Upload
others
View
1
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Die Akkreditierung gilt fürden in der UrkundenanlageD-PL-20140-01-00festgelegten Umfang derModule Geräusche undErschütterungen.Messstelle nach§ 29b BImSchG
VMPA anerkannteSchallschutzprüfstellenach DIN 4109
Leitung:
Dipl.-Phys. Axel Hübel
Dipl.-Ing. Heiko Kremer-BertramStaatlich anerkannterSachverständiger fürSchall- und Wärmeschutz
Dipl.-Ing. Mark Bless
Anschriften:
Peutz Consult GmbH
Kolberger Straße 1940599 DüsseldorfTel. +49 211 999 582 60Fax +49 211 999 582 [email protected]
Borussiastraße 11244149 DortmundTel. +49 231 725 499 10Fax +49 231 725 499 [email protected]
Carmerstraße 510623 BerlinTel. +49 30 92 100 87 00Fax +49 30 92 100 87 [email protected]
Gostenhofer Hauptstraße 2190443 NürnbergTel. +49 911 477 576 60Fax +49 911 477 576 [email protected]
Geschäftsführer:
Dr. ir. Martijn VercammenDipl.-Ing. Ferry KoopmansAG DüsseldorfHRB Nr. 22586Ust-IdNr.: DE 119424700Steuer-Nr.: 106/5721/1489
Bankverbindungen:
Stadt-Sparkasse DüsseldorfKonto-Nr.: 220 241 94BLZ 300 501 10DE79300501100022024194BIC: DUSSDEDDXXX
Niederlassungen:
Mook / Nimwegen, NLZoetermeer / Den Haag, NLGroningen, NLParis, FLyon, FLeuven, B
www.peutz.de
Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer
Personenunterführung (PU) im Bereich des Bf
BetzdorfBeurteilung gemäß AVV Baulärm
Bericht VL 7574-3 vom 27.02.2020
Auftraggeber: DB Netz AG
Hansastraße 15
47058 Duisburg
Bericht-Nr.: VL 7574-3
Datum: 27.02.2020
Ansprechpartner: Herr Jakubeit
Dieser Bericht besteht aus insgesamt 44 Seiten,
davon 23 Seiten Text und 21 Seiten Anlagen.
/Projekte/VL/7574_VL_Reaktivierun_Neubau_Gleis107_BfBetzdorf/02_DOKU/Ber_03_BL/7574_VA_Ber_03_20200227_BF-Betzdorf_Baul%C3%A4rm_MJ.odt
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 2 von 23
Inhaltsverzeichnis
1 Situation und Aufgabenstellung....................................................................................3
2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien.............................................4
3 Beurteilungsgrundlagen...............................................................................................6
3.1 Beurteilungsgrundlagen der AVV Baulärm.............................................................6
3.2 Maßnahmen zur Minderung von Baustellengeräuschen.........................................7
3.3 Zusätzliche Bewertungsansätze zur Prüfung der Zumutbarkeit von
Baulärmimmissionen, VDI 2719............................................................................9
4 Schalltechnische Berechnung zum Baulärm...............................................................10
4.1 Methodik.............................................................................................................10
4.2 Emissionen der Baumaschinen und Geräte.........................................................10
4.3 Modellierung der Emissionsquellen unter Berücksichtigung der zeitlichen und
räumlichen Abwicklung des Bauvorhabens..........................................................13
5 Ergebnisse und Minderungsmaßnahmen....................................................................13
5.1 Berechnungsergebnisse.....................................................................................13
5.2 Vorbelastung durch Verkehrslärm........................................................................14
5.3 Allgemeine Empfehlungen für den Lärmschutz....................................................15
5.3.1 Empfehlungen für das vorliegende Bauvorhaben.........................................16
6 Beurteilung der Schallsituation...................................................................................19
7 Zusammenfassung.....................................................................................................21
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 3 von 23
1 Situation und Aufgabenstellung
Der vorliegende Bericht ersetzt den Bericht VL 7574-2 vom 21.12.2017. Es wurden folgende
Änderungen eingearbeitet:
• Redaktionell Textänderungen und zusätzliche Erläuterungen
• Ergänzung einer Kosten/Nutzenanalyse mit einer Variantenbetrachtung der Lärm-
schutzmaßnahmen
Die Eisenbahnstrecke 2880 Siegen - Betzdorf soll zur Optimierung des Nahverkehrs im Be-
reich des Bahnhofs Betzdorf ausgebaut werden.
Nördlich der bestehenden Gleisanlage wird der vorhandene Inselbahnsteig zu einem Mittel-
bahnsteig erweitert und daran nördlich angrenzend ein neues Bahnhofsgleis (Gleis Nr. 107)
erstellt. Die heutige Wegebeziehung vom vorhandenen Inselbahnsteig zum angrenzenden
Parkhaus erfolgt heute mit einem Fußgängerübergang über das nicht genutzte Gleis 107. Im
Rahmen der Reaktivierung ist nun der Bau einer Personenunterführung (PU) unter das reak-
tivierte Gleis 107 geplant.
Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung sind die Baulärmimmissionen dieser
Baumaßnahme zu ermitteln und zu beurteilen.
Die detaillierte Planung ist den Lageplänen der technischen Planung zu entnehmen. Die
Baustellenflächen und die angrenzende Bebauung sowie die berücksichtigten Immissionsor-
te sind in Anlage 1 dargestellt.
Die zu erwartenden Baulärmimmissionen sind auf Grundlage einer Prognose zu ermitteln
und anhand der AVV Baulärm zu beurteilen. Bei Überschreitung der zulässigen Immissions-
richtwerte der AVV Baulärm sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber mögliche Maßnah-
men zur Lärmminderung vorzusehen.
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 4 von 23
2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien
Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat.Datum
[1] BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädli-
chen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen und ähnliche Vor-
gänge
G Aktuelle Fas-
sung
[2] 32. BImSchV
32. Verordnung zur Durchführung des Bun-
des-Immissionsschutzgesetzes / Geräte-
und Maschinenlärmschutzverordnung
Bundesgesetzblatt I. S. 3478 V 29.08.2002
[3] AVV Baulärm
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Schutz gegen Baulärm, Geräuschimmissio-
nen
Beilage zum BAnz Nr. 160 vom 1.
September 1970
VV 19.08.1970
[4] DIN 4150, Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der
Ausbreitung im Freien, Allgemei-
nes Berechnungsverfahren; Ver-
weis in der TA Lärm auf den Ent-
wurf September 1997
N Juni 1999
[5] DIN 4150, Teil 3 Erschütterungen im Bauwesen;
Einwirkungen auf bauliche Anla-
gen
N Februar 1999
[6] DIN ISO 9613, Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der
Ausbreitung im Freien, Allgemei-
nes Berechnungsverfahren; Ver-
weis in der TA Lärm auf den Ent-
wurf September 1997
N Ausgabe
Oktober1999
(Entwurf Sept.
