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Scharfe Gewalt und Identifizierung
Anne PortÄrztinUniversitätsmedizin RostockInstitut für RechtsmedizinDirektor: Prof. Dr. med. A. BüttnerRostock, 20.11.2015
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Universitätsmedizin Rostock
Rechtsmedizin – Wintersemester 2015/2016Art der Prüfung/ Prüfungstermin:MC-Klausur, Frühjahr 2016 (Sommersemester)
Zulassungsvoraussetzungen für die KLAUSUR AM 29.04.2016:
• Teilnahme an der Hauptvorlesung (Wintersemester)
• Teilnahme an den 3 Seminaren im SommersemesteràAm 08.04.2016 und 15.04.2016 und 22.04.2016
• Leichenschaukurs im Krematorium (Sommersemester)
à Veranstaltungen im Sommersemester mittels Laufzettel bestätigen lassen - Ausgabe beim 1. Seminar, bitte nicht vorher ausdrucken!
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Literaturempfehlung
àWolfgang Keil: BASICS RechtsmedizinUrban & Fischer 2009ISBN: 978-3-437-41391-9 (ca. 19,99 €)
à ergänzend Vorlesungsskripte ab 2016 zum Download auf der Homepage des Institutes für Rechtsmedizin(Kein Anspruch auf Vollständigkeit!)
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Universitätsmedizin Rostock
Wichtiger Hinweis
Es ist nicht gestattet, während der Vorlesung zu fotografieren oder zu filmen!
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Fall der Woche
Anmeldung zur Obduktion durch den zuständigen Staatsanwalt
• 50-jährige Frau von der Tochter tot zu Hause aufgefunden
• massive Schnittverletzungen in verschiedenen Körperregionen
• bekannter Alkohol- und Tilidinabusus, finanzielle Probleme
• Zweck der Obduktion: à Todesursache?àSuizid DD Fremdbeibringungà Toxikologie (Handlungsfähigkeit etc.)
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Fall der Woche
Vor der Obduktion - Originalzustand
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Fall der Woche
Vor der Obduktion - gewaschen
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Fall der Woche
Hals frontal und links
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Fall der Woche
Rechter Arm linker Armà
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Fall der Woche
Beine
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Fall der Woche
Todesursache:
à massiver Blutverlust aus zahlreichen Schnittverletzungen
à Befundmuster typisch für eine Selbstbeibringung
Toxikologie:
• kein Nachweise von Tilidin, keine alkoholische Beeinflussung
• Nachweis von Diazepam und Abbauprodukten in therapeutischen Konzentrationen
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1. Scharfe Gewalt – Gliederung der Vorlesung
1. Wundmorphologie (Stich, Schnitt, Hieb etc.)2. Selbstbeibringung
3. Fremdbeibringung
4. Biomechanik/ Tatwerkzeuge
5. Häufigste Todesursachen
6. Handlungsfähigkeit
7. Fallbeispiele
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1. Wundmorphologie
Arten der Verletzungen bei scharfer Gewalt:
• Schnittwunden
• Stichwunden
• (halb)scharfe Hiebverletzungen
• Sonderformen (Zerstückelung, Pfählung…)
Allgemein:
• geradliniger, glattrandiger Wundrand
• (meist) Fehlen eines Vertrocknungs-, Schürf- oder Quetschungssaumes
• keine Gewebebrücken wegen gleichmäßiger Gewebedurchtrennung
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1. Wundmorphologie: Abgrenzung Stich/Schnitt
• Verhältnis Länge einer Hautwunde zur größten, sondierbaren Tiefe > 1 = Schnitt
• Verhältnis Länge einer Hautwunde zur größten, sondierbaren Tiefe < 1 = Stich
• kombinierte Stich/Schnittverletzung: Längen/Tiefenverhältnis ~ 1
• Schnitt: eher selbst beigebracht
• Stich: eher fremd beigebracht
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1. Wundmorphologie - Schnittwunde
• tangentiale, teils parallele Einwirkung von Schneidwerkzeugen auf die Körperoberfläche
• glatte Wundränder, keine Schürfungen, keine Hämatome
• linien- bzw. spaltförmiger Verlauf
• beidseits spitze Wundwinkel, ritzerartiges Auslaufen in der Epidermis
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Schnittwunde Hals mit Ausläufern
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1. Wundmorphologie - Stichwunde
