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Fragenkatalog Scale, das neue Listing Segment Version 23.02.2017

Scale, - Eurex Exchange...§ Scale richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zum einen an Unternehmen mit Bedarf für Wachstumskapital aber zum anderen auch an den deutschen

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Fragenkatalog

Scale,

das neue Listing Segment

Version 23.02.2017

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Deutsche Börse AG Cash Market

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Scale, das neue Listing Segment 23.02.2017

Seite 1

Einführung

Die Deutsche Börse AG führt am 1. März 2017 ein neues Börsensegment ein, das den Zugang zu Investoren für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Wachstumsfirmen verbessern soll. Das Segment wird den Entry Standard für Aktien und Unternehmensanleihen ersetzen. Der General Standard und der Prime Standard bleiben von der Einführung des neuen Listing Segments Scale unberührt. Das vorliegende Dokument gibt Antworten auf Fragestellungen zur Einführung von Scale. Die Fragen sind nach folgenden Themenbereichen strukturiert:

1. Allgemeine Fragestellungen 2. KMU-adäquate Einbeziehungsvoraussetzungen und Folgepflichten 3. Zeichnungsfunktionalität DirectPlace 4. Deutsche Börse Capital Market Partner 5. Research Report

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1 Allgemeine Fragestellungen

1.1 Was ist Scale und warum entwickelt die Deutsche Börse AG ein neues Segment?

§ Die Deutsche Börse AG öffnet Investoren und Unternehmen den Weg zu nationalen und internationalen Kapitalmärkten und unterstützt letztgenannte beim Wachstum und einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Ziel der Deutsche Börse AG ist es, ein funktionierendes Ökosystem für Wachstum zu schaffen. Scale erweitert das Angebot der Deutsche Börse AG für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hinsichtlich ihrer Finanzierung über den Kapitalmarkt. Scale beinhaltet Services, die gezielt für die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen entwickelt wurden, wie Deutsche Börse Capital Market Partner, Research Reports und die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace. Scale ist im Open Market verankert und ist ein börsenreguliertes Segment und kein organisierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (§ 2 Abs. 5 WpHG).

§ Ausgewählte zielgruppenspezifische Transparenz- und Leistungskennzahlen KPIs (Key Performance Indicators) für kleine und mittlere Unternehmen stehen bei diesem Segment im Vordergrund.

§ Die Deutsche Börse AG unterstützt die Ziele der Bundesregierung, Innovation und Wachstum in Deutschland zu fördern und einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland zu leisten.

§ Scale orientiert sich bereits jetzt an den MiFID II-Vorgaben für zertifizierte „SME-Growth Markets“ um auch den zukünftigen Anforderungen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Europäischen Union zu entsprechen.

1.2 An welche Zielgruppen richtet sich Scale?

§ Scale richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zum einen an Unternehmen mit Bedarf für Wachstumskapital aber zum anderen auch an den deutschen und europäischen Mittelstand, der aufgrund der Themen, wie Industrie 4.0 und Digitalisierung wachsenden Investitionsbedarf hat.

§ Scale weist keine Sektor- oder Branchenspezifikation auf. § Scale spricht unter anderem die Anlegergruppen: Institutionelle Investoren, Vermögensverwalter,

Family Offices, Retail-Investoren/High-Net-Worth-Individuals (HNWIs) an.

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1.3 Welche konzeptionellen Unterschiede gibt es zwischen dem Entry Standard und Scale?

Scale wird:

§ stärker in Teilbereichen sowohl bei den Einbeziehungs- als auch bei den Folgepflichten reguliert sein als der bisherige Entry Standard. Flankiert wird dies durch gesetzliche Rahmenbedingungen und die Marktmissbrauchsverordnung. Diese gelten nunmehr auch für börsenregulierte Märkte, wie beispielswiese Ad-Hoc-Publizität oder Insiderlisten.

§ neue Services aufweisen: Die Einführung von Leistungskennzahlen, sogenannte KPIs (Aktien/Anleihen) für die Auswahl von Unternehmen, die Betreuung durch einen Deutsche Börse Capital Market Partner sowie die unterstützende Wirkung der Zeichnungsfunktionalität DirectPlace bei Emissionsplatzierungen.

§ die Eignung des Emittenten durch den Deutsche Börse Capital Market Partner sicherstellen.

