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Richtlinie für standortgerechte Begrünungen Ein Regelwerk im Interesse der Natur Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG) Arbeitskreis standortgerechte Begrünungen

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen · Firma Hesa, Himberg Dr. Thomas Krassnitzer Kärntner Saatbau Gen.m.b.H, Klagenfurt Dr. Horst-W. Luftensteiner Bundesamt und Forschungszentrum

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Richtlinie fürstandortgerechte Begrünungen

Ein Regelwerk im Interesse der Natur

Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)Arbeitskreis standortgerechte Begrünungen

Impressum

HerausgeberÖsterreichische Arbeitsgemeinschaft fürGrünland und Futterbau (ÖAG)und Bundesanstalt für alpenländische Land-wirtschaft (BAL) Gumpenstein, A-8952 Irdning

ÖAG-Arbeitsgruppe:Standortgerechte BegrünungenLeiter: Dr. Bernhard KRAUTZER, BAL GumpensteinTelefon (03682) 22451-241

ÖAG-Geschäftsführung:Dr. Karl BUCHGRABER, BAL Gumpenstein,A-8952 Irdning, Telefon (036 82) 22451-277

BAL GumpensteinDirektor: HR Dipl.-Ing. Dr. Kurt Chytil

Für den Inhalt verantwortlichdie Autoren

SatzBarbara Stieg

Druck, Verlag und © 2000Österreichische Arbeitsgemeinschaft fürGrünland und Futterbau (ÖAG)c/o BAL Gumpenstein, 8952 Irdning

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

3Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Inhaltsverzeichnis

Liste der Mitarbeiter ............................................................................................................................................ 4Vorwort ............................................................................................................................................................. 5Richtlinie für standortgerechte Begrünungen ................................................................................................. 7

1. Allgemeine Grundlagen .................................................................................................................................. 71.1 Ziele ............................................................................................................................................................ 71.2 Spezielle Grundlagen .................................................................................................................................. 71.3 Anwendungsbereich ................................................................................................................................... 71.4 Begriffsbestimmungen ................................................................................................................................ 81.5 Hinweise für die Ausschreibung und für die Erstellung von Angeboten ................................................... 10

1.5.1 - 1.5.7 ............................................................................................................................................... 10

2. Vertragsbestimmungen ................................................................................................................................ 102.1 Allgemeines ............................................................................................................................................... 10

2.1.1. - 2.1.3.............................................................................................................................................. 102.2 Stoffe ......................................................................................................................................................... 10

2.2.1 Allgemeines ..................................................................................................................................... 102.2.2 Saatgut .............................................................................................................................................112.2.3 Pflanzgut ...........................................................................................................................................112.2.4 Dünger ..............................................................................................................................................112.2.5 Bodenhilfsstoffe ................................................................................................................................ 112.2.6 Pflanzenhilfsmittel ............................................................................................................................. 11

2.3 Ausführung.................................................................................................................................................112.3.1 Allgemeines ...................................................................................................................................... 112.3.2 Begrünungsverfahren ....................................................................................................................... 112.3.3 Spezielle Ausführungen ................................................................................................................... 152.3.4 Allgemeine Düngemaßnahmen ....................................................................................................... 232.3.5 Allgemeine Pflegemaßnahmen ........................................................................................................ 232.3.6 Saatstärken ...................................................................................................................................... 24

2.4 Nebenleistungen ....................................................................................................................................... 242.5 Ausmaß und Abrechnung ......................................................................................................................... 24

2.5.1 Allgemeines ..................................................................................................................................... 242.5.2 Ausmaßfeststellung ......................................................................................................................... 242.5.3 Abnahmefähiger Zustand ................................................................................................................ 25

3. Praktische Hinweise auf Methoden zur Erzielung von standortgerechter Vegetation imengeren Sinne ............................................................................................................................................... 253.1 Präambel ................................................................................................................................................... 25

3.1.1 Begrünung durch Heudrusch ........................................................................................................... 253.1.2 Begrünung durch Heumulchsaat ..................................................................................................... 263.1.3 Vegetationstransplantation - Saat-Soden-Kombinationsverfahren .................................................. 273.1.4 Verwendung von Grünlandboden .................................................................................................... 273.1.5 Versetzen von Wurzelstöcken ......................................................................................................... 283.1.6 Begrünung durch „Impfen“ von Gewässern ..................................................................................... 283.1.7 Begrünung mit der natürlichen Sukzession ..................................................................................... 29

3.2 Schlussbemerkung ................................................................................................................................... 29

4 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Unter Leitung von:

Dr. Bernhard KrautzerInstitut für Pflanzenbau und KulturlanschaftBAL Gumpenstein, Irdning

Dr. Helmut WittmannInstitut für Ökologie, Salzburg

Univ. Prof. Dr. Florin FlorinethArbeitsbereich für Ingenieurbiologie und Landschaftsbau,Universität für Bodenkultur, Wien

Liste der Mitarbeiter

Unter Mitarbeit von:

Dipl.-Ing. Karin BöhmerWildblumensaatgut, Voitsau

Dir. Hansjörg DistlerAustrosaat AG, Wien

Dipl.-Ing. Martin DonatO.Ö. Umweltanwaltschaft, Linz

Dipl. Ing. Marianne HietzRaiffeisen Ware Austria, Wien

Dipl.-Ing. Kaspar HolausLandesanstalt für Pflanzenzucht, Rinn

Univ. Prof. Dr. Wolfgang HolznerZentrum für Umwelt- und NaturschutzUniversität für Bodenkultur, Wien

Ing. Hubert KabingerFirma Hesa, Himberg

Dr. Thomas KrassnitzerKärntner Saatbau Gen.m.b.H, Klagenfurt

Dr. Horst-W. LuftensteinerBundesamt und Forschungszentrum Hirschstetten, Wien

Dipl.-Ing. Eva MargelikArbeitsbereich für Ingenieurbiologie und Landschaftsbau,Universität für Bodenkultur, Wien

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

5Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Vorwort

Die mitteleuropäische Landschaft war vor dem menschlichen Einfluss mit Ausnahme der alpinen Rasen, größerer Moorberei-che, des Schwemmlandes im Umfeld von Flüssen und von Felsstandorten fast ausschließlich von Wald bedeckt. Durch seinekultivierende Tätigkeit hat der Mensch ein hohes Maß an Abwechslung und Vielfalt in die ursprüngliche Waldlandschaftgebracht; unterschiedlichste Wiesentypen, die gesamte Vielfalt landwirtschaftlicher Kulturen, Hecken, Feldgehölze, Wiesen-raine, Steinhage und vieles mehr haben erst durch den Menschen Einzug in unsere mitteleuropäische Landschaft gehalten unddiese in hohem Maße bereichert. Der Strukturwandel der Land- und Forstwirtschaft, intensiver Siedlungs- und Straßenbau,Flussverbauungen sowie die touristische Erschließung des Alpenraumes blieben nicht ohne Folgen für die Tier- und Pflanzen-welt. Die durch den Menschen ursprünglich hervorgerufene Erhöhung der biologischen Vielfalt hat rapide und in teilweisedramatischem Ausmaß abgenommen.In den letzen Jahren erfolgte ein starker Wandel in der Einstellung des Menschen zu seiner Umwelt. Die Erhaltung von vorallem seltenen Tier- und Pflanzenarten sowie generell die Bewahrung der biologischen Vielfalt ist zu einem besonderenAnliegen der Agrar- und Umweltpolitik geworden. Auch auf internationaler Ebene ist man sich des Wertes der sogenannten„Biodiversität“ für die Evolution und die langfristige Erhaltung biologischer Systeme bewusst geworden. In einem eigenenÜbereinkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (93/626/EWG) wurde ihre Wichtigkeit deutlich zum Ausdruck ge-bracht.Gerade bei Begrünungen - dem „Schließen von Wunden in der Landschaft“ - kommt der Rücksichtnahme auf die biologischeVielfalt und einer möglichst der Natur entsprechenden Vorgangsweise eine besondere Bedeutung zu. So ist es mehrfachvorgekommen, dass durch die Auswahl einseitigen, nicht standortgerechten Saatgutes, durch die Verwendung fremder Saat-gutherkünfte oder durch - vor allem in Höhenlagen - völlig ungeeigneter Saatgutzusammensetzungen und Begrünungsmetho-den der Eingriff in einen Landschaftsraum nicht nur nicht saniert werden konnte, sondern darüber hinaus ein zusätzlicherEingriff gesetzt wurde. Schlecht begrünte Schipisten, großflächig erodierte Hochlagen, vegetationslose Steinbrüche und na-turferne Flussufer zeugen allzu oft von der unüberlegten und falschen Vorgangsweise bei Begrünungsmaßnahmen.Die vorliegende Richtlinie gibt praktische Anwendungsbeispiele, wie Begrünungsmaßnahmen in unterschiedlichen Bereichenso durchgeführt werden, dass die genetische und biologische Vielfalt optimal bewahrt werden kann und dass darüber hinaus„Wunden in der Landschaft“ so rasch und so dauerhaft wie möglich geschlossen werden können. Dabei reichen die vorgestell-ten Methoden von aufwendigen Vegetationsverpflanzungen bis hin zum „Nichts-Tun“, dem Ablaufenlassen der natürlichenSukzession. Vor allem im Hinblick auf naturschutzrechtlich vorgeschriebene Landschaftsreparaturen oder Ausgleichsmaß-nahmen kommt dem Regelwerk eine wichtige Bedeutung zu. Darüber hinaus ist die Richtlinie auch so abgefasst, dass siedirekt zum Vertragsgegenstand werden kann. Dies bedeutet, dass anbietende und ausführende Firmen sehr streng an dasgebunden werden, was aus naturschutzfachlicher Sicht wichtig ist. Das vorliegende Regelwerk bildet demnach sowohl für diezuständigen Behörden als auch für den breiten Kreis der von der Anwendung und Umsetzung betroffenen Personengruppeneine Grundlage für die Ausschreibung und Durchführung von standortgerechten Begrünungen nach notwendigen Eingriffenin die Landschaft. Darüber hinaus haben die Autoren des Regelwerkes auch sehr deutlich darauf hingewiesen, was nichtmachbar ist und wo die Grenzen ingenieurbiologischer und vegetationstechnischer Methoden liegen und welche Bereiche derMensch von Eingriffen tunlichst verschonen sollte.Als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft möchte ich daher besonders an das zustän-dige Naturschutz-Fachpersonal, an Landschaftsplaner, aber auch an mit Begrünungsmethoden beschäftigte Firmen appellie-ren, die Richtlinien für standortgerechte Begrünung, wo immer möglich, zur Anwendung zu bringen.

Wien, am 3.August 2000

Bundesminister Mag. Wilhelm MoltererBundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

6 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

7Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 ZieleBegrünungen, deren Ziel die Herstellung einer naturähnli-chen oder naturidenten Vegetationsdecke mit nicht oder nuruntergeordnet ertragsorientierter Folgenutzung und mit oft-mals naturschutzorientierten Zielen ist, haben in den letztenJahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Vor allem beider Rekultivierungstätigkeit im Zuge der Realisierung vonGroßbauvorhaben (Schierschließungen, Kraftwerksbau, Stra-ßenbau etc.) drängt sich diese Art der Begrünung in weitenBereichen der Projektareale vor. Bei derartigen Großbauvor-haben hat sich jedoch herausgestellt, daß viele mit dieser Artder Begrünung zusammenhängende Begriffe nicht exakt de-finiert sind, daß in Österreich diesbezüglich keine entspre-chende Richtlinie und auch keine ÖNORM vorhanden sindund daß somit der „Stand der Technik“ nur unzureichendfestgelegt ist. Dies hat auch - z.B. bei Hochlagenbegrünun-gen - oftmals zur Folge, daß völlig unzureichende Ergebnis-se vom Auftraggeber akzeptiert werden, weil der Auftragge-ber (und oft auch der Auftragnehmer) nicht weiß, was mög-lich, sinnvoll, realisierbar und tatsächlich ausgeschrieben war.Diesem Mißstand soll mit dem vorliegenden Regelwerk ab-geholfen werden. Neben diesen vertraglichen und normie-renden Zielvorstellungen haben wir uns jedoch auch bemüht,entsprechende Informationen über standortgerechte Begrü-nungen in das Regelwerk einfließen zu lassen, die einem brei-ten Personenkreis, von Firmen des Garten- und Landschafts-baues über Naturschutzfachpersonal bis hin zu Landschafts-planern und -architekten sowie auch für die Saatgutindustrie,zur Verfügung stehen. Es bleibt zu hoffen, daß dieses Regel-werk durch Aufnahme in Ausschreibungen und Verträge,durch Integrierung in naturschutzrechtliche Auflagen unddurch Verbesserung des Wissenstandes bei potentiellen An-wendern vor allem der Natur zugute kommt.

1.2 Spezielle GrundlagenDie vorliegende Richtlinie hat als Grundlage alle einschlägi-gen ÖNORMEN und wurde unter Federführung der Öster-reichischen Arbeitsgemeinschaft für Grünland (ÖAG) unterBeiziehung zahlreicher Fachexperten ausgearbeitet. Sie ba-siert auf den bisher vorliegenden wissenschaftlichen Erkennt-nissen im Hinblick auf standortgerechte Begrünung. Damitkommt ihr die Bedeutung der anerkannten Regeln der Tech-nik zu.Die in dieser Richtlinie enthaltenen Ausführungen stellen beiordnungsgemäßer Anwendung den Normalfall dar. Sie erfas-sen jedoch nicht alle möglichen Sonderfälle, in denen sowohlweitergehende als auch einschränkende Maßnahmen erfor-derlich werden können. Die Anwendung der Richtlinie be-freit also nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln,die Einhaltung ermöglicht aber eine einwandfreie technischeLösung. Damit werden allerdings die Eignung der vorgeschla-

genen oder vorgeschriebenen Werkstoffe und die Brauchbar-keit von Vorleistungen anderer Personen vorauszusetzen sein.In diesem Sinn können etwa Planungsmängel oder fehler-hafte Materialien, auch bei sonstiger Beachtung der Richtli-nien, zum Mißerfolg führen. Diesbezüglich ist auf die Ein-haltung der entsprechenden Prüf- und Warnpflichten großerWert zu legen.

Diese Richtlinie enthält als Ergänzung zur ÖNORM A 2050„Vergabe von Aufträgen über Leistungen - Ausschreibung,Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm“ sowie zur ÖNORMA 2060 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen“und ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungenfür Bauleistungen, Werkvertragsnorm“ im Abschnitt 1 ins-besondere Hinweise für die Ausschreibung für die Erstel-lung von Angeboten.

Der Abschnitt 2 enthält die Vertragsbestimmungen für stand-ortgerechte Begrünungen. Diese Vertragsbestimmungen re-geln gemeinsam mit den ÖNORMEN A 2060 „AllgemeineVertragsbestimmungen für Leistungen“, B 2110 „Allgemei-ne Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, Werkvertrags-norm“, B 2117 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bau-leistungen an Straßen sowie die damit im Zusammenhang ste-hende Landschaftsbau -Werkvertragsnorm“, B 2241 „Garten-gestaltungen und Landschaftsbau, Werkvertragsnorm“, L 1040„Vegetationstechnische Arbeiten Pflanzen - Güteanforderun-gen, Sortierungsbestimmungen“ und L 1041 „Vegetationstech-nische Arbeiten - Erhaltungspflege“ und mit den in der Aus-schreibung oder im Anbot anzuführenden Normen techni-schen Inhalts und besonderen Vertragsbestimmungen für denEinzelfall die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. DieBestimmungen des Abschnittes 2 dieser Richtlinie werdendann Vertragsinhalt, wenn die Einhaltung der Richtlinie fürstandortgerechtes Saatgut als Vertragsbestandteil erklärt wird.Die Einhaltung der Richtlinien für standortgerechtes Saatgutist jeweils bereits bei der Ausschreibung und bei den Ange-boten anzuführen.

Die in diesem Regelwerk angeführten Richtlinien und Mög-lichkeiten entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik undsind als Mindestforderung zu verstehen. Jede Weiterentwick-lung in Richtung der oben angeführten Ziele ist beabsichtigtund wünschenswert. Die ÖAG behält sich vor, diese Richtli-nie regelmäßig zu überarbeiten und dem Stand der wissen-schaftlichen Erkenntnisse anzupassen.

1.3 AnwendungsbereichDiese Richtlinie ist vollinhaltlich in den Ostalpenländern an-wendbar. In den Westalpen sind vor allem hinsichtlich derHöhenlage und gewisser Definitionen Änderungen notwendig.Diese Richtlinie enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmun-gen für die Ausführung von Begrünungsmaßnahmen, die zustandortgerechter Vegetation im Sinne der Definition dieserRichtlinie führen.

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

8 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Begrünungen von Sportplätzen im Sinne der ÖNORM B 2605und der ÖNORM B 2606 - Teil 1, die Herstellung von Gar-tenanlagen bei Wohn- und Nutzbauten aller Art im Sinne derÖNORM B 2241, von Golfanlagen und von landwirtschaft-lich genutzten Flächen, bei denen die Ertragsgewinnung imVordergrund steht, sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie,es sei denn, die Anwendung der Richtlinie wird für Teilberei-che von diesbezüglichen Planungs- und Bauvorhaben vertrag-lich festgelegt (z. B. standortgerecht begrünte Teile von Wohn-anlagen, Golfplätzen oder Erholungs- und Parklandschaftenim urbanen Bereich).Für Begrünungen von landwirtschaftlich genutzten Hochla-gen, in denen die Nutzung als extensiv angesehen werden kann(siehe Definition Hochlagen), sind diese Bestimmungen je-doch vollinhaltlich anzuwenden.

1.4 Begriffsbestimmungen

AbnahmeBestätigung der durchgeführten Arbeiten und Erreichen ei-nes abnahmefähigen Entwicklungszustandes, unter Umstän-den unter Durchführung einer ordnungsgemäßen und erfolg-reichen Fertigstellungspflege.

Ammengräser und -kräuterBestandteile des Saatgutes einer standortgerechten Begrünung,welche die Entwicklung des angestrebten standortgerechtenVegetationstyps begünstigen, letztlich jedoch nicht mehr Be-standteil dieses Vegetationstyps sind. Im Gegensatz zu Deck-fruchtarten sind Ammengräser und -kräuter längerlebig, ihr Be-stand in der aufkommenden standortgerechten Begrünung dau-ert im Regelfall zwischen 1 und 10 Vegetationsperioden.

BaumaßnahmenAlle im Zusammenhang mit der Herstellung einer standort-gerechten Begrünung stehenden Maßnahmen.

BegrünungszielDas Erreichen der angestrebten standortgerechten Vegetati-on in übernahmefähigem Zustand.

BlumenwiesenBlütenreiche, von Gräsern und Kräutern dominierte Pflan-zengesellschaften, die 1 - 3 mal jährlich gemäht werden.

BlumenrasenNiedrig wachsende, schnitt- und trittresistente Gräser-Kräu-terbestände als Alternative zum Gebrauchsrasen im Sied-lungsbereich.

BodenOberster Bereich der Erdkruste, der durch Verwitterung, Um-und Neubildung entstanden ist und weiter verändert wird; erbesteht aus festen anorganischen (Mineralanteil) und organi-schen Teilen (Humus und Lebewesen) sowie aus Wasser, dendarin gelösten Stoffen und aus mit Luft gefüllten Hohlräu-men und steht in Wechselwirkung mit der Umwelt.

Für vegetationstechnische Arbeiten wird der Boden in Ober-boden - Unterboden - Untergrund unterteilt.

BodenhilfsstoffeStoffe ohne wesentlichen Gehalt an pflanzenaufnehmbarenNährstoffen, die den Boden biotisch, chemisch oder physika-lisch beeinflussen, um seinen Zustand oder die Wirksamkeitvon Düngemitteln zu verbessern.

