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Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH VBI � VMPA
� VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Schallschutzplanungen SchallmessungenStemwarder Landstraße 13 � 22885 Barsbüttel Raumakustik � 040 / 710 35 38
¬ 040 / 710 40 98
Dieser Bericht und ggf. Anlagen zu diesem Bericht beziehen sich ausschließlich auf das oben genannte Projekt. Vervielfältigung
und/oder Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung Sitz der Gesellschaft: Barsbüttel, HRB 3467 RE, Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Thilo Jensen
Bankverbindung: Deutsche Bank Hamburg (BLZ 200 700 00), Kto. 4886800 SWIFT DEUTDEHHXXX, IBAN DE05200700000488680000
<0401_15_A.BER.docx>
Schalltechnischer Bericht INDEX A
Bericht Nr.: 0401.15
Aufgestellt am: 19. Oktober 2015
Betreff: BV Vogelweide
Neubau eines Wohngebäudes
Vogelweide
22081 Hamburg
Schallschutz gegen Außenlärm
x Ermittlung der Außenlärmpegel aus Straßen
und Schienenverkehr
x Bewerten der Außenlärmsituation nach dem
Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitpla-
nung
x Untersuchung der Schallimmission aus der
Ladetätigkeit der Werkstatt der Hamburger
Hochbahn
x Exemplarische Untersuchung des Einflusses
der Neubauten auf den Bestand
Auftraggeber: Hamburg Team
Gesellschaft für Projektentwicklung GmbH
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Dieser Bericht besteht aus 20 Seiten Text und 9 Seiten Anlagen (einschl. Trennblätter)
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 2 von 20
Änderungen / Ergänzungen Index Datum Änderung / Ergänzung
A 19.10.2015 Einhausung Bahnsteig ergänzt, Anliegerverkehr ergänzt, Gewerbelärmuntersuchung Nutzung Hochbahn ergänzt,
90 - Sekunden Taktung U-Bahn Tag und Nacht
Inhalt
1 Einleitung ............................................................................................................................... 3 2 Grundlagen ............................................................................................................................ 3 3 Örtliche Situation ................................................................................................................... 4 4 Beurteilungsgrundlagen ......................................................................................................... 7 4.1 Verkehrslärm ...................................................................................................................... 7 4.2 Gewerbelärm ...................................................................................................................... 9 5 Berechnungsverfahren ......................................................................................................... 10 6 Rechenansätze .................................................................................................................... 11 6.1 Gelände / Gebäude ........................................................................................................... 11 6.2 Straßenverkehr ................................................................................................................. 11 6.3 Schienenverkehr ............................................................................................................... 12 6.4 Gewerbelärm .................................................................................................................... 15 6.4.1 Verkehr auf öffentlichen Straßen ................................................................................... 15 6.5 Immissionsorte ................................................................................................................. 16 7 Ergebnisse ........................................................................................................................... 17 8 Schlussbemerkungen / Fazit ................................................................................................ 19
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 3 von 20
1 Einleitung Das oben bezeichnete Vorhaben befindet sich zurzeit in der Projektierung. Es handelt es
sich um den Neubau von 4 bis 7-geschossgigen Wohnhäusern. Auftragsgemäß ist für die
Wohnnutzung die Außenlärmsituation aus dem Straßen- und Schienenverkehr für gegebene
Szenarien im Hinblick auf den Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung zu untersu-
chen. Weiterhin ist der Gewerbelärm aus der Ladetätigkeit der Werkstatt der Hamburger
Hochbahn für zwei Standorte zu untersuchen. Der Schallschutznachweis gegen Außenlärm
im Sinne der eingeführten Technischen Baubestimmungen (DIN 4109) ist gesondert zu füh-
ren und nicht Gegenstand dieses Berichtes.
2 Grundlagen Der Ausarbeitung liegen folgende Normen, Richtlinien und sonstigen Unterlagen zugrunde:
/1/ Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung, Ausgabe 2010, Behörde für Stadtent-
wicklung und Umwelt
/2/ DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Pla-
nung", Ausgabe Juli 2002
/3/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Techni-
sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998
/4/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver-
kehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), vom 12.Juni 1990, geändert am
18.12.2014
/5/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990
/6/ Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007, Bayer. Landesamt für Umweltschutz
/7/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen
auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Verbrauchermärkten
sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten", Hessi-
sches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005
/8/ Angaben der Freien und Hansestadt Hamburg zum Straßenverkehr auf den gegenständ-
lichen Straßen
/9/ Angaben zu den Zugzahlen der U-Bahn, Hamburger Hochbahn E-Mail vom 15.4.2015,
Angaben der Hamburger Hochbahn zur Nutzung der Werkstatt unterhalb der Gleisanla-
ge, E-Mail vom 12.10.2015
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 4 von 20
/10/ Planunterlagen Architekt APB Grossmann-Hensel Schneider Andresen
Planinhalt Maßstab Stand
Funktionsplan / Dachaufsicht, Studie / LP 2 1:400 11.06.2015
Grundriss EG, Studie / LP 2 1:300 11.06.2015 Grundriss OG 01, Studie / LP 2 1:300 11.06.2015 Grundriss OG 02, Studie / LP 2 1:300 11.06.2015 Grundriss OG 03, Studie / LP 2 1:300 11.06.2015 Grundriss OG 04, Studie / LP 2 1:300 11.06.2015 Grundriss OG 05, Studie / LP 2 1:300 11.06.2015 Grundriss OG 06, Studie / LP 2 1:300 11.06.2015 Alle Pläne digital im PDF-Format
/11/ Planausschnitt Luftbild mit Eintragung des Baufeldes
/12/ Lage- und Höhenplan 1:250, SBI Beratende Ingenieure für Bau- Verkehr und Vermes-
sung, Stand 30.3.2015
/13/ Durchführungsplan D 72, FHH, Maßstab 1:1000, Stand 22.09.1958
/14/ D 72/1 Änderung zum Durchführungsplanes D 72 FHH, Maßstab 1:1000, Stand
0507.1958
/15/ Abstimmungen mit der Auftraggeberin und den Architekten
3 Örtliche Situation Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Neubau eines mehrgeschossigen Wohngebäu-
des in Hamburg Barmbek-Süd. Die Außenlärmsituation ist im Wesentlichen durch die west-
lich des Vorhabens verlaufende U-Bahn Trasse mit dem Bahnhof Dehnhaide sowie dem
Straßenverkehr auf den angrenzenden Straßen gekennzeichnet. Die U-Bahn verläuft in dem
gegenständlichen Streckenabschnitt in Hochlage. Unterhalb der Gleisanlage sind in Massiv-
bauweise erstellte Lager- und Werkstatträume vorhanden.
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 5 von 20
Abbildung 1 – Kartenausschnitt ( Quelle: FHH)
Nach der vorliegenden Grundrissplanung [10] sind sowohl kleinere 1-Zimmerwohnungen als
auch Mehrzimmerwohnungen und Maisonettwohnungen vorgesehen. Die Erschließung der
1-Zimmerwohnungen im südlichen Gebäudeteil erfolgt über Laubengänge.
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Abbildung 2 – Auszug aus Grundrissplanung (ohne Maßstab)
U-B
ahn
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 7 von 20
4 Beurteilungsgrundlagen 4.1 Verkehrslärm Auftragsgemäß ist die Außenlärmsituation mit Ausnahme des Gewerbelärms aus der Nut-
zung der Werkstatt der Hamburger Hochbahn im Hinblick auf die Vorgaben des Hamburger
Leitfadens Lärm [1] zu untersuchen. Dort sind in Abhängigkeit der Außenlärmsituation Vor-
schläge für Lärmschutzfestsetzungen in Bebauungsplänen enthalten.
Abbildung 3 - Festsetzungssystem Verkehr Hamburger Leitfaden Lärm
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 8 von 20
Abbildung 4 - Festsetzungsbaukasten
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 9 von 20
Sofern sich durch die engere Taktung der U-Bahnzüge eine wesentliche Änderung des Ver-
kehrsweges im Sinne der 16. BImSchV [4] ergibt, sind die Immissionen nach den Grenzwer-
ten gem. § 2 der 16. BImSchV [4] zu bewerten. Eine wesentliche Änderung des Verkehrswe-
ges liegt nach § 1 der 16. BImSchV [4] u.a. dann vor, wenn der Beurteilungspegel durch die
Änderung um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tag oder mindestens
60 dB(A) in der Nacht erhöht wird. Nach § 2 der 16. BImSchV [4] sind folgende Grenzwerte
einzuhalten:
Tag Nacht
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 dB(A) 47 dB(A)
in reinen und allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten 59 dB(A) 49 dB(A)
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 dB(A) 54dB(A)
in Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A)
4.2 Gewerbelärm Der Gewerbelärm für die Nutzung der Werkstatt der Hamburger Hochbahn ist nach der
sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm [3] zu be-
werten. Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädli-
chen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sind dort unter Ziffer 6 definiert. Schädliche
Umwelteinwirkungen im Sinne dieser Vorschrift sind Geräuschimmissionen, die nach Art,
Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästi-
gungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden sind nach Ziffer 6.1 der TA Lärm Immissions-
richtwerte in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung angegeben.
