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Registrierkassen- Sicherheitsverordnung ab 01.01.2017

Registrierkassen- Sicherheitsverordnung ab 01.01.2017

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Page 1: Registrierkassen- Sicherheitsverordnung ab 01.01.2017

Registrierkassen-Sicherheitsverordnung

ab 01.01.2017

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Systemanforderung

Was wird benötigt:

• Datenerfassungsprotokoll• Drucker für Belegdruck• Anschlussmöglichkeit für Sicherheitseinrichtung• Zugriffsmöglichkeit der Finanzbehörde auf die

erforderlichen Daten

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Technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation

• Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen durch kryptographische Signatur jedes Barumsatzes mittels einer dem Steuerpflichtigen zugeordneten Signaturerstellungseinheit (Hardware)

• Jeder Kassa muss eine eindeutige Identifikationsnummer zugeordnet werden

• Nachprüfbarkeit durch Erfassung der Signatur auf den einzelnen Belegen

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Sicherheitseinrichtung

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Finanz - Online• Meldung an FON darüber, wann die

Kasseninbetriebnahme erfolgte.Die Registrierung an FON muss vor dem 01.01.2017 erfolgen. Neue Systeme müssen ab dem 01.01.2017 innerhalb einer Woche registriert werden

• FON-Eingabeberechtigung nur bei Vorliegen einer steuerlichen Vertretungsvollmacht

• Erstellen eines Startbeleges 7 Jahre aufbewahren

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Abschlüsse

• An der Kassa müssen folgende Abschlüsse möglich sein:

Tagesabschluss Monatsabschluss Jahresabschluss• Alle Belege müssen 7 Jahre aufbewahrt

werden.

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Abschlüsse• Die Umsätze in der Registrierkasse

sind permanent aufzusummieren. (Umsatzzähler)

• Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers zu ermitteln (Monatszähler)

• Mit Ablauf jedes Kalenderjahres ist der Monatsbeleg, der den Zählerstand zum Jahresende enthält (Jahresbeleg) auszudrucken zu prüfen und aufzubewahren.

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Mindestangaben am Beleg

• Kassenidentifikationsnummer• Fortlaufende Nummer des Barumsatzes• Datum und Uhrzeit der Belegausstellung• Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen

getrennt• Maschinenlesbarer Code• Seriennummer des Signaturzertifikates• Signaturwert des vorhergehenden

Barumsatzes (Verkettungswert)

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Ausfall• Bei Kassenausfall sind die Verkäufe

schriftlich festzuhalten• Sobald die Kassa wieder einsatzbereit ist

müssen die schriftlichen Verkäufe mittels Sammelbeleg in die Kassa eingegeben werden.

• Schriftliche Aufzeichnung und Sammelbeleg müssen gemeinsam 7 Jahre aufbewahrt werden.

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Ausfall

• Ausfall der Sicherheitseinrichtung• Auf jedem Beleg und auch im Kassenjournal

muss der Hinweis „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ gut sichtbar aufgedruckt werden.

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Daten Sicherung

• Die Daten des Datenerfassungs -Protokolls müssen zumindest vierteljährlich auf einem externen Medium (externe Festplatte oder USB-Stick) gesichert werden.

• Diese Sicherung ist aufzubewahren• Das Datenerfassungsprotokoll muss

jederzeit exportiert werden können.

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Zu erwartende Aufwendungen

• SD Karte oder USB- Stick jährlich zwischen 10,- € und 30,- €

• Kartenlesegerät in Abhängigkeit welches gefordert wird.

einmalig von 30,- € bis 90,- €

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Entscheidungshilfe

• Garantieerklärung für die Erfordernisse der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung 2017

• Erfahrung und Praxis des Anbieters sind von Vorteil

• Kassiervorgang soll schnell und die Bedienung einfach sein.

• Einfache Tastenbelegung

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Garantie• Wir garantieren allen Kunden, die bereits ein

Kassensystem mit einem gültigen Softwarewartungsvertrag haben und allen neuen CWL – Kunden, dass die Software von CWL Kassen den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen kostenlos angepasst wird.

• Ausgenommen davon sind die Kosten des Lesegerätes und die jährlichen Kosten der SD Karte oder des USB-Sticks für die Datenverschlüsselung.

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Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter

• Im Web unter www.cwl.at• Mail: [email protected]• Telefon 02252 / 520 345-0

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DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT