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- Vorlandabgrabungen an der Ihme - Sanierungsplan Anhang 9: Arbeits- und Sicherheitsplan nach BGR 128 vom 07.09.2009 FUGRO CONSULT GMBH - Zweigniederlassung Niedersachsen-Ost - Ehlbeek 15 A - 30938 Burgwedel - Tel. 05139/98940 Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Tiefbau Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover über Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbH Sprengerstraße 38c 29223 Celle Projektnummer: 1208007 / 2009 Bearbeiter: Dipl.-Geol. Thomas Bogon Dipl.-Geophys. Martin Ehlers Berichtsdatum: 07.09.2009 Dieser Bericht enthält: 17 Seiten, 3 Tabellen, 4 Anlagen Vorlandabgrabungen an der Ihme (Planfeststellungsantrag Teil V) SANIERUNGSPLAN Bodenabtrag Südbereich Anhang 9: Arbeits- und Sicherheitsplan nach BGR 128

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Sanierungsplan Anhang 9: Arbeits- und Sicherheitsplan nach BGR 128 vom 07.09.2009

FUGRO CONSULT GMBH - Zweigniederlassung Niedersachsen-Ost - Ehlbeek 15 A - 30938 Burgwedel - Tel. 05139/98940

Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover

Fachbereich Tiefbau

Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

30159 Hannover

über Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbH

Sprengerstraße 38c

29223 Celle

Projektnummer: 1208007 / 2009

Bearbeiter: Dipl.-Geol. Thomas Bogon

Dipl.-Geophys. Martin Ehlers

Berichtsdatum: 07.09.2009

Dieser Bericht enthält: 17 Seiten, 3 Tabellen, 4 Anlagen

Vorlandabgrabungen an der Ihme (Planfeststellungsantrag Teil V)

SANIERUNGSPLAN Bodenabtrag Südbereich

Anhang 9: Arbeits- und Sicherheitsplan

nach BGR 128

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0 Inhaltsverzeichnis Seite

0 Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................................. 1

0.1 Tabellenverzeichnis ....................................................................................................................... 2

0.2 Anhangsverzeichnis....................................................................................................................... 2

1 Veranlassung und Aufgabenstellung, Allgemeine Daten .................................................................. 3

1.1 Geltungsbereich, Name der Fläche Lage, allgemeine Daten........................................................ 3

1.2 Auftraggeber : ................................................................................................................................ 3

1.3 Beteiligte Behörden und Firmen .................................................................................................... 3

1.4 Koordination nach BGR 128 .......................................................................................................... 4

1.5 Anlass der Arbeiten........................................................................................................................ 4

1.6 Betroffener Personenkreis ............................................................................................................. 4

1.7 Gültigkeitsdauer ............................................................................................................................. 4

2 Standortbeschreibung........................................................................................................................... 5

2.1 Nutzungsgeschichte....................................................................................................................... 5

2.2 Übersichtslageplan ........................................................................................................................ 5

2.3 Darlegung der bisherigen Erkundungen und Sanierungsuntersuchungen .................................... 5

2.4 Geologisch-hydrogeologische Situation des Kontaminationsbereiches ........................................ 5

3 Stoffliche Ermittlung und Gefahrenanalyse (Anlage 3)...................................................................... 6

3.1 Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse zu den Ermittlungen zu Gefahrstoffen

und Biologischen Arbeitsstoffen. ................................................................................................... 6

3.2 Gefährdungsrelevante Wirkungen und Symptome........................................................................ 6

3.2.1 Hauptwirkungsweisen von Arsen:............................................................................................. 6

3.2.2 Hauptwirkungsweisen von Blei ................................................................................................. 7

3.2.3 Hauptwirkungsweisen von Cadmium ....................................................................................... 7

3.2.4 Hauptwirkungsweisen von Quecksilber.................................................................................... 7

3.2.5 Hauptwirkungsweisen von Zink ................................................................................................ 7

3.2.6 Hauptwirkungsweisen Pyren .................................................................................................... 8

3.2.7 Hauptwirkungsweisen Benzoapyren......................................................................................... 8

3.3 Zusammenstellung der bezüglich des Gesundheitsschutzes relevanten biologischen

Arbeitsstoffen................................................................................................................................. 8

4 Arbeitsbereichsanalyse......................................................................................................................... 9

5 Gefährdungsbeurteilung ..................................................................................................................... 10

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6 Arbeits- und Gesundheitsschutz (Anlage 4) ..................................................................................... 11

6.1 Allgemeine Schutzmaßnahmen................................................................................................... 11

6.1.1 Baustelleneinrichtung: ............................................................................................................ 11

6.1.2 Festlegung der Schutzmaßnahmen entsprechend der Schutzzoneneinteilung ..................... 11

6.1.3 Emissionsminderung und Nachbarschaftsschutz:.................................................................. 12

6.1.4 Hygienemaßnahmen: ............................................................................................................. 12

6.1.5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ...................................................................... 13

6.2 Arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen..................................................... 13

6.2.1 Definition der Anforderung an Maschinen, Fahrzeuge und Geräte ........................................ 13

6.2.2 Schutzkleidung ....................................................................................................................... 13

6.2.3 Atemschutz............................................................................................................................. 14

6.2.4 Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrfall ..................................................................... 14

6.2.5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung .......................................................................... 14

6.2.6 Festlegung der Intervalle von Unterweisungen und gegebenenfalls Übungen ...................... 14

7 Messtechnische Überwachung .......................................................................................................... 16

8 Entsorgung........................................................................................................................................... 16

8.1 Entsorgung kontaminierter Schutzausrüstung............................................................................. 16

8.2 Entsorgung von kontaminiertem Wasser aus Dekontaminationsanlagen................................... 16

9 Dokumentation, Nachweise ................................................................................................................ 16

10 Anlagen ................................................................................................................................................. 17

11 Verfassererklärung .............................................................................................................................. 17

0.1 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gefahrenanalyse............................................................................................................................. 6

Tabelle 2: Arbeitsbereichsanalyse ................................................................................................................. 10

Tabelle 3: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen ........................................................................ 15

0.2 Anhangsverzeichnis

Anlage 1: Flächenbezogener Übersichtslageplan

Anlage 2: Detailplan mit Darstellung der kontaminationsverdächtigen Flächen

Anlage 3: Gefahrenanalyse

Anlage 4: Gefährdungsbeurteilung mit Schutzmaßnahmen

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1 Veranlassung und Aufgabenstellung, Allgemeine Daten

1.1 Geltungsbereich, Name der Fläche Lage, allgemeine Daten

Die Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Tiefbau) plant im Rahmen des vorsorgenden

Hochwasserschutzes den Ausbau der Ihme (östliche Uferbereiche) im Abschnitt Legionsbrücke

(Lavesallee) bis Leinertbrücke (Spinnereistr.).

Im wesentlichen handelt es sich um Bodenabgrabungen zur Wiederherstellung des ehemals

natürlichen Überschwemmungsgebiet der Ihme.

- Kreis / Stadt.................................................................Region Hannover

- PLZ/Ort........................................................................30169 Hannover

- Straße Peter-Fechter-Ufer (Glockseestr. /

Calenberger Str.), Ihmeufer im Bereich

Ohestraße

- Gemeinde / Gemarkung .............................................Hannover / Hannover

- Flur ..............................................................................3 und 38

- Flurstücke (jeweils Teilflächen) ...................................393/2, 393/3, 90/12, 90/13, 90/17

- Fläche (Sanierungsplanbereich) .................................36.052 m² (ohne Benno-Ohnesorg-Brücke)

- Gauß-Krüger Koordinaten (ca.)...................................R: 35 49 160 H: 58 04 490 (Nordspitze)

................................................................................R: 35 49 310 H: 58 03 760 (Südspitze)

1.2 Auftraggeber :

Landeshauptstadt Hannover

Fachbereich Tiefbau

Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

30159 Hannover

1.3 Beteiligte Behörden und Firmen

Region Hannover

Hildesheimer Str. 20

30169 Hannover

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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

Am Listholze 74

30177 Hannover

Gutachter:

FUGRO CONSULT GMBH

Ehlbeek 15 A

30938 Burgwedel

1.4 Koordination nach BGR 128

Siehe noch aufzustellendes, gesondertes Projektorganigramm. Der Koordinator und seine

Stellvertreter sind gegenüber dem Auftragnehmerpersonal weisungsbefugt.

1.5 Anlass der Arbeiten

Anlass der Arbeiten sind Bodenabgrabungen zur Wiederherstellung des ehemals natürlichen

Überschwemmungsgebiet der Ihme.

1.6 Betroffener Personenkreis

Personal der von der Landeshauptstadt Hannover eingesetzten Kontraktorfirmen sowie Mitarbeiter

Bauüberwachung und Projektleitung.

1.7 Gültigkeitsdauer

Der Arbeits- und Sicherheitsplan gilt für die gesamte Laufzeit der Sanierungsmaßnahme.

Sollten sich Anpassungen des Arbeits- und Sicherheitsplanes als notwendig erweisen (z.B. durch das

Auftreten noch nicht berücksichtigter Schadstoffe), wird dieser fortgeschrieben.

