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JAV-Seminare 2012 Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland Mainz Saarbrücken Neuwied-Wirges Ludwigshafen 9 9 9 9

Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

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Das Seminarprogramm für JAVen des Landesbezirks Rheinland-Pfalz/Saar 2012

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JAV-Seminare 2012Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

Mainz

Saarbrücken

Neuwied-Wirges

Ludwigshafen

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Wir wissen, wofür ihr kämpft.

Wir kennen eure Hindernisse und

die Wege, diese zu überwinden.

Bildung direkt aus der Praxis –

das können nur wir. Denn keiner

ist näher dran.

IG BCE BWS – Wir sind das Original.

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Hürden meisternWissen, das kommt

IG BCE BWS – Wir sind das Original.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Vorwort

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den JAVen,

ihr haltet das Bildungsangebot der IG BCE BWS für dieJugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in der Hand.Im Jahr 2012 haben wir wieder ein Seminarprogrammaufgelegt, um die Arbeit der JAV in den Betriebenzu begleiten und zu unterstützen. Wichtig sind die Grund-lagenseminare, da hier das Basiswissen vermittelt wird, um die Interessen der Azubis im Betrieb vertreten zu können. Darüber hinaus geben wir euch das Rüstzeug mit auf den Weg, um beispielsweise die Qualität in der Berufsausbildung weiterzuentwickeln oder sich für mehr Ausbildungsplätze und die Übernahme nach der Ausbildung in ein festes Arbeitsver-hältnis einzusetzen. Das Themenspektrum ist weit gesteckt und entspricht der Vielfalt der Aufgaben, die in den JAVen beraten werden. Die Teamerinnen und Teamer, die für uns die Seminare durchführen, sind zum großen Teil selbst erfahrene Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter und Jugendsekretärinnen und -sekretäre der IG BCE.

Landesbezirksjugendsekretär Matthias Hille

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Auf den ersten Seiten des Bildungsprogramms findet ihr dieJAV-Seminare der Bundesebene, die im Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst bei Berlin stattfinden. Die darauffolgenden Seitenbeinhalten die Grund- und Fachseminare des Landesbezirks.Wir wünschen euch nun viel Spaß bei der Planung eurer Weiter-bildung und freuen uns, euch in unseren Seminaren begrüßenzu dürfen.

Matthias Hille

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Seminare der Bundesebene

JAV mit Biss – Auch über den Betrieb hinausqq . . . . . 10JAV-Vorsitzenden-Seminarqq . . . . . . . . . . . . . . 12JAV – Gute Ausbildung, gute Übernahmeqq . . . . . . . 14GJAV und KJAV – Arbeitstagungqq . . . . . . . . . . . 16JAV-Öffentlichkeitsarbeitqq . . . . . . . . . . . . . . 18Mitwirkung und Mitbestimmung in der qqberuflichen Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . 20Berufsausbildung – Veränderungsprozesse qqmit neuen Ausbildungsstrukturen . . . . . . . . . . 22

Seminare der Landesbezirksebene

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland . . . . . . . . 26

JAV 1 – Grundlagenseminarqq . . . . . . . . . . . . . 26JAV 2 – Ausbildung checken und verbessernqq . . . . . . 28JAV 3 – Arbeitstechnikenqq . . . . . . . . . . . . . . 30

Bezirk Neuwied-Wirges . . . . . . . . . . . . . . . . 32

JAV-Öffentlichkeitsarbeit – Die Jugendversammlung qqals Sprachrohr der JAV . . . . . . . . . . . . . . . 32JAV und BR – Gemeinsam für eine starke Ausbildungqq . . 34JAV- Wahlvorstandsschulungqq . . . . . . . . . . . . . 36

Inhalt

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Weitere Informationen

Vorwortqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Ferien 2012qq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38Schulferien | Deutschlandqq . . . . . . . . . . . . 38

BWS-Teamqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Kostenqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Informationen zur Freistellungqq . . . . . . . . . . . . 44Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeberqq . . . . . . 52

Anmeldungqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54Anmeldebogenqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55Beitrittserklärungqq . . . . . . . . . . . . . . . . . 57Impressumqq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Bei der IG BCE BWS fühle ich

mich gut aufgehoben. Die sind

nah dran am Geschehen und

helfen mir, am Ball zu bleiben.

Wer könnte besser wissen, was an

neuen Themen auf uns zukommt?