TA-Lärm Ziffer 6.1 a) in Industriegebieten 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten tags 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 dB(A)
Nachts 45 dB(A)
d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
e) in reinen Wohngebieten tags 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 10 von 20
f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)
Für den Tag gilt nach TA Lärm eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Für die Nacht ist die
lauteste Stunde maßgeblich. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Immissions-
richtwert am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A)
überschreiten. Die maßgeblichen Immissionsorte liegen bei bebauten Flächen 0,5 m außer-
halb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen
Raumes nach DIN 4109, Ausgabe 1989. Dies sind nach Ziffer 4, Anmerkung 1 der DIN 4109:
- Wohnräume, einschl. Wohndielen,
- Schlafräume, einschl. Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume
in Krankenhäusern und Sanatorien,
- Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen,
- Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnli-
che Arbeitsräume.
Maßgeblich ist die am Immissionsort auftretende Gesamtbelastung aus Vor- und Zusatzbe-
lastung. Für die Vorbelastung sind nur Schallquellen maßgeblich, für die die TA Lärm gilt.
Zum Beispiel sind Geräusche aus dem öffentlichen Straßenverkehr keine Vorbelastung im
Sinne der TA Lärm. Die Schallimmission aus der Nutzung der Werkstatt der Hamburger
Hochbahn wird als Zusatzbelastung im Sinne der TA Lärm betrachtet. Nach Ziffer 3.2.1 der
TA Lärm ist der Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage in der Regel dann nicht rele-
vant, wenn die Zusatzbelastung durch die zu beurteilende Anlage den Immissionsrichtwert
um mindestens 6 dB(A) unterschreitet.
5 Berechnungsverfahren Die Außenlärmpegel berechnen sich für die Immissionen aus dem Straßenverkehr aus den
durchschnittlichen Verkehrsstärken und der örtlichen Lage des Außenbauteils. Die Berech-
nungen erfolgen nach der Richtlinie zum Lärmschutz an Straßen RLS-90 [5] unter Berück-
sichtigung des Einflusses der Umgebung, z.B. Abschirmung durch die Gebäude oder Schall-
pegelerhöhung durch Reflexionen etc. Für den Schienenverkehr erfolgen die Berechnungen
nach der in der 16. BImSchV vom 18.12.2014 veröffentlichten Schall 03 [4]. Für den Gewer-
belärm erfolgen die Ansätze gem. TA Lärm [3]. Für die Berechnungen wird das Rechenpro-
gramm "Soundplan", V7.4 der SoundPLAN GmbH verwendet. Diese Software verwendet die
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 11 von 20
allgemein üblichen Rechenalgorithmen, z.B. der DIN ISO 9613-2 für die Ausbreitungsbe-
rechnung bei Gewerbeschallquellen. Die Beurteilungspegel werden getrennt für den Tag und
die Nacht ermittelt. Die Geometriedaten, wie Straßen- und Schienenachsen, die Gebäude
selbst sowie die angrenzende Bebauung wurden aus den Planunterlagen übernommen, bzw.
gemäß Örtlichkeit angesetzt.
6 Rechenansätze Im Einzelnen haben wir folgende Eingangsparameter berücksichtigt, die im weiteren Pla-
nungsfortgang ggf. zu verifizieren und fortzuschreiben sind:
6.1 Gelände / Gebäude Das Gelände haben wir vereinfachend als in etwa eben digitalisiert. Für die Neubauten wur-
de uns eine Geschosshöhe für das EG von 4 m und für die Obergeschosse von 3 m aufge-
geben. Die Gebäudehöhen für die relevanten Bestandsgebäude haben wir nach Örtlichkeit
vereinfachend anhand der Stockwerkzahlen angesetzt.
6.2 Straßenverkehr Aus den uns vom Amt für Verkehr und Straßenwesen zur Verfügung gestellten Zähldaten
der Knoten Dehnhaide / Hamburgerstraße, Dehnhaide / von-Essen-Straße sowie Vogelwei-
de / Wohldorferstraße werden die durchschnittlichen stündlichen Verkehrsmengen unter Be-
rücksichtigung einer Steigerung von 10% für den Prognosehorizont 2025 sowie einer Vertei-
lung tags / nachts nach Tabelle 3 der RLS-90 [5] wie in nachfolgender Tabelle beschrieben
berücksichtigt.
Tabelle 1 - Verkehrsmengen
tags nachts
Straße Kfz/h Anteil Schwer-
verkehr [%]
Kfz/h Anteil Schwer-
verkehr [%]
Dehnhaide 1716 3 229 3
Hamburger Straße 3168 3 422 3
Vogelweide 152 1 20 1
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 12 von 20
Als Straßenbelag wird ein nicht geriffelter Asphalt o.ä. berücksichtigt. Die zul. Geschwindig-
keit beträgt auf den Straßen Dehnhaide und Hamburger Straße 50 km/h und in der Straße
Vogelweide 30 km/h. Der Knoten Dehnhaide / Hamburger Straße ist lichtzeichengeregelt.
Zur Erschließung von westlich der Gleisanlage vorhandenen Stellplätzen und der rückseiti-
gen Gebäudeandienung der Gebäude Hamburger Straße und Dehnhaide ist in etwa im Be-
reich der vorhandenen Zufahrt zum P+R-Parkplatz eine Privatstraße mit Wegerecht für die
Anlieger geplant. Exakte diesbezügliche Verkehrszahlen liegen nicht vor. Für die weiteren
Betrachtungen wird eine tägliche Verkehrsstärke von DTVw ≤ 500 Kfz/24 h und einer Zuord-
nung analog einer Gemeindestraße nach RLS-90 [5], entsprechend einem Schwerverkehrs-
anteil von 10% am Tag und 3% in der Nacht angenommen.
6.3 Schienenverkehr Unmittelbar westlich des Vorhabens befindet sich die Bahntrasse der U-Bahnlinie U3. Die
Zugzahlen werden gemäß den Angaben der Hamburger Hochbahn aus dem aktuellen Stand
zuzüglich einer uns aufgegebenen Steigerung von 30% für künftige Steigerungen der Zug-
taktung angesetzt. Als Variante ist auftragsgemäß eine 90 Sekunden-Taktung für den Tag
und die Nacht zu untersuchen.
Mit Einführung des Rechenverfahrens nach der 16. BImSchV vom 18.12.2014 [4] (neue
Schall 03) sind nicht mehr die kumulierten Zuglängen sondern die Anzahl der Achsen Aus-
gangsgröße für die Berechnungen. Für die uns aufgegebenen Züge ergibt sich somit wie
folgt:
Variante 1, aktuelle Zugzahlen + 30% Tabelle 2 - Züge tags Richtung Barmbek Zugzahlen Zugtyp Anzahl Achsen Typ Anzahl Fahrten Anzahl Achsen ges.
tags
06.00 - 18.00 Uhr 6/3 24 99 2376
6/5 16 54 864
18.00 - 22.00 Uhr 6/3 24 23 552
6/5 16 26 416
Zusatzfahrten 6/3 24 10 240
06.00 - 22.00 Uhr Summe Typ 6/3 24 132 3168
06.00 - 22.00 Uhr Summe Typ 6/3 + 30% 24 177 4248
06.00 - 22.00 Uhr Summe Typ 6/5 16 80 1280
06.00 - 22.00 Uhr Summe Typ 6/5 + 30% 16 104 1664
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 13 von 20
Tabelle 3 - Züge nachts Richtung Barmbek Zugzahlen Zugtyp Anzahl Achsen Typ Anzahl Fahrten Anzahl Achsen ges.
nachts
22.00 - 06.00 Uhr 6/3 24 20 480
6/5 16 33 528
8/4 24 1 24
Zusatzfahrten 6/3 24 8 192
Summe 6/3 24 28 672
Summe 6/3 + 30% 24 36 864
Summe 6/5 16 33 528
Summe 6/5 +30% 16 43 688
Summe 8/4 24 1 24
Summe 8/4 + 30% 24 1,3 31
Tabelle 4 - Züge tags Richtung Hamburger Straße Zugzahlen Zugtyp Anzahl Achsen Typ Anzahl Fahrten Anzahl Achsen ges.
tags
06.00 - 18.00 Uhr 6/3 24 95 2280
6/5 16 59 944
18.00 - 22.00 Uhr 6/3 24 31 744
6/5 16 18 288
Zusatzfahrten 6/3 24 10 240
06.00 - 22.00 Uhr Summe Typ 6/3 24 136 3264
06.00 - 22.00 Uhr Summe Typ 6/3 + 30% 24 177 4248
06.00 - 22.00 Uhr Summe Typ 6/5 16 77 1232
06.00 - 22.00 Uhr Summe Typ 6/5 + 30% 16 100 1600
Tabelle 5 - Züge nachts Richtung Hamburger Straße Zugzahlen Zugtyp Anzahl Achsen Typ Anzahl Fahrten Anzahl Achsen ges.
