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5/2006 Deutsche Polizei-St 1 Die Gewerkschafter machten deutlich, dass BSM in der Polizei, bis auf wenige Ausnahmen, voll- ständig durchgefallen ist. Versu- che, BSM durch Modifizierungen zu retten, werden an dieser Ab- lehnung scheitern. Diese Argu- mente führten jetzt zu einer über- raschenden Wendung der bishe- rigen Ansichten im Innenminis- terium. Statt BSM als allgemein obligatorische Dienstzeitregelung soll nun in der Polizei Sachsen- Anhalts ein flexibles Dienstsys- tem eingeführt werden. Zerplatzte Illusionen im Innenministerium Mit dieser Entscheidung wurde ein Dienstsystem gestoppt, das viele Polizeibeamtinnen und -beamte geistig und körperlich belastete, sich als familienun- freundlich erwies und letztlich zur Demotivation führte. Die GdP und die DPolG hatten von Anfang an auf die Auswirkungen der neuen Schichtdienstregelung, die nach kurzer Erprobung von oben nach unten per Erlass eingeführt wurde, hingewiesen. Nachdem man sich monatelang im Innenministerium im Aussitzen und Ignorieren übte, führten erst Arbeitssituationsana- lysen (ASA) Anfang dieses Jahres in ausgewählten Dienststellen zum Umdenken. Die Ergebnisse die- ser Analysen, die das Innenminis- terium selbst in Auftrag gegeben hatte, bestätigten die Einschätzung der Gewerkschaften und aller Poli- zeipraktiker. In aller Öffentlich- keit zerplatzten die Illusionen, die sich der Innenminister und seine Polizeiführung über den Motivati- onsgrad der Polizeibeamtinnen und -beamten gemacht hatten. Die GdP wollte es nun genauer und kon- kreter wissen, denn die ASA hat- ten nur in allgemeiner Form die Lage beschrieben und BSM als einen demotivierenden Faktor unter anderen benannt. Deshalb erarbeiteten die GdP und die DPolG im Februar 2006 gemein- sam einen Fragebogen und führten eine anonyme Umfrage unter den Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen, die in das BSM inte- griert sind, durch (DP berichtete in der Ausgabe 4/2006). Nach einer sorgfältigen Analyse legten Ge- werkschaftsvertreter die Ergeb- nisse dieser Unfrage am 22. März 2006 dem Innenminister vor. Fast 70 Prozent mit BSM unzufrieden Als wichtigstes Ergebnis steht fest, dass von 877 befragten Poli- zeibeamtinnen und -beamten 611 mit dem BSM, wie es zu diesem Zeitpunkt in der Polizei Sachsen- Anhalts gehandhabt wurde, unzu- frieden sind. Das sind fast 70 Pro- zent der Befragten. Deshalb ver- tritt die GdP die Auffassung, dass das BSM abgeschafft werden muss. Es sollten Möglichkeiten für die Polizeidirektionen und deren nachgeordnete Dienststel- len geschaffen werden, bedarfs- orientierte Dienstpläne aufzu- stellen. Dabei muss eine belas- tungsorientierte Verteilung des Personals für die Behörden und Einrichtungen der Polizei und deren nachgeordnete Dienststel- len als ein erster Schritt vorge- nommen werden. Für die Auf- stellung der Dienstpläne müssen Kriterien wie Mitbestimmungs- möglichkeiten, arbeitsmedizini- sche Erkenntnisse und soziale Aspekte in den Vordergrund gestellt werden. Die Verwendung der Sachbearbeiter Einsatz muss wieder in festen Teams in der Dienstgruppe erfolgen. Von 877 Beschäftigten, die an der Umfrage teilgenommen ha- ben,war 121 Teilnehmern die Ak- tion so wichtig, dass sie zusätz- lich auf Fragen geantwortet haben. Davon haben 23 Teilneh- mer sehr ausführlich zum BSM Stellung bezogen. In einem Fall hat sogar die Ehefrau eines Kol- legen geantwortet und die Situa- tion geschildert. Von 877 Teilnehmern waren erkennbar 479 männlich und 110 weiblich. Den einzelnen Polizei- direktionen konnten folgende Teilnehmer zugeordnet werden: Dessau 115, Halberstadt 96, Halle 138, Merseburg 117, Magdeburg 172 und Stendal 85. Die Beteili- gung an der Umfrage erfolgte zum großen Teil anonym.Es wur- den auch Fragen nicht beant- wortet. Das erklärt die Abwei- chung zwischen der Gesamtzahl und der Summe der Antworten zu den Einzelfragen. Einen Auf- schluss über die Fragen und die Verteilung der Antworten gibt die in der DP 4/2006 veröffent- lichte Tabelle und die grafische Aufbereitung. Bei der Bewertung des Gesamtergebnisses ist außer- dem zu beachten, dass die zu- friedenen Antworten nahezu vollständig (soweit erkennbar) aus den Polizeirevieren Halber- stadt, Quedlinburg und zum Teil aus dem Polizeirevier Wernige- rode kommen. In allen anderen Organisationseinheiten wird das BSM nahezu vollständig abge- lehnt. Die Gründe wurden zum Teil in den Einzelaussagen doku- mentiert. Thesen für künftige Dienstzeitmodelle Für die Planung und Gestal- tung künftiger Dienstzeitmodelle SCHICHTDIENSTREGELUNG LANDES J OURNAL SACHSEN-ANHALT BSM wird abgeschafft! Magdeburg. „BSM, das bedarfsorientierte Schicht- dienstmanagement, wird abgeschafft“ – diese Meldung aus einem GdP-Newsletter verbreitete sich am 23. März 2006 wie ein Lauffeuer unter den Polizeibeamten in Sach- sen-Anhalt. Einen Tag zuvor wurde Innenminister Jeziorsky während eines Gespräches von Kollegen der GdP und der DPolG überzeugt, dass es nur eine Abschaffung des BSM geben kann. Die Grafik zeigt anschaulich, wie viele der Befragten eine andere Dienstzeitregelung verlangen. Fortsetzung auf Seite 2

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5/2006 Deutsche Polizei-St 1

Die Gewerkschafter machtendeutlich,dass BSM in der Polizei,bis auf wenige Ausnahmen, voll-ständig durchgefallen ist. Versu-che,BSM durch Modifizierungenzu retten, werden an dieser Ab-lehnung scheitern. Diese Argu-mente führten jetzt zu einer über-raschenden Wendung der bishe-rigen Ansichten im Innenminis-terium. Statt BSM als allgemeinobligatorische Dienstzeitregelungsoll nun in der Polizei Sachsen-Anhalts ein flexibles Dienstsys-tem eingeführt werden.

