44
Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage D-PL-20140-01-00 festgelegten Umfang der Module Geräusche und Erschütterungen. Messstelle nach § 29b BImSchG VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Leitung: Dipl.-Phys. Axel Hübel Dipl.-Ing. Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften: Peutz Consult GmbH Kolberger Straße 19 40599 Düsseldorf Tel. +49 211 999 582 60 Fax +49 211 999 582 70 [email protected] Borussiastraße 112 44149 Dortmund Tel. +49 231 725 499 10 Fax +49 231 725 499 19 [email protected] Carmerstraße 5 10623 Berlin Tel. +49 30 92 100 87 00 Fax +49 30 92 100 87 29 [email protected] Gostenhofer Hauptstraße 21 90443 Nürnberg Tel. +49 911 477 576 60 Fax +49 911 477 576 70 [email protected] Geschäftsführer: Dr. ir. Martijn Vercammen Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr. 22586 Ust-IdNr.: DE 119424700 Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bankverbindungen: Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: 220 241 94 BLZ 300 501 10 DE79300501100022024194 BIC: DUSSDEDDXXX Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B www.peutz.de Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer Personenunterführung (PU) im Bereich des Bf Betzdorf Beurteilung gemäß AVV Baulärm Bericht VL 7574-3 vom 27.02.2020 Auftraggeber: DB Netz AG Hansastraße 15 47058 Duisburg Bericht-Nr.: VL 7574-3 Datum: 27.02.2020 Ansprechpartner: Herr Jakubeit Dieser Bericht besteht aus insgesamt 44 Seiten, davon 23 Seiten Text und 21 Seiten Anlagen. /Projekte/VL/7574_VL_Reaktivierun_Neubau_Gleis107_BfBetzdorf/02_DOKU/Ber_03_BL/7574_VA_Ber_03_20200227_BF-Betzdorf_Baul%C3%A4rm_MJ.odt

Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

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Page 1: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

Die Akkreditierung gilt fürden in der UrkundenanlageD-PL-20140-01-00festgelegten Umfang derModule Geräusche undErschütterungen.Messstelle nach§ 29b BImSchG

VMPA anerkannteSchallschutzprüfstellenach DIN 4109

Leitung:

Dipl.-Phys. Axel Hübel

Dipl.-Ing. Heiko Kremer-BertramStaatlich anerkannterSachverständiger fürSchall- und Wärmeschutz

Dipl.-Ing. Mark Bless

Anschriften:

Peutz Consult GmbH

Kolberger Straße 1940599 DüsseldorfTel. +49 211 999 582 60Fax +49 211 999 582 [email protected]

Borussiastraße 11244149 DortmundTel. +49 231 725 499 10Fax +49 231 725 499 [email protected]

Carmerstraße 510623 BerlinTel. +49 30 92 100 87 00Fax +49 30 92 100 87 [email protected]

Gostenhofer Hauptstraße 2190443 NürnbergTel. +49 911 477 576 60Fax +49 911 477 576 [email protected]

Geschäftsführer:

Dr. ir. Martijn VercammenDipl.-Ing. Ferry KoopmansAG DüsseldorfHRB Nr. 22586Ust-IdNr.: DE 119424700Steuer-Nr.: 106/5721/1489

Bankverbindungen:

Stadt-Sparkasse DüsseldorfKonto-Nr.: 220 241 94BLZ 300 501 10DE79300501100022024194BIC: DUSSDEDDXXX

Niederlassungen:

Mook / Nimwegen, NLZoetermeer / Den Haag, NLGroningen, NLParis, FLyon, FLeuven, B

www.peutz.de

Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer

Personenunterführung (PU) im Bereich des Bf

BetzdorfBeurteilung gemäß AVV Baulärm

Bericht VL 7574-3 vom 27.02.2020

Auftraggeber: DB Netz AG

Hansastraße 15

47058 Duisburg

Bericht-Nr.: VL 7574-3

Datum: 27.02.2020

Ansprechpartner: Herr Jakubeit

Dieser Bericht besteht aus insgesamt 44 Seiten,

davon 23 Seiten Text und 21 Seiten Anlagen.

/Projekte/VL/7574_VL_Reaktivierun_Neubau_Gleis107_BfBetzdorf/02_DOKU/Ber_03_BL/7574_VA_Ber_03_20200227_BF-Betzdorf_Baul%C3%A4rm_MJ.odt

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Inhaltsverzeichnis

1 Situation und Aufgabenstellung....................................................................................3

2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien.............................................4

3 Beurteilungsgrundlagen...............................................................................................6

3.1 Beurteilungsgrundlagen der AVV Baulärm.............................................................6

3.2 Maßnahmen zur Minderung von Baustellengeräuschen.........................................7

3.3 Zusätzliche Bewertungsansätze zur Prüfung der Zumutbarkeit von

Baulärmimmissionen, VDI 2719............................................................................9

4 Schalltechnische Berechnung zum Baulärm...............................................................10

4.1 Methodik.............................................................................................................10

4.2 Emissionen der Baumaschinen und Geräte.........................................................10

4.3 Modellierung der Emissionsquellen unter Berücksichtigung der zeitlichen und

räumlichen Abwicklung des Bauvorhabens..........................................................13

5 Ergebnisse und Minderungsmaßnahmen....................................................................13

5.1 Berechnungsergebnisse.....................................................................................13

5.2 Vorbelastung durch Verkehrslärm........................................................................14

5.3 Allgemeine Empfehlungen für den Lärmschutz....................................................15

5.3.1 Empfehlungen für das vorliegende Bauvorhaben.........................................16

6 Beurteilung der Schallsituation...................................................................................19

7 Zusammenfassung.....................................................................................................21

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1 Situation und Aufgabenstellung

Der vorliegende Bericht ersetzt den Bericht VL 7574-2 vom 21.12.2017. Es wurden folgende

Änderungen eingearbeitet:

• Redaktionell Textänderungen und zusätzliche Erläuterungen

• Ergänzung einer Kosten/Nutzenanalyse mit einer Variantenbetrachtung der Lärm-

schutzmaßnahmen

Die Eisenbahnstrecke 2880 Siegen - Betzdorf soll zur Optimierung des Nahverkehrs im Be-

reich des Bahnhofs Betzdorf ausgebaut werden.

Nördlich der bestehenden Gleisanlage wird der vorhandene Inselbahnsteig zu einem Mittel-

bahnsteig erweitert und daran nördlich angrenzend ein neues Bahnhofsgleis (Gleis Nr. 107)

erstellt. Die heutige Wegebeziehung vom vorhandenen Inselbahnsteig zum angrenzenden

Parkhaus erfolgt heute mit einem Fußgängerübergang über das nicht genutzte Gleis 107. Im

Rahmen der Reaktivierung ist nun der Bau einer Personenunterführung (PU) unter das reak-

tivierte Gleis 107 geplant.

Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung sind die Baulärmimmissionen dieser

Baumaßnahme zu ermitteln und zu beurteilen.

Die detaillierte Planung ist den Lageplänen der technischen Planung zu entnehmen. Die

Baustellenflächen und die angrenzende Bebauung sowie die berücksichtigten Immissionsor-

te sind in Anlage 1 dargestellt.

Die zu erwartenden Baulärmimmissionen sind auf Grundlage einer Prognose zu ermitteln

und anhand der AVV Baulärm zu beurteilen. Bei Überschreitung der zulässigen Immissions-

richtwerte der AVV Baulärm sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber mögliche Maßnah-

men zur Lärmminderung vorzusehen.

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2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien

Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat.Datum

[1] BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Gesetz zum Schutz vor schädli-

chen Umwelteinwirkungen durch

Luftverunreinigungen, Geräusche,

Erschütterungen und ähnliche Vor-

gänge

G Aktuelle Fas-

sung

[2] 32. BImSchV

32. Verordnung zur Durchführung des Bun-

des-Immissionsschutzgesetzes / Geräte-

und Maschinenlärmschutzverordnung

Bundesgesetzblatt I. S. 3478 V 29.08.2002

[3] AVV Baulärm

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum

Schutz gegen Baulärm, Geräuschimmissio-

nen

Beilage zum BAnz Nr. 160 vom 1.

