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HANSE SOEST STADT Saatkrähen in Soest - Vergrämungsversuch in 2009 - AUN 11.12.2008

Saatkrähen in Soest - Vergrämungsversuch in 2009 - AUN 11.12.2008

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HANSE SOESTSTADT

Saatkrähen in Soest- Vergrämungsversuch in 2009 -

AUN 11.12.2008

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Saatkrähen - ganz allgemein

Die Saatkrähe ist ein typischer Brutvogel des Kreises Soest.

Sie ernährt sich sowohl von Pflanzen als auch von Tieren, vor allem von Regenwürmern und Insektenlarven.

Über lange Zeit wurden Saatkrähen intensiv verfolgt, ihre Kolonien vernichtet - auch im Kreis Soest.

Als Folge dieser Verfolgung siedelten Saatkrähen zunehmend in Städten. Hier waren sie vor direkten Verfolgungen sicherer als im Umland.

Quelle: ABU Soest - www.abu-naturschutz.de

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Saatkrähen und Naturschutz

In Deutschland ist die Saatkrähe (Corvus frugilegus) eine gesetzlich besonders geschützte Vogelart.

Es ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung verboten, die Vögel zu töten oder zu fangen, ihre Nester zu zerstören oder ihre Eier zu entfernen und die Tiere während der Brut und Jungenaufzucht zu stören.

Nur in wenigen begründeten Fällen kann die zuständige Behörde Ausnahmen von diesen Verboten erteilen.

Quelle: ABU Soest - www.abu-naturschutz.de

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Bundesnaturschutzgesetz

§ 42 Abs. 1 BNatSchG

Es ist verboten, 1. …,2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der

europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

4. ….

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Ausnahmen

§ 43 Abs. 8 BNatSchGDie nach Landesrecht zuständigen Behörden … können von den

Verboten des § 42 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen 1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder

sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden,2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt,3. für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung

oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,

4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder

5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.

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Verbreitungsgebiet NRW 2006

Kreis Soest - gelb unterlegt

Quelle: ABU Soest - www.abu-naturschutz.de

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Entwicklung in Kreis und Stadt Soest

2000 2007 2008 Saatkrähenpaare

595 1.309 1.656 + 178 % Kreis Soest insgesamt

543 1.053 1.174 + 116 % Stadt Soest insgesamt (inkl. OGA-Wäldchen und Tierheim)

485 541 883 + 82 % Soest – Stadtgebiet

Quelle: ABU Soest - www.abu-naturschutz.de

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Verteilung in Soest

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Verteilung in Soest

rot = über 100 Paare gelb = bis 20 Paaregrün = 21 -100 Paare

Verteilung in Soest

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Beratungsverlauf

11.02.2008 Ausnahmegenehmigung beim Kreis Soest beantragtGespräche mit Kreis Soest und ABU geführt

18.02.2008 Gespräch mit der ABU wegen geplanter Maßnahme

bis 15.03.2008

Entfernung der Nester inklusive flankierender Maßnahmen

29.05.2008 Besprechung möglicher Maßnahmen und deren Erfolgschancen mit Kreis Soest, ABU und Vogelschutzwarte des LANuV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)

- gemeinsame Presseerklärung

08.10.2008 Gespräch mit Kreis Soest wegen Ausnahmeregelung für 2009

21.10.2008 Gespräch mit Kreis Soest und ABU wegen Ausnahmeregelung und weiterem Vorgehen

04.12.2008 Gespräch zu Vergrämungsversuchen 2009 mit Kreis Soest und ABU

11.12.2008 AUN

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Kolonien - Vergrämungsversuche 2009

In der Besprechung am 04.12.2008 wurde mit dem Kreis Soest vereinbart, dass an drei Standorten Vergrämungsversuche beantragt werden.

1. Clarenbachpark (nördlicher Bereich, ca. 40 Nester)

2. Riga Ring/Ecke Opmünder Weg (in Richtung Coca Cola, 80 Nester)

3. Lübecker Ring (70 Nester)

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Verteilung in Soest

rot = über 100 Paare gelb = bis 20 Paaregrün = 21 -100 Paare

Verteilung in Soest

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beabsichtigte Vergrämungsmaßnahmen

1. Beseitigung aller Nester (Clarenbachpark)

2. Teilentastung der Bäume (Clarenbachpark)

3. Optische Reize (alle drei Standorte)

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Flankierende Maßnahmen zu den Vergrämungsversuchen

4. Entwicklung von Ausweichstandorten in der Feldflur(z.B.: Landesförderung für Alleenentwicklung)

5. Flankierende Maßnahmen in der Feldflur (Kreis Soest)

6. Information und Aufklärung per Flyer(Kreis Soest)

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Die weiteren Schritte

Antrag an den Kreis Soest Organisation der Maßnahmen Monitoring der Maßnahmen Feststellung des Bestandes an Nestern Evaluation mit Kreis Soest und ABU