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2 Standortbeschreibung

2.1 Nutzungsgeschichte

Das Sanierungsplangebiet umfasst den östlichen Talauen und Böschungsbereich der Ihme in der

Calenberger Neustadt im Abschnitt nördlich der Legionsbrücke (Berufsbildende Schulen 1-5) bis

nördlich der Ida-Arenhold-Brücke (südlich Jugendzentrum Glockseestraße). Es umfasst mit dem

östlichen Uferbereich der Ihme einen ehemaligen Naturraum (Überschwemmungsgebiet), der durch

die urbane Industrialisierung vollständig verändert und bis an das Flussufer überprägt wurde. Die

Planungen zum Hochwasserschutz innerhalb der Stadtentwicklung führten zusammen mit

Nutzungsänderungen (Verdrängung von Industriebereichen aus innerstädtischen Bereichen) zum

Rückbau der Bausubstanz am Flussufer.

2.2 Übersichtslageplan

Die genaue Lage ist der Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen.

Ein Lageplan der kontaminationsverdächtigen Bereiche ist in Anlage 2 beigefügt.

2.3 Darlegung der bisherigen Erkundungen und Sanierungsuntersuchungen

In umfangreichen Voruntersuchungen durch Dr. Moll, Mull und Partner sowie der FUGRO Consult

GmbH wurde die Belastungssituation im Sanierungsplangebiet erkundet. Im Zuge der neueren

Unterschungen war eine Neubewertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse aus den

früheren Jahren notwendig, um gegenüber der abfallrechtlichen Bewertung (n. LAGA) auch eine

bodenrechtliche Einstufung (n. BBodSchV bzw. Bodenwerte Stadt Hannover) zu erhalten.

Die Untersuchungen ergaben die zwei deutlich unterscheidbaren Einheiten ‚Auffüllungen’ und

‚Aueboden’, mit jeweils spezifischen Belastungen. Bis auf sehr lokale Auffälligkeiten ergibt sich auf

Grundlage der BBodSchV kein Handlungsbedarf.

Die geogenen Schwermetall-Gehalte in den Aueböden und einige Belastungen (Schwermetalle,

PAK) in den Auffüllungsbereichen überschreiten die Bodenwerte (‚Auslösewerte’ und

‚Sanierungszielwerte’) der Bauleitplanung LHH (s. [19] im Sanierungsplan).

Ein Lageplan mit Verzeichnis der entsprechenden Belastungen ist in Anlage 2 beigefügt.

2.4 Geologisch-hydrogeologische Situation des Kontaminationsbereiches

Die Festgesteinsoberfläche wird in der Regel von ca. 4-5m mächtigen Lockergesteinen (Auelehm,

Schluff, Sand, Kies) überlagert. Die Tiefgründungen und Fundamente der ehem. Gebäude lagen in

den Lockergesteinen.

Hydrogeologisch liegt der Untersuchungsbereich am äußersten Westrand von gut

grundwasserleitenden Niederterasse-Sedimentfolgen, die in der Ihme-Talaue durch Lehmdecken als

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Grundwassergeringleiter abgelöst werden. Es lässt sich eine Grundwasserfließrichtung östlich der

Ihme nur in Flußrichtung nach NNW bzw. lokal direkt zur Ihme ableiten.

3 Stoffliche Ermittlung und Gefahrenanalyse (Anlage 3)

3.1 Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse zu den Ermittlungen zu Gefahrstoffen und Biologischen Arbeitsstoffen.

Tabelle 1: Gefahrenanalyse (s. auch Anlage 3)

lös-lich in

Arbeits-platz-grenz-wert

Besonderheiten

H2O [mg/m³] Bemerkungen

R SätzeFlamm-punkt [°C]

[ml/m³] S-Sätze

giftig - 0,05(TA Luft)

R23/25, R50/53

umwelt-gefährlich

- S(1/2), S20/21, S28, S45, S60, S61

giftig - 0,15 (EU-Wert)

Re1 R61, R20/22, R33, R50/53, R62

umwelt-gefährlich

- Rf3 S53, S45, S60, S61

sehr giftig K2 R45, R26, R48/23/25, R62, R63, R68, R50/53

umwelt-gefährlich

M3 S53, S45, S60, S61

- F3giftig an

Staubpartikel gebunden,

- 0,1 R23, R33, R50/53

umwelt-gefährlich

dampfförmig - S(1/2), S7, S45, S60, S61

- - R50/53 - S60, S61

reizend, - 0,15 (TA Luft)