September 1970

VV 19.08.1970

[4] DIN 4150, Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der

Ausbreitung im Freien, Allgemei-

nes Berechnungsverfahren; Ver-

weis in der TA Lärm auf den Ent-

wurf September 1997

N Juni 1999

[5] DIN 4150, Teil 3 Erschütterungen im Bauwesen;

Einwirkungen auf bauliche Anla-

gen

N Februar 1999

[6] DIN ISO 9613, Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der

Ausbreitung im Freien, Allgemei-

nes Berechnungsverfahren; Ver-

weis in der TA Lärm auf den Ent-

wurf September 1997

N Ausgabe

Oktober1999

(Entwurf Sept.

1997)

[7] Technischer Bericht zur Untersuchung der

Geräuschemissionen von Baumaschinen

Hessisches Landesamt für Um-

welt, Umweltplanung,

Arbeits- und Umweltschutz, Heft

247

Lit. 1998

[8] Technischer Bericht zur Untersuchung der

Geräuschemissionen von Baumaschinen

Hessisches Landesamt für Umwelt

und Geologie, Lärmschutz in Hes-

sen, Heft 2

Lit. 2004

[9] Urteil zu Baulärmimmissionen des 7. Senats

des BVerwG

BVerwG 7 A 24.11 Lit. 10.07.2012

[10] Bauzeitenplan mit Angaben der Einsatzzei-

ten von Baumaschinen

Zur Verfügung gestellt durch den

Auftraggeber

P 10.03.2017

[11] Planunterlagen zum Bauvorhaben Zur Verfügung gestellt durch den

Auftraggeber

P

[12] Auszug aus dem Flächennutzungsplan

der Stadt Betzdorf

P 13.01.2017

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Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat.Datum[13] Ortsbesichtigung 27.12.2016

Kategorien:

G Gesetz N NormV Verordnung RIL RichtlinieVV Verwaltungsvorschrift Lit Buch, Aufsatz, BerichtRdErl. Runderlass P Planunterlagen / Betriebsangaben

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3 Beurteilungsgrundlagen

3.1 Beurteilungsgrundlagen der AVV Baulärm

Die Beurteilung von Schallimmissionen aus dem Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen

erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm –

Geräuschimmissionen – (AVV Baulärm) [3]. Diese gilt für den Betrieb von Baumaschinen

auf Baustellen, soweit die Baumaschinen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen

wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden.

Die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm für Immissionsorte außen an

den Fenstern zu schützender Nutzungen sind in der nachfolgenden Tabelle 3.1 aufgeführt.

Tabelle 3.1: Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm

Gebietseinstufung Abk.Tag

07:00 – 20:00 Uhr

Nacht

20:00 – 07:00 Uhr

Gebiete mit ausschließlich gewerblichen / in-dustriellen Anlagen oder Inhaberwohnungen

GI 70 70

Gebiete mit vorwiegend gewerblichen Anlagen GE 65 50

Gemischte Gebiete MI 60 45

Gebiete mit vorwiegend Wohnungen WA 55 40

Gebiete mit ausschließlich Wohnungen WR 50 35

Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten SOK 45 35

Für die Festlegung der o.g. Gebietstypen ist von Bebauungsplänen und/oder der tatsächli-

chen Nutzung auszugehen. Alle Gebäude im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme weisen

gemäß Flächennutzungsplan eine Gebietseinstufung als Mischbaufläche auf.

Der Beurteilungspegel, der mit dem Immissionsrichtwert zu vergleichen ist, wird aus dem

Wirkpegel (Takt-Maximalpegel LAFTm) am Immissionsort unter Berücksichtigung der durch-

schnittlichen täglichen Betriebsdauer der Baumaschinen ermittelt. Hierzu sind die in der fol-

genden Tabelle 3.2 angegebenen Zeitkorrekturen zu berücksichtigen.

Der Zeitkorrekturwert ist unter Berücksichtigung der vorgegebenen durchschnittlichen tägli-

chen Betriebsdauer der einzelnen Baumaschine vom Wirkpegel abzuziehen. Es findet dem-

nach keine Gewichtung der Abschläge pro Betriebsstunde statt. Vielmehr wird eine Bauma-

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schine, die bspw. 3 h in Betrieb ist um denselben Wert von 5 dB(A) reduziert (korrigiert), wie

eine Baumaschine die 7 h betrieben wird.

Tabelle 3.2: Zeitkorrekturen gemäß der AVV Baulärm

Durchschnittliche Betriebsdauer in der Zeit von Zeitkorrektur

dB(A)

07:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Tageszeit

20:00 bis 07:00 Uhr

Nachtzeit

bis 2 ½ h bis 2 h 10

Über 2 ½ h bis 8 h über 2 h bis 6 h 5

über 8 h über 6 h 0

Zur Prüfung, ob der Immissionsrichtwert eingehalten wird, ist der Beurteilungspegel mit dem

Immissionsrichtwert zu vergleichen. Maßgeblich ist die Einhaltung der o.g. Immissionsricht-

werte in einer Entfernung von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster. Der Immissionsrichtwert für

die Nachtzeit ist ferner überschritten, wenn ein Messwert oder mehrere Messwerte (Maxi-

malpegel) den Immissionsrichtwert in der Nacht um mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Die AVV Baulärm macht keine Aussagen zu Geräuschen innerhalb von Räumen.

Alle Gebäude im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme weisen gemäß Flächennutzungs-

plan eine Gebietseinstufung als Mischbaufläche auf. Die Schutzbedürftigkeit der Wohnge-

bäude im Untersuchungsbereich wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung [13] und in

Anlehnung an den Flächennutzungsplan [12] mit dem Gebietscharakter eines Mischgebietes

beurteilt.

3.2 Maßnahmen zur Minderung von Baustellengeräuschen

Wenn die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm überschritten werden, ist im Rahmen der

Abwägung über aktive und passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) sowie

über evtl. Entschädigung zu befinden. Falls aktive Maßnahmen nicht möglich sind oder hier-

bei nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft

sind kann als letztes Mittel das Ergebnis einer Abwägung auch sein, Anwohnern für eine be-

grenzte Zeit zuzumuten, Fenster geschlossen zu halten, sofern dann auch ausreichend nied-

rige Innenpegel vorliegen.

B

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Maßnahmen zu Minderung der Baustellengeräusche sollen gemäß aktueller Rechtspre-

chung [9] bereits bei der Überschreitung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm geprüft

werden. Dazu kommen in Betracht:

· Maßnahmen bei der Baustelleneinrichtung bzw. an den Baumaschinen

· Verwendung geräuscharmer Baumaschinen oder –verfahren

· Beschränkung der Betriebszeit lautstarker Maschinen

Von Maßnahmen kann abgesehen werden, wenn durch den Betrieb von Baumaschinen auf-

grund von Fremdgeräuschen keine zusätzlichen Gefahren oder Belästigungen ausgehen.

Gemäß AVV Baulärm kommt die Stilllegung von Baumaschinen nur als äußerstes Mittel in

Betracht, um die Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Be-

lästigungen durch Baulärm zu schützen. Stilllegungen sollen angeordnet werden, wenn

· weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichen, um eine Überschreitung der

Immissionsrichtwerte zu verhindern oder

· die Stilllegung im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit, jedoch unter Berücksichti-

gung des Bauvorhabens, dringend erforderlich ist.

Von der Stilllegung kann trotz Überschreitung der Immissionsrichtwerte abgesehen werden,

wenn die Bauarbeiten zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes oder zur Abwehr

sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder im öffentlichen Interesse

dringend erforderlich sind und die Bauarbeiten ohne die Überschreitung der Immissionsricht-

werte nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können.