Zerplatzte Illusionen imInnenministerium

Mit dieser Entscheidung wurdeein Dienstsystem gestoppt, dasviele Polizeibeamtinnen und -beamte geistig und körperlichbelastete, sich als familienun-freundlich erwies und letztlich zurDemotivation führte.Die GdP unddie DPolG hatten von Anfang anauf die Auswirkungen der neuenSchichtdienstregelung, die nachkurzer Erprobung von oben nachunten per Erlass eingeführt wurde,hingewiesen. Nachdem man sichmonatelang im Innenministeriumim Aussitzen und Ignorieren übte,führten erst Arbeitssituationsana-lysen (ASA) Anfang dieses Jahresin ausgewählten Dienststellen zumUmdenken. Die Ergebnisse die-ser Analysen, die das Innenminis-terium selbst in Auftrag gegebenhatte,bestätigten die Einschätzungder Gewerkschaften und aller Poli-zeipraktiker. In aller Öffentlich-

keit zerplatzten die Illusionen,diesich der Innenminister und seinePolizeiführung über den Motivati-onsgrad der Polizeibeamtinnen und-beamten gemacht hatten.Die GdPwollte es nun genauer und kon-kreter wissen, denn die ASA hat-ten nur in allgemeiner Form dieLage beschrieben und BSM alseinen demotivierenden Faktorunter anderen benannt. Deshalberarbeiteten die GdP und dieDPolG im Februar 2006 gemein-sam einen Fragebogen und führteneine anonyme Umfrage unter den Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen,die in das BSM inte-griert sind,durch (DP berichtete inder Ausgabe 4/2006). Nach einersorgfältigen Analyse legten Ge-werkschaftsvertreter die Ergeb-nisse dieser Unfrage am 22. März2006 dem Innenminister vor.

Fast 70 Prozent mitBSM unzufrieden

Als wichtigstes Ergebnis stehtfest, dass von 877 befragten Poli-zeibeamtinnen und -beamten 611mit dem BSM, wie es zu diesemZeitpunkt in der Polizei Sachsen-Anhalts gehandhabt wurde,unzu-frieden sind.Das sind fast 70 Pro-zent der Befragten. Deshalb ver-tritt die GdP die Auffassung,dassdas BSM abgeschafft werdenmuss. Es sollten Möglichkeitenfür die Polizeidirektionen undderen nachgeordnete Dienststel-len geschaffen werden, bedarfs-orientierte Dienstpläne aufzu-stellen. Dabei muss eine belas-

tungsorientierte Verteilung desPersonals für die Behörden undEinrichtungen der Polizei undderen nachgeordnete Dienststel-len als ein erster Schritt vorge-nommen werden. Für die Auf-stellung der Dienstpläne müssenKriterien wie Mitbestimmungs-möglichkeiten, arbeitsmedizini-sche Erkenntnisse und sozialeAspekte in den Vordergrundgestellt werden.Die Verwendungder Sachbearbeiter Einsatz musswieder in festen Teams in derDienstgruppe erfolgen.

Von 877 Beschäftigten, die ander Umfrage teilgenommen ha-ben,war 121 Teilnehmern die Ak-tion so wichtig, dass sie zusätz-lich auf Fragen geantwortethaben. Davon haben 23 Teilneh-mer sehr ausführlich zum BSMStellung bezogen. In einem Fallhat sogar die Ehefrau eines Kol-legen geantwortet und die Situa-tion geschildert.

Von 877 Teilnehmern warenerkennbar 479 männlich und 110weiblich. Den einzelnen Polizei-direktionen konnten folgendeTeilnehmer zugeordnet werden:Dessau 115,Halberstadt 96,Halle138, Merseburg 117, Magdeburg172 und Stendal 85. Die Beteili-

gung an der Umfrage erfolgtezum großen Teil anonym.Es wur-den auch Fragen nicht beant-wortet. Das erklärt die Abwei-chung zwischen der Gesamtzahlund der Summe der Antwortenzu den Einzelfragen. Einen Auf-schluss über die Fragen und dieVerteilung der Antworten gibtdie in der DP 4/2006 veröffent-lichte Tabelle und die grafischeAufbereitung.Bei der Bewertungdes Gesamtergebnisses ist außer-dem zu beachten, dass die zu-friedenen Antworten nahezuvollständig (soweit erkennbar)aus den Polizeirevieren Halber-stadt, Quedlinburg und zum Teilaus dem Polizeirevier Wernige-rode kommen. In allen anderenOrganisationseinheiten wird dasBSM nahezu vollständig abge-lehnt. Die Gründe wurden zumTeil in den Einzelaussagen doku-mentiert.

Thesen für künftigeDienstzeitmodelle

Für die Planung und Gestal-tung künftiger Dienstzeitmodelle

SCHICHTDIENSTREGELUNG

LANDESJOURNALSACHSEN-ANHALT

BSM wird abgeschafft!

Magdeburg. „BSM, das bedarfsorientierte Schicht-dienstmanagement, wird abgeschafft“ – diese Meldungaus einem GdP-Newsletter verbreitete sich am 23. März2006 wie ein Lauffeuer unter den Polizeibeamten in Sach-sen-Anhalt. Einen Tag zuvor wurde Innenminister Jeziorskywährend eines Gespräches von Kollegen der GdP und derDPolG überzeugt, dass es nur eine Abschaffung des BSMgeben kann.

Die Grafik zeigt anschaulich, wie viele der Befragten eine andereDienstzeitregelung verlangen.

Fortsetzung auf Seite 2

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2 St-Deutsche Polizei 5/2006

einigten sich GdP und DPolG auffolgende Thesen:– BSM muss abgeschafft werden.

Es sollten Möglichkeiten fürdie Polizeidirektionen undderen nachgeordnete Dienst-stellen geschaffen werden,bedarfsorientierte Dienstpläneaufzustellen.

– Es ist eine belastungsorientierteVerteilung des Personals für dieBehörden und Einrichtungender Polizei und deren nachge-ordnete Dienststellen als ersterSchritt vorzunehmen.