• senkrechte oder schräge Einwirkung von Stichwerkzeugen auf die Körperoberfläche, Werkzeug muss über Spitze verfügen
• Wundränder glatt, Hautwunde oft länger als die größte Breite der Klinge (schneidende Komponente)
• Wundformen: beidseits spitze Wundwinkel oder – je nach Form der Klinge - stumpfwinklig/rundlich = Messerrücken
• Unterblutung/Hämatom/Schürfung beim Auftreffen des Heftes auf die Körperoberfläche möglich
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Stichwunde - Homizid
Stichwunde
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1. Wundmorphologie - Hiebverletzungen
• entstehen durch (halbscharfe) Einwirkung von Beilen und vergleichbaren, wuchtig geführten, schweren Gegenständen mit relativ scharfer Schneide
• Wundränder meist einseitig geschürft, können auch „ausgefranst“erscheinen
• Wucht des Schlages: tiefreichende (knöcherne) Verletzungen
• bei tangentialem Auftreffen am Schädel: Skalpierungsverletzungen
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1. Wundmorphologie - Hiebverletzungen
stumpf scharf
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Hiebverletzungen (Beil)
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Skalpierungsverletzung
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1. Wundmorphologie - Sonderformen
Pfählungsverletzungen = Eintreiben länglicher, eher stumpfer, auch konischer Gegenstände in den Körper
• Unfälle (Stürze auf …)
• Sexualdelikte
Zerstückelungen = Zerteilung des Körpers durch Hochrasanztrauma (Verkehrsunfall, Zug, Schiffsschraube) oder durch fremde Hand
• Leichenbeseitigung
• Unfälle (können ähnliche Wundmorphologie aufweisen wie scharfe Gewalt)
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Zerstückelung - Leichenbeseitigung
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Zerstückelung - Schiffsschraube
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Hiebverletzung
Hochrasanztrauma - VKU
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Scharfe Gewalt – Gliederung der Vorlesung
1. Wundmorphologie (Stich, Schnitt, Hieb etc.)
2. Selbstbeibringung3. Fremdbeibringung
4. Biomechanik/ Tatwerkzeuge
5. Häufigste Todesursachen
6. Handlungsfähigkeit
7. Fallbeispiele
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2. Kriterien der Selbstbeibringung - Schnitt• Probierschnitte = zaghafte Schnitte, die häufig in die
Hauptschnittführung einmünden (mehrfaches Ansetzen des Werkzeuges)
• Nebenverletzungen = überwiegend parallel zum Hauptschnitt, auch durch Hantieren mit dem Werkzeug
• Pulsaderschnitte = selten tödlich, oft spontane Blutstillung, häufig kombiniert mit anderen Stichen/Schnitten oder Selbsttötungsarten
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2. Kriterien der Selbstbeibringung - Schnitt• Probierschnitte = zaghafte Schnitte, die häufig in die
Hauptschnittführung einmünden (mehrfaches Ansetzen des Werkzeuges)
• Nebenverletzungen = überwiegend parallel zum Hauptschnitt, auch durch Hantieren mit dem Werkzeug
• Pulsaderschnitte = selten tödlich, oft spontane Blutstillung, häufig kombiniert mit anderen Stichen/Schnitten oder Selbsttötungsarten
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2. Kriterien der Selbstbeibringung - Stich
• zugängliche Körperregion (meist Herzgegend)
• Kleidung nicht durchstochen
• bei Frauen Brust nicht durchstochen
• gruppierte Häufung verschieden tiefer Stiche (Probierstiche)
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2. Selbstbeschädigung - Zusammenfassung
Selbstbeschädigung/ Selbsttötung:
• Zugänglichkeit
• Oberflächlichkeit (Probierschnitte)
• Gruppiertheit
• Parallelität
• unbekleidete Körperregionen
• keine Abwehrverletzungen
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2. Selbstbeschädigung
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Scharfe Gewalt – Gliederung der Vorlesung
1. Wundmorphologie (Stich, Schnitt, Hieb etc.)
2. Selbstbeibringung
3. Fremdbeibringung4. Biomechanik/ Tatwerkzeuge
5. Häufigste Todesursachen
6. Handlungsfähigkeit
7. Fallbeispiele
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3. Fremdeinwirkung/ Homizid
• Defekte der Kleidung
• auch an schwer erreichbaren Körperregionen (Rücken!)
