56
Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167 18. 03. 2005 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. März 2005 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU) ............. 20, 21 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ........... 8, 65 Binninger, Clemens (CDU/CSU) .......... 50, 51 Börnsen, Wolfgang (Bönstrup) (CDU/CSU) ..... 1 Braun, Helge (CDU/CSU) ................... 55 Connemann, Gitta (CDU/CSU) ..... 44, 45, 46, 47 Dött, Marie-Luise (CDU/CSU) ............... 56 Eppelmann, Rainer (CDU/CSU) ....... 57, 58, 59 Fischbach, Ingrid (CDU/CSU) ...... 53, 83, 84, 85 Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU) .......... 86 Fritz, Erich G. (CDU/CSU) .............. 22, 23 Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) ......... 24 Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU) . . 38, 39, 40, 41 Grill, Kurt-Dieter (CDU/CSU) ............... 79 Grosse-Brömer, Michael (CDU/CSU) 25, 26, 27, 28 Grübel, Markus (CDU/CSU) ................ 66 Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP) ........ 48, 49 Hedrich, Klaus-Jürgen (CDU/CSU) ........ 67, 68 Heiderich, Helmut (CDU/CSU) ........... 80, 81 Helias, Siegfried (CDU/CSU) ............. 87, 88 Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) .......... 69, 70, 71 Hohmann, Martin (fraktionslos) ............. 2, 3 Hüppe, Hubert (CDU/CSU) ................. 54 Klöckner, Julia (CDU/CSU) ................. 72 Kopp, Gudrun (FDP) ....................... 42 Koppelin, Jürgen (FDP) ..................... 82 Kraus, Rudolf (CDU/CSU) .................. 60 Lintner, Eduard (CDU/CSU) ................ 73 Marschewski, Erwin (Recklinghausen) ........ 4, 9 (CDU/CSU) Müller, Hildegard (CDU/CSU) ............... 74 Müller, Stefan (Erlangen) (CDU/CSU) ........ 75 Dr. Pflüger, Friedbert (CDU/CSU) ........... 10 Philipp, Beatrix (CDU/CSU) ........ 11, 12, 13, 14 Piltz, Gisela (FDP) ................ 29, 30, 31, 32 Reichard, Christa (Dresden) (CDU/CSU) ...... 52 Dr. Röttgen, Norbert (CDU/CSU) ............ 76 Rossmanith, Kurt J. (CDU/CSU) .......... 61, 62 Schild, Horst (SPD) .................. 33, 34, 35 Silberhorn, Thomas (CDU/CSU) ............. 77 Singhammer, Johannes (CDU/CSU) .......... 43 Spahn, Jens (CDU/CSU) ................. 36, 37 Dr. Stadler, Max (FDP) ............ 15, 16, 17, 18 Storjohann, Gero (CDU/CSU) ............... 78 Widmann-Mauz, Annette (CDU/CSU) ...... 63, 64 Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) ............ 5, 6 Dr. Wissing, Volker (FDP) ................ 7, 19 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

SchriftlicheFragendipbt.bundestag.de/doc/btd/15/051/1505167.pdf · Geschäftsbereich desBundesministeriumsfür Umwelt, NaturschutzundReaktorsicherheit Grill, Kurt-Dieter (CDU/CSU)

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Deutscher Bundestag15. Wahlperiode

Drucksache 15/516718. 03. 2005

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 14. März 2005eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 20, 21

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 8, 65

Binninger, Clemens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 50, 51

Börnsen, Wolfgang (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . 1

Braun, Helge (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . 44, 45, 46, 47

Dött, Marie-Luise (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 56

Eppelmann, Rainer (CDU/CSU) . . . . . . . 57, 58, 59

Fischbach, Ingrid (CDU/CSU) . . . . . . 53, 83, 84, 85

Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 86

Fritz, Erich G. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 22, 23

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU) . . 38, 39, 40, 41

Grill, Kurt-Dieter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 79

Grosse-Brömer, Michael (CDU/CSU) 25, 26, 27, 28

Grübel, Markus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 66

Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP) . . . . . . . . 48, 49

Hedrich, Klaus-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . 67, 68

Heiderich, Helmut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 80, 81

Helias, Siegfried (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 87, 88

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 69, 70, 71

Hohmann, Martin (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . 2, 3

Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Klöckner, Julia (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

Kopp, Gudrun (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Koppelin, Jürgen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

Kraus, Rudolf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Lintner, Eduard (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 73

Marschewski, Erwin (Recklinghausen) . . . . . . . . 4, 9(CDU/CSU)

Müller, Hildegard (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 74

Müller, Stefan (Erlangen) (CDU/CSU) . . . . . . . . 75

Dr. Pflüger, Friedbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 10

Philipp, Beatrix (CDU/CSU) . . . . . . . . 11, 12, 13, 14

Piltz, Gisela (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30, 31, 32

Reichard, Christa (Dresden) (CDU/CSU) . . . . . . 52

Dr. Röttgen, Norbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 76

Rossmanith, Kurt J. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 61, 62

Schild, Horst (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34, 35

Silberhorn, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 77

Singhammer, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 43

Spahn, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37

Dr. Stadler, Max (FDP) . . . . . . . . . . . . 15, 16, 17, 18

Storjohann, Gero (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 78

Widmann-Mauz, Annette (CDU/CSU) . . . . . . 63, 64

Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 5, 6

Dr. Wissing, Volker (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 19

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite Seite

Geschäftsbereich des Bundeskanzlers unddes Bundeskanzleramtes

Börnsen, Wolfgang (Bönstrup) (CDU/CSU)Finanzielle Mittel im Jahr 2004 zur Förde-rung der sorbischen, dänischen und frie-sischen Minderheit sowie der Sinti undRoma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Hohmann, Martin (fraktionslos)Bewertung des Leitwortes der in Deutsch-land frei erhältlichen türkischen Tages-zeitung „Hürriyet“: „Die Türkei denTürken“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Telefonanschlüsse für Ausländer in derTürkei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Marschewski, Erwin (Recklinghausen)(CDU/CSU)

Thematisierung der Aktivitäten der „Polni-schen Treuhand“ beim Besuch vom Bun-desminister des Auswärtigen, JosephFischer, in Warschau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU)Aufnahme von Verhandlungen über einenBeitritt der Republik Kroatien zur EU . . . . 3

Dr. Wissing, Volker (FDP)Zahl der zu offiziellen Auslandsreisen derBundesregierung eingeladenen Gäste,Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsdes Innern

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Zahl der Personen, die widerrechtlichneben der deutschen eine weitere Staats-bürgerschaft besitzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Marschewski, Erwin (Recklinghausen)(CDU/CSU)

Kein Regelungsbedarf für Entschädigungs-leistungen an am Ende des Zweiten Welt-kriegs zu Zwangsarbeit herangezogeneZivilisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Dr. Pflüger, Friedbert (CDU/CSU)Niederlassung der ExtremistenorganisationAl-Takfir Wal-Hijra auch in Deutschland . . 6

Philipp, Beatrix (CDU/CSU)Erfassung der Personalausweisnummerbeim Erwerb einer Eintrittskarte für dieFußballweltmeisterschaft 2006, insbesonde-re der über Sponsorenkontingente vergebe-nen Tickets; Sicherstellung einer Rück-oder Weitergabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Konsequenzen aus dem Ergebnis vonFingerabdrucktests der Visa-Antragstellerbei der deutschen Botschaft in Nigeria . . . . . 8

Dr. Stadler, Max (FDP)Änderung des § 4 BSZG bezüglich Sonder-zuwendung für Witwen/Witwer und Wai-sen von Beamten oder Versorgungsempfän-gern, Auswirkungen auf den Bundeshaus-halt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Dr. Wissing, Volker (FDP)Tätigkeit von Vertretern bzw. Mitgliedernder Bundesregierung in Aufsichtsrätensowie dafür gezahlte Aufwandsentschädi-gungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Finanzen

Dr. Bauer, Wolf (CDU/CSU)Abgabe der Liegenschaft „Truppenübungs-platz Vogelsang“ an das Land NRW; finan-zielle Beteiligung des Bundes an der „Ent-wicklungsgesellschaft Vogelsang“ . . . . . . . . . 12

Fritz, Erich G. (CDU/CSU)Erfahrungen mit der elektronischen Abga-be von Umsatzsteuer-Voranmeldungen unddem ElsterFormular; Schließung vonSicherheitslücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – II –

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU)Höhe der Rückzahlungen von Bildungs-krediten der KfW-Bank . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Grosse-Brömer, Michael (CDU/CSU)Kostenlose Geldbearbeitung durch dieDeutsche Bundesbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Piltz, Gisela (FDP)Abschaffung der Gewerbesteuer im Rah-men einer Unternehmenssteuerreform . . . . 16

Ausweitung der automatisierten Kontenab-frage auf die von Rechtsanwälten geführ-ten Anderkonten sowie treuhänderisch ge-führten Konten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Auskunftsanspruch der Bürger (vgl. § 19Bundesdatenschutzgesetz) hinsichtlich derüber sie beim Bundesamt für Finanzen ge-speicherten Konto- und Depotinformatio-nen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Schild, Horst (SPD)Höhe der Steuern der einzelnen Länder vorund nach der Umsatzsteuerverteilung nachdem Länderfinanzausgleichsgesetz im Jahr2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Spahn, Jens (CDU/CSU)Höhe der von den Unternehmen per31. Dezember 2003 gebildeten Ansparab-schreibungen sowie getätigte Investitionen;Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12. De-zember 2001 zur Glaubhaftmachung derInvestitionsbereitschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Arbeit

Fuchtel, Hans-Joachim (CDU/CSU)Datenschutz bei der Umsetzung vonHartz IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Kopp, Gudrun (FDP)Neuordnung des deutschen Steinkohlen-bergbaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Singhammer, Johannes (CDU/CSU)Branchen mit Chancen auf einen Arbeits-platzzuwachs durch die Dienstleistungs-freiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung undLandwirtschaft

Connemann, Gitta (CDU/CSU)Bewertung des bundesweit durchgeführtenProjekts ,REGIONEN AKTIV‘; Weiter-führung, insbesondere in Ostfriesland; Fi-nanzierungsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . 24

Dr. Happach-Kasan, Christel (FDP)Zweijährige Schlachtverbote für Bauern-höfe wegen Verfütterung von entzuckertenRübenschnitzeln mit Knochensplittern wildlebender Tiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

Binninger, Clemens (CDU/CSU)Abrechnung der für den Einsatz der Bun-deswehr im Katastrophengebiet in Südost-asien entstandenen Kosten als Teil der vonder Bundesregierung zugesagten Hilfe von500 Mio. Euro, Abrechnungsverhalten an-derer Geberstaaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Reichard, Christa (Dresden) (CDU/CSU)Kosten für Civil-military-cooperations(CIMIC) und weitere nicht rein militärischeMaßnahmen der Bundeswehr in Afghanis-tan in den Jahren 2001 bis 2004 . . . . . . . . . . 28

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürFamilie, Senioren, Frauen und Jugend

Fischbach, Ingrid (CDU/CSU)Studien zur Thematik der Kinderprostitu-tion/Kinderarbeit in Deutschland undEuropa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Hüppe, Hubert (CDU/CSU)Restriktives Abtreibungsrecht und -praxisin Polen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– III –

Seite Seite

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Gesundheit und Soziale Sicherung

Braun, Helge (CDU/CSU)Zahl der Universitätsklinika 2000 bis 2004sowie Zahl derer mit einem defizitären Be-triebsergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Dött, Marie-Luise (CDU/CSU)Bewertung des prostataspezifischen Anti-gen-Früherkennungstests . . . . . . . . . . . . . . . 32

Eppelmann, Rainer (CDU/CSU)Kündigung der flächendeckend abgeschlos-senen Verträge zwischen den Krankenkas-sen und den Leistungserbringern bezüglichzuzahlungsfreie Hörgeräteversorgung fürKinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Neuregelung der Festbeträge bei Hörgerä-ten für hochgradig Hörgeschädigte . . . . . . . 33

Schaffung einheitlicher Festbeträge fürHilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Kraus, Rudolf (CDU/CSU)Anzahl der Bürger, die weder privat nochgesetzlich krankenversichert sind . . . . . . . . . 34

Rossmanith, Kurt J. (CDU/CSU)Auswirkungen des Präventionsgesetzes aufKurorte und Heilbäder . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

„Gesundheitsurlaub“ im Zusammenhangmit dem Präventionsgesetz . . . . . . . . . . . . . . 35

Widmann-Mauz, Annette (CDU/CSU)Erstellung einer Richtlinie über die Anfor-derungen an die im Zusammenhang miteiner Organentnahme zum Schutz der Or-ganempfänger erforderlichen Maßnahmengemäß § 16 Transplantationsgesetz undanderer im Gesetz vorgesehener Richt-linien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Zeitrahmen vom Abschluss der Vorent-wurfsplanung bis zur Fertigstellung derOrtsumgehung Freiberg (BundesstraßenB 101 und B 173) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Grübel, Markus (CDU/CSU)Ausweichstrecke Bundesautobahn A 8Wendlingen/Köngen, Bundesstraße B 312/B 10 über Plochingen/Esslingen/Stuttgart-Bad-Cannstadt/A81 (Richtung Heilbronn),Ausfahrt Stuttgart-Stammheim nach Ein-führung der Lkw-Maut . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Hedrich, Klaus-Jürgen (CDU/CSU)Zunahme des Lkw-Verkehrs auf Bundes-straßen wie zum Beispiel der BundesstraßeB 4 und der Bundesstraße B 71 im Land-kreis Uelzen seit Einführung der Lkw-Maut 38

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU)Stand des Ausbaus der BahnverbindungNürnberg–Marktredwitz–Prag; Umlei-tungsstrecke bei Bauarbeiten . . . . . . . . . . . . 39

Klöckner, Julia (CDU/CSU)Auswirkungen des aktuellen Arbeitsent-wurfs einer neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung für Besitzer „Oldtimer“ . . . . . . 41

Lintner, Eduard (CDU/CSU)Rückzahlung von Bundeszuschüssen fürSchienenstrecken bei Stilllegung oder Ein-stellung des Betriebs innerhalb der Ab-schreibungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Müller, Hildegard (CDU/CSU)Durchführbarkeit des Rhein-Ruhr-Expres-ses zwischen Dortmund und Köln miteinem anderen Betreiber als der DeutschenBahn AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Müller, Stefan (Erlangen) (CDU/CSU)Gründe für die Nichteinhaltung des in Aus-sicht gestellten Baubeginns der Ortsumge-hung Eschenau (Bundesstraße B 2) in 2005 . 43

Dr. Röttgen, Norbert (CDU/CSU)Sachstand hinsichtlich der Planung derOrtsumgehung Swisttal-Miel mit Anschlussan die Bundesautobahn A 61 . . . . . . . . . . . . 43

Silberhorn, Thomas (CDU/CSU)Zulassung von Motorrad-Kennzeichen mitgeringerer Breite und mit Engschrift zurVermeidung von Verletzungsgefahren . . . . . 44

Storjohann, Gero (CDU/CSU)Einführung von Wechselkennzeichen beiKraftfahrzeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – IV –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Grill, Kurt-Dieter (CDU/CSU)Unterschiedliche Aussagen über die Ein-bringung eines Gesetzentwurfs für einEndlager-Standortauswahlverfahren . . . . . . 44

Heiderich, Helmut (CDU/CSU)Interpretation der in der Antwort (Bundes-tagsdrucksache 15/5004, Nr. 98) genannten„. . . zahlreichen, anderen Projekte . . .“;Förderungsumfang und Laufzeiten . . . . . . . 45

Finanzielle Förderung des Projekts „faireNachbarschaft“ angesichts der Forderungnach gentechnikfreien Zonen . . . . . . . . . . . . 46

Koppelin, Jürgen (FDP)Beteiligung des Bundesministers für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit anBetreibergesellschaften von Windkraftanla-gen, Windparks oder Biogasanlagen . . . . . . 47

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung

Fischbach, Ingrid (CDU/CSU)Finanzhilfen an Entwicklungsländer fürreintegrative Maßnahmen ehemaligerKindersoldaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Verhinderung des Missbrauchs von an Ent-wicklungsländer exportierten Waffen ausDeutschland für Kindersoldaten . . . . . . . . . 48

Frankenhauser, Herbert (CDU/CSU)Unterstützung des Aktionsprogramms vonKairo mit einem jährlichen Betrag von450 Mio. DM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Helias, Siegfried (CDU/CSU)Bewertung des Staudammprojekts NamTheun 2 in Laos im Hinblick auf die Errei-chung der Milleniumsziele; Vereinbarkeitdes Projekts mit den Richtlinien der Welt-staudammkommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– V –

Geschäftsbereich des Bundeskanzlers unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneterWolfgangBörnsen(Bönstrup)(CDU/CSU)

Mit welchen Summen im Rahmen der Projekt-wie der institutionellen Förderung durch denBund sowie durch Gelder, die den Bundeslän-dern vom Bund zu diesen Zwecken zur Verfü-gung gestellt werden, wurden im Jahr 2004 diesorbische, dänische, friesische Minderheit so-wie die Sinti und Roma gefördert?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierungfür Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weissvom 18. März 2005

Aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kulturund Medien wurden den nationalen Minderheiten im Jahr 2004 fol-gende Mittel zur Verfügung gestellt:

Institutionelle Förderung

– Zentralrat Deutscher Sinti und Roma 429 TE

– Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sintiund Roma 1 136 TE

Projektförderung

– Stiftung für das sorbische Volk 7 880 TE

– Nordfriesische Volksgruppe 252 TE

– Dänische Minderheit „Sydslesvigsk Forening“ 282 TE.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

2. AbgeordneterMartinHohmann(fraktionslos)

Wie bewertet die Bundesregierung das nebendem Zeitungstitel in Kombination mit der tür-kischen Staatsflagge befindliche Leitwort derin Deutschland frei erhältlichen türkischenTageszeitung „Hürriyet“: „Die Türkei denTürken“ („Türkiye Türklerindir“)?