– Für die Aufstellung des Dienst-planes müssen die Kriterien:

– Abfolge der Schichten;– Berücksichtigung neuer arbeits-

medizinischer Erkenntnisse;– Beachtung sozialer Aspekte;– Fester Rhythmus mit ständig

gleichen Dienst- und Freizeit-folgen;

– Mitbestimmungsmöglichkeitenbei Dienstfreiregelungen;

– Möglichst lange Schichtfolgenin kurzer zeitlicher Abfolge mitder

– Folge längerer Freizeitblöcke;– Vermeidung von Dienstplan-

änderungen durch den Einsatzvon Schichten im Pflichtdienstund die Bildung von frei ver-fügbaren Sonderdiensten be-rücksichtigt werden.

– Es sollte eine Mischform ausflexibler Poolbildung undDienstgruppen gefunden wer-den, eine Dienstgruppe sollteim Kern aus fest zugeordnetemDienstgruppenleiter und Sach-bearbeitern Einsatz bestehen.

– Die Verwendung der Sachbe-arbeiter Einsatz muss in festenTeams in der Dienstgruppeerfolgen.Bei der Auswertung der Um-

frage wurden auch die zusätzli-chen Antworten analysiert, mitdenen 121 Kolleginnen und Kol-legen ihre Ablehnung des BSMbegründet haben. Diese Äuße-rungen wurden in einer „Hitliste“(nebenstehende Tabelle) erfasst,d. h. die am meisten genannteAntwort steht am weitesten oben.

Diese 121 Teilnehmer mach-ten sich auch Gedanken darüber,wie eine zukünftige Schicht-dienstregelung gestaltet werdenkönnte.Ihre Vorschläge,wieder inForm einer Hitliste, sind in derTabelle auf Seite 3 zu finden.

Meinungen und Zitateaus der Umfrage:

– Durch Kollegen wurde be-kannt, dass in einigen Polizei-dienststellen im Land ein 2-Pool-System gefahren wird.Die Dienststellenleiter ver-kauften dieses System als BSM,jedoch ist es nichts anderes alsein abgespecktes Schichtmo-dell mit RPD, welches als Vor-läufer zu BSM lief. Mit diesemModell können sich die Beam-ten identifizieren.

– Kurzfristige Dienstplanände-rungen, jeden Tag andere An-fangszeiten, dadurch Problemeim persönlichen Tagesablauf(Familie, Essen und Gesund-heit).

– Es ist nicht möglich langfristigeTermine,z. B.Facharzt, für Fami-lienmitglieder abzustimmen.

– Einführung des BSM-Modellsunter Zwang durch das Innen-ministerium.

LANDESJOURNAL

SCHICHTDIENSTREGELUNG

Deutsche

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ISSN 0949-281X

Fortsetzung von Seite 1

„Hitliste“ der Kritik, die von den Teilnehmern der Befragung geäußertwurde.

m m

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5/2006 Deutsche Polizei-St 3

– „In der Woche sind zehn zusätz-liche Sonderdienstkräfte imDienst und am Wochenendemüssen wir im Tagdienst mitzwei Fustw das gesamte Ein-satzgeschehen abdecken. Washat das mit bedarforientiertemPlanen zu tun?“

– Wieder den RED und RPDschaffen, mit klarer Aufgaben-zuweisung. Wie heißt es dochso schön: „Stell Dir vor es gibteine Demo und keiner gehthin.“ Genauso ist es mit BSM:„Stell Dir vor wir machen BSMund keiner macht mit!“

– „Seitdem es BSM gibt, redetkeiner mehr über etwas ande-res. Jeden Tag ärgert man sichüber etwas anderes, was wiedereinmal mit BSM nicht geklappthat. Dabei kommt die eigentli-che Arbeit einfach zu kurz. Esherrscht große Unzufrieden-heit.“

– „BSM gehört abgeschafft, daes so viele Kollegen gibt, diepsychisch angeschlagen sind.Kein Wunder, dass nach derEinführung von BSM so vielePolizeibeamte suizidgefährdetsind.“

– „Seitdem es BSM gibt, sind allenur noch damit beschäftigt,BSM unter Zwang durchzu-setzen. Die dienstlichen Be-lange bleiben dabei völlig aufder Strecke. Ständig stellt manfest, dass BSM so oder so nicht

funktioniert.Aber vor BSM hates doch auch funktioniert!Oder?“

– „Keine geregelte Vorgangs-kontrolle mehr möglich undauch andere Kontrolltätigkei-ten bleiben auf der Strecke. So,dass manches Mal Vorgängemehrere Wochen im Fach ein-zelner Beamter verschwinden.“

– BSM abschaffen:„… man kannkeine Arzttermine mehr imVoraus planen, weil andauernddie Pläne wieder geändert wer-den, – keine Zeit für die Fami-lie, die wird überhaupt nichtberücksichtigt!“

– „Es ist negativ, dass jeder Tagmindestens fünf Planänderun-gen mit sich bringt. Es ist nega-tiv, dass man nicht mehr weiß,ob man sich auf seinen Partnerverlassen kann, weil es jedenTag ein anderer ist.“

– „Seit der Einführung von BSMkommt es regelmäßig vor, dassBeamte an einem Tag Spät-dienst haben und am darauf fol-genden Tag schon wieder Früh-dienst.“

– „Kräfte die bereits an zweiWochenenden Dienst versehen,werden gefragt, ob sie nichtnoch an einem dritten Wochen-ende arbeiten könnten,obwohldies auch gegen diese VO ver-stößt. Und das alles nur, weil

LANDESJOURNAL

SCHICHTDIENSTREGELUNG KOMMENTAR

Vorschläge zur Veränderung der Dienstzeitregelung.

Das Beispiel des Schichtmo-dells BSM machte es sehr dras-tisch deutlich, die Gewerkschaf-ten sind ein unverzichtbarerBestandteil in unserer Berufs-welt.

Eine Menge Unmut hattesich über das SchichtmodellBSM ausgebreitet. Nicht nurdie zwangsweise Einführung,sondern auch die familienfeind-lichen Auswirkungen führtenbei den direkt und indirektbetroffenen Kollegen zu Frus-tration und Demotivation.

Das hatte zur Folge, dasssogar einige Vorgesetzte ausihrem Verständnis zur Wahr-nahme ihrer Fürsorgepflichtheraus offen das SchichtmodellBSM hinterfragten. Sie wurdenOpfer ihres Einsatzes für diebetroffenen Kollegen. Strafver-setzungen waren die Folge.