1997)
[7] Technischer Bericht zur Untersuchung der
Geräuschemissionen von Baumaschinen
Hessisches Landesamt für Um-
welt, Umweltplanung,
Arbeits- und Umweltschutz, Heft
247
Lit. 1998
[8] Technischer Bericht zur Untersuchung der
Geräuschemissionen von Baumaschinen
Hessisches Landesamt für Umwelt
und Geologie, Lärmschutz in Hes-
sen, Heft 2
Lit. 2004
[9] Urteil zu Baulärmimmissionen des 7. Senats
des BVerwG
BVerwG 7 A 24.11 Lit. 10.07.2012
[10] Bauzeitenplan mit Angaben der Einsatzzei-
ten von Baumaschinen
Zur Verfügung gestellt durch den
Auftraggeber
P 10.03.2017
[11] Planunterlagen zum Bauvorhaben Zur Verfügung gestellt durch den
Auftraggeber
P
[12] Auszug aus dem Flächennutzungsplan
der Stadt Betzdorf
P 13.01.2017
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 5 von 23
Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat.Datum[13] Ortsbesichtigung 27.12.2016
Kategorien:
G Gesetz N NormV Verordnung RIL RichtlinieVV Verwaltungsvorschrift Lit Buch, Aufsatz, BerichtRdErl. Runderlass P Planunterlagen / Betriebsangaben
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 6 von 23
3 Beurteilungsgrundlagen
3.1 Beurteilungsgrundlagen der AVV Baulärm
Die Beurteilung von Schallimmissionen aus dem Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen
erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm –
Geräuschimmissionen – (AVV Baulärm) [3]. Diese gilt für den Betrieb von Baumaschinen
auf Baustellen, soweit die Baumaschinen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen
wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden.
Die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm für Immissionsorte außen an
den Fenstern zu schützender Nutzungen sind in der nachfolgenden Tabelle 3.1 aufgeführt.
Tabelle 3.1: Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm
Gebietseinstufung Abk.Tag
07:00 – 20:00 Uhr
Nacht
20:00 – 07:00 Uhr
Gebiete mit ausschließlich gewerblichen / in-dustriellen Anlagen oder Inhaberwohnungen
GI 70 70
Gebiete mit vorwiegend gewerblichen Anlagen GE 65 50
Gemischte Gebiete MI 60 45
Gebiete mit vorwiegend Wohnungen WA 55 40
Gebiete mit ausschließlich Wohnungen WR 50 35
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten SOK 45 35
Für die Festlegung der o.g. Gebietstypen ist von Bebauungsplänen und/oder der tatsächli-
chen Nutzung auszugehen. Alle Gebäude im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme weisen
gemäß Flächennutzungsplan eine Gebietseinstufung als Mischbaufläche auf.
Der Beurteilungspegel, der mit dem Immissionsrichtwert zu vergleichen ist, wird aus dem
Wirkpegel (Takt-Maximalpegel LAFTm) am Immissionsort unter Berücksichtigung der durch-
schnittlichen täglichen Betriebsdauer der Baumaschinen ermittelt. Hierzu sind die in der fol-
genden Tabelle 3.2 angegebenen Zeitkorrekturen zu berücksichtigen.
Der Zeitkorrekturwert ist unter Berücksichtigung der vorgegebenen durchschnittlichen tägli-
chen Betriebsdauer der einzelnen Baumaschine vom Wirkpegel abzuziehen. Es findet dem-
nach keine Gewichtung der Abschläge pro Betriebsstunde statt. Vielmehr wird eine Bauma-
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 7 von 23
schine, die bspw. 3 h in Betrieb ist um denselben Wert von 5 dB(A) reduziert (korrigiert), wie
eine Baumaschine die 7 h betrieben wird.
Tabelle 3.2: Zeitkorrekturen gemäß der AVV Baulärm
Durchschnittliche Betriebsdauer in der Zeit von Zeitkorrektur
dB(A)
07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Tageszeit
20:00 bis 07:00 Uhr
Nachtzeit
bis 2 ½ h bis 2 h 10
Über 2 ½ h bis 8 h über 2 h bis 6 h 5
über 8 h über 6 h 0
Zur Prüfung, ob der Immissionsrichtwert eingehalten wird, ist der Beurteilungspegel mit dem
Immissionsrichtwert zu vergleichen. Maßgeblich ist die Einhaltung der o.g. Immissionsricht-
werte in einer Entfernung von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster. Der Immissionsrichtwert für
die Nachtzeit ist ferner überschritten, wenn ein Messwert oder mehrere Messwerte (Maxi-
malpegel) den Immissionsrichtwert in der Nacht um mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Die AVV Baulärm macht keine Aussagen zu Geräuschen innerhalb von Räumen.
Alle Gebäude im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme weisen gemäß Flächennutzungs-
plan eine Gebietseinstufung als Mischbaufläche auf. Die Schutzbedürftigkeit der Wohnge-
bäude im Untersuchungsbereich wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung [13] und in
Anlehnung an den Flächennutzungsplan [12] mit dem Gebietscharakter eines Mischgebietes
beurteilt.
3.2 Maßnahmen zur Minderung von Baustellengeräuschen
Wenn die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm überschritten werden, ist im Rahmen der
Abwägung über aktive und passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) sowie
über evtl. Entschädigung zu befinden. Falls aktive Maßnahmen nicht möglich sind oder hier-
bei nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft
sind kann als letztes Mittel das Ergebnis einer Abwägung auch sein, Anwohnern für eine be-
grenzte Zeit zuzumuten, Fenster geschlossen zu halten, sofern dann auch ausreichend nied-
rige Innenpegel vorliegen.
B
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 8 von 23
Maßnahmen zu Minderung der Baustellengeräusche sollen gemäß aktueller Rechtspre-
chung [9] bereits bei der Überschreitung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm geprüft
werden. Dazu kommen in Betracht:
· Maßnahmen bei der Baustelleneinrichtung bzw. an den Baumaschinen
· Verwendung geräuscharmer Baumaschinen oder –verfahren
· Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Maschinen
Von Maßnahmen kann abgesehen werden, wenn durch den Betrieb von Baumaschinen auf-
grund von Fremdgeräuschen keine zusätzlichen Gefahren oder Belästigungen ausgehen.
Gemäß AVV Baulärm kommt die Stilllegung von Baumaschinen nur als äußerstes Mittel in
Betracht, um die Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Be-
lästigungen durch Baulärm zu schützen. Stilllegungen sollen angeordnet werden, wenn
· weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichen, um eine Überschreitung der
Immissionsrichtwerte zu verhindern oder
· die Stilllegung im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit, jedoch unter Berücksichti-
gung des Bauvorhabens, dringend erforderlich ist.
Von der Stilllegung kann trotz Überschreitung der Immissionsrichtwerte abgesehen werden,
wenn die Bauarbeiten zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes oder zur Abwehr
sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder im öffentlichen Interesse
dringend erforderlich sind und die Bauarbeiten ohne die Überschreitung der Immissionsricht-
werte nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können.
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 9 von 23
3.3 Zusätzliche Bewertungsansätze zur Prüfung der Zumutbarkeit von
Baulärmimmissionen, VDI 2719
Unabhängig von der Beurteilung der Baulärmbelastung gemäß AVV Baulärm wird zur Abwä-
gung die Zumutbarkeit der Lärmbelastung im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme unter-
sucht.
Ab wann noch eine nachteilige Wirkung für Betroffene vorliegt ist nicht eindeutig bestimmt.
Aus der Rechtsprechung und anderen Regelungen zum Lärm z.B. der 24. BImSchV oder
der VDI 2719 lassen sich jedoch „Zumutbarkeitsschwellen“ ableiten. So lassen sich zusam-
menfassend aus diesen Regelwerken und der Rechtsprechung Innenraumpegel ableiten,
welche als noch zumutbar angesehen werden können. Diese Innenpegel betragen:
• 45 dB(A) für gewerblich genutzte Büroräume,
• 40 dB(A) für Wohnräume, Behandlungs- und Untersuchungsräume in Arztpraxen
und Unterrichträume,
• 30 dB(A) für Schlafräume nachts.
