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Roter Faden 2011/12

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Der Rote Faden ist DIE Infobroschüre für Erstsemestrige mit allen wichtigen Infos rund um Studium, Beihilfen und das Leben in Graz!

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Page 1: Roter Faden 2011/12
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Willkommen in Graz!Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Es freut uns, dich in der Universitätsstadt Graz willkommen heißen zu dürfen. Im folgenden, kleinen Nachschlagewerk haben wir für dich die wichtigsten Infos für dein Studier-endenleben zusammengeschrieben, um dir einen möglichst angenehmen Studienstart zu garantieren.

Wir, der Verband Sozialistischer Student_innen, sind für dich da, solltest du Fragen oder Anliegen haben. Du bist jederzeit in unserem Büro mit Politischer Bibliothek in der Morellenfeldgasse 41/P, 8010 Graz, willkommen.Du erreichst uns am Einfachsten via Facebook » face-book.com/vsstoegraz, Email » [email protected] oder über das Kontaktformular auf unserer Website » www.vsstoegraz.at.Solltest du dringende Fragen haben, kannst du uns auch an-rufen. Unser Büro ist unter der Tel.: 0316 38 33 30 von Mon-tag bis Freitag, 11-13 Uhr (außer in lehrveranstaltugnsfreier Zeit) zu erreichen.

Und nochwas: wenn du in dieser Broschüre eine Unterbrec-hung des Fadens (= Seite ohne Rot) findest, solltest du schle-unigst ein Email an » [email protected] schreiben...

Wir heißen dich mit einem herzlichen FREUNDSCHAFT willkommen,

dein

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InhaltWillkommen in Graz! 2Inhaltsverzeichnis (Du bist hier ;) 3VSStÖ - WTF?! 4 Get Active! 5

UNI & STUDIUMStudienbeginn 6Deine Rechte 7-8Deine Pflichten 9Studieneingangs- & Orientierungsphase (STEOP) 10-11Studienwechsel 12Die Struktur von Uni & ÖH 13-14Online-Systeme der Unis 15-17Wichtige Bibliotheken 18-19Transport & Öffis 20-21

SOZIALESStudiengebühren 22Studienbeihilfe 23Familienbeihilfe 24Wohnbeihilfe 25

LEBEN IN GRAZG‘scheit Wohnen 26-28Studierendenheime in Graz 29Essen & Trinken 30-31

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Der Verband Sozialistischer Student_innen Österreichs verbindet als einzige Fraktion Service und Politik. Wir setzen den, gerade in der Bildungspolitik weit verbreiteten, Orien-tierungslosigkeit oder neoliberalen Elite-Vorstellungen ein klares, fortschrittliches Konzept entgegen. Wir wollen uns nicht mit Symptombekämpfung und Fehlerkorrekturen zu-frieden geben, sondern grundlegende Veränderungen ein-leiten. Wir sind gegen Zugangsbeschränkungen, gegen Stu-diengebühren und für ein faires Beihilfensystem.

Unsere Grundwerte – Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität – sind die Bezugspunkte für unser poli-tisches Handeln. Darauf aufbauend, versuchen wir die ges-ellschaftlichen Probleme zu analysieren, Zielvorstellungen zu formulieren und Lösungswege aufzuzeigen. Die Erarbei-tung detaillierter Konzepte und konkreter Modelle sowie (die Forderung nach) ihrer politischen Umsetzung sind Be-standteile unserer täglichen Arbeit.

Wir sind davon überzeugt, dass die Universitäten ges-ellschaftliche Entwicklungen auslösen können, dass sie gleichzeitig aber auch den Entwicklungsstand einer Gesells-chaft widerspiegeln. Universitäten dürfen sich nicht in den berühmten Elfenbeinturm zurückziehen oder nur für den ‘Wirtschaftsstandort’ arbeiten. Sie müssen Teil einer demok-ratischen Gesellschaft sein – und als solcher auch demokra-tisch organisiert sein.

Wir stehen für die Vertiefung und den Ausbau der studen-tischen Mitbestimmungsmöglichkeiten durch die ÖH und eine Studierendenvertretung, die transparent und offen ist. Nur sie kann die Wahrung studentischer Anliegen gegenüber der Regierung und anderen öffentlichen Einrichtungen und in inneruniversitären Gremien entsprechend wahrnehmen.

VSStÖ - WTF?!

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Get active!

Du willst auch etwas verändern, für demokratische, offene Universitäten kämpfen?Melde dich einfach bei uns! Jede Stimme macht uns stärker, jede helfende Hand bringt uns unseren gemeinsamen Zielen einen Schritt näher!Sprich uns in Vorlesungen an, schreib uns eine Email, ruf an, oder schau einfach und unverbindlich bei uns im Büro vorbei.

Gerne lassen wir dir mehr Infos zukommen!

» [email protected]

» facebook.com/vsstoegraz

» www.vsstoegraz.atVerband Sozialistischer Student_innenMorellenfeldgasse 41/P8010 Graz

Tel.: 0316 38 33 30

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Uni & Studium

StudienbeginnAn der Universität liegt es in deiner Verantwortung, dir den Stundenplan für dein Semester zusammenzustellen. Es gibt eigene Lehrveranstaltungen (im Folgenden kurz LV gen-annt), die du zum Studienbeginn absolvieren musst (siehe STEOP), da weitere darauf aufbauen und du dein Studium erst nach ihrer Absolvierung fortsetzen kannst. Für bestim-mte Lehrveranstaltungen benötigst du auch andere LVen als Voraussetzung. Die Voraussetzungen findest du in der Besch-reibung der LVen im Internet.

Deine Eigenverantwortung ist wesentlich höher als im Schul-betrieb. Es gibt z.B. LVen, die nur einmal im Studienjahr (be-stehend aus Wintersemester + Sommersemester/WiSe + SoSe) angeboten werden. Es ist also von zentraler Wichtig-keit, dass du dich früh genug über deinen Studienplan in-formierst. Auch Lernunterlagen und Literatur musst du dir selbst besorgen, von den Lehrenden gibt es meist nur Litera-turempfehlungen. Etwas weiter hinten findest du auch eine Übersicht über die wichtigsten Bibliotheken.Aber Vorsicht, Fachliteratur ist um vieles teurer als ‘normale‘ Literatur. Es lohnt sich auf jeden Fall, wenn du die Preise ver-gleichst!

Vorlesungen (VO) sind die einzigen LVen, die keinen imma-nenten Prüfungscharakter haben, wo also deine Anwesenheit und Mitarbeit nicht verpflichtend ist. Es ist trotzdem emp-fehlenswert, sie zu besuchen. Schließlich lernst du Dinge, die du schon einmal gehört hast, einfach leichter.Bei einem Tutorium (TU), Kurs (KS), Proseminar (PS), Semi-nar (SE), Privatissimum (PV), Repetitorium (RE), Konver-satorium (KO), Praktikum (PK), Doktoratskolloquium (DQ), einer Arbeitsgemeinschaft (AG), Übung (UE), Exkursion (EX), Vorlesung verbunden mit Übung (VU), Exkursion verbunden mit Übung (XU), Laborübung (LU), Orientierungslehrveran-staltung (OL) besteht immanenter Prüfungscharakter.Du darfst zwei Mal unentschuldigt fehlen. Solltest du einmal nicht anwesend sein können, ist es trotzdem empfehlenswert, bereits im Vorhinein die Lehrperson zu kontaktieren. Später musst du bei Krankheit eine ärztliche Bestätigung vorweisen. 6

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Deine RechteDass Studierende neben Pflichten auch Rechte haben, wird oft vergessen. Hier findest du eine kurze Übersicht – welche jedoch von Uni zu Uni (wegen verschiedener Satzungen) ger-ingfügig abweichen kann. Solltest du dabei spezielle Fragen oder Probleme haben, wende dich einfach an uns!Die folgenden Bestimmungen gemäß UG 2002 sind für Studi-erende an allen Universitäten gültig.