Dies ist aus unserer SichtAusdruck des unnachgiebigenund undemokratischen Füh-rungsstils des Innenministe-riums sowie der Behördenlei-tungen. Per Fernschreiben wur-de noch im Oktober letztenJahres die Unabänderlichkeitdes BSM hervorgehoben. Daswar eine volle Breitseite auf diegesetzlich verankerten Mitbe-stimmungsrechte der Personal-räte.

Schließlich waren es dieGewerkschaften, die den Druckauf das Innenministeriumsowohl in der Öffentlichkeit alsauch intern erzeugten. Aberdiesen Druck konnten sie nurdeshalb erreichen, weil sich soviele Kollegen an der Umfragezum Thema SchichtmodellBSM beteiligt haben.

Dank dieses Einsatzes konn-ten die Verantwortlichen zumEinlenken bewegt werden. Mitbesonderem Stolz erfüllt es uns,dass die Schlussfolgerungenund das Fazit aus demAbschlussbericht unsererArbeitsgruppe BSM in die Ent-scheidungsfindung mit einge-

flossen sind. Besonders auch,weil der Reformprozess inunserer Bezirksgruppe, welcherzur letzten Personalratswahlbeschlossen worden ist, zurzeitstagniert. Nun liegt es an uns,ein neues, für beide Seitenakzeptables Arbeitszeitmodellzu entwickeln und einzuführen.

Der Sachverstand und dasEngagement aller wirdbenötigt. Lasst dem erstenSchritt nun den zweiten folgen,um so die Gefahr der Neuein-führung eines „umlackierten“BSM abzuwenden.

Nach eingehender Beratungempfahl die AG BSM unsererBezirksgruppe PD Magdeburg,abschließend u. a. dem örtli-chen Personalrat und demHauptpersonalrat, sich für dieBeendigung der Probephasedes bedarfsorientierten Schicht-dienstmanagements und eineanonyme Befragung aller be-troffenen Mitarbeiter hinsicht-lich der Akzeptanz einzusetzen.Um dann eine landesweiteArbeitsgruppe „Flexible Ar-beitszeiten“ unter größtmög-licher Beteiligung aller Betrof-fenen, nach dem Vorbild derhessischen Landespolizei, insLeben zu rufen.

In allen Behörden müssennun unter Führung der Perso-nalräte solche Arbeitsgruppengebildet werden. Alle Gewerk-schaften, alle Personalräte sindnun aufgerufen, sich einzu-mischen und sich das Mitbe-stimmungsrecht nicht streitigmachen zu lassen.

Der vorläufige Abschlussbe-richt und andere Informationensind bei euren Vertrauensleuteneinzusehen oder er kann vonallen Interessenten direkt [email protected] oder [email protected] per E-Mail abgerufen werden.

Bernd Ahlgrimm,GdP-Bezirksgruppe

MagdeburgFortsetzung auf Seite 5

Und es lohnt sichdoch!

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4 St-Deutsche Polizei 5/2006

Das Thema ist besonderszu beachten und wichtig für Kolleginnen und Kolle-gen, bei denen im Besol-dungsdienstalter Zeitennicht angerechnet wurdenwegen:

a) früheren Zeiten einer Tätig-keit für das Ministerium fürStaatssicherheit oder das Amt fürNationale Sicherheit,

b) Zeiten, die vor einer sol-chen Tätigkeit zurückgelegt wor-den sind,

c) Zeiten einer Tätigkeit alsAngehöriger der Grenztruppender ehemaligen Deutschen De-mokratischen Republik,

d) Zeiten einer Tätigkeit, dieaufgrund einer besonderen per-sönlichen Nähe zum System derehemaligen Deutschen Demokra-tischen Republik übertragen war.

Das Vorliegen dieser Voraus-setzung wird insbesondere wider-legbar vermutet, wenn der Be-amte oder Soldat:

a) vor oder bei Übertragungder Tätigkeit eine hauptamtlicheoder hervorgehobene ehrenamt-liche Funktion in der Sozialisti-schen Einheitspartei Deutsch-lands, dem Freien DeutschenGewerkschaftsbund, der FreienDeutschen Jugend oder einer ver-gleichbaren systemunterstützen-den Partei oder Organisation in-nehatte, oder

b) als mittlere oder obere Füh-rungskraft in zentralen Staatsor-ganen, als obere Führungskraftbeim Rat eines Bezirkes, als Vor-sitzender des Rates eines Kreisesoder einer kreisfreien Stadt oderin einer vergleichbaren Funktiontätig war, oder

c) hauptamtlich Lehrender anden Bildungseinrichtungen der

staatstragenden Parteien odereiner Massen- oder gesellschaft-lichen Organisation war, oder

wenn er/sie Absolvent derAkademie für Staat und Rechtoder einer vergleichbaren Bil-dungseinrichtung war.

(siehe auch § 30 Bundesbesol-dungsgesetz)

Wie kann ich erfahren, ob auchbei mir eine solche „Systembe-strafung“ eintreten wird?

Man sieht es in seinen Unterla-gen. Zum Beispiel in der „Be-rechnung und Festsetzung desBesoldungsdienstalters für Beamtenach dem Bundesbesoldungsge-setz“ von 1993. Wenn hier Jahreaus oben genannten Gründen,also§ 30 Bundesbesoldungsgesetzgestrichen worden, sollte man sichumgehend weiter informieren.

Jeder Beamte hat so eine Fest-setzung bekommen.Wer sie nichtmehr findet, kann in seiner Per-sonalakte nachschauen. Die hiergeschilderte „Systembestrafung“hat nichts mit der Kontenklärungzu tun und auch nicht mit derHöhe einer Rente. Die Kürzunghat nur mit dem Fakt zu tun, weileine Altersrente gezahlt wird unddas ja nun meistens eben mit dem65. Lebensjahr.

Kolleginnen und Kollegen, beidenen eine Kürzung der Versor-gungsbezüge in der Regel mitErreichen des 65. Lebensjahresvorgenommen wird oder die esbefürchten oder die, die es nichtgenau wissen, empfehlen wir beider Beamtenversorgung dringendum eine „Vorabauskunft zuVersorgungsanwartschaft“ zu bit-ten.

(Anschrift: Oberfinanzdirek-tion Magdeburg, BezügestelleDessau,Außenstelle Magdeburg,Bleckenburgstraße 1,39104 Mag-deburg)

Die Kolleginnen und Kolle-gen, bei denen zukünftig perBescheid eine solche Kürzungvorgenommen wird, sollten sichumgehend bei mir melden undauf alle Fälle Widerspruch einle-gen. Fristen beim Widerspruchgegen den Bescheid – ein Monat– beachten!

