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Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen
Regelungen für die Wiederverwendung von Regelungen für die Wiederverwendung von StraßenausbaustoffenStraßenausbaustoffen
ØAusbauasphalt
Ø Pechhaltige Straßenausbaustoffe
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Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen
-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
Informationsveranstaltung „Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen“am 09.06.2010
Dipl.-Ing. Barbara Braun
- Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischenBestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB, Ausgabe 2001, Fassung 2005)
- Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat (TL AG-StB 09)
- Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt (M WA), Ausgabe 2009
- Merkblatt für die Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen und von Asphaltgranulatin bitumengebundenen Tragschichten durch Kaltaufbereitung in Mischanlagen (M VB-K), Ausgabe 2007
- Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenausbaustoffen inTragschichten mit hydraulischen Bindemitteln, Ausgabe 2002
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Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen
-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
Informationsveranstaltung „Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen“am 09.06.2010
Dipl.-Ing. Barbara Braun
Brandenburg
Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwer-tung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau (BTR RC-StB)
Entwurf 2010Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen anBundesfern- und Landesstraßen
Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (jetzt Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) Abteilung 5, Nr. 1/2007 -Straßenbau
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Regelungen für die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen
-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
Informationsveranstaltung „Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen“am 09.06.2010
Dipl.-Ing. Barbara Braun
Ausbauasphalt
§ VoruntersuchungenDie Richtwerte für den Wiederverwendungsbereich 1
PAK nach EPA (Feststoff) 25 mg/kgPhenolindex (Eluat) 0,1 mg/l
§ Ausbau- Vermeidung des Ausbaus- getrennter Ausbau
§ Verwertung- Zusatzmaterial zur Asphaltmischgutherstellung- Zugabe bis zu 20 M.-% zum mineralischen RC-Baustoff- ggf. als Verfestigung mit hydraulischen Bindemitteln - ggf. als Verfestigung mit Bitumenemulsion
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
Informationsveranstaltung „Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen“am 09.06.2010
Dipl.-Ing. Barbara Braun
Asphaltgranulat im Heißmischgut
Voraussetzungen für die Eignung des Asphaltgranulates
Das Asphaltgranulat weist eine den vorgesehenen Verwendungszweckentsprechende Gleichmäßigkeit auf.
Die Gesteinskörnungen im Asphaltgranulat entsprechen den Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen (TL Gestein-StB).
Die Bindemittelart im Asphaltgranulat entspricht dem vorgesehenen Verwendungszweck.
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
Informationsveranstaltung „Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen“am 09.06.2010
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Asphaltgranulat im Heißmischgut
Formblatt „Klassifizierung von Asphaltgranulat“Herkunft des Asphaltgranulates aus
Beurteilung der Gleichmäßigkeit des Asphaltgranulates
Ergänzung zur Beurteilung der Gleichmäßigkeit des AsphaltgranulatesMax. mögl. Zugabemengen
entspr. der Gleichmäßigkeit
zum Asphaltmischgut für
max. 12 Monate
Die maximal mögliche Zugabemenge von Asphaltgranulat in den jeweiligen Asphaltgemischen ist von der Gleichmäßigkeit abhängig. Die Gleichmäßigkeit wird mit Hilfe der Spannweite (Differenz zwischen größten und kleinsten Wert) berechnet. Für die ungünstigste Spannweite der für eine Halde ermittelten Parameter wird entsprechend der TL Asphalt-StB 07 Anhang D die mögliche Zugabemenge berechnet und angegeben.
Deck- und Binderschichten M.-%
Trag- und Tragdeckschichten M.-%
Asphaltdeckschichten Asphalttragschichten Asphaltbinderschichten
Datum und Unterschrift
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
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Asphaltgranulat im Heißmischgut
Die Gesteinskörnungen im Asphaltgranulat müssen die Anforderungen der TL Asphalt-StB, Anhang A erfüllen.
Eine Prüfung der Eignung ist in der Regel nicht notwendig, wenn die im Asphalt-granulat enthaltenen Gesteinskörnungen bereits einer Güteüberwachung nach Anhang C einschließlich Tabelle C2 der TL Gestein-StB unterlagen und die für den Verwendungszweck erforderlichen Anforderungen erfüllt wurden.
Liegen keine Vorinformationen vor, sind Prüfungen entsprechend des Anhanges 2.2 der TL AG-StB in Abhängigkeit vom vorgesehenen Verwendungszweck durchzuführen.
