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Regierung von Unterfranken Pressekonferenz Dienstag, 9. September 2014 S i t u a t i o n an den Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Unterfranken zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 Stand: 9. September 2014 (Sperrfrist: 9. September 2014, 11.00 Uhr ) Teilnehmer an der Pressekonferenz: Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer Abteilungsdirektor Gustav Eirich

Regierung von Unterfranken · Jahrgangskombiniert (staatlich) 220 218 -2 -0,91 . M-Klassen . 235 239 4 1,70 . Praxisklassen . 14 14 0 0 . Übergangsklassen . ... unterrichten sie

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Regierung von Unterfranken

Pressekonferenz

Dienstag, 9. September 2014

S i t u a t i o n an den Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und

beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Unterfranken

zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 Stand: 9. September 2014

(Sperrfrist: 9. September 2014, 11.00 Uhr )

Teilnehmer an der Pressekonferenz:

Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer Abteilungsdirektor Gustav Eirich

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Inhaltsverzeichnis Seite

1. Grund- und Mittelschulen in Unterfranken 3 1.1 Schüler 3 1.2 Klassen 5

1.2.1 Gesamtentwicklung 5 1.2.2 Mittlere Reife – Klassen 7 1.2.3 Praxisklassen 7 1.2.4 Jahrgangskombinierte Klassen 8 1.3 Schulen 9 1.4 Unterrichtssituation 10 1.4.1 Unterrichtsversorgung 10 1.4.2 Einstellungen nach der Zweiten Lehramtsprüfung 10 1.4.3 Eintritt in den Vorbereitungsdienst 11 1.4.4 Mobile Reserve 11

2. Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung 12 2.1 Ganztagsangebote an Grund- Mittel- und Förderschulen 12

2.1.1 Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- 12 und Förderschulen 2.1.2 Offene Ganztagsschule an Förder- und Mittelschulen 13 2.1.3 Gebundene Ganztagsschulen an Grund- Mittel- 14

und Förderschulen 2.2 Fördermaßnahmen für Schüler mit Migrationshintergrund 15

2.2.1 Vorkurse 15 2.2.2 Deutschförderklassen 16 2.2.3 Deutschförderkurse 16 2.2.4 Übergangsklassen 16 2.2.5 Weitere Angebote 17

2.3 Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) 17 2.4 Die Grundschule 18 2.5 Einsatz von Grundschullehrkräften an staatlichen

Gymnasien und Realschulen 19 2.6 Die Mittelschule 19 2.7 Externe Evaluation 20 2.8 Inklusion 20

3. Förderzentren in Unterfranken 22 3.1 Förderzentren 22

3.1.1 Schüler an Förderzentren 22 3.1.2 Mobile sonderpädagogische Hilfe (msH) 23 3.1.3 Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) 23 3.1.4 Mobile sonderpädagogische Dienste (MSD) 23 3.2 Schulen für Kranke 24 3.3 Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung 24 3.4 Ganztagsangebote an Förderzentren 25

3.5 Abschlüsse am Förderzentrum mit Angeboten im Förderschwerpunkt Lernen 26

4. Berufliche Schulen in Unterfranken 26 4.1 Beschulung von jungen Asylbewerbern und Flüchtlingen in Unterfranken 26 4.2 Neukonzeption der Wirtschaftsschule 27 4.3 Meisterbonus/Meisterprämie 28 4.4 Einordnung beruflicher Abschlüsse in den Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen DQR/EQR 29

- 3 - 1. Grund- und Mittelschulen in Unterfranken (einschließlich der Privatschulen sowie der Mittlere Reife- und Praxisklassen)

1.1 Schüler Im Gegensatz zu den Vorjahren gibt es nun eine Trendwende im Grundschulbereich. Wäh-

rend die Anzahl der Grundschüler in den letzten Jahren teilweise massiv zurückgegangen

ist, deutet sich nun sogar eine leichte Steigerung an. Dazu trägt vor allem die hohe Zahl der

Einschulungen bei, während die Anzahl der Schüler in den Jahrgangsstufen 2 - 4 noch leicht

zurückgeht. In der Mittelschule sinkt die Schülerzahl ebenfalls noch leicht.

01.10.2013 01.08.2014 Differenz

abs. Differenz % Schüler gesamt 61709 61466 -243 -0,4 Grundschüler 40743 40766 23 0,1 davon: Schulanfänger 9789 10104 315 3,2 Mittelschüler 20966 20700 -266 -1,3 davon: Entlassschüler 4660 4687 27 0,6

Die Entwicklung in den drei Regionen Unterfrankens:

AB, ABL, MIL 01.10.2013 01.08.2014 Differenz abs. Differenz %

Schüler gesamt 18573 18344 -229 -1,2

Grundschüler 12132 12025 -107 -0,9

davon: Schulanfänger 2943 3001 58 2

Mittelschüler 6441 6319 -122 -1,9

WÜ, WÜL, KT, MSP 01.10.2013 01.08.2014 Differenz abs. Differenz %

Schüler gesamt 21607 21666 59 0,3

Grundschüler 14962 15154 192 1,3

davon: Schulanfänger 3565 3864 299 8,4

Mittelschüler 6645 6512 -133 -2,0

SW, SWL, HAS, KG, NES 01.10.2013 01.08.2014 Differenz abs. Differenz %

Schüler gesamt 21529 21456 -73 -0,3

Grundschüler 13649 13587 -62 -0,4

davon: Schulanfänger 3281 3307 26 0,8

Mittelschüler 7880 7869 -11 -0,1

(Stand 01.08.2014)

- 4 -

Entwicklung der Schülerzahlen an Grund- und Mittelschulen seit 1999

Veränderung in Unterfrankens Schulamtsbezirken gegenüber dem Vorjahr (GS/MS)

- 5 - 1.2 Klassen 1.2.1 Gesamtentwicklung

inkl. Privatschulen 2013/2014 2014/2015 Differenz abs. Differenz % Klassen gesamt 3053 3054 1 0,03 Grundschulen 1971 1976 5 0,25 Mittelschulen 1082 1078 -4 -0,37 davon Jahrgangskombiniert (staatlich) 220 218 -2 -0,91 M-Klassen 235 239 4 1,70 Praxisklassen 14 14 0 0 Übergangsklassen 14 20 6 42,86

So wie sich die Schülerzahl (- 0,4 %) an Grund- und Mittelschulen insgesamt stabilisiert hat,

bleibt auch die Anzahl der Klassen nahezu gleich (+1). Für das Schuljahr 2014/2015 wurde

als Planungsgrundlage in der Grundschule für die Klassenbildung der gleiche Budgetwert

wie 2013/2014 von 1,3155 zugrunde gelegt. In der Mittelschule blieb der Wert ebenfalls un-

verändert bei 1,8010. Unter Berücksichtigung der Situation an den jeweiligen Schulorten ver-

sorgen die Staatlichen Schulämter die Einzelschulen bzw. Mittelschulen/Mittelschulverbünde

in Kenntnis der entsprechenden Voraussetzungen an der Schule (Klassengrößen, Praxis-

klassen und besondere Bedingungen) bedarfsgerecht mit entsprechenden Lehrerstunden.

So starten 3.054 Klassen ins neue Schuljahr. In rund 92 % der Klassen (Vorjahr 91%) wer-

den jeweils bis maximal 25 Schüler unterrichtet.