• Zu Beginn einer Lehrveranstaltung hast du das Recht, die Beurteilungskriterien zu erfahren bzw. der/die Vor-tragende die Pflicht, diese bekannt zu geben. Sie dürfen nachträglich nicht mehr geändert werden.

• Prüfungstermine für Vorlesungen müssen dreimal pro Semester angeboten werden und zwar am Anfang, zur Mitte und am Ende des Semesters (insgesamt min. 6 Termine im Jahr). Bei Vorlesungen, die nicht mehr abge-halten werden, gilt diese Regelung bis drei Semester nach Abhaltung der Vorlesung.

• Bei Vorlesungen (VO) muss die Beurteilung in einem einzigen Prüfungsakt erfolgen, entweder mündlich oder schriftlich. Andere Zusatzleistungen (Protokoll, Zwischenklausuren, Anwesenheit, Referat…) dürfen da-bei nur freiwillig sein; die positive Beurteilung muss in jedem Falle nur durch Teilnahme am einzelnen Prüfung-sakt möglich sein.

• Bei Lehrveranstaltungen (LV) mit immanenten Prüfungs-charakter findet der Prüfungsakt im Rahmen der LV statt. Achtung: jede Leistung zählt dadurch als Prüfungsteil, auch die Annahme eines Referatsthemas, Abgabe eines Protokolls etc. Wird der Kurs nach erbrachter Teilleis-tung abgebrochen, ist eine negative Beurteilung möglich.

• Die Beurteilung einer Prüfung/LV muss innerhalb von vier Wochen erfolgen. Sollte das nicht der Fall sein, wende dich an deine Studienvertretung.

• Negativ beurteilte Prüfungen kannst du dreimal wieder-holen (insgesamt 4 Antritte). Im Falle einer vierfachen negativen Beurteilung bist du an deiner Universität in allen Studien, in denen die betreffende LV als Pflichtfach angeführt wird, gesperrt. Achtung: Prüfungen innerhalb 7

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der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP, siehe jeweiligen Studienplan) kann man maximal nur ein- bzw. zweimal (je nach Uni) wiederholen (2-3 Antritte)!

• Du hast das Recht, positiv beurteilte Prüfungen bis zu sechs Monate nach der Abhaltung einmal zu wiederholen (Abschnitt und Studium dürfen noch nicht abgeschlossen sein), dadurch wird die alte Note ungültig.

• Bei einer negativen Beurteilung hast du das Recht, auf Anfrage den Grund dafür zu erfahren. Die Auskunft darf dir nicht verweigert werden.

• Falls dir aus nachweisbaren Gründen eine Prüfungsart nicht bzw. nur schwer möglich ist (Behinderung…), darfst du auf Antrag eine andere Prüfungsmethode verlangen, etwa schriftlich statt mündlich oder umgekehrt.

• Ab der zweiten, spätestens aber ab der dritten Wieder-holung einer Prüfung kannst du dir auf Antrag eine/n andere/n Prüfer/in aussuchen.

• Im Falle eines nachweisbaren schweren Mangels der Prüfung (z.B. Lärm, PC-Absturz…) hast du das Recht, die Prüfung zu wiederholen. Dazu mußt du allerdings einen Antrag bei dem jeweiligen Dekanat ausfüllen & abgeben. Der mangelhafte Prüfungsantritt wird (bei positivem Be-scheid) dadurch annulliert.

• Bei mündlichen Prüfungen muss ein Prüfungsprotokoll angefertigt werden. Dieses muss zumindest die Prü-fungsfragen, die Beurteilung, Gründe für die negative Beurteilung und besondere Vorkommnisse beinhalten.

• Bei allen Prüfungen müssen die Beurteilungsunterlagen (Klausur, Prüfungsprotokoll) mindestens 6 Monate nach der Prüfung aufbewahrt und dir auf Wunsch Einsicht in diese gewährt werden. Du hast auch das Recht, diese zu kopieren und mitzunehmen. Achtung: Vom Kopieren ex-plizit ausgenommen sind Multiple-Choice-Klausuren!

> Deine Rechte

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• Du bist dazu verpflichtet, der Universität Namens- sowie Adressänderungen bekannt zu geben.

• Innerhalb der jeweiligen Zulassungsfrist des Semesters musst du, sofern du nicht in Mindeststudienzeit plus Tol-eranzsemester (Bachelor 6+2, Master 4+1) studierst oder anderweitig befreit bist, deinen Studienbeitrag sowie den ÖH-Beitrag einzahlen. Achtung: auch wenn du keine Studiengebühren bezahlen musst, musst du dennoch den ÖH-Beitrag einzahlen. Somit meldest du dich zur Fortset-zung deines Studiums an.

• Du bist dazu verpflichtet, dich fristgerecht für Prüfungen und Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungs-charakter anzumelden sowie ggf. rechtzeitig wieder ab-zumelden. Bis spätestens 24 Stunden vor Prüfungsbeginn kannst du dich schriftlich, persönlich, telefonisch von der Prüfung abmelden. Eine Anmeldung zu einer Vorlesung-sprüfung und Nichterscheinen zu dieser zählt aber nicht als Antritt. Achtung: Sollte die 24-Stunden-Frist bereits verstrichen sein, ist es der LV-Leitung an der KFU erlaubt, dich bei Nichterscheinen bis zu 8 Wochen für den näch-sten Prüfungsantritt zu sperren!

Und das war’s auch schon wieder. Zumindest das Wichtig-ste für dich. Genaueres über Uni-Spezifika, die wir hier leider aus Platzmangel auslassen müssen, findest du jederzeit auf unserer Website » www.vsstoegraz.at

Deine Pflichten

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„Cause I’m leavin on a jet plane, Don’t know when I’ll be back again, oh babe, I hate to go“, heißt es in einem bekannten Gas-senhauer aus dem Jahr 1970 . Wer zu studieren beginnt, dem/der könnte es dank der neuen Studieneingangs- und Orien-tierungsphase (STEP/STEOP) bald ähnlich ergehen. Wir erk-lären, warum.

Die Bundesregierung hat vor kurzem eine Novelle des Uni-versitätsgesetzes beschlossen, die den Studienbeginn und die Anmeldung zum Studium ab sofort neu regelt. Vorder-gründig soll dies dazu dienen, Studierenden eine bessere Orientierung bei der Studienwahl und den Universitäten bessere Planungsperspektiven zu bieten. Was auf den ersten Blick sinnvoll und nachvollziehbar klingt, erweist sich bei genauer Betrachtung aber leider lediglich als ein Mittel, zu Studienbeginn noch stärker auszusieben als bisher. So zielen die Neuerungen eindeutig darauf ab, Studierenden den Zu-gang zu erschweren, indem ein verpflichtendes Voranmeld-esystem zusammen mit härteren Eingangsphasen (weniger Prüfungsantritten) kombiniert wird.