Im Rahmen einer Prognoseberechnung zu Baulärmimmissionen ist es nur möglich flächen-
deckend die Immissionen gemäß AVV Baulärm 0,5 m vor einem Fenster zu einer schutzbe-
dürftigen Nutzung zu berechnen. Der sich in den Räumen ergebende Innenraumpegel muss
individuell bei jedem Raum betrachtet werden.
Falls aktive Maßnahmen nicht möglich sind oder hierbei nicht im Verhältnis zum Nutzen ste-
hen und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind kann als letztes Mittel das Ergeb-
nis einer Abwägung auch sein, Anwohnern für eine begrenzte Zeit zuzumuten, Fenster ge-
schlossen zu halten, sofern dann auch ausreichend niedrige Innenpegel vorliegen.
Es lassen sich überschlägig für gängige Wohnraumabmessungen Beurteilungspegel vor den
Fenstern ableiten, welche in der Regel zu den oben aufgeführten Innenraumpegeln führen
werden. Zur Einhaltung eines Innenpegels von 40 dB(A) zum Tageszeitraum reichen stan-
dard isolierverglaste Fenster aus wenn ein Außenlärmpegel von 65 dB(A) nicht überschritten
wird.
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 10 von 23
4 Schalltechnische Berechnung zum Baulärm
4.1 Methodik
Die AVV Baulärm [3] bezieht sich auf Messungen an bestehenden Baustellen, eine rechneri-
sche Prognose für geplante Baustellen ist in der Verwaltungsvorschrift nicht vorgesehen.
Um dennoch die voraussichtlichen Beeinträchtigungen durch Baulärm prognostizieren zu
können, wurden Immissionsberechnungen in Anlehnung an die AVV Baulärm mit Ausbrei-
tungsrechnungen nach DIN ISO 9613-2 [6] durchgeführt.
Solche Prognoseberechnungen zur Thematik Baulärm im Vorfeld können aufgrund der nicht
kalkulierbaren Besonderheiten von Baulärm (Art, z.B. Impulshaltigkeit sowie genaue örtliche
und zeitliche Zuordnung der Geräusche, nicht jeder Tag gleich laut, ...) naturgemäß keine
absolut exakten Ergebnisse, sondern nur Näherungen der zu erwartenden Geräuschbelas-
tungen liefern.
Innerhalb der Berechnungen zur vorliegenden Untersuchung wurden Annahmen bezüglich
der Schallemissionen mittlere Schallkennwerte zugrunde gelegt [7], [8]. Für die eingesetzten
Maschinen und Baugeräte wurde dabei eine Einhaltung des Standes der Technik vorausge-
setzt.
4.2 Emissionen der Baumaschinen und Geräte
Zu den beschriebenen Bauphasen wurden im Bauzeitenplan [10] Angaben zu den einge-
setzten Baumaschinen gemacht.
Aus Literaturangaben, Datenblättern von Maschinen sowie Messungen aus vergleichbaren
Maschinen [7],[8] wurde für jede Geräuschquelle / Baumaschine unter Beachtung der Vorga-
ben der 32. BImSchV [2] Schallleistungspegel ermittelt.
In den jeweiligen Schallleistungspegeln LWAT sind nicht nur die reinen Maschinengeräusche,
sondern auch Zuschläge für Impulshaltigkeit u.ä. für baustellentypische Arbeitsvorgänge ent-
halten. Eine Auflistung der eingesetzten Maschinen sowie die berücksichtigten Schallleis-
tungspegel der eingesetzten Maschinen sind in der folgenden Tabelle 4.1 aufgeführt.
Die in der Tabelle 4.1 aufgeführten Schallleistungspegel der einzelnen Baumaschinen mit
baustellentypischen Arbeitsvorgängen sind als Anhaltswerte der bei der späteren Bauaus-
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 11 von 23
führung zum Einsatz kommenden Baumaschinen zu interpretieren. Die Berücksichtigung
und Einhaltung dieser Anhaltswerte trägt zur Prognosesicherheit bei.
Tabelle 4.1: Schallleistung der eingesetzten Baumaschinen unter Berücksichtigung
der baustellentypischen Arbeitsvorgänge
Maschine Schallleistung LWAT in dB(A)
allgemeiner Baustellenlärm 100
Teleskoplader 104
LKW -Sattelzug 107
Kettensäge 109
Minibagger 5t 95
Zweiwegebagger mit Klappschaufel 116
Radlader 106
Kettenbagger mit Klappschaufel 116
Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer) 112
Steinsäge 110
Rüttelplatte 113
Betontransportmischer 103
Kreissäge 113
Autokran 250 t 101
Anbauvibrator für Bagger 105
Die jeweils vorgesehenen Baumaschinen gemäß [10] für die einzelnen Bauphasen wurden
unter Einbeziehung von Zeitkorrekturen entsprechend der AVV Baulärm [3] aufsummiert. Die
detaillierten Emissionsberechnungen sind in Anlage 2 und zusammenfassend in Tabelle 4.2
für die einzelnen Bautätigkeitsgruppen und den jeweiligen Bauabschnitt dargestellt. Nach
derzeitigem Planungsstand sind nur Arbeiten zum Tageszeitraum 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
geplant und bei der Berechnung berücksichtigt worden
Tabelle 4.2: Aufgliederung der Bauphasen, Bauzeit und Beurteilungsschallleistung
Bauphase BeschreibungBauzeit
Tage
Beurteilungs-
schallleis-
tung-pegel
LWAr
Bauphase 01 Baustelle einrichten 3 107 dB(A)
Bauphase 02 Kabelsuche 5 96 dB(A)
Bauphase 03 KaMiDo 3 112 dB(A)
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 12 von 23
Bauphase 04 Vorbauarbeiten Parkhaus 15 113 dB(A)
Bauphase 05 Vorbauarbeiten Bahnsteig 3 103 dB(A)
Bauphase 06 Rückbau Bahnsteig 2 112 dB(A)
Bauphase 07 Erdaushub Herstelllage 4 112 dB(A)
Bauphase 08 Wandöffnung alte PU 3 112 dB(A)
Bauphase 09 Verlegung Abwasserleitung Baugrube 2 110 dB(A)
Bauphase 10 Einbau Sauberkeitsschicht 1 105 dB(A)
Bauphase 11 Einbau Beton Bodenplatte 4 110 dB(A)
Bauphase 12 Einbau Beton Wände PU 12 110 dB(A)
Bauphase 13 Einbau Lagersockel 4 110 dB(A)
Bauphase 14 Abdichtung PU und Verfüllen Baugrube 5 115 dB(A)
Bauphase 15 Anlieferung Stahlüberbau 1 106 dB(A)
Bauphase 16 Einbau Stahlüberbau 2 102 dB(A)
Bauphase 17 Rückbau Verbau Bahnsteig und
Herstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau)
1 116 dB(A)
Bauphase 18 Wiederherstellung Bahnsteigkante und
Herstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau)
3 116 dB(A)
Bauphase 19 Einbau Gleislängsverbau zu Gleis 107 neu und
Herstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau)
2 116 dB(A)
Bauphase 20 Asphaltarbeiten Rampe und PU 3 111 dB(A)
Bauphase 21 Wiederherstellung Beleuchtung, Beschilderung
u.ä.
5 98 dB(A)
Bauphase 22 Restarbeiten und Baustelle aufräumen 5 104 dB(A)
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 13 von 23
4.3 Modellierung der Emissionsquellen unter Berücksichtigung der zeitli-
chen und räumlichen Abwicklung des Bauvorhabens
Ausgehend von den Emissionen der Baumaschinen ist in einem weiteren Schritt der Beurtei-
lungspegel am jeweiligen Immissionsort zu bestimmen. Für die Bestimmung sind neben dem
Schallleistungspegel der Maschinen und der zeitlichen Abwicklung (Arbeitszeiten, Dauer der
einzelnen Bauphasen etc.) der Bauphasen auch die geographischen Gegebenheiten der
Umgebung, wie z. B. der Abstand des Immissionsortes zur jeweiligen Bautätigkeiten sowie
mögliche Abschirmungeffekte durch die Dammlage einer evtl. vorhandenen Eisenbahntrasse
zu berücksichtigen.