- 6 - Durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse (Stand 01.08.2014) 2013/2014 2014/2015 Differenz Gesamt 20,21 20,12 -0,09 Grundschule 20,63 20,62 -0,01 Mittelschule 19,43 19,20 -0,23 Zahl der Klassen nach Schülerzahlen Zahl der Schüler bis 15 16-20 21-25 26-27 28 29 30 2013/2014 299 1316 1182 197 48 8 3 2014/2015 360 1355 1104 182 37 12 4 Differenz 61 29 -78 -15 -11 4 1 56,15% 42,1% 1,75% kleine Klassen mittlere Klassen große Klassen

Die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse im Grund- und Mittelschulbereich konnte auf

20,12 (Vorjahr 20,21) pro Klasse nochmals leicht gesenkt werden. In der Grundschule liegt

die Klassenfrequenz bei 20,62 (Vorjahr 20,63) Schülern pro Klasse, in der Mittelschule bei

19,20 (Vorjahr 19,43).

Entwicklung der durchschnittlichen Schülerzahlen pro Klasse an Grund- und Mittel-schulen

- 7 - 1.2.2 Mittlere Reife – Klassen (M-Klassen)

Im Schuljahr 2014/15 werden wieder in allen Mittelschulverbünden in Unterfranken M-

Klassen gebildet. Allerdings gibt es nicht an allen Standorten einen vollständigen M-Zug, der

von der 7. bis zur 10. Jahrgangsstufe führt. Vielmehr bieten Mittelschulen innerhalb ihres

Verbundes diese Möglichkeit gemeinsam an. An einigen Schulen, an denen die Anzahl der

Schülerinnen und Schüler in der 7. und 8. Jahrgangsstufe zur Bildung einer eigenen M7-

Klasse nicht ausreicht, werden M-Kurse eingerichtet.

Der erfreulicherweise nur geringfügige Rückgang der Schülerzahlen im Mittelschulbereich

kann als Zeichen dafür gelten, dass sich diese Schulart auch in Unterfranken zum neuen

Schuljahr weiter stabilisiert hat. Das zeigt, dass Schüler und Eltern in Bayern erkannt haben,

dass die Mittelschule mit ihrer starken Berufsorientierung eine echte Alternative im differen-

zierten bayerischen Schulwesen darstellt.

Die Fakten zeigen: Es entscheiden sich nicht nur mehr Schüler als erwartet für die Mittel-

schule, sondern immer mehr Mittelschüler als je zuvor erreichen den mittleren Bildungsab-

schluss. Der Anteil der Schüler, die über die M-Klassen den direkten Weg zur Mittleren Rei-

fe eingeschlagen haben, bleibt im kommenden Schuljahr stabil bei rund 23% (4631 Schüler).

Besonders erfreulich ist, dass immer weniger Schüler die Mittelschule ohne Abschluss ver-

lassen.

1.2.3 Praxisklassen (P-Klassen)

Im Schuljahr 2014/15 wird unterfränkischen Schülerinnen und Schüler in 14 Praxisklassen

(Vorjahr ebenfalls 14) wieder die Möglichkeit geboten, in von Theorie entlastetem Unterricht

teilzunehmen. Das Konzept der Praxisklasse mit dem Ziel einer intensiven individuellen För-

derung, einem hohen Anteil an betrieblicher Praxis und sozialpädagogischer Betreuung im

letzten Schulbesuchsjahr hat sich bewährt.

Die Schüler der Praxisklassen haben dabei die Möglichkeit, an der Prüfung zu einem verein-

fachten Hauptschulabschluss teilzunehmen. Auch dieser Abschluss hat sich nach ersten

Rückmeldungen bewährt.

- 8 - 1.2.4 Jahrgangskombinierte Klassen

Neben reinen Jahrgangsklassen gibt es auch im Schuljahr 2014/15 an staatlichen Grund-schulen in allen Schulamtsbezirken wieder jahrgangskombinierte Klassen, insgesamt 218

(Vorjahr 220). Neben pädagogischen Erwägungen garantieren diese Klassen den Bestand

von wohnortnahen kleinen Schulen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung

der ländlichen Region.

Jahrgangskombinierte Klassen an staatlichen Schulen Jahrgangsstufen 1/2. Jahrgang 3/4. Jahrgang 2/3. Jahrgang

Klassen 2013/2014 161 54 5

Klassen 2014/2015 158 52 8

Die Evaluation dieser Beschulungsform hat ergeben, dass die Eltern mit den Ergebnissen in

den jahrgangsgemischten Klassen zufrieden sind und dieser Organisationsform positiv ge-

genüber stehen.

Die kognitiven Leistungen der Schüler entsprechen denen der Schüler in Jahrgangsklassen.

Hinsichtlich der sozialen Erziehung weisen solche Klassen sogar Vorteile auf. Vor dem Hin-

tergrund dieser Erfahrungen gibt es Jahrgangskombinationen deshalb zunehmend auch an

Schulen, deren Schülerzahlen für jahrgangsreine Klassen ausreichen würden.

Zur Vorbereitung der Lehrkräfte forciert die Regierung von Unterfranken die Fortbildung der

Kolleginnen und Kollegen, die in jahrgangskombinierten Klassen unterrichten. Um Lehrkräf-

ten, die erstmals in jahrgangskombinierten Klassen eingesetzt werden, mehr Zeit zur Einar-

beitung zu geben, unterrichten sie eine Unterrichtsstunde pro Woche weniger.

Besonders ausgebildete Experten, die selbst über umfangreiche Unterrichtserfahrung in

jahrgangskombinierten Klassen verfügen, stehen den Schulen als Ansprechpartner und Be-

rater zur Seite. Auch durch den Austausch von Materialen und durch Unterrichtshospitation

werden Lehrerinnen und Lehrer unterstützt.

- 9 - 1.3 Schulen

Schulen in Unterfranken:

Schulen in Unterfranken (Stand 01.08.2014) Gesamt GS *) THS

*) MS *) VS Privatschulen

Schulamt AB 19 13 6 -

ABL 47 34 13 2 Paul-Gerhard-Schule Kahl (G/M)

KG 35 21 14 1 Kissoris (GS) HAS 24 15 9 1 Waldorf (GS)

KT 26 18 8 - MSP 42 33 9 2 Univ. Leben Esselbach

(G/M) MIL 41 25 16 1 Montessori (GS)

RG 26 21 5 2 Blumenw.(GS), Kinderkram (GS)

SW 11 8 3 2 Montessori (GS und HS)

SWL 31 21 10 1 ISM (GS)

WÜ 19 14 5 4 (Jenaplan (bes), Waldorf (GS), Vinzentinum VS), Elisa-

bethenheim (GTHI) WÜL 42 30 12 1 Montessori (VS)

UFR 363 253 110

Privat-schulen

8 1 3 5

Gesamt 380 261 1 113 5 *) Staatliche Schulen

In Unterfranken gibt es im Schuljahr 2014/15 mittlerweile 54 Staatliche Grundschulen (Vor-

jahr 47), die von unter 80 Schülern besucht werden, an 16 Grundschulen (Vorjahr 18), wer-

den weniger als 4 Klassen unterrichtet. Staatliche Mittelschulen liegen mit 28 Standorten

unter der Zahl von 100 Schülern (Vorjahr 24)

- 10 - 1.4 Unterrichtssituation

1.4.1 Unterrichtsversorgung Im Schuljahr 2014/2015 kann Unterfranken mit Zugängen im Umfang von insgesamt 257

Vollzeitkontingenten versorgt werden. Rechnet man die in den Ruhestand und die Freistel-

lungsphase gegangenen Lehrkräfte, sowie die auslaufenden befristeten Verträge im Umfang

von insgesamt 217 Vollzeitlehrkräften ab, so verbleibt trotz eines geringen Schülerrückgangs

für Unterfranken ein Plus von 40 Vollzeitlehrkräften. Weitere befristete Arbeitsverträge

zum Auffüllen der vielen Teilzeiteinstellungen, aus den Nichtantritten und weiteren Ausfällen

können durch die Regierung angeboten werden. Die genannten 257 Vollzeitkontingente er-

geben sich im Rahmen eines bayernweiten Ausgleichs. Von 164 unbefristet Einzustellenden

aus Unterfranken erhalten 40 Lehrkräfte ein Angebot in Oberbayern, gleichzeitig können

aber 98 Lehrkräfte (77 Vollzeitkontingente) vor allem aus Oberbayern im Rahmen des Leh-

rerausgleichs nach Unterfranken versetzt werden. Das bedeutet zunächst einen Zugang von

201 Vollzeitkontingenten. Bei zusätzlich 49 C-Verträgen (staatliche Angestellte befristet für

ein ganzes Jahr) und weiteren 9 x 20-Stundenverträgen (7 Vollzeitkontingente) ergibt sich

die Summe von 257. Als Einstellungsquote (inklusive Zuversetzungen) zum Schuljahr

2014/2015 ergibt sich ein Prozentsatz von 64. Im Vorjahr lag die Einstellungsquote bei 48%.