R36/37/38, R53

umwelt-gefährlich

- S26, S36

giftig, K2 R45, R46, R60, R61, R43, R50/53

umwelt-gefährlich

M2 S53, S45, S60, S61

- F2

Einstufung nach TRGS 905 : krebserzeugend (K1-3), mutagen (M1-3), fortpflanzungsgefährdend (Rf1-3 bzw. Re 1-3);

E = Einatembarer StaubA = Alveolengängiger Staub; * = ÜberschreitungsfaktorGS = Geruchsschwelle;wasserlöslich: ++ = sehr gut; + = gut; +/- = mäßig; - = nicht wasserlöslich

-

Benzo(a)pyren

495 - - +/- an Staubpartikel gebunden

- + 0,05 (TA Luft)

- -

Pyren 393,5 - - +/- an Staubpartikel gebunden

+ -

- - an Staubpartikel

-Zink umwelt-gefährlich

906 -

0,05(TA Luft)

-

Queck-silber

356 0,00163 0,013 - - - 8*

- an Staubpartikel gebunden

- -Cadmium 767,3 - -

-

Blei 1740 - - - an Staubpartikel gebunden

- -

Einstuf. nach TRGS

905 bzw. Risiko-gruppe

Spitzen-begrenz-

ung

Arsen 613 - - - an Staubpartikel gebunden

- -

Sätti-gungs-konzen-tration [g/m³] (20°C)

in der Bauphase zu erwar-tender

Aggregat-zustand

UEG/ OEG

[Vol%]

Haut-gän-gig

Stoffname Gefährlich-keitsmerk-male nach GefstoffV

Siede-punkt [°C]

Dampf-druck [mbar] (20°C)

3.2 Gefährdungsrelevante Wirkungen und Symptome

3.2.1 Hauptwirkungsweisen von Arsen:

Mit einer Aufnahme von elementarem Arsen (As) ist hauptsächlich auf inhalativem Wege zu rechnen.

akut:

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keine ausreichenden substanzspezifischen Angaben verfügbar

chronisch:

dto.; potentiell Entwicklung von Lungentumoren.

3.2.2 Hauptwirkungsweisen von Blei

Im beruflichen Bereich wird Blei bevorzugt auf inhalativem Wege aufgenommen.

akut:

gastrointestinale Störungen, ZNS-Störung, Blutschädigung

chronisch: Schädigung des Blutes und der Blutbildung, Störung des peripheren und zentralen Nervensystems, Störungen im Gastrointestinaltrakt, Nierenfunktionsstörung/-schädigung

3.2.3 Hauptwirkungsweisen von Cadmium

akut:

Störungen im Magen-Darm-Trakt, Nieren- und Leberschäden, Reizung der Atemwege

chronisch:

dto., Störungen am Knochenbau

3.2.4 Hauptwirkungsweisen von Quecksilber

Der Hauptaufnahmeweg für metallisches Quecksilber (Hg) verläuft unter gewerblichen Bedingungen

über den Atemtrakt.

akut:

Reizung der Atemwege durch Dämpfe, bei höheren Konzentrationen Lungenschädigung und schwere gastrointestinale sowie Nierenfunktionsstörungen; hautsensibilisierendes Potential

chronisch:

ZNS-Störungen

3.2.5 Hauptwirkungsweisen von Zink

Der Hauptaufnahmeweg für Zinkstaub (Z.) verläuft über den Atemtrakt

akut:

reizende Wirkung auf Schleimhäute, Störungen der Atemfunktion

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chronisch:

keine ausreichenden Angaben

3.2.6 Hauptwirkungsweisen Pyren

Der Hauptaufnahmeweg für Pyren (P.) verläuft über den Atemtrakt. Eine zusätzliche, unter

bestimmten Bedingungen sehr bedeutende, Aufnahmemöglichkeit besteht durch Hautresorption.

akut:

keine substanzspezifischen Angaben für den Menschen verfügbar

chronisch: dto.

3.2.7 Hauptwirkungsweisen Benzoapyren

akut:

keine substanzspezifischen Angaben für den Menschen, hautsensibilisierendes Potential

chronisch:

im Vordergrund steht das ausgeprägte kanzerogene Potential, das allerdings bisher nur im

Tierexperiment zweifelsfrei bewiesen werden konnte (Zielorgane: überwiegend Haut und Lunge)

3.3 Zusammenstellung der bezüglich des Gesundheitsschutzes relevanten biologischen Arbeitsstoffen

–entfällt-

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4 Arbeitsbereichsanalyse Die Sanierung bzw. die Gesamtmaßnahme lässt sich in 3 Arbeitsschritte mit jeweils verschiedenen

Tätigkeiten bzw. Arbeitsverfahren unterteilen, für die jeweils dabei Beschäftigten unterschiedlichen

Gefährdungen ausgesetzt sind.