• regellose oder gruppierte Anordnung
• mitunter höchste Intensität („Overkill“)
• Abwehrverletzungen (aktiv, passiv)
• Fehlen von Probierschnitten
• bevorzugte Lokalisationen: Herz, Hals
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3. Fremdbeibringung
Bekleidung !
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3. Fremdbeibringung
Rücken !
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3. Fremdbeibringung
Intensität !
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3. Fremdbeibringung
Fehlen von Probierschnitten !
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3. Fremdbeibringung
Aktive Abwehrverletzungen
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Passive Abwehrverletzungen
3. Fremdbeibringung
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Scharfe Gewalt – Gliederung der Vorlesung
1. Wundmorphologie (Stich, Schnitt, Hieb etc.)
2. Selbstbeibringung
3. Fremdbeibringung
4. Biomechanik/ Tatwerkzeuge5. Häufigste Todesursachen
6. Handlungsfähigkeit
7. Fallbeispiele
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4. Biomechanik/Tatwerkzeuge
Wundmorphologie à Tatwerkzeug:
• Schneidigkeit, Klingenbreite
• Wundwinkel (Schneide/ Rücken)
• Stichkanal vs. Klingenlänge
• Wundrand
• Einheitliches Tatwerkzeug ?
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Handlungsablauf/ Rekonstruktion:• Wundmorphologie abhängig von Werkzeug (Breite u. Länge der Schneide;
Schneidigkeit, Heft etc.)
• Kleiner "Schwalbenschwanz" durch Messerrücken
• Bewegungsablauf (Täter und Opfer)
• Großer "Schwalbenschwanz" durch Relativbewegung Messer/Opfer = z. B.Verdrehen des Messers beim Herausziehen
4. Biomechanik/Tatwerkzeuge
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4. Biomechanik
„Großer Schwalbenschwanz“
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Tatwerkzeug einschneidig
4. Biomechanik
= kleiner Schwalbenschwanz
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4. Biomechanik
geschürfter Wundrand beim schrägen Eindringen der Klinge
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4. Biomechanik
kräftig geführter Stich mitKompression der Weichteile
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4. Biomechanik
VerhältnisKlingenlänge/Wundkanal bei Kompression der Weichteile
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4. Biomechanik
„Wandern“des Stichwerkzeugesim Gewebe
à Verletzung oft größer als die größte Klingenbreite
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4. BiomechanikStichkanalrekonstruktion:
à Voraussetzung für Rekonstruktion des Tatablaufes (Stichrichtung, Tiefe etc.)
à Schichtweise Präparation der Gewebsschichten mit vorsichtiger Sondierung
à post-mortem CT mit Rekonstruktion
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4. Tatwerkzeuge
Tatwerkzeug einschneidig
Rücken – Klinge
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4. Tatwerkzeuge
Tatwerkzeug zweischneidig
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4. Tatwerkzeuge
• Messer (!)
• Nadeln
• Schere
• Glasscherben
• Axt/Beil
• Schraubendreher, Gabel, Kugelschreiber
(… muss über eine Spitze verfügen… )
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4. Tatwerkzeuge
aus: „Die richtige Bezeichnung“ (1965)
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Scharfe Gewalt – Gliederung der Vorlesung
1. Wundmorphologie (Stich, Schnitt, Hieb etc.)
2. Selbstbeibringung
3. Fremdbeibringung
4. Biomechanik/ Tatwerkzeuge
5. Häufigste Todesursachen6. Handlungsfähigkeit
7. Fallbeispiele
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5. Häufigste Todesursachen
• Verbluten (inneres/ äußeres)
• Herzbeuteltamponade
• Aspiration (Blut, Fremdkörper)
• Pneumothorax
• Luftembolie
• Organverletzungen
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5. Todesursachen - Verbluten
Diagnoseweisend beim (todesursächlichen) Verbluten:
• Reduzierte Totenflecken
• Blässe innerer Organe
• subendokardiale Blutungen = „Entblutungsblutungen“
• entspeicherte Milz
• Schockzeichnung der Nieren (blasse Rinde, hyperämische Markkegel)
à Diagnose „Verbluten“ beim Vorhandensein eines oder mehrerer Kriterien
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5. Todesursachen - Verbluten
Sonderfall: Verbluten aus kaum sichtbarer Schnittverletzung über Dialyseshunt
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5. Todesursachen - Verbluten
Sonderfall: Verbluten aus kaum sichtbarer Schnittverletzung über Dialyseshunt - Gefäßpräparation
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5. Todesursachen - Blutaspiration
à häufig bei Halsverletzungen mit Durchtrennung der Halsweichteile/ Trachea
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5. Todesursachen - Blutaspiration
à tiefe Blutaspiration: Vitalitätszeichen!