nachts
22.00 - 06.00 Uhr 6/3 24 31 744
6/5 16 16 256
Zusatzfahrten 6/3 24 8 192
Summe 6/3 24 36 864
Summe 6/3 + 30% 24 47 1128
Summe 6/5 16 22 352
Summe 6/5 +30% 16 29 464
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 14 von 20
Variante 2: Zugtaktung 90 Sekunden
Zusätzlich ist eine durchgängige 90 Sekunden-Taktung am Tag und in der Nacht mit dem
Fahrzeugtyp DT 5 zu untersuchen. Angaben zu einem fahrzeugspezifischen Bonus im Sinne
von § 5 der 16. BImSchV [4] liegen uns nicht vor. Für eine 90-Sekunden-Taktung für den Tag
(06.00 - 22.00 Uhr) ergeben sich somit 640 Fahrten je Richtung am Tag und 320 Fahrten je
Richtung in der Nacht und somit wie folgt
Tabelle 6 - Züge 90-Sekundentaktung je Richtung Zugzahlen Zugtyp Anzahl Achsen Typ Anzahl Fahrten Anzahl Achsen ges.
tags
06.00 - 22.00 Uhr 6/5 16 640 10240
nachts
22.00 - 06.00 Uhr 6/5 16 320 5120
Streckenhöchstgeschwindigkeit: 70 km/h
Schienenweg: Stahlschienen auf Holzschwellen im Schotterbett
Fahrzeugkategorie (Ziffer 5.1 16. BImSchV [4]): U-Bahn-Fahrzeuge (23)
Nach Ziffer 5.3 der 16. BImSchV [4] wird die Schallemission im Bereich von Haltestellen er-
satzweise durch eine höhere als die tatsächliche Geschwindigkeit berücksichtigt. Durch die
Festlegung der Geschwindigkeit auf V = 50 km/h im Bereich 25 m vor und hinter der Halte-
stelle werden auch die typischen Geräusche wie z.B. tonhaltige Anfahr- und Bremsgeräu-
sche, Türenschließen und die Kommunikation von Fahrgästen erfasst.
Der teilweise überdachte und geschlossene Bahnhof wird mit in das Rechenmodell über-
nommen.
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Pegelkorrektur zur Berücksichtigung der un-
terschiedlichen Störwirkung von Straßen- und Schienenverkehr, der sog. "Schienenbonus"
mit Wirkung vom 1. Januar 2105 für Eisenbahnen und zum 1. Januar 2019 für Straßenbah-
nen abgeschafft. Auftragsgemäß sind zum Vergleich die Beurteilungspegel sowohl mit, als
auch ohne Schienenbonus zu ermitteln.
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 15 von 20
6.4 Gewerbelärm Die Hamburger Hochbahn AG betreibt nördlich der Durchfahrt unterhalb der Gleisanlage
eine Werkstatt mit einer Nutzung auch nach 22.00 Uhr. Nach Angaben der Hochbahn wird
die Werkstatt an ruhigen Tagen ca. 3 mal am Tag bzw. in der Nacht mit einem Kleinlaster,
einem Pkw (Caddy) und einem Lkw (7,5 t) angefahren, wobei zumindest mit einer Verdrei-
bis Vervierfachung dieser Verkehre zu rechnen sei. Im Sinne einer oberen Abschätzung wird
daher mit jeweils 12 LKW, 12 Kleinlastern und 12 Pkw (Caddy) gerechnet. Die Ladetätigkeit
wird nicht weiter spezifiziert, so dass zunächst mit Annahmen gerechnet werden muss. Ggf.
sind diesbezüglich weitergehende Untersuchungen auszuführen.
Die Fahrbewegungen der Pkw und Kleinlaster werden als Parkplatz nach der Bayerischen
Parkplatzlärmstudie abgebildet. .Zur Untersuchung des Spitzenpegelkriteriums wird das Zu-
schlagen einer Kofferraum- bzw. Heckklappe mit einem mittleren Maximalpegel von 74 dB(A)
in 7,5 m Entfernung in Ansatz gebracht. Eine beschleunigte Ab- oder Vorbeifahrt wird auf-
grund der beengten Platzverhältnisse nicht berücksichtigt.
Die LKW-Fahrten werden als Linienschallquellen gemäß dem o.g. Technischen Bericht [7]
mit einem zeitlich auf 1 Stunde gemittelten längenbezogenen Schall-Leistungspegel von
L'WA,1h = 63 dB(A) in das Modell übernommen. Rangierfahrten u.ä. werden zunächst vernach-
lässigt. Im Hinblick auf das Spitzenpegelkriterium wird als Einzelereignis eine Druckluftbrem-
se mit einem Schall-Leistungspegel von 108 dB(A) untersucht. Hinsichtlich der Ladetätigkeit
liegen keine exakten Angaben vor. Näherungsweise wird eine jeweils 10-minütige händische
Ladetätigkeit mit einem mittleren Schalleistungspegel von ca. 85 dB(A) und einem Spitzen-
pegel von 110 dB(A), z.B. für das Fallenlassen von Rohren u.ä., angenommen.
Auftragsgemäß sind für den Gewerbelärm zwei Varianten zu untersuchen:
x Andienung der Werkstatt östlich der Gleisanlage (Bestand)
x Andienung der Werkstatt westlich der Gleisanlage (Verlegung der Zugänge)
6.4.1 Verkehr auf öffentlichen Straßen
Nach Ziffer 7.4 der TA Lärm [3] sollen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentli-
chen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück
durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 16 von 20
- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechne-
risch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
- die Lärmgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [4]) erstmals oder
weitergehend überschritten werden.
Für die oben beschriebenen Rechenansätze ergibt sich durch den Zusatzverkehr durch die
Werkstattnutzung eine Pegelerhöhung am Tag von 0,3 dB und in der Nacht von 3,7 dB so-
wie bei Einstufung der Gebietsnutzung für die Neubauten als Wohngebiet eine Überschrei-
tung des Lärmgrenzwertes der 16. BImSchV [4] an der straßenseitigen Fassade des Riegel-
gebäudes im EG bis zu 1,8 dB. Bei Einstufung des Vorhabens zu einem Misch oder Kernge-
biet ergeben sich keine Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV. Ein der 3 kumu-
lativ geltenden Bedingungen der TA Lärm zur Berücksichtigung des Anlagenbezogenen Ver-
kehrs auf öffentlichen Straßen wäre somit nicht erfüllt und der Verkehr dementsprechend
nicht zu berücksichtigen. Für eine Einstufung des Vorhabens als Wohngebiet ist zu überle-
gen, inwieweit eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr gegeben ist. Zunächst wird der
Verkehr auf der Anliegerstraße im Hinblick auf den Gewerbelärm nicht berücksichtigt, da die
angesetzten Verkehrsmengen auf Annahmen beruhen. Hierzu sollten im Weiteren genauere
Daten beschafft und die Widmung der Straße als Privatstraße mit Wegerecht im Sinne des
Schallimmissionsschutzes geklärt werden.
6.5 Immissionsorte Zur Beurteilung der Außenlärmsituation für die Neubauten werden exemplarisch für einige
typische Immissionsorte an den Fassaden der Neubauten die Beurteilungspegel berechnet.
Darüber hinaus ist auftragsgemäß die Schallimmission für die Bestandsgebäude Vogelweide
Ecke Dehnhaide und Vogelweide 29/31 mit und ohne die Neubauten zu ermitteln. Für die
Untersuchung der Gewerbelärmimmission wird zusätzlich ein Immissionsort an der rückwär-
tigen Fassade der Bebauung an der Hamburger Straße (Wohnnutzung) gesetzt. Gemäß
dem o.g. Durchführungsplan [13] ist dieser Immissionsort einem Mischgebiet zugehörig. Für
das Gebäude in der Hoflage wird von einer gewerblichen Nutzung ausgegangen. Die Lage
der Immissionsorte ist den beiliegenden Lärmkarten zu entnehmen.
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 17 von 20
7 Ergebnisse Die Ergebnisse der Berechnungen der Außenlärmpegel sind den diesem Bericht als Anlage
beigefügten Gebäudelärmkarten zu entnehmen.