Die unterschiedlichen Arbeitsschritte sind:

1. Herrichten der Fläche

2. Aushub des überschüssigen Bodens

3. Abtransport des Bodens

Die jeweiligen Arbeitsschritte lassen sich dan weiter in die Tätigkeiten unterteilen:

Arbeitsschritt 1: Herrichten der Fläche:

a. Absperren und Sichern der Baubereiche

b. Entfernen von Bewuchs

c. Entfernen von baulichen Anlagen, Kanälen und Schächten

Arbeitsschritt 2: Aushub des überschüssigen Bodenmaterials:

a. Aushub des Bodens

b. Verladen uf LKW

c. Verladen auf Schiff

Arbeitsschritt 3: Abtransport des Bodens

a. Abtransport mit LKW

b. Abtransport mit Schiff

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5 Gefährdungsbeurteilung In der nachfolgenden Tabelle sind die Arbeitsschritt und Tätigkeiten den einzelnen Beschäftigten

zugeordnet. Weiterhin wurde für die einzelnen Tätigkeiten eine Expositionsanschätzung

durchgeführt.

Tabelle 2: Arbeitsbereichsanalyse mit Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsschritte: dermal inhalativ

Bauhelfer 0 0 0 0 0 0 0

Radladerfahrer 0 0 0 0 0 0 0

Bauhelfer ++ 0 + ++ + 0Baggerfahrer 0 0 + 0 0 0

Radladerfahrer 0 0 + + 0 0

Bauhelfer ++ 0 + 0 ++ + 0Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0

2a) Aushub des Bodens Bauhelfer ++ 0 + 0 ++ + 0Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 02b) Verladen auf LKWBauhelfer + 0 + 0 + + 0Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0LKW-Fahrer 0 0 + 0 0 + 02c) Verladen auf SchiffBauhelfer + 0 + 0 + + 0Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0Schiffsführer 0 0 + 0 0 + 0

3a) Abtransport mit LKWLKW-Fahrer 0 0 0 0 0 0

3b) Abtransport mit SchiffSchiffsführer 0 0 0 0 0 0

Hilfskraft 0 0 0 0 0 0

Legende: Expositionsabschätzung bzw. Gefährdungsbeurteilung: +++ = hoch, , ++ = mittel, + = gering, 0 = keine Exposition / Gefährdung

1b) Entfernen von Bewuchs, Fällen von Bäumen

1c) Entfernen von baulichen Anlagen, Kanälen, Schächten

Expositionsabschätzung für den direkten und

ungeschützten Kontakt zu

Tätigkeit / Personal

Kont. Material

Kont. Flüssig-

keit

Gase / Dämpfe

Arbeits- bereich ……….

3) Abtransport des Bodens

Gefährdungsbeurteilung

Gesundheitsgefahren Brand-/ Explosions-

gefahr

Staub, Aerosol

2) Aushub des überschüssigen Bodenmaterials

1) Herrichten der Fläche

1a) Absperren und Sichern der Baubereiche

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6 Arbeits- und Gesundheitsschutz (Anlage 4)

6.1 Allgemeine Schutzmaßnahmen

Folgende Mindestschutzmaßnahmen sind einzuhalten.

6.1.1 Baustelleneinrichtung:

� Einteilung in Schutzzonen: Aufgrund der Schadstoffzusammensetzung sowie der räumlichen

Gegebenheiten ist eine Zonierung notwendig. Der kontaminationsverdächtige Baubereich

wird als Schwarzbereich definiert, für den die folgenden Regelungen gelten

� Abgrenzung des kontaminationsverdächtigen Schwarzbereiches (z.B. mittels Bauzaun). Es

erfolgt eine Absperrung sämtlicher Bereiche der Baustelle so dass ein Zugang zu den

kontaminationsverdächtigen Bereichen nicht möglich ist. Die Auskofferung erfolgt

ausschließlich mittels Baugeräten. Dasselbe gilt auch für das Bereitstellungslager. Auch hier

erfolgt eine Absperrung um ein Betreten dieser Flächen zu verhindern.

� Zutritt und Verlassen des kontaminationsverdächtigen Bereiches über eine Umkleide- und

Waschgelegenheit, gegebenenfalls Nutzung vorhandener Einrichtungen.

� Verlassen des kontaminationsverdächtigen Bereiches über Stiefelreinigungseinrichtung.