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3.3 Zusätzliche Bewertungsansätze zur Prüfung der Zumutbarkeit von

Baulärmimmissionen, VDI 2719

Unabhängig von der Beurteilung der Baulärmbelastung gemäß AVV Baulärm wird zur Abwä-

gung die Zumutbarkeit der Lärmbelastung im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme unter-

sucht.

Ab wann noch eine nachteilige Wirkung für Betroffene vorliegt ist nicht eindeutig bestimmt.

Aus der Rechtsprechung und anderen Regelungen zum Lärm z.B. der 24. BImSchV oder

der VDI 2719 lassen sich jedoch „Zumutbarkeitsschwellen“ ableiten. So lassen sich zusam-

menfassend aus diesen Regelwerken und der Rechtsprechung Innenraumpegel ableiten,

welche als noch zumutbar angesehen werden können. Diese Innenpegel betragen:

• 45 dB(A) für gewerblich genutzte Büroräume,

• 40 dB(A) für Wohnräume, Behandlungs- und Untersuchungsräume in Arztpraxen

und Unterrichträume,

• 30 dB(A) für Schlafräume nachts.

Im Rahmen einer Prognoseberechnung zu Baulärmimmissionen ist es nur möglich flächen-

deckend die Immissionen gemäß AVV Baulärm 0,5 m vor einem Fenster zu einer schutzbe-

dürftigen Nutzung zu berechnen. Der sich in den Räumen ergebende Innenraumpegel muss

individuell bei jedem Raum betrachtet werden.

Falls aktive Maßnahmen nicht möglich sind oder hierbei nicht im Verhältnis zum Nutzen ste-

hen und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind kann als letztes Mittel das Ergeb-

nis einer Abwägung auch sein, Anwohnern für eine begrenzte Zeit zuzumuten, Fenster ge-

schlossen zu halten, sofern dann auch ausreichend niedrige Innenpegel vorliegen.

Es lassen sich überschlägig für gängige Wohnraumabmessungen Beurteilungspegel vor den

Fenstern ableiten, welche in der Regel zu den oben aufgeführten Innenraumpegeln führen

werden. Zur Einhaltung eines Innenpegels von 40 dB(A) zum Tageszeitraum reichen stan-

dard isolierverglaste Fenster aus wenn ein Außenlärmpegel von 65 dB(A) nicht überschritten

wird.

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4 Schalltechnische Berechnung zum Baulärm

4.1 Methodik

Die AVV Baulärm [3] bezieht sich auf Messungen an bestehenden Baustellen, eine rechneri-

sche Prognose für geplante Baustellen ist in der Verwaltungsvorschrift nicht vorgesehen.

Um dennoch die voraussichtlichen Beeinträchtigungen durch Baulärm prognostizieren zu

können, wurden Immissionsberechnungen in Anlehnung an die AVV Baulärm mit Ausbrei-

tungsrechnungen nach DIN ISO 9613-2 [6] durchgeführt.

Solche Prognoseberechnungen zur Thematik Baulärm im Vorfeld können aufgrund der nicht

kalkulierbaren Besonderheiten von Baulärm (Art, z.B. Impulshaltigkeit sowie genaue örtliche

und zeitliche Zuordnung der Geräusche, nicht jeder Tag gleich laut, ...) naturgemäß keine

absolut exakten Ergebnisse, sondern nur Näherungen der zu erwartenden Geräuschbelas-

tungen liefern.

Innerhalb der Berechnungen zur vorliegenden Untersuchung wurden Annahmen bezüglich

der Schallemissionen mittlere Schallkennwerte zugrunde gelegt [7], [8]. Für die eingesetzten

Maschinen und Baugeräte wurde dabei eine Einhaltung des Standes der Technik vorausge-

setzt.

4.2 Emissionen der Baumaschinen und Geräte

Zu den beschriebenen Bauphasen wurden im Bauzeitenplan [10] Angaben zu den einge-

setzten Baumaschinen gemacht.

Aus Literaturangaben, Datenblättern von Maschinen sowie Messungen aus vergleichbaren

Maschinen [7],[8] wurde für jede Geräuschquelle / Baumaschine unter Beachtung der Vorga-

ben der 32. BImSchV [2] Schallleistungspegel ermittelt.

In den jeweiligen Schallleistungspegeln LWAT sind nicht nur die reinen Maschinengeräusche,

sondern auch Zuschläge für Impulshaltigkeit u.ä. für baustellentypische Arbeitsvorgänge ent-

halten. Eine Auflistung der eingesetzten Maschinen sowie die berücksichtigten Schallleis-

tungspegel der eingesetzten Maschinen sind in der folgenden Tabelle 4.1 aufgeführt.

Die in der Tabelle 4.1 aufgeführten Schallleistungspegel der einzelnen Baumaschinen mit

baustellentypischen Arbeitsvorgängen sind als Anhaltswerte der bei der späteren Bauaus-

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führung zum Einsatz kommenden Baumaschinen zu interpretieren. Die Berücksichtigung

und Einhaltung dieser Anhaltswerte trägt zur Prognosesicherheit bei.

Tabelle 4.1: Schallleistung der eingesetzten Baumaschinen unter Berücksichtigung

der baustellentypischen Arbeitsvorgänge

Maschine Schallleistung LWAT in dB(A)

allgemeiner Baustellenlärm 100

Teleskoplader 104

LKW -Sattelzug 107

Kettensäge 109

Minibagger 5t 95

Zweiwegebagger mit Klappschaufel 116

Radlader 106

Kettenbagger mit Klappschaufel 116

Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer) 112

Steinsäge 110

Rüttelplatte 113

Betontransportmischer 103

Kreissäge 113

Autokran 250 t 101

Anbauvibrator für Bagger 105

Die jeweils vorgesehenen Baumaschinen gemäß [10] für die einzelnen Bauphasen wurden

unter Einbeziehung von Zeitkorrekturen entsprechend der AVV Baulärm [3] aufsummiert. Die

detaillierten Emissionsberechnungen sind in Anlage 2 und zusammenfassend in Tabelle 4.2

für die einzelnen Bautätigkeitsgruppen und den jeweiligen Bauabschnitt dargestellt. Nach

derzeitigem Planungsstand sind nur Arbeiten zum Tageszeitraum 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr

geplant und bei der Berechnung berücksichtigt worden

Tabelle 4.2: Aufgliederung der Bauphasen, Bauzeit und Beurteilungsschallleistung

Bauphase BeschreibungBauzeit

Tage

Beurteilungs-

schallleis-

tung-pegel

LWAr

Bauphase 01 Baustelle einrichten 3 107 dB(A)

Bauphase 02 Kabelsuche 5 96 dB(A)

Bauphase 03 KaMiDo 3 112 dB(A)

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Bauphase 04 Vorbauarbeiten Parkhaus 15 113 dB(A)

Bauphase 05 Vorbauarbeiten Bahnsteig 3 103 dB(A)

Bauphase 06 Rückbau Bahnsteig 2 112 dB(A)

Bauphase 07 Erdaushub Herstelllage 4 112 dB(A)

Bauphase 08 Wandöffnung alte PU 3 112 dB(A)

Bauphase 09 Verlegung Abwasserleitung Baugrube 2 110 dB(A)

Bauphase 10 Einbau Sauberkeitsschicht 1 105 dB(A)

Bauphase 11 Einbau Beton Bodenplatte 4 110 dB(A)

Bauphase 12 Einbau Beton Wände PU 12 110 dB(A)

Bauphase 13 Einbau Lagersockel 4 110 dB(A)

Bauphase 14 Abdichtung PU und Verfüllen Baugrube 5 115 dB(A)

Bauphase 15 Anlieferung Stahlüberbau 1 106 dB(A)

Bauphase 16 Einbau Stahlüberbau 2 102 dB(A)

Bauphase 17 Rückbau Verbau Bahnsteig und

Herstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau)

1 116 dB(A)

Bauphase 18 Wiederherstellung Bahnsteigkante und

Herstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau)

3 116 dB(A)

Bauphase 19 Einbau Gleislängsverbau zu Gleis 107 neu und

Herstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau)

2 116 dB(A)

Bauphase 20 Asphaltarbeiten Rampe und PU 3 111 dB(A)

Bauphase 21 Wiederherstellung Beleuchtung, Beschilderung

u.ä.