Auf Grund dieser Zahlen wird deutlich, dass sowohl die Klassen gut versorgt sind, als auch

die Mobile Reserve gut aufgestellt ist.

.

. 1.4.2 Einstellungen nach der Zweiten Lehramtsprüfung Für die Grundschule werden von 192 Bewerbern 102 unbefristet (Beamte und Angestellte

mit Zusage der Verbeamtung) in den Schuldienst übernommen, 43 erhalten einen auf ein

Jahr befristeten Arbeitsvertrag.

In der Mittelschule erhalten von 68 Bewerbern 62 eine unbefristete Anstellung als Beamte

bzw. als Angestellte mit der Zusage der Verbeamtung, 6 einen auf ein Jahr befristeten Ver-

trag.

- 11 - 1.4.3 Eintritt in den Vorbereitungsdienst

Im Schuljahr 2014/2015 treten 125 Anwärter (Vorjahr 114) aus dem Bereich der Grundschule

nach Ablegung des I. Staatsexamens ihren Vorbereitungsdienst in Unterfranken an, für das

Lehramt an Mittelschulen sind es 36 Anwärter (Vorjahr 43). 13 Fachlehreranwärter (Vorjahr

18) werden ins 1. Dienstjahr eingewiesen und sechs Förderlehreranwärter (Vorjahr 6) wer-

den im 1. Dienstjahr praxisorientiert in Seminar und Schule ausgebildet, um Kinder in kleinen

Gruppen bei der Entwicklung ihrer schulischen Fähigkeiten zu unterstützen. Insgesamt sor-

gen in Unterfranken 32 Seminare dafür, dass die Anwärter für den Grund- und Mittelschulbe-

reich ebenso wie die Fach- und Förderlehreranwärter professionell auf ihre Aufgaben als

Lehrer und Erzieher vorbereitet werden.

1.4.4 Mobile Reserve

Zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen wird natürlich wieder eine mobile Reserve gebildet.

Hierfür stehen zum Schuljahresbeginn 213 Vollzeitstellen für Grund- und Mittelschulen zur

Verfügung (5964 Lehrerstunden, wie im Vorjahr). Das sind wieder weit über 300 vielfach teil-

zeitbeschäftigte Lehrkräfte. Im November und im Januar werden weitere Stundenkontingente

zur Deckung des Vertretungsbedarfes durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung

und Kultus, Wissenschaft und Kunst bedarfsorientiert zur Verfügung gestellt. Wie auch in

den letzten Jahren wird der Regierungsbezirk Unterfranken für einen erhöhten Vertretungs-

bedarf in den Wintermonaten gerüstet sein.

- 12 - 2. Erziehung, Unterricht und Qualitätssicherung 2.1 Ganztagsangebote an Grund- Mittel- und Förderschulen Aufgrund der Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt, die zu einem tiefgreifenden

Wandel der Familienstrukturen geführt haben, und angesichts wachsender Anforderungen

an Bildung und Erziehung ist der Ausbau bedarfsgerechter, ganztägiger Betreuungs- und

Förderangebote für Schülerinnen und Schüler auch weiterhin wünschenswert und notwen-

dig.

Zu den Ganztagsangeboten in Bayern gehören die Mittagsbetreuung sowie die beiden Mo-

delle der Ganztagsschule (offene und gebundene Form).

2.1.1 Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschu-len Die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung unterstützt die Erziehungsarbeit des

Elternhauses und der Schule. Sie liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft. Auch für Mit-

telschulen besteht die Möglichkeit, die Mittagsbetreuung einzurichten.

Die Mittagsbetreuung wird in folgenden Formen angeboten:

Mittagsbetreuung Die Mittagsbetreuung ist eine bedarfsgerechte, zuverlässige Betreuungsform, die Eltern eine

sichere Betreuung ihrer Kinder bis ca. 14:00 Uhr gewährleistet.

Bei gegebenen Voraussetzungen (Mindestgröße 12 Teilnehmer) wird diese Betreuungsform

mit einem staatlichen Zuschuss von 3.323 € pro Gruppe und Jahr gefördert.

Verlängerte Mittagsbetreuung Die verlängerte Mittagsbetreuung ist ein zeitlich verlängertes Betreuungsangebot bis mindes-

tens 15:30 Uhr. Dabei ist auch eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung verbindlicher Be-

standteil des Angebots.

Bei gegebenen Voraussetzungen (Mindestgröße 12 Teilnehmer) wird diese Betreuungsform

mit einem staatlichen Zuschuss von 7.000 € pro Gruppe und Jahr gefördert.

Seit dem Schuljahr 2012/13 besteht die Möglichkeit, für die verlängerte Mittagsbetreuung

einen erhöhten Fördersatz von 9.000 € je Gruppe und Schuljahr zu erhalten, wenn zusätzlich

zur verlässlichen Hausaufgabenbetreuung die Betreuungszeit bis 16.00 Uhr ausgeweitet und

die Gelegenheit zu einem Mittagessen gegeben wird. Neben einem mit der Schulleitung ab-

gestimmten pädagogischen Konzept muss noch im Umfang von mindestens vier Zeitstunden

pro Woche ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und

- 13 - Bewegungsangebot für die Gruppe eingerichtet werden (letztere Voraussetzung entfällt,

wenn die Gruppe an einer Förderschule eingerichtet ist).

Nachdem in den letzten Jahren die Anzahl der Mittagsbetreuungsgruppen stetig angewach-

sen ist, werden in Unterfranken im kommenden Schuljahr voraussichtlich 651 (Vorjahr 613) staatlich geförderte Mittagsbetreuungsgruppen an 167 Grundschulen, 11 Förderschulen und

3 Mittelschulen eingerichtet.

2.1.2 Offene Ganztagsschule an Förder- und Mittelschulen

Die offene Ganztagsschule ist ein kostenfreies Betreuungsangebot in staatlicher Träger-

schaft für die Jahrgangsstufen 5 – 10. Sie umfasst einen verbindlichen Leistungskatalog, der

stets das Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung und einer Hausaufgabenbetreu-ung sowie verschiedenartige Freizeitangebote enthalten muss, nach Möglichkeit ergänzt

durch zusätzliche Lernhilfen und schulische Förderangebote. Die offene Ganztagsschule

muss während des Schuljahres regelmäßig an vier Schultagen pro Woche gewährleistet sein

und mind. 12 Stunden pro Woche umfassen.

Eine enge Kooperation mit örtlichen Kulturträgern, Verbänden, Vereinen, Musikschulen und

sonstigen Organisationen wird – auch in personeller Hinsicht – angestrebt.

In Ausnahmefällen können auch Schüler/-innen einer mit der Mittelschule verbundenen

Grundschule dieses Angebot nutzen, sofern für diese kein anderes erreichbares Angebot der

ganztägigen Betreuung zur Verfügung steht.