Antwort des Staatsministers Hans Martin Buryvom 18. März 2005

Das Zitat aus den Schriften des Staatsgründers und ersten Staatspräsi-denten der Republik Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, stammt aus denJahren der alliierten Besatzung der Türkei.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 1 –

Die Bundesregierung kommentiert die Gestaltung von Presseerzeug-nissen in der Regel nicht.

3. AbgeordneterMartinHohmann(fraktionslos)

Gibt es nach Kenntnis der BundesregierungHindernisse oder Einschränkungen für Auslän-der, in der Türkei Telefonanschlüsse auf deneigenen Namen anzumelden?

Antwort des Staatsministers Hans Martin Buryvom 18. März 2005

Der deutschen Botschaft in Ankara sind entsprechende Hindernisseoder Einschränkungen für Ausländer, die sich mit einem gültigen Auf-enthaltstitel in der Türkei aufhalten, nicht bekannt.

4. AbgeordneterErwinMarschewski(Recklinghausen)(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivi-täten der so genannten Polnischen Treuhand,die vor wenigen Tagen in der Verbrennungeiner Pappfigur, die die Präsidentin des Bun-des der Vertriebenen, Erika Steinbach, dar-stellte, gipfelte (Quelle: dpa vom 22. Februar2005) unter der Berücksichtigung der Tatsa-che, dass auch Abgeordneten des PolnischenSejm Initiatoren dieser Organisation sind, undinwieweit wurde darüber mit der polnischenSeite, z. B. beim Besuch des Bundesministersdes Auswärtigen, Joseph Fischer, in War-schau, gesprochen?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Chrobogvom 15. März 2005

Bei der so genannten Polnischen Treuhand handelt es sich um eineprivate polnische Initiative, die am 14. Januar 2005 in Gdingen mitdem Ziel gegründet wurde, Schadensersatzansprüche polnischer Bür-ger, die im 2. Weltkrieg von Deutschen vertrieben wurden, zu verfol-gen. Die so genannte Polnische Treuhand versteht ihre Existenz un-mittelbar als Reaktion auf die Klageankündigungen der privaten deut-schen Initiative „Preußische Treuhand“ und ist eine Folge der Sorgen,die die Kontroverse um das Projekt des Bundes der Vertriebenen, ein„Zentrum gegen Vertreibungen“ einzurichten, ausgelöst hat.

Bei einer von der so genannten Polnischen Treuhand initiierten klei-nen Demonstration am 22. Februar 2005 in Danzig war der Versuchunternommen worden, eine Pappfigur zu verbrennen. Die polnischePolizei schritt unverzüglich ein und beendete die Aktion. Der Vorgangfand in der polnischen Öffentlichkeit nur ein geringes Echo. Auch da-rüber hinaus hat die Organisation bislang nur begrenzte Aufmerksam-keit in Polen gefunden. Die Vereinigung erfährt keine Billigung oderUnterstützung durch die polnische Regierung.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 2 –

Für die Regierungen gilt die Erklärung, die Bundeskanzler GerhardSchröder am 1. August 2004 in Warschau abgegeben hat, wonach„die mit dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängenden Vermögensfra-gen für beide Regierungen kein Thema in den deutsch-polnischen Be-ziehungen (sind).“ Das gemeinsame Gutachten der RechtsexpertenProf. Jochen Frowein und Prof. Jan Barcz hat diese Haltung rechtlichuntermauert und u. a. dargelegt, dass Individualansprüche deutscherStaatsangehöriger wegen der Enteignungen in Polen im Zusammen-hang mit dem Zweiten Weltkrieg nicht bestehen.

5. AbgeordneterKlaus-PeterWillsch(CDU/CSU)

Steht die Bundesregierung zu ihrer durch Bun-deskanzler Gerhard Schröder Ende 2003 geäu-ßerten Ansicht, dass die Republik Kroatienden vom Den Haager Kriegsverbrechertribu-nal gesuchten General Ante Gotovina nurüberstellen könne, wenn sie ihn habe, und dieVerhandlungen mit der Republik Kroatienüber einen Beitritt zur Europäischen Union(EU) „ohne Wenn und Aber“ aufgenommenwerden sollen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Chrobogvom 14. März 2005

Der Europäische Rat vom 17. Dezember 2004 hat die Eröffnung derBeitrittsverhandlungen mit Kroatien unter die Bedingung gestellt, dassZagreb der Verpflichtung nachkommt, uneingeschränkt mit demInternationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien(IStGHJ) zusammenzuarbeiten. Diese Position entspricht der Haltungder Bundesregierung.

Dabei gilt, dass bezüglich der letzten offenen Frage von Kroatien nurdas verlangt werden kann, was tatsächlich in der Macht der kroati-schen Regierung und der ihr unterstellten Behörden steht. In dieserHinsicht gibt es neue, konkrete Erkenntnisse, dass die kroatische Re-gierung bis heute noch nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Mög-lichkeiten ausgeschöpft hat.

6. AbgeordneterKlaus-PeterWillsch(CDU/CSU)

Wird sich die Bundesregierung bei den in die-ser Frage skeptisch eingestellten EU-Regierun-gen für die Aufnahme der Verhandlungen am17. März 2005 stark machen, wenn ja, auf wel-che Weise?

Antwort des Staatssekretärs Jürgen Chrobogvom 14. März 2005

Die deutsche Bundesregierung steht derzeit in engem Kontakt mit denEU-Partnern, um die Frage der Kooperation Kroatiens mit demIStGHJ zu bewerten und sicherzustellen, dass im Fall der Notwendig-keit einer Verschiebung des Termins für die Aufnahme von Beitritts-verhandlungen diese Verhandlungen so schnell wie möglich und ohne

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 3 –

unnötige Verzögerungen aufgenommen werden können, sobald Kroa-tien die Bedingung hierfür erfüllt.

7. AbgeordneterDr. VolkerWissing(FDP)

Wie viele Gäste hat die Bundesregierung seitBeginn der 14. Legislaturperiode zu offiziellenAuslandsreisen der Bundesregierung eingela-den, und auf welche Gesamtsumme belaufensich die damit verbundenen Aufwendungen?

Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 14. März 2005

Offizielle Auslandsreisen der Bundesregierung werden regelmäßigvon Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Vertretern der Wirt-schaft, der Medien, von Nichtregierungsorganisationen, des öffentli-chen Lebens u. a.m. begleitet.

Seit Beginn der 14. Legislaturperiode haben eine Vielzahl dieser Gästedie Bundesregierung zu offiziellen Auslandsreisen begleitet. Statisti-sche Angaben zur Zahl der Gäste liegen nicht vor.

Die Einladung eines Gastes ist grundsätzlich beschränkt auf die Mög-lichkeit der Begleitung und beinhaltet grundsätzlich nicht die Über-nahme von Kosten, die von diesen Gästen auf der Reise individuellverursacht werden. Dies umfasst insbesondere Kosten der individuel-len An-/Abreise oder Hotel- und gesonderte Verpflegungskosten. Kos-ten, die durch den Mitflug in einem Flugzeug der Flugbereitschaft desBundesministeriums der Verteidigung entstehen, werden Gästen ent-sprechend den „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen derFlugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischenund parlamentarischen Bereichs vom 1. April 1998, geändert durchBeschluss der Bundesregierung vom 19. Dezember 2001“ in Rech-nung gestellt.

Andere Kosten, die im Rahmen einer Delegationsreise verursachtwerden, können nicht exakt aufgeschlüsselt und Einzelreisenden zuge-ordnet werden. Vor diesem Hintergrund ist die Gesamtsumme derdurch die Mitnahme von Gästen verursachten Aufwendungen nichtbezifferbar.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

8. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung das Problem der„Doppelstaatler“ bekannt (Wiedererwerb dervorherigen Staatsbürgerschaft unter gesetzes-widriger Beibehaltung der deutschen Staats-bürgerschaft), und wenn ja, wie viele Personenbesitzen derzeit widerrechtlich neben der deut-schen eine weitere Staatsbürgerschaft?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 4 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 9. März 2005

Ja. Jedoch kann in diesen Fällen keine „gesetzeswidrige Beibehaltungder deutschen Staatsbürgerschaft“ eintreten. Denn nach § 25 Abs. 1des Staatsangehörigkeitsgesetzes geht die deutsche Staatsangehörig-keit bereits zu dem Zeitpunkt automatisch kraft Gesetzes verloren, indem jemand auf eigenen Antrag hin eine andere Staatsangehörigkeiterwirbt. Diese Rechtsfolge tritt im Übrigen unabhängig davon ein, obund zu welchem Zeitpunkt deutsche Behörden davon erfahren.

Genaue Angaben über die Zahl der Betroffenen sind der Bundesregie-rung nicht bekannt. Den mit der Ausführung der einschlägigen Bun-desgesetze befassten Behörden der Länder wird die Tatsache und derZeitpunkt des eingetretenen Verlustes der deutschen Staatsangehörig-keit in der Regel im Rahmen pass- und melderechtlicher sowie stan-desamtlicher Angelegenheiten (Beantragung eines Reisepasses, Ge-burtseintrag eines Kindes, Eheschließung) offenbar.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur KleinenAnfrage der Abgeordneten Wolfgang Bosbach u. a. und der Fraktionder CDU/CSU (Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wie-dereinbürgerung durch ausländische Staaten, Bundestagsdrucksache15/4880) verwiesen.

9. AbgeordneterErwinMarschewski(Recklinghausen)(CDU/CSU)

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffas-sung, dass es keine Rechtsgrundlage für Ent-schädigungsleistungen an Personen gibt, dieam Ende des Zweiten Weltkrieges und danachals Zivilisten zu Zwangsarbeit herangezogenworden sind, zumal dies auch in § 1 Abs. 6Häftlingshilfegesetz (HHG) tatbestandsmäßigausgeschlossen ist, bzw. im HHG nur Gewahr-samzeiten ab dem 1. Januar 1947 erfasst wer-den, und wie begründet die Bundesregierungihre Auffassung, dass heute kein Regelungsbe-darf in dieser Frage mehr besteht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 14. März 2005

Die jetzige Bundesregierung und alle ihre Vorgängerinnen haben stetsdie Auffassung des Nachkriegsgesetzgebers geteilt, wonach die Heran-ziehung von Deutschen oder deutschen Volkszugehörigen zurZwangsarbeit durch Drittstaaten in der Folge des Zweiten Weltkriegesgrundsätzlich als allgemeines Kriegsfolgenschicksal zu bewerten seiund deshalb nur bei Überschreiten der in der Fragestellung erwähntenFrist zum unmittelbaren Anknüpfungspunkt innerstaatlicher Aus-gleichsleistungen gemacht werden könne. Der Gesetzgeber hat dieseAuffassung bestätigt, als er den Gesetzesantrag des Bundesrates am16. Oktober 2003 abgelehnt hat, den aus der Kriegsgefangenschaft indie ehemalige DDR entlassenen Heimkehrern eine Entschädigung –auch wegen geleisteter Zwangsarbeit – zu gewähren.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 5 –

Die Bundesregierung sieht keinen Grund, diese grundlegende Ent-scheidung des Nachkriegsgesetzgebers umzukehren. Insoweit wird so-wohl auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrageder Abgeordneten Petra Pau, Dr. Evelyn Kenzler und der Fraktionder PDS zu „Entschädigungszahlungen an die Verschleppten jenseitsvon Oder und Neiße“ – Bundestagsdrucksache 14/5865 (s. hier insbe-sondere die Vorbemerkung) – und auf die Kleine Anfrage der Abge-ordneten Hartmut Koschyk, Erika Reinhardt, Georg Janovsky, weite-rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU zu „Erkenntnissenüber deutsche Zwangsarbeiter“ – Bundestagsdrucksache 14/6688 –wie auch auf die Beratungen zum Antrag der Abgeordneten WolfgangBosbach, Hartmut Koschyk, Erwin Marschewski (Recklinghausen)u. a. und der Fraktion der CDU/CSU „Entschädigung deutscherZwangsarbeiter“ – Bundestagsdrucksachen 15/924 und 15/3907 –verwiesen.

10. AbgeordneterDr. FriedbertPflüger(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung die Mel-dung im „Daily Telegraph“ (1. Februar 2005),wonach sich die ExtremistenorganisationAl-Takfir Wal-Hijra auch in Deutschland nie-dergelassen hat, und resultieren daraus gegebe-nenfalls besondere Gefahren für die Sicherheitin unserem Land?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 15. März 2005

Bei „Al-Takfir Wal-Hijra“ handelt es sich nicht um eine fest struktu-rierte Organisation. „Niederlassungen“ im Sinne der Fragestellunggibt es deshalb in Deutschland nicht. Als islamistische Strömung bzw.Ideologie ist „Al-Takfir Wal-Hijra“ vielmehr zu Beginn der 70er Jahredes 20. Jahrhunderts in Ägypten entstanden. Als ihr Begründer giltShukri MUSTAFA, der damals eine heute nicht mehr existente Orga-nisation gleichen Namens führte. Shukri MUSTAFA wurde 1977gemeinsam mit mehreren Anhängern wegen der Ermordnung desdamaligen ägyptischen Ministers Hussein al-DHAHABY zum Todeverurteilt und 1978 hingerichtet. Dies bedeutete das Ende seiner Orga-nisation, deren Ideologie jedoch weiterlebte.

Wie alle aktuellen islamistischen Strömungen geht „Al-Takfir Wal-Hijra“ auf Gedankengut der ägyptischen Moslembruderschaft zurück.Die Anhänger der Bewegung betrachten die bestehenden Herr-schafts-, Gesellschafts- und religiösen Systeme der islamischen Weltals ketzerisch, weshalb sie aus ihrer Sicht (gewaltsam) bekämpft wer-den müssen. Moscheen werden als Götzhäuser angesehen, in denennicht Gott, sondern den Herrscherhäusern gehuldigt werde. VonÄgypten aus breitete sich die Ideologie der „Al-Takfir Wal-Hijra“ inder gesamten islamischen Welt aus. Geprägt wurden durch sie u. a. mi-litant islamistische Gruppierungen wie die algerische „Groupe Islami-que Armé“ (GIA), die „Groupe Salafiste pour la Prédication et leCombat“ (GSPC) oder die ägyptischen Organisationen „Jama’a Isla-miyya“ und „Jihad Islami“.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 6 –

Unter dem Einfluss der „Al-Takfir“-Ideologie standen in Deutschlandu. a. die Ende 2000 erkannte Meliani-Gruppe sowie die GruppierungAl-Tawhid.

Gegen beide Gruppierungen sind die deutschen Strafverfolgungs-behörden erfolgreich eingeschritten.

11. AbgeordneteBeatrixPhilipp(CDU/CSU)

Welchen Verwendungszweck sieht die Bundes-regierung für die beim Erwerb einer Eintritts-karte für die Fußball WM 2006 verpflichtendvorgesehene Angabe der Personalausweisnum-mer vor, und mit welchen Daten sollen dieseNummern abgeglichen werden?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 15. März 2005

FIFA und Organisationskomitee WM 2006 (OK) haben als Veranstal-ter und Ausrichter der Fußball-WM 2006 die Pflicht, für den ord-nungsgemäßen Ablauf und die sichere Durchführung der Veranstal-tung zu sorgen. Dem Ticketing-Verfahren kommt im Rahmen dieserVerpflichtung eine besondere Bedeutung zu.

Sämtliche im Zusammenhang mit der Bewerbung um eine Eintritts-karte erhobenen Daten werden auf privatrechtlicher Grundlage durchdas OK erhoben.

Grundlage für den Umfang der erhobenen Daten sind die Empfehlun-gen des Ständigen Ausschusses zur Gewaltkonvention des Europara-tes zum Ticketing sowie die Erfahrungen der Ausrichter vergangenerFußballwelt- und Fußballeuropameisterschaften.

Die Personalisierung der Tickets ist zentraler Bestandteil des zwischenOK und BMI abgestimmten Sicherheitskonzepts für die FIFA WM2006. Eine eindeutige Identifizierung in möglichst kurzer Zeit ist er-forderlich, da sonst die Einlasskontrollen nicht in dem zur Verfügungstehenden Zeitfenster realisiert werden können.

12. AbgeordneteBeatrixPhilipp(CDU/CSU)

Wie will die Bundesregierung sicherstellen,dass auch bei den zahlreichen über Sponsoren-kontingente vergebenen WM-Tickets die Aus-weisdaten jedes WM-Zuschauers rechtzeitig er-fasst werden?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 15. März 2005

Durch den sog. After-Registration-Process (ARP) des OK wird ge-währleistet, dass von allen relevanten Kontingentnehmern eine Regist-rierung/Personalisierung der Tickets zeitnah vor jedem Spiel erfolgenwird.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 7 –

13. AbgeordneteBeatrixPhilipp(CDU/CSU)

Wie soll angesichts der an die Personalausweis-nummer gebundenen Eintrittskarten die Rück-gabe oder die Weitergabe der Tickets gewähr-leistet werden, ohne dass der terminlich verhin-derte Inhaber finanziell geschädigt wird?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Göttrik Wewervom 15. März 2005

Es ist ein Verfahren vorgesehen, das sowohl den Sicherheitsinteressender Bundesrepublik Deutschland als auch den Organisationsbelangendes OK Rechnung trägt und zugleich dem Ticketinhaber die Möglich-keit eröffnet, im Rahmen der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingun-gen Eintrittskarten zu den Spielen der FIFA WM 2006 auf Dritte zuübertragen.