5 98 dB(A)

Bauphase 22 Restarbeiten und Baustelle aufräumen 5 104 dB(A)

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4.3 Modellierung der Emissionsquellen unter Berücksichtigung der zeitli-

chen und räumlichen Abwicklung des Bauvorhabens

Ausgehend von den Emissionen der Baumaschinen ist in einem weiteren Schritt der Beurtei-

lungspegel am jeweiligen Immissionsort zu bestimmen. Für die Bestimmung sind neben dem

Schallleistungspegel der Maschinen und der zeitlichen Abwicklung (Arbeitszeiten, Dauer der

einzelnen Bauphasen etc.) der Bauphasen auch die geographischen Gegebenheiten der

Umgebung, wie z. B. der Abstand des Immissionsortes zur jeweiligen Bautätigkeiten sowie

mögliche Abschirmungeffekte durch die Dammlage einer evtl. vorhandenen Eisenbahntrasse

zu berücksichtigen.

In dem vorliegenden Bauvorhaben werden die Arbeiten hauptsächlich in Nahbereich der ge-

planten Personenunterführung durchgeführt. Zusätzlich werden der Lagerplatz sowie der

Verbindungsweg zwischen Lagerplatz und der Personenunterführung über die Gleistrasse

(Gleis 107) berücksichtigt. Im Lageplan der Anlage 1 sind der Baustellenbereich sowie der

Lagerplatz dargestellt.

Die Emissionen aus den Arbeiten (vgl. Anlage 2) während jeder Bauphase werden als Flä-

chenschallquelle an ihrem jeweiligen Arbeitsort angesetzt. Der räumliche und zeitliche Ablauf

wurde hierbei gemäß [10] und [11] berücksichtigt. Für die Berechnungen der Beurteilungspe-

gel wurden im Modell entsprechend die Emissionen der Arbeiten während jeder Bauphasen

ihrem Einsatzort zugeordnet. Zusätzlich wird ein allgemeiner Baulärm von der jeweils ge-

nutzten BE-Fläche und ihrer Zuwegung emittiert.

5 Ergebnisse und Minderungsmaßnahmen

5.1 Berechnungsergebnisse

Für die Berechnungen der Schallimmissionen an den Fassaden der zur Baustelle nächstgel-

genen Wohnbebauung wurde eine Schallimmissionsprognose auf Grundlage der

DIN ISO 9613-2 mit dem Berechnungsprogramm SoundPlan Version 7.4 durchgeführt.

Die in dieser Untersuchung durchgeführte Prognose unterstellt, dass während der einzelnen

Zeitblöcke alle für diese Arbeiten aufgeführten Maschinen gleichzeitig und ununterbrochen in

den entsprechend angesetzten Arbeitszeiten (vgl. Anlage 2) in Betrieb sind. Aufgrund dieser

Annahme kommt es in dieser Prognose, im Sinne der Anwohner, eher zu einer rechneri-

schen Überbewertung der Baulärmimmissionen.

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In den Anlagen 3.1 bis 3.3 sind für die Lärmintensiven Bauphasen 4 bis 7 und 17 bis 19

Isophonenlageplänen für eine Rechenhöhe von 9,1 m über Gelände (ensprechend

2.Obergeschoss) dargestellt.

Um eine quantitative Beurteilung der Lärmbelästigung der zur PU nächstgelegenen und am

stärksten belasteten Bebauung vorzunehmen, wurden die Pegel aus dem Baustellenlärm für

mehr als 700 Immissionsorte mittels einer Gebäudelärmkarte berechnet. Die Rechenpunkte

sind im Lageplan der Anlage 1 dargestellt. Hierbei ergeben sich für insgesamt 16 Gebäude

Überschreitungen des Immissionsrichtwertes der AVV Baulärm zum Tageszeitraum. Exem-

plarisch wurden die Berechnungsergebnisse für drei maßgeblich betroffene Immissionsorte

als Einzelpunktberechnung detailliert ausgewertet. Hierbei wurde die zeitliche und räumliche

Abwicklung des Bauvorhabens berücksichtigt.

In den Anlagen 4.1 bis 4.3 sind die Berechnungsergebnisse der Einzelpunktberechnung für

den Tageszeitraum der drei ausgewählten Immissionsorte dargestellt. Zusätzlich sind die Im-

missionsrichtwerte (IRW) der AVV Baulärm entsprechend der Gebietsnutzung für den Tages-

zeitraum hinterlegt.

Für den Immissionsort 1, Wilhelmstraße 58, 3.OG wird der Immissionsrichtwert für das

Mischgebiet von 60 dB(A) zum Tageszeitraum gemäß der Baulärmprognose an bis zu 14 Ta-

gen überschritten. Der maximale Beurteilungspegel ergibt sich während der Bauphase

17 bis 19 (insgesamt 6 Arbeitstage) mit bis zu 62,4 dB(A).

Vom Baulärm am stärksten Betroffen ist der Immissionsort 2, Bahnhofstraße 6, 3.OG. Hier

wird der Immissionsrichtwert für das Mischgebiet von 60 dB(A) tags an bis zu 44 Tagen

überschritten. An sechs Arbeitstagen (Bauphase 17 bis 19) ergeben sich Beurteilungspegel

von bis zu 65,2 dB(A). Während der weiteren 38 Arbeitstage mit Richtwertüberschreitung er-

gibt sich gemäß der Baulärmprognose ein Beurteilungspegel von maximal 63,2 dB(A).

Für den Immissionsort 3, Moltkestraße 31, 2.OG wird der Immissionsrichtwert für das Misch-

gebiet von 60 dB(A) zum Tageszeitraum gemäß der Baulärmprognose an bis zu 26 Tagen

überschritten. Der maximale Beurteilungspegel ergibt sich während der Bauphase 17 bis 19

(insgesamt 6 Arbeitstage) mit bis zu 64,2 dB(A).

5.2 Vorbelastung durch Verkehrslärm

Die Baustelle befindet sich im Bahnhofsbereich der Stadt Betzdorf mit einer Vielzahl weiterer

Emissionsquellen. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Gleisneubau im

Bereich des Bf Betzdorf, Bericht VL 7574-1 vom 06.12.2017 wurden die Verkehrslärmimmis-

sionen durch den Schienenverkehr berechnet. Hierbei ergaben sich Beurteilungspegel von

bis zu Lr = 69 dB(A) zum Tageszeitraum am Immissionsort 2, Bahnhofstraße 6 bzw.

Lr = 62 dB(A) am Immissionsort 1, Wilhelmstraße 58 und Lr = 61 dB(A) am Immissionsort 3,

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Moltkestraße 31. Zusätzlich befindet sich die Bundesstraße B 62, Wilhelmstraße im Einwir-

kungsbereich der Immissionsorte 1 und 2 sowie der Straßenverkehr auf dem örtlichen Stra-

ßennetz der hier rechentechnisch nicht berücksichtigt wurde. Es ist davon auszugehen, dass

die Verkehrslärmimmissionen, insbesondere am Immissionsort 2 die Baulärmimmissionen

übersteigen.

Nach gängiger Verwaltungspraxis können bei Überschreitung der Immissionsrichtwerte

(IRW) der AVV Baulärm von unter 5 dB(A) mit IRW + 1,5 dB(A) und bei Überschreitungen

von 5,0 dB(A) bis 10 dB(A) mit IRW + 3,0dB(A) berücksichtigt werden.

5.3 Allgemeine Empfehlungen für den Lärmschutz

Grundsätzlich kommen verschiedene Möglichkeiten zur Minderung der schalltechnischen

Auswirkungen infrage.

