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Sachstandsbericht – BVUA 10.11.2011. Bürgerbüro Bauen. Frankonenstollen. Frankonenstollen. Bürgerbüro Bauen. 1. Beschreibung. Ein als Luftschutzkeller gebautes Stollensystem aus dem Zweiten Weltkrieg Ausgangspunkt in den Kellern der Eisenlohrschen Brauerei aus dem 19. Jahrhundert - PowerPoint PPT Presentation
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Sachstandsbericht – BVUA 10.11.2011Sachstandsbericht – BVUA 10.11.2011
Bürgerbüro Bauen
FrankonenstollenFrankonenstollen
Bürgerbüro Bauen
FrankonenstollenFrankonenstollen
• Ein als Luftschutzkeller gebautes Stollensystem aus dem Zweiten Weltkrieg
• Ausgangspunkt in den Kellern der Eisenlohrschen Brauerei aus dem 19. Jahrhundert
• Zwei parallel geführte Stollen in südwestlicher Richtung, durch Querschlag verbunden
• Nach Aufnahme Reutlingens in das Luftschutzführerprogramm:
Erweiterung ab Juli 1944 mit Kriegsgefangenen sowie Zivil- und Zwangsarbeitern
• Gemauerter Abschnitt von ca. 60 Metern Länge, ansonsten ursprünglich mit Holz verschalt
• Geplanter Ausbau für ca. 1200 Personen / tatsächlicher Ausbau für ca. 900 Personen
• Wegen des eingetretenen Kriegsendes nicht planmäßig fertiggestellt
1. Beschreibung1. Beschreibung
Bürgerbüro Bauen
FrankonenstollenFrankonenstollen
• Dokumentation des Heimatmuseums und des Stadtarchivs „Reutlingen 1930 – 1950: Nationalsozialismus und Nachkriegszeit“ aus dem Jahr 1995.
Kapitel „Luftschutz in Reutlingen – Propaganda und Realität“, Seite 217-230. Kapitel „Kriegswirtschaft und Rüstungsproduktion in Reutlingen“, Seite 231-264.
• Zwangsarbeiter-Datenbank mit mehreren tausend Namen.
• Forschungsprojekt „Zwangsarbeit für die Stadt Reutlingen und ihre heutigen Bezirksgemeinden“ im Jahr 2001
• Zeitzeugenberichte
- Die Veröffentlichungen und Materialien können im Stadtarchiv eingesehen werden -
2. Historische Quellen2. Historische Quellen
Bürgerbüro Bauen
Frankonenstollen Frankonenstollen
26.01.200926.01.2009 Begehung des Frankonenstollens mit RP Freiburg - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau.
09.02.200909.02.2009 Schreiben Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau:
Frankonenstollen in weiten Teilen nicht standsicher. Potenzielle Gefahr für die Tagesoberfläche. Gefahr durch Steinfall oder Verschüttung.
Einziehung der Schlüssel, Gewährleistung eines Betretungsverbotes. Exakte Vermessung der Anlage. Beauftragung Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. E. Vees & Partner mit geotechnischer Beurteilung der Anlage.
08./09.04.200908./09.04.2009 Überprüfung der Standsicherheit der Gebäude und öffentlichenVerkehrsflächen über der Stollenanlage.Absperrung eines Teilbereichs der Pomologie mit Bauzaun.
21.04.200921.04.2009 Information im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss.
10.07.200910.07.2009 Geotechnisches Gutachten des Büros Prof. Dr.-Ing. E. Vees & Partner:Empfehlung zur vollständigen und kraftschlüssigen Verfüllung und Verpressung mit Dämmer- und Porenbeton.
Antrag der Stadt auf Genehmigung zur Verfüllung der Stollenanlage bei den zuständigen Behörden im August 2009
3. Chronologie des aktuellen Vorgangs3. Chronologie des aktuellen Vorgangs
FrankonenstollenFrankonenstollenBürgerbüro Bauen
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB)
LGRB: zuständige Behörde für künstliche, unterirdische Hohlräume mit Volumen von mehr
als 50 m³besondere Polizeibehörde; Abwehr von Gefahren, durch die die öffentliche Sicherheit
und Ordnung bedroht ist.zuständig für ArbeitsschutzG, ArbeitszeitG, BImSchG
Position: Zustimmung zur kompletten Verfüllung
Zustimmung zur teilweisen Verfüllung und Sanierung einsturzgefährdeter
Bereiche unter der Voraussetzung, dass alle sicherheitsrelevanten Vorgaben
beachtet werden z. B:
- Beräumung (loses Gestein von Firste beseitigen; Boden für
Begehung und Transport ebnen)
- Bewetterung (Luftzufuhr, Beleuchtung)
- Brandschutz (Rettungswehr, Branderkennungssystem)
Nach Verfüllung/Sanierung regelmäßige Kontrolle
4. Genehmigungsverfahren bis Frühjahr 20114. Genehmigungsverfahren bis Frühjahr 2011
FrankonenstollenFrankonenstollenBürgerbüro Bauen
Höhere Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium Tübingen)zuständig, da Stadt (maßgebliche) Eigentümerin
Position: Frankonenstollen ist Kulturdenkmal aus heimatgeschichtlichen Gründen
eindrückliches Beispiel für die in Reutlingen durchgeführten Luftschutz-
maßnahmen
Erinnerungswert an wichtige historische Ereignisse und Entwicklungen
öffentliches Interesse an der Erhaltung wegen seines exemplarischen und
dokumentarischen Wertes
Genehmigung für Teilverfüllung (Sanierung)
keine Genehmigung für Komplettverfüllung
FrankonenstollenFrankonenstollenBürgerbüro Bauen
Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Reutlingen)
Position: Biotopschutz
(unterirdische Hohlräume – auch künstliche)
Verboten ist die Zerstörung oder erhebliche/nachteilige Beeinträchtigung
besondere Bedeutung: Sinterbildung
Genehmigung für Teilverfüllung (Sanierung)
Genehmigung für Komplettverfüllung bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes
Bürgerbüro Bauen
FrankonenstollenFrankonenstollen
5. Aktuelle Situation5. Aktuelle Situation
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FrankonenstollenFrankonenstollen
6. Konzept Teilverfüllung (Sanierung)6. Konzept Teilverfüllung (Sanierung)
Bürgerbüro Bauen
FrankonenstollenFrankonenstollen
7. Konzept Komplettverfüllung (mit Dämmer/reversibel)7. Konzept Komplettverfüllung (mit Dämmer/reversibel)
Bürgerbüro Bauen
FrankonenstollenFrankonenstollen
Gegenüberstellung Teilverfüllung - VollverfüllungGegenüberstellung Teilverfüllung - Vollverfüllung
*) Anmerkungen:*) Anmerkungen:• favorisiert aus der Sicht der
Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden wird die Teilverfüllung (Sanierung)
• aufgrund der gegebenen Fakten (dauerhafte Sicherheit und Kostensituation) wird aus der Sicht der Behörden eine Komplettverfüllung (mit reversiblem Material) für vertretbar gehalten.
• nach der Entscheidung durch die Stadt sind die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen.
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FrankonenstollenFrankonenstollen
Betroffene PrivatgrundstückeBetroffene Privatgrundstücke
Friedrich-Ebert-Straße 11 und 17:
• Für Verkehrssicherheit ist grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich.
• Kostenermittlung nur für Stollenanteile unter städtischen Grundstücken.
• Gegebenenfalls Sicherung des Stollenanteils zu einem späteren Zeitpunkt.
• Information der betroffenen Grundstückseigentümer durch die Stadtverwaltung.