DeckfruchtBestandteil des Saatgutes einer standortgerechten Begrünung,wo kurzlebige Arten die Entwicklung des angestrebten Ve-getationstyps durch Reduzierung der Bodenerosion undSchaffung günstiger kleinklimatischer Bedingungen fördern.Nach der Anwuchsphase verschwinden die im Regelfall ein-jährigen Deckfruchtarten vollständig aus der Rekultivierungs-fläche.

Decksaat (Heudecksaat, Strohdecksaat)Ausbringen einer 3 - 4 cm hohen, wachstumsförderndenMulchschicht, aus Langstroh oder Heu, die je nach Neigungund Oberflächenstruktur des Geländes und je nach Wind-verhältnissen ohne oder mit Kleber über das Saatgut ausge-legt wird.

EntwicklungspflegeSammelbezeichnung für vertraglich festgelegte Pflegemaß-nahmen im Zeitraum zwischen der Abnahme und der Über-nahme (Schlußfeststellung).

FertigstellungspflegeSammelbezeichnung für vertraglich festgelegte Pflegemaß-nahmen im Zeitraum zwischen der Aussaat/Pflanzung bis zurAbnahme.

GrasmulchsaatAbernten von ausgereiften Gräser-Kräuterbeständen aus derUmgebung und Ausbringen derselben als 2 - 3 cm hoheMulchdecke (bestehend aus dem geernteten Pflanzenmate-rial, das gleich nach der Mahd verwendet wird, ohne vorher zutrocknen).

HeublumenVom Boden von Heustadeln oder Tennen aufgesammelte, mitSamen versetzte Heureste, die für standortgerechte Begrü-nungen herangezogen werden.

HeudruschDurch maschinelles Ausdreschen von Pflanzenbeständen amnatürlichen oder naturnahen Standort gewonnenes Saatgut alsGrundlage für standortgerechte Begrünungen. Um eine brei-te Palette jener Pflanzenarten zu bekommen, die den ange-strebten Vegetationstyp bilden, ist im Regelfall ein Heudruschmit 2 bis 3 versetzten Ernteterminen notwendig.

HeumulchsaatAbernten von Heu aus natürlichen oder naturnahen Pflanzen-beständen inklusive der darin befindlichen reifen und keim-

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

9Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

fähigen Samen und Ausbringen desselben als 3 - 4 cm starkewachstumsfördernde Mulchdecke.

Hochlagen im Sinne dieser RichtlinieBereiche in der subalpinen, alpinen und nivalen Stufe, d.h.Flächen, die im Ostalpenraum über einer Seehöhe von1600 msm liegen, im Zentralalpenraum über 1800 msm.

HochlagensaatgutSaatgut, das zumindest 60 Gewichtsprozente an Arten ent-hält, deren ausschließlicher oder Hauptlebensraum im Bereichder Hochlagen im Sinne dieser Richtlinien liegt; die verblei-benden 40 Gewichtsprozente müssen aus Arten zusammen-gesetzt sein, die in der Natur zumindest auch in jener Höhen-lage wachsen können, in der die Begrünungsmaßnahmen ge-plant sind. Hochlagensaatgut hat aus mindestens 5 Arten zubestehen.

NebenleistungenVerhältnismäßig geringfügige Leistungen, die der Gepflogen-heit entsprechend auch dann auszuführen sind, wenn sie inVertragsunterlagen nicht angeführt werden, jedoch nur inso-weit als sie zur vollständigen sach- und fachgemäßen Aus-führung der vertraglichen Leistung unerläßlich sind und mitdiesen im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Sie sind je-denfalls mit den angebotenen Preisen abgegolten.

PflanzenhilfsstoffeStoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmtsind, die Pflanzen in ihrer Funktion zu fördern, die Wider-standsfähigkeit von Pflanzen zu erhöhen oder die Aufberei-tung organischer Stoffe zu beeinflussen.

Standortgerechte Vegetation im Sinne dieser Richtlinie

Eine Pflanzengesellschaft ist im Sinne dieser Richtlinie stand-ortgerecht, wenn sie sich bei im Regelfall extensiver Nutzungoder Nichtnutzung dauerhaft selbst stabil erhält und wenn beidieser Pflanzengesellschaft die Erzeugung von landwirt-schaftlichen Produkten nicht im Vordergrund steht. Diesestandortgerechte Vegetation bedarf mit Ausnahme einer Fer-tigstellungs- und Entwicklungspflege sowie einer allfälligenextensiven Nutzung keiner weiteren Pflegemaßnahmen. Hin-sichtlich Standortgerechtheit wird im Sinne dieser Richtlinieweiter differenziert:

Standortgerechte Vegetation im engeren Sinne:Eine durch den Menschen erzeugte Vegetation ist dann stand-ortgerecht im engeren Sinne, wenn sie die drei folgendenKriterien erfüllt:1) Die ökologischen Amplituden (die „Ansprüche“) der aus-

gebrachten Pflanzenarten entsprechen den Eigenschaftendes Standortes.

2) Die verwendeten Pflanzenarten sind als „heimisch“ anzu-sehen, weil sie in der geographischen Region (z.B. Möll-tal, Hohe Tauern), wenigstens aber im gleichen Bundes-land, in dem die Begrünung stattfindet, an entsprechen-den Wildstandorten von Natur aus vorkommen oder vor-gekommen sind.

3) Es wird Saatgut oder Pflanzenmaterial verwendet, das ei-nerseits aus der unmittelbaren Umgebung des Projektge-bietes stammt und andererseits in Lebensräumen gewon-nen wurde, die hinsichtlich ihrer wesentlichen Standorts-faktoren dem herzustellenden Vegetationstyp entsprechen.Dies heißt, daß bei der Begrünung nicht nur auf die Ein-haltung korrekter bodenständiger und standortgerechterArtengarnituren Wert gelegt wird, es werden darüber hin-aus ausschließlich lokale Ökotypen und Kleinsippen derjeweiligen Pflanzenarten verwendet.

Bei naturschutzrechtlich vorgeschriebenen Ausgleichs- oderKompensationsmaßnahmen ist bei gleichzeitiger Anwendungoder vertraglicher Vereinbarung dieser Richtlinie ausschließ-lich „standortgerechte Vegetation im engeren Sinn“ herzu-stellen.

Standortgerechte Vegetation im weiteren Sinne:Eine durch den Menschen erzeugte Vegetation ist nur dannstandortgerecht, wenn sie folgende drei Kriterien erfüllt:1) Die ökologischen Amplituden (die „Ansprüche“) der aus-

gebrachten Pflanzenarten entsprechen den Eigenschaftendes Standortes.

2) Die verwendeten Pflanzenarten sind als „heimisch“ anzu-sehen, weil sie in der geographischen Region (z.B. Möll-tal, Hohe Tauern), wenigstens aber im gleichen Bundes-land, in dem die Begrünung stattfindet, an entsprechen-den Wildstandorten von Natur aus vorkommen oder vor-gekommen sind.

3) Es wird angestrebt, in möglichst hohem Maß regionalesSaatgut zu verwenden, wobei die Verwendung von regio-nalem Saatgut nicht verpflichtend ist.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist die „standortge-rechte Vegetation im engeren Sinne“ ausschließlich durchMethoden wie Wildsammlungen, Heudrusch, Heumulchver-fahren, Andecken von Grünlandboden und ähnliche Metho-den erzielbar. Derzeit ist mit der Verwendung von „norma-lem“ Handelssaatgut eine standortgerechte Vegetation im en-geren Sinne nicht herstellbar.Im Gegensatz dazu ist bei standortgerechter Vegetation imweiteren Sinne „normales“ Handelssaatgut verwendbar, wenn-gleich auch hier auf regionale Herkünfte des Saatgutes gro-ßer Wert gelegt werden sollte.

Standortgerechtes Saat- und PflanzgutSaat- und Pflanzgut, das bei fachgerechter Ausbringung undfachgerechter Fertigstellungs- und Entwicklungspflege einestandortgerechte Vegetation hervorbringt.

StandortGesamtheit der an einem Wuchsort auf Pflanzen einwirken-den Umweltbedingungen.

Übernahme (Schlußfeststellung)Bestätigung des abnahmefähigen Zustandes und der ordnungs-gemäß und erfolgreich durchgeführten Entwicklungspflege.Falls vertraglich nichts anderes vereinbart wird, endet damitdie Gewährleistungsfrist.

10 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

VegetationstragschichtBereich des Bodens, in welchem die Pflanzen wurzeln, in derRegel im Bereich des Oberbodens sowie in Teilbereichen desUnterbodens.

WildsammlungenSammeln von Samen am natürlichen Standort. Im Regelfallerfolgt dies durch Absammeln der Pflanzen von Hand; auchein maschinelles Absammeln ist unter dem Begriff „Wild-sammlung“ zu subsumieren, entscheidend ist die Herkunftder Diasporen aus der Natur.

1.5 Hinweise für die Ausschreibung und für dieErstellung von Angeboten

1.5.1 Bei Ausschreibungen und bei der Darstellung von An-geboten sind die Bestimmungen der ÖNORM A 2050 einzu-halten; weiters sind die ÖNORMEN A 2060, B 2061, B 2062,B 2063, B 2110, B 2111, B 2112, B 2113, B 2117, L 1040 undL 1041 zu beachten.

1.5.2 Die Leistungen sollen lückenlos erfaßt und so aufgeglie-dert werden, daß nur Leistungen gleicher Art und Preisbildungin einer Position erfaßt werden. Bei der Ausmaßermittlung istauf die Ausführungen gemäß 2.5 Bedacht zu nehmen.Umfangreiche Leistungsverzeichnisse sollen in größere Ab-schnitte gegliedert werden, wobei jedem Abschnitt eine all-gemeine Beschreibung voranzustellen ist.Saatgut und Pflanzmaterial sind grundsätzlich mit dem wis-senschaftlichen lateinischen Namen anzugeben.

1.5.3 Unerläßlich ist die Anführung von Umständen, wel-che die Ausführung der Leistung erschweren und/oder dieKalkulation beeinflussen, z.B. ungünstige klimatische Verhält-nisse, verkehrsbedingte Arbeitsbehinderungen, Terminfestle-gungen, fallweise Unterbrechung von Leistungen, Lagerungs-möglichkeiten, Zu- und Abfahrtswege, Kosten für Wasser,Gas, Stromverbrauch, Bedachtnahme auf Vegetationszeiten,Koordination mit anderen technischen Bauabläufen, gelten-de naturschutzrechtliche Bestimmungen und Bescheidaufla-gen sowie potentielle Beeinträchtigung der Begrünung (z.B.durch extreme pH-Werte), auch durch die angestrebte Folge-nutzung (z.B. Weidenutzung).

1.5.4 Wenn Pläne, Zeichnungen und Ähnliches Grundlagefür die Erstellung der Ausschreibung oder des Angebots sind,ist auf die Übereinstimmung dieser Unterlagen besonders zuachten. Die praktische Durchführung vor Ort kann zu Abwei-chungen von diesen Unterlagen führen. Darauf ist in geeig-neter Form schriftlich aufmerksam zu machen.

1.5.5 Bei Wahlpositionen ist darauf zu achten, daß der Wett-bewerb und die Vergleichbarkeit der Angebote gesichert sind.

1.5.6 Insbesondere sind anzuführen:• Angestrebter standortgerechter Vegetationstyp• Notwendigkeit des Erreichens von standortgerechter Ve-

getation im engeren oder standortgerechter Vegetation imweiteren Sinne

• Beabsichtigte Folgenutzung• Art und Weise der Saatgutaufbringung• Bei einfacher Trocken- und Hydrosaat die Saatgutmischung• Pläne, Beschreibungen und dergleichen, ob diese der Aus-

schreibung bzw. dem Angebot zugrunde liegen• Höhenlage, Exposition, Neigung und Bodenbeschaffenheit• Rechtliche Vorschreibungen und Auflagen• Pflegemaßnahmen (Fertigstellungspflege, Entwicklungs-

pflege)• Erforderliche Stabilisierungsmaßnahmen für Pflanzsub-

strat und Untergrund• Erforderliche Entwässerungen• Vorhandene Einbauten (z.B. Leitungen, Kabel, Kanäle,

Wasserfassungen, Wasserleitungen, Bauwerksreste odersonstige Einbauten, möglichst unter Vorlage von Bestands-plänen)

• Ausgewiesene oder vorhandene Schutzzonen (z.B. Was-serschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturwaldreserva-te, etc.)

• Lage, Art und Anschlußwert der dem Auftragnehmer aufder Bauseite zur Verfügung stehenden Anschlüsse für Was-ser, Gas und Strom

• Möglichkeit der Zufahrt mit unterschiedlichen Geräten

1.5.7 Nebenleistungen als HauptleistungenSollen Leistungen, die an sich Nebenleistungen darstellen,ausnahmsweise gesondert vergütet werden, sind diese Lei-stungen in der Ausschreibung oder im Angebot genau zu be-schreiben.

2. Vertragsbestimmungen

2.1 Allgemeines

2.1.1 Für die verwendeten Begriffe gelten die Definitionengemäß 1.2.

2.1.2 Die Bestimmungen und der ÖNORM A 2060 und derÖNORM B 2110 sind Vertragsbestandteil.

2.1.3 Sind im Vertrag ÖNORMEN oder Richtlinien ohneAusgabedatum angeführt, ist jene Fassung maßgebend, diezum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist Gültigkeit hatte.Bei Fehlen einer Angebotsfrist gilt das Datum des Angebo-tes.

2.2 Stoffe

2.2.1 AllgemeinesWenn die Ausschreibung oder das Angebot nichts anders be-stimmt, umfassen die Leistungen auch die Lieferung der zu-gehörigen Stoffe. Stoffe, die der Auftragnehmer, im folgen-den AN genannt, bereitzustellen hat (z.B. Saatgut, Pflanzen,diverse Baustoffe und Bauteile), müssen, sofern im Leistungs-verzeichnis nicht anders festgelegt ist, ungebraucht und neu-wertig sein. Die zu verwendenden Stoffe müssen den einschlä-gigen ÖNORMEN oder Zulassungen entsprechen. Soweit es

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

11Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

sich um in ÖNORMEN nicht erfaßte oder in Gesetzen oderVerordnungen nicht geregelte Bau- und Werkstoffe handelt,sind die Stoffeigenschaften durch österreichische Prüfzeug-nisse nachzuweisen. Bei Saat- und Pflanzgut ist die Herkunftentsprechend nachzuweisen.

2.2.2 SaatgutDie gesetzlichen Bestimmungen sind nur zum Teil auf Saat-gut für standortgerechte Begrünungen anwendbar. Im Sinnedieser Richtlinie darf ausschließlich standortgerechtes Saat-gut verwendet werden. Es wird darauf hingewiesen, daß For-derungen des Naturschutzrechtes mit denen des Saatgutrech-tes in manchen Fällen schwer oder nicht vereinbar sind.Für Arten, deren Saatgutqualität nicht ausreichend bekannt ist,sowie bei Wildsammlungen, ist bei bestehenden Zweifeln überdie Erreichbarkeit des Begrünungszieles von Seiten des Auf-tragnehmers eine Probesaat durchzuführen. Andernfalls ist derabnahmefähige Zustand und unter Umständen der Versuchs-charakter der Begrünungsmaßnahmen speziell zu vereinbaren.Die Verwendung von Saatgut für standortgerechte Begrünun-gen ist auch hinsichtlich der geltenden naturschutzrechtlichenBestimmungen der einzelnen Länder zu überprüfen. So ist inden meisten österreichischen Naturschutzgesetzgebungen dasEinbringen gebietsfremder Pflanzen in der freien Natur ohneBewilligung der Naturschutzbehörde verboten, wobei für dieordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft generelle Aus-nahmeregelungen bestehen. Bei einer ordnungsgemäßenstandortgerechten Begrünung im Sinne dieser Richtlinie istim Regelfall Konformität mit den naturschutzrechtlichenGrundlagen gegeben, da gebietsfremde Pflanzen per Defini-tion nicht Bestandteil einer standortgerechten Begrünung seinkönnen. Sollten aufgrund besonderer Verhältnisse auch ge-bietsfremde Pflanzen Verwendung finden müssen, ist beiVorliegen eines Bewilligungstatbestandes die Behörde ent-sprechend zu kontaktieren.Eine Sonderstellung nehmen dabei Arten ein, die als Deck-frucht oder Ammengräser und -kräuter verwendet werden.Deckfrüchte dürfen im Rahmen der praxisüblichen Aufwands-mengen verwendet werden. Ammengräser und -kräuter dür-fen zu insgesamt 5 Gewichtsprozenten in standortgerechtenSaatgutmischungen enthalten sein.

2.2.3 PflanzgutIm Sinne dieser Richtlinie darf ausschließlich standortgerech-tes Pflanzgut verwendet werden. Insbesondere ist seine Eig-nung in Hinblick auf Höhenlage, Substratverhältnisse undBegrünungsziel zu berücksichtigen. Für das Pflanzgut ist eineHerkunftsbescheinigung vorzulegen.Bei empfohlenen und schwer verfügbaren Arten sind ent-sprechende Vorlaufzeiten bis zu deren Verfügbarkeit einzu-kalkulieren.Hinsichtlich naturschutzrechtlicher Bestimmungen sei auf dieAusführungen unter Punkt 2.2.2 verwiesen.

2.2.4 DüngerEine Düngung im Rahmen dieser Richtlinie dient der Sanie-rung und Optimierung der Bodenstabilität sowie der Pflan-

zenernährung im unbedingt notwendigen Ausmaß. In denspeziellen Ausführungen der Richtlinie wird auf jene Fälleverwiesen, in denen begleitende Düngemaßnahmen notwen-dig bzw. sinnvoll sind. Es dürfen keinesfalls Dünger verwen-det werden, von denen Negativimpulse auf die Bodenstabili-tät ausgehen können. Daher sollen nur langsam und nachhal-tig wirkende, den Humusaufbau fördernde und ökologischunbedenkliche Dünger für Begrünungen im Rahmen dieserRichtlinie verwendet werden.Dünger sind im Sinne dieser Richtlinie ausschließlich zurErreichung des Begrünungszieles zu verwenden.

2.2.5 BodenhilfsstoffeStoffe ohne wesentlichen Gehalt an pflanzenaufnehmbarenNährstoffen, die den Boden biotisch, chemisch oder physika-lisch beeinflussen, um seinen Zustand oder die Wirksamkeitvon Düngemitteln zu verbessern. Sie müssen den Bestimmun-gen des Düngemittelgesetzes 1994 entsprechen und dürfenweder pflanzentoxisch wirksam sein, noch den Boden nega-tiv beeinflussen.

2.2.6 PflanzenhilfsmittelSie müssen den Bestimmungen des Düngemittelgesetzes 1994entsprechen und dürfen bei der Verwendung für standortge-rechte Begrünungen nicht bodenschädigend sein.

2.3 Ausführung

2.3.1 Allgemeines

2.3.1.1 Prüfung des BodensDie Prüfung erstreckt sich auf den obersten vorhandenen Bo-denhorizont/-abschnitt mit branchenüblichen einfachen Metho-den (z.B. Augenschein, Messung) und zwar hinsichtlich:1. Gleichmäßigkeit bezüglich der Art, Beschaffenheit und

dem Aufbau2. Längs- und Quergefälle3. Allfällige Vernässungen4. Offensichtliche Erosionsanfälligkeit des Oberbodens (z.

B. Abflußrinnen)5. Gehalt an unbegrünbaren Bodenbestandteilen (vor allem

Steine)6. Prüfung des pH-Wertes und KalkgehaltesTechnologische oder chemische Untersuchungen gehörennicht zur Prüfpflicht des Auftragnehmers.