Es können nicht immer und überall alle genannten Maßnahmen zielführend eingesetzt wer-

den. Es sei darauf hingewiesen, dass die Gesamtwirkung mehrerer Maßnahmen nicht durch

Addition der genannten Wirkungen der Einzelmaßnahmen abgeschätzt werden kann.

· Information der Anwohner

Die Empfindung von Lärm hat nicht nur eine physikalische Komponente, sondern hängt auch

von der subjektiven Einstellung der Anwohner zur Geräuschquelle / zum Verursacher ab.

Daher führt eine Information der Anwohner zwar nicht zu einer Minderung der physikalischen

Geräuschbelastung, aber i.a. zu einer Erhöhung der Akzeptanz und damit auch zu einer Min-

derung der Belästigung.

· Maßnahmen bei Einrichtung und Betrieb der Baustellen

Als weitere Maßnahmen sind im folgenden einige Empfehlungen zur Minderung von Baustel-

lengeräuschen aufgelistet. Hierzu sei auch auf das Standardleistungsbuch für das Bauwe-

sen verwiesen.

· Vermeidung lärmintensiver Tätigkeiten zu Tageszeiten mit höheren Empfindlichkeiten

(z.B. Mittagszeit, Abend)

· zeitliche Zusammenlegung lärmintensiver Tätigkeiten zur Minimierung der Zeitdauer der

Belästigungen

· Einsatz lärmarmer Bauverfahren

· Einsatz von lärmarmen Maschinen gemäß EG Richtlinien / Umweltzeichen

· Abschalten von Maschinen in Arbeitspausen, Vermeidung des Leerlaufs von Maschinen B

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· geschützte Positionierung von Baumaschinen, insb. von bspw. nachts laufenden Aggre-

gaten

· regelmäßige Wartung und Instandsetzung von Maschinen

· mögliche Vorfertigung außerhalb der Baustelle / Baustelleneinrichtungsfläche vorneh-

men.

· Baustellenzufahrten möglichst entfernt von den umliegenden Nutzungen falls bautech-

nologisch /-logistisch umsetzbar

· Einsatz von lauten Maschinen (z.B. Kreissägen, Pumpen, Kompressoren) innerhalb ei-

ner Abschirmung, Anlageneinhausung o.ä.

· Schallschutzzelte bzw. vollständige Einhausung der Baustelle

· aktive Lärmschutzmaßnahmen

Als aktive Lärmschutzmaßnahmen werden lärmmindernde Maßnahmen auf dem Ausbrei-

tungsweg zwischen Lärmquelle und Empfänger bezeichnet. Grundsätzlich kommen als akti-

ve Lärmschutzmaßnahme folgende Punkte infrage

• Schallschürzen

• Kapselung von Baumaschinen

• Schallschirme

• Schallschutzzelte

• Einhausungen

5.3.1 Empfehlungen für das vorliegende Bauvorhaben

· Einsatz lärmarmer Bauverfahren

Bei den ortsfesten Baustellen stellen die Phasen des Abbruchs der Bestandsbauwerke und

die Herstellung des Baugrubenverbaus (Einbringung von Spundwänden mit Rammverfah-

ren) die lärmintensivsten Bauphasen dar.

Abbrucharbeiten

Alternative Verfahren zur Arbeit mit Abbruchhammer und -meißel sehen das Heraustrennen

der Bestandsbauwerke mit Seilsäge, Fugenschneidern und Trennschleifern vor. Diese Ver-

fahren führen zwar zu einer deutlichen Reduktion der Schallleistungspegel um bis zu

10 dB(A), gehen jedoch mit Verlängerung der Bauzeit und erhöhten Kosten einher, was an-

gesichts der meist überschaubaren Zeitdauer der Abbrucharbeiten im konventionellen Ver-

fahren abzuwägen ist.

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Ein weiteres alternatives Abrissverfahren stellt der sogenannte Betonpulverisierer dar. Mit-

tels diesem Verfahren werden einzelne Bauwerksteile ausgebrochen und zerkleinert. Die

Umsetzbarkeit derartiger Verfahren ist jedoch bautechnologisch zu überprüfen und würde in

der Regel zu einer Reduktion des Schallleistungspegels von in etwa 5 dB(A) bis 10 dB(A)

führen können.

• aktive Lärmschutzmaßnahmen

Zum Schutz der Wohngebäude im Bereich der Moltkestraße und der Bahnhofsstraße wurde

die Errichtung einer ca. 61 m langen und 3,0 m über Bahnsteig Oberkante hohen Lärm-

schutzwand geprüft. Die Lage der Lärmschutzwand ist in der Anlage 5 dargestellt. Unter Be-

rücksichtigung dieser Lärmschutzwand wurden die Immissionsberechnungen der Gebäude-

lärmkarte sowie die Isophonenberechnung für die Bauphase 17 bis 19 erneut durchgeführt.

Das Ergebnis der Isophonenberechnung ist in Anlage 5 wiedergegeben.

Durch diese Schallschutzmaßnahme sinkt die Anzahl der betroffenen Gebäude von 16 auf 7.

Da in Richtung des Immissionsort 1, Wilhelmstraße 56 diese Schallschutzmaßnahme keine

Wirkung zeigt ergeben sich jetzt hier die maximalen Beurteilungspegel von Lr = 62,4 dB(A).

Am Immissionsort 2, Bahnhofstraße 6 ergibt sich mit Lr = 61,3 dB(A) eine Minderung des

Beurteilungspegels um 4,0 dB(A). Im Bereich der Moltkestraße ergeben sich Beurteilungspe-

gel von Lr = 61,3 dB(A) und eine Minderung des Beurteilungspegels von 2,9 dB(A).

Eine Überschreitung der Beurteilungspegel der AVV Baulärm zum Tageszeitraum von

60 dB(A) tritt für die 7 verbleibenden betroffen Gebäude nur während der Bauphase

17 bis 19 an insgesamt 6 Arbeitstagen auf sowie im Bereich der Wilhelmstraße 56 in der

Bauphase 1 (3 Arbeitstage).

Exemplarisch wurde für die „lautesten“ Bauphasen 17 bis 19 eine Kosten/Nutzen Analyse

mit einer Variantenberechnung der Lärmschutzwand durchgeführt. Für diese Bauphasen

weist die Lärmschutzmaßnahme die höchste Wirksamkeit auf. Bauphasen mit geringeren

Überschreitungen der Beurteilungspegel weisen tendenziell eine geringere Wirksamkeit auf.

Die Immissionsberechnung wurde an den Gebäuden (siehe Kapitel 5.1) unter Berücksichti-

gung von sechs Lärmschutzwänden mit einer Höhe von 1,0 m bis 6,0 m erneut durchgeführt.

Die Kosten für die Errichtung der Lärmschutzwand wurden dem Kostenkennwertkatalog

2016 entnommen. Für den Rückbau wurden zusätzlich 40% der Errichtungskosten veran-

schlagt.

Die Berechnungsergebnisse der Kosten/Nutzen Analyse sind in Anlage 6 wiedergegeben.

Die Berechnung zeigt, dass mit einer 1,0 m bzw. 2,0 m hohen Lärmschutzwand nur bis zu

zwei Schutzfälle gelöst werden. Mit einer 3,0 m hohen Lärmschutzwand werden 9 Schutzfäl-

le gelöst bei Kosten von ca. 16.000 € je gelösten Schutzfall bzw. Gesamtkosten von B

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ca.145.000 €. Hierbei ergeben sich Pegelminderungen von maximal 4,0 dB(A). Unter Be-

rücksichtigung dieser Lärmschutzmaßnahme verbleiben an sieben betroffenen Gebäuden

sechs Arbeitstage mit Überschreitung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm.

Mit einer 4,0 m Hohen Lärmschutzwand werden bei Gesamtkosten von ca.173.000 € Pegel-

minderungen von bis zu 6,5 dB(A) erreicht und 13 von 16 Schutzfällen gelöst (Kosten vom

ca.13.300 € je Schutzfall).

Eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand führt nicht zu einer weiteren Minderung der

Lärmbelastung.