Ab dem Schuljahr 2014/15 werden die staatlichen Finanzierungsanteile an den Pauschalen

in der offenen und gebundenen Ganztagsschule um jeweils 10,2% angehoben. Der Staat

fördert eine klassen- und jahrgangsübergreifende Gruppe (14 – 25 Schüler) in der offenen

Ganztagsschule pro Schuljahr mit

23 700 € an Mittelschulen,

27 600 € an Förderschulen (kleinere Gruppen).

Eine Mitfinanzierung durch den Schulaufwandsträger erfolgt jeweils durch eine 5000 € -

Pauschale pro Gruppe. Teilnehmerbeiträge müssen seit dem Schuljahr 2009/10 nicht mehr

entrichtet werden, für die Teilnehmer fallen lediglich die Kosten für das Mittagessen an. Für

Zusatzangebote wie beispielsweise besonders lange Betreuungszeiten kann ein zusätzlicher

Beitrag erhoben werden.

- 14 -

Die Entwicklung der offenen Ganztagsschulen an Mittel- und Förderschulen in Unterfranken

zeigt die folgende Übersicht:

Schuljahr Mittel- und

Förderschulen

2011/12 2012/13 2013/14 2014/15

Schulen 87 90 93 93

Gruppen 161 173 176 178

2.1.3 Gebundene Ganztagsschulen an Grund- Mittelschulen- und Förderschulen In der gebundenen Ganztagsschule stehen die Angebote am Vor- und Nachmittag in einem

konzeptionellen Zusammenhang. Die Schule findet ganztägig statt und wird durch besondere

schulische Förder- und Differenzierungsmaßnahmen, vielfältige Freizeitaktivitäten sowie ei-

ner Mittagsverpflegung rhythmisiert. Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den gebunde-

nen Ganztagsklassen im Klassenverband daran teil. Die Eltern tragen jeweils nur die Kosten

für das Mittagessen.

Gebundene Ganztagsangebote werden durch Zuweisung von zwölf zusätzlichen Lehrer-stunden sowie die Bereitstellung von jährlich 6.100 € pro Ganztagsklasse gefördert. 5000

€ werden vom Schulaufwandsträger übernommen.

Neu ab dem Schuljahr 2013/14: Jeweils 4.500 Euro pro Jahr und Klasse erhalten die Grund-

schulen für Klassen der Jahrgangsstufe 1 zusätzlich, und jeweils 3.000 Euro pro Jahr für

Klassen der Jahrgangsstufe 2.

Im Schuljahr 2014/15 befinden sich in Unterfranken an 46 Grundschulen (Vorjahr 44) 160

gebundene Ganztagsklassen (Vorjahr 152).

An 41 Mittelschulen (Vorjahr 44) sind 167 (Vorjahr 165) gebundene Ganztagsklassen ein-

gerichtet.

An 8 Förderschulen gibt es 32 gebundene Ganztagsklassen.

Um die qualitative Entwicklung der offenen und gebundenen schulischen Ganztagsangebote

weiter zu sichern und zu steigern, wurden im Schuljahr 2012/13 Qualitätsrahmen für offene

und gebundene Ganztagsangebote eingeführt. Damit soll eine verlässliche und landesweit

vergleichbare Ausrichtung von schulischen Ganztagsangeboten mit individueller lokaler

Schwerpunktsetzung sichergestellt werden.

- 15 - 2.2 Fördermaßnahmen für Schüler mit Migrationshintergrund Wie in den vergangenen Jahren wird auch im kommenden Schuljahr auf möglichst frühzeiti-

ge Förderung der Kinder großen Wert gelegt. Aber auch eine Anschlussförderung ist weiter-

hin nötig, insbesondere bei der Förderung von Kindern, die ohne ausreichende Deutsch-

kenntnisse zuziehen. Von rund 11.000 (Vorjahr 10.500) von den Schulämtern der Regierung

gemeldeten Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund weisen rund 6.500 Kinder

(Vorjahr 5.900) Defizite in der deutschen Sprache auf und werden in Deutschfördermaß-

nahmen aufgenommen. Für all die Förderangebote stehen in Unterfranken insgesamt 1520

zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die entsprechend der Anzahl der Kinder

mit Migrationshintergrund und Deutschförderbedarf auf die einzelnen Schulamtsbezirke ver-

teilt wurden.

Auch im Schuljahr 2014/15 wird es keine Klasse mit mehr als 25 Kindern geben, sofern über

50% dieser Kinder einen Migrationshintergrund aufweisen. Für die notwendigen Teilungen

werden in Unterfranken 420 Unterrichtsstunden (Vorjahr 420) für den Grundschulbereich und

298 für die Mittelschulen (Vorjahr 218) zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Diese Regelung kommt natürlich nicht nur den Schülern mit Migrationshintergrund zugute,

sondern durch diese Maßnahme wird die Erziehungs- und Unterrichtssituation für alle Schü-

lerinnen und Schüler verbessert. Davon profitieren in hohem Maße auch Kinder und Jugend-

liche aus sozial schwierigen Verhältnissen, die einen besonderen Förderbedarf aufweisen.

2.2.1 Vorkurse Fehlende oder geringe Deutschkenntnisse sind für Schulanfänger ein Hemmnis für die In-

tegration und den Schulerfolg. Um Defizite in der deutschen Sprache frühzeitig und nachhal-

tig abzubauen werden im Schuljahr 2014/15 301 Vorkurse (Vorjahr 199) in Unterfranken an-

geboten. Dieses Kooperationsmodell zwischen Grundschule und Kindergarten setzt bereits

in der zweiten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres an und stellt ein Angebot sowohl für

deutschstämmige Kinder mit Sprachförderbedarf als auch für Kinder mit Migrationshinter-

grund dar. Der Besuch eines Vorkurses ist nicht verpflichtend, jedoch ist die früh ansetzende

Förderung die beste Gewähr dafür, dass sich während der Schulzeit Defizite nicht noch wei-

ter verstärken.

- 16 -

Vorkurse im Schuljahr 2014/15

Anzahl Vorkurse Teilnehmerzahlen Ø Teilnehmerzahl 2012/13 2013/14 2014/15 2012/13 2013/14 2014/15 2012/13 2013/14 2014/15 AB 23 23 28 202 224 211 8,8 9,7 7,5 ABL 23 20 30 182 154 239 7,9 7,7 8,0 HAS 7 6 11 62 56 91 8,9 9,3 8,3 KG 9 11 17 71 81 131 7,9 7,4 7,7 KT 7 8 13 61 74 97 8,7 9,3 7,5 MIL 31 30 45 214 227 311 6,9 7,6 6,9 MSP 13 12 17 101 101 136 7,8 8,4 8,0 NES 13 13 17 92 94 116 7,1 7,2 6,8 SW 22 21 27 172 187 211 7,8 8,9 7,8 SWL 6 8 14 51 72 123 8,5 9,0 8,8 WÜ 31 35 57 256 303 400 8,3 8,7 7,0 WÜL 11 12 25 74 92 183 6,7 7,7 7,3 UFR 196 199 301 1538 1665 2249 7,8 8,4 7,5

Weitere Deutschfördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Mutter-

sprache sind Deutschförderklassen, Deutschförderkurse und Übergangsklassen.

2.2.2 Deutschförderklassen (ehemals Sprachlernklassen) Deutschförderklassen sollen gezielt dem intensiven Spracherwerb und der Integration der

nichtdeutschen Mitschüler dienen. Dabei wird innerhalb einer Klasse eine Lerngruppe gebil-

det, die zusätzlich gefördert wird. Dafür stehen auch zusätzliche Förderstunden zur Verfü-

gung.

2.2.3 Deutschförderkurse Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache in deutschen Regelklassen werden Deutsch-

förderkurse angeboten. Dazu werden je nach Bedarf Kurse mit insgesamt bis zu 530 Wo-

chenstunden in Unterfranken eingerichtet.

