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###Reglement FS DE 2003.doc SCHÜTZENBUND DES SEEBEZIRKS 04.2003

Schützenbund des Seebezirks – Fédération des tireurs du district du Lac

REGLEMENT FELDSCHIESSEN 300 m (Beilage Nr. 5 zu den Statuten)

Wo im nachfolgenden Text die Schützinnen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden, sind unter dem Begriff “Schütze(n) ” bzw “Aktive” selbstredend auch die Feldschiessteilnehmerinnen zu verstehen.

1. GRUNDLAGEN • Reglement für die Eidg. Feldschiessen 300 m und 25/50 m des SSV vom 20.10.95, gültig ab

1996 • Reglement bezüglich Einzelrangierung am Eidg. Feldschiessen des FKSV vom 29.1.94 • Merkblatt betreffend die Teilnahme von Jugendlichen an Schiessanlässen des SSV und der

USS vom Mai 19941 • Vollzugsvorschriften betreffend Schiessen durch Jugendliche ab 10 Jahren2 • Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessordnung) vom 27.2.91 • Verordnung des EMD über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessordnung EMD)3 vom

29.2.96

2. SCHIESSDATEN

2.1. Hauptschiessen Das Feldschiessen erfolgt grundsätzlich an den vom SSV verbindlich festgelegten Daten und zu den vom Vorstand SBS bestimmten Schiesszeiten.

2.2. Vorschiessen Für Schützen, welche am Hauptschiessen verhindert und solche, die im Rahmen der FS Organisation eingesetzt sind, wird ein Vorschiessen auf dem offiziellen Schiessplatz durchgeführt. Der Vorstand des SBS bestimmt das Datum und die Randbedingungen.

2.3. Ausnahmeregelungen Schützen, die infolge unvermeidbaren höheren Gründen (z.B. beruflicher Auslandaufenthalt, geplanter Spitalaufenthalt o.ä.) weder am Vor- noch am Hauptschiessen teilnehmen können, dürfen auf schriftliches Gesuch hin das Feldschiessprogramm nach den Bedingungen des Vorstandes absolvieren wie folgt: a) Das Gesuch ist spätestens 1 Monat vor dem FS bzw. nach Bekanntwerden des

Grundes schriftlich über den Präsidenten der Schützengesellschaft an den Vorstand SBS zu richten (für später eintreffende Gesuche besteht das Risiko, dass sie nicht mehr rechtzeitig behandelt werden können);

b) Der Vorstand SBS bestimmt Ort und Zeit des Schiessens sowie den Schiessleiter und die Kontrollorgane;

c) Schützinnen und Schützen, die ihr FS Programm auf diese Weise absolvieren, haben kein Anrecht auf einen Titel gemäss Punkt 0 “4.1. Vergebene Titel”.

3. AUSZEICHNUNGEN

1 Ziffer 4. 2 Absatz 6, Alinea 3 3Insbesondere 3. Kapitel, 4. Abschnitt und Anhang 1

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3.1. Eidgenössische und kantonale Auszeichnungen 3.1.1. Anerkennungskarte des SSV

SCHÜTZENKATEGORIE KARTENLIMITE Seniorveteranen 52 und mehr Punkte oder 18 Figurentreffer Veteranen und Junioren 53 und mehr Punkte oder 18 Figurentreffer Aktive (Elite und Damen) 55 und mehr Punkte oder 18 Figurentreffer

3.1.2. Kranzauszeichnung des SSV SCHÜTZENKATEGORIE KRANZLIMITE Seniorveteranen 54 und mehr Punkte oder 18 Figurentreffer Veteranen und Junioren 55 und mehr Punkte oder 18 Figurentreffer Aktive (Elite und Damen) 57 und mehr Punkte oder 18 Figurentreffer

3.1.3. Kranzauszeichnung des FKSV Der Kantonalkranz wird nur einmal, wenn der Schütze erstmals die Limite erreicht, abgegeben. Bezugsberechtigt sind nur diejenigen Schützen, welche einer Freiburger Schützengesellschaft angehören!

SCHÜTZENKATEGORIE KRANZLIMITE Seniorveteranen 57 Veteranen und Junioren 58 Aktive (Elite und Damen) 60

3.1.4. Kantonale Feldmeisterschaft Die kantonale Meisterschaft wird nur einmal abgegeben. Bezugsberechtigt sind nur diejenigen Schützen, welche einer Freiburger Schützengesellschaft angehören!