1.4 Was zeichnet Scale aus?

Scale unterscheidet sich durch:

§ Quantitative Leistungskennzahlen: Es gibt in Scale Kennzahlen, die Aufschluss darüber geben, wie sich das Geschäftsmodell der Unternehmen bis zum Börsengang entwickelt hat. Eine Teilnahme in Scale wird nur möglich sein, wenn die Mindestgrößen hinsichtlich der definierten KPIs erfüllt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass in dem Segment nur Unternehmen teilnehmen, die eine Geschäftshistorie haben und die ihre Geschäftsmodelle idealerweise bereits bei Investoren erprobt haben.

§ Regulierung: Verhältnismäßige Transparenz sowohl bei den Einbeziehungs- als auch bei den Folgepflichten, die von der Deutsche Börse AG reguliert und durch gesetzliche Rahmenbedingungen flankiert werden. Seit in Kraft treten der Marktmissbrauchsverordnung gelten nunmehr auch für börsenregulierte Märkte umfassende EU-Standards, wie beispielswiese Ad-Hoc-Publizität oder Insiderlisten. Scale passt außerdem in die derzeitigen Erwägungen auf europäischer Ebene ein „SME Growth Segment“ zu fördern.

§ Zielgruppe: Scale richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wachstumsunternehmen bilden hierbei nur eine Teilgruppe, denn Scale umfasst neben jungen und wachstumsstarken Unternehmen auch Mittelständler.

§ Diversifikation: Die Deutsche Börse AG spricht mit Scale eine Vielzahl von Investoren an, dazu gehören: Institutionelle, Semi-institutionelle und Retail-Investoren.

§ Aufgabenteilung: In Scale wird Research durch die Deutsche Börse AG organisiert. Ein Deutsche Börse Capital Market Partner unterstützt darüber hinaus den Prozess, indem er Unternehmen an die Hand nimmt und für deren Qualität einsteht.

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1.5 Welche Folgen hat die Schließung des Entry Standards für Unternehmen?

§ Der Entry Standard wird mit Ablauf des 28.02.2017 eingestellt. § Alle Unternehmen des Entry Standards gelten zum 01.03.2017 als in das Basic Board einbezogen. § Unternehmen im derzeitigen Entry Standard haben die Möglichkeit bis zum 24.03.2017, im

Rahmen der Grandfathering-Regelung, mit vereinfachten Einbeziehungsvoraussetzungen, in Scale einbezogen zu werden. Zum späteren Zeitpunkt gelten die regulären Einbeziehungsvoraussetzungen.

1.6 Was passiert mit Unternehmen im Entry Standard, die die Anforderungen von Scale nicht erfüllen?

Die Unternehmen im Entry Standard, die derzeit nicht die Kriterien für Scale erfüllen, werden automatisch im Basic Board einbezogen. Das Basic Board wird nicht als Transparenzsegment gesondert ausgewiesen, auch wenn die Unternehmen im Basic Board verpflichtet sind ihre Finanzberichte weiter zu veröffentlichen.

1.7 Gibt es einen Index zum Scale?

§ Die Einführung eines Index ist bei Erreichung einer größeren Anzahl gelisteter Unternehmen in Scale geplant.

§ Diesen neuen Index sieht die Deutsche Börse AG als wichtiges Barometer/Pulsmesser für die Entwicklung der KMU in Deutschland.

1.8 Wo findet man Informationen zum Scale?

Webseiten: § www.deutsche-boerse-cash-market.com/scale § www.boerse-frankfurt.de/aktien § www.boerse-frankfurt.de/anleihen § www.kapital-fuer-ihre-zukunft.com § Deutsche Börse Issuer Services:

Hotline +49-(0) 69-2 11-1 88 88 E-Mail [email protected]

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2 KMU-adäquate Einbeziehungsvoraussetzungen und Folgepflichten

2.1 Welche Einbeziehungsvoraussetzungen sind für ein Listing im Scale zu erfüllen?

§ Wesentliche Einbeziehungsvoraussetzungen für Aktien sind:

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§ Wesentliche Einbeziehungsvoraussetzungen für Anleihen sind:

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2.2 Erfolgt eine Einbeziehung in Scale für Entry Standard-Unternehmen automatisch?

