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RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr Dipl.-Ing. Klaus Robatsch Bereichsleiter Präventionsberatung KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)

RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

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Page 1: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

RVS – Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Dipl.-Ing. Klaus Robatsch

Bereichsleiter Präventionsberatung

KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)

Page 2: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Minus 37%

2

Verletzte Fußgänger in Österreich (absolut)

1. Unfallgeschehen

Page 3: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Getötete Fußgänger in Österreich (absolut)

Minus 58%

3

1. Unfallgeschehen

Page 4: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Verletzte und Getötete Fußgänger nach Altersgruppen

4

1. Unfallgeschehen

Page 5: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Verletzungsschwere verschiedener Verkehrsteilnehmer (2008)

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Fußgänger

Radfahrer

Motorrad

PKW-Insassen

LKW > 3,5t

Getötete Schwerverletzte leichtverletzte

1. Unfallgeschehen

Verletzungsschwere

Page 6: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Verletzte Fußgänger auf Schutzwegen (absolut)

Minus 8%

6

1. Unfallgeschehen

Page 7: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Bodenmarkierungen von Schutzwegen (ausgewählte Varianten)

7

1. Unfallgeschehen

Page 8: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Beschilderungen und Signalisierungen von Schutzwegen (ausgewählte Varianten)

8

1. Unfallgeschehen

Page 9: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Bauliche Gestaltungsvarianten von Schutzwegen

9

1. Unfallgeschehen

Page 10: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

(Hrsg.: FSV – Forschungsgesellschaft Straße-Schiene – Verkehr, 2004)

Begriffsbestimmungen

Verkehrssicherheit

Fußwegenetze

(Planungsgrundsätze, Netzelemente)

Entwurfsgrundlagen

(Gehgeschwindigkeiten, Licht- und Verkehrsraum, Breitenzuschläge, erforderliche

Sichtweite, Aufstellung von Verkehrszeichen)

Planung im Streckenbereich

Querungshilfen für Fußgänger

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Inhalte der RVS 03.02.12

Page 11: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

• Kurze und direkte Linienführung

• Mindestbreiten für Fußgänger auf Gehsteigen

• Gehsteigdurchziehung bei Ein- und Ausfahrten

• Gehsteigabsenkung an Übergängen (behindertengerechte Rampe)

• Gehsteigvorziehung im Kreuzungsbereich

• Sichere und ausreichende Querungshilfen

• Querungshilfen (z.B. Mittelinsel b>2m) bei stark belasteten Straßen

• Schutz des Fußgängers gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern

• Ausreichende Plätze zum Verweilen

• Öffentlichkeitsarbeit

Planungsgrundsätze

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 12: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Breite des Verkehrsraums

Breitenbedarf

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 13: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Breitenbedarf

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 14: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Breitenbedarf

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 15: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Breitenbedarf

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 16: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr
Page 17: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Schenkellänge l Geschwindigkeit v85 [in km/h] 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Schenkellänge l [in m] 10 20 30 45 60 80 100 125 150

(Berechungen laut RVS 3.961 mit Bremsverzögerung 3,0 m/s2 und einer Reaktionszeit von 0,8 s)

Sichtfelder an Schutzwegen

Querungshilfe

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 18: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

...werden hier kleine Fußgänger gesehen ?

Querungshilfe

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 19: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Sichtfelder an allgemeinen Fußgängerquerungsstellen

a 2a

d

Querungshilfe

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 20: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

225 c

m L

t. R

VS

220 c

m60 c

m

Lt.

STVO

1960

100 cm250 cm(im Ortsgebiet

(im Ortsgebiet200 cm)30 cm)

100 cm

225 c

m L

t. R

VS

(im Ortsgebiet100 cm 30 cm)

Abb.: 1 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei einer Mindestgehsteigbreite von 130 cm

Abb.: 2 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei schmalen Gehsteigen

225 c

m L

t. R

VS

220 c

m60 c

m

Lt.

STVO

1960

100 cm250 cm(im Ortsgebiet

(im Ortsgebiet200 cm)30 cm)

100 cm

225 c

m L

t. R

VS

(im Ortsgebiet100 cm 30 cm)

Abb.: 1 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei einer Mindestgehsteigbreite von 130 cm

Abb.: 2 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei schmalen Gehsteigen

225 c

m L

t. R

VS

220 c

m60 c

m

Lt.