Jetzt zur IG BCE!q www.igbce.de

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Seminare auf Bundesebene

Jetzt zur IG BCE!q www.igbce.de

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Seit Jahren steht BISS für die Interessenvertretung junger Menschen durch Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Oftmals „beißen“ sich Kolleginnen und Kollegen tatsächlich tagtäglich die Zähne daran aus, sich für ihre Azubis einzuset-zen.

In dieser Veranstaltung geht es um viele wichtige Themen im Betrieb – angefangen bei der Auseinandersetzung von Auszubildenden mit ihren Arbeitgebern über die zukünftigen Einstellungszahlen bis hin zu möglichen Perspektiven junger Menschen nach der Ausbildung.

Mit unseren JAV-Grundlagenseminaren bieten wir dir einen Überblick über rechtliche Grundlagen der Betriebsverfassung, des Jugendarbeitsschutzes und der Berufsbildung. Dort, wo jemand mit dem Fachwissen an Grenzen stößt und sich die Frage stellt, wie es weitergehen könnte, geben wir besondere Hilfestellungen.

JAV mit BISS – Auch über den Betrieb hinaus

JAV-Seminare auf Bundesebene

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TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerJanuar 15.01. 20.01.12 Kagel-Möllenhorst 826,00 € 629,00 € BWS-025-920101-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Inhalte

Errungenschaften außerbetrieblicher qqInteressenvertretungNetzwerke und Bündnisse als Schlüssel des ErfolgsqqBerufsschule als Spannungsfeld zwischen Azubi qqund Betriebqq Projektarbeit an konkreten HandlungsfeldernLernen am praktischen Beispielqq

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerJanuar 15.01. 20.01.12 Kagel-Möllenhorst 826,00 € 629,00 € BWS-025-920101-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber schon zeigen sich erste Hür-den: Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was wird von mir erwartet?

Das Seminar hilft bei der Bewältigung der ersten Hürden einer oder eines JAV-Vorsitzenden. Es gibt Hilfestellung bei der Ent-wicklung und Umsetzung von Themen. Zudem unterstützt es junge Vorsitzende dabei, die eigene Rolle in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der IG BCE besser auszufüllen.

JAV-Vorsitzenden-Seminar

JAV-Seminare auf Bundesebene

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TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Januar/ Februar 29.01. 03.02.12 Kagel-Möllenhorst 826,00 € 629,00 € BWS-025-920201-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Inhalte

Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremienqqqq Motivation, mit gutem Beispiel voranArbeitsplanung, delegieren und spezialisierenqqQualifizierungsplan für JAVenqqKooperatives Arbeiten mit dem BR/der IG BCEqq

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Januar/ Februar 29.01. 03.02.12 Kagel-Möllenhorst 826,00 € 629,00 € BWS-025-920201-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Noch nie war es so schwer wie heute, erfolgreich in den Beruf zu starten. Neben der (noch immer) katastrophalen Lage auf dem Ausbildungsmarkt gestaltet sich auch der Übergang von Ausbildung in reguläre Beschäftigung immer schwieriger. Viele junge Facharbeiter(innen) erleben Befristungen, Leiharbeit oder Niedriglöhne als Normalarbeitsverhältnis und das macht jede Form der Zukunftsplanung unmöglich.

Eine Befragung unter allen Jugend- und Auszubildendenver-tretungen hat ergeben, dass nur 25 % aller Unternehmen ihre Azubis am Ende der Ausbildung unbefristet übernehmen. Eine Zahl, die so gar nicht zu der Aussage passt, dass immer mehr Betriebe nur noch für den Eigenbedarf ausbilden. Unterneh-men, die angeblich „bedarfsorientiert“ ausbilden und ihre Azubis trotzdem nur befristet oder gar nicht übernehmen, handeln kurzsichtig. Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft erfordert genau das Gegenteil. Gerade qualifizierte individuelle Ausbildung und nachfolgende Bindung der jungen Facharbeiter(innen) an die Betriebe sichern das Überleben der Unternehmen und des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Wir wollen uns in dieser Woche mit Möglichkeiten der Einfluss-nahme von JAVen auf die Übernahme beschäftigen.

