
= mindestens 50 Punkte bzw. 4,4
= mindestens 50 Punkte bzw. 4,4
= weniger als 30 Punkte
4.4.4.4. Ergänzungsprüfung Ergänzungsprüfung Ergänzungsprüfung Ergänzungsprüfung
Wenn 1 oder 2 schriftliche Prüfungsbereiche
im Ergebnis mangelhaft sind und
die übrigen Prüfungsbereiche mindestens ausreichend,
dann findet auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen
des Prüfungsausschusses eine Ergänzungsprüfung statt,
wenn dadurch das Bestehen der Prüfung noch möglich ist.
= weniger als 50 Punkte bzw. 4,5
= mindestens 50 Punkte bzw. 4,4
Mündlich, ca. 15‘,
Gewichtung:
Schriftlich : mündlich = 2 : 1
Zusammengestellt nach der Ausbildungsverordnung für Industriekauffrau/-kaufmann, ohne Gewähr, Michael Lindenzweig,
Quelle: http://www2.bibb.de/tools_relaunch/aab/ao/industriekaufmann__2002.pdf Stand: 25. März 2009