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Sie haben Fragen? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne: Tel. 0711/61947-222. Rezeptabrechnung richtig vorbereiten Leitfaden für Ergotherapie Rezepte richtig prüfen Tipps für Ihre Abrechnung Absetzungen vermeiden

Rezeptabrechnung richtig vorbereiten Leitfaden ... - optica.de · „Gesamt-Brutto“ aus, sofern Sie nicht Optica mit der Taxierung beauftragt haben! Hinweis zur Zuzahlung: • Versicherte

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Page 1: Rezeptabrechnung richtig vorbereiten Leitfaden ... - optica.de · „Gesamt-Brutto“ aus, sofern Sie nicht Optica mit der Taxierung beauftragt haben! Hinweis zur Zuzahlung: • Versicherte

Sie haben Fragen? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne: Tel. 0711/61947-222.

Rezeptabrechnung richtig vorbereitenLeitfaden für Ergotherapie✓ Rezepte richtig prüfen

✓ Tipps für Ihre Abrechnung

✓ Absetzungen vermeiden

Page 2: Rezeptabrechnung richtig vorbereiten Leitfaden ... - optica.de · „Gesamt-Brutto“ aus, sofern Sie nicht Optica mit der Taxierung beauftragt haben! Hinweis zur Zuzahlung: • Versicherte

Ihre Verordnung: In 3 Schritten optimal vorbereitet

Alle Angaben auf der Verordnung sind nur beispielhaft.

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Dr. med MustermannMusterweg 756789 MusterstadtTel.: 0567/12345BSNR: 708046501LANR: 939862500

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Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie Sie Ihre Rezepte optimal für die Abrechnung vorbereiten.

Überprüfen Sie bitte auf der Rezept-Vorderseite vor Behandlungsbeginn die Eintragungen des Arztes

und nehmen Sie nach erfolgter Behandlung Ihre eigenen Eintragungen vor. Auf der Rezept-Rückseite

tragen Sie weitere Informationen zur Therapie ein und lassen sich die Behandlung vom Versicherten

bestätigen.

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Vergewissern Sie sich bitte zuerst, ob das korrekte Verordnungs formular vom zuständigen

Arzt verwendet wurde: Muster 18 für Maßnahmen der Ergotherapie.

Prüfen Sie anschließend:

Ob der Patient zuzahlungspflichtig oder -befreit ist (Felder „Gebühr pflichtig“ oder

„Gebühr frei“), indem Sie sich bei von der Zuzahlung befreiten Patienten den gültigen

Befreiungsausweis für Heilmittel vorlegen lassen.

Hinweis:

Lassen Sie sich bei Patienten, die angeben, von der Zuzahlung befreit zu sein,

obwohl der Arzt den Patienten als pflichtig kennzeichnet, unbedingt den gültigen

Befreiungsausweis für Heilmittel vorlegen. Vermerken Sie in diesem Fall bitte auf

der Rückseite der Verordnung „Befreit lt. Bescheinigung vom ...“.

Die Angaben zum Versicherten. Sollten nicht alle Angaben vorliegen, genügen

entweder die komplette Anschrift oder die korrekte Versichertennummer sowie das

Geburtsdatum des Versicherten (Ersatzverfahren).

Ob die Betriebsstätten- und Arztnummer angegeben ist.

Ob das Ausstellungsdatum eingetragen ist.

Ob die Verordnungsart nach Maßgabe des Katalogs angekreuzt ist.

Hinweis:

Je Regelfall ist eine Gesamtverordnungsmenge festgelegt. Bei „Verordnungen

außerhalb des Regelfalles“ muss vom Arzt eine medizinische Begründung angegeben

werden (Feld L).

Ob ein spätester Behandlungsbeginn eingetragen ist. Die Behandlung muss

innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden.

Ausnahme: Wurde vom Arzt ein späterer oder früherer Behandlungsbeginn

eingetragen, muss dieser eingehalten werden.

Ob der Hausbesuch angekreuzt ist, sobald dieser erforderlich ist.

Ob ggf. der Therapiebericht angekreuzt ist und somit vom Arzt angefordert wird.

Tipp zu Punkt H:

Der Therapiebericht ist nur auf Anforderung des Arztes zu erstellen und

vom Leistungserbringer formlos abzufassen. Falls in der entsprechenden

Vergütungsvereinbarung vorgegeben, wird anschließend die Positionsnummer

„59701“ neben dem Feld „Belegnummer“ eingetragen.

>> Schritt 1 Die Eintragungen des Arztes prüfen

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Page 4: Rezeptabrechnung richtig vorbereiten Leitfaden ... - optica.de · „Gesamt-Brutto“ aus, sofern Sie nicht Optica mit der Taxierung beauftragt haben! Hinweis zur Zuzahlung: • Versicherte

Wichtig!