Die GdP-Musterklagen laufenbereits. Wir müssen Druckmachen.

Worum geht es eigentlich?DDR-Vergangenheitsbewälti-

gung.Die DDR-Vergangenheitsbe-

wältigung findet auch im Beam-tenrecht, insbesondere im Ver-sorgungsrecht, ihren Nieder-schlag. Diese Erfahrung müsseninsbesondere Beamtinnen undBeamte machen, die vor 1990 inbestimmten Bereichen des öffent-lichen Dienstes der DDR tätigwaren, nun im Ruhestand sindund ab dem 65.Lebensjahr nebenihren erdienten Ruhegehalts-bezügen eine Rente für ihreDDR-Arbeitsjahre erhalten wol-len.

Die Versorgungsbezüge derostdeutschen Beamtinnen undBeamten fallen gegenüber denRuhebezügen von Beamtinnenund Beamten aus den alten Bun-desländern generell um ca. 20Prozent geringer aus. Ursachedafür ist gem. § 12 b Beamten-versorgungsgesetz (BeamtVG),die Nichtberücksichtigung ihrerDienstjahre vor dem 3. Oktober1990 als ruhegehaltfähige Dienst-zeit. Diese Dienstjahre werdenbei Polizisten z. B. in der Zeit vom60. bis zum 65. Lebensjahr gem.§ 14a BeamtVG lediglich alsvorübergehende Erhöhung proJahr, nicht mit 1,875 v. H., son-dern nur mit 1 v. H. pro Jahrneben dem erdienten Anspruchvergütet. Während die Ruhege-haltsanspruche der Beamtinnenund Beamten der alten Länder zzt. meistens ca. 74 v. H. betra-gen, liegen die Ruhegehaltsan-sprüche der Beamtinnen und Be-amten der neuen Ländern der-zeit nur bei 54 bis 55 v. H.

Mit 65 Jahren plötzlichnur noch 1000,– Euro inder Hand?

Für nicht wenige ostdeutscheBeamtinnen und Beamte hat aberdie DDR-Vergangenheit nochdeutlichere Auswirkungen. Sie

LANDESJOURNAL

DIENST- UND VERSORGUNGSRECHT

die Planung mit BSM ja offen-sichtlich so einfach ist.“

– „Fünf verschiedene Dienstzei-ten bei sechs Dienstantritteninnerhalb einer Woche.“

– „Wer BSM lobt, arbeitet nichtim BSM oder ist nicht von die-ser Welt,oder arbeitet im Innen-ministerium, oder ist Innen-minister im Land!“

Keine Veränderungen ohnegewerkschaftlichen Druck

Die Ereignisse der vergange-nen Monate in der Polizei Sachsen-Anhalts haben gezeigt, dass eineOrganisation,die sich um die sozia-len Belange der Polizeibeschäf-tigten kümmert,unverzichtbar ist.Dies ist nicht von denen zu erwar-ten, die sich gern als „Diensther-ren“ bezeichnen lassen.Sie habenim Gegenteil gezeigt, dass sie nurunter dem Druck der Gewerk-schaften reagieren und etwas ver-

Fortsetzung von Seite 4 ändern, was selbst in der Öffent-lichkeit schon als verfehlt erkanntwurde.Dabei ist BSM nur ein Bei-spiel von vielen. Andere „Bau-stellen“ wie die gerechten Ruhe-standsbezüge für Pensionäre oderder Abschluss des neuen Tarifver-trages für den öffentlichen Dienstin den Ländern sind noch offen.Auch hier wird es ohne Gewerk-schaften keine Veränderungen,keine Sicherung der sozialen Stan-dards für alle Beschäftigten geben.Das sollten wir unseren Kollegenin der Diskussion sagen, wenn esdarum geht,warum man Mitgliedin der GdP sein muss. Der Ge-schäftsführende Landesbezirks-vorstand der GdP Sachsen-Anhalt(GLBV) dankt allen Beteiligten,die sich aktiv und mit wertvollenHinweisen für die Abschaffungdes BSM eingesetzt haben unddenen, die sich der Mühe nichtentzogen haben,die Umfrage aus-zuwerten und zusammenzufassen.

Lothar Jeschke (Nach Informationen des

GLBV)

DDR-Vergangenheit und Ruhegehalt

SCHICHTDIENSTREGELUNG

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5/2006 Deutsche Polizei-St 5

werden mit 65 Jahren beim Erhalteiner Rente von der BfA plötz-lich zum Mindestversorgungs-empfänger (derzeit ca. 1199,–Euro brutto), wenn nach § 30Bundesbesoldungsgesetz(BBesG) nicht alle Dienstzeitenanerkannt wurden. Verursachtwird dies durch die Höchstruhe-satzregelung des § 55 BeamtVGund die Berücksichtigungsrege-lung des § 12a BeamtVG in Ver-bindung mit § 30 BBesG.

Der § 55 BeamtVG regelt dieAnsprüche beim Zusammen-treffen einer Rente mit Versor-gungsbezügen. Die Altersversor-gung ab dem 65.Lebensjahr setztsich für die aus der DDR über-nommenen Beamtinnen undBeamten damit grundsätzlich auseiner Rentenzahlung für DDR-Zeiten und einer Pensions-zahlung für Zeiten nach derWiedervereinigung zusammen.Beide Beträge dürfen zusam-mengenommen eine bestimmteHöchstgrenze nicht überschrei-ten Er sieht also vor, dass dieRuhegehaltsbezüge neben Ren-ten nur bis zum Erreichen einerbestimmten Höchstgrenze ge-zahlt werden. § 2 Nr. 9 Beam-tenversorgungsübergangsverord-nung (BeamtVÜV) und § 14 Abs.5 BeamtVG sollten dabei sicher-stellen, dass nach allen Kürzun-gen zumindest das erdiente Ruhe-gehalt zahlbar bleibt.

Dies bedeutet, dass ein etwai-ger bestehender Rentenanspruchvoll ausgezahlt wird, die Beam-tenversorgung jedoch nur in derHöhe der Differenz zwischen deroben genannten Höchstgrenzeund der Rentenzahlung bzw.dann das erdiente Ruhegehaltausgezahlt wird. Für etliche Be-amtinnen und Beamte der neuenBundesländer kann diese Rege-lung allerdings zur Folge haben,dass neben der Rente (für ihreArbeitsjahre vor dem 3. Oktober1990) keine Beamtenversor-gungsbezüge (für die Dienstjahrenach 1990) mehr gezahlt werden.Nur wenn die „BfA-Rente“ unterdem Betrag der Mindestversor-gung liegt, wird bis zur Höhe derMindestversorgung ein kleinesRuhegehalt gezahlt. Der An-spruch auf Beamtenversorgungnach Anwendung der Höchst-grenzenberechnung nach § 55

BeamtVG fällt schlicht undergreifend zu gering bzw. gerin-ger als die gesetzlich vorgege-bene Mindestversorgung aus.Verursacht wird dies wiederumdurch die Regelung des § 12aBeamtVG in Verbindung mit § 30 BBesG.