In dem vorliegenden Bauvorhaben werden die Arbeiten hauptsächlich in Nahbereich der ge-
planten Personenunterführung durchgeführt. Zusätzlich werden der Lagerplatz sowie der
Verbindungsweg zwischen Lagerplatz und der Personenunterführung über die Gleistrasse
(Gleis 107) berücksichtigt. Im Lageplan der Anlage 1 sind der Baustellenbereich sowie der
Lagerplatz dargestellt.
Die Emissionen aus den Arbeiten (vgl. Anlage 2) während jeder Bauphase werden als Flä-
chenschallquelle an ihrem jeweiligen Arbeitsort angesetzt. Der räumliche und zeitliche Ablauf
wurde hierbei gemäß [10] und [11] berücksichtigt. Für die Berechnungen der Beurteilungspe-
gel wurden im Modell entsprechend die Emissionen der Arbeiten während jeder Bauphasen
ihrem Einsatzort zugeordnet. Zusätzlich wird ein allgemeiner Baulärm von der jeweils ge-
nutzten BE-Fläche und ihrer Zuwegung emittiert.
5 Ergebnisse und Minderungsmaßnahmen
5.1 Berechnungsergebnisse
Für die Berechnungen der Schallimmissionen an den Fassaden der zur Baustelle nächstgel-
genen Wohnbebauung wurde eine Schallimmissionsprognose auf Grundlage der
DIN ISO 9613-2 mit dem Berechnungsprogramm SoundPlan Version 7.4 durchgeführt.
Die in dieser Untersuchung durchgeführte Prognose unterstellt, dass während der einzelnen
Zeitblöcke alle für diese Arbeiten aufgeführten Maschinen gleichzeitig und ununterbrochen in
den entsprechend angesetzten Arbeitszeiten (vgl. Anlage 2) in Betrieb sind. Aufgrund dieser
Annahme kommt es in dieser Prognose, im Sinne der Anwohner, eher zu einer rechneri-
schen Überbewertung der Baulärmimmissionen.
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 14 von 23
In den Anlagen 3.1 bis 3.3 sind für die Lärmintensiven Bauphasen 4 bis 7 und 17 bis 19
Isophonenlageplänen für eine Rechenhöhe von 9,1 m über Gelände (ensprechend
2.Obergeschoss) dargestellt.
Um eine quantitative Beurteilung der Lärmbelästigung der zur PU nächstgelegenen und am
stärksten belasteten Bebauung vorzunehmen, wurden die Pegel aus dem Baustellenlärm für
mehr als 700 Immissionsorte mittels einer Gebäudelärmkarte berechnet. Die Rechenpunkte
sind im Lageplan der Anlage 1 dargestellt. Hierbei ergeben sich für insgesamt 16 Gebäude
Überschreitungen des Immissionsrichtwertes der AVV Baulärm zum Tageszeitraum. Exem-
plarisch wurden die Berechnungsergebnisse für drei maßgeblich betroffene Immissionsorte
als Einzelpunktberechnung detailliert ausgewertet. Hierbei wurde die zeitliche und räumliche
Abwicklung des Bauvorhabens berücksichtigt.
In den Anlagen 4.1 bis 4.3 sind die Berechnungsergebnisse der Einzelpunktberechnung für
den Tageszeitraum der drei ausgewählten Immissionsorte dargestellt. Zusätzlich sind die Im-
missionsrichtwerte (IRW) der AVV Baulärm entsprechend der Gebietsnutzung für den Tages-
zeitraum hinterlegt.
Für den Immissionsort 1, Wilhelmstraße 58, 3.OG wird der Immissionsrichtwert für das
Mischgebiet von 60 dB(A) zum Tageszeitraum gemäß der Baulärmprognose an bis zu 14 Ta-
gen überschritten. Der maximale Beurteilungspegel ergibt sich während der Bauphase
17 bis 19 (insgesamt 6 Arbeitstage) mit bis zu 62,4 dB(A).
Vom Baulärm am stärksten Betroffen ist der Immissionsort 2, Bahnhofstraße 6, 3.OG. Hier
wird der Immissionsrichtwert für das Mischgebiet von 60 dB(A) tags an bis zu 44 Tagen
überschritten. An sechs Arbeitstagen (Bauphase 17 bis 19) ergeben sich Beurteilungspegel
von bis zu 65,2 dB(A). Während der weiteren 38 Arbeitstage mit Richtwertüberschreitung er-
gibt sich gemäß der Baulärmprognose ein Beurteilungspegel von maximal 63,2 dB(A).
Für den Immissionsort 3, Moltkestraße 31, 2.OG wird der Immissionsrichtwert für das Misch-
gebiet von 60 dB(A) zum Tageszeitraum gemäß der Baulärmprognose an bis zu 26 Tagen
überschritten. Der maximale Beurteilungspegel ergibt sich während der Bauphase 17 bis 19
(insgesamt 6 Arbeitstage) mit bis zu 64,2 dB(A).
5.2 Vorbelastung durch Verkehrslärm
Die Baustelle befindet sich im Bahnhofsbereich der Stadt Betzdorf mit einer Vielzahl weiterer
Emissionsquellen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Gleisneubau im
Bereich des Bf Betzdorf, Bericht VL 7574-1 vom 06.12.2017 wurden die Verkehrslärmimmis-
sionen durch den Schienenverkehr berechnet. Hierbei ergaben sich Beurteilungspegel von
bis zu Lr = 69 dB(A) zum Tageszeitraum am Immissionsort 2, Bahnhofstraße 6 bzw.
Lr = 62 dB(A) am Immissionsort 1, Wilhelmstraße 58 und Lr = 61 dB(A) am Immissionsort 3,
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 15 von 23
Moltkestraße 31. Zusätzlich befindet sich die Bundesstraße B 62, Wilhelmstraße im Einwir-
kungsbereich der Immissionsorte 1 und 2 sowie der Straßenverkehr auf dem örtlichen Stra-
ßennetz der hier rechentechnisch nicht berücksichtigt wurde. Es ist davon auszugehen, dass
die Verkehrslärmimmissionen, insbesondere am Immissionsort 2 die Baulärmimmissionen
übersteigen.
Nach gängiger Verwaltungspraxis können bei Überschreitung der Immissionsrichtwerte
(IRW) der AVV Baulärm von unter 5 dB(A) mit IRW + 1,5 dB(A) und bei Überschreitungen
von 5,0 dB(A) bis 10 dB(A) mit IRW + 3,0dB(A) berücksichtigt werden.
5.3 Allgemeine Empfehlungen für den Lärmschutz
Grundsätzlich kommen verschiedene Möglichkeiten zur Minderung der schalltechnischen
Auswirkungen infrage.
Es können nicht immer und überall alle genannten Maßnahmen zielführend eingesetzt wer-
den. Es sei darauf hingewiesen, dass die Gesamtwirkung mehrerer Maßnahmen nicht durch
Addition der genannten Wirkungen der Einzelmaßnahmen abgeschätzt werden kann.
· Information der Anwohner
Die Empfindung von Lärm hat nicht nur eine physikalische Komponente, sondern hängt auch
von der subjektiven Einstellung der Anwohner zur Geräuschquelle / zum Verursacher ab.