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5. Todesursachen - Organverletzungen
Lunge/Leber
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5. Todesursachen - Organverletzungen
Magen
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Scharfe Gewalt – Gliederung der Vorlesung
1. Wundmorphologie (Stich, Schnitt, Hieb etc.)
2. Selbstbeibringung
3. Fremdbeibringung
4. Biomechanik/ Tatwerkzeuge
5. Häufigste Todesursachen
6. Handlungsfähigkeit7. Fallbeispiele
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6. Handlungsfähigkeit
• 4 Grade nach Staak et al. (1976)
• nach Stich/Schnitt maßgeblich abhängig von Blutverlust
• weit divergierende Spannen (Sekunden bis Stunden)
CAVE: Handlungsfähigkeit ≠ Überlebenszeit !
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6. Handlungsfähigkeit – Literatur Staak et al 1976
Handlungsfähigkeit
Grad 1: Fähigkeit zu schwierigen, zielgerichteten, von Bewusstsein getragenen Handlungen
Grad 2: Instinktive, situationsentsprechende Handlungen
Grad 3: Bei Bewusstlosen ablaufende Reflexe oder Automationen
Grad 4: Unzusammenhängende, schnell erschöpfbare Bewegungsabläufe wie Streckkrämpfe
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6. Handlungsfähigkeit
Annahme sofortiger Handlungsunfähigkeit:
• breite (>3,5 cm lange) Herzkammereröffnung
• Durchtrennung von Aorta, A. pulmonalis
• Nackenstiche mit Halsmarkdurchtrennung
• Bauchstiche mit „Peritonealschock“
(kurzfristig) erhaltene Handlungsfähigkeit:
• Durchtrennung einer Halsschlagader
• kleinere Herzkammereröffnung
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Scharfe Gewalt – Gliederung der Vorlesung
1. Wundmorphologie (Stich, Schnitt, Hieb etc.)
2. Selbstbeibringung
3. Fremdbeibringung
4. Biomechanik/ Tatwerkzeuge
5. Häufigste Todesursachen
6. Handlungsfähigkeit
7. Fallbeispiele
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Falldarstellung 1
• 39 - jähriger Mann, Organisator einer „Festlichkeit“
• sei in den frühen Morgenstunden unvermittelt „umarmt“ worden
• könne sich nicht erinnern, was genau passierte
• ihm sei anschließend (nach der „Umarmung“) von Gästen hochgeholfen worden
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Falldarstellung 1Notarztprotokoll:
• RR 100/60
• Neurologie unauffällig
• regelmäßige Herzaktion
• Therapie: Volumengabe (1000 ml E 153)
Diagnose:
• Offene Thoraxverletzung linke Lunge
• „unter Alkohol“
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Falldarstellung 1
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Falldarstellung 1
…Ja, er hat überlebt!
Rechtsmedizinisch relevant:
• Fremdbeibringung !
• Konkrete Lebensgefahr !
• Verhandlung am Landgericht „versuchter Totschlag“
• Angeklagter (22; 1,95 m Körpergröße): Alkohol, Cannabis, Pilze –habe sich bedroht und provoziert gefühlt, der andere sei „größer gewesen als er“…
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Falldarstellung 2• 49- jähriger Mann, erster Offizier an Bord eines Frachtschiffes (polnische Flagge)
• Vor 3 Jahren Arbeitsunfall mit notwendiger OP à Entfernung eines Hodens
• zur Wachablösung nicht auf Brücke erschienen
• Auffindung in der Kajüte, „überall Blut“…
Cuttermesser in Bad, Blut in Toilette und auf Wäschestücken àSelbstbeibringung?
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Falldarstellung 2
Leichenschau:
• einzige Verletzungà Hodensack, rechte Seite
• mäßig kräftige Totenflecke
?
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Falldarstellung 2
Obduktion:
Genaue Darstellung der Verletzung!
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Falldarstellung 2
• Zahlreiche Probierschnitte!