Die wichtigsten Neuerungen. Die Novelle umfasst haupt-sächlich eine Reihe von neuen Maßnahmen zur Regulierung der Zahl der Studienanfänger_innen. So wird die Studien- eingangs- und Orientierungsphase (STEOP oder STEP) neu gestaltet, eine künftig verpflichtende Voranmeldung vor der Inskription sowie ab 2012 auch eine verpflichtende Studien-beratung vor Studienbeginn eingeführt.

Studieneingangs- und Orientierungsphase. Im §66 des Universitätsgesetzes ist schon seit langem die Bestimmung enthalten, in jedem ordentlichen Bachelor- und Diplomstudi-um eine Studieneingangs- und Orientierungsphase vorzuse-

Leaving on a STEP plane

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Foto: Isaac Singleton/flickr

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hen, die Studienanfänger_innen einen ersten Überblick über ihr Fach geben soll. Diese Regelung wurde durch die jüngste Novelle so modifiziert, dass diese grundsätzlich sinnvolle Ori-entierungsphase nun vielmehr einer gezielten Selektions- und Knock-Out-Phase gleicht. Am deutlichsten zeigt sich das du-rch die Kürzung der Anzahl der möglichen Prüfungsantritte innerhalb der STEOP. Hinzu kommt eine Verkürzung auf nur noch ein Semester und die Beschränkung, ohne positive Ab-solvierung aller Prüfungen der Eingangsphase nicht bzw. nur begrenzt weiterstudieren zu dürfen.

Umsetzung der STEOP an der KFU & TU Graz. An der KFU Graz wird nun in allen Studienrichtungen (außer Psychologie) diese neue verschärfte Eingangsphase eingeführt, die dann be-reits ab dem kommenden Wintersemester 2011 in Kraft tritt. Es kommt dadurch zu folgenden Änderungen (weitere Details siehe jeweiliger Studienplan):

• Verkürzung der Eingangsphase auf maximal ein Semes-ter. Dauer an der KFU: 6-20 ECTS, je nach Studium. Dauer an der TU : Bachelor-Studien 2-7 ECTS, je nach Studium; Lehramt 1-2 ECTS, je nach Studium.

• Reduktion der Prüfungsantritte innerhalb der Eingang-sphase auf max. 3 Antritte statt der bisherigen 5.

• Die positive Absolvierung der STEOP ist notwendig, um weiterstudieren zu dürfen. Es dürfen je nach Studium max. 20-34 ECTS (je nach Dauer der STEOP) an Lehrveranstalt-ungen außerhalb der STEOP „vorgezogen“ werden.

Voranmeldung und Pflichtberatung. Alle Studienanfänger_innen müssen sich bereits vor der Inskriptionsfrist für ein Studium voranmelden – für das Wintersemester läuft die Vo-ranmeldungsfrist zwischen 1. Juli und 31. August und für das Sommersemester von spätestens Anfang Jänner bis 31. Jänner. Achtung: Die entsprechende Verordnung gilt bereits für dich!

Die vorgesehene Pflichtberatung vor Studienbeginn wird erst ab dem Studienjahr 2012 in Kraft treten. Deren genauer Ab-lauf ist derzeit noch unklar, entsprechende Verhandlungen des Bundesministeriums (auch mit der ÖH) laufen derzeit.

Für die Regelung an der MedUni berät dich unser Team » herzlinks.at gerne persönlich!

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Was ist beim Studienwechsel zu beachten?Wenn du dein Studium wechseln willst, kannst du das bis spätestens nach dem zweiten Semester ohne Beihilfenver-lust tun.

Wechselst du dein Studium erst später, und kannst du dir Semester von deinem vorherigen Studium in deinem neuen anrechnen lassen, verlierst du alle Beihilfen so lange, bis die Zahl der bisher absolvierten Semester X minus der angerech-neter Semester Y vergangen ist. Beispiel: Du wechselst nach 3 Semestern (X=3) vomLehramtsstudium Philosophie und Psychologie auf das Bachelorstudium Philosophie und kannst dir 2 Semester anrechnen lassen (Y=2).X-Y= 1 Semester Beihilfenverlust Wenn du dir von deinem alten Studium nichts anrechnen las-sen kannst, verlierst du die Beihilfen so lange, wie du zuvor studiert hast.

Informier dich also unbedingt vor dem Wechsel darüber, wie viel du von deinem alten Studium bei deinem neuen anrech-nen lassen kannst!

Achtung!Jeder Wechsel der Studienrichtung oder des Studienortes oder der Bildungseinrichtung während des Bezuges von Studienbeihilfe führt zum Erlöschen des Anspruchs. Für den Weiterbezug muss ein neuer Antrag für das neue Studium und/oder den neuen Studienort gestellt werden!Es ist also immer ratsam, vorher bei der Stipendienstelle und den jeweiligen Studienvertretungen nachzufragen.

Studienwechsel

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Die Struktur einer Uni

Rektorat – Die Hauptverwaltungseinheit der Universitäten. So ist z.B. das Vizerektorat für Studiun und Lehre ist die wichtigste Instanz für Studienrecht und Lehrbetrieb.

Fakultät – umfasst mehrere Institute, soll verschiedene Schwerpunktbereiche abdecken

Dekanat – Organisationseinheit der Fakultät. Organisiert Lehrveranstaltungen und wird im späteren Verlauf des Stu-diums wichtig, da du hier deine Abschnitte & Bachelorarbeit einreichst.

Institut – Hält Lehrveranstaltungen in einem Fach ab, hat ei-genständige Forschungsbereiche, eine Organisationsebene unter der Fakultät.

Senat – Höchstes universitäres Gremium, in dem Studier-ende auch vertreten sind (3 Kurien: Professor_innen, Mittel-bau und Studierende). Vor allem zuständig für Studienpläne.

Curriculum (Studienplan) – Hier ist dein gesamter Studien-plan festgeschrieben. Auf der Website der Uni abrufbar.

Curricula-Kommission (Cuko) – Hier werden die Studien-pläne beschlossen. 3 von 9 Mitgliedern sind Studierende.

Cuko-Vorsitzende_r – Mit der/dem Vorsitzenden der CuKo musst du dich in Verbindung setzen, wenn du Informatio-nen über die Anrechnung von Fächern aus anderen Studien brauchst.

Mitteilungsblatt – im Online-System deiner Uni, hier wer-den neue Studienpläne und offene Stellen ausgeschrieben. Die wichtigste Infoquelle für Veränderungen an der Univer-sität.

Büro für Internationale Beziehungen – Hier kannst du be-ginnen, dein Auslandsstudium zu planen.