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
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Asphaltgranulat im Heißmischgut
Ausbauasphalt ist wegen einer übermäßigen Verhärtung des Bindemittels (Mittelwert des Erweichungspunktes Ring und Kugel
> 70 °C; Einzelwert > 77 °C) in der Regel für die Asphaltmischgutherstellung nicht geeignet.
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
Informationsveranstaltung „Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen“am 09.06.2010
Dipl.-Ing. Barbara Braun
Durchlaufmischanlage
Typ der Mischanlage und Art der Zugabe
Chargenmischanlage
Kaltzugabe max. 30 M.-%
(Erwärmung durch die heißen Gesteinskörnungen)
Warmzugabe max. 40 M.-%
(Erwärmung gemeinsam mit den heißen Gesteinskörnungen)
Paralleltrommel max. 80 M.-%
(Erwärmung in gesonderten Vorrichtungen)
Warmzugabe
max. 40 M.-%
(Erwärmung gemeinsam mit den heißen Gesteinskörnungen)
31 Anlagen
7 Anlagen
1 Anlagen
Asphaltgranulat im Heißmischgut
1 Anlagen
Brandenburg
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
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Asphaltmischgut unter Verwendung von Asphaltgranulat
Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen (TL Asphalt-StB 07)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bauvon Verkehrsflächen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB 07)
Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn die Eignung des vorgesehenen Asphaltgemisches für die Baumaßnahme mit Hilfe des Eignungsnachweises nachzuweisen.
Ändern sich Art und Eigenschaften der Baustoffe und der Baustoffgemische (z. B. beim Asphaltgranulat), so ist erneut die Eignung nachzuweisen.
Für die Ermittlung der maximalen Zugabemengen von Asphaltgranulat ist das Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt Anhang 1 zur Hilfe heranzuziehen.
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
Informationsveranstaltung „Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen“am 09.06.2010
Dipl.-Ing. Barbara Braun
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
Asp
haltg
ranu
latm
enge
[ t ]
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Verwertung von Asphaltgranulat im Heißmischgut in Bundesfern- und Landesstraßen
Brandenburg
Asphaltgranulat im Heißmischgut
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
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0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
Asph
altg
ranu
latm
enge
n [ t
]
2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Verwertung von Asphaltgranulat im Heißmischgutin Bundesfern- und Landesstraßen
Brandenburg
AsphalttragschichtenAsphaltbinderschichten
Asphaltgranulat im Heißmischgut
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
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Dipl.-Ing. Barbara Braun
Verwertung von Asphaltgranulat in Mischgut für Asphalttragschichten 2009
Verwertung von Asphaltgranulat in Mischgut für Asphaltbinderschichten 2009
25 – 40 M.-%
10 – 25 M.-% (bei wenigen Maßnahmen)
Asphaltgranulat im Heißmischgut
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
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Pechhaltige Straßenausbaustoffe
Pechhaltige Straßenausbaustoffe Wiederverwendungsbereich 3
(WVB 3)
Richtwerte im GesamtgemischPAK nach EPA (Feststoff) > 25 mg/kgPhenolindex (Eluat) ≤ 0,1 mg/l
Überschreitung des Phenolindexes
≥ 50 mg/kg Benzo[a]pyren
gefährlicher Abfall
Pechhaltige Straßenausbaustoffe Wiederverwendungsbereich 4
(WVB 4)
Überschreitung der PAK (EPA)
Richtwerte im GesamtgemischPAK nach EPA (Feststoff) ist anzugebenPhenolindex (Eluat) > 0,1 mg/l
≥ 50 mg/kg Benzo[a]pyren
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
Informationsveranstaltung „Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen“am 09.06.2010
Dipl.-Ing. Barbara Braun
Zuordnung zur Abfallart nach AVV
nach BTR RC-StB: pechhaltige Straßenausbaustoffe, Benzo[a]pyrengehalt ≥ 50 mg/kg
Abfallschlüssel 17 03 01*,
Abfallbezeichnung: kohlenteerhaltige Bitumengemische
nach BTR RC-StB: pechhaltige Straßenausbaustoffe der WVB 3 und WVB 4Abfallschlüssel 17 03 02, Abfallbezeichnung: Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen
Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages Anlage III Tab. 2 „Ergänzende Zuordnungshinweise“ Lfd.-Nr. 153: teerhaltiger Asphaltaufbruch aus dem Straßenbau
gefährlicher Abfall bei Benzo[a]pyrengehalt ≥ 50 mg/kg
- alle anderen teer- bzw. pechhaltigen Bitumengemische: gefährlich bei PAK ≥ 100 mg/kg
Pechhaltige Straßenausbaustoffe
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
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Entsorgung gefährlicher pechhaltiger Straßenausbaustoffe
Pechhaltige Straßenausbaustoffe
Pechhaltige Straßenausbaustoffe mit einem Benzo[a]pyrengehalt von ≥ 50 mg/kg sind als gefährliche Abfälle (Abfallschlüssel 17 03 01*) zu beseitigen und entsprechend der Verordnung über die Organisation der Sonderabfallentsorgung im Land Brandenburg der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) anzudienen.