Karte 1
Die Karte 1 zeigt die Beurteilungspegel aus Straßen- und Schienenverkehr mit oben be-
schriebenen Nennverkehrsmengen ohne Berücksichtigung eines Schienenbonus. Für die
Neubauten ergeben sich für die der U-Bahn zugewandten Fassaden Pegel bis 63 dB(A) am
Tag und 60 dB(A) in der Nacht. Für die Fassaden zur Straße Vogelweide ergeben sich Pegel
bis 58 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht. Gemäß der vorliegenden Grundrissplanung
haben alle Wohnungen eine lärmabgewandte Fassade mit einem Pegel von ≤ 49 dB(A) in
der Nacht, so dass u.E. die Grundrissklausel bzw. allgemeine Lärmschutzklausel des Fest-
setzungsbaukastens des Hamburger Leitfadens Lärm zu Anwendung kommen kann. Dem-
nach gilt wie folgt:
Grundrissklausel bzw. allgemeine Lärmschutzklausel
Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn-
und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung
aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich
ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für
die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz
durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Ge-
bäude geschaffen werden. Wohn- / Schlafräume in Ein-Zimmerwohnungen und Kinderzim-
mer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
Karte 2
Die Karte 2 zeigt die Beurteilungspegel aus Straßen- und Schienenverkehr mit oben be-
schriebenen Nennverkehrsmengen unter Berücksichtigung eines Schienenbonus. Für die
Neubauten ergeben sich für die der U-Bahn zugewandten Fassaden Pegel erwartungsge-
mäß ohne Schienenbonus geringere Pegel bis 58 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht.
Für die Fassaden zur Straße Vogelweide ergeben sich erwartungsgemäß keine Änderungen.
Die Pegel betragen bis 58 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht.
Die Beurteilung nach dem Hamburger Leitfaden Lärm entspricht der Karte 1
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 18 von 20
Karte 3
Die Karte 3 zeigt die Beurteilungspegel aus Straßen- und Schienenverkehr mit einer durch-
gängigen 90-Sekunden Zugtaktung am Tag und in der Nacht ohne Berücksichtigung eines
Schienenbonus. Für die Neubauten ergeben sich für die der U-Bahn zugewandten Fassaden
Pegel erwartungsgemäß für höhere Zugzahlen auch höhere Pegel bis 65 dB(A) am Tag und
in der Nacht. Für die Fassaden zur Straße Vogelweide ergeben Pegel bis 58 dB(A) am Tag
und 51 dB(A) in der Nacht. Der Vergleich der Beurteilungspegel mit den Ergebnissen für den
Prognosehorizont 2025 (Karte 1) zeigt für die dem Bahndamm zugewandten Fassaden eine
Erhöhung um mehr als 3 dB(A) sowie zum Teil nächtliche Pegel von mehr als 60 dB(A).
Demnach ist die Erhöhung der Zugfrequenzen auf eine 90 Sekundentakt am Tag und in der
Nacht als wesentliche Änderung des Verkehrsweges im Sinne der 16. BImSchV [4] zu be-
trachten. Der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den Grenzwerten der 16.
BImSchV bei Einstufung des Neubauvorhabens als Wohngebiet Überschreitungen sowohl
am Tag, als auch in der Nacht. Bei Einstufung als Misch- oder Kerngebiet beschränken sich
die Überschreitungen auf 1 dB am Tag 6 dB in der Nacht (1 dB).
Gemäß der vorliegenden Grundrissplanung haben bei diesem Lastfall zudem nicht alle
Wohnungen eine lärmabgewandte Fassade mit einem Pegel von ≤ 49 dB(A) in der Nacht.
Aufgrund der Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV können wir diesen Lastfall
keine textliche Empfehlung für den Bebauungsplan aus dem Hamburger Leitfaden Lärm ab-
leiten.
Karte 4
Die Karte 4 zeigt die Beurteilungspegel aus Straßen- und Schienenverkehr mit oben be-
schriebenen Nennverkehrsmengen ohne Berücksichtigung eines Schienenbonus und ohne
die Neubauten unter Vernachlässigung der vorhandenen eingeschossigen Bebauung.
Im Vergleich zu den Ergebnissen der Karte 1 zeigt sich für die Bestandsgebäude durch die
Neubauten eine abschirmende Wirkung mit einer Pegelminderung bis zu 6 dB für die von der
Straße abgewandte Fassade und bis zu 2 dB für die der Straße zugewandte Fassade. Im
Hinblick auf die Bestandsgebäude bewirken die Neubauten in Bezug auf die Schallabstrah-
lung der U-Bahn eine zusätzliche Abschirmung.
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15
Seite 19 von 20
Karte 5
Die Karte 5 zeigt die Beurteilungspegel aus der Nutzung der Werkstatt unterhalb des Bahn-
viaduktes bei einer Andienung östlich der Bahntrasse. Es ergeben sich für die unmittelbar
angrenzende Neubebauung Beurteilungspegel bis zu 51 dB(A) am Tag und 52 dB(A) in der
Nacht. Der Vergleich mit den oben beschriebenen Immissionsrichtwerten zeigt, dass bei Ein-
stufung der Neubauten als Wohngebiet die Mittelungspegel tags nicht mindestens 6 dB(A)
unter den Richtwerten liegen und somit im Sinne der TA Lärm der Geräuschbeitrag als rele-
vant zu betrachten sind. Nachts ergibt sich für die Neubauten als Wohngebiet sowohl eine
Überschreitung des Immissionsrichtwertes bis zu 12 dB(A) als auch eine Überschreitung des
Spitzenpegelkriteriums um 22 dB(A). Bei Einstufung als Kern- oder Mischgebiet reduzieren
sich die Überschreitungen um 7 dB für die Mittelungspegel und 15 dB für die Spitzenpegel.
Es ist festzustellen, dass die gegenständliche Gewerbenutzung im Hinblick auf die geplante
Wohnnutzung als unverträglich zu betrachten ist.
Für den vergleichsweise betrachteten Immissionsort außerhalb des Plangebietes ergeben
sich keine unzulässigen Pegel.
Karte 6
Die Karte 6 zeigt die Beurteilungspegel aus der Nutzung der Werkstatt unterhalb des Bahn-
viaduktes bei einer Andienung westlich der Bahntrasse. Es ergeben sich für den untersuch-
ten Immissionsort an den Neubauten Beurteilungspegel am Tag bis 28 dB(A) und in der
Nacht bis zu 26 dB(A). Für den Immissionsort außerhalb des Plangebietes ergeben sich Be-
urteilungspegel am Tag bis 38 dB(A) und in der Nacht bis zu 35dB(A). Der Vergleich mit den
oben beschriebenen Immissionsrichtwerten zeigt, dass die Mittelungspegel tags mindestens
6 dB(A) unter den Richtwerten liegen und somit im Sinne der TA Lärm als nicht relevant zu
betrachten sind. Nachts wird dies um 1 dB verfehlt. Auch das Spitzenpegelkriterium wird
nachts um 12 dB überschritten.
8 Schlussbemerkungen / Fazit Die in Auftrag gegebenen schalltechnischen Untersuchungen im Hinblick auf die Schal-
limmission aus Straßen- und Schienenverkehr bzw. der Nutzung der Werkstatt unterhalb der
Bahntrasse wurde für unterschiedliche Varianten ausgeführt. Im Ergebnis zeigt sich, das für
die Verkehrsgeräusche für den Prognosehorizont 2025 der "Instrumentenkasten" des Ham-
burger Leitfadens Lärm anwendbar ist und entsprechende Planungsvorgaben definiert wer-
den können. Für eine Erhöhung der Zugfrequenz auf einen 90 Sekunden Takt am Tag und in
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15 Seite 20 von 20
der Nacht ergibt eine Einstufung der U-Bahn Trasse als wesentliche Veränderungen und in
der Folge Überschreitungen der Grenzwerte insbesondere bei Einstufung der Neubauten als
Wohngebiet. Im Hinblick auf die uns aufgegebene Nutzung der Werkstatt der Hamburger
Hochbahn ergeben sich für die Neubauten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte. Inso-
fern ist die Ladetätigkeit der vorhandenen Werkstattnutzung als unverträglich im Hinblick auf
die geplante Wohnbebauung zu betrachten. Durch verlegen der Andienung auf die Westseite
des Bahnviaduktes zeigt die Prognose hinreichend niedrige Pegel an den Neubauten, jedoch
auch eine signifikante Verschallung an den rückwärtigen Fassaden der Wohnnutzung an der
Hamburger Straße, insbesondere im Hinblick auf die Spitzenpegel. Die Berücksichtigung der
Werkstattverkehre auf der Anliegerstraße lässt sich mit den angenommenen Verkehrsmen-
gen nicht eindeutig beurteilen. Hier sind noch zusätzliche Untersuchungen zu den Ver-
kehrsmengen sowie der Immissionsrechtlichen Einstufung der Privatstraße mit Wegerecht
erforderlich. Erforderlichenfalls ist im Weiteren auch die Schallabstrahlung der Außenbauteile
der Werkstatt zu berücksichtigen. Auch hierzu wären weitergehende Untersuchungen not-
wendig.