USI – Universitätssportinstitut. Bietet relativ billige Sportkurse an. Wegen des knappen Platzangebots ist eine möglichst frühe Inskription empfehlenswert.» www.kfunigraz.ac.at/usiwww 13

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Die Österreichische Höchschüler_innenschaft ist deine poli-tische und gesetzliche Interessensvertretung. Alle 2 Jahre kannst du deine Vertretung in der Universitäts-vertretung direkt wählen – z.B. uns, den VSStÖ ;)Auf Studienvertretungsebene kannst du auch wählen, wobei du hier je nach Größe der Studienrichtung 3 oder 5 Personen auswählst, die deine Studienrichtung vertreten sollen. BV und FV werden danach von UV und StVen beschickt.Bei der ÖH-Wahl ist immer wieder die Rede von der schlech-ten Wahlbeteiligung. Um die Durchsetzungskraft der ÖH ge-genüber Universität und Regierung zu stärken, ist es wichtig, dass du zur Wahl gehst.

Hier ein paar genauere Infos über die Organisation der ÖH:

Bundesvertretung (BV) – Hier wird mit der Regierung (vor allem dem Wissenschaftsministerium) verhandelt um die Interessen der Studierenden zu vertreten. Ebenfalls werden wichtige Servicebereiche organisiert und etliche Broschüren herausgegeben. Hat verschiedene Fachreferate, die für spezi-fische Dinge zuständig sind. » www.oeh.ac.at

Universitätsvertretung (UV) – Vertritt deine Interessen gegenüber der Uni und dem Rektorat. Wie auf der Bundes-vertretung gibt es verschiedene Fachreferate wie auf der BV, zum Beispiel das Sozialreferat, um dir weiterzuhelfen.

Fakultätsvertretung (FV) – Vertritt dich gegenüber dem Dekanat (siehe Uni-Struktur) und versammelt alle Studien-vertretungen einer Fakultät.

Studienvertretung (StV) – Vertritt dich gegenüber den Pro-fessor_innen und ist deine Ansprechpartnerin, wenn etwas im Studium schief läuft. Falls dir hier nicht oder unzure-ichend geholfen wird, kannst du dich an die nächst höhere Ebene wenden oder zum VSStÖ gehen.

Außerdem haben die jeweiligen ÖHs wie auch die Bundes-vertretung sogenannte ÖH-Sozialtöpfe/-fonds, mit denen sie dir schnelle Hilfe bei finanziellen Problemen bereits-tellen können. Solltest du jemals in diese Lage kommen, nutz das Angebot!

Die Struktur der ÖH

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Online-Systeme der Unis

UNIGRAZonline, TUGRAZonline und MEDonline sind die Informationsmanagementsysteme der jeweiligen Univer-sitäten. Hier kannst du dich zum Beispiel für Lehrveranstal-tungen und Prüfungen anmelden, deine Prüfungsergebnisse einsehen, diverse Studienbestätigungen ausdrucken sowie nach Personen, Räumen, Studienplänen etc. suchen.

AnmeldungBei der Inskription bekommst du einen PIN, den du bei der ersten Anmeldung im System eingeben musst. Bei jeder wei-teren Anmeldung benötigst du nur mehr deinen Benutzer_innennamen und ein selbst gewähltes Kennwort (mit diesen Daten meldest du dich auch bei den ZID-Computern und beim Web-Mail-Service deiner Universität an).

Die Anmelde-Funktion findest du in der rechten oberen Ecke:

Lehrveranstaltungen suchenEs gibt drei Möglichkeiten, nach Lehrveranstaltungen zu suchen:1. Entweder gehst du beim Drop-Down Menü unter dem

Punkt „Suchen“ direkt auf „Lehrveranstaltung“, wo du dann nach dem LV-Namen, dem Namen der LV-Leiterin bzw. des LV-Leiters oder nach Stichworten suchen kannst.

2. Oder du wählst im Drop-Down Menü den Punkt „Studien“. Karl-Franzens-Universität: Wenn du z.B. Soziologie im Bachelorstudium studierst, gibst du im Suchfeld „Soziolo-gie“ ein, im Feld darunter wählst du als Studienart „Bach-elorstudium“ aus. Wenn du schließlich das Suchergeb-nis anklickst, erhältst du die Studienplanansicht, in der unter den Facharten (Pflichtfächer, gebundene Wahl-

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fächer, empfohlene freie Wahlfächer) die jeweilig dafür angebotenen Lehrveranstaltung aufgelistet werden. Technische Universität: Hier gibst du ebenfalls im Such-feld dein Studium ein. Hier erhältst du jedoch einen Semes-terplan (d.h. eine Auflistung von Lehrveranstaltungen, die für Studierende im ersten, zweiten, dritten etc. Semester empfohlen werden) und einen Wahlfachkatalog.

3. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, über das linke Seiten-menü auf die für dein Studium angebotenen Lehrveranstal-tungen zu kommen. Dazu wählst du unter „Organisation-seinheiten“ deine Fakultät und schließlich dein Studium aus, in der Mitte des Fensters kannst du „Lehrveranstalt-ungen“ auswählen.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen Hierzu wählst du die LV, zu der du dich anmelden willst, aus. In der rechten oberen Ecke findest du den Punkt „LV-Anmeldung“.

Weitere FunktionenWenn du im System angemeldet bist, erscheinen auf deiner Visitenkarte eine Reihe von Funktionen, die du im Laufe des Studiums immer wieder mal gebrauchen kannst. Im Fol-genden erklären wir dir einige der wichtigsten Funktionen.

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• Studienbeitragsstatus: Hier erfährst du, ob dein ÖH-Bei-trag (bzw. sofern du nicht von den Studiengebühren befreit bist, auch die Studiengebühren) schon bei der Universität eingelangt ist.

• Studienanmeldung: Hier kannst du dich für weitere Stu-dien voranmelden.

• LV-An-/Abmeldung bzw. Prüfungs-An/Abmeldung: Hier wird aufgelistet, für welche Lehrveranstaltungen bzw. Prü-fungen du angemeldet bist. Sofern du dich noch in der Ab-meldefrist befindest, kannst du dich hier von Lehrveran-staltungen bzw. Prüfungen abmelden.

• Prüfungsergebnisse: Auflistung deiner Prüfungsergeb-nisse

• Studienerfolgsnachweis bzw. Studienbestätigungen: Hier kannst du deinen Studienerfolgsnachweis bzw. das Studienblatt, die Studienbestätigungen, die Studienzeit-bestätigung und den Antrag auf die Verkehrsverbund Stu-dienkarte ausdrucken.

• Studien-/Heimatadresse: Du bist verpflichtet, deine Stu-dien- und Heimatadresse aktuell zu halten.

• Terminkalender: Ein nützliches Tool, um eine Übersicht über deine Lehrveranstaltungen zu haben. Du kannst aber auch selbst Termine eintragen.

• Bibliothek: Hier gelangst du zur Bibliotheksseite (im Screenshot links nicht angezeigt - zu finden rechts der Res-sourcen).

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Wenn du das hier liest,ist dir wirklich langweilig.