Wertpapiere, die bis einschließlich dem 28. Februar 2017 im Entry Standard gelistet waren, gelten ab dem 1. März 2017, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf, als in das Basic Board einbezogen. Darüber hinaus erfolgt die Einbeziehung eines Wertpapiers in Scale nicht automatisch, sondern setzt die Antragstellung des Emittenten voraus. Im Rahmen eines Grandfatherings kann der Emittent von den vereinfachten Einbeziehungsvoraussetzungen Gebrauch machen. Ein entsprechendes Antragsformular zur Einbeziehung ist auf den Webseiten der Deutsche Börse AG verfügbar.

2.3 Wie kann eine Einbeziehung in Scale unter vereinfachten Voraussetzungen beantragt werden?

Die Emittenten, die bis einschließlich dem 28.02.2017 im Entry Standard gelistet waren, haben die Möglichkeit, eine Einbeziehung dieser Wertpapiere in Scale unter erleichterten Einbeziehungsvoraussetzungen zu beantragen. Hierzu muss ein entsprechendes Antragsformular, verfügbar auf den Webseiten der Deutsche Börse AG, ausgefüllt und an [email protected] verschickt werden.

2.4 Gibt es die Möglichkeit, prospektfrei in Scale einbezogen zu werden?

§ Sofern kein Wertpapierprospekt von Gesetzes wegen zu erstellen ist, ist für die Einbeziehung von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten (nicht jedoch von Anleihen) in Scale die Erstellung eines „Einbeziehungsdokuments“ ausreichend. Die Mindestinhalte für das Einbeziehungsdokument sind von der Deutsche Börse AG in den AGB Deutsche Börse AG, Anlage 2, vorgegeben. Das Einbeziehungsdokument ist vom antragstellenden Deutsche Börse Capital Market Partner auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit zu prüfen.

§ Darüber hinaus gelten für Aktien oder Aktien vertretende Zertifikate, die bereits an einem von der Deutsche Börse AG anerkannten in- oder ausländischen börsenmäßigen Handelsplatz zugelassen sind unter bestimmten Bedingungen erleichterte Voraussetzungen für die Einbeziehung in Scale.

2.5 Gibt es Mindestvorgaben im Hinblick auf Unternehmensgröße, die für die Einbeziehung von Aktien

bzw. Anleihen in Scale erfüllt sein müssen?

Bei einzubeziehenden Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten muss die voraussichtliche Marktkapitalisierung zum Zeitpunkt der Einbeziehung in den Handel mindestens 30 Millionen € betragen. Bei einzubeziehenden Anleihen muss das platzierte Emissionsvolumen mindestens 20 Millionen € sein.

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2.6 Wie hoch sind die Einbeziehungs- und Notierungsentgelte von Aktien bzw. Anleihen in Scale?

§ Das Einbeziehungsentgelt für Aktien besteht aus einem fixen Anteil von 20.000 € und einem variablen Anteil, der von der Marktkapitalisierung des Antragstellenden Emittenten abhängt (siehe unten).

Beispielsrechnung: Auf Basis einer Marktkapitalisierung von z.B. 260 Mio. € wäre das Entgelt für die Einbeziehung wie folgt zu berechnen:

§ Das Einbeziehungsentgelt für Anleihen beträgt 10.000 €. § Das jährliche Notierungsentgelt für Aktien beträgt 20.000 €. § Das jährliche Notierungsentgelt für Anleihen beträgt 10.000 €.

§ Die Deutsche Börse AG bietet eine Reihe neuer Services, die zur Transparenz des Segments

beitragen und damit die Visibilität der Unternehmen bei Investoren erhöhen und insgesamt zur Attraktivität eines Listings in diesem Segment führen. Im internationalen Vergleich sind die Listing-Gebühren weiterhin moderat.

größer als kleiner oder gleich

0 30

30 50

50 100

100 250

250

0

700

350

250

0

Marktkapitalisierungsanteil Mio. € Entgelt je angefangene 1 Mio. €

Mindesteinbeziehungsentgelt (€): 20.000

"+/-"

Variables Einbeziehungsentgelt (€):

0 +

14.000 +

17.500 +

37.500 +

0 =

69.000

Gesamtsumme Einbeziehungsentgelt (€): 89.000

10 x 0 =

Ergebnis:

30 x 0 =

20 x 700 =

50 x 350 =

150 x 250 =

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2.7 Wie lässt sich Scale innerhalb des Freiverkehrs einordnen?