Danach werden Zeiten einerTätigkeit für das Ministerium fürStaatssicherheit,das Amt für Na-tionale Sicherheit oder als Ange-höriger der Grenztruppen derDDR oder Zeiten einer Tätigkeit,die auf Grund einer besonderenNähe zum System der ehemaligenDDR übertragen wurden, schongar nicht als ruhegehaltsfähigeDienstzeiten und auch nicht beider Höchstgrenzenregelung nach§ 55 berücksichtigt. Eine zusätz-liche Verkürzung der Zeiten er-folgt noch dadurch,dass auch dieZeiten vor Ausübung einer sol-chen Tätigkeit nicht berücksich-tigt werden dürfen.

Zudem enthält § 30 Abs. 2BBesG eine Vermutungsrege-lung. Die persönliche Nähe zumSystem wird widerlegbar vermu-tet, wenn ● der Soldat oder der Beamte

vor Übertragung der Tätigkeiteine hauptamtliche oder her-vorgehobene ehrenamtlicheFunktion in der SED, demFDGB,der FDJ oder einer ver-gleichbaren systemunterstüt-zenden Partei oder Organisa-tion innehatte

● oder er als mittlere oder obereFührungskraft in zentralenStaatsorganen, als Führungs-kraft beim Rat eines Bezirkes,als Vorsitzender des Rateseines Kreises oder einer kreis-freien Stadt oder in einervergleichbaren Position tätigwar

● oder aber als hauptamtlichLehrender an den Bildungs-einrichtungen des staatstra-genden Parteien oder einerMassen- oder gesellschaft-lichen Organisation war oderer Absolvent der Akademiefür Staat und Recht oder einervergleichbaren Einrichtungwar.Der Betroffenenkreis ist ge-

rade wegen der vermuteten Nähezum System und der Einbezie-hung der Angehörigen derGrenztruppen nicht gerade klein.

Besonders dürften Polizisten, dieehemals Angehörige des Grenz-schutzes der DDR waren, undnun im Ruhestand spätestens mit65 Jahren eine Rente erhalten,betroffen sein.Aber auch Beam-tinnen und Beamte, die leitendeFunktionen in zentralen Staats-organen innehatten, ohne einebesondere Nähe zum Systemgehabt zu haben, können be-troffen sein. Ebenso wie Be-amtinnen und Beamte, die ledig-lich Absolventen der Akademiefür Staat und Recht oder einervergleichbaren Einrichtungwaren.

Kein Arbeitsleben nachder Wiedervereinigung?

Nicht zuletzt das bezüglich desRentenanspruchs eines Haupt-abteilungsleiters des Ministeri-ums für Bauwesen der DDRergangene Urteil des Bundes-verfassungsgerichts zeigt, dassvon einer eher generalisierendenDefinition des Personenkreisesauch Beamtinnen und Beamtebetroffen sein können, die keinebesondere Nähe zum Systemhaben. Die ursprüngliche Rege-lung des § 6 AAÜG, die festlegt,für welche Zeiten und welcheTätigkeiten der Rentenanspruchzu kürzen ist, wurde vom Bun-desverfassungsgericht für zu weit-läufig gehalten. Der § 6 AAÜGwurde danach wesentlich kon-kreter gefasst und der Kreis derBetroffenen dadurch erheblichverkleinert. Dieses Urteil hatauch für die Beamtinnen undBeamten aus den neuen Bun-desländern, die heute aus demBeamtenverhältnis in den Ruhe-stand wechseln und eine Renteerhalten, eine positive Wirkung:Zumindest der Rentenansprucherhöht sich für viele Betroffeneim Vergleich zu den bisher beste-henden Regelungen. Da die Re-gelung des § 30 BBesG jedochweiterhin die weitläufigere Ver-mutungsregelung hat und auchdie Angehörigen der Grenztrup-pen mit einbezieht, wird der Ver-sorgungsanspruch nur in selte-nen Fällen die Höhe des Renten-anspruches übersteigen. Ledig-lich die erhöhte Rente kommtdaher zur Auszahlung. Der Ver-

sorgungsanspruch erhöht sichhierdurch nicht. Im Gegenteil, erkommt zum Teil nach der Anwen-dung des § 55 BeamtVG völligzum Ruhen. Das bedeutet, dassein Teil des Arbeitslebens derbetroffenen Beamtinnen und Be-amten, konkret die Zeiten nachder Wiedervereinigung, für dieHöhe der Altersbezüge über-haupt keine oder nur eine geringeRolle spielt. Faktisch führt diesdazu, dass die Beamtinnen undBeamten so behandelt werden,als hätten sie rentenrechtlich nachder Wiedervereinigung nichtexistiert, schließlich haben siegleichzeitig für die Zeiten nachdem 3. Oktober 1990 auch keine Rentenansprüche erwor-ben.

Das Bundesverfassungsgerichthatte auch bereits darüber zu ent-scheiden, ob § 30 BBesG verfas-sungsmäßig ist (Urteil des Bun-desverfassungsgerichts, Akten-zeichen: 1 BvL 2/03). Es musstesich hierbei insbesondere mit derFrage auseinandersetzen,ob nichtsolche Beamtinnen und Beam-ten diskriminiert werden,die erstbesonders spät eine der oben ge-nannten Tätigkeiten ausgeübthaben, da bei diesen sämtlichedavor liegenden Zeiten ebenfallsnicht berücksichtigt werden,während bei Beamtinnen undBeamten, die recht früh eine deroben genannten Tätigkeiten aus-übten, die Zeiten nach der Tätig-keit angerechnet bekommen. Inseinem Urteil hat das Bundes-verfassungsgericht den § 30BBesG für verfassungsgemäßerklärt, nicht zuletzt deswegen,weil der Gesetzgeber „insbeson-dere bei Regelungen des Besol-dungsrechts einen verhältnis-mäßig weiten Spielraum“ hat.