• Nach Entfernung der Blutkoagelàkein Hoden auffindbar
• Venengeflecht (Plexus pampiniformis) liegt im Verletzungsgebiet, Gefäßstümpfe sichtbar
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Falldarstellung 2
Todesursache:
• Verbluten aus Schnittverletzung des Hodensackes, offenbar mit selbstständiger Entfernung des verbliebenen Hodens
• Todeseintritt begünstigt durch Alkoholisierung ( ~ 2 ‰) und Koronarsklerose
• Toxikologie: keine medikamentöse Beeinflussung!
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Scharfe Gewalt - prüfungsrelevant
• Wundmorphologie und Biomechanik Stich/Schnitt
• Kriterien der Selbst-/Fremdbeibringung
• Todesursachen
• Handlungsfähigkeit
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2. Teil - Identifizierung
Wann?
• Bei Brandleichen
• Bei hochgradigen Fäulnisveränderungen
• Bei Zerstückelungen (Bahnleichen)
• Bei primär nicht zuordenbaren Leichen (keine Papiere, keine Vermutung, keine Vermisstenanzeige)
• Bei tot aufgefundenen Säuglingen
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Identifizierung einer Leiche
Warum?
ৠ159 StPO: “unbekannter Toter“:
(1) Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.
(2) Zur Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.
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Identifizierung einer Leiche
Von wem?1. Leichenschauarzt: Zweifel?à Polizei!
2. Polizist nach Ermittlungen (Ausweispapiere, Wohnungsinhaber, Vermisstenanzeigen usw…): Zweifel? à Rechtsmedizin!
Rechtsmediziner stellt durch Leichenschau/Obduktion zur Identifizierung geeignete Merkmale fest
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Identifizierung einer unbekannten Leiche
Was ist „Vergleichsmaterial“?• Oft gibt es bei einem aufgefundenen Toten bereits einen Verdacht
auf die Identität (Wohnungsinhaber, Vermisstenanzeige, usw.)
• Selten treten Fälle auf, bei denen vorerst kein Hinweis auf die Identität vorliegt…
• Noch seltener sind Fälle, in denen auch trotz intensiver Ermittlungsarbeit keine Vermutungen über die Identität angestellt werden können.
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Identifizierung einer Leiche
Geeignet als Vergleichsmaterial – durch den polizeilichen Bearbeiter zu ermitteln
(wenn möglich durch Bildmaterial unterlegt!):
• allgemeine körperliche Merkmale: Größe, Statur, Gewicht, Haarfarbe – und Struktur, Bartwuchs
• Besondere Individualmerkmale: Ohrringe, Piercings, Tätowierungen, Narben, Amputationen, Fehlbildungen
• Krankheitsfolgen: Tumoren, chronische Wunden, Bauchwassersucht, Wassereinlagerungen, Implantate usw.
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Identifizierung einer Leiche
Geeignet als Vergleichsmaterial – durch den polizeilichen Bearbeiter zu ermitteln
(wenn möglich durch Bildmaterial unterlegt!):
• Ärztliche Unterlagen vom Hausarzt und ggf. mitbehandelnden Ärzten, Krankengeschichte
• Unterlagen über eventuell stattgehabte Operationen und Implantate
• ZAHNSTATUS
• Röntgenbilder
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Zahnstatus
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Zahnstatus in der Praxis am IfRM Rostock
Wird bei jeder zunächst unbekannten Leiche erhoben und dokumentiert (auch fotografisch!)
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DNA
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Röntgenbilder
Zur Identifizierung geeignet!
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Zahnstatus über Röntgenbilder
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Röntgen Becken mit Hüftprothese
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Röntgen Schädel
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Identifizierung - Rechtsmedizin
• Erheben des aktuellen Zahnstatus (bei Zerstückelungen evtl. problematisch)
• Inaugenscheinnahme der gesamten Körperoberfläche und Feststellen von Individualmerkmalen (Körpermaße, Narben, Tätowierungen…)
• Präparation und Entnahme von Prothesen (Chargen-Nummer usw.)
• Feststellen von Grunderkrankungen, Fehlbildungen, alter Knochenbrüche usw.
• Beschreibung der Bekleidung und getragenen Schmuckes (Ringgravuren usw.)
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Identifizierung
ABER: Aussagekraft natürlich nur im Abgleich mit dem ermittelten Vergleichsmaterial (…)
Letztendlich entscheidet über die zweifelsfreie Feststellung der Identität die
Staatsanwaltschaft
à In Rücksprache mit den Ermittlern, der Rechtsmedizin und unter Berücksichtigung aller erhobenen Befunde!