Daher führt eine Information der Anwohner zwar nicht zu einer Minderung der physikalischen
Geräuschbelastung, aber i.a. zu einer Erhöhung der Akzeptanz und damit auch zu einer Min-
derung der Belästigung.
· Maßnahmen bei Einrichtung und Betrieb der Baustellen
Als weitere Maßnahmen sind im folgenden einige Empfehlungen zur Minderung von Baustel-
lengeräuschen aufgelistet. Hierzu sei auch auf das Standardleistungsbuch für das Bauwe-
sen verwiesen.
· Vermeidung lärmintensiver Tätigkeiten zu Tageszeiten mit höheren Empfindlichkeiten
(z.B. Mittagszeit, Abend)
· zeitliche Zusammenlegung lärmintensiver Tätigkeiten zur Minimierung der Zeitdauer der
Belästigungen
· Einsatz lärmarmer Bauverfahren
· Einsatz von lärmarmen Maschinen gemäß EG Richtlinien / Umweltzeichen
· Abschalten von Maschinen in Arbeitspausen, Vermeidung des Leerlaufs von Maschinen B
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 16 von 23
· geschützte Positionierung von Baumaschinen, insb. von bspw. nachts laufenden Aggre-
gaten
· regelmäßige Wartung und Instandsetzung von Maschinen
· mögliche Vorfertigung außerhalb der Baustelle / Baustelleneinrichtungsfläche vorneh-
men.
· Baustellenzufahrten möglichst entfernt von den umliegenden Nutzungen falls bautech-
nologisch /-logistisch umsetzbar
· Einsatz von lauten Maschinen (z.B. Kreissägen, Pumpen, Kompressoren) innerhalb ei-
ner Abschirmung, Anlageneinhausung o.ä.
· Schallschutzzelte bzw. vollständige Einhausung der Baustelle
· aktive Lärmschutzmaßnahmen
Als aktive Lärmschutzmaßnahmen werden lärmmindernde Maßnahmen auf dem Ausbrei-
tungsweg zwischen Lärmquelle und Empfänger bezeichnet. Grundsätzlich kommen als akti-
ve Lärmschutzmaßnahme folgende Punkte infrage
• Schallschürzen
• Kapselung von Baumaschinen
• Schallschirme
• Schallschutzzelte
• Einhausungen
5.3.1 Empfehlungen für das vorliegende Bauvorhaben
· Einsatz lärmarmer Bauverfahren
Bei den ortsfesten Baustellen stellen die Phasen des Abbruchs der Bestandsbauwerke und
die Herstellung des Baugrubenverbaus (Einbringung von Spundwänden mit Rammverfah-
ren) die lärmintensivsten Bauphasen dar.
Abbrucharbeiten
Alternative Verfahren zur Arbeit mit Abbruchhammer und -meißel sehen das Heraustrennen
der Bestandsbauwerke mit Seilsäge, Fugenschneidern und Trennschleifern vor. Diese Ver-
fahren führen zwar zu einer deutlichen Reduktion der Schallleistungspegel um bis zu
10 dB(A), gehen jedoch mit Verlängerung der Bauzeit und erhöhten Kosten einher, was an-
gesichts der meist überschaubaren Zeitdauer der Abbrucharbeiten im konventionellen Ver-
fahren abzuwägen ist.
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 17 von 23
Ein weiteres alternatives Abrissverfahren stellt der sogenannte Betonpulverisierer dar. Mit-
tels diesem Verfahren werden einzelne Bauwerksteile ausgebrochen und zerkleinert. Die
Umsetzbarkeit derartiger Verfahren ist jedoch bautechnologisch zu überprüfen und würde in
der Regel zu einer Reduktion des Schallleistungspegels von in etwa 5 dB(A) bis 10 dB(A)
führen können.
• aktive Lärmschutzmaßnahmen
Zum Schutz der Wohngebäude im Bereich der Moltkestraße und der Bahnhofsstraße wurde
die Errichtung einer ca. 61 m langen und 3,0 m über Bahnsteig Oberkante hohen Lärm-
schutzwand geprüft. Die Lage der Lärmschutzwand ist in der Anlage 5 dargestellt. Unter Be-
rücksichtigung dieser Lärmschutzwand wurden die Immissionsberechnungen der Gebäude-
lärmkarte sowie die Isophonenberechnung für die Bauphase 17 bis 19 erneut durchgeführt.
Das Ergebnis der Isophonenberechnung ist in Anlage 5 wiedergegeben.
Durch diese Schallschutzmaßnahme sinkt die Anzahl der betroffenen Gebäude von 16 auf 7.
Da in Richtung des Immissionsort 1, Wilhelmstraße 56 diese Schallschutzmaßnahme keine
Wirkung zeigt ergeben sich jetzt hier die maximalen Beurteilungspegel von Lr = 62,4 dB(A).
Am Immissionsort 2, Bahnhofstraße 6 ergibt sich mit Lr = 61,3 dB(A) eine Minderung des
Beurteilungspegels um 4,0 dB(A). Im Bereich der Moltkestraße ergeben sich Beurteilungspe-
gel von Lr = 61,3 dB(A) und eine Minderung des Beurteilungspegels von 2,9 dB(A).
Eine Überschreitung der Beurteilungspegel der AVV Baulärm zum Tageszeitraum von
60 dB(A) tritt für die 7 verbleibenden betroffen Gebäude nur während der Bauphase
17 bis 19 an insgesamt 6 Arbeitstagen auf sowie im Bereich der Wilhelmstraße 56 in der
Bauphase 1 (3 Arbeitstage).
Exemplarisch wurde für die „lautesten“ Bauphasen 17 bis 19 eine Kosten/Nutzen Analyse
mit einer Variantenberechnung der Lärmschutzwand durchgeführt. Für diese Bauphasen
weist die Lärmschutzmaßnahme die höchste Wirksamkeit auf. Bauphasen mit geringeren
Überschreitungen der Beurteilungspegel weisen tendenziell eine geringere Wirksamkeit auf.
Die Immissionsberechnung wurde an den Gebäuden (siehe Kapitel 5.1) unter Berücksichti-
gung von sechs Lärmschutzwänden mit einer Höhe von 1,0 m bis 6,0 m erneut durchgeführt.
Die Kosten für die Errichtung der Lärmschutzwand wurden dem Kostenkennwertkatalog
2016 entnommen. Für den Rückbau wurden zusätzlich 40% der Errichtungskosten veran-
schlagt.
Die Berechnungsergebnisse der Kosten/Nutzen Analyse sind in Anlage 6 wiedergegeben.
Die Berechnung zeigt, dass mit einer 1,0 m bzw. 2,0 m hohen Lärmschutzwand nur bis zu
zwei Schutzfälle gelöst werden. Mit einer 3,0 m hohen Lärmschutzwand werden 9 Schutzfäl-
le gelöst bei Kosten von ca. 16.000 € je gelösten Schutzfall bzw. Gesamtkosten von B
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 18 von 23
ca.145.000 €. Hierbei ergeben sich Pegelminderungen von maximal 4,0 dB(A). Unter Be-
rücksichtigung dieser Lärmschutzmaßnahme verbleiben an sieben betroffenen Gebäuden
sechs Arbeitstage mit Überschreitung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm.
Mit einer 4,0 m Hohen Lärmschutzwand werden bei Gesamtkosten von ca.173.000 € Pegel-
minderungen von bis zu 6,5 dB(A) erreicht und 13 von 16 Schutzfällen gelöst (Kosten vom
ca.13.300 € je Schutzfall).
Eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand führt nicht zu einer weiteren Minderung der
Lärmbelastung.