14. AbgeordneteBeatrixPhilipp(CDU/CSU)

Kann die Bundesregierung die Meldung in der„WELT am SONNTAG“ vom 6. März 2005bestätigen, dass bei Tests der deutschen Bot-schaft in Nigeria, bei denen jeder Visa-Antrag-steller einen Fingerabdruck abgeben musste,herausgefunden wurde, dass beinahe jeder drit-te Antragsteller in Deutschland als Visabetrü-ger bekannt war, und wenn ja, welche Kon-sequenzen beabsichtigt die Bundesregierungdaraus zu ziehen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 17. März 2005

In der Außenstelle Lagos der deutschen Botschaft in Nigeria findetderzeit ein Pilotversuch statt. Dieser dient der Vorbereitung einer Ent-scheidung darüber, wie und mit welchen biometrischen Merkmalen(insbesondere die verschiedenen Methoden der Fingerabdrucknahme,Gesichterkennung) Maßnahmen auf der Grundlage des § 49 Abs. 3Nr. 5 AufenthG (vormals § 41 Abs. 3 Nr. 5 AuslG) erfolgen können.Dabei werden im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben allerdingsnicht von allen Visaantragstellern Fingerabdrücke zur Feststellungund Sicherung der Identität abgenommen, sondern bei Staatsangehö-rigen solcher Staaten, bei denen Rückführungsschwierigkeiten beste-hen (so auch Nigeria) und in den nach § 73 Abs. 4 AufenthG festge-legten Fällen, sofern diese Personen ein nationales Visum der Katego-rie D für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten beantragen.Eine erste Versuchsphase (Mai bis November 2003) umfasste nur dieAbnahme der Fingerabdrücke durch Abrollen aller zehn Finger. Da-bei wurde festgestellt, dass 26% aller Antragsteller (87 von 334 diesemVerfahren unterzogenenen Antragstellern) schon einmal unter ande-ren Personalien in Deutschland als Straftäter oder Asylbewerber er-fasst worden. Ob diese Personen bereits vorher Visa missbräuchlicherlangt oder verwendet hatten, ist nicht bekannt.

Zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung im Visabereich setzt sichdie Bundesregierung insbesondere für einen termingerechten Aufbaudes europäischen Visuminformationssystems (VIS) entsprechend den

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 8 –

Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Februar 2004 ein, mit dem un-ter anderem die gegenseitige Unterrichtung der Mitgliedstaaten überVisaanträge erleichtert werden soll.

15. AbgeordneterDr. MaxStadler(FDP)

Wie begründet die Bundesregierung die Neu-regelung des § 4 Bundessonderzahlungsgesetz(BSZG) für die Bemessung der jährlichen Son-derzuwendung von Witwen/Witwern und Wai-sen von Beamten oder Versorgungsempfän-gern, wonach sich die Sonderzahlung nur nachden im Kalenderjahr bezogenen eigenen Ver-sorgungsbezügen der Witwen/Witwer undWaisen bemisst, mit der Konsequenz, dass dieBezüge des verstorbenen Beamten bzw. Ver-sorgungsempfängers im Kalenderjahr für dieSonderzahlung an seine versorgungsberechtig-ten Hinterbliebenen unberücksichtigt bleiben?

16. AbgeordneterDr. MaxStadler(FDP)

Wie rechtfertigt die Bundesregierung im Ver-gleich dazu die Regelung in § 3 BSZG, wonachein Beamter oder Amtsträger, der im Verlaufeines Kalenderjahres mit Versorgungsbezügenausscheidet, eine Sonderzahlung auf derGrundlage seiner gesamten im Kalenderjahrzustehenden Bezüge erhält?

17. AbgeordneterDr. MaxStadler(FDP)

Hält die Bundesregierung unbeschadet syste-matischer Erwägungen diese Konsequenz ausder Neuregelung des BSZG für angemessenund gerechtfertigt, insbesondere im Hinblickauf den Lebensbedarf der versorgungsberech-tigten Hinterbliebenen, in der Regel Witwenund Waisen, die den Verlust ihres Ernährersim selben Kalenderjahr zu beklagen habenund bei denen die Höhe der Sonderzahlungvom zufälligen Zeitpunkt des Todes des Beam-ten oder Versorgungsempfängers abhängt?

18. AbgeordneterDr. MaxStadler(FDP)

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Ände-rung des § 4 BSZG, um die vorstehend aufge-führten Veränderungen der Regelungen derSonderzahlungen für Witwen/Witwer undWaisen von Beamten bzw. Versorgungsemp-fängern gegenüber der früheren Rechtslage zubeseitigen, und welchen Finanzbedarf würdeeine solche Änderung für den Bundeshaushalthervorrufen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 9 –

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 16. März 2005

Vorbemerkung

Im Rahmen der Konsolidierung des Bundeshaushalts hat das Bundes-sonderzahlungsgesetz (BSZG) zu einer deutlichen Verringerung derbisherigen Sonderzahlungen (Sonderzuwendung, Urlaubsgeld für akti-ve Beamte) geführt. Dabei wurden die Sonderzahlungen bei den Ver-sorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern wegen desAusgabenanstiegs in der Beamtenversorgung und vergleichbarer Leis-tungseinschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (insbe-sondere sog. Nullrunde 2004) stärker reduziert als bei den Aktiven.Außerdem orientiert sich die Höhe der Sonderzahlung auch bei denVersorgungsempfängern (Ruhestandsbeamte, Witwen, Waisen) nichtmehr an den Dezemberversorgungsbezügen, sondern an den tatsäch-lich erhaltenen Versorgungsbezügen für das Kalenderjahr. Im Ergeb-nis leisten die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfän-ger damit einen angemessenen Beitrag zur Stabilisierung der Beamten-versorgung.

Zu Frage 15

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BSZG bildet die Summe der Hinterbliebenen-bezüge (Witwen-/Waisengeld) für das jeweilige Kalenderjahr die Be-rechnungsgrundlage für die Sonderzahlung. Es verhält sich damit beiden Hinterbliebenen nicht anders als bei den Ruhegehaltsempfängern.Auch die Sonderzahlung der Ruhegehaltsempfänger bemisst sich nachden im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich zugeflossenen Versor-gungsbezügen. Nicht nur die Sonderzahlung von Hinterbliebenenauch die Sonderzahlung von Ruhegehaltsempfängern fällt in dem Jahrdes Beginns der Versorgung – abhängig vom Zeitpunkt des Versor-gungsbeginns – entsprechend unterschiedlich hoch aus.

Zu Frage 16

Auch ein Beamter, der im Verlauf eines Kalenderjahres mit Versor-gungsbezügen ausscheidet, erhält im Monat Dezember für den bereitsim Ruhestand verbrachten Teil des Kalenderjahres die Sonderzahlungnur nach den tatsächlich zugeflossenen Versorgungsbezügen. Insofernstellt die Regelung des § 3 Abs. 1 BSZG keinen Widerspruch zu derdes § 4 Abs. 1 BSZG dar.

Unabhängig davon bemisst sich die mit dem Ausscheiden aus demaktiven Dienst zustehende Sonderzahlung für den Teil des Jahres imaktiven Dienst nach den bis zum Ausscheiden zustehenden Dienst-bezügen. Die stärkere Verringerung der Sonderzahlung bei Versor-gungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern (einschl. Witwen/Witwer) gegenüber der auf den aktiven Dienst bezogenen Sonderzah-lung ist aufgrund der Lage der Beamtenversorgung und vergleichba-rer Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung(sog. Nullrunde 2004) gerechtfertigt.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 10 –

Zu Frage 17

Die Sonderzahlung ist kein Besoldungs- bzw. Versorgungsbestandteil,der vorrangig von sozialen Kriterien bestimmt wird.

Die Sonderzahlung dient auch nicht der Sicherung des Lebensbedarfsversorgungsberechtigter Hinterbliebener. Den Hinterbliebenen dieUmstellung auf die durch den Tod des Ernährers/Versorgers geänder-ten Lebensverhältnisse zu erleichtern und auch zur Deckung derdamit einhergehenden Kosten in gewissem Umfang beizutragen, istZweckbestimmung des Sterbegeldes nach § 18 des Beamtenversor-gungsgesetzes (BeamtVG), das zwei volle monatliche Dienstbezügebzw. Ruhegehälter umfasst.

Zu Frage 18

Nein.

19. AbgeordneterDr. VolkerWissing(FDP)

In den Aufsichtsräten wie vieler Unternehmennehmen Vertreter bzw. Mitglieder der Bundes-regierung ein Mandat wahr, und auf welcheGesamtsumme belaufen sich die dafür gezahl-ten Aufwandsentschädigungen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ute Vogtvom 14. März 2005

Nach Artikel 66 des Grundgesetzes und § 5 Abs. 1 des Bundesminis-tergesetzes dürfen die Mitglieder der Bundesregierung neben ihremAmt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Berufausüben. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand,Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unter-nehmens angehören.

Der Deutsche Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der Zuge-hörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen. Inso-weit sind Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einemAufsichtsrat dem Deutschen Bundestag bekannt.

Zusammenfassende Aufstellungen darüber, welche Mandate in Auf-sichtsräten von Bundesbediensteten (Vertreter der Bundesregierung)wahrgenommen werden, liegen nicht vor und wären nur mit unver-hältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand zu erstellen. Das Gleichegilt für die damit ggf. verbundenen Aufwandsentschädigungen. Fürden Teil von Aufsichtsratsmandaten in Unternehmen, an denen derBund wirtschaftlich beteiligt ist, wird auf den jährlich vom Bundesmi-nisterium der Finanzen herausgegebenen Beteiligungsbericht verwie-sen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 11 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

20. AbgeordneterDr. WolfBauer(CDU/CSU)

Wann plant der Bund die Abgabe der Liegen-schaft „Truppenübungsplatz Vogelsang“ andas Land Nordrhein-Westfalen und mit wel-chen Modalitäten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 17. März 2005

Der Truppenübungsplatz Vogelsang wird mit Ausnahme des Gelän-des der Burganlage im Anschluss an die für Ende 2005 angekündigteFreigabe des Übungsplatzes durch die belgischen Streitkräfte imWege eines Flächentausches in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen überführt und in den Nationalpark Eifel einbezogen.

21. AbgeordneterDr. WolfBauer(CDU/CSU)

In welcher Höhe beteiligt sich der Bund finan-ziell an der „Entwicklungsgesellschaft Vogel-sang“ für das Gelände des ehemaligen Trup-penübungsplatzes Vogelsang, und warum indieser Höhe?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 17. März 2005

Für den Bereich der Burganlage werden „nationalparkverträgliche“Nutzungen gesucht. Die noch zu gründende Standortentwicklungsge-sellschaft (SEG) soll wirtschaftlich sinnvolle Verwertungsmöglichkei-ten aufzeigen. Im ersten Jahr nach deren Gründung wird sich die Bun-desanstalt für Immobilienaufgaben neben dem Land Nordrhein-West-falen und den örtlichen Gebietskörperschaften am Finanzbedarf derSEG mit 30% beteiligen. Durch die beabsichtigte Präsenz der SEGwird eine Nutzungslücke vermieden; die Bewirtschaftungskosten wer-den reduziert.

22. AbgeordneterErich G.Fritz(CDU/CSU)

Welche Erfahrungen hat die Bundesregierungim Umgang mit der zum 1. Januar 2005 einge-führten elektronischen Abgabe von Umsatz-steuer-Voranmeldungen und dem von derSteuerverwaltung kostenlos zur Verfügung ge-stellten Programm ElsterFormular gemacht?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 17. März 2005

Die seit Jahresbeginn 2005 bestehende gesetzliche Verpflichtung zurelektronischen Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungenwird in einem hohen Maße angenommen. Die Zahl der im Februar2005 elektronisch übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 12 –

(1 697 198) ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 341,9% gestie-gen.

Entgegen den Erwartungen entschieden sich viele deutsche Unterneh-mer dafür, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst an die zuständigenClearingstellen zu übermitteln, und nicht Zentralen, wie z. B. dieDATEV, zu nutzen. Das führte am 9. Februar 2005 zu einer Überlas-tung der Clearingstellen. Die Clearingstellen wurden aufgerüstet; dieRückstände sind inzwischen abgearbeitet.

Das von der Finanzverwaltung zur Förderung der elektronischenSteuererklärung kostenlos zur Verfügung gestellte Steuererklärungs-programm ElsterFormular wird von den Steuerbürgern gut angenom-men. Im Februar 2005 wurden 125 257 bzw. ein Drittel aller elektro-nisch übermittelten Einkommensteuererklärungen mit ElsterFormularbeim Finanzamt abgegeben. Auch viele Unternehmer nutzen Elster-Formular: Mit 400 132 übermittelten Umsatzsteuer-Voranmeldungenliegt ElsterFormular auf dem zweiten Platz aller vergleichbaren Soft-wareprodukte.

23. AbgeordneterErich G.Fritz(CDU/CSU)

Was unternimmt die Bundesregierung, um et-waige Sicherheitslücken, die bei der elektro-nischen Übermittlung von Umsatzsteuer- undLohnsteuererklärungen per Elster-Softwareexistieren, zu schließen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 17. März 2005

Die Übermittlung von Steuerdaten mit der ELSTER-Software istsicher, wie von mehreren unabhängigen Stellen (z. B. Datenschutzbe-auftragte und die „Stiftung Warentest“) bestätigt wird.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen wer-den in einem weitgehend automatisierten und bearbeiterlosen Massen-verfahren verarbeitet. Zur Vermeidung unberechtigter Erstattungen –auch zugunsten Dritter – wurden Sicherheitsmaßnahmen getroffen,z. B. Plausibilitätskontrollen und Risiko-Management.

Ein finanzielles Risiko für den Unternehmer besteht nicht. Einer feh-lerhaften Abbuchung kann widersprochen werden, der abgebuchteBetrag wird dann mit gleicher Wertstellung wieder gutgeschrieben.

Bei der Ausgestaltung des Steueranmeldungsverfahrens müssen we-gen der großen Fallzahlen die Aspekte schnelles und unbürokratischesVerfahren einerseits bzw. Vermeidung von Manipulationen anderer-seits sachgerecht gegeneinander abgewogen werden. Das derzeitigeVerfahren misst der Schnelligkeit und dem geringeren bürokratischenAufwand des Verfahrens im Interesse der Steuerpflichtigen ein größe-res Gewicht bei. Zukünftig soll ein Authentifizierungsverfahren Mani-pulationen noch mehr als bisher erschweren. Dieses Verfahren mussaber sorgfültig vorbereitet und getestet werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 13 –

24. AbgeordneterJochen-KonradFromme(CDU/CSU)

Wie steht die Bundesregierung zu einem Be-richt des SPIEGEL-Magazins vom 10. Febru-ar 2005, nach dem die Rückzahlungen von Bil-dungskrediten durch die KfW-Bank (KfW:Kreditanstalt für Wiederaufbau) bis zu 248 Eu-ro betragen können, hinsichtlich ihrer Bemü-hungen, Familiengründungen und Geburten-raten gerade in jungen Akademikerfamilien zusteigern?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 11. März 2005

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) arbeitet seit über drei Jah-ren in alleiniger Verantwortung an Überlegungen eines flächendecken-den Studienkreditangebotes, das als Eigenmittelprogramm der KfWohne Bundesmittel zusätzlich zu den Förderungsmöglichkeiten desBAföG bereitgestellt werden soll und losgelöst von der Diskussion umdie Einführung von Studiengebühren ist, die sich erst durch die Ent-scheidung des Bundesverfassungsgerichts über die 6. Novelle zumHochschulrahmengesetz in der Öffentlichkeit entzündet hat. Studie-rende sollen nach den Überlegungen der KfW ihren Lebensunterhaltunabhängig von Studienfach, Einkommen und Vermögen der Elternfinanzieren und sich voll auf das Studium konzentrieren können.

Gerade weil es sich um ein zusätzliches Angebot handelt und nicht da-rum geht, das BAföG für Einkommensschwache abzulösen, könntedieser Aspekt durchaus fördernd auf Familiengründung und Gebur-tenrate wirken und das in Deutschland traditionelle Nacheinandervon Ausbildung – Beruf – Familiengründung verkürzen. Die indivi-duelle Entscheidung für frühe Familiengründung und Kinder würdedurch ein solches Angebot, das jeder nach eigenem Ermessen für sichpassgenau und entsprechend seiner jetzigen und voraussichtlichenkünftigen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen kann, eher erleich-tert als erschwert.

Bei den in dem SPIEGEL-Artikel genannten 248 Euro handelt es sichum eine bloße Modellrechnung zu einer Fallkonstellation, in der wäh-rend des Studiums der erwogene Maximalbetrag für die monatlicheDarlehensgewährung von 650 Euro für die gesamte Studiendauer inAnspruch genommen wird und die spätere Tilgung des Darlehens in-nerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren erfolgen soll. Nach Auskunftder KfW ist die Programmgestaltung noch nicht abgeschlossen.

25. AbgeordneterMichaelGrosse-Brömer(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass die Deutsche Bundesbankplant, die Geldbearbeitung künftig ausschließ-lich in eigenen Geldzählzentren durchzufüh-ren?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 14 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 15. März 2005

Nach Kenntnisstand der Bundesregierung entspricht dies nicht denPlänen der Deutschen Bundesbank.

26. AbgeordneterMichaelGrosse-Brömer(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass o. a. Service durch die Deut-sche Bundesbank für den Kunden, ab einernoch nicht festgelegten Geldmenge, kostenfreiübernommen werden soll und die Kosten dem-nach allein vom Steuerzahler getragen wür-den?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 15. März 2005

Bereits heute bietet die Bundesbank neben entgeltpflichtigen Leistun-gen auch entgeltfreie Standardleistungen im Rahmen ihres Bargeldser-vice an. Zusatzleistungen werden gegen kostendeckende Entgelte an-geboten. Durch Nutzung des technischen Fortschritts sollen nun nachKenntnis der Bundesregierung die entgeltfreien Standardleistungender Bundesbank verbessert werden. Die Bundesregierung erwartetvon der Bundesbank, dass durch die Anpassung ihres Dienstleistungs-angebots im Barzahlungsverkehr für die Bundesbank – und damit fürden Steuerzahler – die Kosten sinken.