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH
Anlagen
6 Lärmkarten
1 Rechenblatt
TRE
NN
SE
ITE
TRE
NN
SE
ITE
VOGELWEIDE
Freifeldpegel Tag / Nachtaus U-Bahn- und Straßen-verkehr
(ohne Schienenbonus)
Karte
1
19.10.2015
ZeichenerklärungStraßenachse
Emissionslinie
Mittelstreifen
Schienenachse
Emissionslinie
Vorhaben
Fremdgebäude
Bahnsteigüberdachung
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40
m
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbHStemwarder Landstraße 13 22885 BarsbüttelT.: +49 (40) 710 35 38 F.: +49 (40) 710 40 98
35689003568900
356900035690005939500 5939500
5939600 5939600
VOGELWEIDE
Freifeldpegel Tag / Nachtaus U-Bahn- und Straßen-verkehr
(mit Schienenbonus)
Karte
2
19.10.2015
ZeichenerklärungStraßenachse
Emissionslinie
Mittelstreifen
Schienenachse
Emissionslinie
Vorhaben
Fremdgebäude
Bahnsteigüberdachung
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40
m
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbHStemwarder Landstraße 13 22885 BarsbüttelT.: +49 (40) 710 35 38 F.: +49 (40) 710 40 98
35689003568900
356900035690005939500 5939500
5939600 5939600
VOGELWEIDE
Freifeldpegel Tag / Nachtaus U-Bahn- und Straßen-verkehr U-Bahn mit 90 Sekunden.Taktung (Tag + Nacht)
(ohne Schienenbonus)
Karte
3
19.10.2015
ZeichenerklärungStraßenachse
Emissionslinie
Mittelstreifen
Schienenachse
Emissionslinie
Vorhaben
Fremdgebäude
Bahnsteigüberdachung
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40
m
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbHStemwarder Landstraße 13 22885 BarsbüttelT.: +49 (40) 710 35 38 F.: +49 (40) 710 40 98
35689003568900
356900035690005939500 5939500
5939600 5939600
VOGELWEIDE
Freifeldpegel Tag / Nachtaus U-Bahn- und Straßen-verkehr ohne Neubauten(ohne Schienenbonus)
Karte
4
19.10.2015
ZeichenerklärungStraßenachse
Emissionslinie
Mittelstreifen
Schienenachse
Emissionslinie
Vorhaben
Fremdgebäude
Bahnsteigüberdachung
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40
m
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbHStemwarder Landstraße 13 22885 BarsbüttelT.: +49 (40) 710 35 38 F.: +49 (40) 710 40 98
35689003568900
356900035690005939500 5939500
5939600 5939600
VOGELWEIDE
Beurteilungspegel aus Gewerbelärm (WerkstattHochbahn)
Varinate 1:Anlieferung im Osten
Karte
5
19.10.2015
ZeichenerklärungVorhaben
Fremdgebäude
BahnsteigüberdachungParkplatz
Punktquelle
LinienquelleWand
Wand
BodeneffekteGeometrie-Bitmap
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40
m
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbHStemwarder Landstraße 13 22885 BarsbüttelT.: +49 (40) 710 35 38 F.: +49 (40) 710 40 98
35689003568900
356900035690005939500 5939500
5939600 5939600
VOGELWEIDE
Beurteilungspegel aus Gewerbelärm (WerkstattHochbahn)
Varinate 2:Anlieferung im Westen
Karte
6
19.10.2015
ZeichenerklärungVorhaben
Fremdgebäude
BahnsteigüberdachungParkplatz
Punktquelle
Linienquelle
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40
m
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbHStemwarder Landstraße 13 22885 BarsbüttelT.: +49 (40) 710 35 38 F.: +49 (40) 710 40 98
35689003568900
356900035690005939500 5939500
5939600 5939600
TRE
NN
SE
ITE
TRE
NN
SE
ITE
VolgelweideBeurteilungspegel
VAR 1 (10/15) U-Bahn / Straße + Ladeverkehr (16.
2
Immissionsort Nutzung Geschoss HR IGW,T
dB(A)
IGW,N
dB(A)
LrT
dB(A)
LrN
dB(A)
LrT,diff
dB(A)
LrN,diff
dB(A)Haus Mitte V WA 1.OG N 59 49 55,8 49,3 --- 0,3
2.OG 59 49 54,6 48,1 --- ---3.OG 59 49 53,7 47,1 --- ---4.OG 59 49 53,5 46,9 --- ---
Haus Süd EG WA EG N 59 49 57,2 50,8 --- 1,8
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Stemwarder Landstr.13 Barsbüttel
1
SoundPLAN 7.4
VOGELWEIDE
Beurteilungspegel aus Gewerbelärm (Verkehr, LadenWerkstatt Hochbahn)
Bestand
Karte
7
11.11.2015
ZeichenerklärungFremdgebäudeBahnsteigüberdachung
ParkplatzPunktquelle
Linienquelle
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40
m
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbHStemwarder Landstraße 13 22885 BarsbüttelT.: +49 (40) 710 35 38 F.: +49 (40) 710 40 98
35689003568900
356900035690005939500 5939500
5939600 5939600
VOGELWEIDE
Beurteilungspegel aus Gewerbelärm (Verkehr, LadenWerkstatt Hochbahn)
Bestand
Karte
8Fahrten nur mit PKW (Caddy)
LWAmax = 100 dB(A)Anzahl Fahrten zur Ausschöpfung IRW - 6 dB 92 Bewegungen/h am Tag5 Bewegungen/ h in der Nacht(jeweils Ein oder Ausparken)
24.11.2015
ZeichenerklärungFremdgebäudeBahnsteigüberdachung
Parkplatz
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40
m
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbHStemwarder Landstraße 13 22885 BarsbüttelT.: +49 (40) 710 35 38 F.: +49 (40) 710 40 98
35689003568900
356900035690005939500 5939500
5939600 5939600
VOGELWEIDE
Beurteilungspegel aus Gewerbelärm (Verkehr, LadenWerkstatt Hochbahn)
Neubau
Karte
9Fahrten nur mit PKW (Caddy)
LWAmax = 100 dB(A)Anzahl Fahrten zur Ausschöpfung IRW - 6 dB 92 Bewegungen/h am Tag5 Bewegungen/ h in der Nacht(jeweils Ein oder Ausparken)
25.11.2015
ZeichenerklärungFremdgebäudeBahnsteigüberdachung
Parkplatz
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40
m
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbHStemwarder Landstraße 13 22885 BarsbüttelT.: +49 (40) 710 35 38 F.: +49 (40) 710 40 98
35689003568900
356900035690005939500 5939500
5939600 5939600
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH VBI � VMPA
� VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Schallschutzplanungen SchallmessungenStemwarder Landstraße 13 � 22885 Barsbüttel Raumakustik � 040 / 710 35 38
¬ 040 / 710 40 98
Dieser Bericht und ggf. Anlagen zu diesem Bericht beziehen sich ausschließlich auf das oben genannte Projekt. Vervielfältigung
und/oder Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung Sitz der Gesellschaft: Barsbüttel, HRB 3467 RE, Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Thilo Jensen
Bankverbindung: Deutsche Bank Hamburg (BLZ 200 700 00), Kto. 4886800 SWIFT DEUTDEHHXXX, IBAN DE05200700000488680000
<0401_15_P_A.BER.docx>
Schalltechnischer Bericht INDEX A
Bericht Nr.: 0401.15-P
Aufgestellt am: 29. April 2016
Betreff: BV Vogelweide
Neubau eines Wohngebäudes
Vogelweide
22081 Hamburg
Schallschutz gegen Außenlärm
Prognose der durch die Anlieferung eines Penny-
Marktes an den Fassaden der Neubauten verur-
sachten Schallimmission
Auftraggeber: Hamburg Team Grundbesitz
1. Projektentwicklungs GmbH
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Dieser Bericht besteht aus 14 Seiten Text und 9 Seiten Anlagen (einschl. Trennblätter)
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 2 von 14
Änderungen / Ergänzungen Index Datum Änderung / Ergänzung
A 29.04.2016 Beschreibung Anlieferung nachgeführt
Inhalt
1 Einleitung ............................................................................................................................... 3 2 Grundlagen ............................................................................................................................ 3 3 Örtliche Situation ................................................................................................................... 4 4 Beurteilungsgrundlagen ......................................................................................................... 7 4.1 Gewerbelärm ...................................................................................................................... 7 4.2 Anlagenbedingter Verkehrslärm ......................................................................................... 8 5 Berechnungsverfahren ........................................................................................................... 9 6 Rechenansätze ...................................................................................................................... 9 6.1 Gelände / Gebäude ............................................................................................................. 9 6.2 Anlieferung Penny-Markt .................................................................................................... 9 6.3 Immissionsorte ................................................................................................................. 12 7 Ergebnisse ........................................................................................................................... 13 8 Qualität der Prognose .......................................................................................................... 14 9 Schlussbemerkungen ........................................................................................................... 14
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 3 von 14
1 Einleitung Das oben bezeichnete Vorhaben befindet sich zurzeit in der Projektierung. Es handelt sich
um den Neubau von 4 bis 7-geschossigen Wohnhäusern. Auftragsgemäß ist für die Wohn-
nutzung die Außenlärmsituation im Hinblick auf die Anlieferung eines westlich des
U-Bahnhofes vorhandenen Penny-Marktes zu prognostizieren und die Ergebnisse nach der
Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu bewerten.