2.3.1.2 HinweispflichtBezüglich der Hinweispflicht gelten die Bestimmungen derÖNORMEN A 2060 und B 2110.

2.3.2 Begrünungsverfahren

2.3.2.1 AllgemeinesWesentlich bei allen Begrünungsprojekten ist eine fachgerech-te Auswahl von Verfahren und geeigneten Stoffen. Diese sindso auszuwählen, daß eine standortgerechte Begrünung erreichtwird.

12 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

sie sonst die aufgehende und ausdauernde Vegetation ver-drängt und nach dem Absterben große Lücken hinterläßt.Saatstärke: 5 - 10 g/m2 Winterroggen/Hafer/Gerste

10 - 15 g/m2 SaatgutBei einem guten Einwanderungspotential von Diasporen ausdem umliegenden Grünland kann auf das Saatgut verzichtetwerden, in diesem Fall ist das abgemähte Getreide 3 - 4 cmhoch liegen zu lassen (als Samenfalle und Erosionsschutz).

2.3.2.3.3 Winterroggen-RillensaatIn kleinen mit einer Haue oder Zähnen eines Baggers aufge-rissenen und schräg über die Böschung verlaufenden Grä-ben wird der Winterroggen eingearbeitet; die Zwischenfel-der (50 cm breit) werden mit einer Gräser-Kräutermischungbegrünt. Für das Abmähen des Roggens in tieferen Lagen sieheDeckfruchtansaat.

2.3.2.3.4 GehölztrockensaatBei dieser Ansaatmethode wird das Saatgut von Gehölzen mitSand (im Verhältnis 1:3) gemischt und als Voll-, Loch- oderRillensaat ausgesät. Diese Methodik eignet sich nur für flache-re Böschungen mit rauher Oberfläche ohne Erosionsgefährdung.

2.3.2.3.5 HeublumensaatVoraussetzung dafür ist das Vorhandensein samenreicherReste auf den Tennenböden von Heustadeln. Dieses Materialsoll von Heu stammen, welches nicht älter als ein, maximalzwei Jahre ist. Weitere Voraussetzung ist, daß das Heu spätgenug geschnitten wurde, wodurch viele Wiesengräser und -kräuter reife Samen ausbilden konnten. Oft empfiehlt sich einAussieben, um eine entsprechend hohe Samenkonzentrationzu bekommen. Die Heublumen (0,5 - 2 kg/m²) werden mit-samt den Halmen maximal zwei Zentimeter dick ausgestreut.Um Verwehungen zu verhindern, soll die Aussaat nur auf feuch-tem Boden erfolgen bzw. die Heublumen nach der Aussaat mitWasser benetzt werden. In Hochlagen hat sich auch eine Be-schwerung der Ansaat mit Baustahlgittern, Drahtgeflechten oderKokosnetzen bewährt, welche nach ein paar Wochen wiederentfernt werden. Durch die Mulchschicht wird auch ein gewis-ser Schutz des Bodens gegen mechanische Angriffe erreicht,die mikroklimatischen Verhältnisse werden verbessert. Die zu-sätzliche Verwendung einer Deckfrucht hat sich bewährt. Beizu geringer Keimfähigkeit der Heublumen können wichtigeSaatgutkomponenten dazugekauft und eingesät werden.

2.3.2.3.6 HeumulchsaatBei Vorhandensein entsprechender Flächen kann das „Saat-gut“ auch durch spezielle Mahd gewonnen werden. Im Re-gelfall sollten dazu die zu mähenden Flächen eine standort-gerechte Vegetation tragen, die dem Begrünungsziel der zubegrünenden Flächen entspricht. Die Mahd wird zu versetz-ten Mähzeitpunkten (2 bis 3 Mähtermine) durchgeführt, umein möglichst breites Spektrum an Arten im Reifezustand zuerfassen. Diese Mähzeitpunkte sollten von einem Fachmannfestgelegt werden. Das so gewonnene Heu mit den darin ent-haltenen Samen ist gleichmäßig in einer maximal 2 cm star-ken Schicht auf die zu begrünenden Flächen aufzubringen.Ein zu starkes Aufbringen ist zu vermeiden, um anaerobe

Um das Begrünungsziel zu erreichen, sind vor allem bei derAuswahl von Begrünungstechniken und Saatgutmischungenzumindest folgende Kriterien zu beachten:1. Höhenlage2. Exposition3. Neigung4. Niederschlagsverhältnisse5. Angrenzende Vegetation6. Bodenbeschaffenheit7. Funktion, Pflege oder Folgenutzung8. Saatgutverfügbarkeit9. Keimfähigkeit und Konkurrenzkraft

10. Tausendkorngewicht11. Kostenabschätzung

2.3.2.2 BodenvorbereitungDie Bodenvorbereitung ist auf das Begrünungsziel auszurich-ten. Dies umfaßt Tätigkeiten wie zum Beispiel:• Bodenlockerung, Aufrauhen der Bodenoberfläche• Beseitigung von Arten, welche für das Erreichen des Be-

grünungsziels hinderlich sind• Herstellung einer entsprechenden Substratschichtung• Dichtungs- oder Drainagemaßnahmen• Entsteinung

2.3.2.3 BegrünungsmethodenDie angeführten Methoden stellen nur die wichtigsten gewöhn-lich angewandten dar, es gibt ständig neue technische Ent-wicklungen.Die Begrünungsmethoden müssen den biologischen Beson-derheiten der einzelnen Pflanzenarten, den verschiedenenVegetationstypen und dem qualitativen Begrünungsziel ge-recht werden. Verschiedene Verfahren können modifiziert undteilweise miteinander kombiniert werden.

2.3.2.3.1 Einfache TrockensaatUnter einfacher Trockensaat versteht man das Ausbringen vonSaatgut und Dünger im trockenen Zustand und ohne zusätzli-che Hilfsstoffe. Sie eignet sich gut für ebene Stellen (Einsatzvon diversen Sämaschinen), kann jedoch auch auf Böschun-gen mit grober Bodenoberfläche angewendet werden.Saatstärke: bis zu 10 g/m2 auf ebenen Flächen

bis zu 20 g/m2 auf steilen Flächen

2.3.2.3.2 DeckfruchtansaatBei dieser Ansaatmethode werden Winterroggen, Hafer oderGerste (letztere eignen sich nur im Frühjahr und Sommer) inden Boden eingearbeitet und darauf das restliche Saatgut aus-gesät. Durch das rasche Auflaufen der im Boden liegendenDunkelkeimer kommt es zu einer schnellen Abdeckung dererdoffenen Stellen. Zwischen der Deckfrucht entwickelt sichdie eigentliche Begrünungssaat und bildet letztlich die stand-ortgerechte Vegetation. Geeignet ist diese Methode vor allemfür steilere, stark sonnenexponierte Wiesen oder Böschun-gen. In tieferen Lagen muß die Deckfrucht rechtzeitig (beimax. 30 cm Wuchshöhe) gemäht und abgeräumt werden, weil

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

13Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Zersetzungsvorgänge im aufgebrachten Mähgut hintanzuhal-ten. Bei Vorliegen geeigneter Spender(Mäh-)Flächen eignetsich diese Methode gut zum Aufbringen einer standortge-rechten Vegetation, wobei zum Teil auch spezielle Vegetati-onstypen herstellbar sind.

2.3.2.3.7 HeudruschsaatEine effiziente Methode ist das Ausbringen von Heudruschgeeigneter Spenderwiesen. Wird der Erntezeitpunkt so gewählt,daß möglichst viele der gewünschten Arten samenreif sind, sokann das gewonnene Material qualitativ hochwertig sein. DieErntemenge beträgt ca. 200 kg/ha, das Verhältnis Spender- zuBegrünungsfläche liegt bei etwa 1:1 bis 1:2. Vermischungen mitHeu von Intensivgrünland müssen dazu vermieden werden.Ist das Aufbringen des Druschs nicht gleich nach der Erntemöglich, so muß dieser getrocknet oder trocken gelagert wer-den.Ausbringungsmenge: 20 - 40 g/m2

2.3.2.3.8 Naßsaat oder HydrosaatBei dieser Saatmethode werden Samen, Dünger, Mulchstof-fe, Bodenhilfsstoffe und Klebemittel mit Wasser in einemspeziellen Spritzfaß vermischt und auf die zu begrünendenFlächen gespritzt. Mit dieser Methode können selbst steileBöschungen mit glatter Oberfläche begrünt werden, wobeisich vor allem das schnelle Auflaufen des Saatgutes als Vor-teil gegenüber Erosionsvorgängen erweist. An steilen Hän-gen kann das Samen-Düngegemisch auch auf ein vorher an-genageltes Jutenetz gesprüht werden. In Extremfällen ist die-se Methodik auch vom Hubschrauber aus anwendbar.Materialaufwand: bis max. 25 g/m2 Saatgut100 g/m2 organischer Dünger80 g/m2 Cellulose, Torfersatzstoffe, sehr kurzes Stroh100 g/m2 Algenprodukt als Klebemittel(10 - 30 g/m2 chemische Kleber)Da Torf in der Hydrosaat durch alternative Materialien er-setzt werden kann, ist bei standortgerechter Begrünung aufdiesen ökologisch bedenklichen Rohstoff zu verzichten.

2.3.2.3.9 MulchsaatenMulchsaaten sind mit verschiedenen organischen Materiali-en abgedeckte und geschützte Ansaaten. Für ein optimalesWachstum darf die Dicke der Mulchschicht nie mehr als 3-4 cm betragen und muß lichtdurchlässig sein. Die gebräuch-lichsten Mulchstoffe sind Heu und Stroh.Bei der einfachen Heu- bzw. Strohdecksaat wird über dasSaatgut eine 3 - 4 cm hohe Heu- oder Strohdecke ausgebracht.Voraussetzung für diese Begrünungsmethode sind windge-schützte und nicht zu steile Lagen. Der Materialaufwand be-trägt 300 - 700 g/m2 im trockenen Zustand.Eine gerade für standortgerechte Begrünung gut geeigneteMethode ist die Heumulchsaat (vergleiche auch Punkt2.3.2.3.6). Durch das Ausbringen von gut ausgereiftem Heuaus der nächsten Umgebung kann auf die Aussaat von Han-delssaatgut verzichtet werden, sofern eine langsame Vegeta-tionsentwicklung möglich ist. Die Heudecke wirkt als zusätz-licher Erosionsschutz.

An steilen Stellen und vor allem über der Waldgrenze, ist dieBitumen-Strohdecksaat eine geeignete Methode. Dabei wer-den in die 3-4 cm hohe Strohschicht Samen und Dünger ein-gebracht und darüber eine instabile Bitumenemulsion ge-spritzt. Heu eignet sich für das Bespritzen mit Bitumen nichtso gut, weil es zusammengedrückt wird; als Heudecksaat al-lein wirkt es wegen der dünneren Halme und des besserenZusammenhalts stabiler als Stroh. Heu und Stroh können auchmit hellen organischen Klebern gut verklebt werden.

2.3.2.3.10 Saattechniken unter Verwendung von Netzenund Saatmatten

Im Handel erhältlich sind eine Reihe verschiedener Geotex-tilien. Diese Netze aus Jute, Kokosfaser, synthetischen Fa-sern oder Draht können in Verbindung mit allen vorher be-schriebenen Begrünungsverfahren verwendet werden. Auf dieVerwendung synthetischer Fasern und Drahtgitter als Pflan-zenhilfsstoff ist, wenn möglich, bei standortgerechten Be-grünungen zu verzichten. Verwendung finden Geotextilienvornehmlich bei Vorliegen deutlicher Erosionsgefahr oderextremer Standortsbedingungen (z.B. sehr steile Böschungs-ränder). Sie bieten die Möglichkeit eines verstärkten Ober-flächenschutzes und sind je nach verwendetem Material mehroder weniger stabil gegen mechanische Kräfte wie Stein-schlag, Schneeschub, Niederschlagsereignisse etc. Je nachMaterial, Standortsbedingungen und Höhenlage verrotten dieNetze innerhalb von 1 bis 4 Jahren rückstandsfrei. Verzink-tes Eisennetz und Kunststoffnetze haben eine Lebensdauervon ca. 30 Jahren und werden nicht biologisch abgebaut. DieGefahr von Rückständen ist vorhanden.Saatmatten bestehen aus Holzwolle, Kokosfasern, Hanf, Strohoder anderen Naturfasern als Füllmaterial, welches mit ei-nem feinen Jutenetz versteppt ist. Das Saatgut ist meist inden Saatmatten enthalten. Diese Saatmatten brauchen einenvollkommenen Bodenkontakt, sie können daher nur auf fla-cheren und glatten Bodenoberflächen angenagelt werden.

2.3.2.3.11 Aufbringen von Pflanzenteilen (z.B. Sprossenund Rosetten)

Sprosse oder Rosetten (meist maschinell in kleine Stücke zer-teilte Vegetationsziegel) werden locker ausgebreitet. Auf be-fahrbaren Flächen kann diese Verteilung auch maschinell er-folgen. Damit kann eine viel größere Fläche als mit Rasen-soden mit bodenständiger Vegetation begrünt werden. DieBegrünung ist allerdings wesentlich lückiger, die Erosions-gefahr höher. Rasenstücke wurzeln bei mangelndem Feinbo-denanteil der Begrünungsfläche bzw. bei mangelnder Rück-verfestigung nicht mehr an und können in der Folge austrock-nen.

2.3.2.3.12 Andecken von VegetationsteilenRasenziegel (auch Rasensoden genannt) oder größere Vege-tationsstücke, die bei Planierungen oder beim Wegebau ge-wonnen, gestapelt und nach Fertigstellung der Flächen grup-penweise aufgelegt werden, eignen sich sehr gut zur schnel-len und standortgerechten Begrünung von aufgerissenen Stel-len. An steileren Böschungen müssen die Rasenziegel mitHolznägeln angenagelt werden.

14 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Vor Beginn der Planierungsarbeiten werden der vorhandeneRasen oder die Vegetationsstücke samt dem durchwurzeltenBoden abgehoben und nach der Planie wieder ausgelegt. Jenachdem, ob die Ziegel händisch ausgestochen oder maschi-nell abgehoben werden, beträgt die Größe 0,15 bis 0,50 m².Falls erforderlich, sind die Rasenziegel in Mieten (max. 1 mBreite und 0,6 m Höhe) oder auf Paletten zu lagern, um Aus-trocknung, Ersticken und Faulen zu verhindern. Die Lager-zeit sollte im Sommer zwei bis maximal drei Wochen nichtübersteigen. Nach Beendigung der Planierarbeiten werden dieRasenziegel oder Vegetationsstücke wieder ausgelegt undleicht angedrückt.Bei koordiniertem Bauablauf ist es sehr oft möglich, die Zwi-schenlagerung der Rasensoden zu umgehen. Im Idealfall wer-den die Vegetationsteile an einer Stelle des Bauvorhabensentnommen und an anderen Orten desselben Bauvorhabensdirekt zur Rekultivierung eingesetzt. Diese Vorgangsweisespart Manipulationskosten (Zwischenlagerung) und bewirkteine größtmögliche Schonung der zu verpflanzenden Vege-tationsteile.

2.3.2.3.13 Saat–Soden-KombinationsverfahrenBei dieser speziellen Begrünungstechnik wird das Andeckenvon Rasensoden oder anderer Vegetationsteile mit einer Trok-ken- oder Naßsaat kombiniert. Die verwendeten Rasensodenmüssen dem angestrebten, standortgerechten Vegetationstypentsprechen und werden im Regelfall im Projektbereich beiBeginn der Bauarbeiten oder in dessen unmittelbarer Umge-bung geworben. Es erfolgt daher fallweise ein Eingriff in Ve-getationsbereiche über das unmittelbare Projektgebiet hinaus,um durch „Aufteilen“ vorhandener Vegetation optimale Er-folge zu erzielen. Die zu begrünende Fläche ist daher oftmalsgrößer als der ursprüngliche Projektbereich.Die Rasensoden (0,2 - 0,5 m²) werden auf trockenen Standor-ten in Gruppen (damit sie nicht austrocknen), in niederschlags-reichen Gebieten auch rasterartig auf der zu begrünenden Flä-che angedeckt. In die Bereiche zwischen den Soden wird stand-ortgerechtes Saatgut eingebracht. Dieses Saatgut bewirkt eineStabilisierung der Vegetationstragschicht. Durch die kurzenDistanzen zwischen den angedeckten Rasensoden ist es bo-denständiger Vegetation möglich, in die Zwischenräume ein-zuwandern. Dadurch werden auf natürlichem Weg diese Be-reiche auch von Arten begrünt und besiedelt, die als Saatgutnicht erhältlich sind.Diese Methode ist bis in Höhenlagen von zumindest 2.300 merprobt und Stand der Technik. Besonders geeignet sind mä-ßig nährstoffreiche, anthropogen wenig beeinflußte Pflanzen-gesellschaften wie Weiderasen (unterschiedlichsten Typs),Hochstaudenfluren oder Grünerlengebüsche. Nach derzeiti-gem Wissensstand ist diese Methodik bei einer Reihe vonanthropogen unbeeinflußten alpinen Rasen und diversen al-pinen Zwergsträuchern nicht anwendbar.Die Konzeption dieser Begrünungstechnik und vor allem dieAuswahl der Rasenspenderflächen sind nur von entsprechen-den Fachleuten vorzunehmen. In steileren Bereichen (über30 % Hangneigung) und in erosionsgefährdetem Gelände istder Einsatz von Geotextilmatten oder ähnlichem zur Siche-

rung der angedeckten Vegetation bzw. zur Erosionssicherungdes Oberbodens vorzusehen.

2.3.2.3.14 Andecken von GrünlandbodenDas Auftragen von Grünlandboden aus der nächsten Umge-bung in einer Schichtstärke von 0,5 - 2 cm ist ebenso einestandortgerechte Begrünung ohne fremdes Saatgut. Dabei wirddas natürliche, keimfähige Diasporenpotential des Bodens ge-nutzt.In der Regel darf nur die diasporenreiche Bodenoberschichtbis zu max. 20 cm Tiefe verwendet werden.Die Andeckung soll ohne Zwischenlagerung erfolgen, alsMenge reichen 5 - 20 l/m2. Das Einarbeiten ist nicht erforder-lich, bei erosionsgefährdeten Flächen kann ein zusätzlicherErosionsschutz erforderlich sein: Aussaat von Ammenartenoder eine Mulchdecke.

2.3.2.3.15 Pflanzung von Einzelarten oder vorkultiviertenPflanzenelementen

Die Pflanzen werden in Gärtnereibetrieben vorgezogen undmit einem gut entwickelten Wurzelkörper am Begrünungs-standort ausgepflanzt. Dazu verwendet man standortgerech-te Arten mit gutem vegetativem Wachstum. Dabei kann manauf Mutterpflanzen zurückgreifen, die direkt am Standort vonFachleuten entnommen wurden. Naturschutz- und besitz-rechtliche Fragen sind vorher zu klären. Bei entsprechenderArtenwahl können damit auf extremen Standorten gute Er-gebnisse erzielt werden. Günstig ist der unterstützende Ein-satz dieser Methode als Nachbesserung von Lücken in Be-grünungen.Im Frühherbst beispielsweise werden Rasensoden der geeig-neten Gräser aus der Nähe der zu begrünenden Erosionsge-biete entnommen, in die Gärtnerei gebracht, dort rund einMonat im Gewächshaus in Saatschalen aufbewahrt und leichtbewässert. Im November werden diese Rasensoden dann zuTriebbüscheln geteilt und diese auf Saatplatten in ein geeig-netes Substratgemisch eingepflanzt. Diese erste Teilung för-dert einen raschen Zuwachs, das Ausdehnungswachstum be-trägt bis zu 3 cm in 3 Monaten. Im Februar werden dann die-se zum Teil kräftigen Triebbüschel in Einzeltriebe getrenntund in die Roottrainer (das sind Wurzelbehälter, 3 x 2 cmbreit und 10 cm tief) eingepflanzt, wo sie bis zum Aussetzenin die Begrünungsflächen verbleiben. Wenn keine Fröste mehrzu erwarten sind, nimmt man die vertopften Pflänzchen ausdem Gewächshaus und bringt sie in einen höher gelegenenPflanzgarten. Im Sommer werden diese Gräser in die Lückender begrünten Flächen eingesetzt.Alternativ zu diesem Verfahren kann auch Saatgut standort-gerechter Arten im Bereich des Begrünungsstandortes ge-sammelt und in Saatschalen angesät werden. Die 1 - 2 cmhohen Keimlinge werden anschließend in Roottrainers pi-kiert (versetzt). Nach 2 Monaten kommen die Gräser undKräuter in einen Pflanzgarten, wo sie bis zum Aussetzen imFrühsommer weitergepflegt werden. Die Pflanzen werden amgewünschten Ort mit einem nach der Form des Wurzelbal-lens geschmiedeten Eisen in die Lücken der begrünten Flä-che gesetzt.