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Wichtige Bibliotheken

KFUUnter » www.uni-graz.at/ub sind alle Bibliotheken und ihre Öff-nungszeiten aufgelistet, außerdem hast du Zugriff zum Bibliothek-skatalog und dem neuen Datenbanksystem „unikat“

HauptbibliothekAusleihe online über Bibliothekskatalog.Universitätsplatz 3, 8010 Graz » [email protected] » www.uni-graz.at/ub

Resowi-BibliothekKeine Ausleihe möglich!Universitätsstraße 15, 8010 GrazTel.: 0316 380-1259 » [email protected]

Fakultätsbibliothek TheologieAusleihe möglich, jedoch nur direkt in der Bibliothek.Heinrichstraße 78 (Untergeschoß 1), 8010 GrazTel.: 0316 380-1555 » [email protected]

Fachbibliothek Universitätszentrum WallErziehungswissenschaften, Romanistik, Slawistik, Translationswis-senschaft, Bibl. f. Sprachwissenschaft. Ausleihe möglich, jedoch nur direkt in der BibliothekMerangasse 70, 8010 GrazTel.: 0316 380-3621, -3251

MedUniBibliothek & Lernzentrum der Medizinischen UniversitätStiftingtalstraße 24, 8010 GrazTel. 0316 385-73050 » [email protected]

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Foto: Liz West/flickr

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TUNeben der Hauptbibliothek stehen drei Fachbibliotheken, die auf Literatur bestimmter Bereiche spezialisiert sind, zur Verfügung.

HauptbibliotekTechnikerstraße 4, 8010 GrazTel.: 0316 873-6151 » [email protected] » www.ub.tugraz.at

Fachbibliothek InffeldSchwerpunkte: Elektrotechnik, Informationstechnik, Informatik, Verfahrenstechnik, Nachrichtentechnik und Wärmetechnik.Inffeldgasse 10, 8010 GrazTel.: 0316 873-4165 » [email protected]

Fachbibliothek für ChemieSchwerpunkte: Biochemie, Lebensmitteltechnologie, Umweltbiotech-nologie, Molekulare Biotechnologie, Genomik und Bioinformatik.Petersgasse 12, 8010 GrazTel.: 0316 873-6666 » [email protected]

Fachbibliothek für Geodäsie und MathematikSchwerpunkt: geodätische und mathematische Fachbereiche.Steyrergasse 30, 8010 GrazTel.: 0316 873-6664 » [email protected]

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Transport & Öffis

Wie und wo bekommst du eine Studienkarte?Vorraussetzung dafür sind der Bezug der Familienbeihilfe und eine Inskription an einer steirischen Bildungsstätte. Das Antragsformular findest du im UNIGRAZonline, im MEDonline und im TUGRAZonline, unter dem Punkt „Stu-dienbestätigungen“. Einfach ausfüllen und damit zum Mobilitätscenter gehen. Foto nicht vergessen!

Außerdem kannst du als Student_in den Mobilitätsscheck beantragen, der eine Ermäßigung von 50 Euro pro Semester für die Studienkarte bringt.

Weitere Infos dazu findest du unter folgenden Links……zur Studienkarte: » http://www.verbundlinie.at/tarif/studienkarte.php…zum Mobilitätsscheck: » http://www.graz.at/cms/beitrag/10124323/2542042

Wir vom VSStÖ treten dafür ein, dass Studienkarte und Mobilitätsscheck von der Familienbeihilfe entkoppelt werden, damit Menschen, die keine Familienbeihilfe bez-iehen können, nicht noch mehr (finanzielle) Hürden in den Weg gelegt bekommen.

Wie kommst du direkt zur KFU?Linie 39 (Urnenfriedhof – ReSoWi)Haltestelle „Uni Mensa“, „ReSoWi“ Linie 41 (Dürrgrabenweg – St. Leonhard/ LKH)Haltestelle „Universität“Linie 58 (Hauptbahnhof – Mariagrün)Haltestelle „Mozartgasse“Linie 63 (Hauptbahnhof – Petersbergenstraße)Haltestelle „Universität“

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Wie erreichst du Vorklinik (VK) und LKH?Linie 7 (Wetzelsdorf – St. Leonhard/LKH)Haltestelle „St. Leonhard/ LKH“Linie 41 (Dürrgrabenweg – St. Leonhard/ LKH)Haltestelle „Universität“ (VK), „St. Leonhard/ LKH“Linie 63 (Hauptbahnhof – Petersbergenstraße)Haltestelle „Universität“ (VK)

‘Ich studiere an der TU, wie sieht es da aus?’Linie 3 (Krenngasse - Hauptbahnhof)Haltestelle „Rechbauerstraße“ (Alte Technik)Linie 6 (St. Peter - Hauptbahnhof)Haltestelle „Neue Technik“Linie 6 (St. Peter - Hauptbahnhof)Haltestelle „ Schulzentrum St. Peter“ (Inffeldgasse)

Das ganze öffentliche Verkehrsnetz findest du unter… » http://gvb.at/home/linienuebersichtsplaene/linienue-bersichtsplaene.de.php

Die Fahrpläne… » http://gvb.at/home/fahrplaene/juli11/Linien-Ueber-sicht.php

Stand: 06.09.2011

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Soziales Studiengebühren

HöheDie Studiengebühren betragen 363,36 Euro pro Semester, allerdings ist die Mehrheit der Studierenden momentan davon befreit.

StudiengebührenerlassKeine Studiengebühren zahlen• österreichische Staatsbürger_in-

nen• EU- bzw. EWR-Bürger_innen oder

Gleichgestellte• anerkannte Konventionsflüch-

tlinge• oder Menschen die aufgrund son-

stiger völkerrechtlicher Bestim-mungen dieselben Rechte zum Berufszugang in Österreich haben wie Österreicher_innen

wenn sie die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester nicht überschritten haben (bei Bachelorstu-dien 6+2, bei Masterstudien 4+2, bei Diplomstudien pro Abschnitt ein Tol-eranzsemester).

Auch wenn du das nicht erfüllst, kön-nen dir die Studiengebühren aus einem der folgenden Gründe erlassen werden:• Verdienst über der 14-fachen

Geringfügigkeitsgrenze (2009: 5.008,36 €, 2010: 5.128,62 €) im Vorjahr

• nachweisliche Hinderung am Stu-dium von mehr als 2 Monaten du-rch Krankheit, Schwangerschaft

oder Zivil- bzw. Präsenzdienst• Kinderbetreuungspflichten (bis

zum vollendeten 7. Lebensjahr oder einem allfälligen späteren Schuleintritt)

• Beeinträchtigung von mindestens 50%

• Bezug von Studienbeihilfe (im Vorsemester oder im aktuellen Se-mester)

• Bei Mehrfachstudien dann, wenn du in allen Studienrichtungen, in denen du inskribiert bist, im betreffenden Semester einen Studienerfolg von je 15 ECTS nachweisen kannst (Doktorat 8 Wochenstunden).

Achtung, anerkannte Prüfungen (§ 78 Universitätsgesetz) werden leider nicht berücksichtigt.

AntragsfristenDer Antrag auf Erlass ist für das Som-mersemester bis 31. März und für das Wintersemester bis 31. Oktober zu stellen. Kann bis dahin auf Grund feh-lender Nachweise oder aus anderen Gründen kein Antrag auf Erlass gestellt werden, so musst du die Studienge-bühren bezahlen. Allerdings kannst du bis zu 6 Monate nach Einzahlung einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Diesen Antrag kannst du auch stellen, wenn die Erlassgründe (z.B. Krankheit) erst während des Semesters eintreten.