6.1.2 Festlegung der Schutzmaßnahmen entsprechend der Schutzzoneneinteilung

� Jugendliche unter 18 und über 16 Jahre dürfen in kontaminationsverdächtigen Bereichen nur

unter Aufsicht eines Fachkundigen eingesetzt werden.

� Werdende Mütter dürfen nicht in kontaminationsverdächtigen Bereichen eingesetzt werden.

� In kontaminationsverdächtigen Bereichen haben Arbeitnehmer prinzipiell nicht allein zu

arbeiten. Mindestens einer der eingesetzten Mitarbeiter muss ausgebildeter Ersthelfer sein.

Ist ein Koordinator für das Objekt eingesetzt, können andere Firmen (fremde Ersthelfer)

berücksichtigt werden. Das gilt nicht für ausschließliche Aufsichts- und

Überwachungstätigkeiten. Ausschließliche Begehungen sind als Aufsichtstätigkeiten

einzustufen.

Allgemeine Verhaltensregeln:

Bei Arbeiten in kontaminationsverdächtigen Bereichen ist grundsätzlich verboten:

� zu Rauchen

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� zu Trinken

� etwas zu Verzehren

� allein zu Arbeiten

� bei ungewöhnlichen, nicht definierbaren und nicht abstellbaren Gefährdungen

weiterzuarbeiten.

Es ist zwingend vorgeschrieben:

� die angewiesene persönliche Schutzausrüstung zu tragen;

� alle auffälligen Vorkommnisse, bzw. ungewöhnliche Ereignisse sowie persönliche

gesundheitliche Beschwerden genauestens zu beachten und dem Objektverantwortlichen

mitzuteilen;

� sich vom Objektverantwortlichen in die spezifizierten Bedingungen bei neuen Arbeitsplätzen

einweisen zu lassen und sich die Informationen für Notfall- und Gefahrenmeldungen geben

zu lassen;

6.1.3 Emissionsminderung und Nachbarschaftsschutz:

� Längerfristige Zwischenlagerung von Aushub nur mit abgedecktem Haufwerk auf befestigten

Lagerflächen oder in abdeckbaren Containern.

� Bei längerfristigen Arbeitsunterbrechungen Abdeckung offenliegender Flächen, von denen

Emissionen ausgehen können.

� bei starker Staubentwicklung: Staubniederschlag durch Wasservorhang und Feuchthalten

der Baustraße durch Bewässerung

6.1.4 Hygienemaßnahmen:

� Stark verschmutzte oder durchfeuchtete Kleidung ist umgehend zu wechseln.

� Bei Arbeitsende ist mehrfach verwendbare Arbeits-/Schutzkleidung an einem gut

durchlüfteten Ort aufzuhängen.

� Stark verschmutze Kleidung ist vom Arbeitgeber waschen/reinigen zu lassen.

� Im kontaminationsverdächtigen Bereich ist Essen und Rauchen verboten.

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� Nach Hautkontakt, z.B. mit kontaminiertem Boden, sind betroffene Hautpartien gründlich

unter fließendem Wasser mit Seife zu reinigen und anschließend mit wasserlöslichen und

rückfettenden Hautpflegemitteln zu behandeln.

� Beim Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen sind zur Vermeidung von

Hauterweichungen gerbstoffhaltige Hautschutzmittel anzuwenden.

6.1.5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

� Vor Beginn der Arbeiten sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen entsprechend

dem Leitfaden der arbeitsmedizinischen Betreuung von Arbeitnehmern in kontaminierten

Bereichen des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Bau-Berufsgenossenschaft

durchzuführen.

� Im Hinblick auf eine eventuelle Aufnahme von Gefahrstoffen ist mit dem zuständigen

Arbeitsmediziner abzustimmen, ob und in welchem Umfang Untersuchungen im Blut oder

Urin vorzunehmen sind.

6.2 Arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen

6.2.1 Definition der Anforderung an Maschinen, Fahrzeuge und Geräte

Keine speziellen Arbeitsschutzanforderungen über den gesetzlichen Standard hinaus notwendig

6.2.2 Schutzkleidung

Im Regelfall sind bei den Arbeiten zum Bodenabtrag in den kontaminationsverdächtigen

Auffüllungsbereichen zu tragen:

� Sicherheitsstiefel S5 nach DIN EN 345,

� Körper, Arme und Beine vollständig bedeckende Arbeitskleidung (z.B. langärmelige

Arbeitsjacke, lange Hose).

� Lederhandschuhe sind für diese Arbeiten zulässig.