BEDINGUNG EINSCHRÄNKUNGEN 6 Anerkennungskarten • bis 1964 mit 76 Punkten von Feldschiessen • von 1965 bis 1976 mit 78 Punkten • ab 1977 mit 60 Punkten

3.2. Bezirksauszeichnung des SBS Es wird ein spezielles Bezirkskranzabzeichen mit in angemessenem Zeitraum wechselndem Sujet abgegeben nach folgenden Kriterien:

SCHÜTZENKATEGORIE KRANZLIMITE Seniorveteranen 52 / 53 Punkte Veteranen und Junioren 53 / 54 Punkte Aktive (Elite und Damen) 55 / 56 Punkte

3.3. Sonderauszeichnungen 3.3.1. Siegerauszeichnungen

Kategorien Auszeichnungen Schützenkönig Erinnerungspreis Waffensieger gemäss Vorstandsbeschluss Kategoriensieger zu Eigentum Kombinationssieger

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3.3.2. Wanderpreise

3.3.2.1. Sektionswanderpreise Gemäss Anhang 1 (Reglemente der Stifter)

3.3.2.2. Spezialwanderpreise • Spezialwanderpreise können nur mit vorheriger Einwilligung des

SBS Vorstandes gestiftet werden • Gemäss Anhang 1 (Reglemente der Stifter)

3.3.3. Rückgabe der Wanderpreise Die Wanderpreise sind anlässlich der Präsidentenkonferenz dem Vorstand zurückzugeben.

3.3.4. Sonstige Auszeichnungen Der SBS ehrt die Schützen, welche das 50, 55, 60 (usw. in Fünfjahressprüngen) Feldschiessen absolviert haben mit einer vom Vorstand bestimmten Spezialauszeichnung. Die Präsidenten der Schützengesellschaften melden zu ehrende Schützen bis spätestens am Sonntag des Feldschiessens, 12 Uhr dem Chef des Rechnungsbüros.

4. SIEGERTITEL

4.1. Vergebene Titel Der SBS vergibt am Feldschiessen Titel wie folgt:

TITEL DEFINITION a) Schützenkönig(in) − ... wird der Schütze/die Schützin mit dem höchsten Resultat.

Haben mehrere Teilnehmer dasselbe Resultat erzielt, entscheidet der Ausstich gemäss Pt. 4.2

b) Waffensieger(in) − ... wird der Schütze/die Schützin mit dem höchsten Resultat in den einzelnen zugelassenen Kategorien gemäss SSV.

− Die Kategorie, welche den Schützenkönig stellt, entfällt. − Haben mehrere Teilnehmer dasselbe Resultat erzielt,

entscheidet der Ausstich gemäss Pt. 4.2 c) Kategoriensieger(in) − ... wird der beste Schütze/die beste Schützin in den

Schützenkategorien (Veteranen, Junioren und Damen). − Die Kategorie, welche den Schützenkönig bzw. den

Waffensieger stellt, entfällt. − Haben mehrere Teilnehmer dasselbe Resultat erzielt,

entscheidet der Ausstich gemäss Pt. 4.2 d) Kombinationssieger(in) − ... wird der beste Schütze/die beste Schützin mit dem besten

Totalresultat 300 m und 50/25 m (Resultat 50 m siehe Umrechnungstabelle im Rgl. FS vom SSV)

4.2. Ausstiche 4.2.1. Zweck des Ausstiches

Ermittlung des Schützenkönigs, bzw. der Schützenkönigin, der Waffen- und Kategoriensieger(in) gemäss Pt 4.1 bei Punktegleichheit.

4.2.2. Teilnahmeberechtigung Alle punktegleichen Schützinnen/Schützen der teilnehmenden Schützen-gesellschaften gemäss Pt. 4.1), sofern das Resultat auf dem offiziellen FS-Schiessplatz erzielt wurde (Vorschiessen eingeschlossen).

4.2.3. Zeitpunkt und Ort Unmittelbar nach der letzten Serie vom Feldschiessen-Sonntag auf dem offiziellen Schiessplatz

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4.2.4. Aufgebot (Aufruf) • Grundsatz: Die Präsidenten der Schützengesellschaften sind dafür

verantwortlich, dass die qualifizierten Schützen von dem bevorstehendem Ausstich rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden und anwesend sind.

• Die qualifizierten Schützen werden nach der letzten Serie vom Feldschiessen-Sonntag im Lautsprecher der Festhütte unter Zeitangabe ausgerufen.

Hierzu führt der SBS laufend eine gut sichtbare Liste der Schützen/Schützinnen mit den höchsten Resultaten.

4.2.5. Zu spätes Antreten Zu spät erscheinende qualifizierte Schützen werden nicht mehr zum Ausstich zugelassen. Für verhinderte Schützen wird kein Ausstich organisiert, sie scheiden mit ihrem Ausbleiben als Schützenkönig, Waffen- und Kategoriensieger aus.

4.2.6. Munition Wird vom SBS bereitgestellt und bezahlt.

4.2.7. Organisatorische Verantwortung • Die Leitung des Ausstichs obliegt dem Bezirksschützenmeister SBS oder

seinem offiziellen Stellvertreter. • Das Feuer wird vom bezeichneten Mitglied der Schiesskommission geleitet.

4.2.8. Waffen, Stellung und Programm • Waffen und Waffenstellung: Gemäss Regl. des SSV vom 20.10.95. • Der Ausstich muss mit derselben Waffe wie das Feldschiessen geschossen

werden.