27. AbgeordneterMichaelGrosse-Brömer(CDU/CSU)

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierungvor dem Hintergrund geplanten Bürokratieab-baus andere Handlungsmöglichkeiten geprüft,und warum wurden diese nicht umgesetzt?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 15. März 2005

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Bundesbank auch ande-re Handlungsmöglichkeiten geprüft hat und die gefundene Lösung alsdie effizienteste aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ansieht. Im Einzel-nen ist dies der Bundesregierung aber nicht bekannt, da die Bundes-bank nach § 3 BBankG die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsver-kehrs zu besorgen hat und damit die Verantwortung für die Bargeld-infrastruktur in Deutschland trägt.

28. AbgeordneterMichaelGrosse-Brömer(CDU/CSU)

Dient die Übernahme der Geldbearbeitungdazu, den Personalabbau bei der DeutschenBundesbank einzuschränken?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 15 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 15. März 2005

Nach Kenntnisstand der Bundesregierung ist dies nicht das Ziel derDeutschen Bundesbank. Die Bundesbank hat darauf hingewiesen,dass der Einsatz modernerer Maschinen bei der Deutschen Bundes-bank, genauso wie im privaten Sektor, zu Rationalisierungseffektenführt. Die Bundesbank geht nach den ihren aktuellen Beschlüssen vo-rausgegangenen Festlegungen zur Straffung des Filialnetzes und desBargelddienstleistungsangebots von einem sinkenden Personaleinsatzim Bargeldbereich aus, und zwar von etwa 3 500 Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern Ende 1992 auf schätzungsweise 2 000 Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter Ende 2007.

29. AbgeordneteGiselaPiltz(FDP)

Soll im Rahmen einer Unternehmenssteuerre-form die Gewerbesteuer abgeschafft werden,und wenn ja, welche Finanzierungsquelle fürdie Kommunen soll dann die Gewerbesteuer-einnahmen ersetzen?

30. AbgeordneteGiselaPiltz(FDP)

Wann soll eine Reform der Unternehmens-steuer in Angriff genommen werden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 15. März 2005

Die Bundesregierung wird eine Modernisierung und Fortentwicklungder Unternehmensbesteuerung – auch unter Berücksichtigung vonVorschlägen des Sachverständigenrates – sorgfältig vorbereiten. Einkonkreter Zeitplan für die Vorlage eines Reformkonzepts liegt nochnicht vor. Im Vorgriff auf den Abschluss der Vorbereitungen nimmtdie Bundesregierung zu Einzelaspekten keine Stellung.

31. AbgeordneteGiselaPiltz(FDP)

Erstreckt sich die ab 1. April 2005 in Kraft tre-tende automatisierte Kontenabfrage auch aufdie von Rechtsanwälten geführten Anderkon-ten sowie auf von diesen treuhänderisch ge-führte Konten, wenn ja, wie verhält sich dieszum Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlichihrer Mandanten?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 16 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 17. März 2005

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben am10. März 2005 die angekündigte Verwaltungsanweisung zum Konten-abrufverfahren beschlossen (BMF-Schreiben vom 10. März 2005 – IVA 4 – S 0062 – 1/05 –). Hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenenFrage gilt hiernach Folgendes (Nummer 2.5 des Anwendungserlasseszu § 93 Abgabenordnung):

„Ein Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 Abgabenordnung ist auch zuläs-sig, um Konten oder Depots zu ermitteln, hinsichtlich derer derSteuerpflichtige zwar nicht Verfügungsberechtigter, aber wirtschaft-lich Berechtigter ist. Dies gilt auch dann, wenn der Verfügungsberech-tigte nach § 102 Abgabenordnung die Auskunft verweigern könnte(z. B. im Fall von Anderkonten von Anwälten). Denn ein Kontoabruferfolgt bei dem Kreditinstitut und nicht bei dem Berufsgeheimnisträ-ger. Das Kreditinstitut hat aber kein Auskunftsverweigerungsrechtund muss daher auch nach § 93 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung Aus-kunft geben darüber, ob bei festgestellten Konten eines Berufsgeheim-nisträgers eine andere Person wirtschaftlich Berechtigter ist. Das Ver-trauensverhältnis zwischen dem Berufsgeheimnisträger und seinemMandanten bleibt dadurch unberührt.

Ein Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 Abgabenordnung ist auch im Be-steuerungsverfahren eines Berufsgeheimnisträgers im Sinne des § 102Abgabenordnung grundsätzlich zulässig. Bei der gebotenen Ermes-sensentscheidung ist in diesem Fall zusätzlich eine Güterabwägungzwischen der besonderen Bedeutung der Verschwiegenheitspflicht desBerufgeheimnisträgers und der Bedeutung der Gleichmäßigkeit derBesteuerung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzipsvorzunehmen (vgl. BVerfG-Urteil vom 30. März 2004, BVerfGE 110,226, und BFH-Urteil vom 26. Februar 2004, BStBl II 2004 S. 502).Über Anderkonten eines Berufsgeheimnisträgers im Sinne des § 102Abgabenordnung, die durch einen Kontenabruf im Besteuerungsver-fahren des Berufsgeheimnisträgers festgestellt werden, sind keineKontrollmitteilungen zu fertigen.“

32. AbgeordneteGiselaPiltz(FDP)

Haben die Bürger einen Auskunftsanspruch(vgl. § 19 Bundesdatenschutzgesetz) hinsicht-lich der über sie beim Bundesamt für Finanzengespeicherten Konto- und Depotinformatio-nen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 17. März 2005

Beim Bundesamt für Finanzen werden die durch einen Kontenabrufermittelten Daten nach ihrer Weiterleitung an die ersuchende Finanz-behörde ausschließlich zum Zweck der Datenschutzkontrolle gespei-chert (§ 93b Abs. 4 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 24cAbs. 4 Kreditwesengesetz). Ein Auskunftsanspruch des Betroffenengegenüber dem Bundesamt für Finanzen ist daher ausdrücklich ausge-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 17 –

schlossen. Der Betroffene kann sich jedoch an den Bundesbeauftrag-ten für den Datenschutz wenden, der die genannten Protokolldatendes Bundesamts für Finanzen einsehen kann.

Der Gesetzgeber hat sich im Rahmen des § 24c Kreditwesengesetzaus datenschutzrechtlichen Gründen – anders als in einigen europäi-schen Ländern – nicht für die Errichtung einer Evidenzzentrale oderZentraldatei bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtentschieden. Vielmehr basiert § 24c Kreditwesengesetz auf einemAbrufverfahren. Die Kundendaten (Kontenstammdaten) verbleibenimmer bei den Kreditinstituten bzw. den von ihnen beauftragtenRechenzentren. Dateien mit kundenbezogenen Daten können bei derBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht angelegt wer-den. Gleiches gilt für den Kontenabruf gemäß den §§ 93, 93b AO.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Betroffene über durchgeführteKontenabrufe nicht informiert wird. Er wird nur nicht vom Bundes-amt für Finanzen informiert, sondern von der Stelle, die den Konten-abruf veranlasst hat.

In der vom Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit denobersten Finanzbehörden der Länder herausgegebenen Verwaltungs-anweisung zum Kontenabrufverfahren nach § 93 AO vom 10. März2005 wird angeordnet, dass der Betroffene über jeden Kontenabruffür steuerliche Zwecke von den Finanzbehörden bereits von Amts we-gen zu informieren ist. Damit wurde der Entschließung des DeutschenBundestages vom 17. Februar 2005 Rechnung getragen. Ein gesonder-ter Antrag auf Auskunftserteilung ist damit nicht mehr erforderlich.

Bei Durchführung eines Kontenabrufs für andere Zwecke richtet sichder Auskunftsanspruch des Betroffenen nicht nach der Abgabenord-nung, sondern nach den im Einzelfall jeweils anzuwendenden gesetzli-chen Regelungen, die regelmäßig eine Information für den Fall vorse-hen, dass Daten nicht beim Betroffenen selbst erhoben werden. Dane-ben bestehen jedenfalls Auskunftsansprüche des Betroffenen, durchdie er nachträglich von der Durchführung eines Kontenabrufs Kennt-nis erlangen kann.

Im Fall der Sozialhilfe bedeutet dies zum Beispiel:

Daten, die auf Ersuchen eines Trägers der Sozialhilfe gemäß § 93Abs. 8 AO aus den nach § 93b Abs. 1 AO zu führenden Dateien abge-rufen werden, sind Sozialdaten im Sinne des § 67a Abs. 5 i. V.m. § 67Abs. 1 SGB X. Das Ersuchen an die Finanzbehörde, die betreffendenDaten über das Bundesamt für Finanzen nach § 93b AO abzurufen,ist eine Datenerhebung des Trägers der Sozialhilfe gemäß § 67 Abs. 5SGB X. Nach § 83 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist daher dem Betroffenenauf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Sozial-daten zu erteilen. Dieser Auskunftsanspruch bezieht sich auch auf dieHerkunft dieser Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfän-gern, an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Spei-cherung.

Soweit keine spezialgesetzlichen Regelungen – wie die im Beispiel ge-nannten Regelungen des SGB X – bestehen, ergeben sich die Informa-tionspflichten und Auskunftsrechte aus dem jeweils anzuwendendenDatenschutzgesetz des Bundes oder des jeweiligen Landes.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 18 –

33. AbgeordneterHorstSchild(SPD)

Wie hoch waren 2004 die Steuern der einzel-nen Länder vor der Umsatzsteuerverteilungnach dem Länderfinanzausgleichsgesetz je Ein-wohner?

34. AbgeordneterHorstSchild(SPD)

Wie hoch waren 2004 die Steuern der Ländernach der Umsatzsteuerverteilung je Einwoh-ner?

35. AbgeordneterHorstSchild(SPD)

Wie hoch ist der Abstand der einzelnen Län-der in v.H. zum Länderdurchschnitt, wenndiese Steuern der Länder auf die jeweilige Ein-wohnerzahl bezogen werden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 17. März 2005

Die von Ihnen gewünschten Daten können der nachstehenden Tabelleentnommen werden. Den Zahlen liegt die vorläufige Abrechnung derUmsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs unter den Ländernfür 2004 zugrunde.

Land

Steuern der Ländervor Umsatzsteuer-verteilung je Einw.

(in E)

Steuern der Ländernach Umsatzsteuer-verteilung je Einw.

(in E)

Abstand der Steuernder Länder nach

Umsatzsteuerverteilung jeEinw. zum Durchschnitt

(in v.H.)

Nordrhein-Westfalen 1 202 1 895 – 1,2

Bayern 1 402 2 096 9,3

Baden-Württemberg 1 385 2 078 8,3

Niedersachsen 905 1 716 –10,5

Hessen 1 417 2 111 10,0

Sachsen 425 1 716 –10,5

Rheinland-Pfalz 1 089 1 783 – 7,1

Sachsen-Anhalt 402 1 716 –10,5

Schleswig-Holstein 1 054 1 748 – 8,9

Thüringen 408 1 716 –10,5

Brandenburg 481 1 716 –10,5

Mecklenburg-Vorpommern 422 1 716 –10,5

Saarland 926 1 716 –10,5

Berlin 938 1 716 –10,5

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 19 –

Land

Steuern der Ländervor Umsatzsteuer-verteilung je Einw.

(in E)

Steuern der Ländernach Umsatzsteuer-verteilung je Einw.

(in E)

Abstand der Steuernder Länder nach

Umsatzsteuerverteilung jeEinw. zum Durchschnitt

(in v.H.)

Hamburg 2 152 2 845 48,3

Bremen 1 209 1 902 – 0,8

Länderdurchschnitt 1 112 1 918 0,0

36. AbgeordneterJensSpahn(CDU/CSU)

Auf welche Höhe schätzt die Bundesregierungdie Summe der Ansparabschreibungen, dienach § 7g Abs. 3 des Einkommensteuergeset-zes per 31. Dezember 2003 von den Unterneh-men gebildet wurden, und liegen der Bundes-regierung Erkenntnisse darüber vor, in wievielen Fällen diese Ansparabschreibungennach Ablauf lediglich aufgelöst und neu gebil-det werden ohne dass die geplanten Investi-tionen getätigt werden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 17. März 2005

Nach den im Wege einer groben Schätzung fortgeschriebenen Ergeb-nissen der Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik sowie der Sta-tistik über die Personengesellschaften/Gemeinschaften für das Veran-lagungsjahr 1998 beträgt die Höhe der Ansparabschreibungen nach§ 7g Abs. 3 EStG, die zum 31. Dezember 2003 gebildet wurden, rund6 Mrd. Euro.

Erkenntnisse darüber, wie viele Unternehmen die Ansparabschreibun-gen nach Ablauf auflösen und neu bilden, ohne eine Investition zu täti-gen, liegen nicht vor.

37. AbgeordneterJensSpahn(CDU/CSU)

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung indiesem Zusammenhang und vor dem Hinter-grund der Steuerehrlichkeit aus dem Urteil desBundesfinanzhofes vom 12. Dezember 2001(AZ: XI R 13/00), nach dem der Steuerpflichti-ge seine Investitionsbereitschaft nicht glaub-haft machen muss, und plant die Bundesregie-rung Änderungen in diesem Bereich?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 17. März 2005

Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 ff. EStG können nur gebildetwerden, wenn die begünstigten Wirtschaftsgüter voraussichtlich ange-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 20 –

schafft oder hergestellt werden. Für die hinreichende Konkretisierungder jeweils geplanten Investition ist eine Prognoseentscheidung überdas künftige Investitionsverhalten erforderlich (BFH-Urteil vom19. September 2002, BStBl 2004 II S. 184). Es reicht grundsätzlichaus, das einzelne Wirtschaftsgut, das voraussichtlich angeschafft oderhergestellt werden soll, seiner Funktion nach zu benennen und dieHöhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskostenanzugeben. Darüber hinaus ist das Wirtschaftsjahr zu benennen, indem die Investition voraussichtlich getätigt wird. Die Vorlage einesInvestitionsplanes oder eine feste Bestellung eines bestimmten Wirt-schaftsgutes ist dagegen nicht erforderlich. Bildung und Auflösung derRücklagen müssen für jede Investition zeitnah in der Buchführungdokumentiert werden.

Die Finanzverwaltung hat zu Zweifelsfragen bei den Ansparabschrei-bungen am 25. Februar 2004 ein ausführliches Schreiben herausgege-ben (BStBl 2004 I S. 337), das auch die Auswirkungen des BFH-Ur-teils vom 12. Dezember 2001 (BStBl 2002 II S. 385) berücksichtigt.Weitere Regelungen sind nicht geplant.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Arbeit

38. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass bundesweit jeder Sachbear-beiter der Bundesagentur für Arbeit bei jedererfassten Person auf die Daten über deren Ein-nahmen und Vermögen zugreifen kann undder Zugriff ohne besondere Zugriffsberechti-gung und ohne Protokollierung erfolgen kann?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 17. März 2005

Daten über die Einnahmen und das Vermögen fallen bei der Bundes-agentur für Arbeit im Wesentlichen bei der Grundsicherung für Ar-beitsuchende an. Zugriff auf diese Daten haben nur Mitarbeiter miteiner besonderen Zugriffsberechtigung. Die Bundesagentur für Arbeitbeabsichtigt, das Zugriffsberechtigungskonzept so zu verbessern, dasskünftig jedem Mitarbeiter nur die Daten verfügbar sein werden, diefür die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Bereits jetztwerden lesende Zugriffe auf den bundesweiten Datenbestand proto-kolliert. Ein schreibender Zugriff ist nur auf die Daten der jeweiligenArbeitsgemeinschaft möglich.

39. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Um wie viele Mitarbeiter, die zugriffsberech-tigt sind, und um wie viele Betroffene, auf de-ren Daten auf diese Weise zugegriffen werdenkann, handelt es sich?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 21 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 17. März 2005

Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind derzeit rund57 800 Benutzer zugriffsberechtigt. Bundesweit beziehen rund 5,84Millionen Personen Leistungen der Grundsicherung (Stand Februar).

40. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

In welcher Weise werden Hinweise auf unbe-rechtigte Nutzung der Daten aus der Fachweltund von Personen, deren Daten betroffen sind,aufgearbeitet, insbesondere sind bereits Vor-gänge, z. B. auch ggf. Verkauf von Daten, be-kannt geworden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 17. März 2005

Hinweisen auf unberechtigte Nutzungen der Daten geht die Bundes-agentur für Arbeit über ihr Fachreferat IT3 sowie über ihren Daten-schutzbeauftragten nach. In solchen Fällen werden die betroffenenDienststellen über die Regionaldirektion oder den Bereich „SteuerungRegionaldirektionen“ der Zentrale auf das Fehlverhalten hingewiesenund angewiesen, dieses abzustellen. Derzeit sind der Bundesagenturfür Arbeit jedoch keine Vorgänge unberechtigter Datennutzung inden genannten Leistungsverfahren oder etwa des Verkaufs von Datenbekannt.

41. AbgeordneterHans-JoachimFuchtel(CDU/CSU)

Welche Position nimmt die Bundesregierungzu Vorhaltungen ein, unter ihrer Verantwor-tung habe sich der Datenschutz zumindest beider Umsetzung von Hartz IV zurückentwi-ckelt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 17. März 2005

Die Bundesregierung nimmt die datenschutzrechtlichen Belange sehrernst. Dies gilt auch für die datenschutzrechtlichen Belange im Zusam-menhang mit der Einführung und Umsetzung der Grundsicherung fürArbeitsuchende. Wesentlichen Bedenken des Bundesbeauftragten fürden Datenschutz wurde zwischenzeitlich, etwa durch Veröffentlichungder Ausfüllhinweise zum Antragsvordruck und die Überarbeitung vonBescheinigungen, die durch Dritte auszufüllen sind, Rechnung getra-gen. Die Bundesregierung hat auf Grund einer Güterabwägung zwi-schen der Einhaltung aller Vorschriften des Datenschutzes einerseitsund der Sicherstellung des Lebensunterhalts von mehreren Millionenhilfebedürftigen Bürgern durch die Zahlung von Arbeitslosengeld IIund Sozialgeld andererseits die vom Bundesbeauftragten für den Da-tenschutz beanstandete unzureichende Erfüllung datenschutzrechtli-cher Vorschriften hingenommen. Sie achtet darauf, dass der Beanstan-dung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Rechnung getra-gen wird, sobald die für die Güterabwägung maßgeblichen Verhältnis-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 22 –

se dies zulassen. Vorhaltungen, zumindest bei der Umsetzung vonHartz IV habe sich der Datenschutz zurückentwickelt, hält die Bun-desregierung für nicht berechtigt.