2.2.4 Übergangsklassen Aussiedlerschüler bzw. Schüler mit großen Defiziten in Deutsch, deren Teilnahme am Unter-

richt einer Regelklasse nicht sinnvoll ist, können Übergangsklassen besuchen. 20 Klassen

- 17 - (Vorjahr 14) werden in Unterfranken schwerpunktmäßig an einigen Schulen eingerichtet bzw.

weitergeführt. Nach dem Besuch der Übergangsklassen sollen die Schülerinnen und Schüler

sich so entwickelt haben, dass sie in eine Regelklasse wechseln können.

2.2.5 Weitere Angebote Für den Islamischen Unterricht, der ausschließlich in deutscher Sprache unterrichtet wird,

stehen in Unterfranken 113 (Vorjahr 114) Unterrichtsstunden zur Verfügung. Zusätzlich wer-

den in Unterfranken syrisch-orthodoxer und alevitischer Religionsunterricht angeboten.

2.3 Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Unterfranken

Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an Schulen mit gra-

vierenden sozialen und erzieherischen Problemen zum Einsatz kommt. Die Jugendämter vor

Ort stellen im Rahmen der Jugendhilfeplanung fest, an welchen Grundschulen, Mittelschu-

len, Förderschulen und Berufsschulen ein großer jugendhilferechtlicher Handlungsbedarf

besteht, der mit Hilfe von JaS gedeckt werden soll.

Der soziale und familiäre Hintergrund junger Menschen, sowie eine positive Persönlichkeits-

entwicklung mit einem unterstützenden Umfeld sind in hohem Maße mitentscheidend für den

schulischen Erfolg. Deshalb sollen durch eine sinnvolle Ergänzung und enge Verknüpfung

von Jugendhilfe und Schule die Chancen, das Wissen und Können benachteiligter junger

Menschen verbessert werden.

Die Regierung von Unterfranken unterstützt inzwischen im Rahmen des staatlichen Förder-

programms den Einsatz der Jugendsozialarbeit an Schulen an 100 Schulstandorten in Unter-

franken mit ca. 63 Planstellen für sozialpädagogische Fachkräfte.

Im Jahr 2014 erhalten die Träger der Jugendsozialarbeit an Schulen in Unterfranken staatli-

che Fördermittel im Umfang von rund einer Million Euro. 58% der JaS-Standorte liegen in der

Verantwortung kommunaler Träger, 42% befinden sich in freigemeinnütziger Trägerschaft.

Als Schwerpunkt des weiteren Ausbaus der Jugendsozialarbeit an Schulen in Unterfranken

zeichnen sich in der kommunalen Jugendhilfeplanung vor allem neue JaS-Standorte an Mit-

telschulen, Förderschulen und Berufsschulen in der Region 3 ab.

- 18 -

2.4 Die Grundschule Nach dem Auslaufen des Modellversuchs ist die „Flexible Grundschule“ im Schulalltag

etabliert. Die Evaluation hat gezeigt, dass sich diese neue Organisationsform zur Gestaltung

der Eingangsstufe bewährt hat. Sie kann einen weiteren wichtigen Beitrag dafür leisten, der

Heterogenität von Schülerleistungsfähigkeit bei Schuleintritt gerecht zu werden. Akzelerierte

Kinder können die flexible Eingangsstufe in einem Jahr durchlaufen. Entwicklungsverzögerte

Kinder haben dafür drei Jahre Zeit und sie werden dabei stets mit einem Teil von Klassen-

kameradinnen und –kameraden zusammen sein, die sie bereits kennen. In der Regel wird

die flexible Eingangsstufe wie bisher in zwei Jahren durchlaufen. Diese Form des Unterrich-

tens von Kindern mehrerer Altersstufen ist eine Weiterentwicklung der jahrgangskombinier-

ten Unterweisung, die sich sehr bewährt hat. Jüngere Kinder lernen gern und schnell von

etwas älteren Kindern und ältere Kinder haben einen Vorteil davon, wenn sie den Jüngeren

Sachverhalte erklären. Dadurch müssen sie die Inhalte noch einmal für sich selbst reflektie-

ren, was die Nachhaltigkeit des Lernens verbessert. „Lernen durch Lehren“ ist eine Form der

Didaktik, die sich seit Jahrhunderten bewährt hat.

Im Schuljahr 2014/2015 startet der neue LehrplanPLUS mit der Einführung in die Jahr-

gangsstufen 1 und 2 der Grundschule. So stand das Schuljahr 2013/2014 ganz im Zeichen

der Fortbildung für die Umsetzung des neuen LehrplanPLUS. Alle Grundschullehrkräfte wur-

den von intensiv ausgebildeten Lehrplanmultiplikatoren in den Fächern der Grundschule

fortgebildet. Daneben werden Lehrplanexperten ausgebildet, die die einzelne Schule für

schulinterne Lehrerfortbildungen nach Beginn der Einführung buchen kann, um Fragen, die

im Verlauf der Implementierung des neuen Lehrplans auftreten, jederzeit kontaktieren kön-

nen.

Der neue LehrplanPLUS ist kompetenzorientiert aufgebaut, d. h. es wird beschrieben, wel-

che Kompetenzen jedes Kind nach Durchlaufen einer Sequenz entwickelt haben sollte.

So wurde das vieldiskutierte Subtraktionsverfahren auf die europaweit verbreiteten Verfahren

abgestimmt. An Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, sei es in Grammatik oder Orthogra-

phie wird zielführend mit den Kindern gearbeitet, so dass sie möglichst schnell und sicher

sprachrichtig in Wort und Schrift agieren.

Besonders hervorzuheben und im Sinne einer echten Kooperation im Bereich der Bildungs-

und Erziehungspartnerschaft ist die nach der neuen geänderten Grundschulordnung gege-

bene Möglichkeit des Lernentwicklungsgespräches für die Jahrgangsstufen 1 bis 3. Sind

Eltern und Lehrkräfte einverstanden, so kann statt der Erteilung eines Zwischenzeugnisses

ein Gespräch zwischen Schülerin/Schüler und der Lehrkraft im Beisein der Erziehungsbe-

- 19 - rechtigten stattfinden, wo die individuelle Situation des Kindes mit seinen Stärken, Schwä-

chen und seinem Entwicklungspotenzial im Fokus steht. Das Gespräch wird von der Lehr-

kraft dokumentiert, die Erziehungsberechtigten erhalten davon eine schriftliche Zusammen-

fassung.

Zurzeit werden alle Lehrpläne weiterführender allgemeinbildender Schulen kompetenzorien-

tiert neu geschrieben, so dass von der Grundschule bis zu den weiterführenden Schulen alle

nach den gleichen Lehrplanprinzipien arbeiten.

Da durch die weltweit beachtete Hattie-Studie die Bedeutung der Lehrerpersönlichkeit für

den Unterrichts- bzw. Erziehungserfolg wieder stärker in den Fokus der pädagogischen Dis-

kussion gerückt ist, hat die Regierung von Unterfranken in Kooperation mit den MB-

Dienststellen und dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZfL) der Universi-

tät Würzburg ihre diesjährige Herbsttagung unter das Motto „Kompetenzorientierung in den

Zeiten der Hattie-Studie“ gestellt.

2.5 Einsatz von Grundschullehrkräften an staatlichen Gymnasien und Realschulen; Gestaltung des Übertritts durch „Kleeblätter“ Der seit vier Jahren praktizierte Einsatz von Grundschullehrkräften an Gymnasien (8 Stun-

den pro Woche) und Realschulen (6 Stunden pro Woche) in Unterfranken hat sich bewährt

und wird im Schuljahr 2014/15 fortgesetzt.