JAV – Gute Ausbildung, gute Übernahme

JAV-Seminare auf Bundesebene

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TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerMärz 25.03. 30.03.12 Kagel-Möllenhorst 826,00 € 629,00 € BWS-025-920301-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Inhalte

„Unser EINSATZ für deine ÜBERNAHME“ qqJugendkampagne der IG BCE-JugendAktionen zum ThemaqqEinflussmöglichkeiten der JAVqqgesetzliche Grundlagenqq

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerMärz 25.03. 30.03.12 Kagel-Möllenhorst 826,00 € 629,00 € BWS-025-920301-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Großbetriebe und Unternehmen mit mehreren Betrieben, Standorten oder Konzernteilen funktionieren nach eigenen Gesetzen. Es bedarf eines außerordentlichen Organisations-aufwandes, Aufgaben und Themen sinnvoll zu verteilen. Hierbei gewinnen zudem Netzwerke und Austauschplattformen an Bedeutung.

In der JAV-Arbeit geht es nicht nur um die Rechte und Pflich-ten gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz, sondern oftmals um ganz andere Probleme. Die JAV-Arbeit befindet sich immer häufiger im Interessenkonflikt zwischen Arbeitgeber, Betriebs-rat und der Verantwortung gegenüber dem eigenen Standort.

Wir möchten mit euch gemeinsam an Themen arbeiten, um das Bestmögliche für eure Zielgruppe zu erreichen. Wir bieten Raum und Zeit zum Austausch und zur Vernetzung. Darüber hinaus geben wir Hilfestellungen und informieren über mögli-che Ansprechpartner, damit ihr euch für die Arbeit im Gremium fit machen könnt.

GJAV und KJAV – Arbeitstagung

JAV-Seminare auf Bundesebene

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TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerMärz 04.03. 09.03.12 Kagel-Möllenhorst 826,00 € 629,00 € BWS-025-920401-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Inhalte

Überbetrieblicher InformationsaustauschqqSchaffung von NetzwerkenqqArbeitsplanung und -teilungqqThemen entwickeln und umsetzenqqKooperatives Arbeiten mit dem BR und qqder Gewerkschaft

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerMärz 04.03. 09.03.12 Kagel-Möllenhorst 826,00 € 629,00 € BWS-025-920401-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Themen zum Thema machen und kreative JAV-Wahlen

Wie kann ich aussagekräftige Präsentationen erstellen? Gibt es Alternativen zu PowerPoint-Präsentationen? Welche Möglich-keiten habe ich als JAV, um meine Arbeit darzustellen?

Habt ihr als JAV schon einmal über eure Öffentlichkeitsar-beit nachgedacht, jedoch keine zündende Idee gehabt? Wir diskutieren mit euch über die aktuellen Entwicklungen in der Berufsausbildung und zeigen euch Wege, wie ihr eure Öffent-lichkeitsarbeit gestalten könnt. Zudem erarbeiten wir gemein-sam kreative Konzepte für die JAV-Wahlen.

JAV-Öffentlichkeitsarbeit

JAV-Seminare auf Bundesebene

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TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerMai 20.05. 25.05.12 Kagel-Möllenhorst 826,00 € 629,00 € BWS-025-920501-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Inhalte

JAV-Wahlen kreativ umgesetztqqThemen zum Thema machenqqqq ÖffentlichkeitsarbeitMacht der qq MedienGutes tun und darüber reden qq(seine Arbeit gut verkaufen)

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerMai 20.05. 25.05.12 Kagel-Möllenhorst 826,00 € 629,00 € BWS-025-920501-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Page 20: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

Ausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Be-triebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Die duale Ausbildung ist seit langer Zeit das Erfolgsmodell für die Rekrutierung des Fachkräftenachwuchses. Sie garantiert eine qualitativ hochwertige und bundesweit einheitliche beruf-liche Qualifizierung. Sie ist daher besonders angesehen, weil sie Theorie und Praxis sinnvoll miteinander verknüpft. Zurzeit gibt es etwa 340 anerkannte Ausbildungsberufe, für die gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben ist. Dennoch gibt es in den Betrieben die unterschiedlichsten Auswahlkriterien für die Ausbildungsberufe.