42. AbgeordneteGudrunKopp(FDP)

Inwieweit ist die Bundesregierung in die Ge-spräche zur Neuordnung des deutschen Stein-kohlenbergbaus einbezogen worden bzw. hatdieser zugestimmt, wie dies die „FrankfurterAllgemeine Zeitung“ vom 7. März 2005, S. 13(„RAG will sich von der Steinkohle freikau-fen“) berichtet hat?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 17. März 2005

Der Bundesregierung sind die Pläne des RAG-Konzerns für einenBörsengang bekannt. Das RAG-Konzept wird derzeit von den zustän-digen Ressorts geprüft.

43. AbgeordneterJohannesSinghammer(CDU/CSU)

In welchen Branchen sieht die Bundesregie-rung durch die Dienstleistungsfreiheit Chan-cen für einen Arbeitsplatzzuwachs in Deutsch-land, und wie hoch schätzt sie im Einzelnendieses Potential für die nächsten Jahre?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ditmar Staffeltvom 17. März 2005

In welchem Ausmaß und in welchen Branchen deutsche Dienstleisterund ihre Arbeitnehmer in den nächsten Jahren von der Dienstleis-tungsfreiheit in der EU profitieren können, hängt von einer Vielzahlvon Faktoren ab, nicht zuletzt von der Entwicklung in der Weltwirt-schaft, in der EU und in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Dienstleistungs-bereichs, der in Deutschland für zirka 70% der Arbeitsplätze steht,aber bisher nur mit rd. 14% an den Gesamtexporten beteiligt ist, mussein Interesse bestehen, zunehmend Dienstleistungen zu exportieren.Deutschland hat insbesondere Wettbewerbsvorteile in Sektoren mitintensiven Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, in denen neueTechnologien dominieren.

Der europäische Binnenmarkt ist für Deutschland von besonderer Be-deutung. Für beratende Ingenieure ist die Nachfrage nach technischerBeratung im Inland rückläufig, während die Auslandsnachfrage in denneuen EU-Mitgliedstaaten stark zunimmt. Gerade gegenüber diesenLändern bestehen große Chancen für den Export hochwertigerDienstleistungen, denn die EU wird zum Beispiel für Strukturhilfenallein für den Zeitraum bis 2006 Mittel in Höhe von 62 Mrd. Euro mitdem Schwerpunkt Infrastrukturinvestitionen zur Verfügung stellen.

Inwieweit die Dienstleistungswirtschaft in Deutschland ihre spezifi-schen Stärken, mit einer qualitativ hochwertigen Angebotspalette, bei

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 23 –

grenzüberschreitenden Aktivitäten verstärkt nutzen kann, wird aberwesentlich auch davon beeinflusst, wie sich die rechtlichen Rahmenbe-dingungen für die Erbringung von Dienstleistungen in der EU künftiggestalten.

Wie die aktuelle Diskussion zu Problemen durch Billigangebote vonSubunternehmen aus Beitrittsländern zeigt, müssen bei der Bewertungunserer Interessenlage neben den Chancen auch die Risiken einbezo-gen werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

44. AbgeordneteGittaConnemann(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung das bundes-weite Projekt „Region aktiv“, das in den letz-ten 3 Jahren in 18 Modellregionen durchge-führt worden ist, und wie begründet sie ihreHaltung?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 9. März 2005

Die Bundesregierung bewertet das Modell- und Demonstrationsvor-haben „REGIONEN AKTIV – Land gestaltet Zukunft“ als ein zu-kunftsweisendes Projekt. REGIONEN AKTIV zeichnet sich dadurchaus, dass es nicht auf einzelne Sektoren und Fördertatbestände wiez. B. Landwirtschaft, Naturschutz oder Wirtschaft ausgerichtet ist,sondern einen integrativen Ansatz verfolgt. Dieser neue Ansatz in derländlichen Entwicklung wird sowohl in den Regionen als auch vonWissenschaft und Verbänden als sehr erfolgreich und zukunftsweisendbeurteilt. Erste mit REGIONEN AKTIV gesammelte Erfahrungenhaben bereits ihren Niederschlag in der Förderung gefunden. Mitdem neuen Fördergrundsatz Integrierte Ländliche Entwicklung derGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs-tenschutzes“ (GAK) ist die Unterstützung der Erarbeitung und Um-setzung von Entwicklungskonzepten möglich gemacht worden.

45. AbgeordneteGittaConnemann(CDU/CSU)

Plant die Bundesregierung einzelne Modellre-gionen, die das Projekt „Region aktiv“ beson-ders gut umgesetzt haben, wie z. B. die Modell-region Ostfriesland mit den Projekten „Küheauf der Weide“, „Verringerung der Stickstoff-belastung in der Grünlandwirtschaft“ oderauch „Vermarktung regionaler Produkte“,auch weiterhin finanziell zu fördern, damitu. a. diese Projekte weitergeführt werden kön-nen, und wie begründet sie ihre Haltung?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 24 –

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 9. März 2005

REGIONEN AKTIV war auf vier Jahre angelegt. Das heißt abernicht, dass die in den Regionen laufenden Projekte nicht weitergeführtwerden können. Ziel von REGIONEN AKTIV ist es ja gerade, Pro-zesse in Gang zu setzen, die dann aus eigener Kraft weitergeführt wer-den können.

46. AbgeordneteGittaConnemann(CDU/CSU)

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie-rung, um diese Projekte aus den Fördertöpfenvon Bund und EU auch weiterhin zu finanzie-ren, und wie begründet sie ihre Haltung (ver-gleiche Berichterstattung Ostfriesen-Zeitungvom 10. Februar 2005)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 9. März 2005

Die Möglichkeit einer weiteren Förderung aus bestehenden Förder-instrumenten, wie etwa der GAK, hängt von der Ausgestaltung derjeweiligen Fördervoraussetzungen ab. Ziel von REGIONEN AKTIVist es aber, sich nicht auf Dauer von Fördertöpfen abhängig zumachen, sondern durch innovative Projekte Einnahmen zu erzielen,mit denen sich die Projekte selbst tragen und so einen nachhaltigenBeitrag zur Weiterentwicklung der Region leisten.

47. AbgeordneteGittaConnemann(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung die Aus-sagen des stellvertretenden Vorsitzenden desLandwirtschaftlichen Hauptvereins im Kreis-verband Leer, Arnold Venema, dass die Arbeitin der Modellregion Ostfriesland vergeblichgewesen sei, wenn die Förderung der Projektenicht fortgeführt würde, und wie begründet sieihre Haltung (vergleiche Berichterstattung Ost-friesen-Zeitung vom 10. Februar 2005)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Gerald Thalheimvom 9. März 2005

Die Bundesregierung teilt diese Aussage nicht. REGIONEN AKTIVkann bereits jetzt beeindruckende Erfolge vorweisen. Insbesondere istes gelungen, die verschiedenen Akteure zusammenzubringen und eineEntwicklung anzustoßen, bei der die gesamte Region im Fokus steht.Die Menschen aus der Region und ihre gemeinsam entwickeltenIdeen sind der Motor für die erfolgreiche weitere Entwicklung. Zu-dem werden die Erfahrungen, die im Rahmen von REGIONENAKTIV während der insgesamt vierjährigen Laufzeit gemacht wer-den, auch in die weitere Arbeit von Bund und Ländern zum Thema

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 25 –

„Ländliche Entwicklung“ einfließen und für die Weiterentwicklungdieser Arbeit genutzt.

Vergleiche auch Antwort auf Frage 46.

48. AbgeordneteDr. ChristelHappach-Kasan(FDP)

Trifft der Bericht in der Wochenzeitung „DIEZEIT“ (08/2005) zu, dass gegen Bauernhöfezweijährige Schlachtverbote verhängt wurden,weil entzuckerte Rübenschnitzel verfüttertworden waren, die Knochensplitter von wildlebenden Tieren enthielten, und wenn ja, wiewird mit den Schlachtverboten verfahren?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsMatthias Berningervom 10. März 2005

Nach Anlage 1 Kapitel I Nr. 5.7 der Fleischhygiene-Verordnung istdie Schlachterlaubnis zu versagen, wenn Tatsachen vorliegen, die zu-verlässig darauf schließen lassen, dass einem Rind Futtermittel verab-reicht worden sind, deren Verwendung nach dem Verfütterungsver-botsgesetz, der Verfütterungsverbots-Verordnung oder der Verord-nung (EG) Nr. 999/2001 unzulässig ist; von der Versagung derSchlachterlaubnis kann abgesehen werden, wenn mindestens 24 Mo-nate seit der unzulässigen Verabreichung derartiger Futtermittel ver-gangen sind.

Diese Vorschrift wird jedoch in Kürze mit der Verordnung zur Ände-rung der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über dasVerbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel, Zusatzstoffe oder Vormi-schungen aus China und zur Änderung der Fleischhygiene-Verord-nung geändert werden. Künftig ist die Schlachterlaubnis zu versagen,wenn Tatsachen vorliegen, die zuverlässig darauf schließen lassen,dass auf Grund einer Bewertung der mit der Verabreichung eines Fut-termittels, dessen Verwendung nach dem Verfütterungsverbotsgesetzder Verfütterungsverbots-Verordnung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 unzulässig ist, verbundenen Risiken das Fleisch für den mensch-lichen Genuss bedenklich ist. Diese Änderung wird voraussichtlichnächste Woche in Kraft treten. Danach besteht für die Länder dieMöglichkeit die Schlachtverbote aufzuheben.

49. AbgeordneteDr. ChristelHappach-Kasan(FDP)

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung,dass die bestehende Regelung der Nulltoleranzfür Knochensplitter in Futtermitteln wertvolleFuttermittel zu Müll macht und daher im Sin-ne einer an der Nachhaltigkeit ausgerichtetenPolitik geändert werden sollte, und wenn nein,warum nicht?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 26 –

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsMatthias Berningervom 10. März 2005

Die Bundesregierung prüft derzeit mit einer Bund/Länder-Arbeits-gruppe die Möglichkeit eines Vorschlags zur Modifizierung des um-fassenden Verfütterungsverbots im EG-Recht. Die Sonderstellung derWiederkäuer bei den BSE-Schutzmaßnahmen soll grundsätzlich unbe-rührt bleiben.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

50. AbgeordneterClemensBinninger(CDU/CSU)

Wird die Bundesregierung die für den Einsatzder Bundeswehr im Katastrophengebiet inSüdostasien entstandenen Kosten als Teil dervon ihr zugesagten 500 Mio. Euro abrechnen,und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregie-rung die Kosten für den Einsatz der Bundes-wehr?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans Georg Wagnervom 11. März 2005

Die Zusatzausgaben für die Beteiligung der Bundeswehr am Wieder-aufbau im derzeit beabsichtigten Umfang (Einsatzgruppenversorgereinschließlich Marineeinsatzrettungszentrum und zwei Hubschraubersowie landgestütztes Lazarett) mit bis zu 420 Soldaten werden füreinen Zeitraum von 3 Monaten voraussichtlich rund 15 Mio. Euro be-tragen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Bundeshaushalt im Rahmender von der Bundesregierung am 5. Januar 2005 beschlossenen Wie-deraufbauhilfe.

51. AbgeordneterClemensBinninger(CDU/CSU)

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse da-rüber vor, ob andere große Geberstaaten, wiebeispielsweise die USA, Japan und Australiendie Kosten für den Einsatz ihres Militärs imKatastrophengebiet Südostasiens über die vonihnen zugesagten Hilfen abrechnen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans Georg Wagnervom 11. März 2005

Zu den Abrechnungsmodalitäten hinsichtlich der Leistungen andererGeberstaaten, wie beispielsweise die USA, Japan und Australien, lie-gen dem BMVg keine entsprechenden Informationen vor.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 27 –

52. AbgeordneteChristaReichard(Dresden)(CDU/CSU)

Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten fürCivil-military-cooperations (CIMIC) und wei-tere nicht rein militärische Maßnahmen derBundeswehr in Afghanistan (einschließlich derMaterialkosten) in den Jahren von 2001 bis2004, und in welchem Umfang wurden dieseKosten durch Mittel aus den Haushalten desBundesministeriums der Verteidigung, desBundesministeriums für wirtschaftliche Zu-sammenarbeit und Entwicklung, des Auswärti-gen Amts und des Bundesministeriums desInnern oder auch aus Spenden bestritten (bitteeinzeln aufführen)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsHans Georg Wagnervom 15. März 2005

Die Bundeswehr beteiligt sich seit Ende Dezember 2001 an der Inter-national Security Assistance Force (ISAF) in Kabul/Afghanistan(AFG) und seit Oktober 2003 im erweiterten VerantwortungsbereichISAF an den Provincial Reconstruction Teams (PRT) Kunduz undFeyzabad im Nordosten des Landes. An den Standorten der PRT inKunduz und Feyzabad beteiligen sich das Auswärtige Amt (AA), Bun-desministerium des Innern (BMI), Bundesministerium der Verteidi-gung (BMVg) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-arbeit und Entwicklung (BMZ) am ressortübergreifenden Ansatz zurStabilisierung und zum Wiederaufbau der Region.

Das deutsche Einsatzkontingent ISAF (Kabul) hat in den Jahren 2001bis 2004 eine Vielzahl von Projekten im Rahmen der Zivil-Militäri-schen Zusammenarbeit im Ausland (CIMIC) durchgeführt, um dasAnsehen der deutschen Soldaten im Einsatzgebiet zu verbessern unddamit zur Force Protection beizutragen. Darüber hinaus wurden dieseMaßnahmen auch zur Verbesserung der Lage der afghanischen Bevöl-kerung im Einsatzgebiet durchgeführt.

Deutsche CIMIC-Kräfte haben im Großraum Kabul etwa 100 Projek-te durchgeführt, die einem Wert von insgesamt 2,4 Mio. Euro entspre-chen. Davon sind etwa 1,95 Mio. Euro durch das AA finanziert wor-den. Die restlichen 450 000 Euro wurden durch Spendengelder aufge-bracht. Das BMZ hat in Kabul keine Projekte der deutschen CIMIC-Kräfte finanziert. Die gesamten Finanzmittel sind im Rahmen derProjektarbeit zu 100% in die Maßnahmen eingeflossen und umfassenauch die Kosten für Baumaterial, Schulmobiliar oder auch Nahrungs-mittel bzw. Spielzeug für Kindergärten. Für die Projektarbeit derdeutschen CIMIC-Kräfte werden Finanzmittel des BMVg nicht ver-wendet. Für den Einatz von durchschnittlich 20 Soldaten im deut-schen CIMIC-Zug sind dem BMVg in dem genannten Zeitraum perso-nalabhängige Zusatzausgaben in Höhe von rund 2,8 Mio. Euro – imWesentlichen für Auslandsverwendungszuschläge – entstanden.

Der ressortübergreifende Ansatz im Operationsgebiet der deutschenPRT in Kunduz und Feyzabad legte die Durchführung von Projektenzur Stabilisierung der Region von Beginn an in die Verantwortlichkeit

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 28 –

der zivilen Seite. CIMIC-Projektarbeit – wie oben für das Einsatz-gebiet Kabul dargestellt – ist in den PRT nicht vorgesehen.

Das Gesamtvolumen deutscher Finanzmittel, die im Rahmen des er-weiterten Engagements der Bundesregierung in Kunduz und Feyza-bad durch die zivile Seite für Projekte implementiert werden, beläuftsich zurzeit auf rund 22 Mio. Euro. Dies umfasst Projekte, die bereitsdurchgeführt wurden oder sich noch in der Durchführung oder in Pla-nung befinden. Davon entfallen etwa 20,4 Mio. Euro auf das BMZ,1,34 Mio. Euro auf das AA und 300 000 Euro auf Spenden.

Die deutschen Einsatzkontingente in AFG führen grundsätzlich Maß-nahmen zu militärischen Zwecken durch.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

53. AbgeordneteIngridFischbach(CDU/CSU)

Sind der Bundesregierung Studien bekannt,die sich mit der Thematik der Kinderprostitu-tion/Kinderarbeit in Deutschland und Europaauseinandersetzten, und wenn ja, können diesebenannt werden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarieluise Beckvom 15. März 2005

Der Bundesregierung sind zur Thematik der Kinderprostitution inDeutschland und Europa folgende Studien bekannt:

• International Organisation for Migration: Victims of trafficking inthe Balkans – A Study of Trafficking in Women and Children forSexual Exploitation to, through and from the Balkan Region, Wien2001;

• International Organisation for Migration: Trafficking in unaccom-panied minors for sexual exploitation in the European Union, Genf2001;

• Leopold, Beate; Grieger, Katja: Projekt „Minderjährigenprostitu-tion“ der Mitternachtsmission Dortmund e. V.; Abschlussberichtder wissenschaftlichen Begleitung, Berlin 2004;

• O’Briain, Miureann u. a., Joint East West research on trafficking inchildren for sexual purposes in Europe; Europe Law EnforcementGroup, Amsterdam 2004;

• Partenheimer, Sabine: Kinder- und Jugendprostitution in Deutsch-land, Aachen 1997;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 29 –

• Studer, Stefan; Peter, Christina: Kommerzielle sexuelle Ausbeu-tung von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz, Bern 1999.