STVO

1960

100 cm250 cm(im Ortsgebiet

(im Ortsgebiet200 cm)30 cm)

100 cm

225 c

m L

t. R

VS

(im Ortsgebiet100 cm 30 cm)

Abb.: 1 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei einer Mindestgehsteigbreite von 130 cm

Abb.: 2 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei schmalen Gehsteigen

30-200 cm (außerhalb Ortsgebiet 100-250 cm)60-2

20 c

m

b

225 c

m L

t. R

VS

220 c

m60 c

m

Lt.

STVO

1960

100 cm250 cm(im Ortsgebiet

(im Ortsgebiet200 cm)30 cm)

100 cm

225 c

m L

t. R

VS

(im Ortsgebiet100 cm 30 cm)

Abb.: 1 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei einer Mindestgehsteigbreite von 130 cm

Abb.: 2 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei schmalen Gehsteigen

z

*

30-200 cm (außerhalb Ortsgebiet 100-250 cm)

225 c

m L

t. R

VS

220 c

m60 c

m

Lt.

STVO

1960

100 cm250 cm(im Ortsgebiet

(im Ortsgebiet200 cm)30 cm)

100 cm

225 c

m L

t. R

VS

(im Ortsgebiet100 cm 30 cm)

Abb.: 1 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei einer Mindestgehsteigbreite von 130 cm

Abb.: 2 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei schmalen Gehsteigen

225 c

m L

t. R

VS

220 c

m60 c

m

Lt.

STVO

1960

100 cm250 cm(im Ortsgebiet

(im Ortsgebiet200 cm)30 cm)

100 cm

225 c

m L

t. R

VS

(im Ortsgebiet100 cm 30 cm)

Abb.: 1 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei einer Mindestgehsteigbreite von 130 cm

Abb.: 2 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei schmalen Gehsteigen

225 c

m L

t. R

VS

220 c

m60 c

m

Lt.

STVO

1960

100 cm250 cm(im Ortsgebiet

(im Ortsgebiet200 cm)30 cm)

100 cm

225 c

m L

t. R

VS

(im Ortsgebiet100 cm 30 cm)

Abb.: 1 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei einer Mindestgehsteigbreite von 130 cm

Abb.: 2 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei schmalen Gehsteigen225 c

m L

t. R

VS

220 c

m60 c

m

Lt.

STVO

1960

100 cm250 cm(im Ortsgebiet

(im Ortsgebiet200 cm)30 cm)

100 cm

225 c

m L

t. R

VS

(im Ortsgebiet100 cm 30 cm)

Abb.: 1 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei einer Mindestgehsteigbreite von 130 cm

Abb.: 2 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei schmalen Gehsteigen

225 c

m L

t. R

VS

220 c

m60 c

m

Lt.

STVO

1960

100 cm250 cm(im Ortsgebiet

(im Ortsgebiet200 cm)30 cm)

100 cm

225 c

m L

t. R

VS

(im Ortsgebiet100 cm 30 cm)

Abb.: 1 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei einer Mindestgehsteigbreite von 130 cm

Abb.: 2 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei schmalen Gehsteigen

60-2

20 c

m

³30 cm (außerhalb Ortsgebiet ³100)

225 c

m L

t. R

VS

220 c

m60 c

m

Lt.

STVO

1960

100 cm250 cm(im Ortsgebiet

(im Ortsgebiet200 cm)30 cm)

100 cm

225 c

m L

t. R

VS

(im Ortsgebiet100 cm 30 cm)

Abb.: 1 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei einer Mindestgehsteigbreite von 130 cm

Abb.: 2 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei schmalen Gehsteigen

225 c

m L

t. R

VS

220 c

m60 c

m

Lt.

STVO

1960

100 cm250 cm(im Ortsgebiet

(im Ortsgebiet200 cm)30 cm)

100 cm

225 c

m L

t. R

VS

(im Ortsgebiet100 cm 30 cm)

Abb.: 1 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei einer Mindestgehsteigbreite von 130 cm

Abb.: 2 Aufstellung von Verkehrszeichen

lt. STVO 1960 bzw. RVS bei schmalen Gehsteigen

b+z

*

Aufstellung von Verkehrszeichen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 21: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Aufstellung von Verkehrszeichen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 22: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Aufstellung von Verkehrszeichen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 23: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