2 Grundlagen Der Ausarbeitung liegen folgende Normen, Richtlinien und sonstigen Unterlagen zugrunde:
/1/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Techni-
sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998
/2/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver-
kehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), vom 12.Juni 1990, geändert am
18.12.2014
/3/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990
/4/ Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007, Bayer. Landesamt für Umweltschutz
/5/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen
auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Verbrauchermärkten
sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten", Hessi-
sches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005
/6/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsge-
länden von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen", Hessisches Landes-
amt für Umwelt 1995
/7/ Angaben zu dem Lieferverkehr für den Penny-Markt, E-Mail Hamburg Team, Frau Lange
vom 11.03.2016, E-Mail Penny-Markt GmbH Herr Hansen vom 29.03.2016, E-Mail Pen-
ny-Markts GmbH, Herr Roth vom 19.04.2016
/8/ Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Eintragung des Penny-Marktes und der An-
lieferzone
/9/ Angaben der Freien und Hansestadt Hamburg zu dem Verkehrsmengen auf der Straße
Vogelweide
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 4 von 14
/10/ Planunterlagen Architekt APB Grossmann-Hensel Schneider Andresen
Planinhalt Maßstab Stand
Funktionsplan / Dachaufsicht, Studie / LP 2 1:400 11.06.2015
Grundriss EG - OG 06, Studie / LP 2 1:300 11.06.2015 Alle Pläne digital im PDF-Format
/11/ Planausschnitt Luftbild mit Eintragung des Baufeldes
/12/ Lage- und Höhenplan 1:250, SBI Beratende Ingenieure für Bau- Verkehr und Vermes-
sung, Stand 30.3.2015
/13/ Abstimmungen mit der Auftraggeberin und den Architekten
/14/ Ortsbegehung
3 Örtliche Situation Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Neubau eines mehrgeschossigen Wohngebäu-
des in Hamburg Barmbek-Süd. Westlich des Vorhabens verläuft eine U-Bahn Trasse mit
dem Bahnhof Dehnhaide in Hochlage. Unterhalb der Gleisanlage sind in Massivbauweise
erstellte Lager- und Werkstatträume vorhanden. Westlich der U-Bahn befindet sich ein Pen-
ny-Markt. Die Anlieferung erfolgt von der Straße Vogelweide über eine Erschließungsstraße
der westlich der U-Bahntrasse vorhandenen Garagen- und Fahrzeugstellplätze mit einer in
etwa in Bahnhofsmitte vorhandene Durchfahrt. Bei der Erschließungsstraße handelt es sich
um eine Privatstraße mit entsprechendem Wegerecht. Westlich der U-Bahn ist eine Gara-
genanlage mit 13 PKW-Stellplätzen sowie weiterer ca. 45 Parkplätzen vorhanden.
Abbildung 1 – Kartenausschnitt ( Quelle: FHH)
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 5 von 14
Abbildung 2 - Auszug aus dem Liegenschaftskataster [8]
Nach der vorliegenden Grundrissplanung [10] sind sowohl kleinere 1-Zimmerwohnungen als
auch Mehrzimmerwohnungen und Maisonettwohnungen vorgesehen.
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 6 von 14
Abbildung 3 – Auszug aus Grundrissplanung (ohne Maßstab)
U-B
ahn
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 7 von 14
4 Beurteilungsgrundlagen 4.1 Gewerbelärm Die durch die Anlieferung des Penny-Marktes verursachten Geräusche sind als Gewerbe-
lärm im Sinne der sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Lärm - TA
Lärm [1] zu betrachten. Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft
vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sind dort unter Ziffer 6 definiert.
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieser Vorschrift sind Geräuschimmissionen, die
nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche
Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden sind nach Ziffer 6.1 der TA Lärm Immissions-
richtwerte in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung angegeben.
TA-Lärm Ziffer 6.1 a) in Industriegebieten 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten tags 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 dB(A)
Nachts 45 dB(A)
d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
e) in reinen Wohngebieten tags 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)
Für den Tag gilt nach TA Lärm eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Für die Nacht ist die
lauteste Stunde maßgeblich. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Immissions-
richtwert am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A)
überschreiten. Die maßgeblichen Immissionsorte liegen bei bebauten Flächen 0,5 m außer-
halb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen
Raumes nach DIN 4109, Ausgabe 1989. Dies sind nach Ziffer 4, Anmerkung 1 der DIN 4109:
- Wohnräume, einschl. Wohndielen,
- Schlafräume, einschl. Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume
in Krankenhäusern und Sanatorien,
- Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen,
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 8 von 14
- Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnli-
che Arbeitsräume.
Maßgeblich ist die am Immissionsort auftretende Gesamtbelastung aus Vor- und Zusatzbe-
lastung. Für die Vorbelastung sind nur Schallquellen maßgeblich, für die die TA Lärm gilt.
Zum Beispiel sind Geräusche aus dem öffentlichen Straßenverkehr keine Vorbelastung im
Sinne der TA Lärm. Die Schallimmission durch die Anlieferung des Penny-Marktes wird als
Zusatzbelastung im Sinne der TA Lärm betrachtet. Nach Ziffer 3.2.1 der TA Lärm ist der Im-
missionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage in der Regel dann nicht relevant, wenn die Zu-
satzbelastung durch die zu beurteilende Anlage den Immissionsrichtwert um mindestens
6 dB(A) unterschreitet.
4.2 Anlagenbedingter Verkehrslärm Nach Ziffer 7.4 der TA Lärm [3] sollen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentli-
chen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück
durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit
- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechne-
risch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
- die Lärmgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [2]) erstmals oder
weitergehend überschritten werden.
- Tabelle 1 - Immissionsrichtwerte Verkehrslärmschutzverordnung (§ 2 16. BImSchV) 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und
Altenheimen tags 57 dB(A)
nachts 47 dB(A) 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und
kleinsiedlungsgebieten tags 59dB(A)
nachts 49 dB(A) 3. In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 64 dB(A) nachts 54 dB(A) 4. In Gewerbegebieten tags 69 dB(A) nachts 59 dB(A)
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 9 von 14
5 Berechnungsverfahren Die Berechnungen erfolgen EDV-gestützt mit dem Rechenprogramm "SoundPLAN", V7.4
der SoundPLAN GmbH. Für die Berechnung der Schallausbreitung verwendet dieses Pro-
gramm die allgemein üblichen Rechenverfahren, z.B. der DIN ISO 9613-2. Die Geometrieda-
ten der Gebäude und der Schallquellen werden aus den vorliegenden Unterlagen bzw. der
Örtlichkeit digitalisiert.
Der Beurteilungspegel Lr der Schallimmission der Anlage berechnet sich aus der abgestrahl-
ten Schalleistung der einzelnen Schallquellen unter Berücksichtigung von Zuschlägen für
Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit, der Einflüsse der Schallausbreitung (Abschirmung,
Reflexionen) und der Einwirkzeit der Geräusche. Die Schallemission ist weiter unten für die
jeweiligen Quellen beschrieben.
6 Rechenansätze Im Einzelnen haben wir folgende Eingangsparameter berücksichtigt, die im weiteren Pla-
nungsfortgang ggf. zu verifizieren und fortzuschreiben sind:
6.1 Gelände / Gebäude Das Gelände haben wir vereinfachend als in etwa eben digitalisiert. Für die Neubauten wur-
de uns eine Geschosshöhe für das EG von 4 m und für die Obergeschosse von 3 m aufge-
geben. Die Gebäudehöhen für die relevanten Bestandsgebäude haben wir nach Örtlichkeit
vereinfachend anhand der Stockwerkzahlen angesetzt.
6.2 Anlieferung Penny-Markt Die Anlieferung des Penny-Marktes erfolgt nach Angabe der Auftraggeberin, bzw. der Pen-
ny-Markt GmbH Montag bis Freitag, ggf. auch Samstag in einer Zeit zwischen 6.00 und
22.00 Uhr. Derzeit erfolgen montags, mittwochs und freitags jeweils zwei Anlieferungen und
dienstags und donnerstags jeweils eine Anlieferung. Die Anlieferungen erfolgen mit LKW mit
einem zul. Gesamtgewicht über 7,5 t. Die LKW fahren hierbei rückwärts in die Zuwegung
zum Penny-Markt und entladen dort über die fahrzeugeigene Ladebordwand. Von dort wer-
den die Gitterboxen bzw. Palletten händisch bzw. mit einem Hubwagen bis zur Anlieferungs-
tür des Marktes verfahren. Exakte Angaben zur Beladung der LKW wurden uns nicht aufge-
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 10 von 14
geben. Für die Berechnung der Schallemission sind daher Annahmen zu treffen. Es wird
davon ausgegangen, dass eine Anlieferung aus ca. 5 Paletten und 20 Rollcontainern besteht
Im Sinne einer oberen Abschätzung erfolgt die Berechnung der Schallimmission für 2 tägli-
che Anlieferungen. Die sich aus der Anlieferung ergebende Schallemission lässt sich somit
wie folgt beschreiben:
x Anfahrt von der Vogelweide
x Rangierfahrt zur Verladestelle (rückwärts)
x Betrieb der Ladebordwand
x Verfahren von Palletten / Rollcontainern über die Ladebordwand
x Verfahren der Paletten / Rollcontainer in den Markt
x Abfahrt zur Vogelweide.