Die Deutsche Börse AG bezeichnet den Freiverkehr als Open Market. Scale ist ein Segment des Freiverkehrs. Der derzeitige Entry Standard als Transparenzsegment für Primärlistings im Open Market wird durch Scale ersetzt. Unterhalb von Scale wird es ein Basis-Segment (sogenanntes „Basic Board“) geben. Das Basic Board soll Entry Standard Emittenten, die die verschärften Einbeziehungsvoraussetzungen von Scale nicht erfüllen, die Möglichkeit geben weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gelistet zu bleiben. Das Segment Quotation Board der Deutsche Börse AG, in das Wertpapiere auf Antrag eines Handelsteilnehmers einbezogen werden, bleibt unverändert.

2.8 Wie kann ein Emittent, der bereits an einer anderen Börse notiert ist, in Scale aufgenommen werden?

Der Emittent muss kein Wertpapierprospekt vorlegen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. In jedem Fall benötigt er aber einen Deutsche Börse Capital Market Partner, der diese auf Basis einer Financial- und Legal Due Diligence durchführt.

2.9 Welche Einbeziehungsfolgepflichten muss ein Emittent in Scale erfüllen?

§ Wesentliche Einbeziehungsfolgepflichten für Aktien sind:

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§ Wesentliche Einbeziehungsfolgepflichten für Anleihen sind:

§ Im Vergleich zum Entry Standard sind folgende Einbeziehungsfolgepflichten in Scale für Aktien und Anleihen relevant: Durchführung einer jährlichen Analysten- und Investorenveranstaltung, Pflichten zur Mitteilung von Veränderungen in Bezug auf den Emittenten oder die einbezogenen Wertpapiere und die Frist hinsichtlich des Halbjahresabschlusses und Zwischenlageberichts wurde von drei Monaten auf vier Monate verlängert. Des Weiteren besteht bei den Berichten (Jahresabschluss und Lagebericht sowie Halbjahresabschluss und Zwischenlagebericht) nunmehr die Pflicht zur Übermittlung; die Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschluss und Lagebericht auf den Internetseiten des Emittenten entfällt künftig. Selbstverständlich steht es den Emittenten frei, die Berichte freiwillig auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen. Für Emittenten von Anleihen entfällt mit Einführung von Scale die bisher im Entry Standard geltende Pflicht, Unternehmenskennzahlen an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.

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2.10 Welcher Rechnungslegungsstandard ist bei einer Notierung in Scale bzw. Basic Board

zu erfüllen?

§ Bei Emittenten mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat sind die Abschlüsse und Lageberichte entweder gemäß den nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) oder gemäß dem nationalen Recht des Sitzstaates des Emittenten aufzustellen.

§ Bei Emittenten mit Sitz in einem Drittstaat sind die Abschlüsse und Lageberichte entweder gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards oder gemäß den von der EU-Kommission in der Entscheidung 2008/961/EG, geändert durch den Durchführungsbeschluss 2012/194/EU, als mit IFRS gleichwertig anerkannten Rechnungslegungsstandards oder nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches aufzustellen.

2.11 Kann eine Investoren- und Analystenkonferenz auch auf telefonischem Wege erfolgen?

Die jährlich abzuhaltende Investoren- und Analystenkonferenz kann im Rahmen einer Telefonkonferenz oder eines Webcasting abgehalten werden, solange ein Führungsorgan des Emittenten an dieser Veranstaltung teilnimmt. Ansonsten ist die Investoren- und Analystenkonferenz im Rahmen einer Präsenzveranstaltung, wie zum Beispiel dem Deutsche Börse Eigenkapitalforum, durchzuführen.

2.12 Wieso wurde die Frist zur Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses um einen Monat verlängert?

Mit einer Fristverlängerung in Bezug auf den Halbjahresabschluss bzw. Lagebericht werden die Vorschriften der Europäischen Union, die zukünftig gemäß Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) II zur Vereinheitlichung von Wachstumsmärkten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten sollen, vorweggegriffen und damit eine mögliche Zertifizierung von Scale erreicht. Darüber hinaus erfolgt durch eine Fristverlängerung auch eine Abgrenzung zu den strengeren Pflichten des Regulierten Marktes, die eine Frist von 3 Monaten vorsehen.