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

15Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Grundsätzlich ist zu dieser Methode festzuhalten, daß sie miteinem sehr hohen Aufwand hinsichtlich Arbeitszeit und Ko-sten verbunden ist. Die naturschutzrechtlichen Bestimmun-gen sind unbedingt einzuhalten und die Durchführung derArbeiten hat von Fachpersonal zu erfolgen.

2.3.2.3.16 GehölzpflanzungPflanzung von standortgerechten baum- und strauchförmigenArten in Übereinstimmung mit der ÖNORM B 2241, aberauch die Verpflanzung von Gehölzen durch maschinelle oderhändische Entnahme vom natürlichen Standort.

2.3.2.3.17 Ingenieurbiologische BauweisenDiese umfassen vielfältige Sicherungsmaßnahmen mit derPflanze als hauptsächlichem Baustoff und der Verwendungvon Hilfsstoffen wie Holz, Stein, Substraten und anderem.Planungsziel ist das Aufbringen einer standortgerechten Ve-getation nach Pionier- und Folgegesellschaften.

2.3.2.3.18 Kombinationstechnik mit Sicherungsmaß-nahmen aus nicht lebenden Baustoffen

Sicherungsbauweisen gemäß ÖNORM B2241, wobei im Sin-ne der vorliegenden Richtlinien ausschließlich die Verwen-dung standortgerechten Pflanzenmateriales zulässig ist (z.B.Raumgitterelemente aus Stahl).

2.3.2.3.19 WiederansiedlungsprojekteDerartige Begrünungsmaßnahmen haben zum Ziel, selteneoder gefährdete Pflanzenarten (sogenannte „Rote-Liste-Ar-ten“) durch Einsaat oder Pflanzung in Bereiche wiedereinzu-bringen, in denen sie durch unterschiedliche Einflüsse ausge-storben oder verschwunden sind. Im Regelfall wird in Kom-bination mit diversen Baumaßnahmen ein Lebensraum ge-schaffen, der einer wieder anzusiedelnden Art oder einer be-stimmten Pflanzengesellschaft dauerhaften Lebensraum bie-tet. Anzustreben ist eine Gesamtkonzeption, die nach einergewissen Anwuchspflege ohne weitere Pflegemaßnahmen sta-bil bestehen kann. Die besonderen Anforderungen an den zugestaltenden Lebensraum bzw. an ein derartiges Gesamtpro-jekt wie Bodenaufbau, Nährstoffversorgung, Erosionsanfäl-ligkeit, Konkurrenzphänomene mit anderen Pflanzenarten,Saat- und Pflanzzeitpunkt, Verfügbarkeit des Saat- und Pflanz-materials etc. sind durch entsprechende Fachleute möglichstexakt vorzugeben. Auf Unsicherheiten hinsichtlich des Er-reichens des angestrebten Ziels und/oder auf den teilweisenVersuchscharakter derartiger Maßnahmen ist vom Projektan-ten hinzuweisen.Zu dieser Gruppe von Begrünungsmethoden gehören insbe-sondere auch das Verpflanzen von Trocken- und Feuchtwie-sen sowie die Ansaat von Wildsammlungen.

2.3.2.3.20 Natürliche SukzessionsvorgängeUnter dieser Methode versteht man, daß nach entsprechen-der Aufbereitung des Substrates und dem Schaffen eines ent-sprechenden Pflanzstandortes der Natur freien Lauf gelassenwird, d.h. daß die Begrünungsmethode eigentlich im „Sich-Selbst-Überlassen“ besteht. Gut anwendbar ist diese Strate-gie vor allem bei entsprechendem Saatgutpotential in der Um-gebung, das unter Umständen relativ rasch in die zu begrü-

nenden Flächen einwandern kann (diese Methode ist in Hoch-lagen auf Silikatstandorten im Regelfall nicht zu empfehlen).Das Begrünungsziel wird in diesem Fall hauptsächlich durchdie Substrat- und Standortsverhältnisse bestimmt. Durch dasAusbreiten von Mulchstoffen oder Geotextilien können sog.Fangflächen den Verbleib und die Keimung angewehter Sa-men fördern.Viele Untersuchungen von unbegrünten Rohbodenflächenhaben gezeigt, daß das Ablaufenlassen natürlicher Sukzessi-onsvorgänge gerade seltene und bedrohte Tier- und Pflanzen-arten fördert. Dadurch läßt sich auch die Gefahr des Einbrin-gens von gebiets- bzw. standortfremden Pflanzen minimie-ren. Aus naturschutzfachlichen Überlegungen ist diese Stra-tegie nicht selten anderen Begrünungsmethoden vorzuziehenoder zumindest mit diesen zu kombinieren. Bei geneigten Flä-chen ist die steigende Erosionsgefahr zu berücksichtigen.Da diese Methodik der Begrünung doch sehr deutlich vonden übrigen in diesen Richtlinien erwähnten Strategien ab-weicht, sind hinsichtlich eines abnehmbaren Zustandes stetsgesonderte Vereinbarungen zu treffen.

2.3.3 Spezielle AusführungenDie im Nachfolgenden besprochenen Planungs- oder Ausfüh-rungsbereiche zeichnen sich durch spezielle Faktoren unddamit verbunden durch geeignete Ausführungsnotwendigkei-ten aus. Im Folgenden wird darauf kurz eingegangen und eswerden exemplarische Lösungsansätze dargestellt. Es sei je-doch ausdrücklich darauf verwiesen, daß gerade diese Aus-führungsbereiche hinsichtlich Planung und Ausführung imRegelfall von erfahrenen und geschulten Personen betreutwerden sollten.

2.3.3.1 Straßen

2.3.3.1.1 AllgemeinesNeben den im Regelfall bei Planung und Ausführung zu beach-tenden Standortsfaktoren sind im Bereich von Straßen und Ver-kehrswegen folgende zusätzliche Parameter zu berücksichtigen:– Erhöhte Salzkonzentrationen: Im unmittelbaren Nahbe-

reich von Straßen (bei Autobahnen unter Umständen biszu einer Entfernung von 50 m) ist mit erhöhten Salzkon-zentrationen durch Streusalz zu rechnen, die im Regelfallnegative Auswirkungen auf Begrünungen mit sich brin-gen. An Straßenrändern sind die Konzentrationen derar-tig hoch, daß halophile Pflanzengesellschaften entstehen.Einige Arten wie z.B. der Gewöhnliche Salzschwaden(Puccinellia distans) haben sich in den letzten Jahren ent-lang von Straßenrändern enorm ausgebreitet. In größerenEntfernungen von den Straßenrändern ( ab ca. 5 m) sinddiese Standortsfaktoren zumindest noch bei der Pflanzungvon Gehölzen in die Planung einzubeziehen.

– Auswirkung der Schneeräumung: Die meisten Straßen inden Ostalpenländern werden im Winter durch Schneefrä-sen oder Schneepflüge geräumt. Der mechanische Druckdes meist feuchten und verdichteten Schneematerials istvor allem bei Baum- und Strauchpflanzungen einzukal-kulieren. Im Regelfall wird durch die geräumten Schnee-massen auch Straßenstaub, Splitt und ähnliches in die

16 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Begrünungsfläche eingebracht. Auch diese Beeinträchti-gung ist in die Planungsüberlegung einzubeziehen.

– Schadstoffbelastung: Im Umfeld von Straßen ist die Zu-sammensetzung der Atmosphäre durch die Abgase desAutoverkehrs verändert. Vor allem NOx, PAHs, SO2, undRußpartikel sowie diverse Schwermetalle sind in erhöh-ten Konzentrationen vorhanden. Asphalt- und Gummiab-rieb belasten den Boden. Bei sensiblen Arten ist daraufBedacht zu nehmen.

– Trockenheit: Steile, sonnenexponierte und oftmals flach-gründige Straßenböschungen trocknen vor allem im Som-merhalbjahr extrem aus und ermöglichen oftmals nur Spe-zialarten ein dauerhaftes Überleben. Neben diesen „nor-malen“ Trockniserscheinungen ist jedoch auch dem Phä-nomen der „Frosttrocknis“ vor allem bei Straßenbautenin Kombination mit Lärmschutzwänden erhöhtes Augen-merk zu schenken. Gerade im unmittelbaren Nahbereichvon Lärmschutzwänden kommt es durch Reflexion derSonneneinstrahlung zu einer starken Erwärmung der bo-dennahen Luftschichten, die vor allem bei Baum- undStrauchpflanzungen die oberirdischen Organe zum Aus-trieb anregen. Bei noch gefrorenem Boden führt dies oft-mals sogar zum Absterben von resistenten Gehölzen, wiePurpurweide, Hartriegel und Liguster. Für zusätzlicheTrockenheit sorgen auch die Fahrtwinde. Daher wirkt hierder Standortfaktor Straße viel stärker als jeder andere.

– Erosion: Steile Böschungsabschnitte und Entwässerungs-gräben sind sehr erosionsgefährdet. Ein ausreichender Ero-sionsschutz ist übergeordnetes Ziel der Begrünung, dasdurch krautige Arten allein bei Böschungsneigungen stei-ler als 1:1,5 nicht zu erreichen ist.

2.3.3.1.2 BegrünungJe nach Notwendigkeit und den vorliegenden Standortfakto-ren können fast sämtliche unter Punkt 2.3.2 geschildertenBegrünungsverfahren Anwendung finden. Aufgrund der imRegelfall guten Erreichbarkeit mit Fahrzeugen ist bei ge-wünschtem schnellen Begrünungserfolg eine Hydrosaat invielen Fällen die beste Methode. An Straßenböschungen mitgrober Bodenoberfläche können auch durch einfache Trok-kensaat gute Erfolge erzielt werden. Oftmals entwickeln sichgerade aus Trockenansaaten, die anschließend durch natür-liche Einwanderungs- und Sukzessionsvorgänge verändertwerden, interessante Trocken- und Magerrasengesellschaf-ten, die trotz ihrer Lage nahe am Verkehrsträger einen ge-wissen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. In Hinblickauf die Schaffung pflegeextensiver, nährstoffarmer Böschun-gen ist als Ergänzung zur Begrünung das Schaffen und Er-halten von offenen, spärlich bewachsenen Flächen und dasErhalten einer mehr oder weniger spärlichen Pionier-, undMagerwiesenvegetation mit geringem Verbuschungsgrad er-strebenswert. Wichtig ist also bei der Auswahl des Begrü-nungsverfahrens die Bedachtnahme auf das Begrünungsziel.

2.3.3.1.3 Düngung und PflegeBei standortgerechten Begrünungen an Straßen ist im Regel-fall so zu planen, daß mit Ausnahme einer Fertigstellungs-

und Entwicklungspflege und einer extensiven Mahd keiner-lei weitere Pflegemaßnahmen vonnöten sind. Nicht nur, daßeine Pflege mit finanziellen Aufwendungen für den Straßen-erhalter verbunden ist, auch Beeinträchtigungen der Verkehrs-sicherheit im Zuge der Betreuung dieser Flächen sind zu be-denken. Hinsichtlich Mährhythmus sollte mit 1 bis 2 Schnit-ten pro Jahr das Auslangen gefunden werden.

2.3.3.2 Uferbereiche

2.3.3.2.1 AllgemeinesNeben den im Regelfall bei Planung und Ausführung zu be-achtenden Standortsfaktoren sind im Uferbereich folgendezusätzliche Parameter zu berücksichtigen:– Substratfeuchtigkeit/Lage zum Wasserspiegel: Typische

Uferpflanzen - sei es an Still- oder auch Fließgewässern -sind zumeist eng an einen bestimmten Wasserstand odereine spezielle Substratfeuchtigkeit gebunden. Vor allemdie Ausbildung von Schwimmblatt- und Röhrichtzonesowie ufernahen Kleinseggenbeständen und Feuchtwie-sen sind bei Stillgewässern entsprechend zu berücksichti-gen. Bei Fließgewässern ist in Abhängigkeit von der Di-mension und dem Charakter des Gewässers die Ausbil-dung von weitgehend vegetationslosen Kiesflächen, Gras-fluren, Weidenpioniergebüschen sowie den baumförmi-gen Beständen der weichen und harten Aue in die Pla-nung einzubeziehen. Sämtliche dieser Vegetationstypenwerden schwerpunktmäßig vom Wasserstand oder derSubstratfeuchte geprägt und sind für ihr dauerhaftes Be-stehen ohne intensiven Pflege- und Betreuungsaufwand(wie es ja per Definition das Wesen der standortgerechtenBegrünung ist) an diese ökologischen Verhältnisse hin-sichtlich des Wassers gebunden.

– Erosion: Vor allem an Fließgewässern ist die Erosion imGewässerumfeld ein wesentlicher vegetationsbestimmen-der Faktor. Das Versagen von Pflanzen hängt meistens mitder Erosion (dem Ausspülen) zusammen. Gräser/Kräu-termischungen nehmen nur geringe Schubspannungen bismax. 50 N/m2 auf und das nur für kurze Zeit. Bei längerenÜberflutungen liegt die Grenze bei 30 N/m2. Ufergehölzekönnen wesentlich höhere Kräfte aufnehmen. Bei sämtli-chen Bestrebungen der naturnahen Begrünung im Gewäs-serumfeld, im speziellen jedoch bei Wiederansiedlungs-projekten ist der Faktor der natürlichen Erosion in die Pla-nungsüberlegungen mit einzubeziehen.

– Schadstoff- und Nährstoffbelastung des Gewässers: Wennauch die Gewässerbelastung im Ostalpenraum in den letz-ten Jahren und Jahrzehnten deutlich abgenommen hat, soist auch dieser Faktor gerade bei speziellen Begrünungs-und Wiederansiedlungsprojekten in die Planung einzube-ziehen. So werden z.B. bei erhöhten Nährstoffbelastun-gen Einsaaten mit Ufer-Reitgras oder anderen ufertypi-schen Arten nicht von Erfolg gekrönt sein, da nitrophilePflanzen wie Brennessel (Urtica dioica), Kletten-Labkraut(Galium aparine), Zaunwinde (Calystegia sepium) undRohrglanzgras (Phalaris arundinacea) in kurzer Zeit diebestehende Vegetation überwuchern.

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

17Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Auch bei Stillgewässern ist auf die Nähr- und Schadstoff-belastung Rücksicht zu nehmen und zwar nicht nur imHinblick auf das Begrünungsziel, sondern auch unter Be-dachtnahme auf ein mögliches „Kippen“ des Gewässersselbst. So ist im Regelfall der Oberboden für Begrünun-gen im aquatischen und semiterrestrischen Bereich beiStillgewässern aus nährstoffarmem Unterbodenmaterial zuschütten, um nicht in der Anwuchsphase der Vegetation,in der der Eintrag von Stoffen aus dem Schüttsubstrat indas Gewässer gegeben ist, eine erhöhte Gewässerbelastungentstehen zu lassen. Im Regelfall sollte das Begrünungs-ziel im Gewässerrandbereich bei standortgerechten Be-grünungen auch zu einer gewissen Selbstreinigungskraftdes Gewässers beitragen.

– Zuwanderungspotential aus der Umgebung: Gerade beistandortgerechten Begrünungen von Gewässerufern istdas Zulassen einer natürlichen Sukzession - d.h. das au-tochthone Zuwandern von Pflanzenarten aus der Umge-bung - eine gute Methode, ökologisch wertvolle und funk-tionelle Begrünungen zu erhalten. In Bereichen, in denenkein Zuwanderungspotential mehr vorhanden ist (dies istleider vielerorts der Fall), sind derartige Überlegungenjedoch nur bedingt einsetzbar. Bei fehlendem Zuwande-rungspotential wird der Gewässerrandbereich im Rahmender natürlichen Sukzession zumeist von Ruderalpflanzenoder von Arten der angrenzenden landwirtschaftlichenWiesenbereiche besiedelt, wodurch für die oft erst vielspäter und nur langsam zuwandernden ufertypischen Ar-ten „der Platz bereits besetzt“ ist. Da bei geschlossenerVegetationsschicht das Etablieren für viele Arten schwie-rig bis fast unmöglich ist, setzt die Entwicklung einer ufer-typischen Feuchtvegetation bei fehlender Zuwanderungs-möglichkeit nicht bzw. erst in extrem späten Zeiträumenein.Gute Erfolge wurden jedoch bei schlechter Möglichkeitder Zuwanderung auf natürlichem Weg durch das Pflan-zen von Initialarten oder das Versetzen von einzelnen Röh-richtsoden als Starthilfe erzielt. Auch das Ausbreiten vonBodenschlamm aus naturnahen und ökologisch wertvol-len Gewässern in den zu begrünenden neuen Gewässer-bereichen hat sich gut bewährt. Durch das reiche Samen-potential im Bodensatz gut strukturierter Gewässer wirddie oftmals schwierige natürliche Zuwanderung über-brückt.

– Invasive Pflanzen/Problem der Neophyten: Gerade anGewässerufern stellen invasive Neophyten für standort-gerechte Begrünungen oftmals ein großes Problem dar.Aggressive und konkurrenzkräftige Arten wie JapanischerFlügelknöterich (Fallopia japonica), Sachalinknöterich(Falliopa sachalinensis), Drüsiges Springkraut (Impati-ens glandulifera), Große und Kanadische Goldrute (Soli-dago gigantea, Solidago canadensis) und Arten aus derVerwandtschaft der Neubelgischen Aster (Aster novi-bel-gii) sind derart konkurrenzstark, daß bei massivem Auf-treten eine standortgerechte Begrünung nicht realisierbarist. Bei Vorhandensein derartiger Arten sind Maßnahmenwie häufiges Mähen (das Mähgut liegen lassen oder ent-

fernen), Bodenaustausch oder im Ausnahmefall sogarHerbizideinsatz notwendig.

– Touristische Nutzung/Besucherlenkung: Gerade Gewäs-ser üben auf erholungsuchende Menschen, aber auch aufKinder eine oftmals geradezu magische Anziehungskraftaus. Während bei voll entwickelter, gut etablierter Vege-tation diesbezügliche Einflüsse oftmals von geringen Aus-wirkungen sind, verhindert gerade in der Anwuchsphaseoder in der Phase des Ablaufens der natürlichen Sukzes-sion der regelmäßige Betritt das Erreichen des Begrü-nungszieles. Auch touristische Aktivitäten wie Bade- undSchwimmsport, Bootsfahrten und dergleichen stören dasAufkommen der gewünschten Vegetation vor allem beiSchwimmblatt- und Röhrichtzonen. Maßnahmen der Be-sucherlenkung sind daher als Ergänzung zur Anwuchs-und Entwicklungspflege vorzusehen.

– Zoologisch orientierte Zielvorstellungen: Da die Anlagevon Gewässern sehr oft einen naturschutzfachlich-öko-logischen Hintergrund besitzt, sollten in das Begrünungs-ziel auch zoologisch orientierte Zielvorstellungen einflie-ßen. Als diesbezügliche Beispiele seien die amphibien-gerechte Strukturierung des Wasserkörpers von Stillge-wässern oder der Einsatz spezieller Fraß- und Futterpflan-zen für Insekten im Umfeld von Fließgwässern genannt.Entsprechende Fachleute sind im Regelfall beizuziehen.