Die Zu- und Abfahrten erfolgen hierbei über einen Privatweg mit Wegerecht. Im Hinblick auf
den Schallimmissionsschutz ist u.E. eine Zuordnung des anlagenbezogenen Verkehrs (hier
Anlieferung Penny) im Sinne der TA Lärm nicht eindeutig. Der Privatweg ist einerseits nicht
Bestandteil des Betriebsgeländes, so dass der Lieferverkehr eindeutig der Anlage zugerech-
net werden könnte. Anderseits handelt es sich bei dem Privatweg auch nicht um eine öffent-
liche Straße. Für die Beurteilung des Lieferverkehr auf dem Privatweg im Sinne der TA Lärm
wird dieser sowohl als der Anlage zugehörige Quelle nach TA Lärm, als auch im Hinblick auf
die 16. BImSchV betrachtet. Für die Untersuchung nach der 16. BImSchV [2] wird die Schal-
limmission an einem Immissionsort im Bereich der Durchfahrt nach RLS-90 [3] aus dem Lie-
ferverkehr berechnet (V = 30 km/h, Fahrbahnbelag Asphalt).
Für die Untersuchungen im Hinblick auf die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] werden die
LKW-Fahrten als Linienschallquellen abgebildet. Die Schallemission berechnet sich nach [5]
zu:
)]([)1/lg(10)lg(10´´ 1, AdBhTnLL rhWATWAr ��
Hierin bedeuten:
WArL´ Auf die Beurteilungszeit bezogener längenbezogener Schalleis-
tungspegel eines Streckenabschnittes
hWATL 1,´ Zeitlich gemittelter Schalleistungspegel für 1 LKW pro Stunde auf
einer Strecke von 1 m; '1, hWAL = 63 dB(A)
n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr
rT Beurteilungszeitraum, hier tags (06.00 – 22.00 Uhr)
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 11 von 14
Die Untersuchung des Spitzenpegelkriteriums für die Vorbeifahrten erfolgt anhand des in der
Parkplatzlärmstudie [4] angegebenen mittleren Maximalpegels für die Vorbeifahrt eines LKW
von 79 dB(A) in 7,5 m Entfernung, entsprechend einem Schalleistungspegel von
LWA,max = 104,5 dB(A). Rangierfahrten u.ä. werden nach Ziffer 8.1.2 o.g. Berichtes [6] mit ei-
nem Zuschlag von 3 - 5dB(A) berücksichtigt. Im Sinne einer oberen Abschätzung wird ein
Zuschlag von 5 dB(A) gewählt. Als Einzelereignis für die Rangierfahrten wird nach [6] die
Betriebsbremse mit einem Schall-Leistungspegel von 108 dB(A) untersucht.
Nach den vorliegenden Unterlagen [7] sind die für Anlieferung verwendeten LKW mit einem
Unterflur-Kühlaggregat ausgestattet. Im Hinblick auf eine obere Abschätzung und eine mög-
lichst allgemeine Gültigkeit der Schallimmissionsprognose wird abweichend eine immissions-
technisch ungünstigere Montage des Kühlaggregates auf dem Führerhaus angenommen.
Die Schall-Leistung derartiger Aggregate wird in [4] typischerweise mit 97 dB(A) und einer
Laufzeit von 15 Minuten je Stunde angegeben. Es wird eine Laufzeit der Kühlaggregate von
15 Min je Anlieferung angenommen.
Ausgehend von der ungünstigen Annahme eines Betriebes der Kühlanlagen auch während
der An- und Abfahrt ergibt sich der diesbezügliche längenbezogener Schall-Leistungspegel
für eine angenommene Durchschnittgeschwindigkeit von 10 km/h zu
)]([57)1/3600lg(10)1/78,2lg(1097´ AdBL WA ��
Durch Pegeladdition folgt ein längenbezogener Schall-Leistungspegel für 1 der LKW pro
Stunde von L'WA, 1h = 64 dB(A).
Aus obiger Beschreibung ergeben sich für die Ladetätigkeit folgende Teilquellen.
Tabelle 2 - Teilpegel bei der Verladung von Paletten (Anlieferung und Abholung) Anzahl Einwirkzeit
je Ereignis
LWA
[dB(A)]
LWA,1h
[dB(A)]
Korrektur
Einwirkzeit
[dB(A)]
Teilpegel
[dB(A)]
Palettenhubwagen über Fahr-
zeugeigene Ladebordwand
20 - - 88 +13,0 101,0
Rollgeräusche Wagenboden 20 - - 75 +13,0 88,0
Heben / Senken der Ladebord-
wand
20 10 Sek. 70 - -12,6 57,4
Schallleistungspegel LWAr bezogen auf 1h 101,2
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 12 von 14
Tabelle 3 - Teilpegel bei der Verladung von Rollcontainern (Anlieferung und Abholung) Anzahl Einwirkzeit
je Ereignis
LWA
[dB(A)]
LWA,1h
[dB(A)]
Korrektur
Einwirkzeit
[dB(A)]
Teilpegel
[dB(A)]
Rollcontainer über fahrzeugei-
gene Ladebordwand
80 - - 78 +13,0 91,0
Rollgeräusche Wagenboden 80 - - 75 +13,0 88,0
Heben / Senken der Ladebord-
wand (je 4 Rollcontainer)
20 10 Sek. 70 - -12,6 57,4
Schallleistungspegel LWAr bezogen auf 1h 92,8
Für das Verbringen der Paletten und Rollcontainer wird im Hinblick auf eine obere Abschät-
zung einheitlich von einer Geschwindigkeit von 5 km/h, entsprechend 1,4 m/s und einem
mittleren Schallleistungspegel (beladen/unbeladen) bei Verbringung auf einer gepflasterten
Bodenoberfläche von 93 dB(A) für einen Hubwagen / Rollcontainer einschl. Impulszuschlag
ausgegangen.
Es ergibt sich somit wie folgt:
)]([76)100lg(103793´ 1, AdBL hWA ��
Als Spitzenpegel wird nach [6] ein Wert von 97 dB(A) berücksichtigt.
6.3 Immissionsorte Zur Beurteilung der Außenlärmsituation für die Neubauten infolge der Schallemission durch
die Anlieferung des Penny-Marktes werden exemplarisch zwei Immissionsorte an den Fas-
saden der Neubauten mit den zu erwartenden höchsten Beurteilungspegeln oberhalb der
Gebäudedurchfahrt bzw. außerhalb der zusätzlichen Abschirmung durch das Bahnhofsge-
bäude gewählt. Die Lage der Immissionsorte ist den beiliegenden Lärmkarten zu entnehmen.
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 13 von 14
7 Ergebnisse Die Ergebnisse der Berechnungen sind den diesem Bericht als Anlage beigefügten Gebäu-
delärmkarten / Rechenblätter zu entnehmen.
Karte 1
Die Karte 1 zeigt die Beurteilungspegel aus der Zusatzbelastung durch den Lieferverkehr für
den Penny-Markt unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Schallquellen nach TA Lärm.
Der höchste Beurteilungspegel ergibt sich an der Fassade unmittelbar über der Gebäude-
durchfahrt mit Lr = 48 dB(A). Der Vergleich mit dem oben beschriebenen immissionsrichtwer-
ten zeigt, dass der Beurteilungspegel der Zusatzbelastung am Tag um mehr als 6 dB(A) un-
ter dem Richtwert liegt und somit gemäß Ziffer 3.2.1 der TA Lärm als nicht relevant zu be-
trachten ist. Das Spitzenpegelkriterium wird eingehalten. Nachts erfolgt keine Anlieferung.
Karte 2
Die Karte 2 zeigt die Beurteilungspegel aus dem Lieferverkehr auf der Zufahrt (Wegerecht)
nach 16. BImSchV [2]. Der Vergleich des ermittelten höchsten Pegels von 42 dB(A) mit dem
Immissionsrichtwert nach der 16. BImSchV [2] von 59 dB(A) zeigt, dass die durch den Lie-
ferverkehr verursachte Schallimmission deutlich mehr als 10 dB(A) unter dem Immissions-
richtwert für den Tag liegt und somit keinen Beitrag zur Ausschöpfung des Immissionsricht-
wertes am Tag liefert. In der Nacht erfolgt keine Anlieferung.
Verkehr auf öffentlichen Straßen
Durch den Lieferverkehr mit 2 LKW täglich (jeweils An- + Abfahrt) ergibt sich rechnerisch
eine Erhöhung des Emissionspegels der Straße Vogelweide um 0,1 dB - siehe Anlage. Eines
der drei kumulativ geltenden Bedingungen zu Berücksichtigung des An- und Abfahrtverkehrs
der Anlage auf öffentlichen Straßen, hier die Erhöhung des Beurteilungspegels um mindes-
tens 3 dB, ist somit nicht gegeben. Der durch die Anlieferung des Penny-Marktes bedingte
Verkehr auf öffentlichen Straßen ist demnach im Hinblick auf die Beurteilung nach der TA
Lärm nicht weiter zu betrachten.