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 19 von 23
6 Beurteilung der Schallsituation
Anhand der dargestellten Rasterlärmkarte für eine lärmintensive Bauphase (vgl. Anlage 3.3)
lässt sich die räumliche Ausbreitung des Schalls prognostizieren und eine qualitative Ein-
schätzung der Lärmsituation vornehmen.
Die Rasterlärmkarte repräsentiert drei für die Anwohner ungünstige Bauphasen
(BP17 bis 19) der Bauarbeiten.
In den Anlagen 3.1 – 3.3 ist der zeitabhängige und rechnerisch bestimmte Beurteilungspegel
an den Fassaden der maßgeblich betroffenen Immissionsorte aufgetragen. In der nachfol-
genden Tabelle 6.1 ist die Anzahl der betroffenen Gebäude durch die einzelnen Bauphasen
und die Dauer der Bauphasen aufgeführt. Hierbei wird differenziert zwischen der Überschrei-
tung der Immissionsrichtwerte gemäß AVV Baulärm sowie einer möglichen Überschreitung
des Innenpegels gemäß VDI 2719 zur Prüfung auf Vorliegen einer möglichen Zumutbarkeit
der Lärmbelastung (siehe Kapitel 3.3]. Zusätzlich wurden die Ergebnisse unter Berücksichti-
gung einer 3,0 m über OK Bahnsteig hohen ca. 60 m langen Lärmschutzwand angegeben.
Den Berechnungen zur Lärmschutzwand liegen die Eigenschaften der ZTV-LSW 06 zu
Grunde.
Tabelle 6.1: Übersicht über die Anzahl der je Bauphase betroffenen Gebäude
Überschreitung Immissionsricht-
werte AVV Baulärm
mögliche Überschreitung Innenpe-
gel VDI 2719Überschreitung 65 dB(A) tags
Anzahl Gebäude Dauer Arbeitstage Anzahl Gebäude Dauer Arbeitstage
Bauphase 01 1 (1) 3 - 3
Bauphase 02 - 5 - 5
Bauphase 03 4 (0) 3 - 3
Bauphase 04 6 (0) 15 - 15
Bauphase 05 - 3 - 3
Bauphase 06 1 (0) 2 - 2
Bauphase 07 1 (0) 4 - 4
Bauphase 08 4 (0) 3 - 3
Bauphase 09 - 2 - 2
Bauphase 10 - 1 - 1
Bauphase 11 - 4 - 4
Bauphase 12 - 12 - 12
Bauphase 13 - 4 - 4
Bauphase 14 10 (0) 5 - 5 B
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 20 von 23
Überschreitung Immissionsricht-
werte AVV Baulärm
mögliche Überschreitung Innenpe-
gel VDI 2719Überschreitung 65 dB(A) tags
Anzahl Gebäude Dauer Arbeitstage Anzahl Gebäude Dauer Arbeitstage
Bauphase 15 - 1 - 1
Bauphase 16 - 2 - 2
Bauphase 17 16 (7) 1 1(0) 1
Bauphase 18 16 (7) 3 1(0) 3
Bauphase 19 16 (7) 2 1(0) 2
Bauphase 20 1 (0) 3 - 3
Bauphase 21 - 5 - 5
Bauphase 22 - 5 - 5Wert in Klamme „(2)“ = mit Lärmschutz
Anhand der in Tabelle 6.1 zusammenfassend dargestellten Ergebnisse der Gebäude mit
Überschreitung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm bzw. der VDI 2719 zur Prüfung
der Zumutbarkeit ist erkennbar, dass für einen Großteil der Bautätigkeit zwar eine Über-
schreitung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm zum Tageszeitraum vorliegt, die In-
nenpegel jedoch, mit der Ausnahme von drei Bauphasen an einem Gebäude eingehalten
wird.
Zudem ist im vorliegenden Fall von einer Vorbelastung sowohl durch Schienen- als auch
Straßenverkehr auszugehen (vgl. Kapitel 5.2). Unter Berücksichtigung der Korrekturwerte
zum Immissionsrichtwert verbleiben ohne aktiven Lärmschutz an 16 betroffenen Gebäuden
für bis zu 10 Arbeitstagen Überschreitungen der korrigierten Immissionsrichtwerte der
AVV Baulärm um bis zu 3,0 dB(A)
Für die kurze Einwirkungszeit der Bautätigkeiten und den moderaten Überschreitungen der
Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm steht u.E. der Aufwand für aktive Lärmschutzmaß-
nahmen, wie beispielsweise eine 3 m hohe Lärmschutzwand nicht im Verhältnis zum ange-
strebten Schutzzweck, insbesondere da die Errichtung der Lärmschutzwand zusätzliche
Baulärmimmissionen zur Folge hat.
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 21 von 23
7 Zusammenfassung
Im Bereich des Bahnhofs Betzdorf wird aufgrund der Reaktivierung des äußersten westli-
chen Gleises 107 für die Anbindung des Bahnhofs an das angrenzende Parkhaus eine Per-
sonenunterführung gebaut. Für diese Baumaßnahme wurde eine schalltechnische Untersu-
chung zur Ermittlung der zu erwartenden Schallimmissionen im Einwirkungsbereich der Bau-
maßnahme auf Grundlage der AVV Baulärm und zur Prüfung der Zumutbarkeit unter Berück-
sichtigung der DIN ISO 9613-2 durchgeführt.
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm zum
Tageszeitraum an bis zu 16 Gebäuden um bis zu 5,3 dB(A) überschritten werden. Der Beur-
teilungspegel von Lr = 65 dB(A), welcher unter Berücksichtigung von standard- isolierver-
glasten Fenster zur Einhaltung eines Innenpegels von 40 dB(A) gemäß VDI 2719 zu be-
trachten wäre, wird nur an einem Gebäuden an bis zu 6 Arbeitstagen geringfügig überschrit-
ten (vgl. Tabelle 6.1).
Zum Schutz der Anwohner vor Baulärm wurde die Errichtung einer ca. 60 m langen und
3,0 m über OK Bahnsteig hohen Lärmschutzwand geprüft. Unter Berücksichtigung dieser
Lärmschutzmaßnahme ergeben sich an den maßgeblichen Immissionsorten rechnerisch Pe-
gelminderungen von bis zu 4,0 dB(A). Aufgrund der kurzen Bauzeit und der damit verbunde-
nen geringen Anzahl an Überschreitungstagen sind die Kosten dieser Lärmschutzwand je-
doch außer Verhältnis zum Schutzzweck, insbesondere da durch die Errichtung und dem
Rückbau der Lärmschutzwand zu weiteren Baulärmemission führt.