Repräsentative Studien zum Thema Kinderarbeit in Deutschland lie-gen der Bundesregierung nicht vor. Hinsichtlich der Thematik derKinderarbeit hat die Bundesregierung im Jahr 2000 dem DeutschenBundestag den „Bericht der Bundesregierung zur Kinderarbeit inDeutschland“ (Bundestagsdrucksache 14/3500) vorgelegt. Der Berichtenthält die Erkenntnisse der Bundesregierung und der Aufsichtsbehör-den der Länder sowie Stellungnahmen von mit dem Jugendarbeits-schutz befassten Organisationen.

54. AbgeordneterHubertHüppe(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dasskeinem im Konsens beschlossenen UN-Doku-ment zu entnehmen ist, dass Abtreibung einreproduktives Recht oder Bestandteil der re-produktiven Gesundheit sei, und wie beur-teilt sie vor diesem Hintergrund Empfehlun-gen, wie die des „Human Rights Committee“hinsichtlich Polen (CCPR/CO/82/POL vom2. Dezember 2004), dass das Komitee „tiefbesorgt“ sei über Polens „restriktive“ Abtrei-bungsgesetze und Polen deshalb „Abtreibungs-recht und -praxis liberalisieren sollte“ (http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/(Symbol)/66db176cabc27b16c1256f43005ba2e7?Open-document)?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinChristel Riemann-Hanewinckelvom 14. März 2005

Der Bundesregierung ist kein im Konsens beschlossenes VN-Doku-ment bekannt, das Abtreibung unter die von Ihnen angesprochenenBegriffe der reproduktiven Rechte oder der reproduktiven Gesund-heit fasst.

Die relevanten – einstimmig beschlossenen – internationalen Abkom-men, das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz der Ver-einten Nationen über Bevölkerung und Entwicklung von 1994 in Kai-ro (ICPD) sowie die Plattform der Vierten Internationalen Welt-frauenkonferenz 1995 in Peking und deren Folgekonferenzen räumenvielmehr der Verhütung ungewollter Schwangerschaften und Vermei-dung von Schwangerschaftsabbrüchen höchsten Vorrang ein. Die Re-gierungen wurden dazu aufgefordert, keinesfalls den Schwanger-schaftsabbruch als Familienplanungsmethode zu fördern, zugleichjedoch medizinisch riskante Abtreibungen durch den Zugang zuadäquaten Gesundheitsversorgungseinrichtungen und durch sichereund effektive Familienplanungsmethoden zu verhindern, soweitSchwangerschaftsabbrüche nicht gegen nationales Recht verstoßen.

Somit wurden medizinisch riskante Abtreibungen als relevantesfrauenspezifisches Gesundheitsproblem definiert. Die Weltfrauenkon-ferenz hat daher empfohlen, Gesetze, die Strafmaßnahmen gegenFrauen bei illegalem Schwangerschaftsabbruch vorsehen, entspre-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 30 –

chend zu überprüfen. Darüber hinaus stellt die Erklärung von Pekingfest: „Die Menschenrechte der Frauen umfassen auch ihr Recht, freivon Zwang, Diskriminierung und Gewalt über Angelegenheiten imZusammenhang mit ihrer Sexualität, einschließlich der sexuellen undreproduktiven Gesundheit, frei bestimmen zu können.“

Nach alledem gilt es, Schwangerschaftsabbrüche soweit wie möglichzu vermeiden und sie im jeweils vorgesehenen legalen Rahmen so me-dizinisch sicher wie möglich zu machen, um dem Recht von Frauenauf Gesundheit Rechnung zu tragen.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruchunter bestimmten Voraussetzungen nicht rechtswidrig bzw. straffrei.Die so genannte Beratungsregelung des § 218a Abs. 1 Strafgesetzbuchlegt in der Frühphase der Schwangerschaft in Schwangerschaftskon-flikten den Schwerpunkt auf die Beratung der schwangeren Frau, umsie für das Austragen des Kindes zu gewinnen. Dem liegt der Rechts-gedanke zugrunde, das Strafrecht im Interesse einer Beratung, die dieFrau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen soll, zurückzu-nehmen.

Die Bundesregierung trägt durch den gesetzlichen Auftrag zur Sexual-aufklärung zum einen der Vermeidung und Lösung von Schwanger-schaftskonflikten Rechnung, zum anderen ist eine sichere Schwan-gerschaftsabbruchversorgung gewährleistet, indem die Länder ver-pflichtet sind, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärerEinrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher-zustellen.

Vor diesem Hintergrund ist der in den vergangenen Jahrzehnten ein-gesetzte Liberalisierungsprozess zu begrüßen. Er hat schließlich dazugeführt, dass inzwischen rund zwei Drittel der Weltbevölkerung inStaaten lebt, in denen Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungenlegal ist. Eine weitere Liberalisierung der Abtreibungsgesetzgebung inStaaten mit bisher restriktiven Gesetzen ist grundsätzlich zu befürwor-ten, da sie verhindert, dass sich Frauen auf riskante Abbrüche einlas-sen müssen.

Im Übrigen ist der VN-Menschenrechtsausschuss ein unabhängigesGremium, das im Rahmen der sich aus Artikel 40 des InternationalenPaktes über bürgerliche und politische Rechte ergebenden Berichts-pflicht die Maßnahmen der Vertragsstaaten überprüft, die diese zurVerwirklichung der im Zivilpakt anerkannten Rechte ergriffen haben.Seine abschließenden Bemerkungen zu Staatenberichten haben keinevölkerrechtliche Bindungswirkung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 31 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheitund Soziale Sicherung

55. AbgeordneterHelgeBraun(CDU/CSU)

Wie viele Universitätsklinika gab es inDeutschland jeweils in den Jahren 2000 bis2004, und wie viele Universitätsklinika habenin den jeweiligen Jahren ein defizitäres Be-triebsergebnis ausgewiesen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 16. März 2005

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Anzahl der Uni-versitätsklinika im Jahr 2000 bei 35. Sie verminderte sich im Jahr2001 auf 34 und blieb seither unverändert. Für das Jahr 2004 liegennoch keine Zahlen des Statistischen Bundesamtes vor. Zu den Be-triebsergebnissen der Universitätsklinika liegen der Bundesregierungkeine amtlichen Informationen vor.

56. AbgeordneteMarie-LuiseDött(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung desRegierungsberaters und Gesundheitsökono-men Prof. Karl Lauterbach, dass der prostata-spezifische Antigen-Früherkennungstest (PSA-Test) „wissenschaftlich nicht gesichert sei“ unddass man davon ausgehen müsse, „[. . .] dassdieser Test, wenn er flächendeckend für Früh-erkennung von Prostatakrebs eingesetzt wür-de, mehr schadet als nutzt.“ (vgl. hierzu ÄrzteZeitung vom 7. März 2005), und wie begrün-det die Bundesregierung ihre Auffassung?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 16. März 2005

Wissenschaftliche Experten haben das Recht auf eine eigenständigeMeinung. Im Falle des PSA-Tests als Screening-Maßnahme, also alsbevölkerungsbezogener Test, schließt sich die Bundesregierung derMeinung der maßgeblichen medizinisch-wissenschaftlichen Experten-gremien an:

Sowohl aus einer entsprechenden Stellungnahme des deutschen Netz-werkes Evidenzbasierte Medizin vom 11. März 2003 wie auch aus derin 2003 erschienenen Publikation „World Cancer Report“ der WorldHealth Organization geht hervor, dass der PSA-Test zwar durchausim individuellen Fall nützlich auch zur Früherkennung einer Prostata-krebserkrankung sein kann, jedoch derzeit wichtige Kenntnisse, insbe-sondere über die Effektivität und damit zur Nutzen-Risiko-Abschät-zung, fehlen, die für eine Empfehlung des Tests als Screening-Maß-nahme erforderlich sind. Einerseits besteht nämlich die Gefahr, dasstrotz der Testung Krebsfälle in relevanter Größenordnung übersehen

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 32 –

werden können. Andererseits produzieren erhöhte PSA-Werte, z. B.aufgrund gutartiger oder entzündlicher Veränderungen, eine zu hoheZahl an Verdachtsfällen, die sich später als unbegründet herausstellen,jedoch für den Betroffenen letztlich unnötige und nicht risikofreiediagnostische Folgeuntersuchungen bedeuten. Zudem werden Krebs-fälle diagnostiziert und therapiert, die zu Lebzeiten der Erkranktennie klinisch in Erscheinung getreten wären.

Die beschriebenen Probleme des PSA-Tests als Screening-Maßnahmebei gesunden Männern müssen jedoch der möglichen Reduktion derSterblichkeit an Prostatakrebs gegenübergestellt werden. Für eineMortalitätssenkung gibt es allerdings bisher keinen wissenschaftlichenNachweis, der den Kriterien der wissenschaftlichen Evidenz genügenwürde. Auch eine im Mai 2004 von der WHO Europa veröffentlichteUntersuchung mit dem Titel „Should mass screening for prostate can-cer be introduced at the national level?“ kommt zu dem Schluss, dass„Mass screening should not be introduced at the national level, unlesssupportive evidence is available from the ongoing screening or treat-ment trials“.

Weitere Erkenntnisse hinsichtlich des Nutzens der PSA-Testung zurKrebsfrüherkennung dürften zwei derzeit laufende Studien liefern,von denen erste Ergebnisse allerdings nicht vor dem Jahr 2006, end-gültige Ergebnisse erst im Jahr 2008 erwartet werden.

57. AbgeordneterRainerEppelmann(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass es bei den in der Vergangen-heit flächendeckend abgeschlossenen Verträ-gen zwischen den Krankenkassen und denLeistungserbringern, die eine zuzahlungsfreieHörgeräteversorgung für Kinder garantierensollen, Hinweise gibt, dass diese Verträge nunvereinzelt gekündigt werden, und wenn ja, waswill die Bundesregierung dagegen unterneh-men?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 11. März 2005

Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse dahin gehend vor, dassentsprechende Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungser-bringern gekündigt worden sind bzw. werden. Die Sicherstellung einerzuzahlungsfreien Hörgeräteversorgung auch von Kindern und Ju-gendlichen ist im Übrigen Aufgabe der zuständigen Krankenkassenvor Ort.

58. AbgeordneterRainerEppelmann(CDU/CSU)

Strebt die Bundesregierung Veränderungenfür hochgradig Hörgeschädigte an, die Höheder Festbeträge neu zu regeln, da diese auf-grund ihrer Behinderung mit dem derzeitigenFestbetrag bei Hörgeräten ohne erheblicheEigenbeteiligung nicht mehr versorgt werdenkönnen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 33 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 11. März 2005

Festbeträge für Hilfsmittel werden nach dem seit dem 1. Januar 2004geltenden Recht durch die Spitzenverbände der Krankenkassen fest-gelegt. Die Festbeträge sind so festzusetzen, dass sie im Allgemeineneine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qua-lität gesicherte Versorgung ohne Eigenanteil (mit Ausnahme der ge-setzlichen Zuzahlung) für den Versicherten gewährleisten.

Die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen u. a. für Hörgeräteam 1. Dezember 2004 nach Durchführung des gesetzlich vorgesehe-nen Anhörungsverfahrens bundeseinheitlich festgesetzten Festbeträgesind am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Die Spitzenverbände derKrankenkassen haben in diesem Zusammenhang zugesichert, dass dieVersicherten im Regelfall nicht mit Aufzahlungen zu rechnen habenund die Krankenkassen ihre Versicherten über Leistungserbringer in-formieren, die zum Festbetrag liefern.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen treffen ihre Entscheidungenin eigener Verantwortung. Dies gilt insbesondere auch in den Fällen,in denen ein Überprüfungs- oder Anpassungsbedarf besteht. Nachden Vorgaben des Gesetzgebers sind die Festbeträge mindestens ein-mal im Jahr zu überprüfen und in geeigneten Zeitabständen an eineveränderte Marktlage anzupassen.

59. AbgeordneterRainerEppelmann(CDU/CSU)

Strebt die Bundesregierung generell einheitli-che Festbeträge für Hilfsmittel an, da diese bis-lang für identische Produkte von Bundeslandzu Bundesland noch unterschiedlich sind, undwann ist damit zu rechnen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 11. März 2005

Die durch die Landesverbände der Krankenkassen von Land zu Landfür einzelne Produkte in unterschiedlicher Höhe festgelegten Festbe-träge für Hilfsmittel gehören mit den zum 1. Januar 2005 in Kraft ge-tretenen, bundesweit geltenden Festbeträgen der Vergangenheit an.

60. AbgeordneterRudolfKraus(CDU/CSU)

Wie hat sich in den letzten Jahren die Anzahlder Bürger entwickelt, die weder privat nochgesetzlich krankenversichert sind?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 34 –

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 15. März 2005

Ich verweise hierzu auf meine Antwort vom 21. September 2004 aufdie schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Volker Wissing (Bundes-tagsdrucksache 15/3765, S. 37). Neuere Erhebungen liegen nicht vor.

61. AbgeordneterKurt J.Rossmanith(CDU/CSU)

Erwartet die Bundesregierung positive Auswir-kungen für die Kurorte und Heilbäder inDeutschland durch das Präventionsgesetz?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 17. März 2005

Das Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention präzisiertdie Leistungen der primären Prävention und Gesundheitsförderung,macht sie zur Pflichtaufgabe von gesetzlicher Kranken-, Renten-, Un-fall- und sozialer Pflegeversicherung und führt eine systematische Qua-litätssicherung ein. Die geplante Stiftung für Prävention und Gesund-heitsförderung soll Kampagnen durchführen, die für eine Steigerungdes Gesundheitsbewusstseins sorgen. Für Kurorte und Heilbäder bie-tet sich die Chance, innerhalb dieses Rahmens qualitätsgesicherte An-gebote der primären Prävention bereitzuhalten, die von den Sozialver-sicherungsträgern mitfinanziert werden können. Ein steigendes Ge-sundheitsbewusstsein in der Bevölkerung wird außerdem eine erhöhteNachfrage an Gesundheitsangeboten und Gesundheitsdienstleistun-gen zur Folge haben, von der die Heilbäder und Kurorte profitieren.

62. AbgeordneterKurt J.Rossmanith(CDU/CSU)

Welchen Wert misst die Bundesregierung demThema „Gesundheitsurlaub“ im Zusammen-hang mit dem Präventionsgesetz zu?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 17. März 2005

Der Entwurf des Präventionsgesetzes schafft keinen Anspruch auf„Gesundheitsurlaub“. Allerdings werden – wie in der Antwort aufFrage 61 erläutert – präventive Leistungen neu gestaltet. Für qualitäts-gesicherte Leistungen können Zuschüsse der Sozialversicherungsträ-ger gewährt werden. Es ist nicht ausgeschlossen, diese auch im Urlauban Kurorten und Heilbädern in Anspruch zu nehmen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 35 –

63. AbgeordneteAnnetteWidmann-Mauz(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung im Wege der Rechts-aufsichtspflicht die Bundesärztekammer siebenJahre seit Inkrafttreten des Transplantations-gesetzes (TPG) nicht dazu angehalten, ihre in§ 16 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a und b TPG vor-gesehene Aufgabe zu erfüllen, nämlich eineRichtlinie über die Anforderungen an die imZusammenhang mit einer Organentnahmezum Schutz der Organempfänger erforder-lichen Maßnahmen einschließlich ihrer Doku-mentation zu erfassen, und wenn nein, warumnicht?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 17. März 2005

Die Bundesärztekammer ist ein privatrechtlicher Zusammenschlussder 17 Landesärztekammern zu einer Arbeitsgemeinschaft in derRechtsform eines nicht eingetragenen Vereins. Sie untersteht dahernicht der Aufsicht des Bundes. Die Bundesregierung, vertreten durchdas Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung(BMGS), kann deshalb die Bundesärztekammer nicht rechtsaufsicht-lich anhalten, die ihr nach § 16 Abs. 1 TPG übertragenen Richtlinienzu erlassen. Von den dort aufgeführten Richtlinien hat die Bundesärz-tekammer zwei Richtlinien noch nicht erlassen.

Die Richtlinien nach § 16 Abs. 1 TPG werden von der StändigenKommission Organtransplantation der Bundesärztekammer erarbeitetund vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen. Das BMGShat in der Ständigen Kommission Organtransplantation Gaststatus. Indiesem Zusammenhang wurde von Seiten des BMGS in den vergange-nen Jahren und auch in jüngster Zeit auf die Erarbeitung der noch zuerlassenden Richtlinie nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 TPG hingewie-sen. Ein seit längerem sorgfältig vorbereiteter Entwurf dieser Richt-linie wird zurzeit in der Ständigen Kommission Organtransplantationder Bundesärztekammer beraten und kann voraussichtlich noch vorder Sommerpause verabschiedet werden.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass bisher in der Praxis hinsichtlichder genannten Anforderungen nicht nach dem Erkenntnisstand dermedizinischen Wissenschaft verfahren wurde oder wird. Schon vor In-krafttreten des Transplantationsgesetzes sind die im Zusammenhangmit einer Organentnahme zum Schutz der Organempfänger erforder-lichen Maßnahmen nach dem Stand der Erkenntnisse der medizini-schen Wissenschaft erfolgt. Dies wird dadurch gewährleistet, dass dieVermittlungsstelle Eurotransplant ein entnommenes Organ zur Ver-mittlung nur akzeptiert, wenn in dem von ihr vorgegebenen Begleitpa-pier die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen und derenErgebnis dokumentiert ist und sich daraus ergibt, dass das Organ zurTransplantation geeignet ist. Der am 16. Juli 2000 in Kraft getreteneVertrag nach § 11 TPG über die Beauftragung der Deutschen StiftungOrgantransplantation als Koordinierungsstelle hat zudem – entspre-chend der gesetzlichen Vorgabe in § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 TPG – diezum Schutz der Organempfänger erforderlichen Untersuchungen undderen Dokumentation nach dem Erkenntnisstand der medizinischen

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 36 –

Wissenschaft und in Übereinstimmung mit den Vorgaben in den Be-gleitpapieren für die Organe in einer Anlage zum Vertrag im Einzel-nen festgelegt.