Dieses Seminar informiert über die Möglichkeiten der Mitwir-kung in der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungs-gesetz (BBiG) und dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Mitwirkung und Mitbestimmung in der beruflichen Ausbildung

JAV-Seminare auf Bundesebene

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TerminDauer: 3 Tage (Beginn: mittags | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerMai 02.05. 04.05.12 Bad Münder 633,00 € 268,00 € BWS-387-920701-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Inhalte

Rechtliche Grundlagen des Berufsbildungs- qqgesetzes (BBiG)Betriebliche Mitbestimmung in der beruflichen qqAusbildungRechtliche Grundlagen für die berufliche qqAusbildung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)Möglichkeiten bei Einstellungsverfahren qqder Auszubildenden

TerminDauer: 3 Tage (Beginn: mittags | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerMai 02.05. 04.05.12 Bad Münder 633,00 € 268,00 € BWS-387-920701-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Die Berufsausbildung erfolgt in Deutschland auf der Grundlage bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen. Dazu gehören eine breit angelegte Grundbildung, sachliche Qualifikationen und Berufserfahrung. Die Berufsausbildung ist planmäßig zu gestalten, zeitlich und sachlich so zu gliedern, dass das Aus-bildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.

Die Globalisierung, der technische Fortschritt und der damit verbundene Strukturwandel haben einen Modernisierungspro-zess in der Berufsausbildung in Gang gesetzt. Damit geht eine Neuordnung der Ausbildungsberufe und -strukturen einher. Dieses Seminar informiert über den Status quo sowie geplante Änderungen.

Berufsausbildung – Veränderungsprozesse mit neuen Ausbildungsstrukturen

JAV-Seminare auf Bundesebene

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TerminDauer: 3 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerFebruar 19.02. 22.02.12 Bad Münder 678,00 € 372,00 € BWS-387-920601-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

Page 23: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

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Inhalte

Veränderte Anforderungen an die BerufsausbildungqqMitbestimmungsmöglichkeiten BR/JAV bei qqAusbildungsprozessen und -abläufenModernisierte Ausbildungsberufe und ihre qqAuswirkungen auf die AusbildungsabläufeOrganisation der Ausbildungqq

TerminDauer: 3 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* SeminarnummerFebruar 19.02. 22.02.12 Bad Münder 678,00 € 372,00 € BWS-387-920601-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Page 24: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

Die IG BCE bietet umfangreiche

Qualifizierungsangebote, die

direkt auf die Bedürfnisse ihrer

Mitglieder zugeschnitten sind.

Jetzt zur IG BCE!q www.igbce.de

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Seminare auf Landesebene

Jetzt zur IG BCE!q www.igbce.de

Mainz

Saarbrücken

Neuwied-Wirges

Ludwigshafen

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Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit.

Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf.

Der Besuch des JAV-1-Grundlagenseminars ist die Vorausset-zung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV-Seminaren und sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden!

JAV 1 – Grundlagenseminar

JAV-Seminare auf Landesebene

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Dezember 02.12. 07.12.12 Best Western, Alzey 668,00 € 584,00 € BWS-800-280101-12Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Page 27: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

Inhalte

Einführung in die JAV-ArbeitqqRechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als qqbetriebliche InteressenvertretungAufbau und Handhabung von GesetzenqqDurchführung einer Jugend- und Auszubildenden-qqversammlungZusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und qqInstitutionenStrategien für die JAV-Arbeitqq

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Dezember 02.12. 07.12.12 Best Western, Alzey 668,00 € 584,00 € BWS-800-280101-12Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Page 28: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars.

Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum alltäglichen Ge-schäft der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung zu sorgen und zudem für gute Übernahmemodelle.

Dieses Seminar vermittelt, wie die Jugend- und Auszubilden-denvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt.

Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teil-nehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.

JAV 2 – Ausbildung checken und verbessern

JAV-Seminare auf Landesebene

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

März 11.03. 16.03.12 Best Western, Alzey 738,00 € 584,00 € BWS-800-280201-12Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

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Page 29: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

Inhalte

Analyse der Qualität der BerufsausbildungqqQualitätsverbesserung der BerufsausbildungqqProblemlösungsstrategienqqDas Berufsbildungsgesetz und die qualitativen qqAnforderungen an die BerufsausbildungBeurteilungssystemeqqEntwicklung und Aufbau des dualen Systems: qqBerufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbil-dungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

März 11.03. 16.03.12 Best Western, Alzey 738,00 € 584,00 € BWS-800-280201-12Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

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Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars.

Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit, denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen.