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Bericht -Nr. 0401.15-P Seite 14 von 14
8 Qualität der Prognose Die Qualität der Prognoseberechnungen hängt maßgeblich von den aufgeführten Eingangs-
daten ab. Diese werden anhand der vorgelegten Unterlagen und Auskünfte angesetzt. Die
Berechnungen erfolgen nach den aktuellen Normen, Richtlinien sowie der einschlägigen
aktuellen Literatur und mit Hilfe neuester computergestützter Hilfsmittel. Die Prognosegenau-
igkeit ist gemäß DIN ISO 9613-2 mit ca. r 3 dB anzusetzen, wobei aufgrund der für die je-
weiligen Betriebszustände angesetzten Maximalemissionen die Ergebnisse erfahrungsge-
mäß eher auf der sicheren, d.h. lauteren Seite liegen. Somit ist zu erwarten, dass die unter
Ziffer 7 aufgeführten Berechnungsergebnisse eher die obere Grenze der vor Ort zu erwar-
tenden Schallpegel darstellen.
9 Schlussbemerkungen Die in Auftrag gegebenen schalltechnischen Untersuchungen im Hinblick auf die Schal-
limmission an den geplanten Neubauten aus dem Lieferverkehr für den Penny-Markt wurden
ausgeführt. Im Ergebnis zeigt sich, dass für den uns aufgegebenen Lieferverkehr am Tag
(06.00 - 22.00 Uhr) im Bereich der geplanten Neubauten keine schädliche Umwelteinwirkung
im Sinne der TA Lärm [1] zu erwarten ist. Nachts finden keine Anlieferungen statt. Sofern
sich signifikante Abweichungen zu den uns aufgegebenen, bzw. ergänzend angenommenen,
lärmtechnisch relevanten Parametern im Zusammenhang mit der Anlieferung ergeben, z.B.
Ausweitung der Anlieferungszeiten, sind die Berechnungen nachzuführen.
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH
Anlagen
Rechenlaufdokumentation
2 Lärmkarten
2 Rechenblätter
TRE
NN
SE
ITE
TRE
NN
SE
ITE
VolgelweideRechenlauf-Info
Anlieferung Penny Projektbeschreibung
Projekttitel: VolgelweideProjekt Nr. 0401.15Bearbeiter:Auftraggeber: Hamburg Team Grundbesitz 1. Projektentw.
Beschreibung:
Rechenlaufbeschreibung
Rechenkern: Einzelpunkt SchallTitel: Anlieferung PennyGruppe: Laufdatei: RunFile.runxErgebnisnummer: 101Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 4)Berechnungsbeginn: 31.03.2016 08:43:18Berechnungsende: 31.03.2016 08:43:44Rechenzeit: 00:21:232 [m:s:ms]Anzahl Punkte: 2Anzahl berechneter Punkte: 2Kernel Version: 23.03.2016 (32 bit)
Rechenlaufparameter
Reflexionsordnung 3Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 mMaximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 mSuchradius 5000 mFilter: dB(A)Toleranz: 0,100 dBBodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Nein
Richtlinien:Gewerbe: ISO 9613-2: 1996Luftabsorption: ISO 9613alternative ground effect (chapter 7.3.2)Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dBBerechnung mit Seitenbeugung: JaMehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthältUmgebung: Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 %
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Stemwarder Landstr.13 Barsbüttel
1
SoundPLAN 7.4
VolgelweideRechenlauf-Info
Anlieferung Penny Temperatur 10,0 °C Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=2,0; C0(22-6h)[dB]=2,0; Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren:NeinBeugungsparameter: C2=20,0Zerlegungsparameter: Faktor Abst./Durchmesser 8 Minimale Distanz [m] 1 m Max. Differenz Bodend.+Beugung 1,0 dB Max. Iterationszahl 4Minderung Bewuchs: ISO 9613-2 Bebauung: ISO 9613-2 Industriegelände: ISO 9613-2
Bewertung: TA-Lärm - WerktagReflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt
Geometriedaten
03_16_Penny.sit 31.03.2016 08:42:06- enthält:
Anlieferung Penny.geo 30.03.2016 17:59:06Bahndamm_Bahnhof als Gebäude.geo 25.11.2015 17:29:48Bahnhof.geo 19.10.2015 11:36:40Boden.geo 19.10.2015 10:37:46BV_EG_0316.geo 30.03.2016 09:36:52BV_OGS_0316.geo 30.03.2016 09:36:38Fremd.geo 30.03.2016 11:42:44Gelaende.geo 19.10.2015 10:51:42IP_0316.geo 31.03.2016 08:26:40Text.geo 22.04.2015 08:56:00
RDGM1001.dgm 30.03.2016 11:18:26
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Stemwarder Landstr.13 Barsbüttel
2
SoundPLAN 7.4
TRE
NN
SE
ITE
TRE
NN
SE
ITE
VOGELWEIDE
Beurteilungspegel aus Anlieferung Penny-Markt
Karte
1
31.03.2016
ZeichenerklärungFremdgebäudePunktquelle (Ladetätigkeit / Kühlgerät)
Linienquelle (LKW / Hubwagen, Rollcontainer)Hauptgebäude
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40
m
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbHStemwarder Landstraße 13 22885 BarsbüttelT.: +49 (40) 710 35 38 F.: +49 (40) 710 40 98
35689003568900
356900035690005939500 5939500
5939600 5939600
VOGELWEIDE
Beurteilungspegel aus Anlieferung Penny-MarktLKW-Verkehr Privatstraße
Karte
2Bewertung nach 16. BImSchV
31.03.2016
ZeichenerklärungFremdgebäudeHauptgebäude
Straße
Maßstab 1:10000 5 10 20 30 40
m
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbHStemwarder Landstraße 13 22885 BarsbüttelT.: +49 (40) 710 35 38 F.: +49 (40) 710 40 98
35689003568900
356900035690005939500 5939500
5939600 5939600
TRE
NN
SE
ITE
TRE
NN
SE
ITE
Name der Straße: Vogelweide
Verkehrszahlen : tags nachtstags nachtsM (Kfz/h) 137 0,0M (Pkw/h) 136 0,0M (Lkw/h) 1,4 0,0p (% Lkw) 1,0 0,0 Lm(25) 59,0 --- dB(A)
Geschwindigkeit Kfz : Pkw 30 km/h, Lkw 30 km/h DV -8,3 --- dB(A)Straßenoberfläche : Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastix DStrO 0,0 --- dB(A)Steigung : 0,0 % DStg 0,0 --- dB(A)
Lm,E tags: 50,7 dB(A) nachts: --- dB(A)
Höhe der Straße : 0,00 m Höhe Immissionsort : 0,00 mGeländehöhe an Straße : 0,00 m Geländehöhe am Immissionsort : 0,00 mAbstand der Fahrspuren : 0,00 m Entfernung Straße-Immissionsort : 0,00 mKorrektur Geländehöhe : 0,00 m
Berechnungsprotokoll nahegelegene Fahrspur entfernte Fahrspur
s : 0,00 m : 0,00 mEntfernungskorrektur : 0,00 dB(A) : 0,00 dB(A)
Pegel Lr tags: 0,0 dB(A) nachts: --- dB(A)
Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen nach RLS-90
Volgelweide
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Stemwarder Landstr.13 Barsbüttel 31.03.2016
Seite: 1
SoundPLAN 7.4
Name der Straße: Vogelweide + Lieferverkehr
Verkehrszahlen : tags nachtstags nachtsM (Kfz/h) 137 0,0M (Pkw/h) 136 0,0M (Lkw/h) 1,6 0,0p (% Lkw) 1,2 0,0 Lm(25) 59,1 --- dB(A)
Geschwindigkeit Kfz : Pkw 30 km/h, Lkw 30 km/h DV -8,3 --- dB(A)Straßenoberfläche : Gussasphalt, Asphaltbeton, Splittmastix DStrO 0,0 --- dB(A)Steigung : 0,0 % DStg 0,0 --- dB(A)
Lm,E tags: 50,8 dB(A) nachts: --- dB(A)
Höhe der Straße : 0,00 m Höhe Immissionsort : 0,00 mGeländehöhe an Straße : 0,00 m Geländehöhe am Immissionsort : 0,00 mAbstand der Fahrspuren : 0,00 m Entfernung Straße-Immissionsort : 0,00 mKorrektur Geländehöhe : 0,00 m
Berechnungsprotokoll nahegelegene Fahrspur entfernte Fahrspur
s : 0,00 m : 0,00 mEntfernungskorrektur : 0,00 dB(A) : 0,00 dB(A)
Pegel Lr tags: 0,0 dB(A) nachts: --- dB(A)
Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen nach RLS-90
Volgelweide
Beratungsbüro für Bau- und Raumakustik GmbH Stemwarder Landstr.13 Barsbüttel 31.03.2016
Seite: 1
SoundPLAN 7.4