2.3.3.2.2 BegrünungBei der Begrünung von Gewässerufern kommen folgende Me-thoden in Frage: Einsaat aus Wildsammlungen, Einzelpflan-zungen, Andecken von Vegetationsteilen (punktuell oder flä-chig), Einbringen von Oberboden aus bestehenden artenrei-chen Gewässern. In Abhängigkeit vom Begrünungsziel undder gegebenen Grundbedingung sind diese Methoden ent-sprechend zu variieren und kombinieren. Um das angestreb-te Ziel zu erreichen, ist im Regelfall ein Fachmann beizuzie-hen. Bei entsprechendem Zuwanderungspotential aus derUmgebung und erosionsstabiler Bodenoberfläche sind auchmit den Methoden des Zulassens der natürlichen Sukzessiongute Erfolge zu erzielen.

2.3.3.2.3 Düngung und PflegeEine Düngung im Gewässerumfeld ist im Regelfall nicht not-wendig und zum Schutz des Wasserkörpers zu vermeiden.Mindestabstände zu Oberflächengewässern sind entsprechendden „Regeln der guten fachlichen Praxis“ einzuhalten. EinePflege ist bei standortgerechter Begrünung nur in Ausnah-mefällen vonnöten. Bei Teilbereichen des Gewässerumfeldsist es zur Hintanhaltung von Verbuschungstendenzen oftmalszielführend und ökologisch sinnvoll, eine extensive Herbst-mahd mit Abtransport des Mähgutes durchzuführen. Falls auszoologischer Sicht nicht andere Mähtermine als notwendigerachtet werden, ist ein Mähzeitpunkt Ende September/An-fang Oktober (Montanbereich) vorzusehen, da zu diesemZeitpunkt die Samenreife sämtlicher Feuchtpflanzen abge-schlossen ist. Sollten vor allem aus zoologischen Überlegun-gen heraus spezielle Mähtermine (zeitiges Frühjahr - Samenund Früchte als Winternahrung) oder sonstige Pflegemaßnah-men vonnöten sein, sind diese entsprechend zu vereinbaren.

18 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

2.3.3.3 Extensive Wiesen und Rasen

2.3.3.3.1 AllgemeinesExtensive Wiesen und Rasen sind von Gräsern oder Kräuterndominierte Grünflächen, die durch eine - im Vergleich mitlandwirtschaftlich genutzten Flächen - Nährstoffarmut undgeringe Pflege gekennzeichnet sind. Im Regelfall liegen dieSubstratverhältnisse im feuchten bis nassen oder im trocke-nen bis sehr trockenen Bereich. Verbuschungstendenzen sindvergleichsweise gering, und können durch extensive Pflege-bzw. Bewirtschaftungsmaßnahmen (z.B. jährliche oder zwei-jährliche Mahd) hintangehalten werden. Als wesentliche beider Planung zu beachtende Parameter sind die Erhaltung derspezifischen Oberbodenverhältnisse (nährstoffarm und trok-ken bzw. feucht) und - falls notwendig - die Vorgabe von Pfle-gemaßnahmen. Bei größeren Planungsvorhaben (z.B. Rou-gh- und Ausgleichsflächen eines Golfplatzes) ist ein Pflege-plan bzw. Managementkonzept als Bestandteil der Planungunumgänglich.

2.3.3.3.2 BlumenwiesenFür die Schaffung und Erhaltung von Blumenwiesen sollenausdauernde, standortgerechte Grünlandpflanzen mit großenökologischen Amplituden verwendet werden.Die Mahd erfolgt 1-3mal jährlich, wobei das Heu auf der Wiesegetrocknet und anschließend abgeführt wird. Der Ausdruck„Wiese“ wird von der bäuerlichen Wirtschaftsweise geprägtund ähnlich sollen die städtischen blumenreichen Wiesen ge-pflegt werden, mit der einen Ausnahme, daß auf keine ertrag-reiche Ernte geachtet und daher nicht gedüngt werden muß.Magerwiesen sind in der Regel blumenreicher als sogenannteFettwiesen.

2.3.3.3.3 BlumenrasenIm Gegensatz zur Blumenwiese ist der Blumenrasen belast-bar, er soll an die Stelle des Spielrasens treten und als typi-scher Gebrauchsrasen eingesetzt werden in der Hoffnung, daßnach intensiver Forschung auch stark strapazierte Rasenflä-chen in Zukunft mit belastbaren Kräutern durchmischt wer-den können.Für die Schaffung und Erhaltung des Blumenrasens sind fol-gende Eigenschaften notwendig:• trittresistente Rasengräser• eine große Anzahl von belastbaren Kräutern, wobei sich

Weide-Ökotypen besser eignen als Handelssorten, weil siebesser am Boden anliegen und eine geringere Wuchshöheaufweisen

• niedrige Wuchshöhe• Schnitt mit dem Rasenmäher (schnittresistent)• ein bunter Blühaspekt• hohe Schädlingsresistenz• Anspruchslosigkeit

2.3.3.3.4 BegrünungFür die Anlage von extensiven Wiesen und Rasen eignen sichhauptsächlich folgende Methoden: Einsaat von Wildsamm-lungen, Heublumen-, Heudrusch- und Heumulchsaaten. Ma-gerrasen sind wegen ihres schütteren Wachstums nur schlecht

zu verpflanzen. Naßsaatmethoden wären grundsätzlich denk-bar, allerdings müßte bei diesen die Düngungskomponenteim verspritzten Gemisch auf ein Minimum reduziert werden.Für die Anlage spezieller Rasen, auch in Kombination mitWiederansiedlungsprojekten oder mit der Sicherung und Er-haltung seltener Pflanzenarten oder seltener Pflanzengesell-schaften, hat sich das Andecken von Vegetationsteilen als gutgeeignete Methode entwickelt. Als Erfahrungswert kann fest-gehalten werden, daß es wesentlich leichter ist, feuchte Ex-tensivrasen herzustellen als solche im trockeneren Bereich.Vor allem bei trockenen Magerrasen (Halbtrocken- undTrockenrasen) ist bei Verpflanzung oder der Gewinnung vonSoden mit einer Reduzierung der Artengarnitur zu rechnen.Dies betrifft im Regelfall die seltensten und am stärksten be-drohten Arten dieser Lebensgemeinschaft (z.B. Orchideen).Eingriffe in naturschutzfachlich wertvolle Magerrasenstand-orte sind daher - neben naturschutzrechtlichen Gegebenhei-ten - auch in vegetationstechnischer Sicht im Regelfall abzu-lehnen.Auch Heublumeneinsaaten sind im Hinblick auf die Erzeu-gung von Extensivrasen Stand der Technik, die spezielle Er-zeugung von Heublumensaaten durch Mahd entsprechenderFlächen mit versetzten Mähzeitpunkten hat sich gut bewährt.Bei entsprechendem Zuwanderungspotential aus der Umge-bung ist auch das Ermöglichen natürlicher Sukzessionsvor-gänge bei entsprechender Substrataufbereitung eine kostengün-stige und gut geeignete Methode, Extensivrasen anzulegen.

2.3.3.3.5 PflegeEine Düngung in Extensivrasen soll im Regelfall nicht erfol-gen. Als Pflege ist jährliche oder zweijährliche Mahd mitEntfernung des Mähgutes vorzusehen. Falls aus zoologischenÜberlegungen keine anderen Mähzeitpunkte festgelegt wer-den, ist eine Mahd im Sommer nach der Fruchtreife und/oder das zeitige Frühjahr (Spätwinter) als Biotoppflege aus-reichend. Um Nährstoffakkumulation durch Eintrag aus derLuft zu kompensieren, ist das Mähgut grundsätzlich zu ent-fernen.

2.3.3.4 Abbauflächen

2.3.3.4.1 AllgemeinesDie Rekultivierung von Abbauflächen ist im Zusammenhangmit standortgerechter Begrünung unter zwei Aspekten zu be-trachten:– Landschaftsästhetischer Aspekt: Aus Sicht der Land-

schaftsästhetik soll die Rekultivierung von Steinbrüchenoder Schotterabbauflächen darauf abzielen, vegetations-lose Abbaubereiche möglichst kleinflächig zu halten unddie Einsichtigkeit auf diese zu minimieren. Im Regelfallwird dies durch eine möglichst rasche Begrünung abge-schlossener Bereiche erzielt. Auch eine Zwischenbegrü-nung einzelner Abbauflächen zur Minimierung der nega-tiven landschaftsästhetischen Auswirkungen ist unter die-sem Aspekt einzuplanen.

– Ökologisch-funktionaler Aspekt: Zahlreiche Untersuchun-gen belegen, daß Steinbrüche und andere Abbauflächenwertvolle Lebensräume sogar für hoch bedrohte Arten dar-

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

19Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

stellen können. So bieten sie zum Teil Ersatz für die durchVerbauungsmaßnahmen verloren gegangenen Kiesbänkean Flußufern. Als Feucht- und Trockenstandorte für Pflan-zen, Insekten, Amphibien und Reptilien spielen Steinbrü-che oder andere Abbauflächen durchaus eine wichtigeRolle.

Die wichtigsten Ziele lassen sich aus ökologischer Sicht fol-gend skizzieren:• Schaffen und Erhalten von Steilhängen als offene, spär-

lich bewachsene Flächen als Lebensraum, z.B. auch fürverschiedene Heuschreckenarten und Eidechsen

• Erhalten einer mehr oder weniger spärlichen Pionier- undMagerwiesenvegetation mit geringer Verbuschung

• Erhalten von Feuchtflächen als Fortpflanzungs- und Le-bensraum für Libellen und Amphibien

Rekultivierungen von Abbauflächen können also neben denrein landschaftsästhetischen Überlegungen auch auf demAspekt „Steinbruch als Lebensraum“ abzielen und diesen beider gesamten Rekultivierungsplanung berücksichtigen. Oft-mals sind derartige Planungsüberlegungen mit der Förderungnatürlicher Sukzessionsvorgänge verbunden, d.h. daß dieBegrünung nach Schaffung entsprechender Substrats- undStandortsverhältnisse von der Natur selbst vorgenommen wird.Wichtig erscheint, daß bei der Planung und Konzeption vonAbbauvorhaben, abhängig von der Lage, seinem Umfeld, vonder Einsichtigkeit, vom ökologischen Potential und von denWünschen der umgebenden Bevölkerung ein Gesamtpaketfestgelegt wird, das nicht nur auf die Gewinnung von Roh-stoffen, sondern auch auf Rekultivierungs-, Renaturierungs-und eventuell Folgenutzungsstrategien Rücksicht nimmt. Die-ses Maßnahmenpaket ist in enger Abstimmung mit der Be-hörde und der ansässigen Bevölkerung zu konzipieren.Bei modernen Abbaustrategien ist die Begrünung nicht eineTätigkeit, die dem eigentlichen Abbau folgt, sondern sie istintegrativer Bestandteil der gesamten Abbauplanung. Diesesetzt sich aus drei Punkten zusammen:– Sukzessive Rekultivierung: Man versteht darunter, daß

Abbau und Rekultivierung so aufeinander abgestimmt wer-den, daß das Bruchareal in möglichst großen Teilberei-chen möglichst rasch bis zum Endzustand abgebaut wirdund dieser Abschnitt des Bruchareals sofort entsprechendgestaltet, rekultiviert und bepflanzt wird. Bei Steinbrüchenwird sich im Regelfall eine Strategie von oben nach untenanbieten, weil dadurch die höher gelegenen und meist aucham stärksten einsichtigen Bereiche zuerst wieder in dasLandschaftsbild eingebunden werden. Rekultivierung, Re-strukturierung und Bepflanzung rücken dabei bei fort-schreitendem Materialabbau nach unten, weshalb bei Aus-klingen des Abbauvorhabens bereits ein großes Areal derAbbaufläche entsprechend neu begrünt und bestockt ist.Bei guter Planung geht dabei die Abbaufläche selbst nieüber ein gewisses Maß hinaus und oftmals ist es möglich,die einsichtigen Teile im Zuge des Abbauvorganges „klei-ner“ werden zu lassen. Die Berücksichtigung von Sicht-kulissen ist bei derartigen Planungen ein wichtiger zu be-denkender Faktor.

– Naturnahe Geländegestaltung: Als wichtiger Teil einerstandortgerechten Begrünung im Zusammenhang mit Ab-bauvorhaben ist die Geländegestaltung zu sehen. Der Ta-gebau im Steinbruch erfolgt üblicherweise in Etagen, wo-bei bei vielen Projekten diese Abbauetagen als mehr oderweniger breite Bermen die Endgestaltung des Abbauare-als darstellen. Die ebenen Flächen der Bermen werden imRegelfall bepflanzt, wodurch nur eine geringe Linderungder negativen Wirkung der Felswände im Landschaftsbildgegeben ist. Allerdings bleiben bei dieser Konzeption diehorizontal verlaufenden Bermenlinien als völlig naturfrem-de Strukturen im Landschaftsbild zurück: die Eingriffe desMenschen in die Natur werden immer erkennbar bleibenund aus der Etagenbegrünung entsteht ein Zeilenwald.Moderne und landschaftsgerechte Rekultivierungen hin-terlassen eine Felswand oder Abbaufläche, die den natür-lichen Strukturen im Projektumfeld möglichst nahekommt. Bei entsprechender Planung ist es möglich, Ab-bau, Geländegestaltung und Sicherheitserfordernisse ent-sprechend zu kombinieren.

– Bepflanzung: Bereits im Zuge der Gestaltung der Abbau-flächen sollte die Bepflanzung durchgeführt werden undzwar auf den vorliegenden und durch Nachsprengungenund Modellierungsarbeiten mittels Hydromeißel unregel-mäßig strukturierten Bodenoberflächen mit oder ohne Auf-bringung von Fremdsubstrat. Eine geeignete Methode derBepflanzung ist eine Hydrosaat mit Pioniergehölzen wieGrauerle, Birke, Lärche oder Kiefer. Auf extremen Stand-orten ist es nicht sinnvoll, Arten der Dauergesellschafteinzubringen, weil die Böden erst durch Pionierarten vor-bereitet werden müssen.Aufgrund der Vielfältigkeit der unterschiedlichen Abbau-vorhaben, aufgrund der oft schwierigen Substratverhält-nisse (nährstoffarm, steil, trocken, sonnenexponiert) undaufgrund der Notwendigkeit, standortgerechte Begrünun-gen im Zusammenhang mit Abbauvorhaben mit techni-schen Abläufen zu koordinieren, ist im Regelfall die Bei-ziehung entsprechender Experten vonnöten.

2.3.3.4.2 BegrünungAuch hinsichtlich der Methoden der Begrünung sind Abbau-vorhaben als äußert vielfältig anzusehen. So reichen die Me-thoden von Naßsaaten in Kombination mit ingenieurbiologi-schen Bauweisen bis zu Wiederansiedlungsprojekten als Aus-gleichsmaßnahmen für die Eingriffe eines Steinbruches.Grundsätzlich ist festzuhalten, daß jedes Abbauvorhaben spe-zielle Rekultivierungsstrategien und die Kombination unter-schiedlichster Techniken erfordert. Die Rekultivierung mußdaher bereits bei Planung der Konzeption des Abbauvorha-bens berücksichtigt werden. Boden und Abraum sollten nachMöglichkeit nicht abgeführt, sondern direkt im Abbaugebietzwischengelagert werden. Um dem landschaftsästhetischenAspekt gerecht zu werden, haben sich Naßsaaten in Kombi-nation mit naturnaher Geländegestaltung äußerst gut bewährt.Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, daß das Gelän-de durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen so vorberei-tet wird, daß es dem aufgebrachten Saatgut auch langfristig

20 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

als Lebensraum dienen kann. Dazu sind im Zuge der Gelän-degestaltung entsprechende unregelmäßige Strukturen zuschaffen, die eine dauerhafte Sicherung des Substrates gegenErosion bewirken. Der Versuch, übersteile Felsflächen zubegrünen, ist mittels Naßsaat zwar kurzzeitig möglich, jedochkommt es im Laufe weniger Monate oder Jahre unweigerlichzu Erosionserscheinungen, so daß von den aufgebrachtenPflanzen nichts mehr übrig bleibt.Als kostengünstige und ökologisch äußerst wertvolle Strate-gie kann - vor allem bei entsprechenden erosionsstabilen Bo-denverhältnissen und genügendem Einwanderungspotentialin der Umgebung - auch das Ablaufenlassen der natürlichenSukzession als Mittel zum Erreichen einer standortgerech-ten Begrünung angewendet werden.

2.3.3.4.3 PflegeStandortgerechte Begrünungen von Abbauflächen sind im Re-gelfall so zu konzipieren, daß sie mit Ausnahme einer gewis-sen Entwicklungspflege keiner weiteren Pflegemaßnahme be-dürfen. Bei Felsabbau ist dies normalerweise auch nichtmöglich, da steile Wandbereiche oftmals nach wenigen Jah-ren nicht mehr erreicht werden können. In vielen Fällen istnicht einmal ein Nachdüngen mehr in ausreichendem Maßevonnöten. Diese Sachverhalte sind bereits bei der Konzepti-on zu beachten.

2.3.3.5 Schipisten

2.3.3.5.1 AllgemeinesSchipisten werden im Sinne dieser Richtlinie als eigenerPunkt deshalb hervorgehoben, da vor allem die Rekultivie-rung von erdoffenen Bereichen im Zusammenhang mit derErrichtung von schisporttechnischen Einrichtungen oftmalsnur sehr unzureichend durchgeführt wurde. Durch diesenUmstand hat der wirtschaftlich und fremdenverkehrspolitischwichtige Faktor ein zum Teil recht negatives Image erhalten.Zahlreiche Geländekorrekturen in Hochlagen sind im Som-mer als weitgehend vegetationsfreie Flächen mit hohem Ero-sionspotential auch nach Jahrzehnten ihrer Anlage und trotzzum Teil mehrerer „Begrünungsversuche“ als „Wunden“ imLandschaftsbild erkennbar. Gerade im Zusammenhang mitder Rekultivierung derartiger schitechnischer Erschließun-gen ist der Mangel an einer Definition des Standes der Tech-nik und dem Fehlen vertraglich bzw. auch naturschutzrecht-lich verwertbarer Kriterien und Richtlinien besonders ekla-tant. In zahlreichen Fällen wurde sowohl in den naturschutz-rechtlichen Bescheiden als auch in den Ausschreibungen einestandortgerechte, dauerhafte Begrünung vereinbart, diesewurde jedoch nie realisiert. Mit dem Argument „Wir habenalles versucht, es geht einfach nicht besser“ hat man sich -leider - allzu oft abgefunden. In diesem Zusammenhang istfestzuhalten, daß dort, wo die Standorte nach dem derzeiti-gen Stand der Technik nicht begrünbar sind, geländeverän-dernde Maßnahmen zu unterbleiben haben. Dies betrifft vorallem Standorte in Höhenlagen über 2400 m und Pflanzen-gesellschaften, die zu den ausgesetzten alpinen Rasen (z.B.Krummseggenrasen, Horstseggenrasen etc.) zu zählen sind.Von Eingriffen in diese Phytozönosen, von denen derzeit keinSaatgut verfügbar ist und die nach derzeitigem Wissenstand

nicht ähnlich oder naturident herstellbar sind, ist generellAbstand zu nehmen.Mit zum Teil aufwendigen Methoden sind mehr oder wenignährstoffreiche, anthropogen beeinflußte oder geprägte Wiesen,Hochstauden und Gebüschbereiche rekultivierbar (Almweidenunterschiedlichsten Typs, verschiedenste Hochstaudenfluren auffeuchtem bis mäßig feuchtem Boden, Grünerlengesellschaften).Es wird jedoch in diesem Zusammenhang darauf verwiesen,daß vor allem in zunehmender Höhenlage, mit zunehmenderHangneigung und mit Vorliegen von Pflanzengesellschaften, dieauf nährstoffarmen und eher trockenen Böden wachsen, bei derPlanung vermehrt auf spezielle Fachleute zurückzugreifen ist.