Gerade die Rechtsprechungzur Regelung des § 6 AAÜG wirftjedoch die Frage auf,ob nicht auchdie Regelung des § 30 BBesG inVerbindung mit § 12a BeamtVGneu überdacht werden muss.Zeigtdoch das Beispiel des Hauptab-teilungsleiters des Ministeriumsfür Bauwesen der DDR,dass auchBeamtinnen und Beamte betrof-fen sein können,die keine beson-dere Nähe zum System hatten.Insbesondere auch bei den Poli-

LANDESJOURNAL

DIENST- UND VERSORGUNGSRECHT

Fortsetzung auf Seite 6

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6 St-Deutsche Polizei 5/2006

Wie funktioniert Kommu-nikation? Was sind Kommu-nikationsstörungen undwarum treten sie auf? HatKommunikation etwas mitKonfliktbewältigung zutun?

Viele Polizeibedienstete redenheute über Kommunikation,dennes ist ein Modewort, aber wissenwirklich alle wovon sie da reden?

Manche glauben,Kommunika-tion wäre nur ein anderer Begrifffür miteinander sprechen odertelefonieren,denn bei einem Poli-zeieinsatz gibt es auch immereinen „Kommunikationsplan“.Dass dies alles zu kurz gedachtist, bewies Dr. Regina Gleich-mann,Diplompädagogin und frei-berufliche Dozentin für Persön-lichkeitsbildung beim GdP-Semi-nar „Konfliktbewältigung undKommunikation im Polizeidienst“vom 27. bis zum 29. März 2006 inHalle-Peißen.Die o. g.Fragen hat-ten sich die Seminarteilnehmerzum Teil schon selbst gestellt undsie erhielten auf jede Frage eineAntwort. Das alles nicht in hoch-wissenschaftlichen Abhandlungenund strengem Frontalunterricht,sondern im selbstständigen Üben.Denn ein Grundsatz von Frau Dr.Gleichmann lautet: „Kommuni-kation lässt sich nicht durch Stu-dieren erlernen,sondern nur durchÜbung und Rollenspiel“.Deshalbbegann das Seminar auch gleichmit einem „Spaziergang“ im Semi-

narraum, wo jeder für sich seinenStandpunkt zu einer bestimmtenFrage finden musste.

Auch sonst waren die Teilneh-mer, deren Arbeitsgebiete vondem einer Angestellten bis demeines Dezernatsleiters reichten,während der drei Tage immerwieder gefordert.Reale Konflikteaus dem täglichen Dienst wur-den aufgegriffen, nachgespieltund Lösungsmöglichkeiten dis-kutiert. So zeigte sich, dass diewissenschaftlich klingenden Tech-niken wie „aktives Zuhören“,„ICH-Botschaften“ oder „Trans-aktionsanalyse“ einfach erlerntund angewendet werden können.

Trotz einiger Meinungsver-schiedenheiten beim Thema„Mobbing“ konnten zum Ab-schluss alle Seminarteilnehmerein positives Fazit ziehen. Nungeht es darum, die neuen Er-kenntnisse im rauen Polizeialltagumzusetzen.

Übrigens ist dieses Seminar,wie viele andere auch, ein Semi-nar für alle GdP-Mitglieder undnicht nur für Personalratsmitglie-der oder Gewerkschaftsfunktio-näre.GdP-Seminare sind vielfachals berufliche Fortbildung aner-kannt und können auch für diedienstliche Karriere von Vorteilsein.Interessenten sollten sich beiihren Bezirksgruppen oder imGdP-Landesbüro erkundigen.DerSeminarplan 2006 ist auf Seite 3 in„Deutsche Polizei“, 1/2006, Lan-desteil Sachsen-Anhalt zu finden.

Lothar Jeschke

LANDESJOURNAL

GdP-SEMINAR

Fortsetzung von Seite 5

zistinnen und Polizisten,die früherden Grenztruppen der DDRangehört haben, ist auch zubedenken, dass Beamtinnen undBeamte bei der Übernahme inden Staatsdienst der Bundesre-publik Deutschland bereits einerweit reichenden Überprüfungihrer DDR-Vergangenheit unter-lagen. Zahlreiche betroffene

Beamtinnen und Beamte habenderzeit bereits Widerspruch gegenihre Versorgungsbescheide ein-gelegt.Auch gerichtliche Verfah-ren sind bereits anhängig.

Sybille Staliwe und Sonja Austermühle

(Sonja ist politische Referentinfür Versorgung, Beihilfe undGesundheitsmanagement imöffentlichen Dienst beim DGB-Bundesvorstand)

Richtige Kommunikation ist gar nicht schwer!

Kristin Fäseke und Jens Isensee beim Rollenspiel zum Thema „Arbeits-verweigerung".

Auch in den Seminarpausen wurde diskutiert und kommuniziert.

REDAKTIONSSCHLUSS TAUSCHGESUCH

Redaktionsschluss für die Aus-gabe 7/2006 ist Sonnabend,3.Juni2006.

Für die Ausgabe 6/2006 istRedaktionsschluss am Sonn-abend, 6. Mai 2006.

Für Manuskripte, die unver-langt eingesandt werden, kannkeine Garantie übernommenwerden. Anonyme Zuschriftenwerden nicht veröffentlicht.

Die Landesredaktion

PK aus Hamburg, zurzeit imStreifendienst (Davidwache),sucht einen Tauschpartner desgehobenen Dienstes aus Sach-sen-Anhalt. Wohnung im Be-darfsfall vorhanden.

Interessenten melden sich bitteunter Tel. 01 79/9 08 60 50.

DIENST- UND VERSORGUNGSRECHT

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5/2006 Deutsche Polizei-St 7

Fortsetzung aus „DeutschePolizei“, 4/2006

Familie, Freundschaft,Freizeit

Damit Sie Ihr Leben erfolgreichan die wechselnden Dienstschich-ten anpassen können, brauchenSie besondere Rücksicht, Unter-stützung und Verständnis von IhrerFamilie und Ihrem Freundeskreis.Sie als Schichtdienstleistenderbrauchen des Weiteren eine ge-hörige Portion Organisations-talent, wenn Sie am „sozialenLeben“ teilhaben wollen.