64. AbgeordneteAnnetteWidmann-Mauz(CDU/CSU)

Welche weiteren im Transplantationsgesetzvorgesehenen Richtlinien stehen noch aus?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 17. März 2005

Ebenfalls noch nicht erlassen ist die Richtlinie nach § 16 Abs. 1 Satz 1Nr. 3 TPG über die ärztliche Beurteilung nach § 11 Abs. 4 Satz 2TPG des Krankenhauses, ob verstorbene Patienten als Organspenderin Betracht kommen. Diese ärztliche Beurteilung erfolgt schon bisherim jeweiligen Einzelfall nach dem Stand der Erkenntnisse der medizi-nischen Wissenschaft. Sie ist in allgemeiner Form auch Gegenstandder Empfehlungen der Bundesärztekammer vom August 1999 für dieZusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Transplantations-zentren bei der postmortalen Organentnahme. Ein Entwurf dieserRichtlinie steht in der Ständigen Kommission Organtransplantationder Bundesärztekammer noch zur Beratung an.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen

65. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

Welchen Zeitrahmen hält die Bundesregierungvom Abschluss der Vorentwurfsplanung biszur Fertigstellung der Ortsumgehung Freiberg(Bundesstraßen B 101 und B173) für realis-tisch, und wie wirkt sich die Entwicklung derKosten für das Bauvorhaben auf diesen Zeit-plan aus?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 15. März 2005

Die Benennung eines Zeitrahmens bis zur Fertigstellung der Ortsum-gehung Freiberg im Zuge der Bundesstraßen B 101 und B173 ist vordem Hintergrund des derzeit erreichten Planungsstandes für das Pro-jekt nicht möglich. Die Unwägbarkeiten im zeitlichen Ablauf des nochvom Freistaat Sachsen durchzuführenden Planfeststellungsverfahrenswie auch die hiernach zu erfolgende Einordnung in ein zukünftigesFinanzierungsprogramm sind aus heutiger Sicht nicht vorauszusehen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 37 –

66. AbgeordneterMarkusGrübel(CDU/CSU)

Gedenkt die Bundesregierung, die Ausweich-strecke Bundesautobahn A 8 Wendlingen/Köngen, Bundesstraßen B312/B 10 über Plo-chingen/Esslingen/Stuttgart-Bad-Cannstadt/A 81 (Richtung Heilbronn), Ausfahrt Stutt-gart-Stammheim, in die Studie zur Untersu-chung von Verkehrsverlagerungen auf dasnachgeordnete Straßennetz nach Einführungder Lkw-Maut, aufzunehmen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 16. März 2005

Die gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen mit den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz,Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (Federführung für dieLänder) betreute Studie basiert auf einer bundesweiten Modellrech-nung, die durch Daten von automatischen Dauerzählstellen validiertwerden wird. In dem dieser Modellrechnung zu Grunde gelegten Stra-ßennetzmodell sind alle Autobahnen, alle Bundesstraßen, alle Landes-bzw. Staatsstraßen sowie wichtige Kreis- und Gemeindestraßen ent-halten.

Da es sich bei den genannten Strecken um Bundesstraßen handelt,werden diese in der genannten Studie berücksichtigt.

67. AbgeordneterKlaus-JürgenHedrich(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung Pressebe-richte, nach denen es seit der Einführung derLkw-Maut auf Bundesautobahnen zu einerdeutlichen Zunahme des Lkw-Verkehrs aufBundesstraßen wie zum Beispiel der Bundes-straße B 4 und der Bundesstraße B 71 im Land-kreis Uelzen (Allgemeine Zeitung Uelzen,15. Februar 2005, S. 5) gekommen ist, und wel-che Konsequenzen zieht die Bundesregierungaus dieser Tatsache?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 14. März 2005

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung beauftragt, zu denAuswirkungen der Mautpflicht auf das nachgeordnete Straßennetz zuberichten. Deshalb wurde bereits Anfang 2003 gemeinsam von Bundund Ländern festgelegt, mit Vorher/Nachher-Vergleichen die sich ge-gebenenfalls einstellenden Verkehrsverlagerungen untersuchen zu las-sen. Die notwendigen Studien werden vom Bundesministerium fürVerkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) gemeinsam mit denBundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württembergund Nordrhein-Westfalen (Federführung für die Länder) betreut.

Die Zusammenführung und Auswertungen der verschiedenen Daten-quellen wird insbesondere wegen der erforderlichen Nachher-Untersu-chungen einige Zeit in Anspruch nehmen, da Verkehrsdaten nach Ein-führung der Maut erst nach einer Eingewöhnungsphase im „einge-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 38 –

schwungenen Zustand“ aussagekräftig sind. Ergebnisse können des-halb nicht vor Herbst 2005 vorliegen.

Der Bundesregierung liegen aus diesem Grund bisher keine Erkennt-nisse über dauerhafte Ausweichverkehre vor. Deshalb ist auch eineBewertung von Presseberichten derzeit noch nicht möglich.

Sollte es auf bestimmten Strecken zu einer erheblichen Verlagerungvon Güterverkehren kommen, kann unter bestimmten Bedingungendie Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßenausgedehnt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigtist. Eine Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsver-ordnung ist in § 1 Abs. 4 Autobahnmautgesetz (ABMG) enthalten.

Unabhängig davon kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde imEinzelfall Verkehrsbeschränkungen durch straßenverkehrsrechtlicheAnordnungen auf der Grundlage von § 45 Straßenverkehrs-Ordnungprüfen.

Das BMVBW wird weiterhin gemeinsam mit den Ländern die Ver-kehrsentwicklung sehr genau beobachten, um auf dieser Grundlageerforderliche Maßnahmen einleiten zu können.

68. AbgeordneterKlaus-JürgenHedrich(CDU/CSU)

Wird die Erhöhung des Lkw-Verkehrs auf denBundesstraßen wie der Bundesstraße B 4 diePlanung und den Bau der OrtsumgehungKirchweyhe beschleunigen, und mit welchemZeitplan für die Verwirklichung der Ortsumge-hung rechnet die Bundesregierung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 14. März 2005

Die Ortsumgehung Kirchweyhe im Zuge der Bundesstraße B 4 ist bis-her ohne Planungsbeginn. Die Planungen und deren zeitliche Abfolgeliegen in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen. Über den wei-teren Zeitplan kann daher von Seiten der Bundesregierung keine Aus-sage getroffen werden.

69. AbgeordneterKlausHofbauer(CDU/CSU)

Wie stellt sich, nach Kenntnis der Bundesregie-rung, der aktuelle Sachstand hinsichtlich desAusbaus der Bahnverbindung Nürnberg–Marktredwitz–Prag auf deutscher und auftschechischer Seite bis heute dar?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 10. März 2005

Die 124 km lange Strecke zwischen Nürnberg und Marktredwitz istbereits für Neigetechnikfahrzeuge ertüchtigt. Die verbleibenden16 km von Marktredwitz bis zur deutsch-tschechischen Grenze sollenfolgen, wenn die Strecke in Tschechien für den Neigetechnikeinsatzertüchtigt wird und ein Angebot eines Eisenbahnverkehrsunterneh-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 39 –

mens für den grenzüberschreitenden Einsatz von Neigetechnikfahr-zeugen im Fernverkehr vorliegt. Die Elektrifizierung soll im Rahmendes Bedarfsplanvorhabens ABS Nürnberg–Markredwitz–Reichen-bach/Grenze D/CZ (–Prag) erfolgen.

In der Tschechischen Republik sollen durch eine Optimierung derStrecke konventionelle Züge 120 km/h und Neigetechnikzüge160 km/h erreichen können. Hierzu sind neben einer neuen Fahrlei-tung und Streckenbegradigungen ein zweigleisiger Ausbau des Ab-schnitts zwischen Plzen (Pilsen) und Cheb (Eger) sowie zwei neueTunnel mit einer Gesamtlänge von 1,5 km vorgesehen. Zunächst wirddie Strecke ab diesem Jahr saniert, während die Renovierung derBahnhöfe später folgen soll.

70. AbgeordneterKlausHofbauer(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass der Vertrag des Jahres 1995hinsichtlich des Ausbaus der grenzüberschrei-tenden Bahnverbindung Nürnberg–Marktred-witz–Prag einen zeitgleichen Ausbau auf bei-den Seiten der Grenze vorsieht, und wennnein, wann wird mit dem Ausbau auf deut-scher Seite begonnen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 10. März 2005

In der „Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehrder Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehrs-wesen der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit bei derWeiterentwicklung der Eisenbahnverbindung Nürnberg–Praha/Prag“vom 7. Juni 1995 wurde keine Regelung über einen zeitgleichen Aus-bau getroffen. In Artikel 2 Abs. 2 der Vereinbarung wurde geregelt,dass die Maßnahmen abhängig von der Verfügbarkeit der erforderli-chen Finanzmittel in den Staaten der Vertragsparteien durchgeführtwerden.

Das Vorhaben ABS Nürnberg–Marktredwitz–Reichenbach/GrenzeD/CZ (–Prag) ist nicht in der sog. 66er-Liste der Vorhaben mit Bau-maßnahmen bis zum Jahr 2008 enthalten. Wann ein Baubeginn nachdem Jahr 2008 erfolgen kann, richtet sich nach der Höhe der dannverfügbaren Haushaltsmittel für den Ausbau der Schienenwege.

71. AbgeordneterKlausHofbauer(CDU/CSU)

Wie wird der bestehende Bahnverkehr auf derStrecke Nürnberg–Marktredwitz–Prag, imFalle des Baubeginns auf deutscher Seite, um-geleitet?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 10. März 2005

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für betriebliche Maßnahmenwährend einer Bauphase beim Vorhabenträger DB Netz AG. Diesewird zu gegebener Zeit ein entsprechendes Konzept entwickeln.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 40 –

72. AbgeordneteJuliaKlöckner(CDU/CSU)

Wie begründet die Bundesregierung, dass nachdem aktuellen Arbeitsentwurf einer neuenFahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) imRahmen der Reform der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Begriffe „Oldtimer“und „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ zueinem einheitlichen Oldtimerbegriff zusam-mengefasst und das Mindestalter für die stra-ßenverkehrsrechtliche Zulassung historischerFahrzeuge unterschiedslos auf 30 Jahre festge-legt werden soll, so dass es künftig nicht mehrmöglich ist, für Fahrzeuge mit einem Alter vonmehr als 20, aber weniger als 30 Jahren für be-stimmte Fahrten ein rotes Kennzeichen zurwiederkehrenden Verwendung (so genanntes07-Kennzeichen) zu beantragen, und welcheAlternative zu diesem 07-Kennzeichen stelltdie Bundesregierung den Besitzern von Kraft-fahrzeugen mit einem Alter von mehr als 20,aber weniger als 30 Jahren in Aussicht, dieihnen die Erhaltung und Pflege dieser kultur-historisch wertvollen Youngtimer vor demHintergrund des gestiegenen Kostenaufwan-des erleichtert?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 15. März 2005

Mit der 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 15. September 1994 (BGBl. I S. 2416) wurde die Mög-lichkeit geschaffen, dass Kraftfahrzeuge und Anhänger auch ohneBetriebserlaubnis und amtliche Kennzeichen an Veranstaltungen, dieder Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraft-fahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, teilnehmen können, wenndabei für diese Fahrzeuge ausgegebene rote (07er) Kennzeichen ver-wendet werden. Die Ausnahmeverordnung selbst schrieb für die Fahr-zeuge kein Mindestalter vor. Die Begründung verwies lediglich da-rauf, dass solche Fahrzeuge in der Regel mindestens 20 Jahre alt sind,jedoch nicht selten ein Alter von 30 oder mehr Jahren erreichen.

Die Definition von Oldtimern als Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oderlänger erstmals in Verkehr gekommen sind und vornehmlich zur Pfle-ge des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden, er-folgte erst durch Einfügung des § 23 Abs. 1c in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit der 25. Verordnung zur Änderung straßen-verkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Juli 1997 (BGBl. I S. 1889).Gründe, von einem einheitlichen Oldtimerbegriff abzugehen undunterschiedliche Begrifflichkeiten einzuführen, wurden nicht gesehenund Sonderregelungen für Fahrzeuge nach der 49. Ausnahmeverord-nung deshalb auch nicht getroffen. Den Begriff „Youngtimer“ gibt esweder im Zulassungsrecht noch im Kraftfahrzeugsteuerrecht.

Dass ein einheitliches Mindestalter von 30 Jahren bereits nach gel-tendem Recht Voraussetzung für die Zuteilung roter 07er-Kennzei-chen ist, wird in einem Urteil des VG Braunschweig vom 5. Februar2003, (Az.: 6 A 256/01), bestätigt durch Beschluss des Niedersäch-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 41 –

sischen OVG vom 8. Mai 2003 (Az.: 12 LA 96/03) ausdrücklich fest-gehalten.

Die in Erarbeitung befindliche Novellierung der Straßenverkehrs-Zu-lassungs-Ordnung und der Entwurf der Fahrzeug-Zulassungs-Verord-nung sollen lediglich die bisherige Rechtslage aufgreifen.

73. AbgeordneterEduardLintner(CDU/CSU)

Besteht die Bundesregierung darauf, dass Bun-deszuschüsse in Schienenstrecken dann zu-rückgezahlt werden müssen, wenn diese stillge-legt werden oder der Betrieb mangels Rentabi-lität innerhalb der Abschreibungsfrist einge-stellt wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 11. März 2005

Die anteilige Rückforderung von zweckgebundenen Investitionsmit-teln des Bundes ist eine zwingend aus dem Haushaltsrecht (Zuwen-dungsrecht) folgende und daher mit den Eisenbahnen des Bundes(EdB) zwingend vertraglich zu vereinbarende Regelung, die eintritt,wenn der mit der Zuwendung verbundene Zweck durch die EdB alsZuwendungsempfänger nicht mehr erfüllt ist.

Finanzielle Mittel des Bundes für Investitionen in die Schienenwegeder EdB sind an die in Artikel 87e Abs. 4 Grundgesetz genanntenAufgaben des Bundes gebunden. Auf Grund der Langlebigkeit derAnlagen des Schienennetzes bedeutet dies auch, dass die vom Bund fi-nanzierten Anlagen für eine bestimmte Frist, die sich an der bilanziel-len Nutzungsdauer orientiert, auch tatsächlich betriebsbereit vorgehal-ten werden (sog. Vorhaltefrist). Die Forderung nach einer (anteiligen)Rückzahlung der vom Bund zur Finanzierung von Investitionen in dieSchienenwege der EdB zur Verfügung gestellten Mittel ergibt sichdann, wenn Schienenwege der EdB vor Ablauf der mit dem Bund ver-einbarten Vorhaltefrist stillgelegt werden.

74. AbgeordneteHildegardMüller(CDU/CSU)

Kommt aus Sicht der Bundesregierung – nach-dem das Eisenbahnverkehrsunternehmen Con-nex entsprechendes Interesse signalisiert hat(siehe „Westfälische Rundschau“, Dortmund,vom 5. März 2005) – auch ein anderer Betrei-ber als die Deutsche Bahn AG für den be-absichtigten „Rhein-Ruhr-Express“ zwischenDortmund und Köln in Frage?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 15. März 2005

Diese Frage hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-drucksache 15/4783) auf Frage 2 der Kleinen Anfrage zum Rhein-Ruhr-Express in Nordrhein-Westfalen bereits beantwortet.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 42 –

Jedes qualifizierte Eisenbahnverkehrsunternehmen kommt grundsätz-lich als Betreiber in Betracht.

75. AbgeordneterStefanMüller(Erlangen)(CDU/CSU)

Aus welchen Gründen hat die Bundesregie-rung den bereits in Aussicht gestellten Bau-beginn der Ortsumgehung Eschenau (Bundes-straße B 2) in 2005 nicht mehr aufrechterhal-ten (Mitteilung an die Oberste Baubehörde imBayerischen Staatsministerium des Innern,28. Februar 2005), obwohl dies in den Abstim-mungsgesprächen mit der Obersten Bayeri-schen Baubehörde am 23. September 2004 zu-gesagt war und diese Maßnahme als gleichdringlich eingestuft wurde, wie andere Neu-baumaßnahmen, mit deren Baubeginn in die-sem Jahr gerechnet werden kann, und vor demHintergrund, dass der Bundeshaushalt zwi-schenzeitlich beschlossen, die globale Minder-ausgabe aufgelöst wurde und zusätzliche Maut-einnahmen für die Finanzierung von Baumaß-nahmen zur Verfügung stehen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 16. März 2005

Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung über die Baubeginne derBundesfernstraßenmaßnahmen im Jahr 2005 in Bayern nach Vorlie-gen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen getroffen und dies derObersten Baubehörde mit Schreiben vom 28. Februar 2005 mitgeteilt.

Die Behandlung baureifer Maßnahmen in bilateralen Programm-besprechungen auf Verwaltungsebene dient der gegenseitigen Pro-jektinformation und damit auch der Bundesregierung als Hilfe undAnhaltspunkt für ihre Entscheidungen. Sie kann sie jedoch wedervorwegnehmen noch ersetzen.

76. AbgeordneterDr. NorbertRöttgen(CDU/CSU)

Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Planungder Ortsumgehung Swisttal-Miel mit Anschlussan die Bundesautobahn A 61, die im Bundes-verkehrswegeplan als Vordringlicher Bedarfeingestuft ist (lfd. Nr. 151)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 11. März 2005

Die Ortsumgehung Swisttal-Miel mit Anschluss an die Bundesauto-bahn A 61 ist im Bedarfsplan als Anlage des am 15. Oktober 2004verkündeten Fernstraßenausbaugesetzes als „Vordringlicher Bedarf“eingestuft.