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Studienbeihilfe

AnspruchAnspruch auf Studienbeihilfe haben• österreichische Staatsbürger_in-

nen• anerkannte Konventionsflüch-

tlinge • EU- bzw. EWR-Bürger_innen und

Drittstaatsangehörige unter bes-timmten Bedingungen

wenn sie sozial bedürftig sind (Es wird das Einkommen der Personen berück-sichtigt die für die Studierenden un-terhaltspflichtig sind), ihr Studium vor dem 30. Lebensjahr begonnen haben und noch kein Studium oder eine gleichwertige Ausbildung absolviert haben (Ausnahmeregelungen gibt es für Selbsterhalter_innen, Studierende mit Kindern und Studierende mit Bee-inträchtigung sowie bei Aufnahme eines Masterstudiums).

AntragsfristenWintersemester: 20.9. – 15.12.Sommersemester: 20.2. – 15.5. HöheDie Studienbeihilfe wird monatlich ausbezahlt, die Spanne reicht von mindestens 5 Euro bis zu 679 Euro. Verringern würde sich diese durch ei-gene Einkünfte über 8.000 €(Einkom-men lt. § 2 Abs. 2 EStG). Studienbei-hilfebezieher_innen haben außerdem die Möglichkeit von der GIS-Gebühr befreit zu werden und können einen Fahrtkostenzuschuss beantragen.

StudienerfolgNach dem ersten Studienjahr müssen meist 30 ECTS nachgewiesen werden. Danach musst du in der Mindeststu-diendauer laut Studienplan plus ein Toleranzsemester (pro Abschnitt in Diplomstudien, oder pro Bachelor- bzw. Masterstudium) studieren um die Studienbeihilfe weiter zu beziehen.

StudienwechselDu darfst dein Hauptstudium zwei-mal wechseln, wobei du jedes Studium nicht länger als zwei Semester inskri-biert gewesen sein darfst (d.h. Wechsel muss spätestens in der Zulassungsfrist des dritten Semester erfolgen). Achtung: Die Zählung beginnt bei der Inskription, nicht erst wenn du das Studium als Hauptstudium angibst.

StipendienrechnerDer Stipendienrechner der ÖH er-möglicht dir eine Orientierung ob und wieviel Studienbeihilfe du bekommen könntest » vsstoegraz.at/stipendienrechner

Aber Achtung: Der Rechner kann nicht alle Details und Bestimmungen berücksichtigen, Gewissheit bringt im-mer nur ein Antrag, den du in jedem Fall stellen solltest.Alle Infos über Zuverdienstgrenzen, Studienerfolgsnachweis, Anspruchs-dauer, etc. findest du online unter » www.vsstoegraz.at/stipendium

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Soziales Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wird vom Finanz-amt zweimonatlich an die Eltern aus-bezahlt.

AltersgrenzeDie Altersgrenze ist grundsätzlich der 24. Geburtstag, sie erhöht sich auf den 25. Geburtstag wenn du Präsenz- oder Zivildienst geleistet hast, schwanger bist oder warst oder eine erhebliche Beeinträchtigung (mind. 50 %) hast.

Bezieher_innenFamilienbeihilfe bekommen Eltern mit österreichischer Staatsbürger_in-nenschaft, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und ausländische Staatsbürger_innen, wenn sie sich auf Grund einer Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufent-haltsgesetz rechtmäßig in Österreich aufhalten oder ihnen Asyl gewährt wurde. ZuverdienstgrenzeDu darfst bis zu 10.000 Euro (brutto minus Sozialversicherung) pro Kalen-derjahr verdienen. Nicht zu diesem Be-trag zählen Lehrlingsentschädigungen, Waisenpension und Waisenversor-gungsgenüsse und einkommenssteu-erfreie Bezüge (wie z.B. die Studien-beihilfe).Achtung: Es wird jedes zu versteuern-de Einkommen (auch jenes, das in den Ferien verdient wird) für diese Berech-

nung herangezogen.Wird die Verdienstgrenze überschrit-ten, verlierst du den Anspruch für das ganze Kalenderjahr. Zu Unrecht bezo-gene Familienbeihilfe muss zurückge-zahlt werden.

Inskriptionsbestätigung Zu Beginn des Studiums muss die In-skriptionsbestätigung dem Finanzamt übermittelt werden. Am Ende des ers-ten Studienjahres ist ein Leistungs-nachweis von 16 ECTS zu erbringen (keine freien Wahlfächer!). Wurde der Leistungsnachweis erbracht, wird die Familienbeihilfe für die restliche Studi-enzeit plus Toleranzsemester gewährt.

ToleranzsemesterIn Bachelor- und Masterstudien be-kommt man 2 Toleranzsemester für die gesamte Studienzeit, in Diplom-studien mit Abschnitten wird pro Ab-schnitt ein Toleranzsemester gewährt und man muss den rechtzeitigen Ab-schluss der Abschnitte nachweisen. StudienwechselStudienwechsel sind gleich geregelt wie bei der Studienbeihilfe (siehe S. 23).

Alle Infos über Rückerstattungspflich-ten, die Anspruchsdauer, etc. findest du online unter » www.vsstoegraz.at/stipendium

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Wohnbeihilfe

Das Land Steiermark unterstützt Mi-eter_innen mit der Wohnbeihilfe NEU.

Anspruch & VoraussetzungAnspruchsberechtigt sind österrei-chische Staatsbürger_innen, ihnen Gleichgestellte (das sind EU- bzw. EWR-Bürger_innen sowie anerkan-nte Flüchtlinge mit einer ständigen Aufenthaltsberechtigung) und Person-en, die sich seit mindestens drei Jahren ständig in Österreich aufhalten und über eine arbeitsmarktbehördliche Genehmigung nach dem Ausländer-beschäftigungsgesetz oder über einen Aufenthaltstitel, der unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt, verfügen.

Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbeihilfe ist, dass der Hauptmi-etzins (ohne Betriebskosten) dividiert durch die Quadratmeter € 6,52 nicht überschreitet (bei Wohnungen bis 35 m² darf der Hauptmietzins € 8,48/m² netto nicht überschreiten). Neben dieser Ober-, gibt es auch eine Unter-grenze (z.B. darf der Hauptmietzins für eine Person € 182,-, für zwei Perso-nen € 229,- nicht unterschreiten). Die ganze Tabelle der Richtbeträge findest du online auf www.vsstoegraz.at/bei-hilfen.

MietvertragDer Mietvertrag muss beim Finanzamt vergebührt werden, d.h. du musst 1%

des Mietzinses der gesamten Vertrags-dauer (beschränkt auf maximal den dreifachen Jahresbruttomietzins), an das Finanzamt bezahlen. Weiters müs-sen alle Bewohner_innen die Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet haben.

Zumutbarer WohnaufwandAus den Einkommen aller Be-wohner_innen wird der zumutbare Wohnaufwand errechnet. Um diesen verringert sich die Höchstwohnbei-hilfe (die sich aus der Anzahl der Per-sonen die in der Wohnung leben er-gibt). Nicht zum Einkommen zählen u.a. Waisenpension, Familienbeihilfen, Einkünfte aus Ferialtätigkeit und Ali-mente für Kinder, die von dem/der An-tragsteller_in bezogen werden. Dafür geht man davon aus, das Studierende automatisch Unterstützung von ihren Eltern bekommen, und zieht jedenfalls einen fixen Pauschalbetrag von der Höchstwohnbeihilfe ab (für 1 Person € 75,-, für 2 € 100,-, für 3 € 125,- und für 4 und mehr € 150,-).