• Straßenbauliche Maßnahmen

Gehsteigvorziehungen

Mittelinseln

Aufpflasterungen

Gehsteigabsenkungen

• Verkehrsrechtliche Maßnahmen

Verkehrslichtsignalanlagen

Schutzwege

• Niveaufreie Lösungen

Unterführungen

Überführungen

Verbesserung der Fußgängerquerung

Fußgängerquerungen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 24: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Mittelinsel (Fahrbahnteiler)

Fußgängerquerungen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 25: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Aufpflasterungen

Höhendifferenz von mindestens 3 cm zum Gehsteig oder

gehsteigebenHöhe 8 bis 10 cm vom angrenzenden Fahrbahnniveau

Länge ohne Rampen nicht kleiner als 4,0 m, bei starkem Lkw-Verkehr

nicht kleiner als 8,0 m

Die Oberfläche soll sich von der anschließenden Fahrbahn in Material

und Farbe unterscheiden.

Bei Dunkelheit gut und eindeutig erkennbar sein.

Rampenneigung 1:5 bis 1:15

Bordsteinoberkante

FOK FOK-Aufpflasterung

³ 3 cm oder gehsteigeben

8-10 cm

Fußgängerquerungen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 26: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Jährlich über 1.000 Verunglückte

auf Schutzwegen sind zuviel!

Page 27: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Anhaltebereitschaft vor einem Schutzweg

41%

20%

30%

75%

0

10

20

30

40

50

60

70

80

Fußgänger auf

Schutzweg

Fußgänger vor

Schutzweg

Annäherung an

Schutzweg

Gesamt

%

Page 28: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Schutzwege mit guter und schlechter Beleuchtung

Fußgängerquerungen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 29: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Beurteilungskriterien für Schutzwege

• Fußgänger pro Spitzenstunde

• Fahrzeuge pro Spitzenstunde

• zeitliches Auftreten der Fußgänger

• Benutzergruppe

• Wunschlinien der Fußgänger

• Zulässige Höchstgeschwindigkeit

• Sichtweite

Fußgängerquerungen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 30: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Beurteilungsverfahren für Schutzwege

Beurteilungskriterium:

Zeitliches Auftreten der

Fussgänger

Beurteilungskriterium:

Benutzergruppe

Alternative M aßnahme:

z.B.: M ittelinsel,

Gehsteigvorziehung

(siehe straßenbauliche

M aßnahmen unter 8.2)

Vzul £ 30km/h

andere M aßnahmen

prüfen

andere M aßnahme prüfen

z.B. Element in

Fahrbahnmitte

gleichmäßige Frequentierung

mehr als 100 Fußgänger

in 4 Stunden

Schutzweg, Zugang zu Altersheim,

Schule, Spital, Behindertenheim,...

Schutzweg mit

VLSA geeignet

Vzul = 40 -

50 km/hBeurteilungskriterium:

Geschwindigkeit

Beurteilungskriterium:

Sichtweite

A no rdnung eines

Schutzweges

Sichtweite

ausreichend

oder Verbes-

serung möglich

an einer

Stelle

gebündelt

Beurteilungskriterium:

Wunschlinie der

Fußgänger

Schutzweg bedingt

erfo rderlich

Kein Schutzweg

erfo rderlich

dispers verteilt

Vzul > 50 km/h

kurzfristig frequentiert

Verbesserung

der Sichtweite

nicht möglich

keine spezielle Benutzergruppe

Schutzweg

erfo rderlich

50

100

150

200

250

300

400

500

600

25 50 150100 250200 300 350

Fz/Std (Spitzenstunde)

Fg/Std

andere M aßnahmen

nicht ausreichend

andere M aßnahmen

ausreichend

Fußgängerquerungen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 31: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Richtwerte für signalgeregelte Schutzwege

Fußgängerquerungen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 32: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Ziel: Sichere Querung anbieten

Schutzweg mit VLSA

Schutzweg markieren

keinen Schutzweg markieren

straßenbauliche Maßnahme

Fußgängerquerungen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 33: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

§ 9 Abs. 2 STVO

§ §§

„Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein

Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder

Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet

oder diesen erkennbar benutzen will, das ungehinderte

und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu

ermöglichen [...]“

Fußgängerquerungen

2. Richtlinie RVS 03.02.12

Page 34: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr
Page 35: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Geschwindigkeit – höchste Geschwindigkeiten