2.3.3.5.2 Spezielle Standortfaktoren auf SchipistenEine Fläche, die im Winter als Schipiste genutzt wird, unter-liegt folgenden speziellen Standortfaktoren:• Lange Schneebedeckung, im Regelfall länger als es in der

gegebenen Höhenlage natürlich ist.• Schneebedeckung mit relativ dichtem Schnee unter Um-

ständen mit eingelagerten Eisschichten, die im Winterhalb-jahr einen Sauerstoffaustausch zwischen Pflanzendecke,Boden und Atmosphäre behindern.

• Einwirken von mechanischen Störfaktoren wie der Wir-kung von Stahlkanten und der Ketten von Pistenpräpa-riergeräten. Vor allem in Kuppen und steilen Hanglagenkönnen diese Auswirkungen einen vegetationszerstören-den Einfluß ausüben.

• Erhöhtes Abflußverhalten von Oberflächenwässern. Dader Niederschlag mit der Höhenlage zunimmt, ist auch inden Schipistenbereichen mit relativ hohen Abflußraten zurechnen, die im Vergleich zu wald- und gebüschbestock-ten Flächen auf den nur mit krautiger Vegetation bestan-denen Pisten nur durch entsprechende technische Maß-nahmen (diagonal verlaufende offene Entwässerungsgrä-ben) gefahrlos entsorgt werden können.

Diese Punkte stellen für die Vegetationsdecke zusätzlicheStreßfaktoren dar. Dies ist vor allem mit zunehmender Hö-henlage und der damit verkürzten Vegetationszeit und im Zu-sammenhang mit anderen Streßfaktoren (z.B. Beweidung)zu berücksichtigen. So ist in manchen Bereichen der Hochla-gen eine Doppelbelastung Schibetrieb - Beweidung erst nachmehreren Jahren und völlig stabilisierter Vegetationsdeckemöglich, es gibt aber auch Fälle, in denen diese Doppelbela-stung auszuschließen ist; d.h. daß man sich bei der Anlagevon Schipisten und der entsprechenden Rekultivierungspla-nung vor Baubeginn für die Schipiste oder für die landwirt-schaftliche Beweidung entscheiden muß. Entsprechende aufdie Rekultivierungsplanung Rücksicht nehmende Vereinba-rungen sind als unverzichtbarer Projektbestandteil anzusehen.

2.3.3.5.3 Standortgerechte ArtenFür Pistenflächen in Hochlagen (siehe Definition Seite 9) gel-ten die im Punkt 2.3.3.6 (Hochlagen) gemachten Angaben.Für tiefer gelegene Pistenflächen soll auf die Bestimmungenunter Punkt 2.3.3.3 (Extensive Wiesen und Rasen) zurückge-griffen werden. In Hinblick auf schnellen Erosionsschutzdurch die Einsaaten gelten zusätzlich die nachstehend darge-stellten Ausführungen zur Düngung auf Schipisten.

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

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2.3.3.5.4 BegrünungPlanierte Schipisten über der Waldgrenze sollen mit Mulch-saaten (Heu, Stroh) begrünt werden, wobei in windexponier-ten Lagen die Mulchdecke mit Klebern (instabile Bitumen-emulsion oder organische Kleber) zusammengehalten wird.Naßsaaten allein geben über der Waldgrenze meist nicht dengewünschten Erfolg, können aber in Kombination mit Mulch-saaten eingesetzt werden. Zu empfehlen ist vor der Planie-rung das Abheben von Rasenziegeln oder größeren Vegetati-onsstücken und das Wiederausbringen auf die Planie. DieZwischenräume sollen mit einer Mulchsaat begrünt werden.Unterhalb der Waldgrenze eignen sich auch andere Begrü-nungsmethoden. Das Ausbringen von Rasensoden einerWaldvegetation ist für aufgelichtete Schipisten meist nichtgeeignet.

2.3.3.5.5 DüngungBegrünungen im Bereich von Schipisten sind, im Regelfallbei Verwendung von Saat- oder Pflanzgut, nur im Zusammen-spiel mit einer sachgemäßen Düngung erfolgreich. PlanierteFlächen weisen meistens ein sehr schlechtes Nachlieferungs-vermögen an pflanzenverfügbaren Mineralstoffen auf. Eineschnelle Entwicklung der Einsaaten bis hin zum Rasenschlußist, auch bei standortgerechten Begrünungen, auf solchenStandorten für einen raschen Erosionsschutz notwendig. Ein-saaten nach Planien müssen daher bis zum Erreichen einesausreichenden Rasenschlusses gedüngt werden. Diese Maß-nahmen können über mehrere Jahre notwendig sein. Bei Er-reichen eines teilweisen Rasenschlusses können die Maßnah-men auf unbefriedigende Teilflächen beschränkt werden.Zur Anwendung sollen langsam und nachhaltig wirkendeDünger kommen, welche den Humusaufbau fördern und gutePflanzenverträglichkeit besitzen. Auf ein ausgewogenes Nähr-stoffverhältnis ist zu achten. Zu vermeiden ist der Einsatzballaststofführender oder hygienisch bedenklicher Düngemit-tel. Wo möglich, sollen organische Dünger wie gut verrotte-ter Stallmist, kompostierter Mist oder zertifizierter Biokom-post (im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorschrif-ten) zum Einsatz kommen. Der Einsatz von Jauche und Gülleist zu vermeiden. Der Einsatz von organisch-mineralischenund mineralischen Düngern mit entsprechenden Eigenschaf-ten (langsame, nachhaltige Freisetzung von Nährstoffen) istmöglich, die Verwendung soll in Hinblick auf die positivenZusatzeffekte der organischen Dünger (Mehrfachwirkung,Depotwirkung, Kräuterverträglichkeit, Humusaufbau etc.) aufdas notwendige Maß beschränkt werden.

2.3.3.5.6 PflegeEine Pflege von Schipistenbegrünungen ist auch auf nichtüberwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen in denmeisten Fällen notwendig. Die Pflege erfolgt in Form einerextensiven Beweidung oder eines einmaligen Schnittes mitoder ohne Abführen des organischen Materials (bei nur ge-ringem Biomasseanfall).Vor allem in den ersten Jahren der Ansaat, bei begleitenderDüngung, muß eine Pflege der Pistenflächen erfolgen. Biszum Erreichen eines ausreichenden Rasenschlusses, zumin-

dest über die ersten zwei Vegetationsperioden, darf keineBeweidung der Flächen durchgeführt werden. Eine jährlicheMahd ist ab dem Erreichen eines entsprechend üppigen Be-standes notwendig. Diese Mahd führt Biomasse ab und ver-hindert dadurch ein Absticken des Bestandes im Winter. Zu-sätzlich wird die Bestockung der Pflanzen angeregt und derRasenschluß gefördert. Auf trittempfindlichen und steilenFlächen (siehe 2.3.5.2) ist die Beweidung durch Auszäunung,wenn notwendig zugunsten der Mahd, zu verhindern.

2.3.3.6 Hochlagen

2.3.3.6.1 AllgemeinesBezüglich der Definition von Hochlagen wird auf die Defini-tion in Punkt 1.2 verwiesen. Die Besonderheiten des alpinenKlimas erfordern speziell darauf ausgerichtete Maßnahmen.In Hochlagen ist im Regelfall ausschließlich Hochlagensaat-gut zu verwenden. Der Begrünung (nicht nur der standortge-rechten) von Hochlagen sind Grenzen gesetzt. Diese Gren-zen werden im wesentlichen durch 3 Parameter vorgegeben:– Höhenlage: derzeit ist die standortgerechte Begrünung

bis in eine Höhenlage von 2300 bis 2400 msm im Gel-tungsbereich dieser Richtlinie als Stand der Technik an-zusehen.

– Herzustellende standortgerechte Vegetationstypen: Alsstandortgerecht begrünbar sind derzeit nach dem Standder Technik anthropogen beeinflußte, relativ nährstoffrei-che Pflanzengesellschaften wie verschiedene Weiderasen,Lägerfluren, Hochstauden- und Gebüschgesellschaften an-zusehen. Derzeit nicht möglich ist die Rekultivierung vonanthropogen weitgehend unbeeinflußten, exponierten, al-pinen Rasen (Krummseggenrasen, Polsterseggenrasen,Hochlagenausbildungen des Blaugrashorstseggenrasensetc.) und Windkantengesellschaften (Gemsheidespalier,Gesellschaft der Dreispaltigen Binse etc.). Von den cha-rakteristischen Arten dieser Vegetationstypen sind keineSamen im Handel erhältlich (und zum Teil auch nicht pro-duzierbar), und darüber hinaus können diese Pflanzen zumüberwiegenden Teil nicht verpflanzt werden, sie sterbenim Regelfall kurz nach der Transplantation ab.

– Kosten: Ein nicht unwesentlicher Faktor für das Mach-bare und Realisierbare in Bezug auf Hochlagenbegrünungist der Kostenfaktor. Vor allem dann, wenn der zu rekul-tivierende Bereich nicht mehr mit entsprechenden Gerä-ten erreichbar ist, wird der Kostenfaktor des Antransportsvon Material (Hubschrauber) und die Durchführung derArbeiten selbst (überwiegend händische Arbeit) zu einemFaktor, der viele Eingriffe als nicht sinnvoll erscheinenläßt.

Die extremsten Bereiche in Hochlagen bis in eine Höhenlagevon über 2300 m konnten mit Mulchdecksaaten und der Saat-Soden-Kombinationstechnik (bei Vorhandensein von entspre-chendem Material) unter Verwendung von optimalem Hoch-lagensaatgut gut begrünt werden. Bemerkenswerterweisekonnten selbst in derartigen Höhenlagen innerhalb wenigerVegetationsperioden vollkommen geschlossene Pflanzendek-ken erzeugt werden, die absolut und dauerhaft stabil sind. In

22 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

diesem Zusammenhang ist auch zu betonen, daß für die Her-stellung geschlossener und deckender Vegetation in diesenHöhenlagen ein entsprechender Substrataufbau unbedingtvonnöten ist. An Stellen, an denen in der alpinen Stufe keinedurchgehende Humus- oder zumindest Feinerdeschicht vor-handen ist, ist auch unter natürlichen Bedingungen die Vege-tation nicht geschlossen. Sollte daher als Zielvorstellung einegeschlossene Vegetationsdecke angestrebt werden, ist entspre-chendes Material in das Projektgebiet zu liefern bzw. vorhan-denes Material entsprechend zu sichern. Vegetationsteile, dieim Zuge von Baumaßnahmen in Hochlagen anfallen, sind einunersetzbares und wertvolles Gut für die Begrünung. Derar-tige Vegetationsteile sind grundsätzlich fachgerecht zu sichern,bei Bedarf zwischenzulagern und für die standortgerechteRekultivierung wieder zu verwenden.Die Planung von Begrünungen in extremen Hochlagen (über2000 msm) ist von entsprechend geschulten Fachleuten mitausreichender Erfahrung durchzuführen. Generell wird emp-fohlen, aufgrund der Grenzen der Machbarkeit und der zuerwartenden Kosten vor Eingriffen in die Vegetation vonHochlagen, alle Alternativvarianten (inklusive Nullvariante)gewissenhaft durchzukalkulieren.

2.3.3.6.2 MischungenAus den oben angeführten Gründen muß in Hochlagen mei-stens auf Saatgutmischungen zur Begrünung zurückgegriffenwerden. Zur Vermeidung von Fehlern beim Einsatz solcherMischungen werden ausnahmsweise Rezepturen angeführt,die den nachstehenden Kriterien entsprechen:Hochlagensaatgut muß zumindest 60 Gewichtsprozent anHauptkomponenten enthalten. Die restlichen 40 Gew.%können auf die nachstehend angeführten Nebenkomponen-ten entfallen.In Jahren, in denen nachweislich keine ausreichende Versor-gung mit Hauptkomponenten gewährleistet ist, kann der An-teil der Hauptkomponenten von der ÖAG zugunsten von Ne-benkomponenten verringert werden.Mischungen müssen aus mindestens 5 Arten zusammenge-setzt sein, der Anteil einer einzelnen Art darf 40 Gew.% nichtüberschreiten. Leguminosen müssen im Ausmaß von minde-stens 10 Gew.% in Hochlagenmischungen enthalten sein.Für extreme Hochlagen (> 2.000 m Meereshöhe) sind stand-ortgerechte „Fertigmischungen“ im Regelfall nur bedingt ein-setzbar. Eine spezielle Zusammenstellung standortgerechterMischungen durch Fachleute ist notwendig.Allen nachstehenden Mischungen sei vorangestellt, daß essich hier nur um beispielhafte Mischungen handelt. Nach demGrad der Verfügbarkeit und Wahl der Begrünungsmethodesind Verbesserungen durch die Einbeziehung weiterer Artensowie die Reduzierung von Zuchtsorten bzw. deren Ersatzdurch lokale Ökotypen möglich und erwünscht.Anhand ihres natürlichen Verbreitungsgebietes werden stand-ortgerechte Hochlagenmischungen in Hauptkomponentenund Nebenkomponenten eingeteilt. Nachstehende Auflistungder Hauptkomponenten umfaßt derzeit im Handel erhältli-che Arten.

Hauptkomponenten:

Agrostis schraderiana Zartes StraußgrasAvenella flexuosa DrahtschmieleDeschampsia cespitosa RasenschmieleFestuca nigrescens AlpenrotschwingelFestuca violacea agg. * ViolettschwingelFestuca pseudodura * FelsenschwingelFestuca varia * BuntschwingelFestuca supina * KurzschwingelPhleum hirsutum Behaartes LieschgrasPhleum rhaeticum AlpenlieschgrasPoa alpina AlpenrispengrasPoa supina LägerrispePoa violacea ViolettrispeTrifolium alpinum * AlpenkleeTrifolium badium BraunkleeTrifolium pratense ssp. nivale SchneekleeTrifolium alpestre Heideklee

* Aussaat im Bereich ihres natürlichen Verbreitungsgebietes. Bei Artengruppen („agg.“)sind im Sinne dieser Richtlinie die Kleinarten zu betrachten.

In Kleinmengen wird eine Reihe weiterer standortgerechterArten (Gräser, Leguminosen, spezielle Kräuter) mehr oderweniger regelmäßig im Handel angeboten, die ebenfalls imSinne der Definition als Hochlagensaatgut eingesetzt werdendürfen.

Nebenkomponenten:

Agrostis capillaris Zartes StraußgrasAgrostis stolonifera KriechstraußgrasCynosurus cristatus KammgrasFestuca rubra ssp. rubra/commutata RotschwingelPhleum pratense Wiesen-LieschgrasPoa pratensis WiesenrispengrasAnthyllis vulneraria WundkleeTrifolium hybridum SchwedenkleeTrifolium repens WeißkleeLotus corniculatus HornkleeAchillea millefolium agg. SchafgarbeLeontodon hispidus Rauher Löwenzahn

Mischungen:Begrünungsmischung für alpine Standorte über sauremAusgangsgestein (1.600 bis 2.200 msm)

Festuca nigrescens Alpenrotschwingel 40%Festuca violacea Violettbrauner Schwingel 5%Festuca supina Alpenschafschwingel 5%Festuca pseudodura Felsenschwingel 5%Phleum rhaeticum Alpenlieschgras 5%Poa alpina Alpenrispengras 20%Poa annua Jährige Rispe 2%Poa supina Lägerrispe 2%Achillea millefolium Schafgarbe 2%Trifolium badium Braunwerdender Klee 5%Trifolium pratense ssp. nivale Schneeklee 5%Anthyllis vulneraria Wundklee 3%Leontodon hispidus Rauher Löwenzahn 1%

Begünungsmischung für alpine Standorte über basischemAusgangsgestein (1.600 bis 2.200 msm)

Agrostis capillaris Rotstraußgras 5%Festuca nigrescens Alpenrotschwingel 34%Festuca pseudodura Felenschwingel 1%Festuca violacea Violettbrauner Schwingel 5%Phleum hirsutum Mattenlieschgras 5%

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

23Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

ben. Bei Mineraldüngern und manchen organisch-minerali-schen Düngern wird der Stickstoff, in Abhängigkeit vom Nie-derschlag, bereits 4 bis 6 Wochen nach der Ausbringung ver-braucht oder ausgewaschen, eine Nachdüngung muß mei-stens erfolgen. Organisch-mineralische Dünger mit Langzeit-stickstoff können je nach Bindungsform den Stickstoff übereinen längeren Zeitraum freisetzen. Auf die Angaben derErzeuger ist zu achten.

2.3.5 Allgemeine PflegemaßnahmenSoweit nicht in den speziellen Ausführungen abweichendbeschrieben, sind allgemeine Grundlagen für eine fachgerechtePflege bei standortgerechten Begrünungen zu beachten (z.B.Bayrisches Landesamt für Umweltschutz: Arbeitsverfahrender aktiven Landschaftspflege. Merkblätter zur Landschafts-pflege und zum Naturschutz Nr. 4).Zur Förderung der Bestockung und der Vitalität langsamwüch-siger Arten kann nach Ansaaten eine entsprechende Nutzungund/oder Pflege notwendig sein. Pflanzenbestände dürfennicht zu lang bzw. zu üppig in den Winter gehen, um Auswin-terungsschäden zu vermeiden. Als Kriterien sind Wuchshöhebzw. Masse heranzuziehen.

2.3.5.1 Reinigungsschnitt (Vormahd)Dieser ist spätestens dann durchzuführen, wenn eine beige-mengte Deckfrucht (Ammenpflanze) bzw. Unkräuter eineBodendeckung über 50 % und eine Wuchshöhe von max.30 cm erreicht haben.

2.3.5.2 BeweidungBeweidung darf frühestens nach 6 Monaten (in Hochlagenab der 2. Vegetationsperiode) und nur dann erfolgen, soweitkeine Trittschäden an der sich entwickelnden Grasnarbe ent-stehen. Auf ausreichende Rückverfestigung des Bodens istzu achten. Beweidung durch Jungvieh oder Schafe/Ziegen istvorteilhaft. Anliegende Steilflächen sind bei Gefahr auszu-zäunen. Die Beweidung von Steilflächen ist im Regelfall für5 Vegetationsperioden durch Auszäunen zu verhindern.

2.3.5.3 MahdBei ausreichender Ebenheit des Geländes kann eine maschi-nelle Mahd mit Balken- oder Sichelmäher erfolgen. LangesHeu oder Gras ist zu entfernen, feines Schnittgut soll bei ei-ner zu dichten Bedeckung der Grasnarben ebenso beseitigtwerden. Schlägelmulcher und Saugmäher sind aus ökologi-schen Gründen abzulehnen. Auf landwirtschaftlich nicht ge-nutzten Flächen soll aus faunistischen Gründen (Äsung fürVögel, Entwicklung von Insektenarten) ein Teil der Gräser-/Kräuterbestände nicht gemäht werden. Es ist nach Eintritt derVegetationsruhe zu beurteilen, ob ein Schnitt notwendig ist.

2.3.5.4 Beregnung/BewässerungFür eine ausreichende Bewässerung der Einsaat ist zu sor-gen. Die Häufigkeit, die Intensität und die Modalitäten sindvertraglich zu vereinbaren. Hinsichtlich der Bewässerung istauf das Begrünungsziel in hohem Maß Rücksicht zu nehmen,eine „Verwöhnung“ des Pflanzenbestandes zu vermeiden.