! Ausnahmen sind die Angaben zur Frequenz und wenn Sie die verordnete Gruppen- in eine

Einzeltherapie ändern. Diese Änderungen dürfen Sie selbst vornehmen. Geben Sie auf der

Rückseite eine entsprechende Begründung an.

Ob die Verordnungsmenge, die Heilmittel-Therapie nach Maßgabe des Kataloges,

sowie die Therapiefrequenz angegeben sind.

Hinweis:

• Die zulässigen Heilmittel ergeben sich aus der Diagnose und der Indikation.

Der Heilmittelkatalog sieht zur indikationsbezogenen Behandlung

der Patienten bei der Auswahl der Heilmittel eine Rangfolge vor, die

zwischen vorrangigen, optionalen und ergänzenden Heilmitteln unterscheidet.

• Bei Verordnungen „außerhalb des Regelfalles“ legt der Arzt die Verordnungsmenge

abweichend vom Regelfall fest. Es ist darauf zu achten, dass der Patient sich inner-

halb von 12 Wochen erneut beim Arzt vorstellt. Anderenfalls dürfen keine weiteren

Behandlungen durchgeführt werden, unabhängig davon, wie viele verordnet sind.

Ob der vollständige Indikationsschlüssel angegeben ist.

Ob die Diagnose, ICD-10 Code und die Leitsymptomatik angegeben sind.

Wichtig:

Es muss der ICD-10 Code oder die Diagnose im Klartext vorhanden sein.

Die Leitsymptomatik muss angegeben werden. Die Therapieziele können angegeben

werden, wenn sie sich nicht aus der Angabe der Diagnose und Leitsymptomatik ergeben.

Seit dem 1.1.2017 gibt es auf den Verordnungen ein weiteres Feld zur Angabe des

ICD-10 Codes. Dieses 2. Feld kann bei Bedarf vom Arzt befüllt werden. Es dient dazu,

„Langfristverordnungen“ und „Besondere Verordnungsbedarfe“ zu kennzeichnen.

Ob die medizinische Begründung bei „Verordnungen außerhalb des Regelfalles“

angegeben ist.

Ob der Arztstempel sowie die Arztunterschrift vorhanden sind. Diese sind zwingend

erforderlich, da anderenfalls die Verordnung ihre Gültigkeit verliert.

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Um Absetzungen durch den Kostenträger zu vermeiden, ist es notwendig, dass Sie die ärztliche

Verordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Sollte einer der vorstehenden Sachver-

halte zu korrigieren sein, lassen Sie die Änderung oder Ergänzung bitte vom Arzt vornehmen.

Achten Sie bitte darauf, dass der Arzt seine Ergänzung mit Unterschrift und Stempel bestätigt.

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>> Schritt 2: Ihre Eintragungen vornehmen Ihr Institutionskennzeichen (IK).

Bitte füllen Sie die Felder „Gesamt-Zuzahlung“ und

„Gesamt-Brutto“ aus, sofern Sie nicht Optica mit

der Taxierung beauftragt haben!

Hinweis zur Zuzahlung:

• Versicherte ab 18 Jahren bezahlen 10 % vom

Einzelpreis der Leistung‚ plus eine Verordnungs-

blattgebühr von 10 €.

• Versicherte unter 18 Jahren sind zuzahlungs-

befreit!

• Ist der Patient gemäß seiner Befreiungs-

bescheinigung von der Zuzahlung befreit,

tragen Sie bitte im Feld „Gesamt- Zuzahlung“

den Wert „0“ ein.

Sofern Sie nicht Optica beauftragt haben, tragen

Sie hier bitte die gültigen Heilmittelpositions-

nummern (vgl. Preisliste) und den dazugehörigen

Faktor (Anzahl der tatsächlich geleisteten Behand-

lungen) ein.

Hinweis:

Die Positionsnummern finden Sie in den aktuell

gültigen Preislisten, die wir Ihnen regelmäßig

zusenden.

Hinweis:

Bei einer Erstverordnung kann zusätzlich eine

Befunderhebung, bzw. Funktionsanalyse, mit

Pos. „54002“/1x eingetragen werden. Bitte auf

der Rückseite vom Patienten mit Unterschrift

und am selben Datum wie die Funktionsanalyse

bestätigen lassen.

In das Feld „Wegegeld-/Pauschale“ tragen Sie bitte

die jeweilige Positionsnummer für das Wegegeld

ein, entweder Wegegeld je Kilometer oder die

Wegegeldpauschale (je nach Rahmenvertrag).

Im Feld „Faktor“ notieren Sie bitte die Anzahl der

durchgeführten Hausbesuche. Im Feld „Kilometer“

tragen Sie bitte ein, wieviele Kilometer Sie für

einen Hausbesuch (Hin- und Rückfahrt) zurückgelegt

haben.