JAV 3 – Arbeitstechniken

JAV-Seminare auf Landesebene

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Juni 17.06. 22.06.12 Best Western, Alzey 738,00 € 584,00 € BWS-800-280301-12Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq Fußball-EM wird gezeigt *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

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Inhalte

Team- und ProjektarbeitqqBearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung qqvon HandlungshilfenArbeitstechniken und PräsentationenqqÖffentlichkeitsarbeit der JAVqqIdeen und Konzepte für BetriebsvereinbarungenqqMitbestimmung in der Ausbildung gestaltenqq

Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

TerminDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)qq

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Juni 17.06. 22.06.12 Best Western, Alzey 738,00 € 584,00 € BWS-800-280301-12Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq Fußball-EM wird gezeigt *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

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Im Betrieb bist du für die Jugendlichen und Auszubildenden zuständig. Du berätst, hilfst, förderst und vertrittst deren Interessen.

Ein Hauptinstrument der JAV-Arbeit ist die Jugendversamm-lung. Sie bietet die Möglichkeit, den Azubis von dem zu berichten, was ihr vorhabt bzw. schon geregelt habt.

Sie bietet aber auch eine gute Möglichkeit zu fragen, wo „der Schuh der Azubis drückt“, und auf Themen aufmerksam zu machen.

Oft findet sich aber keine Zeit, eine JA-Versammlung zu planen und durchzuführen. Um euch/dir den Weg zur Jugend- und Auszubildendenversammlung zu erleichtern oder den Ver-sammlungen einen neuen „Kick“ zu geben, haben wir dieses Kurzseminar für euch geplant.

JAV-Öffentlichkeitsarbeit – Die Jugend- versammlung als Sprachrohr der JAV

JAV-Seminare auf Landesebene

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Juni 29.06.12 Hotel Silicium, Höhr–Grenzhausen 254,00 € 34,00 € BWS-801-280401-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

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Inhalte

Rechtlicher Rahmen für eine JA-VersammlungqqOrganisation der JA-VersammlungqqBesondere Mittel für eine gelungene qqJA-VersammlungJugendgerechte GestaltungqqErste Schritte für die eigene konkrete qqJA-Versammlung vereinbaren

Bezirk Neuwied-Wirges

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Juni 29.06.12 Hotel Silicium, Höhr–Grenzhausen 254,00 € 34,00 € BWS-801-280401-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

In diesem Seminar inklusive: Monika Matschnig – Körpersprache: Verräterische Gesten und wirkungsvolle Signale

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Page 34: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

Zusammenarbeit JAV und Betriebsrat

Eine gute und funktionierende Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat ist notwendig und wichtig, um eine optimale und qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.

Um den Anforderungen als gewählter Jugend- und Auszubil-dendenvertreter gerecht zu werden, ist es nicht nur notwendig, sich umfassend über Aufgaben, Rechte und über bestehende Gesetze zu informieren, die für die JAV-Arbeit von Bedeutung sind, sondern auch die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu organisieren.

Ebenso wichtig ist es für den Betriebsrat, eine funktionierende JAV zu haben. Sie weiß am ehesten, wo der Schuh der Auszu-bildenden drückt. Sie weiß aber auch, wo Optimierung in der Ausbildungsabteilung notwendig ist.

JAV und BR – Gemeinsam für eine starke Ausbildung

JAV-Seminare auf Landesebene

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Februar 24.02.12 Hotel Silicium, Höhr–Grenzhausen 246,00 € 34,00 € BWS-801-280501-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

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Page 35: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

Inhalte

Rechte und Pflichten der JAV in Bezug qqauf die Zusammenarbeit mit dem BetriebsratRechte und Pflichten des Betriebsrats qqin Bezug auf die Zusammenarbeit mit der JAVMethoden, um eine bessere Zusammenarbeit qqaufzubauenAusbildung checken und verbessern als qqgemeinsames Projekt

Bezirk Neuwied-Wirges

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Februar 24.02.12 Hotel Silicium, Höhr–Grenzhausen 246,00 € 34,00 € BWS-801-280501-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

In diesem Seminar inklusive: Andreas Splanemann – Die Jugend- und Auszubildendenvertretung: Tipps und Arbeitshilfen für die Praxis/Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Personalrat

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Page 36: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

Durchführung der JAV-Wahlen 2012 In der Zeit vom 01.10. bis 30.11.2012 finden die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt.

Wie wichtig es ist, funktionierende und starke Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) im Betrieb zu haben, zeigt die fortwährende Diskussion um Probezeitverlängerung, Ausbil-dungsplatzabgabe und Qualifikation der Bewerber(innen).