� Bei Arbeiten mit praxisüblichem kurzfristigem Handkontakt zu kontaminiertem Erdreich sind

Schutzhandschuhe der CE-Kategorie III zu tragen. Die Handschuhe sollen eine für

Bauarbeiten ausreichenden Schutzwirkung gegen mechanische Einwirkungen gewährleisten.

� Bei Arbeiten mit stark durchfeuchtetem kontaminiertem Boden, bei denen die o.g.

Arbeitskleidung durch Spritzer feucht werden kann, ist Einweg-Chemikalienschutzkleidung

der CE-Kategorie III, Typ 6 (DIN/EN 13034 – Entwurf) zu tragen. Solche Anzüge sind z.B.

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gegen Spritzer einiger wasserlöslicher Chemikalien wasserabweisend imprägniert. Dann sind

nitrilgetränkte Handschuhe mit ausreichender Permeationsdauer einzusetzten

6.2.3 Atemschutz

� Bei Arbeiten oberhalb Erdgleiche kann im allgemeinen auf Atemschutz verzichtet werden.

� Ist bei Arbeiten unterhalb Erdgleiche dauerhaft starker kontaminationstypischer Geruch

festzustellen, muss Atemschutz (mindestens Halbmaske mit Filter A3) getragen werden.

� Bei Staubentwicklung ist ein zusätzlicher Atemschutz einzusetzen (mindestens Halbmaske

mit Partikelfilter P3)

� Diese für Arbeiten oberhalb bzw. unterhalb Erdgleiche festgelegte Vorgehensweise zum

Einsatz von Atemschutz ist entsprechend für den Einsatz von Erdbaumaschinen mit Anlagen

zur Atemluftversorgung anzuwenden.

6.2.4 Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrfall

Gemäß Alarm- und Havarieplan – Verhalten bei Notfällen

6.2.5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

G25 :Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (für Bedienungspersonal)

G26.2: Atemschutz für höhere Belastungen

6.2.6 Festlegung der Intervalle von Unterweisungen und gegebenenfalls Übungen

� Vor Beginn der Auskofferungsmaßnahme sind die Beschäftigten anhand der

Betriebsanweisung zu unterrichten.

� Arbeitstägliche Unterweisungen über besonders gefährliche Arbeiten oder Arbeiten im

kontaminationsverdächtigen bzw. kontaminierten Bereich

� Dokumentation der Unterweisungen gemäß Unterweisungsprotokoll

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Tabelle 3: Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen (s. Anlage 4)

Arbeitsschritte: dermal inhalativ

Bauhelfer 0 0 0 0 0 0 0 - - Kat III -

Radladerfahrer 0 0 0 0 0 0 0 - - Kat III -

Bauhelfer ++ 0 + ++ + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

Baggerfahrer 0 0 + 0 0 0 - - - -

Radladerfahrer 0 0 + + 0 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

Bauhelfer ++ 0 + 0 ++ + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

2a) Aushub des Bodens Bauhelfer ++ 0 + 0 ++ + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril )

Kat III(HM-AP3)

Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

2b) Verladen auf LKWBauhelfer + 0 + 0 + + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril )

Kat III(HM-AP3)

Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

LKW-Fahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

2c) Verladen auf SchiffBauhelfer + 0 + 0 + + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril )

Kat III(HM-AP3)

Baggerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

Radladerfahrer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

Schiffsführer 0 0 + 0 0 + 0 - (Typ 5/6) (BW-Nitril ) Kat III

(HM-AP3)

3a) Abtransport mit LKWLKW-Fahrer 0 0 0 0 0 0 - - - -

3b) Abtransport mit SchiffSchiffsführer 0 0 0 0 0 0 - - - -

Hilfskraft 0 0 0 0 0 0 - - - -

Legende: Expositionsabschätzung bzw. Gefährdungsbeurteilung: +++ = hoch, , ++ = mittel, + = gering, 0 = keine Exposition / GefährdungTechnische Schutzmaßnahmen: ALV F-ABEK/P3= Anlage zur Atemluftversorgung Filter ABEK / P3, DME-Filter = Dieselrußfilteranlage,Messtechnik: PID= Photoionisationsdetektor; GW = GaswarngerätPSA: Angabe in (Klammern) = „PSA vorhalten, Einsatz auf Anweisung“; Auslösekriterien siehe Arbeits- und Sicherheitsplan Kap. 7 Handschuhe „BW-Nitril“ : nitrilgetauchte Baumwollhandschuhe, geschlossener Handrücken, geprüft nach EG-Kat 2 ( mech. Gefährdung), Handschuhe „Nitril (3 )“: Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitril, geprüft nach EG Kat. 3 (chemische, biologische Gefährdung) TVM-x = Vollmaske, gebläseunterstützt; TH-x = Haube, gebläseunterstützt; HM-x = Halbmaske, VM-x = Vollmaske + Filtertyp/-klasse, FFP x = Partikelfiltrierende Halbmaske + Filterklasse; VM au = Vollmaske mit außenluftunabhängigem Atemschutz (Druckluftschlauch)

Arbeits- bereich ……….