VL 7574-3
27.02.2020
Seite 23 von 23
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Lageplan mit Kennzeichnung der Baumaßnahme und der Immissonsorte
Anlage 2 Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhofs Betzdorf
Anlage 3 Isophonenpläne für die Bauphasen 4 bis 7 und 17 bis 19 zum Tageszeitraum
Anlage 4 Beurteilungspegel Lr,T für Ausgewählte Immissionsorten
Anlage 5 Isophonenpläne für die Bauphasen 17 bis 19 zum Tageszeitraum mit aktiven
Lärmschutz, LSW h = 3,0 m über OK Bahnsteig
Anlage 6 Kosten/Nutzen Analyse der Lärmschutzmaßnahme
B
LegendeGebäude
Nebengebäude
2 Immissionsort mit Nr.mit Detailauswertung
Linienschallquelle
Flächenschallquelle
ImmissionsortGebäudelärmkartemit Richtwert-Einhaltung
ImmissionsortGebäudelärmkartemit Richtwert-Überschreitung
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Lageplan mit Kennzeichnung der Baumaßnahme und der Immissionsorte
VL7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 1
@_A
3_S
kala
.sgt
/ X
XX
XX
.XX
.XX
XX
:XX
:XX
/ A
3_S
kala
3
2
1
HerdorfStrecke 2651
Streck
e K
68
10
26 28
7
9
11 1315
3331
2927 25
21 19
32
3028
5
5
6 26 28
7
15
3331
30
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.1
Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf
B A U MASCHIENEN BP 1 3 Tage BP 2 5 Tage
Baustelle einrichten Kabelsuche
Zeile 7 Bauzeitenplan [11] Zeile 8 Bauzeitenplan [11]
Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)
Betriebszeit Betriebszeit
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)
1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95
2 Teleskoplader 1 4,5 104 99
3 LKW -Sattelzug 2 3,5 107 105
4 Kettensäge 1 2 109 99
5 Minibagger 5t 1 8 95 90
6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
7 Radlader
8 Kettenbagger mit Klappschaufel
9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)
10 Steinsäge
11 Rüttelplatte
12 Betontransportmischer
13 Kreissäge
14 Autokran 250 t
15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
16 Anbauvibrator für Bagger
107 96
Ord.Nr.
Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.2
Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf
B A U MASCHIENEN BP 3 3 Tage BP 4 15 Tage
KaMiDo Vorbauarbeiten Parkhauseinschl. Verankerungen
Zeile 9 Bauzeitenplan [11] Zeile 10 Bauzeitenplan [11]
Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)
Betriebszeit Betriebszeit
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)
1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95
2 Teleskoplader
3 LKW -Sattelzug
4 Kettensäge 1 3 109 104
5 Minibagger 5t
6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
7 Radlader 1 4,5 106 101
8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 8 116 111
9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer) 1 8 112 107
10 Steinsäge
11 Rüttelplatte
12 Betontransportmischer
13 Kreissäge
14 Autokran 250 t
15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel 1 8 116 111
16 Anbauvibrator für Bagger 1 6 105 100
112 113
Ord.Nr.
Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.3
Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf
B A U MASCHIENEN BP 5 3 Tage BP 6 2 Tage
Vorbauarbeiten Bahnsteig Rückbau Bahnsteig
Zeile 11 Bauzeitenplan [11] Zeile 12 Bauzeitenplan [11]
Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)
Betriebszeit Betriebszeit
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)
1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95
2 Teleskoplader 1 3 104 99
3 LKW -Sattelzug 2 6 107 105
4 Kettensäge
5 Minibagger 5t
6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
7 Radlader
8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 8 116 111
9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)
10 Steinsäge
11 Rüttelplatte
12 Betontransportmischer
13 Kreissäge
14 Autokran 250 t
15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
16 Anbauvibrator für Bagger 1 6 105 100
103 112
Ord.Nr.
Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.4
Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf
B A U MASCHIENEN BP 7 4 Tage BP 8 3 Tage
Erdaushub Herstelllage Wandöffnung alte PU
Zeile 13 Bauzeitenplan [11] Zeile 14 Bauzeitenplan [11]
Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)
Betriebszeit Betriebszeit
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)
1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95
2 Teleskoplader
3 LKW -Sattelzug 2 8 107 105
4 Kettensäge
5 Minibagger 5t
6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
7 Radlader
8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 8 116 111 1 3,5 116 111
9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)
10 Steinsäge 1 7 110 105
11 Rüttelplatte
12 Betontransportmischer
13 Kreissäge
14 Autokran 250 t
15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
16 Anbauvibrator für Bagger
112 112
Ord.Nr.
Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.5
Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf
B A U MASCHIENEN BP 9 2 Tage BP 10 1 Tag
Verlegung Abwasserleitung Baugrube Einbau Sauberkeitsschicht
Zeile 15 Bauzeitenplan [11] Zeile 16 Bauzeitenplan [11]
Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)
Betriebszeit Betriebszeit
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)
1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95
2 Teleskoplader 1 6 104 99
3 LKW -Sattelzug
4 Kettensäge
5 Minibagger 5t 1 6 95 90
6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
7 Radlader
8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 2 116 106
9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)
10 Steinsäge
11 Rüttelplatte 1 3 113 108
12 Betontransportmischer 2 2 103 96
13 Kreissäge 1 1 113 103
14 Autokran 250 t
15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
16 Anbauvibrator für Bagger
110 105
Ord.Nr.
Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.6
Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf
B A U MASCHIENEN BP 11 4 Tage BP 12 12 Tage
Einbau Beton Bodenplatte Einbau Beton Wände PU
Zeile 18 Bauzeitenplan [11] Zeile 19 Bauzeitenplan [11]
Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)
Betriebszeit Betriebszeit
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)
1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95
2 Teleskoplader 1 6 104 99 1 6 104 99
3 LKW -Sattelzug
4 Kettensäge 1 5 109 104 1 5 109 104
5 Minibagger 5t
6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
7 Radlader
8 Kettenbagger mit Klappschaufel
9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)
10 Steinsäge
11 Rüttelplatte
12 Betontransportmischer 2 2,5 103 96 2 2,5 103 96
13 Kreissäge 1 5 113 108 1 5 113 108
14 Autokran 250 t
15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
16 Anbauvibrator für Bagger
17 Rüttelflasche 1 2 102 92 1 2 102 92
110 110
Ord.Nr.
Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.7
Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf
B A U MASCHIENEN BP 13 4 Tage BP 14 5 Tage
Einbau Lagersockel Abdichtung PU und Verfüllen Baugrube
Zeile 20 Bauzeitenplan [11] Zeile 21 Bauzeitenplan [11]
Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)
Betriebszeit Betriebszeit
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)
1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95
2 Teleskoplader 1 2,5 104 94 1 2 104 94
3 LKW -Sattelzug 2 7 107 105
4 Kettensäge 1 3,5 109 104
5 Minibagger 5t
6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
7 Radlader
8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 7 116 111
9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)
10 Steinsäge
11 Rüttelplatte 2 4 113 111
12 Betontransportmischer 2 1,5 103 96
13 Kreissäge 1 5 113 108
14 Autokran 250 t Err:509
15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
16 Anbauvibrator für Bagger
Err:509 115
Ord.Nr.
Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.8
Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf
B A U MASCHIENEN BP 15 1 Tag BP 16 2 Tage
Anlieferung Stahlüberbau Einbau Stahlüberbau
Zeile 24 Bauzeitenplan [11] Zeile 25 Bauzeitenplan [11]
Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)
Betriebszeit Betriebszeit
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)
1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95
2 Teleskoplader 1 2 104 94 1 6 104 99
3 LKW -Sattelzug 2 4 107 105
4 Kettensäge
5 Minibagger 5t
6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
7 Radlader
8 Kettenbagger mit Klappschaufel
9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)
10 Steinsäge
11 Rüttelplatte
12 Betontransportmischer
13 Kreissäge
14 Autokran 250 t 1 4 101 96 1 6 101 96
15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
16 Anbauvibrator für Bagger
106 102
Ord.Nr.
Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.9
Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf
B A U MASCHIENEN BP 17 1 Tag BP 18 3 Tage
Rückbau Verbau Bahnsteig Wiederherstellung BahnsteigkanteHerstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau) Herstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau)
Zeile 26+29 Bauzeitenplan [11] Zeile 27+29 Bauzeitenplan [11]
Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)
Betriebszeit Betriebszeit
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)
1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95
2 Teleskoplader 1 4 104 99 1 4 104 99
3 LKW -Sattelzug 3 3 107 107 3 3 107 107
4 Kettensäge
5 Minibagger 5t
6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
7 Radlader
8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 8 116 111 1 8 116 111
9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)
10 Steinsäge
11 Rüttelplatte 2 3 113 111 2 3 113 111
12 Betontransportmischer
13 Kreissäge
14 Autokran 250 t
15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel 1 8 116 111 1 8 116 111
16 Anbauvibrator für Bagger 1 6 105 100
116 116
Ord.Nr.
Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.10
Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf
B A U MASCHIENEN BP 19 2 Tage BP 20 3 Tage
Einbau Gleislängsverbau Asphaltarbeiten Rampe und PUzu Gleis 107 neu
Herstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau)
Zeile 28+29 Bauzeitenplan [11] Zeile 30 Bauzeitenplan [11]
Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)
Betriebszeit Betriebszeit
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)
1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95
2 Teleskoplader 1 4 104 99 1 2 104 94
3 LKW -Sattelzug 3 3 107 107 2 6 107 105
4 Kettensäge
5 Minibagger 5t
6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
7 Radlader
8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 8 116 111
9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)
10 Steinsäge
11 Rüttelplatte 2 3 113 111 2 3 113 111
12 Betontransportmischer
13 Kreissäge
14 Autokran 250 t
15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel 1 8 116 111
16 Anbauvibrator für Bagger
116 112
Ord.Nr.
Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.11
Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf
B A U MASCHIENEN BP 21 5 Tage BP 22 5 Tage
Wiederherstellung Beleuchtung, Restarbeiten und Baustellea ufräumenBeschilderung u.ä.
Zeile 31 Bauzeitenplan [11] Zeile 32 Bauzeitenplan [11]
Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)
Betriebszeit Betriebszeit
Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)
1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95
2 Teleskoplader 1 2 104 94 1 5 104 99
3 LKW -Sattelzug 1 3 107 102
4 Kettensäge
5 Minibagger 5t
6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
7 Radlader
8 Kettenbagger mit Klappschaufel
9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)
10 Steinsäge
11 Rüttelplatte
12 Betontransportmischer
13 Kreissäge
14 Autokran 250 t
15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel
16 Anbauvibrator für Bagger
98 104
Ord.Nr.
Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
Anzahl derMaschienen
LWA
LWAr,T
LWAr,N
auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr
[dB(A)]
LegendeGebäude
Linienschallquelle
Flächenschallquelle
Nebengebäude
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Isophonenlageplan Baulärm, Bauphase BP 4 und BP 5, für h = 9,1 m ü. Gelände zum Tageszeitraum
VL7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 3.1
@_A
3_S
kala
.sgt / X
XX
XX
.XX
.XX
XX
:XX
:XX
/ A
3_S
kala
HerdorfStrecke 2651
Stre
cke
K
68
10
26 28
7
9
11 1315
3331
2927 25
21 19
32
3028
5
5
6 26 28
7
15
3331
30
Beurteilungspegel
in dB(A)
<= 45
45 < <= 50
50 < <= 55
55 < <= 60
60 < <= 65
65 < <= 70
70 < <= 75
75 < <= 80
80 <
LegendeGebäude
Linienschallquelle
Flächenschallquelle
Nebengebäude
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Isophonenlageplan Baulärm, Bauphase BP 6 und BP 7, h = 9,1 m ü. Gelände zum Tageszeitraum
VL7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 3.2
@_A
3_S
kala
.sgt / X
XX
XX
.XX
.XX
XX
:XX
:XX
/ A
3_S
kala
HerdorfStrecke 2651
Stre
cke
K
68
10
26 28
7
9
11 1315
3331
2927 25
21 19
32
3028
5
5
6 26 28
7
15
3331
30
Beurteilungspegel
in dB(A)
<= 45
45 < <= 50
50 < <= 55
55 < <= 60
60 < <= 65
65 < <= 70
70 < <= 75
75 < <= 80
80 <
LegendeGebäude
Linienschallquelle
Flächenschallquelle
Nebengebäude
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Isophonenlageplan Baulärm, Bauphase BP 17 bis BP 19, h = 9,1 m ü. Gelände zum Tageszeitraum
VL7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 3.3
@_A
3_S
kala
.sgt / X
XX
XX
.XX
.XX
XX
:XX
:XX
/ A
3_S
kala
HerdorfStrecke 2651
Stre
cke
K
68
10
26 28
7
9
11 1315
3331
2927 25
21 19
32
3028
5
5
6 26 28
7
15
3331
30
Beurteilungspegel
in dB(A)
<= 45
45 < <= 50
50 < <= 55
55 < <= 60
60 < <= 65
65 < <= 70
70 < <= 75
75 < <= 80
80 <
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 4.1
Beurteilungspegel Lr,T Immissionsort 1, Wilhelmstraße 58, 3.OG
VL 7574-2 • 21.12.2017 • Anlage 4.2
VL 7574-2 • 21.12.2017 • Anlage 4.3
LegendeGebäude
Linienschallquelle
Flächenschallquelle
Nebengebäude
Lärmschutzwand
h = 3,0m über OK
Bahnsteig
Maßstab 1:15000 10 20 40 60
m
Isophonenlageplan Baulärm, Bauphase BP 17 bis BP 19 mit aktiven Lärmschutz, LSW h = 3,0 m über OK Bahnsteigh = 9,1 m ü. Gelände
VL7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 5
@_A
3_S
kala
.sgt / X
XX
XX
.XX
.XX
XX
:XX
:XX
/ A
3_S
kala
HerdorfStrecke 2651
Stre
cke
K
68
10
26 28
7
9
11 1315
3331
2927 25
21 19
32
3028
5
5
6 26 28
7
15
3331
30
Beurteilungspegel
in dB(A)
<= 45
45 < <= 50
50 < <= 55
55 < <= 60
60 < <= 65
65 < <= 70
70 < <= 75
75 < <= 80
80 <
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 6.1
Kosten/Nutzen Analyse der Lärmschutzmaßnahme
gelöste Schutzfälle verbliebene Schutzfälle
Pegelwerte dB(A)
Kosten passiv> 70 > 60 < 54 54-59 60-64 >64
[m] Errichtung Rückbau Tag Nacht [€] Tag Nacht Summe Tag Nacht Schutzfälle [€] [€]Vollschutz 1300 Rückbau 16 0 0 0 € #WERT!
LSW 6,0 m 61 181.170 € 72.468 € 13 0 19.511 € 3 0 3 0 0 0 0 3 0 4.800 € 258.438 €
LSW 5,0 m 61 162.260 € 64.904 € 13 0 17.474 € 3 0 3 0 0 0 0 3 0 4.800 € 231.964 €
LSW 4,0 m 61 123.525 € 49.410 € 13 0 13.303 € 3 0 3 0 0 0 0 3 0 4.800 € 177.735 €
LSW 3,0 m 61 103.700 € 41.480 € 9 0 16.131 € 7 0 7 0 0 0 0 7 0 11.200 € 156.380 €
LSW 2,0 m 61 84.180 € 33.672 € 2 0 58.926 € 14 0 14 0 0 0 0 7 7 22.400 € 140.252 €
LSW 1,0 m 61 73.505 € 29.402 € 2 0 51.454 € 14 0 16 0 0 0 0 8 8 25.600 € 128.507 €
ohne LSW 0 0 16 0 16 0 0 0 0 7 9 25.600 € 25.600 €
Gesamt-län-ge der LSW
Kosten aktive Lärmschutzmaßnah-men / Lärmschutzwand
Kosten je ge-lösten Schutz-
fall
GesamtkostenSchallschutz
VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 6.2
Kosten/Nutzen Analyse der Lärmschutzmaßnahme