Damit die Wahlen reibungslos durchgeführt werden können, bieten wir auch in diesem Jahr wieder ein Tagesseminar an, in dem die gesetzlichen Grundlagen der Wahl, die verschiede-nen Wahlverfahren und die im Wahlverfahren einzuhaltenden Normen und Fristen erläutert werden.

JAV-Wahlvorstandsschulung

JAV-Seminare auf Landesebene

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Juni 14.06.12 Stadthalle, Ransbach-Baumbach 145,00 € 43,00 € BWS-801-280601-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

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Page 37: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

Inhalte

Einsetzung des WahlvorstandesqqVorbereitung des WahlausschreibensqqTerminplanungqqVorbereitung und Durchführung der qqWahlversammlung

Bezirk Neuwied-Wirges

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

TerminDauer: 1 Tag (Beginn: morgens | Ende: nachmittags)qq

Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer

Juni 14.06.12 Stadthalle, Ransbach-Baumbach 145,00 € 43,00 € BWS-801-280601-12

Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVGqq *Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

In diesem Seminar inklusive: JAV-Wahl 2012 Digitale Wahlhilfe auf CD-ROMm

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Page 38: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

Ferien 2012

Schulferien | Deutschland

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

Land WinterOstern/ Frühjahr

Himmelfahrt/Pfingsten

Sommer Herbst Weihnachten

Baden-Württemberg - 02.04.-13.04. 29.05.-09.06. 26.07.-08.09. 29.10.-02.11. 24.12.-05.01.

Bayern 20.02.-24.02. 02.04.-14.04. 29.05.-09.06. 01.08.-12.09. 29.10.-03.11. 24.12.-05.01.

Berlin 30.01.-04.02.02.04.-14.04.

|30.04.18.05.

20./21.06.-03.08.

01.10.-13.10. 24.12.-04.01.

Brandenburg 30.01.-04.02.04.04.-14.04.

|30.04.18.05. 21.06.-03.08. 01.10.-13.10. 24.12.-04.01.

Bremen 30.01.-31.01.26.03.-11.04.

|30.04.18.05.|29.05. 23.07.-31.08. 22.10.-03.11. 24.12.-05.01.

Hamburg 30.01. 05.03.-16.03.30.04.-04.05.

|18.05.21.06.-01.08. 01.10.-12.10. 21.12.-04.01.

Hessen - 02.04.-14.04. - 02.07.-10.08. 15.10.-27.10. 24.12.-12.01.

Mecklenburg-Vorpommern 06.02.-17.02. 02.04.-11.04. 25.05.-29.05. 23.06.-04.08. 01.10.-05.10. 21.12.-04.01.

Niedersachsen 30.01.-31.01.26.03.-11.04.

|30.04.18.05.|29.05. 23.07.-31.08. 22.10.-03.11. 24.12.-05.01.

Nordrhein-Westfalen - 02.04.-14.04. 29.05. 09.07.-21.08. 08.10.-20.10. 21.12.-04.01.

Rheinland-Pfalz - 29.03.-13.04. - 02.07.-10.08. 01.10.-12.10. 20.12.-04.01.

Saarland 20.02.-25.02. 02.04.-14.04. - 02.07.-14.08. 22.10.-03.11. 24.12.-05.01.

Sachsen 13.02.-25.02. 06.04.-14.04. 18.05. 23.07.-31.08. 22.10.-02.11. 22.12.-02.01.

Sachsen-Anhalt 04.02.-11.02. 02.04.-07.04. 21.05-26.05. 23.07.-05.09. 29.10.-02.11. 19.12.-04.01.

Schleswig-Holstein - 30.03.-13.04. 18.05. 25.06.-04.08. 04.10.-19.10. 24.12.-05.01.

Thüringen 06.02.-11.02. 02.04.-13.04. 25.05.-29.05. 23.07.-31.08. 22.10.-03.11. 24.12.-05.01.

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Land WinterOstern/ Frühjahr

Himmelfahrt/Pfingsten

Sommer Herbst Weihnachten

Baden-Württemberg - 02.04.-13.04. 29.05.-09.06. 26.07.-08.09. 29.10.-02.11. 24.12.-05.01.

Bayern 20.02.-24.02. 02.04.-14.04. 29.05.-09.06. 01.08.-12.09. 29.10.-03.11. 24.12.-05.01.