2.13 Gelten in Scale die EU-Regelungen für den Anlegerschutz?

Die Marktmissbrauchsverordnung und die damit verbundenen Mitteilungspflichten gelten auch für Emittenten in Scale. Sie umfassen folgende Punkte:

a. Ad-hoc Mitteilungen b. Directors‘ Dealings c. Insiderlisten

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2.14 Wie kann eine Kündigung in Scale seitens des Emittenten eingereicht werden und wann wird diese

wirksam?

Ein Delisting in Scale erfolgt durch ein vom Emittenten an die Deutsche Börse AG gerichtetes offizielles Kündigungsschreiben, das: - per E-Mail [email protected], per Fax +49-(0) 69-2 11-1 35 95 oder postalisch an Deutsche Börse AG Listing Services in 60485 Frankfurt am Maingesendet werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

2.15 Führt eine Kündigung in Scale zu einem vollständigen Delisting des entsprechenden Wertpapiers?

Die Einbeziehung eines Wertpapiers in Scale geht mit einer gleichzeitigen Einbeziehung im Basic Board einher. Eine Kündigung der Einbeziehung in Scale lässt die Einbeziehung in das Basic Board und folglich ein Listing des Wertpapiers unberührt.

2.16 Wann erfolgt eine Herabstufung in das Basic Board und welche Kriterien müssen bei Wiederaufnahme

in Scale erfüllt werden?

§ Unter gewissen Umständen, zu denen unter anderem die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Emittenten zählt, besitzt die Deutsche Börse AG das Recht die Einbeziehung des Wertpapiers in Scale fristlos zu kündigen. Alle weiteren Fallkonstruktionen lassen sich aus § 27 Abs. 2 AGB Deutsche Börse AG in der Fassung vom 01.03.2017 entnehmen.

§ Eine Wiedereinbeziehung in Scale ist frühestens 6 Monate nach Verlassen des Segmentes möglich und setzt voraus, dass: a. der Grund, der für das Verlassen von Scale verantwortlich war, nicht mehr besteht b. der Deutsche Börse AG keine Umstände bekannt sind, wonach die Pflichten von Scale nicht

ordnungsgemäß erfüllt werden

2.17 Wie ist die Entgeltgestaltung bei einer Kündigung des Listings in Scale bzw. bei einem Wechsel an

eine andere Börse? Wird das volle Quartal berechnet?

Die Pflicht zur Zahlung des Notierungsentgelts endet nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem gemäß § 27 Abs. 1 AGB die Kündigungsfrist abläuft oder die Kündigung wirksam wird. Somit ist das Notierungsentgelt für das gesamte Quartal zu entrichten, in dem eine Notierung in Scale bestand. Eine anteilige Erstattung von Notierungsentgelten findet nicht statt.

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3 Zeichnungsfunktionalität DirectPlace

3.1 Welche Vorteile bringt die verbindliche die Nutzung von der Zeichnungsfunktionalität, DirectPlace, für

Emittenten?

§ Die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace kann: a. potenziell den Platzierungsreichweite der Wertpapieremission erhöhen. b. einen zielgruppengerechten Investoren-Mix durch breitere Diversifikation der Investorenbasis

(Semi-institutionelle, Retail-Investoren) bieten. § Im Rahmen der Emission unterstützt die Deutsche Börse AG die Zeichnung mit Informationsservices

in verschiedenen Medien (Online, Print, Video). § Mit DirectPlace erfolgt die Zeichnung bereits im Primärmarkt zum Ausgabepreis. Die Deutsche Börse

AG bietet den Anlegern die Möglichkeit, über ihr Online-Depot Wertpapiere zu zeichnen. § Bei Nutzung der Zeichnungsfunktionalität DirectPlace dient die Homepage www.boerse-frankfurt.de

als zentrale Informationsquelle mit allen wichtigen Daten zur Emission.

3.2 Kann ein öffentliches Angebot auch ohne die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace erfolgen?

Die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace in Scale ist im Falle eines öffentlichen, prospektpflichtigen Angebots in Scale, sowohl für Aktien bzw. Aktienvertretenden Zertifikaten als auch für Anleihen verpflichtend.

3.3 Ist der Orderbuchmanager auch automatisch Spezialist?

Oderbuchmanager und Spezialist können verschieden sein.