Durch diesen Einsatz können für die in Jahrgangsstufe 5 übergetretenen Schülerinnen und

Schüler methodisch-didaktische Anpassungsprozesse an der Schnittstelle zwischen Grund-

schule und weiterführenden Schulen kind- und begabungsgerecht gestaltet werden. Dieser

Austausch hat sich bewährt, da die Schülerinnen und Schüler intensiv und fachgerecht bei

diesem Übergangsprozess begleitet werden.

2.6 Die Mittelschule Im Bereich der staatlichen Schulen sind 2014/2015 im Regierungsbezirk Unterfranken nun

alle Hauptschulen in Mittelschulen übergeführt. Ab dem Schuljahresbeginn 2014/2015 hat

auch die Mönchbergschule (Stadt Würzburg) den Status einer Mittelschule. Die frühere

Grund- und Hauptschule wurden zum Schuljahr 2014/2015 in eine Grundschule und Mittel-

schule umgewandelt. Die Bayerische Mittelschule erweist sich dank ihrer vielfältigen Wahl-

möglichkeiten immer mehr als Erfolgsmodell. Die Schülerzahl liegt über der prognostizierten

Zahl, die aufgrund der demographischen Entwicklung zu erwarten gewesen wäre. Offen-

sichtlich akzeptieren Eltern zunehmend das erweiterte Angebot an Praxisanteilen und Be-

- 20 - rufsorientierung, was sich vor allem in der Projektprüfung als wichtigem Teil der Abschluss-

prüfungen widerspiegelt.

Insgesamt werden im Schuljahr 2014/15 an den 108 Mittelschulen, die u. a. in 35 Verbün-

den zusammenarbeiten, 20.620 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

Weiterhin zeichnen folgende Bildungsangebote die Bayerische Mittelschule aus:

- die drei berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales

- ein Ganztagsangebot

- ein Angebot, das zum mittleren Schulabschluss führt.

Darüber hinaus praktizieren Mittelschulen zwei ausgestaltete Kooperationen mit einer Be-

rufsschule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur. Durch die zunehmende Modu-

larisierung der Lerninhalte erfolgt eine verstärkte individuelle Förderung der Schüler unter

Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips.

Die durchschnittliche Klassenstärke konnte in den letzten Jahren kontinuierlich auf rund 19

Schüler gesenkt werden.

Im Schuljahr 2014/2015 beginnt eine große Fortbildungsinitiative für den LehrplanPLUS der

Mittelschule. Wenn alle Jahrgangsstufen der Grundschule den neuen LehrplanPLUS der

Grundschule durchlaufen haben, schließt dann die 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule naht-

los an, so dass ab 2017/2018 die kompetenzorientierte Unterrichtsgestaltung an der Mittel-

schule die Arbeit der Grundschule fortführt.

2.7 Externe Evaluation von Schulen Die externe Evaluation als Instrument zur Sicherung und Steigerung der Qualität von Schule

und Unterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Insge-

samt werden im Schuljahr 2014/15 in Unterfranken 62 Grund- und Mittelschulen von 16

Teams extern evaluiert. Im Kontext der Eigenverantwortlichen Schule werden die Schulen ein Schulentwicklungspro-

gramm erstellen, welches sich auch auf die Zielvereinbarungen aus der externen Evaluation

bezieht und das Konzept zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern-

haus ebenfalls berücksichtigen kann.

2.8 Inklusion Neben bereits bewährten Formen des kooperativen Lernens wie Kooperationsklassen, Part-

nerklassen und offenen Klassen der Förderschule sieht das Bayerische Erziehungs- und

Unterrichtsgesetz (BayEUG) unter anderem vor, dass Schulen mit Zustimmung der Schul-

aufsichtsbehörde, der beteiligten Schulaufwandsträger und der Elternvertreter das Schulpro-

fil „Inklusion“ entwickeln können.

- 21 - In Unterfranken werden im kommenden Schuljahr neben den bereits bestehenden 18 Schu-

len fünf weitere Schulen das Schulprofil „Inklusive Schule“ entwickeln. Dazu erhalten diese

Schulen zusätzliche Lehrerstunden sowohl aus dem Grund- und Mittelschulbereich als auch

aus dem Förderschulbereich.

Neu hinzukommen werden zum Schuljahr 2014/15:

Heuchelhof-Mittelschule Würzburg, Würzburg-Stadt

Mittelschule Faulbach, Landkreis Miltenberg

Mittelschule Buchbrunn, Landkreis Kitzingen

Gustav-Woehrnitz-Mittelschule Lohr am Main, Landkreis Main-Spessart

Mittelschule Zellingen, Landkreis Main-Spessart

Nach dem Teilhabegedanken der UN-Behindertenrechtekonvention haben alle Schulen den

klaren Auftrag zu inklusivem Unterricht und inklusiver Schulentwicklung. Die Schulen mit

dem Schulprofil „Inklusion“ sollen dabei im Zuge einer schrittweisen Umsetzung der Konven-

tion Motor der Entwicklung und Modell für andere Schulen sein.

Als alternative Lernorte für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und als Kompe-

tenzzentren bleiben die Förderschulen auch nach Änderung des Gesetzes über das Erzie-

hungs- und Unterrichtswesen erhalten.

Um vornehmlich Erziehungsberechtigte im Hinblick auf die Vielzahl schulischer Angebote für

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie auf das gestärkte

Entscheidungsrecht im Bereich der Inklusion ergebnisoffen und umfassend beraten zu kön-

nen, werden für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen unabhängige, überörtli-

che, interdisziplinäre und vernetzte Beratungsstellen an den Staatlichen Schulämtern einge-

richtet.

Bereits im Schuljahr 2013/14 nahmen die ersten Beratungsstellen „Inklusion“ ihre Tätig-

keit an den Staatlichen Schulämtern in den Landkreisen Haßberge, Kitzingen und Miltenberg

auf. Zum kommenden Schuljahr kommen drei weitere Beratungsstellen an den Staatlichen

Schulämtern in den Landkreisen Bad Kissingen und Main-Spessart sowie am Staatlichen

Schulamt in der Stadt und im Landkreis Schweinfurt hinzu. Diese Beratungsstellen stehen in

organisatorischer Verantwortung der Staatlichen Schulämter. Die Beratung übernehmen

Lehrkräfte aus der Grund- bzw. Mittelschule sowie aus der Förderschule.

- 22 -

3. Förderzentren in Unterfranken

3.1 Förderzentren

3.1.1 Schüler an Förderzentren

01.10.2012 01.10.2013

2014/15 (01.06.2014)

Schüler 6782 6654 6635

Im Schuljahr 2014/2015 werden voraussichtlich 6635 Schülerinnen und Schüler die unter-

fränkischen Förderzentren besuchen. Damit ist wie in den vergangenen Jahren ein leichter

Rückgang zu verzeichnen. Die sonderpädagogischen Fachkompetenzen in den Bereichen

Erziehung, Unterricht sowie die gezielte und konkrete Umsetzung individueller Förderung in

den Förderzentren der verschiedenen Förderschwerpunkte genießen weiterhin hohe Akzep-

tanz.

- 23 - 3.1.2 Mobile sonderpädagogische Hilfe (msH)

01.10.2013

2014/15 (01.06.2014)

Stunden 1448 1442

Die mobile sonderpädagogische Hilfe (msH) unterstützt Kinder im Vorschulalter mit son-

derpädagogischem Förderbedarf im Sinne präventiver Beratung und Förderung in ihrer Per-

sönlichkeitsentwicklung. Sie erfolgt nach Art. 22 BayEUG entweder im Rahmen der pädago-

gischen Frühförderung, der Familie oder der Kindertagesstätten (KiTa). Die Anzahl der Wo-

chenstunden ist seit 2006 im Wesentlichen gleichbleibend.