Berlin 30.01.-04.02.02.04.-14.04.

|30.04.18.05.

20./21.06.-03.08.

01.10.-13.10. 24.12.-04.01.

Brandenburg 30.01.-04.02.04.04.-14.04.

|30.04.18.05. 21.06.-03.08. 01.10.-13.10. 24.12.-04.01.

Bremen 30.01.-31.01.26.03.-11.04.

|30.04.18.05.|29.05. 23.07.-31.08. 22.10.-03.11. 24.12.-05.01.

Hamburg 30.01. 05.03.-16.03.30.04.-04.05.

|18.05.21.06.-01.08. 01.10.-12.10. 21.12.-04.01.

Hessen - 02.04.-14.04. - 02.07.-10.08. 15.10.-27.10. 24.12.-12.01.

Mecklenburg-Vorpommern 06.02.-17.02. 02.04.-11.04. 25.05.-29.05. 23.06.-04.08. 01.10.-05.10. 21.12.-04.01.

Niedersachsen 30.01.-31.01.26.03.-11.04.

|30.04.18.05.|29.05. 23.07.-31.08. 22.10.-03.11. 24.12.-05.01.

Nordrhein-Westfalen - 02.04.-14.04. 29.05. 09.07.-21.08. 08.10.-20.10. 21.12.-04.01.

Rheinland-Pfalz - 29.03.-13.04. - 02.07.-10.08. 01.10.-12.10. 20.12.-04.01.

Saarland 20.02.-25.02. 02.04.-14.04. - 02.07.-14.08. 22.10.-03.11. 24.12.-05.01.

Sachsen 13.02.-25.02. 06.04.-14.04. 18.05. 23.07.-31.08. 22.10.-02.11. 22.12.-02.01.

Sachsen-Anhalt 04.02.-11.02. 02.04.-07.04. 21.05-26.05. 23.07.-05.09. 29.10.-02.11. 19.12.-04.01.

Schleswig-Holstein - 30.03.-13.04. 18.05. 25.06.-04.08. 04.10.-19.10. 24.12.-05.01.

Thüringen 06.02.-11.02. 02.04.-13.04. 25.05.-29.05. 23.07.-31.08. 22.10.-03.11. 24.12.-05.01.

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BWS-Team

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

Geschäftsführung

Sekretariat

Sabina Mehic | Telefon: 0511 7631-605

Peter Wind | Telefon: 0511 7631-677

Seminarplanung und Organisation sowie Inhouse-Angebote

Sachgebiet Seminarmaterial, Angebote, Seminarplanung

Meike Kiegeland | Telefon: 0511 7631-515

Sachgebiet SBV-Seminare, Angebote

Werner Wenz | Telefon: 0511 7631-205

Projektmanagement, Führungskräfteakademie

und neue Seminarformen

Daniele Frijia | Telefon: 0511 7631-373

Rechnungswesen

Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung

Marion Probst | Telefon: 0511 7631-233

Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung

Heidi Wenzel | Telefon: 0511 7631-304

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminaranmeldung und Einladung

Einladung, Anmeldung, Hotline

Bärbel Gieseler | Telefon: 0511 7631-667

Einladung, Anmeldung, Hotline

Dagmar Scheper | Telefon: 0511 7631-513

Marketing und Spezialangebote

Referentendatei, Seminarmaterial,

Seminarplanung, Hotline

Marion Köhler | Telefon: 0511 7631-206

BWS-Fachverlag und Jugendseminare, Hotline

Viola Lorenz | Telefon: 0511 7631-275

Marketing, Tagungen,

Seminarplanung, Hotline

Annika Schalin | Telefon: 0511 7631-159

Konzernseminare und

Führungskräfteakademie

Andrea Knüppel | Telefon: 0511 7631-416

Hotelmanagement

Anja Machate-Bente | Telefon: 0511 7631-350

Einladung, Anmeldung, Hotline

Nadine Köller | Telefon: 0511 7631-270

Anmeldung, Hotline

Angela Beyer | Telefon: 0511 7631-391

Einladung, Anmeldung, Hotline

Claudia Binnewies | Telefon: 0511 7631-423

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Kosten

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

Seminargebühren

Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildenden- und Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zu Grunde gelegt. Hierin ist eine Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten.