SCHÜSSE FEUERART ZEITLIMITE 3 EF Je 1 Minute pro Schuss 3 Kurzfeuer 1 Minute 6 Schnellfeuer 1 Minute

4.2.9. Rangierung Besteht nach dem ersten Ausstich wiederum Punktegleichheit, schiessen die betreffenden Schützen Schuss um Schuss weiter, bis der beste Schütze feststeht.

4.2.10. Reklamationen Reklamationen sind innert 15 Minuten nach dem Ausstich, schriftlich an den Vorstand des SBS gerichtet, dem Verantwortlichen gem. Punkt 0 zu übergeben. Ein Ausschuss des SBS-Vorstandes entscheidet endgültig.

5. RANGIERUNG

5.1. Eidg Rangierung Gemäss den einschlägigen Vorschriften SSV und Präzisierungen des FKSV.

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5.2. Bezirksinterne Rangierung des SBS

Die teilnehmenden Schützengesellschaften sind in 2 Gruppen eingeteilt. a) Für die Klassierung der Sektionsrangliste wird der Durchschnitt aller teilnehmenden

Schützengesellschaften wie folgt errechnet: Bis 35 Teilnehmer = 75% der Anzahl Schützen als Pflichtresultate Von 36 bis 55 Teilnehmern = 70% der Anzahl Schützen als Pflichtresultate Von 56 bis 75 Teilnehmern = 65% der Anzahl Schützen als Pflichtresultate Ab 76 Teilnehmern = 60% der Anzahl Schützen als Pflichtresultate Die "ungeraden" Anzahl Pflichtresultate werden immer abgerundet. Die Mindestteilnehmerzahl für die Rangierung beträgt 8 Schützen.

b) In der Gruppe I konkurriert die Hälfte der teilnehmenden Schützengesellschaften (abgerundet), die übrigen Schützengesellschaften konkurrieren in der Gruppe II.

c) In der Regel steigen die beiden letztrangierten Schützengesellschaften der Gruppe I

jeweils in die Gruppe II ab. d) In der Regel steigen die beiden erstrangierten Schützengesellschaften der Gruppe II in

die Gruppe I auf. e) Bei gravierenden Veränderungen der teilnehmenden Schützengesellschaften in den

beiden Gruppen, behält sich der SBS vor, die Anzahl Auf- und Absteiger für das anstehende Feldschiessen zu verändern, damit das Gleichgewicht der beiden Gruppen gewahrt bleibt (Mitteilung dazu erfolgt an der vorangehenden Präsidentenkonferenz).

f) Bei einer Fusion zweier oder mehrerer Schützengesellschaften wird die

neugegründete Schützengesellschaft der Gruppe I zugeteilt, sofern eine der fusionierenden Schützengesellschaften in dieser konkurrieren würde.

5.3. Einzelrangierung Die bezirksinterne Einzelrangierung erfolgt sinngemäss nach Pt. 4.1 “Vergebene Titel”

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Das vorliegende Reglement wurde von der Präsidentenkonferenz des Schützenbundes des Seebezirks vom 3. April 2003 in Murten genehmigt und tritt sofort in Kraft.

Düdingen / Courtaman, den 12.04.2003 SCHÜTZENBUND DES SEEBEZIRKS

Präsident Sekretär

Hans Etter Jean-Marc Sciboz

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WANDERPREISE FS 300 M (Anhang Nr. 1 zum Reglement FS 300 m)

1. ALLGEMEINES Der vorliegende Anhang hat zum Zweck, einerseits die gestifteten Wanderpreise aufzulisten und andererseits deren Reglemente festzuhalten. Er wird nach Bedarf nachgeführt und den Empfängern des Reglementes FS zugestellt.

2. WANDERPREISE

2.1. Sektionswanderpreise 2.1.1. Wüthrichbecher

Der Wüthrichbecher wurde 1996 vom ZK-Mitglied des SSV Fritz Wüthrich jun. gestiftet. Er ersetzt den 1995 definitiv an die SG Agriswil vergebenen Fellerbercher.

2.1.1.1. Gewinner Der Gewinner des Wüthrichbechers ist die rangerste Schützengesellschaft der Gruppe I nach Sektionsrangliste.

2.1.1.2. Definitiver Gewinn Der Wüthrichbecher geht nach dreimaligem Gewinn definitiv an die betreffende SG über.

2.1.2. Fasnachtbecher Der Fasnachtbecher wurde 1988 vom damaligen Schützenbundspräsidenten Erwin Fasnacht gestiftet.

2.1.2.1. Gewinner Gewinner des Fasnachtbechers ist die rangerste Schützengesellschaft der Gruppe II nach Sektionsrangliste.

2.1.2.2. Definitiver Gewinn Der Fasnachtbecher geht nach dreimaligem Gewinn definitiv an die betreffende SG über.

2.2. Spezialwanderpreise Zur Zeit sind keine Spezialwanderpreise im Umlauf.