3.1.3 Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)

01.10.2013

2014/15 (01.06.2014)

Gruppen 146 143

Eine schulvorbereitende Einrichtung (SVE) besuchen noch nicht schulpflichtige Kinder,

die zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit vor allem im Hinblick auf schulrelevante Fähigkeiten,

sonderpädagogische Förderung benötigen. Der Rückgang der Gruppen ist bedingt durch die

demographische Entwicklung, der vorhandenen präventiven Angebote sowie der integrativen

vorschulischen Angebote erwartungsgemäß.

3.1.4 Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)

01.10.2013 2014/15 (01.06.2014)

Stunden 3211 3211

Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) unterstützen die Unterrichtung von

Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach Maßgabe des

Art. 41 BayEUG die allgemeine Schule besuchen können. Zu den Hauptaufgaben gehören

Diagnostik und Beratung von Lehrkräften, Eltern und Schülern, die Koordination interdiszipli-

närer Unterstützungssysteme sowie die spezifische Förderung der Schüler. Im Zug der Um-

setzung des Inklusionsauftrages erhalten sie zunehmende Bedeutung. Trotz der Abordnung

- 24 - von Sonderschullehrkräften an die Schulen mit dem Schulprofil „Inklusive Schule“ und an die

Tandemklassen kann insgesamt die Anzahl der MSD-Stunden in Unterfranken gehalten

werden.

3.2 Schulen für Kranke

01.10.2013 2014/15 (01.06.2014)

Schüler 350 350

Der anhaltende hohe Bedarf setzt sich fort. Dieser erklärt sich vor allem durch die erhebliche

Zunahme psychiatrischer Diagnosen im Kindes- und Jugendalter.

3.3 Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

01.06.2013 2014/15 (01.06.2014)

Schüler 1483 1447

An den Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung lässt sich weiterhin ein ge-

wisser Schülerrückgang verzeichnen. Die konkreten Anmeldezahlen in den berufsvorberei-

tenden Angebotsfeldern sind allerdings erst im Verlaufe der Monate Oktober bis Dezember

realistisch zu erfassen. Insbesondere im berufsvorbereitenden Bereich werden bis Dezem-

ber meist sogar noch im Januar Schüler aufgenommen.

In Zusammenarbeit mit den Regelberufsschulen werden kooperative Strukturen offensiv wei-

ter ausgebaut. In mehreren Klassen der Landkreise Aschaffenburg und Bad Kissingen wer-

den Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Regelberufsschülern gemeinsam

unterrichtet. Der MSD der Förderberufsschule wird im Unterricht fest eingeplant. Im Raum

Schweinfurt / Haßfurt wird das inklusive Projekt des Bildungspakts Bayern aus dem Kultus-

ministerium im 3. Jahr begleitet.

- 25 - 3.4 Ganztagesangebote an Förderzentren Alle Schulen mit gebundenen Ganztagsklassen führen dieses Angebot weiter bzw. setzen

die Zugbildung mit der entsprechenden Klassenerweiterung fort.

Das Angebot an offenen Ganztagesgruppen erhöht sich im kommenden Schuljahr 2014/15

ebenfalls. Bei der Anzahl der Mittagsbetreuungsgruppen ist ein Rückgang zu beobachten.

Dieser Rückgang erklärt sich durch die Verlagerung der Angebotsstruktur und ist eine logi-

sche Konsequenz der Entwicklung der rückläufigen Schülerzahlen.

Gebundene Ganztagsangebote an Förderzentren in der Grund- und Mittelschulstufe

2013/14 2014/15

Schulen mit Ganztageszügen

GS-Stufe 5 6

Schulen mit Ganztageszügen

MS-Stufe 6 6

Ganztagsklassen (gesamt) 28 32

Offene Ganztagsangebote (nur Mittelschulstufe)

2013/14 2014/15

Gruppen 18 20

Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung

2013/14 2014/15

Gruppen 22 19

Trotz rückläufiger Schülerzahlen steigt die Anzahl der Ganztagsklassen. Dies spiegelt die

Notwendigkeit wider, den Kindern und Jugendlichen ein umfassendes Betreuungsangebot

am Lernort Schule zu ermöglichen. Insbesondere trifft die Entwicklung für die Schulen mit

dem Förderschwerpunkt Lernen sowie die Sonderpädagogischen Förderzentren zu. Diese

verfügen nur in geringem Umfang über Tagesstättenangebote, so dass hier eindeutiger Be-

darf besteht.

- 26 - 3.5 Abschlüsse am Förderzentrum mit Angeboten im Förderschwer-punkt Lernen Im Schuljahr 2011/2012 wurde der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule nach Abschluss-

prüfung (gemäß §57a Abs. 1 VSO-F) an den Förderzentren mit Angeboten im Förder-

schwerpunkt Lernen erfolgreich eingeführt. Rückmeldungen haben gezeigt, dass es zu einer

Steigerung der Lern- und Leistungsmotivation bei den Schülerinnen und Schüler kam. Eine

Steigerung der Lern- und Leistungsmotivation wird auch bei Schülerinnen und Schüler ange-

strebt, für die der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung eine Über-

forderung darstellen könnte.

Im vergangenen Schuljahr 2013/14 wurde mit der Implementierung des erfolgreichen Ab-

schluss des Bildungsgangs Lernen nach Abschlussprüfung (gemäß § 57a Abs. 3 VSO-F)

begonnen. Die Prüfungsinhalte richten sich nach den Lernzielen des Bildungsgangs des

Förderschwerpunkts Lernen. Mit bestehen dieses Abschlusses eröffnen sich weitergehende

Perspektiven und Chancen beim Übergang von der Schule in die berufliche Bildung.

4. Berufliche Schulen

4.1 Erfolgreiche Beschulung von jungen Asylbewerbern und Flüchtlingen in Unterfranken – Ausweitung der Maßnahmen Im letzten Schuljahr konnte erstmals an drei unterfränkischen Berufsschulen für junge Asyl-

bewerber und Flüchtlinge ab dem 16. Lebensjahr eine intensive sprachliche Förderung und

praktische Berufsvorbereitung angeboten werden. Das Bildungsangebot wurde an der städti-

schen Franz-Oberthür-Berufsschule in Würzburg und an zwei staatlichen Berufsschulen in

Aschaffenburg und Schweinfurt durchgeführt. Insgesamt konnten in 5 Klassen etwa 80 jun-ge Asylbewerber und Flüchtlinge beschult werden.

Als besonders wichtig für ihre persönliche Entwicklung haben die jungen Leute den

Deutschunterricht bewertet. Ein Problem zeigt sich bei der Beschulung vor allem in den völlig

unterschiedlichen Bildungsniveaus der jungen Flüchtlinge. Manche Schüler können über-

haupt nicht lesen oder schreiben; andere sind zwar alphabetisiert, können aber kein Wort

Deutsch sprechen. Insgesamt sind die Rückmeldungen aus den verschiedenen Klassen aber

sehr positiv. Die jungen Leute werden von den Lehrkräften als sehr motiviert, freundlich und

lernwillig erlebt. In der Pionier- und Entwicklungsphase der neuen Maßnahmen an den Schu-

len haben die Lehrkräfte, Schulleiter und Verantwortlichen durch herausragendes Engage-

ment sehr gute Ergebnisse erzielt, wofür ihnen ein herzlicher Dank gebührt.

- 27 - Im Schuljahr 2014/15 werden die Maßnahmen nun ausgeweitet. Die bereits im ersten Jahr

beschulten Flüchtlinge können im zweiten Jahr in ein sogenanntes Berufsintegrationsjahr

eintreten. Neben der fortgeführten allgemein- und berufssprachlichen Ausbildung (Ziel ist der

Mittelschulabschluss) werden sie verstärkt an ihrer Berufsvorbereitung arbeiten. Zudem

können die Jugendlichen im Rahmen des Unterrichts auf allgemeinbildende Abschlüsse vor-

bereitet werden (v. a. eine externe Prüfung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule).