Die Umweltverträglichkeits-/Variantenuntersuchung zu dieser Maß-nahme ist abgeschlossen. Die erforderlichen Abstimmungsverfahren

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 43 –

unter Beteiligung der Bürger, der nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG) anerkannten Naturschutzvereine und der Träger öffent-licher Belange sind durchgeführt worden.

Die Unterlagen zur Abstimmung der Linienführung liegen dem Bun-desministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen seit Januar2005 vor und werden zurzeit geprüft.

77. AbgeordneterThomasSilberhorn(CDU/CSU)

Befürwortet es die Bundesregierung, für Mo-torräder – im Hinblick auf die Praxis in ande-ren EU-Mitgliedstaaten und zur Vermeidungvon Verletzungsgefahren – Kennzeichen mitgeringerer Breite und mit Engschrift zuzulas-sen, und falls nein, weshalb nicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 15. März 2005

Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, das für Krafträdernach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltendeGrößtmaß des Kennzeichens zu verändern. Das Größtmaß soll gera-de bei den stark motorisierten, schnellfahrenden Krafträdern eineMindestablesemöglichkeit sicherstellen. Es liegen dem Bundesministe-rium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen keine wissenschaftlichenErkenntnisse vor, dass Unfälle auf die Größe des Kraftradkennzei-chens zurückzuführen sind.

78. AbgeordneterGeroStorjohann(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung, Wechsel-kennzeichen bei Kraftfahrzeugen einzuführen,und falls nein, welche Argumente führt dieBundesregierung hierfür an?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 10. März 2005

Nein. Die Bundesregierung sieht ebenso wie die Länder und der Deut-sche Städtetag kein Bedürfnis für die Einführung von Wechselkenn-zeichen für Kraftfahrzeuge. Das geltende System der grundsätzlichenZuordnung eines Kennzeichens zu einem Fahrzeug hat sich bewährt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

79. AbgeordneterKurt-DieterGrill(CDU/CSU)

Wie erklärt die Bundesregierung den Unter-schied in ihren Aussagen, wonach es einerseitsheißt, die Bundesregierung würde in den Deut-schen Bundestag gemäß ihrer Koalitionsver-einbarung 1998 einen Gesetzentwurf für ein

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 44 –

Endlager-Standortauswahlverfahren einbrin-gen (siehe Antwort der Bundesregierung aufFrage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion derFDP „Vorstellungen der Bundesregierung zurSuche nach einem Endlager für radioaktiveAbfälle“ auf Bundestagsdrucksache 15/4729),es aber andererseits heißt, die Bundesregie-rung hätte noch nicht entschieden, ob sie einenGesetzentwurf einbringt (siehe Antwort derBundesregierung auf Frage 50 der Großen An-frage der Fraktion der FDP „Perspektiven derKernenergienutzung am Standort Deutschlandim Innovationsjahr 2004“ auf Bundestags-drucksache 15/4680), und wird die Bundesre-gierung nun definitiv einen solchen Gesetzent-wurf bis zum Ende der 15. Legislaturperiodeeinbringen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Margareta Wolfvom 15. März 2005

Das weitere Vorgehen zur Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Re-gelung eines Standortauswahlverfahrens ergibt sich aus Satz 1 derAntwort der Bundesregierung auf Frage 50 der Großen Anfrage„Perspektiven der Kernenergienutzung am Standort Deutschland imInnovationsjahr 2004“ der Fraktion der FDP, Bundestagsdrucksache15/4680 vom 20. Januar 2005.

80. AbgeordneterHelmutHeiderich(CDU/CSU)

Welche „. . . zahlreichen anderen Projekte . . .“meint die Bundesregierung konkret (exakte Be-zeichnung) in der Antwort der Parlamentari-schen Staatssekretärin beim Bundesministerfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit, Margareta Wolf, vom 2. März 2005 aufmeine Frage 98 in Bundestagsdrucksache 15/5004 und mit welchen Förderbeträgen undLaufzeiten sind diese Projekte von den Res-sorts gefördert worden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Margareta Wolfvom 14. März 2005

Andere von den Ressorts geförderte Projekte, die vor allem darauf ab-zielen, einen Beitrag zur gesellschaftlichen Diskussion um die GrüneGentechnik im Sinne der Antwort auf Frage 98 in Bundestagsdrucksa-che 15/5004 zu leisten, sind insbesondere die vom Bundesministeriumfür Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekte zum Kom-munikations- und Dialogmanagement.

„Kommunikationsmanagement in der biologischen Sicherheitsfor-schung – Teilprojekt 1 (gesamt): Präsenz, Transparenz, Kompetenz“(Förderkennzeichen: 0312647),

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 45 –

durchgeführt von: Genius GmbH Biotechnologie – Beratung undKommunikation, Darmstadt,Laufzeit: 1. April 2001 bis 30. April 2005, Kosten: 1 670 160 Euro

„Dialogmanagement in der biologischen Sicherheitsforschung – Teil-projekt 2: Gestaltung gesellschaftlicher Wahrnehmungs- und Bewer-tungsprozesse sowie Rückkopplung mit der Gesellschaft (Politik, Ver-waltung, Stakeholder, Forschung)“ (Förderkennzeichen: 0312645),durchgeführt von: IFOK GmbH – Institut für Organisationskommu-nikation, Bensheim,Laufzeit: 1. April 2001 bis 30. Juni 2004, Kosten: 686 335 Euro

Umfangreiche Informationen und Beiträge zur Grünen Gentechniksowie zu Forschungsvorhaben auch der Bundesregierung enthält dieim Rahmen des erstgenannten Projektes entwickelte und unterhalteneInternetseite www.biosicherheit.de.

Die Internetseite www.verbraucherministerium.de des Bundesministe-riums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft(BMVEL) (Stichwort „Agro-Gentechnik“) informiert über den durchdas BMVEL durchgeführten „Diskurs Grüne Gentechnik“. Über dieInternetseite www.transgen.de/wissen/diskurs/ sind – in Kooperationmit dem BMVEL – die Originaldokumente, u. a. Texte oder Präsenta-tionen der Diskurs-Vorträge, des „Diskurs Grüne Gentechnik“ erhält-lich.

81. AbgeordneterHelmutHeiderich(CDU/CSU)

Wie begründet die Bundesregierung die erheb-liche finanzielle Förderung des Projekts „faireNachbarschaft“, welches als Ziel formuliert:„Der beste Weg, Probleme mit der Gentechnikzu vermeiden, ist die Gentechnik zu vermei-den.“, mit der von ihr selbst in der Antwortder Parlamentarischen Staatssekretärin beimBundesminister für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit, Margareta Wolf, auf meineFrage 97 in Bundestagsdrucksache 15/5004postulierten Zielsetzung „die Förderung vonSchlüsseltechnologien, wie z. B. der Biotechno-logie, weiter voranzutreiben“ und hält die Bun-desregierung die einseitige Forderung von gen-technikfreien Zonen durch dieses Projekt fürdeckungsgleich mit der von ihr formuliertenZielsetzung „des Schutzes von Mensch undUmwelt“?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Margareta Wolfvom 14. März 2005

In der Antwort auf Frage 97 in Bundestagsdrucksache 15/5004 wurdeauf die Zielsetzungen des Gentechnikgesetzes verwiesen, die die För-derung der Gentechnik genauso zum Gegenstand haben wie einenvorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutz und die Sicherstellungder Koexistenz. Die Bundesregierung verfolgt eine entsprechend diffe-renzierte Förderung unterschiedlicher Projekte. Von einer einseitigenFörderung kann nicht die Rede sein.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 46 –

Das Gentechnikgesetz bildet den ordnungspolitischen Rahmen für dieo. g. Ziele. Darüber hinausgehende privatrechtliche Vereinbarungenzur Schaffung gentechnikfreier Regionen sind der Privatautonomieüberlassen.

82. AbgeordneterJürgenKoppelin(FDP)

Hat sich der Bundesminister für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit, JürgenTrittin, zuständig für das Gesetz zur Neurege-lung des Rechts der Erneuerbaren Energienim Strombereich und andere Gesetze mit Aus-wirkungen auf regenerative Energien, privat fi-nanziell, direkt oder über Fonds oder sonstigeFinanzderivate, an Betreibergesellschaften vonWindkraftanlagen, Windparks oder Biogasan-lagen beteiligt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Margareta Wolfvom 15. März 2005

Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die privaten Geldan-lagen ihrer Mitglieder vor.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

83. AbgeordneteIngridFischbach(CDU/CSU)

Inwiefern leistet die Bundesregierung Finanz-hilfen an Entwicklungsländer, die reintegrati-ven Maßnahmen ehemaliger Kindersoldatenzugute kommen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 16. März 2005

In dem Bewusstsein, dass es sich bei dem Thema Kindersoldaten umeine besonders schwerwiegende Problematik in vielen Entwicklungs-ländern handelt, unterstützt die Bundesregierung eine Vielzahl vonProjekten zur Reintegration von Kindersoldaten, sowohl im Rahmender staatlichen Entwicklungszusammenarbeit als auch über nichtstaat-liche Organisationen. Eingebettet sind diese häufig in umfassende Pro-gramme zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration vonEx-Kombattanten. Regionale Schwerpunkte liegen dabei vor allem inder Region der Großen Seen sowie in Sierra Leone.

Da die Unterscheidung von Kombattanten und von auf andere Artvon gewalttätigen Konflikten betroffenen Kindern in der Praxis oftnicht möglich und die Stigmatisierung ehemaliger Kindersoldaten zu-dem der Reintegration dieser Gruppe nicht förderlich ist, verfolgt dieBundesregierung einen integrativen Ansatz, indem sie konflikt-sensiti-ve Jugendprogramme unterstützt, die sowohl ehemaligen Kindersol-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 47 –

daten als auch anderen vom Krieg traumatisierten Kindern zugutekommen. In diesem Bereich unterstützt die Bundesregierung zum Bei-spiel Jugendprojekte in El Salvador und Kolumbien.

84. AbgeordneteIngridFischbach(CDU/CSU)

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregie-rung, damit die an Entwicklungsländer expor-tierten Waffen aus Deutschland nicht für denEinsatz von Kindersoldaten missbraucht wer-den, und welche Kontrollmöglichkeiten liegender Bundesregierung vor, um einen solchenMissbrauch zu verhindern?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 16. März 2005

Der Export von Waffen ist nach deutschem Recht genehmigungs-pflichtig. Im Rahmen der Prüfung von entsprechenden Ausfuhrgeneh-migungsanträgen spielt nach den Politischen Grundsätzen der Bun-desregierung für Rüstungsgüterexporte die innere Lage in dem Emp-fängerland eine maßgebliche Rolle. Wenn es Hinweise darauf gibt,dass die Waffen für den Einsatz von Kindersoldaten missbraucht wer-den könnten, scheidet eine Genehmigungserteilung aus. Da die Ver-hinderung von missbräuchlichen Verwendungen von Waffen nacheinem bereits erfolgten Export äußerst schwierig ist, legt die Bundes-regierung bei der Prüfung von Genehmigungsanträgen insofern einenbesonders strengen Maßstab an und lehnt im Zweifel entsprechendeAnträge ab.

85. AbgeordneteIngridFischbach(CDU/CSU)

Sind diesbezüglich Kooperationen auf EU-bzw. UN-Basis geplant, und wenn ja, wiesehen diese Vorhaben aus?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 16. März 2005

Sowohl in der Europäischen Union als auch auf Ebene der VereintenNationen findet eine enge Zusammenarbeit im Bereich Kindersolda-ten statt.

Die EU hat im Dezember 2003 Leitlinien zu Kindern in bewaffnetenKonflikten beschlossen, die auf die bessere Verankerung des Themasim politischen Dialog der EU mit Drittländern, in der Entwicklungs-zusammenarbeit, aber auch im Rahmen von Krisenmanagement-Ope-rationen der EU, abzielen.

Im Dezember 2004 hat die EU zur besseren Umsetzung dieser Richt-linien einen Aktionsplan verabschiedet. Der Mehrwert dieses Aktions-plans, der die allgemein gehalteneren Zielvorstellungen der Richt-linien in konkretere politische wie finanzielle Handlungsvorschlägeübersetzt, liegt im ganzheitlichen Ansatz, der sich durch die Vielfältig-keit der von den einzelnen Mitgliedstaaten in den verschiedenen Pha-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 48 –

sen des Phänomens wie den verschiedenen Bereichen der finanziellenUnterstützung gemachten Erfahrungen auszeichnet. Als Zielländerfür die ersten konzertierten Aktionen aufgrund des Aktionsplans wur-den Uganda, Sierra Leone und Sri Lanka ausgewählt.

Im April 2004 wurde die VN-Sicherheitsratsresolution Nr. 1539 überKinder und bewaffnete Konflikte und somit die fünfte Resolutionzum Thema Kindersoldaten verabschiedet. Damit ist ein wichtigerFortschritt im Kampf gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten er-reicht worden, denn erstmals erwägt der Sicherheitsrat gezielte Maß-nahmen gegen Parteien, die illegal Kinder für kriegerische Zweckerekrutieren. Diese Regelungen wurden von der Bundesregierung mitNachdruck unterstützt.

86. AbgeordneterHerbertFrankenhauser(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung die auf der Weltbe-völkerungskonferenz in Kairo 1994 gemachtepolitische Absichtserklärung eingehalten, dasAktionsprogramm von Kairo mit einem jährli-chen Beitrag von 450 Mio. DM für die nach-folgenden sieben Jahre zu unterstützen, undwenn nein, warum nicht?

Antwort des Staatssekretärs Erich Stathervom 16. März 2005

1994 hat die Bundesregierung die politische Absichtserklärung formu-liert, das Aktionsprogramm von Kairo mit einem Betrag von450 Mio. DM pro Jahr für die nachfolgenden sieben Jahre unterstüt-zen zu wollen. Seit 10 Jahren sind bisher durchschnittlich jährlich100 Mio. Euro im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammen-arbeit bilateral und über multilaterale Institutionen zur Verfügunggestellt worden. Diese Zusagen sind im Laufe der Jahre angestiegen –absolut wie auch bezüglich ihres Anteils an der Entwicklungszusam-menarbeit. Seit 1999 liegt dieser Betrag kontinuierlich über 100 Mio.Euro. Deutschland ist damit derzeit einer der größten Geber in diesemBereich, wie der im Januar vorgestellte Finanzbericht der Bevölke-rungskommission der Vereinten Nationen feststellt. Die gesamteGebergemeinschaft hat, wie der EU-Rat für Allgemeine Angelegen-heiten und Außenbeziehungen vom November 2004 feststellte, bishernur 50% der Zusagen zur Umsetzung des Aktionsplans erfüllt.

Die Bundesregierung misst der Umsetzung des Aktionsplans derWeltbevölkerungskonferenz von 1994 nach wie vor große Bedeutungbei. Vor diesem Hintergrund hat der deutsche Bundeskanzler imHerbst vergangenen Jahres das „World Leaders Statement zur Unter-stützung der Weltbevölkerungskonferenz“ unterzeichnet. Die Bundes-regierung wird die Umsetzung des Aktionsprogramms daher auchkünftig mit bilateralen und multilateralen Instrumenten der Entwick-lungszusammenarbeit unterstützen.

Wie in den vergangenen Jahren muss sich hierbei auch künftig derjährliche Mitteleinsatz auch an den Prioritäten und Kapazitäten unse-rer Partner sowie an den Handlungsspielräumen des Bundeshaushaltsorientieren.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/5167– 49 –

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 BerlinVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44

ISSN 0722-8333

87. AbgeordneterSiegfriedHelias(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung das vonentwicklungs- und umweltpolitischen Ex-perten stark kritisierte Staudammprojekt NamTheun 2 in Laos (s. FINANCIAL TIMES,17. Februar 2005) im Hinblick auf die Errei-chung der Milleniumsziele in dem Lande?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 11. März 2005

Das Vorhaben kann aus Sicht der Bundesregierung wesentlich zur Er-reichung der Milleniumsziele beitragen. Nach Schätzungen der Welt-bank würde es die Einnahmen der laotischen Regierung während sei-ner 25-jährigen Laufzeit um 5 % erhöhen. Insgesamt wird mit Einnah-men in Höhe von 2 Mrd. US-Dollar gerechnet. Mit diesen Mittelnkönnten beispielsweise der Schulbesuch von 1,5 Millionen Schülerin-nen und Schülern jährlich finanziert werden. Voraussetzung ist, dassdie Mittel zur Umsetzung der überzeugenden Armutsbekämpfungs-strategie verwendet werden.

Im Falle der Realisierung des Vorhabens wird die Bundesregierungdarauf hinwirken, dass die Einnahmen entsprechend verwendet wer-den.

88. AbgeordneterSiegfriedHelias(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung die Kritik von Um-weltorganisationen, dass das Projekt nicht imEinklang mit den Richtlinien der Weltstau-dammkommission steht, und welche Konse-quenzen leitet sie aus ihrer Bewertung für dieim März 2005 anstehende Entscheidung imExekutivausschuss der Weltbank zur Finanzie-rung des Projekts ab?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 11. März 2005

Die Bundesregierung hat die Projektunterlagen auf Beachtung derKriterien der Weltstaudammkommission (WCD) geprüft: Sie kommtzu dem Ergebnis, dass die von der WCD aufgestellten besonderenKriterien für bereits in der Planung befindliche Projekte im Wesent-lichen eingehalten werden. Sie nimmt jedoch die Befürchtungen vonUmwelt- und Entwicklungsorganisationen ernst, dass die Vorausset-zungen für die Umsetzung der beschlossenen Umwelt- und Sozialmaß-nahmen nicht ausreichend gewährleistet sind. Daher wird die Bundes-regierung ihre Zustimmung zu dem Projekt davon abhängig machen,dass die Einhaltung der beschlossenen Zusagen und Maßnahmendurch geeignete Vorkehrungen für die Bau- und Betriebsphase durchein Monitoringsystem sichergestellt wird.

Berlin, den 18. März 2005

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/5167 – 50 –