Die benötigten Formulare findest du online unter » www.soziales.steiermark.at

Falls du Fragen hast, schreib uns ein-fach an » [email protected]

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G‘scheit WohnenWas ist beim Mieten einer Wohnung alles zu beachten? Was ist normal, was darfst du dir nicht gefallen lassen?

Wohnungsbörsen im Internet » www.sws.or.at » www.campusboard.at » www.flohmarkt.at » www.willhaben.at » www.wg-gesucht.de

PreisgestaltungDie Preise in Graz variieren ja nach Bezirk. Bezirke wie In-nere Stadt oder in den Uni-Bezirken Geidorf und St. Leon-hard gehören eher der gehobeneren Preisklasse an, am an-deren Murufer finden sich meist billigere Wohnungen - mit längerem Weg zur Uni. Es gibt jedoch auch in den Uni-Bezirk-en immer wieder Wohnungen zu vernünftigen Preisen, vor allem, wenn man in einer WG wohnen möchte. Also Augen offen halten und Inserate durchforsten!

KautionIm Regelfall beträgt eine Kaution, von den Vermieter_in-nen eingeholt, um sich schadlos halten zu können, an die 3 Monatsmieten. Wohnungen mit geringerer Kaution sind leider selten. Das Problem: die Vorgehensweise in Sachen Kautionen ist vom Gesetz nicht genau geregelt. Solltest du Zweifel an der Angemessenheit der Höhe haben oder nach Auszug nichts von den Vermieter_innen zurückbekommen, obwohl die Wohnung nicht über den normalen Gebrauch hi-naus verschlissen sein, wende dich an Expert_innen.Es schadet auf keinen Fall, bei Bezug einer Wohnung deren Zustand gemeinsam mit den Vermieter_innen zu protokol-lieren (Fotos!).

Makler_innenprovisionSeit dem 01. September 2010 darf die Höhe der Makler_in-nenprovision für eine maximal 3 Jahre lang vermietete Woh-nung nicht mehr als eine Wohnungsmiete betragen. Bei

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längerer Laufzeit maximal 2 Monatsmieten. Wurde die Woh-nung über die Hausverwaltung vermittelt, darf die Provision maximal eine halbe bis eine ganze Monatsmiete betragen.

WohnbeihilfeAlles zur Wohnbeihilfe findest du auf Seite 25!

Wohnsitz ummeldenDich an deinem neuen Wohnsitz anmelden kannst du beim Referat Meldewesen der Stadt oder den jeweiligen Service-stellen in den Bezirken. Die genauen Adressen für deinen Wohnort findest du unter » www.graz.at/cms/beitrag/10022850/313359Zu erfolgen hat der Ummeldevorgang innerhalb eines Monats bei Änderung des Hauptwohnsitzes, des Namens, Familien-standes, Geschlechts oder der Staatsangehörigkeit im Aus-land.Die An- bzw. Abmeldung kann persönlich, durch eine Ver-trauensperson (mit den benötigten Originaldokumenten oder beglaubigten Kopien dieser Dokumente) oder per Post (mit den Originaldokumenten oder beglaubigten Kopien die-ser Dokumente) erfolgen.

Benötigte Dokumente:• ein amtlicher Lichtbildausweis, aus dem die Staatsbürg-

er_innenschaft hervorgeht (wenn du keine Österreichische Staatsbürger_innenschaft hast, der Reisepass)

• der ausgefüllte Meldezettel (den du direkt in den Melde-behörden, in einigen Trafiken oder als Meldezettel-For-mular zum Download unter » www.graz.at/cms/bei-trag/10023440/398467 bekommst)

• ein urkundlicher Nachweis akademischer Grade

Rundfunkgebühren (GIS)Sobald du ein Rundfunkempfangsgerät besitzt (Radio, Fern-seher, PC, DVB-T-Stick...), musst du das dem Gebühren und Info Service melden und Rundfunkgebühren bezahlen.Formulare dafür findest du in Raiffeisenbanken,

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Gemeindeämtern, im Magistrat, der Servicestelle in deinem Bezirk oder online zum Download unter » www.gis.at/Service/anmeldung.htmlWichtig: beziehst du Studienbeihilfe, kannst du eine Be-freiung von den Rundfunkgebühren beantragen und musst somit nichts zahlen, um den öffentlichen Rundfunk legal nut-zen zu können. Bedingung dafür ist jedoch trotzdem, dass du deine Geräte anmeldest!Alle wichtigen Infos inklusive dem Formular zur Befreiung findest du unter » www.gis.at/Informationen/befreiung.html

StromDamit du nicht plötzlich im Finsteren steht, musst du einen Stromliefervertrag ausfüllen (Zählerstand und Zählernum-mer nicht vergessen!) und entweder per Post, Fax, Email oder persönlich mit einer Kopie eines gültigen Lichtbildausweises der Energie Graz AG zukommen lassen.Den Vertrag und eine Ausfüllhilfe findest du unter » www.energiegraz.at/home/onlineservices/anundabmelden/strom/anmeldung.de.php

ParkenAls Bewohner_in kannst du, wenn du in der blauen oder grünen Parkzone wohnst und parken möchtest, eine Dau-erparkkarte kaufen, die dir um vieles billiger kommt als einzelne Parkscheine.Die Laufzeit für eine solche beträgt maximal 24 Monate und kostet € 5,50,- (Grüne Zone) bzw. € 7,- (Blaue Zone) pro Monat.Die benötigten Formulare findest du unter » www.graz.at/cms/beitrag/10024913/445570

AuszugBestimmte Reperaturen (Bohrlöcher verspachteln, aus-malen...) musst du nur dann vornehmen, wenn es so aus-drücklich im Mietvertrag vorgeschrieben ist.Normale Abnutzungserscheinungen werden mit der laufend-en Miete abgegolten und rechtfertigen keine Rückzahlung oder nur teilweise Rückzahlung der Kaution. Bei der Woh-nungsübergabe sollte wieder ein Protokoll erstellt werden, um eventuellen Streitfragen vorzubeugen. Solltest du hier Probleme haben, wende dich umgehend an Expert_innen (zum Beispiel bei der Arbeiterkammer).