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4 Deutsche Börse Capital Market Partner

4.1 Welche Vorteile bietet der Deutsche Börse Capital Market Partner für Unternehmen?

§ Das Unternehmen erhält gezielte Betreuung eines ausgewiesenen Capital Market Experten im Bereich der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung.

§ Der Deutsche Börse Capital Market Partner ist mit den notwendigen Prozessen rund um ein Listing vertraut, insbesondere den dafür benötigten Dokumenten und mit den Einbeziehungs- und Folgepflichten.

§ Der Deutsche Börse Capital Market hat aufgrund seiner Zugehörigkeit zum Netzwerk den direkten Kontakt zum Primärmarktbereich der Deutsche Börse AG.

§ Der einzelne Deutsche Börse Capital Market kann innerhalb des Netzwerkes auf weitere Deutsche Börse Capital Market mit entsprechender Expertise zugreifen.

4.2 Kann eine Antragstellung auch ohne Deutsche Börse Capital Market Partner erfolgen?

Eine Antragsstellung kann nur gemeinsam mit einem antragstellenden Deutsche Börse Capital Market Partner erfolgen. Unternehmen, die bereits im Entry Standard notiert waren, können den Antrag auch alleine einreichen, allerdings mit dem Nachweis, dass sie über einen Vertrag mit einem betreuenden Deutsche Börse Capital Market Partner verfügen.

4.3 Was ist der Unterschied zwischen einem Antragstellenden Deutsche Börse Capital Market Partner und

einem betreuenden Deutsche Börse Capital Market Partner?

§ Die Antragstellung zur Einbeziehung von Aktien, Aktien vertretenden Zertifikaten oder Anleihen in Scale hat durch den Emittenten zusammen mit einem Antragstellenden Deutsche Börse Capital Market Partner zu erfolgen. Antragstellende Deutsche Börse Capital Market Partner sind Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute, die als Deutsche Börse Capital Market Partner von der Deutsche Börse AG anerkannt wurden. Die Kriterien für eine Anerkennung als Deutsche Börse Capital Market Partner und eine Liste der anerkannten Deutsche Börse Capital Market Partner veröffentlicht die Deutsche Börse AG im Internet. Der Antragstellende Deutsche Börse Capital Market Partner hat im Wesentlichen die Aufgabe, eine angemessene Legal- und Financial Due Diligence durchzuführen, eine Bestätigung über die Geeignetheit des Emittenten für Scale gegenüber der Deutsche Börse AG abzugeben und den Emittenten im Rahmen des Einbeziehungsverfahrens zu beraten und zu unterstützen.

§ Während der gesamten Dauer der Einbeziehung in Scale hat der Emittent ferner eine

Vertragsbeziehung zu einem betreuenden Deutsche Börse Capital Market Partner zu unterhalten, der den Emittenten vor, bei und während der Einbeziehung in Scale in Bezug auf die damit verbundenen börsenrechtlichen und gesetzlichen Folgepflichten berät und unterstützt. Daneben treffen den betreuenden Deutsche Börse Capital Market Partner Informations- und Nachweispflichten gegenüber der Deutsche Börse AG, die sich insbesondere auf die laufende Vertragsbeziehung zum Emittenten und die diesem gegenüber erbrachten Beratungs- und

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Unterstützungsleistungen beziehen. Betreuende Deutsche Börse Capital Market Partner können neben Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten auch Unternehmen sein, die in der Rechtsberatung oder Wirtschaftsprüfung tätig sind.

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5 Research Report

5.1 Warum schreibt die Deutsche Börse AG einen Research Report für die Einbeziehung in den Handel in

Scale vor und wer führt diesen durch?

§ Der Research Report wird vorgeschrieben, um Investoren eine bessere Bewertung der Wertpapiere innerhalb von Scale zu ermöglichen und eine transparente und vergleichbare Information zur Verfügung zu stellen.

§ Die Research Reports sind hinsichtlich des Umfangs so gestaltet, dass Investoren einen schnellen und aussagekräftigen Überblick über die Unternehmen von Scale erhalten.

§ Research Reports werden durch zwei von der Deutsche Börse AG mandatierte Research Provider Edison und Morningstar bereitgestellt.