Das Zusammenleben miteinem Schichtdienst-Leistendenverlangt von Ihren Lieben eingroßes Maß an Flexibilität undsicherlich öfters auch einmal Ver-zicht. So verzichten Kinder evtl.auf das Toben in der Wohnungoder das Hören von lauter Musik.Ein Klima, in dem sich alle wohlfühlen, in dem miteinander gere-det wird, in dem alle gemeinsamüber Lösungsmöglichkeiten füreventuell anstehende Problemenachdenken und wo das Be-mühen um Rücksichtnahme auchanerkannt wird, ist Voraussetzungfür ein harmonisches Zusam-menleben trotz Schichtdienst.● Versuchen Sie,wenigstens eine

Mahlzeit am Tag mit IhrerFamilie, mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner gemeinsam ein-zunehmen.

● Reden Sie regelmäßig mitein-ander über das,was Sie bewegt!Vom Gespräch mit Ihrem Part-ner/Ihrer Partnerin und IhrenKindern hängt ab, wie alle mitIhrem Schichtdienst zurechtkommen.

● Die Art und Weise, wie Sie dieZeit mit Ihrem Partner/IhrerPartnerin und Ihren Kindernverbringen, kann auch für dieZeit entschädigen,die Sie nichtzusammen sein können. DieQualität zählt.

● Unternehmen Sie gemeinsametwas. Viele Möglichkeiten

Fortsetzung aus „DeutschePolizei“, 4/2006

Vor diesem Hintergrund sind die Studierenden in derLage:– situationsangemessen zu kom-

munizieren,– mit Belastungen umzugehen,– Konflikte positiv zu lösen,– im Team zu arbeiten.

Im Mittelpunkt der Trainingsder personalen und sozialenKompetenzen stehen folgendeInhalte:– Kommunikative Basisfertig-

keiten– Rhetorik und Argumentations-

techniken– Fragetechniken– Sprachgestaltung– Stress- und Konfliktmanage-

ment– Formen und Funktionen der

Stressbewältigung– Konfliktarten und Konflikt-

dynamik– Soziale Prozesse in Gruppen/

Gruppendynamik– Kompetenzen zum Führen von

Gruppen

Alle Studierenden nehmen aninsgesamt vier Trainings teil,die imTeamteaching in den LehrformenLehrvortrag,Lehrgespräch,mode-rierte Gruppendiskussion,Übun-gen,Rollenspiele,Arbeit in Klein-und Großgruppen und medialunterstützt durch Videoaufzeich-nungen durchgeführt werden.

In den Seminaren der BereicheTPSK und VHT wird fächer-übergreifend Theorie und Praxisverknüpfend trainiert.

Die Trainings sprechen bei denTeilnehmern unterschiedlicheBereiche wie Wissen, Fähigkei-ten/Fertigkeiten,Emotionen undErfahrungen an.

Durch die räumliche Zusam-menlegung der beiden Bereichedes Verhaltenstrainings wird einintensiver Erfahrungsaustauschzwischen Teilnehmern mit vielPraxiserfahrung und den Stu-denten ermöglicht. Es bleibt zuerwarten, dass beide Seiten vondieser Möglichkeit partizipieren.

PHKin Christina Briese,PHK Wolfgang Friedrich,

Führungskräftetrainer

In altbewährter Tradition hatteder Vorstand der Landesfrauen-gruppe anlässlich des Internatio-nalen Frauentages auch in die-sem Jahr wieder Frauen, die sichin der GdP besonders engagie-ren, zu einer Feier eingeladen.

Diese fand am 3. März in derGaststätte „Zur Birke“ in Mag-deburg-Birkenweiler statt. Ein-geladen waren insgesamt 25Frauen aus allen Bezirksgruppenunseres Landes. Nach einer kur-zen Dankesrede der Vorsitzen-den der Landesfrauengruppe,Viola Wölfer,ging es zum gemüt-lichen Teil über. Für unser leib-

liches Wohl sorgte die Wirtin miteinem leckeren Büfett. Zur kul-turellen Umrahmung hatten wirtatkräftige Unterstützung durchden Alleinunterhalter „Kuni“.Erverzauberte uns mit Luftballon-kunststücken und kleinen Zau-bereien. Mit seiner flotten Tanz-musik trug er maßgeblich zu einerheiteren Stimmung bei.

Es war ein gelungener Abendund so möchte ich im Namen allerTeilnehmerinnen dem Vorstandder Landesfrauengruppe für dieEinladung danken.

Carla ThieleckeBG LKA

LANDESJOURNAL

GESUNDHEITSPRÄVENTION AUS- UND FORTBILDUNG

Gesund leben mitSchichtdienst ...

Neues Trainings-zentrum eröffnet

bieten sich Ihnen besonderstagsüber. Es haben für Siegeöffnet u. a.: Museen, Aus-stellungen, Wälder, Parks,Zoos, Schwimmbäder, Spiel-plätze, Cafés und Kinos.

● Bewegen Sie sich möglichst ander frischen Luft! Es muss keinLeistungssport sein. WählenSie aus, was immer IhnenFreude macht.Tanzen,Toben,Fußball spielen, Fahrradtou-ren lassen sich prima gemein-sam erleben. Bewegung hilftStress abzubauen und sich rich-tig wohl zu fühlen.

● Bauen Sie mehr Bewegung inIhr Leben ein.Vielleicht könnenSie statt dem Auto auch dasFahrrad nutzen? Lassen Sie denFahrstuhl stehen und nehmenSie die Treppe.Das dankt Ihnenübrigens auch Ihr Rücken.Möglicherweise haben Ihnen

diese Hinweise aufzeigen können,wo vermeidbare Belastungen lie-gen,an denen Sie etwas verändernmöchten, um letztendlich IhrLeben mit Schichtdienst zu ver-bessern.Eine ausgezeichnete Hil-festellung und viel mehr Informa-tion bietet Ihnen dazu die Bro-schüre „Besser leben mit Schicht-arbeit“ der BKK, an deren Inhaltsich dieser Beitrag maßgeblich ori-entierte.Der praktische Leitfadensteht im Internet unter www.bkk.de zum Download bereit oderkann beim BKK Bundesverbandin Essen unter der [email protected] bestelltwerden. Uta Pitloun

Wiederholtes Schwarzfahrendarf mit einer Freiheitsstrafegeahndet werden. (Oberlandes-gericht Stuttgart, 1 Ss 575/05). Esgebe keine Vorschrift, so die Rich-ter, wonach Bagatelldelikte nurmit Geldbußen bestraft werdendürften.

(Quelle: Wirtschaftswoche13/2006)

URTEIL

LANDESFRAUENGRUPPE

Frauentag 2006

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8 St-Deutsche Polizei 5/2006

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