Vorrangiges Ziel des Unterrichtsangebotes ist jedoch, die Grundlage für eine anschließende

(Berufs-) Ausbildung zu legen.

Die Maßnahmen werden in Kooperation mit privaten Bildungsträgern durchgeführt, welche

über die gesamten zwei Jahre die sozialpädagogische Betreuung übernehmen, im ersten

Jahr die Sprachförderung begleiten und schließlich im zweiten Jahr die Praktikumsstellen

akquirieren und die Praktika vor Ort betreuen.

An den Standorten Bad Kissingen, Haßfurt und Kitzingen können jetzt zusätzlich neue

BIJ/V-Klassen (Vorklassen Berufsintegrationsjahr) eingerichtet werden. Damit wird den jun-

gen Flüchtlingen ein flächenmäßiges Bildungsangebot in Unterfranken gemacht. Der Unter-

richt für junge Asylbewerber und Flüchtlinge findet ab dem Schuljahr 2014/15 in insgesamt 14 Klassen in Unterfranken statt.

4.2 Neukonzeption der Wirtschaftsschule Ab dem Schuljahr 2014/15 erhalten die bayerischen Wirtschaftsschulen neue kompetenzori-

entierte Lehrpläne, die vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) auf

Grundlage des Lehrplankonzepts „LehrplanPLUS“ entwickelt wurden. Grundsätzlich bleibt

die Wirtschaftsschule eine Berufsfachschule, die neben einer allgemeinen Bildung eine ver-

tiefte kaufmännische Grundbildung vermittelt.

Ziel der Neugestaltung ist es, die Schulart „Wirtschaftsschule“ wettbewerbs- und zukunftsfä-

hig zu machen. Angesichts zunehmender globaler Konkurrenz und großem Innovations-

drucks der Wirtschafts- und Arbeitswelt muss das Bildungsangebot der Schulart inhaltlich

angepasst und neu ausgerichtet werden. Die Wirtschaftsschule wird dabei auch hinsichtlich

des Fächerangebots grundlegend neu strukturiert. Dem Grundsatz der Durchlässigkeit im

Bildungssystem folgend und die wirtschaftliche Kompetenz der Schulart nutzend, ermögli-

chen die neuen Fächer in Kombination mit den kompetenzorientierten Lehrplänen einen fä-

cherübergreifenden Unterricht.

Neben der reinen Fachkompetenz rücken verstärkt Medien-, Sozial- und Personalkompetenz

in den Mittelpunkt des schulischen Lernens. Die Schülerinnen und Schüler werden dazu be-

- 28 - fähigt, Kompetenzen zu erwerben, um lebenslang selbstständig Lösungen für Problemstel-

lungen zu entwickeln.

Gleichzeitig werden mit der Neukonzeption der Wirtschaftsschule die Übergänge zu den wei-

terführenden Schulen, wie zum Beispiel der Beruflichen Oberschule erleichtert.

Wesentliche Neuerungen sind daher die Einführung des Faches Mathematik als Pflichtfach

in allen Jahrgangsstufen und je nach beruflicher oder schulischer Orientierung der Schüle-

rinnen und Schüler die Wahlmöglichkeit, ob mit dem Fach „Mathematik“ oder dem Fach

„Übungsunternehmen“ der Wirtschaftsschulabschluss erreicht werden soll. In das Fach „In-

formationsverarbeitung“ werden die heute relevanten Lerninhalte der bisherigen Fächer Da-

tenverarbeitung und Textverarbeitung integriert. Die Inhalte der bisherigen Fächer Betriebs-

wirtschaft und Rechnungswesen finden sich im neuen Lernfeld „Betriebswirtschaftliche Steu-

erung und Kontrolle“ wieder.

Das Profilfach „Übungsunternehmen“ wird durch die Vernetzung mit den anderen Unter-

richtsfächern weiter gestärkt. Sein Stundenumfang wird in der neunten und zehnten Jahr-

gangsstufe erhöht.

Die Neustrukturierung der bayerischen Wirtschaftsschule beginnt ab dem Schuljahr 2014/15

aufsteigend in Jahrgangsstufe 7 an allen neun unterfränkischen Wirtschaftsschulen.

4.3 Meisterbonus / Meisterprämie In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder

zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 1.000 Euro. Der Meisterbonus soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allge-

meiner Bildung betonen und Wege der beruflichen Weiterbildung noch attraktiver machen.

Der Fachkräftemangel wird nach einer Prognose bis zum Jahr 2030 dramatisch steigen.

650.000 Fachkräfte wird die bayerische Wirtschaft weniger zur Verfügung haben als heute.

Voraussichtlich zwölf Prozent aller entsprechenden Stellen können dann nicht besetzt wer-

den. Bereits im Jahr 2020 wird die Anzahl qualifizierter Fachkräfte spürbar gesunken sein.

Der Trend geht immer mehr zum akademischen Studium. Deshalb wird es vor allem im

technischen Bereich aber auch im Dienstleistungsbereich, an Fachkräften mangeln. Um die-

sen Trend entgegenzuwirken, gibt es seit September 2013 den sogenannten Meisterbonus.

Diese Prämie zahlt der Freistaat Bayern an Absolventen von vielen berufsbegleitenden Auf-

stiegsfortbildungen.

- 29 - Neben den klassischen gewerblichen und kaufmännischen Berufsfeldern gilt dies ebenso für

den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes, für Berufe der Land- und Hauswirtschaft

sowie für staatliche Fortbildungsprüfungen an Fachschulen und Fachakademien.

Der Meisterbonus wird seit dem 1. September 2013 (Stichtagsregelung) vergeben. Damit die

Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für die Prämie erfüllen, müssen diese

zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prü-

fungsergebnisses ihren Hauptwohnsitz und/oder ihren Beschäftigungsort innerhalb Bayerns

haben. Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat abge-

legt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein.

Besonders angenehm: Der Meisterbonus muss nicht beantragt werden. Die jeweiligen

Kammern bzw. Schulen informieren die Absolventen, dass der Bonus gewährt und in aller

Regel zu zwei Terminen im Jahr direkt an die Berechtigten ausgezahlt wird.

4.4 Einordnung beruflicher Abschlüsse in den Deutschen und Europäi-schen Qualifikationsrahmen DQR/EQR Die beruflichen Abschlüsse sind mit dem diesjährigen Abschlussjahrgang erstmalig dem

Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) zugeordnet.

Der DQR ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssys-

tems. Er soll zum einen die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und zum

anderen zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Um transparen-

ter zu machen, welche Kompetenzen im deutschen Bildungssystem erworben werden, defi-

niert er acht Niveaus, die denen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet

werden können. Der EQR dient als Übersetzungsinstrument, das hilft, nationale Qualifikatio-

nen europaweit besser verständlich zu machen. Als nationale Umsetzung des EQR berück-

sichtigt der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur ange-

messenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.

In den Abschlusszeugnissen der bayerischen Berufsschüler, Berufsfachschüler und Fach-

schulabsolventen findet sich eine entsprechende Bemerkung, die Auskunft über die Zuord-

nung zu einem DQR-Niveau gibt. Duale Berufsausbildungen von mindestens drei Jahren

Dauer sind ebenso wie Berufsfachschulabschlüsse von Assistentenberufen wie (z.B. Kinder-

pflegerin) dem Niveau 4 zugeordnet.

- 30 - Abschlüsse an Fachschulen, Meisterschulen und Fachakademien sind auf dem Niveau 6

angesiedelt. Durch die Einstufung auf dem gleichen Niveau wie Bachelorabschlüsse wird die

Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung betont.

Anmerkung: Eine endgültige Zuordnung der allgemeinbildenden Schulabschlüsse in

Deutschland zum DQR erfolgte bislang noch nicht.