5.2 Was werden die Research Reports enthalten?

§ Es wird sowohl ein quantitatives als auch ein qualitatives Research für alle Unternehmen in Scale bereitgestellt.

§ Der quantitative Research Report hat einen Umfang von 2 Seiten und wird vollelektronisch auf täglicher Basis erstellt.

§ Der qualitative Research Report enthält u.a. eine Einschätzung eines Analysten zum Geschäftsmodell des Unternehmens und die Positionierung im Wettbewerb und hat einen Umfang von initial 8-10 Seiten. Dieses wird zweimal pro Jahr aktualisiert mit einem Umfang von ca. 4 Seiten.

§ Es wird keine Anlageempfehlung im Research Report enthalten sein und dieser ersetzt nicht weiterführende Research Reports, die der Emittent beauftragen kann.

5.3 Welche Vorteile bietet der Research Report für Investoren?

§ Die Research Reports werden in der aktuellen Fassung elektronisch/digital erstellt. § Der Research Report beinhaltet eine Einschätzung eines Analysten zum Geschäftsmodell des

Unternehmens.

5.4 Kann ein bereits bestehender Vertrag mit einem Analystenhaus das von der Deutsche Börse AG

beauftragte Research ersetzen?

§ Ein vom Emittenten beauftragtes Research kann nicht den Research Report-Service seitens der Deutsche Börse AG ersetzen. Die Deutsche Börse AG verfolgt die Zielsetzung, einheitlich und standardisiert über die Unternehmen im neuen Segment zu informieren. Es steht den Unternehmen frei weitere Research Reports in eigenem Auftrag dem Markt bereitzustellen.

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5.5 Weshalb hat sich die Deutsche Börse AG für genau zwei Research Provider entschieden?

§ Mit dem dualen Ansatz erhält der Kapitalmarkt über Unternehmen in Scale sowohl ein qualitatives als auch ein quantitatives Research im Sinne einer Grundversorgung für verschiedene Investorengruppen und Bedürfnisse.

§ In der Kombination der Ansätze sieht die Deutsche Börse AG die Chance erstmalig den deutschen Kapitalmarkt umfassend mit unabhängigen Research Reports zu versorgen und dem Markt unterschiedliche Sichtweisen auf die Unternehmen und deren Geschäftsmodelle bereitzustellen.

5.6 Ist das Vorliegen des Research Reports Voraussetzung für die Einbeziehung des Wertpapiers in Scale?

Die für die Erstellung der Research Reports erforderlichen Informationen hat der Emittent dem Research Provider zur Verfügung zu stellen. Eine Einbeziehung in Scale setzt voraus, dass der Deutsche Börse AG der Research Report vom Research Provider bereits vorgelegt wurde. Der Research Report wird sowohl zu Beginn der Einbeziehung als auch regelmäßig während der Dauer der Einbeziehung erstellt werden. Für Emittenten von Anleihen bleibt es bei dem aus dem Entry Standard bekannten Erfordernis, fortlaufend über aktuelle und gültige Unternehmens- oder Anleiheratings zu verfügen.

5.7 Wann und wie erhalte ich meine Research Reports als wechselndes Unternehmen vom Entry Standard

zu Scale?

§ Edison: Jeder Emittent in Scale erhält einen initialen Research Report. Dieser wird von dem Research Provider Edison erstellt. Nach Eingang eines Antrags auf Einbeziehung in Scale, werden die Daten an den Research Provider weitergeleitet. Der Termin zur Veröffentlichung wird individuell mit dem Emittenten vereinbart. Die für die Erstellung der Research Reports erforderlichen Informationen müssen dem Research Provider vom Emittenten zur Verfügung gestellt werden.

§ Morningstar: Jeder Emittent in Scale erhält einen quantitativen Research Report. Bei allen im März in Scale einbezogenen Emittenten wird der quantitative Research Report ab März 2017 veröffentlicht und täglich ab 10 Uhr aktualisiert.

5.8 Wie erhalten die Emittenten die Research Report-Updates?

Der Research Report wird regelmäßig während der Dauer der Einbeziehung aktualisiert. Der Emittent muss alle vom Research Provider angeforderten, für die Erstellung der Research Report-Updates erforderlichen Informationen in der vom Research Provider angeforderten Frist zur Verfügung stellen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne unter der Telefonnummer +49-(0) 69-2 11-1 88 88 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail an [email protected].