Fahrtkosten und Spesen

Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

Kosten

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Rücktritts- und Stornogebühren

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminar-beginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.

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Informationen zur Freistellung

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben.

Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte?

Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforder-licher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1).

Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräte für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminar-gebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrar-beitsstunden zu gewähren.

Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebs-rat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

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gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse?

Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich:

Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts qq Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94).

Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 qqbis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landes-bezirke findet.

Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechtsqq Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Aus-übung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84).

Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare qqArbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundespro-gramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbe-zirke finden.

Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden qqTarifverträge

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Informationen zur Freistellung

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallver-qqhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Ar-beitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwis-sen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83).

Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen qqKenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsaus-schusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsaus-schuss 1–3“.

Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwär-tigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Ebenso gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand selbst bei der Seminarplanung initiativ werden will.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch?

Obwohl die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertre-ten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben).

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungs-spielraum?

Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erfor-derlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen?

Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitglie-dern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispiels-weise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Semi-narzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist.

gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

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Informationen zur Freistellung

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisie-ren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen.

Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Not-wendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrich-tung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betriebli-chen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstwei-ligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359).

Wie teuer darf ein Seminar sein?

Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festge-setzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentra-gungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen?

Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 /83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

Dürfen Seminare erneut besucht werden?

Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themenge-biet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Quali-fizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Recht-sprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden?

Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Semi-narwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

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Informationen zur Freistellung

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden?

Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die kon-krete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforder-lichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforder-lichkeit bestreitet?

Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsrats-mitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber?

Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteil-nahme – egal ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Be-triebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

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Muster einer Mitteilungan den Arbeitgeber

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Betriebsrat

Anschrift

An die Geschäftsleitung

im Hause

Ort, Datum

Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am Datum

beschlossen, das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und

Auszubildendenvertretung Frau/Herrn Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:

Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit:

Ort:

Mitteilung über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

Page 53: Rheinland-Pfalz/Saar JAV 2012

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Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen,

Seminar der IG BCE mbH.

Der Preis des Seminars beträgt: Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der

Betriebsrat Frau/Herrn Name als Ersatzteil-

nehmerin/Ersatzteilnehmer.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für

die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 Be-

trVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme

an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten

berücksichtigt.

Ort, Datum Stempel/Unterschrift des Betriebsrats

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Anmeldung

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare

Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare

Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen. An- und Abfahrt

Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung

Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2012 zu-sammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Kinderbetreuung

In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungs-zentrum in Verbindung setzen.

Anmeldung

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Anmeldebogen

Ich melde mich an.

Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

Meine dienstliche Anschrift:

Firma/Unternehmen

Bereich/Abteilung

Straße, Hausnummer/Postfach

Postleitzahl Ort

Telefonnummer Faxnummer

E-Mail-Adresse

Ort, Datum Unterschrift

Firmenstempel (mit Anschrift)

Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/folgenden Seminaren an:

Titel Termin Seminarnummer

Fax 0511 7631-775

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Wissen schafft VorsprungBetriebsratsliteratur im BWS-Shop

www.bws-fachverlag.de

Bestellung:Tel. 0511 [email protected]

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fi

*Bezirks-Nr. *Mitgl.-Nr.

Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

Fax: 0511 7631-708 (oder das vollständig ausgefüllte Formular bei deinem Betriebsrat abgeben)

Beschäftigt bei

PLZ/Ort

Tätigkeit

www.bws-fachverlag.de

Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung

Kontonr.

BLZ

Bankinstitut

Name

Vorname

Geburtsdatum

PLZ/Wohnort

Straße/Hausnr.

Datum Unterschrift

Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben einschließlich eventueller Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben, insbesondere der Mitgliederverwaltung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragsabzugs im erforderlichen Umfang – auch durch Datenträgeraustausch – mithilfe von Computern (automatisiert) verarbeitet und genutzt werden können.

Ich bevollmächtige die IG Bergbau, Chemie, Energie meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit

P monatlich P vierteljährlich P halbjährlich P jährlich

von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Diese Ermächtigung gilt auch für jedes andere auf meinen Namen lautende Konto bei jedwedem Kreditinstitut. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG Bergbau, Chemie, Energie vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336

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Impressum

Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover

Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind

Redaktion Viola Lorenz Kathrin Behrens kb2 kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam

Gestaltung & Layout Antje Zimmermann Julia Hintz junge meister* | Kantstraße 149 · 10623 Berlin

Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover

Impressum

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q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: [email protected]

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