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6 Beurteilung der Schallsituation

Anhand der dargestellten Rasterlärmkarte für eine lärmintensive Bauphase (vgl. Anlage 3.3)

lässt sich die räumliche Ausbreitung des Schalls prognostizieren und eine qualitative Ein-

schätzung der Lärmsituation vornehmen.

Die Rasterlärmkarte repräsentiert drei für die Anwohner ungünstige Bauphasen

(BP17 bis 19) der Bauarbeiten.

In den Anlagen 3.1 – 3.3 ist der zeitabhängige und rechnerisch bestimmte Beurteilungspegel

an den Fassaden der maßgeblich betroffenen Immissionsorte aufgetragen. In der nachfol-

genden Tabelle 6.1 ist die Anzahl der betroffenen Gebäude durch die einzelnen Bauphasen

und die Dauer der Bauphasen aufgeführt. Hierbei wird differenziert zwischen der Überschrei-

tung der Immissionsrichtwerte gemäß AVV Baulärm sowie einer möglichen Überschreitung

des Innenpegels gemäß VDI 2719 zur Prüfung auf Vorliegen einer möglichen Zumutbarkeit

der Lärmbelastung (siehe Kapitel 3.3]. Zusätzlich wurden die Ergebnisse unter Berücksichti-

gung einer 3,0 m über OK Bahnsteig hohen ca. 60 m langen Lärmschutzwand angegeben.

Den Berechnungen zur Lärmschutzwand liegen die Eigenschaften der ZTV-LSW 06 zu

Grunde.

Tabelle 6.1: Übersicht über die Anzahl der je Bauphase betroffenen Gebäude

Überschreitung Immissionsricht-

werte AVV Baulärm

mögliche Überschreitung Innenpe-

gel VDI 2719Überschreitung 65 dB(A) tags

Anzahl Gebäude Dauer Arbeitstage Anzahl Gebäude Dauer Arbeitstage

Bauphase 01 1 (1) 3 - 3

Bauphase 02 - 5 - 5

Bauphase 03 4 (0) 3 - 3

Bauphase 04 6 (0) 15 - 15

Bauphase 05 - 3 - 3

Bauphase 06 1 (0) 2 - 2

Bauphase 07 1 (0) 4 - 4

Bauphase 08 4 (0) 3 - 3

Bauphase 09 - 2 - 2

Bauphase 10 - 1 - 1

Bauphase 11 - 4 - 4

Bauphase 12 - 12 - 12

Bauphase 13 - 4 - 4

Bauphase 14 10 (0) 5 - 5 B

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Überschreitung Immissionsricht-

werte AVV Baulärm

mögliche Überschreitung Innenpe-

gel VDI 2719Überschreitung 65 dB(A) tags

Anzahl Gebäude Dauer Arbeitstage Anzahl Gebäude Dauer Arbeitstage

Bauphase 15 - 1 - 1

Bauphase 16 - 2 - 2

Bauphase 17 16 (7) 1 1(0) 1

Bauphase 18 16 (7) 3 1(0) 3

Bauphase 19 16 (7) 2 1(0) 2

Bauphase 20 1 (0) 3 - 3

Bauphase 21 - 5 - 5

Bauphase 22 - 5 - 5Wert in Klamme „(2)“ = mit Lärmschutz

Anhand der in Tabelle 6.1 zusammenfassend dargestellten Ergebnisse der Gebäude mit

Überschreitung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm bzw. der VDI 2719 zur Prüfung

der Zumutbarkeit ist erkennbar, dass für einen Großteil der Bautätigkeit zwar eine Über-

schreitung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm zum Tageszeitraum vorliegt, die In-

nenpegel jedoch, mit der Ausnahme von drei Bauphasen an einem Gebäude eingehalten

wird.

Zudem ist im vorliegenden Fall von einer Vorbelastung sowohl durch Schienen- als auch

Straßenverkehr auszugehen (vgl. Kapitel 5.2). Unter Berücksichtigung der Korrekturwerte

zum Immissionsrichtwert verbleiben ohne aktiven Lärmschutz an 16 betroffenen Gebäuden

für bis zu 10 Arbeitstagen Überschreitungen der korrigierten Immissionsrichtwerte der

AVV Baulärm um bis zu 3,0 dB(A)

Für die kurze Einwirkungszeit der Bautätigkeiten und den moderaten Überschreitungen der

Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm steht u.E. der Aufwand für aktive Lärmschutzmaß-

nahmen, wie beispielsweise eine 3 m hohe Lärmschutzwand nicht im Verhältnis zum ange-

strebten Schutzzweck, insbesondere da die Errichtung der Lärmschutzwand zusätzliche

Baulärmimmissionen zur Folge hat.

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7 Zusammenfassung

Im Bereich des Bahnhofs Betzdorf wird aufgrund der Reaktivierung des äußersten westli-

chen Gleises 107 für die Anbindung des Bahnhofs an das angrenzende Parkhaus eine Per-

sonenunterführung gebaut. Für diese Baumaßnahme wurde eine schalltechnische Untersu-

chung zur Ermittlung der zu erwartenden Schallimmissionen im Einwirkungsbereich der Bau-

maßnahme auf Grundlage der AVV Baulärm und zur Prüfung der Zumutbarkeit unter Berück-

sichtigung der DIN ISO 9613-2 durchgeführt.

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm zum

Tageszeitraum an bis zu 16 Gebäuden um bis zu 5,3 dB(A) überschritten werden. Der Beur-

teilungspegel von Lr = 65 dB(A), welcher unter Berücksichtigung von standard- isolierver-

glasten Fenster zur Einhaltung eines Innenpegels von 40 dB(A) gemäß VDI 2719 zu be-

trachten wäre, wird nur an einem Gebäuden an bis zu 6 Arbeitstagen geringfügig überschrit-

ten (vgl. Tabelle 6.1).

Zum Schutz der Anwohner vor Baulärm wurde die Errichtung einer ca. 60 m langen und

3,0 m über OK Bahnsteig hohen Lärmschutzwand geprüft. Unter Berücksichtigung dieser

Lärmschutzmaßnahme ergeben sich an den maßgeblichen Immissionsorten rechnerisch Pe-

gelminderungen von bis zu 4,0 dB(A). Aufgrund der kurzen Bauzeit und der damit verbunde-

nen geringen Anzahl an Überschreitungstagen sind die Kosten dieser Lärmschutzwand je-

doch außer Verhältnis zum Schutzzweck, insbesondere da durch die Errichtung und dem

Rückbau der Lärmschutzwand zu weiteren Baulärmemission führt.

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Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Lageplan mit Kennzeichnung der Baumaßnahme und der Immissonsorte

Anlage 2 Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhofs Betzdorf

Anlage 3 Isophonenpläne für die Bauphasen 4 bis 7 und 17 bis 19 zum Tageszeitraum

Anlage 4 Beurteilungspegel Lr,T für Ausgewählte Immissionsorten

Anlage 5 Isophonenpläne für die Bauphasen 17 bis 19 zum Tageszeitraum mit aktiven

Lärmschutz, LSW h = 3,0 m über OK Bahnsteig

Anlage 6 Kosten/Nutzen Analyse der Lärmschutzmaßnahme

B

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LegendeGebäude

Nebengebäude

2 Immissionsort mit Nr.mit Detailauswertung

Linienschallquelle

Flächenschallquelle

ImmissionsortGebäudelärmkartemit Richtwert-Einhaltung

ImmissionsortGebäudelärmkartemit Richtwert-Überschreitung

Maßstab 1:15000 10 20 40 60

m

Lageplan mit Kennzeichnung der Baumaßnahme und der Immissionsorte

VL7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 1

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3331

30

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VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.1

Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf

B A U MASCHIENEN BP 1 3 Tage BP 2 5 Tage

Baustelle einrichten Kabelsuche

Zeile 7 Bauzeitenplan [11] Zeile 8 Bauzeitenplan [11]

Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)

Betriebszeit Betriebszeit

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)

1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95

2 Teleskoplader 1 4,5 104 99

3 LKW -Sattelzug 2 3,5 107 105

4 Kettensäge 1 2 109 99

5 Minibagger 5t 1 8 95 90

6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

7 Radlader

8 Kettenbagger mit Klappschaufel

9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)

10 Steinsäge

11 Rüttelplatte

12 Betontransportmischer

13 Kreissäge

14 Autokran 250 t

15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

16 Anbauvibrator für Bagger

107 96

Ord.Nr.

Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr

[dB(A)]

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VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.2

Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf

B A U MASCHIENEN BP 3 3 Tage BP 4 15 Tage

KaMiDo Vorbauarbeiten Parkhauseinschl. Verankerungen

Zeile 9 Bauzeitenplan [11] Zeile 10 Bauzeitenplan [11]

Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)

Betriebszeit Betriebszeit

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)

1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95

2 Teleskoplader

3 LKW -Sattelzug

4 Kettensäge 1 3 109 104

5 Minibagger 5t

6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

7 Radlader 1 4,5 106 101

8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 8 116 111

9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer) 1 8 112 107

10 Steinsäge

11 Rüttelplatte

12 Betontransportmischer

13 Kreissäge

14 Autokran 250 t

15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel 1 8 116 111

16 Anbauvibrator für Bagger 1 6 105 100

112 113

Ord.Nr.

Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr

[dB(A)]

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VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.3

Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf

B A U MASCHIENEN BP 5 3 Tage BP 6 2 Tage

Vorbauarbeiten Bahnsteig Rückbau Bahnsteig

Zeile 11 Bauzeitenplan [11] Zeile 12 Bauzeitenplan [11]

Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)

Betriebszeit Betriebszeit

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)

1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95

2 Teleskoplader 1 3 104 99

3 LKW -Sattelzug 2 6 107 105

4 Kettensäge

5 Minibagger 5t

6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

7 Radlader

8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 8 116 111

9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)

10 Steinsäge

11 Rüttelplatte

12 Betontransportmischer

13 Kreissäge

14 Autokran 250 t

15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

16 Anbauvibrator für Bagger 1 6 105 100

103 112

Ord.Nr.

Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr

[dB(A)]

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VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.4

Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf

B A U MASCHIENEN BP 7 4 Tage BP 8 3 Tage

Erdaushub Herstelllage Wandöffnung alte PU

Zeile 13 Bauzeitenplan [11] Zeile 14 Bauzeitenplan [11]

Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)

Betriebszeit Betriebszeit

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)

1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95

2 Teleskoplader

3 LKW -Sattelzug 2 8 107 105

4 Kettensäge

5 Minibagger 5t

6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

7 Radlader

8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 8 116 111 1 3,5 116 111

9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)

10 Steinsäge 1 7 110 105

11 Rüttelplatte

12 Betontransportmischer

13 Kreissäge

14 Autokran 250 t

15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

16 Anbauvibrator für Bagger

112 112

Ord.Nr.

Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr

[dB(A)]

Page 29: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.5

Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf

B A U MASCHIENEN BP 9 2 Tage BP 10 1 Tag

Verlegung Abwasserleitung Baugrube Einbau Sauberkeitsschicht

Zeile 15 Bauzeitenplan [11] Zeile 16 Bauzeitenplan [11]

Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)

Betriebszeit Betriebszeit

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)

1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95

2 Teleskoplader 1 6 104 99

3 LKW -Sattelzug

4 Kettensäge

5 Minibagger 5t 1 6 95 90

6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

7 Radlader

8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 2 116 106

9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)

10 Steinsäge

11 Rüttelplatte 1 3 113 108

12 Betontransportmischer 2 2 103 96

13 Kreissäge 1 1 113 103

14 Autokran 250 t

15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

16 Anbauvibrator für Bagger

110 105

Ord.Nr.

Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr

[dB(A)]

Page 30: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.6

Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf

B A U MASCHIENEN BP 11 4 Tage BP 12 12 Tage

Einbau Beton Bodenplatte Einbau Beton Wände PU

Zeile 18 Bauzeitenplan [11] Zeile 19 Bauzeitenplan [11]

Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)

Betriebszeit Betriebszeit

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)

1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95

2 Teleskoplader 1 6 104 99 1 6 104 99

3 LKW -Sattelzug

4 Kettensäge 1 5 109 104 1 5 109 104

5 Minibagger 5t

6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

7 Radlader

8 Kettenbagger mit Klappschaufel

9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)

10 Steinsäge

11 Rüttelplatte

12 Betontransportmischer 2 2,5 103 96 2 2,5 103 96

13 Kreissäge 1 5 113 108 1 5 113 108

14 Autokran 250 t

15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

16 Anbauvibrator für Bagger

17 Rüttelflasche 1 2 102 92 1 2 102 92

110 110

Ord.Nr.

Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr

[dB(A)]

Page 31: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.7

Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf

B A U MASCHIENEN BP 13 4 Tage BP 14 5 Tage

Einbau Lagersockel Abdichtung PU und Verfüllen Baugrube

Zeile 20 Bauzeitenplan [11] Zeile 21 Bauzeitenplan [11]

Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)

Betriebszeit Betriebszeit

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)

1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95

2 Teleskoplader 1 2,5 104 94 1 2 104 94

3 LKW -Sattelzug 2 7 107 105

4 Kettensäge 1 3,5 109 104

5 Minibagger 5t

6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

7 Radlader

8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 7 116 111

9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)

10 Steinsäge

11 Rüttelplatte 2 4 113 111

12 Betontransportmischer 2 1,5 103 96

13 Kreissäge 1 5 113 108

14 Autokran 250 t Err:509

15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

16 Anbauvibrator für Bagger

Err:509 115

Ord.Nr.

Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr

[dB(A)]

Page 32: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.8

Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf

B A U MASCHIENEN BP 15 1 Tag BP 16 2 Tage

Anlieferung Stahlüberbau Einbau Stahlüberbau

Zeile 24 Bauzeitenplan [11] Zeile 25 Bauzeitenplan [11]

Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)

Betriebszeit Betriebszeit

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)

1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95

2 Teleskoplader 1 2 104 94 1 6 104 99

3 LKW -Sattelzug 2 4 107 105

4 Kettensäge

5 Minibagger 5t

6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

7 Radlader

8 Kettenbagger mit Klappschaufel

9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)

10 Steinsäge

11 Rüttelplatte

12 Betontransportmischer

13 Kreissäge

14 Autokran 250 t 1 4 101 96 1 6 101 96

15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

16 Anbauvibrator für Bagger

106 102

Ord.Nr.

Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr

[dB(A)]

Page 33: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.9

Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf

B A U MASCHIENEN BP 17 1 Tag BP 18 3 Tage

Rückbau Verbau Bahnsteig Wiederherstellung BahnsteigkanteHerstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau) Herstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau)

Zeile 26+29 Bauzeitenplan [11] Zeile 27+29 Bauzeitenplan [11]

Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)

Betriebszeit Betriebszeit

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)

1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95

2 Teleskoplader 1 4 104 99 1 4 104 99

3 LKW -Sattelzug 3 3 107 107 3 3 107 107

4 Kettensäge

5 Minibagger 5t

6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

7 Radlader

8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 8 116 111 1 8 116 111

9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)

10 Steinsäge

11 Rüttelplatte 2 3 113 111 2 3 113 111

12 Betontransportmischer

13 Kreissäge

14 Autokran 250 t

15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel 1 8 116 111 1 8 116 111

16 Anbauvibrator für Bagger 1 6 105 100

116 116

Ord.Nr.

Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr

[dB(A)]

Page 34: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.10

Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf

B A U MASCHIENEN BP 19 2 Tage BP 20 3 Tage

Einbau Gleislängsverbau Asphaltarbeiten Rampe und PUzu Gleis 107 neu

Herstellung der Rampe zum Parkhaus(Erdbau)

Zeile 28+29 Bauzeitenplan [11] Zeile 30 Bauzeitenplan [11]

Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)

Betriebszeit Betriebszeit

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)

1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95

2 Teleskoplader 1 4 104 99 1 2 104 94

3 LKW -Sattelzug 3 3 107 107 2 6 107 105

4 Kettensäge

5 Minibagger 5t

6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

7 Radlader

8 Kettenbagger mit Klappschaufel 1 8 116 111

9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)

10 Steinsäge

11 Rüttelplatte 2 3 113 111 2 3 113 111

12 Betontransportmischer

13 Kreissäge

14 Autokran 250 t

15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel 1 8 116 111

16 Anbauvibrator für Bagger

116 112

Ord.Nr.

Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr

[dB(A)]

Page 35: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 2.11

Ermittlung der Emissionen für die Bautätigkeiten im Bahnhof Betzdorf

B A U MASCHIENEN BP 21 5 Tage BP 22 5 Tage

Wiederherstellung Beleuchtung, Restarbeiten und Baustellea ufräumenBeschilderung u.ä.

Zeile 31 Bauzeitenplan [11] Zeile 32 Bauzeitenplan [11]

Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr) Tageszeitraum (07 Uhr bis 20 Uhr)

Betriebszeit Betriebszeit

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

n h h dB(A) dB(A) dB(A) n h h dB(A) dB(A) dB(A)

1 allgemeiner Baustellenlärm 1 8 100 95 1 8 100 95

2 Teleskoplader 1 2 104 94 1 5 104 99

3 LKW -Sattelzug 1 3 107 102

4 Kettensäge

5 Minibagger 5t

6 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

7 Radlader

8 Kettenbagger mit Klappschaufel

9 Anker-Bohrgerät (Schlagbohrer)

10 Steinsäge

11 Rüttelplatte

12 Betontransportmischer

13 Kreissäge

14 Autokran 250 t

15 Zweiwegebagger mit Klappschaufel

16 Anbauvibrator für Bagger

98 104

Ord.Nr.

Beschreibung (Maschine)unter Berücksichtigung baustellentypischer Arbeitsvorgänge

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

Anzahl derMaschienen

LWA

LWAr,T

LWAr,N

auf Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel LWAr

[dB(A)]

Page 36: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

LegendeGebäude

Linienschallquelle

Flächenschallquelle

Nebengebäude

Maßstab 1:15000 10 20 40 60

m

Isophonenlageplan Baulärm, Bauphase BP 4 und BP 5, für h = 9,1 m ü. Gelände zum Tageszeitraum

VL7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 3.1

@_A

3_S

kala

.sgt / X

XX

XX

.XX

.XX

XX

:XX

:XX

/ A

3_S

kala

.pdf

HerdorfStrecke 2651

Stre

cke

K

68

10

26 28

7

9

11 1315

3331

2927 25

21 19

32

3028

5

5

6 26 28

7

15

3331

30

Beurteilungspegel

in dB(A)

<= 45

45 < <= 50

50 < <= 55

55 < <= 60

60 < <= 65

65 < <= 70

70 < <= 75

75 < <= 80

80 <

Page 37: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

LegendeGebäude

Linienschallquelle

Flächenschallquelle

Nebengebäude

Maßstab 1:15000 10 20 40 60

m

Isophonenlageplan Baulärm, Bauphase BP 6 und BP 7, h = 9,1 m ü. Gelände zum Tageszeitraum

VL7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 3.2

@_A

3_S

kala

.sgt / X

XX

XX

.XX

.XX

XX

:XX

:XX

/ A

3_S

kala

.pdf

HerdorfStrecke 2651

Stre

cke

K

68

10

26 28

7

9

11 1315

3331

2927 25

21 19

32

3028

5

5

6 26 28

7

15

3331

30

Beurteilungspegel

in dB(A)

<= 45

45 < <= 50

50 < <= 55

55 < <= 60

60 < <= 65

65 < <= 70

70 < <= 75

75 < <= 80

80 <

Page 38: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

LegendeGebäude

Linienschallquelle

Flächenschallquelle

Nebengebäude

Maßstab 1:15000 10 20 40 60

m

Isophonenlageplan Baulärm, Bauphase BP 17 bis BP 19, h = 9,1 m ü. Gelände zum Tageszeitraum

VL7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 3.3

@_A

3_S

kala

.sgt / X

XX

XX

.XX

.XX

XX

:XX

:XX

/ A

3_S

kala

.pdf

HerdorfStrecke 2651

Stre

cke

K

68

10

26 28

7

9

11 1315

3331

2927 25

21 19

32

3028

5

5

6 26 28

7

15

3331

30

Beurteilungspegel

in dB(A)

<= 45

45 < <= 50

50 < <= 55

55 < <= 60

60 < <= 65

65 < <= 70

70 < <= 75

75 < <= 80

80 <

Page 39: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 4.1

Beurteilungspegel Lr,T Immissionsort 1, Wilhelmstraße 58, 3.OG

Page 40: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

VL 7574-2 • 21.12.2017 • Anlage 4.2

Page 41: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

VL 7574-2 • 21.12.2017 • Anlage 4.3

Page 42: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

LegendeGebäude

Linienschallquelle

Flächenschallquelle

Nebengebäude

Lärmschutzwand

h = 3,0m über OK

Bahnsteig

Maßstab 1:15000 10 20 40 60

m

Isophonenlageplan Baulärm, Bauphase BP 17 bis BP 19 mit aktiven Lärmschutz, LSW h = 3,0 m über OK Bahnsteigh = 9,1 m ü. Gelände

VL7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 5

@_A

3_S

kala

.sgt / X

XX

XX

.XX

.XX

XX

:XX

:XX

/ A

3_S

kala

.pdf

HerdorfStrecke 2651

Stre

cke

K

68

10

26 28

7

9

11 1315

3331

2927 25

21 19

32

3028

5

5

6 26 28

7

15

3331

30

Beurteilungspegel

in dB(A)

<= 45

45 < <= 50

50 < <= 55

55 < <= 60

60 < <= 65

65 < <= 70

70 < <= 75

75 < <= 80

80 <

Page 43: Schalltechnische Untersuchung zum Bau einer ......2020/02/27  · Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften:

VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 6.1

Kosten/Nutzen Analyse der Lärmschutzmaßnahme

gelöste Schutzfälle verbliebene Schutzfälle

Pegelwerte dB(A)

Kosten passiv> 70 > 60 < 54 54-59 60-64 >64

[m] Errichtung Rückbau Tag Nacht [€] Tag Nacht Summe Tag Nacht Schutzfälle [€] [€]Vollschutz 1300 Rückbau 16 0 0 0 € #WERT!

LSW 6,0 m 61 181.170 € 72.468 € 13 0 19.511 € 3 0 3 0 0 0 0 3 0 4.800 € 258.438 €

LSW 5,0 m 61 162.260 € 64.904 € 13 0 17.474 € 3 0 3 0 0 0 0 3 0 4.800 € 231.964 €

LSW 4,0 m 61 123.525 € 49.410 € 13 0 13.303 € 3 0 3 0 0 0 0 3 0 4.800 € 177.735 €

LSW 3,0 m 61 103.700 € 41.480 € 9 0 16.131 € 7 0 7 0 0 0 0 7 0 11.200 € 156.380 €

LSW 2,0 m 61 84.180 € 33.672 € 2 0 58.926 € 14 0 14 0 0 0 0 7 7 22.400 € 140.252 €

LSW 1,0 m 61 73.505 € 29.402 € 2 0 51.454 € 14 0 16 0 0 0 0 8 8 25.600 € 128.507 €

ohne LSW 0 0 16 0 16 0 0 0 0 7 9 25.600 € 25.600 €

Gesamt-län-ge der LSW

Kosten aktive Lärmschutzmaßnah-men / Lärmschutzwand

Kosten je ge-lösten Schutz-

fall

GesamtkostenSchallschutz

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VL 7574-3 • 27.02.2020 • Anlage 6.2

Kosten/Nutzen Analyse der Lärmschutzmaßnahme