35

Höchste Geschwindigkeit

8,7 km/h

44 km/h

53 km/h

110 km/h

251 km/h

322 km/h

39.897 km/h

3. Geschwindigkeit

Page 36: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Geschwindigkeit – höchste Geschwindigkeiten

Höchste Geschwindigkeit Bereich

8,7 km/h Schnellste V Schwimmen (Cesar Cielho Filho – 50m in 20,91 sec)

44 km/h Schnellste V Laufen (Usain Bolt – 100 m in 9,58 sec)

53 km/h Schnellste Durchschnitt-V Eisschnellauf (Jeremy Wotherspoon – 500m in 34,03 sec)

110 km/h Schnellste V Tier zu Land (Gepard)

251 km/h Schnellste V auf Schi (Simone Origone)

322 km/h Schnellste V Tier zu Luft (Wanderfalke)

39.897 km/h Schnellste V die je ein Mensch erreichte (Raumschiff „Charlie Brown“)

36

3. Geschwindigkeit

Page 37: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Geschwindigkeit

DER SCHNELLERE IST IMMER DER BESSERE?

37

Page 38: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Hauptunfallursachen in Österreich

38

3. Geschwindigkeit

Page 39: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Geschwindigkeiten in Relation zu Fallhöhen

39

3. Geschwindigkeit

Page 40: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Anhalteweg

40

3. Geschwindigkeit

Page 41: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Verletzungsrisiko von Fußgängern nach der Anprallgeschwindigkeit

41

3. Geschwindigkeit

Page 42: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Konzentrationszone bei hohem und niedrigem Tempo

42

3. Geschwindigkeit

Page 43: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

43

Einhalten/Nichteinhalten der zulässigen Geschwindigkeit?

3. Geschwindigkeit

Page 44: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

44

Ist Mischverkehr die Lösung?

Bohmte, D Haren, NL

[Quelle: GDV]

4. Begegnungszonen

Page 45: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

45

vor Umbau nach Umbau

UKD Vorher: 553

UKD Nachher: 872

[Quelle: GDV]

4. Begegnungszonen

Page 46: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Warnung vor querenden Radfahrern

Möblierung als weich separierende

Elemente

Niederlande, Haren

50 km/h

8.000 Kfz/Tag

Zebrastreifen vorhanden

Verkehrssicherheit besser

U (GT) U (SV) U (LV) U (S) Gesamt

Zeitraum

1997 - 2003 0 2 8 70 80

2004 - 2008 0 1 3 28 32

UKD vorher 511

UKD nachher 286

Unfallkategorie

[Quelle: GDV]

4. Begegnungszonen

Page 47: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Thalgau, Salzburg

47

4. Begegnungszonen

Page 48: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

48

4. Begegnungszonen

Page 49: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Haag, Amstetten, Niederösterreich

49

4. Begegnungszonen

Page 50: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Die Verkehrsberuhigung geht weiter

Möglichkeiten im Ortsgebiet

• Fußgängerzone

• Wohnstraße

• Miteinander von allen VT fehlt derzeit =

Begegnungszone

• Tempo 30

• Tempo 40

• Tempo 50

4. Begegnungszonen

Page 51: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Diskussion bezüglich gesetzlicher Regelungen für Begegnungszonen

Kriterium KFV Vorschlag

Definition Gesetzlich geregelt

Geschwindigkeit 20 km/h

Parken Markiert

Spielen auf der Straße Nicht erlaubt

Vorrang Niemand

Durchfahren Erlaubt

4. Begegnungszonen

Page 52: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Einsatzkriterien für Begegnungszonen (Festlegung in der RVS)

Kriterium Regelung

Mobilitätseingeschränkte Personen (Gehbehindert, Blind)

Niveaufreie Gestaltung,oder taktile und kontrastreiche Leitsysteme

Verkehrsregelungen (Verkehrszeichen, Markierungen, Lichtsignale)

Zu Beginn der Begegnungszone, sonst weitgehender Verzicht

Trennprinzip bis 12.000 DTV

Mischprinzip bis 4.000 DTV

Querungsstellen Punktuell : wenn gebündelt notwendig sonst: Flächenhaft und überall

4. Begegnungszonen

Page 53: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

RVS – Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Dipl.-Ing. Klaus Robatsch

Bereichsleiter Präventionsberatung

KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)

Page 54: RVS Richtlinien für den Fußgängerverkehr

Fachveranstaltung

Fußgänger im Straßenverkehr

Mobil und Sicher?