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RUND UM DEN PRÜFUNGSTAG BRB-Team Sts Rüsselsheim / 12-2012

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RUND UM DEN PRÜFUNGSTAG

BRB-Team Sts Rüsselsheim / 12-2012

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ABLAUF

1. Prüfungsstunde als zweite Stunde des Schulvormittags (vor der großen Pause)

2. Prüfungsstunde nach der großen Pause

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nach der Durchführung beider Prüfungsstunden > Vorbereitung der Erörterung

Vorbereitungszeit: 30 Minuten

Notizen dürfen angefertigt und während der Erörterung genutzt werden.

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Erörterung beider Prüfungsstunden

zunächst jeweils eigenes Statement

anschließend: Gespräch > Nachfragen der Fachausbilderinnen / -ausbilder

Dauer insgesamt: i.d.R. 45 Minuten

vgl. HLbGDV § 58 (10)

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nach der Erörterung: etwa 45 / 60 Minuten Pause

währenddessen: Notenfindung durch die Prüfungskommission > Protokollierung

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Aushändigung der Aufgabe für die mündliche Prüfung > Situationsbeschreibung / „Fall“

Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Vorbereitungszeit: 30 Minuten

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Mündliche Prüfung > Dauer: insgesamt 60 Minuten

zunächst: Vortrag / Themenaufriss der LiV zur Prüfungsaufgabe / Situationsbeschreibung > max. 15 Minuten

anschließend: Prüfungsgespräch > max. 45 Minuten

Geschafft!!!

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PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Prüfungsvorsitzende / Prüfungsvorsitzender > Studienseminar / Staatliches Schulamt / AfL

zwei Ausbilderinnen / Ausbilder> Unterrichtsfächer und Fachrichtungen und das entsprechende Lehramt der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst müssen vertreten sein

ein Mitglied der Schulleitung der Ausbildungsschule

LiV hat die Möglichkeit, eine „Lehrkraft des Vertrauens“ zu benennen > Teilnahme an der Prüfung und den Beratungen des Prüfungsausschusse mit beratender Stimme

vgl. HLbG § 44

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WEITERE INFORMATIONEN / HINWEISE Prüfungsausschuss tritt 30 Minuten vor Prüfungsbeginn zusammen > zu dieser

Zeit Klärung der Prüfungsfähigkeit der LiV durch Vorsitzende / Vorsitzenden

Am Prüfungstag: Prüfungslehrproben in fünffacher Ausfertigung (in sechsfacher Ausfertigung bei Teilnahme einer „Person des Vertrauens“) in Schule / Prüfungszimmer hinterlegen> jeweils ein Exemplar wird in Prüfungsakte aufgenommen

Umfang der Prüfungslehrproben: grundsätzlich 8 Seitenvgl. HLbGDV § 58 (9)

Prüfungslehrproben zwei Tage vor der Prüfung an Prüfungsausschuss per Mail versenden

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Besondere Möglichkeiten mit Blick auf Prüfungsstunden:

Prüfungen nach § 47 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes werden in einer der folgenden Formen durchgeführt:

als eine Prüfungslehrprobe in einer Lerngruppe im Rahmen eines gestal- teten Vormittags oder eines Projekts im Umfang von mindestens zwei, höchstens zweieinhalb Zeitstunden einschließlich der Pausenzeiten oder

als eine Prüfungslehrprobe facherverbindend in einer Lerngruppe im Um- fang einer Doppelstunde.

Vgl. HLbGDV § 58 (3)

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Wichtig: ruhiger Raum zur Vorbereitung der Erörterung / der mündlichen PrüfungNotizen für die Erörterung können angefertigt werden

Vortrag im Rahmen der mündlichen Prüfung kann / sollte visualisiert werden> vgl. HLbGDV § 59 (3)

Materialien: verschiedenfarbige Karten, Eddings, Pins, Magnete,...