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Die Grundrechte und die Öffentlichen Freiheiten

Rosas alemán

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 14

Die Spanier sind vor

dem Gesetz gleich,

und niemand darf

wegen seiner

Abstammung, seiner

Rasse, seines

Geschlechtes, seiner

Religion, seiner

Anschauungen oder

jedweder anderer

persönlicher oder

sozialer Umstände

diskriminiert werden.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 15

Alle haben das Recht

auf Leben und

körperliche und

moralische

Unversehrtheit.

Die Todesstrafe ist

abgeschafft.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 16

Die Freiheit des

ideologischen

Bekenntnisses, der

Religion und des

Kultes wird dem

Einzelnen und den

Gemeinschaften

gewährleistet.

Niemand darf

gezwungen werden,

sich zu seiner

Ideologie, seiner

Religion oder seinem

Glauben zu äußern.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 17

Jeder hat das Recht auf

Freiheit und Sicherheit.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 18

Das Recht auf Ehre, auf

die persönliche und

familiäre Intimsphäre

und auf das eigene

Image wird

gewährleistet.

Die Wohnung ist

unverletzlich.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 19

Die Spanier haben

das Recht auf freie

Wahl

Des Wohnsitzes und

auf

Freizügigkeit im

Hoheitsgebiet des

Staates.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 20

Das Recht auf freie

Meinungsäßerung und

Verbreitung von

Gedanken und

Meinungen in Wort,

Schrift oder jedwedem

anderen Medium. Das

Recht auf literarische,

künstlerische,

wissenschaftliche und

technische Produktion

und Schöpfung.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 21

Das Recht auf friedliche

Versammlung ohne

Waffen wird anerkannt.

Die Ausübung dieses

Rechtes bedarf keiner

Vorherigen

Genehmigung.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 22

Das Recht, Vereine zu

bilden, wird anerkannt.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 23

Die Bürger haben das

Recht, an den

öffentlichen

Angelegenheiten

direkt oder durch in

periodischen,

allgemeinen Wahlen

frei gewählte Vertreter

teilzunehmen.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 24

Jede Person hat bei

der Ausübung ihrer

legitimen Rechte und

Interessen Anspruch

auf wirksamen Schutz

durch Richter und

Gerichte.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 25

Niemand darf auf Grund

von Taten oder

Unterlassungen bestraft

oder verurteilt werden,

die zum Zeitpunkt ihrer

Ausführung und gemäß

der geltenden

Gesetzgebung kein

Delikt und keine

Übertretung oder

Verletzung von

Verwaltungsbestimmungn

darstellen.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 26

Ehrengerichte sind im

Bereich der

Zivilverwaltung und der

Berufsverbände

unzulässig.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 27

Alle haben das Recht

auf Erziehung.

Die Freiheit des

Unterrichts wird

anerkannt.

Die

Grundschulausbildung

ist obligatorisch und

unentgeltlich.

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 28

Alle haben das

Recht, sich frei

einer Gewerkschaft

anzuschließen.

Das Recht der

Arbeitnehmer auf

Streik wird

anerkannt .

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Die Grundrechte

und

die Öffentlichen Freiheiten

ARTIKEL 29

Alle Spanier haben

das Recht, Petitionen

schriftlich in der

Form und mit der

Wirkung, die das

Gesetz vorsieht,

individuell oder

kollektiv vorzubringen.

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EJERCICIO- EXERCISE-