Bitte tragen Sie im Feld „Hausbesuch“ die Anzahl

der Hausbesuche bzw. Heimbesuche ein und lassen

Sie sich dies auf der Rezept-Rückseite vom Patienten

mit Unterschrift bestätigen.

Hinweis:

• Pos. 59933 = Hausbesuch im Privathaushalt

(als HB auf der Rückseite eintragen)

• Pos. 59934 = Hausbesuch soz. Einrichtung

(als HBH auf der Rückseite eintragen)

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Interessiert? Einfach anrufen 0711/61947-222 oder E-Mail an [email protected]

Drei Bausteine für Ihren wirtschaftlichen Erfolg:

• Taxierung:

Sie kümmern sich um Ihre Patienten, wir

um die aktuellen Preise, Positionsnummern

und die Bruttobeträge auf Ihren Rezepten.

• Zuzahlungsinkasso:

Sie leisten das Beste für Ihre Patienten, wir sorgen

dafür, dass der Patient seinen Beitrag leistet.

• Vorab-Rezept-Prüfung:

Sie reduzieren wirksam die Beschwerden

Ihrer Patienten, wir Ihre Absetzungsquote.

Mehr Zeit für Ihre Patienten

und damit ein Beitrag zur

Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis.

Page 6: Rezeptabrechnung richtig vorbereiten Leitfaden ... - optica.de · „Gesamt-Brutto“ aus, sofern Sie nicht Optica mit der Taxierung beauftragt haben! Hinweis zur Zuzahlung: • Versicherte

>> Schritt 3: Die Rezept-Rückseite ausfüllen

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08.02.18 psychisch-funktionelle Behandlung

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Genehmigung der Krankenkasse

des Versicherten, sofern diese nicht auf

die Genehmigungspflicht bei „Verord-

nungen außerhalb des Regelfalles“

verzichtet hat. Falls die Genehmigung

auf einem gesonderten Blatt sein sollte,

legen Sie dieses der Verordnung bei.

Empfangsbestätigung

Bitte tragen Sie hier die Behandlungs-

daten und die abgegebenen Leistungen,

auch Hausbesuche, ein. Lassen Sie diese

anschließend vom Versicherten unter-

schreiben.

Wichtig:

Die Patientenunterschrift kann in

begründeten Einzelfällen durch einen

Vertreter (z. B. Familienangehöriger,

Pflegepersonal bei der häuslichen

Pflege) bzw. durch das Pflegepersonal

bei einem Heimbewohner geleistet

werden. Bitte geben Sie auf der

Rückseite an, wer in welcher Funktion

unterschrieben hat (z. B. „Unterschrift

erfolgte durch...“).

Hinweis:

Sofern der Arzt auf der Verordnung

keine Angabe zum spätesten Behand-

lungsbeginn gemacht hat, ist die

Behandlung innerhalb von 14 Kalender-

tagen zu beginnen. Sollte der Behand-

lungsbeginn aus bestimmten Gründen

nicht innerhalb von 14 Tagen möglich

sein, lassen Sie bitte vom Arzt einen spätesten

Behandlungsbeginn nachtragen. Der tatsächliche

Behandlungsbeginn muss dann vor oder direkt

an diesem Datum stattfinden. Zwischen zwei

Behandlungen dürfen grundsätzlich nicht mehr

als 14 Kalendertage liegen. Je nach vertraglicher

Regelung ist in begründeten Einzelfällen eine

Verlängerung der Behandlungsintervalle möglich,

z. B. bei Krankheit, Urlaub oder therapeutisch

indizierter Unterbrechung. Diese muss auf dem

Rezept zwischen den jeweiligen Behandlungen

kenntlich gemacht werden. Bitte beachten Sie die

maximalen Unterbrechungsfristen (über die 14 Tage

hinaus, bei angegebener Begründung) gemäß dem

Rahmenvertrag mit den jeweiligen Kostenträgern.

Behandlungsabbruch

Bitte tragen Sie hier ggf. Datum und Grund ein.

Änderung von Gruppen- in Einzeltherapie/

Abweichung von der Frequenz

Bitte geben Sie hier, nach Rücksprache mit dem Arzt,

gegebenenfalls die Änderung von Gruppen- in

Einzeltherapie oder die Änderung der Frequenz, mit

entsprechender Begründung an.

Bitte versehen Sie dieses Feld mit Ihrem Optica-

Kundenstempel, den Sie kostenlos nach Ihrer ersten

Rezepteinsendung erhalten. Vergessen Sie nicht als

Leistungserbringer zu unterschreiben (Unterschrift

des Zugelassenen).

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