> G‘scheit Wohnen

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WIST Heime:Tel.: 0316 83 66 66 - 0 » [email protected] » www.wist.vc-graz.ac.at

WIST Wiener Straße 58aKapazität: 224 BettenHeimvertretung: » www.wistalles.at

WIST Moserhofgasse 20-22Kapazität: 267 BettenHeimvertretung: » www.mg20.vc-graz.ac.at

WIST Moserhofgasse 34Kapazität: 152 BettenHeimvertretung: » www.mg34.vc-graz.ac.at

WIST Moserhofgasse 36Kapazität: 131 BettenHeimvertretung: » www.mg36.vc-graz.ac.at

WIST Ghegagasse 9 – 19Kapazität: 309 BettenHeimvertretung: » www.wistghega.at.tf

WIST Keplerstraße 75-77Kapazität: 81 Betten

WIST Fröbelgasse 34Kapazität: 68 Betten

Home4students Heime:Anmeldung online unter » www.home4students.at

Studentenheim Hafnerriegel 53Kapazität: 302 Zimmer (238 EZ, 64 DZ)

Studentenwohnheim Leechgasse 1Kapazität: 113 Zimmer (81 EZ, 32 DZ)

Österr. Jungarbeiterbewe-gung: » www.oejab.at

Haus Steiermark Liebiggasse 4Tel.: 0316 381503 – 51 » [email protected]ät: 206 Personen (DZ und EZ)

Haus GrazGlacisstraße 39-41Tel.: 01 597 97 35-0 (ÖJAB-Zentrale) » [email protected]ät: 215 Personen (DZ und EZ)

Heime der Akademikerhilfe: » www.akademikerhilfe.at

Studentinnen - und Studenten-heim Elisabethstraße 93Tel.: 0316 322 158, » [email protected]ät: 352 EZ, 10 DZ

Studentinnen - und Studenten-heim Münzgrabenstraße 59Tel.: 0316 830 920 » [email protected]ät: 71 EZ, 8 DZ

Studentinnen- und Studenten-heim Untere Schönbrunngasse 7-11 Tel.: 0316 323 558 » [email protected] Kapazität: 112 EZ, 58 DZ

Friedrich Schiller Studenten-heimElisabethstrasse 85 Tel.: 0316 324500-0 » [email protected] » schiller.vc-graz.ac.at

Verband der Akademikerin-nen Österr.Am Rehgrund 14 » www.graz-vaoe.atTel. 0316 / 38 48 61 » [email protected]ät: 111 EZ, 3 Kleinwoh-nungen, 3 Mutter-Kind/Vater-Kind Zimmer, 3 Pärchenzimmer

Kolpinghaus Adolf-Kolping-Gasse 4-6Tel.: 0316/82 94 70-0 » [email protected] » www.kolping.vc-graz.ac.atKapazität: 261 DZ, 41 EZ, 40 Komfort-Einzelzimmer (KEZ)

Studentenheim des Landes SteiermarkBillrothgasse 41 und 43Tel: 0316 / 32 10 67 » billroth.vc-graz.ac.atKapazität: 95 EZ, 1 DZ (ca. 22 m²)Für Studierende die nicht aus Steiermark kommen erhöht sich der Preis um € 32.-

Studentenheim Johannes-Kepler-HausAm Rehgrund 4Tel: 0316/327645 » [email protected] » www.johannes-kepler-haus.atKapazität: 98 EZ, 8 Kleinwoh-nungen (KW)

Katholische Hochschulge-meindeLeechgasse 24Tel: 0316/32 26 28 » [email protected] » www.khg-graz.atKapazität: 112

Afro-Asiatisches Institut GrazLeechgasse 22A-8010 GrazTel +43 316 324434-53 » www.aai-graz.atKapazität: ca. 30 Personen

» vsstoegraz.at/heime Studierendenheime in Graz

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Essen kannst du in Graz an quasi jeder Ecke. Hier ein paar unserer Lieblingslokale:

karlfranz - unilokal/caféZinzendorfgasse 30, 8010 GrazGeöffnet Mo-Sa 09:00-24:00 » www.karlfranz.at

BierbaronHeinrichstraße 56, 8010 GrazPosauneZinzendorfgasse 34, 8010 GrazZeppelinHeinrichstraße 15, 8010 GrazSägewerkSchlögelgasse 1, 8010 GrazGeöffnet Mo-So 10:00-02:00 » www.bierbaron-graz.at

Mensa Uni GrazSonnenfelsplatz 1, 8010 GrazMensa Uni Graz WALLerieMerangasse 70, 8010 GrazMensa TU-GrazInffeldgasse 10, 8010 GrazGeöffnet Mo-Fr 11:00-14:00» www.mensen.at

Café/Bar skurrilHeinrichstraße 22, 8010 GrazGeöffnet von Mo-So 07:00-02:00 » www.skurril22.com

Café GlobalLeechgasse 22, 8010 GrazGeöffnet Mo-Do 08:00-18:00, Fr bis 16:30 » www.aai-graz.at

Essen & Trinken

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Café HarrachHarrachgasse 26, 8010 GrazGeöffnet Mo-Fr 09:00-24:00, Sa ab 19:00

Café WohnzimmerZinzendorfgasse 25, 8010 GrazGeöffnet Mo-Fr 09:00-18:00 » www.wohnzimmer-graz.com

Café/Bar De GustibusZinzendorfgasse 6, 8010 GrazGeöffnet Mo-Fr 10:00-24:00, Sa ab 18:00

Libresso Uniim Hauptgebäude der KFUUniversitätsplatz 3, 8010 GrazGeöffnet Mo-Fr 07:45-18:00, Fr bis 16:00 » www.libresso-uni.at

Café Pro&StGartengasse 28, 8010 GrazGeöffnet Mo-Fr 09:00-01:00, Sa ab 18:00

North & SouthStremayrgasse 13-15, 8010 GrazGeöffnet Mo-Fr 08:00-02:00, Sa ab 17:00 » www.northandsouth.cc

Café GalileoLessingstraße 25, 8010 GrazGeöffnet Mo-Fr 08:00-22:00

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Wichtige Termine Juli 01. » Start Studienvoranmeldung Wintersemester

August 15. » Gesetzlicher Feiertag31. » Ende Studienvoranmeldung Wintersemester

September 20. » Beginn der Antragsfrist für die Studienbeihilfe für das Wintersemester

Oktober 04. » Equal Pay Day 201110. » Tag des Bleiberechts26. » Nationalfeiertag31. » Ende der Antragsfrist für den Studi-engebührenerlass für das Wintersemester » Stichtag für das Erbringen eines Leis-tungsnachweises für die Familienbeihilfe

November 17. » Weltstudierendentag25. » Int. Tag gegen Gewalt an Frauen

Dezember 08. » Gesetzlicher Feiertag10. » Int. Tag der Menschenrechte15. » Ende der Antragsfrist für die Stu-dienbeihilfe für das Wintersemester18. » Int. Tag der Migrant_innen25. » Gesetzlicher Feiertag26. » Gesetzlicher Feiertag

Jänner 01. » Start Studienvoranmeldung Som-mersemester

06. » Gesetzlicher Feiertag27. » Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus31. » Ende Studienvoranmeldung Sommersemester

Februar 06. » Int. Tag gegen weibliche Genital-verstümmelung20. » Beginn der Antragsfrist für die Studienbeihilfe für das Sommersemester

März 08. » Internationaler Frauentag31. » Ende der Antragsfrist für den Studiengebührenerlass für das Sommersemester

April 05. » Gesetzlicher Feiertag

Mai 01. » Staatsfeiertag - Tag der Arbeit13. » Gesetzlicher Feiertag17. » Int. Tag gegen Homophobie20. » Ende der Antragsfrist für die Stu-dienbeihilfe für das Wintersemester24. » Gesetzlicher Feiertag25. » Towel Day

Juni 03. » Gesetzlicher Feiertag11. » Gesetzlicher Feiertag20. » Weltflüchtlingstag

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