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Identifizierung - Praxis
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Fallbeispiel 1
• Männliche Bahnleiche – vermutlich in suizidaler Absicht von Regionalexpress erfasst
• Leichenteile werden in einem Leichensack vom Bestatter ins Institut gebracht – Leichenschau und Feststellung von „für die Identifizierung geeigneten Merkmalen“ angeordnet
• Angaben der Ermittler: KEINE Zähne vorhanden, KEINE Ausweispapiere vorhanden!
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Zahnstatus?
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Zahnstatus: So geht es schon besser…
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Fallbeispiel 1
Identifizierung abgeschlossen:Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und den
Ermittlungsbehörden unter Einbeziehung sämtlicher erhobener Befunde!
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Fallbeispiel 2
• Menschlicher Torso am Strand von Börgerende angeschwemmt
• Fortgeschrittene Leichenveränderungen, Fettwachsbildung, Fehlen von Kopf und Gliedmaßen
• Fragen: Geschlecht? Alter? Zur Identifizierung geeignete Merkmale? Anhaltspunkte für eventuelle Todesursache? Äußere Gewalteinwirkung?
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Torso: Übersicht
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Torso: Übersicht von hinten
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Geschlecht?Das sieht doch aus wie …???
Erhobene Beckenmaße entsprechen aber eher einem männlichen Individuum!
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Geschlecht?
Auch nach genauester Inspektion der Weichteile bleiben Fragen offen…
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Das Becken nach Mazeration (Abkochen und Weichteilentfernung)
Entnahme von Knochen für die molekulargenetische Untersuchung (DNA)
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Fallbeispiel 2
Identifizierung abgeschlossen:Das Ergebnis der DNA-Untersuchung an unserem Hause lautet:
„vollständiges männliches Profil“àWeitergabe an das Landeskriminalamt zum Abgleich mit den
Datenbanken…
TREFFER und Information am 15.12.2010: Es handelt sich um einen seit dem 01.01.2008 vermissten Holländer, der in Lübeck gewohnt
haben soll.
Eine eindeutige Todesursache war aufgrund der fortgeschrittenen Leichenveränderungen nicht mehr feststellbar.
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Fallbeispiel 3
• Weibliche Leiche im Sommer 2010 in der Uferböschung der Warnow aufgefunden
• Fortgeschrittene Leichenveränderungen, Fäulnis, massiver Madenbefall, vollständiges Fehlen der Gesichtsweichteile
• Fragen: Zur Identifizierung geeignete Merkmale? Todesursache? Fremdeinwirken?
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Erster Eindruck: teilweise Skelettierung des Gesichtsschädels –Identifizierung über Lichtbild nicht möglich!
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Video in der Obduktion…
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Erheben des Zahnstatus
Vergleichsmaterial (Ausweis und Zahnstatus) durch den zuständigen Ermittler in der Obduktion zur Verfügung gestellt…So soll es sein!
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Fallbeispiel 3
Identifizierung noch während der Obduktion abgeschlossen:
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbehörden unter Einbeziehung sämtlicher erhobener
Befunde, insbesondere des Zahnstatus!
(Todesursache war eine Intoxikation mit Clozapin, einem Psychopharmakon…)
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Fallbeispiel 4
• Weibliche Leiche 2008 am Strand von Markgrafenheide bekleidet und in Bauchlage aufgefunden worden.
• Tierfraßdefekte an Gesicht und Kopfhaut, Tierspuren im umliegenden Sand erkennbar, teilweises Fehlen der Gesichtsweichteile
• Fragen: Zur Identifizierung geeignete Merkmale? Todesursache? Fremdeinwirken?
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Übersicht Kopf: Fehlen der Augäpfel, der Lippen und der behaarten Kopfhaut
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Tierfraßdefekte an der linken Hand
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In diesem Fall: Abgleich über ein Röntgenbild der Zähne…
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Fazit für die Praxis I
• Es ist Aufgabe des Ermittlers, Vergleichsmaterial – wenn vorhanden – den Obduzenten/Leichenschauärzten zur Verfügung zu stellen.
• Im gemeinsamen Diskurs kann eine „Wahrscheinlichkeit“ festgelegt werden, nach der es sich um den Verstorbenen handelt – oder eben nicht
• Die endgültige Entscheidung obliegt der Staatsanwaltschaft – denn diese muss die Leiche zur Bestattung freigeben!
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Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
Keep Smiling!