Beim Ausbau unterliegen diese Straßenausbaustoffe den Bestimmungen der Gefahrstoff-Verordnung mit Anzeigepflicht gegenüber dem örtlich zuständigen Amt für Arbeitsschutz und Sicherheittechnik.
Im Besonderen sind die Schutzmaßnahmen der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 551 „ Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ zu berücksichtigen.
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
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Verwertung pechhaltiger Straßenausbaustoffe WVB 3- Herstellung einer Verfestigung mit hydraulischen Bindemitteln- alternativ: Herstellung einer Verfestigung mit kationischer (saurer) Bitumenemulsion und
hydraulischen Bindemittel- thermische Behandlung der gebrochenen pechhaltigen Straßenausbaustoffe und anschließende Verwertung der Gesteinskörnungen (thermische Verwertung)
Pechhaltige Straßenausbaustoffe
Anforderung an die hydraulisch gebundene pechhaltige Verfestigung
- Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (TL Beton-StB 07)
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichtenmit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB 07)
Rad- und Gehwege:- Druckfestigkeit kann vernachlässigt werden- Bindemittelgehalt mindestens 3 M.-%- Einhaltung der umweltrelevanten Parameter im Eluat
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
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Verwertung pechhaltiger Straßenausbaustoffe WVB 4- Herstellung einer Verfestigung mit kationischer (saurer) Bitumenemulsion und hydraulischen Bindemittel
- alternativ: Herstellung einer Verfestigung mit hydraulischen Bindemitteln- thermische Behandlung der gebrochenen pechhaltigen Straßenausbaustoffe und anschließende Verwertung der Gesteinskörnungen (thermische Verwertung)
Pechhaltige Straßenausbaustoffe
Anforderung an die Verfestigung pechhaltiger Straßenausbaustoffe mit BitumenemulsionEignungsprüfung: Hohlraumgehalt 5 – 10 Vol.-%
Stückgrößenverteilung für pechhaltige Verfestigung 0/32 nach BTR RC-StBSpaltzugfestigkeit bei 5 °C nach 28 Tagen 0,7 – 1,0 N/mm²
Kontrollprüfung: Hohlraumgehalt ≤ 10 Vol.-%Spaltzugfestigkeit bei 5 °C nach 28 Tagen 0,6 – 1,2 N/mm²Verdichtungsgrad ≥ 98 %
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
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Die Eluatwerte sind vor und nach dem Einbau nachzuweisen und einzuhalten:
PAK nach EPA ≤ 0,03 mg/l
Phenolindex ≤ 0,1 mg/l
Pechhaltige Straßenausbaustoffe
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-Ausbauasphalt- pechhaltige Straßenausbaustoffe
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Fremdüberwachung
Dokumentation der EinsatzorteBei Bundesfern- und Landesstraßen erfolgt die Aufnahme in die Straßeninformationsbank.
- Erstprüfung
- Regelprüfung
- Sonderprüfung
- Bekanntgabe www.ls.brandenburg.de
(Straße und Straßenverkehr/Straßenbautechnik)
erfolgt durch eine nach RAP Stra anerkannte Prüfstelle(RAP Stra - Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau)
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Rahmenvereinbarungen und Liefervereinbarung
jährlich
vor Ausbaumaßnahme
vor Einbaumaßnahme
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Pechhaltige Straßenausbaustoffe
59.764
43.455
92.00187.159
51.799 54.151
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
Men
ge [
t ]
2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Pechhaltige Straßenbaustoffe Ausbau - Gesamt Bund, Land, Andere)
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Pechhaltige Straßenausbaustoffe
99.861
48.550
84.407
57.12747.871
62.589
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
Men
ge [
t ]
2004 2005 2006 2007 2008 2009
Jahr
Pechhaltige Straßenbaustoffe Einbau - Gesamt (Bund, Land, Andere)
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