Poa alpina Alpenrispengras 25%Poa annua Jährige Rispe 2%Achillea millefolium Schafgarbe 2%Trifolium repens Weißklee 4%Trifolium badium Braunklee 4%Lotus corniculatus Hornklee 8%Anthyllis vulneraria Wundklee 5%

Begrünungsmischung zur Anwendung in Verbindung mitSaat-Soden. Kombinationstechnik im Bereich überschwach saurem bis leicht basischem Ausgangsgestein(1.600 bis 2.300 msm)

Poa alpina Alpenrispengras 40%Festuca nigrescens Alpenrotschwingel 30%Phleum rhaeticum Alpenlieschgras 5%Anthyllis vulneraria ssp. alpestris Alpen-Wundklee 3%Trifolium repens Weißklee 7%Lotus corniculatus Hornklee 5%Trifolium pratense ssp. nivale Schneeklee 8%Trifolium badium Braunklee 2%

2.3.3.6.3 DüngungDüngemaßnahmen sollen nur bis zum Erreichen eines aus-reichenden Deckungsgrades durchgeführt werden und sindzum Teil bis zum 5. Vegetationsjahr notwendig. Zur Düngungvon Begrünungen sollen nur langsam und nachhaltig wirken-de, den Humusaufbau fördernde und ökologisch unbedenkli-che Dünger verwendet werden. Diese Anforderung erfüllenvor allem organische Dünger (wirtschaftseigene und Handels-dünger), welche auch für den biologischen Landbau zugelas-sen sind. Besonders zu empfehlen ist gut verrotteter Stall-mist. Der Einsatz von Jauche und Gülle als wirtschaftseigeneDüngemittel ist ungeeignet und zu vermeiden.

2.3.3.6.4 Spezielle PflegemaßnahmenBei geringen Deckungsgraden (< 50 %) im Jahr nach der Be-grünung sind eine Nachsaat und/oder Nachpflanzung mit einerstandortgerechten Saatgutmischung (30 bis 50 kg/ha) bzw.Pflanzmaterial und allenfalls weitere festzulegende Maßnahmennotwendig. Auch kleinflächig müssen, wenn notwendig, ent-sprechende Ausbesserungsarbeiten vorgenommen werden.

2.3.4 Allgemeine DüngemaßnahmenIm allgemeinen ist eine Düngung im Rahmen standortgerech-ter Begrünungen nicht notwendig. In Hinblick auf besondereVerhältnisse (Hochlagen, Erosionsschutz) oder bei im Hin-blick auf das Begrünungsziel deutlich unterversorgten Bödenist eine Obergrenze von 40 kg N pro Hektar und Jahr (feldfal-lend, d.h. innerhalb der Vegetationsperiode pflanzenverfüg-bar) einzuhalten. Bei der Aussaat soll wegen der langsamenZersetzung und besseren Keimverträglichkeit ein organischerDünger verwendet werden.In vielen Fällen sind Volldünger, die alle Mengenelementeenthalten, zu verwenden. Das Nährstoffverhältnis wird sichin der Regel nach den Bedürfnissen der Leitarten richten. Aufspezielle Düngerrezepturen aufgrund der Ergebnisse vonBodenanalysen ist Bedacht zu nehmen.Auf humusärmeren Böden (Humusgehalt < 3 %) ist auch beiNachdüngungen den organischen Düngern der Vorzug zu ge-

24 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

2.3.5.5 Nachsaat/NachbesserungWeist die Entwicklung einer Begrünung nach einem halbenJahr Mängel auf, die ein Erreichen des Begrünungszieles undeines abnahmefähigen Zustandes (75 % Deckungsgrad) nichterwarten lassen, so hat eine Nachsaat zu erfolgen. Spezielleergänzende Maßnahmen (lokale Bodenlockerung, Düngega-ben etc.) sind im Zuge der Nachsaat durchzuführen.

2.3.6 SaatstärkenFür Trockensaaten (außer Gehölzsaaten) sind bei Verwendungvon Saatgutmischungen mit Saatgut, welches die Vorgabendes Saatgutgesetzes 1997 erfüllt, die folgenden Saatstärkenanzuwenden, um den für die Abnahme geforderten Mindest-deckungsgrad zu erreichen:Ebene Flächen, gute Bedingungen: 3 bis 10 g/m²Steile Flächen, schlechte Bedingungen: 15 bis 20 g/m²

2.4 NebenleistungenFolgende Nebenleistungen sind mit den vereinbarten Preisenabgegolten:

1. Erwirkung der behördlich vorgeschriebenen Genehmi-gungen und Befunde, soweit dies dem Auftragnehmerobliegt. Die Gebühren hierfür gehen zu Lasten des Auf-traggebers.

2. Messungen für die Ausführung und Abrechnung der ei-genen Leistungen einschließlich der Beistellung aller er-forderlichen Meßgeräte und Hilfsmittel sowie der erfor-derlichen Arbeitskräfte.

3. Beistellung und Instandhaltung der Schutz- und Sicher-heitsvorkehrungen üblicher Art für Personen und Sachenwie z.B. Abschrankungen und Warnzeichen.

4. Alle sonstigen Vorsorgungen zum Schutz des Lebens undder Gesundheit der eigenen arbeitenden und sonstigenPersonen aufgrund gesetzlicher Vorschriften.

5. Zubringer von Wasser, Gas und Strom auf der Baustellevom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Anschluß-stellen zu den Verwendungsstellen, wie dies für dieDurchführung der Leistung des Auftragnehmers erfor-derlich ist.

6. Errichtung des Zählers sowie Entrichtung allfälliger Ge-bühren und/oder Mieten hierfür.

7. Zulassung der Mitbenutzung der vorhandenen Zuleitungdurch andere Auftragnehmer.

8. Beistellung und Instandhalten sämtlicher nach Art undUmfang der Arbeit üblichen erforderlichen Kleingeräte,Gerüste und sonstige Werkzeuge.

9. Abladen, Transport zur Lagerstelle und gesichertes Ein-lagern der für die eigenen Arbeiten angelieferten Stoffe,Werkzeuge und Bauteile aller Art auf der Baustelle, dasBefördern derselben zur Verwendungsstelle und etwai-ges Rückbefördern. Diese Bestimmungen gelten, ausge-nommen das Abladen und Transport zur Lagerstelle, auchfür die vom Auftraggeber beigestellten Stoffe, Werkstük-ke und Bauteile einschließlich der ordnungsgemäßenÜbergabe und Abrechnung.

10. Sicherung der eigenen Arbeiten z.B. gegen schädlicheWitterungs- und Temperatureinflüsse. Sollten diesbezüg-lich von Seiten des AN bei Arbeiten mit besondersschwierigen Arbeitsbedingungen (z.B. Hochlagen) Be-denken bestehen, sind spezielle vertragliche Vereinba-rungen zu treffen.

11. Beseitigen von Stoffen oder Verpackungsrückständen,die von den eigenen Arbeiten übrig geblieben sind. Fer-ner Beseitigen und Abführen der von den eignen Arbei-ten herrührenden Verunreinigungen.

12. Nicht unter Nebenleistungen fällt die Entsorgung vonVerunreinigungen, Stoffen und Abfällen, welche als ge-fährlicher Abfall zu klassifizieren sind und die bei derErbringung der vereinbarten Leistung anfallen (z.B. Stof-fe aus PVC, Asbest und dergleichen).

13. Entnahme einzelner Proben des ausgeschriebenen Saat-gutmaterials für eine allfällige Prüfung durch den Auf-tragnehmer.

14. Prüfung des Bodens gemäß Punkt 2.3.1.1.

2.5 Ausmaß und Abrechnung

2.5.1 AllgemeinesDer Umfang der Leistung ist nach der für die Ausführungmaßgebenden Leistungsbeschreibung und aufgrund von Na-turaufnahmen festzustellen. Die Ausmaßfeststellung hat je-weils gerundet auf 2 Dezimalstellen bei Längenmaß in m, beiFlächenmaß in m², bei Raummaß in m³, bei Hohlmaß in l undbei Massen in kg zu erfolgen. Stückzahlen sind in ganzen Ein-heiten anzugeben. Das Runden hat gemäß ÖNORM A6403zu erfolgen. Bei entsprechend vorhandenen Grundlagen istdie Abrechnung im Zuge der Erstellung von digitalen Gelän-demodellen zulässig.

2.5.2 Ausmaßfeststellung

2.5.2.1 LängenmaßDie Anwendung des Längenmaßes erfolgt bei im Zusammen-hang mit standortgerechten Begrünungen stehenden inge-nieurbiologischen Bauweisen wie Flechtwerk, Buschlagen,Faschinen, Pilotenwänden etc., des weiteren bei Pflegemaß-nahmen wie Schnitten von Hecken und Rasenkanten.

2.5.2.2 FlächenmaßSoweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nachder tatsächlich standortgerecht begrünten Fläche und nichtnach der Horizontalprojektion.Bei Rasenherstellung: Ansaaten, Andecken von Vegetations-teilen und Pflanzungen.Bei ingenieurbiologischen Bauweisen: Spreitlage, Hangrost etc.Bei Pflegemaßnahmen: Mäharbeiten, Freihalten von uner-wünschtem Aufwuchs, Bodenlockerung, Abdeckung vonPflanzflächen, Bewässerung etc.Nicht abzuziehen sind: Aussparungen, Einbauten, Schächte,größere Felsen mit einem Einzelausmaß von unter 2 m².

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

25Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

2.5.2.3 Raummaß bzw. HohlmaßBei Bodenarbeiten (z.B. Humusauftrag, Bodenaustausch,Bodenverbesserung)Bei ingenieurbiologischen Bauweisen: bepflanzte Holzkrai-nerwand, Drahtschotterkörpern etc.

2.5.2.4 MasseBei Saatgut, Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmitteln

2.5.2.5 StückBei Pflanzenlieferung, Pflanzeneinschlag, Pflanzarbeiten,Verpflanzung von vorkultivierten Gräsern oder Gehölzen,Transport von GehölzenBei ingenieurbiologischen Bauweisen: SteckhölzerBei Anbringen von Verdunstungsschutz, Wildschutz

2.5.2.6 ErdarbeitenFür Erdarbeiten gelten die Bestimmungen der ÖNORMB 2205.

2.5.3 Abnahmefähiger ZustandFür standortgerechte Begrünungen sind folgende allgemeineAbnahmekriterien, die auf den jeweiligen Einzelfall abzustim-men sind, vorzugeben.1. Ein abnahmefähiger Zustand ist dann gegeben, wenn die

Begrünung einen Entwicklungszustand aufweist, der dasErreichen des Begrünungszieles sicherstellt oder der demBegrünungsziel entspricht.

2. Die angesäte oder verpflanzte Vegetation muß im Regel-fall vor der Abnahme sowohl eine Ruheperiode als aucheine Trocken- und Frostphase überdauert haben. DerAbnahmetermin muß daher bei Begrünungen im Frühjahrfrühestens im April des nächsten Jahres, bei Begrünun-gen im Herbst frühestens im September des nächsten Jah-res liegen. Im speziellen Fall der Hochlagen hat die Ab-nahme nach zwei Sommer- und Frostperioden zu erfol-gen. Für Spezialfälle (z.B. Wiederansiedlungsprojekte)sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.

3. Eine zusätzliche Düngung soll nur in Abhängigkeit vonder Nährstoffversorgung des Substrates und dem ange-strebten Begrünungsziel erfolgen. Eine durch übermäßi-ge Düngung und Bewässerung mastige und damit abwei-chende Vegetation ist nicht abnahmefähig.

4. Durch Ansaat hergestellte Begrünungen sollen einen mög-lichst gleichmäßigen Bestand bilden, der im nicht geschnit-tenen Zustand, falls nicht anders vereinbart, mindestens75 % Bodendeckung aufweisen muß. In begründeten Fäl-len kann eine davon abweichende Bodendeckung verein-bart werden. Vegetationsfreie Flächen über 20 x 20 cmsind nicht zulässig, wobei als Vegetation im Sinne diesesPunktes nur Gefäßpflanzen zu werten sind. Der Bestandmuß zumindest 50 % aus jenen Arten bestehen, die in derSaatgutmischung ausgeschrieben waren und die als Be-grünungsziel (Vegetationstyp) festgelegt waren. Der art-mäßige jahreszeitliche Zustand der Pflanzen ist bei derErmittlung des Deckungsgrades zu berücksichtigen. Am-

men- und Fremdvegetation zählt nicht zum gefordertenDeckungsgrad. Abweichende Deckungswerte oder Abnah-mezustände, vor allem bei der Begrünung schwierigerStandortbereiche (Hochlagen, Abbauflächen) oder beiSonderfällen, sind vertraglich zu vereinbaren und bei derAbnahme zu berücksichtigen.

5. Verpflanzte Vegetationsteile müssen fest eingewurzelt sein.In den Randbereichen der verpflanzten Rasensoden dür-fen keine Austrocknungs- und Erosionserscheinungen fest-zustellen sein.

3. Praktische Hinweise auf Methoden zurErzielung von standortgerechter Vege-tation im engeren Sinne

3.1 PräambelVorhandene standortgerechte Vegetation ist das evolutiveProdukt Jahrzehnte bis Jahrhunderte langer Entwicklungen.Viele Vegetationstypen sind in menschlichen Planungszeit-räumem nicht herstellbar (z.B. Hochmoorvegetation, orchi-deenreiche Magerrasen, naturnahe Wälder und Gebüsche).Derzeit ist das Wissen über das Entstehen zahlreicher Typenstandortgerechter Vegetation und vor allem der innerhalb die-ser Vegetation herrschenden Konkurrenzgefüge noch sehrdürftig. Aus diesem Grund ist naturnahe, bodenständige Ve-getation ein unersetzbarer und nicht reproduzierbarer Bau-stoff. Eingriffe in derartige Vegetationstypen sind daher - woimmer möglich - zu vermeiden. Überall dort, wo Eingriffeunumgänglich sind, ist die Vegetation zu erfassen, zu sichern,wenn nötig zwischenzulagern und für naturnahe Rekulti-vierungstätigkeiten wieder zu verwenden. Diese unabding-bare Forderung dieser Richtlinie gilt in allen Höhenlagen undfür sämtliche Typen naturnaher standortgerechter Vegetati-on.Folgende Methoden können derzeit für die Herstellung stand-ortgerechter Vegetation im engeren Sinne Verwendung fin-den:

3.1.1 Begrünung durch HeudruschWie bereits im Punkt 2.3.2 ausgeführt, werden bei dieserMethode Wiesen in der Umgebung der zu begrünenden Flä-che mit speziellen Dreschmaschinen abgeerntet und das sogewonnene Saatgut auf die zu begrünenden Flächen ausge-bracht. Die Ausbringungsmenge beträgt im Regelfall 20 bis40 g Heudrusch (Samen, Stängel und Blattreste) pro m². Diesergibt üblicherweise einen Samenanteil von 2 bis 4 g/m². dasVerhältnis von Gewinnungs- zu Begrünungsfläche beträgt inder Regel 1:1 bis 1:2. Als positiv hat sich das Trocknen desDruschgutes erwiesen, vor allem dann, wenn es nicht unmit-telbar nach der Ernte aufbringbar ist. Mit dem Trocknen desHeudrusches eines Erntedurchganges ist es auch möglich, 2Druschvorgänge unterschiedlicher Flächen zu kombinieren,um damit das Saatgutspektrum von Pflanzen unterschiedli-cher Reifezeitpunkte deutlich zu erhöhen. Eine Aufbringungdes Mähgutes kann von Hand, mit Gebläsen, aber auch mitNaßsaatgeräten erfolgen.

26 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Vorteile:• Regionale Herkunft• Sichere Übertragung der meisten charakteristischen Grün-

landarten• Ideal für Magerrasen• Übertragung von Mikroorganismen• Geringer Transport- und Lageraufwand• Erosionsschutzwirkung• Ökonomisch interessante Nutzung von naturschutzfach-

lich wertvollen Grünlandbeständen• Geringer Aufwand bei der Ausbringung

Nachteile:• Artenzusammensetzung und exaktes Ergebnis sind nicht

sicher vorhersagbar• Zur optimalen Ausführung sind manchmal mehrere Mäh-

termine notwendig• Das Vorhandensein entsprechender Spenderflächen ist

Grundvoraussetzung, diese sind oft schwierig zu beschaf-fen

• Zum Teil ist eine spezielle Mähmaschinenausstattung not-wendig

• Der Aufwand für den Dreschvorgang ist relativ hoch

3.1.2 Begrünung durch HeumulchsaatBei dieser Methode wird Heu geerntet und in die oberstenOberbodenschichten eingearbeitet. Die zu erntenden Pflan-zen sollen sich dabei in einem nicht überreifen Zustand be-finden, da ansonsten ein leichtes Ausfallen der Samen vor-liegt. Die Mahd hat äußerst schonend mit einer möglichstgeringen Manipulation des Mähgutes zu erfolgen, um einAusfallen der Samen weitestgehend zu verhindern. Bei einerZwischenlagerung des Heus, die sich bei der oftmals günsti-gen Wahl mehrerer Mähtermine als notwendig erweist, isteine ausreichende Trocknung zur Verhinderung von Schim-melpilzbefall unumgänglich. Bei Magerrasen sollte eineMenge von ca. 100 g Heu pro m² ausgebracht werden. DasVerhältnis von Gewinnungs- zu Begrünungsfläche beträgt imRegelfall 1:1 bis 1:2. Hinsichtlich der Geräteverwendung sindim Regelfall übliche Geräte wie Balken- oder Saugmäher zuverwenden. Auch das Heranziehen von Ladewagen, Ballen-pressen und das Ausbringen über Naßsaatverfahren ist mög-lich.

Vorteile:• Regionale Herkunft• Sichere Übertragung der meisten charakteristischen Grün-

landarten• Ideal für Magerrasen• Übertragung von Kleintieren, Mikroorganismen, Moosen

und Flechten• Gute Erosionsschutzwirkung• Ökonomisch interessante Nutzung von naturschutzfach-

lich wertvollen Grünlandbeständen• Einfach zu handhaben

Nachteile• Artenzusammensetzung und Ergebnis sind oft nicht sicher

vorhersagbar• Manchmal mehrere Mähtermine• Teilweise schwierig zu beschaffendes Saatgut• Zum Teil aufwendiger Transport und Lagerung

Begrünung mit ÖkotypensaatgutUnter „Ökotypensaatgut“ versteht man Saatgut, das vonnatürlichen oder naturnahen Beständen aus der unmittel-baren Umgebung der zu begrünenden Fläche an hinsicht-lich Standortfaktoren vergleichbaren Lokalitäten gewon-nen wurde. Die Sammlung dieses Saatgutes erfolgt ent-weder durch händisches Abernten aus den Beständen oderdurch Zwischenschaltung einer Vermehrungsphase in spe-ziellen Anzuchtbeständen. Bei derartigen Anzuchtbestän-den dürfen die Pflanzen züchterisch nicht verändert werden,und deren genetische Vielfalt muss durch regelmäßige Auf-frischung des vorhandenen Basissaatgutes aus natürlichenBeständen sichergestellt sein. Eine Vermehrung des Saatgu-tes in Anzuchtbeständen über mehr als 3 Generationen istnicht zulässig.Besonders wichtig bei der Verwendung von Ökotypensaat-gut ist eine Bodenvorbereitung, die den Standortansprüchendes zu erzeugenden standortgerechten Vegetationstyps mög-lichst optimal gerecht wird. Die besten diesbezüglichen An-haltspunkte geben vergleichbare Vegetationstypen in der Um-gebung des zu begrünenden Standortes.Saatgutmischungen und Saatgutmenge sowie die Artenzu-sammensetzung sind auf den Standort und das Begrünungs-ziel abzustimmen. Die Saatgutmengen betragen im Regel-fall zwischen 1 und 5 g/m². Die Ausbringung kann von Handoder mit verschiedenen technischen Hilfsmitteln durch Trok-ken- und Nassansaaten erfolgen. Wichtig ist, dass es beimAusbringen zu keiner Entmischung des Saatgutes kommt. EinEinarbeiten des Saatgutes tiefer als 5 cm bei Trockensaatenist nicht empfehlenswert; ein Andrückten des Saatgutes (z.B.Walzen) hat sich in mehreren Fällen gut bewährt.Da sich die standortgerechte Vegetation erst nach Ablaufeneiner Konkurrenzphase einstellt und über die Konkurrenz-vorgänge zum Teil noch ungenügend Ergebnisse vorliegen,ist eine exakte Vorhersage der tatsächlichen Zusammenset-zung des entstehenden Vegetationstyps oftmals nicht mög-lich. Auch der Ausfall einzelner oder mehrerer im Saatgutenthaltener und für die Begrünung durchaus wünschens-werter Arten ist in den meisten Fällen nicht zu verhin-dern.Als Pflanzsubstrat sollte möglichst diasporenfreies Oberbo-denmaterial Verwendung finden. In der Baubranche hat sichfür den humusärmeren Anteil des Oberbodens, der in derRegel keine Samen mehr enthält, der Begriff „Zwischenbo-den“ eingebürgert. Dieser Bodenanteil ist aufgrund seinesgeringeren Nährstoffgehaltes und seines geringen bis fehlen-den Diasporengehaltes im Regelfall sehr gut für Begrünun-gen mit Ökotypensaatgut zu verwenden.