Technische Schutzmaß-

nahmen, Messtechnik

Persönliche Schutzausrüstung

3) Abtransport des Bodens

Gefährdungsbeurteilung

Gesundheitsgefahren Brand-/ Explosions-

gefahr

Staub, Aerosol

2) Aushub des überschüssigen Bodenmaterials

1) Herrichten der Fläche

1a) Absperren und Sichern der Baubereiche

1b) Entfernen von Bewuchs, Fällen von Bäumen

1c) Entfernen von baulichen Anlagen, Kanälen, Schächten

Besonderheiten Bemerkungen

Expositionsabschätzung für den direkten und

ungeschützten Kontakt zu

Tätigkeit / Personal

Kont. Material

Kont. Flüssig-

keit

Schutz-bekleidung EG-Kat. III

Schutzhand-schuhe EG-

Kat. II / III

AtemschutzGase / Dämpfe

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7 Messtechnische Überwachung � Baugruben und Gräben sowie andere Arbeitsbereiche mit eingeschränktem Luftaustausch

sind mittels direkt anzeigender Warngeräte hinsichtlich explosionsfähiger Atmosphäre und

des Sauerstoffgehaltes der Atemluft zu überwachen.

� Die Alarmschwellen des Warngerätes sind auf 20 % UEG (Untere Explosionsgrenze

brennbarer Gase und Dämpfe) bzw. 19 Vol.-% Sauerstoff einzustellen.

� Bei Alarm sind die Arbeiten einzustellen, der Bereich zu durchlüften und erst nach

Freimessung wieder zu betreten.

� Bei Arbeiten mit leichtflüchtigen aromatischen kohlenwasserstoffen gilt der Nachweis, dass

keine Gefährdung durch Ottokraftstoffe vorhanden ist, z.B. dann als erbracht, wenn mittels

einer Dauerüberwachung mit einem direktanzeigenden, auf Benzol kalibrierten PID-

Messgerät keine dauerhafte Überschreitung (> 15 Min.) des Summenwertes von 8 ppm (= 8

ml/m3) festzustellen ist.

8 Entsorgung

8.1 Entsorgung kontaminierter Schutzausrüstung

Arbeitsschutzmaterialien und Geräte die mit kontaminierten Material in Berührung waren, sind

entweder vor Ort zu dekontaminieren, wo notwendig zu entsorgen oder, wo dies nicht möglich ist,

sorgfältigst von anderen Materialien getrennt aufzubewahren und zu transportieren.

8.2 Entsorgung von kontaminiertem Wasser aus Dekontaminationsanlagen

Das kontaminierte Wasser aus Dekontaminationseinrichtungen ist aufzufangen und extern über

einen zugelassenen Entsorgungweg zu entsorgen.

9 Dokumentation, Nachweise Die Dokumentation erfolgt über eine auf der Baustellen zu führenden und vorzuhaltende

Baustellensicherheitsakte. Diese wird während der Maßnahme ständig aktualisiert und ist vor Ort

einzusehen.

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10 Anlagen

Anlage 1: Flächenbezogener Übersichtslageplan

Anlage 2: Detailplan mit Darstellung der kontaminationsverdächtigen Flächen

Anlage 3: Gefahrenanalyse

Anlage 4: Gefährdungsbeurteilung mit Schutzmaßnahmen

11 Verfassererklärung Die vorliegende Untersuchung ist auf der Grundlage des gegenwärtigen Wissenstandes unter den

geschilderten Bedingungen und Voraussetzungen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt

und darauf basierend der vorliegende Arbeits- und Sicherheitsplan erstellt worden.

Burgwedel, den 07.09.2009

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i.A. Th. Bogon i.A. M. Ehlers (Dipl.-Geol.) (Dipl.-Geophys.)

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Anlage 1

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Anlage 1

Flächenbezogener Übersichtslageplan

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Anlage 2

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Anlage 2

Detailplan mit Darstellung der kontaminationsverdächtigen Flächen

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Anlage 3

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Anlage 3

Gefahrenanalyse

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Anlage 4

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Anlage 4

Gefährdungsbeurteilung mit Schutzmaßnahmen