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

27Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Vorteile:• Bei Gewinnung aus der unmittelbaren Umgebung regio-

nale Herkunft• Mögliche bewusste Förderung einzelner Arten durch hö-

here Saatgutanteile• Einfache Qualitätsüberprüfung des Saatgutes auf Reinheit

und Keimfähigkeit• Durch Entwicklung eines natürlichen Konkurrenzgefüges

entstehen nach einiger Zeit sehr stabile und naturnahe Be-stände

Nachteile:• Relativ hoher Kostenaufwand vor allem bei strenger Aus-

legung der regionalen Herkunft• Erosionsschutz meist nur in Verbindung mit speziellen

Maßnahmen (Kleber, Mulchdecke etc.)• Exakte Entwicklung des Saatgutes in vielen Fällen noch

nicht vorhersagbar• Bei Verwendung von nicht samenfreiem Unterboden Pro-

blem der „Verunkrautung“• In den ersten Jahren unter Umständen Auftauchen von

Ruderalpflanzen (Ackerwildkräuter etc.), die jedoch imRegelfall relativ rasch wieder verschwinden

3.1.3 Vegetationstransplantation - Saat-Soden-Kombinationsverfahren

Bei dieser speziellen Begrünungstechnik wird das Andeckenvon Rasensoden oder anderen Vegetationsteilen mit einerTrocken- oder Naßsaat kombiniert. Die verwendeten Rasen-soden müssen dem angestrebten standortgerechten Vegetati-onstyp entsprechen und werden bei Beginn der Bauarbeitenim Regelfall im Projektbereich oder in dessen unmittelbarerUmgebung geworben. Es erfolgt daher ein Eingriff in Vegeta-tionsbereiche über das unmittelbare Projektgebiet hinaus, umdurch Aufteilen vorhandener Vegetation optimale Erfolge zuerzielen. Die zu begrünende Fläche ist daher oftmals größerals der ursprüngliche Projektbereich.Die Rasensoden (0,2 bis 0,5 m²) werden auf trockenen Stand-orten in Gruppen (damit sie nicht austrocknen) oder rasterar-tig auf die zu begrünende Fläche angedeckt. In die Bereichezwischen den Soden wird standortgerechtes, aber im Regel-fall artenarmes, Saatgut eingebracht. Dieses Saatgut bewirkteine Stabilisierung der Vegetationstragschicht. Durch die kur-zen Distanzen zwischen den angedeckten Rasensoden ist esbodenständiger Vegetation möglich, in die Zwischenräumeeinzuwandern. Dadurch werden auf natürlichem Weg dieseBereiche auch von Arten begrünt und besiedelt, die als Saat-gut nicht erhältlich sind.Bei völlig erosionsfreien Flächen (ebene Abschnitte) kann aufdie Einsaat in den Zwischenflächen (zwischen den Rasenso-den) verzichtet werden. Diese Bereiche entwickeln sich durchnatürliche Sukzession, wobei durch Übertragung von Dias-porenmaterial aus den eingebrachten Soden rasch die ge-wünschte Entwicklung dieser Abschnitte sichergestellt ist.Vor allem in Höhenlagen, teilweise unter extremen Bedin-gungen, hat sich diese Methode bestens bewährt. So können

damit Begrünungen bis in Höhenlagen von zumindest 2300 mdurchgeführt werden und innerhalb weniger Vegetationsperi-oden naturidente Pflanzengesellschaften hergestellt werden.Besonders geeignet sind mäßig nährstoffreiche anthropogenextensiv beeinflusste Pflanzengesellschaften, wie Weidera-sen und Hochstaudenfluren.Auch für Trocken- und Magerrasen im Tiefland ist diese Me-thode gut verwendbar, wobei in diesem Fall auf die Substrat-wahl der Zwischenflächen (zwischen den Rasensoden) beson-deres Augenmerk zu legen ist. Zu vermeiden sind nährstoffrei-che, humose Böden. Generell sollten für extreme Vegetations-typen „schlechte“ Substrate mit hohem Sand- und Kiesanteilund geringer bis fehlender Humuskomponente Verwendungfinden. Bei derartigen Böden ist die Einwanderung konkur-renzfähiger Ruderalpflanzen im Regelfall nicht allzu proble-matisch.

Vorteile:• Regionale Herkunft• Verwertung wertvoller Vegetationsteile aus dem Projekt-

bereich und damit oftmals Sicherung schützenswerterPflanzenarten

• Übertragung von Kleintieren und Mikroorganismen so-wie auch von selten berücksichtigten Lebewesen wieMoosen und Flechten

• In Kombination mit speziellen Hydrosaatverfahren oderVerwendung von Geotextilien ist eine sehr gute Erosions-sicherung erzielbar

• Anwendbarkeit bis in extremen Höhenlagen• Gezieltes Erreichen eines speziell angestrebten Vegetati-

onstyps• In Abhängigkeit von den Zwischenflächen (zwischen den

Soden) sehr rasche Erreichbarkeit naturidenter Vegetati-onstypen

Nachteile:• Abhängigkeit von vorhandenen Spenderflächen• Zum Teil vergleichsweise hoher Manipulationsaufwand

und damit verbunden höhere Kosten• Gute Koordination des Bauablaufes unumgänglich, um

längere Lagerung der Soden zu vermeiden

3.1.4 Verwendung von GrünlandbodenBei dieser Methode wird Grünlandboden, der wenigstens zumTeil noch Elemente des angestrebten Vegetationstyps ent-hält, in der nächsten Umgebung gewonnen und in einerSchichtstärke von 0,5 bis 2 cm aufgebracht. Diese Methodeberuht darauf, das natürliche keimfähige Diasporenpotentialim Boden zu nutzen.In der Regel kommt es in der ersten Phase des Auflaufens derVegetation auch zum Keimen von Ruderal- und Segetalpflan-zen, die jedoch zumeist nach einiger Zeit verschwinden oderdurch entsprechende Pflegemaßnahmen (vor allem Mahd)deutlich reduziert werden können. Das Problem des Eindrin-gens von invasiven Pflanzen oder das Überhandnehmen kon-kurrenzkräftiger Zuchtformen ist bei dieser Methode - in

28 Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

Abhängigkeit von der verwendeten Ausgangsvegetation - re-lativ groß. Auf den Bodenaufbau, vor allem auf die Schichtunterhalb des aufgebrachten Grünlandbodens (Drainagefähig-keit, Wasserstauhorizonte etc.), ist im Hinblick auf den zuerzielenden Vegetationstyp besondere Rücksicht zu nehmen.

Vorteile:• Regionale Herkunft• Wiederverwendung von Oberboden im Zuge der Baumaß-

nahmen• Übertragung von Kleintieren, Mikroorganismen, Moosen

und Flechten• Relativ einfaches und im Zuge von Großbauvorhaben ko-

stengünstiges Verfahren (Ersatz für übliche Humusierung)

Nachteile:• Entwicklungsgeschwindigkeit, Artenzusammensetzung

und Ergebnis sind vergleichsweise unsicher• Unter Umständen ungewünschte Entwicklung durch Dias-

poren von Ruderal- und Segetalarten im Boden• Das Problem von invasiven, konkurrenzkräftigen Arten

ist bei dieser Methode vergleichsweise hoch• Einhalten eines gut koordinierten Bauablaufes, da Zwi-

schenlagerungen vor allem in höheren Schütthöhen unbe-dingt zu vermeiden sind

3.1.5 Versetzen von WurzelstöckenDiese Methode ist vergleichbar mit dem Saat-Soden-Kom-binationsverfahren, wobei in diesem Fall nicht Rasensoden,sondern Wurzelstöcke als Ergebnis von RodungsmaßnahmenVerwendung finden. Durch die Verwendung dieser Wurzel-stöcke kommt es zu einer Mobilisierung von Diasporen, diesich in jenem Erdreich befinden, das den Wurzelstöcken an-haftet. Auch ganze Pflanzen und Pflanzenteile werden mitden Wurzelstöcken versetzt und initiieren auf diese Art undWeise eine natürliche Waldbodenvegetation.Die Entwicklung derartig verpflanzter Materialien ehemali-ger Waldbestände erfolgt im Regelfall über ein Hochstauden-Buschstadium. Ein Teil der verpflanzten Wurzelstöcke über-lebt und treibt buschförmig aus, gleichzeitig werden helio-phile Arten der Waldbodenvegetation gefördert und wachsenhoch. Diese Phase geht zu Ende, wenn die Gehölzvegetationwieder ein entsprechendes Beschattungspotential erreicht.Zum Teil kann diese Hochstauden-Buschphase derartig langdauern, dass spezielle Arten, die in den ursprünglichen Be-ständen aus Konkurrenzgründen an einen hohen Lichtgenussim Frühjahr gebunden waren (z.B. Frühjahrsgeophyten) inder Konkurrenz untergehen und aussterben. Andererseits ge-lingt es mit dieser Methodik, die Krautschicht von Waldbö-den für deren Arten im Regelfall kaum Saatgut verfügbar ist,zu erhalten und durch entsprechend „großzügigere“ Vertei-lung der Wurzelstöcke auch auszuweiten.Hervorzuheben ist bei dieser Methode, dass unmittelbar nachder Rekultivierung ein äußerst strukturreiches Bodensubstratvorliegt, das aus zoologischer Sicht für viele Organismen ei-nen wertvollen Lebensraum darstellt. Das Vermorschen ein-

zelner Wurzelstöcke erzeugt Totholz, das ebenfalls in unse-ren Kulturlandschaften ein wichtiges Mangelhabitat darstellt.Durch die Mitnahme ganzer Biozönosen oder Biozönosen-teile ist vor allem für die Anlage von Heckenstrukturen derpositive Effekt dieser Methodik unvergleichlich höher als beider Verwendung von gärtnerischem Material. Durch die Di-mension der verwendeten Pflanzen und ihr zum überwiegen-den Teil rasches Ausbuschen können auch in kurzen Zeiträu-men landschaftlich wirksame Gliederungsstrukturen herge-stellt werden.Aus der Erfahrung heraus hat sich gezeigt, dass diese Metho-de nur sinnvoll im Winterhalbjahr anzuwenden ist. Ein Zeit-raum zwischen Anfang Oktober und Ende März hat sich alsbesonders günstig erwiesen. Im Sommer führt die Verwen-dung dieser Methode zu hohen Ausfällen bei den Gehölzenund auch nur zu einer eingeschränkten Übertragbarkeit derKrautschicht.

Vorteile:• Regionale Herkunft auch von Gehölzen• Übertragung von Kleintieren, Mikroorganismen und gan-

zer Lebensraumteile• Rasche, gesamtökologische Funktionalität auch in zoolo-

gischer Hinsicht• Rasche, oft sehr naturnahe landschaftsästhetische Wirkung• Bisher die einzige Methode, um naturnahe Wald- und Ge-

büschvegetation in menschlich relevanten Planungszeit-räumen herstellen zu können

• Möglichkeit der Zwischenlagerung in Pflanzbahnen, wo-bei bei einer Zwischenlagerung der Ausfall an speziellenArten (z. B. Frühjahrsgeophyten) noch höher ist.

Nachteile:• Zum Teil relativ hoher Manipulationsaufwand• Zum Teil Ausfall von speziellen Pflanzenarten durch Zer-

störung des Konkurrenzgefüges (Frühjahrsgeophyten)• Bindung der Methode an das Winterhalbjahr (Anfang Ok-

tober bis Ende März)• Unter Umständen erhöhter Manipulationsaufwand durch

notwendige Zwischenlagerung

3.1.6 Begrünung durch „Impfen“ von GewässernDiese Methode dient dazu, um in künstlich angelegten Still-gewässern Röhricht oder Schwimmblattvegetation bzw. auchsubmerse Makrophytenvegetation herzustellen. Es wird dazuvon Gewässern, die den angestrebten Vegetationstyp oder an-gestrebte Artengarnituren enthalten, Bodenschlamm entnom-men und dieser in den Uferbereichen eines neuen Gewässersschwerpunktmäßig in Abschnitten mit 20 bis 50 cm Über-stauung eingebracht. Im Regelfall befindet sich am Bodenvon Gewässern eine Fülle von Samen, die durch die Manipu-lation des Substrates aktiviert wird. Die Faktoren, die dazu-führen, dass diese „schlummernden“ Samen plötzlich zu kei-men beginnen, sind im Detail nicht bekannt - ein Umstand,der jedoch für die Verwendbarkeit der Methode und die da-mit erzielbaren guten Erfolge mehr oder weniger belanglos

Richtlinie für standortgerechte Begrünungen

29Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau (ÖAG)

ist. Bemerkenswert ist, dass durch diese Vorgangsweise so-gar Samen in Gewässern aktiviert werden können, die am Ent-nahmegewässer selbst nicht mehr als Pflanze vorkommen.Die Mengen an benötigtem Bodenschlamm sind vergleichs-weise gering. So lassen sich in Gewässern mit mehreren tau-send Quadratmeter Wasserfläche bereits mit ca. 10 LKW-Fuhren in kürzester Zeit (wenige Wochen bis Monate) ausge-dehnte und weitestgehend naturidente aquatische Vegetati-onseinheiten herstellen.Unbedingt notwendig ist ein entsprechendes Entnahmegewäs-ser und eine große Rücksichtnahme auf die unter Umständenwertvollen Tier- und Pflanzenarten der Spenderfläche. Durchgeeignete Wahl der Zufahrt (Lokalisierung, Vorgangsweiseetc.) und Arbeit im Winterhalbjahr kann auch auf am Wasserlebende tierische Organismen entsprechend Rücksicht genom-men werden. Etwaige entstehende kleinere Lücken in derVegetationsstruktur des Entnahmegewässers schließen sichim Regelfall sehr rasch. Am effektivsten ist die Durchfüh-rung der Methode im Zeitraum von Jänner bis März, da da-mit die anschließende Keimungsphase der Samen voll ausge-nutzt werden kann und ein tiefes Absinken des Natursaatgu-tes im Bodensubstrat und damit ein neuerlicher Übergang zurSamenruhe verhindert werden.

Vorteile:• Regionale Herkunft ganzer Artengarnituren• Übertragung von Kleintieren und Mikroorganismen• Rasche gesamtökologische Funktionalität auch im Hin-

blick auf zoologische Aspekte• Im Regelfall sehr rasches Entstehen eines äußerst positi-

ven Landschaftsbildes• Vor allem bei Großbauvorhaben mit entsprechendem

Maschinenpark vor Ort vergleichsweise billige Methode• Bei guter Planung geringe Eingriffe in den Naturraum und

Verwendung eines Materials, das für die Natur „ohnehinverloren gewesen wäre“

• Unter Umständen Möglichkeit, Arten, die nur mehr alsSamen vorhanden sind, wieder zum „Leben zu erwecken“

Nachteile:• Rücksichtnahme auf naturschutzfachliche Sachverhalte

und Bestimmungen bei der Entnahme aus dem Spender-gewässer

• Rücksichtnahme auf vor allem zoologische Aspekte beider Schlammentnahme (z.B. Amphibien)

• Verschmutzungsgefahr durch aus den LKWs ausrinnen-dem Schlamm auf öffentlichen Straßen

• Notwendigkeit des Vorhandenseins eines entsprechendenSpendergewässers in erreichbarer Entfernung

3.1.7 Begrünung mit der natürlichen SukzessionWie bereits im Kap. 2.3.2 hervorgehoben, versteht man unterdieser Methode, dass nach entsprechender Aufbereitung desSubstrates und Schaffung eines geeigneten Pflanzstandortes

der Natur freier Lauf gelassen wird. Durch Eintrag von Dia-sporen aus der näheren und weiteren Umgebung entwickeltsich „von selbst“ ein naturnaher Vegetationstyp. Das Entste-hen des angestrebten Vegetationstyps ist in hohem Maße vomBodenaufbau und von der Umgebungsvegetation abhängig.Hinsichtlich Bodenaufbau hat sich die Verwendung der hu-musarmen und zumeist samenlosen untersten Schichten desOberbodens gut bewährt (dieser Bodenteil wird in der Bau-branche üblicherweise als „Zwischenboden“ bezeichnet). Aufden entsprechenden Unterbau (wasserzügig, wasserstauendetc.) ist unbedingt Bedacht zu nehmen, da dieser in hohemMaße den Vegetationstyp bestimmt.Vor allem beim Vorliegen naturnaher Spenderflächen in dernäheren Umgebung ist diese Methode gut geeignet, wenn-gleich bei keiner anderen Methode die Unsicherheit über dastatsächliche Begrünungsziel so groß ist und bei keiner Me-thode die Einwanderung von konkurrenzkräftigen Segetal- undRuderalarten oder invasiven Pflanzen so kritisch ist.Andererseits bietet gerade das Ablaufenlassen natürlicherSukzessionsvorgänge vielen Arten und hier vor allem tieri-schen Organismen äußerst wichtige Lebensräume. Da geradeRohbodenstandorte in unserer bis zum letzten Quadratmeterkultivierten Landschaft eine extreme „Mangelware“ darstel-len, können derartige Sukzessionsflächen - selbst bei nichtErreichen des angestrebten Vegetationstyps - eine hohe na-turschutzfachliche Wertigkeit aufweisen.

Vorteile:• Regionale Herkunft der entstehenden Vegetation• Natürliches Einwandern tierischer und pflanzlicher Orga-

nismen und damit Entstehen eines äußerst „natürlichen“Sukzessionsgefüges

• Im Regelfall hohe tierökologische Bedeutung• Methode mit den geringsten Kosten

Nachteile:• Entwicklungsgeschwindigkeit, Artenzusammensetzung

und Erreichen des angestrebten Vegetationstyps sind ver-gleichsweise sehr unsicher

• Die Probleme beim Einwandern konkurrenzkräftiger Segetal-und Ruderalpflanzen sowie eventuelles Auftreten von inva-siven Pflanzen sind bei dieser Methode am größten

• Förderung besonders wertvoller Arten kaum möglich

3.2.SchlussbemerkungZusammenfassend kann festgehalten werden, dass es derzeitmit „normalem“ käuflichem Saatgut nicht möglich ist, „stand-ortgerechte Vegetation im engeren Sinne“ herzustellen. Al-leine dieser Sachverhalt macht es notwendig, bei Bauvorha-ben vorhandene natürliche oder naturnahe Vegetationseinhei-ten als wertvolles und zum Teil unersetzbares Baumaterialanzusehen, diese Bestände wenn möglich zu meiden oder zu-mindest für die oben angeführten Begrünungsmethoden zuverwenden.